Suche

5455 Ergebnisse

Dateien

Eine INitiative für mehr ArtenVielfalt im Rhein-Erft-KreisD es ig n: C o nn y K o ep p l, vi ce v er sa , K ö ln · Fo to na ch w ei s: w w w .is to ck p ho to .c o m / al o ha _1 7, B as ie B , B ek ir in an li, C R EA TI ST A , D ea gr ee z, V ik to r_ G la d ko v, K o rn ee va _K ri st in a, K o tk o a, H . L o ik -T o m so n Schottergarten – was tun? Tipps zur einfachen und schnellen Gestaltung pflegeleichter, naturnaher und insektenfreundlicher Vorgärten Sie stehen vor der Frage: „Was machen wir bloß mit unserem Vorgarten?“ Sie haben schon einen Schottervorgarten oder möchten Ihren Vorgarten pflegeleicht umgestalten? Dabei haben Sie wenig Zeit, keine Gartenerfahrung oder sind betagt oder gehandycapt? Und möchten trotzdem etwas Schönes für’s Auge und gleichzeitig etwas für Insekten tun? Dann zeigen wir Ihnen im Folgenden drei Varianten der schnellen, preiswerten und pflegeleichten Umgestaltung mit jeweils 5 insektenfreundlichen, meist heimischen Pflanzen. Sie haben einen Schottervorgarten, möchten den Schotter nicht entfernen und ihn mit wenigen Einzelpflanzen anreichern. Sie haben einen Schottervorgarten, möchten den Schotter nicht entfernen und ihn mit einem flächigen, niedrigen Bewuchs anreichern. Sie haben einen Schottervorgarten, möchten den Schotter entfernen und den Vorgarten neu ge­ stalten oder Sie möchten Ihren pflegeintensiven Vorgarten ohne Schotter pflegeleicht umgestalten. Für die Umsetzung aller Varianten ist der Herbst die am besten geeignete Jahreszeit. Sie kann auch im Frühjahr oder Frühsommer erfolgen, die Pflanzen benötigen dann allerdings je nach Witterung ein häufigeres Wässern zum guten Anwachsen. Aber warum eigentlich kein Schotter? Er erhöht im Sommer die Umgebungstemperatur und heizt zusätzlich auf statt ab. Er produziert keinen Sauerstoff und bindet kein CO2. Er nimmt keinen Regen auf und führt zu einer Mehrbelastung der öffentlichen Kanalisation. Er führt in Kombination mit einer Folie zum Absterben von wichtigen Bodenorganismen. Er bietet keine Nahrung und kaum Lebensraum für Pflanzen, Insekten und andere Tiere. Er erfordert viel Pflege, sonst sieht er schnell unansehnlich aus. Sie haben einen Schottervorgarten, möchten den Schotter nicht entfernen und ihn mit wenigen Einzelpflanzen anreichern. Schieben Sie den Schotter an den geplanten Stellen der Einzelpflanzungen beiseite und schlitzen das Vlies / die Folie (falls vorhanden) mit einem Messer kreuzförmig auf. Klappen Sie die Folie auseinander und graben ein Wurzelloch, ca. um die Hälfte größer als der Wurzel­ ballen der Pflanze. Bewässern Sie das Wurzelloch und setzen die Pflanze ein. Dann füllen Sie das Loch mit Erde so auf, dass eine leichte Gießmulde verbleibt. Wässern Sie Ihre Neupflanzung jetzt und auch in der nächsten Zeit je nach Witterung regelmäßig – der Boden ist nach der Überdeckung mit Folie eventuell auch stark ausgetrocknet und braucht in der ersten Zeit et­ was mehr Wasser als gedacht. Pflanzen für überwiegend sonnige Standorte Schnittlauch (Allium schoenoprasum) Wuchshöhe: 20 – 50 cm Blühfarbe: violett-blau Blühzeit: Mai – August Wiesenmargerite (Leucanthemum vulgare) Wuchshöhe: 20 – 80 cm Blühfarbe: weiß Blühzeit: Mai – Juni Lavendel (Lavandula angustifolia) Wuchshöhe: 60 – 100 cm Blühfarbe: violett-blau Blühzeit: Juni – August Rosmarin (Rosmarinus officinalis) Wuchshöhe: 100 – 200 cm Blühfarbe: helllila Blühzeit: März – April Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna) Wuchshöhe: 200 – 300 cm Blühfarbe: violett Blühzeit: Juni – September Pflanzen für überwiegend halbschattige, schattige Standorte Blutroter Storchenschnabel (Geranium sanguineum) Wuchshöhe: 15 – 45 cm, Blühfarbe: violett-rosa, Blühzeit: Juni – Oktober Mondviole (Lunaria rediviva) Wuchshöhe: 80 – 120 cm Blühfarbe: hellviolett Blühzeit: Mai – Juni Waldglockenblume (Campanula latifolia var. macrantha) Wuchshöhe: 90 – 100 cm Blühfarbe: dunkelviolett, Blühzeit: Juni – Juli Riesen-Segge (Carex pendula) Wuchshöhe: 50 – 120 cm Blühfarbe: grün-braun Blühzeit: Juni – Juli Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus) Wuchshöhe: 200 – 350 cm Blühfarbe: weiß Blühzeit: Mai – Juni Sie haben einen Schottervorgarten, möchten den Schotter nicht entfernen und ihn mit einem flächigen, niedrigen Bewuchs anreichern. Sie benötigen ein lockeres, streufähiges Substrat aus Erde, das je nach Dichte mit Sand gemischt werden sollte. Faustregel: Je dichter und schwerer die Erde, desto mehr Sand. Als Erde können Sie entweder eigene Gartenerde oder torffreie Erde aus dem Handel nehmen. Als Sand eignet sich preiswerter Spiel- oder Bausand aus dem Handel, der händlerabhängig auch geliefert wird. Tragen Sie nur so wenig Substrat auf, dass die Lücken im Schotter gefüllt sind. Der Schotter selbst kann, muss aber nicht vollständig mit dem Substrat bedeckt sein. Tragen Sie nicht mehr als wenige Zentimeter Substrat auf. Bei einem sonnigen Standort können Sie zwischen einer flächigen Einsaat der Sedum- und Thymian­ arten oder der Pflanzung von Einzelpflanzen wählen. Bei der flächigen Einsaat mischen Sie das Saatgut mit viel Sand und streuen jeweils eine Hand voll Saat­ gemisch in gleichmäßigen Würfen über der Fläche aus. Bei der Verwendung von Pflanzen setzen Sie eine Pflanze / m2 in ausreichend große mit Substrat gefüllte Schotterlücken ein – sie werden sich im Laufe der Zeit ausbreiten. Bewässern Sie die o.g. Einsaat oder Pflanzungen auf sonnigen Standorten je nach Witterung nur mäßig. Die Pflanzungen auf halb- und schattigen Standorten können etwas mehr gegossen werden. Pflanzen für überwiegend sonnige Standorte Scharfer Mauerpfeffer (Sedum acre) Wuchshöhe: 5 – 10 cm Blühfarbe: gelb Blühzeit: Juni – Juli Weiße Fetthenne (Sedum album) Wuchshöhe: 5 – 10 cm Blühfarbe: weiß Blühzeit: Juni – August Echter Quendel (Thymus pulegioides) Wuchshöhe: 5 – 10 cm Blühfarbe: violett Blühzeit: Juni – August Heidenelke (Dianthus deltoides) Wuchshöhe: 10 – 40 cm Blühfarbe: rosa Blühzeit: Juni – September Knöllchen-Steinbrech (Saxifraga granulata) Wuchshöhe: 25 – 30 cm Blühfarbe: weiß Blühzeit: Mai – Juni Pflanzen für überwiegend halbschattige, schattige Standorte Kriechender Günsel (Ajuga reptans) Wuchshöhe: 10 – 15 cm Blühfarbe: violett-blau Blühzeit: Mai – Juni Echter Waldmeister (Galium odoratum) Wuchshöhe: 10 – 30 cm Blühfarbe: weiß Blühzeit: April – Mai Gefleckte Taubnessel (Lamium maculatum) Wuchshöhe: 20 – 25 cm Blühfarbe: violett-rosa Blühzeit: Mai – Juni Ähriger Ehrenpreis (Veronica spicata) Wuchshöhe: 20 – 40 cm Blühfarbe: violett-blau Blühzeit: Juni – September Goldnessel (Lamium galeobdolon) Wuchshöhe: 20 – 60 cm Blühfarbe: gelb Blühzeit: April – Juli Sie haben einen Schottervorgarten, möchten den Schotter entfernen und den Vorgarten neu gestalten oder Sie möchten Ihren bisher pflegeintensiven Vorgarten ohne Schotter pflegeleicht umgestalten. Bei einem Schottervorgarten kann die Entfernung des Schotters je nach vorhandener Menge vollstän­ dig oder teilweise erfolgen: • Vollständiger Abtrag und Entsorgung beim ört­ lichen Bauhof oder lokalen Entsorgungsbetrieben • teilweise Wiederverwendung in Form kleinerer Steinhaufen Ein vorhandenes Vlies / Folie muss vollständig entfernt werden. Der Boden sollte bis zu einer Tiefe von mind. 20 cm aufgelockert, jedoch nicht umgeschichtet werden. Die Bepflanzung mit den genannten Arten kann nun am besten in einer Gruppe aus mehreren Exemplaren pro Art erfolgen. Der Pflanzabstand ist dabei abhän­ gig von der jeweiligen Art und ihrer Größe. Faustregel: Je niedriger wachsend eine Pflanze, desto weiter nach vorne wird sie gepflanzt. Je nach Größe der neu zu bepflanzenden Fläche kann die Hinzunahme noch weiterer pflegeleichter und heimischer Arten sinnvoll sein. Lassen Sie sich vom naturnahen Gartenhandel beraten. Je nach Bodenbeschaffenheit und Nährstoffver­ fügbarkeit wird die Entfernung von anderen, evt. nicht erwünschten Kräutern besonders in den ersten beiden Jahren sinnvoll sein. Die genannten Stauden werden sich im Laufe der Zeit jedoch zunehmend ausbreiten und dichte Bestände bilden. Pflanzen für überwiegend sonnige Standorte Rundblättrige Glockenblume (Campanula rotundifolia) Wuchshöhe: 20 – 50 cm Blühfarbe: violett-blau, Blühzeit: Juni – September Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium) Wuchshöhe: 30 – 50 cm Blühfarbe: weiß Blühzeit: Juni – August Echter Dost (Origanum vulgare) Wuchshöhe: 30 – 60 cm Blühfarbe: violett-rosa Blühzeit: Juli – September Wiesen-Salbei (Salvia pratensis) Wuchshöhe: 40 – 60 cm Blühfarbe: lila Blühzeit: Juni – August Besenginster (Cytisus scoparius) Wuchshöhe: 150 – 200 cm Blühfarbe: gelb Blühzeit: Mai – Juni Pflanzen für überwiegend halbschattige, schattige Standorte Kleines Immergrün (Vinca minor) Wuchshöhe: 10 – 15 cm Blühfarbe: blau Blühzeit: April – Mai Maiglöckchen (Convallaria majalis) Wuchshöhe: 15 – 20 cm Blühfarbe: weiß Blühzeit: Mai Hohler Lerchensporn (Corydalis cava) Wuchshöhe: 15 – 30 cm Blühfarbe: violett-rosa Blühzeit: März – April Wald-Frauenfarn (Athyrium filix-femina) Wuchshöhe: 30 – 120 cm Blühfarbe: / Blühzeit: / Gewöhnliche Felsenbirne (Amelanchier ovalis) Wuchshöhe: 150 – 250 cm Blühfarbe: weiß Blühzeit: April – Mai Sie wollen noch mehr? Hier eine Auswahl an bunten Frühjahrsboten und ersten Insektenweiden im Jahr, geeignet für alle Varianten : Schneeglöckchen (Galanthus nivalis) Wuchshöhe: 10 – 15 cm Blühfarbe: weiß Blühzeit: Februar – März Winterling (Elanthus hyemalis) Wuchshöhe: 5 – 10 cm Blühfarbe: gelb Blühzeit: Februar – März Traubenhyazinthe (Muscari armeniacum) Wuchshöhe: 15 – 20 cm Blühfarbe: blau Blühzeit: April – Mai Elfen-Krokus (Crocus tommasinianus) Wuchshöhe: 10 cm Blühfarbe: violett Blühzeit: Februar – März Zweiblättriger Blaustern (Scilla bifolia) Wuchshöhe: 5 – 20 cm Blühfarbe: blau Blühzeit: März – April Gelbe Wildnarzisse (Narcissus pseudonarcissus ssp. lobularis) Wuchshöhe: 20 – 25 cm Blühfarbe: gelb, Blühzeit: März – April Turkestanische Tulpe (Tulipa turkestanica) Wuchshöhe: 26 – 30 cm Blühfarbe: weiß-gelb Blühzeit: März – April Gewöhnliche Sternhyazinthe (Chionodoxa luciliae) Wuchshöhe: 20 cm Blühfarbe: violett-blau Blühzeit: März Hinweis für den Bezug aller Pflanzen: Bitte verwenden Sie zum Schutz der Natur ausschließ­ lich Pflanzen aus gärtnerischer Vermehrung im lokalen oder Online-Fachhandel. Pflanzen für überwiegend sonnige Standorte Rundblättrige Glockenblume (Campanula rotundifolia) Wuchshöhe: 20 – 50 cm Blühfarbe: violett-blau, Blühzeit: Juni – September Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium) Wuchshöhe: 30 – 50 cm Blühfarbe: weiß Blühzeit: Juni – August Echter Dost (Origanum vulgare) Wuchshöhe: 30 – 60 cm Blühfarbe: violett-rosa Blühzeit: Juli – September Wiesen-Salbei (Salvia pratensis) Wuchshöhe: 40 – 60 cm Blühfarbe: lila Blühzeit: Juni – August Besenginster (Cytisus scoparius) Wuchshöhe: 150 – 200 cm Blühfarbe: gelb Blühzeit: Mai – Juni Pflanzen für überwiegend halbschattige, schattige Standorte Kleines Immergrün (Vinca minor) Wuchshöhe: 10 – 15 cm Blühfarbe: blau Blühzeit: April – Mai Maiglöckchen (Convallaria majalis) Wuchshöhe: 15 – 20 cm Blühfarbe: weiß Blühzeit: Mai Hohler Lerchensporn (Corydalis cava) Wuchshöhe: 15 – 30 cm Blühfarbe: violett-rosa Blühzeit: März – April Wald-Frauenfarn (Athyrium filix-femina) Wuchshöhe: 30 – 120 cm Blühfarbe: / Blühzeit: / Gewöhnliche Felsenbirne (Amelanchier ovalis) Wuchshöhe: 150 – 250 cm Blühfarbe: weiß Blühzeit: April – Mai Eine INitiative für mehr ArtenVielfalt im Rhein-Erft-Kreis Kontakt: inav@rhein-erft-kreis.de Wer steckt hinter INAV? Die „INitiative für mehr ArtenVielfalt im Rhein-Erft-Kreis“ ist seit 2019 ein kooperativer Zusammenschluss aller Kreis­ kommunen, der Biologischen Station Bonn/Rhein-Erft e.V. und des Rhein-Erft-Kreises. Die Initiative hat sich die Förderung der Biodiversität und insbesondere den Schutz von Insekten im inner- und außerstädtischen Raum zum Ziel gesetzt. Ansprechpersonen: Bedburg: Lisa Hans, Leonie Pier klimaschutz@bedburg.de, 02272 402-610 / 02272 402-614 Bergheim: Julian Bilsing klimaschutz@bergheim.de, 02271 89-654 Brühl: Martin Scholz, Anke Diederich martin.scholz@stadtservice-bruehl.de, 02232 702-404, adiederich@bruehl.de, 02232 79-5140 Elsdorf: Michael Brady michael.brady@elsdorf.de, 02274 709-226 Erftstadt: Patricia Schlote umwelt@erftstadt.de, 02235 409-368 Frechen: Stadtreinigung, Grün und Friedhofswesen gruenunterhaltung@stadt-frechen.de Hürth: Carmen von Dewitz bauordnungsamt@huerth.de, 02233 53-440 Kerpen: Ivonne Schreier ivonne.schreier@stadt-kerpen.de, 02237 58-449 Pulheim: Kai Egert gruenflaechenamt@pulheim.de, 02238 808-468 Wesseling: Martin Wegner 67@wesseling.de, 02236 701-337 Biol. Station Bonn/Rhein-Erft e.V.: Nick Krahnen n.krahnen@biostation-bonn-rheinerft.de, 01575 1173093 Rhein-Erft-Kreis: Anja Pflanz inav@rhein-erft-kreis.de, 02271 83 16124 D es ig n: C o nn y K o ep p l, vi ce v er sa , K ö ln · Fo to na ch w ei s: w w w .is to ck p ho to .c o m / al o ha _1 7, B as ie B , B ek ir in an li, C R EA TI ST A , D ea gr ee z, V ik to r_ G la d ko v, K o rn ee va _K ri st in a, K o tk o a, H . L o ik -T o m so n Klimaneutral gedruckt mit Bio-Farben auf 100 % Recycling­ papier, ausgezeichnet mit dem Umweltsiegel Blauer Engel.

