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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Verzögerungen zum Neubau der OGS Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Förderfähigkeit des Bauprojekts und drohender Mittelverlust Im Ausschuss wurde dargestellt, dass dem Bauamt nicht bekannt war, dass die Fertigstellung des OGS-Neubaus bis spätestens Ende 2026 erfolgen muss, um den Anspruch auf die Landes- förderung in Höhe von ca. 1,8 Millionen Euro nicht zu verlieren. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Verwaltung nun, um sicherzustellen, dass der Förderzeitraum eingehalten wird und künftig gewährleistet wird, dass relevante Infor- mationen zu Fristen und Fördervorgaben verwaltungsintern rechtzeitig an alle betroffenen Stellen – insbesondere das Bauamt – weitergegeben werden? Antwort 1: Die Verwaltung beantragt in dieser Woche eine Verlängerung des Förderzeitraums, dies wurde im Vorfeld fernmündlich mit dem Fördergeber abgestimmt. Frage 2: Aktueller Zeitplan für die Fertigstellung In Ihrer Antwort vom April wurde noch eine Fertigstellung des Neubaus bis September 2026 ge- nannt. Im Schulausschuss wurde nun jedoch von einer erneuten, „deutlichen“ Verzögerung ge- sprochen. Mit welchem neuen Zeitrahmen rechnet die Verwaltung aktuell? Antwort 2: Die Verwaltung rechnet mit einem Ausführungsbeginn Ende des 1. Quartals 2026 und einer Fer- tigstellung Ende des 2. Quartals 2027. Die Leistungsverzeichnisse sind erarbeitet und die Ver- waltung bereitet derzeit die Veröffentlichung vor. Frage 3: Übergangslösungen und Verbesserung der aktuellen Situation Angesichts der beengten Verhältnisse innerhalb des Schul-/ OGS-Gebäudes fragen wir: Welche kurzfristigen Maßnahmen sind geplant, um die Situation für die Kinder zu verbes- sern (z. B. erweiterte Spielflächen, Schattenspender, verbesserte Essensräume)? Herrn Dirk König - 2 - Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen der Darstellung der Verwaltung und der Aussage des OGS-Trägers hinsichtlich der Umstellung des Verpflegungssystems? Antwort 3: Der Schulträger steht in einem engen Austausch für Optimierungsmaßnahmen der Außenflä- chen. Im Rahmen des Förderprograms „Ganztagsausbau“ stehen Gelder zur Verfügung, die für die Aufstellung und Durchführung von Raum- und Ausstattungskonzepten in Anspruch genom- men werden können. Die Schule hat auch schon Teile davon in Anspruch genommen. Ebenso wird die Verwaltung nötige Maßnahmen treffen, damit der Schülergarten für die Schüler*innen so lange wie möglich zugänglich bleibt. Hinsichtlich des Verpflegungssystems hat die Verwaltung vor Beginn der Maßnahme mit der Schule und dem OGS-Träger die Interimslösung geplant und umgesetzt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Verzögerungen zum Neubau der OGS Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Förderfähigkeit des Bauprojekts und drohender Mittelverlust Im Ausschuss wurde dargestellt, dass dem Bauamt nicht bekannt war, dass die Fertigstellung des OGS-Neubaus bis spätestens Ende 2026 erfolgen muss, um den Anspruch auf die Landes- förderung in Höhe von ca. 1,8 Millionen Euro nicht zu verlieren. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Verwaltung nun, um sicherzustellen, dass der Förderzeitraum eingehalten wird und künftig gewährleistet wird, dass relevante Infor- mationen zu Fristen und Fördervorgaben verwaltungsintern rechtzeitig an alle betroffenen Stellen – insbesondere das Bauamt – weitergegeben werden? Antwort 1: Die Verwaltung beantragt in dieser Woche eine Verlängerung des Förderzeitraums, dies wurde im Vorfeld fernmündlich mit dem Fördergeber abgestimmt. Frage 2: Aktueller Zeitplan für die Fertigstellung In Ihrer Antwort vom April wurde noch eine