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16. November 2011 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 14.12.2011 und 11.01.2012, jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Stadtrat, Donnerstag, 17.11.2011, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, Dienstag, 22.11.2011, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Sport- und Kulturausschuss, Mittwoch, 23.11.2011, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Donnerstag, 24.11.2011,18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tageordnung und Sitzungsunterlagen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. Tollitätentreff der Stadt Bornheim am 07.02.2012 Der nächste Tollitätentreff der Stadt Bornheim findet am Dienstag, dem 07.02.2012, um 19:00 Uhr, in der Rheinhalle Her- sel statt. Karten können ab sofort unter der Telefonnummer 02222/945 - 212 bestellt werden. Stadtverwaltung Bornheim wegen Personalversammlung geschlossen Am Montag, dem 21. November 2011, sind die Dienststellen der Stadtverwaltung wegen einer Personalversammlung ab 13:30 Uhr geschlossen. Fairtrade-Stadt Bornheim Auftakt gelungen Auf Einladung des Bürgermeisters trafen sich am 19. Oktober rund 20 engagierte Bürgerinnen und Bürger, um den nächsten Schritt auf dem Weg zur Fairtrade-Stadt zu machen, nämlich die Gründung einer Lenkungsgruppe. Der Bürgermeister war im April vom Rat beauftragt worden, ge- meinsam mit den Bornheimerinnen und Bornheimern die Vor- aussetzungen für das Fairtrade-Siegel zu schaffen. Nach dem notwendigen Ratsbeschluss kann nun der zweite Erfolg gemeldet werden, die Lenkungsgruppe hat sich gegründet. Sieben enga- gierte Bürgerinnen und Bürger sind bereit, diese Aufgabe zu übernehmen. Es wurden die Schwerpunkte Einzelhan- del/Gastronomie, Schulen, Kirchen, Medien und Rat/Verwaltung gebildet. Der Leiter der städtischen Stabsstelle Umwelt und Agenda, Dr. Wolfgang Paulus, wird für die Stadtverwaltung ver- treten sein und den organisatorischen Anker bilden. In der näch- sten Zeit werden Informationen aus den Schwerpunktbereichen zusammengetragen bzw. Unternehmen und Institutionen zum Mitmachen bewegt, um die Siegelkriterien erfüllen zu können. Die Lenkungsgruppe trifft sich wieder am Mittwoch, dem 23.11.2011, um 19:30 Uhr, im Rathaus Bornheim, Raum 901. Bürgermeister Wolfgang Henseler weist darauf hin, dass der Prozess zur Zertifizierung als Fairtrade-Stadt für alle Bürgerin- nen und Bürger offen ist und offen bleibt. Wer ihn unterstützen möchte, ist herzlich eingeladen. Weihnachts-Wunschbaum- Aktion 2011 Vierte Weihnachts-Wunschbaum-Aktion im Rathaus der Stadtverwaltung Bornheim Die Vorbereitungen für die seit vier Jahren vom Fachbereich Soziale Hilfen, Integration und Senioren der Stadt Bornheim durchgeführte Weihnachts-Wunschbaum-Aktion laufen bereits auf Hochtouren. Über die Leitungen der Einrichtungen (Grund- schulen, Lebeka und städtische Kindergärten) werden die Wün- sche gesammelt. Der Startschuss für die diesjährige Aktion ist bereits terminiert. Ab Freitag, den 18. November 2011, erstrahlt erneut ein bunt ge- schmückter Weihnachts-Wunschbaum im Foyer des Bornheimer Rathauses. In diesem Jahr können mit der Wunschaktion 235 an- onyme Kinderwünsche aus bedürftigen Familien erfüllt werden. Bürgermeister Wolfgang Henseler ruft bereits heute auf, die Aktion zu unterstützen und nach Kräften mitzuwirken. Neue Verpachtung der Gastronomie „Aquarius“ im HallenFreizeitBad Bornheim Die Gastronomie "Aquarius" im HallenFreizeitBad Bornheim wird zum 1. Januar 2012 neu verpachtet. Während der Freibad- saison steht ein Außenimbiss zusätzlich oder alternativ zur Ver- fügung. Interessent(inn)en sollten über hinreichende Erfahrung in der Schwimmbadgastronomie verfügen. Die umsatzabhängige Pacht mit Sockelbetrag sowie Nebenkostenvorauszahlungen werden jährlich abgerechnet. Die Pachtdauer beträgt zunächst ein Jahr mit dem Ziel einer mehrjährigen Verlängerung. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Giersberg telefonisch unter 02222/9916220 (montags bis donnerstags erreichbar). Eine neue Schule in unserer Stadt: Sekundarschule Bornheim Ein Name will erst noch gefun- den werden, der Standort der neuen Sekundarschule steht je- doch fest: Bornheim-Merten. Mit der neuen Schulform wird das Bildungsangebot in unserer Stadt noch attraktiver. In diesem Jahr werden 490 Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet in die 5. Klasse und damit in weiterführende Schulen wech- seln. Die Sekundarschule, die lan- desweit zum kommenden Schul- jahr 2012/2013 an den Start geht, ist neben der Gesamtschu- le die zweite so genannte inte- grative Schulform, mit der die Möglichkeit gegeben wird, alle Schulabschlüsse zu erreichen. So wird an der Sekundarschule gelernt: - In den Jahrgängen 5 bis 8 wird unter besonderer Berücksichti- gung der individuellen Förde- rung gemeinsam (integriert) ge- lernt. Niemand wird überfordert, aber auch nicht unterfordert. - Ab Klasse 6 kann die zweite Fremdsprache (Französisch) ge- wählt werden. - Ab Klasse 8 gibt es ein weiteres Fremdsprachenangebot (Fran- zösisch, Spanisch). - Ab Klasse 9 werden Leistungs- profile in Deutsch, Mathematik und Englisch gebildet. - Der Unterricht orientiert sich an den Lehrplänen der Gesamt- schule und der Realschule. - Kleine Klassen mit bis zu 25 SchülerInnen ermöglichen in- tensives Lernen. - Die Sekundarschule bereitet so- wohl auf die berufliche Ausbil- dung (z. B. mit dem Realschulab- schluss) als auch – in Koopera- tion mit der Europaschule, dem Alexander-von-Humboldt-Gym- nasium und zwei Berufskollegs in Bonn und Brühl – auf Fachabi- tur und Abitur vor. Ein hoch qualifiziertes Lehrer- team steht bereit, um die neue Schule aufzubauen. Die Haupt- schule wird im Gegenzug abge- baut. Das schöne Gebäude der Franziskus-Schule bleibt natür- lich und wird für die neue Schul- form genutzt. 75 Schülerinnen und Schüler kann die Sekundarschule in Mer- ten aufnehmen. Voranmeldun- gen sind bereits jetzt möglich. In den nächsten Tagen finden die Eltern in der Schultasche ihrer Kinder aus den dritten und vier- ten Grundschulklassen einen Fragebogen, mit dem der Bedarf statistisch erhoben wird. Diese Befragung ist absolut wichtig als Basis für die neue Schulform. Deshalb freut sich die Stadtver- waltung auf eine möglichst 100%ige Rücklaufquote. Weitere Informationen erhalten Sie bei: - Frau Geschwind, Projekt- gruppe Sekundarschule, 02227/91490 - Herrn Harder, Geschäftsbe- reichsleiter Schulen bei der Stadt Bornheim, 02222/9437 - 5450 - Herrn Schnapka, Beigeordne- ter der Stadt Bornheim, 02222/945 - 102 - bei den LeiterInnen der Born- heimer Grundschulen oder auch auf den städtischen Internetseiten: www.bornheim.de.

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2. November 2011 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 09.11.2011 und 14.12.2011, jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Rechnungsprüfungsausschuss, Dienstag, 08.11.2011, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Raum 904, Rathausstraße 2, Roisdorf Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 09.11.2011, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Integrationsrat, Donnerstag, 10.11.2011, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Raum 904, Rathausstraße 2, Roisdorf Die nächsten Sitzungen Schulpflichtige Kinder anmelden Kinder, die zum 01. August 2012 schulpflichtig werden, müssen - wie unten aufgeführt - von ihren Erziehungsberechtigten in den für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschulen angemeldet wer- den. Zum 01. August 2012 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 01. Oktober 2005 bis zum 30. September 2006 ge- boren sind und die Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurück- gestellt waren. Alle Kinder, die nach dem 30. September 2006 geboren wurden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Vor- aussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausrei- chend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Nach den Vorgaben des Schulgesetzes NRW (SchulG) sind die Schulbezirke im Primarbereich nicht mehr vorgesehen. Dies be- deutet, dass Eltern die Grundschule grundsätzlich frei wählen können. Ein Aufnahmeanspruch besteht allerdings nur in die nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart (Ge- meinschaftsgrundschule oder Katholische Grundschule). Dieser Anspruch besteht im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde müssen bei der Anmeldung vorgelegt werden. Die Anwesenheit des Kindes ist bei der Anmeldung erforderlich, da alle Kinder auf die Ausprä- gung ihres Entwicklungsstandes (Sprache, Motorik, Wahrneh- mung usw.) hin überprüft werden. Der Zeitpunkt der schulärztlichen Untersuchung der Schulanfän- ger wird noch rechtzeitig bekannt gegeben. Hier die einzelnen Anmeldetermine: 1. Kath. Grundschule Bornheim Montag, den 07.11.2011 12.15 – 16.00 Uhr Städt. Kindergarten, Secundastraße Dienstag, den 08.11.2011 12.15 – 16.00 Uhr „Haus Regenbogen“, Knippstraße Donnerstag, den 10.11.2011 12.15 – 16.00 Uhr „Windrad“, Königstraße „Raupe“, Ploon Montag, den 14.11.2011 12.15 – 16.00 Uhr „Pusteblume“, Brenig „Sonnenstrahl“, AWO Dienstag, den 15.11.2011 12.15 – 16.00 Uhr Kath. Kindergarten St. Servatius Mittwoch, den 16.11.2011 12.15 – 15.00 Uhr Sonstige 2. Gem. Grundschule Hersel Anmeldungen erfolgen am Infoabend, Dienstag 18.10.2011 um 20 Uhr im Forum des Hauptgebäudes oder über das Sekretariat der Schule, Tel.-Nr. 02222 / 81432. 3. Kath. Grundschule Merten Dienstag, den 08.11.2011 bis Donnerstag, den 10.11.2011 Die Eltern des Katholischen Kindergartens und der „Rappelkiste“ haben die Möglichkeit, sich in Terminlisten in den beiden Kinder- gärten einzutragen. Für die Eltern, deren Kinder einen anderen Kin- dergarten besuchen, ist die Terminvergabe am Mittwoch, dem 19.10.2011 und am Donnerstag, dem 20.10.2011 von 08.00 – 12.00 Uhr telefonisch im Sekretariat der Schule (02227 / 91480). 4. Gem. Grundschule Rösberg Montag, den 07.11.2011 8.30 – 12.30 Uhr 13.30 – 16.00 Uhr Dienstag, den 08.11.2011 16.00 – 18.00 Uhr 5. Kath. Grundschule Roisdorf Dienstag, den 08.11.2011 12.30 – 16.30 Uhr Familienzentrum St. Sebastian Mittwoch, den 09.11.2011 12.30 – 16.30 Uhr AWO Familienzentrum / Kindertagesstätte Familienzentrum Haus Regenbogen Weitere Kindergärten Donnerstag, den 10.11.2011 12.30 – 16.30 Uhr KiTa „Lummerland“ KiTa „Das Baumhaus“ Weitere Kindertagesstätten 6. Gem. Grundschule Sechtem Dienstag, den 08.11.2011 bis Freitag, den 11.11.2011 13.30 – 16.00 Uhr Eine Terminvergabe erfolgt über Listen in den Kindergärten in Sechtem oder über das Sekretariat der Schule, Tel.-Nr. 02227 / 4425. Eltern, deren Kinder keinen Kindergarten in Sechtem besu- chen, werden gebeten, mit der Schule telefonisch oder über E-Mail (wendelinus-schule@t-online.de) einen Termin zu vereinbaren. 7. Kath. Grundschule Walberberg Dienstag, den 08.11.2011 10.00 – 15.00 Uhr Eine Terminvergabe erfolgt über die jeweiligen Kindergärten in Walberberg. Eltern, deren Kinder keinen Kindergarten in Wal- berberg besuchen, werden gebeten, telefonisch einen Termin mit der Schule zu vereinbaren (02227 / 3230). 8. Gem. Grundschule Waldorf Anmeldetag ist Donnerstag, der 10.11.2011. Die Terminvergabe erfolgt über die jeweiligen Kindergärten in Waldorf, Dersdorf und Kardorf. Eltern, deren Kinder keinen Kin- dergarten in Waldorf, Dersdorf oder Kardorf besuchen, werden gebeten, telefonisch einen Termin mit der Schule zu vereinbaren (02227 / 2631). Am 10. November 1938 er- eigneten sich im Zuge der Po- grome gegen die jüdische Be- völkerung auch in Bornheim Zerstörungen und Plünderun- gen jüdischen Eigentums. Die Bornheimer Synagoge wurde Opfer eines Brandanschlags. Diese Vorfälle waren der Auf- takt zur späteren Verschlep- pung und Ermordung der Bornheimer Juden. Aus die- sem Grunde veranstaltet die Stadt Bornheim am Donners- tag, dem 10. November 2011, um 19:30 Uhr, in der Herseler Pfarrkirche St. Ägidius, ein ge- meinsames Gedenken. Zuvor findet um 19:00 Uhr am ehe- maligen jüdischen Bethaus in Hersel, Rheinstraße 117 (jetzt Feuerwehrgerätehaus), eine Zusammenkunft in Erinnerung an die Opfer statt. Von dort aus ist der gemeinsame Gang zur Pfarrkirche vorgesehen. Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bornheim sind herzlich eingeladen, an der Veranstal- tung teilzunehmen und so den Opfern ein ehrendes Anden- ken zu bewahren. Die Stadt Bornheim bietet gemeinsam mit der Projektgruppe Erneuerbare Energien/Energieeffizienz einer begrenzten Zahl an Familien mit geringem Einkommen eine kostenlose Energiespar- beratung vor Ort an. Je schneller Sie sich entscheiden, desto grö- ßer die Chance, einen der Energie und Geld sparenden Bera- tungstermine zu erhalten. Das Angebot richtet sich an Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld. Ziel der Energiesparberatung vor Ort ist es herauszufinden, wo und wie im Haus/in der Wohnung Energie (Strom, Gas, Heizung) eingespart werden kann, so dass die Wohn-Nebenkosten geringer werden und der Familie mehr Geld zum Leben bleibt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte an die Stabsstelle Umwelt und Agenda, Frau Manuela Burchert, Tel.: 02222 / 945-307, die gerne bei der Absprache eines Vor-Ort-Ter- mins mit dem Energieberater Stephan Herpertz behilflich ist. Termine können auch direkt mit Herrn Herpertz vereinbart wer- den (Tel.: 0157 / 74089656 oder E-Mail: herpertz@febaum.de). Mehr Geld zum Leben - Energiesparberatung für Bürger mit geringem Einkommen Zentrale Gedenkveranstaltung am 10.11.2011 in Hersel

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S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 56. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 22.08.2025 Nr. 13 Inhaltsangabe 1. Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 04.09.2025, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, S. 2-3 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Bekanntmachung Am Donnerstag, 04.09.2025, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 062/2025 vom 10.07.2025 4 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen im Haushaltsjahr 2025 355/2025-2 5 Größenabhängige Befreiung vom Gesamtabschluss für das Jahr 2024 375/2025-2 6 Ausbuchung der Bilanzierungshilfe 523/2025-2 7 Antrag der CDU-Fraktion vom 04.06.2025 betr. Nutzung von Hausbooten an Rheinufer in Hersel und Uedorf 431/2025-6 8 Antrag der SPD-Fraktion vom 29.07.2025 betr. Fortsetzung und Offenlage des Bebauungsplans RO 23, Roisdorf 546/2025-7 9 Antrag der UWG-Fraktion vom 06.08.2025 betr. Beschäftigung von Geflüchteten in Kooperation mit lokalen Betrieben und/oder in kommunalen Einrichtungen 574/2025-5 10 Antrag der ABB-Fraktion vom 07.08.2025 betr. Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 576/2025-1 11 Antrag der ABB-Fraktion vom 07.08.2025 betr. Initiativrecht- /Antragsrecht für fraktionslose Rats- und Ausschussmitglieder 577/2025-1 12 Mitteilung zur aktuellen Flüchtlingssituation 548/2025-5 13 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortungen von Fragen aus vorherigen Sitzungen 569/2025-1 14 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 15 Beteiligung der e-regio GmbH & Co. KG am Batterieprojekt Waltrop 580/2025-2 16 Ankauf von zwei Flurstücken in der Gemarkung Bornheim-Brenig, Flur 69 454/2025-7 17 Vergabe des Auftrages über die Fortführung der Leistungserbringung der ehemaligen civitec-Produkte durch die regio iT (Überleitungsverträge) 547/2025-1 18 Vergabe des Auftrages zur Erneuerung der Heizung am Schulstandort Merten 582/2025-1 19 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € - 100.000 € von 28.06.2025 bis 22.08.2025 527/2025-1 20 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortungen von Fragen aus vorherigen Sitzungen 570/2025-1 21 Anfragen mündlich Stadt Bornheim Bornheim, den 21.08.2025 gez. Christoph Becker Bürgermeister S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 56. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 22.08.2025 Nr. 13 Inhaltsangabe 1. Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 04.09.2025, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, S. 2-3 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Bekanntmachung Am Donnerstag, 04.09.2025, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 062/2025 vom 10.07.2025 4 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen im Haushaltsjahr 2025 355/2025-2 5 Größenabhängige Befreiung vom Gesamtabschluss für das Jahr 2024 375/2025-2 6 Ausbuchung der Bilanzierungshilfe 523/2025-2 7 Antrag der CDU-Fraktion vom 04.06.2025 betr. Nutzung von Hausbooten an Rheinufer in Hersel und Uedorf 431/2025-6 8 Antrag der SPD-Fraktion vom 29.07.2025 betr. Fortsetzung und Offenlage des Bebauungsplans RO 23, Roisdorf 546/2025-7 9 Antrag der UWG-Fraktion vom 06.08.2025 betr. Beschäftigung von Geflüchteten in Kooperation mit lokalen Betrieben und/oder in kommunalen Einrichtungen 574/2025-5 10 Antrag der ABB-Fraktion vom 07.08.2025 betr. Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 576/2025-1 11 Antrag der ABB-Fraktion vom 07.08.2025 betr. Initiativrecht- /Antragsrecht für fraktionslose Rats- und Ausschussmitglieder 577/2025-1 12 Mitteilung zur aktuellen Flüchtlingssituation 548/2025-5 13 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortungen von Fragen aus vorherigen Sitzungen 569/2025-1 14 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 15 Beteiligung der e-regio GmbH & Co. KG am Batterieprojekt Waltrop 580/2025-2 16 Ankauf von zwei Flurstücken in der Gemarkung Bornheim-Brenig, Flur 69 454/2025-7 17 Vergabe des Auftrages über die Fortführung der Leistungserbringung der ehemaligen civitec-Produkte durch die regio iT (Überleitungsverträge) 547/2025-1 18 Vergabe des Auftrages zur Erneuerung der Heizung am Schulstandort Merten 582/2025-1 19 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € - 100.000 € von 28.06.2025 bis 22.08.2025 527/2025-1 20 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortungen von Fragen aus vorherigen Sitzungen 570/2025-1 21 Anfragen mündlich Stadt Bornheim Bornheim, den 21.08.2025 gez. Christoph Becker Bürgermeister