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 3 MB

Dateien

Eine INitiative für mehr ArtenVielfalt im Rhein-Erft-KreisD es ig n: C o nn y K o ep p l, vi ce v er sa , K ö ln · Fo to na ch w ei s: w w w .is to ck p ho to .c o m / al o ha _1 7, B as ie B , B ek ir in an li, C R EA TI ST A , D ea gr ee z, V ik to r_ G la d ko v, K o rn ee va _K ri st in a, K o tk o a, H . L o ik -T o m so n Schottergarten – was tun? Tipps zur einfachen und schnellen Gestaltung pflegeleichter, naturnaher und insektenfreundlicher Vorgärten Sie stehen vor der Frage: „Was machen wir bloß mit unserem Vorgarten?“ Sie haben schon einen Schottervorgarten oder möchten Ihren Vorgarten pflegeleicht umgestalten? Dabei haben Sie wenig Zeit, keine Gartenerfahrung oder sind betagt oder gehandycapt? Und möchten trotzdem etwas Schönes für’s Auge und gleichzeitig etwas für Insekten tun? Dann zeigen wir Ihnen im Folgenden drei Varianten der schnellen, preiswerten und pflegeleichten Umgestaltung mit jeweils 5 insektenfreundlichen, meist heimischen Pflanzen. Sie haben einen Schottervorgarten, möchten den Schotter nicht entfernen und ihn mit wenigen Einzelpflanzen anreichern. Sie haben einen Schottervorgarten, möchten den Schotter nicht entfernen und ihn mit einem flächigen, niedrigen Bewuchs anreichern. Sie haben einen Schottervorgarten, möchten den Schotter entfernen und den Vorgarten neu ge­ stalten oder Sie möchten Ihren pflegeintensiven Vorgarten ohne Schotter pflegeleicht umgestalten. Für die Umsetzung aller Varianten ist der Herbst die am besten geeignete Jahreszeit. Sie kann auch im Frühjahr oder Frühsommer erfolgen, die Pflanzen benötigen dann allerdings je nach Witterung ein häufigeres Wässern zum guten Anwachsen. Aber warum eigentlich kein Schotter? Er erhöht im Sommer die Umgebungstemperatur und heizt zusätzlich auf statt ab. Er produziert keinen Sauerstoff und bindet kein CO2. Er nimmt keinen Regen auf und führt zu einer Mehrbelastung der öffentlichen Kanalisation. Er führt in Kombination mit einer Folie zum Absterben von wichtigen Bodenorganismen. Er bietet keine Nahrung und kaum Lebensraum für Pflanzen, Insekten und andere Tiere. Er erfordert viel Pflege, sonst sieht er schnell unansehnlich aus. Sie haben einen Schottervorgarten, möchten den Schotter nicht entfernen und ihn mit wenigen Einzelpflanzen anreichern. Schieben Sie den Schotter an den geplanten Stellen der Einzelpflanzungen beiseite und schlitzen das Vlies / die Folie (falls vorhanden) mit einem Messer kreuzförmig auf. Klappen Sie die Folie auseinander und graben ein Wurzelloch, ca. um die Hälfte größer als der Wurzel­ ballen der Pflanze. Bewässern Sie das Wurzelloch und setzen die Pflanze ein. Dann füllen Sie das Loch mit Erde so auf, dass eine leichte Gießmulde verbleibt. Wässern Sie Ihre Neupflanzung jetzt und auch in der nächsten Zeit je nach Witterung regelmäßig – der Boden ist nach der Überdeckung mit Folie eventuell auch stark ausgetrocknet und braucht in der ersten Zeit et­ was mehr Wasser als gedacht. Pflanzen für überwiegend sonnige Standorte Schnittlauch (Allium schoenoprasum) Wuchshöhe: 20 – 50 cm Blühfarbe: violett-blau Blühzeit: Mai – August Wiesenmargerite (Leucanthemum vulgare) Wuchshöhe: 20 – 80 cm Blühfarbe: weiß Blühzeit: Mai – Juni Lavendel (Lavandula angustifolia) Wuchshöhe: 60 – 100 cm Blühfarbe: violett-blau Blühzeit: Juni – August Rosmarin (Rosmarinus officinalis) Wuchshöhe: 100 – 200 cm Blühfarbe: helllila Blühzeit: März – April Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna) Wuchshöhe: 200 – 300 cm Blühfarbe: violett Blühzeit: Juni – September Pflanzen für überwiegend halbschattige, schattige Standorte Blutroter Storchenschnabel (Geranium sanguineum) Wuchshöhe: 15 – 45 cm, Blühfarbe: violett-rosa, Blühzeit: Juni – Oktober Mondviole (Lunaria rediviva) Wuchshöhe: 80 – 120 cm Blühfarbe: hellviolett Blühzeit: Mai – Juni Waldglockenblume (Campanula latifolia var. macrantha) Wuchshöhe: 90 – 100 cm Blühfarbe: dunkelviolett, Blühzeit: Juni – Juli Riesen-Segge (Carex pendula) Wuchshöhe: 50 – 120 cm Blühfarbe: grün-braun Blühzeit: Juni – Juli Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus) Wuchshöhe: 200 – 350 cm Blühfarbe: weiß Blühzeit: Mai – Juni Sie haben einen Schottervorgarten, möchten den Schotter nicht entfernen und ihn mit einem flächigen, niedrigen Bewuchs anreichern. Sie benötigen ein lockeres, streufähiges Substrat aus Erde, das je nach Dichte mit Sand gemischt werden sollte. Faustregel: Je dichter und schwerer die Erde, desto mehr Sand. Als Erde können Sie entweder eigene Gartenerde oder torffreie Erde aus dem Handel nehmen. Als Sand eignet sich preiswerter Spiel- oder Bausand aus dem Handel, der händlerabhängig auch geliefert wird. Tragen Sie nur so wenig Substrat auf, dass die Lücken im Schotter gefüllt sind. Der Schotter selbst kann, muss aber nicht vollständig mit dem Substrat bedeckt sein. Tragen Sie nicht mehr als wenige Zentimeter Substrat auf. Bei einem sonnigen Standort können Sie zwischen einer flächigen Einsaat der Sedum- und Thymian­ arten oder der Pflanzung von Einzelpflanzen wählen. Bei der flächigen Einsaat mischen Sie das Saatgut mit viel Sand und streuen jeweils eine Hand voll Saat­ gemisch in gleichmäßigen Würfen über der Fläche aus. Bei der Verwendung von Pflanzen setzen Sie eine Pflanze / m2 in ausreichend große mit Substrat gefüllte Schotterlücken ein – sie werden sich im Laufe der Zeit ausbreiten. Bewässern Sie die o.g. Einsaat oder Pflanzungen auf sonnigen Standorten je nach Witterung nur mäßig. Die Pflanzungen auf halb- und schattigen Standorten können etwas mehr gegossen werden. Pflanzen für überwiegend sonnige Standorte Scharfer Mauerpfeffer (Sedum acre) Wuchshöhe: 5 – 10 cm Blühfarbe: gelb Blühzeit: Juni – Juli Weiße Fetthenne (Sedum album) Wuchshöhe: 5 – 10 cm Blühfarbe: weiß Blühzeit: Juni – August Echter Quendel (Thymus pulegioides) Wuchshöhe: 5 – 10 cm Blühfarbe: violett Blühzeit: Juni – August Heidenelke (Dianthus deltoides) Wuchshöhe: 10 – 40 cm Blühfarbe: rosa Blühzeit: Juni – September Knöllchen-Steinbrech (Saxifraga granulata) Wuchshöhe: 25 – 30 cm Blühfarbe: weiß Blühzeit: Mai – Juni Pflanzen für überwiegend halbschattige, schattige Standorte Kriechender Günsel (Ajuga reptans) Wuchshöhe: 10 – 15 cm Blühfarbe: violett-blau Blühzeit: Mai – Juni Echter Waldmeister (Galium odoratum) Wuchshöhe: 10 – 30 cm Blühfarbe: weiß Blühzeit: April – Mai Gefleckte Taubnessel (Lamium maculatum) Wuchshöhe: 20 – 25 cm Blühfarbe: violett-rosa Blühzeit: Mai – Juni Ähriger Ehrenpreis (Veronica spicata) Wuchshöhe: 20 – 40 cm Blühfarbe: violett-blau Blühzeit: Juni – September Goldnessel (Lamium galeobdolon) Wuchshöhe: 20 – 60 cm Blühfarbe: gelb Blühzeit: April – Juli Sie haben einen Schottervorgarten, möchten den Schotter entfernen und den Vorgarten neu gestalten oder Sie möchten Ihren bisher pflegeintensiven Vorgarten ohne Schotter pflegeleicht umgestalten. Bei einem Schottervorgarten kann die Entfernung des Schotters je nach vorhandener Menge vollstän­ dig oder teilweise erfolgen: • Vollständiger Abtrag und Entsorgung beim ört­ lichen Bauhof oder lokalen Entsorgungsbetrieben • teilweise Wiederverwendung in Form kleinerer Steinhaufen Ein vorhandenes Vlies / Folie muss vollständig entfernt werden. Der Boden sollte bis zu einer Tiefe von mind. 20 cm aufgelockert, jedoch nicht umgeschichtet werden. Die Bepflanzung mit den genannten Arten kann nun am besten in einer Gruppe aus mehreren Exemplaren pro Art erfolgen. Der Pflanzabstand ist dabei abhän­ gig von der jeweiligen Art und ihrer Größe. Faustregel: Je niedriger wachsend eine Pflanze, desto weiter nach vorne wird sie gepflanzt. Je nach Größe der neu zu bepflanzenden Fläche kann die Hinzunahme noch weiterer pflegeleichter und heimischer Arten sinnvoll sein. Lassen Sie sich vom naturnahen Gartenhandel beraten. Je nach Bodenbeschaffenheit und Nährstoffver­ fügbarkeit wird die Entfernung von anderen, evt. nicht erwünschten Kräutern besonders in den ersten beiden Jahren sinnvoll sein. Die genannten Stauden werden sich im Laufe der Zeit jedoch zunehmend ausbreiten und dichte Bestände bilden. Pflanzen für überwiegend sonnige Standorte Rundblättrige Glockenblume (Campanula rotundifolia) Wuchshöhe: 20 – 50 cm Blühfarbe: violett-blau, Blühzeit: Juni – September Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium) Wuchshöhe: 30 – 50 cm Blühfarbe: weiß Blühzeit: Juni – August Echter Dost (Origanum vulgare) Wuchshöhe: 30 – 60 cm Blühfarbe: violett-rosa Blühzeit: Juli – September Wiesen-Salbei (Salvia pratensis) Wuchshöhe: 40 – 60 cm Blühfarbe: lila Blühzeit: Juni – August Besenginster (Cytisus scoparius) Wuchshöhe: 150 – 200 cm Blühfarbe: gelb Blühzeit: Mai – Juni Pflanzen für überwiegend halbschattige, schattige Standorte Kleines Immergrün (Vinca minor) Wuchshöhe: 10 – 15 cm Blühfarbe: blau Blühzeit: April – Mai Maiglöckchen (Convallaria majalis) Wuchshöhe: 15 – 20 cm Blühfarbe: weiß Blühzeit: Mai Hohler Lerchensporn (Corydalis cava) Wuchshöhe: 15 – 30 cm Blühfarbe: violett-rosa Blühzeit: März – April Wald-Frauenfarn (Athyrium filix-femina) Wuchshöhe: 30 – 120 cm Blühfarbe: / Blühzeit: / Gewöhnliche Felsenbirne (Amelanchier ovalis) Wuchshöhe: 150 – 250 cm Blühfarbe: weiß Blühzeit: April – Mai Sie wollen noch mehr? Hier eine Auswahl an bunten Frühjahrsboten und ersten Insektenweiden im Jahr, geeignet für alle Varianten : Schneeglöckchen (Galanthus nivalis) Wuchshöhe: 10 – 15 cm Blühfarbe: weiß Blühzeit: Februar – März Winterling (Elanthus hyemalis) Wuchshöhe: 5 – 10 cm Blühfarbe: gelb Blühzeit: Februar – März Traubenhyazinthe (Muscari armeniacum) Wuchshöhe: 15 – 20 cm Blühfarbe: blau Blühzeit: April – Mai Elfen-Krokus (Crocus tommasinianus) Wuchshöhe: 10 cm Blühfarbe: violett Blühzeit: Februar – März Zweiblättriger Blaustern (Scilla bifolia) Wuchshöhe: 5 – 20 cm Blühfarbe: blau Blühzeit: März – April Gelbe Wildnarzisse (Narcissus pseudonarcissus ssp. lobularis) Wuchshöhe: 20 – 25 cm Blühfarbe: gelb, Blühzeit: März – April Turkestanische Tulpe (Tulipa turkestanica) Wuchshöhe: 26 – 30 cm Blühfarbe: weiß-gelb Blühzeit: März – April Gewöhnliche Sternhyazinthe (Chionodoxa luciliae) Wuchshöhe: 20 cm Blühfarbe: violett-blau Blühzeit: März Hinweis für den Bezug aller Pflanzen: Bitte verwenden Sie zum Schutz der Natur ausschließ­ lich Pflanzen aus gärtnerischer Vermehrung im lokalen oder Online-Fachhandel. Pflanzen für überwiegend sonnige Standorte Rundblättrige Glockenblume (Campanula rotundifolia) Wuchshöhe: 20 – 50 cm Blühfarbe: violett-blau, Blühzeit: Juni – September Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium) Wuchshöhe: 30 – 50 cm Blühfarbe: weiß Blühzeit: Juni – August Echter Dost (Origanum vulgare) Wuchshöhe: 30 – 60 cm Blühfarbe: violett-rosa Blühzeit: Juli – September Wiesen-Salbei (Salvia pratensis) Wuchshöhe: 40 – 60 cm Blühfarbe: lila Blühzeit: Juni – August Besenginster (Cytisus scoparius) Wuchshöhe: 150 – 200 cm Blühfarbe: gelb Blühzeit: Mai – Juni Pflanzen für überwiegend halbschattige, schattige Standorte Kleines Immergrün (Vinca minor) Wuchshöhe: 10 – 15 cm Blühfarbe: blau Blühzeit: April – Mai Maiglöckchen (Convallaria majalis) Wuchshöhe: 15 – 20 cm Blühfarbe: weiß Blühzeit: Mai Hohler Lerchensporn (Corydalis cava) Wuchshöhe: 15 – 30 cm Blühfarbe: violett-rosa Blühzeit: März – April Wald-Frauenfarn (Athyrium filix-femina) Wuchshöhe: 30 – 120 cm Blühfarbe: / Blühzeit: / Gewöhnliche Felsenbirne (Amelanchier ovalis) Wuchshöhe: 150 – 250 cm Blühfarbe: weiß Blühzeit: April – Mai Eine INitiative für mehr ArtenVielfalt im Rhein-Erft-Kreis Kontakt: inav@rhein-erft-kreis.de Wer steckt hinter INAV? Die „INitiative für mehr ArtenVielfalt im Rhein-Erft-Kreis“ ist seit 2019 ein kooperativer Zusammenschluss aller Kreis­ kommunen, der Biologischen Station Bonn/Rhein-Erft e.V. und des Rhein-Erft-Kreises. Die Initiative hat sich die Förderung der Biodiversität und insbesondere den Schutz von Insekten im inner- und außerstädtischen Raum zum Ziel gesetzt. Ansprechpersonen: Bedburg: Lisa Hans, Leonie Pier klimaschutz@bedburg.de, 02272 402-610 / 02272 402-614 Bergheim: Julian Bilsing klimaschutz@bergheim.de, 02271 89-654 Brühl: Martin Scholz, Anke Diederich martin.scholz@stadtservice-bruehl.de, 02232 702-404, adiederich@bruehl.de, 02232 79-5140 Elsdorf: Michael Brady michael.brady@elsdorf.de, 02274 709-226 Erftstadt: Patricia Schlote umwelt@erftstadt.de, 02235 409-368 Frechen: Stadtreinigung, Grün und Friedhofswesen gruenunterhaltung@stadt-frechen.de Hürth: Carmen von Dewitz bauordnungsamt@huerth.de, 02233 53-440 Kerpen: Ivonne Schreier ivonne.schreier@stadt-kerpen.de, 02237 58-449 Pulheim: Kai Egert gruenflaechenamt@pulheim.de, 02238 808-468 Wesseling: Martin Wegner 67@wesseling.de, 02236 701-337 Biol. Station Bonn/Rhein-Erft e.V.: Nick Krahnen n.krahnen@biostation-bonn-rheinerft.de, 01575 1173093 Rhein-Erft-Kreis: Anja Pflanz inav@rhein-erft-kreis.de, 02271 83 16124 D es ig n: C o nn y K o ep p l, vi ce v er sa , K ö ln · Fo to na ch w ei s: w w w .is to ck p ho to .c o m / al o ha _1 7, B as ie B , B ek ir in an li, C R EA TI ST A , D ea gr ee z, V ik to r_ G la d ko v, K o rn ee va _K ri st in a, K o tk o a, H . L o ik -T o m so n Klimaneutral gedruckt mit Bio-Farben auf 100 % Recycling­ papier, ausgezeichnet mit dem Umweltsiegel Blauer Engel.

