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05. Januar 2011 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung mit Friedhofsverwaltung: Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 12.1.2011 und 9. 2. 2011 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Bebauungsplan Me 01 in der Ortschaft Merten / Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Aufgrund § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des Bauge- setzbuches (BauGB) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 09.12.2010 be- schlossen, den Beschluss vom 06.10.1993 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Me 01 in der Ortschaft Merten aufzuheben. Der Bebauungsplan umfasste einen Bereich südlich der Schottgasse und westlich der Kirch- straße. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 15.12.2010 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bekanntmachung Jugendhilfeausschuss, Dienstag, 18.01.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Umweltausschuss, Mittwoch, 19.01.2011, 18:00 Uhr, im Rat- haus Bornheim, Raum 802, Rathausstraße 2, Roisdorf Fachausschuss „Volkshochschule“, Donnerstag, 20.01.2011, 18:00 Uhr, im Rathaus Bornheim, VHS-Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, Roisdorf Die nächsten Sitzungen Neue Betreuungsangebote in Bornheimer Kindertageseinrichtungen ab Sommer 2011 Für das kommende Betreu- ungsjahr werden ab dem 01.08.2011 einige Betreuungs- angebote in den Kindertages- einrichtungen verändert oder neu angeboten. Zusätzliche Plätze für Kinder unter 3 Jahren: - Die katholische Kindertages- stätte in Walberberg baut um. Ab Sommer stehen hier insge- samt 16 zusätzliche Plätze für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jah- ren zur Verfügung. - Die städtische Einrichtung „Flora“ in Waldorf erweitert ihr Angebot und kann ab Sommer auch Kinder von 0 bis 3 Jahren aufnehmen. Der Neubau der ka- tholischen Tageseinrichtung in Merten soll zum Beginn des neuen Kindergartenjahres ebenfalls das Angebot auf unter 2-jährige ausweiten. - In Kardorf entsteht ein Neu- bau für die bestehende katholi- sche Einrichtung. Mit der Fer- tigstellung des städtischen Ge- bäudes kann der katholische Träger hier insgesamt 8 Plätze für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren anbieten. - Auch in der städtischen Ta- geseinrichtung in Widdig wer- den nach Umbaumaßnahmen 10 Plätze für die Kleinsten ge- schaffen und Kinder zwischen 0 bis 3 Jahren willkommen ge- heißen. - Eltern, die für ihre unter 3- jährigen Kinder im kommen- den Jahr keinen Platz in Ein- richtungen erhalten, können sich gerne an die Tagesmütter- vermittlung der Stadt Born- heim wenden (Frau Tatter- musch, Tel. 02222/9437- 5451). In zwei städtischen Kinderta- gesstätten werden die Öff- nungszeiten erweitert. Bu- chungsmöglichkeiten für 45 Stunden mit Öffnungszeiten bis in den Nachmittag (incl. Übermittagbetreuung und Mittagessen) bieten im kom- menden Jahr erstmals die städ- tische „Burgwiese“ in Hemme- rich sowie „Die Raupe“ in Bre- nig an. Beratungsgespräche werden derzeit in allen Kindertages- einrichtungen geführt. Eltern sind herzlich eingeladen, sich einfach direkt an die von ihnen bevorzugte Einrichtung zu wenden und dort einen Ge- sprächstermin zu vereinbaren. Für die Eltern der Kindergar- tenkinder gibt die Stadt Born- heim den Elterbrief RUNDUM heraus. Eine kurze formlose Bestellung unter rundum@stadt-bornheim.de, dann werden Sie monatlich über neue Entwicklungen und Nachrichten aus der Kinder- gartenwelt informiert. Tollitätentreff 2011 Der Tollitätentreff 2011 der Stadt Bornheim findet am Dienstag, 22.02.2011, um 19:00 Uhr, in der Rheinhalle Hersel statt. Kartenbestellun- gen sind unter Tel. 02222/945-212, bei Frau Schumacher möglich. Erleben Sie alle Bornheimer Tollitäten auf der großen Büh- ne der Herseler Rheinhalle. Der Elferrat wird von den Tol- litäten des vergangenen Jah- res gestellt. Sitzungspräsident ist Wolfgang Raschke. Auf Sie wartet außerdem ein tolles Programm mit: Marc Metzger, Marita Köllner, Blom un Blömcher, Die Schlebu- scher, Bötz un Bötzje, Dom- stürmer, Altstädter, Menne- krather, Orchester Snowbird Vögel füttern im Winter - aber richtig Winterfütterung – Schaden oder Segen für die Vögel? Unbestrit- ten ist, dass die Winterfütterung zur Arterhaltung nicht nötig ist, aber sie bietet eine gute Gelegen- heit, unsere häufigsten Vogelar- ten zu beobachten und kennen zu lernen. Allerdings soll man darauf achten, den Vögeln mit der Fütterung nicht unbeabsich- tigt zu schaden - z.B. durch Be- günstigung von Krankheitserre- gern. Deshalb hat die Stabstelle Umwelt die wichtigsten Regeln für die Winterfütterung in einem Infoblatt zusammengestellt. Dort gibt es Antworten auf die vier "W"-Fragen: wann füttern, wo, womit und womit nicht? Außer- dem sind einige der häufig an Futterplätzen anzutreffenden Vo- gelarten abgebildet. Vogelfreun- de sollten z.B. wissen, dass an milden Wintertagen eine reichli- che Fütterung nicht sinnvoll ist. Mit sparsamem Anfüttern kann man die Vögel aber schon an die Futterstelle gewöhnen. Mehr Futter sollte man dann bei stren- gem Frost anbieten, wenn es tags nicht wärmer als –5°C wird, oder auch bei geschlossener Schnee- decke. Wer noch mehr dazu wis- sen möchte, kann das kostenlose Infoblatt im Rathaus erhalten, am Umwelttelefon unter 02222/945- 310 anfordern oder von den Um- weltseiten der Stadt Bornheim im Internet herunterladen (auf www.bornheim.de unter „Stadt- profil“ zu finden). Das neue Programmheft der VHS Bornheim/Alfter Passend zum Jahresbeginn er- scheint das neue Programm- heft der Volkshochschule Bornheim/Alfter für die Mona- te Januar bis September. Die Programmhefte liegen ab Mitte Januar in Ban- ken/Sparkassen, den Rathäu- sern, vielen Geschäften in der Stadt Bornheim und der Ge- meinde Alfter sowie in der VHS-Geschäftsstelle kostenlos zum Mitnehmen bereit. Aber auch im Internet (www.vhs- bornheim-alfter.de) ist das ge- samte Angebot zu finden.