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Hilfsbedürftigen Igel gefunden – was nun? 1. Igel beobachten Nicht jeder Igel ist hilfsbedürftig. Auffälliges Verhalten zeigt sich zum Beispiel durch Tagaktivität (Igel sind eigentlich nachtaktiv), torkelnde oder apathische Bewegungen, Untergewicht (unter 500– 600 g) sowie Verletzungen oder Parasitenbefall. Bei Jungtieren kann die Abwesenheit der Mutter ein deutliches Warnzeichen sein. 2. Igel sichern Nutzen Sie Handschuhe oder ein Tuch, um den Igel vorsichtig aufzunehmen, und setzen Sie ihn in einen mit Zeitung oder Handtüchern ausgepols- terten Karton mit Luftlöchern. Legen Sie eine lauwarme Wärmflasche, in ein Tuch gewickelt, nahe an das Tier. Eine Unterkühlung erkennen Sie daran, dass der Bauch des Igels kälter ist als Ihre Hand. Notieren Sie außerdem Funddatum, Uhrzeit, Fundstelle und – wenn möglich – das Gewicht des Tie- res. Diese Angaben können den Beginn eines Pflegeberichts darstellen. 3. Igel Erstversorgung zu Hause Stellen Sie den Karton an einen ruhigen, zugfreien Ort bei etwa 20 °C. Bieten Sie dem Igel lauwar- mes Wasser in einer flachen Schale an. Sofern es sich nicht um ein Jungtier handelt, kann der Igel mit ungewürztem Rührei oder Katzenfutter (ohne Soße) gefüttert werden. Wichtig: Keine Milch, kein Obst, kein Fleisch! Sie können den Igel vorsichtig auf sichtbare Verletzun- gen (an Kopf, Beinen, Bauchseite) untersuchen und bei Bedarf Fliegeneier, Maden, Flöhe oder Ze- cken entfernen. 4. Fachhilfe kontaktieren Kontaktieren Sie eine nahe Igelstation oder einen wildtierkundigen Tierarzt, um das weitere not- wendige Vorgehen zu besprechen. Das Igelnetzwerk des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Rhein-Sieg-Kreis ist unter 02292-959640 oder 02247-74144 erreichbar und berät Sie gerne weiter. Je nach Zustand wird entschieden, ob der Igel zur Betreuung aufgenommen werden muss oder wieder ausgewildert werden kann. Nähere Informationen finden Sie außerdem bei der Pro Igel für den integrierten Naturschutz Deutschland e.V. unter https://www.pro-igel.de/. https://www.pro-igel.de/ Hilfsbedürftigen Igel gefunden – was nun? 1. Igel beobachten Nicht jeder Igel ist hilfsbedürftig. Auffälliges Verhalten zeigt sich zum Beispiel durch Tagaktivität (Igel sind eigentlich nachtaktiv), torkelnde oder apathische Bewegungen, Untergewicht (unter 500– 600 g) sowie Verletzungen oder Parasitenbefall. Bei Jungtieren kann die Abwesenheit der Mutter ein deutliches Warnzeichen sein. 2. Igel sichern Nutzen Sie Handschuhe oder ein Tuch, um den Igel vorsichtig aufzunehmen, und setzen Sie ihn in einen mit Zeitung oder Handtüchern ausgepols- terten Karton mit Luftlöchern. Legen Sie eine lauwarme Wärmflasche, in ein Tuch gewickelt, nahe an das Tier. Eine Unterkühlung erkennen Sie daran, dass der Bauch des Igels kälter ist als Ihre Hand. Notieren Sie außerdem Funddatum, Uhrzeit, Fundstelle und – wenn möglich – das Gewicht des Tie- res. Diese Angaben können den Beginn eines Pflegeberichts darstellen. 3. Igel Erstversorgung zu Hause Stellen Sie den Karton an einen ruhigen, zugfreien Ort bei etwa 20 °C. Bieten Sie dem Igel lauwar- mes Wasser in einer flachen Schale an. Sofern es sich nicht um ein Jungtier handelt, kann der Igel mit ungewürztem Rührei oder Katzenfutter (ohne Soße) gefüttert werden. Wichtig: Keine Milch, kein Obst, kein Fleisch! Sie können den Igel vorsichtig auf sichtbare Verletzun- gen (an Kopf, Beinen, Bauchseite) untersuchen und bei Bedarf Fliegeneier, Maden, Flöhe oder Ze- cken entfernen. 4. Fachhilfe kontaktieren Kontaktieren Sie eine nahe Igelstation oder einen wildtierkundigen Tierarzt, um das weitere not- wendige Vorgehen zu besprechen. Das Igelnetzwerk des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Rhein-Sieg-Kreis ist unter 02292-959640 oder 02247-74144 erreichbar und berät Sie gerne weiter. Je nach Zustand wird entschieden, ob der Igel zur Betreuung aufgenommen werden muss oder wieder ausgewildert werden kann. Nähere Informationen finden Sie außerdem bei der Pro Igel für den integrierten Naturschutz Deutschland e.V. unter https://www.pro-igel.de/. https://www.pro-igel.de/

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Hilfsbedürftigen Igel gefunden – was nun? 1. Igel beobachten Nicht jeder Igel ist hilfsbedürftig. Auffälliges Verhalten zeigt sich zum Beispiel durch Tagaktivität (Igel sind eigentlich nachtaktiv), torkelnde oder apathische Bewegungen, Untergewicht (unter 500– 600 g) sowie Verletzungen oder Parasitenbefall. Bei Jungtieren kann die Abwesenheit der Mutter ein deutliches Warnzeichen sein. 2. Igel sichern Nutzen Sie Handschuhe oder ein Tuch, um den Igel vorsichtig aufzunehmen, und setzen Sie ihn in einen mit Zeitung oder Handtüchern ausgepols- terten Karton mit Luftlöchern. Legen Sie eine lauwarme Wärmflasche, in ein Tuch gewickelt, nahe an das Tier. Eine Unterkühlung erkennen Sie daran, dass der Bauch des Igels kälter ist als Ihre Hand. Notieren Sie außerdem Funddatum, Uhrzeit, Fundstelle und – wenn möglich – das Gewicht des Tie- res. Diese Angaben können den Beginn eines Pflegeberichts darstellen. 3. Igel Erstversorgung zu Hause Stellen Sie den Karton an einen ruhigen, zugfreien Ort bei etwa 20 °C. Bieten Sie dem Igel lauwar- mes Wasser in einer flachen Schale an. Sofern es sich nicht um ein Jungtier handelt, kann der Igel mit ungewürztem Rührei oder Katzenfutter (ohne Soße) gefüttert werden. Wichtig: Keine Milch, kein Obst, kein Fleisch! Sie können den Igel vorsichtig auf sichtbare Verletzun- gen (an Kopf, Beinen, Bauchseite) untersuchen und bei Bedarf Fliegeneier, Maden, Flöhe oder Ze- cken entfernen. 4. Fachhilfe kontaktieren Kontaktieren Sie eine nahe Igelstation oder einen wildtierkundigen Tierarzt, um das weitere not- wendige Vorgehen zu besprechen. Das Igelnetzwerk des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Rhein-Sieg-Kreis ist unter 02292-959640 oder 02247-74144 erreichbar und berät Sie gerne weiter. Je nach Zustand wird entschieden, ob der Igel zur Betreuung aufgenommen werden muss oder wieder ausgewildert werden kann. Nähere Informationen finden Sie außerdem bei der Pro Igel für den integrierten Naturschutz Deutschland e.V. unter https://www.pro-igel.de/. https://www.pro-igel.de/ Hilfsbedürftigen Igel gefunden – was nun? 1. Igel beobachten Nicht jeder Igel ist hilfsbedürftig. Auffälliges Verhalten zeigt sich zum Beispiel durch Tagaktivität (Igel sind eigentlich nachtaktiv), torkelnde oder apathische Bewegungen, Untergewicht (unter 500– 600 g) sowie Verletzungen oder Parasitenbefall. Bei Jungtieren kann die Abwesenheit der Mutter ein deutliches Warnzeichen sein. 2. Igel sichern Nutzen Sie Handschuhe oder ein Tuch, um den Igel vorsichtig aufzunehmen, und setzen Sie ihn in einen mit Zeitung oder Handtüchern ausgepols- terten Karton mit Luftlöchern. Legen Sie eine lauwarme Wärmflasche, in ein Tuch gewickelt, nahe an das Tier. Eine Unterkühlung erkennen Sie daran, dass der Bauch des Igels kälter ist als Ihre Hand. Notieren Sie außerdem Funddatum, Uhrzeit, Fundstelle und – wenn möglich – das Gewicht des Tie- res. Diese Angaben können den Beginn eines Pflegeberichts darstellen. 3. Igel Erstversorgung zu Hause Stellen Sie den Karton an einen ruhigen, zugfreien Ort bei etwa 20 °C. Bieten Sie dem Igel lauwar- mes Wasser in einer flachen Schale an. Sofern es sich nicht um ein Jungtier handelt, kann der Igel mit ungewürztem Rührei oder Katzenfutter (ohne Soße) gefüttert werden. Wichtig: Keine Milch, kein Obst, kein Fleisch! Sie können den Igel vorsichtig auf sichtbare Verletzun- gen (an Kopf, Beinen, Bauchseite) untersuchen und bei Bedarf Fliegeneier, Maden, Flöhe oder Ze- cken entfernen. 4. Fachhilfe kontaktieren Kontaktieren Sie eine nahe Igelstation oder einen wildtierkundigen Tierarzt, um das weitere not- wendige Vorgehen zu besprechen. Das Igelnetzwerk des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Rhein-Sieg-Kreis ist unter 02292-959640 oder 02247-74144 erreichbar und berät Sie gerne weiter. Je nach Zustand wird entschieden, ob der Igel zur Betreuung aufgenommen werden muss oder wieder ausgewildert werden kann. Nähere Informationen finden Sie außerdem bei der Pro Igel für den integrierten Naturschutz Deutschland e.V. unter https://www.pro-igel.de/. https://www.pro-igel.de/

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03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 1 Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Stadt Bornheim Broschüre 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 2 Inhalt Vorbemerkungen Grundsatzerklärung „Gesunde Stadtverwaltung Bornheim“ Unternehmer – Arbeitgeber-Dienstherr Führungskräfte Übertragung der Unternehmerverantwortung Sicherheitsfachkräfte Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebsärztin Beauftragte Brandschutzhelfer*innen Sicherheitsbeauftragte Fachkraft für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischen Betriebsmittel Elektrotechnisch unterwiesene Person Versicherte (Arbeitnehmer und Bedienstete) Arbeitsschutzausschuss Personalrat Arbeitsschutzgesetze und Unfallverhütungsvorschriften Gefährdungsbeurteilungen Bildschirmarbeitsplätze Erfassung und Überprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Unfallmeldewesen Versicherungsfälle Unterweisungen Organisation der Erste Hilfe Anzeige und Dokumentation von Unfällen Arbeitsmedizinische Vorsorge und Nachuntersuchungen Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Kindern Immunisierungsmaßnahmen Arbeitsschutzkleidung Umgang mit Gefahrstoffen Alkohol- und Medikamentensucht am Arbeitsplatz Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten 1. Vorbemerkung Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber: zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu menschengerechter Gestaltung der Arbeit zu regelmäßiger und Anlass bezogener Unterweisung zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen Überprüfung des Erfolges/Wirksamkeit schriftliche Dokumentation Der Arbeitgeber ist für die Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, für die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe verantwortlich. Er ist per Gesetz verpflichtet, die Gesundheitsgefährdungen zu beurteilen, Schutzvorkehrrungen zu treffen und die Bediensteten über alle Gefahren und Maßnahmen zu informieren. Diese Richtlinien und Informationen haben das Ziel, den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Stadt Bornheim als Teil der Arbeit zu etablieren und verbindlich zu organisieren. Alle Gesetze, Verordnungen sowie Unfallverhütungsvorschriften der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen NRW (UK) wenden sich an den Arbeitgeber, der für eine entsprechende Umsetzung Sorge zu tragen hat. Als notwenige Basisinformation und Arbeitshilfe dienst die Broschüre GUV-I 8565 „Organisation der Arbeitsschutzes – Städte und Gemeinden“, die auf der Internetseite der UK (www.unfallkasse-nrw.de) jederzeit eingesehen werden kann. Dies gilt ebenso für alle anderen Informationen und Unfallverhütungsvorschriften. 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 3 2. Grundsatzerklärung „Gesunde Stadtverwaltung Bornheim“ Die Stadt Bornheim hat sich zum Ziel gesetzt, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeits- und Beschäftigungstätigkeit nachhaltig erhalten und fortentwickeln können. 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 4 3. Unternehmer – Arbeitgeber-Dienstherr Die Arbeitsschutzvorschriften richten sich in erster Linie an den Unternehmer (Arbeitgeber). Er trägt die Gesamtverantwortung, also auch die für den Arbeitsschutz. Im Bereich der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand gelten als Unternehmer neben dem Bund, den Ländern auch die Gemeinden. Zum Handeln verpflichtet sind die vertretungsberechtigten Organe, d.h. der Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt. Die vertretungsberechtigten Organe haben umfassende Verantwortung und sollen die Grundsatz- und Leitentscheidungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz treffen, die organisatorischen Maßnahmen vorgeben und die erforderlichen Mittel im Haushalt einstellen. 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 5 4. Führungskräfte Die Führungskräfte nehmen Unternehmer- bzw. Arbeitgeberaufgaben im Betrieb wahr. Auf Grund dieser arbeitsvertraglich eingeräumten Funktion haben sie eigenständige Führungspflichten in ihrem jeweiligen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich. Diese sind vom Unternehmer/ Arbeitsgeber übertragen und umfassen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung. Damit haben Führungskräfte auch eine Auswahl-, Organisations- und Überwachungspflicht. Um die Verantwortungsbereiche und Kompetenzen zu verdeutlichen und abzugrenzen, ist im Bereich des Arbeitsschutzrechtes eine Übertragung in schriftlicher Form erforderlich. 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 6 5. Übertragung der Unternehmerverantwortung Bei der Stadt Bornheim sind die Aufgaben und Kompetenzen im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Pflichten zur Gewährleistung der Betriebssicherheit auf die nachgeordneten Vorgesetzten (Dezernenten, Amts- und Abteilungsleiter) übertragen durch ergänzenden Auftrag nach bürgerlich-rechtlichen Vorschriften oder nach den Spezialvorschriften, wie § 13 Abs. 2 ArbSchG., §§ 9, 130 OWiG, § 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII oder § 13 UVV, „Grundsätze der Prävention“ (GUV-VA1) Die Pflichtübertragung erfolgt schriftlich und ist vom Beauftragten durch Unterschrift zu bestätigen. Zu diesen Pflichten gehört insbesondere: 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 7 Die Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiche im Amt/ Betrieb festzulegen Dafür zu sorgen, dass sich Menschen, Geräte und Baulichkeiten in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden Darüber zu wachen, dass die vorgeschriebenen und im Bereich vorhandenen Sicherheitseinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen benutzt werden und dass die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen bei der Ausführung der Arbeiten beachtet werden Dafür Sorge zu tragen, dass Mängel, Gefahrenquellen und Gefahrenstellen -soweit sie nicht sogleich beseitigt werden können- dem Arbeitgeber gezeigt werden Ein sicherheitswidriges Verhalten der unterstellten Beschäftigten zu unterbinden Fehlverhalten der Beschäftigen zu beanstanden Sicherheitswidrige Zustände zu beseitigen. Gefährdende Arbeiten einzustellen Darauf zu achten, dass die arbeitsmedizinischen Untersuchungen zeitgerecht veranlasst und durchgeführt werden Notwendige Informationen und Schulungen zu arbeitsschutzrelevanten Themen sicherzustellen Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen zu veranlassen Die Wirksamkeit von Maßnahmen festzustellen Unfallanzeigen rechtzeitig aufzunehmen und weiterzuleiten 6. Sicherheitsfachkräfte Nach ASIG sind Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. 6.1 Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) laut ASIG §6 6.2 Betriebsarzt/ Betriebsärztin 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 8 6.1 Fachkraft für Arbeitssicherheit Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat keine Weisungsbefugnis (außer es ist Gefahr im Verzug), sondern berät den Dienstherrn zu allen Themen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Sie ist bei der Anwendung ihrer Fachkunde auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes weisungsfrei. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat regelmäßige Begehungen durchzuführen. Sie hat Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen und den Unternehmer auf Mängel hinzuweisen. Des Weiteren schlägt sie Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln vor und wirkt auf deren Durchführung hin. Daneben informiert sie die Bediensteten über die Unfall- und Gesundheitsgefahren und wirkt bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mit. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu beraten und zu unterstützen. Darüber hinaus hat sie Unterstützungs- und Beratungspflichten gegenüber dem Personalrat. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt insbesondere zu folgenden Aufgabenkomplexen: Ermitteln und Beurteilen von Arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren und von Faktoren zur Gesundheitsförderung Mitwirken bei der Vorbereitung und Gestaltung sicherer, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme Mitwirken bei der Aufrechterhaltung sicherheits-, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme und kontinuierliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten Durch regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten, dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person, festgestellte Mängel mitzuteilen. Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken Mitwirken bei der Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Management und Führung von Prozessen; Einbindung in die betriebliche Aufbau-, und Ablauforganisation, in die ständige Bewertung von Stand und Entwicklung und Gewährleistung einer kontinuierlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 9 Josef Mandt (0 22 22 / 945-122; Josef.Mandt@Stadt-Bornheim.de) 6.2 Betriebsärztin Der Betriebsarzt ist, wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit, als Berater in der Anwendung seiner Fachkunde weisungsfrei: Aufgaben des Betriebsarztes nach ASIG § 3 sind Unterstützung des Arbeitgebers bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitsplätzen, Arbeitsschutz, Eingliederung Behinderter, Beurteilung der Arbeitsbedingungen Beschaffung von Arbeitsmitteln sowie von persönlichen Schutzausrüstungen Beurteilung der Arbeitsbedingungen Mitwirkung bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb Untersuchung und Belehrung der Beschäftigten zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung Der Betriebsarzt berät in allen Fragen des Gesundheitsschutzes, insbesondere bei arbeitsmedizinischen, arbeitspsychologischen, hygienischen und ergonomischen Fragen sowie bei der Eingliederung Bediensteter in den Arbeitsprozess. Weiterhin gehören die Untersuchungen von Bediensteten und die arbeitsmedizinische Beurteilung der Arbeitsplätze zu ihren Aufgaben. Nach ASIG § 11 nehmen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teil. Für Informationen, Beratungen, Begehungen, Hilfe und Unterstützung für Unterweisungen stehen als Fachkraft für Arbeitssicherheit Herr Josef Mandt und / oder die Betriebsärztin Frau Dr. Wehmeier zur Verfügung. 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 10 7. Beauftragte Beauftragte werden von Dienstherrn verpflichtet, um ihn bei besonderen Tätigkeiten und Aufgaben zu unterstützen. Bei der Stadt Bornheim sind für verschiedene Bereiche Personen mit den Aufgaben betraut worden: 7.1 Brandschutzhelfer*innen 7.2 Sicherheitsbeauftragte 7.3 Fachkraft für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischen Betriebsmittel 7.4 Elektrotechnisch unterwiesene Person 7.5 Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten 7.6 Regalprüfer*innen 7.7 Ersthelfer*innen 7.8 Evakuierungshelfer*innen 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 11 7.1 Brandschutzhelfer*in Die Brandschutzbeauftragten sind in ihrer Funktion ebenfalls unmittelbar der Behördenleitung unterstellt. Sie sind bei der Anwendung ihrer Fachkunde auf dem Gebiet des Brandschutzes weisungsfrei. Die Brandschutzbeauftragten beraten und unterstützen den Behördenleiter bei der: 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 12 Aufstellung der Brandschutzordnung Festlegung der Flucht- und Rettungswege Erstellung eines betrieblichen Gefahrenabwehrplans Durchführung von Brandverhütungsschauen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden Koordinierung der Brandschutzanforderungen zwischen den Behörden Behördenkoordination (Vorbeugender Brandschutz, Bauordnung, Verband der Sachversicherer VdS, vfdb usw.) Festlegung über Art und Umfang von Feuerlöscheinrichtungen Auslegung des Brandschutzes hinsichtlich der Verordnung für brennbare Flüssigkeiten (VbF) und technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten ( TRbF) Motivation, Information, Ausbildung und Unterweisung der Belegschaft in den Handhabung mit Feuerlöscheinrichtungen Erstellung und Pflege eines Brandschutzkonzeptes Aufzeigung von Mängeln im vorbeugenden Brandschutz und von Maßnahmen zur Beseitigung Festlegung von Ersatzmaßnahmen für den Ausfall oder bei Außerbetriebssetzung von Brandschutzeinrichtungen Untersuchung von Brandursachen, Auswertung und Verbesserung von Brandverhütung Organisation und Überwachung von Brandschutzkontrollen Erstellung und Fortschreibung einer Brandrisikoanalyse Erstellung und Herausgabe von Betriebsanweisungen im Bereich des Brandschutzes Planung von vorbeugenden abwehrenden Brandschutzmaßnahmen (Mitwirkung). 