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 3 MB

Dateien

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen? Dann drücken Sie auf Ihrer Tastatur die Taste “Strg“ und klicken Sie gleichzeitig hier. Mit gleichzeitigem klicken auf und drücken der Taste “Strg“ auf Ihrer Tastatur können Sie Hinweise zu den erforderlichen Eingaben öffnen. Antrag auf Reisekostenabrechnung Angaben zum Antragsteller Name, Vorname Geben Sie hier Ihren Namen ein. Telefonnummer: Geben Sie hier Ihre dienstliche Telefonnummer ein. Dienststelle: Wählen Sie Ihre Dienststelle aus. Dienstort: Wählen Sie Ihren Dienstort aus. Entfernung Wohnung/Dienststelle Geben Sie hier die Entfernung ein. km Bankverbindung: (Bitte immer angeben) IBAN: Geben Sie hier Ihre IBAN ein. BIC: Geben Sie hier Ihre BIC ein. bei Bank/Sparkasse: Geben Sie hier Ihre Bank ein. Art des Dienstgeschäftes Das Dienstgeschäft wurde angeordnet/genehmigt am: Hinweis: Die Notwendigkeit der Dienstreise ist vom jeweils zuständigen Vorgesetzten zu genehmigen Geben Sie hier das Anordnungsdatum ein. durch Welcher Amtsleiter hat die Dienstreise angeordnet? ☐ Dienstreise (§ 2ff LRKG) Beschreibung/Bezeichnung Geben Sie hier eine Kurzbeschreibung des Dienstgeschäfts ein. ☐ Fortbildungsveranstaltung (§ 16 LRKG) Titel: Geben Sie hier den Titel/Namen der Veranstaltung ein. Veranstalter: Geben Sie hier den Veranstalter ein. ☐ Ausbildung (§16 LRKG) Art der Ausbildung: Geben Sie hier die Art der Ausbildung ein. Veranstaltungs- bzw. Fort-und Ausbildungsort (Adresse) Geben Sie hier die Zieladresse ein. Während der Dienstreise bestand Anspruch auf Trennungsreisegeld: ☐ ja ☐ nein Ich habe einen Abschlag in Höhe von Geben Sie hier die Höhe des Abschlags ein. Euro erhalten. Ich besitze ein(e) ☐ Monatsticket ☐ Jobticket ☐ Bahncard ☐ 25 ☐ 50 ☐ 100 Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus. Beachten Sie bitte auch die Folgeseite! Fügen Sie bitte die Originalbelege der Ihnen notwendig entstandenen Kosten bei. Ich bestätige hiermit die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben. Datum eingeben Unterschrift Angaben zur Berechnung des Tagegeldes und der Übernachtungspauschale(§§ 7 + 8 LRKG) Art der Dienstfahrt Datum Abfahrts- zeit Abfahrtsort Beginn Dienst-geschäft Ende Dienst-geschäft Ankunftszeit Ankunftsort Verpflegung/Unterkunft** unentgeltlich erhalten Behörden-kantine §7 (3) LRKG Frühstück Mittag Abend Unterkunft Wählen Sie eine Dienst-fahrt aus. Datum eingeben. Wann sind sie losgefahren ? Abfahrtsort auswählen Uhrzeit eingeben Uhrzeit eingeben Uhrzeit eingeben Ankunftsort auswählen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Wählen Sie eine Dienst-fahrt aus. Datum eingeben. Wann sind sie losgefahren ? Abfahrtsort auswählen Uhrzeit eingeben Uhrzeit eingeben Uhrzeit eingeben Ankunftsort auswählen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Wählen Sie eine Dienst-fahrt aus. Datum eingeben. Wann sind sie losgefahren ? Abfahrtsort auswählen Uhrzeit eingeben Uhrzeit eingeben Uhrzeit eingeben Ankunftsort auswählen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Wählen Sie eine Dienst-fahrt aus. Datum eingeben. Wann sind sie losgefahren? Abfahrtsort auswählen Uhrzeit eingeben Uhrzeit eingeben Uhrzeit eingeben Ankunftsort auswählen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Kostenaufstellung (§§ 5, 6, 8, 9 LRKG) -Nur tatsächliche und Ihnen persönlich entstandene Aufwendungen eintragen!- Datum Geschäftsort / Dienstgeschäft Auslagen Preise (€) Km mit Privatfahrzeug (Hin- und Rückfahrt) Name Mitfahrer bzw. Bezeichnung Dienstgut Km der Mitnahme (Mitfahrer/Dienstgut) Datum eingeben. Geben Sie hier die Zieladresse für Ihr Dienstgeschäft ein. Auslagenart auswählen Geben Sie hier den Preis in € ein. Geben Sie hier die km ein, die sie mit ihrem Privatfahrzeug zurückgelegt haben. Geben Sie hier den Mitfahrer bzw. das mitgenommene Dienstgut an. Wie weit haben Sie den Mitfahrer/Dienstgut mitgenommen? Datum eingeben. Geben Sie hier die Zieladresse für Ihr Dienstgeschäft ein. Auslagenart auswählen Geben Sie hier den Preis in € ein. Geben Sie hier die km ein, die sie mit ihrem Privatfahrzeug zurückgelegt haben. Geben Sie hier den Mitfahrer bzw. das mitgenommene Dienstgut an. Wie weit haben Sie den Mitfahrer/Dienstgut mitgenommen? Datum eingeben. Geben Sie hier die Zieladresse für Ihr Dienstgeschäft ein. Auslagenart auswählen Geben Sie hier den Preis in € ein. Geben Sie hier die km ein, die sie mit ihrem Privatfahrzeug zurückgelegt haben. Geben Sie hier den Mitfahrer bzw. das mitgenommene Dienstgut an. Wie weit haben Sie den Mitfahrer/Dienstgut mitgenommen? Datum eingeben. Geben Sie hier die Zieladresse für Ihr Dienstgeschäft ein. Auslagenart auswählen Geben Sie hier den Preis in € ein. Geben Sie hier die km ein, die sie mit ihrem Privatfahrzeug zurückgelegt haben. Geben Sie hier den Mitfahrer bzw. das mitgenommene Dienstgut an. Wie weit haben Sie den Mitfahrer/Dienstgut mitgenommen? ** Begründung/ Erläuterung zu einzelnen Auslagen (z.B. Taxi/Parkgebühren/Fahrtroute bei erhöhten km-Angaben) ggf. separates Blatt beifügen: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. image3.png image4.png image5.png image6.png image7.png image8.png image1.png image2.png