Fertigstellung des Neubaus bis September 2026 ge- nannt. Im Schulausschuss wurde nun jedoch von einer erneuten, „deutlichen“ Verzögerung ge- sprochen. Mit welchem neuen Zeitrahmen rechnet die Verwaltung aktuell? Antwort 2: Die Verwaltung rechnet mit einem Ausführungsbeginn Ende des 1. Quartals 2026 und einer Fer- tigstellung Ende des 2. Quartals 2027. Die Leistungsverzeichnisse sind erarbeitet und die Ver- waltung bereitet derzeit die Veröffentlichung vor. Frage 3: Übergangslösungen und Verbesserung der aktuellen Situation Angesichts der beengten Verhältnisse innerhalb des Schul-/ OGS-Gebäudes fragen wir: Welche kurzfristigen Maßnahmen sind geplant, um die Situation für die Kinder zu verbes- sern (z. B. erweiterte Spielflächen, Schattenspender, verbesserte Essensräume)? Herrn Dirk König - 2 - Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen der Darstellung der Verwaltung und der Aussage des OGS-Trägers hinsichtlich der Umstellung des Verpflegungssystems? Antwort 3: Der Schulträger steht in einem engen Austausch für Optimierungsmaßnahmen der Außenflä- chen. Im Rahmen des Förderprograms „Ganztagsausbau“ stehen Gelder zur Verfügung, die für die Aufstellung und Durchführung von Raum- und Ausstattungskonzepten in Anspruch genom- men werden können. Die Schule hat auch schon Teile davon in Anspruch genommen. Ebenso wird die Verwaltung nötige Maßnahmen treffen, damit der Schülergarten für die Schüler*innen so lange wie möglich zugänglich bleibt. Hinsichtlich des Verpflegungssystems hat die Verwaltung vor Beginn der Maßnahme mit der Schule und dem OGS-Träger die Interimslösung geplant und umgesetzt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Containeranlage für den Standort der Notunterkunft in Hersel“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Kreditfinanzierung Welche Kreditmittel mussten für den Kauf dieser Containeranlage in Anspruch genommen wer- den, und zu welchem Zinssatz wurden diese aufgenommen? Antwort 1: Dem Haushaltsgrundsatz der Gesamtdeckung folgend, erfolgt die Aufnahme von Krediten für In- vestitionen auf Basis der Gesamtfinanzrechnung. Der Finanzierungsbedarf leitet sich aus dem Saldo aller Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ab. Eine projektbezogene Kredit- aufnahme erfolgt nicht. Insofern kann keine Aussage getroffen werden, in welcher konkreten Höhe Kreditmittel für den Kauf der Containeranlage in Anspruch genommen werden mussten. Hinsichtlich des Zinssatzes kann mitgeteilt werden, dass die Zinsen für Investitionskredite im vor- liegenden Zeitraum bei 3,12 % p.A. lagen. Frage 2: Zinsbelastung für die Stadt Bornheim In welcher Höhe belaufen sich die bisher angefallenen kumulierten Zinszahlungen für die Finan- zierung der Containeranlage? Antwort 2: Wie unter Punkt 1 dargestellt, können die für den Kauf der Containeranlage benötigten Kreditmit- tel nicht projektgenau bestimmt werden. Folglich lassen sich auch die angefallenen kumulierten Zinszahlungen nicht beziffern. Frage 3: Laufende Unterbringungskosten an anderen Standorten Wie hoch sind derzeit die laufenden Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen im Hinblick auf die Kapazitäten, die eigentlich für die Notunterkunft Hersel vorgesehen waren? Herrn Dirk König - 2 - Antwort 3: Die Unterbringung der Geflüchteten, die derzeit in Überbelegung oder Interimsunterkünften leben und in die Unterkunft nach Hersel ziehen werden, lässt sich pauschal in der Kürze der Zeit nicht beantworten. Diese belaufen sich zum Teil von nahezu kostenneutraler Unterbringung in städtischem Eigen- tum bis hin zur angemieteten Gewerbehalle. Hinzu werden Personen kommen, die der Kommune erst noch zugewiesen werden. Frage 4: Kosten für ein erneutes Umsetzen der Anlage