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UMWELTSCHUTZ AUF DEM FRIEDHOF GRABSCHMUCK OHNE KUNSTSTOFF Friedhöfe sind Ruhestätten der Verstorbenen. Ihrer wird auch bei der Gestaltung und Pflege des Grabes gedacht. Verständ- licherweise erscheint dabei die Frage der Entsorgung verwelkter Kränze, Gestecke und Blumen zunächst nebensächlich. Im Interesse des Umweltschutzes sollte jedoch auch dieser Aspekt von Anfang an mit bedacht werden. Der überwiegende Teil des Grabschmuckes besteht aus pflanz- lichem Material und könnte später kompostiert werden. Enthält er aber unverrottbare Kunststoffanteile, so wird diese umweltfreundliche Art der Entsorgung erschwert oder gar un- möglich gemacht. Inzwischen gibt es für praktisch alle in der Trauerfloristik ver- wendeten Kunststoffe kompostierbare Ersatzmaterialien. Produkte daraus sind auch im örtlichen Fachhandel erhältlich. Daher hat die Stadt Bornheim ein Verbot von Kunststoff- erzeugnissen in die Friedhofssatzung aufgenommen: § 24 Verbot der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Kunststoffen (1) Die Verwendung von chemischen Pflanzenschutz- und Unkraut- bekämpfungsmitteln bei der Grabpflege ist nicht gestattet (2) Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Werkstoffe dürfen in sämtlichen Produkten der Trauerfloristik, insbesondere in Kränzen, Trauergebinden, Trauergestecken, im Grabschmuck und bei Grabeinfassungen sowie bei Pflanzenzuchtbehältern, die an der Pflanze verbleiben, nicht verwendet werden. Ausgenommen sind Grabvasen, Markierungszeichen und Gießkannen. Für häufige Bestandteile des Grabschmuckes können folgende kompostierbare Materialien anstelle von Styropor, Plastik und sonstigen Kunststoffen verwendet werden: Steck- und Pflanzschalen aus Altpapier, verbunden durch einen umweltfreundlichen Kleber. Diese Schalen sind eine Saison über haltbar, können je nach Jahreszeit bepflanzt und danach mitsamt der Bepflanzung geschreddert und kompostiert werden. Einwegtöpfe aus Altpapier. Die Pflanzen können mit Topf ausgepflanzt werden, da die Töpfe durchwurzelungsfähig sind und mit der Zeit verrotten. Drahtgitter aus weichgeglühtem, unverzinktem Eisendraht ohne PVC-Ummantelung zur Aufbauhilfe bei der Kranzdekoration und für alle dekorativen Blumengestecke. Diese Gitter können geschreddert werden und verrosten innerhalb eines Jahres, sie sind daher kompostierbar. Blumensteckmasse für Sargschmuck im Netz aus Baumwolle und ggf. Kautschuk auf einer Sperrholzunterlage als Alternative zu den Kunststoff-Fertigteilen. Unterlagen für Kränze, Kissen usw. aus Kork, Sägemehl und getrockneten, gemahlenen Pflanzenteilen, verbunden durch einen umweltfreundlichen Kleber, und aus Recycling-Pappe. Kranzunterlagen aus gewellter Recycling-Pappe, mit Fetten getränkt, die geklebt und gewickelt werden können. Zum Bestecken kann der Kranz an einigen Stellen aufgeschnitten und mit Steckmassestreifen gefüllt werden. Kranzunterlagen aus Stroh. Zellstoff-Wickelband zum Umwickeln der Kranzunterlage. Es wird innerhalb von drei Monaten im Boden abgebaut, ist aber nicht ganz wasserabweisend. Jute- oder Hanfbänder zum Wickeln der Tanne, die auch eine große Festigkeit aufweisen. Textile Bänder aus Baumwolle, die wasserabweisend und gleichzeitig kompostierfähig sind. Der Bürgermeister bittet daher die Bürgerinnen und Bürger, nur noch kunststofffreien Grabschmuck zu verwenden: Weisen Sie bei einem Trauerfall in Ihrer Familie den von Ihnen beauftragten Bestatter auf das Kunststoffverbot hin. Fragen Sie in Ihrer Friedhofsgärtnerei nach, ob der dort an- gebotene Grabschmuck Kunststoff enthält. Verlangen Sie Produkte aus kompostierbaren Materialien. Fragen Sie, ob Plastik-Blumentöpfe zurückgenommen wer- den, falls keine verrottbaren Töpfe angeboten werden. Bringen Sie verwelkte Blumen, Kränze und sonstigen Grab- schmuck ohne Kunststoffe zu den Sammelbehältern für kompostierbare Materialien. Wenn Sie keine wiederbefüllbaren Grableuchten aus Glas verwenden, achten Sie bitte darauf, die ausgebrannten Hüllen nicht mit den Grünabfällen wegzuwerfen, sondern in die dafür eigens bereitgestellten Abfallbehälter. Für Ihren Beitrag zum Umweltschutz auf dem Friedhof bedankt sich Ihr Bürgermeister Herausgeber: Der Bürgermeister Amt 12 - Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün 04-2025 UMWELTSCHUTZ AUF DEM FRIEDHOF GRABSCHMUCK OHNE KUNSTSTOFF Friedhöfe sind Ruhestätten der Verstorbenen. Ihrer wird auch bei der Gestaltung und Pflege des Grabes gedacht. Verständ- licherweise erscheint dabei die Frage der Entsorgung verwelkter Kränze, Gestecke und Blumen zunächst nebensächlich. Im Interesse des Umweltschutzes sollte jedoch auch dieser Aspekt von Anfang an mit bedacht werden. Der überwiegende Teil des Grabschmuckes besteht aus pflanz- lichem Material und könnte später kompostiert werden. Enthält er aber unverrottbare Kunststoffanteile, so wird diese umweltfreundliche Art der Entsorgung erschwert oder gar un- möglich gemacht. Inzwischen gibt es für praktisch alle in der Trauerfloristik ver- wendeten Kunststoffe kompostierbare Ersatzmaterialien. Produkte daraus sind auch im örtlichen Fachhandel erhältlich. Daher hat die Stadt Bornheim ein Verbot von Kunststoff- erzeugnissen in die Friedhofssatzung aufgenommen: § 24 Verbot der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Kunststoffen (1) Die Verwendung von chemischen Pflanzenschutz- und Unkraut- bekämpfungsmitteln bei der Grabpflege ist nicht gestattet (2) Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Werkstoffe dürfen in sämtlichen Produkten der Trauerfloristik, insbesondere in Kränzen, Trauergebinden, Trauergestecken, im Grabschmuck und bei Grabeinfassungen sowie bei Pflanzenzuchtbehältern, die an der Pflanze verbleiben, nicht verwendet werden. Ausgenommen sind Grabvasen, Markierungszeichen und Gießkannen. Für häufige Bestandteile des Grabschmuckes können folgende kompostierbare Materialien anstelle von Styropor, Plastik