Suche

5455 Ergebnisse

Dateien

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Maria Koch Fraktionsvorsitzende Markus Hochgartz Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim.de www.gruene-bornheim.de www.gruene-bornheim.de Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, bitte nehmen Sie für die Tagesordnung der kommenden UKLWN-Sitzung die folgende Große Anfrage mit auf. Große Anfrage: Waldzustand in Bornheim Hintergrund: Das NRW Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat im November 2023 einen aktuellen Zustandsbericht vorgestellt. (siehe https://www.wald- und-holz.nrw.de/wald-in-nrw/waldzustand). Danach hat sich der Waldzustand in NRW in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert insbesondere durch Witterungsextreme wie Stürme, Hitze und Trockenheit und dadurch verursachte Sekundärschäden, wie z.B. verstärkter Borkenkäferbefall bei Fichten. So sahen z.B. 2023 nur noch 7% der Eichen in NRW gesund aus (2022: 14%), nur 20 % der Buchen schienen gesund (2022: 24%) und nur 12% der Kiefer sahen gesund aus (2022: 19%). Folgende Fragen stellen sich: - Wie wird der Zustand der Waldflächen in Bornheim beurteilt? Nach dem Beginn besonders massiver Schädigung ab 2018 und in den weiteren folgenden heißen, trockenen Jahren und in der Folge der Absterbens großer Teile des Bornheimer Waldbestandes: Wie ist der aktuelle Stand der Wiederbewaldung…durch Pflanzungen und Naturverjüngung? Welche direkten Maßnahmen in Bornheim können den Waldzustand und die Wiederbewaldung verbessern? Mit freundlichen Grüßen Fraktion „Bündnis‘90/Die Grünen“ gezeichnet: Dr. Arnd Kuhn Bornheim, 25.01. 2024 An die Vorsitzende des Umweltausschusses der Stadt Bornheim Frau Dr. Gabriele Jahn In Kopie: Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 in Bornheim https://www.wald-und-holz.nrw.de/wald-in-nrw/waldzustand https://www.wald-und-holz.nrw.de/wald-in-nrw/waldzustand Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Maria Koch Fraktionsvorsitzende Markus Hochgartz Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim.de www.gruene-bornheim.de www.gruene-bornheim.de Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, bitte nehmen Sie für die Tagesordnung der kommenden UKLWN-Sitzung die folgende Große Anfrage mit auf. Große Anfrage: Waldzustand in Bornheim Hintergrund: Das NRW Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat im November 2023 einen aktuellen Zustandsbericht vorgestellt. (siehe https://www.wald- und-holz.nrw.de/wald-in-nrw/waldzustand). Danach hat sich der Waldzustand in NRW in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert insbesondere durch Witterungsextreme wie Stürme, Hitze und Trockenheit und dadurch verursachte Sekundärschäden, wie z.B. verstärkter Borkenkäferbefall bei Fichten. So sahen z.B. 2023 nur noch 7% der Eichen in NRW gesund aus (2022: 14%), nur 20 % der Buchen schienen gesund (2022: 24%) und nur 12% der Kiefer sahen gesund aus (2022: 19%). Folgende Fragen stellen sich: - Wie wird der Zustand der Waldflächen in Bornheim beurteilt? Nach dem Beginn besonders massiver Schädigung ab 2018 und in den weiteren folgenden heißen, trockenen Jahren und in der Folge der Absterbens großer Teile des Bornheimer Waldbestandes: Wie ist der aktuelle Stand der Wiederbewaldung…durch Pflanzungen und Naturverjüngung? Welche direkten Maßnahmen in Bornheim können den Waldzustand und die Wiederbewaldung verbessern? Mit freundlichen Grüßen Fraktion „Bündnis‘90/Die Grünen“ gezeichnet: Dr. Arnd Kuhn Bornheim, 25.01. 2024 An die Vorsitzende des Umweltausschusses der Stadt Bornheim Frau Dr. Gabriele Jahn In Kopie: Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 in Bornheim https://www.wald-und-holz.nrw.de/wald-in-nrw/waldzustand https://www.wald-und-holz.nrw.de/wald-in-nrw/waldzustand

