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1 Handlungsempfehlung zum Fördermittelmanagement (FMM) __________________________________________________________ Stand: 13.06.2019 Verfasser: 2.1 Kämmerei 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung .................................................................................................................. 3 2 Geltungsbereich ....................................................................................................... 3 3 Ziele ........................................................................................................................... 3 4 Vorprüfung ................................................................................................................ 3 5 Prozessablauf im Fördermittelverfahren ................................................................ 4 6 Ausblick .................................................................................................................... 4 3 1 Einleitung Das kommunale Förderspektrum ist weit gefächert. Dabei werden sowohl einzelne Projekte und Programme als auch ganze Einrichtungen mit jeweils entsprechendem Aufgabenprofil unter- stützt. Knappe Finanzmittel verstärken die Notwendigkeit, diese zielgerichtet und nachhaltig einzusetzen und hierbei die kommunalen Zuschüsse zukunftsfähig zu gestalten. Die Komplexität der Förderverfahren sowie die regelmäßigen Änderungen von Förderprogram- men und zuwendungsrechtlichen Grundlagen auf allen staatlichen Ebenen (EU, Bund, Land), machen daher eine zentrale Steuerung, einheitliche Abläufe und eine laufende Überwachung der Fördermodalitäten auf kommunaler Seite unverzichtbar. Denn: Die teuerste Förderung ist die, die ihr Ziel nicht erreicht. 2 Geltungsbereich Mit dieser Handlungsempfehlung wird ein Standard bzw. Rahmen geschaffen, der den Umgang mit Fördermitteln, die damit verbundene Planung von Projekten, die Zuständigkeit der Fachäm- ter und die Rolle des FMM transparent macht. Grundlage für die Umsetzung des FMM sind die in den Anlagen I und II abgebildeten Pro- zessabläufe. Dem Fachamt obliegt wie bisher die Fach- und Ressourcenverantwortung (Projekt- und Bud- getverantwortung). Diese erstreckt auch darauf, sich regelmäßig über Art und Umfang der ge- förderten Aktivitäten zu unterrichten und die Fördermöglichkeiten zu nutzen. Das FMM ist im Wesentlichen für die zentrale Steuerung, eine laufende Überwachung der För- dermodalitäten sowie für die Sicherstellung einer einheitlichen Vorgehensweise in der Verwal- tung verantwortlich. 3 Ziele Mit einer systematischen Umsetzung des FMM werden folgende Ziele verfolgt: Information der Fachämter über konkrete Fördermöglichkeiten. Begleitung und Unterstützung durch das FMM in den Prozessabläufen. Systematische Identifizierung und Prüfung von Förderangeboten. Optimierung der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Qualitätssicherung. Verbesserung der städtischen Liquidität und Abbau von Liquiditätsschulden. Minderung des Kreditbedarfes bei Investitionen. Vermeidung von Abschreibungs- und Zinsaufwendungen. Erwirtschaftung von Überschüssen. 4 Vorprüfung Die einzelnen Prozessschritte sind in der Anlage I „Vorprüfung bis zum Prozessablauf der Zu- ständigkeiten im Fördermittelverfahren“ in den Ziffern 1 bis 4 dargestellt. 4 Das Vorprüfungsverfahren zum Prozessablauf dient der kollektiven Prüfung und Bewertung, ob Fördermittel konkret für Projekte genutzt werden können und die Verhält- nismäßigkeit gegeben. Im Vorprüfungsverfahren werden die Fördervoraussetzungen sowie die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt geprüft und bewertet. Hierbei muss die Gesamtfinanzierung ein- schließlich evtl. zu leistender städtischer Eigenanteile gesichert sein. Nach einem positiven Ergebnis des Vorprüfverfahrens schließt sich der Prozessablauf im Fördermittelverfahren (Anlage II) an. 5 Prozessablauf im Fördermittelverfahren Die einzelnen Prozessschritte sind in der Anlage II „Prozessablauf im Fördermittelverfahren“ in den Ziffern 1 bis 7 dargestellt. Die unter Ziffer 2 dargestellte Vorgehensweise zur Antragstellung nimmt eine Schlüsselrolle ein. Das Fachamt erstellt die antragszugehörigen Unterlagen und die Prozessbeschreibung. Das FMM übernimmt die Qualitätssicherung und versendet den Antrag. 