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Überschwemmungen – was tun? Tipps zur Vorsorge Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bornheim, dass der Rhein manchmal Hochwasser führt, ist bekannt. Die betroffenen Anlieger in den Rheinorten wissen um die Gefahren, die damit verbunden sind, und haben in der Regel Vorsorge- maßnahmen getroffen. Wie die Unwetter der letzten Jahre gezeigt haben, können jedoch auch fernab des Rheins Überschwemmungen im Gebiet der Stadt Bornheim auftreten. Im Juni 2016 haben Unwetter in der Region große Schäden angerichtet. Im Juli 2008 war Born- heim besonders betroffen: Durch Regenfälle, wie sie seltener als einmal in 100 Jahren zu erwarten sind, waren an vielen Stellen kleinere Bäche übergelaufen. Zusätzlich war Wasser aus der überlasteten Kanalisation ausgetreten oder oberfl ächlich abge- fl ossen. Im letztgenannten Fall hatte es meist noch viel Schlamm von Ackerfl ächen gespült und in die Ortschaften getragen. Auch wenn die Stadt seitdem vieles getan hat, um die Schäden bei solchen katastrophalen Unwettern zu vermindern – für die völlig schadlose Ableitung können weder die Bäche noch die Kanalisation ausgelegt werden. Viele Schäden lassen sich aber durch private Vorsorgemaßnah- men vermeiden oder vermindern. Diese müssen jedoch frühzei- tig erfolgen, da – anders als beim Ansteigen des Rheins – das Wasser aus Bächen, Kanälen und dem oberfl ächlichen Abfl uss plötzlich und fast ohne Vorwarnzeit kommt. Für Maßnahmen wie das Auslegen von Sandsäcken ist es dann zu spät, wenn diese erst noch besorgt und befüllt werden müssen. Dieses Informationsblatt soll dazu beitragen, künftige Schäden zu verhindern oder wenigstens zu vermindern. Das Umwelt- und Grünfl ächenamt hat viele Hinweise der Stadt sowie des Abwasserwerks zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen, für den Ernstfall vorzusorgen, und Ihnen aufzeigen, wo Sie noch weitere Informationen erhalten. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Henseler Bürgermeister Sind Sie hochwassergefährdet? Im Bornheimer Stadtgebiet hat die Bezirksregierung Köln am Rhein, am Alfterer-Bornheimer Bach, am Dickopsbach und am Mertener Mühlenbach Überschwemmungsge- biete festgesetzt. Diese orientieren sich am sogenannten 100-jährlichen Regenereignis. Darüber hinaus gibt es von der Bezirksregierung Hochwassergefahrenkarten, die die Über- schwemmungsbereiche bei noch extremeren Regenereig- nissen darstellen. Diese Karten können über die Homepage der Stadt und im Umwelt- und Grünfl ächenamt eingesehen werden. Die Karten stellen aber nur Überfl utungen aus Gewässern dar. Wild abfl ießendes oder aus der Kanalisation austretendes Wasser sucht sich seinen Weg über Senken, Mulden und Wege bis zum Tiefpunkt und mündet entweder in einen Vorfl uter oder staut dann dort ein. Daher ein paar weitere Tipps: · Erkundigen Sie sich beim Abwasser- werk nach Überfl utungen im Bereich Ihres Grundstücks. · Fragen Sie die Nachbarn und den Ortsvorsteher, ob hier schon Über- schwemmungen aufgetreten sind. · Auch Flur- und Straßennamen geben häufi g Hinweise darauf, wenn ein Gebiet zur Überschwemmung neigt. · Erkundigen Sie sich beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) in Recklinghausen nach den normalen Grundwasserverhältnissen und den höchsten Grundwasserständen. · Wenn Sie in einem Hang oder am Hangfuß wohnen oder bauen wollen, sehen Sie sich das oberhalb liegende Gelände an und überlegen Sie, welchen Weg das Wasser bei Sturz- regen nehmen wird. Herausgeber: Stadt Bornheim Rathausstraße 2 53332 Bornheim www.bornheim.de Wo erhalten Sie weitere Informationen? Das Informationsblatt zur Versickerung von Niederschlagswasser können Sie beim Umwelt- und Grünfl ächenamt der Stadt Bornheim erhalten, am Umwelttelefon unter 02222/945-310 anfordern oder aus dem Internet abrufen: www.bornheim.de/fi leadmin/pdf/rathaus/Umweltbeauftragter/Versickerung13-06.pdf Hinweise zum Schutz vor Rückstau im Kanalsystem gibt es beim StadtBetrieb Bornheim: www.stadtbetrieb-bornheim.de/ abwasser/tipps/schutz-vor-rueckstau-im-kanalsystem.html Weitere wertvolle Tipps zum Schutz vor Hochwasser und Überschwemmungen fi nden Sie in Broschüren von öffentlichen Stellen und der Versicherungswirtschaft. Sie können sie vom jeweiligen Herausgeber beziehen oder im Internet abrufen: „Hochwasserschutzfi bel – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), März 2015 www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/ hochwasser-schutzfi bel_bf.pdf „Hochwasser verstehen, erkennen, handeln!“, Umweltbundes- amt, Oktober 2011 www.umweltbundesamt.de/publikationen/hochwasser „Land unter – Ein Ratgeber für Hochwassergefährdete und solche, die es nicht werden wollen“, Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz RLP, 2008 www.wasser.rlp.de/servlet/ is/7827/LandUnter.pdf?command=downloadContent&fi lename=LandUnter.pdf „Wassersensibel planen und bauen in Köln“, Stadtentwässe- rungsbetriebe Köln AöR, 2016 www.steb-koeln.de/Redaktionell/ABLAGE/ Downloads/Broschüren-Veröffentlichungen/Gebäudeschutz/Leitfaden-StEB_ DRUCK_OHNE-SCHNITTKANTEN.pdf „Land unter … Schäden durch Überschwemmung – richtig vorbeugen und versichern“, Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) www.gdv.de/wp-content/ uploads/2013/05/GDV-Flyer_LandUnter-2013.pdf regen nehmen wird. Prüfen Sie, ob Sie nachträglich wasserdichte Türen und Fenster einbauen können. Wenn eine hochwasserfreie Installation nicht möglich ist, müs- sen Sie vorhandene Öltanks und Anschlussleitungen gegen Aufschwimmen, Umkippen und Auslaufen sichern. Bei einer Heizungserneuerung sollten Sie prüfen, ob Sie auf andere Brennstoffe umstellen können. Falls Sie noch keine Rückstausicherung haben, rüsten Sie nach. Nutzen Sie das Beratungsangebot des Abwasserwerks (Servicetelefon 02227/9320-90) oder wenden Sie sich an Sanitärfachbetriebe. Diese stehen auch für individuelle Problem- lösungen zur Verfügung. Schützen Sie tiefl iegende Gebäudeöffnungen (Kellerfenster, Kellertreppen, Lichtschächte, Eingangs- türen im Erdgeschoss) gegen oberfl ächlich eindrin- gendes Wasser – je nach örtlichen Gegebenheiten durch Erdwälle, Sockelmauern oder Aufkantungen im Bodenbelag. Installieren Sie einen Pumpen- sumpf mit schwimmergesteu- erter Pumpe, damit eingedrun- genes Wasser schnell und auch dann entfernt wird, wenn Sie den Wassereintritt noch nicht bemerkt haben. Bauen Sie nach Möglichkeit an erhöhter Stelle auf dem Grundstück. Prüfen Sie, ob Sie das Erdgeschoss über die Geländeoberfl äche etwas anheben können. Installieren Sie eine Heizung mit anderem Brennstoff als Öl. Entwässerungseinrichtungen (Toiletten, Wasch- becken, Duschen usw.) sollten möglichst oberhalb der Rückstauebene (Straßenhöhe vor dem Haus) installiert werden, damit hier auch bei Rückstau im Kanal kein Wasser austreten kann. Prüfen Sie in Gebieten mit Mischwasserkanalisation, ob Sie das Re- genwasser auf Ihrem Grundstück versickern können. Mit fachgerecht hergestellten, auch für Starkregen ausreichenden Versickerungsanla- gen entlasten Sie die Kanalisation und schonen Ihren Geldbeutel – für Regenwasser, das Sie ordnungsgemäß auf Ihrem Grundstück versickern, müssen Sie keine Kanalbenutzungsgebühren zahlen. Weitere Tipps auf dem Infoblatt „Versickerung von Niederschlagswasser“. Bringen Sie die Zentralen für Heizung, Elektro- und Telefoninstallation in den oberen Geschossen an. Und in jedem Fall: Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz! Schützen Sie Ihr Haus gegen Rückstau und oberfl ächlich abfl ießendes Wasser (vgl. „Vorsorgemaßnahmen im Bestand“). Beachten Sie schon bei der Planung, dass die Rückstausiche- rung den technischen Anforderungen entspricht, und stellen Sie sicher, dass sie auch regelmäßig gewartet werden kann. Rückstauklappen müssen jederzeit erreichbar sein. Verzichten Sie ggf. auf einen Keller, bilden Sie die Unterge- schosse wasserdicht aus („Kellerwanne“) oder verwenden Sie wasserbeständige Baumaterialien. Eine Liste solcher Materialien fi nden Sie in der „Hochwasserschutzfi bel“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Möblieren Sie überschwemmungsgefährdete