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 540 KB

Dateien

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Maria Koch Fraktionsvorsitzende Markus Hochgartz Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim.de www.gruene-bornheim.de www.gruene-bornheim.de Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, bitte nehmen Sie für die Tagesordnung der kommenden UKLWN-Sitzung die folgende Große Anfrage mit auf. Große Anfrage: Freiflächen-Photovoltaik-Konzept – Potential für Bornheim? Hintergrund: Im Auftrag des Rhein-Sieg-Kreises wurde ein Konzept zur Freiflächen- Photovoltaik (FF-PV, mindestens 2ha Größe) für das gesamte Kreisgebiet erstellt und im Januar 2024 vorgestellt. Mit dem Focus auf baurechtliche Belange wurden Potentialflächen analysiert mit dem Ziel die Planung und Umsetzung von FF-PV auf vergleichsweise restriktionsarmen Flächen zu lenken und Fehlplanungen zu vermeiden. Agri-Photovoltaik Anlagen waren nicht Gegenstand der Analysen. Als Ergebnis wurde eine Planungshinweiskarte mit Erläuterungsbericht für das Kreisgebiet erstellt. Wesentliche Adressaten sind dabei die Träger der Planungshoheit, also die Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises. Folgende Fragen stellen sich: - Welches Flächenpotential für FF-PV ergibt sich danach für das Bornheimer Stadtgebiet? - Wie bewertet die Verwaltung das mögliche Potential? - Welche planungsrechtlichen Schritte wären für Antragsteller bis zu einer Um- setzung erfolgreich zu durchlaufen? Mit freundlichen Grüßen Fraktion „Bündnis‘90/Die Grünen“ gezeichnet: Dr. Arnd Kuhn Bornheim, 25.01. 2024 An die Vorsitzende des Umweltausschusses der Stadt Bornheim Frau Dr. Gabriele Jahn In Kopie: Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 in Bornheim Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Maria Koch Fraktionsvorsitzende Markus Hochgartz Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim.de www.gruene-bornheim.de www.gruene-bornheim.de Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, bitte nehmen Sie für die Tagesordnung der kommenden UKLWN-Sitzung die folgende Große Anfrage mit auf. Große Anfrage: Freiflächen-Photovoltaik-Konzept – Potential für Bornheim? Hintergrund: Im Auftrag des Rhein-Sieg-Kreises wurde ein Konzept zur Freiflächen- Photovoltaik (FF-PV, mindestens 2ha Größe) für das gesamte Kreisgebiet erstellt und im Januar 2024 vorgestellt. Mit dem Focus auf baurechtliche Belange wurden Potentialflächen analysiert mit dem Ziel die Planung und Umsetzung von FF-PV auf vergleichsweise restriktionsarmen Flächen zu lenken und Fehlplanungen zu vermeiden. Agri-Photovoltaik Anlagen waren nicht Gegenstand der Analysen. Als Ergebnis wurde eine Planungshinweiskarte mit Erläuterungsbericht für das Kreisgebiet erstellt. Wesentliche Adressaten sind dabei die Träger der Planungshoheit, also die Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises. Folgende Fragen stellen sich: - Welches Flächenpotential für FF-PV ergibt sich danach für das Bornheimer Stadtgebiet? - Wie bewertet die Verwaltung das mögliche Potential? - Welche planungsrechtlichen Schritte wären für Antragsteller bis zu einer Um- setzung erfolgreich zu durchlaufen? Mit freundlichen Grüßen Fraktion „Bündnis‘90/Die Grünen“ gezeichnet: Dr. Arnd Kuhn Bornheim, 25.01. 2024 An die Vorsitzende des Umweltausschusses der Stadt Bornheim Frau Dr. Gabriele Jahn In Kopie: Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 in Bornheim