6 Ausblick Die weitere Ausgestaltung des FMM ist für die elektronische Unterstützung der Verwaltungs- prozesse von Bedeutung. Insofern ist ein integriertes FMM in die Umsetzung von E- Government einzubeziehen. Anlagen Anlage I Vorprüfung bis zum Prozessablauf der Zuständigkeiten im Fördermittelverfahren Anlage II Prozessablauf im Fördermittelverfahren 1 Handlungsempfehlung zum Fördermittelmanagement (FMM) __________________________________________________________ Stand: 13.06.2019 Verfasser: 2.1 Kämmerei 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung .................................................................................................................. 3 2 Geltungsbereich ....................................................................................................... 3 3 Ziele ........................................................................................................................... 3 4 Vorprüfung ................................................................................................................ 3 5 Prozessablauf im Fördermittelverfahren ................................................................ 4 6 Ausblick .................................................................................................................... 4 3 1 Einleitung Das kommunale Förderspektrum ist weit gefächert. Dabei werden sowohl einzelne Projekte und Programme als auch ganze Einrichtungen mit jeweils entsprechendem Aufgabenprofil unter- stützt. Knappe Finanzmittel verstärken die Notwendigkeit, diese zielgerichtet und nachhaltig einzusetzen und hierbei die kommunalen Zuschüsse zukunftsfähig zu gestalten. Die Komplexität der Förderverfahren sowie die regelmäßigen Änderungen von Förderprogram- men und zuwendungsrechtlichen Grundlagen auf allen staatlichen Ebenen (EU, Bund, Land), machen daher eine zentrale Steuerung, einheitliche Abläufe und eine laufende Überwachung der Fördermodalitäten auf kommunaler Seite unverzichtbar. Denn: Die teuerste Förderung ist die, die ihr Ziel nicht erreicht. 2 Geltungsbereich Mit dieser Handlungsempfehlung wird ein Standard bzw. Rahmen geschaffen, der den Umgang mit Fördermitteln, die damit verbundene Planung von Projekten, die Zuständigkeit der Fachäm- ter und die Rolle des FMM transparent macht. Grundlage für die Umsetzung des FMM sind die in den Anlagen I und II abgebildeten Pro- zessabläufe. Dem Fachamt obliegt wie bisher die Fach- und Ressourcenverantwortung (Projekt- und Bud- getverantwortung). Diese erstreckt auch darauf, sich regelmäßig über Art und Umfang der ge- förderten Aktivitäten zu unterrichten und die Fördermöglichkeiten zu nutzen. Das FMM ist im Wesentlichen für die zentrale Steuerung, eine laufende Überwachung der För- dermodalitäten sowie für die Sicherstellung einer einheitlichen Vorgehensweise in der Verwal- tung verantwortlich. 3 Ziele Mit einer systematischen Umsetzung des FMM werden folgende Ziele verfolgt: Information der Fachämter über konkrete Fördermöglichkeiten. Begleitung und Unterstützung durch das FMM in den Prozessabläufen. Systematische Identifizierung und Prüfung von Förderangeboten. Optimierung der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Qualitätssicherung. Verbesserung der städtischen Liquidität und Abbau von Liquiditätsschulden. Minderung des Kreditbedarfes bei Investitionen. Vermeidung von Abschreibungs- und Zinsaufwendungen. Erwirtschaftung von Überschüssen. 4 Vorprüfung Die einzelnen Prozessschritte sind in der Anlage I „Vorprüfung bis zum Prozessablauf der Zu- ständigkeiten im Fördermittelverfahren“ in den Ziffern 1 bis 4 dargestellt. 4 Das Vorprüfungsverfahren zum Prozessablauf dient der kollektiven Prüfung und Bewertung, ob Fördermittel konkret für Projekte genutzt werden können und die Verhält- nismäßigkeit gegeben. Im Vorprüfungsverfahren werden die Fördervoraussetzungen sowie die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt geprüft und bewertet. Hierbei muss die Gesamtfinanzierung ein- schließlich evtl. zu leistender städtischer Eigenanteile gesichert sein. Nach einem positiven Ergebnis des Vorprüfverfahrens schließt sich der Prozessablauf im Fördermittelverfahren (Anlage II) an. 5 Prozessablauf im Fördermittelverfahren Die einzelnen Prozessschritte sind in der Anlage II „Prozessablauf im Fördermittelverfahren“ in den Ziffern 1 bis 7 dargestellt. Die unter Ziffer 2 dargestellte Vorgehensweise zur Antragstellung nimmt eine Schlüsselrolle ein. Das Fachamt erstellt die antragszugehörigen Unterlagen und die Prozessbeschreibung. Das FMM übernimmt die Qualitätssicherung und versendet den Antrag. 6 Ausblick Die weitere Ausgestaltung des FMM ist für die elektronische Unterstützung der Verwaltungs- prozesse von Bedeutung. Insofern ist ein integriertes FMM in die Umsetzung von E- Government einzubeziehen. Anlagen Anlage I Vorprüfung bis zum Prozessablauf der Zuständigkeiten im Fördermittelverfahren Anlage II Prozessablauf im Fördermittelverfahren

