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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.06.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Geplante Einführung der Buslinie 930 zwischen Wesseling und Sechtem Bahnhof Sehr geehrter Herr König, Ihre oben genannte kleine Anfrage vom 15.06.2025 beantworte ich wie folgt. Hierbei möchte ich zunächst einen ergänzenden Hinweis seitens des Rhein-Sieg Kreises als ÖPNV-Aufgabenträger voranstellen. Der Rhein-Sieg-Kreis weist vorab darauf hin, dass die Abstimmung zur Busverbindung Sechtem – Wesseling zwischen den beteiligten ÖPNV-Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen noch nicht abgeschlossen ist. Dies betrifft insbesondere die planerische Ausgestaltung und Konzessionierung des Angebotes. Vor diesem Hintergrund wurde bislang auch noch kein Beschlussvorschlag zur Umsetzung in die politischen Gremien des Rhein-Sieg-Kreises eingebracht. Derzeit halten folgende Verkehrsunternehmen Linienkonzessionen gemäß PBefG §42 für grenz- überschreitende Linienverkehre zwischen Bornheim und Wesseling: • SWW, VRS-Linie 722 Sechtem – Wesseling – Berzdorf (TaxiBus) • RVK, VRS-Linie 753 Schulverkehr Alfter/Bornheim u.a. mit grenzüberschreitenden Verbindungen Merten – Wesseling Diese beiden Linien werden vom Rhein-Sieg-Kreis als ÖPNV-Aufgabenträger und damit mittelbar von der Stadt Bornheim über die ÖPNV-Umlage bereits heute anteilig finanziert. Bei der Umset- zung des angestrebten verbesserten Angebotes sind diese Linienverkehre aus verkehrsrechtlichen Gründen zwingend mit einzubeziehen und ggf. zu optimieren oder zu ersetzen. Frage 1: Nutzung des AST-Angebots: Wie viele Personen haben das Anruf-Sammel-Taxi (AST) zwischen Sechtem und Wesseling in den Jahren 2024 und 2025 (bisher) in Anspruch genommen? Antwort 1: Die Nachfrage für die TaxiBus-Linie 722 wird nicht durch die Stadt Bornheim erhoben. Nachfra- gezahlen der Jahre 2024 und 2025 für diese Linie liegen der Stadtverwaltung oder dem Rhein- Sieg-Kreis als ÖPNV-Aufgabenträger derzeit nicht vor. Diese Linie wird vom Stadtbus Wesseling betrieben, der für die Erhebung entsprechender Zahlen zuständig wäre. UWG-Fraktion Herrn Dirk König - 2 - Frage 2: Bornheimer Anteil: Wie viele dieser Fahrten können Bornheimer Bürgerinnen und Bürgern zugeordnet werden bzw. mit welchem Anteil wird die Nutzung durch Bornheimer geschätzt? Antwort 2: Der Rhein-Sieg-Kreis führt grundsätzlich keine Statistiken über die Wohnorte von Fahrgästen. Schätzungen zur potentiellen Verteilung des Fahrgastaufkommens liegen der Stadtverwaltung ebenfalls nicht vor. Eine Prognose der Verteilung wäre ohne eine ausreichende Datengrundlage zudem nicht zielführend. Frage 3: Nutzungsprognosen: Welche Annahmen und Grundlagen liegen den Prognosen zur zukünftigen Nutzung der geplanten Linie 930 sowie der Linie 723 zugrunde – insbesondere hinsichtlich der Nutzeranteile aus Bornheim und Wesseling? Antwort 3: Aus Sicht des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bornheim ist eine Busverbindung zwischen Sech- tem und Wesseling von hoher Relevanz, da die bestehenden intensiven Verkehrsverflechtungen auf dieser Relation mit dem ÖPNV bislang nur unzureichend abgedeckt werden können. Wichtig ist dabei die Findung einer dauerhaft tragfähigen und für die Fahrgäste möglichst attraktiven Lö- sung. Dabei sollten folgende Rahmenbedingungen berücksichtigt werden: Einbindung der Buslinie in den zukünftigen Knotenpunkt des integralen Taktfahrplans in Sechtem Bf zur Minute 00/30 (täglich mindestens im Stundentakt, Mo-Sa HVZ/NVZ 30‘- Takt) Möglichst gute Erschließung sowohl von Keldenich als auch der Wesselinger Innenstadt Abbildung des Taktverkehrs in einer Linie mit einheitlichem Linienweg Einstellung des TaxiBus-Verkehrs (Linie 722) Der Rhein-Erft-Kreis hat im Rahmen des Nahverkehrsplans 2025-2035 die verkehrsbezogene Gesamtnachfrage auf der Basis von anonymisierten Mobilfunkdaten untersucht und diese beste- henden intensiven Verkehrsverflechtungen zwischen Wesseling und Bornheim bzw. dem Rhein- Sieg-Kreis als auffallend hoch eingestuft. Die umfassende Analyse der Verkehrssituation und die Prognosen zur Nachfrageentwicklung können dem Kapitel 3 des Nahverkehrsplans entnommen werden: https://www.rhein-erft-kreis.de/infrastruktur/Nahverkehrsplan-REK-2025-2035.pdf Frage 4: Kostenbeteiligung: In der Vorlage zur Ausweitung der Linie 930 ist ein jährlicher Kostenanteil von ca. 52.000 Euro durch den interlokalen Verkehr Rhein-Sieg-Kreis für die Stadt Bornheim ausgewiesen. Trägt der Rhein-Sieg-Kreis die Kosten für diesen interlokalen Verkehr oder werden Kosten über die ÖPNV-Umlage weitergereicht? Wenn ja, in welchem Umfang Antwort 4: Das bestehende interlokale ÖPNV-Angebot zwischen Bornheim und Wesseling wird über die ÖPNV-Umlage des Rhein-Sieg-Kreises abgerechnet (s.o.). Dabei wird grundsätzlich der durch- schnittliche Buskilometerpreis im Rhein-Sieg-Kreis angesetzt. Beides würde auch für eine zukünf- tige verbesserte Busverbindung Sechtem – Wesseling gelten. Eine Berechnung des Einflusses auf die ÖPNV-Umlage der Stadt Bornheim kann der Rhein-Sieg-Kreis erstellen, sobald ein finales Be- triebskonzept abgestimmt ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nur ein kurzes Stück der Buslinie https://www.rhein-erft-kreis.de/infrastruktur/Nahverkehrsplan-REK-2025-2035.pdf - 3 - über Gebiet der Stadt Bornheim führen wird, d.h. der Großteil der Betriebskosten entfällt auf den Rhein-Erft-Kreis bzw. die Stadt Wesseling. Die in der Anfrage genannten 52.000 Euro entstammen der Vorlage 108/2025 für die Sitzung des Mobilitätsausschusses des Rhein-Erft-Kreis vom 12.06.2025 und können ohne die Berechnung auf Basis eines finalen Betriebskonzeptes nicht bestätigt werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.06.