Räume nicht mit hochwertigen oder schwer trans- portablen Möbeln und lagern Sie hier weder hoch- wertige Gegenstände noch wichtige Dokumente oder unersetzliche Erinnerungsstücke. Lagern Sie ebenfalls keine gefährlichen Stoffe oder Chemika- lien (z.B. Farben, Lacke, Reinigungs-, Dünge- und Pfl anzenschutzmittel). Statten Sie überschwemmungsgefährdete Räume so aus, dass sie leicht zu reinigen und zu trocknen sind (keine Holz- verkleidung, keine Teppichböden, kein wertvolles Parkett etc.). Eine Liste wasserbeständiger Baumaterialien fi nden Sie in der „Hochwasserschutzfi bel“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Wie können Sie in überschwemmungs- gefährdeten Lagen vorsorgen? Vorsorgemaßnahmen im Bestand Warten Sie die Rückstausicherungen Ihrer Hausentwässerungsanlagen und Abwasserleitungen mindestens zwei- mal jährlich, damit sie im Bedarfsfall funktionstüchtig sind. Beachten Sie die Hinweise zum „Schutz vor Rückstau im Kanalsystem“ des Abwasserwerks. Die Stadt berücksichtigt neue Erkenntnisse zur Überschwemmungsgefähr- dung fortlaufend bei der Ausweisung neuer Baugebiete. Wenn Sie jedoch bereits Baurecht in einer Lage haben, die überschwemmungsgefährdet sein könnte, sollten Sie bei Neubauten folgende Aspekte berücksichtigen: © w w w .s ch af fe ns kr af t.d e

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Vögel füttern im Winter – aber richtig ! Die Vögel werden im Grunde genommen nicht durch harte Winter bedroht. Strenge Winter hat es schon immer gegeben, sie halten den natürlichen Ausleseprozess in Gang. Der Rückgang der Vogelarten liegt in erster Linie am Verschwinden von Lebensräumen wie naturnahen Wiesen, Hecken und Feldgehölzen. Die Winterfütterung, bei der viele Vögel aus nächster Nähe beobachtet werden können, ist jedoch für viele Menschen ein Einstieg in den Vogel- schutz und der Beginn eines intensiven Kontaktes mit der Natur. Es sollte aber maßvoll und mit Verstand gefüttert werden. Bitte beachten Sie beim Füttern vier grundsätzliche Regeln, die alle mit "W" anfangen: 1. Wann sollte gefüttert werden? 2. Wo/wie? 3. Womit? 4. Womit nicht? 1. Wann sollte gefüttert werden? Geben Sie reichlich Futter nur an strengen Wintertagen, d.h. bei Tagestemperaturen unter –5°C. Zu frühes Füttern oder ein über- reiches Futterangebot macht die Vögel bequem, sie suchen sich dann nicht mehr ihr natürliches Futter. Durch sparsames Anfüttern schon im Spätherbst können Sie die Vögel an die Futterstelle gewöhnen. Nach Möglichkeit sollte man frühmorgens und nachmittags Futter anbieten, damit die Tiere morgens den nächtlichen Energieverlust schnell wieder ausgleichen können und gut über die nächste Nacht kommen. 2. Wo/wie sollte gefüttert werden? Eine ganz einfache Maßnahme ist das Aufhängen von Meisenknödeln. Wer mehr tun will, kann ein Futterhaus aufstellen oder aufhängen. Neben den Standardausführungen gibt es eine Reihe weiterer empfehlenswerter Modelle wie das Hessische Futterhaus (mit verglasten Seitenwänden) das Fensterfutterhaus (zur Befestigung am Fenster- rahmen) Futterspender (Futtersilos) Mit ein wenig Geschick können Futterhäuser und -spender auch selbst gebaut werden. Auf Wunsch werden Bauanleitungen vom Umweltamt zugesandt. Ein Futterhäuschen sollte häufig ausgefegt und gelegentlich mit heißem Wasser gereinigt werden. Sonst könnte es zu einem Seuchenherd für die Vögel werden, der mehr schaden als nutzen würde. Der Vorteil von Futtersilos ist, dass die Vögel nicht im Futter herumlaufen und es durch Kot verunreinigen können. Die Futterstelle soll vor Wind und Regen geschützt sein und im Umkreis von 1,50 bis 2 m für die Vögel überschaubar bleiben, damit sie vor Feinden (z.B. Katzen) rechtzeitig flüchten können. 3. Womit wird gefüttert? Der Handel hält ein reichhaltiges Angebot an Vogelfutter bereit. Wer Futter selbst herstellen will, sollte beachten, dass die Singvögel hinsichtlich ihrer Ernährungsweise zwei große Gruppen bilden: a) Körnerfresser Dazu zählen u.a. Meisen, Sperlinge, Finken, Ammern, Gimpel, Kleiber und Spechte. Körnerfuttergemische sollten bis zu drei Vierteln aus Sonnenblumenkernen und ansonsten überwiegend aus Hanfkörnern bestehen, weiterhin aus Nüssen, verschie- denen Sämereien und getrockneten Beeren. Die Körner können auch als Fettfutter mit Rinder- und Hammeltalg zu einer kompakten Masse vermischt werden, die sich vor allem für Meisen, Kleiber und Spechte eignet. b) Weichfresser Dazu zählen Amsel, Singdrossel, Rotkehlchen, Star, Schwanzmeise, Zaunkönig, Heckenbraunelle, Wintergoldhähnchen, Garten- baumläufer und noch einige andere. Als Futter für Weichfresser eignen sich: Früchte von Holunder, Eberesche, Liguster, Schneeball, Efeu, Pfaffen- hütchen, Weißdorn; Hagebutten, Rosinen, zerquetschte Sonnenblumenkerne, in heißem Fett gewälzte Haferflocken, ganze Äpfel und Birnen (auch bereits angefaulte), ungesalzener gekochter Reis. 4. Was man nicht füttern sollte Salzhaltige Nahrung wie Wurst, Schinken, Speck, Käse, gekochte Kartoffeln; reine Fette in Form von Butter und Margarine; kleingeschnittene Obststückchen, da sie leicht gefrierbar sind; Brot- und Kuchenkrümel, da sie Feuchtigkeit anziehen und im Vogelmagen zu gären beginnen. Wasser sollte auch keines gegeben werden, da die Schalen leicht verunreinigen und zu einem Ansteckungsort werden. Die Vögel können Wasser auch in Form von Schnee oder Reif aufnehmen. Herausgeber: Stadt Bornheim - der Bürgermeister Amt für Umwelt und Grünflächen, 11/2017 Vögel füttern im Winter – aber richtig ! Die Vögel werden im Grunde genommen nicht durch harte Winter bedroht. Strenge Winter hat es schon immer gegeben, sie halten den natürlichen Ausleseprozess in Gang. Der Rückgang der Vogelarten liegt in erster Linie am Verschwinden von Lebensräumen wie naturnahen Wiesen, Hecken und Feldgehölzen. Die Winterfütterung, bei der viele Vögel aus nächster Nähe beobachtet werden können, ist jedoch für viele Menschen ein Einstieg in den Vogel- schutz und der Beginn eines intensiven Kontaktes mit der Natur. Es sollte aber maßvoll und mit Verstand gefüttert werden. Bitte beachten Sie beim Füttern vier grundsätzliche Regeln, die alle mit "W" anfangen: 1. Wann sollte gefüttert werden? 2. Wo/wie? 3. Womit? 4. Womit nicht? 1. Wann sollte gefüttert werden? Geben Sie reichlich Futter nur an strengen Wintertagen, d.h. bei Tagestemperaturen unter –5°C. Zu frühes Füttern oder ein über- reiches Futterangebot macht die Vögel bequem, sie suchen sich dann nicht mehr ihr natürliches Futter. Durch sparsames Anfüttern schon im Spätherbst können Sie die Vögel an die Futterstelle gewöhnen. Nach Möglichkeit sollte man frühmorgens und nachmittags Futter anbieten, damit die Tiere morgens den nächtlichen Energieverlust schnell wieder ausgleichen können und gut über die nächste Nacht kommen. 2. Wo/wie sollte gefüttert werden? Eine ganz einfache Maßnahme ist das Aufhängen von Meisenknödeln. Wer mehr tun will, kann ein Futterhaus aufstellen oder aufhängen. Neben den Standardausführungen gibt es eine Reihe weiterer empfehlenswerter Modelle wie das Hessische Futterhaus (mit verglasten Seitenwänden) das Fensterfutterhaus (zur Befestigung am Fenster- rahmen) Futterspender (Futtersilos) Mit ein wenig Geschick können Futterhäuser und -spender auch selbst gebaut werden. Auf Wunsch werden Bauanleitungen vom Umweltamt zugesandt. Ein Futterhäuschen sollte häufig ausgefegt und gelegentlich mit heißem Wasser gereinigt werden. Sonst könnte es zu einem Seuchenherd für die Vögel werden, der mehr schaden als nutzen würde. Der Vorteil von Futtersilos ist, dass die Vögel nicht im Futter herumlaufen und es durch Kot verunreinigen können. Die Futterstelle soll vor Wind und Regen geschützt sein und im Umkreis von 1,50 bis 2 m für die Vögel überschaubar bleiben, damit sie vor Feinden (z.B. Katzen) rechtzeitig flüchten können. 