Dateityp : application/vnd.openxmlformats-officedocument.wordprocessingml.document
Dateigröße: 109 KB

Dateien

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen? Dann drücken Sie auf Ihrer Tastatur die Taste “Strg“ und klicken Sie gleichzeitig hier. Mit gleichzeitigem klicken auf und drücken der Taste “Strg“ auf Ihrer Tastatur können Sie Hinweise zu den erforderlichen Eingaben öffnen. Antrag auf Reisekostenabrechnung Angaben zum Antragsteller Name, Vorname Geben Sie hier Ihren Namen ein. Telefonnummer: Geben Sie hier Ihre dienstliche Telefonnummer ein. Dienststelle: Wählen Sie Ihre Dienststelle aus. Dienstort: Wählen Sie Ihren Dienstort aus. Entfernung Wohnung/Dienststelle Geben Sie hier die Entfernung ein. km Bankverbindung: (Bitte immer angeben) IBAN: Geben Sie hier Ihre IBAN ein. BIC: Geben Sie hier Ihre BIC ein. bei Bank/Sparkasse: Geben Sie hier Ihre Bank ein. Art des Dienstgeschäftes Das Dienstgeschäft wurde angeordnet/genehmigt am: Hinweis: Die Notwendigkeit der Dienstreise ist vom jeweils zuständigen Vorgesetzten zu genehmigen Geben Sie hier das Anordnungsdatum ein. durch Welcher Amtsleiter hat die Dienstreise angeordnet? ☐ Dienstreise (§ 2ff LRKG) Beschreibung/Bezeichnung Geben Sie hier eine Kurzbeschreibung des Dienstgeschäfts ein. ☐ Fortbildungsveranstaltung (§ 16 LRKG) Titel: Geben Sie hier den Titel/Namen der Veranstaltung ein. Veranstalter: Geben Sie hier den Veranstalter ein. ☐ Ausbildung (§16 LRKG) Art der Ausbildung: Geben Sie hier die Art der Ausbildung ein. Veranstaltungs- bzw. Fort-und Ausbildungsort (Adresse) Geben Sie hier die Zieladresse ein. Während der Dienstreise bestand Anspruch auf Trennungsreisegeld: ☐ ja ☐ nein Ich habe einen Abschlag in Höhe von Geben Sie hier die Höhe des Abschlags ein. Euro erhalten. Ich besitze ein(e) ☐ Monatsticket ☐ Jobticket ☐ Bahncard ☐ 25 ☐ 50 ☐ 100 Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus. Beachten Sie bitte auch die Folgeseite! Fügen Sie bitte die Originalbelege der Ihnen notwendig entstandenen Kosten bei. Ich bestätige hiermit die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben. Datum eingeben Unterschrift Angaben zur Berechnung des Tagegeldes und der Übernachtungspauschale(§§ 7 + 8 LRKG) Art der Dienstfahrt Datum Abfahrts- zeit Abfahrtsort Beginn Dienst-geschäft Ende Dienst-geschäft Ankunftszeit Ankunftsort Verpflegung/Unterkunft** unentgeltlich erhalten Behörden-kantine §7 (3) LRKG Frühstück Mittag Abend Unterkunft Wählen Sie eine Dienst-fahrt aus. Datum eingeben. Wann sind sie losgefahren ? Abfahrtsort auswählen Uhrzeit eingeben Uhrzeit eingeben Uhrzeit eingeben Ankunftsort auswählen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Wählen Sie eine Dienst-fahrt aus. Datum eingeben. Wann sind sie losgefahren ? Abfahrtsort auswählen Uhrzeit eingeben Uhrzeit eingeben Uhrzeit eingeben Ankunftsort auswählen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Wählen Sie eine Dienst-fahrt aus. Datum eingeben. Wann sind sie losgefahren ? Abfahrtsort auswählen Uhrzeit eingeben Uhrzeit eingeben Uhrzeit eingeben Ankunftsort auswählen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Wählen Sie eine Dienst-fahrt aus. Datum eingeben. Wann sind sie losgefahren? Abfahrtsort auswählen Uhrzeit eingeben Uhrzeit eingeben Uhrzeit eingeben Ankunftsort auswählen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Kostenaufstellung (§§ 5, 6, 8, 9 LRKG) -Nur tatsächliche und Ihnen persönlich entstandene Aufwendungen eintragen!- Datum Geschäftsort / Dienstgeschäft Auslagen Preise (€) Km mit Privatfahrzeug (Hin- und Rückfahrt) Name Mitfahrer bzw. Bezeichnung Dienstgut Km der Mitnahme (Mitfahrer/Dienstgut) Datum eingeben. Geben Sie hier die Zieladresse für Ihr Dienstgeschäft ein. Auslagenart auswählen Geben Sie hier den Preis in € ein. Geben Sie hier die km ein, die sie mit ihrem Privatfahrzeug zurückgelegt haben. Geben Sie hier den Mitfahrer bzw. das mitgenommene Dienstgut an. Wie weit haben Sie den Mitfahrer/Dienstgut mitgenommen? Datum eingeben. Geben Sie hier die Zieladresse für Ihr Dienstgeschäft ein. Auslagenart auswählen Geben Sie hier den Preis in € ein. Geben Sie hier die km ein, die sie mit ihrem Privatfahrzeug zurückgelegt haben. Geben Sie hier den Mitfahrer bzw. das mitgenommene Dienstgut an. Wie weit haben Sie den Mitfahrer/Dienstgut mitgenommen? Datum eingeben. Geben Sie hier die Zieladresse für Ihr Dienstgeschäft ein. Auslagenart auswählen Geben Sie hier den Preis in € ein. Geben Sie hier die km ein, die sie mit ihrem Privatfahrzeug zurückgelegt haben. Geben Sie hier den Mitfahrer bzw. das mitgenommene Dienstgut an. Wie weit haben Sie den Mitfahrer/Dienstgut mitgenommen? Datum eingeben. Geben Sie hier die Zieladresse für Ihr Dienstgeschäft ein. Auslagenart auswählen Geben Sie hier den Preis in € ein. Geben Sie hier die km ein, die sie mit ihrem Privatfahrzeug zurückgelegt haben. Geben Sie hier den Mitfahrer bzw. das mitgenommene Dienstgut an. Wie weit haben Sie den Mitfahrer/Dienstgut mitgenommen? ** Begründung/ Erläuterung zu einzelnen Auslagen (z.B. Taxi/Parkgebühren/Fahrtroute bei erhöhten km-Angaben) ggf. separates Blatt beifügen: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. image3.png image4.png image5.png image6.png image7.png image8.png image1.png image2.png

Dateityp : application/vnd.openxmlformats-officedocument.wordprocessingml.document
Dateigröße: 109 KB