und sonstigen Kunststoffen verwendet werden: Steck- und Pflanzschalen aus Altpapier, verbunden durch einen umweltfreundlichen Kleber. Diese Schalen sind eine Saison über haltbar, können je nach Jahreszeit bepflanzt und danach mitsamt der Bepflanzung geschreddert und kompostiert werden. Einwegtöpfe aus Altpapier. Die Pflanzen können mit Topf ausgepflanzt werden, da die Töpfe durchwurzelungsfähig sind und mit der Zeit verrotten. Drahtgitter aus weichgeglühtem, unverzinktem Eisendraht ohne PVC-Ummantelung zur Aufbauhilfe bei der Kranzdekoration und für alle dekorativen Blumengestecke. Diese Gitter können geschreddert werden und verrosten innerhalb eines Jahres, sie sind daher kompostierbar. Blumensteckmasse für Sargschmuck im Netz aus Baumwolle und ggf. Kautschuk auf einer Sperrholzunterlage als Alternative zu den Kunststoff-Fertigteilen. Unterlagen für Kränze, Kissen usw. aus Kork, Sägemehl und getrockneten, gemahlenen Pflanzenteilen, verbunden durch einen umweltfreundlichen Kleber, und aus Recycling-Pappe. Kranzunterlagen aus gewellter Recycling-Pappe, mit Fetten getränkt, die geklebt und gewickelt werden können. Zum Bestecken kann der Kranz an einigen Stellen aufgeschnitten und mit Steckmassestreifen gefüllt werden. Kranzunterlagen aus Stroh. Zellstoff-Wickelband zum Umwickeln der Kranzunterlage. Es wird innerhalb von drei Monaten im Boden abgebaut, ist aber nicht ganz wasserabweisend. Jute- oder Hanfbänder zum Wickeln der Tanne, die auch eine große Festigkeit aufweisen. Textile Bänder aus Baumwolle, die wasserabweisend und gleichzeitig kompostierfähig sind. Der Bürgermeister bittet daher die Bürgerinnen und Bürger, nur noch kunststofffreien Grabschmuck zu verwenden: Weisen Sie bei einem Trauerfall in Ihrer Familie den von Ihnen beauftragten Bestatter auf das Kunststoffverbot hin. Fragen Sie in Ihrer Friedhofsgärtnerei nach, ob der dort an- gebotene Grabschmuck Kunststoff enthält. Verlangen Sie Produkte aus kompostierbaren Materialien. Fragen Sie, ob Plastik-Blumentöpfe zurückgenommen wer- den, falls keine verrottbaren Töpfe angeboten werden. Bringen Sie verwelkte Blumen, Kränze und sonstigen Grab- schmuck ohne Kunststoffe zu den Sammelbehältern für kompostierbare Materialien. Wenn Sie keine wiederbefüllbaren Grableuchten aus Glas verwenden, achten Sie bitte darauf, die ausgebrannten Hüllen nicht mit den Grünabfällen wegzuwerfen, sondern in die dafür eigens bereitgestellten Abfallbehälter. Für Ihren Beitrag zum Umweltschutz auf dem Friedhof bedankt sich Ihr Bürgermeister Herausgeber: Der Bürgermeister Amt 12 - Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün 04-2025

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.04.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Bürgerradweg zwischen Hersel und Widdig Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.02.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit dem Herbst 2024 gibt es keinen neuen Informationen zur Realisierung des kombinierten Geh-und Radweges(Bürgerradweg) entlang der L 300; Wann wird der zuständige Mobilitäts- und Verkehrsausschuss durch die Verwaltung über den derzeitigen Stand der Planungen informiert? Antwort 1: Die Planungen werden im Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss durch die Verwaltung vorgestellt, sobald diese inhaltlich abgeschlossen wurden und das Sicherheitsaudit mit Straßen NRW durchgeführt wurde. Zum Stichtag 17.02.2025 waren die Planungen noch nicht vollständig abgeschlossen. Frage 2: Konnten die städtischen Planungen mittlerweile erfolgreich abgeschlossen werden, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Entwässerung der L 300 bzw. wann werden die Planungen fertiggestellt? Antwort 2: Zum Stichtag 17.02.2025 waren die Planungen noch nicht vollständig abgeschlossen. Dies ist in umfangreichen Abstimmungen mit dem SBB zu Fragen der Entwässerung zu begründen, die in die Vorplanung einfließen mussten. Auf Basis dieser Abstimmung passt das planende Ingenieurbüro die Vorplanung und den dazugehörigen Bericht aktuell noch an. Frage 3: Wann stellt die Verwaltung den betroffenen Bürgern der Rheinorte Hersel, Uedorf und Widdig ihre Planungen im Rahmen einer Bürgerinformation vor? Antwort 3: Antwort: Die Planungen werden im Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss durch die Verwaltung vorgestellt, sobald diese inhaltlich abgeschlossen wurden und das Sicherheitsaudit mit Straßen NRW durchgeführt wurde. Eine gesonderte Vorstellung im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung kann erst danach erfolgen. Bürgerinformationsveranstaltungen sind auch im Rahmen der darauffolgenden Planungsschritte (Entwurfsplanung und Ausführungsplanung) vorgesehen. Genauere Daten können noch nicht terminiert werden. Herrn Bernd Marx - 2 - Frage 4: Wird durch den Landesbetrieb an der Kreuzung L 300/Richard-Piel-Straße eine Bedarfsampel errichtet bzw. wird diese in die Realisierung des Geh- und Radweges miteinbezogen? Antwort 4: Eine Bedarfsampel ist nicht Bestandteil der Verwaltungsvereinbarung für die Planungsleistungen des Geh- Radwegs an der L300. Der MoVA hat in seiner Sitzung am 03.09.2024 darüber hinaus einstimmig beschlossen, die Errichtung einer Bedarfsampel im Bereich der L 300 in Höhe der Erftstraße durch die Verwaltung prüfen zu lassen (432/2024-9). Die Prüfung durch die Verwaltung steht aktuell noch aus Frage 5: Wann rechnet die Verwaltung realistisch mit dem ersten Spatenstich durch den Landesbetrieb Straßen NRW? Antwort 5: Antwort: Nach Abschluss der Vorplanung und dem Sicherheitsaudit folgen noch die Planungsstufen der Entwurfsplanung und Ausführungsplanung gemäß HOAI. Diese Planungsstufen und deren Ausschreibungen lassen sich aufgrund ihrer Komplexität in ihrer Dauer nur schwer beziffern. Daher kann die Verwaltung nur mitteilen, dass bis Abschluss der Planungsleistungen erfahrungsgemäß noch ca. zwei Jahre vergehen werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.04.