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Geplante Einführung der Buslinie 930 zwischen Wesseling und Sechtem Bahnhof Sehr geehrter Herr König, Ihre oben genannte kleine Anfrage vom 15.06.2025 beantworte ich wie folgt. Hierbei möchte ich zunächst einen ergänzenden Hinweis seitens des Rhein-Sieg Kreises als ÖPNV-Aufgabenträger voranstellen. Der Rhein-Sieg-Kreis weist vorab darauf hin, dass die Abstimmung zur Busverbindung Sechtem – Wesseling zwischen den beteiligten ÖPNV-Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen noch nicht abgeschlossen ist. Dies betrifft insbesondere die planerische Ausgestaltung und Konzessionierung des Angebotes. Vor diesem Hintergrund wurde bislang auch noch kein Beschlussvorschlag zur Umsetzung in die politischen Gremien des Rhein-Sieg-Kreises eingebracht. Derzeit halten folgende Verkehrsunternehmen Linienkonzessionen gemäß PBefG §42 für grenz- überschreitende Linienverkehre zwischen Bornheim und Wesseling: • SWW, VRS-Linie 722 Sechtem – Wesseling – Berzdorf (TaxiBus) • RVK, VRS-Linie 753 Schulverkehr Alfter/Bornheim u.a. mit grenzüberschreitenden Verbindungen Merten – Wesseling Diese beiden Linien werden vom Rhein-Sieg-Kreis als ÖPNV-Aufgabenträger und damit mittelbar von der Stadt Bornheim über die ÖPNV-Umlage bereits heute anteilig finanziert. Bei der Umset- zung des angestrebten verbesserten Angebotes sind diese Linienverkehre aus verkehrsrechtlichen Gründen zwingend mit einzubeziehen und ggf. zu optimieren oder zu ersetzen. Frage 1: Nutzung des AST-Angebots: Wie viele Personen haben das Anruf-Sammel-Taxi (AST) zwischen Sechtem und Wesseling in den Jahren 2024 und 2025 (bisher) in Anspruch genommen? Antwort 1: Die Nachfrage für die TaxiBus-Linie 722 wird nicht durch die Stadt Bornheim erhoben. Nachfra- gezahlen der Jahre 2024 und 2025 für diese Linie liegen der Stadtverwaltung oder dem Rhein- Sieg-Kreis als ÖPNV-Aufgabenträger derzeit nicht vor. Diese Linie wird vom Stadtbus Wesseling betrieben, der für die Erhebung entsprechender Zahlen zuständig wäre. UWG-Fraktion Herrn Dirk König - 2 - Frage 2: Bornheimer Anteil: Wie viele dieser Fahrten können Bornheimer Bürgerinnen und Bürgern zugeordnet werden bzw. mit welchem Anteil wird die Nutzung durch Bornheimer geschätzt? Antwort 2: Der Rhein-Sieg-Kreis führt grundsätzlich keine Statistiken über die Wohnorte von Fahrgästen. Schätzungen zur potentiellen Verteilung des Fahrgastaufkommens liegen der Stadtverwaltung ebenfalls nicht vor. Eine Prognose der Verteilung wäre ohne eine ausreichende Datengrundlage zudem nicht zielführend. Frage 3: Nutzungsprognosen: Welche Annahmen und Grundlagen liegen den Prognosen zur zukünftigen Nutzung der geplanten Linie 930 sowie der Linie 723 zugrunde – insbesondere hinsichtlich der Nutzeranteile aus Bornheim und Wesseling? Antwort 3: Aus Sicht des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bornheim ist eine Busverbindung zwischen Sech- tem und Wesseling von hoher Relevanz, da die bestehenden intensiven Verkehrsverflechtungen auf dieser Relation mit dem ÖPNV bislang nur unzureichend abgedeckt werden können. Wichtig ist dabei die Findung einer dauerhaft tragfähigen und für die Fahrgäste möglichst attraktiven Lö- sung. Dabei sollten folgende Rahmenbedingungen berücksichtigt werden: Einbindung der Buslinie in den zukünftigen Knotenpunkt des integralen Taktfahrplans in Sechtem Bf zur Minute 00/30 (täglich mindestens im Stundentakt, Mo-Sa HVZ/NVZ 30‘- Takt) Möglichst gute Erschließung sowohl von Keldenich als auch der Wesselinger Innenstadt Abbildung des Taktverkehrs in einer Linie mit einheitlichem Linienweg Einstellung des TaxiBus-Verkehrs (Linie 722) Der Rhein-Erft-Kreis hat im Rahmen des Nahverkehrsplans 2025-2035 die verkehrsbezogene Gesamtnachfrage auf der Basis von anonymisierten Mobilfunkdaten untersucht und diese beste- henden intensiven Verkehrsverflechtungen zwischen Wesseling und Bornheim bzw. dem Rhein- Sieg-Kreis als auffallend hoch eingestuft. Die umfassende Analyse der Verkehrssituation und die Prognosen zur Nachfrageentwicklung können dem Kapitel 3 des Nahverkehrsplans entnommen werden: https://www.rhein-erft-kreis.de/infrastruktur/Nahverkehrsplan-REK-2025-2035.pdf Frage 4: Kostenbeteiligung: In der Vorlage zur Ausweitung der Linie 930 ist ein jährlicher Kostenanteil von ca. 52.000 Euro durch den interlokalen Verkehr Rhein-Sieg-Kreis für die Stadt Bornheim ausgewiesen. Trägt der Rhein-Sieg-Kreis die Kosten für diesen interlokalen Verkehr oder werden Kosten über die ÖPNV-Umlage weitergereicht? Wenn ja, in welchem Umfang Antwort 4: Das bestehende interlokale ÖPNV-Angebot zwischen Bornheim und Wesseling wird über die ÖPNV-Umlage des Rhein-Sieg-Kreises abgerechnet (s.o.). Dabei wird grundsätzlich der durch- schnittliche Buskilometerpreis im Rhein-Sieg-Kreis angesetzt. Beides würde auch für eine zukünf- tige verbesserte Busverbindung Sechtem – Wesseling gelten. Eine Berechnung des Einflusses auf die ÖPNV-Umlage der Stadt Bornheim kann der Rhein-Sieg-Kreis erstellen, sobald ein finales Be- triebskonzept abgestimmt ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nur ein kurzes Stück der Buslinie https://www.rhein-erft-kreis.de/infrastruktur/Nahverkehrsplan-REK-2025-2035.pdf - 3 - über Gebiet der Stadt Bornheim führen wird, d.h. der Großteil der Betriebskosten entfällt auf den Rhein-Erft-Kreis bzw. die Stadt Wesseling. Die in der Anfrage genannten 52.000 Euro entstammen der Vorlage 108/2025 für die Sitzung des Mobilitätsausschusses des Rhein-Erft-Kreis vom 12.06.2025 und können ohne die Berechnung auf Basis eines finalen Betriebskonzeptes nicht bestätigt werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Städtepartnerschaften“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 23.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie häufig und zu welchen Anlässen hat der Bürgermeister oder eine seiner Stellvertre- terinnen in den Jahren 2021 bis 2025 die Partnerstadt Mittweida besucht? Bitte zu jedem Besuch Zeitraum und Anlass sowie Teilnehmerkreis angeben. Antwort 1:: 18.- 23.08.2023: Altstadtfest Mittweida. Ulrich Rehbann 23. – 25.11.2023: Verwaltungsaustausch: Bürgermeister Christoph Becker, 1. Beigeordneter Ralf Cugaly, und Wirtschaftsförderer Sebastian Römer. (Beigeordnete Alice von Bülow musste krankheitsbedingt kurzfristig von einer Teilnahme abse- hen) 27. – 29.09.2024: 2024: Landeserntedankfest in Mittweida: 1. Beigeordneter Ralf Cugaly mit Gat- tin. 14.08. – 17.08.2025: Altstadtfest Mittweida: Bürgermeister Christoph Becker hat den Besuch mit Gattin zugesagt. Frage 2: Wie häufig und zu welchen Anlässen hat der Bürgermeister oder eine seiner Stellvertreterinnen in den Jahren 2021 bis 2025 die Partnerstadt Zawiercie besucht? Bitte zu jedem Besuch Zeit- raum und Anlass sowie Teilnehmerkreis angeben. Antwort 2: In den Jahren 2021 bis 2025 fanden keine Besuche der Verwaltungsspitzen in Zawiercie bzw. in Bornheim statt. Abstimmungen mit Zawiercie zu aktuellen Themen erfolgten regelmäßig telefo- nisch, via Video-Call oder in Schriftform. Folgende Schwerpunktthemen wurden konstruktiv erör- tert: Ukraine-Krieg und die Flüchtlingssituation vor Ort in Zawiercie Unterstützung der ukrainischen Partnerstadt von Zawiercie und Unterstützung durch die Stadt Bornheim durch den Partnerschaftsverein geplante kulturelle Austausche und Vorstandswechsel im Partnerschaftsverein Herrn Christian Koch - 2 - Frage 3: Wie häufig und zu welchen Anlässen hat der Bürgermeister oder eine seiner Stellvertreterinnen in den Jahren 2021 bis 2025 die Partnerstadt Bornem besucht? Bitte zu jedem Besuch Zeitraum und Anlass sowie Teilnehmerkreis angeben. Antwort 3: In den Jahren 2021 bis 