3. Womit wird gefüttert? Der Handel hält ein reichhaltiges Angebot an Vogelfutter bereit. Wer Futter selbst herstellen will, sollte beachten, dass die Singvögel hinsichtlich ihrer Ernährungsweise zwei große Gruppen bilden: a) Körnerfresser Dazu zählen u.a. Meisen, Sperlinge, Finken, Ammern, Gimpel, Kleiber und Spechte. Körnerfuttergemische sollten bis zu drei Vierteln aus Sonnenblumenkernen und ansonsten überwiegend aus Hanfkörnern bestehen, weiterhin aus Nüssen, verschie- denen Sämereien und getrockneten Beeren. Die Körner können auch als Fettfutter mit Rinder- und Hammeltalg zu einer kompakten Masse vermischt werden, die sich vor allem für Meisen, Kleiber und Spechte eignet. b) Weichfresser Dazu zählen Amsel, Singdrossel, Rotkehlchen, Star, Schwanzmeise, Zaunkönig, Heckenbraunelle, Wintergoldhähnchen, Garten- baumläufer und noch einige andere. Als Futter für Weichfresser eignen sich: Früchte von Holunder, Eberesche, Liguster, Schneeball, Efeu, Pfaffen- hütchen, Weißdorn; Hagebutten, Rosinen, zerquetschte Sonnenblumenkerne, in heißem Fett gewälzte Haferflocken, ganze Äpfel und Birnen (auch bereits angefaulte), ungesalzener gekochter Reis. 4. Was man nicht füttern sollte Salzhaltige Nahrung wie Wurst, Schinken, Speck, Käse, gekochte Kartoffeln; reine Fette in Form von Butter und Margarine; kleingeschnittene Obststückchen, da sie leicht gefrierbar sind; Brot- und Kuchenkrümel, da sie Feuchtigkeit anziehen und im Vogelmagen zu gären beginnen. Wasser sollte auch keines gegeben werden, da die Schalen leicht verunreinigen und zu einem Ansteckungsort werden. Die Vögel können Wasser auch in Form von Schnee oder Reif aufnehmen. Herausgeber: Stadt Bornheim - der Bürgermeister Amt für Umwelt und Grünflächen, 11/2017

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Versickerung von Niederschlagswasser Während es früher üblich war, das Niederschlagswasser zusammen mit dem Abwasser in die Kanalisation einzuleiten, soll es mittlerweile nach Möglichkeit wieder in den natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt wer- den – durch Verrieselung, Versickerung oder Einleitung in ein Gewässer. Bei neuen Bebauungsplänen werden daher oftmals Versickerung auf den einzelnen Grundstücken oder in gemeinschaftlichen Anlagen oder die Errichtung einer Trennkanalisation vorgesehen. Von bereits länger bebauten Grundstücken wird das Niederschlagswasser meist in eine Misch- kanalisation eingeleitet. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist die Versickerung – wenn möglich – hier jedoch genauso wünschenswert. Die wirtschaftliche Abwasserbeseitigung insgesamt muss jedoch gewährleistet bleiben. Daher gibt es den sogenannten „Anschluss- und Benutzungszwang“ an die Kanalisation. Wenn ein Grundstückseigentümer sein Niederschlagswasser versickern möchte, muss er die Befreiung hiervon beantragen. Die Kommunen, die gemäß Landeswasser- gesetz auch für die Beseitigung des Niederschlagswassers zu sorgen haben, entscheiden dann je nach den Umständen des Einzelfalles, ob sie die Befreiung erteilen. Außerdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Boden muss ausreichend durchlässig sein. Nachbargrundstücke dürfen nicht beeinträchtigt werden – auch nicht bei Starkregen. Das Niederschlagswasser ist sauber oder nur wenig verschmutzt. Je nach den Umständen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Einzelheiten zu den Voraussetzungen, verschiedenen Versickerungsanlagen, ggf. erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnissen und Hinweise zu Bau und Betrieb enthält das ausführliche Merk- blatt „Dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung“ des Rhein-Sieg-Kreises, das bei der Unteren Wasserbehörde angefordert oder von den Internetseiten des Kreises heruntergeladen werden kann1. Eine Erlaubnis ist in jedem Fall erforderlich, wenn die Versickerung innerhalb eines Wasserschutz- gebietes erfolgen soll. In Bornheim sind Teile des Stadtgebietes als Wasserschutzzone für das Wasserwerk Urfeld ausgewiesen. Wie aus dem umseitig abgebildeten Kartenausschnitt ersichtlich, beginnt die Schutzzone III B bereits auf dem Bonner Stadtgebiet und umfasst in Bornheim die Ort- schaften Hersel (außer Randbereichen) und Uedorf sowie große Teile von Roisdorf und Bornheim. Im Widdiger Bereich schließt sich die Schutzzone III A an. 1 Pfad http://www.rhein-sieg- kreis.de/imperia/md/content/cms100/buergerservice/aemter/amt_66/merkblatt_dezentrale_nschlwasserbes.pdf oder bei einer Suchmaschine eingeben: dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung Rhein-Sieg-Kreis http://www.rhein-sieg-kreis.de/imperia/md/content/cms100/buergerservice/aemter/amt_66/merkblatt_dezentrale_nschlwasserbes.pdf http://www.rhein-sieg-kreis.de/imperia/md/content/cms100/buergerservice/aemter/amt_66/merkblatt_dezentrale_nschlwasserbes.pdf Hrsg.: Stadt Bornheim – der Bürgermeister Stabsstelle Umwelt und Agenda – 06/2013 In den Schutzzonen ist das Versickern von unverschmutztem Niederschlagswasser von Dachflä- chen und nicht befahrbaren Flächen aus Wohngebieten (oder vergleichbaren Gebieten) über Rigo- len oder Mulden zulässig. Gering verschmutztes Niederschlagswasser von Park- und Stellplätzen, Zufahrten von Wohnhäusern, Wohnstraßen, darf nur über eine belebte Bodenzone versickern. Gleiches gilt hier für Dach- und Hofflächen von Gewerbegrundstücken, wenn diese hinsichtlich ihrer Verschmutzung mit einem Wohngebiet vergleichbar sind. Eine Befestigung von befahrbaren Flächen mit Versickerungspflaster ist im Wasserschutzgebiet nicht zulässig. Die wasserrechtliche Erlaubnis für eine Versickerungsanlage ist bei der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Sieg-Kreises (Zentrale: 02241/13-0) zu beantragen. Die Ansprechpartner dort sind Herr Lichtenthäler (Durchwahl -2306) für privat genutzte sowie kleinere gewerblich genutzte Grundstü- cke und Frau Lange oder Herr Müermann (Durchwahlen -3290 und -2309) für gewerblich genutzte Grundstücke über 5.000 m². Zuständig für die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang und Herausnahme der Flächen aus der Gebührenberechnung für das Abwasser ist der StadtBetrieb Bornheim (Tel. 02227/9320- 0), dessen Bürgerservice Sie unter der Durchwahl -90 erreichen. Wasserschutzzonen im Bornheimer Stadtgebiet:

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UMWELTSCHUTZ AUF DEM FRIEDHOF GRABSCHMUCK OHNE KUNSTSTOFF Friedhöfe sind Ruhestätten der Verstorbenen. Ihrer wird auch bei der Gestaltung und Pflege des Grabes gedacht. Verständ- licherweise erscheint dabei die Frage der Entsorgung verwelkter Kränze, Gestecke und Blumen zunächst nebensächlich. Im Interesse des Umweltschutzes sollte jedoch auch dieser Aspekt von Anfang an mit bedacht werden. Der überwiegende Teil des Grabschmuckes besteht aus pflanz- lichem Material und könnte später kompostiert werden. Enthält er aber unverrottbare Kunststoffanteile, so wird diese umweltfreundliche Art der Entsorgung erschwert oder gar un- möglich gemacht. Inzwischen gibt es für praktisch alle in der Trauerfloristik ver- wendeten Kunststoffe kompostierbare Ersatzmaterialien. Produkte daraus sind auch im örtlichen Fachhandel erhältlich. Daher hat die Stadt Bornheim ein Verbot von Kunststoff- erzeugnissen in die Friedhofssatzung aufgenommen: § 24 Verbot der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Kunststoffen (1) Die Verwendung von chemischen Pflanzenschutz- und Unkraut- bekämpfungsmitteln bei der Grabpflege ist nicht gestattet (2) Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Werkstoffe dürfen in sämtlichen Produkten der Trauerfloristik, insbesondere in Kränzen, Trauergebinden, Trauergestecken, im Grabschmuck und bei Grabeinfassungen sowie bei Pflanzenzuchtbehältern, die an der Pflanze verbleiben, nicht verwendet werden. Ausgenommen sind Grabvasen, Markierungszeichen und Gießkannen. Für häufige Bestandteile des Grabschmuckes können folgende kompostierbare Materialien anstelle von Styropor, Plastik und sonstigen Kunststoffen verwendet werden: Steck- und Pflanzschalen aus Altpapier, verbunden durch einen umweltfreundlichen Kleber. Diese Schalen sind eine Saison über haltbar, können je nach Jahreszeit bepflanzt und danach mitsamt der Bepflanzung geschreddert und kompostiert werden. Einwegtöpfe aus Altpapier. Die Pflanzen können mit Topf ausgepflanzt werden, da die Töpfe durchwurzelungsfähig sind und mit der Zeit verrotten. Drahtgitter aus weichgeglühtem, unverzinktem Eisendraht ohne PVC-Ummantelung zur