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15. Dezember 2010 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon( 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon( 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon( 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon( 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon( 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon( 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon( 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon( 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon( 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon( 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon( 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon( 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon (0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung mit Friedhofsverwaltung: Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon( 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon( 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon( 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, ( 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Die nächste Sitzung Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel, Mittwoch, 22.12.2010, 18:00 Uhr, Franziskusschule, Beethovenstraße 57, Bornheim Öffentliche Bekanntmachung Dritte Satzung zur Änderung der Satzung vom 25.09.1998 des Wasserverbandes Südliches Vorgebirge Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Südliches Vor- gebirge hat in ihrer Sitzung am 08.06.2010 gemäß §§ 47 und 58 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände -Wasserver- bandsgesetz - WVG - vom 12.02.1991 -BGBl. Seite 405- in der zurzeit gültigen Fassung beschlossen, die am 25.09.1998 im Amtsblatt der Stadt Bornheim und im Amtsblatt für die Gemeinde Alfter veröffentlichte Satzung des Wasserverbandes Südliches Vorgebirge, zuletzt geändert durch die Zweite Satzung zur Ände- rung der Satzung 25.09.1998, veröffentlicht am 15.09.2008 im Amtsblatt der Stadt Bornheim und im Amtsblatt für die Gemeinde Alfter, wie folgt zu ändern: Artikel 1 Zur Aufnahme der neuen Bezeichnung des gesamten Baches werden in der Satzung folgende Worte ersetzt: in § 2, Abs. 1, Satz 1 “den Roisdorfer-Bornheimer Bach" durch "den Alfterer-Bornheimer Bach", in § 2, Abs. 1, Satz 2 "des Roisdorfer-Bornheimer Baches" durch "des Alfterer-Bornheimer Baches" in § 2, Abs. 2 ."den Roisdorfer-Bornheimer Bach" durch "den Alfte- rer-Bornheimer Bach" in § 3 "des Roisdorfer-Bornheimer Baches" durch "des Alfterer- Bornheimer Baches". Artikel 2 Diese Satzung tritt am 01.07.2010 in Kraft. Vorstehende "Dritte Satzung zur Änderung der Satzung des Was- serverbandes Südliches Vorgebirge" vom 25.09.1998 wurde von mir am 02.09.2008 gemäß § 58 Abs. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) aufsichtsbe- hördlich genehmigt und wird hiermit öffentlich bekannt ge- macht. Siegburg, den 01.12.2010 Der Landrat Az.: 66.02-03.73.03/2010-2628/Be als untere staatliche Ver- waltungsbehörde Im Auftrage gez. Schwarz Umweltdezernent „Freiheit wird nie geschenkt ...“ Eine Veranstaltung zum Gedenken an Bornheims Ehrenbürger und Nobelpreis- träger Heinrich Böll am Mittwoch, dem 15. Dezember 2010 um 19:00 Uhr im Ale- xander-von-Humboldt-Gymnasium Im Frühjahr 2010 lud die Stadt Bornheim Schülerinnen und Schüler des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums und der Eu- ropaschule dazu ein, eine Veranstaltung zum Thema "Heinrich Böll und die Menschenrechte" auszurichten. Nobelpreisträger Heinrich Böll wohnte in den letzten Jahren seines Lebens in Mer- ten, wurde 2010 - zu seinem 25. Todestag - in einer Feierstunde zur Ehrenbürgerschaft posthum der Stadt Bornheim besonders gewürdigt. Die Schüler haben sich nun das Thema im wahrsten Sinne des Wortes angeeignet. Das Ergebnis ist ein spannendes Arrange- ment von Böll'scher Lebensweisheit und aktuellen Themen, die uns alle berühren. Ganz im Sinne Bölls, der von Lobpreisungen wenig, von Mut und Zivilcourage aber sehr viel hielt. Die Wahrung der Menschenrechte ist nicht nur Thema mit Blick auf ferne Länder. Menschenrechte sind auch hier in der Stadt Bornheim bestimmend und sind Thema, "nicht nur zur Weihn- achtszeit". Am Mittwoch, 15. Dezember 2010, 19:00 Uhr gestalten die Schü- lerinnen und Schüler im Alexander-von-Humboldt-Gymnasium diese Veranstaltung mit Tiefgang. Der Eintritt ist frei. Vier Themeninseln sind interaktiv angelegt und multimedial ge- staltet: Persönlichkeitsrechte, Widerstand, Freiheit und Untertä- nigkeit. Ernste Themen, die aber auch mit Humor und Spannung in Szene gesetzt werden. In knapp zwei Stunden wird das Publi- kum zu einer Begegnung mit dem Alltag, mit Vorurteilen, mit Ur- teilen und Menschlichkeit eingeladen - es wird aktiver Teil der Veranstaltung. Insgesamt fast 90 Schülerinnen und Schüler haben das Event mi- nutiös ausgearbeitet und wurden dabei von Lehrerinnen und Lehrern sowie der Stadtverwaltung unterstützt. Diese "Böll- Crew" lädt herzlich zur Abschlussveranstaltung im Bornheimer Böll-Jahr ein. Es lohnt sich, denn, so Heinrich Böll: "Freiheit wird nie geschenkt, immer nur gewonnen!" Bürgermeister Wolfgang Henseler und Beigeordneter Markus Schnapka begrüßen das Engagement der Schülerinnen und Schüler außerordentlich: "Dies ist ein sehr guter Beitrag, um das Lebenswerk und die Sichtweise von Heinrich Böll auch der jun- gen Generation zu vermitteln." Energiesparpotentiale im Unternehmen jetzt aufdecken Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim informiert zum Sonderfonds Energieeffi- zienz der KfW-Bank Nach Aussagen von Energieberatern können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 20 Prozent der jährlichen Energieko- sten sparen. Oft ist es jedoch schwierig, die größten Energiever- braucher in einem komplexen Betrieb zu ermitteln. Hier können professionelle und unabhängige Energieberater Einsparpotenzi- ale aufzeigen und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz vorschlagen. Um die Unternehmen bei der Finanzierung der anfallenden Bera- tungskosten zu unterstützen, haben die KfW Förderbank und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen Sonderfonds "Energieeffizienz in KMU" gegründet. Zuschüsse gibt es sowohl für eine erste Einschätzung der betrieblichen Energieeffizienz, also eine so genannte Initialberatung, als auch für eine vertiefende Analyse, die Detailberatung. Im Rahmen der Initialberatung werden das Einsparpotenzial identifiziert und erste Umsetzungsvorschläge gegeben. Weist die Erstanalyse größere Schwachstellen auf, kann eine detaillierte Beratung folgen. Hierbei werden die jeweiligen Einsparziele un- ter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eingehend bewertet, um ein konkretes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Energie- effizienz zu erstellen. Die Detailberatung kann aber auch ohne vorhergehende Initialberatung in Anspruch genommen werden. Kleine und mittlere Unternehmen können für beide Arten der Be- ratung den Sonderfonds Energieeffizienz in Anspruch nehmen. Für eine ein- bis zweitägige Initialberatung erhalten Unterneh- men - nach entsprechender Zusage der KfW - einen Zuschuss in Höhe von jeweils 80 Prozent des maximal förderfähigen Tages- honorars von 800 Euro. Bei einer Detailberatung beträgt der an- teilige Zuschuss 60 Prozent des maximal förderfähigen Tagesho- norars (800 Euro) - bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 Euro. Der Beratungszeitraum kann sich über acht Mo- nate erstrecken. Beantragt werden können die Zuschüsse bei den jeweiligen Regionalpartnern der KfW. Für den Rhein-Sieg- Kreis hat diese Aufgabe die IHK Bonn/Rhein-Sieg übernommen. "Das Angebot ist bestimmt für eine Vielzahl unserer Bornheimer Betriebe interessant. Hier haben sie eine günstige Gelegenheit, die vorhandenen Einsparpotentiale fachmännisch aufdecken zu lassen" ermuntert Bürgermeister Wolfgang Henseler zur Nut- zung des Angebots. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim leistet gerne im Vorfeld Unterstützung bei der Antragstellung (Herr Römer, 02222/945-339). Natürlich können die Anträge auch direkt bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg eingereicht werden. Ansprechpartne- rin ist Ingrid Kessler: 0228/2284-193, kessler@bonn.ihk.de. Wei- tere Informationen zum Sonderfonds Energieeffizienz sind unter www.energieeffizienz-beratung.de erhältlich. Informationen zum Zensus 2011 Im kommenden Jahr wird erstmals seit über 20 Jahren wieder deutschlandweit eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung stattfinden. Zur Durchführung des Zensus 2011 wird im besonderen Maße eine Mitarbeit aus der Bürgerschaft erforderlich sein. Die Stadt Bornheim möchte auf diesem Wege um Ihre Mitarbeit beim Zensus 2011 werben. Alle wichtigen Informationen zu der Tätigkeit der Erhebungsbe- auftragten sowie die zuständigen Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage der Stadt Bornheim unter www.bornheim.de. Sofern Sie Interesse haben, an den Erhebungen für den Zensus 2011 mitzuwirken, wenden Sie sich bitte an Frau Kramer (Tel.: 02241/13-3260, E-Mail: helga.kramer@rhein-sieg-kreis.de) und Frau Schmitz (Tel.: 02241/13-3261, E-Mail: inga.schmitz@rhein- sieg-kreis.de) bei der Kreisverwaltung in Siegburg. Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 12.1.2011 und 9. 2. 2011 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon ( 0 22 22 / 945 - 307