7.2 Sicherheitsbeauftragte Die nach § 22 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VII (SGB) i.V.m. § 20 Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A 1 „Grundsätze der Prävention“ vom Bürgermeister bestellten städtischen Sicherheitsbeauftragten haben die Aufgabe, den Arbeitgeber bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von den vorhandenen und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall und Gesundheitsgefahren für die versicherten aufmerksam zu machen. Stellt er/ sie Mängel fest, sind diese schriftlich anhand eines Vordrucks nach GUV-I 8542 dem/der zuständigen Vorgesetzten zu melden. Dies soll dazu führen, dass eine Zusammenarbeit zwischen dem/der Sicherheitsbeauftragten, dem Arbeitsgeber, dem Personalrat und der Sicherheitsfachkraft gewährleistet ist. Darüber hinaus soll dieses Verfahren eine Beseitigung der festgestellten Mängel sicherstellen. Sicherheitsbeauftragte tragen rechtlich keine größere Verantwortung für die Arbeitssicherheit als alle anderen Mitarbeiter /-innen, denn sie sind nicht weisungsberechtigt. Sie sind für ihren Zuständigkeitsbereich ehrenamtlich tätig und Ansprechpartner/ -in für Kolleginnen und Kollegen. Die Sicherheitsbeauftragten haben insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen: Mängel zu melden auf Arbeits- und Gesundheitsgefahren der Kollegen zu achten. an Betriebsbegehungen und Unfallermittlungen im Zuständigkeitsbereich teilzunehmen bei Bedarf an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teilzunehmen mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammenzuarbeiten 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 13 7.3 Fachkraft für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischen Betriebsmittel Der Bürgermeister hat dafür zu sorgen, dass sich die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, in allen städtischen Gebäuden und in denen die dienstlich genutzt werden, in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand befinden. Zu seiner Unterstützung bestellt der Bürgermeister eine verantwortliche Elektrofachkraft, die diese Aufgaben in seinem Sinne übernimmt. Ein Schwerpunkt ist die Prüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel, die einer von der verantwortlichen Elektrofachkraft festgelegten Prüffrist unterliegen. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden. Im Rahmen seiner Funktion beaufsichtigt die verantwortliche Elektrofachkraft durch stichprobenartige Kontrolle der Wiederholungsprüfung die hierfür eingesetzten elektrotechnisch unterwiesenen Personen und beauftragte Fremdfirmen. 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 14 7.4 Elektronisch unterwiesene Person Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist eine Person, die durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren unterrichtet, belehrt und ggf. angelernt wurde. Die der elektro-technisch unterwiesenen Person übertragenen Aufgaben dürfen jedoch nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft erfolgen. Die elektrotechnisch unterwiesene Person darf keine Instandsetzungen oder Installationen eigenverantwortlich durchführen. Die "Leitung- und Aufsichtsführende" Elektrofachkraft ist dafür verantwortlich, dass die elektrotechnisch unterwiesene Person die ihr übertragenen Aufgaben weisungsgemäß ausführt und muss dies stichprobenartig (in geeigneten Zeitabständen) prüfen und auch dokumentieren. Elektrotechnisch unterwiesene Personen sind Nichtelektriker, die durch eine theoretische und praktische Unterweisung Kenntnisse erhalten, um begrenzte Eingriffe an elektrischen Anlagen vornehmen zu dürfen. Sie sind für die mittels Mess- und Prüfgeräte ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher elektrische Betriebsmittel (Elektrogeräte etc.) verantwortlich und der Elektrofachkraft fachlich unterstellt. 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 15 Josef Mandt (0 22 22 / 945-122; Josef.Mandt@Stadt-Bornheim.de) 8. Versicherte Nicht nur der Unternehmer, auch die Versicherten (Bediensteten) haben im Arbeitsschutz Aufgaben und Pflichten. Diese sind im Arbeitsschutzgesetz (§§15,16), in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und im (Sozialgesetzbuch) Unfallversicherungseinordnungsgesetz - SGB VII (§ 21 Abs. 3) festgeschrieben. Die Versicherten (Bediensteten) haben alle der Arbeitssicherheit dienenden Maßnahmen zu unterstützen. Ihre wesentlichen Aufgaben bestehen in: Weisungen des Dienstherrn /Arbeitgebers zu befolgen, Persönliche Schutzausrüstung zu tragen, die Einrichtung bestimmungsgemäß zu benutzen, Mängel beseitigen bzw. anzuzeigen, die Erste Hilfe zu unterstützen 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 16 9. Arbeitsschutzausschuss Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von übergeordneter Bedeutung werden im Arbeitsschutzausschuss, der 4x jährlich einberufen wird, behandelt. Er dient auch dazu, Entscheidungen vorzubereiten und den Arbeitsschutz im Betrieb weiterzuentwickeln. Im Arbeitsausschuss, dessen Geschäftsführung Amt 11 obliegt, sind z. Zt. folgende ständige Mitglieder vertreten: Betriebsärztin Frau Wehmeier BG prevent GmbH Bonn Vorsitzender des Personalrates Herr Thomas Harzheim (0 22 22 / 945-330; Thomas.Harzheim@Stadt-Bornheim.de) Personalratsmitglied Frau Elke Keuler (0 22 22 / 17 71) Fachkraft für Arbeitssicherheit Herr Josef Mandt (0 22 22 / 945-122; Josef.Mandt@Stadt-Bornheim.de) Amt 11 Frau Christina Jelen (0 22 22 / 945-245; Christina.Jelen@Stadt-Bornheim.de) 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 17 10. Personalrat Der Personalrat ist die Interessenvertretung der Beschäftigten. Als solcher ist er ein wichtiger Beteiligter in der Betriebsstruktur – auch beim Arbeits- und Gesundheitsschutz. Neben verschiedenen anderen Gesetze und Vorschriften ist der Personalrat hauptsächlich durch das Landespersonalvertretungsgesetz in den Arbeits- und Gesundheitsschutz eingebunden. Zu den Aufgaben bzw. Rechten des Personalrates gehören unter anderem: auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten die für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen (z.B. Unfallkasse NRW, Amt für Arbeitsschutz bei der Bezirksregierung) durch Anregungen, Beratung und Auskunft zu unterstützen sich für die Durchführung gesundheitsförderlicher Maßnahmen und den Arbeitsschutz einzusetzen mitzubestimmen bei der Lage von Arbeitszeit und Pausen mitzubestimmen bei Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen einschließlich Maßnahmen vorbereitender und präventiver Art (z.B. Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen) mitzubestimmen bei der Gestaltung der Arbeitsplätze mitzubestimmen bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und bei Einführung, wesentlicher Änderung und Ausweitung betrieblicher Informations- und Kommunikationsnetze der Personalrat ist bei allen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz oder der Unfallverhütung stehenden Besichtigungen und Besprechungen hinzuzuziehen und er erhält die Niederschriften über diese Untersuchungen, Besichtigungen und Besprechungen der Personalrat ist ständiges Mitglied im Arbeitsschutzausschuss 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 18 11. Arbeitsschutzgesetz und Unfallverhütungsvorschriften Alle Unfallverhütungsvorschriften können auf der Internetseite der Unfallkasse NRW (www.unfallkasse-nrw.de) zur eingesehen werden. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit können bei Amt 11 und der Fachkraft für Arbeitssicherheit nach Terminvereinbarung eingesehen werden, sie sind aber auch im Internet zu finden. 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 19 12. Gefährdungsbeurteilung Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Arbeitsplätze zu beurteilen, um die notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz durchzuführen. Eine wichtige Vereinfachung bei der Untersuchung ist die Möglichkeit, gleichartige Arbeitsplätze zusammenzufassen. Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch: Die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte bzw. des -platzes, physikalische, chemische und biologische Einwirkung, die Gestaltung, Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmittel, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, Bei werdenden oder stillenden Müttern ist eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes vorzunehmen. Werden konkrete Arbeitsschutzbestimmungen nicht erfüllt, muss beurteilt werden, ob gegen die im Einzelnen aufgezeigten Gefährdungen Maßnahmen ergriffen werden müssen. Es ist weiter festzulegen, wer welche Maßnahme durchzuführen hat. Anschließend ist zu prüfen, ob die Maßnahme tatsächlich durchgeführt wurde und die gewünschte Wirkung zeigte (Evaluierung). Die Bediensteten sind bei der sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung ihrer Arbeitsplätze zu beteiligen. 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 20 13. Bildschirmarbeitsplätze Bei der Beurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen ist zu den allgemeinen Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes zusätzlich die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) zu beachten. Sie fasst die Anforderungen an das Bildschirmgerät selbst, den Arbeitsplatz und die Arbeitsumgebung sowie an die Softwareausstattung und die Arbeitsorganisation zusammen. Die Untersuchung der Bildschirmarbeitsplätze (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) einschließlich der Dokumentation wird i. d. R. durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit vorgenommen. Die Mängelbeseitigung erfolgt ggf. in Abstimmung mit Amt 11. Der Betriebsarzt steht beratend zur Verfügung. Die Beurteilung ist in regelmäßigen Zeitabständen zu wiederholen. Auch bei wesentlichen Änderungen am Arbeitsplatz, wie neuen Arbeitsmitteln, Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Änderung der Beleuchtung sowie bei Beschwerden, die auf die Tätigkeit am Bildschirmarbeitsplatz zurückgeführt werden können, ist eine erneute Beurteilung erforderlich. Nach § 6 der BildscharbV bietet der Arbeitgeber vor Aufnahme der Tätigkeit an Bildschirmen, anschließend in regelmäßigen Zeitabständen sowie beim Auftreten von arbeitsplatzbedingten Sehbeschwerden, eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch den Betriebsarzt an. Termine werden von Amt 11 vereinbart. Für den Fall, dass der Betriebsarzt eine Sehhilfe (sog. Bildschirmarbeitsplatzbrille) empfiehlt, hat jeder Beschäftigte die Möglichkeit die Kosten für eine Sehhilfe bis zu einer festgesetzten Summe geltend zu machen. 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 21 14. Erfassung und Überprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Nach der Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel erfasst und in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand, d.h. auf ihre Betriebs- und Arbeitssicherheit, geprüft werden. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung obliegt einer Elektrofachkraft (z.B. Elektromeister, -geselle). Stehen für Mess- und Prüfaufgaben geeignete Geräte zu Verfügung, dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft diese Prüfung vornehmen. Bei der Stadt Bornheim erfolgt die Erfassung und Prüfung durch elektrotechnisch unterwiesenes Personal. 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 22 15. Unfallmeldewesen Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei allen Arbeits- und Wegeunfällen, die einen Arztbesuch oder den Tod eines Versicherten zur Folge haben, eine Unfallanzeige zu erstatten. Die Aufnahme des Arbeitsunfalls erfolgt durch den/die direkten Vorgesetze/n. Die Anzeige hat binnen 3 Tagen zu erfolgen, nach dem der Unfall bekannt wurde. Die Unfallanzeige erfolgt in vierfacher Ausfertigung. Die Unterzeichnung der Unfallanzeige erfolgt durch den Unternehmer/in, Bevollmächtige/r = Amtsleiter*in Personalrat = Vorstandsmitglied Im Anschluss wird sie an Amt 11, Abteilung Personalverwaltung, weitergeleitet. Amt 11 prüft die Unfallanzeige, hält ggf. Rücksprache mit dem zuständigen Amt / Betrieb und holt die Unterschrift des Personalrates ein. 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 23 15. Unfallmeldewesen 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 24 Der Versand erfolgt durch den Amt 11 wie folgt: 1 Exemplar an die Unfallkasse NRW 1 Exemplar an den Personalrat 1 Exemplar an die Personalverwaltung Zusätzlich erhalten folgende Personen eine Kopie der Unfallmeldung: Die verunfallte Person Der Betriebsarzt Die Fachkraft für Arbeitssicherheit Tödliche Unfälle sowie besonders schwere Unfälle und Massenunfälle sind in Abstimmung mit Amt 11 sofort fernmündlich bzw. per Fax oder als E-Mail dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Amt 11 informiert zeitgleich den Bürgermeister o. V. i. A. . Für die Unfallmeldung bzw. die Erstattung der Unfallanzeige ist im Rahmen der Personalführungsverantwortung grundsätzlich der Amtsleiter und für die Tageseinrichtungen für Kinder die jeweilige Leitung zuständig. Arbeitsunfälle von Beamtinnen und Beamten werden zentral durch Amt 11 aufgenommen; sie sind daher unverzüglich dem Abteilungsleiter Personal o. V. i. A. zu melden. 16. Versicherungsfälle Arbeits-, Wegeunfälle und Berufskrankheiten sind Versicherungsfälle, die Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung begründen. Arbeitsunfälle sind Unfälle, die eine versicherte Person bei einer versicherten Tätigkeit (Einsatz, Übung usw.) erleidet. Ein Unfall in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn der Gesundheitsschaden auf körperliche Veranlagung oder bestehenden Vorschäden beruht und auch bei jeder anderen Gelegenheit hätte auftreten können, so dass das schädigende Ereignis nur Gelegenheitsursache war. Zum Wegeunfall zählen Unfälle auf dem Weg zu Arbeitsstätte oder zu einer sonstigen versicherten Tätigkeit und zurück zur Wohnung. Grundsätzlich ist der unmittelbare Weg versichert. Umwege nur dann, wenn sie durch die Bildung von Fahrgemeinschaften notwendig werde. Die Wahl des Verkehrsmittels ist frei. Wird der Weg aus privaten Gründen unterbrochen, entfällt der Versicherungsschutz während dieser Zeit. Der Heimweg nach einer versicherten Tätigkeit muss in einem zeitlichen Zusammenhang zum Dienst-Ende stehen. Der Versicherungsschutz entfällt auch, wenn sich der Unfall unter Alkoholeinwirkung ereignet und der Alkohol rechtlich die allein wesentliche Ursache ist. Die gilt auch für die Einnahme von Medikamenten, wenn der Unfall darauf zurückzuführen ist. Berufskrankheiten sind Krankheiten, die durch besondere Einwirkungen ausgelöst werden, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Die derzeit geltende Liste umfasst 65 Berufskrankheiten, die in der Berufskrankenverordnung bezeichnet sind. 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 25 17. Unterweisungen Nach § 12 ArbSchG hat der Arbeitgeber die Bediensteten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterrichten. Neben der grundlegenden Forderung zur Unterweisung in der Unfallverhütungsvorschrift GUV-VA 1 „Grundsätze der Prävention“ werden auch in zahlreichen anderen Bestimmungen Unterweisungen angefordert. Die Unterweisungen erfolgen amtsintern in eigener Zuständigkeit. Sie umfassen Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Bediensteten ausgerichtet sind. Die Belehrungen müssen bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden (mindestens jedoch einmal jährlich). Unterweisung ist eine wichtige Methode der Mitarbeiter*innenführung. Anhand praktischer Beispiele sollen Arbeitsabläufe besprochen und eingeübt werden. Mögliche Gefährdungen und Belastungen werden mit den Mitarbeiter* -innen erarbeitet und situationsgerechte Lösungen gesucht. . 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 26 17. Unterweisungen 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 27 Ferner ist es sinnvoll, das Verhalten zum Beispiel bei Betriebsstörung, Notfällen, Bränden oder Erste-Hilfe-Situationen zu üben. Nach § 4 der Unfallverhütungsvorschrift GUV-VA 1 „Grundsätze der Prävention“ DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“) ist der Arbeitsgeber verpflichtet, die Bediensteten über das Verhalten im Gefahrenfall zu unterrichten, insbesondere über die Lage der Fluchtwege und Notausgänge, damit die Beschäftigten auch unter erschwerten Bedingungen einer Paniksituation die Arbeitsplätze schnell verlassen können. Dabei ist es unerheblich, ob sich die Arbeitsplätze in Räumen oder im Freien befinden. Das Amt hat über die durchgeführten Unterweisungen entsprechende Nachweise zu führen. Für die Dokumentation stellt die Unfallkasse ein Unterweisungsbuch zur Verfügung, das in Amt 11 erhältlich ist. Um in einem Schadenfall den Nachweis der Unterweisung zu erbringen, hat jede/ -r unterwiesene/ -r Bedienstete seine/ihre Teilnahme mit Unterschrift zu bestätigen. Arbeitsbereiche, in denen Unterweisungen durchzuführen sind, sind den einzelnen Unfallverhütungsvorschriften zu entnehmen. Werden Tätigkeiten, für die Unterweisungen vorgesehen sind, von betriebsfremden Personen (Leiharbeiter*innen, Fremdfirmen, Besucher/innen, Aufsichtsperson) durchgeführt, sind diese entsprechend zu unterrichten. 18. Organisation und Erste Hilfe Nach § 24 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ hat der Arbeitgeber auch dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit das erforderliche Personal, insbesondere Ersthelfer/innen zur Verfügung stehen. Die Ausbildung und Organisation von Ersthelfer*innen wird zentral von Amt 11 organisiert. Ersthelfer*innen werden mit dem Ziel ausgebildet, die Zeitspanne bis zum Eintreffen von geschultem Rettungspersonal zu überbrücken oder notwendige Maßnahmen bei kleineren Unfällen selbstständig zu ergreifen. Als Ersthelfer*innen dürfen nur Personen eingesetzt werden, die z.B. durch den Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft oder den Malteser-Hilfsdienst in der Ersten Hilfe ausgebildet sind. Die Ausbildung erfolgt während der Dienstzeit in einem acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang, der im Abstand von 2 Jahren aufgefrischt wird. Auffrischungslehrgänge werden über Amt 11 bei der UK beantragt. 