2025 hat Bornem keine Einladungen an die Stadt Bornheim ausgespro- chen, daher fanden keine Besuche in Bornem statt. Frage 4: Wie häufig und zu welchen Anlässen hat die Stadt Bornheim in den Jahren 2021 bis 2025 den Bürgermeister oder eine Delegation der Partnerstädte Mittweida, Zawiercie oder Bornem nach Bornheim eingeladen? Antwort 4: Mittweida: Einladung von Bürgermeister Christoph Becker zum Verwaltungsaustausch mit Programm für No- vember 2021. Dieser musste kurzfristig aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden und wurde im Oktober 2022 nachgeholt. Aus Mittweida angereist waren Oberbürgermeister Ralf Schrei- ber, Beigeordneter Holger Müller, Anke Kluge, Sebastian Killisch, Francis Pohl und Matthias Eber- lein. Der nächste Verwaltungsaustausch mit Mittweida ist für das Frühjahr 2026 in Bornheim geplant und verabredet. Bürgermeister Christoph Becker lädt den Oberbürgermeister und Beigeordneten der Stadt Mitt- weida jährlich ein zum Bornheimer Tollitätentreff. Die Besuche zum Tollitätentreff stellten sich wie folgt dar: Tollitätentreff Februar 2021 und 2022: Die Veranstaltung in Präsenz und der Besuch aus Mittweida wurde aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt. Stattdessen fand in den bei- den Jahren eine Livestream-Veranstaltung statt. Tollitätentreff Februar 2023 (wieder in Präsenz in der Rheinhalle): Beigeordneter Holger Müller und Vertretung für Oberbürgermeister Schreiber. Tollitätentreff Januar 2024: Oberbürgermeister Ralf Schreiber mit Gattin. Tollitätentreff Februar 2025: Oberbürgermeister Ralf Schreiber mit Gattin. Zawiercie: In den unter Antwort 2 dargestellten Telefonaten und Videokonferenzen hat die Verwaltung von Zawiercie mitgeteilt, dass die gesamte Stadt aufgrund der Nähe zur Ukraine und der vielfältigen Tätigkeiten zum Heimatschutz, Flüchtlingshilfe und sonstige Unterstützung der ukrainischen Part- nerstadt bis auf weiteres keine Kapazitäten für einen Empfang einer Delegation aus Bornheim und für einen Besuch in Bornheim hat. Es fand dennoch ein regelmäßiger Austausch statt. Außerdem waren Vertreter/innen des Partnerschaftsverein Bornheim zu einem Besuch in Zawiercie. Ein Be- such der Stadtpräsidentin aus Zawiercie ist nun für September 2025 in Planung. Bürgermeister Christoph Becker hat eine Einladung ausgesprochen. Bornem: 2021 und 2022 hat Bürgermeister Christoph Becker Kontakt zum Bürgermeister von Bornem auf- genommen mit dem Ziel, die städtepartnerschaftlichen Beziehungen mit Bornem wieder aufleben zu lassen. Christoph Becker fragte konkret nach Telefonaten und Videokonferenzen zum persön- lichen Kennenlernen und Vorbereitung eines Verwaltungsaustauschs und hat ein Schreiben ver- sendet. Die Anfragen wurden aus Bornem nicht beantwortet. - 3 - Frage 5: Wann und durch wen wurden die unter 4. erfragten Einladungen angenommen? Antwort 5: Siehe Antworten oben. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Städtepartnerschaften“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 23.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie häufig und zu welchen Anlässen hat der Bürgermeister oder eine seiner Stellvertre- terinnen in den Jahren 2021 bis 2025 die Partnerstadt Mittweida besucht? Bitte zu jedem Besuch Zeitraum und Anlass sowie Teilnehmerkreis angeben. Antwort 1:: 18.- 23.08.2023: Altstadtfest Mittweida. Ulrich Rehbann 23. – 25.11.2023: Verwaltungsaustausch: Bürgermeister Christoph Becker, 1. Beigeordneter Ralf Cugaly, und Wirtschaftsförderer Sebastian Römer. (Beigeordnete Alice von Bülow musste krankheitsbedingt kurzfristig von einer Teilnahme abse- hen) 27. – 29.09.2024: 2024: Landeserntedankfest in Mittweida: 1. Beigeordneter Ralf Cugaly mit Gat- tin. 14.08. – 17.08.2025: Altstadtfest Mittweida: Bürgermeister Christoph Becker hat den Besuch mit Gattin zugesagt. Frage 2: Wie häufig und zu welchen Anlässen hat der Bürgermeister oder eine seiner Stellvertreterinnen in den Jahren 2021 bis 2025 die Partnerstadt Zawiercie besucht? Bitte zu jedem Besuch Zeit- raum und Anlass sowie Teilnehmerkreis angeben. Antwort 2: In den Jahren 2021 bis 2025 fanden keine Besuche der Verwaltungsspitzen in Zawiercie bzw. in Bornheim statt. Abstimmungen mit Zawiercie zu aktuellen Themen erfolgten regelmäßig telefo- nisch, via Video-Call oder in Schriftform. Folgende Schwerpunktthemen wurden konstruktiv erör- tert: Ukraine-Krieg und die Flüchtlingssituation vor Ort in Zawiercie Unterstützung der ukrainischen Partnerstadt von Zawiercie und Unterstützung durch die Stadt Bornheim durch den Partnerschaftsverein geplante kulturelle Austausche und Vorstandswechsel im Partnerschaftsverein Herrn Christian Koch - 2 - Frage 3: Wie häufig und zu welchen Anlässen hat der Bürgermeister oder eine seiner Stellvertreterinnen in den Jahren 2021 bis 2025 die Partnerstadt Bornem besucht? Bitte zu jedem Besuch Zeitraum und Anlass sowie Teilnehmerkreis angeben. Antwort 3: In den Jahren 2021 bis 2025 hat Bornem keine Einladungen an die Stadt Bornheim ausgespro- chen, daher fanden keine Besuche in Bornem statt. Frage 4: Wie häufig und zu welchen Anlässen hat die Stadt Bornheim in den Jahren 2021 bis 2025 den Bürgermeister oder eine Delegation der Partnerstädte Mittweida, Zawiercie oder Bornem nach Bornheim eingeladen? Antwort 4: Mittweida: Einladung von Bürgermeister Christoph Becker zum Verwaltungsaustausch mit Programm für No- vember 2021. Dieser musste kurzfristig aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden und wurde im Oktober 2022 nachgeholt. Aus Mittweida angereist waren Oberbürgermeister Ralf Schrei- ber, Beigeordneter Holger Müller, Anke Kluge, Sebastian Killisch, Francis Pohl und Matthias Eber- lein. Der nächste Verwaltungsaustausch mit Mittweida ist für das Frühjahr 2026 in Bornheim geplant und verabredet. Bürgermeister Christoph Becker lädt den Oberbürgermeister und Beigeordneten der Stadt Mitt- weida jährlich ein zum Bornheimer Tollitätentreff. Die Besuche zum Tollitätentreff stellten sich wie folgt dar: Tollitätentreff Februar 2021 und 2022: Die Veranstaltung in Präsenz und der Besuch aus Mittweida wurde aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt. Stattdessen fand in den bei- den Jahren eine Livestream-Veranstaltung statt. Tollitätentreff Februar 2023 (wieder in Präsenz in der Rheinhalle): Beigeordneter Holger Müller und Vertretung für Oberbürgermeister Schreiber. Tollitätentreff Januar 2024: Oberbürgermeister Ralf Schreiber mit Gattin. Tollitätentreff Februar 2025: Oberbürgermeister Ralf Schreiber mit Gattin. Zawiercie: In den unter Antwort 2 dargestellten Telefonaten und Videokonferenzen hat die Verwaltung von Zawiercie mitgeteilt, dass die gesamte Stadt aufgrund der Nähe zur Ukraine und der vielfältigen Tätigkeiten zum