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Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Abs. 2 des Baugesetzbu- ches (BauGB) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)) in der derzeit gelten-den Fas- sung und der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nord-rhein-Westfa- len in der Fassung der Be- kanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/ SGV.NRW.2023), zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 17. De- zember 2009 (GV. NRW S. 950) hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 30.09.2010 folgende Satzung beschlossen: § 1 Die Geltungsdauer der Ver- änderungssperre für das in § 2 bezeichnete Gebiet in der Ort- schaft Waldorf gemäß Satzung vom 07.11.2007, in Kraft ge- treten am 14.11.2007, mit Sat- zung vom 16.10.2009 um ein Jahr verlängert bis 13.11.2010, wird um ein wei-teres Jahr ver- längert. Die Veränderungssperre tritt somit erst mit der Bekanntga- be des Bebauungsplanes - spä- testens jedoch mit Ablauf des 13.11.2011 außer Kraft. § 2 Die zweite Verlängerung der Veränderungssperre gilt für den Bereich zwischen Blu- menstraße, Sandstraße, Ho- stertstraße, Büttgasse und Schmiedegasse. Auf die bei- liegende Skizze, die Bestand- teil dieser Satzung ist, wird verwiesen. Bekanntmachungs- anordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweise: Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung et- waiger Entschädigungsan- sprüche für eingetretene Ver- mögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 Abs. 1 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlö- schen der Entschädigungsan- sprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hinge- wiesen. Die Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NW kann gegen diese Satzung, die sonstige ortsrechtliche Be- stimmung oder den Flä-chen- nutzungsplan nach Ablauf ei- nes Jahres seit ihrer Verkün- dung nicht mehr gel-tend ge- macht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigever- fahren wurde nicht durchge- führt, b) die Satzung, die son- stige ortsrechtliche Bestim- mung oder der Flächennut- zungs-plan ist nicht ordnungs- gemäß öffentlich bekannt ge- macht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Ver- fahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und da-bei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache be- zeichnet worden, die den Man- gel ergibt. Gemäß § 215 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB be- achtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berück- sichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver- hältnis des Bebauungsplanes und des Flächen-nutzungspla- nes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvor- ganges, wenn sie nicht innerhalb ei- nes Jahres seit Bekanntma- chung des Flächennutzungs- plans oder der Satzung schrift- lich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Ver-letzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Bornheim, den 13.10.2010 gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister 3. November 2010 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon( 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon( 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Feri- en) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon( 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon( 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon( 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon( 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regel- mäßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon( 0 22 22 / 945 - 101 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 10.11. 2010 und 8.12. 2010 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon( 0 22 22 / 945 - 307 Störungshotline: Telefon( 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungs- meldung Straßenbeleuch- tung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim HallenFreizeitBad Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, ( 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr , gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon( 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon( 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon( 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon( 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon (0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung mit Friedhofsverwaltung: Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon( 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon( 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon( 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN Erinnerung an Heinrich Böll In Erinnerung an den 25. Todestag von Heinrich Böll werden Günter Lamp- recht und Claudia Amm aus Werken des berühm- ten Schriftstellers und No- belpreisträgers lesen. Die Lesung findet am Sonntag, dem 21.11.2010, um 17:30 Uhr in der Aula der Fran- ziskusschule Bornheim, Beethovenstraße 57, statt. Stadtverwaltung Bornheim wegen Personalversammlung geschlossen Am Montag, 15. Novem- ber 2010, sind die Dienst- stellen der Stadtverwal- tung wegen einer Perso- nalversammlung ab 13:30 Uhr geschlossen. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN S a t z u n g der Stadt Bornheim vom 13.10.2010 über die Zweite Verlängerung der Veränderungssperre in der Ortschaft Waldorf (Bebauungsplan Wd 53) Einführung der Ehrenamtskarte NRW in der Stadt Bornheim Nach der erfolgreichen Einführung der Ehrenamts- karte NRW in der Stadt Bornheim wurden nun die ersten Karten an ehrenamt- lich Tätige ausgegeben. Die Ehrenamtskarte erhalten ehrenamtlich Tätige, die seit wenigstens zwei Jahren im Umfang von mindestens fünf Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stun- den pro Jahr in Bornheim ehrenamtlich tätig sind. Für die Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskar- te gibt es mit dieser Karte viele attraktive Vergünsti- gungen in öffentlichen Ein- richtungen und Geschäften im Stadtgebiet von Born- heim sowie in ganz Nord- rhein-Westfalen. So gibt es zum Beispiel ermäßigten Eintritt in das Hallenfrei- zeitbad Bornheim. Über den Umfang der Vergünsti- gungen kann man sich auf der Internetseite www.eh- rensache.nrw.de informie- ren. Die Antragsunterlagen er- hält man auf der städti- schen Internetseite www.bornheim.de oder im Rathaus-Infocenter der Stadt Bornheim. Die ausge- füllten Anträge sind dem Infocenter (Stadt Bornheim - Infocenter - Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim) zuzusenden. Nach positiv erfolgter Prüfung erhält man dann seine Ehren- amtskarte. Die Ehrenamtskarte NRW ist ein sehr gutes Angebot, um den vielen ehrenamt- lich Tätigen in Vereinen, Hilfs- und Rettungsdien- sten mit einigen Vergünsti- gungen ein wenig zu dan- ken. Amtsblatt Bornheim 44. KW.qxd 29.10.2010 10:16 Seite 1 3. November 2010 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, dem 11. November 2010, 18:00 Uhr, in der Aula - mittlerer Eingang - der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim B E K A N N T M A C H U N G Nach der Satzung des Was- serverbandes Südliches Vorge- birge in Verbindung mit § 44 des Wasserverbandsgesetzes sind die vom Verband zu be- treuenden Anlagen, Gewässer und Grundstücke mindestens alle drei Jahre durch Schaube- auftragte zu prüfen. Die nächste Verbandsschau findet statt am Mittwoch, den 24.11.2010 Die Teilnehmer treffen sich um 8.30 Uhr an der Nato-Ram- pe in Widdig (kurz vor der Stadtgrenze zu Wesseling-Ur- feld). Bornheim, den 15.10.2010 Wasserverband Südliches Vorgebirge Der Verbandsvorsteher gez. Wolfgang Henseler Der Autor Bernd Rost lebt in Sechtem und begleitet dort seit 1998 eine türkische Fa- milie, die aus Kurdistan stammt und in Deutschland Asyl beantragt. Sein neues Buch ist als Kinderbuch kon- zipiert und zeigt das Leben der Kinder mit ihrer Familie in einem fremden Land. Die Erlebnisse und Wünsche der Kinder im Wechsel zwischen den Kulturen hat er darin ebenso beschrieben wie Er- zählungen der Eltern über ih- re Heimat. Der Text ist in tür- kischer und deutscher Spra- che verfasst und wird bei der Präsentation auch zweispra- chig vorgelesen. Bürgermei- ster Wolfgang Henseler und Beigeordneter Markus Schnapka haben ein Geleit- wort für das Buch verfasst. Angehörige der Familie werden bei der Präsentation anwesend sein. Das Buch erscheint im Ver- lag Media dell’Arte in Köln. Der Autor hält Exemplare zum Verkauf bereit: Preis ca. 13,00 €. Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Geschäftsbereich 10.1. - Stadtbücherei Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim, Tel.: 02222 / 93 85 65, www.stadtbuecherei-bornheim.de Einladung zur Präsentation des Buches Bernd Rost: Kinder in der Fremde Mittwoch, 10. November 2010, 18.00 Uhr,Stadtbücherei Bornheim, Servatiusweg 19-23 Amtsblatt Bornheim 44. KW.qxd 29.10.2010 10:16 Seite 2