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 28 19. Anzeige und Dokumentation von Unfällen Bei allen Unfällen, bei denen eine Ärztin/ ein Arzt in Anspruch genommen wird, ist unverzüglich eine Unfallanzeige auszufüllen (s. Ausführungen unter Ziffer 15 Unfallmeldewesen). Alle anderen Unfälle müssen im Verbandbuch (GUV-I 511-1) dokumentiert werden, damit bei Spätfolgen eines nicht gemeldeten Unfalles der betriebliche Zusammenhang nachgewiesen werden kann. Diese Aufzeichnungen müssen 5 Jahre aufbewahrt werden. Sie müssen folgende Angaben enthalten: Name der/ des Verletzten bzw. Erkrankten Datum und Uhrzeit Ort (Gebäudeteil) Hergang des Unfalles Namen der Zeugin/ des Zeugen/ der Zeugen Art und Umfang der Verletzung bzw. Erkrankung Zeitpunkt, Art und Weise der Maßnahme Namen der Person, die Erste Hilfe leistete 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 29 Die Verbandbücher sind in den Verbandskästen, deren Standorte in den städt. Gebäuden und Einrichtungen mit einem weißen Kreuz auf grünem Hintergrund besonders gekennzeichnet sind, vorzuhalten. Ersthelfer/ -innen genießen kraft der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherungsschutz, ohne dass es dazu des Abschlusses einer gesonderten Versicherung bedarf. Der/die Ersthelfer*in kann beim Unfallversicherungsträger grundsätzlich Ersatz der eigenen Aufwendungen (Sach- und Körperschäden) für unvermeidbaren Schaden, der im Rahmen seiner/ihrer Hilfeleistung entstanden ist, verlangen. 29 20. Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Nachuntersuchungen Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Nachuntersuchungen sind ein Beitrag zu allgemeinen Gesundheitsvorsorge. Sie dienen: zur Feststellung der individuellen Eignung für einen beabsichtigten Arbeitsplatz und zum frühzeitigen erkennen von Risikofaktoren und Gesundheitsschäden, um eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes durch die berufliche Tätigkeit zu verhindern Folgende Untersuchungen werden durch den Betriebsarzt vorgenommen: Einstellungsuntersuchungen vor Aufnahme der Tätigkeit am Arbeitsplatz – soweit erforderlich Nachuntersuchungen während der Tätigkeit Untersuchungen im Rahmen des Mutterschutzgesetzes (auf Wunsch) Untersuchungen im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (auf Wunsch) Untersuchungen im Rahmen der Bildschirmarbeitsverordnung (auf Wunsch) Untersuchungen zur Wiedereingliederung von Beschäftigten mit Behinderungen bzw. nach Langzeiterkrankungen (Arbeitsplatztauglichkeitsuntersuchungen) Untersuchungen bei arbeitsplatzbezogenen Beschwerden besondere Vorsorgeuntersuchungen: Lärm, Arbeiten mit Absturzgefahr, Arbeiten mit Infektionsgefährdung, Hautbelastung, Atemwegsbelastung, Fahr- und Steuertätigkeit (Führung eines städtischen Dienstfahrzeuges) 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 30 20. Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Nachuntersuchungen Sämtliche betriebsärztlichen Untersuchungen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Die dort erhobenen Daten dürfen nicht ohne Einverständnis der Betroffenen weitergegeben werden. Die Termine für die v. g. Untersuchungen werden von dem Betriebsarzt überwacht. Die Vereinbarung der Termine erfolgt in Abstimmung mit dem jeweiligen Amt. Das Untersuchungsergebnis wird lediglich nur nach den in den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen verwendeten Kriterien bescheinigt: keine gesundheitlichen Bedenken keine gesundheitliche Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen befristete gesundheitliche Bedenken gesundheitliche Bedenken. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen können während der Arbeitszeit vorgenommen werden. Beamte/ -innen benötigen aus Anlass der Einstellung, der Anstellung auf Lebenszeit, zur Genehmigung einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme (Kur), der Überprüfung der Dienstfähigkeit und der Untersuchung für die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand ein vom Amtsarzt ausgestelltes Gesundheitszeugnis. 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 31 21. Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Kindern Der berufliche Umgang mit Kindern birgt auch gesundheitliche Gefahren. Insbesondere in der Schwangerschaft und Stillzeit stellen u.a. Infektion mit Kinderkrankheiten, Zwangshaltungen sowie das Heben und Tragen besondere Risiken dar. Zum Schutz von Überforderungen, Überbeanspruchungen und Gefahren am Arbeitsplatz hat der Gesetzgeber durch das Mutterschutzgesetz und der Mutterschutzrichtlinienverordnung entsprechenden Regelungen erlassen. In diesen Fällen sind spezielle Gefährdungsbeurteilungen mit zu veranlassenden Schutzmaßnahmen unverzüglich durch den/die nächsthöhere/-n Dienstvorgesetze/-n in der Tageseinrichtung bzw. durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit durchzuführen, die an Amt 11, Abteilung Personalverwaltung, zur weiteren Veranlassung zuzuleiten sind. 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 32 22. Immunisierungsmaßnahmen Immunisierungsmaßnahem gegen z.B. Influenza, Hepatitis A und/ oder B sind den Bediensteten, die berufsbedingt eine erhöhte Infektionsgefährdung gegenüber der Allgemeinbevölkerung unterliegen, insbesondere Erzieher/innen, Mitarbeitern Abwasserkontakt, Außendienst-, und Sozialbereichsmitarbeiter/ -innen sowie Bediensteten mit erhöhtem Kundenkontakt, kostenlos zu ermöglichen. Nach § 12 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass der gefährdete Personenkreis über die für ihn in Frage kommenden Maßnahmen zur Immunisierung bei Aufnahme der Tätigkeit und bei Bedarf unterrichtet wird. Weiterhin hat er insbesondere auf Zuverlässigkeit, Dauer der Schutzwirkung und etwaige Komplikationsmöglichkeiten hinzuweisen. Die im Einzelfall gebotenen Maßnahmen zur Immunisierung sind im Einvernehmen mit dem Arzt/der Ärztin, der/die die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung durchgeführt, festzulegen. Die Maßnahmen zur Immunisierung schließen bei Aufnahmen schließen auch Wiederholungsimpfungen ein. Zur Dokumentation ist der Impfpass mitzubringen. Zur ersten Impfung sollte ein ggf. vorhandener Allergiepass mitgebracht werden. Die Bediensteten können frei entscheiden, ob sie sich einer solchen Maßnahme unterziehen wollten. Bedienstete, die sich einer Immunisierungsmaßnahme nicht unterziehen wollen, können vom Arbeitgeber dazu angehalten werden, eine Erklärung darüber abzugeben, dass ihnen entsprechende Maßnahmen kostenlos angeboten worden sind. Versicherungsrechtliche Nachteile entstehen den Bediensteten, die solchen Erklärungen unterzeichnen, nicht. Der Versicherungsschutz bleibt auch dann bestehen, wenn eine Impfung aufgrund eigener Ablehnung, gleich aus welchem Grund, unterblieben ist. Falls durch eine Impfung, die aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt wird, ein Impfschaden entsteht, gewährt der Unfallversicherungsträger dafür Leistungen wie bei einem Arbeitsunfall. Über alle weiteren Impfungen erfolgt eine Beratung durch den Betriebsarzt. 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 33 23. Arbeitsschutzkleidung Gemäß § 29 der Unfallverhütungsvorschrift GUV-VA 1 „Grundsätze der Prävention“ in Verbindung mit § 2 der PSA-Benutzungsverordnung wird auf der Grundlage der Dienstvereinbarung über die Gestellung von Schutz- und Dienstkleidung bei der Stadtverwaltung Bornheim seitens des Arbeitgebers geeignete persönliche Arbeits- und Schutzkleidung zur Verfügung gestellt. 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 34 24. Umgang mit Gefahrenstoffen Nach der Gefahrstoffverordnung hat der Arbeitgeber alle Maßnahmen zu treffen, die den Bediensteten einen sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen ermöglichen. Um mögliche Gefahren am Arbeitsplatz erkennen zu können, ist zunächst die Gefahrstoffermittlung, die von den jeweiligen Ämtern/ Betrieben durchzuführen ist, erforderlich. Bei vorhandenen Gefahrstoffen sind die von ihren ausgehenden Gefahren zu erfassen. Dies kann bei Originalverpackungen anhand deren Kennzeichnung erfolgen. Originalpackungen sind korrekt mit folgenden Angaben gekennzeichnet: der chemischen Bezeichnung des Stoffes, dem Gefahrensymbol und der dazugehörigen Gefahrenbezeichnung, den Sicherheitsratschlägen, den Hinweis auf besondere Gefahren, die dem Stoff zugeordnete EU-Nummer, Namen und Anschrift des Inverkehrbringers Zusätzliche Informationen können den vom Inverkehrbringer der Gefahrstoffe zu Verfügung zu stellenden Sicherheitsdatenblätter entnommen werden. 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 35 Nach Erfassung der Gefahrstoffe ist zu überprüfen, ob es möglich ist, einzelne Produkte gegen andere mit geringerem gesundheitlichem Risiko auszutauschen. Unter Umständen sind auch die Arbeitsbedingungen zu ändern. Die erfassten Gefahrenstoffe sind in einem Verzeichnis, dem Gefahrstoffkataster, zu führen, das mindestens folgende Angaben enthält: Bezeichnung des Gefahrstoffes Einstufung des Gefahrstoffes oder Angabe der gefährlichen Eigenschaften Mengenbereiche des Gefahrstoffes im Betrieb Arbeitsbereiche, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird Für Arbeitsbereiche, in denen durch den Umgang mit Gefahrstoffen eine Gefährdung des Menschen oder der Umwelt möglich ist, muss eine arbeitsplatz- und stoffbezogene Betriebsanweisung erstellt werden. Der Betriebsarzt und/oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit stehen dabei beratend zur Verfügung. Anhand dieser Betriebsanweisung sind die Bediensteten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und anschließend jährlich zu unterweisen. Die Betriebsanweisungen sind dem Arbeitsschutzausschuss zur Kenntnis zur bringen. 25. Alkohol- und Medikamentensucht am Arbeitsplatz Arzneimittel stellen wichtige Helfer bei der Behandlung von Krankheiten und der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit dar. Durch ursachgemäßen Gebrauch können jedoch Gefahren für die Arbeitssicherheit entstehen, wenn durch vielfältige Nebenwirkungen eine erhöhte Unfallgefahr gegeben ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Medikamente in der Absicht in der Absicht eingenommen werden, die Leistungsfähigkeit trotz Beschwerden aufrechtzuerhalten. Besonders problematisch wird die Situation, wenn zusätzlich noch Alkohol im Spiel ist. Bei den verordneten Arzneimitteln sind es vor allem Psychopharmaka, Beruhigungsmittel, Mittel gegen Epilepsie und gegen hohen Blutdruck sowie auch Antidiabetika, die eine Gefahr für die Arbeitssicherheit darstellen. Neben der erwarteten Reduzierung von Reaktionsvermögen und Konzentration sowie erhöhter Müdigkeit beim Gebrauch von Beruhigungsmittel sind bei der Einnahme dieser Arzneien erhöhte Blendfähigkeit, Gesichtsfeldeinschränkungen, Reduzierung des Hörvermögens und Gleichgewichtsstörungen möglich, die dann zu verminderter Arbeitsfähigkeit führen und somit die Arbeitssicherheit gefährden. In den Unfallverhütungsvorschriften GUV-VA 1 „Grundsätze der Prävention“ wird im §15 eindeutig auf ein Verbot von Alkohol am Arbeitsplatz verwiesen. In Anlehnung an die dort gewählte Formulierung „Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in den Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können“, gilt dieses Verbot auch für die ein Einnahme von Medikamenten. 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 36 26. Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten Die Unfallversicherungsverbände und Berufsgenossenschaften haben von Gesetzes wegen u.a. auch den Auftrag, für die erforderlichen Aus- und Fortbildung der Personen in den Unternehmen zu sorgen, die mit der Durchführung der Maßnahmen zu Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren betraut sind. Ziel der Aus- und Fortbildungsveranstaltungen ist es, diese Personengruppe über die Aufgaben der Arbeits- und Gesundheitsschutze zu informieren bzw. zu motivieren und ihnen Kenntnisse zur Umsetzung in der Praxis zu vermitteln. Die Unfallversicherungsträger übernehmen die Kosten für die Seminare einschl. Fahrt, Verpflegung und Unterkunft. Den Fachämtern werden vom Amt 11 regelmäßig Seminar-Programme und -angebote der Unfallversicherungsträger zur Verfügung gestellt. Die organisatorische Abwicklung (frühzeitige Anmeldung, ggf. Absagen bei Verhinderung etc.) erfolgt durch Amt 11. 03.09.2025 Stadt Bornheim · Amt 11.1 Arbeitsschutz Frau Jelen · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 245 · E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de Seite 37 image1.jpeg

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Dezernat 1 Amt 11.1 (Bereich Arbeitssicherheit) Dezernat 1 Amt 11.1 (Bereich Arbeitssicherheit) Inhaltsangabe Unterweisung im Arbeitsschutz: ( 01 ) Verantwortung im Arbeitsschutz ( 02 ) Ansprechpartner im Arbeitsschutz ( 03 ) 10 Sicherheitsregeln ( 04 ) Erste Hilfe ( 05 ) Brandschutz ( 06 ) Sicherheitskennzeichnung ( 07 ) Lärm ( 08 ) Heben und Tragen ( 09 ) Leitern und Tritte ( 10 ) Elektrische Arbeitsmittel ( 11 ) Der Büroarbeitsplatz ( 12 ) Ladungssicherung PKW / Kleintransporter Verantwortung im Arbeitsschutz Grundlage: Arbeitsschutzgesetz Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Chefsache Der Arbeitgeber muss alle erforderlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz treffen. Das heißt, er muss: Arbeitsstätten, Maschinen, Geräte, Anlagen usw. so einrichten unterhalten, dass die Beschäftigten gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind. für eine geeignete und angemessene Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sorgen. Das heißt o Übertragung der Aufgaben auf verantwortliche Führungskräfte. o Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten, Sicherheitsbeauftragten, Ersthelfern. o Gründung eines Arbeitsschutzausschusses. erforderliche Mittel zur Verfügung stellen, Vorbereitungen treffen, dass die Maßnahmen bei allen Tätigkeiten in die betriebliche Führungsstruktur eingebunden werden. (vgl. § 3 Arbeitsschutzgesetz) Verantwortung im Arbeitsschutz Grundlage: Arbeitsschutzgesetz Rechte und Pflichten des Arbeitgebers Rechte Mitarbeiter auswählen Weisungen geben Sanktionen verhängen Pflichten Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten. Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überwachen Arbeitsschutzorganisation aufbauen Vorsorge zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ermöglichen Unterweisung der Beschäftigten (§ 12 Arbeitsschutzgesetz) Bereitstellung erforderlicher persönlicher Schutzausrüstung Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers Rechte Vorschläge zur Arbeitssicherheit machen Regelmäßige medizinische Untersuchungen Beschwerde beim Arbeitgeber Pflichten Für eigene Sicherheit und Gesundheit sorgen. Sicherheitsmängel und Unfälle (auch Beinahe Unfälle) an Vorgesetzte melden. Arbeitsmittel und deren Schutzeinrichtungen ordnungsgemäß benutzen. Befolgung aller Arbeitssicherheitsanweisungen. Ansprechpartner im Arbeitsschutz Name Funktion Telefon Nr.: E-Mail Frau Christina Jelen Vertretung Arbeitgeber Durchwahl 245 christina.jelen@stadt-bornheim.de Herr Josef Michael Mandt Fachkraft für Arbeitssicherheit Durchwahl 122 josef.mandt@stadt-bornheim.de Frau Anette Wehmeier Betriebsarzt (BG prevent GmbH) Terminvereinbarung erfolgt über Frau Kündgen ( Tel. 219 ) Mitarbeiter des Hausmeisterpool Sicherheitsbeauftragte Durchwahl 113 haustechnik@stadt-bornheim.de Herr Thomas Harzheim Vertretung Personalrat Durchwahl 330 thomas.harzheim@stadt-bornheim.de mailto:christina.jelen@stadt-bornheim.de mailto:josef.mandt@stadt-bornheim.de mailto:haustechnik@stadt-bornheim.de mailto:thomas.harzheim@stadt-bornheim.de Unterweisung im Arbeitsschutz 10 Sicherheitsregeln 01. Umsichtig arbeiten Viele Unfälle geschehen durch Hektik und Konzentrationsschwächen. Immer die vorgesehenen Hilfsmittel benutzen, auch wenn man dafür ein paar Schritte weiter gehen muss! 02. Nur intakte Geräte verwenden Wer ein Gerät benutzt, das nicht mehr in Ordnung ist, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch … Kollegen, Familie oder seinen Arbeitgeber! 03. Ordnung und Sauberkeit Der Mensch stolpert nicht über Berge … sondern über Maulwurfhügel! 04. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Der Kittel soll nicht den Feuerlöscher, sondern den Körper schützen! (PSA muss getragen werden!) Eine Augenverletzung ist überflüssige Quälerei! Der richtige Handschuh für den richtigen Stoff! 05. Nicht eigenmächtig improvisieren „Es ist ja nur kurz….“ „Das haben wir schon immer so gemacht….“ „Ich hab ja nichts anderes….“ 06. Unfallgefahren melden / beseitigen Wer eine Unfallquelle kennt, tut Unrecht, wenn er sie nicht nennt! Wo ich nur gestolpert bin, kann mein Kollege auch stürzen! Unterweisung im Arbeitsschutz 10 Sicherheitsregeln 07. Nicht mit unbekannten Geräten arbeiten! Man muss ein Gerät kennen, um es sicher bedienen zu können! Betriebsanleitung Betriebsanweisung Unterweisung / Schulung / Ausbildung 08. Anweisungen beachten Wer grob fahrlässig handelt, wer Anweisungen nicht liest oder bewusst nicht beachtet. 