Heimatschutz, Flüchtlingshilfe und sonstige Unterstützung der ukrainischen Part- nerstadt bis auf weiteres keine Kapazitäten für einen Empfang einer Delegation aus Bornheim und für einen Besuch in Bornheim hat. Es fand dennoch ein regelmäßiger Austausch statt. Außerdem waren Vertreter/innen des Partnerschaftsverein Bornheim zu einem Besuch in Zawiercie. Ein Be- such der Stadtpräsidentin aus Zawiercie ist nun für September 2025 in Planung. Bürgermeister Christoph Becker hat eine Einladung ausgesprochen. Bornem: 2021 und 2022 hat Bürgermeister Christoph Becker Kontakt zum Bürgermeister von Bornem auf- genommen mit dem Ziel, die städtepartnerschaftlichen Beziehungen mit Bornem wieder aufleben zu lassen. Christoph Becker fragte konkret nach Telefonaten und Videokonferenzen zum persön- lichen Kennenlernen und Vorbereitung eines Verwaltungsaustauschs und hat ein Schreiben ver- sendet. Die Anfragen wurden aus Bornem nicht beantwortet. - 3 - Frage 5: Wann und durch wen wurden die unter 4. erfragten Einladungen angenommen? Antwort 5: Siehe Antworten oben. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr.: Missbräuchlicher Lachgas-Konsum Sehr geehrte Frau Böhme, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.05.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung über missbräuchlichen Lachgas-Konsum in Born- heim, z. B. durch Rückmeldungen aus Schulen, Jugendzentren, nach Umweltsäuberungsaktio- nen oder durch die Erfassung von Polizei- oder Notfalleinsätzen? Sind der Verwaltung Zwischen- fälle oder gar "Hotspots" des missbräuchlichen Konsums bekannt? Antwort 1: Das Gelände rund um den Bahnhof Sechtem war vor einiger Zeit einmal ein „Hotspot“ – hier hat- ten sich vermehrt Jugendliche getroffen und Lachgas konsumiert, was insbesondere durch her- umliegende leere Kartuschen aufgefallen war. Aus Sicht des Ordnungsaußendienstes und der Jugendförderung gelten aktuell weder der Bahnhof Sechtem, noch irgendein anderer Platz im Stadtgebiet Bornheim als Rückzugsort für Jugendliche, um Lachgas zu konsumieren. Auch von Seiten der Schulen gibt es zu dieser Thematik keine Erkenntnisse und Rückmeldun- gen. Frage 2: Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung über konkrete Verkaufsstellen im Stadtgebiet, über die Jugendliche Zugang zu Lachgas erhalten? (Supermärkte müssen nicht erwähnt werden.) Antwort 3: Die Verwaltung kennt keine Verkaufsstellen in Bornheim, die gezielt von Jugendlichen aufge- sucht werden um Lachgas zu erwerben. Allerdings ist bekannt, dass dieses Produkt ohne Prob- leme über Amazon zu bestellen ist. Frage 3: Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, um missbräuchlichen Konsum einzudämmen? Gibt es z. B. Überlegungen zur Aufklärung/Information/Prävention? Wie bewertet die Stadtverwaltung eine mögliche Regulierung des lokalen Einzelhandels oder eine Verkaufsein- schränkung? Frau Maria Böhme - 2 - Antwort 4: Der Erwerb von Lachgas war zunächst bundesweit ohne Altersbeschränkung möglich – mittler- weile gibt es in den Städten Dortmund, Hamburg und Köln ein Verkaufsverbot an Kinder und Ju- gendliche – die Stadt Köln hat die Vorlage in der Ratssitzung am 27.05.2025 beraten (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=126915). Um ggf. ein mögliches Verbot analog zu der Stadt Köln auch in der Stadt Bornheim umzusetzen, ist zunächst ein Abstimmungsgespräch zwischen der Verwaltung und Polizeidienststelle Duis- dorf/Bornheim erforderlich, welches aus terminlichen Gründen bislang noch nicht stattfinden konnte. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=126915 Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr.: Missbräuchlicher Lachgas-Konsum Sehr geehrte Frau Böhme, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.05.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung über missbräuchlichen Lachgas-Konsum in Born- heim, z. B. durch Rückmeldungen aus Schulen, Jugendzentren, nach Umweltsäuberungsaktio- nen oder durch die Erfassung von Polizei- oder Notfalleinsätzen? Sind der Verwaltung Zwischen- fälle oder gar "Hotspots" des missbräuchlichen Konsums bekannt? Antwort 1: Das Gelände rund um den Bahnhof Sechtem war vor einiger Zeit einmal ein „Hotspot“ – hier hat- ten sich vermehrt Jugendliche getroffen und Lachgas konsumiert, was insbesondere durch her- umliegende leere Kartuschen aufgefallen war. Aus Sicht des Ordnungsaußendienstes und der Jugendförderung gelten aktuell weder der Bahnhof Sechtem, noch irgendein anderer Platz im Stadtgebiet Bornheim als Rückzugsort für Jugendliche, um Lachgas zu konsumieren. Auch von Seiten der Schulen gibt es zu dieser Thematik keine Erkenntnisse und Rückmeldun- gen. Frage 2: Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung über konkrete Verkaufsstellen im Stadtgebiet, über die Jugendliche Zugang zu Lachgas erhalten? (Supermärkte müssen nicht erwähnt werden.) Antwort 3: Die Verwaltung kennt keine Verkaufsstellen in Bornheim, die gezielt von Jugendlichen aufge- sucht werden um Lachgas zu erwerben. Allerdings ist bekannt, dass dieses Produkt ohne Prob- leme über Amazon zu bestellen ist. Frage 3: Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, um missbräuchlichen Konsum einzudämmen? Gibt es z. B. Überlegungen zur Aufklärung/Information/Prävention? Wie bewertet die Stadtverwaltung eine mögliche Regulierung des lokalen Einzelhandels oder eine Verkaufsein- schränkung? Frau Maria Böhme - 2 - Antwort 4: Der Erwerb von Lachgas war zunächst bundesweit ohne Altersbeschränkung möglich – mittler- weile gibt es in den Städten Dortmund, Hamburg und Köln ein Verkaufsverbot an Kinder und Ju- gendliche – die Stadt Köln hat die Vorlage in der Ratssitzung am 27.05.2025 beraten (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=126915). Um ggf. ein mögliches Verbot analog zu der Stadt Köln auch in der Stadt Bornheim umzusetzen, ist zunächst ein Abstimmungsgespräch zwischen der Verwaltung und Polizeidienststelle Duis- dorf/Bornheim erforderlich, welches aus terminlichen Gründen bislang noch nicht stattfinden konnte. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=126915