Dateien

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 2 MB

Dateien

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 762 KB

Dateien

27. Oktober 2010 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon( 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon( 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Feri- en) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon( 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon( 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon( 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon( 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regel- mäßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon( 0 22 22 / 945 - 101 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 10.11. 2010 und 8.12. 2010 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon( 0 22 22 / 945 - 307 Störungshotline: Telefon( 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungs- meldung Straßenbeleuch- tung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim HallenFreizeitBad Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, ( 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag (ganzjährig) 06:30 - 08:00Uhr Frühschwimmen 13:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 21:30 Uhr , gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 21:30 Uhr Damentag Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon( 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon( 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon( 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon( 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon (0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung mit Friedhofsverwaltung: Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon( 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon( 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon( 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDENAMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Aufgrund von § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW 2009, S. 950), der §§ 60, 61 des Was- serhaushaltsgesetzes des Bun- des (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.7.2009 (BGBl. I 2009, S. 2585ff.) und des § 61a Abs. 3 bis Abs. 7 des Landeswasser- ge-setzes Nordrhein-Westfa- len (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV NRW 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV NRW 2010 S. 185ff), hat der Rat der Stadt Bornheim in der Sitzung am 30.09.2010 folgende Satzung beschlossen: § 1 Regelungsgegenstand Die Gemeinde soll nach § 61a Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 LWG NRW durch Satzung abweichende Zeiträume für die erstmalige Prüfung nach § 61a Abs. 4 LWG NRW festlegen, wenn die Ge-meinde für abgegrenzte Teile ihres Gebietes die Kanali- sation im Rahmen der Selbstü- berwa-chungsverpflichtung nach § 61 LWG NRW über- prüft. Die Stadt Bornheim beab- sichtigt zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abwasser- beseiti-gung und in Erfüllung ihrer Selbstüberwachungs- pflichten nach der "Verord- nung zur Selbst-überwachung von Kanalisationen und Einlei- tungen von Abwasser aus Ka- nalisationen im Mischsystem und im Trennsystem (SüwV Kan)" die Überprüfung der öf- fentlichen Kanalisati-on in festgelegten Inspektionsbezir- ken. Im Zusammenhang mit der Durchführung der Über- prüfung der öffentlichen Kana- lisation wird von der Frist zur erstmaligen Prüfung der priva- ten Abwasseranlagen nach § 61a Abs. 4 LWG NRW abgewi- chen. Die Frist wird teilweise ver-kürzt oder verlängert (sie- he § 3 dieser Satzung). § 2 Geltungsbereich (1) Der räumliche Geltungs- bereich dieser Satzung umfas- st alle Grundstücke, die in den, in dem anliegenden Straßen- und Fristenverzeichnis (Anla- ge 1) aufgeführten Straßen bzw. Straßenabschnitten lie- gen und - an die öffentliche Abwas- seranlage angeschlossen sind oder - mittels Kleinkläranlage oder abflussloser Grube entwässert werden. Das Straßen- und Fristenver- zeichnis (Anlage 1) ist Be- standteil dieser Satzung. (2) Der durch den Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin zu prüfende Bereich umfasst gemäß § 61a Abs. 3 LWG NRW die auf seinem bzw. ihrem Grundstück im Erdreich oder unzugänglich verlegten Ab- wasserleitungen zum Sam- meln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit die- sem vermischten Nieder- schlagswasser. Die Satzung gilt auch für Abwasserleitun- gen, die Schmutzwasser einer Kleinkläranlage oder abfluss- losen Grube zuführen. Geprüft werden müssen durch den Grundstückseigentümer bzw. die Grundstücks-eigentümerin alle Bestandteile der privaten Abwasserleitung einschließ- lich verzweigter Lei-tungen unter der Keller-Bodenplatte sowie Einsteigeschächte oder Inspektionsöffnungen, die in den Leitungsverlauf eingebaut sind. Ausgenommen sind Ab- wasserleitungen zur getrenn- ten Beseitigung von Nieder- schlagswasser und Leitungen, die in dichten Schutzrohren so verlegt sind, dass austretendes Abwasser aufgefangen und er- kannt wird. (3) Führen zu prüfende Abwasserleitungen auch über fremde Grundstücke, so ist derjenige bzw. diejenige zur Dichtheitsprüfung auf dem fremden Grundstück verpflich- tet, dessen bzw. deren Abwas- ser durchgeleitet wird. Ei- gentümer bzw. Eigentümerin- nen anderer Grundstücke, in denen diese Leitungen verlau- fen, haben die Prüfung der Dichtheit und damit einherge- hende Maßnahmen zu dulden (§ 61a Abs. 3 Satz 2 LWG NRW). § 3 Durchführung und Frist für die Dichtheitsprüfung (1) Die erstmalige Dichtheit- sprüfung bei bestehenden pri- vaten Abwasseranlagen im Gel-tungsbereich dieser Sat- zung ist spätestens bis zu den aus anliegendem Straßen- und Fris-tenverzeichnis (Anlage 1) ersichtlichen Fristen durchzu- führen. (2) Bei der Durchführung der Dichtheitsprüfung sind die Vorgaben in § 4 dieser Satzung (An-forderungen an die Sach- kundigen) zu beachten. Der Stadt Bornheim obliegt gemäß § 61a Abs. 5 Satz 3 LWG NRW die Pflicht zur Unterrichtung und Beratung der Grund- stückseigen-tümer bzw. Grundstückseigentümerinnen. Die Stadt Bornheim bedient sich hierzu der Regio-nalgas Euskirchen. (3) Innerhalb eines Monats nach der Prüfung ist die Be- scheinigung über das Ergeb- nis der Dichtheitsprüfung vom Grundstückseigentümer bzw. von der Grundstückseigentü- merin oder dem sonst Pflichti- gen nach § 61a Abs. 3 LWG NRW der Stadt Bornheim vor- zulegen. (4) Die Dichtheitsprüfung ist nach den einschlägigen Nor- men durchzuführen. Im Stadt- gebiet Bornheim sind folgende Prüfverfahren zugelassen: - optische Inspektion / Prü- fung (TV-Untersuchung), oder - drucklose Prüfung mit Was- ser, oder - Druckprüfung mit Wasser oder Luft. Bei neu errichteten oder er- neuerten Abwasserleitungen ist grundsätzlich eine Prüfung mit Wasser- oder Luftdruck durchzuführen. (5) Die Bescheinigung über das Ergebnis der Dichtheit- sprüfung muss folgenden In- halt auf-weisen: 1.Dokumentation zur sach- und fachgerechten Aus- führung der Dichtheitsprü- fung; 2.Endergebnis der Prüfung (Dichtheitsprüfung bestanden / nicht bestanden); 3.Datum der Prüfung 4.Unterschrift des Sachkun- digen, der die Prüfung durch- geführt hat. § 4 Anforderungen an die Sach- kunde (1) Die Dichtheitsprüfung darf nur von Sachkundigen durchgeführt werden. Die An- forderun-gen an die Sachkun- de ergeben sich aus dem Run- derlass des Ministeriums für Umwelt, Na-tur, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz des Landes NRW vom 31.3.2009 (MinBl. 2009, S. 217) als Verwaltungsvorschrift nach § 61a Abs. 6 Satz 1 LWG NRW. (2) Die Sachkunde von Sach- kundigen wird nach Ziffer 3 der Verwaltungsvorschrift zu § 61a LWG NRW durch folgende unabhängige Stellen festge- stellt: -Industrie- und Handelskam- mern in NRW -Handwerkskammern des Westdeutschen Handwerks- kammertags -Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen. Diese unabhängigen Stellen führen selbständig Listen über Sachkundige. Diese Listen wer-den vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbrau- cherschutz des Landes NRW (LANUV NRW) zu einer lan- desweiten Liste zusammenge- führt (www.lanuv.nrw.de). (3) Erfüllen Personen, welche die Dichtheitsprüfung durch- führen, nicht diese Anforde- rungen an die Sachkunde oder entspricht die Dichtheitsprü- fungsbescheinigung nicht den Anforde-rungen in § 3 dieser Satzung, wird die Bescheini- gung über die Dichtheitsprü- fung (§ 61a Abs. 3 Satz 3 LWG NRW) von der Stadt Bornheim nicht anerkannt. § 5 Ordnungswidrigkeit Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ent- gegen 1) § 3 Absatz 1 Abwasserleitungen nicht in- nerhalb der nach dieser Sat- zung festgelegten Frist auf Dicht-heit prüfen lässt; 2) § 3 Absatz 3 die Prüfbescheinigung nicht oder nicht fristgerecht der Stadt Bornheim vorlegt. Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden. § 6 Inkrafttreten der Satzung Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Anlage 1 zu §§ 2 und 3 der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitun- gen gemäß § 61a LWG NRW - Straßen- und Fristenverzeichnis - Aachener Straße 31.12.2013 Aarhusweg 31.12.2020 Ackerweg 31.12.2022 Adenauerallee 31.12.2013 Aegidiusstraße 31.12.2014 Aeltersgasse 31.12.2017 Aggerstraße 31.12.2011 Ailbertusstraße 31.12.2018 Albert.-Magnus-Straße 31.12.2014 Albertstraße 31.12.2021 Alemannenweg 31.12.2011 Alexander-Bell-Straße 31.12.2014 Alfred-Rademacher-Straße 31.12.2012 Alfterer Weg 31.12.2014 Allensteiner Straße 31.12.2020 Allerstraße 31.12.2014 Altenberger Gasse 11-188, 191 31.12.2011 Altenberger Gasse 190, 194-201 31.12.2025 Alter Siebenbach 31.12.2019 Alter Sportplatz 31.12.2019 Alter Weiher 31.12.2013 Altmühlstr. 31.12.2011 Alveradisstraße 31.12.2022 Am Alten Mühlenbach 31.12.2019 Am Brünnchen 31.12.2017 Am Dietkirchener Hof 31.12.2013 Am Goldacker 31.12.2022 Am Hellenkreuz 31.12.2015 Am Marienhof 31.12.2014 Am Mönchshof 31.12.2023 Am Tonberg 31.12.2015 Am Ühlchen 31.12.2012 Am Vogtshostert 31.12.2012 Am Werkersgarten 31.12.2013 Am Zidderwald 31.12.2022 Am-Aegidius-Häuschen 31.12.2011 Amselweg 31.12.2024 An der Bonnstraße 31.12.2022 An der Grauen Burg 31.12.2018 An der Wolfsburg 31.12.2013 Annastraße 31.12.2013 Annograben 1-38, 43, 47 31.12.2022 Annograben 50-107 31.12.2021 Apostelpfad 31.12.2016 Arnoldstraße 31.12.2011 Asternstraße 31.12.2013 Auelsgasse 31.12.2024 Auenweg 31.12.2015 Auf dem Knickert 31.12.2012 Auf dem Mohlenberg 31.12.2024 Auf der Minnen 31.12.2011 Auf der Trenke 31.12.2014 August-Macke-Straße 31.12.2014 Bachstraße 31.12.2023 Bahnhofstraße 31.12.2019 Ballenpfad 31.12.2021 Bannweg 4-62, 106-118, 120, 122-132 31.12.2014 Bannweg 98-102, 119, 121 31.12.2013 Satzung der Stadt Bornheim zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a LWG NRW vom 06.10.2010 Straße bzw. Straßenabschnitt Ausführung der Dichtheits- prüfung bis Amtsblatt Bornheim 43. KW.qxd 27.10.2010 10:17 Seite 1 27. Oktober 2010 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Baptist-Libertz-Straße 31.12.2011 Barweilerstraße 31.12.2011 Bayerstraße 1-25 31.12.2014 Bayerstraße 27-67 31.12.2015 Beethovenstraße 31.12.2024 Begonienstraße 31.12.2013 Bellerstraße 31.12.2019 Bendenweg 31.12.2013 Bergkreuzweg 31.12.2017 Bergstraße 31.12.2013 Berliner Straße 31.12.2013 Berner Straße 31.12.2018 Bertha-von-Suttner-Straße 31.12.2018 Bierbaumstraße 31.12.2014 Bisdorfer Weg 31.12.2014 Bleibtreustraße 31.12.2014 Blumenstraße 1 31.12.2014 Blumenstraße 2-129 31.12.2012 Blütenweg 31.12.2017 Blutpfad 31.12.2013 Bolliggasse 31.12.2025 Bonn-Brühler-Straße 20, 24, 28, 30, 32, 34, 36, 38, 40, 42, 44, 46-117 31.12.2023 Bonn-Brühler-Straße 2-19, 21, 23, 25, 27, 29, 31, 33, 35, 37, 39, 41 31.12.2024 Bonner Straße 31.12.2013 Bornemer Straße 31.12.2020 Bornheimer Straße 31.12.2011 Botzdorfer Weg 31.12.2017 Brabantweg 31.12.2020 Brachstraße 31.12.2019 Brahmsstraße 31.12.2023 Brehmstraße 31.12.2012 Breitbachweg 31.12.2018 Breite Straße 31.12.2015 Breniger Straße 31.12.2014 Breslauer Straße 31.12.2018 Broichgasse 31.12.2024 Brombeerweg 31.12.2013 Brucknerstraße 31.12.2023 Brühler Garten 31.12.2013 Brunnenallee 1 31.12.2013 Brunnenallee 9-39 31.12.2013 Brunnenhöhle 31.12.2013 Brunnenstraße 1-82, 86-131 31.12.2013 Brunnenstraße 84 31.12.2013 Brüsseler Straße 31.12.2018 Buchenstraße 31.12.2011 Bungertstraße 31.12.2024 Burgbenden 2, 2a 31.12.2012 Burgbenden 4-46 31.12.2016 Burgstraße 17, 19 31.12.2016 Burgstraße 2-38 31.12.2012 Burgstraße 40-74 31.12.2012 Burgunderstraße 31.12.2011 Burgweg 31.12.2011 Burgwiesenweg 31.12.2011 Buschgasse 31.12.2022 Büttgasse 31.12.2013 Carl-Benz-Straße 31.12.2014 Carnapstraße 31.12.2017 Cäsariusweg 31.12.2022 Champagneweg 31.12.2020 Cheruskerstraße 31.12.2011 Clarenweg 31.12.2014 Clemensstraße 31.12.2018 Coloniastraße 31.12.2021 Commerstraße 1-13 31.12.2019 Commerstraße 15 31.12.2020 Custorstraße 31.12.2014 Dahlienstraße 31.12.2012 Danziger Straße 31.12.2020 Dechant-Blum-Straße 31.12.2011 Dersdorfer Straße 1 31.12.2013 Dersdorfer Straße 2-71 31.12.2014 Diergardtstraße 31.12.2016 Dobschleider Hof 31.12.2025 Domhofstraße 31.12.2014 Dominikanerstraße 31.12.2021 Donatusstraße 31.12.2012 Donaustraße 31.12.2015 Donnerbachweg 31.12.2012 Donnerstein 31.12.2013 Dorner Kuhlweg 31.12.2012 Dublinweg 31.12.2020 Düffelstraße 31.12.2022 Dürener Straße 31.12.2014 Dürerstraße 31.12.2014 Edelweißstraße 31.12.2013 Effelsbergstraße 31.12.2011 Ehrental 31.12.2013 Eibenstockweg 31.12.2013 Eichendorffstraße 31.12.2012 Eichenkamp 31.12.2011 Eichenweg 31.12.2011 Eichholzweg 31.12.2020 Eifelstraße 31.12.2025 Eisenacher Straße 31.12.2020 Elbestraße 1, 1a, 17-72 31.12.2014 Elbestraße 160-166, 206-209a, 214, 224, 240, 246 31.12.2011 Elbestraße 6, 8, 10 31.12.2015 Elsa-Brändström-Straße 31.12.2018 Elsaßweg 31.12.2020 Enggasse 31.12.2021 Erftstraße 31.12.2014 Erfurter Straße 31.12.2020 Essener Straße 31.12.2013 Eulerhüttenweg 31.12.2021 Eupener Straße 31.12.2018 Europaring 31.12.2020 Fabriweg 31.12.2015 Feldchenweg 31.12.2012 Feldhofsweg 31.12.2012 Ferdinand-Rott-Straße 31.12.2024 Fichtenweg 31.12.2011 Flammgasse 31.12.2022 Flandernweg 31.12.2020 Fliederweg 31.12.2013 Frankenweg 31.12.2011 Frankfurter Straße 31.12.2013 Franz-von-Kempis-Weg 31.12.2022 Freih.