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1 Newsletter 01/2020 – eGovernment Einführung Dokumentenmanagement (DMS) __________________________________________________________________________ Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Newsletter informiere ich Sie gerne über den derzeitigen Sachstand zum Projekt „Einführung Dokumentenmanagement“. Nach nun einem Jahr Dokumentenmanagementsystem bei der Stadt Bornheim sind wir in der Lage Dokumente, E-Mails und sonstige Objekte in digitalen Vorgängen abzulegen, zu suchen und in diese aktiv zu arbeiten. Grundlage für eine einheitliche, strukturierte Ablage in der Allgemeinen Schriftgutverwaltung - wie schon in mehreren Newslettern zuvor thematisiert- ist der aufgabenorientierte KGST-Aktenplan. Dieser wurde und wird in den einzelnen Ämtern überarbeitet; Aktenzeichen wurden gelöscht, hinzugefügt oder umbenannt. Für Schulungszwecke wurde die notwendige Hardware angeschafft, 11.3- Informationstechnik arbeitet nun mit Hochdruck daran, diese einzurichten und den Aufbau der nötigen Infrastruktur im Bereich der Besprechungsräume 901 und 904 herzustellen, um einen geeigneten Schulungsbetrieb zu gewährleisten. Wenn die Schulungsumgebung zur Verfügung steht, werden wir umgehend mit Inhouse- Schulungen und Einführungsworkshops beginnen. Termine werden mit den Amtsleitungen abgestimmt. Erstes Einführungsprojekt ist die Allgemeine Schriftgutverwaltung. Nachdem wir erste Schritte im Umgang mit Workflows gemacht haben, wurde noch im Dezember 2019 mit einem weiteren großen Projekt gestartet: der ePersonalakte. Weitere werden folgen; geplant sind die Einführung eines Beschwerdemanagements, die Anbindung des Bauamtes im Bereich Bauordnung (IV Quartal 20 oder I Quartal 21) nach Umstieg des Baugenehmigungsfachverfahrens. Erste Gespräche wurden geführt zur Umsetzung/Einführung einer eSteuerakte im Bereich Finanzen. Zum Beschwerdemanagement gab es einen Termin zur Vorabstimmung mit den Amtsleitungen. Den aktuellen Projektplan mit Terminserien des Herstellers (OS) und des Rechenzentrums (regioIT) füge ich bei. Bitte um Beachtung! Natürlich werden wir zu den Terminen noch Outlook- Einladungen verschicken! 2 Teilbereich – Einführung der Personalakte: Termin Tätigkeit Art Mitarbeiter Einrichtung der Personalaktenlösung 25.03.2020 Dauer: ca. 1 Tag Beginn: Vorschlag OS 09:00 Uhr Tel. Workshop zur Klärung offener Punkte der Personalaktenlösung Tel. / Fernwartung Herr Lukas Gorzolka Stadt Bornheim und die regio iT erforderlich 26.03.2020 Fortführung Lösungskonzept Intern Herr Lukas Gorzolka Dauer: ca. 1 Tag 16.04.2020 Beginn: Vorschlag OS 08:30 Uhr Dauer: ca. 2 Stunden Vorbereitung zur Einrichtung gem. Konzept Tel. / Fernwartung Herr David van Biema regio iT erforderlich 21.04. – 23.04.2020 28.04. – 29.04.2020 Dauer: ca. 4 - 5 Tage Beginn: Wird kurzfristig besprochen Einrichtung der Personalakte gem. Konzept ***Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich bei den beauftragten Aufwänden um Schätzwerte handelt, die auf unseren „best practices“ Lösungen basieren. Sie können von der tatsächlichen Umsetzung variieren. Aus diesem Grund ist ein Workshop erforderlich, um die genauen Anforderungen zu ermitteln. Tel. / Fernwartung Herr David van Biema regio iT erforderlich 05.05.2020 Dauer: ca. 4 Stunden Qualitätssicherung der Personalakte Tel. / Fernwartung Herr Lukas Gorzolka Herr David van Biema regio iT und ggf. die Stadt Bornheim erforderlich 3 Beginn: Wird kurzfristig besprochen Lösungstraining Einrichtung Personalakte In Klärung Dauer: ca. 1 – 2 Std Beginn: Wird kurzfristig besprochen Vorbereitung und telefonische Absprache, Agenda und Organisatorisches Tel./Fernwart ung In Klärung Stadt Bornheim erforderlich In Klärung Dauer: ca. 1 Tag Beginn: Wird kurzfristig besprochen Durchführung Training Personalakte Vor Ort In Klärung Stadt Bornheim erforderlich Teilbereich – Einführung Beschwerdemanagement: Termin Tätigkeit Art Mitarbeiter Einführung Beschwerdemanagement 30.01.2020 Dauer: ca. 1 Std Beginn: ab 09:30 Uhr Vorbereitung telefonische Absprache, Agenda und Organisatorisches Tel./ ggf. Fernwartun g Herr Ali Demirok Stadt Bornheim und die regio iT erforderlich 06.02.2020 Dauer: ca. 1 Tag Workshop zur Einführung des Beschwerdemanagements Vor Ort Herr Ali Demirok Stadt