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 618 KB

Dateien

UWG/FORUM-Fraktion, Servatiusweg 19, 53332 Bornheim Stadt Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 24.01.2024 Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Medienentwicklung an Bornheimer Schulen Sehr geehrte Frau Kretschmer, bezüglich der zunehmenden Digitalisierung und der Medienentwicklung an Bornheimer Schulen, auch vor dem Hintergrund der Fortschreibung des Medienentwicklungsplan 2021- 2025 möchten wir seitens der Verwaltung folgende Fragen beantwortet haben. 1. In ihrer Mail an die Fraktionen vom 04.12.2023 teilte die Verwaltung mit, dass 80% des Medienentwicklungsplanes in Planung oder bereits umgesetzt sind. Welche konkreten Punkte sind noch nicht umgesetzt, bzw. befinden sich zurzeit in Umsetzung? Bitte teilen sie uns auch mit, wann diese Projekte zum Abschluss kommen. 2. Gibt es aktuelle Daten bezüglich der Nutzung von digitalen Endgeräten an den einzelnen Schulen? Wenn ja, bitte geben sie uns eine detaillierte Aufstellung gegliedert nach Schule. 3. Wieviel IT-Mitarbeiter in der Stadtverwaltung arbeiten für den Support an den Schulen? Ist die augenblickliche personelle Ausstattung für diese Aufgabe ausreichend? 4. Gibt es zusätzliche Mitarbeiter an den Schulen, die sich um den Support kümmern? Wenn ja, an welchen Schulen, und mit wieviel Stunden pro Woche 5. Gibt es Erkenntnisse über eventuellen Vandalismus oder Verluste bei digitalen Endgeräten? Mit freundlichen Grüßen Josef Müller, Hans Georg Horch, Manuel van Eikelen und Fraktion Fraktionsvorsitzender: Dirk König Willmuthstraße 30, 53332 Bornheim Tel.: 0163-3563644 Email: mail@dirk-koenig.de Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19 53332 Bornheim Tel: 02222/99 566 345/46 Fax: 02222/99 563 457 uwg-fraktion@rat.stadt-bornheim.de www.uwg-bornheim.de mailto:Uwg-fraktion@rat.stadt-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/ UWG/FORUM-Fraktion, Servatiusweg 19, 53332 Bornheim Stadt Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 24.01.2024 Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Medienentwicklung an Bornheimer Schulen Sehr geehrte Frau Kretschmer, bezüglich der zunehmenden Digitalisierung und der Medienentwicklung an Bornheimer Schulen, auch vor dem Hintergrund der Fortschreibung des Medienentwicklungsplan 2021- 2025 möchten wir seitens der Verwaltung folgende Fragen beantwortet haben. 1. In ihrer Mail an die Fraktionen vom 04.12.2023 teilte die Verwaltung mit, dass 80% des Medienentwicklungsplanes in Planung oder bereits umgesetzt sind. Welche konkreten Punkte sind noch nicht umgesetzt, bzw. befinden sich zurzeit in Umsetzung? Bitte teilen sie uns auch mit, wann diese Projekte zum Abschluss kommen. 2. Gibt es aktuelle Daten bezüglich der Nutzung von digitalen Endgeräten an den einzelnen Schulen? Wenn ja, bitte geben sie uns eine detaillierte Aufstellung gegliedert nach Schule. 3. Wieviel IT-Mitarbeiter in der Stadtverwaltung arbeiten für den Support an den Schulen? Ist die augenblickliche personelle Ausstattung für diese Aufgabe ausreichend? 4. Gibt es zusätzliche Mitarbeiter an den Schulen, die sich um den Support kümmern? Wenn ja, an welchen Schulen, und mit wieviel Stunden pro Woche 5. Gibt es Erkenntnisse über eventuellen Vandalismus oder Verluste bei digitalen Endgeräten? Mit freundlichen Grüßen Josef Müller, Hans Georg Horch, Manuel van Eikelen und Fraktion Fraktionsvorsitzender: Dirk König Willmuthstraße 30, 53332 Bornheim Tel.: 0163-3563644 Email: mail@dirk-koenig.de Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19 53332 Bornheim Tel: 02222/99 566 345/46 Fax: 02222/99 563 457 uwg-fraktion@rat.stadt-bornheim.de www.uwg-bornheim.de mailto:Uwg-fraktion@rat.stadt-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 89 KB

Dateien

Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 3.04 Stand: 50. Erg. September 1999 Seite 1 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften in der Stadt Bornheim Aufgrund § 18 der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverord- nung - GastV) vom 20. April 1971 (GV.NW. 1971 S. 119) in der z.Zt. geltenden Fassung (SGV. NW. 7103) wird von der Stadt Bornheim als örtliche Ordnungsbehörde gem. dem Beschluß des Rates der Stadt Bornheim vom 15.01.1991 für das Gebiet der Stadt Bornheim folgende Verordnung erlassen: § 1 (1) Die allgemeine Sperrzeit wird für Schank- und Speisewirtschaften in folgenden Nächten aufgehoben: 1. aus Anlaß des Jahreswechsels 1.1 vom 31. Dezember zum 1. Januar, 2. aus Anlaß des Karnevals 2.1 vom Donnerstag (Weiberfastnacht) zum Freitag, 2.2 vom Samstag zum Karnevalssonntag, 2.3 vom Karnevalssonntag zum Rosenmontag, 2.4 vom Rosenmontag zum Karnevalsdienstag, 3. aus Anlaß der Maifeier 3.1 vom 30. April zum 1. Mai, 4. aus Anlaß des Tages der Deutschen Einheit 4.1 vom 3. Oktober zum 4. Oktober, 5. aus Anlaß von Kirmessen nach dem Kirmesverzeichnis 5.1 Großkirmes (4 Tage) 5.11 vom Samstag zum Sonntag, 5.12 vom Sonntag zum Montag, 5.13 vom Montag zum Dienstag, 5.14 vom Dienstag zum Mittwoch, 5.2 Kleinkirmes (2 Tage) 5.21 zum Kirmestag und zum folgenden Tag. (2) Die Regelung nach Abs. 1 Ziffer 5 gilt jeweils nur für den Ortsteil, in dem die Kirmes stattfindet. (3) Das Kirmesverzeichnis wird von der Ordnungsbehörde jährlich neu erstellt und liegt beim Ordnungsamt zur Einsicht offen. Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 3.04 Stand: 50. Erg. September 1999 Seite 2 § 2 In der Nacht vom Karnevalsdienstag zum Aschermittwoch beginnt die Sperrzeit um 2.00 Uhr. § 3 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. In Kraft seit 19.01.1991, s. Amtsblatt Nr. 2 / 1991