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01. Dezember 2010 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon( 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon( 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Feri- en) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon( 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon( 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon( 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon( 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon( 0 22 22 / 945 - 101 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 8.12. 2010 und 12.1.2011 je- weils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon ( 0 22 22 / 945 - 307 Störungshotline: Telefon( 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon( 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon( 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon( 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon( 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon (0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung mit Friedhofsverwaltung: Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon( 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon( 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon( 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, ( 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Die nächsten Sitzungen Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 01.12.2010, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Jugendhilfeausschuss, Dienstag, 07.12.2010, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Betriebsausschuss, Mittwoch, 08.12.2010, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Stadtrat, Donnerstag, 09.12.2010, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim 6. Satzung vom 23.11.2010 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des HallenFreizeitBades der Stadt Bornheim vom 05.03.1999 Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe f i.V.m. §114 a Abs. 3 der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezem- ber 2009 (GV. NRW. S. 950) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Sat- zung der Stadt Bornheim über die Anstalt des öffentlichen Rechts "Stadtbetrieb Bornheim" vom 02.10.2007 und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfa- len (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 394), hat der Verwaltungsrat des StadtBetrieb Bornheim in seiner Sitzung am 23.11.2010 folgende 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des HallenFrei- zeitBades der Stadt Bornheim vom 05.03.1999 beschlossen: Artikel I Der Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des HallenFreizeitBades der Stadt Bornheim wird wie folgt geändert: Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des HallenFreizeitBades der Stadt Bornheim vom 05.03.1999 Tarif-Nr. Gebührenart Gebühr EUR 1 Erwachsene Kombitarif Sauna/Schwimmen 1.8 Vormittag (bis 4 Stunden) Montag bis Freitag, letzter Einass 13.30 Uhr 9,00 1.12 Jahreskarte Sauna/Schwimmen (Gültig 1 Jahr ab Ausstellung) 590,00 2 Jugendliche Kombitarif Sauna/Schwimmen 2.8 Vormittag (bis 4 Stunden) Montag bis Freitag, letzter Einlass 13.30 Uhr 8,00 2.12 Jahreskarte Sauna/Schwimmen (Gültig 1 Jahr ab Ausstellung) 510,00 Artikel II In-Kraft-Treten Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Be- kanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 6. Satzung vom 23.11.2010 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des HallenFreizeit- Bades der Stadt Bornheim vom 05.03.1999 machen wir hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeord- nung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbin- dung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Wir weisen darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige orts- rechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ab- lauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend ge- macht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Verwaltungsratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem StadtBetrieb Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 23.11.2010 gez. Wolfgang Henseler gez. Ulrich Rehbann Bürgermeister Vorstand SBB Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, dem 09. Dezember 2010, 18:00 Uhr, in der Aula - mittlerer Eingang - der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Pkt. Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/ einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 46/2010 vom 30.09.2010 4 Bürgerbegehren der Bürgerinitiative RUF "Rettet unsere Freibadwiese" Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens 463/2010 5 Regionales Bündnis für Klimaschutz 441/2010 6 Neuaufstellung des Flächennutzungsplans; Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 392/2010 7 Neuaufstellung des Flächennutzungsplans; 1. Variante: Beschluss des Flächennutzungsplans; 2. Variante: Beschluss zur 3. öffentlichen Auslegung des Entwurfes 393/2010 8 Leasing- und Kaufvertrag über das HallenFreizeitBad zwischen der Stadt Bornheim und dem Stadtbetrieb Bornheim 445/2010 9 Haushalt 2011 464/2010 10 Beratung des Stellenplanes 2011 475/2010 11 Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltskonsolidierung 470/2010 12 Kündigung der Betriebsführungsverträge des Wasser- und Abwasserwerkes der Stadt Bornheim 465/2010 13 Erneuerung einer Ballfangzaunanlage am Sportplatz Hersel 376/2010 14 1. Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder 457/2010 15 2. Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule" im Primarbereich 458/2010 Pkt. Inhalt Vorlage Nr. 16 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bornheim 434/2010 17 Bebauungsplan Bo 16 in der Ortschaft Bornheim - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 351/2010 18 Bebauungsplan Me 01 in der Ortschaft Merten; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 446/2010 19 Änderung des Durchführungsvertrages zum Vorhaben- und Erschließungsplan Wb 15 449/2010 20 Vorstellung des Wirtschaftsplanes des Wasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2011 439/2010 21 Vorstellung des Wirtschaftsplanes des Abwasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2011 440/2010 22 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 466/2010 23 Ergänzungswahlen zu verschieden Ausschüssen 476/2010 24 Antrag der FDP-Fraktion vom 08.11.2010 betr. Freiwilliges Soziales Jahr bei der Stadt Bornheim 448/2010 25 Antrag der FDP-Fraktion vom 19.11.2010 betr. Jugend-Stadtrat: Ein Beitrag zur Stärkung der kommunalen Demokratie 468/2010 26 Mitteilungen mündlich 27 Anfragen mündlich 28 Anfrage des RM Breuer vom 27.10.2010 betr. Hallenfreizeitbad 474/2010 29 Anfrage der FDP-Fraktion vom 19.11.2010 betr. Zinsausgaben im städt-schen Haushalt 467/2010 30 Anfrage der Fraktion Bündins 90/Die Grünen vom 16.11.2010 betr. elektronischer Personalausweis 469/2010 Bornheim, den 25.11.2010 STADT BORNHEIM gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Am Donnerstag, dem 09.12.2010, 18:00 Uhr, findet in der Aula - mittlerer Eingang - der Europaschule Bornheim, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: T A G E S O R D N U N G BEKANNTMACHUNG

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(Name, Vorname) (Straße / Haus-Nr.) (PLZ / Wohnort) ( Datum) An die Stadtverwaltung Bornheim Amt 9 - Tiefbau und Straßenverkehr Rathausstraße 2 53332 Bornheim Antrag auf Genehmigung einer Zufahrt/ Bordsteinabsenkung an der öffentlichen Straße Vor meinem Grundstück (Straße, Haus-Nr.) möchte ich den Bordstein an der Straße absenken lassen, um eine Einfahrt zu meiner Garage/meinem Abstellplatz laut beigefügtem Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1000 zu erhalten, bzw. eine neue Zufahrt zum Grundstück zu errichten. Die Breite der Absenkung/Zufahrt einschl. der erforderlichen Übergangssteine beträgt m. Ein Foto des vorgesehenen Bereiches lege ich bei. Ich bitte, mir die Genehmigung zur Nutzung der städtischen Flächen für eine Zufahrt zu erteilen. Die „Auflagen zur Herstellung einer Zufahrt/Bordsteinabsenkung an der öffentlichen Straße“ auf der Rückseite dieses Antrages habe ich zustimmend zur Kenntnis genommen. (Unterschrift Antragsteller) Für eventuelle Rückfragen Telefonnummer ____________________________ E-Mail Adresse ____________________________ Anlage: - Lageplan - Foto - Angebot der Firma (wenn vorhanden) 1 Auflagen zur Herstellung einer Zufahrt/Bordsteinabsenkung Folgende Bedingungen und Auflagen sind zu beachten: ▪ Die Arbeiten sind von einer Fachfirma, die von der Stadt Bornheim anerkannt ist (siehe beiliegende Liste) durchzuführen. Von der bauausführenden Firma ist vor Ausführung der Arbeiten eine Aufbruchgenehmigung und eine Sperrgenehmigung einzuholen sowie eine Gewährleistung gemäß §13 VOB/B für die Dauer von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt der Abnahme zu übernehmen. Diese ist schriftlich zu erklären und mit der Fertigstellungs- anzeige vorzulegen, bzw. wird mit der Aufbruchgenehmigung abverlangt. ▪ Der Antragsteller übernimmt die gesamten Kosten, die im Zusammenhang mit der Anlegung der Gehwegabsenkung entstehen. Hierzu gehören auch die Kosten zur Beseitigung evtl. Bäume oder der Lampen, bzw. deren Ersatzbeschaffung, die Änderung der Straßenmarkierung, das Absenken von Wasser-/Gasschieber, Hydrantenkappen und die Änderung der Schachtabdeckungen. ▪ Im Verkehrsbereich darf kein Aushubboden bzw. Baumaterial gelagert werden. ▪ Der eingereichte Lageplan ist Bestandteil dieser Genehmigung. ▪ Vorhandene Hochbordsteine sind durch neue Rundbordsteine zu ersetzen. Wegen der Struktur der vorhandenen Borde (mit Basaltvorsatz) sind neue Borde gleichen Materials zu verwenden. Diese sind auf 20 cm Betonunterbau und Betonrückenstütze auf Beton C 20/25 (DIN En 206) einzubauen. ▪ Bei Gehwegen mit Betonplattenbelag ist der vorhandene Plattenbelag aufzunehmen und durch Rechteckpflaster 10x20x10cm, Farbe anthrazit, zu ersetzen ▪ Das gleiche gilt bei bituminösen (asphaltierten) Gehwegdecken. Dort ist die Oberflächen- befestigung mittels eines Schneidgerätes zu durchtrennen und der vorhandene Asphalt aufzunehmen und durch Rechteckpflaster 10x20x10cm, Farbe anthrazit, zu ersetzen bzw. durch einen vor Ort abzustimmenden bituminösen Aufbau wiederherzustellen. ▪ Die Zufahrt ist 34cm tief auszuschachten und 20 cm Mineralgemisch 0-45 mm Schotter bzw. Lava einzubauen. ▪ Darauf ist das Rechteckpflaster in 4cm Basaltsplitt 0-8mm nach ZTV P StB fachgerecht im L-Verband zu verlegen und höhengerecht anzugleichen. ▪ Die Querneigung des Gehweges, darf nach Fertigstellung nicht über 6% liegen! ▪ Im Rahmen der Maßnahme ist sicherzustellen, dass die Entwässerung der Zufahrt oder des Stellplatzes auf privatem Grund gewährleistet ist. Es darf kein Oberflächenwasser vom privaten Grundstück auf die Straße geleitet werden. ▪ Beginn und Ende der Baumaßnahme sind der Stadt Bornheim anzuzeigen.