Bornheim und die regio IT erforderlich 10.02.2020 Dauer: ca. 1 Tag Beginn Konzepterstellung Einführung des Beschwerdemanagements Intern Herr Ali Demirok 06.03.2020 Dauer: ca. 2 Stunden Vorbereitung Einrichtung des Beschwerdemanagements gem. Konzept Tel. / Fernwartun g Herr David van Biema regio IT erforderlich 4 09. – 12.03.2020 Dauer: ca. 4 - 5 Tage Beginn: Wird kurzfristig besprochen Einrichtung des Beschwerdemanagements gem. Konzept ***Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich bei den beauftragten Aufwänden um Schätzwerte handelt, die auf unseren „best practices“ Lösungen basieren. Sie können von der tatsächlichen Umsetzung variieren. Aus diesem Grund ist ein Workshop erforderlich, um die genauen Anforderungen zu ermitteln. Tel. / Fernwartun g Herr David van Biema regio IT erforderlich 17. – 18.03.2020 Dauer: ca. 1 – 2 Tage Beginn: Wird kurzfristig besprochen Einrichtung mailextractor- osvh Tel. / Fernwartun g Herr Lotz regio iT erforderlich 19.03.2020 Dauer: ca. 4 Stunden Beginn: Wird kurzfristig besprochen Qualitätssicherung Einrichtung des Beschwerdemanagements und Trainingsvorbereitung Tel. / Fernwartun g Herr David van Biema Herr Ali Demirok Stadt Bornheim und die regio IT erforderlich Lösungstraining Beschwerdemanagement 31.03.2020 Dauer: ca. 1 Tag Beginn: Wird kurzfristig besprochen Lösungstraining Beschwerdemanagement Vor Ort Herr Ali Demirok Stadt Bornheim erforderlich An dieser Stelle möchte ich mich/wir uns bei Ihnen für die Unterstützung, Verständnis und für das Feedback aus Ihren Organisationseinheiten bedanken. Nur mit Ihnen und Ihrer tatkräftigen Mitarbeit kann die flächendeckende Einführen des Dokumentenmanagementsystems zeitnah gelingen. 5 Im Auftrag gez. Geurtsen

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II. Prozessablauf und Zuständigkeiten im Fördermittelverfahren Fachamt erhält vorbereiteten Antrag 1. Antragsformular Online/Papierform FMM stellt allgemeine Daten ein (Zugangsdaten) 1.2 Antragsinhalt FMM stellt Qualitäts- sicherung her und gibt Haushaltsdaten Fachamt fertigt fachliche Beschreibung, Inhalt und Anlagen 2. Antragsstellung FMM holt Unterschriften ein und versendet Antrag Fachamt hat die benötigten Unterlagen vollständig zusammen-gestellt und die inhaltliche Beschreibung gefertigt 2.2 Rückmeldung Fördermittelgebers 2.1 Bearbeitungszeit des Fördermittelgebers FMM steht für Rückfragen zur Verfügung Fachamt gibt erforderliche Auskünfte an FMM 3. Entscheidung über Antrag 4. Abruf der Fördermittel 5. Förderbericht- erstattung 6. Verwendungs- nachweis 7. Archivierung Fachamt startet mit Projekt/ Vorhaben FMM erhält Zuwendungs- bescheid, informiert Fachamt FMM informiert Fachamt Fachamt startet nach Zusage mit dem Projekt/ Vorhaben FMM erhält vom Fachamt die Mittelabrufe und zeichnet mit Fachamt fertigt Mittelabrufe und Sollstellung, Versand an Fördermittel- geber FMM erhält vom Fachamt die Sachstands- berichte Fachamt fertigt die Sachstands- berichte und leitet diese an FMM FMM erhält Verwendungs- nachweis zur Mitzeichnung Fachamt fertigt Verwendungs- nachweis und versendet diesen FMM archiviert nach Vorgaben des Fördermittel- gebers und Archivplan Fachamt archiviert nach Vorgaben des Fördermittel- gebers und Archivplan FMM erhält Ablehnungs- bescheid, prüft und beteiligt Fachamt FMM stellt ggfs. erneuten Antrag Fachamt prüft mögliche, erneute Antragsstellung, fertigt benötige Unterlagen 5.1 VV / Gremien FMM bündelt die Berichte der Fachämter und erstellt Übersicht Fachamt informiert über die Projekt- abschnitte 5.2 Presse / Öffentlichkeitsarbeit FMM zeichnet die Berichte mit 5.3 Fördermittelgeber Fachamt fertigt Sachstands- berichte FMM informiert nach Bedarf die Pressestelle Fachamt informiert nach Bedarf die Pressestelle 3.1 Bewilligungsbescheid FMM informiert Fachamt Fachamt startet Projekt und informiert über Ablauf 3.1 siehe Bewilligungs- bescheid 3.2 siehe Ablehnungs- bescheid 2.3 Ergebnis 3.2 Ablehnungsbescheid FMM informiert Fachamt Fachamt startet ggfls. Projekt ohne Fördermittel bei Sicherstellung der Finanzen 4.1 Umsetzungsschritte Abrufe erfolgen gemäß Förder- bedingungen, Auflagen sowie Projekt- schwerpunkt., innerhalb des Haushaltsjahr FMM wird vom Fachamt informiert II. Prozessablauf und Zuständigkeiten im Fördermittelverfahren Fachamt erhält vorbereiteten Antrag 1. Antragsformular Online/Papierform FMM stellt allgemeine Daten ein (Zugangsdaten) 1.2 Antragsinhalt FMM stellt Qualitäts- sicherung her und gibt Haushaltsdaten Fachamt fertigt fachliche Beschreibung, Inhalt