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 19 KB

Dateien

Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 3.08 Stand: 50. Erg. September 1999 Seite 1 Ordnungsbehördliche Verordnung über den Schutz der Nachtruhe und die Benutzung von Tongeräten aus Anlaß des Jahreswechsels, des Karnevals, der Maifeier und von Kirmessen in der Stadt Bornheim vom 07.02.1990 Aufgrund der §§ 9 Abs. 3 und 10 Abs. 4 des Gesetzes zum Schutz vor Luftverunreinigun- gen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImSchG-) vom 18. März 1975 (GV. NW. S. 232 / SGV. NW. 7129) wird von der Stadt Born- heim als örtliche Ordnungsbehörde gem. Beschluß des Rates der Stadt Bornheim vom 01.02.1990 für das Gebiet der Stadt Bornheim folgende Verordnung erlassen: § 1 Anlässe für allgemeine Ausnahmeregelungen (1) Aus den nachfolgend aufgeführten Anlässen gelten die in den §§ 2 und 3 festgelegten Ausnahmeregelungen: 1. Im gesamten Stadtgebiet 1.1 aus Anlaß des Jahreswechsels vom 31. Dezember, 20.00 Uhr, zum 01. Januar,03.00 Uhr, 1.2 aus Anlaß des Karnevals 1.21 vom Donnerstag (Weiberfastnacht) zum folgenden Freitag, vom Karnevalssamstag zum Karnevalssonntag, vom Karnevalssonntag zum Rosenmontag, vom Rosenmontag zum Karnevalsdienstag, jeweils von 09.00 Uhr bis 03.00 Uhr, 1.22 vom Karnevalsdienstag, 09.00 Uhr, zum Aschermittwoch, 02.00 Uhr, 1.3 aus Anlaß der Maifeier vom 30. April, 18.00 Uhr, zum 01. Mai, 03.00 Uhr. 2. In den einzelnen Ortschaften 2.1 aus Anlaß der örtlichen Großkirmes 2.11 vom Samstag, 20.00 Uhr, zum Sonntag, 03.00 Uhr, 2.12 vom Sonntag zum Montag, vom Montag zum Dienstag, vom Dienstag zum Mittwoch jeweils von 09.00 Uhr bis 03.00 Uhr, 2.13 mittwochs jeweils von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr, 2.2 aus Anlaß der örtlichen Kleinkirmes 2.21 der Tag vor dem Kirmestag, 20.00 Uhr, zum Kirmestag, 03.00 Uhr, 2.22 vom Kirmestag, 09.00 Uhr, zum folgenden Tag, 03.00 Uhr. Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 3.08 Stand: 50. Erg. September 1999 Seite 2 (2) Das Kirmesverzeichnis wird von der Ordnungsbehörde bis zum 31. Oktober des laufen- den Jahres für das folgende Jahr neu erstellt. Es enthält Angaben über Ort, Zeit und Art der Veranstaltung (Großkirmes, Kleinkirmes). Das Kirmesverzeichnis liegt beim Ord- nungsamt zur Einsicht offen. § 2 Nachtruhe (1) Betätigungen, welche geeignet sind, die Nachtruhe zu stören, sind aus den in § 1 ge- nannten Anlässen von 22.00 Uhr bis 02.00 Uhr bzw. 03.00 Uhr mit folgender Maßgabe erlaubt: 1.1 In der Zeit von 22.00 bis 01.00 Uhr dürfen die Betätigungen einen Grenzwert von 70 dB(A) nicht überschreiten. 1.2 In der Zeit von 01.00 bis 03. Uhr dürfen die Betätigungen einen Grenzwert von 60 dB(A) nicht überschreiten. (2) Meßpunkte für den dB(A)-Grenzwert ist jeweils 0,5 m vor dem geöffneten, vom Lärm am stärksten betroffenen Fenster des nächstgelegenen Wohnhauses. (3) Der Veranstalter ist für die Einhaltung des genannten Grenzwertes verantwortlich. (4) Die Ausnahmeregelung nach Abs. 1 gilt nur für Veranstaltungen, die aus den in § 1 ge- nannten Anlässen in Festzelten, Vereinshäusern und anderen geschlossenen Räumen stattfinden und allen Einwohnern zugänglich sind. § 3 Benutzung von Tongeräten (1) Geräte, die der Schallerzeugung oder der Schallwiedergabe dienen (Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte und ähnliche Geräte), dürfen aus den in § 1 genannten Anlässen und während der dort festgesetzten Zeiten von 09.00, 18.00, 19.00 bzw. 20.00 bis 22.00 Uhr ohne Einhaltung eines dB(A)-Grenzwertes betrieben werden. Die §§ 5 Abs. 1 und 10 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.04.1989 (GV. NW. S. 222 / SGV. NW. 113) bleiben unberührt. (2) Im übrigen finden die Regelungen des § 2 Abs. 1 bis 4 entsprechende Anwendung. Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 3.08 Stand: 50. Erg. September 1999 Seite 3 § 4 Anmeldepflicht Alle Veranstaltungen, die aus den in § 1 genannten Anlässen durchgeführt werden, sind von dem Veranstalter mit Ort, Zeit und Art der Durchführung bis spätestens zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Stadtverwaltung Bornheim - Ordnungsamt - anzumelden. § 5 Geldbuße Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung können mit einer Geldbuße geahndet werden, soweit sie nicht nach Bundes- oder Landesrecht mit Strafe oder Geldbuße bedroht sind. § 6 Inkrafttreten und Geltungsdauer Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. In Kraft seit 08.02.1990, s. Amtsblatt Nr. 2 / 1990