09. Hab ein Auge auf Deinen Kollegen 10. Richtiges Verhalten im Notfall Und wenn alle diese Regeln einen Notfall nicht verhindern konnten, dann kann richtiges Verhalten einen größeren Schaden vermeiden! o Flucht- und Rettungswegepläne o Brandschutzübung o Erste Hilfe Lehrgänge o Zivilcourage Unterweisung im Arbeitsschutz Erste Hilfe Erste Hilfe Material! Wo? Im Verbandkasten Anleitung zur Ersten Hilfe beachten Unfälle / Verletzungen immer im Verbandbuch eintragen Unfälle dem Arbeitgeber melden (ggf. Unfallanzeige) Wissen Sie wo der nächste Verbandkasten ist? Die Verbandkästen befinden sich an folgenden Orten: Flurbereich Ratstrakt zwischen Räumen 901 und 902 Auf den Etagen 1 bis 5 im Flurbereich des Treppenhauses. Die Lage der Verbandkästen ist ebenfalls in den aushängenden Flucht- und Rettungswegeplänen dargestellt. Der Verbandkasten DGUV – Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Erste Hilfe Material jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, gegen schädigende Einflüsse geschützt, in ausreichender Menge bereitgehalten sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert wird. Unterweisung im Arbeitsschutz Erste Hilfe Das Verbandbuch Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass über jede Erste Hilfe Leistung Aufzeichnungen geführt werden. Aus ihnen müssen folgende Angaben hervorgehen: Zeit, Ort und Hergang des Unfalls bzw. des Gesundheitsschadens Art und Umfang der Verletzung bzw. Erkrankung, Zeitpunkt, Art und Weise der Erste Hilfe Maßnahme Name des Versicherten, Zeugen und Personen die Erste Hilfe geleistet haben. Das Verbandbuch – Der Eintrag Bei kleinen Verletzungen, bei denen nicht direkt ein Arzt aufgesucht werden muss. Die Verletzung muss auf dem Weg zur Arbeit, auf dem Heimweg oder während der Arbeit passiert sein. Der Arbeitgeber erfüllt damit seine Dokumentationspflicht. Der Arbeitnehmer weist damit den Zusammenhang des Unfalls mit seiner betrieblichen Tätigkeit nach. Das Verbandbuch – Nachteile bei Nichtbeachtung Sollte es bei einer kleinen Verletzung, welche im Zusammenhang mit der Arbeit geschehen ist, zu Komplikationen oder zu Folgeschäden kommen, übernimmt die Unfallkasse keine Behandlungskosten, wenn kein Eintrag im Verbandbuch über die Verletzung vorhanden ist. Unterweisung im Arbeitsschutz Erste Hilfe Verhalten bei größeren Verletzungen Ersthelfer verständigen o Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste Hilfe Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Anzahl zu Verfügung stehen: Aushang „Erste Hilfe“ Anzahl Ersthelfer Versicherte Verwaltung sonst. Betriebe bis 20 1 1 mehr als 20 5% 10% o Die Namen der Ersthelfer finden Sie auf den Erste Hilfe Aushängen Arzt aufsuchen o Bei Arbeitsunfällen den Durchgangsarzt (D – Arzt) aufsuchen. o Der Durchgangsarzt sowie das nächstgelegene Unfallkrankenhaus sind auf den Erste Hilfe Aushängen vermerkt. Unterweisung im Arbeitsschutz Erste Hilfe Die Rettungskette Eine Notfallmeldung muss folgendes enthalten: Wo geschah es? Was geschah? Wie viele Personen sind betroffen Welche Art der Verletzung oder Erkrankung liegt vor? Folgende Aspekte sollte der Ersthelfer am Unfallort immer beachten: Ruhe bewahren Erkennen, Überlegen, dann Handeln Zusätzliche Schädigungen verhindern Unfallstelle absichern Hilfe herbeiholen Notruf Verletzten nicht alleine lassen Unterweisung im Arbeitsschutz Erste Hilfe Die Unfallanzeige Eine Unfallanzeige ist immer dann auszufüllen, wenn: Eine Ausfallzeit von mehr als drei Tagen entsteht und/oder Der Unfallkasse Kosten entstehen. Die Unfallanzeige muss binnen drei Tagen durch den Vorgesetzten ggf. mit Unterstützung des/der Betroffenen erstellt werden. Unterweisung im Arbeitsschutz Erste Hilfe (Bedienungsanleitung für Notfallbeatmungsgsmasken / Taschenmasken) BESCHREIBUNG (Pocket – MASK CPR) Die Notfallbeatmungsmaske (Taschenmaske) stellt eine physische Barriere zwischen dem Helfer und dem Opfer dar und verhindert den direkten Kontakt der Lippen des Retters mit dem unbekannten Opfer während der Mund-zu-Mund-Beatmung. Sobald die Maske positioniert ist, riegelt sie das Gesicht hermetisch ab und ermöglicht die gleichzeitige Sauerstoffzufuhr durch Mund und Nase. Die Maske muss vor dem Gebrauch ordnungsgemäß vorbereitet werden. GEBRAUCHSANWEISUNG 1. Entfernen Sie die Maske aus dem Etui. Drücken Sie die weiche Kuppel mit Ihren Fingern nach außen (Abb. 1) und stellen Sie sicher, dass das Rückschlagventil richtig positioniert ist (Abb. 2). Abb. 1 Abb. 2 2. Befreien Sie die Atemwege von Rückständen (tragen Sie gegebenenfalls Schutzhandschuhe). 3. Setzen Sie die Maske über Mund und Nase des Patienten (Abb. 3) und halten Sie den Kopf in Überstreckung (Abb. 4). Abb3 Abb. 4 4. Führen Sie langsam 2 Atemstöße an dem Atemventil durch, wobei Sie den Mund zwischen einem Atemstoß und dem anderen entfernen, damit der Patient unter Beobachtung der Bewegungen des Brustkorbs ausatmen kann (Abb. 5). Bei einem Kind immer 5 Atemstöße vornehmen, wobei der Mund zwischen einem Atemstoß und dem nächsten wegbewegt wird, um die Bewegungen des Brustkorbs zu beobachten. Abb. 5 5. Bei einem erwachsenen Patienten, bei dem eine Herz-Kreislauf-Aktivität, aber keine Atmungsaktivität vorliegt, fahren Sie mit der künstlichen Beatmung fort und führen Sie dabei alle 6 Sekunden 1 Atemstoß durch; bei einem Kind führen Sie alle 3 Sekunden 1 Beatmung durch. Setzen Sie die Beatmung weiter fort, bis die Atmung des Patienten wieder einsetzt oder bis Notärztliche Hilfe eintrifft. 6. Wenn sich der Patient erbricht, entfernen Sie die Maske, befreien Sie die Atemwege des Patienten und reinigen Sie die Maske. Wenn die Maske, das Ventil, das Mundstück oder eine Ihrer freiliegenden Hautoberflächen verunreinigt sein sollte, verwenden Sie Alkoholreiniger, um solche Bereiche sofort zu desinfizieren. Beginnen Sie dann sofort wieder mit der künstlichen Beatmung. Unterweisung im Arbeitsschutz Brandschutz Vorbeugender Brandschutz! WIE? Zündquellen durch elektrische Geräte vermeiden. Elektr. Geräte wie Wasserkocher od. Kaffeemaschine nur auf einer feuerfesten Unterlage betreiben. Nur geprüfte Elektrogeräte mit einer gültigen Prüfplakette verwenden. Rauchverbote beachten. Keine offenen Flammen im Gebäude. Brandschutztüren nie verkeilen oder feststellen. Flucht- und Rettungswege jederzeit freihalten und nicht verstellen. Feuerlöscher nicht verstellen. Unterweisung im Arbeitsschutz Brandschutz Verhalten im Brandfall Verlassen Sie im Ernstfall das Gebäude (Türen schließen, nicht verschließen). Hausalarm betätigen Warnen Sie Kollegen und ggf. Besucher (Hilflose Personen mitnehmen). Keine Aufzüge benutzen. Gekennzeichnete Flucht- und Rettungswege nutzen. Begeben Sie sich unverzüglich ins Freie zu den Sammelpunkten. Sammelpunkte befinden sich auf dem Parkplatz gegenüber dem Haupteingang sowie vor dem Eingang zum VHS – Gebäude Notruf absetzen. Wenn möglich, Löschversuch unternehmen. Unterweisung im Arbeitsschutz Brandschutz Umgang mit Feuerlöschern Unterweisung im Arbeitsschutz Brandschutz Fluchtwege und Notausgänge Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Aufzüge sind als Teil des Fluchtweges unzulässig. Fluchtwege sind deutlich erkennbar und dauerhaft zu kennzeichnen. Türen in Notausgängen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen. Türen im Verlauf von Fluchtwegen und Notausgängen müssen sich leicht und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen. Verschließbare Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen müssen jederzeit von innen ohne besondere Hilfsmittel leicht zu öffnen sein. Unterweisung im Arbeitsschutz Sicherheitskennzeichnung - Flucht- und Rettungswege Alt Fluchtweg rechts Fluchtweg links Sammelstelle Alt Sammelstelle Neu - Flucht und Rettungswege Neu Fluchtweg links, rechts Richtungsangabe für Erste Hilfe Einrichtungen, Rettungswege, Notausgänge Unterweisung im Arbeitsschutz Sicherheitskennzeichnung - Erste Hilfe Erste Hilfe Richtungsangabe für Erste Hilfe Einrichtungen, Rettungswege, Notausgänge Automatisierter, Externer Defibrillator - Brandschutz Feuerlöscher Brandmeldetelefon Anleiterpunkt Brandmelder (manuell) Hausalarm (manuell) Mittel u. Geräte zur Brandbekämpfung Unterweisung im Arbeitsschutz Sicherheitskennzeichnung - Verbotszeichen Allgemeines Verbotszeichen Keine offenen Flamme, Feuer, offene Zündquellen u. Rauchen verboten Rauchen verboten Zutritt für Unbefugte verboten Aufzug im Brandfall nicht benutzen Verbot für Personen mit Herzschrittmacher Unterweisung im Arbeitsschutz Lärm Lärm, – unser täglicher Begleiter! Die Auslösewerte in Bezug auf den Tages – Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel betragen: 1. Untere Auslösewerte: L (tief) EX, 8h = 80 db(A) (Der Arbeitgeber muss Lärmschutz zu Verfügung stellen!) 2. Obere Auslösewerte: L (tief) EX, 8h = 85 db(A) (Der Lärmschutz muss getragen werden. Der Lärmbereich ist gekennzeichnet!) (vgl. § 6 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung) Unterweisung im Arbeitsschutz Lärm Lärm, – unser täglicher Begleiter! Unterweisung im Arbeitsschutz Heben und Tragen Falsch Richtig Unterweisung im Arbeitsschutz Heben und Tragen Schonen Sie Ihren Rücken Vermeiden Sie wenn möglich das Tragen von schweren Lasten. Lassen Sie sich helfen. Benutzen Sie geeignete Hilfsmittel (z.B. Transportwagen, Stapelkarre) Verwenden Sie richtige Hebe- und Tragetechniken Hebe- und Tragetechnik Unterweisung im Arbeitsschutz Heben und Tragen Mögliche Ursachen für Rückenbeschwerden Unterweisung im Arbeitsschutz Leitern und Tritte Hoch hinaus – aber sicher! Das Arbeiten von Leitern ist erfahrungsgemäß gefährlicher als von anderen Arbeitsmitteln aus. Jeder Beschäftigte, der Leitern und Tritte benutzt, trägt eine Mitwirkungspflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Deshalb gilt: Leitern und Tritte nur mit sicherem Schuhwerk besteigen. Leitern und Tritte bestimmungsgemäß verwenden. Nur geprüfte Leitern und Tritte benutzen. (Auf Prüfplakette achten) Leitern und Tritte vor Benutzung auf ordnungsgemäßen Zustand prüfen. (Sichtkontrolle auf erkennbare Beschädigungen) Unterweisung im Arbeitsschutz Leitern und Tritte Die Verhaltensmaßnahmen bei der Benutzung von tragbaren Leitern ergeben sich aus der an der Leiter angebrachten Benutzungsanleitung In der Verwaltung finden Sie die Leiter im Treppenhaus, hinter dem Aufzugschacht in der Putzmittelkammer. Stellen Sie die Leiter nach Gebrauch bitte wieder an diesen Ort zurück. Der/die nächste Kollege/Kollegin wird es Ihnen danken. Unterweisung im Arbeitsschutz Elektrische Arbeitsmittel Elektrische Arbeitsmittel – unsere täglichen Begleiter! Elektrische Arbeitsmittel so benutzen, dass sich keine Brandgefahr ergibt Ortsveränderliche elektrische Betriebsmitte wie z.B. Wasserkocher oder Kaffeemaschine auf eine feuerfeste Unterlage stellen. Bewegliche Leitungen und Stecker vor Beschädigungen schützen. Beschädigte elektrische Arbeitsmittel dürfen nicht weiter verwendet werden. An Leitungen dürfen keine Gegenstände gehängt oder befestigt werden. Tisch- oder Mehrfachsteckdosen dürfen nicht hintereinander (kaskadiert) werden. Überlastung von Steckdosen vermeiden (max. 3500 Watt) Elektrische Arbeitsmittel müssen wiederkehrend geprüft werden (auf eine gültige Prüfplakette achten.) https://www.google.de/url?sa=i&rct=j&q=&esrc=s&source=images&cd=&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwj4xYPu0K3UAhWRJlAKHTM2Do8QjRwIBw&url=https://www.printengel.de/warnschilder-aufkleber-elektrotechnik-2535.html&psig=AFQjCNGLyZ91-ljZP5InKDqBhc3nUQ0_8w&ust=1496990051578878 Unterweisung im Arbeitsschutz Elektrische Arbeitsmittel Unzulässige Hintereinanderschaltung (Kaskadierung) von Mehrfachsteckdosen Unterweisung im Arbeitsschutz Der Büroarbeitsplatz Arbeitsumgebung Lärm Grenzwerte: bei überwiegend geistigen Tätigkeiten < 55 db(A) bei allen anderen Bürotätigkeiten < 70 db(A) Bildschirm: parallele Blickrichtung zum Fenster um Blendung durch Tageslicht und Reflexionen zu vermeiden. Arbeitstisch: Mindestmaß 160cm x 80cm und ausreichende Beinfreiheit. Unterweisung im Arbeitsschutz Der Büroarbeitsplatz Richtiges sitzen Sehabstand und Positionierung des Bildschirms. Unterweisung im Arbeitsschutz Ladungssicherung im PKW und Kleintransporter Wann bzw. ab welcher Menge ist Gepäck im Auto zu sichern? Der § 22, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt folgende Regelung für die Ladung von Kfz vor: (1)Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten (§ 22 StVO). Wie an vielen Stellen, gewährt die StVO auch hier den Behörden gewissen Spielraum. Bei unzureichend gesicherter Ladung können sowohl Geldstrafen als auch Punkte in Flensburg anfallen. Beladungsgrenzen: Höhe und Breite Ohne vorliegende Sondergenehmigung darf ein beladenes Auto eine Gesamtbreite von 2,55 Metern und eine Höhe von 4 Metern nicht überschreiten. Die Ladung darf maximal 1,50 Meter aus dem Kofferraum herausragen. Ausnahmen gibt es für Strecken von maximal 100 Kilometern. Hier sind 3 Meter zulässig. Zu beachten ist jedoch, dass Sperrgut, das mehr als einen Meter über das Fahrzeugende hinausragt, eindeutig kenntlich zu machen ist. Dies kann mit einer roten Fahne, einem roten Schild oder einem hellroten zylindrischen Körper (mind. 30 – 35 cm Durchmesser) geschehen. Die Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 Meter über der Fahrbahn befestigt sein. Bei schlechten Sichtverhältnissen sind zusätzlich ein roter Rückstrahler – nicht höher als 90 Zentimeter – und eine rote Lampe anzubringen. Bei einem seitlichen Überschreiten des Fahrzeugs von mehr als 40 Zentimetern ist die Ladung nach vorne mit weißer und nach hinten mit roter Leuchte kenntlich zu machen. Es ist nicht erlaubt dass schlecht erkennbare Gegenstände wie einzelne Stangen oder Pfähle seitlich abstehen Bußgeldkatalog für Ladungssicherung (Beispiele für Pkw)* Vergehen Bußgeld Punkte in Flensburg Nicht ausreichend gesicherte Ladung 35€ - Gefährdung durch nicht ausreichend gesicherte Ladung 60€ 1 Unfall durch nicht ausreichend gesicherte Ladung 75€ 1 Vermeidbarer Lärm aufgrund von Ladung 10€ - Überschreiten der zulässigen Gesamthöhe durch Ladung 20€ - Überschreiten der max. Gesamthöhe auf Kraftfahrtstraße 70€ 1 Überschreiten der zulässigen Breite durch Ladung 20€ - *alle Angaben ohne Gewähr Wie packe ich den Wagen richtig? – Faustregeln und Sicherungsmittel Sowohl für das Beladen des Kofferraums als auch das Bepacken des Innenraums gibt es einfache, aber wertvolle Tipps. Die richtige Kofferraumbeladung Im Kofferraum gehören die schweren Gegenstände nach unten. Sie sind möglichst direkt an der Rückseite der Rückbank zu platzieren. Die Rücksitzlehne sollte idealerweise nicht umgeklappt werden, denn sie fungiert als schützende Trennwand. Das Gepäck sollte gleichmäßig verteilt sein, damit der Wagen keine Schlagseite bekommt. Um die Ladung vor einem Verrutschen, Umkippen oder Runterfallen zu schützen, können Sie diese z. B. mit einem Netz abdecken und zusätzlich mit über Kreuz gespannten Zurrösen am Ladeboden befestigen. Hilfsmittel wie Antirutschmatten können für zusätzliche Stabilität sorgen. Es ist darauf zu achten, dass Warnwesten, Warndreieck und Verbandskasten nicht unter der Ladung begraben, sondern an einem leicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Beladung des Innenraums Wie im Kofferraum gehören auch im Innenraum die schweren Gegenstände nach unten. Sie sind möglichst im Fußraum und direkt an den Rücksitzlehnen zu platzieren. Flaschen und Kleinteile haben auf dem Boden nichts zu suchen, insbesondere nicht auf der Fahrerseite – Denn sie können schnell hinter die Pedale rutschen und diese blockieren. Glasflaschen sollten möglichst gar nicht im Interieur untergebracht werden. Falls es sich nicht vermeiden lässt, über die Höhe der Rücksitzlehne zu laden, sollten in den oberen Bereichen unbedingt nur leichte Transportgüter liegen. Zusätzlich ist es sinnvoll, ein stabiles Laderaumgitter oder Gepäcknetze zu verwenden, um ein Eindringen der Ladung in den Fahrerraum zu vermeiden. Je nach Fracht und Ladeumfang lassen sich statt zusätzlicher Zurrgurte auch die Gurte auf der Rückbank als Sicherungsmittel verwenden. Prinzipiell gilt bei der Beladung des Innenraums: Die Sicherung der Insassen hat Vorrang. Eine korrekte und aufrechte Sitzposition sowie ein ordnungsgemäßes Anschnallen müssen für alle Personen gewährleistet sein. Zulässiges Gesamtgewicht des Wagens beachten Bei jeglicher Form von Beladung ist darauf zu achten, dass das zulässige Maximalgewicht nicht überschritten wird. Das gilt nicht nur für den Pkw, sondern auch für Anhänger, Dachboxen und Trägersysteme. Die Angaben zu den Kapazitätsgrenzen Ihres Wagens finden Sie im Fahrzeugschein und der Bedienungsanleitung. Zu berücksichtigen sind neben dem zulässigen Gesamtgewicht für den Pkw auch die maximalen Achslasten vorne und hinten sowie die Dachlast. Gängige Zuladungswerte von Autos liegen zwischen 400 und 500 Kilogramm. Bei der Berechnung des Gewichts der Zuladung ist es hilfreich, folgende Punkte zu beachten: Zuladungswerte im Fahrzeugschein ablesen Schwere Gepäckstücke bzw. Koffer wiegen Leergewicht des Wagens berücksichtigen – in diesem Wert sind der volle Tank (bei Zulassung ab 2003: 90%), Bordwerkzeug, Ersatzrad, Verbandkasten, Warndreieck und der Fahrer (75 kg) bereits enthalten. Dann alle Werte addieren und so das mögliche Landungsgewicht errechnen Gewicht unter Berücksichtigung der maximalen Achslasten und der Dachlast im Auto gleichmäßig verteilen Reifendruck an die Traglast anpassen, falls erforderlich. Bei einer Erhöhung des Landungsgewichtes im Kofferraum sollte man auch das Autolicht einstellen, da der Wagen nun hinten tiefer liegt und somit die Scheinwerfer nach vorne höher scheinen. So können andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Dezernat 1 Amt 11.1 (Bereich Arbeitssicherheit) Dezernat 1 Amt 11.1 (Bereich Arbeitssicherheit) Inhaltsangabe Unterweisung im Arbeitsschutz: ( 01 ) Verantwortung im Arbeitsschutz ( 02 ) Ansprechpartner im Arbeitsschutz ( 03 ) 10 Sicherheitsregeln ( 04 ) Erste Hilfe ( 05 ) Brandschutz ( 06 ) Sicherheitskennzeichnung ( 07 ) Lärm ( 08 ) Heben und Tragen ( 09 ) Leitern und Tritte ( 10 ) Elektrische Arbeitsmittel ( 11 ) Der Büroarbeitsplatz ( 12 ) Ladungssicherung PKW / Kleintransporter Verantwortung im Arbeitsschutz Grundlage: Arbeitsschutzgesetz Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Chefsache Der Arbeitgeber muss alle erforderlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz treffen. Das heißt, er muss: Arbeitsstätten, Maschinen, Geräte, Anlagen usw. so einrichten unterhalten, dass die Beschäftigten gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind. für eine geeignete und angemessene Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sorgen. Das heißt o Übertragung der Aufgaben auf verantwortliche Führungskräfte. o Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten, Sicherheitsbeauftragten, Ersthelfern. o Gründung eines Arbeitsschutzausschusses. erforderliche Mittel zur Verfügung stellen, Vorbereitungen treffen, dass die Maßnahmen bei allen Tätigkeiten in die betriebliche Führungsstruktur eingebunden werden. (vgl. § 3 Arbeitsschutzgesetz) Verantwortung im Arbeitsschutz Grundlage: Arbeitsschutzgesetz Rechte und Pflichten des Arbeitgebers Rechte Mitarbeiter auswählen Weisungen geben Sanktionen verhängen Pflichten Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten. Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überwachen Arbeitsschutzorganisation aufbauen Vorsorge zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ermöglichen Unterweisung der Beschäftigten (§ 12 Arbeitsschutzgesetz) Bereitstellung erforderlicher persönlicher Schutzausrüstung Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers Rechte Vorschläge zur Arbeitssicherheit machen Regelmäßige medizinische Untersuchungen Beschwerde beim Arbeitgeber Pflichten Für eigene Sicherheit und Gesundheit sorgen. Sicherheitsmängel und Unfälle (auch Beinahe Unfälle) an Vorgesetzte melden. Arbeitsmittel und deren Schutzeinrichtungen ordnungsgemäß benutzen. Befolgung aller Arbeitssicherheitsanweisungen. Ansprechpartner im Arbeitsschutz Name Funktion Telefon Nr.: E-Mail Frau Christina Jelen Vertretung Arbeitgeber Durchwahl 245 christina.jelen@stadt-bornheim.de Herr Josef Michael Mandt Fachkraft für Arbeitssicherheit Durchwahl 122 josef.mandt@stadt-bornheim.de Frau Anette Wehmeier Betriebsarzt (BG prevent GmbH) Terminvereinbarung erfolgt über Frau Kündgen ( Tel. 219 ) Mitarbeiter des Hausmeisterpool Sicherheitsbeauftragte Durchwahl 113 haustechnik@stadt-bornheim.de Herr Thomas Harzheim Vertretung Personalrat Durchwahl 330 thomas.harzheim@stadt-bornheim.de mailto:christina.jelen@stadt-bornheim.de mailto:josef.mandt@stadt-bornheim.de mailto:haustechnik@stadt-bornheim.de mailto:thomas.harzheim@stadt-bornheim.de Unterweisung im Arbeitsschutz 10 Sicherheitsregeln 01. Umsichtig arbeiten Viele Unfälle geschehen durch Hektik und Konzentrationsschwächen. Immer die vorgesehenen Hilfsmittel benutzen, auch wenn man dafür ein paar Schritte weiter gehen muss! 02. Nur intakte Geräte verwenden Wer ein Gerät benutzt, das nicht mehr in Ordnung ist, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch … Kollegen, Familie oder seinen Arbeitgeber! 