und Anlagen 2. Antragsstellung FMM holt Unterschriften ein und versendet Antrag Fachamt hat die benötigten Unterlagen vollständig zusammen-gestellt und die inhaltliche Beschreibung gefertigt 2.2 Rückmeldung Fördermittelgebers 2.1 Bearbeitungszeit des Fördermittelgebers FMM steht für Rückfragen zur Verfügung Fachamt gibt erforderliche Auskünfte an FMM 3. Entscheidung über Antrag 4. Abruf der Fördermittel 5. Förderbericht- erstattung 6. Verwendungs- nachweis 7. Archivierung Fachamt startet mit Projekt/ Vorhaben FMM erhält Zuwendungs- bescheid, informiert Fachamt FMM informiert Fachamt Fachamt startet nach Zusage mit dem Projekt/ Vorhaben FMM erhält vom Fachamt die Mittelabrufe und zeichnet mit Fachamt fertigt Mittelabrufe und Sollstellung, Versand an Fördermittel- geber FMM erhält vom Fachamt die Sachstands- berichte Fachamt fertigt die Sachstands- berichte und leitet diese an FMM FMM erhält Verwendungs- nachweis zur Mitzeichnung Fachamt fertigt Verwendungs- nachweis und versendet diesen FMM archiviert nach Vorgaben des Fördermittel- gebers und Archivplan Fachamt archiviert nach Vorgaben des Fördermittel- gebers und Archivplan FMM erhält Ablehnungs- bescheid, prüft und beteiligt Fachamt FMM stellt ggfs. erneuten Antrag Fachamt prüft mögliche, erneute Antragsstellung, fertigt benötige Unterlagen 5.1 VV / Gremien FMM bündelt die Berichte der Fachämter und erstellt Übersicht Fachamt informiert über die Projekt- abschnitte 5.2 Presse / Öffentlichkeitsarbeit FMM zeichnet die Berichte mit 5.3 Fördermittelgeber Fachamt fertigt Sachstands- berichte FMM informiert nach Bedarf die Pressestelle Fachamt informiert nach Bedarf die Pressestelle 3.1 Bewilligungsbescheid FMM informiert Fachamt Fachamt startet Projekt und informiert über Ablauf 3.1 siehe Bewilligungs- bescheid 3.2 siehe Ablehnungs- bescheid 2.3 Ergebnis 3.2 Ablehnungsbescheid FMM informiert Fachamt Fachamt startet ggfls. Projekt ohne Fördermittel bei Sicherstellung der Finanzen 4.1 Umsetzungsschritte Abrufe erfolgen gemäß Förder- bedingungen, Auflagen sowie Projekt- schwerpunkt., innerhalb des Haushaltsjahr FMM wird vom Fachamt informiert

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1 newsletter 12|2018 eGovernment Einführung Dokumentenmanagementsystem Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Verwaltung wird einen weiteren Schritt in Richtung „Digitale Verwaltung“ machen, in dem wir das Dokumentenmanagementsystem der Firma OPTIMAL Systems enaio einführen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der Sitzung vom 27.09.2018 die Beschaffung und Einführung eines DMS einstimmig beschlossen. Ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) ist Grundvoraussetzung für digitales Arbeiten in der Verwaltung. Ein DMS gewährleistet eine einheitliche Ablagesystema- tik (Ordnerstruktur) nach KGST-Aktenplan und gibt uns ämterübergreifend die Mög- lichkeit, papierlos, gesteuert über Rollen- und Zugriffsberechtigungen, zusammen zu arbeiten. Verwaltungsprozesse können hiermit effizienter von jedem Arbeitsplatz durchgeführt werden. Die Strategie beinhaltet grundsätzlich auch eine Anbindung von Außenstellen und Telearbeitsplätzen. Der Einführungsprozess startete mit einer Kick-Off-Veranstaltung am 12. und 13.12.2018 mit den Pilotämtern 11 und 6, durchgeführt von der Firma OPTIMAL Sys- tems bei uns im Hause. Als Einstiegsprojekt wurde die Allgemeine Schriftgutverwaltung (ASV), zunächst bei Amt 11, gewählt. Ein grober Zeitplan, Meilensteine und sonstige Einführungsregula- rien wie zum Beispiel die Implementierung einer Schnittstelle zu einem Fachverfah- ren werden im Rahmen der Kick-Off-Veranstaltung sowie in Abstimmung mit der Dienststelle festgelegt. Der flächendeckende Rollout wird uns in den nächsten Jah- ren beschäftigen. Ämter, Abteilungen oder Sachgebiete werden sukzessive, je nach Bedarf und Möglichkeiten, mit Blick auf personelle und finanzielle Kapazitäten, ins Einführungsprojekt aufgenommen. Prozesse, Workflows usw. müssen analysiert, bewertet und möglicherweise angepasst oder verändert werden. Wir, das Projektteam werden Sie auf diesem Wege vierteljährlich, oder aus aktuellem Anlass auf dem Laufenden halten. Abgelegt werden die Newsletter im Intranet der Stadt Bornheim unter E-Government im Unterpunkt Newsletter zur DMS-Einführung. Projektteam: Frau Pohl Herr Geurtsen Abt. 11.3 (IT) Herr Löffler Personalrat, Datenschutzbeauftragte, 11.2 Arbeitsschutz Schwerbehindertenbeauftragter Vertreter der jeweiligen Ämter, Abteilungen gez.: Geurtsen