-v.-Stein-Straße 31.12.2012 Friedbergstraße 31.12.2011 Friedensweg 31.12.2024 Friedr.-V.-Spee-Straße 31.12.2018 Friedrichstraße 31.12.2013 Friesenweg 31.12.2011 Fronacker 31.12.2022 Frongasse 31.12.2022 Fuhrweg 31.12.2014 Fuldastraße 31.12.2014 Fürchespfad 31.12.2025 Fußkreuzweg 1, 2 31.12.2013 Fußkreuzweg 3-29 31.12.2012 Galäerweg 31.12.2019 Gammersbachweg 31.12.2013 Gartenstraße 31.12.2014 Gärtnersiedlung 31.12.2012 Gebrüder-Grimm-Straße 31.12.2012 Gebrüder-Kall-Straße 31.12.2019 Gelendigweg 31.12.2018 Germanenstraße 31.12.2011 Gervasiusstraße 31.12.2019 Geschwister-Scholl-Weg 31.12.2018 Gillesweg 31.12.2014 Ginhofer Straße 31.12.2012 Goethestraße 31.12.2012 Gotenweg 31.12.2011 Gotlandweg 31.12.2020 Graue-Burg-Straße 1, 1a-41, 47, 49, 57, 59, 61, 63, 65, 67, 69, 71, 73, 75, 77, 79, 81 31.12.2019 Graue-Burg-Straße 42, 42a, 44, 46, 46a, 46b, 48, 50-56, 58, 60, 62, 64, 66, 68, 68a, 70, 70a, 72, 72a, 74, 76, 78, 80, 82-151 31.12.2018 Grenzstraße 31.12.2013 Griegstraße 31.12.2024 Gringel 31.12.2016 Grommeshofstraße 31.12.2018 Grüner Weg 1-10 31.12.2014 Grüner Weg 11-15 31.12.2015 Grünewaldstraße 31.12.2014 Gütchenweg 31.12.2014 Gutenbergstraße 31.12.2020 Güterbahnhofstraße 31.12.2013 Guter-Hirt-Pfad 31.12.2012 Haasbachstraße 1, 2-5, 6-25 31.12.2017 Haasbachstraße 1a, 1b, 5a 31.12.2015 Hagenstraße 31.12.2024 Händelstraße 31.12.2025 Hanrathstraße 31.12.2022 Hauptstraße 1-92, 94, 96, 98, 100, 102, 104, 106, 108, 108a, 110, 112, 114, 114a 31.12.2022 Hauptstraße 95, 97, 99, 101, 103, 105, 107a, 109, 111, 113, 115-192 31.12.2021 Haus Londorf 31.12.2024 Havelstraße 31.12.2014 Hebbelstraße 1-11 31.12.2016 Hebbelstraße 13, 15, 17 31.12.2017 Heerweg 110-226 31.12.2013 Heerweg 1-12 31.12.2015 Heerweg 322-379 31.12.2012 Heiderbergstraße 31.12.2012 Heideweg 31.12.2017 Heilgersstraße 31.12.2013 Heimerzheimer Straße 31.12.2015 Heinestraße 31.12.2012 Heinrich-von-Berge-Weg 31.12.2022 Heisterbacher Straße 101-244 31.12.2011 Heisterbacher Straße 1-32 31.12.2014 Hellstraße 31.12.2017 Hemberger Straße 1-13 31.12.2011 Hemberger Straße 14, 16, 18, 22-90 31.12.2012 Hemmergasse 31.12.2025 Hennesenbergstraße 103-106 31.12.2015 Hennesenbergstraße 2-58 31.12.2017 Hennesenbergstraße 59-95 31.12.2016 Herderstraße 2-101 31.12.2012 Herderstraße 103 31.12.2013 Hermann-Löns-Straße 31.12.2024 Herrenhäuschenweg 31.12.2024 Herrenkreuzweg 31.12.2024 Herseler Straße 31.12.2014 Hessenweg 31.12.2022 Heussstraße 31.12.2013 Hexenweg 45-49 31.12.2016 Hexenweg 6-9 31.12.2015 Hildegard-von-Bingen- Straße 31.12.2025 Hilger-Thiesen-Straße 31.12.2013 Hohenlindstraße 31.12.2017 Höhenweg 31.12.2023 Hohes Ufer 31.12.2011 Hohlenberg 31.12.2015 Hohlgasse 31.12.2021 Höhnenstraße 31.12.2014 Hollandweg 31.12.2020 Holzweg 31.12.2023 Hordorfer Weg 31.12.2016 Hostertstraße 31.12.2013 Hovergasse 31.12.2013 Hubertusstraße 31.12.2014 Hühnermarkt 31.12.2013 Hüling 31.12.2015 Hungerscheuerweg 31.12.2025 Hunsrückstraße 31.12.2025 Husenbergweg 31.12.2013 Hüttengarten 31.12.2011 Illerstraße 31.12.2015 Im Grommesgarten 31.12.2018 Im Klostergarten 31.12.2023 Im König 31.12.2021 Im Rosengarten 31.12.2023 In der Liebefläche 31.12.2023 In der Profffläche 31.12.2017 Innstraße 31.12.2015 Inselstraße 31.12.2011 Irlenpuetz 31.12.2022 Isarstraße 31.12.2011 Jakobstraße 31.12.2018 Jenaer Straße 31.12.2019 Jennerstraße 31.12.2011 Jesuitenbungert 31.12.2022 Jodokusstraße 31.12.2021 Johann-Heister-Weg 31.12.2013 Johann-Philipp-Reis-Straße 31.12.2014 Josef-Görtz-Straße 31.12.2013 Josephine-von-Boeselager- Straße 31.12.2023 Jupiterstraße 31.12.2019 Kaiserstraße 31.12.2018 Kalkstraße 1-25, 27, 29 31.12.2017 Kalkstraße 26, 28, 35-87 31.12.2016 Kallenbergstraße 31.12.2012 Kämpchenweg 31.12.2018 Kampsweg 31.12.2014 Kantstraße 31.12.2012 Kapellenstraße 31.12.2023 Kapitelweg 31.12.2021 Kardorfer Straße 31.12.2012 Karnapsweg 31.12.2014 Karolingerstraße 31.12.2011 Kartäuserstraße 1, 3, 5, 7, 8-68 31.12.2012 Kartäuserstraße 1a-1d, 2, 2a-2c, 4, 4a-4c 31.12.2013 Käthe-Kollwitz-Weg 31.12.2019 Katzentränke 31.12.2012 Keimerstraße 31.12.2012 Keldenicher Straße 31.12.2020 Kerpengasse 31.12.2013 Kimbernweg 31.12.2011 Kirchgäßchen 31.12.2017 Kirchstraße 1-20 31.12.2024 Kirchstraße 25-62 31.12.2023 Kitzburger Straße 31.12.2022 Klarenhofstraße 31.12.2013 Kleinstraße 31.12.2014 Kleiststraße 31.12.2016 Klinkenbergsweg 31.12.2011 Klippe 61, 63, 65-80 31.12.2015 Klippe 8-60, 64 31.12.2016 Klosterrather Weg 31.12.2014 Klosterstraße 31.12.2024 Klütschpfad 31.12.2022 Kneusgenweg 31.12.2015 Knippstraße 31.12.2012 Koblenzer Straße 31.12.2014 Kolberger Straße 31.12.2019 Kölner Landstraße 31.12.2011 Kolpingweg 31.12.2019 Königsberger Straße 1-11 31.12.2020 Königsberger Straße 15, 17 31.12.2019 Königstraße 1-143, 145,147, 151, 153, 155, 163,165 31.12.2012 Königstraße 144, 146, 154 31.12.2016 Königstraße 148, 150, 152, 156, 158, 167-201 31.12.2015 Krausbitzchen 31.12.2018 Krausplatz 1, 3, 5-8 31.12.2018 Krausplatz 2, 4 31.12.2019 Kräwinkel 31.12.2022 Kreuzbergstraße 2 31.12.2011 Kreuzbergstraße 8-14 31.12.2012 Kreuzbroich 31.12.2017 Kreuzstraße 31.12.2024 Kronprinzenstraße 31.12.2018 Krüpelstraße 1, 3-16 31.12.2011 Krüpelstraße 2 31.12.2012 Kuckstein 31.12.2016 Kuckucksweg 31.12.2025 Kummenberg 31.12.2017 Küppersgasse 31.12.2015 Lahnstraße 31.12.2014 Landgraben 31.12.2016 Lange Fuhr 31.12.2021 Lannerstraße 31.12.2023 Lechstraße 31.12.2015 Leharstraße 31.12.2024 Leibnizstraße 31.12.2012 Leinpfad (Fischereiverein) 31.12.2015 Leinpfad 1, 2 31.12.2014 Leipziger Straße 31.12.2020 Lenaustraße 31.12.2017 Leo-Koppel-Straße 31.12.2016 Lerchenweg 31.12.2024 Lessingstraße 31.12.2017 Lethenbergweg 31.12.2012 Letzter Weg 31.12.2013 Lichtweg 31.12.2011 Lilienstraße 31.12.2013 Limburger Gasse 31.12.2022 Lindenberg 31.12.2013 Lindenstraße 31.12.2011 Lindfläche 12, 13 31.12.2015 Lindfläche 3-11 31.12.2016 Linowskistraße 31.12.2018 Lintgesfuhr 31.12.2012 Lise-Meitner-Straße 31.12.2020 Lochnerstraße 31.12.2014 Lortzingstraße 2, 4 31.12.2024 Lortzingstraße 3, 5-44 31.12.2025 Lücherweg 4, 5 31.12.2013 Lücherweg 6-16 31.12.2014 Lucie-Simon-Weg 31.12.2013 Lückenhof 31.12.2015 Lüddigstraße 31.12.2018 Maarpfad 31.12.2014 Maassenstraße 31.12.2011 Mackgasse 31.12.2015 Mainzer Straße 1-29 31.12.2013 Mainzer Straße 35-45 31.12.2014 Mannheimer Straße 31.12.2014 Margaretenstraße 31.12.2021 Marie-Curie-Straße 31.12.2020 Marienstraße 31.12.2014 Markusstraße 1-18 31.12.2025 Markusstraße 18a, 19-23 31.12.2024 Marsdorfer Gasse 31.12.2024 Martinstraße 31.12.2024 Matthias-Claudius-Weg 31.12.2022 Max-Ernst-Weg 31.12.2014 Meißener Straße 31.12.2019 Merkurstraße 31.12.2019 Mertensgasse 31.12.2014 Metternicher Straße 31.12.2025 Meuserweg 31.12.2014 Michaelsweg 31.12.2013 Michelsbergstraße 31.12.2015 Mielweg 31.12.2014 Mittelstein 31.12.2017 Mittelstraße 31.12.2013 Mittelweg 31.12.2014 Mittweidaer Straße 31.12.2024 Mönchfuhrweg 31.12.2022 Moosgarten 31.12.2012 Mörnerstraße 31.12.2013 Moselstraße 31.12.2014 Mozartstraße 31.12.2024 Mühlenbacher Straße 31.12.2013 Mühlenfeld 31.12.2011 Mühlenstraße 31.12.2016 Münstergarten 1, 3, 5 31.12.2018 Münstergarten 4, 6-84 31.12.2019 Münzstraße 31.12.2019 Nahestraße 31.12.2014 Naumburger Straße 31.12.2018 Neckarstraße 31.12.2014 Neissestraße 31.12.2014 Nelkenstraße 31.12.2013 Neuer Heerweg 31.12.2015 Neugrabenweg 1-27 31.12.2014 Neugrabenweg 74, 80 31.12.2016 Neusser Straße 31.12.2013 Neuweg 31.12.2017 Nonnenweg 31.12.2021 Nonnholzstraße 31.12.2024 Oberdorfer Weg 31.12.2013 Oberstraße 19-24 31.12.2022 Oberstraße 2-18 31.12.2021 Odenwaldstraße 31.12.2025 Oderstraße 31.12.2015 Offenbachstraße 1-78 31.12.2024 Offenbachstraße 80 31.12.2025 Ohrbachstraße 31.12.2012 Ölbergstraße 31.12.2012 Om Jeeßeberch 31.12.2017 Ophofstraße 31.12.2018 Ottostraße 31.12.2020 Pappelstraße 31.12.2011 Parkstraße 31.12.2011 Paul-Gerhardt-Straße 31.12.2022 Paul-Linke-Straße 31.12.2024 Peter-Fryns-Platz 31.12.2012 Peter-Hausmann-Platz 31.12.2016 Petersbergstraße 31.12.2011 Pickelsgasse 31.12.2018 Pingenstraße 31.12.2018 Ploon 31.12.2015 Pohlhausenstraße 2-4, 6, 8, 12, 14 31.12.2012 Pohlhausenstraße 5, 7, 9, 11, 13, 15-62 31.12.2017 Proffgasse 31.12.2025 Protasiusstraße 31.12.2018 Pützgasse 31.12.2012 Pützweide 31.12.2013 Quellenweg 31.12.2017 Raiffeisenstraße 31.12.2014 Rankenberg 3-110, 129-154 31.12.2015 Rankenberg 124 31.12.2014 Rathausstraße 31.12.2013 Rebengarten 31.12.2013 Rebenstraße 31.12.2012 Regerstraße 31.12.2024 Reuterweg 31.12.2016 Rheindorfer Acker 31.12.2021 Rheindorfer Straße 10, 51-74 31.12.2015 Rheindorfer Straße 14, 16-50 31.12.2014 Rheindorfer-Burg-Weg 31.12.2021 Rheinstraße 31.12.2014 Rheinuferweg 31.12.2011 Richard-Piel-Straße 31.12.2014 Rilkestraße 31.12.2012 Ringelpfad 31.12.2012 Robert-Bosch-Straße 31.12.2014 Robert-Stolz-Straße 31.12.2023 Rochusstraße 1-13a, 34, 36 31.12.2023 Rochusstraße 15, 15a, 17, 19, 60 31.12.2024 Roisdorfer Straße 31.12.2014 Römerhof 31.12.2015 Römerstraße 31.12.2011 Röntgenstraße 31.12.2022 Rösberger Straße 1-72 31.12.2011 Rösberger Straße 73 31.12.2025 Rosental 31.12.2014 Rosenweg 31.12.2012 Rosenweiherweg 10-20 31.12.2019 Rosenweiherweg 1-9 31.12.2018 Rubensweg 31.12.2014 Rücksgasse 31.12.2015 Ruhrstraße 31.12.2015 Rüttersweg 10-79 31.12.2025 Rüttersweg 93-189 31.12.2024 Saalestraße 31.12.2015 Saarstraße 31.12.2014 Sachsenstraße 31.12.2011 Salierweg 31.12.2011 Salzachstraße 2-52 31.12.2011 Salzachstraße 1 31.12.2014 Sandstraße 1 31.12.2012 Sandstraße 2-123 31.12.2013 Schallenberg 31.12.2022 Schebenstraße 31.12.2024 Schelmenpfad 31.12.2011 Schenkgasse 31.12.2011 Schillerstraße 31.12.2012 Schlegelstraße 31.12.2012 Schleifgässchen 31.12.2012 Schlossallee 31.12.2025 Schmiedegasse 31.12.2013 Schonewegstraße 31.12.2016 Schornsberg 31.12.2015 Schottgasse 31.12.2023 Schubertstraße 31.12.2025 Schulstraße 10-54 31.12.2011 Schulstraße 2-9, 9a 31.12.2012 Schumacherstraße 31.12.2013 Schumannstraße 31.12.2024 Schussgasse 31.12.2013 Schützenstraße 31.12.2022 Schwadorfer Kreuz 31.12.2021 Schwalbstraße 31.12.2023 Schwarzwaldstraße 31.12.2025 Schweizstraße 31.12.2011 Schweppenburgstraße 31.12.2018 Schwester-Ermelindis-Weg 31.12.2019 Sebastianstraße 31.12.2014 Sebastianusweg 31.12.2013 Sechtemer Weg 31.12.2016 Secundastraße 3-32a 31.12.2012 Secundastraße 48-94 31.12.2012 Servatiusweg 31.12.2012 Siebengebirgsstraße 31.12.2024 Siefenfeldchen 2-34, 102-239 31.12.2012 Siefenfeldchen 39 31.12.2013 Siegburger Straße 31.12.2013 Siegesstraße 2-25 31.12.2013 Siegesstraße 27-55 31.12.2013 Siegstraße 31 31.12.2014 Siegstraße 1, 1a-30, 32 31.12.2015 Siemenacker 31.12.2014 Silcherstraße 31.12.2024 Simon-Arzt-Straße 31.12.2014 Sommersberg 31.12.2024 Spessartstraße 31.12.2024 Spitzwegstraße 31.12.2014 St.-Agatha-Straße 31.12.2011 St.-Georg-Straße 31.12.2011 St.