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.11.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Übermittlung von Daten an die Ortsvorsteher zu Alters- und Ehejubiläen“ Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.11.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich die Gesetzesgrundlage zum offenkundigen Verbot der Übermittlung von Daten an die OV’s im Einzelnen dar? Antwort 1: Nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes hat eine betroffene Person das Recht, der Über- mittlung ihrer Daten nach § 50 Abs. 2 BMG zu widersprechen, sog. Übermittlungssperre. Frage 2: Welchen Spielraum sieht die Verwaltung den OV’s als Ehrenbeamten diese Daten weiter über- mitteln zu können? Antwort 2: Hinsichtlich einer Datenübermittlung trotz bestehender Übermittlungssperre gibt es kein Ermes- sen. Besteht eine Übermittlungssperre hinsichtlich Ehe- und Altersjubiläen, ist eine Datenverar- beitung zu diesem Zweck unzulässig und rechtswidrig. Frage 3: Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass mit einer Fragebogenaktion bei verschiedenen An- lässen keine annähernd umfassende Erfassung der Alters- und Ehejubiläen erreicht werden kann und die OV’s dabei in Bezug auf die Gleichbehandlung aller Jubilare vor erhebliche Probleme gestellt werden? Antwort 3: Durch die erwähnte „Fragebogenaktion“ soll keine umfassende Erfassung der Ehe- und Altersju- biläen erfolgen. Vielmehr soll den Personen, die eine Gratulation zu ihrem Ehe- oder Altersjubilä- um wünschen, die Möglichkeit gegeben werden, eine Übermittlungssperre im Melderegister auf möglichst einfachem Wege löschen zu lassen. Probleme hinsichtlich einer Gleichbehandlung aller Jubilare sieht die Stadtverwaltung vor der Tatsache, dass Personen mit und ohne Übermitt- lungssperre aufgrund der geltenden Rechtslage unterschiedlich zu behandeln sind, nicht. Herrn Wilfried Hanft - 2 - Frage 4: Welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung künftig den OV‘s eine möglichst voll- ständige Erfassung der Alters- und Ehejubiläen zu ermöglichen? Antwort 4: Keine. Die Stadtverwaltung wird sich an die geltende Rechtslage halten. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.11.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Übermittlung von Daten an die Ortsvorsteher zu Alters- und Ehejubiläen“ Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.11.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich die Gesetzesgrundlage zum offenkundigen Verbot der Übermittlung von Daten an die OV’s im Einzelnen dar? Antwort 1: Nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes hat eine betroffene Person das Recht, der Über- mittlung ihrer Daten nach § 50 Abs. 2 BMG zu widersprechen, sog. Übermittlungssperre. Frage 2: Welchen Spielraum sieht die Verwaltung den OV’s als Ehrenbeamten diese Daten weiter über- mitteln zu können? Antwort 2: Hinsichtlich einer Datenübermittlung trotz bestehender Übermittlungssperre gibt es kein Ermes- sen. Besteht eine Übermittlungssperre hinsichtlich Ehe- und Altersjubiläen, ist eine Datenverar- beitung zu diesem Zweck unzulässig und rechtswidrig. Frage 3: Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass mit einer Fragebogenaktion bei verschiedenen An- lässen keine annähernd umfassende Erfassung der Alters- und Ehejubiläen erreicht werden kann und die OV’s dabei in Bezug auf die Gleichbehandlung aller Jubilare vor erhebliche Probleme gestellt werden? Antwort 3: Durch die erwähnte „Fragebogenaktion“ soll keine umfassende Erfassung der Ehe- und Altersju- biläen erfolgen. Vielmehr soll den Personen, die eine Gratulation zu ihrem Ehe- oder Altersjubilä- um wünschen, die Möglichkeit gegeben werden, eine Übermittlungssperre im Melderegister auf möglichst einfachem Wege löschen zu lassen. Probleme hinsichtlich einer Gleichbehandlung aller Jubilare sieht die Stadtverwaltung vor der Tatsache, dass Personen mit und ohne Übermitt- lungssperre aufgrund der geltenden Rechtslage unterschiedlich zu behandeln sind, nicht. Herrn Wilfried Hanft - 2 - Frage 4: Welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung künftig den OV‘s eine möglichst voll- ständige Erfassung der Alters- und Ehejubiläen zu ermöglichen? Antwort 4: Keine. Die Stadtverwaltung wird sich an die geltende Rechtslage halten. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister

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9. November 2011 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 09.11.2011 und 14.12.2011, jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 09.11.2011, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Integrationsrat, Donnerstag, 10.11.2011, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Raum 904, Rathausstraße 2, Roisdorf Umweltausschuss, Dienstag, 15.11.2011, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Stadtrat, Donnerstag, 17.11.2011, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Rats- saal, Rathausstraße 2, Roisdorf Die nächsten Sitzungen AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Weitere Informationen (Tageordnung und Sitzungsunterlagen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 17.11.2011, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift über die Sitzung Nr. 47/2011 vom 29.09.2011 4 Rahmenplanung Sechtem-Ost; Vorstellung der Varian- ten; Beschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung 303/2011-7 5 Bebauungsplan Bo 10 in der Ortschaft Bornheim; Beschluss zur Weiterführung des Verfahrens und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 452/2011-7 6 2. Ergänzung des Flächennutzungsplans in der Ortschaft Brenig; Beschluss zur Einleitung des Verfah- rens und zur Öffentlichkeitsbeteiligung 453/2011-7 7 Bebauungsplan Wb 16 in der Ortschaft Walberberg; Einleitungsbeschluss 449/2011-7 8 Bebauungsplan Nr. 206 - 3. Änderung in der Ortschaft Hersel; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses von 2005 484/2011-7 9 Bebauungsplan Nr. 206 - 3. Änderung und 1. Erweite- rung in der Ortschaft Hersel, Einleitungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 485/2011-7 10 Bebauungsplan Ro 15 in der Ortschaft Bornheim und Roisdorf; Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung und Unterrichtung der Öffentlichkeit 488/2011-7 11 Erweiterung der Satzungen im Ortsteil Kardorf im Be- reich Altenberger Gasse 492/2011-7 12 Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushalts- jahr 2008, Beschluss über die Behandlung des Jahres- fehlbetrages und Entlastung des Bürgermeisters 464/2011-2 13 Jahresabschluss und Lagebericht des Wasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2010 332/2011-BL 14 Jahresabschluss und Lagebericht des Abwasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2010 333/2011-BL 15 Anzeigeverfahren betr. 