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 26 KB

Dateien

Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 3.07 Stand: 56. Erg. Mai 2001 Seite 1 Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln an Projekte und Maßnahmen gegen den Rechtsextremismus Präambel Die Stadt Bornheim unterstützt das “Bündnis für Toleranz und Zivilcourage - gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit“. Die Bekämpfung rechtsextremistischen Gedankengutes soll das einvernehmliche Miteinander unterstützen und durch Stärkung der Zivilcourage Angriffe auf Schutzinteressen der betroffenen Zielgruppen extremistischer Aktionen verhindern und somit die Achtung der Menschenwürde nachhaltig gewährleisten. Neben laufenden Projekten der Verwaltung unterstützt die Stadt Bornheim daher finanziell im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auch Projekte und Maßnahmen Dritter gegen den Rechtsextremismus. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln besteht nicht. § 1 Fördergegenstand Ziel ist die Förderung von Maßnahmen und Projekten, die in der eigenen Einwohnerschaft Verständnis schaffen für die Werte und Traditionen anderer Kulturkreise und dadurch z.B. das friedliche Zusammenleben von deutschen und ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern aktiv unterstützen Insbesondere Schulen, Jugendeinrichtungen, Vereine, Vereinigungen und Verbände sind aufgerufen, durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen an vorstehendem Ziel mitzuarbeiten. Gefördert werden können zum Beispiel Maßnahmen und Projekte, die die Integration von Minderheiten fördern den Respekt und die Toleranz vor kulturellen Traditionen Anderer fördern der Gewaltprävention dienen das Engagement und die Zivilcourage gegen den Rechtsextremismus fördern der Deeskalation dienen. Die Resonanz in der Einwohnerschaft und die Kontinuität der Arbeit bestimmen das Maß der möglichen Unterstützung durch die Stadt Bornheim. § 2 Antragsberechtigte Anträge auf Förderung können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, die im Sinne der Präambel in Bornheim tätig sind. Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 3.07 Stand: 56. Erg. Mai 2001 Seite 2 § 3 Förderhöhe Die Förderung wird als Festbetragszuschuss gewährt. Über die Förderhöhe entscheidet im Einzelfall der Jugend-, Familien- und Sozialausschuss. In der Förderhöhe soll sich die Kontinuität der Arbeit und die Resonanz in der Einwohnerschaft widerspiegeln. Die Förderhöhe soll weiter deutlich machen, dass die Stadt Bornheim die eigentliche Leistung der Einwohner/Einwohnerinnen selbst lediglich unterstützen kann. Bei mehreren Antragstellern/Antragstellerinnen sollen Initiativen vergleichbarer Bedeutung gleich hoch gefördert werden. § 4 Antragstellung Der Antrag für eine Förderung im laufenden Jahr soll formlos bis zum 15.März des Jahres an den Bürgermeister/an die Bürgermeisterin gerichtet werden. Später eingehende Anträge können nur im Rahmen der nach der ersten Beschlussfassung des Jugend-, Familien- und Sozialausschusses noch vorhandenen Mittel berücksichtigt werden. Aus der Antragsbegründung muss die Erfüllung der in den Paragraphen 1 und 2 formulierten Kriterien erkennbar werden. Im Antrag ist der Antragsteller/die Antragstellerin mit vollständiger Anschrift und Bankverbindung anzugeben. § 5 Vergabe Fördermittel können nur im Rahmen der hierfür konkret zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und unter Beachtung der mit der Zahlung von Fördermitteln verbundenen sonstigen Auflagen vergeben werden. Über die Vergabe der Mittel wird in der ersten nach dem 15.März stattfindenden Sitzung des Jugend-, Familien- und Sozialausschusses des Jahres, für das Fördermittel zu vergeben sind, entschieden. Später eingehende Anträge werden, sofern Mittel vorhanden sind, dem Jugend-, Familien- und Sozialausschuss zur jeweils nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. Die Anträge werden schriftlich beschieden. § 6 Verwendungsnachweis Der Antragsteller/Die Antragstellerin hat dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin die Mittelverwendung im Sinne der Förderrichtlinie bis zum 31.Januar des auf die Förderung folgenden Jahres formlos schriftlich zu bestätigen. Hierbei ist besonderes Gewicht auf die Darstellung der Auswirkungen in der Bornheimer Einwohnerschaft zu legen. Nicht im Sinne der Förderung verwendete Mittel sind bis zum 30.Juli des selben Jahres zurückzuzahlen. Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 3.07 Stand: 56. Erg. Mai 2001 Seite 3 § 7 Inkrafttreten Diese Richtlinien treten mit der Rechtswirksamkeit des Haushaltes 2001 in Kraft. In Kraft durch Beschluss des Jugend-, Familien- und Sozialausschusses vom 28.03.2001