Aufbauhilfe bei der Kranzdekoration und für alle dekorativen Blumengestecke. Diese Gitter können geschreddert werden und verrosten innerhalb eines Jahres, sie sind daher kompostierbar. Blumensteckmasse für Sargschmuck im Netz aus Baumwolle und ggf. Kautschuk auf einer Sperrholzunterlage als Alternative zu den Kunststoff-Fertigteilen. Unterlagen für Kränze, Kissen usw. aus Kork, Sägemehl und getrockneten, gemahlenen Pflanzenteilen, verbunden durch einen umweltfreundlichen Kleber, und aus Recycling-Pappe. Kranzunterlagen aus gewellter Recycling-Pappe, mit Fetten getränkt, die geklebt und gewickelt werden können. Zum Bestecken kann der Kranz an einigen Stellen aufgeschnitten und mit Steckmassestreifen gefüllt werden. Kranzunterlagen aus Stroh. Zellstoff-Wickelband zum Umwickeln der Kranzunterlage. Es wird innerhalb von drei Monaten im Boden abgebaut, ist aber nicht ganz wasserabweisend. Jute- oder Hanfbänder zum Wickeln der Tanne, die auch eine große Festigkeit aufweisen. Textile Bänder aus Baumwolle, die wasserabweisend und gleichzeitig kompostierfähig sind. Der Bürgermeister bittet daher die Bürgerinnen und Bürger, nur noch kunststofffreien Grabschmuck zu verwenden: Weisen Sie bei einem Trauerfall in Ihrer Familie den von Ihnen beauftragten Bestatter auf das Kunststoffverbot hin. Fragen Sie in Ihrer Friedhofsgärtnerei nach, ob der dort an- gebotene Grabschmuck Kunststoff enthält. Verlangen Sie Produkte aus kompostierbaren Materialien. Fragen Sie, ob Plastik-Blumentöpfe zurückgenommen wer- den, falls keine verrottbaren Töpfe angeboten werden. Bringen Sie verwelkte Blumen, Kränze und sonstigen Grab- schmuck ohne Kunststoffe zu den Sammelbehältern für kompostierbare Materialien. Wenn Sie keine wiederbefüllbaren Grableuchten aus Glas verwenden, achten Sie bitte darauf, die ausgebrannten Hüllen nicht mit den Grünabfällen wegzuwerfen, sondern in die dafür eigens bereitgestellten Abfallbehälter. Für Ihren Beitrag zum Umweltschutz auf dem Friedhof bedankt sich Ihr Bürgermeister Herausgeber: Der Bürgermeister Amt 12 - Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün 04-2025

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Versickerung von Niederschlagswasser - eine Möglichkeit auch für Gewerbebetriebe? Bei Gewerbebetrieben, die vielfach große Dach- und Hofflächen besitzen, fallen oft erhebliche Mengen von Niederschlagswasser an. Die Versickerung von Niederschlagswasser ist daher nicht nur aus wasser-, sondern auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht interessant. Sie ist allerdings nur zulässig, wenn die wirtschaftliche Abwasserbeseitigung insgesamt gewährleistet bleibt - daher können die Kommunen, die gemäß Landeswassergesetz auch für die Beseitigung des Niederschlags- wassers zu sorgen haben, im Einzelfall entscheiden, ob sie einen Grundstückseigentümer vom sogenannten „Anschluss- und Benutzungszwang“ befreien, wenn der Boden durchlässig genug ist, so dass durch die Versickerung benachbarte Grundstücke nicht beeinträchtigt werden und wenn es sich um höchstens schwach belastetes Wasser handelt, das beim Versickern aus- reichend gereinigt wird, bevor es das Grundwasser erreicht. Stark belastetes Wasser muss in die Kanalisation geleitet werden. Bei unbelastetem oder nur schwach belastetem Niederschlagswasser lohnt es sich zu prüfen, ob eine Versickerung möglich und zulässig ist. Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen, verschiedenen Versicke- rungsanlagen, ggf. erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnissen und Hinweise zu Bau und Betrieb enthält das Merkblatt „Dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung“ des Rhein-Sieg- Kreises, das bei der Unteren Wasserbehörde angefordert oder von den Internetseiten des Kreises heruntergeladen werden kann1. Dabei ist von großer Bedeutung, ob der Betrieb in einer Wasserschutzzone liegt. In Bornheim sind Teile des Stadtgebietes als Wasserschutzzonen für das Wasserwerk Urfeld ausgewiesen. Wie aus dem umseitig abgebildeten Kartenausschnitt ersichtlich, beginnt die Schutzzone III B bereits auf dem Bonner Stadtgebiet und umfasst in Bornheim die Ortschaften Hersel (außer Randbereichen) und Uedorf sowie große Teile von Roisdorf und Bornheim. Im Widdiger Bereich schließt sich die Schutzzone III A an. In den Schutzzonen ist das Versickern des auf Gewerbegrundstücken anfallenden Niederschlags- wassers der Dach- und Hofflächen nur zulässig, wenn diese hinsichtlich ihrer Verschmutzung mit einem Wohngebiet vergleichbar sind und die Versickerung über eine belebte Bodenzone erfolgt. Die Befestigung befahrbarer Flächen mit versickerungsfähigem "Öko-Pflaster" ist dagegen nicht zulässig. Für Gewerbebetriebe in einer der Schutzzonen ist eine Versickerung also meist nur 1 Pfad: http://www.rhein-sieg- kreis.de/imperia/md/content/cms100/buergerservice/aemter/amt_66/merkblatt_dezentrale_nschlwasserbes.pdf oder bei einer Suchmaschine eingeben: dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung Rhein-Sieg-Kreis http://www.rhein-sieg-kreis.de/imperia/md/content/cms100/buergerservice/aemter/amt_66/merkblatt_dezentrale_nschlwasserbes.pdf http://www.rhein-sieg-kreis.de/imperia/md/content/cms100/buergerservice/aemter/amt_66/merkblatt_dezentrale_nschlwasserbes.pdf Hrsg.: Stadt Bornheim – der Bürgermeister Stabsstelle Umwelt und Agenda – 06/2013 eingeschränkt möglich, hier entscheidet die Untere Wasserbehörde je nach den Umständen des Einzelfalles. Die wasserrechtliche Erlaubnis für eine Versickerungsanlage ist bei der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Sieg-Kreises (Zentrale: 02241/13-0) zu beantragen. Die Ansprechpartner dort sind Herr Lichtenthäler (Durchwahl -2306) für kleinere gewerblich genutzte Grundstücke und Frau Lange oder Herr Müermann (Durchwahlen -3290 und -2309) für gewerblich genutzte Grundstücke über 5.000 m². Zuständig für die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang, die Herausnahme der Flächen aus der Gebührenberechnung oder die Reduzierung des Gebührensatzes für das Niederschlags- wasser ist der StadtBetrieb Bornheim (Tel. 02227/9320-0), dessen Servicetelefon Sie unter der Durchwahl -90 erreichen. Wasserschutzzonen im Bornheimer Stadtgebiet:

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Korken - zu schade für den Müll ! Die Stadt Bornheim unterstützt das Korken-Recycling des Epilepsiezentrums in Kehl-Kork. Warum? Das können Sie auf der Rückseite lesen. Deshalb: Nutzen Sie die im Rathaus, in den Schulen, vielen Kindergärten und kirchlichen Einrichtungen aufgestellten Sammelbehälter! Bitte achten Sie jedoch darauf, nur Korken aus reinem Kork • ohne Metall- oder Plastikteile und • nicht aus Kunststoff, der fast wie Kork aussieht in die Sammlung zu geben. Für Ihre Mithilfe beim Korkenrecycling bedankt sich Ihr Bürgermeister Herausgeber: Stadt Bornheim - der Bürgermeister Stabsstelle Umwelt und Agenda, 02/2008 W i s s e n s w e r t e s ü b e r K o r k u n d K o r k e n s a m m e l n • Kork muss nicht energieaufwändig produziert werden, sondern ist ein Naturprodukt: die Rinde der Korkeichen, die im westlichen Mittelmeerraum wachsen. • Kork ist leicht, elastisch, schwer entflammbar, schwimmfähig, fast unverrottbar. • Kork dämpft Stöße, isoliert, dichtet, kurz: • Kork ist ein natürlicher "Hartschaum", ideal zur Wärme- und Schallisolierung. Kork ist für eine einmalige Nutzung zu schade! Deshalb: Korkenrecycling • Korkenrecycling trägt dazu bei, dass die Nutzung der Korkeichen weiterhin lohnt und die Korkeichenwälder erhalten bleiben. Dort überwintern Tausende von Kranichen, und auch andere gefährdete Tierarten finden hier noch Lebensraum. Daher ist Korken- sammeln auch ein aktiver Beitrag zum Landschafts- und Artenschutz. • Die Behindertenwerkstatt des Epilepsiezentrums in Kehl-Kork stellt aus den gesammelten Korken Kork-Schrot her. Dieser wird als lose Schüttung beim Hausbau zur Wärme- und Schalldämmung sowie als Zuschlagstoff bei der Herstellung von Lehmbausteinen verwendet. Korkenrecycling schafft Arbeitsplätze in der Werkstatt für Behinderte - beim Sortieren, Schroten, Verpacken – ein weiterer Grund, „Korken für Kork“ zu sammeln.