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Anstalt des öffent- lichen Rechts "Stadtbetrieb Bornheim" 508/2011-1 16 Gründung einer städtischen Gesellschaft - Stadtwerke GmbH 516/2011-1 17 Antrag der FDP Fraktion vom 21.06.2011 betr. 2. Sat- zung zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a LWG NRW vom 06.10.2010 302/2011-BL 18 Antrag der FDP-Fraktion vom 26.09.2011 betr. kommu- nalpolitisches Schüler-Praktikum 451/2011-1 19 Antrag der FDP-Fraktion vom 25.10.2011 betr. Gemein- definanzierungsgesetz 2012 - ein herber Rückschlag für die Konsolidierung des Haushaltes 497/2011-2 20 Mitteilungen mündlich 21 Anfrage der UWG/Forum-Fraktion vom 26.10.2011 betr. Einsatz von Bundesfreiwilligendienstleistenden 498/2011-1 22 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 23 Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Gewer- begebiet in Roisdorf, Rosental 468/2011-7 24 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € für den Zeitraum 10.09.2011 - 26.10.2011 499/2011-1 25 Mitteilungen mündlich 26 Anfragen mündlich Bornheim, den 03.11.2011 STADT BORNHEIM gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bekanntmachung Am Donnerstag, 17.11.2011, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: Top Inhalt Vorlage Nr. Top Inhalt Vorlage Nr. Ausstellung im Bornheimer Rathaus In der Zeit vom 14.11.2011 bis 18.11.2011 wird im Bornheimer Rathaus die Ausstellung „… und ich tanze durch die Nacht“ ge- zeigt. Die Ausstellungseröffnung mit umfangreichem Rahmen- programm wird am Mittwoch, dem 16.11.2011 um 17:30 Uhr in der Bürgerhalle des Rathauses, Rathausstraße 2, Bornheim statt- finden. Die Frauenberatungsstelle Neuss hat diese Ausstellung entwik- kelt und zusammengestellt. In 14 Stationen wird die Dynamik ei- ner Gewaltbeziehung bildlich und textlich beschrieben. Mit Hilfe des Symbols der „roten Schuhe“, die sich in unterschiedlichsten Formen in den 14 Stationen wieder finden, wird der Weg von der großen Liebe über Mechanismen von Kontrolle und Macht, hin zu Mut und Freiheitsdrang aufgezeigt. Ziel der Ausstellung ist es, in der Öffentlichkeit über die Dyna- mik von Gewaltbeziehungen zu informieren und Vorurteilen ent- gegenzuwirken. Jede/Jeder ist herzlich eingeladen, die Ausstellung zu besu- chen. Weitere Informationen gibt es bei der Gleichstellungsbeauf- tragten der Stadt Bornheim, Heike Blank, Tel. 02222/945-240. “... und ich tanze durch die Nacht” Pflanzaktion auf Bornheimer Kinder- und Hochzeitswiese Am Samstag, dem 19.11.2011 ist es wieder soweit: Ab 11:00 Uhr findet auf der städtischen Wiese bei Rösberg die traditionelle Pflanz- aktion statt. Dort können Familien Bäume pflanzen, um in ihrem Le- ben ein Zeichen zu setzen. Ursprünglich wurden die Bäume zur Geburt oder zur Hochzeit gepflanzt. Doch die Anlässe sind vielfältig. So wurden im Laufe der Zeit auch zur Freundschaft, als Dankbarkeit oder zum Anden- ken an Verstorbene Bäume gepflanzt. Damit setzen die Beteilig- ten ein dauerhaftes Zeichen für etwas, das in ihrem Leben be- sonders wichtig ist. Mittlerweile ist es voll gewor- den auf der Rösberger Kinder- und Hochzeitswiese, so dass vorerst die letzte Pflanzaktion dieser Art dort stattfindet. Seit 12 Jahren stellt die Stadt Born- heim den Bürgern geeignete Grundstücke zur Bepflanzung zur Verfügung, die im Rahmen des Ausgleichs für Eingriffe durch Baumaßnahmen erwor- ben wurden. Inzwischen ist die Pflanzaktion zur alljährlichen Tradition geworden. Wer in diesem Jahr noch einen Obstbaum zu einem besonderen Anlass pflanzen möchte, kann sich bis zum 10.11.2011 bei Manuela Burchert von der Stabsstelle Umwelt und Agenda der Stadt Bornheim unter Tel. 02222/945-307 oder per E-Mail: manuela.burchert@stadt- bornheim.de melden und informieren. Außer einem einmaligen Betrag von 50 € fallen für die Pflan- zenden keine weiteren Kosten an. Vorerst letzte Gelegenheit - Anmeldefrist: 10.11.2011 Weihnachts- Wunschbaum-Aktion 2011 Die Vorbereitungen für die seit vier Jahren vom Fachbe- reich Soziale Hilfen, Integra- tion und Senioren der Stadt Bornheim durchgeführte Weihnachts-Wunschbaum-Ak- tion laufen bereits auf Hoch- touren. Über die Leitungen der Einrichtungen (Grundschulen, Lebeka und städtische Kinder- gärten) werden die Wünsche gesammelt. Der Startschuss für die dies- jährige Aktion ist bereits ter- miniert. Ab Freitag, 18. No- vember 2011 erstrahlt erneut ein bunt geschmückter Weihnachts-Wunschbaum im Foyer des Bornheimer Rat- hauses. In diesem Jahr kön- nen mit der Wunschaktion 235 anonyme Kinderwünsche aus bedürftigen Familien er- füllt werden. Bürgermeister Wolfgang Henseler ruft bereits heute auf, die Aktion zu unterstüt- zen und nach Kräften mitzu- wirken. Fairtrade-Stadt Bornheim Auf Einladung des Bürger- meisters trafen sich am 19. Oktober rund 20 engagierte Bürgerinnen und Bürger, um den nächsten Schritt auf dem Weg zur Fairtrade-Stadt zu machen, nämlich die Grün- dung einer Lenkungsgruppe. Der Bürgermeister war im April vom Rat beauftragt wor- den, gemeinsam mit den Bornheimerinnen und Born- heimern die Voraussetzungen für das Fairtrade-Siegel zu schaffen. Nach dem notwen- digen Ratsbeschluss kann nun der zweite Erfolg gemeldet werden, die Lenkungsgruppe hat sich gegründet. Sieben engagierte Bürgerinnen und Bürger sind bereit, diese Auf- gabe zu übernehmen. Es wur- den die Schwerpunkte Einzel- handel/Gastronomie, Schulen, Kirchen, Medien und Rat/Verwaltung gebildet. Der Leiter der städtischen Stabs- stelle Umwelt und Agenda, Dr. Wolfgang Paulus, wird für die Stadtverwaltung vertreten sein und den organisatori- schen Anker bilden. In der nächsten Zeit werden Infor- mationen aus den Schwer- punktbereichen zusammen- getragen bzw. Unternehmen und Institutionen zum Mitma- chen bewegt, um die Siegel- kriterien erfüllen zu können. Die Lenkungsgruppe trifft sich wieder am Mittwoch, dem 23.11.2011, um 19:30 Uhr, im Rathaus Bornheim, Raum 901. Bürgermeister Wolfgang Henseler weist dar- auf hin, dass der Prozess zur Zertifizierung als Fairtrade- Stadt für alle Bürgerinnen und Bürger offen ist und offen bleibt. Wer ihn unterstützen möchte, ist herzlich eingela- den. Auftakt gelungen Zentrale Gedenkveranstaltung am 10.11.2011 in Hersel Am 10. November 1938 er- eigneten sich im Zuge der Po- grome gegen die jüdische Be- völkerung auch in Bornheim Zerstörungen und Plünderun- gen jüdischen Eigentums. Die Bornheimer Synagoge wurde Opfer eines Brandanschlags. Diese Vorfälle waren der Auf- takt zur späteren Verschlep- pung und Ermordung der Bornheimer Juden. Das mehrere Jahrhunderte währende jüdische Leben in unseren Ortschaften an Rhein und Vorgebirge wurde voll- ständig vernichtet. Ein Ver- drängen und Vergessen dieser unfassbaren Gräueltaten soll es in Bornheim nicht geben. Es soll sich entschieden jeder Form der Ausgrenzung ent- gegengesetzt werden und es soll sich für ein respektvolles Miteinander aller Menschen eingesetzt werden. Aufgabe ist es, wachsam zu bleiben, damit sich die furchtbaren Ereig- nisse von damals niemals wiederholen können. Aus diesem Grunde veran- staltet die Stadt Bornheim am Donnerstag, dem 10. Novem- ber 2011, um 19:30 Uhr in die- sem Jahr in der Herseler Pfarr- kirche St. Ägidius ein gemein- sames Gedenken. Zuvor findet um 19:00 Uhr am ehemaligen jüdischen Bet- haus in Hersel, Rheinstraße 117 (jetzt Feuerwehrgeräte- haus), eine Zusammenkunft in Erinnerung an die Opfer statt. Von dort aus ist der gemeinsa- me Gang zur Pfarrkirche vor- gesehen. Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bornheim sind herz- lich eingeladen, an der Veran- staltung teilzunehmen und so den Opfern ein ehrendes An- denken zu bewahren. Vierte Weihnachts-Wunschbaum-Aktion im Rathaus der Stadtverwaltung Bornheim SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim

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7. Dezember 2011 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 14.12.2011 und 11.01.2012, jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 07.12.2011, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Stadtrat, Donnerstag, 08.12.2011, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterlagen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 2. Satzung vom 28.11.2011 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Anstalt des öffentlichen Rechts “Stadtbetrieb Bornheim“ vom 02.10.2007 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 21.07.2011 auf- grund des § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buch- stabe l der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetze vom 24. Mai 2011 (GV. NRW.S.270), folgende 2. Satzung zur Änderung der Sat- zung der Stadt Bornheim über die Anstalt des öffentlichen Rechts “Stadtbetrieb Bornheim“ vom 02.10.2007 beschlossen: Artikel I 1. § 2 Abs. 1 wird um folgende neue Nr. 3 ergänzt: „3. die Produktion und Vermarktung von Energie aus regenerativen Energiequellen, beispielsweise Photovol- taik- und Windkraftanlagen“. 2. § 2 Abs. 4, Satz 1 erhält folgende Neufassung: Der Stadtbetrieb Bornheim kann unter den Vorausset- zungen des § 108 Gemeindeordnung NRW Unterneh- men gründen oder sich an diesen beteiligen, wenn dies dem Unternehmenszweck dient. 3. § 2 Abs. 4, Satz 2 wird gestrichen. 4. § 5 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: Der Verwaltungsrat besteht aus der/dem Vorsitzenden und 12 übrigen Mitgliedern. Artikel II Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Stadt Bornheim Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 2. Satzung vom 28.11.2011 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Anstalt des öffentlichen Rechts “Stadtbetrieb Bornheim“ vom 02.10.2007 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kom- munalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige orts- rechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ab- lauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend ge- macht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öf- fentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 28.11.2011 gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Jetzt auch ec-cash im Rathaus als Zahlungsmittel möglich Im Bürgerbüro und in der Stadtkasse der Stadt Bornheim können die Besucherinnen und Besucher nun auch ec-cash als Zahlungs- mittel einsetzen. Eine solche Kartenzahlung ist jeweils ab 10 € möglich. Damit sollen die Besucherinnen und Besucher des Bürgerbü- ros eine zusätzliche Möglichkeit erhalten, schnell und unkompliziert Zahlungen vorzu- nehmen. Dies vereinfacht und beschleunigt auch manche Verwaltungsabläufe. Wer einen neuen Personalausweis beantragen muss, sollte den richtigen Zeitpunkt wählen, um vermeidbare Wartezeiten zu unterbinden. Allein die Einführung des neuen Personalausweises im vergangenen Jahr führte zu erheblich länge- ren Bearbeitungszeiten. In den Wochen insbe- sondere vor den Sommer- und Weihnachtsfe- rien beantragen viele Bürgerinnen und Bürger für ihre Urlaubsreisen neue Dokumente. Trotz veränderter und verbesserter Abläufe in der Verwaltung konnten die entstehenden Warte- zeiten deshalb in diesem Jahr nicht vollständig aufgefangen werden. Aber: Die Erfahrung und auch vorgenommene Erhebungen zeigen, dass es während einiger Öffnungszeiten entspannter zugeht. Deshalb empfiehlt das Bürgerbüro, die besucherärme- ren Zeiten mittwochs von 7:30 bis 16:00 Uhr so- wie an den Dienstag- und Freitag-Vormittagen von 7:30 bis 8:30 Uhr stärker zu nutzen. Insbe- sondere am Montag und am Donnerstag ist zeit- weise mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Plakatausstellung: Mittweida - Seit 20 Jahren unser Partner Aus einer fast zufälligen Kon- taktaufnahme wurde 1991 eine Städtepartnerschaft zwischen dem sächsischen Mittweida und unserer Heimatstadt Bornheim. Auf breiter Ebene wird diese Verbindung auch heute noch aktiv gepflegt. Doch was hat sich in den zwei Jahrzehnten in unserer Partnerstadt getan? Wie hat sich Mittweida unter den nicht immer leichten Be- dingungen seit der Wiederver- einigung entwickelt? Die vom Stadtarchiv Bornheim gezeigte Plakatausstellung „Mittweida – seit 20 Jahren un- ser Partner“ bietet seit dem 01.12.2011 in der Bürgerhalle des Bornheimer Rathauses einen interessanten Einblick in Ge- schichte und Gegenwart der Hochschulstadt an der Zschopau. Am 08.12.2011 findet um 17:30 Uhr ein Gang durch die Ausstel- lung statt. Stadtarchivar Christian Lonnemann wird dabei die ver- schiedenen Aspekte erläutern und bei Fragen zur Verfügung ste- hen. Bis zum 23.12.2011 steht die Schau während der Öffnungszeiten des Rathauses allen Besuchern offen. Blick auf den schönen Marktplatz von Mittweida Tollitätentreff der Stadt Bornheim am 07.02.2012 Am Dienstag, dem 07. Fe- bruar 2012, um 19:00 Uhr, fin- det der Tollitätentreff der Stadt Bornheim in der Rhein- halle Hersel statt. Es erwartet Sie ein tolles und abwechslungsreiches Pro- gramm. Karten zum Stückpreis von 20 Euro können im Rathaus unter der Telefonnummer 02222/945-212 (Frau Schu- macher) bestellt werden. SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN Energieberatung im Bornheimer Rathaus - Es gibt noch freie Plätze Pünktlich zur Heizsaison steigen die Preise für Öl und Gas. Jeder kann dazu beitragen, dass diese Kosten nicht auf die eigene Rechnung durchschlagen – auch ohne Verlust an Wohnkomfort. Am wirkungsvollsten ist es, die Hei- zung niedriger zu drehen. Jedes Grad weniger spart sechs Prozent Heiz- energie. Dipl.-Ing. Wilfried Thalhäuser, Energieberater der Verbraucher- zentrale, berät interessierte Bürgerinnen und Bürger einmal monatlich im Rathaus Bornheim. Die Tipps des Energieexperten: •Heizkörper frei räumen: Decken Sie Heizkörper nicht mit Vorhängen oder Verkleidungen ab, und stellen Sie sie nicht mit Möbeln zu. Die war- me Luft kann sonst nicht zirkulieren, der Thermostat funktioniert nicht richtig. •Zeitschaltuhren nutzen: Während Sie schlafen oder bei der Arbeit sind, müssen die Wohnräume nicht voll beheizt werden. Der Zeitschalter Ihrer Heizungsanlage oder programmierbare Thermostatventile sorgen dafür, dass es trotzdem gemütlich ist, wenn Sie aufstehen oder nach Hause kommen. •Nicht voll aufdrehen: Stellen Sie das Thermostatventil genau auf die ge- wünschte Temperatur ein. So wird der Raum schön warm, aber nicht überheizt. Übrigens: Es wird auch nicht schneller warm, wenn Sie eine hohe Endtemperatur wählen. •Richtig lüften: Lüften ist wichtig, um Schimmelbefall in den Wohnräumen zu verhindern. Drehen Sie dann den Heizkörper ab. Sonst heizt er wegen der einströmenden kalten Luft besonders stark – und zwar direkt nach draußen. Dabei gilt: Stoßlüften ist die beste Methode, gekippte Fenster sind jedoch besser, als gar nicht zu lüften. Schlie- ßen nicht vergessen! •Dichten und dämmen: Ganz klar – je weniger Wärme nach draußen geht, desto weniger müssen Sie heizen. Ein erster Schritt ist deshalb, al- te Fenster und Türen abzudichten. Hauseigentümer sollten außer- dem über eine Dämmung von Kellerdecke, Dachboden und der ge- samten Gebäudehülle nachdenken. Bei Fragen zum richtigen Heizen und Lüften können Ratsuchende sich bei Manuela Burchert von der Stadt Bornheim unter Tel. 02222/945-307 oder per E-Mail: manuela.burchert@stadt-bornheim.de anmelden. Freie Termine gibt es in diesem Jahr noch am 14.12.2011. Das Energieberatungsangebot der Verbraucherzentrale ist auf Initiative der Projektgruppe Erneuerbare Energien/Energieeffizienz des integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) in allen Kommunen im linksrheini- schen Rhein-Sieg-Kreis zustande gekommen. Dank Förderung kostet die Beratung nur 5 Euro. Zahlen oder frieren? Heizkosten im Griff ohne kalte Füße verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim

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23. November 2011 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 14.12.2011 und 11.01.2012, jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Sport- und Kulturausschuss, Mittwoch, 23.11.2011, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Donnerstag, 24.11.2011,18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Fachausschuss „Volkshochschule“, Dienstag, 29.11.2011, 18:00 Uhr, VHS-Gebäude, Raum 1, Alter Weiher 2, Roisdorf Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR-, Dienstag, 29.11.2011, 18:00 Uhr, Stadtbetrieb Bornheim, Sozialraum (Raum 8), Donnerbachweg 15, Waldorf Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel, Mittwoch, 30.11.2011, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Jugendhilfeausschuss, Donnerstag, 01.12.2011, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tageordnung und Sitzungsunterlagen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. Vierte Satzung zur Änderung der Satzung vom 25.09.1998 des Wasserverbandes Südliches Vorgebirge Die Verbandsversammlung des Wasserverban- des Südliches Vorgebirge hat in ihrer Sitzung am 28.09.2011 gemäß §§ 47 und 58 des Geset- zes über Wasser- und Bodenverbände -Wasser- verbandsgesetz - WVG - vom 12.02.1991 -BGBl. Seite 405- in der zurzeit gültigen Fassung be- schlossen, die am 25.09.1998 im Amtsblatt der Stadt Bornheim und im Amtsblatt für die Ge- meinde Alfter veröffentlichte Satzung des Was- serverbandes Südliches Vorgebirge, zuletzt ge- ändert durch die Dritte Satzung zur Änderung der Satzung vom 25.09.1998, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Bornheim am 15.12.2010 und im Amtsblatt für die Gemeinde Alfter am 18.12.2010, wie folgt zu ändern: Artikel 1 1. In § 8, Satz 3 Nr. 4 werden nach "die Bestel- lung" die Worte "und Abberufung" eingefügt. 2. In § 11, Abs. 1 werden die Worte "auf die Dauer von fünf Jahren" gestrichen. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 28.09.2011 in Kraft. Vorstehende „Vierte Satzung zur Änderung der Satzung des Wasserverbandes Südliches Vor- gebirge“ vom 25.09.1998 wurde von mir am 08.11.2011 gemäß § 58 Abs. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserver- bandsgesetz - WVG) aufsichtsbehördlich ge- nehmigt und wird hiermit öffentlich bekannt ge- macht. Siegburg, den 08.11.2011 Az.: 66.02-03.73.03/2010- 2628/Be Rhein-Sieg-Kreis Der Landrat als untere staatli- che Verwaltungs- behörde Im Auftrage gez. Schwarz Umweltdezernent AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Bekanntmachung Anmeldung in den Kinderta- geseinrichtun- gen für das Betreuungsjahr 2012/2013 Eltern mit Kindern im Stadtge- biet Bornheim, die für das kom- mende Kindergartenjahr ab 01.08.2012 an einem Betreu- ungsplatz in einer der Bornhei- mer Kindertageseinrichtungen interessiert sind, sollten bis 30.11.2011 ihre Anmeldungen in den entsprechenden Betreu- ungseinrichtungen vorliegen haben. Eine Anmeldung kann direkt in der Einrichtung erfol- gen. Anmeldeformulare erhal- ten Sie ebenfalls vor Ort. Wer sein Kind bis jetzt noch nicht angemeldet hat, sollte sich am besten gleich mit der Tages- einrichtung seiner Wahl in Ver- bindung setzen und dort die wichtigsten Informationen zur Einrichtung, zur pädagogischen Arbeit und der aktuellen Platzsi- tuation erfragen. Eine Übersicht aller Kinderta- geseinrichtungen im Stadtge- biet und wichtige Fragen rund um den Betreuungsplatz kön- nen auch auf der Internetseite der Stadt Bornheim unter www.bornheim.de unter dem Hauptmenüpunkt Kinder / Ju- gend, Bildung & Soziales und hier unter dem Menüpunkt Kin- dertageseinrichtungen, Kinder- tagespflege abgerufen werden. Dort finden Sie auch die ent- sprechenden Ansprechpartner in den Einrichtungen und Ihrem Jugendamt. Alle Kinder und Mitarbei- ter(innen) der Kindertagesein- richtungen freuen sich auf neue Gesichter und heißen kleine und große Menschen für das neue Betreuungsjahr schon jetzt herz- lich willkommen. Nutzen Sie als Eltern frühzeitig die Möglichkeit der ganzheit- lichen Entwicklungsförderung Ihres Kindes in einer Kinderta- geseinrichtung. Ihr Kind wird es Ihnen später danken! Weihnachts-Wunschbaum-Aktion 2011 Mit dem Anbringen von Kinderwünschen an den Weihnachts-Wunschbaum im Bornheimer Rathaus hat Bürgermeister Wolfgang Henseler am 18. November die diesjährige Aktion zum vierten Mal eröffnet. Beim Schmücken wurde er unterstützt von Kindern aus der Grundschule Bornheim. Nicht immer ist es für Eltern möglich Wünsche zu erfüllen, weil der Geldbeutel der Familie nur für das Nötigste reicht. Deshalb soll auch in die- sem Jahr mit der Weihnachts-Wunschbaum-Ak- tion bedürftigen Familien geholfen werden, ei- nen Herzenswunsch ihrer Kinder zu erfüllen. Die Aktion wird durchgeführt von Andrea Becker, Fachbereich Soziale Hilfen, Integra- tion und Senioren. Auch in diesem Jahr wird die Weihnachts- Wunschbaum-Aktion von der Bornheimer Bür- gerstiftung unterstützt. Sie spendete den gro- ßen Weihnachtsbaum, der in diesem Jahr mit 230 Bornheimer Kinderwünschen geschmückt werden konnte. Ebenfalls fand die Aktion in die- sem Jahr Unterstützung durch eine Geldspende von der Aktion „Tor für Tor“ Hilfe für Andere. Von dieser Spende werden Süßigkeiten für die Kinder gekauft. Jetzt warten die Weihnachtswünsche darauf „gepflückt“ zu werden. Die Besucher des Born- heimer Rathauses können sich ab sofort einen oder mehrere Wunschzettel vom Baum nehmen und so Wunschpate werden. Die Wunschzettel sind nummeriert, so dass gewährleistet ist, dass jedes Geschenk auch das richtige Kind erreicht. Die Wünsche sollen den Betrag von 20 bis 25 € nicht überschreiten. Das Geschenk soll unverpackt bis zum 9. De- zember im Rathaus, Zimmer 205 abgegeben werden. Bei der Weihnachts-Wunschbaum-Ak- tion wird die Anonymität der Familien gewahrt. Rückfragen werden gerne unter der Rufnum- mer 02222/945-244 beantwortet. Bürgermeister Henseler nahm gemeinsam mit Frau Becker nach dem Schmücken als Erster ei- nen der Wünsche ab, um diesen zu erfüllen. Beide wünschen sich, wie in den Vorjahren, ei- ne rege Beteiligung. 4. Aktion „Weihnachts-Wunschbaum“ im Bornheimer Rathaus: Werden Sie Pate für einen Kin- derwunsch! Start des Kartenvorverkaufs zum Tollitätentreff 2012 Für die größte Karnevalssitzung in der Stadt Bornheim – den „Tollitätentreff“ – können ab sofort Eintrittskarten erworben werden. Auch als Geschenk sind diese gut geeignet, um ande- ren damit eine Freude zu machen. Der von der Stadt Bornheim organisierte und ausgerichtete Tollitätentreff findet zum nun- mehr 44. Mal in der 800 Personen fassenden Rheinhalle Hersel am Dienstag, dem 7. Febru- ar 2012, um 19:00 Uhr, statt. Die Karten können im Rathaus zum Stückpreis von 20 € erworben werden. Ein sehr günstiger Preis, wenn man auf das tolle Programm blickt. Dies kann sich wirklich sehen und hören lassen: Einmarsch des Elferrates mit der Kapelle Snow- bird, Einzug der Tollitäten. Folgende Pro- grammpunkte schließen sich an: Höppemötzjer, Kölsche Schutzmann, Wicky Junggeburth, De Huusmeister vom Bundesdaach, Jan van Werth, 3 Colonias, Botzedresse und Querbeat. Ein be- sonderer Höhepunkt wird die Vorstellung der Bornheimer Tollitäten der Session 2011/2012 sein. Informationen zum Tollitätentreff 2012 gibt es bei der Stadtverwaltung Bornheim unter der Te- lefonnummer 02222/945-212 (Frau Schuma- cher). verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Verpachtung Gastronomie „Aquarius“ im HallenFreizeit- Bad Die Gastronomie "Aquarius" im HallenFreizeitBad Bornheim wird zum 1. Januar 2012 neu ver- pachtet. Während der Freibad- saison steht ein Außenimbiss zu- sätzlich oder alternativ zur Verfü- gung. Interessent(inn)en sollten über hinreichende Erfahrung in der Schwimmbadgastronomie verfügen. Die umsatzabhängige Pacht mit Sockelbetrag sowie Nebenkostenvorauszahlungen werden jährlich abgerechnet. Die Pachtdauer beträgt zunächst ein Jahr mit dem Ziel einer mehrjäh- rigen Verlängerung. Weitere In- formationen erhalten Sie bei Frau Giersberg telefonisch unter 02222/9916220 (montags bis donnerstags erreichbar).