03. Ordnung und Sauberkeit Der Mensch stolpert nicht über Berge … sondern über Maulwurfhügel! 04. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Der Kittel soll nicht den Feuerlöscher, sondern den Körper schützen! (PSA muss getragen werden!) Eine Augenverletzung ist überflüssige Quälerei! Der richtige Handschuh für den richtigen Stoff! 05. Nicht eigenmächtig improvisieren „Es ist ja nur kurz….“ „Das haben wir schon immer so gemacht….“ „Ich hab ja nichts anderes….“ 06. Unfallgefahren melden / beseitigen Wer eine Unfallquelle kennt, tut Unrecht, wenn er sie nicht nennt! Wo ich nur gestolpert bin, kann mein Kollege auch stürzen! Unterweisung im Arbeitsschutz 10 Sicherheitsregeln 07. Nicht mit unbekannten Geräten arbeiten! Man muss ein Gerät kennen, um es sicher bedienen zu können! Betriebsanleitung Betriebsanweisung Unterweisung / Schulung / Ausbildung 08. Anweisungen beachten Wer grob fahrlässig handelt, wer Anweisungen nicht liest oder bewusst nicht beachtet. 09. Hab ein Auge auf Deinen Kollegen 10. Richtiges Verhalten im Notfall Und wenn alle diese Regeln einen Notfall nicht verhindern konnten, dann kann richtiges Verhalten einen größeren Schaden vermeiden! o Flucht- und Rettungswegepläne o Brandschutzübung o Erste Hilfe Lehrgänge o Zivilcourage Unterweisung im Arbeitsschutz Erste Hilfe Erste Hilfe Material! Wo? Im Verbandkasten Anleitung zur Ersten Hilfe beachten Unfälle / Verletzungen immer im Verbandbuch eintragen Unfälle dem Arbeitgeber melden (ggf. Unfallanzeige) Wissen Sie wo der nächste Verbandkasten ist? Die Verbandkästen befinden sich an folgenden Orten: Flurbereich Ratstrakt zwischen Räumen 901 und 902 Auf den Etagen 1 bis 5 im Flurbereich des Treppenhauses. Die Lage der Verbandkästen ist ebenfalls in den aushängenden Flucht- und Rettungswegeplänen dargestellt. Der Verbandkasten DGUV – Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Erste Hilfe Material jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, gegen schädigende Einflüsse geschützt, in ausreichender Menge bereitgehalten sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert wird. Unterweisung im Arbeitsschutz Erste Hilfe Das Verbandbuch Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass über jede Erste Hilfe Leistung Aufzeichnungen geführt werden. Aus ihnen müssen folgende Angaben hervorgehen: Zeit, Ort und Hergang des Unfalls bzw. des Gesundheitsschadens Art und Umfang der Verletzung bzw. Erkrankung, Zeitpunkt, Art und Weise der Erste Hilfe Maßnahme Name des Versicherten, Zeugen und Personen die Erste Hilfe geleistet haben. Das Verbandbuch – Der Eintrag Bei kleinen Verletzungen, bei denen nicht direkt ein Arzt aufgesucht werden muss. Die Verletzung muss auf dem Weg zur Arbeit, auf dem Heimweg oder während der Arbeit passiert sein. Der Arbeitgeber erfüllt damit seine Dokumentationspflicht. Der Arbeitnehmer weist damit den Zusammenhang des Unfalls mit seiner betrieblichen Tätigkeit nach. Das Verbandbuch – Nachteile bei Nichtbeachtung Sollte es bei einer kleinen Verletzung, welche im Zusammenhang mit der Arbeit geschehen ist, zu Komplikationen oder zu Folgeschäden kommen, übernimmt die Unfallkasse keine Behandlungskosten, wenn kein Eintrag im Verbandbuch über die Verletzung vorhanden ist. Unterweisung im Arbeitsschutz Erste Hilfe Verhalten bei größeren Verletzungen Ersthelfer verständigen o Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste Hilfe Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Anzahl zu Verfügung stehen: Aushang „Erste Hilfe“ Anzahl Ersthelfer Versicherte Verwaltung sonst. Betriebe bis 20 1 1 mehr als 20 5% 10% o Die Namen der Ersthelfer finden Sie auf den Erste Hilfe Aushängen Arzt aufsuchen o Bei Arbeitsunfällen den Durchgangsarzt (D – Arzt) aufsuchen. o Der Durchgangsarzt sowie das nächstgelegene Unfallkrankenhaus sind auf den Erste Hilfe Aushängen vermerkt. Unterweisung im Arbeitsschutz Erste Hilfe Die Rettungskette Eine Notfallmeldung muss folgendes enthalten: Wo geschah es? Was geschah? Wie viele Personen sind betroffen Welche Art der Verletzung oder Erkrankung liegt vor? Folgende Aspekte sollte der Ersthelfer am Unfallort immer beachten: Ruhe bewahren Erkennen, Überlegen, dann Handeln Zusätzliche Schädigungen verhindern Unfallstelle absichern Hilfe herbeiholen Notruf Verletzten nicht alleine lassen Unterweisung im Arbeitsschutz Erste Hilfe Die Unfallanzeige Eine Unfallanzeige ist immer dann auszufüllen, wenn: Eine Ausfallzeit von mehr als drei Tagen entsteht und/oder Der Unfallkasse Kosten entstehen. Die Unfallanzeige muss binnen drei Tagen durch den Vorgesetzten ggf. mit Unterstützung des/der Betroffenen erstellt werden. Unterweisung im Arbeitsschutz Erste Hilfe (Bedienungsanleitung für Notfallbeatmungsgsmasken / Taschenmasken) BESCHREIBUNG (Pocket – MASK CPR) Die Notfallbeatmungsmaske (Taschenmaske) stellt eine physische Barriere zwischen dem Helfer und dem Opfer dar und verhindert den direkten Kontakt der Lippen des Retters mit dem unbekannten Opfer während der Mund-zu-Mund-Beatmung. Sobald die Maske positioniert ist, riegelt sie das Gesicht hermetisch ab und ermöglicht die gleichzeitige Sauerstoffzufuhr durch Mund und Nase. Die Maske muss vor dem Gebrauch ordnungsgemäß vorbereitet werden. GEBRAUCHSANWEISUNG 1. Entfernen Sie die Maske aus dem Etui. Drücken Sie die weiche Kuppel mit Ihren Fingern nach außen (Abb. 1) und stellen Sie sicher, dass das Rückschlagventil richtig positioniert ist (Abb. 2). Abb. 1 Abb. 2 2. Befreien Sie die Atemwege von Rückständen (tragen Sie gegebenenfalls Schutzhandschuhe). 3. Setzen Sie die Maske über Mund und Nase des Patienten (Abb. 3) und halten Sie den Kopf in Überstreckung (Abb. 4). Abb3 Abb. 4 4. Führen Sie langsam 2 Atemstöße an dem Atemventil durch, wobei Sie den Mund zwischen einem Atemstoß und dem anderen entfernen, damit der Patient unter Beobachtung der Bewegungen des Brustkorbs ausatmen kann (Abb. 5). Bei einem Kind immer 5 Atemstöße vornehmen, wobei der Mund zwischen einem Atemstoß und dem nächsten wegbewegt wird, um die Bewegungen des Brustkorbs zu beobachten. Abb. 5 5. Bei einem erwachsenen Patienten, bei dem eine Herz-Kreislauf-Aktivität, aber keine Atmungsaktivität vorliegt, fahren Sie mit der künstlichen Beatmung fort und führen Sie dabei alle 6 Sekunden 1 Atemstoß durch; bei einem Kind führen Sie alle 3 Sekunden 1 Beatmung durch. Setzen Sie die Beatmung weiter fort, bis die Atmung des Patienten wieder einsetzt oder bis Notärztliche Hilfe eintrifft. 6. Wenn sich der Patient erbricht, entfernen Sie die Maske, befreien Sie die Atemwege des Patienten und reinigen Sie die Maske. Wenn die Maske, das Ventil, das Mundstück oder eine Ihrer freiliegenden Hautoberflächen verunreinigt sein sollte, verwenden Sie Alkoholreiniger, um solche Bereiche sofort zu desinfizieren. Beginnen Sie dann sofort wieder mit der künstlichen Beatmung. Unterweisung im Arbeitsschutz Brandschutz Vorbeugender Brandschutz! WIE? Zündquellen durch elektrische Geräte vermeiden. Elektr. Geräte wie Wasserkocher od. Kaffeemaschine nur auf einer feuerfesten Unterlage betreiben. Nur geprüfte Elektrogeräte mit einer gültigen Prüfplakette verwenden. Rauchverbote beachten. Keine offenen Flammen im Gebäude. Brandschutztüren nie verkeilen oder feststellen. Flucht- und Rettungswege jederzeit freihalten und nicht verstellen. Feuerlöscher nicht verstellen. Unterweisung im Arbeitsschutz Brandschutz Verhalten im Brandfall Verlassen Sie im Ernstfall das Gebäude (Türen schließen, nicht verschließen). Hausalarm betätigen Warnen Sie Kollegen und ggf. Besucher (Hilflose Personen mitnehmen). Keine Aufzüge benutzen. Gekennzeichnete Flucht- und Rettungswege nutzen. Begeben Sie sich unverzüglich ins Freie zu den Sammelpunkten. Sammelpunkte befinden sich auf dem Parkplatz gegenüber dem Haupteingang sowie vor dem Eingang zum VHS – Gebäude Notruf absetzen. Wenn möglich, Löschversuch unternehmen. Unterweisung im Arbeitsschutz Brandschutz Umgang mit Feuerlöschern Unterweisung im Arbeitsschutz Brandschutz Fluchtwege und Notausgänge Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Aufzüge sind als Teil des Fluchtweges unzulässig. Fluchtwege sind deutlich erkennbar und dauerhaft zu kennzeichnen. Türen in Notausgängen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen. Türen im Verlauf von Fluchtwegen und Notausgängen müssen sich leicht und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen. Verschließbare Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen müssen jederzeit von innen ohne besondere Hilfsmittel leicht zu öffnen sein. Unterweisung im Arbeitsschutz Sicherheitskennzeichnung - Flucht- und Rettungswege Alt Fluchtweg rechts Fluchtweg links Sammelstelle Alt Sammelstelle Neu - Flucht und Rettungswege Neu Fluchtweg links, rechts Richtungsangabe für Erste Hilfe Einrichtungen, Rettungswege, Notausgänge Unterweisung im Arbeitsschutz Sicherheitskennzeichnung - Erste Hilfe Erste Hilfe Richtungsangabe für Erste Hilfe Einrichtungen, Rettungswege, Notausgänge Automatisierter, Externer Defibrillator - Brandschutz Feuerlöscher Brandmeldetelefon Anleiterpunkt Brandmelder (manuell) Hausalarm (manuell) Mittel u. Geräte zur Brandbekämpfung Unterweisung im Arbeitsschutz Sicherheitskennzeichnung - Verbotszeichen Allgemeines Verbotszeichen Keine offenen Flamme, Feuer, offene Zündquellen u. Rauchen verboten Rauchen verboten Zutritt für Unbefugte verboten Aufzug im Brandfall nicht benutzen Verbot für Personen mit Herzschrittmacher Unterweisung im Arbeitsschutz Lärm Lärm, – unser täglicher Begleiter! Die Auslösewerte in Bezug auf den Tages – Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel betragen: 1. Untere Auslösewerte: L (tief) EX, 8h = 80 db(A) (Der Arbeitgeber muss Lärmschutz zu Verfügung stellen!) 2. Obere Auslösewerte: L (tief) EX, 8h = 85 db(A) (Der Lärmschutz muss getragen werden. Der Lärmbereich ist gekennzeichnet!) (vgl. § 6 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung) Unterweisung im Arbeitsschutz Lärm Lärm, – unser täglicher Begleiter! Unterweisung im Arbeitsschutz Heben und Tragen Falsch Richtig Unterweisung im Arbeitsschutz Heben und Tragen Schonen Sie Ihren Rücken Vermeiden Sie wenn möglich das Tragen von schweren Lasten. Lassen Sie sich helfen. Benutzen Sie geeignete Hilfsmittel (z.B. Transportwagen, Stapelkarre) Verwenden Sie richtige Hebe- und Tragetechniken Hebe- und Tragetechnik Unterweisung im Arbeitsschutz Heben und Tragen Mögliche Ursachen für Rückenbeschwerden Unterweisung im Arbeitsschutz Leitern und Tritte Hoch hinaus – aber sicher! Das Arbeiten von Leitern ist erfahrungsgemäß gefährlicher als von anderen Arbeitsmitteln aus. Jeder Beschäftigte, der Leitern und Tritte benutzt, trägt eine Mitwirkungspflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Deshalb gilt: Leitern und Tritte nur mit sicherem Schuhwerk besteigen. Leitern und Tritte bestimmungsgemäß verwenden. Nur geprüfte Leitern und Tritte benutzen. (Auf Prüfplakette achten) Leitern und Tritte vor Benutzung auf ordnungsgemäßen Zustand prüfen. (Sichtkontrolle auf erkennbare Beschädigungen) Unterweisung im Arbeitsschutz Leitern und Tritte Die Verhaltensmaßnahmen bei der Benutzung von tragbaren Leitern ergeben sich aus der an der Leiter angebrachten Benutzungsanleitung In der Verwaltung finden Sie die Leiter im Treppenhaus, hinter dem Aufzugschacht in der Putzmittelkammer. Stellen Sie die Leiter nach Gebrauch bitte wieder an diesen Ort zurück. Der/die nächste Kollege/Kollegin wird es Ihnen danken. Unterweisung im Arbeitsschutz Elektrische Arbeitsmittel Elektrische Arbeitsmittel – unsere täglichen Begleiter! Elektrische Arbeitsmittel so benutzen, dass sich keine Brandgefahr ergibt Ortsveränderliche elektrische Betriebsmitte wie z.B. Wasserkocher oder Kaffeemaschine auf eine feuerfeste Unterlage stellen. Bewegliche Leitungen und Stecker vor Beschädigungen schützen. Beschädigte elektrische Arbeitsmittel dürfen nicht weiter verwendet werden. An Leitungen dürfen keine Gegenstände gehängt oder befestigt werden. Tisch- oder Mehrfachsteckdosen dürfen nicht hintereinander (kaskadiert) werden. Überlastung von Steckdosen vermeiden (max. 3500 Watt) Elektrische Arbeitsmittel müssen wiederkehrend geprüft werden (auf eine gültige Prüfplakette achten.) https://www.google.de/url?sa=i&rct=j&q=&esrc=s&source=images&cd=&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwj4xYPu0K3UAhWRJlAKHTM2Do8QjRwIBw&url=https://www.printengel.de/warnschilder-aufkleber-elektrotechnik-2535.html&psig=AFQjCNGLyZ91-ljZP5InKDqBhc3nUQ0_8w&ust=1496990051578878 Unterweisung im Arbeitsschutz Elektrische Arbeitsmittel Unzulässige Hintereinanderschaltung (Kaskadierung) von Mehrfachsteckdosen Unterweisung im Arbeitsschutz Der Büroarbeitsplatz Arbeitsumgebung Lärm Grenzwerte: bei überwiegend geistigen Tätigkeiten < 55 db(A) bei allen anderen Bürotätigkeiten < 70 db(A) Bildschirm: parallele Blickrichtung zum Fenster um Blendung durch Tageslicht und Reflexionen zu vermeiden. Arbeitstisch: Mindestmaß 160cm x 80cm und ausreichende Beinfreiheit. Unterweisung im Arbeitsschutz Der Büroarbeitsplatz Richtiges sitzen Sehabstand und Positionierung des Bildschirms. Unterweisung im Arbeitsschutz Ladungssicherung im PKW und Kleintransporter Wann bzw. ab welcher Menge ist Gepäck im Auto zu sichern? Der § 22, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt folgende Regelung für die Ladung von Kfz vor: (1)Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten (§ 22 StVO). Wie an vielen Stellen, gewährt die StVO auch hier den Behörden gewissen Spielraum. Bei unzureichend gesicherter Ladung können sowohl Geldstrafen als auch Punkte in Flensburg anfallen. Beladungsgrenzen: Höhe und Breite Ohne vorliegende Sondergenehmigung darf ein beladenes Auto eine Gesamtbreite von 2,55 Metern und eine Höhe von 4 Metern nicht überschreiten. Die Ladung darf maximal 1,50 Meter aus dem Kofferraum herausragen. Ausnahmen gibt es für Strecken von maximal 100 Kilometern. Hier sind 3 Meter zulässig. Zu beachten ist jedoch, dass Sperrgut, das mehr als einen Meter über das Fahrzeugende hinausragt, eindeutig kenntlich zu machen ist. Dies kann mit einer roten Fahne, einem roten Schild oder einem hellroten zylindrischen Körper (mind. 30 – 35 cm Durchmesser) geschehen. Die Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 Meter über der Fahrbahn befestigt sein. Bei schlechten Sichtverhältnissen sind zusätzlich ein roter Rückstrahler – nicht höher als 90 Zentimeter – und eine rote Lampe anzubringen. Bei einem seitlichen Überschreiten des Fahrzeugs von mehr als 40 Zentimetern ist die Ladung nach vorne mit weißer und nach hinten mit roter Leuchte kenntlich zu machen. Es ist nicht erlaubt dass schlecht erkennbare Gegenstände wie einzelne Stangen oder Pfähle seitlich abstehen Bußgeldkatalog für Ladungssicherung (Beispiele für Pkw)* Vergehen Bußgeld Punkte in Flensburg Nicht ausreichend gesicherte Ladung 35€ - Gefährdung durch nicht ausreichend gesicherte Ladung 60€ 1 Unfall durch nicht ausreichend gesicherte Ladung 75€ 1 Vermeidbarer Lärm aufgrund von Ladung 10€ - Überschreiten der zulässigen Gesamthöhe durch Ladung 20€ - Überschreiten der max. Gesamthöhe auf Kraftfahrtstraße 70€ 1 Überschreiten der zulässigen Breite durch Ladung 20€ - *alle Angaben ohne Gewähr Wie packe ich den Wagen richtig? – Faustregeln und Sicherungsmittel Sowohl für das Beladen des Kofferraums als auch das Bepacken des Innenraums gibt es einfache, aber wertvolle Tipps. Die richtige Kofferraumbeladung Im Kofferraum gehören die schweren Gegenstände nach unten. Sie sind möglichst direkt an der Rückseite der Rückbank zu platzieren. Die Rücksitzlehne sollte idealerweise nicht umgeklappt werden, denn sie fungiert als schützende Trennwand. Das Gepäck sollte gleichmäßig verteilt sein, damit der Wagen keine Schlagseite bekommt. Um die Ladung vor einem Verrutschen, Umkippen oder Runterfallen zu schützen, können Sie diese z. B. mit einem Netz abdecken und zusätzlich mit über Kreuz gespannten Zurrösen am Ladeboden befestigen. Hilfsmittel wie Antirutschmatten können für zusätzliche Stabilität sorgen. Es ist darauf zu achten, dass Warnwesten, Warndreieck und Verbandskasten nicht unter der Ladung begraben, sondern an einem leicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Beladung des Innenraums Wie im Kofferraum gehören auch im Innenraum die schweren Gegenstände nach unten. Sie sind möglichst im Fußraum und direkt an den Rücksitzlehnen zu platzieren. Flaschen und Kleinteile haben auf dem Boden nichts zu suchen, insbesondere nicht auf der Fahrerseite – Denn sie können schnell hinter die Pedale rutschen und diese blockieren. Glasflaschen sollten möglichst gar nicht im Interieur untergebracht werden. Falls es sich nicht vermeiden lässt, über die Höhe der Rücksitzlehne zu laden, sollten in den oberen Bereichen unbedingt nur leichte Transportgüter liegen. Zusätzlich ist es sinnvoll, ein stabiles Laderaumgitter oder Gepäcknetze zu verwenden, um ein Eindringen der Ladung in den Fahrerraum zu vermeiden. Je nach Fracht und Ladeumfang lassen sich statt zusätzlicher Zurrgurte auch die Gurte auf der Rückbank als Sicherungsmittel verwenden. Prinzipiell gilt bei der Beladung des Innenraums: Die Sicherung der Insassen hat Vorrang. Eine korrekte und aufrechte Sitzposition sowie ein ordnungsgemäßes Anschnallen müssen für alle Personen gewährleistet sein. Zulässiges Gesamtgewicht des Wagens beachten Bei jeglicher Form von Beladung ist darauf zu achten, dass das zulässige Maximalgewicht nicht überschritten wird. Das gilt nicht nur für den Pkw, sondern auch für Anhänger, Dachboxen und Trägersysteme. Die Angaben zu den Kapazitätsgrenzen Ihres Wagens finden Sie im Fahrzeugschein und der Bedienungsanleitung. Zu berücksichtigen sind neben dem zulässigen Gesamtgewicht für den Pkw auch die maximalen Achslasten vorne und hinten sowie die Dachlast. Gängige Zuladungswerte von Autos liegen zwischen 400 und 500 Kilogramm. Bei der Berechnung des Gewichts der Zuladung ist es hilfreich, folgende Punkte zu beachten: Zuladungswerte im Fahrzeugschein ablesen Schwere Gepäckstücke bzw. Koffer wiegen Leergewicht des Wagens berücksichtigen – in diesem Wert sind der volle Tank (bei Zulassung ab 2003: 90%), Bordwerkzeug, Ersatzrad, Verbandkasten, Warndreieck und der Fahrer (75 kg) bereits enthalten. Dann alle Werte addieren und so das mögliche Landungsgewicht errechnen Gewicht unter Berücksichtigung der maximalen Achslasten und der Dachlast im Auto gleichmäßig verteilen Reifendruck an die Traglast anpassen, falls erforderlich. Bei einer Erhöhung des Landungsgewichtes im Kofferraum sollte man auch das Autolicht einstellen, da der Wagen nun hinten tiefer liegt und somit die Scheinwerfer nach vorne höher scheinen. So können andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden.