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 30 KB

Dateien

Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 3.05 Stand: 64. Erg. Januar 2003 Seite 1 Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Volksfesten in der Stadt Bornheim vom 18.04.2002 Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstaben f) und i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27. November 2001 (GV. NRW. S. 811), und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nord- rhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712 / SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1999 (GV. NRW. S. 718), sowie § 71 der Gewer- beordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202) hat der Rat der Stadt Bornheim in der Sitzung am 18.04.2002 folgende Satzung über die Erhe- bung von Gebühren aus Anlass von Volksfesten in der Stadt Bornheim beschlossen: § 1 Gebührentatbestand Für die Überlassung eines Standplatzes auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie für die anteilige Inanspruchnahme von öffentlichen Versorgungseinrichtungen und Versor- gungsleistungen aus Anlass von Volksfesten, die von der Stadt Bornheim veranstaltet wer- den, werden nach Maßgabe dieser Satzung Gebühren erhoben. § 2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz (1) Maßstab für die Gebühr ist die Bezeichnung der Gruppe, die Art des Volksfestes, der lfd. Meter der längsten Seite des Schaustellergeschäftes, bei runden oder ähnlichen Geschäften die Meterzahl des Schaustellergeschäftes im Durchmesser. Bei den Volksfesten wird unterschieden zwischen Großkirmes, Kleinkirmes und sonsti- gen Veranstaltungen im Sinne von § 60 b Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO). Die Art des Volksfestes ergibt sich aus dem Marktverzeichnis. Das Marktverzeichnis wird von der Stadt Bornheim als Ordnungsbehörde jährlich neu erstellt und liegt beim Fachbereich 5 - Ordnung und Soziales, Bürgerservice - zur Einsichtnahme offen. (2) Die Ortschaften werden in folgende Gruppen eingeteilt: Gruppe A Bornheim, Merten, Roisdorf, Sechtem, Walberberg, Waldorf, Gruppe B Brenig, Dersdorf, Hemmerich, Hersel, Kardorf, Rösberg, Uedorf, Widdig. (3) Der Gebührensatz beträgt: Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 3.05 Stand: 64. Erg. Januar 2003 Seite 2 Gruppe Großkirmes Kleinkirmes sonstige Veranstaltungen im Sinne von § 60 b Abs. 1 GewO Imbiss übrige Ge- schäfte Imbiss übrige Ge- schäfte EUR pauschal EUR je m EUR pauschal EUR je m EUR je m A 75,00 9,00 75,00 7,50 7,50 B 75,00 6,00 75,00 3,00 7,50 § 3 Gebührenschuldner/Gebührenschuldnerinnen (1) Gebührenschulder/Gebührenschulderinnen sind diejenigen, denen ein Standplatz über- lassen und die Inanspruchnahme von Versorgungseinrichtungen und Versorgungsleis- tungen ermöglicht wird. (2) Mehrere Gebührenschulder/Gebührenschulderinnen haften als Gesamtschuldner/Ge- samtschuldnerinnen. § 4 Entstehung der Gebührenpflicht und Fälligkeit (1) Die Gebührenpflicht beginnt mit der Zuweisung eines Standplatzes durch schriftlichen Bescheid. (2) Die Gebühren sind innerhalb einer Woche nach Zugang des Gebührenbescheides an die Stadtkasse zu entrichten. (3) Nehmen Antragsteller/Antragstellerinnen ihre Bewerbung um einen Standplatz vor Ertei- lung eines Bescheides zurück, wird keine Gebühr erhoben. Die Rücknahme der Bewer- bung bedarf der Schriftform. § 5 Nichtbenutzung (1) Wird der Standplatz nur zu einem Teil oder nur zeitweise benutzt, so begründet das keinen Anspruch auf Ermäßigung oder Erstattung der Gebühr. (2) Wird der Standplatz nicht benutzt, wird lediglich eine Gebühr in Höhe von 60 % der in § 2 vorgesehenen Gebühren erhoben. Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 3.05 Stand: 64. Erg. Januar 2003 Seite 3 § 6 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01.01.2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlaß von Volksfesten in der Stadt Bornheim vom 23.02.1983 außer Kraft. In Kraft seit 01.01.2003, s. Amtsblatt Nr. 10 / 2002