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfragen betr. „Hebesätze, Haushaltsvolumen und Schuldenstand“ Sehr geehrter Herr Freynick, bezugnehmend auf Ihre 3 kleinen Anfragen vom 16.06.2025 weise ich zunächst darauf hin, dass die Haushaltsdaten ab 2015 auf der städtischen Internetseite (Haushaltssatzungen bzw. Ergeb- nisrechnungen und Bilanzen der Jahresabschlüsse) und die Daten betreffend Landesdurch- schnittswerte auf der Internetseite der Landesdatenbank von IT.NRW Landesdatenbank Nord- rhein-Westfalen: Landesdatenbank NRW abrufbar sind. Nachfolgende die Antworten zu den nicht öffentlich verfügbaren Daten. Kleine Anfrage Hebesätze Frage 1: Wie hoch waren die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2025? Antwort 1: Hebesätze Stadt Bornheim HHJahr 2010 Grundsteuer A 260 v.H. Grundsteuer B 430 v.H Gewerbesteuer 440 v.H. Kleine Anfrage Schuldenstand Frage 2: Wie hoch war der Kreditrahmen für Kassenkredite zu den jeweiligen Stichtagen? Herrn Jörn Freynick https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/ https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/ - 2 - Antwort 2: 01.01.2010 Kreditrahmen Kassenkredite (Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung) 40.000.000,00 € Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfragen betr. „Hebesätze, Haushaltsvolumen und Schuldenstand“ Sehr geehrter Herr Freynick, bezugnehmend auf Ihre 3 kleinen Anfragen vom 16.06.2025 weise ich zunächst darauf hin, dass die Haushaltsdaten ab 2015 auf der städtischen Internetseite (Haushaltssatzungen bzw. Ergeb- nisrechnungen und Bilanzen der Jahresabschlüsse) und die Daten betreffend Landesdurch- schnittswerte auf der Internetseite der Landesdatenbank von IT.NRW Landesdatenbank Nord- rhein-Westfalen: Landesdatenbank NRW abrufbar sind. Nachfolgende die Antworten zu den nicht öffentlich verfügbaren Daten. Kleine Anfrage Hebesätze Frage 1: Wie hoch waren die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2025? Antwort 1: Hebesätze Stadt Bornheim HHJahr 2010 Grundsteuer A 260 v.H. Grundsteuer B 430 v.H Gewerbesteuer 440 v.H. Kleine Anfrage Schuldenstand Frage 2: Wie hoch war der Kreditrahmen für Kassenkredite zu den jeweiligen Stichtagen? Herrn Jörn Freynick https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/ https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/ - 2 - Antwort 2: 01.01.2010 Kreditrahmen Kassenkredite (Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung) 40.000.000,00 € Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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26. Januar 2011 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung mit Friedhofsverwaltung: Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 9. 2. 2011 und 16.03.2011 je- weils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 26.01.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel, Dienstag, 01.02.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethe- straße 1, Bornheim Sport- und Kulturausschuss, Mittwoch, 02.02.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, Donnerstag, 03.02.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Die nächsten Sitzungen AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung Abwasserwerk der Stadt Borheim Die Betriebsleitung Gemäß § 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung geben wir hier- mit folgendes bekannt: 1. Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner 46. Sit- zung/Wahlperiode 2009/2014 am 30.09.2010 in öffentlicher Sit- zung auf Empfehlung des Betriebsausschusses vom 22.09.2010 folgenden Beschluss gefasst: Der geprüfte Jahresabschluss des Abwasserwerkes zum 31.12.2009 wird - mit einer Bilanzsumme von 104.001.192,89 EUR und - mit einem Jahresgewinn von 1.167.802,97 EUR festgestellt. Von dem festgestellten Jahresgewinn sind 567.696,00 EUR als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt abzuführen und 600.106,97 EUR in die allgemeine Rücklage einzustellen. Der Lagebericht 2009 wird festgestellt. Der Betriebsleitung wird für das Jahr 2009 Entlastung erteilt. 2. Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Nordrhein-Westfalen Prüfungsvermerk Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschluss- prüfer des Betriebes Abwasserwerk der Stadt Bornheim. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2009 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Wa- rentreuhand AG, Bonn, bedient. Diese hat mit Datum vom 30.06.2010 den nachfolgend darge- stellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. „Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ge- winn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Abwasserwerkes der Stadt Bornheim für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstel- lung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landes- rechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jah- resabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts- prüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmä- ßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Ver- stöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichen- der Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungs- handlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbe- triebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksich- tigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rech- nungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nach- weise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und La- gebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzie- rungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Be- triebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffas- sung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewon- nenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den deut- schen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestim- mungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grund- sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er- tragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhalt- lich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbe- trieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. GPA NRW Abschlussprüfung – Beratung – Revision Im Auftrag Siegel Wilma Wiegand 3. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht des Abwasserwer- kes der Stadt Bornheim liegen zur Einsicht im Rathaus Born- heim, Rathausstrasse 2, Zimmer 458 bereit. Bornheim, den 11.01.2011 gez. Wolfgang Henseler gez. Manfred Schier (Erster Betriebsleiter) (technischer Betriebsleiter) Saubere Stadt - saubere Landschaft Wie in jedem Jahr, wird im Stadtgebiet Bornheim auch 2011 wieder eine Umweltsäu- berungsaktion durchgeführt. Unter dem Motto „Saubere Stadt – saubere Landschaft“ sammeln freiwillige Helferin- nen und Helfer „wilden Müll“ ein, der achtlos oder sogar ge- zielt in die Landschaft gewor- fen wurde. Um die Natur so wenig wie möglich zu stören, findet die Aktion in diesem Jahr zu Beginn des Frühjahrs am 19. und 26.03.2011 statt. Zum 39. Mal in Folge sind hier Schulklassen, Vereine, politi- sche Parteien und weitere Gruppen sowie Einzelperso- nen mit ehrenamtlichem Enga- gement aktiv und befreien die Landschaft von jeglichem Un- rat, um somit wieder ein sau- beres Stadtbild zu schaffen. Im vergangenen Jahr wurden rund 50 Kubikmeter Müll ein- gesammelt. Das