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Bürgerradweg zwischen Hersel und Widdig Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.02.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit dem Herbst 2024 gibt es keinen neuen Informationen zur Realisierung des kombinierten Geh-und Radweges(Bürgerradweg) entlang der L 300; Wann wird der zuständige Mobilitäts- und Verkehrsausschuss durch die Verwaltung über den derzeitigen Stand der Planungen informiert? Antwort 1: Die Planungen werden im Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss durch die Verwaltung vorgestellt, sobald diese inhaltlich abgeschlossen wurden und das Sicherheitsaudit mit Straßen NRW durchgeführt wurde. Zum Stichtag 17.02.2025 waren die Planungen noch nicht vollständig abgeschlossen. Frage 2: Konnten die städtischen Planungen mittlerweile erfolgreich abgeschlossen werden, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Entwässerung der L 300 bzw. wann werden die Planungen fertiggestellt? Antwort 2: Zum Stichtag 17.02.2025 waren die Planungen noch nicht vollständig abgeschlossen. Dies ist in umfangreichen Abstimmungen mit dem SBB zu Fragen der Entwässerung zu begründen, die in die Vorplanung einfließen mussten. Auf Basis dieser Abstimmung passt das planende Ingenieurbüro die Vorplanung und den dazugehörigen Bericht aktuell noch an. Frage 3: Wann stellt die Verwaltung den betroffenen Bürgern der Rheinorte Hersel, Uedorf und Widdig ihre Planungen im Rahmen einer Bürgerinformation vor? Antwort 3: Antwort: Die Planungen werden im Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss durch die Verwaltung vorgestellt, sobald diese inhaltlich abgeschlossen wurden und das Sicherheitsaudit mit Straßen NRW durchgeführt wurde. Eine gesonderte Vorstellung im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung kann erst danach erfolgen. Bürgerinformationsveranstaltungen sind auch im Rahmen der darauffolgenden Planungsschritte (Entwurfsplanung und Ausführungsplanung) vorgesehen. Genauere Daten können noch nicht terminiert werden. Herrn Bernd Marx - 2 - Frage 4: Wird durch den Landesbetrieb an der Kreuzung L 300/Richard-Piel-Straße eine Bedarfsampel errichtet bzw. wird diese in die Realisierung des Geh- und Radweges miteinbezogen? Antwort 4: Eine Bedarfsampel ist nicht Bestandteil der Verwaltungsvereinbarung für die Planungsleistungen des Geh- Radwegs an der L300. Der MoVA hat in seiner Sitzung am 03.09.2024 darüber hinaus einstimmig beschlossen, die Errichtung einer Bedarfsampel im Bereich der L 300 in Höhe der Erftstraße durch die Verwaltung prüfen zu lassen (432/2024-9). Die Prüfung durch die Verwaltung steht aktuell noch aus Frage 5: Wann rechnet die Verwaltung realistisch mit dem ersten Spatenstich durch den Landesbetrieb Straßen NRW? Antwort 5: Antwort: Nach Abschluss der Vorplanung und dem Sicherheitsaudit folgen noch die Planungsstufen der Entwurfsplanung und Ausführungsplanung gemäß HOAI. Diese Planungsstufen und deren Ausschreibungen lassen sich aufgrund ihrer Komplexität in ihrer Dauer nur schwer beziffern. Daher kann die Verwaltung nur mitteilen, dass bis Abschluss der Planungsleistungen erfahrungsgemäß noch ca. zwei Jahre vergehen werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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11. Mai 2011 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 11.5.2011 und 8.6.2011 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Integrationsrat Mittwoch, 18.05.2011, 18:00 Uhr, im Rathaus Bornheim, Raum 802, Rathausstraße 2, Roisdorf Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Donnerstag, 19.05.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethe- straße 1, Bornheim Die nächsten Sitzungen Antragsfrist für das Bildungspaket wurde verlängert Die Frist der Anträge für rück- wirkende Leistungen nach dem Bildungspaket endete nun doch nicht bereits am 30. April 2011. Zahlreiche Appel- le haben die Bundesregierung veranlasst, diesen Termin auf den 30. Juni 2011 zu verschie- ben. Die Leistungen des Bil- dungs- und Teilhabepaketes des Bundes umfassen u. a. die Kostenübernahme für Ausflü- ge der Schule oder des Kin- dergartens, mehrtägige Klas- senfahrten, Schulbedarf, Lernförderung und Schüler- beförderungskosten, Zu- schuss zum Mittagessen für Schüler(innen) und für Kin- der, die eine Kindertagesein- richtung besuchen sowie Ko- sten für die Teilhabe am sozi- alen und kulturellen Leben. Neben den Hartz-IV-Empfän- gern können auch Bezieher von Sozialhilfe sowie Empfän- ger von Wohngeld und Kin- derzuschlag Leistungen nach dem Bildungspaket beantra- gen. Bornheimer(innen) kön- nen die Anträge nach dem Bil- dungspaket im Rathaus der Stadt Bornheim abgeben. Im Fachbereich „Soziale Hil- fen, Integration und Senio- ren“ erhalten Interessenten die entsprechenden Formula- re und weitere Informationen, können sich zudem – wenn gewünscht – auch beraten lassen. Außerdem sind Infor- mationen/Links auf den städ- tischen Internetseiten abruf- bar. Zum vierten Mal „Frühlingserwachen im Vorgebirge“ Radeln zu Höfen und Kunst in wunderschöner Landschaft Schon zum vierten Mal fand das „Frühlingserwachen im Vorgebirge“ statt. Und wieder nahm eine Vielzahl von Rad- fahrern und Wanderern das Angebot an, waren in der schönen Landschaft des Vor- gebirges unterwegs und be- suchten die Erzeugerhöfe und Kunststätten. Die bekannten Höfe gaben den interessierten Besucherin- nen und Besuchern wieder mal interessante Einblicke in die Landwirtschaft und lockten mit vielen köstlichen regiona- len Produkten. Besonders den berühmten Bornheimer Spar- gel konnte man auf vielen Hö- fen genießen. Dieser war oft erst wenige Stunden zuvor auf dem Feld gestochen worden und konnte so in einer einzig- artigen Frische verkostet wer- den. Neben den altbewährten Hö- fen wie Biohof Bursch, Gemü- sehof Steiger, Obstbaubetrieb Otto Schmitz-Hübsch, Ziegen- hof Rösberg, Lavendelhof, Ge- müsehof Mertens, Spargelhof