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 27 KB

Dateien

Fraktionsvorsitzender: Dirk König | Willmuthstr. 30 | 53332 Bornheim | Telefon: 0163-3563644 | E-Mail: mail@dirk-koenig.de UWG/FORUM-Fraktion, Servatiusweg 19, 53332 Bornheim Stadt Bornheim Vorsitzendes des Jugendhilfeausschusses Markus Hochgartz Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 30.01.2024 Antrag zur Einladung eines Anwendungsberaters des Kita-Navigators zur Identifizierung weiterer Potentiale des Programms für Verwaltung, Träger und Politik Sehr geehrter Herr Hochgartz, wir bitten Sie folgenden Antrag in den nächsten Jugendhilfeausschuss einzubringen: Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vertreter (Anwendungsberater) des Kita-Navigators einzuladen, um der Verwaltung und dem Ausschuss die vollumfänglichen Funktionalitäten der Software aufzuzeigen, um gegebenenfalls ungenutzte Potenziale zu identifizieren. Ziel ist es, sicherzustellen, das volle Potential des Programms herauszuarbeiten und die Möglichkeiten für Verwaltung, Träger/ Einrichtungen und Politik zu erweitern und somit die beteiligten Akteure zu entlasten. Wir erhoffen uns bei der Vorstellung konkrete Aussagen unter anderem zu folgenden Punkten: 1. Welche Funktionen werden aktuell bei der Stadt Bornheim genutzt/ nicht genutzt? 2. Kann das System eine faire automatisierte Platzvergabe durch die Träger in Verbindung mit der priorisierten Auswahl durch die Eltern gewährleisten? 3. Wie kann der Kita-Navigator eine faire automatisierte Platzvergabe unter den Prämissen von Trägern und Eltern gewährleisten? 4. Aktuelle Auslastung von KiTa-Plätzen unter Angabe von genehmigten Regelplätzen, Überbelegungen sowie aufgrund von Personalknappheit „geblockten“ Plätzen 5. Wie viele Kinder sind aktiv auf der “Suche” (suchend ohne aktuellen KiTa-Platz und suchend mit aktuellem KiTa-Platz)? 6. Gibt es Möglichkeiten, die zu erstellenden Elternbeitragsbescheide automatisiert/ über eine Schnittstelle aus dem Kita-Navigator zu generieren? Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19 53332 Bornheim Tel: 02222/99 566 345/46 Fax: 02222/99 563 457 kontakt@uwg-bornheim.de www.uwg-bornheim.de mailto:kontakt@uwg-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/ Fraktionsvorsitzender: Dirk König | Willmuthstr. 30 | 53332 Bornheim | Telefon: 0163-3563644 | E-Mail: mail@dirk-koenig.de Begründung: Angesichts der jährlich auftretenden Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Platzvergabe und der mangelnden Übersicht über aktuell belegte/ freie Plätze in den Kita-Einrichtungen in Bornheim, sehen wir es als erforderlich an, die vollständigen Potenziale des Kita-Navigators aufzuzeigen. Die Einführung einer priorisierten Platzvergabe sollte sorgfältig geprüft werden, um sicherzustellen, dass die Vergabe effizienter erfolgen kann und somit notwendige Ressourcen zur Betreuung der Kinder zur Verfügung stehen. Offenbar fehlt es der Verwaltung auch an einer genauen Übersicht darüber, welche Einrichtungen wie viele unbesetzte Plätze aufweisen und welche Kapazitäten insgesamt verfügbar sind. Hier bietet der Kita-Navigator die Möglichkeit, diese Informationen kontinuierlich aktuell zu halten und eine ständige Übersicht über die Struktur der Einrichtungen zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen Manuel van Eikelen, Dirk König und die Fraktion der Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG)