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30. November 2011 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 14.12.2011 und 11.01.2012, jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel, Mittwoch, 30.11.2011, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Jugendhilfeausschuss, Donnerstag, 01.12.2011, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Betriebsausschuss, Dienstag, 06.12.2011, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 07.12.2011, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Stadtrat, Donnerstag, 08.12.2011, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tageordnung und Sitzungsunterlagen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bebauungsplan Ro 15 in den Ortschaften Bornheim und Roisdorf / 3. Änderung Aufstellungsbeschluss, Unterrichtung der Öffentlichkeit Bekanntmachung Aufgrund § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 17.11.2011 die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Be- bauungsplanes Ro 15 in den Ortschaften Bornheim und Roisdorf be- schlossen. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren oh- ne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB auf- gestellt. Der Bereich der 3. Änderung liegt im Einmündungsbereich der Knippstraße in die Kartäuserstraße. In gleicher Sitzung hat der Rat der Stadt Bornheim beschlossen, auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu ver- zichten und stattdessen bei der Bekanntmachung der Einleitung dar- auf hinzuweisen, dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von 4 Wochen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesent- lichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern kann. Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 08.12.2011 bis 04.01.2012 einschließlich über die allgemeinen Ziele und Zwecke so- wie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Ro 15 in den Ortschaften Bornheim und Roisdorf bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtplanung und Grundstücksneuordnung-, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr informieren und sich dazu äußern. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 21.11.2011 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 08.12.2011, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Bekanntmachung Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift über die Sitzung Nr. 56/2011 vom 17.11.2011 4 Weiterentwicklung des Schulstandortes Merten 525/2011-4 5 Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde nordrhein- westfälischer Kommunen gegen das Gemeindefinanzie- rungsgesetz 2011 569/2011-1 6 3. Änderung des Bebauungsplanes Me 02 in der Ort- schaft Merten; Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Unterrichtung der Öffentlichkeit 504/2011-7 7 Bebauungsplan Wb 02 in der Ortschaft Walberberg - 1. Änderung; Offenlagebeschluss 500/2011-7 8 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Wi 01.1 in der Ortschaft Widdig; Ergebnis der Offenla- ge; Satzungsbeschluss 406/2011-7 9 1. Änderung des Bebauungsplanes Bo 21 in der Ort- schaft Bornheim - Beschluss zur Unterrichtung der Öf- fentlichkeit 530/2011-7 10 3. Änderung des Bebauungsplanes Ro 18 in der Ort- schaft Hersel; Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Unterrichtung der Öffentlichkeit 523/2011-7 11 Bebauungsplan Ro 17 in der Ortschaft Roisdorf; Pro- jektvorstellung, Nutzungskonzept und verkehrliche Ver- träglichkeit 565/2011-7 12 Kooperation der Rhein-Anlieger-Kommunen / Rheincharta 553/2011-7 13 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhal- ten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 463/2011-3 14 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Änderung der Anschriftdaten auf dem elektronischen Aufenthaltstitel 531/2011-3 15 Vorstellung des Wirtschaftsplanes des Wasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2012 544/2011-BL 16 Vorstellung des Wirtschaftsplanes des Abwasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2012 545/2011-BL 17 Wahl der Mitglieder und stv. Mitglieder des Verwal- tungsrates des Stadtbetriebs Bornheim - AöR 325/2011-1 18 Zustimmung zur Leistung investiver Mehrauszahlungen für den Anbau der Mensa am Alexander-von-Humboldt- Gymnasium Bornheim 566/2011-6 19 Mitteilungen mündlich 20 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 21 Festlegung von Wertungskriterien für die Auswahl zu konzessionierender Unternehmen im Rahmen des Konzessionierungsverfahrens der Stadt Bornheim 552/2011-2 22 Beteiligung der Stadtbetrieb Bornheim AöR am Konzes- sionierungsverfahren der Stadt Bornheim 558/2011-2 23 Mitteilungen mündlich 24 Anfragen mündlich Bornheim, den 24.11.2011 STADT BORNHEIM gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Am Donnerstag, 08.12.2011, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr TOP Inhalt Vorlage Nr SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN “Gully”-Reinigung in Bornheim Die Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG, Betriebsführerin des Abwasserwerkes der Stadt Bornheim informiert, dass zur Zeit die Reini- gung der Straßenabläufe (auch Sinkkästen oder „Gullys“ genannt) innerhalb des Stadtgebietes Bornheim sowie in den dazugehörigen Ort- schaften durchgeführt wird. Die insgesamt rd. 7.000 Einbauteile zur Stra- ßenentwässerung werden mindestens 2 Mal im Jahr gereinigt: - nach Beendigung des Winterdienstes, zur Be- seitigung des Streugutes etc., - im späten Herbst, nachdem das Laub der Bäu- me gefallen ist. Eine zusätzliche Reinigung erfolgt bei Bedarf nach starken Regenfällen, bei denen abgefalle- ne Blätter sowie Mutterboden bzw. Dreck von angrenzenden unbefestigten Grundstücken auf die Straßen und dort in die Straßenabläufe ge- spült wurden. Sollte einmal ein Straßenablauf nicht gereinigt worden sein, liegt das möglicherweise daran, dass er durch ein parkendes Kraftfahrzeug nicht zugänglich war. Es kann auch vorkommen, dass der Deckel über dem Straßenablauf nach erfolg- ter Reinigung wackelt oder klappert. In beiden Fällen können Sie die Regionalgas an- rufen, die dann schnellstmöglich für Abhilfe sor- gen wird. Sie erreichen die Abteilung Netz- und Anlagenbetrieb Abwasser am besten in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr. Ihre Ansprechpartner sind Herr Dominik Hup- perich unter der Rufnummer (02251) 708-268 oder Herr Wolfgang Hönighausen unter der Rufnummer (02251) 708-211. Die Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG ist je- doch nicht für die Reinigung aller Straßenabläufe innerhalb der Stadtgrenze zuständig. Die Reini- gung der Straßenabläufe in den klassifizierten Stra- ßen (Kreisstraßen, Landstraßen und Bundesstra- ßen) obliegt - außerhalb der bebauten Ortslagen - dem jeweiligen Straßenbaulastträger. Ansprechpartner in diesen Fällen ist die Stra- ßenmeisterei Rheinbach, erreichbar unter der Rufnummer 02226 / 9064 - 0. Aufgestellt Netz- und Anlagenbetrieb Abwasser Euskirchen, den 21.11.2011 Am Nikolaustag in Bornheim: “Trommeln für Ostafrika” Eine Stadt, 14 Schulen, 27 Kin- dergärten, fast 6.000 Kinder- und Jugendliche, viele Päda- gog(inn)en, Eltern und ein Ziel: Gemeinsam ein Zeichen setzen. Bornheimer Kinder- und Ju- gendliche aus den Kindergär- ten und Schulen im Stadtge- biet setzen ein Zeichen der So- lidarität gegenüber den Opfern in Ostafrika. Am Nikolaustag, dem 06.12.2011 sind von 9.00 bis 9.03 Uhr überall in Bornheim Trommeln zu hören. Es trom- meln die Kinder und Jugend- lichen in den Kindergärten und den Schulen, die Erzie- her(innen) und Lehrer(innen) machen mit. In diesen drei Mi- nuten wird alles fürs Trom- meln genutzt, was gerade zur Verfügung steht – von der afri- kanischen Standtrommel bis zur Pappkiste oder der Schul- bank. Mit der Trommelaktion ma- chen Bornheimer Kindergar- tenkinder und Schüler(innen) auf Kinder und Jugendliche in Ostafrika aufmerksam, die Op- fer der Hungerkatastrophe sind. Das stadtweite Trommeln ruft nach Unterstützung und lädt dazu ein, dass Bornheim spendet. Denn die Hungersnot in Ostafrika tobt weiter und verschlingt immer mehr Opfer, aber aus der schnelllebigen Berichterstattung verschwin- det sie mehr und mehr. Das Trommeln soll aufwecken und sagen: Wir sind mit unse- rem Denken bei Euch in Afrika, wir vergessen Euch nicht. In den Kindergärten und Schu- len wird im Vorfeld engagiert zu dem Thema Hungersnot in Ostafrika gearbeitet: Es wird recherchiert, diskutiert, geba- stelt, gelehrt und gelernt; Kin- der und Pädagog(inn)en arbei- ten für sich und die Bornhei- mer Öffentlichkeit heraus, was geschehen muss, um nachhal- tig zu helfen. Die Schüler(innen) werden in der Nikolaus-Woche in allen Stadtteilen Spenden sammeln, und auch in jedem Kindergar- ten und in jeder Schule sowie in Geschäften warten Spen- dendosen darauf, gefüllt zu werden. Viele verschiedene und individuelle Aktionen fin- den statt, die in den Kindergär- ten und Schulen erdacht, ge- plant und gemacht werden. Die Aktion wird nicht zentral gesteuert, son- dern funktioniert nach dem Netz- werkprinzip: Al- les ist willkom- men, was die Idee stützt und was hilft, die Not der Opfer in Ost- afrika zu lindern. Am Freitag, dem 09.12.2011 um 09.00 Uhr endet die Aktion mit einem Paukenschlag, das heißt also mit einem einzigen Trommelschlag in ganz Born- heim. Bis Freitagabend melden die Kindergärten und Schulen ans Bornheimer Rathaus die Höhe der gesammelten Spenden. Die gespendeten Gelder wer- den auf das Spendenkonto 10 20 30, Bank für Sozialwirt- schaft, BLZ 370 205 00 (BIC: BFSWDE33XXX, IBAN: DE29370205000008322501) unter dem Stich- wort/Verwendungszweck „Bornheim trommelt für Ost- afrika“ überwiesen. Wir arbei- ten mit der „Aktion Deutsch- land Hilft e. V. - Das Bündnis der Hilfsorganisationen“ (Kai- ser-Friedrich-Straße 13, 53113 Bonn) zusammen. Aufgrund dieser Zusammenarbeit kön- nen wir davon ausgehen, dass die gespendeten Gelder auch dort ankommen, wo sie hinge- hören, nämlich bei den Men- schen in Afrika. Die Hauptakteure dieser Ak- tion sind die Kinder, Jugend- lichen und Erwachsenen aus Bornheimer Kindergärten und Schulen. Den Schirm über die Trommel- aktion hält der Bornheimer Bürgermeister Wolfgang Hen- seler. Die Koordination über- nimmt Beigeordneter Markus Schnapka. Eine Aktion, die zum Nachden- ken, zum Mitmachen und zum Spenden anregen soll. Weiteres unter www.bornheim.de. Hungern ist heilbar. (Erich Kästner) AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim

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Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, Mittwoch, 11.01.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Stadtrat, Donnerstag, 12.01.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel, Dienstag, 17.01.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Betriebsausschuss, Mittwoch, 18.01.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Jugendhilfeausschuss, Donnerstag, 19.01.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf 28. Dezember 2011 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 11.01.2012 und 08.02.2012, jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Sanierung des Bornheimer Rathauses auch energetisch ein voller Erfolg Den Abschluss der Sanie- rungsarbeiten an der Fassade des Bornheimer Rathauses kann keiner übersehen, der zwi- schen Bornheim und Roisdorf unterwegs ist. Die dunkelrote Fassade aus Glas und Alumi- nium strahlt eine warme Sach- lichkeit aus, die bisher auf brei- teste Zustimmung gestoßen ist. Dass die Fassadensanierung auch energetisch ein voller Er- folg ist, zeigt der jetzt neu aus- gestellte Energieausweis für das Verwaltungsgebäude. Ein sol- cher "energetischer Gebäude- pass" ist u. a. für öffentliche Ge- bäude Pflicht und jeweils dann zu erneuern, wenn umfangrei- che Sanierungsarbeiten an der Gebäudehülle oder der Hei- zungstechnik durchgeführt wer- den. Der neue bedarfsorientierte Energieausweis für den Verwal- tungstrakt des Rathauses weist einen rechnerischen Primär - energiebedarf von 122 kWh pro Quadratmeter Nettogrundflä- che und Jahr aus. Damit liegt der Energiebedarf deutlich un- ter den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (2009) für modernisierte Alt- bauten (187 kWh/m² und Jahr) und sogar fast 10% besser als der Anforderungswert für Neu- bauten (133 kWh/m² und Jahr). Der im Jahr 2009 ausgestellte bedarfsorientierte Energieaus- weis für das alte Rathaus wies noch einen Primärenergiebe- darf von 387 kWh/m² und Jahr aus. Nach Abschluss der Ma- lerarbeiten wird der neue Ener- gieausweis anstelle des alten im Rathaus ausgehängt. Bürgermeister Wolfgang Hen- seler ist dementsprechend hoch erfreut, dass der Energiebedarf des Verwaltungstraktes um rund zwei Drittel gesenkt wer- den konnte. Er hätte sich zwar gewünscht, den Energiebedarf aus Gründen des Klimaschutzes auf Passivhausniveau abzusen- ken ( < 20 kWh/m² und Jahr), dies hätte aber den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerük- kgewinnung erfordert, was min- destens weitere 300.000 € ge- kostet hätte. Diesen Betrag konnte die Stadt Bornheim als Nothaushaltskommune nicht mehr leisten. Aber 10% besser als die gesetzlichen Anforde- rungen an einen Neubau ist auch schon eine hervorragende Leistung für den Klimaschutz. Hinzu kommen im Rathaus 180.000 kWh Stromverbrauch im Jahr, die künftig aus 100% regenerativen Quellen stam- men. Bei der Stadt Bornheim ist der Klimaschutz auf einem gu- ten Weg. Mit Sekt und Feuerwerk fröhlich ins neue Jahr - und das Aufräumen nicht vergessen! Stadt Bornheim bezieht künftig günstigen Ökostrom Das neue Jahr wird traditionell mit Feuerwerk und Sekt begrüßt – und leider bleiben ebenfalls schon fast traditionell die Über- reste von Feuerwerksknallern, die zum Abschuss von Raketen benutzten Flaschen, Streichhöl- zer und leere Sektflaschen lie- gen. Eigentlich sollte es selbst- verständlich sein, dass Flaschen und Böllerreste auch von denen wieder eingesammelt werden, die vorher ihren Spaß damit hat- ten. Unterlassen sie es, so sind in den Ortschaften die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke in der Pflicht. Das klappt in der Regel auch schnell, aber in der freien Landschaft liegt der Silve- stermüll mancherorts noch wo- chenlang herum und verschan- delt die Landschaft – und das ausgerechnet an schönen Aus- sichtspunkten des Vorgebirges, die auch sonst gerne von Spa- ziergängern aufgesucht werden. Es ist für den Einzelnen nur eine kleine Mühe und für uns alle und das Landschaftsbild ein großer Gewinn, wenn jeder seinen Sil- vestermüll mitnimmt. Auf Vorschlag des Bürgermei- sters hat jetzt der Rat beschlos- sen, die Sondervertragsgebäude auf 100% Ökostrom umzustel- len. Nach öffentlicher Ausschrei- bung erhielt die RheineEnergie AG aus Köln den Zuschlag. Für die Jahre 2012 und 2013 kostet der grüne Strombezug die Stadt bei einem insgesamt sechsstelli- gen Betrag für Strom nur knapp 3.000 € mehr als im konventio- nellen Strommix. Bei den Sondervertragsgebäu- den handelt es sich um das Rat- haus, das Alexander-von-Hum- boldt-Gymnasium, die Europa- schule sowie die Grundschulen in Bornheim, Waldorf und die Bornheimer Verbundschule in Uedorf. Insgesamt 1,25 Millio- nen Kilowattstunden werden hier jährlich verbraucht. Durch die Umstellung auf 100% Öko- strom spart die Stadt im Folgen- den jährlich rund 450 Tonnen des klimaschädlichen CO2 ein. Auch wird so kein Atomstrom mehr eingekauft. Bornheims Bürgermeister Wolf- gang Henseler ist sich sicher, die geringen Mehrkosten jährlich durch Stromeinsparmaßnahmen und Effizienzsteigerungen auf- fangen zu können. Bornheim ist im Klimaschutz und beim Atom- ausstieg auf einem guten und wirtschaftlich leistbaren Weg. Jetzt müsste man auch noch an der einen oder anderen Stelle durch Verhaltensänderungen zum Stromsparen kommen! Die Bezeichnung „Ökostrom“ umfasst alle Energiequellen, die unerschöpflich sind und sich quasi von selber erneuern – da- her auch die Bezeichnung „er- neuerbare Energie“. Mit dem Beitrag als Ökostromkunde, kann das Misch-Verhältnis be- einflusst werden, da das regio- nale Stromnetz nur in den Men- gen mit Ökostrom beliefert wird, wie es angefordert wird. Das heißt, je mehr Bürger nach er- neuerbaren Energien verlangen, desto mehr Ökostrom muss auch in das Netz eingespeist werden. Vorsorgen für den Winter: Abstumpfende Streumittel besorgen - Streusalz auf den Gehwegen nur in Ausnahmefällen zulässig Vögel füttern im Winter - aber richtig! Nach einem milden, trockenen Herbst wird das Wetter allmäh- lich winterlich – und somit ist es an der Zeit, die Streumittelvorrä- te aufzufüllen – vor allem mit ab- stumpfenden Mitteln wie Sand, Splitt oder Granulat. Denn laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Bornheim sind die Gehwe- ge mit diesen Mitteln zu streuen. Im Handel gibt es mittlerweile vom Umweltbundesamt geteste- te Produkte mit dem Umweltzei- chen „Blauer Engel – weil salz- frei“. Nur in besonderen Gefahrensi- tuationen wie bei Eisregen oder bei Strecken mit starkem Gefälle, wenn die abstumpfende Wir- kung nicht ausreicht, ist der Ein- satz von auftauenden Mitteln, al- so Salz, erlaubt. In keinem Fall dürfen Baum- scheiben und begrünte Flächen mit Salz bestreut werden, und salzhaltiger Schnee darf auf ih- nen nicht gelagert werden. Denn Bäume und Sträucher am Stra- ßenrand werden durch Salz ge- schädigt. Außerdem zieht das Salz über die Kanalisation die biologische Stufe der Kläranla- gen in Mitleidenschaft und bela- stet letztlich die Gewässer. Und auch die Hundebesitzer wissen ein Lied davon zu singen, wie das Salz den Pfoten ihrer Vier- beiner zusetzt. In den letzten Jahren wurde von vielen Grundstückseigentümern wieder mehr Streusalz verwen- det. Mancher salzt die Gehwege sogar so kräftig, dass er sich das lästige Schneefegen vorher er- spart. Eine Entwicklung, die die Bornheimer Stadtverwaltung mit Sorge betrachtet. Sie appel- liert daher an alle, die gegen Glätte streuen müssen, die Vor- schriften der Satzung zu beach- ten und – abgesehen von den genannten Notfällen – umwelt- freundliche abstumpfende Mittel zu verwenden: Dies ist kein stu- res Herumreiten auf Paragra- phen – Sie werden sehen, dass die Natur es Ihnen im nächsten Jahr dankt! Wer noch Fragen zum Thema Streusalz oder anderen Umwelt- themen hat, kann sich an das Umwelttelefon (02222/945-310) wenden. Winterfütterung – Schaden oder Segen für die Vögel? Unbestrit- ten ist, dass die Winterfütterung zur Arterhaltung nicht nötig ist. Aber sie bietet eine gute Gele- genheit, unsere häufigsten Vo- gelarten zu beobachten und ken- nen zu lernen. Allerdings sollte man darauf achten, den Vögeln mit der Fütterung nicht unbeab- sichtigt zu schaden - z. B. durch Begünstigung von Krankheitser- regern. Deshalb hat die Stabsstelle Um- welt die wichtigsten Regeln für die Winterfütterung in einem In- foblatt zusammengestellt. Dort gibt es Antworten auf die vier "W"-Fragen: Wann füttern, wo, womit und womit nicht? Außer- dem sind einige der häufig an Futterplätzen anzutreffenden Vogelarten abgebildet. Vogelfreunde sollten z. B. wis- sen, dass an milden Wintertagen eine reichliche Fütterung nicht sinnvoll ist. Mit sparsamem An- füttern kann man die Vögel aber schon an die Futterstelle gewöh- nen. Mehr Futter sollte man dann bei strengem Frost anbie- ten, wenn es tags nicht wärmer als –5°C wird, und auch bei ge- schlossener Schneedecke. Wer noch mehr dazu wissen möchte, kann das kostenlose In- foblatt im Rathaus erhalten, am Umwelttelefon unter 02222/945- 310 anfordern oder von den Um- weltseiten der Stadt Bornheim im Internet herunterladen (auf www.bornheim.de unter „Stadt- profil“ zu finden). Das neue VHS-Programmheft für das erste Semester 2012 erscheint am 5. Januar 2012.