Sass und Biobauer Palm war in diesem Jahr der Biolandhof Apfelbacher eine neue Anlauf- stelle. Spannend war auch die Kom- bination aus Kunst und Erzeu- gerhöfen. Auftakt dazu war im vergangenen Jahr der Kunst- hof Merten. Dieser wurde in diesem Jahr durch die Galerie Walter verstärkt. Gut angenommen wurde die geführte Tour mit dem ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahr- rad Club). Eine große Gruppe ließ sich von Gerd Müller- Brokkhausen vom ADFC über die Route führen und fuhr so alle 11 Stationen ab. Start der Tour und offizielle Eröffnung durch Bürgermei- ster Wolfgang Henseler war um 11 Uhr beim Biohof Bursch. Ziel des „Frühlingserwa- chens im Vorgebirge“ ist es, den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gästen die schöne Landschaft näher zu bringen und gleichzeitig auf das tolle Angebot der Direkterzeuger- höfe hinzuweisen. Bürgermeister Wolfgang Henseler eröffnete das 4. Frühlingserwachen im Vorgebirge ge- meinsam mit Heinz Bursch vom Biohof Bursch und Gerd Müller-Brockhausen, ADFC Unkrautfrei ohne Reue Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Privatbereich Draußen grünt und sprießt es wieder – und im Garten geht mit der Freude über die Ent- wicklung der gewünschten Pflanzen der Kampf gegen Schädlinge und Unkraut ein- her. Erleichterung verspre- chen Schädlingsbekämp- fungs- und Unkrautvernich- tungsmittel, die aber nicht überall eingesetzt werden dürfen. Der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW erinnert daran, auf wel- chen Flächen der Einsatz die- ser Mittel zulässig ist und wo nicht. Er hat dazu ein Info- blatt mit einer Übersicht über die wichtigsten Regelungen erstellt, das beim Umweltbe- auftragten erhältlich ist und auch am städtischen Umwelt- telefon angefordert werden kann (02222/945310). Grundsätzlich gilt, dass alle Pflanzenschutzmittel, auch sogenannte Hausmittel wie Essig oder Salz, nicht auf be- festigten Flächen eingesetzt werden dürfen. Dazu zählen z.B. Kies- und Plattenwege, Bürgersteige und Garagen- zufahrten. Denn von solchen Flächen können die Mittel und deren Wirkstoffe abge- spült werden, so dass sie in die Kanalisation fließen, in ein oberirdisches Gewässer eingetragen werden oder ins Grundwasser versickern. Der Einsatz von Pflanzenschutz- mitteln auf diesen Flächen wird vom Pflanzenschutz- dienst kontrolliert, gegen An- wender werden Bußgelder verhängt. In gärtnerisch genutzten An- lagen wie Beeten mit Zier- pflanzen und Gemüse, Rasen und Baumscheiben dürfen Pflanzenschutzmittel einge- setzt werden, weil dort beleb- ter Oberboden den Austrag in Kanalisation oder Gewässer verhindert. Voraussetzung ist, dass die Mittel für die je- weilige Krankheit oder den Schädling in der entspre- chenden Kultur zugelassen sind. Fragen Sie beim Kauf daher den Verkäufer oder die Ver- käuferin nach diesen Bestim- mungen. Auch das sachkun- dige Personal des Pflanzen- schutzdienstes berät Sie ger- ne (Tel. 0228 703-0). Viele weitere Informationen, auch zu Alternativen zur che- mischen Unkrautbekämpfung, finden Sie im Internet unter an- derem auf den Seiten des Ar- beitskreises „Wasser- und Pflanzenschutz“ des Bundes- verbandes der Energie- und Wasserwirtschaft unter www.wasser-und-pflanzen- schutz.de und auf den Seiten der Landwirtschaftskammer unter www.pflanzenschutzdienst.de. STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION 11. Mai 2011 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Sportabzeichen erwerben Ab dem 19.05.2011 besteht die Möglichkeit, das Sportabzei- chen des Deutschen Olympi- schen Sportbundes zu erwer- ben. Zur Vorbereitung werden Übungseinheiten angeboten. Interessierte Mitbürger/-innen haben die Möglichkeit, ab dem 19.05.2011, jeweils donners- tags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr, an einem Gruppentraining im Bornheimer Stadion teilzu- nehmen. Anmeldungen wer- den von Frau Rösenträger, Pin- genstraße 32, 53332 Born- heim- Sechtem, Telefon: 02227/2112 oder Herrn Over von der Stadtverwaltung Born- heim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Telefon: 02222/945- 210 entgegengenommen. Öffentliche Bekanntmachung Wasserwerk der Stadt Bornheim – Betriebsführung durch Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG Wasserhärte / Härtebereich im Stadtgebiet Bornheim Das vom Wasserwerk Bornheim im Stadtgebiet abgegebene Trinkwasser entspricht dem Härtebereich 2 mit einer Gesamthärte von 12 - 13 °dH. Das von den Stadtwerken Brühl gelieferte Trinkwasser in der Coloniastraße in Walberberg entspricht dem Härtebereich 3 mit einer Gesamthärte von 20°dH. Wasseranalysen Versorgungsgebiet Bornheim Analyse vom 28.03.2011 Ausgabe 2011 Einheit Grenz- wert TVO Versorgungsgebiet Bhm ohne Coloniastr. Coloniastr. Walberberg pH-Wert 6,5 – 9,5 7,45 7,26 Gesamthärte ° dH 13,8 20,6 Härtebereich 2 3 Calcium mg / l 77,6 121,9 Magnesium mg / l 12,7 15,7 Natrium mg / l 200 40,3 39,3 Kalium mg / l 5,3 4,9 Chlorid mg / l 250 59,0 65,7 Sulfat mg / l 240 71,7 87,3 Nitrat mg / l 50 23,5 22 Calcitlöse- kapazität mg / l 4,0 - 9,3 Aufbereitungsstoffe im Trinkwasser Nach § 16, Abs. 4 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV), Jahrgang 2001, in der zurzeit. gültigen Fassung sind von den Wasserversorgungsunternehmen regelmäßig einmal jährlich die zur Aufbereitung des Trinkwassers verwendeten Aufbereitungsstoffe bekannt zu geben. Dem vom WTV gelieferten und im Stadtbereich Bornheim verteilten Trinkwasser werden bei der Aufbereitung nachfolgende, nach § 11 der Trinkwasserverordnung zugelassenen Aufbereitungsstoffe (UBA-Liste) beigegeben. Bezeichnung des Stoffes Verwendungszweck bei der Aufbereitung Chlordioxid Natriumhypochlorit (Chlorbleichlauge) Desinfektion durch ultraviolettes (UV) Licht Kaliumpermanganat Natriumsulfit Calciumoxid bzw. Calciumhydroxid Natriumhydroxid Schwefelsäure Poly-Aluminiumchlorid und Eisen-(III)-chlorid anionische Polacrylamide Aktivkohlepulver Desinfektion Desinfektion