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26. Oktober 2011 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 09.11.2011 und 14.12.2011, jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Rechnungsprüfungsausschuss, Dienstag, 08.11.2011, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Raum 904, Rathausstraße 2, Roisdorf Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 09.11.2011, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Die nächsten Sitzungen AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Bebauungsplan Se 50 in der Ortschaft Sechtem / Beschluss zur Aufstellung Bekanntmachung Aufgrund § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fas- sung hat der Rat der Stadt Bornheim am 29.09.2011 die Aufstellung des Bebauungs- planes Se 50 in der Ortschaft Sechtem beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren oh- ne Durchführung einer Um- weltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplan umfasst einen Bereich zwischen Kämp- chenweg, Linowskistraße, Lüddigstraße und Pickelsgas- se. Auf die beiliegende Über- sichtsskizze, die den Bebau- ungsplanbereich grob dar- stellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 17.10.2011 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Bekanntmachung Betrifft: Aufruf von Reihengräbern auf den Friedhöfen der Stadt Bornheim Auf allen Friedhöfen der Stadt Bornheim endet am 31.12.2011 das Nutzungsrecht an Reihen- gräbern, in denen bis einschließlich 1991 Ver- storbene nach dem 5. Lebensjahr und bis ein- schließlich 1996 Verstorbene bis zum 5. Le- bensjahr bestattet worden sind. Die Verfügungsberechtigten der aufgerufenen Gräber werden gebeten, gemäß § 23 Abs. 2 der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bornheim vom 09.12.2009 bis zum 31.03.2012 die Grab- male, sonstige bauliche Anlagen sowie Einfas- sungen zu entfernen und die Grabstätten zu räumen. Nicht fristgerecht entfernte Grabauf- bauten und Gewächse gehen gemäß § 23 Abs. 2 der Friedhofssatzung entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Bornheim über. Die abzu- räumenden Reihengräber werden außerdem durch besondere Hinweisschilder auf den Grab- stätten gekennzeichnet. Ab 01.04.2012 werden die oben bezeichneten Gräber durch den Stadtbetrieb Bornheim -ko- stenfrei- geräumt. Ihre Rechte Gegen diesen Aufforderung können Sie vor dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, innerhalb eines Monats nach Be- kanntgabe des Verwaltungsaktes schriftlich oder zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Klage erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebe- gehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienen- den Tatsachen und Beweismittel sollen angege- ben, die angefochtene Verfügung soll in Ur- schrift oder in Abschrift beigefügt werden. Bornheim, den 12.10.2011 -Der Vorstand- gez. Rehbann Grabschmuck ohne Kunststoff Stadt erinnert an Bestimmungen der Friedhofs- satzung Im Vorfeld von Allerheiligen erinnert der Umweltbeauftrag- te der Stadt Bornheim daran, dass der Grabschmuck auf den Bornheimer Friedhöfen nur aus kompostierbaren Materia- lien bestehen darf. Lediglich für Grabvasen und Markie- rungszeichen ist Kunststoff zu- lässig. Die Bornheimer Fried- hofssatzung enthält diese Be- stimmung, damit die Fried- hofsabfälle problemlos kom- postiert werden können. Aus Umweltschutzgründen ist es außerdem nicht gestattet, che- mische Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel bei der Grabpflege zu verwen- den. In der Trauerfloristik gibt es seit Jahren für praktisch alle dort verwendeten Kunststoffe verrottbare Ersatzmaterialien, so dass vollständig kompostier- barer Grabschmuck auch er- hältlich ist. Eventuelle Kunst- stoffanteile sind aber oft nicht auf den ersten Blick erkennbar. Deshalb bittet die Bornheimer Umwelt-Fachfrau Irmgard Mohr die Bürgerinnen und Bürger, sich beim Kauf von Grabschmuck für Allerheiligen zu vergewissern, dass er wirk- lich frei von Kunststoffen ist. Dazu gibt es auch ein Informa- tionsblatt der Stadt Bornheim, das auf den städtischen Inter- netseiten veröffentlicht ist und in Papier bei Irmgard Mohr an- gefordert werden kann (Um- welttelefon: 02222/945-310). Eigentlich schließt die Satzung auch Grableuchten mit Kunst- stoffhülle aus. Als Alternative gibt es Grableuchten aus rotem Glas. Sie sind jedoch im Han- del nicht immer erhältlich, zu- dem kann die Wiederbefüllung aufgrund von Wachsresten umständlich sein. Daher duldet die Stadt die Verwendung von Einwegleuchten mit Kunst- stoffhülle. Sie bittet aber drin- gend darum, die ausgebrann- ten Hüllen nicht mit den Grün- abfällen wegzuwerfen, son- dern sie in die Abfallbehälter für sonstigen Müll zu werfen. Igel nur im Notfall “einkellern” Mit Katzenfutter zum Winterspeck verhelfen Mit dem abnehmenden Tageslicht und kühleren Temperaturen sind die Igel wieder auf der Suche nach einem geschützten Quartier für den Winterschlaf, den sie spätestens im November antreten. Ihr laub- gepolstertes Winternest richten sie gerne in Komposthaufen ein, die mit Reisig und Schnittresten gespickt sind, oder unter einem Holz- haufen. In liegen gelassenem Laub können sie nach Insekten und Schnecken stöbern. Daher sollte der herbstliche Gartenputz nicht zu gründlich ausfallen. Gut gemeinte Versuche, den stachligen Vierbeinern im Haus über den Winter zu helfen, können ohne das nötige Wissen über artgerech- te Pflege schlimme Folgen haben. So verbrauchen Igel im Winter- schlaf schon in Räumen mit mehr als 6°C zuviel Energie und werden geschwächt. Mit dem Einrichten einer Futterstelle kann man jetzt jun- gen Igeln vor dem Winterschlaf helfen, ohne sie ins Haus zu holen. Ein abendliches Schälchen Katzenfutter hilft, die kleinen Bäuche zu füllen, so dass auch im Spätsommer geborene Igel noch tüchtig zule- gen können. Mit etwa 500 Gramm Körpergewicht Anfang November hat ein Jungtier eine gute Chance, den ersten Winterschlaf aus eige- ner Kraft zu überstehen. Verletzte, kranke und hilflose Igel dürfen ins Haus geholt werden, um sie gesund zu pflegen. Hilfsbedürftige Igel erkennt man daran, dass sie tagaktiv sind, herumliegen oder torkeln. Kein gesundes Stacheltier geht am Tage auf Nahrungssuche, es sei denn, es wurde aufge- scheucht. Schwache Igel sind zudem oft mager und fühlen sich kälter an als die eigene Hand. Wer einen offensichtlich hilfsbedürftigen Igel im Haus pflegen möch- te, kann erste Tipps zur richtigen Betreuung sowie Hinweise auf aus- führliche Literatur einem Infoblatt der Stadt Bornheim entnehmen. Dieses kann bei der Umwelt-Fachfrau Irmgard Mohr unter 02222/945-310 telefonisch angefordert oder von den Internetseiten der Stadt Bornheim (www.bornheim.de) heruntergeladen werden. Ei- ne weitere sehr informative Internetadresse zum Umgang mit Igeln ist www.pro-igel.de. Igel auf Nahrungssuche FOTO: PRO IGEL E.V.

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