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So schütze ich mich und mein Haus. Starkregen und Hochwasser https://www.hkc-online.de/de Gut vorbereitet bei Starkregen und Hochwasser hkc-online.de Hochwasser- und Überflutungsschutz beginnt am eigenen Haus, denn Starkregen und Überflutungen können heute aufgrund des Klimawandels fast überall auftreten, oft plötzlich und mit großer Wucht. Jede*r Immobilieneigen tümer*in kann mit passenden baulichen Maßnahmen, dem richtigen Verhalten und einer guten Vorbereitung aktiv dazu beitragen, Menschenleben zu schützen und Sachschäden zu verringern. Dieser Leitfaden gibt Ihnen hilfreiche Tipps, wie Sie sich, Ihre Familie und Ihr Zuhause besser schützen können. Ihre Ulrike Franzke Vorstandsvorsitzende HKC e.V. 3So schütze ich mich und mein Haus. https://www.hkc-online.de/de hkc-online.de Werden Sie aktiv und schützen Sie Ihr Haus und Ihre Liebsten Dafür haben Sie jetzt die richtige Broschüre. Wir helfen Ihnen, die Gefährdung Ihres Hauses durch Starkregen und Hochwasser besser einzuschätzen und geben Ihnen wertvolle Hinweise zum Schutz von Haus und Leben an die Hand. Die Gefahren erkennen 6­ – 7 1 Dem Risiko begegnen 10 – 11 3 Das Risiko kennen 8 – 9 2 Widerstehen mit Objektschutz 12 – 13 4 Rundgang ums Haus 14 – 23 5 Beim Neubau nichts dem Zufall überlassen 24 6 Individuelle Beratung für mein Haus 25 7 Das Risiko absichern 26 – 27 8 Richtig handeln. Was kann ich tun? 28 – 29 9 54 So schütze ich mich und mein Haus. Die Gefahren erkennen Starkregen → kann überall auftreten - auch in Höhenlagen → kommt oft überraschend → kann auf verschiedenen Wegen (Gebäudeöff- nungen, Kanalsystem, Wände) in das Haus eindringen Durch die Klimakrise werden Intensität und Häufigkeit von starken Niederschlagsereig- nissen zunehmen. Meist dauern die Nieder- schläge nur eine kurze Zeit und sind räumlich begrenzt, z. B. auf einen Stadtteil. Eine genaue Vorhersage ist oft nicht möglich. Das wild abfließende Wasser kann Überflutungen erzeugen, auch wenn kein Gewässer in der Nähe liegt. Kanalrückstau → wird oftmals unterschätzt → kann durch starke Niederschläge ausgelöst werden → kann zur Kontamination mit Fäkalien und zur Übertragung von Krankheiten führen Das öffentliche Kanalnetz hat eine begrenzte Wasser-Aufnahmekapazität, die bei Stark regen überschritten werden kann. Das Wasser dringt dann über die Hausinstalla- tionen (Waschbecken, Toiletten, Kellerab- läufe) in das Haus ein. Überflutungen durch Kanalrückstau können durch den Wasser- stand und Kontamination erhebliche Schä- den verursachen und zu gesundheitlichen Problemen bei den Betroffenen führen. Grundhochwasser → ist oft eine unsichtbare Bedrohung → kann die Standsicherheit Ihres Hauses gefährden → stellt besonders für Gebäude in Mulden oder Tallagen eine Gefährdung dar Bei anhaltendem Hochwasser steigt der Grundwasserspiegel unter Umständen bis zum Gebäude. Dies kann dazu führen, dass Wasser durch Wände oder Fundament in das Gebäude eindringt oder durch den Druck des- sen Statik gefährdet. Es können Gebiete im Hinterland betroffen sein, die nicht als hoch- wassergefährdet eingestuft sind. Grundhoch- wasser wird deshalb oft als stille Bedrohung bezeichnet. Gebäude in Tallagen und Mulden haben ein erhöhtes Risiko. Flusshochwasser → entsteht durch Niederschläge und Schneeschmelze → kann auch in kleineren Gewässern schnell entstehen - die Vorwarnzeit ist dort sehr kurz → kann schwere Schäden durch hohe Wasser- stände und Kontamination mit Chemikalien oder Heizöl verursachen Nach intensiven Regenfällen können die Wassermengen in Gewässern um ein Vielfaches ansteigen. Hohe Wasserstände mit hohen Fließgeschwindigkeiten können Über- flutungen von Gebäuden und der Infrastruktur mit entsprechenden Schäden verursachen. Der Zeitraum zwischen der Entstehung und dem Eintreffen eines Hochwassers, die sogenannte Vorwarnzeit, ist umso kürzer je kleiner der Fluss ist. Sturmflut → tritt an den Küsten von Nord- und Ostsee auf → entsteht durch das Zusammenwirken von Flut und Windschub → durch den Klimawandel steigt langfristig der Meeresspiegel und damit das Sturmflut-Risiko Landeinwärts wehende Winde können das Meerwasser gegen die Küste drücken und dort Überflutungen verursachen. Deiche und Fluttore schützen die Küstengebiete. Frühwarnsysteme sorgen für eine recht- zeitige Alarmierung der Bevölkerung. Durch den Klimawandel steigen der Meeresspiegel und die Wassertemperatur. Letzteres begünstigt die Entstehung von Stürmen, so dass Sturmfluten wahrscheinlicher werden. Es gibt verschiedene Arten von Überflutungen. Um richtig reagieren zu können, sollten Sie wissen, von welcher Gefahr ihr Haus bedroht sein kann. 76 So schütze ich mich und mein Haus. Das Risiko kennen Mit geeigneten Schutzmaßnahmen kann dafür gesorgt werden, dass das Wasser nicht in das Haus eindringen kann. Außerdem kann eine veränderte Nutzung der Räume dafür sorgen, dass der Schaden im Falle einer Überflutung möglichst gering ausfällt. Mit dem richtigen Verhalten schützen Sie Ihre Liebsten und sich selbst während eines Ereignisses. Bei der Abschätzung, ob und wie stark das eigene Haus getroffen werden kann, helfen Hochwasser- und Starkregengefahrenkarten. Sie zeigen auf den ersten Blick die potenziellen Überflutungs- bereiche. Die zentrale Hochwassergefahrenkarte für Deutschland kann im Geoportal der Bundes anstalt für Gewässerkunde (BfG) abgerufen werden (www.geoportal.bafg.de/karten/HWRM_Aktuell). Starkregengefahrenkarten sind immer häufiger über die Internetseiten der jeweiligen Kommunen zugänglich. Wichtig Die Gefahr, die von kleineren Gewässern ausgeht, wird nicht immer in den Karten berücksichtigt. Informieren Sie sich, ob ein solches Gewässer in der Nähe ist. Weitere Unterstützung bei einer ersten Gefahrenabschätzung erhalten Sie mit dem Quick-Check! Die Jährlichkeit beschreibt die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten eines Überflutungsereignisses eines bestimmten Ausmaßes. Hohe Wahrscheinlichkeit (HQhäufig) Ein HQ häufig tritt im Durchschnitt alle 10 bis 20 Jahre auf. Es ist also beispielsweise vergleichbar mit gängigen Amtszeiten von Politiker*innen. Die Wahrscheinlichkeit, innerhalb von 40 Jahren ein solches Ereignis zu erleben, liegt bei fast 90%. Mittlere Wahrscheinlichkeit (HQ100) Ein HQ 100 tritt durchschnittlich alle 100 Jahre auf. Ein Kind, das in einem solchen Überflutungsgebiet aufwächst, erlebt bis zur Volljährigkeit mit einer Wahrscheinlichkeit von 16% mindestens ein solches Ereignis. Das ist vergleichbar mit dem Versuch, beim Würfeln eine 1 zu würfeln. Die Wahrscheinlichkeit ist also relativ hoch. Die Schutzmaßnahmen der öffentlichen Hand sind in der Regel nach dieser statistischen Wahrscheinlichkeit dimensioniert. Niedrige Wahrscheinlichkeit (HQextrem) Ein HQ extrem ist ein äußerst seltenes, dafür aber besonders heftiges Überflutungsereignis. Es ist vergleichbar mit einem Vulkanausbruch, der nur einmal in mehreren Jahrhunderten vor- kommt. Diese Ereignisse sind selten, jedoch mit verheerenden Schäden, wie etwa die Ahr-Flut gezeigt hat. Hier sind auf Seite 23 noch weitere Beispiele zu finden: hkc-online.de/static/HKC-Broschuere/index.html Die grundsätzliche Gefahr kann nicht beeinflusst werden. Ent- scheidend ist die Reaktion auf die eigene Gefährdung, denn sie beeinflusst die Verwundbarkeit. 9So schütze ich mich und mein Haus.8 http://(www.geoportal.bafg.de/karten/HWRM_Aktuell) https://www.hochwasser-pass.info/quickcheck https://www.hochwasser-pass.info/quickcheck https://www.hochwasser-pass.info/quickcheck http://hkc-online.de/static/HKC-Broschuere/index.html https://www.hochwasser-pass.info/quickcheck Dem Risiko begegnen Basierend auf der ersten Gefahreneinschätzung kann beurteilt werden, wie das Haus geschützt werden kann oder ob auf dem entsprechenden Grundstück überhaupt gebaut werden sollte. Das Haus zu schützen bedeutet sowohl das Eindrin- gen des Wassers so weit wie möglich zu verhindern, als auch den Schaden, der durch die Überflutung entsteht, möglichst gering zu halten. Dafür ist ein ganzheitliches Konzept notwendig, welches alle Gegebenheiten betrachtet und verschiedene Schutz- strategien einbezieht. Investitionen in Vorsorgemaßnahmen sind gerin- ger als Investitionen in die Schadensbeseitigung. Bauliche Schutzmaßnahmen sind abhängig von der Bauart Ihres Hauses, der Lage des Grundstücks und der Beschaffenheit des Baugrundes. Hierbei unter- scheiden sich drei wesentliche Strategien: Widerstehen Das Ziel dieser Schutzstrategie ist es, zu verhin- dern, dass Wasser in das Haus eindringen kann. Hochwasser- und Starkregengefahrenkarten zeigen, welche Wasserstandhöhe an Ihrem Haus theoretisch möglich ist. Entsprechend müssen Sie passende Maßnahmen an Ihrem Haus auswählen. Nicht alle Haustypen sind dafür geeignet, Wasser abzuhalten. So kann etwa Außendruck auf die Kellerwände höhere Schäden verursachen als in den Keller eindringen des Wasser. Materialien Wasserdichte Materialien mit einer hohen Wider- standskraft und geringer Wasserdurchlässigkeit Objektschutzmaßnahmen Wasserabhaltende Schutzmaßnahmen auf dem Grundstück oder direkt am Gebäude, beispielsweise Barriere-, Dammbalkensysteme oder Schotts sowie Rückstausicherungen Anpassen, Nachgeben Bei dieser Strategie wird dem Flutwasser gestat- tet, gezielt in das Haus einzudringen. Der Fokus liegt dabei auf einem schnellen Abfließen und Trocknen nach der Flut sowie möglichst geringen