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1 Newsletter 03/2019 – eGovernment Einführung Dokumentenmanagement (DMS) __________________________________________________________________________ Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Newsletter möchte ich Sie gerne über den derzeitigen Sachstand zum Projekt „Einführung Dokumentenmanagement“ unterrichten. Die Strategie bei der Einführung des Dokumentenmanagementsystems (DMS) wurde angepasst. Wie geplant, wurden die Clients in den Pilotämtern erfolgreich ausgerollt. Daneben werden aber auch bereits weitere Clients im Hause auf Anfrage eingerich- tet. Das Projektteam erwartet hierdurch ein noch größeres Feedback aus den Orga- nisationseinheiten, um auch hier auf Wünsche und Anregungen eingehen zu können. Nach der Anwenderschulung kann das Anlegen von Akten, Registern und Unterre- gistern und deren Befüllung mit Dokumenten, Tabellen und E-Mail selbstständig aus- probiert werden. Die ersten Einweisungs-Workshops haben bereits stattgefunden. Ebenfalls können auch erste Erfahrungen in der internen Zusammenarbeit über das DMS innerhalb einer Akte bzw. eines Vorgangs gesammelt werden. Im Rahmen der Pilotierung erfolgten gemeinsam mit den Fachämtern Anpassungen des Aktenplanes. Einheitliche Ablagestrukturen innerhalb der Fachämter und Abtei- lungen sowie Standards beim Anlegen von Akten und Vorgängen sind Grundvoraus- setzung zur größtmöglichen Wertschöpfung eines Dokumentenmanagementsystems. Aber keine Sorge: Änderungen sind auch nachträglich möglich. Ziel muss es bleiben, zügig mit dem System, erst im Testsystem, aber auch bald im Produktivsystem zu ar- beiten. Zukünftig werden für die Anwenderbetreuung regelmäßige Sprechstunden zum Thema angeboten. Hierzu werden zwei Bildschirmarbeitsplätze zur Verfügung ste- hen, an denen bis zu vier Kolleginnen und Kollegen Detailfragen stellen, üben und die Anwendung vertiefen können. Die weiteren Projektschritte stellen sich wie folgt dar: - Multiplikatorenschulung 02.10.2019 - Implementierung Workflows im Bereich Personal, November 2019 inkl. Schu- lung der Kolleginnen und Kollegen - Start des Teilprojekts „Personalakte“, Dezember 2019-Januar 2020 inkl. Schu- lung der Kolleginnen und Kollegen 2 Perspektivisch sind für das Jahr 2020 folgende Meilensteine definiert: - Einführung eines Beschwerdemanagements - Anbindung der Bauakte - Elektronische Steuerakte Bei Fragen, Hinweisen und Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! Im Auftrag gez. Geurtsen

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I. Vorprüfung bis zum Prozessablauf der Zuständigkeiten im Fördermittelverfahren Fachamt erhält Informationen über Förder- programme 1. Fördermittel allgemein FMM stellt Informationen über Förder- programme den Ämter zur Verfügung 2. Prüfung FMM informtiert Fachamt über mögliches und passendes Förderprogramm Fachamt informiert FMM und unterstützt die Fördermittel- recherche und bewertet Förderangebote 2.1.1 Auswirkungen auf den Haushalt - Budget - Sicherstellung Finanzierung - Haushaltsrecht - Folgekosten 2.1 Bewertung der Förderfähigkeit FMM bewertet das Förderangebot Fachamt bewertet und prüft die Förder- voraussetzungen zu 3. Ergebnis positiv 4. Start Fördermittelverfahren Prozessablauf siehe II FMM wird informiert vom Fachamt Fachamt informiert FMM,VV und startet 3.1 negativ FMM erhält Sachstands- bericht vom Fachamt zur Mitzeichnung Fachamt fertigt Sachstands- bericht und informiert VV positiv negativ 2.2 Ergebnis 2.1.4 Beteiligung Ämter Anlassbezogen (z.B. Abteilung Recht und Vergabe) 2.1.5 Verhältnismäßigkeit Sind die Fördermittel zum Projekt - geeignet? - erforderlich? - angemessen? - Gegenüberstellung 2.1.6 sonstige Fördervoraussetzungen - zeitliche Bindung / -fachliche Bindung der Fördermittel 1.1. Fördermittel konkret FMM informtiert über bestehende Förder- programm Fachamt informiert, bindet FMM über/in zukünftige Projektplanung ein kein Fördermittelverfahren Vorprüfung beendet Fachamt informiert FMM FMM erstellt Förder- datenbank, Prozess- begleitende Erfassung 1.2. Fördermitteldatenbank I. Vorprüfung bis zum Prozessablauf der Zuständigkeiten im Fördermittelverfahren Fachamt erhält Informationen über Förder- programme 1. Fördermittel allgemein FMM stellt Informationen über Förder- programme den Ämter zur Verfügung 2. Prüfung FMM informtiert Fachamt über mögliches und passendes Förderprogramm Fachamt informiert FMM und unterstützt die Fördermittel- recherche und bewertet Förderangebote 2.1.1 Auswirkungen auf den Haushalt - Budget - Sicherstellung