Welche Kosten werden mit einem erneuten Umsetzen bzw. Aufstellen der Container- anlage am Standort Hersel verbunden sein? Antwort 4: Die Kosten für das erneute Umsetzen bzw. das Verbringen vom Rosental an den Standort Erft- straße werden 27.631,80 € brutto (Autokran, Personal und 2 Lkw für je 5 Tage) betragen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Containeranlage für den Standort der Notunterkunft in Hersel“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Kreditfinanzierung Welche Kreditmittel mussten für den Kauf dieser Containeranlage in Anspruch genommen wer- den, und zu welchem Zinssatz wurden diese aufgenommen? Antwort 1: Dem Haushaltsgrundsatz der Gesamtdeckung folgend, erfolgt die Aufnahme von Krediten für In- vestitionen auf Basis der Gesamtfinanzrechnung. Der Finanzierungsbedarf leitet sich aus dem Saldo aller Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ab. Eine projektbezogene Kredit- aufnahme erfolgt nicht. Insofern kann keine Aussage getroffen werden, in welcher konkreten Höhe Kreditmittel für den Kauf der Containeranlage in Anspruch genommen werden mussten. Hinsichtlich des Zinssatzes kann mitgeteilt werden, dass die Zinsen für Investitionskredite im vor- liegenden Zeitraum bei 3,12 % p.A. lagen. Frage 2: Zinsbelastung für die Stadt Bornheim In welcher Höhe belaufen sich die bisher angefallenen kumulierten Zinszahlungen für die Finan- zierung der Containeranlage? Antwort 2: Wie unter Punkt 1 dargestellt, können die für den Kauf der Containeranlage benötigten Kreditmit- tel nicht projektgenau bestimmt werden. Folglich lassen sich auch die angefallenen kumulierten Zinszahlungen nicht beziffern. Frage 3: Laufende Unterbringungskosten an anderen Standorten Wie hoch sind derzeit die laufenden Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen im Hinblick auf die Kapazitäten, die eigentlich für die Notunterkunft Hersel vorgesehen waren? Herrn Dirk König - 2 - Antwort 3: Die Unterbringung der Geflüchteten, die derzeit in Überbelegung oder Interimsunterkünften leben und in die Unterkunft nach Hersel ziehen werden, lässt sich pauschal in der Kürze der Zeit nicht beantworten. Diese belaufen sich zum Teil von nahezu kostenneutraler Unterbringung in städtischem Eigen- tum bis hin zur angemieteten Gewerbehalle. Hinzu werden Personen kommen, die der Kommune erst noch zugewiesen werden. Frage 4: Kosten für ein erneutes Umsetzen der Anlage Welche Kosten werden mit einem erneuten Umsetzen bzw. Aufstellen der Container- anlage am Standort Hersel verbunden sein? Antwort 4: Die Kosten für das erneute Umsetzen bzw. das Verbringen vom Rosental an den Standort Erft- straße werden 27.631,80 € brutto (Autokran, Personal und 2 Lkw für je 5 Tage) betragen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.06.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Solarpark Sehr geehrte Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 28.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Im März 2022 stimmte der Stadtrat einstimmig der Änderung des FNP und der Aufstel- lung eines Bebauungsplanes zu, um den Bau eines Solarparks zwischen Uedorfer Weg und BAB 555 zu realisieren; aus welchen Gründen ist mit der Realisierung noch nicht begonnen worden? Antwort 1: Die Gesetzeslage hat sich inzwischen geändert. Bei dem Projekt handelt es sich nun um ein privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 BauGB, da es sich auf einer Fläche längs von einer Autobahn in einer Entfernung von bis zu 200 m befindet. Ein Planungserfordernis besteht nun nicht mehr. Das Bauleitplanverfahren wird nicht weitergeführt. Das Projekt befindet sich nun im Baugenehmigungsverfahren. Frage 2: Wann rechnet die Verwaltung mit dem Baubeginn? Antwort 2: Zurzeit liegt der Bauaufsicht kein Bauantrag vor. Frage 3: Was wird die Verwaltung tun, um die Realisierung zu beschleunigen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der angestrebten Klimaneutralität? Antwort 3: Im Februar 2023 hat ein erstes Abstimmungsgespräch zwecks einer potentiellen Bauantragsstellung mit einem Bauherrn und Investor stattgefunden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Bernd Marx Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.06.