Desinfektion Oxidation und Entfernung von gelöstem Mangan Reduktion von überschüssigen Permanganat Einstellen des pH-Wertes, Calciumgehalt und Säurekapazität Einstellen des pH-Wertes Einstellen des pH-Wertes zur Flockung und Entfernung von Trübstoffen und Mikroorganismen Leistungssteigerung Flockung Entfernung von organischen Spurenstoffen Dem vom WBV gelieferten und im Stadtbereich Bornheim verteilten Trinkwasser werden bei der Aufbereitung nachfolgende, nach § 11 der Trinkwasserverordnung zugelassenen Aufbereitungsstoffe (UBA-Liste) beigegeben. Bezeichnung des Stoffes Verwendungszweck bei der Aufbereitung Aktivkohlegranulat Entfernung von organischen Spurenstoffen Natriumhydroxid Einstellen des pH-Wertes Dem von den Stadtwerken Brühl gelieferten und vom Wasserwerk im Ortsteil Walberberg, Coloniastraße, verteilten Trinkwassers werden z.Zt. keine Zusatzstoffe beigegeben. Bei den vorgenannten Aufbereitungsstoffen werden die in der Liste der Aufbereitungs- stoffe und Desinfektionsverfahren (gem. TrinkwV 2001) festgelegten zulässigen Zugabe- mengen und die Vorgaben für die Restgehalte nach der Aufbereitung eingehalten. Bornheim, den 11.05.2011 gez. Wolfgang Henseler gez. Manfred Schier (Erster Betriebsleiter) (Technischer Betriebsleiter) Fit für Fremd- sprachen Jetzt noch anmelden für ver- schiedene Wochenendkurse oder einen Kompakt-Sprach- kurs in der Volkshochschule Bornheim/Alfter. Am 16. Mai beginnt eine Intensivwoche zu berufsbezogenem Englisch. Der Kurs wendet sich an Teilneh- mende mit Grundkenntnissen der englischen Allgemeinspra- che, die in ihrem Berufsalltag besser sprechen können möch- ten. Vorkenntnisse in Franzö- sisch und Italienisch vertiefen kann man in zwei Wochenend- seminaren Ende Juni bzw. An- fang Juli . Für Anfänger geeig- net sind die Seminare Nieder- ländisch und Spanisch am 1. Ju- liwochenende. Dort werden an- hand typischer Alltagssituatio- nen neben dem sprachlichen Grundwissen wichtige landes- kundliche Informationen ver- mittelt. Wer möchte, kann vor der An- meldung die eigenen Vorkennt- nisse einstufen lassen. Einzelheiten zu allen Sprach- kursen finden Sie im Pro- grammheft, im Internet unter www.vhs-bornheim-alfter.de oder Tel. 02222/945 462.

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22. Juni 2011 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 13.7.2011 und am 10.8.2011 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nächste Sitzung Fachausschuss „Volkshochschule“ der Stadt Bornheim am Mittwoch, 29. Juni 2011, 18.00 Uhr im VHS-Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, Roisdorf. Bekanntmachung Bebauungsplan Bornheim Nr. 147 (Ortsteil Waldorf) 10. Änderung und Erweiterung, Inkrafttreten Der Rat der Stadt Bornheim hat am 26.05.2011 die 10. Änderung des Bebauungsplanes Bornheim Nr. 147 (Ortsteil Waldorf) gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen. Der Bereich der 10. Änderung und Erweiterung liegt zwischen Feldchenweg und dem Bahngelände und umfasst die Flurstücke Gemarkung Waldorf Flur 12 Nrn. 400, 625 626 (teilw.), 628, 629, 633, 724, 725, 726, 727, 728, 729 (teilw.) und Gemarkung Kar- dorf-Hemmerich Flur 14 Nrn. 170, 204,und 254 (teilw.). Die 10. Änderung des Bebauungsplanes Bornheim Nr. 147 (Ortsteil Waldorf) mit Begründung kann während der Dienst- stunden im Fachbereich 7 - Stadtplanung und Grundstücksneu- ordnung - der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 10. Änderung des Bebau- ungsplanes Bornheim Nr. 147 (Ortsteil Waldorf) gemäß § 10 BauGB in Kraft. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beacht- liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver- hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs- planes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verlet- zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beacht- lich sind. Sind die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Ver- mögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberech- tigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des An- spruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschä- digung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Sat- zung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durch- geführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 10.06.2011 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Schwimmpassaktion im HallenFreieitBad Bornheim Die Stadt Bornheim bietet auch in diesem Jahr wieder die Schwimmpassaktion an, die in den Sommerferien vom 25.07.2011 bis 06.09.2011 stattfindet. Der Schwimmpass ist für Kin- der ab dem 3. Lebensjahr und Jugendliche bis 16 Jahre sowie Schüler/-innen und Studen- ten/Studentinnen bis 20 Jahre, die ihren Wohnsitz im Stadtge- biet Bornheim haben. Für die gesamte Ferienzeit ko- stet der Schwimmpass 18,00 € für insgesamt 20 Nutzungen. Der Schwimmpass für die er- ste Ferienhälfte (25.07.2011 bis 15.08.2011), bzw. für die zwei-te Ferienhälfte (16.08.2011 bis 06.09.2011) umfasst insgesamt 10 Nutzun- gen und kostet 10,00 €. Auch in diesem Jahr kann der Schwimm- pass an den Wochen-enden in Begleitung der Eltern bzw. sor- geberechtigter Personen genutzt werden. Mit einem aktuellen Passbild und gegen Vorlage des Kinder- oder Personalausweises kann der Schwimmpass ab 04.07.2011 direkt im Hallen- FreizeitBad oder im Bürgerbü- ro der Stadt Bornheim ausge- stellt werden. Ab einem Alter von 16 Jahren wird zusätzlich ein gültiger Schüler- oder Stu- dentenausweis benötigt. Der Schwimmpass ist auch in der zweiten Ferienhälfte noch erhältlich. Für Kinder und Jugendliche, ob sie innerhalb des Stadtge- bietes Bornheim wohnen oder außerhalb, bietet die Freibad- saisonkarte zum Preis von 88,00 € die Möglichkeit, das HallenFreizeitBad während der gesamten Freibadsaison (15.05.2011 - 15.09.2011) zu nutzen. Erwachsene können die Freibadsaisonkarte für 114,00 € erwerben. Spontane Beachvolleyballtur- niere, Rundläufe an den Tisch- tennisplatten, Grillwettbewer- be, ein Rutschmarathon oder Sonne tanken im Freigelände sind nur ein kleiner Ausblick auf die zahlreichen Freizeit- möglichkeiten im HallenFrei- zeitBad Bornheim. Weitere Informationen unter www.bornheim.de Betriebsausflug der Stadtverwaltung Mittwoch, 22. Juni1, findet der Betriebsausflug der Stadtverwaltung Bornheim statt. Die Dienststellen der Stadtverwaltung bleiben an diesem Tag geschlossen. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis. Das Hal- lenfreizeitbad Bornheim ist an diesem Tag zu den üblichen Zeiten geöffnet. Feuerwehr und Rettungsdienst sind unter der Rufnummer 112 zu erreichen. Notruf der Polizei ist 110. Bei Rohrbrüchen, Schäden im Kanalnetz und zur Sicherstellung der Wasserversorgung ist die Regional- gas Euskirchen unter der Rufnummer 02251 / 708-0 erreichbar. Bei akuten Notfällen steht der städtische Bereitschaftsdienst unter der Mobiltelefonnummer 0172 / 874 0853 zur Verfügung. Energetische Sanierung rechtzeitig planen Der Löwenanteil des Energie- einsatzes privater Haushalte, nämlich um die 75 %, wird für die Heizung aufgewendet. Bei einem nicht gedämmten Einfa- milienhaus entweichen jedoch zwei Drittel der Wärme unge- nutzt über den Keller, durch die Außenwände und durch das Dach. Mit einer guten Däm- mung spart man daher nach- haltig Energie und damit bares Geld. Noch weiter lässt sich der Energieverbrauch durch den Einbau einer modernen Hei- zungsanlage oder die Nutzung erneuerbarer Energien senken. „Eine frühzeitige und gründli- che Planung hilft, alle Aspekte der komplexen Maßnahmen im Auge zu behalten und kostspie- lige Fehlinvestitionen zu ver- meiden“ betont Irmgard Mohr, Umwelt-Fachfrau der Stadt Bornheim. Bei der Planung kann die Energieberatung der Verbraucherzentrale helfen, die einmal im Monat im Rathaus Bornheim angeboten wird. €. Die nächste Beratung findet am Mittwoch, 13. Juli, ab 14 Uhr statt. Anmeldung bei Ma- nuela Burchert, Tel. (02222) 945-307 ERROR: typecheck OFFENDING COMMAND: restore STACK: -null- -null-

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18. Mai 2011 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 8.6.2011 und am 13. 7.2011 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Integrationsrat Mittwoch, 18.05.2011, 18:00 Uhr, im Rathaus Bornheim, Raum 802, Rathausstraße 2, Roisdorf Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Donnerstag, 19.05.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Umweltausschuss Dienstag, 24.05.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Ausschuss für Verkehr Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 25.05.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Stadtrat Donnerstag, 26.05.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Die nächsten Sitzungen AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bebauungsplan Wb 02 in der Ortschaft Walberberg / 1. Änderung Aufstellungsbeschluss, Unterrichtung der Öffentlichkeit B e k a n n t m a c h u n g Aufgrund § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 14.04.2011 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Be- bauungsplanes Wb 02 in der Ortschaft Walberberg beschlossen. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren oh- ne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB auf- gestellt. Der Änderungsbereich liegt zwischen Hanrathstraße, Schützenstra- ße, Matthias-Claudius-Weg und Röntgenstraße. In gleicher Sitzung hat der Rat der Stadt Bornheim beschlossen, gem. § 13 a Abs. 3 BauGB auf die Durchführung der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung zu verzichten. Des Weiteren hat der Rat beschlossen, bei der Bekanntmachung der Einleitung darauf hinzuweisen, dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von 4 Wochen über die allgemeinen Ziele und Zwecke so- wie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern kann. Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 30.05.2011 bis 27.06.2011 einschließlich über die allgemeinen Ziele und Zwecke so- wie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Wb 02 in der Ortschaft Walberberg bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtplanung und Grundstücksneuordnung-, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, wäh- rend der Besuchszeiten für Offenlagen: montags bis freitags 8.00 - 12.30 Uhr, montags bis mittwochs 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags 14.00 - 17.30 Uhr informieren und sich dazu äußern. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.stadtverwaltung-bornheim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 10.05.2011 S t a d t B o r n h e i m gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 26.05.2011, 18:00 Uhr, in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim B e k a n n t m a c h u n g Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift über die Sitzung Nr. 12/2011 vom 24.02.2011 4 Kreisentwicklungskonzept 2020; Gemeinsame Be- schlussvorlage der Städte und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis (s. ASS 03.05.2011, HFWA 05.05.2011, UmweltA 24.05.2011, VPLA 25.05.2011) 190/2011-7 5 Bebauungsplan Nr. 220c in der Ortschaft Hersel - 2. Änderung und 1. Erweiterung, Aufhebung und Einleitungsbeschluss (s. VPLA 25.05.2011)138/2011-7 6 Bebauungsplan Bo 12 in der Ortschaft Bornheim; Beschluss das Verfahren ruhen zu lassen (s. VPLA 25.05.2011) 195/2011-7 7 Anordnung einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Me 15.1 in der Ortschaft Merten (s. VPLA 25.05.2011) 172/2011-7 8 Bebauungsplan Bornheim Nr. 147 (Ortschaft Wal- dorf), 10. Änderung und Erweiterung; Ergebnis der Offenlage; Satzungsbeschluss (s. VPLA 25.05.2011) 208/2011-7 9 Neuaufstellung des Flächennutzungsplan; Beitrittsbeschluss zur Genehmigung (s. VPLA 25.05.2011) 194/2011-7 10 Aufhebung der laufenden Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes von 1991 (s. VPLA 25.05.2011) 166/2011-7 11 Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Bornheim (s. VPLA 25.05.2011) 219/2011-7 12 Satzung der Stadt Bornheim vom 26.05.2011 über das besondere gemeindliche Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB (s. VPLA 25.05.2011) 218/2011-7 13 Antrag der FDP Fraktion vom 02.05.2011 betr. Personenbezogene Daten der Bürger und Mitarbeiter schützen - Datenschutzbericht erstellen 220/2011-1 14 Beratung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2007 der Stadt Bornheim, Beschluss über die Empfehlung zur Entlastung des Bürgermeisters (s. RprA 04.05.2011) 173/2011-8 15 Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2007 der Stadt Bornheim, Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages und Entlastung des Bürgermeisters 169/2011-2 16 Mitteilungen mündlich 17 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 18 Vergabe des Auftrages für die Betonsanierung der Fassade des Verwaltungstraktes in Zusammenhang mit der Sanierung des Rathauses Bornheim (s. HFWA 05.05.2011) 188/2011-1 19 Vergabe von Arbeiten zur energetischen Sanierung des Rathauses Bornheim 204/2011-1 20 Vergabe der Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2011/2012 211/2011-1 21 Mitteilungen mündlich 22 Anfragen mündlich Bornheim, den 12.05.2011 Stadt Bornheim, gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Am Donnerstag, 26.05. 2011, 18:00 Uhr, findet in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim, die näch- ste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. TOP Inhalt Vorlage Nr. ERROR: typecheck OFFENDING COMMAND: restore STACK: -null- -null-

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01. Juni 2011 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 8.6.2011 und am 13. 7.2011 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Satzung der Stadt Bornheim vom 26.05.2011 über das besondere gemeindliche Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Se 33 in der Ortschaft Sechtem östlich von Sechtem zwischen DB-Linie, L 190 und L 192 Auf Grund des § 7 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666/ SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2010 (GV. NRW. S. 688) und des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt ge- ändert durch Artikel I des Gesetzes vom 12.04.2011 (BGBl. I S. 619), hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 26.05.2011 folgende Satzung beschlossen: § 1 Besonderes Vorkaufsrecht Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung steht der Stadt Bornheim in dem in § 2 bezeichneten Gebiet ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu. § 2 Geltungsbereich Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf den Gel- tungsbereich des Bebauungsplanes Se 33 in der Ortschaft Sech- tem östlich von Sechtem zwischen DB-Linie, L 190 und L 192. Der räumliche Geltungsbereich ist gekennzeichnet in der beige- fügten Übersichtskarte, die Bestandteil dieser Satzung ist. § 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Er- hebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Bornheim vom 15.11.2010 mache ich hiermit entsprechend § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekannt- machung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordr- hein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ab- lauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt, 2. diese Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsge- mäß öffentlich bekanntgemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 27.Mai 2011 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Seit fast zwei Jahren gibt es im Rathaus eine regelmäßige Energieberatung für die Born- heimer Bürgerinnen und Bür- ger. Einmal im Monat steht ein qualifizierter und unabhängi- ger Berater der Verbraucher- zentrale NRW bereit, um Fra- gen zum energiesparenden Bauen oder Sanieren, Energie- sparen in Wohnungen und Nutzung erneuerbarer Ener- gien zu beantworten. Das Be- ratungsangebot wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo- gie – ein Beratungsgespräch kostet Ratsuchende daher nur 5 €. Der nächste Beratungstag ist am Mittwoch, den 8. Juni, ab 14 Uhr. Für diesen Tag gibt es noch zwei freie Beratungstermine. Weitere Termine im Sommer folgen am 13. Juli, 10. August, und 14. September. Interessierte Bürger wenden sich bitte an Frau Manuela Burchert, Tel. (02222) 945-307 oder per E-Mail an energiebe- ratung@Stadt-Bornheim.de, um einen Gesprächstermin ab- zustimmen. Ans Abschalten denken: Schranke zu – Motor aus Sprit sparen und Umwelt schonen Den Motor bei Kurzstopps wie vor einem geschlossenen Bahnübergang abschalten – das spart Sprit und verringert die Lärm- und Luftbelastung. Fahrschüler wissen dies bes- ser als viele andere, lernen sie doch auch Prüfungsfragen zur Energie sparenden Fahrweise. Mittlerweile haben Testfahr- ten eindeutig gezeigt, dass sich das Abschalten späte- stens bei 20 Sekunden lohnt, bei einigen Motoren sogar schon bei Bruchteilen von Se- kunden. Und laut Straßenver- kehrsordnung ist das unnötige Laufenlassen von Motoren verboten, so dass das Abschal- ten bei entsprechender Warte- zeit sogar vorgeschrieben ist – und zwar nicht nur dort, wo ein Schild mit eindeutiger Auf- forderung und durchgestri- chenem Auspuffqualm daran erinnert. I m Bornheimer Stadtgebiet ste- hen solche Schilder nur an we- nigen Übergängen über die Vorgebirgsbahn. „Wer eine Strecke häufig fährt, kann die Wartezeit an einem Bahnüber- gang oder einer Ampelkreu- zung aber meist gut einschät- zen und weiß so, ob das Ab- schalten lohnt – man muss nur daran denken“, meint dazu Irmgard Mohr, Umwelt-Fach- frau der Stadt Bornheim und rät daher: „Tun Sie der Um- welt und Ihrem Portemonnaie etwas Gutes und schalten Sie öfters mal ab.“ Schild am Bahnübergang Pohlhausenstraße FOTO: THEO LÜTZLER Energieberatung im Rathaus Bornheim - noch Termine frei ERROR: typecheck OFFENDING COMMAND: restore STACK: -null- -null-

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