Langzeitbeeinträchtigungen durch das Wasser. Um die Schäden möglichst gering zu halten muss liegengebliebener Schlamm so schnell wie möglich entfernt werden. Angepasste Nutzung Vertikale Verlagerung von Objekten im Über flutungsbereich durch Aufständerung oder Umlagerung in höhere Stockwerke Materialien Wasserresistente Materialien und leicht reparierbaren beziehungsweise austauschbare Werkstoffe Objektschutzmaßnahmen Produkte zur Wasserentfernung, z.B. Pumpen und Trocknungsgeräte Ausweichen Diese Strategie kann in der Regel nur vor dem Hausbau umgesetzt werden; eine nachträgliche Ausführung ist meist nicht möglich. Basierend auf den ausgewiesenen Wasserständen der Stark- regen- und Hochwassergefahrenkarten besteht die Möglichkeit des sogenannten horizontalen Ausweichens, also des Baus außerhalb der Gefah- renzone. Ist dies nicht möglich, so kann vertikal ausgewichen werden, indem das Gebäude z.B. aufgeständert wird. Angepasste Nutzung Vertikale Verlagerung der genutzten Räume, so dass die betroffenen Stockwerke dem Wasser überlassen werden können 1110 So schütze ich mich und mein Haus. Widerstehen mit Objektschutz Grundsätzlich kann zwischen mobilen und fest installierten Schutzmaßnahmen unterschieden werden. → Dammbalken und Schotts für Türen und Fenster → Sandsäcke beziehungsweise Sandsackersatzsysteme → Mobile Barrieresysteme → Wasser- und druckdichte Türen, Fenster und Garagentore → Erddämme und Mauern → Rückstausicherungen → Erhöhung von Lichtschacht-Umrandungen Die Nutzung mobiler Maßnahmen muss mit dem Know-How und der Kapazität, diese im Hoch- wasserfall fachgerecht aufzubauen, verbunden sein. Viele Ereignisse gehen mit einer geringen Frühwarnzeit einher, die für die Montage zu kurz sein kann, insbesondere für ältere und körper- lich eingeschränkte Menschen. Der Einsatz mobiler Schutzmaßnahmen sollte gut geplant und regelmäßig geübt werden. Ein nachbar- schaftlicher Zusammenschluss kann zusätzlich Sicherheit bieten. Fest installierte Schutzmaßnahmen bieten einen dauerhaften Schutz, der nicht der Anwe- senheit am Haus bedarf. Sie sind dauerhaft einsatzbereit und müssen im Ernstfall nicht erst aufgebaut oder montiert werden, was besonders bei plötzlich auftretenden Hochwasser- und Starkregenereignissen von Vorteil ist. Durch ihre feste Verankerung können sie auch hohen Belastungen standhalten. Idealerweise werden sie bereits in der Planungsphase eines Neubaus berücksichtigt, da sich bauliche Anpassungen in diesem Stadium einfacher und kosteneffizi- enter umsetzen lassen. Aber auch im Bestand können sie nachgerüstet werden – dabei ist eine fachgerechte Beratung besonders wichtig. Bei Wasserkontakt saugen sich die Sandsack-Alternativen voll. Dank ihres geringen Trockenvolumens und -gewichts sind sie leicht zu tragen und können im Haus gelagert werden. Dammbalkensysteme aus Aluminium werden mit Hilfe von Schienen im Türrahmen befestigt. Die Verschraubung von oben sorgt dafür, dass kein Wasser unter oder zwischen den einzelnen Balken durch laufen kann. Mobile Schutzsysteme Fest installierte Schutzsysteme Rückstauklappen sorgen dafür, dass Kanalwasser nicht in das Haus zurückfließen kann, wenn sie regelmäßig gewartet werden. Wasser- und druckdichte Garagentore schützen vor eindringendem Wasser, auch wenn gerade niemand zu Hause ist. 1312 So schütze ich mich und mein Haus. Rundgang ums Haus Dach Erdgeschoss Hauswand Keller Garten Garage Mit gezielten Maßnahmen rund um das eigene Zuhause können Sie viel zur Vorsorge gegen Überflutungen tun. Auf den nächsten Seiten lernen Sie typische Schwachstellen am Haus kennen. Machen Sie sich mit den wichtigsten Risiken und Schutzvorkehrungen vertraut. 1 2 3 4 6 5 14 So schütze ich mich und mein Haus. 15 Erdgeschoss 2 Das Erdgeschoss ohne Treppenaufgang ist besonders durch Flusshochwasser und oberflächlich ablaufenden Starkregen gefährdet. Schutzmaßnahmen sollten daher das Eindringen von Wasser durch Gebäudeöffnungen ver- hindern. Angepasste Nutzung → Wassergefährdete Gebäudeteile nicht als Wohnraum nutzen Objektschutzmaßnahmen → Mobile oder fest installierte Überflutungsschutzsysteme (Schotts, Dammbalken, druckdichte Fenster und Türen, Sandsäcke oder -alternativen) Hauswand 1 Eine Vielzahl von Materialien für Hauswände ist gegen- über Einwirkungen von Wasser und Überflutungen robust. Sinnvoll ist eine Konstruktion, die nach Wasserkontakt unkompliziert getrocknet oder zurückgebaut werden kann. Für weitere Informationen zu Materialien werfen Sie einen Blick in die Hochwasserschutzfibel des Bundes (Seite 24) oder halten Sie direkt Rücksprache mit einem geeigneten Handwerksbetrieb. Für den Schutz von Bestandsgebäuden sind Maßnahmen geeignet, die den direkten Wasserkontakt der Hauswände verhindern. Objektschutzmaßnahmen → Barrieresysteme, die den direkten Wasserkontakt verhindern So schütze ich mich und mein Haus.16 17 Keller 3 Der Keller ist am häufigsten von Überflu tungen betroffen. Bei modernen Gebäuden wird er deshalb während des Baus als „schwarze/braune Wanne“ mit einer wasser- dichten Schicht von außen oder als „weiße Wanne“ aus Beton gefertigt. Verfügt der Keller nicht über eine abgedichtete Außen- wand, ist es meist aus statischen Gründen sinnvoll, ihn dem Wasser zu überlassen oder mit Frischwasser zu fluten, bevor schmutziges Wasser von außen eindringt. Eine nachträgliche Abdichtung von außen ist sehr kostenintensiv und hat möglicher- weise negative Auswirkungen auf die Statik des Gebäudes. Türen, Fensteröffnungen und Kabeldurch- führungen können mit Hilfe verschiedener Maßnahmen abgedichtet werden. Darüber hinaus sollte die Nutzung des Kellers so angepasst werden, dass eindringendes Wasser möglichst wenig Schaden anrichten kann. Starkregenereignisse können die Kanali sation überlasten. Schmutzwasser drückt ohne Rückstauschutz zurück in das Ge- bäude und läuft durch die Bodenabläufe, Toiletten oder Waschmaschinen in die Räu- me, die unter halb der Rückstauebene (i.d.R. Straßenoberkante) liegen. Rückstausiche- rungen blockieren dem Wasser den Weg zurück in das Haus. Alle Sanitäranlagen im Keller oder der zentrale Kanalanschluss sollten deshalb mit einer Rückstausicherung ausgestattet sein, wie es von den allermeis- ten Kommunen per Satzung gefordert ist. Angepasste Nutzung → Verlagerung von Elektronik und Heizung in höhere Stockwerke → Heizöltanks gegen Aufschwimmen sichern → Separater Stromkreislauf → Keller kontrolliert fluten → Keine wertvollen Gegenstände im Keller lagern Objektschutzmaßnahmen → Sicherung der Lichtschächte (Erhöhung der Umrandung oder vollständige Abdichtung) → Mobile oder fest installierte Überflutungsschutz- systeme (Schotts, Dammbalken, druckdichte Fenster und Türen) → Konstruktion einer Schwelle vor dem Kellerab- gang → Überdachung der Kellertreppe → Einbau druckdichter Kabeldurchführungen → Einbau von Rückstausicherungen → Verankerung des Öltanks → Aufständerung von Geräten → Einbau einer weißen, schwarzen oder braunen Wanne bei Neubau oder Grundsanierung → Nachträgliche Abdichtung der Wände von außen wenn es statisch unbedenklich ist Wichtig Gehen Sie bei Hochwasser unter keinen Umständen in den Keller! Bereits ab wenigen Zentimetern Wasserhöhe lassen sich die Türen nicht mehr öffnen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, einen tödlichen Stromschlag durch bodennahe Steckdosen oder ungesicherte Leitungen zu bekommen. So schütze ich mich und mein Haus.18 19 Dach 5 Dächer sind vor allem von Starkregen betroffen. Über prüfen Sie die Dämmung auf ihre Dichtigkeit, insbesondere bei Flachdächern. Um das Wasser abzuführen, müssen die Regenrinnen und Fallrohre ausreichend dimensioniert sein und regelmäßig gereinigt werden. Es sollte dann vom Haus weg geführt werden. Die Begrünung des Dachs vergrößert die Retentionsfläche des Grundstücks und entlastet das Kanalsystem. Angepasste Nutzung → Regelmäßige Reinigung der Dachabläufe und Regenrinnen → Separate Speicherung von Regenwasser Objektschutzmaßnahmen → Dachbegrünung → Ausreichende Bemessung der Regenrinnen und Fallrohre → Wasserdichte Dämmung v.a. bei Flachdächern Garage 4 Wasserdichte Garagentore oder mobile Schutz- lösungen sichern Garagen gegen Überflutungen. Ist die Garage als Tiefgarage konzipiert, so kann das Wasser durch den Bau einer Schwelle vor der Abfahrt daran gehindert werden, in die Garage zu fließen. Für den Umgang mit Elektronik und Geräten gelten dieselben Maßnahmen wie für den Keller. Angepasste Nutzung → Keine Lagerung wassergefährdender Stoffe → Gegenstände gegen Wegschwimmen sichern → Verlagerung von empfindlichen Gegenständen und Elektronik Objektschutzmaßnahmen → Wasserdichtes Garagentor → Barrieresysteme → Mobile oder fest installierte Überflutungsschutzsysteme (Schotts, Dammbalken) → Schwelle vor der Tiefgaragenabfahrt → Einbau einer Rückstausicherung in die Entwässerungsrinne → Leichtes Gefälle im Boden, damit das Wasser abfließen kann → Dachbegrünung Wichtig Lagern Sie keine wassergefährdenden Stoffe in Ihrer Garage! 