-Josefs-Weg 31.12.2011 Staffelsweg 31.12.2020 Stationenweg 1-127, 135-163 31.12.2016 Stationenweg 128 31.12.2015 Stauwehr 31.12.2016 Steiligstraße 31.12.2012 Steinacker 31.12.2015 Steinchen 31.12.2012 Steinstraße 1-30, 32-43 31.12.2025 Steinstraße 31 31.12.2024 Stormstraße 31.12.2012 Strassburger Straße 31.12.2018 Straufsberg 31.12.2013 Straußweg 31.12.2023 Strombergstraße 31.12.2012 Südstraße 31.12.2013 Talstraße 31.12.2023 Taunusstraße 31.12.2025 Teutonenstraße 31.12.2011 Theisenkreuzweg 31.12.2025 Tombergstraße 31.12.2015 Trakehnenstraße 31.12.2019 Tränkerhofstraße 12 31.12.2019 Tränkerhofstraße 4-9, 13-47 31.12.2018 Travenstraße 31.12.2012 Trierer Straße 31.12.2013 Tulpenstraße 31.12.2013 Ubierweg 31.12.2011 Uedorfer Weg 31.12.2012 Uhlandstraße 31.12.2017 Uhlstraße 31.12.2012 Ulrichstraße 31.12.2024 Umbachweg 31.12.2016 Unter dem Lindchen 31.12.2025 Unter der Windmühle 31.12.2016 Unterdorfstraße 31.12.2013 Ursulinenstraße 31.12.2014 Veilchenweg 31.12.2013 Vennstraße 31.12.2015 Verdistraße 31.12.2023 Vinkelgasse 31.12.2017 Vinzenzstraße 31.12.2023 Von-Groote-Straße 31.12.2022 Von-Weichs-Straße 1, 26 31.12.2025 Von-Weichs-Straße 20 31.12.2024 Vorgebirgsstraße 31.12.2014 Vorzepfweg 31.12.2018 Waasemstraße 31.12.2012 Wagnerstraße 31.12.2024 Walberberger Straße Umspannwerk RWE 31.12.2021 Walberberger Straße 1-63 31.12.2022 Walbottstraße 31.12.2017 Walburgisstraße 31.12.2022 Waldorfer Weg 31.12.2014 Waldstraße 31.12.2017 Wallrafstraße 31.12.2012 Weberstraße 31.12.2025 Weidenbachweg 31.12.2024 Weidenpeschweg 31.12.2012 Weiherstraße 31.12.2023 Weilerstraße 31.12.2019 Weimarer Straße 31.12.2019 Weingarten 31.12.2015 Weiße-Burg Straße 31.12.2018 Wendelinusstraße 31.12.2019 Werrastraße 31.12.2015 Werthstraße 31.12.2014 Weserstraße 31.12.2014 Weyerberg 31.12.2013 Widdiger Weg 31.12.2014 Wiener Straße 31.12.2018 Wiesenstraße 31.12.2011 Wikingerstraße 31.12.2011 Wilhelmstraße 31.12.2018 Willi-Ostermann-Straße 31.12.2024 Willmuthstraße 31.12.2019 Wingert 31.12.2022 Witthoffstraße 31.12.2012 Wöhlerstraße 31.12.2014 Wolfsgasse 1-13, 15, 17, 19, 21, 23, 25 31.12.2018 Wolfsgasse 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26-82 31.12.2019 Wupperstraße 31.12.2014 Zehnhoffstraße 31.12.2016 Zentwinkelsweg 31.12.2017 Zerrespfad 31.12.2011 Zisterzienserweg 31.12.2022 Zweigrabenweg 31.12.2011 Stadt Bornheim Bekanntmachungs- anordnung Vorstehende Bezeichnung der Satzung Satzung der Stadt Born- heim zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheit- sprüfung von privaten Ab- wasserleitungen gemäß § 61a LWG NRW vom 06.10.2010 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeinde- ordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit der Verord- nung über die öffentliche Be- kanntmachung von kommuna- lem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass ei- ne Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW gegen Satzungen, sonsti- ge ortsrechtliche Bestimmun- gen und Flächennutzungsplä- ne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Ge- nehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfah- ren wurde nicht durchgeführt; 2. die Satzung, sonstige orts- rechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffent- lich bekannt gemacht worden; 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder 4. der Form- oder Verfah- rensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tat- sache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 06.10.2010 (Wolfgang Henseler) Bürgermeister Satzung der Stadt Bornheim zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a LWG NRW vom 06.10.2010 (Fortsetzung von der Vorseite) Amtsblatt Bornheim 43. KW.qxd 27.10.2010 10:17 Seite 2 Die Amprion GmbH plant die Errichtung einer neuen 110- /380-kV-Höchstspannungs- frei-leitung (Bl. 4197) im Lei- tungsabschnitt Punkt Neu- enahr - UA Sechtem einsch- ließlich Anpassungen an be- stehenden Abzweigleitungen. Hierdurch soll die Bewälti- gung der überregionalen En- ergietransportaufgaben mit einer stetigen Zunahme der Stromtrans-portmengen in Nord-Süd-Richtung, insbe- sondere auch aufgrund der steigenden Anteile Erneuer- barer Energien am Stromver- brauch, sichergestellt und so- mit die Versorgungssicherheit auch zukünftig gewährleistet werden. Die geplante Trasse wech- selt zu Beginn mehrfach die Landesgrenze zwischen Nord- rhein-Westfalen und Rhein- land-Pfalz und verläuft dann ausschließlich über nord- rhein-westfälisches Gebiet bis zur UA Sechtem. Die Länge des geplanten Abschnitts be- trägt auf nordrhein-westfäli- schem Gebiet 26,8 km (insge- samt rd. 29 km). Derzeit betreibt die Amprion GmbH zwischen dem Punkt Neuenahr und der UA Sech- tem in einem Trassenband die Höchstspannungsfreileitun- gen Brauweiler - Koblenz (380 kV, Bl. 4511), Brauweiler - Punkt Neuenahr (220 kV, Bl. 4501) und in einem Teilab- schnitt die Höchstspannungs- freileitung Sechtem - Alfter (220-/380-kV, Bl. 4115) sowie die im Eigen- tum der RWE Rheinland-Westfalen AG be- findlichen Hochspannungs- freileitungen Goldenbergwerk - Koblenz (110-kV, Bl. 0092) und - in einem Teilabschnitt - Meckenheim - Altenahr (110- kV, Bl. 0793). Die neue 110-/380-kV- Höchstspannungsfreileitung soll im Trassenraum der bei- den o. g. Freileitungen Brau- weiler - Punkt Neuenahr (220 kV, Bl. 4501) und Goldenberg- werk - Koblenz (110 kV, Bl. 0092) errichtet werden, die hierfür zurückgebaut werden. Die geplante Freileitung soll in dem hier zu betrachtenden Abschnitt von Punkt Neu- enahr bis Alfter als kombi- nierte Hoch- und Höchstspan- nungsfreileitung (110- und 380-kV Betriebsspannung) und zwischen Alfter und Sech- tem als reine Höchstspan- nungsfreileitung (ausschließ- lich 380-kV Betriebsspan- nung) ausgelegt werden. Nach Fertigstellung der kompletten Leitungsverbin- dung ist vorgesehen, diese vorerst nur mit 220-kV zu be- treiben. Die Umstellung auf 380-kV-Betrieb erfolgt ab- schnittsweise zu einem späte- ren Zeitpunkt. Unabhängig davon wird die neue Leitung technisch bereits für den ge- planten 110-/380-kV-Betrieb ausgelegt. Die Planfeststel- lungsunterlagen beinhalten den geplanten betrieblichen Endzustand. Die Amprion GmbH hat für diesen Neubau bei der Be- zirksregierung Köln (An- hörungs- und Planfeststel- lungsbehörde) die Durch- führung des Planfeststel- lungsverfahrens beantragt. Für das Bauvorhaben einschließlich des Rückbaus und notwendiger Änderungs- maßnahmen an den bestehen- den Freileitungen werden Grundstücke in den Gemar- kungen Roisdorf, Bornheim- Brenig und Sechtem der Stadt Bornheim, in den Gemarkun- gen Fritzdorf und Adendorf der Gemeinde Wachtberg, in den Gemarkungen Altendorf, Meckenheim und Lüftelberg der Stadt Meckenheim, in der Gemarkung Flerzheim der Stadt Rheinbach, in den Ge- markungen Witterschlick, Impekoven, Oedekoven, Gielsdorf und Alfter der Ge- meinde Alfter sowie in den Gemarkungen Lessenich und Bonn der Stadt Bonn bean- sprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 08.11.2010 bis 07.12.2010 in der Stadtver- waltung Bornheim, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Fachbereich 7 - Stadtplanung und Grundstücksneuordnung -, Zimmer 407 , während der Dienststunden: montags bis freitags 8.30 - 12.30 Uhr montags bis mittwochs 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags 14.00 - 18.00 Uhr zur allgemeinen Einsicht- nahme öffentlich aus. In den Städten Meckenheim, Rheinbach und Bonn sowie in den Gemeinden Alfter und Wachtberg liegt der Plan im genannten Zeitraum ebenfalls aus. Hierauf weisen die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen in eigener Bekanntmachung hin. 1. Jeder, dessen Belan- ge durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spä- testens zwei Wochen nach Ab- lauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 21.12.2010 einschließlich, bei der Be- zirksregierung Köln, Dezernat 25, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln oder bei den Ver- waltungen der Städte Born- heim, Meckenheim, Rhein- bach und Bonn sowie der Ge- meinden Alfter und Wacht- berg Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beein- trächtigung erkennen lassen. Nach Ablauf der Frist sind Einwendungen ausgeschlos- sen (§ 43a Nr. 7 Satz 1 EnWG). Einwendungen und Stellun- gnahmen der vom Bund oder Land anerkannten Natur- schutz-vereinigungen sowie sonstiger Vereinigungen, so- weit diese sich für den Um- weltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Um- weltangelegenheiten vorgese- henen Verfahren anerkannt sind, (Vereinigungen) sind nach Ablauf der Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 43a Nr. 7 Satz 2 EnWG). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Un- terschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte einge- reicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit ei- ner Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Un- terzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksich- tigt bleiben. 2. Diese ortsübliche Be- kanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Verei- nigungen von der Auslegung des Plans. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellun- gnahmen und Einwendungen verzichten (§ 43a Nr. 5 En- WG). Findet eine Erörterung statt, wird der Erörterungstermin ortsüblich bekannt gemacht. Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben ha- ben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin ge- sondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigun- gen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekannt- machung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Voll- macht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungs- behörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Betei- ligten in dem Erörterungster- min kann auch ohne ihn ver- handelt werden. Das An- hörungsverfahren ist mit Ab- schluss des Erörterungster- mins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stel- lungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Ver- treterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsan- sprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erör- terungstermin, sondern in ei- nem gesonderten Entschädi- gungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des An- hörungs-verfahrens durch die Planfeststellungsbehörde ent- schieden. Die Zustellung der Ent-scheidung (Planfeststel- lungsbeschluss) an die Ein- wender und diejenigen, die ei- ne Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt wer- den, wenn mehr als 50 Zustel- lungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Ausle- gung des Planes tritt die Ver- änderungssperre nach § 44a EnWG in Kraft. Darüber hin- aus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG). Bornheim, den 11.10.2010 (Wolfgang Henseler) Bürgermeister 27. Oktober 2010 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für den Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Weißenthurm - Sechtem, Bauleitnummer (BI.) 4197 im Abschnitt Punkt Neuenahr bis Umspannanlage (UA) Sechtem Aufgrund der §§ 7-9 der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fas-sung der Bekanntma- chung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Ge-setz vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) sowie der §§ 51 ff. des Was- sergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Lan- deswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 25.06.1995 (GV NRW S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2007 (GV NRW S. 708 ff.) hat der Rat der Stadt Bornheim am 30.09.2010 folgende Ände- rungssat-zung beschlossen: Artikel I § 12 Absatz 7 erhält folgen- de Fassung: (7) Die Herstellung, Erneue- rung, Veränderung und Besei- tigung der Grundstücksan- schluss-leitungen sowie der Einbau der Anschlussstutzen erfolgen ausschließlich durch die Stadt bzw. durch ein von ihr beauftragtes Unterneh- men. Der Aufwand ist der Stadt zu ersetzen (vgl. § 31). Die laufende Unterhaltung der Grundstücksanschlusslei- tungen (Reinigung, Dichtheit- sprüfung etc.) obliegt dem Grundstückseigentümer/der Grundstückseigentüme-rin. § 15 Absatz 1 erhält folgen- de Fassung (1) Für die Dichtheitsprü- fung privater Abwasserleitun- gen gelten die Bestimmungen des § 61a Absatz 3 bis Absatz 7 LWG NRW. Für welche Grundstücke und zu welchem Zeit-punkt eine Dichtheitsprüfung bei priva- ten Abwasserleitungen durch- zuführen ist, ergibt sich aus § 61a Absatz 3 bis Absatz 6 LWG NRW sowie der hierzu ergangenen separa-ten Sat- zung der Stadt Bornheim zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a LWG NRW in der jeweils geltenden Fas-sung. § 34 Absatz 1 Nr. 12 erhält folgende Fassung 12. entgegen § 15 Ab- wasserleitungen nicht nach § 61a Absatz 3 LWG NRW nach der Er-richtung oder nach § 61a Absatz 4 LWG NRW bei einer Änderung auf Dichtheit prüfen lässt. Artikel II Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Stadt Bornheim Bekanntmachungs- anordnung Vorstehende Bezeichnung der Satzung 4. Satzung vom 06.10.2010 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Entwässerung der Grund- stücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseran- la-ge - Entwässerungssat- zung - vom 20.12.2005 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeinde- ordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit der Verord- nung über die öffentliche Be- kanntmachung von kommu- nalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass ei- ne Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW gegen Satzungen, sonsti- ge ortsrechtliche Bestimmun- gen und Flächennutzungsplä- ne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht wer- den kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebe- ne Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzei- geverfahren wurde nicht durchgeführt; 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungs- plan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden; 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Ver- fahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tat- sache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 06.10.2010 (Wolfgang Henseler) Bürgermeister 4. Satzung vom 06.10.2010 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – vom 20.12.2005 Amtsblatt Bornheim 43. KW.qxd 27.10.2010 10:17 Seite 3