ist eine große Menge, daher sind helfende Hände willkommen. Koordi- niert wird die Aktion von der Stadt, unterstützt vom Techni- schen Hilfswerk (THW), das sich um den Abtransport und die Entsorgung des „wilden Mülls“ kümmert. Interessierte Gruppen oder Einzelpersonen können sich bei Manuela Burchert von der Stabsstelle Umwelt und Agen- da der Stadt Bornheim unter Tel. 02222/945-307 informie- ren und anmelden. Umweltsäuberungsaktion in Bornheim Der Tollitätentreff 2011 der Stadt Bornheim findet am Dienstag, 22.02.2011, um 19:00 Uhr, in der Rheinhalle Hersel statt. Kartenbestellungen sind tele- fonisch bei Frau Schumacher unter 02222/945-212 oder per E-Mail: karin.schumacher@stadt- bornheim.de möglich. Der Ein- trittspreis beträgt wie im Vor- jahr 20,- Euro. Erleben Sie alle Bornheimer Tollitäten auf der großen Bühne der Herseler Rheinhalle. Der El- ferrat wird von den Tollitäten des vergangenen Jahres ge- stellt. Sitzungspräsident ist Wolfgang Raschke. Auf Sie wartet außerdem ein tol- les Programm mit: Marc Metz- ger, Marita Köllner, Blom un Blömcher, Die Schlebuscher, Bötz un Bötzje, Domstürmer, Altstädter, Mennekrather. Musi- kalisch begleitet das Programm "unser" Orchester "Snowbird". Tollitätentreff am 22. Februar 2011 26. Januar 2011 824763.eps Auftrag: 824763 Stichwort: Donna Kunde: 25205519 - Donna Vita Groesse: 3/100,00 Farben: 4C 834429.eps Auftrag: 834429 Stichwort: Super 10er Kunde: 25000001 - Rhein-Sieg-Anzeigenblatt GmbH & Co. KG Groesse: 3/100,00 Besonderheit: Änderung Seite 2 beachten Farben: 4C 830180.eps Auftrag: 830180 Stichwort: Optik/Hören Kunde: 13208729 - Jonen Augenoptik und Hörgeräte Groesse: 4/205,00 Besonderheit: Bitte möglichst Seite 3 OBEN RECHTS - Dankeschön Farben: 4C STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung Wasserwerk der Stadt Borheim Die Betriebsleitung Gemäß § 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-West- falen in der zurzeit gültigen Fassung geben wir hiermit folgendes bekannt: 1. Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner 46. Sitzung/Wahlperiode 2009/2014 am 30.09.2010 in öffentlicher Sitzung auf Empfehlung des Be- triebsausschusses vom 22.09.2010 folgenden Beschluss gefasst: Der geprüfte Jahresabschluss des Wasserwerkes zum 31.12.2009 wird - mit einer Bilanzsumme von 26.693.218,95 EUR und - mit einem Jahresgewinn von 384.962,14 EUR festgestellt. Von dem festgestellten Jahresgewinn sind 132.935,00 EUR als Eigenkapital- verzinsung an die Stadt abzuführen und 252.027,14 EUR in die allgemeine Rücklage einzustellen. Der Lagebericht 2009 wird festgestellt. Der Betriebsleitung wird für das Jahr 2009 Entlastung erteilt. 2. Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Nordrhein-Westfalen Prüfungsvermerk Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Wasserwerk der Stadt Bornheim. Zur Durchführung der Jahresab- schlussprüfung zum 31.12.2009 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft BDO Deutsche Warentreuhand AG, Bonn, bedient. Diese hat mit Datum vom 30.06.2010 den nachfolgend dargestellten unein- geschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. „Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Ver- lustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Wasserwerkes der Stadt Bornheim für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurtei- lung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festge- stellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorge- nommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Un- richtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jah- resabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Fi- nanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwie- gend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beur- teilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdar- stellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffas- sung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Er- kenntnissen entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrecht- lichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften so- wie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat- sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zu- künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich über- nommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchfüh- rung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichti- gen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. GPA NRW Abschlussprüfung – Beratung – Revision Im Auftrag Siegel Wilma Wiegand 3. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht des Wasserwerkes der Stadt Bornheim liegen zur Einsicht im Rathaus Bornheim, Rathausstrasse 2, Zim- mer 458 bereit. Bornheim, den 11.01.2011 gez. Wolfgang Henseler gez. Manfred Schier (Erster Betriebsleiter) (technischer Betriebsleiter) verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bücher wurden freigelassen! Kostenlose Bücher für Kinder in Dersdorf Bornheim-Dersdorf (FES). In Dersdorf werden jetzt Bücher "freigelassen". Ab sofort können immer montags von 13.30 Uhr bis 15 Uhr im städtischen Kin- dergarten GrasHüpfer in der Al- bertus-Magnus-Straße 20 Kin- der und Jugendliche sich ko- stenlos Bücher aussuchen und mit nach Hause nehmen. Heidi Schmitz, Leiterin der Einrich- tung, und das "GrasHüpfer"- Team möchten so die Lesebe- geisterung von Kindern stärken. "Bücher, die einmal gekauft und gelesen sind, sollen nicht weiter im Regal verstauben, sie sollen wieder unter die Leute", be- schreibt Heidi Schmitz die Moti- vation. Die Bücher sollen, wie sie es formuliert, "freigelassen" werden, "frei für die Reise durch viele Hände und frei für jeder- mann, also auch frei von jeder Bezahlung". Vorbild für die Ak- tion sind die "freien Bücher", gespendet von Unbekannten für Unbekannte, die bereits in vie- len Städten an öffentlichen Plät- zen an eigens hierfür vorgese- henen Behältern abgegeben werden können. Im "GrasHüp- fer" wurde diese Idee nun für Bornheim aufgegriffen und ei- gens hierfür ein Bücherschrank eingerichtet. Nutzen können diesen Schrank alle Bornheimer Kinder und Jugendliche. Ebenso sind alle Bornheimer aufgerufen gebrauchte Literatur, die für Kinder bis 15 Jahre interessant ist, in der genannten Zeit abzu- geben. Bereits am Eröffnungs- tag war das Regal bestens be- stückt, immer wieder kamen Be- sucher mit Bilder- oder Sachbü- chern und Lexika vorbei. Die Kinder können die Bücher behalten oder auch gerne an Freunde weitergeben, erklärte Heidi Schmitz. Vielfältige Auswahl: die Pänz freuten sich über die kostenlosen gebrauchten Bü- cher. Damit die Auswahl reichlich bleibt, sind alle Bornheimer zu Buchspenden aufgerufen. FOTO: FRANK ENGEL-STRDBEL VOR_5_Layout 1.pdf VOR_3_Layout 1.pdf