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S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 56. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 04.09.2025 Nr. 15 Inhaltsangabe 1. Satzung der Stadt Bornheim vom 29.08.2025 über das besondere gemeindliche Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB an Flächen, die für den Ausbau der Ortsverbindung zwischen Bornheim und Uedorf erforderlich sind, S. 2-4 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Bekanntmachung Satzung der Stadt Bornheim vom 29.08.2025 über das besondere gemeindliche Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB an Flächen, die für den Ausbau der Ortsverbindung zwischen Bornheim und Uedorf erforderlich sind. Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 10.07.2025, aufgrund des § 7 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfahlen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SVG. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05. Juli 2024.(GV.NW. S. 444) in Kraft getreten am 31. Juli 2024 und aufgrund von § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394), in Kraft getreten am 01. Januar 2024, folgende Satzung beschlossen: § 1 Ziel und Zweck der Satzung Die Verbindung Uedorfer Weg/Bornheimer Straße ist im Radverkehrskonzept der Stadt Bornheim als Vorzugsvariante und als Hauptverbindung zwischen Bornheim und den Rheinorten definiert. Die Vorkaufsrechtssatzung setzt eine Fläche fest, die zum Ausbau der Verbindung Uedorfer Weg/Bornheimer Straße, inklusive eines kombinierten Geh- und Radweges, benötigt wird. § 2 Besonderes Vorkaufsrecht Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung steht der Stadt Bornheim in dem in § 3 bezeichneten Gebiet ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu. § 3 Geltungsbereich Die als Anlage beigefügten Pläne mit dem Geltungsbereich sind Bestandteil der Satzung. Der Geltungsbereich des Vorkaufsrechts nach § 2 ist in der Anlage rot und orange schraffiert dargestellt. § 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Satzung vom 10.07.2025 über das besondere gemeindliche Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB an Flächen, die für den Ausbau der Ortsverbindung zwischen Bornheim und Uedorf erforderlich sind, mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. S e i t e | 3 Hinweis Ich weise gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen die Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 29.08.2025 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Bürgermeister Flurstück 112 Flur 83 Gemarkung Bornheim-Brenig zu übertragende Fläche: ca. 108 m² L 281 Uedorfer Weg Uedorfer Weg Uedorfer Weg Flurstück 127 Flur 83 Gemarkung Bornheim-Brenig zu erwerbende Fläche: ca. 82 m² Flurstück 278 Flur 83 Gemarkung Bornheim-Brenig zu erwerbende Fläche: ca. 1.167 m² Flurstück 222 Flur 83 Gemarkung Bornheim-Brenig zu erwerbende Fläche: ca. 2.195 m² An sc hl us s si eh e Ze ic hn un gs -N r. 5 87 -L P- G E- 2 Vervielfältigung, auch ausschnittsweise, nur nach Genehmigung der Ing.-Büro Kleinfeld GmbH Maß- und Höhenangaben sind auf der Baustelle zu kontrollieren! Beschreibungen für Material, Körnung, Betongüte usw. sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen! Vorbehaltlich von Änderungen durch den Auftraggeber! Bearbeitet: U. Sa. S. Bu.Gezeichnet: a b BemerkungGeändert Zeichnungs-Nr. Größe 1 : 500 587-LP-GE-1 128 x 29,7 Maßstab DatumName Auftraggeber: Rheinbach, den Koblenzer Straße 9 53359 Rheinbach Tel. 0 22 26 / 48 14 Ingenieurbüro Kleinfeld GmbH l kleinfeld GmbH ngenieurbüro lngenieurbüro für Wasserwirtschaft, Straßen- und Tiefbau seit 1968 Koblenzer Straße 9 53359 Rheinbach Telefon: 02226-4814 E-Mail: ing-buero-kleinfeld@t-online.de Ausbau der Ortsverbindung von Bornheim nach Bornheim-Uedorf VORENTWURF Grunderwerbsplan Nr. 1 11. MÄRZ 2025 Anlage zu § 3 der Satzung der Stadt Bornheim über das besondere gemeindliche Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB an Flächen, die für den Ausbau der Ortsverbindung zwischen Bornheim und Uedorf erforderlich sind. Blatt 1 von 5 AutoCAD SHX Text 76 AutoCAD SHX Text 237 AutoCAD SHX Text 276 AutoCAD SHX Text Weg AutoCAD SHX Text 275 AutoCAD SHX Text 243 AutoCAD SHX Text 277 AutoCAD SHX Text 278 AutoCAD SHX Text 111 AutoCAD SHX Text 221 AutoCAD SHX Text 112 AutoCAD SHX Text 244 AutoCAD SHX Text 115 AutoCAD SHX Text 223 AutoCAD SHX Text 60 AutoCAD SHX Text 222 AutoCAD SHX Text 127 AutoCAD SHX Text 328 AutoCAD SHX Text 70 AutoCAD SHX Text (2) AutoCAD SHX Text (3) AutoCAD SHX Text (624) AutoCAD SHX Text (625) AutoCAD SHX Text (50) AutoCAD SHX Text 126 AutoCAD SHX Text Flur 83 AutoCAD SHX Text Flur 83 AutoCAD SHX Text Flur 83 AutoCAD SHX Text 220 AutoCAD SHX Text 113 AutoCAD SHX Text 127 AutoCAD SHX Text 113 Uedorfer Weg Uedorfer Weg Flurstück 274 Flur 83 Gemarkung Bornheim-Brenig zu erwerbende Fläche: ca. 195 m² Flurstück 146 Flur 83 Gemarkung Bornheim-Brenig zu erwerbende Fläche: ca. 230 m² Flurstück 145 Flur 83 Gemarkung Bornheim-Brenig zu erwerbende Fläche: ca. 175 m² Flurstück 144 Flur 83 Gemarkung Bornheim-Brenig zu erwerbende Fläche: ca. 20 m² Flurstück 220 Flur 83 Gemarkung Bornheim-Brenig zu erwerbende Fläche: ca. 6.523 m² Flurstück 204 Flur 83 Gemarkung Bornheim-Brenig zu erwerbende Fläche: ca. 81 m² An sc hl us s si eh e Ze ic hn un gs -N r. 5 87 -L P- G E- 1 An sc hl us s si eh e Ze ic hn un gs -N r. 5 87 -L P- G E- 3 Vervielfältigung, auch ausschnittsweise, nur nach Genehmigung der Ing.-Büro Kleinfeld GmbH Maß- und Höhenangaben sind auf der Baustelle zu kontrollieren! Beschreibungen für Material, Körnung, Betongüte usw. sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen! Vorbehaltlich von Änderungen durch den Auftraggeber! Bearbeitet: U. Sa. S. Bu.Gezeichnet: a b BemerkungGeändert Zeichnungs-Nr. Größe 1 : 500 587-LP-GE-2 128 x 29,7 Maßstab DatumName Auftraggeber: Rheinbach, den Koblenzer Straße 9 53359 Rheinbach Tel. 0 22 26 / 48 14 Ingenieurbüro Kleinfeld GmbH l kleinfeld GmbH ngenieurbüro lngenieurbüro für Wasserwirtschaft, Straßen- und Tiefbau seit 1968 Koblenzer Straße 9 53359 Rheinbach Telefon: 02226-4814 E-Mail: ing-buero-kleinfeld@t-online.de Ausbau der Ortsverbindung von Bornheim nach Bornheim-Uedorf VORENTWURF Grunderwerbsplan Nr. 2 11. MÄRZ 2025 Anlage zu § 3 der Satzung der Stadt Bornheim über das besondere gemeindliche Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB an Flächen, die für den Ausbau der Ortsverbindung zwischen Bornheim und Uedorf erforderlich sind. Blatt 2 von 5 AutoCAD SHX Text 335 AutoCAD SHX Text 336 AutoCAD SHX Text Flur 83 AutoCAD SHX Text 134 AutoCAD SHX Text 133 AutoCAD SHX Text 135 AutoCAD SHX Text (3) AutoCAD SHX Text (589) AutoCAD SHX Text 80 AutoCAD SHX Text (2) AutoCAD SHX Text (590) AutoCAD SHX Text 137 AutoCAD SHX Text 138 AutoCAD SHX Text 139 AutoCAD SHX Text 240 AutoCAD SHX Text 140 AutoCAD SHX Text 141 AutoCAD SHX Text 142 AutoCAD SHX Text 144 AutoCAD SHX Text 145 AutoCAD SHX Text 167 AutoCAD SHX Text 274 AutoCAD SHX Text 146 AutoCAD SHX Text 113 AutoCAD SHX Text (50) AutoCAD SHX Text Flur 83 AutoCAD SHX Text Flur 83 AutoCAD SHX Text 220 AutoCAD SHX Text 220 AutoCAD SHX Text 220 AutoCAD SHX Text 212 AutoCAD SHX Text 113 Bornheimer Straße Uedorfer Weg Uedorfer Weg U nterführung U nterführung U nterführung U nterführung Flurstück 189 Flur 83 Gemarkung Bornheim-Brenig zu erwerbende Fläche: Damm + Weg: ca. 360 m² Flurstück 188 Flur 83 Gemarkung Bornheim-Brenig zu erwerbende Fläche: Damm + Weg + Straße: ca. 261 m² Flurstück 187 Flur 83 Gemarkung Bornheim-Brenig zu erwerbende Fläche: ca. 529 m² Flurstück 331 Flur 83 Gemarkung Bornheim-Brenig zu erwerbende Fläche: ca. 318 m² Flurstück 332 Flur 83 Gemarkung Bornheim-Brenig zu erwerbende Fläche: ca. 1.048 m² Flurstück 185 Flur 83 Gemarkung Bornheim-Brenig zu erwerbende Fläche: ca. 151 m² Flurstück 273 Flur 83 Gemarkung Bornheim-Brenig zu erwerbende Fläche: ca. 63 m² Flurstück 274 Flur 83 Gemarkung Bornheim-Brenig zu erwerbende Fläche: ca. 195 m² Flurstück 146 Flur 83 Gemarkung Bornheim-Brenig zu erwerbende Fläche: ca. 230 m² Flurstück 37 Flur 6 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 26 m² Flurstück 36 Flur 6 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 108m² Flurstück 35 Flur 6 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 43 m² Flurstück 34 Flur 6 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 53 m² Flurstück 33 Flur 6 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 78 m² Flurstück 32 Flur 6 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 28 m² Flurstück 31 Flur 6 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 26 m² Flurstück 199 Flur 83 Gemarkung Bornheim-Brenig zu erwerbende Fläche: ca. 40 m² Flurstück 200 Flur 83 Gemarkung Bornheim-Brenig zu erwerbende Fläche: ca. 63 m² Flurstück 201 Flur 83 Gemarkung Bornheim-Brenig zu erwerbende Fläche: ca. 107 m² Flurstück 202 Flur 83 Gemarkung Bornheim-Brenig zu erwerbende Fläche: ca. 80 m² Flurstück 203 Flur 83 Gemarkung Bornheim-Brenig zu erwerbende Fläche: ca. 134 m² Flurstück 253 Flur 83 Gemarkung Bornheim-Brenig zu erwerbende Fläche: ca. 34 m² Flurstück 252 Flur 83 Gemarkung Bornheim-Brenig zu erwerbende Fläche: ca. 35 m² Flurstück 251Flur 83 Gemarkung Bornheim-Brenig zu erwerbende Fläche: ca. 6 m² Flurstück 204 Flur 83 Gemarkung Bornheim-Brenig zu erwerbende Fläche: ca. 81 m² An sc hl us s si eh e Ze ic hn un gs -N r. 5 87 -L P- G E- 2 An sc hl us s si eh e Ze ic hn un gs -N r. 5 87 -L P- G E- 4 Vervielfältigung, auch ausschnittsweise, nur nach Genehmigung der Ing.-Büro Kleinfeld GmbH Maß- und Höhenangaben sind auf der Baustelle zu kontrollieren! Beschreibungen für Material, Körnung, Betongüte usw. sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen! Vorbehaltlich von Änderungen durch den Auftraggeber! Bearbeitet: U. Sa. S. Bu.Gezeichnet: a b BemerkungGeändert Zeichnungs-Nr. Größe 1 : 500 587-LP-GE-3 128 x 29,7 Maßstab DatumName Auftraggeber: Rheinbach, den Koblenzer Straße 9 53359 Rheinbach Tel. 0 22 26 / 48 14 Ingenieurbüro Kleinfeld GmbH l kleinfeld GmbH ngenieurbüro lngenieurbüro für Wasserwirtschaft, Straßen- und Tiefbau seit 1968 Koblenzer Straße 9 53359 Rheinbach Telefon: 02226-4814 E-Mail: ing-buero-kleinfeld@t-online.de Ausbau der Ortsverbindung von Bornheim nach Bornheim-Uedorf VORENTWURF Grunderwerbsplan Nr. 3 11. MÄRZ 2025 Anlage zu § 3 der Satzung der Stadt Bornheim über das besondere gemeindliche Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB an Flächen, die für den Ausbau der Ortsverbindung zwischen Bornheim und Uedorf erforderlich sind. Blatt 3 von 5 AutoCAD SHX Text Flur 83 AutoCAD SHX Text 204 AutoCAD SHX Text 251 AutoCAD SHX Text 252 AutoCAD SHX Text 253 AutoCAD SHX Text 167 AutoCAD SHX Text 203 AutoCAD SHX Text (586) AutoCAD SHX Text (310) AutoCAD SHX Text 274 AutoCAD SHX Text 146 AutoCAD SHX Text 189 AutoCAD SHX Text 200 AutoCAD SHX Text 201 AutoCAD SHX Text 202 AutoCAD SHX Text 190 AutoCAD SHX Text 258 AutoCAD SHX Text 191 AutoCAD SHX Text 197 AutoCAD SHX Text 198 AutoCAD SHX Text 199 AutoCAD SHX Text 273 AutoCAD SHX Text 185 AutoCAD SHX Text 187 AutoCAD SHX Text Weg AutoCAD SHX Text 188 AutoCAD SHX Text Weg AutoCAD SHX Text Weg AutoCAD SHX Text 259 AutoCAD SHX Text (4) AutoCAD SHX Text 33 AutoCAD SHX Text 34 AutoCAD SHX Text 32 AutoCAD SHX Text 31 AutoCAD SHX Text 30 AutoCAD SHX Text 35 AutoCAD SHX Text 36 AutoCAD SHX Text 124 AutoCAD SHX Text 103 AutoCAD SHX Text 118 AutoCAD SHX Text 38 AutoCAD SHX Text 37 AutoCAD SHX Text 74 AutoCAD SHX Text 126 AutoCAD SHX Text 127 AutoCAD SHX Text 8 AutoCAD SHX Text 109 AutoCAD SHX Text 9 AutoCAD SHX Text 10 AutoCAD SHX Text Weg AutoCAD SHX Text Weg AutoCAD SHX Text 331 AutoCAD SHX Text 332 AutoCAD SHX Text 113 AutoCAD SHX Text Flur 6 AutoCAD SHX Text Flur 83 AutoCAD SHX Text 78 AutoCAD SHX Text 64 AutoCAD SHX Text 64 AutoCAD SHX Text 113 AutoCAD SHX Text 212 AutoCAD SHX Text Weg Bornheimer Straße Bornheimer Straße Bornheim er S tra ße Bornheimer Straße U nterführung U nterführung U nterführung U nterführung Flurstück 37 Flur 6 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 26 m² Flurstück 36 Flur 6 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 108m² Flurstück 35 Flur 6 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 43 m² Flurstück 34 Flur 6 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 53 m² Flurstück 33 Flur 6 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 78 m² Flurstück 32 Flur 6 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 28 m² Flurstück 31 Flur 6 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 26 m² Flurstück 30 Flur 6 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 129 m² Flurstück 29 Flur 6 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 46 m² Flurstück 28 Flur 6 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 247 m² Flurstück 27 Flur 6 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 203 m² Flurstück 26 Flur 6 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 178 m² Flurstück 25 Flur 6 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 90 m² Flurstück 23/1 Flur 6 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 505 m² Flurstück 22 Flur 6 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 618 m² Flurstück 21 Flur 6 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 286 m² Flurstück 20 Flur 6 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 238 m² Flurstück 45 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 675 m² Flurstück 2/1 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 75 m² Flurstück 19 Flur 6 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 174 m² Flurstück 18 Flur 6 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 135 m² Flurstück 17 Flur 6 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 125 m² Flurstück 16 Flur 6 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 87 m² Flurstück 15 Flur 6 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 200 m² An sc hl us s si eh e Ze ic hn un gs -N r. 5 87 -L P- G E- 3 An sc hl us s si eh e Ze ic hn un gs -N r. 5 87 -L P- G E- 5 Vervielfältigung, auch ausschnittsweise, nur nach Genehmigung der Ing.-Büro Kleinfeld GmbH Maß- und Höhenangaben sind auf der Baustelle zu kontrollieren! Beschreibungen für Material, Körnung, Betongüte usw. sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen! Vorbehaltlich von Änderungen durch den Auftraggeber! Bearbeitet: U. Sa. S. Bu.Gezeichnet: a b BemerkungGeändert Zeichnungs-Nr. Größe 1 : 500 587-LP-GE-4 128 x 29,7 Maßstab DatumName Auftraggeber: Rheinbach, den Koblenzer Straße 9 53359 Rheinbach Tel. 0 22 26 / 48 14 Ingenieurbüro Kleinfeld GmbH l kleinfeld GmbH ngenieurbüro lngenieurbüro für Wasserwirtschaft, Straßen- und Tiefbau seit 1968 Koblenzer Straße 9 53359 Rheinbach Telefon: 02226-4814 E-Mail: ing-buero-kleinfeld@t-online.de Ausbau der Ortsverbindung von Bornheim nach Bornheim-Uedorf VORENTWURF Grunderwerbsplan Nr. 4 11. MÄRZ 2025 Anlage zu § 3 der Satzung der Stadt Bornheim über das besondere gemeindliche Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB an Flächen, die für den Ausbau der Ortsverbindung zwischen Bornheim und Uedorf erforderlich sind. Blatt 4 von 5 AutoCAD SHX Text Weg AutoCAD SHX Text 33 AutoCAD SHX Text 34 AutoCAD SHX Text 32 AutoCAD SHX Text 31 AutoCAD SHX Text 30 AutoCAD SHX Text 35 AutoCAD SHX Text 36 AutoCAD SHX Text 124 AutoCAD SHX Text 25 AutoCAD SHX Text 29 AutoCAD SHX Text 28 AutoCAD SHX Text 26 AutoCAD SHX Text 20 AutoCAD SHX Text 21 AutoCAD SHX Text 231 AutoCAD SHX Text 22 AutoCAD SHX Text 75 AutoCAD SHX Text 45 AutoCAD SHX Text 103 AutoCAD SHX Text 118 AutoCAD SHX Text 38 AutoCAD SHX Text 37 AutoCAD SHX Text 74 AutoCAD SHX Text 126 AutoCAD SHX Text 127 AutoCAD SHX Text 8 AutoCAD SHX Text 109 AutoCAD SHX Text 9 AutoCAD SHX Text 10 AutoCAD SHX Text 78 AutoCAD SHX Text 11 AutoCAD SHX Text 12 AutoCAD SHX Text Weg AutoCAD SHX Text 13 AutoCAD SHX Text Weg AutoCAD SHX Text (2) AutoCAD SHX Text (3) AutoCAD SHX Text (4) AutoCAD SHX Text (5) AutoCAD SHX Text 15 AutoCAD SHX Text 16 AutoCAD SHX Text 17 AutoCAD SHX Text 18 AutoCAD SHX Text 19 AutoCAD SHX Text 21 AutoCAD SHX Text 78 AutoCAD SHX Text Flur 6 AutoCAD SHX Text 27 AutoCAD SHX Text Flur 5 AutoCAD SHX Text Flur 6 AutoCAD SHX Text Flur 6 AutoCAD SHX Text 80 AutoCAD SHX Text 78 AutoCAD SHX Text 64 AutoCAD SHX Text 64 AutoCAD SHX Text Weg B 9 Im Sonnenberg Am grünen Weg Bornheimer Straße Im Sonnenberg Bornheimer Straße Bornheim er S tra ße W iesenstraße El be st ra ße Bornheimer Straße Flurstück 44 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 751 m² Flurstück 42/1 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 191 m² Flurstück 41 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 55 m² Flurstück 85/40 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 24 m² Flurstück 86/40 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 62 m² Flurstück 39 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 106 m² Flurstück 38 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 63 m² Flurstück 37 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: 72,00 m² Flurstück 36 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 39 m² Flurstück 98 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 115 m² Flurstück 101 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 59 m² Flurstück 100 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 182 m² Flurstück 34 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 63 m² Flurstück 33 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 97 m² Flurstück 32 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 266 m² Flurstück 31 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 89 m² Flurstück 93/30 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 238 m² Flurstück 94/30 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 236 m² Flurstück 60 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 1042 m² Flurstück 5 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 38 m² Flurstück 6 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 62 m² Flurstück 7 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 80 m² Flurstück 8 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 215 m² Flurstück 9 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 95 m² Flurstück 10/1 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 70 m² Flurstück 12 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 124 m² Flurstück 96 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 103 m² Flurstück 97 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 67 m² Flurstück 14 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 516 m² Flurstück 15/1 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 194 m² Flurstück 15/2 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 206 m² Flurstück 16/1 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 337 m² Flurstück 18 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 405 m² Flurstück 19 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 367 m² Flurstück 21 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 159 m² Flurstück 102 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 34 m² Flurstück 29 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 89 m² Flurstück 22 Flur 5 Gemarkung Uedorf zu erwerbende Fläche: ca. 53 m²An sc hl us s si eh e Ze ic hn un gs -N r. 5 87 -L P- G E- 4 Vervielfältigung, auch ausschnittsweise, nur nach Genehmigung der Ing.-Büro Kleinfeld GmbH Maß- und Höhenangaben sind auf der Baustelle zu kontrollieren! Beschreibungen für Material, Körnung, Betongüte usw. sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen! Vorbehaltlich von Änderungen durch den Auftraggeber! Bearbeitet: U. Sa. S. Bu.Gezeichnet: a b BemerkungGeändert Zeichnungs-Nr. Größe 1 : 500 587-LP-GE-5 145 x 29,7 Maßstab DatumName Auftraggeber: Rheinbach, den Koblenzer Straße 9 53359 Rheinbach Tel. 0 22 26 / 48 14 Ingenieurbüro Kleinfeld GmbH 11. MÄRZ 2025 Ausbau der Ortsverbindung von Bornheim nach Bornheim-Uedorf VORENTWURF Grunderwerbsplan Nr. 5 l kleinfeld GmbH ngenieurbüro lngenieurbüro für Wasserwirtschaft, Straßen- und Tiefbau seit 1968 Koblenzer Straße 9 53359 Rheinbach Telefon: 02226-4814 E-Mail: ing-buero-kleinfeld@t-online.de Anlage zu § 3 der Satzung der Stadt Bornheim über das besondere gemeindliche Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB an Flächen, die für den Ausbau der Ortsverbindung zwischen Bornheim und Uedorf erforderlich sind. Blatt 5 von 5 AutoCAD SHX Text (51) AutoCAD SHX Text (50) AutoCAD SHX Text Flur 5 AutoCAD SHX Text 44 AutoCAD SHX Text 84 AutoCAD SHX Text 4 AutoCAD SHX Text 5 AutoCAD SHX Text 6 AutoCAD SHX Text 7 AutoCAD SHX Text 8 AutoCAD SHX Text 9 AutoCAD SHX Text 101 AutoCAD SHX Text 12 AutoCAD SHX Text 421 AutoCAD SHX Text 8540 AutoCAD SHX Text 96 AutoCAD SHX Text 41 AutoCAD SHX Text 97 AutoCAD SHX Text 8640 AutoCAD SHX Text 39 AutoCAD SHX Text 38 AutoCAD SHX Text 14 AutoCAD SHX Text 37 AutoCAD SHX Text 36 AutoCAD SHX Text 98 AutoCAD SHX Text 79 AutoCAD SHX Text 101 AutoCAD SHX Text 151 AutoCAD SHX Text 152 AutoCAD SHX Text 100 AutoCAD SHX Text Weg AutoCAD SHX Text 34 AutoCAD SHX Text 161 AutoCAD SHX Text 33 AutoCAD SHX Text 32 AutoCAD SHX Text 18 AutoCAD SHX Text UEDORF AutoCAD SHX Text 31 AutoCAD SHX Text 19 AutoCAD SHX Text 9330 AutoCAD SHX Text 21 AutoCAD SHX Text 23 AutoCAD SHX Text 102 AutoCAD SHX Text 22 AutoCAD SHX Text 9430 AutoCAD SHX Text 30 AutoCAD SHX Text 28 AutoCAD SHX Text Flur 2 AutoCAD SHX Text 60 AutoCAD SHX Text 78 AutoCAD SHX Text 58 AutoCAD SHX Text 29 AutoCAD SHX Text 61 AutoCAD SHX Text Weg AutoCAD SHX Text 234 AutoCAD SHX Text 232 AutoCAD SHX Text 235 AutoCAD SHX Text 230 AutoCAD SHX Text 231 AutoCAD SHX Text 228 AutoCAD SHX Text 70 AutoCAD SHX Text 229 AutoCAD SHX Text 210 AutoCAD SHX Text 209 AutoCAD SHX Text 208 AutoCAD SHX Text Weg AutoCAD SHX Text 201 AutoCAD SHX Text 232 AutoCAD SHX Text 74 AutoCAD SHX Text 73 AutoCAD SHX Text Flur 3 AutoCAD SHX Text 72 AutoCAD SHX Text Flur 5 AutoCAD SHX Text Flur 5 AutoCAD SHX Text Flur 5 AutoCAD SHX Text 60 AutoCAD SHX Text 78 AutoCAD SHX Text 80 AutoCAD SHX Text 80 AutoCAD SHX Text 80 AutoCAD SHX Text 80 Pläne und Ansichten LP Pläne und Ansichten LP Pläne und Ansichten LP Pläne und Ansichten LP Pläne und Ansichten LP

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