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 140 KB

Dateien

UWG/FORUM-Fraktion, Servatiusweg 19, 53332 Bornheim Stadt Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 24.01.2024 Antrag zur Berichterstattung über die Erfahrungen seit der Einführung kostenloser Menstruationsartikel an Schulen im Schulausschuss Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, Schülervertretungen in den Ausschuss einzuladen, um über die Erfahrungen mit dem Projekt „Kostenlose Menstruationsartikel“ zu berichten. Begründung: In der Sitzung des Schulausschusses vom 03.11.2022 wurde der Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen betr. Einführung kostenloser Menstruationsartikel in weiterführenden Schulen in Bornheim einstimmig beschlossen. Es wurde zudem beschlossen die Schülervertretungen nach Abschluss der Pilotphase/Erprobungsphase, die mit Schuljahresende am 31.07.2023 abgeschlossen sein sollte, in den Ausschuss einzuladen. Wir erwarten seitens der Verwaltung, der Schulleitungen und gegebenenfalls auch der Schülervertretungen einen Bericht über die Erfahrungen aus der Pilotphase/Erprobungsphase. In diesem Zusammenhang soll auch über eventuell entstandene Schäden bzw. übermäßige Entnahmen aus den Spendern berichtet werden. Natürlich soll auch über die Weiterführung des Projekts berichtet werden, sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen. Mit freundlichen Grüßen Josef Müller, Hans Georg Horch, Manuel van Eikelen und Fraktion Fraktionsvorsitzender: Dirk König Willmuthstr. 30, 53332 Bornheim Tel.: 0163-3563644 eMail: mail@dirk-koenig.de Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19 53332 Bornheim Tel: 02222/99 566 345/46 Fax: 02222/99 563 457 kontakt@uwg-bornheim.de www.uwg-bornheim.de mailto:mail@dirk-koenig.de mailto:kontakt@uwg-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/ UWG/FORUM-Fraktion, Servatiusweg 19, 53332 Bornheim Stadt Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 24.01.2024 Antrag zur Berichterstattung über die Erfahrungen seit der Einführung kostenloser Menstruationsartikel an Schulen im Schulausschuss Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, Schülervertretungen in den Ausschuss einzuladen, um über die Erfahrungen mit dem Projekt „Kostenlose Menstruationsartikel“ zu berichten. Begründung: In der Sitzung des Schulausschusses vom 03.11.2022 wurde der Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen betr. Einführung kostenloser Menstruationsartikel in weiterführenden Schulen in Bornheim einstimmig beschlossen. Es wurde zudem beschlossen die Schülervertretungen nach Abschluss der Pilotphase/Erprobungsphase, die mit Schuljahresende am 31.07.2023 abgeschlossen sein sollte, in den Ausschuss einzuladen. Wir erwarten seitens der Verwaltung, der Schulleitungen und gegebenenfalls auch der Schülervertretungen einen Bericht über die Erfahrungen aus der Pilotphase/Erprobungsphase. In diesem Zusammenhang soll auch über eventuell entstandene Schäden bzw. übermäßige Entnahmen aus den Spendern berichtet werden. Natürlich soll auch über die Weiterführung des Projekts berichtet werden, sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen. Mit freundlichen Grüßen Josef Müller, Hans Georg Horch, Manuel van Eikelen und Fraktion Fraktionsvorsitzender: Dirk König Willmuthstr. 30, 53332 Bornheim Tel.: 0163-3563644 eMail: mail@dirk-koenig.de Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19 53332 Bornheim Tel: 02222/99 566 345/46 Fax: 02222/99 563 457 kontakt@uwg-bornheim.de www.uwg-bornheim.de mailto:mail@dirk-koenig.de mailto:kontakt@uwg-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 188 KB

Anliegen nicht gefunden?Schreiben Sie uns!

 

Wurde der von Ihnen gesuchte Begriff nicht gefunden? Dann mailen Sie uns!