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Abt. Funktion Name Anzahl Trage- zeit verfügbare Größen bitte Größe angeben und bei Artikeln mit Auswahl- möglichkeiten auch Anzahl angeben fällt kleiner aus, daher bitte 1 Größe größer bestellen nach nach Bedarf Bedarf XS - 7XL Arbeitshose (Bund) Sommer lang - schwarz grau Engelbert-Strauss Art.-Nr. 95541 Arbeitshose (Bund) - schwarz 40 - 68 Lang: 88 - 114 Kurz: 23 - 31 Arbeitshose (Latz) - schwarz 3 1 Jahr 44 - 62 Lang: 90 - 110 Kurz: 25 - 29 2 1 Jahr 42 - 62 Lang: 94 - 110 Kurz: 24 - 28 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 65101 oder Engelbert-Strauss Art.-Nr. 65251 Arbeitsjacke Softshell - schwarz 2 2 Jahre XS - 6XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 65107 XS - 5XL XS - 7XL Halbschuhe mit Schutzkappe für innen - S3 - Nevada Pro Low 1 1 Jahr 35 - 51 Bedarfsmeldung für Dienst- und Schutzkleidung gemäß Dienstvereinbarung vom 18.11.2020 11.1 Hausmeister - Verwaltungsgebäude Artikel Haix Art.-Nr. 620004 36 - 48 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 79748 Schuhe mit Schutzkappe (Knöchel umschließend) für außen - S3 - Nevada Pro Mid 1 1 Jahr 39 - 51 Winterstiefel - S3 Haix Art.-Nr. 620008 bitte Modell von Mascot oder Engelbert Strauss angeben (z. B. Mascot Artikelnr. F0084-902-09) 1 3 Jahre Sicherheitsgummistiefel - grün 1 3 Jahre XS - 6XL XS - 4XL Fleecejacke - schwarz Engelbert-Strauss Art.-Nr. 89981 1 2 Jahre Zip Sweatshirt - schwarz oder Engelbert-Strauss Art.-Nr. 89711 4 1 Jahr 8 Poloshirt - schwarz 1 Jahroder Regenhose - schwarz 1 3 Jahre Engelbert-Strauss Art.-Nr. 77680 Warnschutzjacke - gelb 1 3 Jahre Engelbert-Strauss Art.-Nr. 89771 Sweatjacke - schwarz Engelbert-Strauss Art.-Nr. 89301 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 89901 T-Shirt - schwarz XS - 5XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 84616 Kopfbedeckung Winter - schwarz 1 2 Jahre Einheitsgröße Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7810135 Kopfbedeckung Sommer - schwarz grau 1 2 Jahre S/M + L/XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7821632 Schutzbrille nach Bedarf nach Bedarf Einheitsgröße Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7476282 Arbeitshandschuhe - Leder - schwarz 6 - 11 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7645710 Warnweste - gelb nach Bedarf nach Bedarf Einheitsgröße Engelbert-Strauss Art.-Nr. 8465025 Gehörschutz - H1 - gelb nach Bedarf nach Bedarf Einheitsgröße Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7476530 nach nach Bedarf Bedarf nach nach Bedarf Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf Bitte doppelseitig drucken. Einmalhandschuhe - kurz Einmalhandschuhe - lang Gummihandschuhe (40 cm lang) nach Bedarf XS - XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7476236 S - 2XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7612787 Datum / Unterschrift Abteilungsleitung Arbeitshandschuhe - stichfest - schwarz Recon Art.-Nr. 272006.001.602 XS - 2XL Arbeitshandschuhe - dünn - schwarz Überstrümpfe Gummistiefel - schwarz nach Bedarf 37 - 47 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 79472 Einweg Schutzanzug - 4-lagig - Kat. 3 nach BedarfEngelbert-Strauss Art.-Nr. 8580264 Übersocken Gummistiefel - schwarz nach Bedarf Doppelgrößen 37/38 - 47/48Engelbert-Strauss Art.-Nr. 79471

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Abt. Funktion Name Anzahl Trage- zeit verfügbare Größen bitte Größe angeben und bei Artikeln mit Auswahl- möglichkeiten auch Anzahl angeben fällt kleiner aus, daher bitte 1 Größe größer bestellen nach nach Bedarf Bedarf nach nach Bedarf Bedarf Warnweste - gelb nach Bedarf nach Bedarf Einheitsgröße Engelbert-Strauss Art.-Nr. 8465025 Gehörschutz - H1 - gelb nach Bedarf nach Bedarf Einheitsgröße Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7476530 Arbeitshandschuhe - stichfest - schwarz Recon Art.-Nr. 272006.001.602 XS - 2XL Schutzbrille nach Bedarf nach Bedarf Einheitsgröße Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7476282 Arbeitshandschuhe - Leder - schwarz 6 - 11 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7645710 XS - 5XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 84616 Kopfbedeckung Winter - schwarz 1 2 Jahre Einheitsgröße Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7810135 Kopfbedeckung Sommer - schwarz grau 1 2 Jahre S/M + L/XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7821632 8 Poloshirt - schwarz 1 Jahroder Regenhose - schwarz 1 3 Jahre Engelbert-Strauss Art.-Nr. 77680 Warnschutzjacke - gelb 1 3 Jahre Engelbert-Strauss Art.-Nr. 89771 Sweatjacke - schwarz Engelbert-Strauss Art.-Nr. 89301 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 89901 T-Shirt - schwarz XS - 6XL XS - 4XL Fleecejacke - schwarz Engelbert-Strauss Art.-Nr. 89981 1 2 Jahre Zip Sweatshirt - schwarz oder Engelbert-Strauss Art.-Nr. 89711 4 1 Jahr bitte Modell von Haix oder Engelbert Strauss angeben bitte Modell von Mascot oder Engelbert Strauss angeben (z. B. Mascot Artikelnr. F0084-902-09) 1 3 Jahre Sicherheitsgummistiefel - grün 1 3 Jahre XS - 7XL Halbschuhe mit Schutzkappe für innen - S3 1 1 Jahr Bedarfsmeldung für Dienst- und Schutzkleidung gemäß Dienstvereinbarung vom 18.11.2020 6.3 Hausmeister / Maler - Verwaltungsgebäude und Liegenschaften Artikel bitte Modell von Haix oder Engelbert Strauss angeben 36 - 48 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 79748 Schuhe mit Schutzkappe (Knöchel umschließend) für außen - S3 1 1 Jahr Winterstiefel - S3 XS - 7XL Arbeitshose (Bund) Sommer lang - schwarz grau Engelbert-Strauss Art.-Nr. 95541 Arbeitshose (Bund) - schwarz 40 - 68 Lang: 88 - 114 Kurz: 23 - 31 Arbeitshose (Latz) - schwarz 3 1 Jahr 44 - 62 Lang: 90 - 110 Kurz: 25 - 29 2 1 Jahr 42 - 62 Lang: 94 - 110 Kurz: 24 - 28 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 65101 oder Engelbert-Strauss Art.-Nr. 65251 Arbeitsjacke Softshell - schwarz 2 2 Jahre XS - 6XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 65107 XS - 5XL nach nach Bedarf Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach BedarfEngelbert-Strauss Art.-Nr. 8580264 Übersocken Gummistiefel - schwarz nach Bedarf Doppelgrößen 37/38 - 47/48Engelbert-Strauss Art.-Nr. 79471 Datum / Unterschrift Abteilungsleitung Arbeitshandschuhe - dünn - schwarz Überstrümpfe Gummistiefel - schwarz nach Bedarf 37 - 47 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 79472 Einweg Schutzanzug - 4-lagig - Kat. 3 XS - XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7476236 S - 2XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7612787 Einmalhandschuhe - kurz Einmalhandschuhe - lang Gummihandschuhe (40 cm lang) nach Bedarf Bitte doppelseitig drucken.