20 21So schütze ich mich und mein Haus. Garten 6 Unbefestigte Gartenflächen können viel Regenwasser auffangen und speichern. Die Entsiegelung sowie der Einsatz von Versickerungsanlagen erhöhen die natür- liche Versickerungsrate und senken damit die Gefährdung des Hauses bei Starkregen. Auch Zisternen und Regentonnen speichern anfallendes Wasser. So können Sie das Re- genwasser selbst nutzen und entlasten das öffentliche Kanalnetz. Mit mobilen oder fest installierten Dämmen und Mauern kann das Wasser vollständig vom Haus ferngehalten werden. Jedoch darf das Wasser dadurch nicht auf das Nachbargrundstück fließen. Grenzt der Gar- ten an einen Fluss oder Bach, schützt ein verstärkter Uferbereich vor Erosion. Gegen- stände im Garten sollten vor einer Überflu- tung weggeräumt oder so gesichert werden, dass sie nicht wegschwimmen können. Nach dem Ereignis sollten Sie Ihren Garten überprüfen. Bäume und Masten können durch Hochwassereinwirkung destabilisiert werden. Kontrollieren Sie deren Standfestig- keit. Brunnen im Garten müssen gegebenen- falls ausgepumpt werden. Angepasste Nutzung → Versickerung aktiv steigern (Regenversickerungs- anlagen, Entsiegelung) → Wasser von Dächern und befestigten Flächen auffangen → Entfernung elektrischer Einrichtungen → Gegenstände gegen Wegschwimmen sichern Objektschutzmaßnahmen → Ausläufe von Regenrinnen und Fallrohren weg vom Gebäude leiten → Verstärkung von Uferbereichen → Mobile oder fest installierte Barrieresysteme So schütze ich mich und mein Haus.22 23 Individuelle Beratung für mein Haus Beim Neubau nichts dem Zufall überlassen Überflutungsschutz mitdenken Besprechen Sie Gefahr und Vorsorge mit Architekt*innen und Fachleuten. Richtige Standortwahl Berücksichtigen Sie Gefahrenkarten und achten Sie auch auf eventuell nicht verzeichnete kleine Gewässer. Vermei- den Sie die Bebauung von ehemaligen Flussläufen und trockengelegten Auen, denn das Wasser kann bei Starkregen die alten Wege wieder fluten. Schwachstellen minimieren Errichten Sie das Haus nach Möglich- keit erhöht. Wird ein Keller benötigt, konzipieren Sie ihn als weiße Wanne und sichern Sie ihn gegen Auftrieb. Sorgen Sie für dichte Mauerdurchfüh- rungen. Richtige Baustoffwahl Baustoffe sollten wenig Wasser auf saugen und gut austauschbar sein. Der Hochwasser-Pass bietet eine profes- sionelle Standortanalyse, Bewertung und Zertifizierung für Ihr Haus oder potenzielles Baugrundstück. Ausgebildete Hochwas- ser-Pass-Sachkundige bewerten bei einer Ortsbegehung die Lage vor Ort, prüfen Was- ser- und Eintrittswege rund um das Haus und ermitteln darauf basierend die Gefähr- dungslage nach einem Ampelsystem. An- hand der festgestellten Gefährdung werden Ihnen für Ihre Situation zugeschnittene Ob- jektschutzmaßnahmen empfohlen, um das Risiko so weit wie möglich zu senken. Nach Umsetzung der Maßnahmen wird Ihnen der Hochwasser-Pass ausgestellt. Damit erhalten Sie eine fundierte Risiko- einschätzung und konkrete Empfehlungen zur Vorsorge. Gleichzeitig verfügen Sie mit Ausstellung des Hochwasser-Passes über einen Nachweis, in welchem Maß das Haus durch Fluss- und Grundhochwasser, Stark- regen und Kanalrückstau gefährdet ist und dagegen geschützt werden kann. Dieser Nachweis hilft bei Versicherung und Verkauf des Hauses, da die Risiken für Überflutun- gen bekannt bewertet sind. Der Hochwasser-Pass unterstützt somit von der Bauplanung bis zur Umsetzung der Maßnahmen bei freistehenden Gebäuden dabei, den bestmöglichen individuellen Schutz gegen die Überflutungsgefahr zu ermöglichen Weitere Informationen finden Sie in der Hochwasser­ schutzfibel des Bundes Weitere Informationen finden Sie hier Denken Sie die Überflutungsvorsorge von Beginn des Planungsprozesses an mit. So können Sie am wirkungsvollsten auf Gefahren reagieren. Mit dem Hochwasser-Pass sind Sie auf der sicheren Seite. www.hochwasser-pass.info www.fib-bund.de/inhalt/themen/hochwasser 25So schütze ich mich und mein Haus.24 http://www.fib-bund.de/inhalt/themen/hochwasser http://www.hochwasser-pass.info http://www.hochwasser-pass.info http://www.fib-bund.de/inhalt/themen/hochwasser Das Risiko absichern Rundum abgesichert: Wichtige Versicherungen für das Zuhause Die eigenen vier Wände sind oft die teuerste Investition im Leben eines Menschen. Sie bieten Familien ein Zuhause und sind Alters- vorsorge. Gute Absicherung ist daher unver- zichtbar. Wohngebäudeversicherung: Wichtig für alle Immobilienbesitze- rinnen und -besitzer Die Wohngebäudeversicherung springt ein, wenn das Haus und seine fest einge- bauten Gegenstände unter anderem durch Feuer, Blitz, Hagel oder Leitungswasser beschädigt oder zerstört werden. Wichtig ist der Zusatzbaustein gegen sogenannte Elementarschäden unter anderem durch Hochwasser, Starkregen, Überschwemmung und Rückstau. Der Versicherungsschutz wird immer wichtiger. Denn Extremwette- rereignisse nehmen zu. Bisher sind jedoch nur 57 Prozent der Gebäude in Deutschland gegen Elementarschäden versichert. Hausratversicherung: Für die Einrichtung Wichtig ist nicht nur gute Absicherung fürs Haus, sondern auch für dessen Einrichtung. Die Hausratversicherung springt ein, wenn das eigene Hab und Gut unter anderem durch Feuer, Blitz, Einbruchdiebstahl, Hagel oder Leitungswasser beschädigt wird. Auch bei der Hausratversicherung gibt es den wichtigen Zusatzbaustein für Elementar- schäden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das gesamte bewegliche Eigentum, das in der Wohnung und den dazugehörigen Nebenräumen untergebracht ist. Auch Gegenstände in Keller oder Garage sind mitversichert. Erstattet wird der Neuwert, also der Betrag des Preises bei heutiger Beschaffung. Wie groß ist das Risiko an Ihrem Standort? Der GDV Hochwasser-Check. Weitere Informationen finden Sie im GDV Dossier. www.gdv.de/gdv/themen/klima/naturgefahren Die Hausratsversicherung auf einen Blick Die Wohngebäudeversicherung auf einen Blick www.hochwasser-check.com 2726 So schütze ich mich und mein Haus. http://www.hochwasser-check.com http://www.gdv.de/gdv/themen/klima/naturgefahren http://www.gdv.de/gdv/themen/klima/naturgefahren http://www.hochwasser-check.com Richtig handeln. Was kann ich tun? Vorbereitet sein Mit dem Wissen über Ihre Gefährdung und durch regelmäßige und gemeinsame Vorbereitungen können Sie unerwartete Schäden minimieren. Bereits informiert? Überflutungsrisiko prüfen Haus geschützt? Schutzmaßnahmen prüfen und umsetzen – ggf. mit Vermieter*innen sprechen Risiko versichert? Elementarschadenversicherung prüfen Alles gepackt? Vorräte, Notfallgepäck und wichtige Dokumente bereit halten Gemeinsam vorbereitet? Absprachen mit Familie, Wohngemein- schaft und Nachbarschaft für Notfälle treffen Weiterhin informieren Das aktuelle Geschehen weiterhin ver- folgen und Hinweise von Einsatzkräften und Behörden beachten Vorsicht bei beschädigten Häusern! Überflutete Bereiche weiterhin nicht betreten – beschädigte Gebäude bergen oft unsichtbare Gefahren Gefährliche Substanzen (wie Heizöl) sind ausgelaufen? Feuerwehr anrufen: 112 Baustatik, Elektrik oder Heizungen sind beschädigt? Fachfirma kontaktieren Schäden dokumentieren Fotos von Schäden für die Versicherung aufnehmen Wieder aufräumen Räume schnellstmöglich trocknen, Müll fachgerecht entsorgen Gesundheit geht vor Keine Lebensmittel konsumieren, die mit dem Flutwasser in Berührung gekom- men sind Überflutung steht kurz bevor Informieren Warnungen ernst nehmen – sich auf dem Laufenden halten und das Geschehen verfolgen Ihr Zuhause sichern Gegenstände aus gefährdeten Bereichen und Gebäudeteilen entfernen Mobilen Schutz aufbauen Heizungen und Elektrogeräte ausschalten Strom zentral abschalten Das Wasser ist da Sicherheit geht vor Anweisungen der Einsatzkräfte beachten Überflutete Keller nicht betreten - unter gar keinen Umständen! Evakuierungen vornehmen, wenn die eige- ne Person hierdurch nicht gefährdet wird Ohne Erlaubnis von Einsatzkräften nicht in Überflutungsgebiete begeben und dort aufhalten Handeln im Notfall Im Ernstfall zahlt sich die Vorsorge aus. Bleiben Sie ruhig und handeln Sie bedacht. Nachsorgen Kennen Sie auch die Gefahren nach einer Flut! Bei der Bewältigung potenzieller Schäden ist Einiges zu beachten. Das Bundesamt für Bevölkerungs­ schutz und Katastrophenhilfe (BBK) informiert auch darüber, wie man für den Notfall vorsorgen kann. https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/ Vorsorge/vorsorge_node.html So schütze ich mich und mein Haus.28 29 https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/ Vorsorge/vorsorge_node.html https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/ Vorsorge/vorsorge_node.html Impressum Ostmerheimer Straße 555 51109 Köln 0221 22126160 / info@hkc-online.de Herausgegeben durch: HochwasserKompetenzCentrum (HKC) e.V., Erarbeitet im Rahmen des KAHR-Projekts Gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Finanziert durch die Sparkasse Köln Bonn Text: HKC e.V. Bildquellen: Cover: MAXSHOT.PL / Shutterstock Innenteil: HKC e.V.; Unsplash; Shutterstock; S. 12: Hochwasserschutz-Profis, bluESProtec / FloodSax; S. 13: Hochwasserschutz-Profis, Reinhard (Riku) Vogt 1. Auflage: Stand: 10/2025 30 mailto:info%40hkc-online.de%20?subject= https://www.facebook.com/HochwasserKompetenzCentrum.e.V/ https://www.youtube.com/channel/UC3fUQ_HupXIuF5l-a4nyxeg https://www.linkedin.com/company/bundesamt-f%C3%BCr-bev%C3%B6lerungsschutz-und-katastrophenhilfe-bbk/ https://www.instagram.com/hkc_ev/ Dinge verändern, damit Gutes bleibt. #jootfürmorgen Global denken. Regional handeln. Wir richten unser Handeln nachhaltig an der Zukunft aus. Es sind kleine Schritte – aber wir gehen sie. Was wir dafür tun? skbn.de/nachhaltigkeit Weil’s um mehr als Geld geht. NH_A4_RZ_220421.indd 1NH_A4_RZ_220421.indd 1 21.04.22 14:4421.04.22 14:44