Finanzierung - Haushaltsrecht - Folgekosten 2.1 Bewertung der Förderfähigkeit FMM bewertet das Förderangebot Fachamt bewertet und prüft die Förder- voraussetzungen zu 3. Ergebnis positiv 4. Start Fördermittelverfahren Prozessablauf siehe II FMM wird informiert vom Fachamt Fachamt informiert FMM,VV und startet 3.1 negativ FMM erhält Sachstands- bericht vom Fachamt zur Mitzeichnung Fachamt fertigt Sachstands- bericht und informiert VV positiv negativ 2.2 Ergebnis 2.1.4 Beteiligung Ämter Anlassbezogen (z.B. Abteilung Recht und Vergabe) 2.1.5 Verhältnismäßigkeit Sind die Fördermittel zum Projekt - geeignet? - erforderlich? - angemessen? - Gegenüberstellung 2.1.6 sonstige Fördervoraussetzungen - zeitliche Bindung / -fachliche Bindung der Fördermittel 1.1. Fördermittel konkret FMM informtiert über bestehende Förder- programm Fachamt informiert, bindet FMM über/in zukünftige Projektplanung ein kein Fördermittelverfahren Vorprüfung beendet Fachamt informiert FMM FMM erstellt Förder- datenbank, Prozess- begleitende Erfassung 1.2. Fördermitteldatenbank

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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 02227 / 93 20 77 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 6.3.2013 von 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 27.02.2013, 18:00 Uhr Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Mittwoch, 28.02.2013, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Alle genannten Sitzungen sind öffentlich und finden im Rats- saal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. 13. Februar 2013 2. Ergänzung des Flächennutzungs- planes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Brenig / Wirksamwerden Die vom Rat der Stadt Bornheim am 20.09.2012 beschlossene 2. Er- gänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ort- schaft Brenig ist der Bezirksregierung Köln mit Bericht vom 14.12.2012 gem. § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 ) in der derzeit gel- tenden Fassung zur Genehmigung vorgelegt worden. Die Bezirksre- gierung Köln hat am 14.01.2013 die 2. Ergänzung des Flächennut- zungsplanes der Stadt Bornheim gemäß § 6 BauGB genehmigt. Die 2. Ergänzung umfasst den von der Genehmigung des Flächennutzungs- planes ausgenommenen Bereich in der Ortschaft Brenig entlang der Küppersgasse und beinhaltet die Darstellung von landwirtschaftlicher Fläche und Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Boden, Natur und Landschaft. Die Erteilung der Geneh- migung wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Brenig gemäß § 6 BauGB wirksam. Die 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und der zusammenfas- senden Erklärung nach § 6 Abs. 5 BauGB kann während der Dienst- stunden im Fachbereich 7 -Stadtplanung und Grundstücksneuord- nung-, der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Ver- langen Auskunft erteilt. Hinweis: 1. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Ver- letzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beacht- liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- bauungsplans und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab- wägungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Be- kanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schrift- lich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begrün- denden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkün- dung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, eine vor- geschriebene Genehmigung fehlt oder a. ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durch- geführt, b. die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet d. oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 29.01.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bekanntmachung Bebauungsplan SE 21 in der Ort- schaft Sechtem / Beschluss zur Aufstellung Aufgrund § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 06.12.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Se 21 in der Ort-schaft Sechtem beschlossen. Der Bebauungsplan umfasst einen Bereich östlich der Bahn- hofstraße (Abschnitt L 190) und südlich des Eichholzwegs (Abschnitt L 190) sowie Flächen für die Anbindung der L 190n bis zum Anschluss an die K 42. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 29.01.