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 153 KB

Dateien

06. Oktober 2010 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon( 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon( 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Feri- en) und nach Vereinbarung Rathaus, Raum 901 Telefon( 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon( 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon( 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon( 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regel- mäßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon( 0 22 22 / 945 - 101 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 6. 10., 10.11. und 8.12. 2010 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon( 0 22 22 / 945 - 307 Störungshotline: Telefon( 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungs- meldung Straßenbeleuch- tung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim HallenFreizeitBad Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, ( 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag (ganzjährig) 06:30 - 08:00Uhr Frühschwimmen 13:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 21:30 Uhr , gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 21:30 Uhr Damentag Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon( 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon( 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon( 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon( 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon (0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung mit Friedhofsverwaltung: Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon( 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Liebe Bornheimer Mitbürgerinnen und Mitbürger, zum ersten Mal erscheint mit dieser Aus- gabe das Amtsblatt der Stadt Bornheim im Schaufenster. Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 8. Juli 2010 beschlossen, öf- fentliche Bekanntmachungen nicht mehr wie bisher in einem eigens dafür heraus- gegebenen Amtsblatt zu veröffentlichen, sondern dies auf einer eigenen Seite im Schaufenster vorzunehmen. Es gibt gleich drei große Vorteile für diese Lösung. Während das bisherige hausei- gen hergestellte Amtsblatt nur eine drei- stellige Auflagenhöhe besaß und abge- holt, bzw. auf Anforderung zugesandt werden musste, wird nun eine optimale Verbreitung garantiert: Die Verteilung er- folgt jetzt in alle Haushalte! Ferner erfolgt nun regelmäßig wöchent- lich eine Veröffentlichung, während dies bisher - je nach Bedarf - in unregelmäßi- gen Abständen erfolgte. Schließlich spart die Stadtverwaltung die Druck- und Ver- sandkosten. Das Amtsblatt wird zudem - wie gewohnt - auch weiterhin im städtischen Interne- tauftritt veröffentlicht. Das Amtsblatt besteht zunächst aus einem amtlichen Teil. In diesem werden - wie bisher - die durch die Gemeindeordnung NRW oder durch sonstige Rechtsvor- schriften vorgeschriebene öffentliche Be- kanntmachungen (§ 52 Abs. 3 GO NRW) vollzogen. Ergänzend finden Sie künftig hier auch wichtige städtische Informatio- nen, Hinweise auf städtische Veranstal- tungen und Termine. Sie sehen, es lohnt sich, unser Bornhei- mer Amtsblatt im Schaufenster wöchent- lich zu "besuchen". Ich wünsche Ihnen dabei eine interessante Lektüre. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon( 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon( 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN GUT DRAUF - TUT MIR GUT Seit dem 22. September ist Born- heim die erste Stadt Deutsch- lands, die als GUT DRAUF-Kom- mune zertifiziert wurde. Das war durchaus nicht selbstverständ- lich: Auch andere Kommunen haben sich um diese Auszeich- nung beworben, die die Gesund- heit im umfassenden Sinne in den Mittelpunkt stellt. "GUT DRAUF - bewegen, ent- spannen, essen: aber wie?" ist ei- ne Jugendaktion der Bundeszen- trale für gesundheitliche Auf- klärung (BZgA), die das Thema Gesundheit ganzheitlich in den Vordergrund stellt. Mit einem Festakt in der Europaschule wur- de dieser Schritt in Richtung ge- meinsame und nachhaltige Ent- wicklung von gesünderen Le- bensgewohnheiten begangen. "Ich gratuliere der Stadt Born- heim ganz herzlich zu dieser Auszeichnung und freue mich, dass sie als erste GUT DRAUF- Kommune in Deutschland eine wichtige Vorreiterrolle ein- nimmt", erklärt Prof. Dr. Elisa- beth Pott, Direktorin der Bundes- zentrale für gesundheitliche Auf- klärung. "Die kommunale Ebene eignet sich besonders, um das Thema Gesundheit direkt vor Ort zu verankern. Die regionale Ver- netzung soll durch die Kombina- tion verschiedener Maßnahmen zu Synergieeffekten und dadurch zu einer verstärkten Wirkung bei den Zielgruppen führen. Die Stadt Bornheim leistet mit dieser Entwicklung einen besonderen Beitrag zur einer gesundheitsför- derlichen und nachhaltigen Ju- gendpolitik." Dass die Stadt heute als erste GUT DRAUF-Kommune Deutschlands ausgezeichnet wird liegt daran, dass sie die Ein- haltung der GUT DRAUF-Kriteri- en zu gesunder Ernährung, aus- reichender Bewegung und Maß- nahmen zur Stressregulation in mindestens 25 Prozent aller wei- terführenden Schulen, Sportver- einen mit Jugendabteilung und anerkannten Jugendtreffs garan- tiert. Darüber hinaus müssen mindestens 10 Prozent dieser Einrichtungen als GUT DRAUF- Einrichtung zertifiziert sein. Schulen, Freizeiteinrichtungen, Sportvereine haben sich ver- pflichtet, die strengen Kriterien für Bewegung, Entspannung und gesunde Ernährung nachhaltig zu erfüllen. Das bedeutet, dass die BZgA unsere Stadt mit ihrer Zertifizierung ähnlich wie der TÜV immer wieder prüfen wird. Frau Ganssen-Schiller aus dem Jugendamt, die das Programm von A-Z begleitet und koordiniert hat, ist mit Bürgermeister Wolf- gang Henseler und dem Beige- ordneten Markus Schnapka zu Recht stolz auf diese bundeswei- te Premiere mit Folgewirkung. Entscheidend zu dieser Entwick- lung hat die Tatsache beigetra- gen, dass Bornheim Teil der GUT DRAUF-Modellregion Rhein- Sieg ist. Begleitet wurde Bornheim auf dem Weg zur zertifizierten Kom- mune durch den Verein zur För- derung der Gesundheit von Kin- dern und Jugendlichen im Rhein- Sieg-Kreis, kivi e.V. Dieser Verein setzt im Auftrag der BZgA im ge- samten Rhein-Sieg-Kreis modell- haft GUT DRAUF in den ver- schiedenen Handlungsfeldern um. GUT DRAUF sucht weitere Mit- streiter bei den Vereinen und Verbänden in Bornheim, die be- reit sind, sich dieser Bewegung anzuschließen und die mit Ju- gendlichen arbeiten. Aber unse- re Kleinen bleiben nicht außen vor. Das entsprechende Pendant dieser Aktion für jüngere Kinder hat auch schon seinen Namen: TUT MIR GUT. Damit hoffen wir, dass gesunde Ernährung, Bewe- gung und Entspannung in allen Bornheimer Familien Einzug hält. Interessiert? Wenden Sie sich an das Bornheimer Jugendamt: 02222/9437-5416 n Es ist geschafft: nach sieben Jahren übernimmt Wolfgang Henseler (links) von Reinhard Mann die "Gut drauf"-Urkunde. FOTO: FRANK ENGEL-STREBEL Gully-Reinigung in Bornheim Die Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG, Betriebsfüh- rerin des Abwasserwerkes der Stadt Bornheim informiert, dass zur Zeit die Reinigung der Straßenabläufe (auch Sinkkä- sten oder "Gullys" genannt) in- nerhalb des Stadtgebietes Bornheim sowie in den dazu- gehörigen Ortschaften durch- geführt wird. Die insgesamt rd. 7.000 Ein- bauteile zur Straßenentwässe- rung werden mindestens 2 Mal im Jahr gereinigt: - nach Beendigung des Winter- dienstes, zur Beseitigung des Streugutes etc., - im späten Herbst, nachdem das Laub der Bäume gefallen ist. Eine zusätzliche Reinigung er- folgt bei Bedarf nach starken Regenfällen, bei denen abge- fallene Blätter sowie Mutterbo- den bzw. Dreck von angren- zenden unbefestigten Grund- stücken auf die Straßen und dort in die Straßenabläufe ge- spült wurden. Sollte einmal ein Straßena- blauf nicht gereinigt worden sein, liegt das möglicherweise daran, dass er durch ein par- kendes Kraftfahrzeug nicht zu- gänglich war. Es kann auch vorkommen, dass der Deckel über dem Straßenablauf nach erfolgter Reinigung wackelt oder klappert. In beiden Fällen können Sie die Regionalgas anrufen, die dann schnellstmöglich für Ab- hilfe sorgen wird. Sie errei- chen die Abteilung Netz- und Anlagenbetrieb Abwasser am besten in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr. Ihre Ansprechpartner sind Herr Dominik Hupperich unter der Rufnummer (02251) 708- 268 oder Herr Eckhard Redlin unter der Rufnummer (02251) 708-201. Die Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG ist jedoch nicht für die Reinigung aller Straßenabläufe innerhalb der Stadtgrenze zuständig. Die Reinigung der Straßenabläufe in den klassifizierten Straßen (Kreisstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen) obliegt - außerhalb der bebauten Orts- lagen - dem jeweiligen Straßenbaulastträger. Ansprechpartner in diesen Fällen ist die Straßenmeisterei Rhein- bach, erreichbar unter der Ruf- nummer 02226 / 9064 - 0. Aufgestellt Netz- und Anlagenbetrieb Abwasser Euskirchen, den 23.09.2010 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bornheim über die Gültigkeit der Wahl zum Integrationsrat der Stadt Bornheim am 09.05.2010 Nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss der Stadt Bornheim hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sit- zung am 30.09.2010 einstim- mig beschlossen, die Wahl zum Integrationsrat vom 09.05.2010 gemäß § 14 der Wahlordnung zum Integrati- onsrat der Stadt Bornheim in der zur Zeit gültigen Fassung von Amts wegen für gültig zu erklären. Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe gem. § 41 Abs. 1 des Kommunalwahlgeset- zes Klage beim Verwaltungs- gericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, erhoben werden. Bornheim, den 01.10.2010 Stadt Bornheim - Der Wahlleiter - (Wolfgang Henseler) Wie geht´s weiter mit U3 ? Die Landesregierung hat die Kommunen über das Verfahren informiert, mit dem das Ziel, bis 2013 für 35% der unter 3jähri- gen Kinder einen Betreuungs- platz vorzuhalten, erreicht wer- den soll. In einer Härteliste wur- den zunächst alle Projekte umge- setzt, die noch im September rechnungswirksam - zu deutsch abgeschlossen - werden konnten. In dieser Liste taucht die Stadt Bornheim nicht auf. Bei der in Kürze einsetzenden neuen Bewil- ligungsschiene haben die Freien Träger und die Stadt als Träger von Kindergärten in Bornheim vermutlich gute Chancen. Es wer- den voraussichtlich diejenigen vorrangig berücksichtigt, die mit einem Nothaushalt wirtschaften müssen (und den hat Bornheim leider). Ein weiteres Kriterium ist, dass bislang relativ wenig Geld aus dem U3-Gesamttopf abgeru- fen wurde - auch das trifft für un- sere Stadt zu. Wie sieht's also konkret aus in Bornheim? In Roisdorf, Sech- tem, Waldorf und Ortsteil Born- heim sind nur noch Abschluss- arbeiten zu leisten. In Kardorf, und Widdig rechnen wir mit ei- nem Abschluss der Umbaumaß- nahmen im kommenden Jahr. Beim Kath. Kirchengemeinde- verband (Walberberg und Mer- ten) sind die Anträge gestellt, so auch für die Rappelkiste in Mer- ten. Bei den U3-Maßnahmen in Walberberg (Margaretenstraße) und Sechtem (Wolfsgasse) ist die Umsetzung in 2011 vorgese- hen. Seite an Bornheim.qxd 06.10.2010 11:03 Seite 1

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 162 KB

Dateien

Dateityp : image/jpeg
Dateigröße: 1 MB

Dateien

Dateityp : image/jpeg
Dateigröße: 1 MB

Anliegen nicht gefunden?Schreiben Sie uns!

 

Wurde der von Ihnen gesuchte Begriff nicht gefunden? Dann mailen Sie uns!