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13. Oktober 2010 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon( 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon( 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Feri- en) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon( 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon( 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon( 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon( 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regel- mäßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon( 0 22 22 / 945 - 101 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 10.11. 2010 und 8.12. 2010 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon( 0 22 22 / 945 - 307 Störungshotline: Telefon( 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungs- meldung Straßenbeleuch- tung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim HallenFreizeitBad Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, ( 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag (ganzjährig) 06:30 - 08:00Uhr Frühschwimmen 13:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 21:30 Uhr , gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 21:30 Uhr Damentag Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon( 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon( 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon( 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon( 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon (0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung mit Friedhofsverwaltung: Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon( 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon( 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon( 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN Kein Job wie jeder andere Tagesmutter oder Tagesvater-Qualifizierung über die VHS In Bornheim sind zur Zeit 22 Tagesmütter und ein Tages- vater aktiv. Sie betreuen Kin- der im eigenen Haushalt - oft zusammen mit ihren eigenen Kindern. Um diese Tätigkeit auszuüben, benötigt man ei- ne Pflegeerlaubnis des Ju- gendamtes. Eine 160-stündige Volks- hochschul-Weiterbildung er- möglicht allen Interessierten einen fundierten Einstieg in die abwechslungsreiche Ar- beit mit Kindern. Thematisiert werden die ver- schiedenen Aspekte der Kin- dertagespflege wie z.B. rechtliche/finanzielle Grund- lagen, Entwicklung/Förde- rung von Kindern, Bildung in der Tagespflege, Gesundheit und Ernährung, Kinder und Medien. Wer den Kurs mit Prüfung abschließt, erhält das Zertifikat vom Bundes- verband für Kindertagespfle- ge. Bei der Volkshochschule Bornheim/Alfter startet am 25. Oktober eine neue Quali- fizierung, Einzelheiten unter 02222/945-462. Immobilienbörse sowie Ausbildungsplatz- und Praktikumsbörse der Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim Im Rahmen der Initiative "Flächenmanagement" unter- hält die Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim eine "ge- werbliche Immobilienbörse", in der alle verfügbaren Gewer- beflächen und Gewerbeimmo- bilien in privatem Besitz zu- sammengefasst sind. Angebo- te über ungenutzte gewerbli- che Flächen und Immobilien im gesamten Stadtgebiet sol- len zielgerichtet an potentielle Mieter und Käufer weitergelei- tet werden. Verfügbare Flächen und Immobilien wer- den auf der Internetseite der Stadt Bornheim unter http://www.bornheim.de/wirt- schaft-bauen-stadtentwicklung/ wirtschaftsfoerderung/verfueg- bare-gewerbeflaechen.html prä- sentiert. Neben der "gewerblichen Im- mobilienbörse" ist die Ausbil- dungsplatz- und Praktikums- börse ein weiteres kostenloses Serviceangebot der Wirt- schaftsförderung. Gut ausge- bildete Fachkräfte und moti- vierter Nachwuchs sind ein wichtiger Bestandteil für den Erfolg eines Unternehmens. Die Ausbildungsplatz- und Praktikumsbörse gibt den Un- ternehmen und Firmen die Möglichkeit, gezielt für eine Ausbildungsstelle oder einen Praktikumsplatz zu werben. Die Angebote werden durch die Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim im städtischen Inter- netauftritt unter http://www.bornheim.de/wirt- schaft-bauen-stadtentwick- lung/wirtschaftsfoerderung/aus bildungsplatz-und-praktikums- boerse.html veröffentlicht. Weitere Informationen unter: Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Herr Römer, 02222/945-339 Schulpflichtige Kinder anmelden Kinder, die zum 01. August 2011 schulpflichtig werden, müssen - wie unten aufgeführt - von ihren Erziehungsberech- tigten in den für ihren Wohn- sitz zuständigen Grundschulen angemeldet werden. Zum 1. August 2011 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 01. September 2004 bis zum 30. September 2005 geboren sind und die Kinder, die bisher vom Schul- besuch zurückgestellt waren. Alle Kinder, die nach dem 30. September 2005 geboren wur- den, können auf Antrag der Er- ziehungsberechtigten zu Be- ginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbe- such erforderlichen körperli- chen und geistigen Vorausset- zungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Nach den Vorgaben des Schul- gesetzes NRW (SchulG) sind die Schulbezirke im Primarbe- reich nicht mehr vorgesehen. Dies bedeutet, dass Eltern die Grundschule grundsätzlich frei wählen können. Ein Auf- nahmeanspruch besteht aller- dings nur in die nächstgelege- ne Grundschule der ge- wünschten Schulart (Gemein- schaftsgrundschule oder Ka- tholische Grundschule). Die- ser Anspruch besteht im Rah- men der vom Schulträger fest- gelegten Aufnahmekapazität. Das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde müssen bei der Anmeldung vorgelegt werden. Die Anwesenheit des Kindes ist bei der Anmeldung erforderlich, da alle Kinder auf die Ausprägung ihres Ent- wicklungsstandes (Sprache, Motorik, Wahrnehmung usw.) hin überprüft werden. Der Zeitpunkt der schulärztli- chen Untersuchung der Schulanfänger wird noch rechtzeitig bekannt gegeben. Hier die einzelnen Anmelde- termine: 1. Kath. Grundschule Bornheim l Dienstag, den 02.11.2010 12.15 - 15.00 Uhr Städt. Kindergarten, Secundastraße lMittwoch, den 03.11.2010 12.15 - 16.00 Uhr "Haus Regenbogen", Knippstraße "Sonnenstrahl", AWO l Donnerstag, den 04.11.2010 12.15 - 16.00 Uhr "Windrad", Königstraße "Raupe", Ploon l Freitag, den 05.11.2010 12.15 - 16.00 Uhr Kath. Kindergarten St. Servatius lMontag, den 08.11.2010 12.15 - 16.00 Uhr Kath. Kindergarten St. Servatius "Pusteblume", Brenig l Dienstag, den 09.11.2010 12.15 - 15.00 Uhr Sonstige 2. Gem. Grundschule Hersel Anmeldungen erfolgen am In- foabend, Dienstag 26.10.2010 um 20 Uhr im Forum des Hauptgebäudes oder über das Sekretariat der Schule, Tel.-Nr. 02222 - 81432. 3. Kath. Grundschule Merten l Dienstag, den 02.11.2010 bis Donnerstag, den 04.11.2010 Die Eltern des Katholischen Kindergartens und der "Rap- pelkiste" haben die Möglich- keit, sich in Terminlisten in den beiden Kindergärten ein- zutragen. Für die Eltern, deren Kinder einen anderen Kinder- garten besuchen, ist die Ter- minvergabe am Mittwoch, dem 06.10.2010 und Donners- tag, dem 07.10.2010 von 10.00 - 12.00 Uhr telefonisch im Se- kretariat der Schule (02227- 91480). 4. Gem. Grundschule Rösberg l Dienstag, den 02.11.2010 8.30 - 12.30 Uhr 13.30 - 16.00 Uhr lMittwoch, den 03.11.2010 16.00 - 18.00 Uhr 5. Kath. Grundschule Roisdorf l Dienstag, den 02.11.2010 12.30 - 16.30 Uhr lMittwoch, den 03.11.2010 12.30 - 16.30 Uhr l Freitag, den 05.11.2010 12.30 - 16.30 Uhr 6. Gem. Grundschule Sechtem l Dienstag, den 02.11.2010 13.30 - 17.00 Uhr lMittwoch, den 03.11.2010 13.30 - 17.00 Uhr l Donnerstag, den 04.11.2010 13.30 - 17.00 Uhr l Freitag, den 05.11.2010 13.30 - 17.00 Uhr Eine Terminvergabe erfolgt über Listen in den Kindergär- ten in Sechtem oder über das Sekretariat der Schule, Tel.-Nr. 02227 - 4425. Eltern, deren Kinder keinen Kindergarten in Sechtem besuchen, werden gebeten mit der Schule telefo- nisch oder über E-Mail (wen- delinus-schule@t-online.de) einen Termin zu vereinbaren. 7. Kath. Grundschule Walberberg l Dienstag, den 02.11.2010 ab 12.30 Uhr lMittwoch, den 03.11.2010 ab 12.30 Uhr l Donnerstag, den 04.11.2010 ab 12.30 Uhr Eine Terminvergabe erfolgt über die jeweiligen Kindergär- ten in Walberberg. Eltern, de- ren Kinder keinen Kindergar- ten in Walberberg besuchen, werden gebeten telefonisch ei- nen Termin mit der Schule zu vereinbaren (02227-3230). 8. Gem. Grundschule Waldorf Anmeldetag ist Mittwoch, der 03.11.2010. Die Terminvergabe erfolgt über die jeweiligen Kinder- gärten in Waldorf, Dersdorf und Kardorf. Eltern, deren Kinder keinen Kindergarten in Waldorf, Dersdorf oder Kardorf besuchen, werden gebeten, telefonisch einen Termin mit der Schule zu ver- einbaren (02227-2631). Hinweisbekanntmachung Im Amtsblatt für den Regie- rungsbezirk Köln Nr. 40 vom 11.10.2010 ist die Bekannt-ma- chung über eine Verbands- schau des Wasserverbandes Dickopsbach am 04.11.2010 veröffentlicht. Die Teilnehmer treffen sich um 10.00 Uhr am Entenfang in Wesseling-Kelde- nich (Parkplatz am Sportplatz Rodenkirchener Straße). Bornheim, den 04.10.2010 Wasserverband Dickopsbach Der Verbandsvorsteher Michael Kreuzberg, Bürgermeister AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN n VHS-Leiterin Annemarie Schwartmanns und Markus Schnapka (re) feierten am 26. März diesen Jahres gemeinsam mit den angehenden Tageseltern und ihren Dozentinnen ihre Qualifizierungslizenzen. FOTO: FRANK ENGEL-STREBEL Seite Freitag.qxd 08.10.2010 11:25 Seite 1

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