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bekanntmachung Beteiligungsbericht für das Jahr 2011 Der Bürgermeister der Stadt Bornheim hat gemäß § 117 Gemeindeordnung Nord- rhein-Westfalen (GO NRW) den Beteiligungsbericht für das Jahr 2011 erstellt. Der Bericht enthält Informationen über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betäti- gung der Stadt Bornheim. Die Einsichtnahme in den Be- richt ist jedermann gestattet. Gemäß § 117 Abs. 2 GO NRW weist der Bürgermeister auf diese Möglichkeit der Ein- sichtnahme öffentlich hin. Zu diesem Zweck wird der Be- richt bei der Stadtverwal- tung Bornheim, Rathausstra- ße 2, Zimmer 454, während der Dienststunden sowie im Internet unter www.bornheim.de bereit gehalten. Die Öffnungszeiten der Stadt- verwaltung sind Montag bis Freitag jeweils von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Bornheim, den 28.01.2013 STADT BORNHEIM Der Bürgermeister gez. Wolfgang Henseler 13_07 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 07.02.2013 10:11 Seite 1

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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 02227 / 93 20 77 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 6.3.2013 von 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 27.02.2013, 18:00 Uhr Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Donnerstag, 28.02.2013, 18:00 Uhr Verbandsversammlung des Wasserverbandes Dickopsbach, Dienstag, 05.03.2013, 11:00 Uhr, Raum 904 Jugendhilfeausschuss, Mittwoch, 06.03.2013, 18:00 Uhr Integrationsrat, Dienstag, 12.03.2013, 18:00 Uhr, Raum 904 Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 13.03.2013, 18.00 Uhr Die nächsten Sitzungen Alle genannten Sitzungen sind öffentlich und finden im Rats- saal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. 27. Februar 2013 Flächennutzungsplan der Stadt Bornheim / 2. Änderung in der Ortschaft Waldorf / Beschluss zur Aufstellung Aufgrund § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 08.11.2012 be- schlossen, das Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Flä- chennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Waldorf einzuleiten. Die 2. Änderung umfasst einen Bereich zwischen Blu- menstraße (L183), Donnerbachweg, Feldchenweg und Dahlienstra- ße. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 18.02.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bekanntmachung Bebauungsplan Wd 54 in der Ortschaft Waldorf / Beschluss zur Aufstellung Aufgrund § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 08.11.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Wd 54 in der Ortschaft Waldorf beschlossen. Der Bebauungsplan umfasst ei- nen Bereich zwischen Blumenstraße (L183), Donnerbachweg, Feldchenweg und Dahlienstraße. Auf die beiliegende Über- sichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewie- sen. Bornheim, den 18.02.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bekanntmachung Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (neuge- fasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 - BGBl. I S. 2414 unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen) und gemäß § 11 der Verord- nung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutach- terausschussverordnung - GAVO NRW) vom 23.03.2004 (GV. NRW. 2004 S. 146) die Bodenrichtwerte zum 01.01.2013 ermittelt und in der Zeit vom 24.01.2013 bis 04.02.2013 für die folgenden Gemeinden und Städte beschlossen: Gemeinde: Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg, Windeck Stadt: Bad Honnef, Bornheim, Hennef, Königswinter, Lohmar, Mecken- heim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf Die Bodenrichtwerte sind voraussichtlich ab dem 15.03.2013 für je- dermann kostenfrei im Internet einsehbar. Unter der Adresse www.borisplus.nrw.de wird dem interessierten Bürger nach Eingabe von Gemeinde/Stadt, Straßenname und Hausnummer ein Kartenaus- schnitt mit Darstellung des aktuellen Bodenrichtwertes präsentiert, wobei auch dessen beschreibende Informationen abgerufen werden können. Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durch- schnittlicher Bodenwert innerhalb eines Gebietes. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit einem definierten Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Jedermann kann während der üblichen Geschäftszeiten von der Ge- schäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreishaus in 53721 Sieg- burg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Zimmer A 5.06 Auskunft über die Bo- denrichtwerte erhalten. Siegburg, den 14.02.2013 gez. Kütt, Vorsitzender Aktuelle Bodenrichtwerte 2013 13_09 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 21.02.2013 12:57 Seite 1

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