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6.3 Bedarfsmeldung für Dienst- und Schutzkleidung gemäß Dienstvereinbarung vom 18.11.2020 Abt. 6.3 Funktion Hausmeister / Maler - Verwaltungsgebäude und Liegenschaften Name Artikel Anzahl Trage- zeit verfügbare Größen bitte Größe angeben und bei Artikeln mit Auswahl-möglichkeiten auch Anzahl angeben Halbschuhe mit Schutzkappe für innen - S3 1 1 Jahr bitte Modell von Haix oder Engelbert Strauss angeben Schuhe mit Schutzkappe (Knöchel umschließend) für außen - S3 1 1 Jahr bitte Modell von Haix oder Engelbert Strauss angeben Winterstiefel - S3 1 3 Jahre bitte Modell von Mascot oder Engelbert Strauss angeben (z. B. Mascot Artikelnr. F0084-902-09) Sicherheitsgummistiefel - grün 1 3 Jahre 36 - 48 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 79748 Poloshirt - schwarz 8 1 Jahr XS - 7XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 89901 oder T-Shirt - schwarz Engelbert-Strauss Art.-Nr. 89301 Zip Sweatshirt - schwarz 4 1 Jahr XS - 6XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 89771 oder Sweatjacke - schwarz XS - 4XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 89711 Fleecejacke - schwarz 1 2 Jahre XS - 7XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 89981 Arbeitsjacke Softshell - schwarz 2 2 Jahre XS - 6XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 65107 Warnschutzjacke - gelb 1 3 Jahre XS - 5XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 84616 Arbeitshose (Bund) Sommer lang - schwarz grau 2 1 Jahr 42 - 62 Lang: 94 - 110 Kurz: 24 - 28 fällt kleiner aus, daher bitte 1 Größe größer bestellen Engelbert-Strauss Art.-Nr. 95541 Arbeitshose (Bund) - schwarz 3 1 Jahr 40 - 68 Lang: 88 - 114 Kurz: 23 - 31 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 65101 oder Arbeitshose (Latz) - schwarz 44 - 62 Lang: 90 - 110 Kurz: 25 - 29 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 65251 Regenhose - schwarz 1 3 Jahre XS - 5XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 77680 Kopfbedeckung Sommer - schwarz grau 1 2 Jahre S/M + L/XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7821632 Kopfbedeckung Winter - schwarz 1 2 Jahre Einheitsgröße Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7810135 Schutzbrille nach Bedarf nach Bedarf Einheitsgröße Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7476282 Gehörschutz - H1 - gelb nach Bedarf nach Bedarf Einheitsgröße Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7476530 Warnweste - gelb nach Bedarf nach Bedarf Einheitsgröße Engelbert-Strauss Art.-Nr. 8465025 Arbeitshandschuhe - Leder - schwarz nach nach 6 - 11 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7645710 Bedarf Bedarf Arbeitshandschuhe - stichfest - schwarz nach nach XS - 2XL Recon Art.-Nr. 272006.001.602 Bedarf Bedarf Arbeitshandschuhe - dünn - schwarz nach nach S - 2XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7612787 Bedarf Bedarf Gummihandschuhe (40 cm lang) nach nach Bedarf XS - XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7476236 Bedarf Einmalhandschuhe - kurz nach Bedarf nach Bedarf Einmalhandschuhe - lang nach Bedarf nach Bedarf Einweg Schutzanzug - 4-lagig - Kat. 3 nach nach Bedarf Engelbert-Strauss Art.-Nr. 8580264 Bedarf Übersocken Gummistiefel - schwarz nach nach Bedarf Doppelgrößen 37/38 - 47/48 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 79471 Bedarf Überstrümpfe Gummistiefel - schwarz nach nach Bedarf 37 - 47 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 79472 Bedarf Datum / Unterschrift Abteilungsleitung Bitte doppelseitig drucken.

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11.1 Bedarfsmeldung für Dienst- und Schutzkleidung gemäß Dienstvereinbarung vom 18.11.2020 Abt. 11.1 Funktion Hausmeister - Verwaltungsgebäude Name Artikel Anzahl Trage- zeit verfügbare Größen bitte Größe angeben und bei Artikeln mit Auswahl-möglichkeiten auch Anzahl angeben Halbschuhe mit Schutzkappe für innen - S3 - Nevada Pro Low 1 1 Jahr 35 - 51 Haix Art.-Nr. 620004 Schuhe mit Schutzkappe (Knöchel umschließend) für außen - S3 - Nevada Pro Mid 1 1 Jahr 39 - 51 Haix Art.-Nr. 620008 Winterstiefel - S3 1 3 Jahre bitte Modell von Mascot oder Engelbert Strauss angeben (z. B. Mascot Artikelnr. F0084-902-09) Sicherheitsgummistiefel - grün 1 3 Jahre 36 - 48 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 79748 Poloshirt - schwarz 8 1 Jahr XS - 7XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 89901 oder T-Shirt - schwarz Engelbert-Strauss Art.-Nr. 89301 Zip Sweatshirt - schwarz 4 1 Jahr XS - 6XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 89771 oder Sweatjacke - schwarz XS - 4XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 89711 Fleecejacke - schwarz 1 2 Jahre XS - 7XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 89981 Arbeitsjacke Softshell - schwarz 2 2 Jahre XS - 6XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 65107 Warnschutzjacke - gelb 1 3 Jahre XS - 5XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 84616 Arbeitshose (Bund) Sommer lang - schwarz grau 2 1 Jahr 42 - 62 Lang: 94 - 110 Kurz: 24 - 28 fällt kleiner aus, daher bitte 1 Größe größer bestellen Engelbert-Strauss Art.-Nr. 95541 Arbeitshose (Bund) - schwarz 3 1 Jahr 40 - 68 Lang: 88 - 114 Kurz: 23 - 31 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 65101 oder Arbeitshose (Latz) - schwarz 44 - 62 Lang: 90 - 110 Kurz: 25 - 29 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 65251 Regenhose - schwarz 1 3 Jahre XS - 5XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 77680 Kopfbedeckung Sommer - schwarz grau 1 2 Jahre S/M + L/XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7821632 Kopfbedeckung Winter - schwarz 1 2 Jahre Einheitsgröße Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7810135 Schutzbrille nach Bedarf nach Bedarf Einheitsgröße Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7476282 Gehörschutz - H1 - gelb nach Bedarf nach Bedarf Einheitsgröße Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7476530 Warnweste - gelb nach Bedarf nach Bedarf Einheitsgröße Engelbert-Strauss Art.-Nr. 8465025 Arbeitshandschuhe - Leder - schwarz nach nach 6 - 11 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7645710 Bedarf Bedarf Arbeitshandschuhe - stichfest - schwarz nach nach XS - 2XL Recon Art.-Nr. 272006.001.602 Bedarf Bedarf Arbeitshandschuhe - dünn - schwarz nach nach S - 2XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7612787 Bedarf Bedarf Gummihandschuhe (40 cm lang) nach nach Bedarf XS - XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7476236 Bedarf Einmalhandschuhe - kurz nach Bedarf nach Bedarf Einmalhandschuhe - lang nach Bedarf nach Bedarf Einweg Schutzanzug - 4-lagig - Kat. 3 nach nach Bedarf Engelbert-Strauss Art.-Nr. 8580264 Bedarf Übersocken Gummistiefel - schwarz nach nach Bedarf Doppelgrößen 37/38 - 47/48 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 79471 Bedarf Überstrümpfe Gummistiefel - schwarz nach nach Bedarf 37 - 47 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 79472 Bedarf Datum / Unterschrift Abteilungsleitung Bitte doppelseitig drucken.

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