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Solarpark Sehr geehrte Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 28.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Im März 2022 stimmte der Stadtrat einstimmig der Änderung des FNP und der Aufstel- lung eines Bebauungsplanes zu, um den Bau eines Solarparks zwischen Uedorfer Weg und BAB 555 zu realisieren; aus welchen Gründen ist mit der Realisierung noch nicht begonnen worden? Antwort 1: Die Gesetzeslage hat sich inzwischen geändert. Bei dem Projekt handelt es sich nun um ein privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 BauGB, da es sich auf einer Fläche längs von einer Autobahn in einer Entfernung von bis zu 200 m befindet. Ein Planungserfordernis besteht nun nicht mehr. Das Bauleitplanverfahren wird nicht weitergeführt. Das Projekt befindet sich nun im Baugenehmigungsverfahren. Frage 2: Wann rechnet die Verwaltung mit dem Baubeginn? Antwort 2: Zurzeit liegt der Bauaufsicht kein Bauantrag vor. Frage 3: Was wird die Verwaltung tun, um die Realisierung zu beschleunigen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der angestrebten Klimaneutralität? Antwort 3: Im Februar 2023 hat ein erstes Abstimmungsgespräch zwecks einer potentiellen Bauantragsstellung mit einem Bauherrn und Investor stattgefunden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Bernd Marx

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4 B L U M E N W I E S E Im Familienzentrum „Blumenwiese“ stehen Kinder und Familien immer im Mittelpunkt. Die Einrichtung versteht sich als lebendiger Erlebnis- und Begegnungsort, in dem Klein und Groß willkommen sind. Ein engagiertes Team von 20 Mitarbeitenden begleitet 72 Kinder von 0 Jahren bis zum Schul- eintritt liebevoll in ihrer Entwicklung. Dabei setzt die Kita auf eine ganzheitliche, wert- schätzende Pädagogik, die Raum für Kreativität, Bewegung, Ruhe und Forscher- geist bietet. 5 Maarpfad 27 53332 Bornheim-Roisdorf Swetlana Born 02222 9956812 info@blumenwiese.kitas.stadt-bornheim.de Die Schwerpunkte sind: • Gesundheit und Ernährung: Auf bewusste, kindgerechte Ernährung wird großer Wert gelegt und das Wissen dazu wird spielerisch vermittelt. Die Kita hat das Programm „fit4future“ durchlaufen. • Bewegung und Naturerfahrung: Ob in Bewegungsbau- stellen, auf Klettergeräten oder beim Spielen im Freien – Kinder stärken hier Motorik, Körpergefühl und Selbst- vertrauen. Durch das Ackerstück entdecken sie täglich die Vielfalt der Natur und lernen Achtsamkeit. • Sprache: Sprachförderung ist fester Bestandteil des Kita-Alltags – beim Spielen, Erzählen, Singen, Reimen, Vorlesen und im Dialog auf Augenhöhe. Das Team schafft eine sprachliche Umgebung, in der Kinder ihre Ausdrucks- fähigkeit spielerisch entwickeln und Freude am Sprechen erleben. Als „PlusKita“ fördert die Blumenwiese die Kinder ganzheitlich, stärkt Familien und gestaltet gemeinsam ein tragfähiges Bildungsumfeld. Gezielt werden Impulse gesetzt für Chancengleichheit, Teilhabe und gesellschaftliche Integration – damit jedes Kind die besten Voraussetzungen für seinen Weg erhält. Die Türen des Familienzentrums stehen allen Familien im Sozialraum offen, unabhängig von Herkunft, Sprache oder Lebenslage. Das Spektrum umfasst Eltern-Kind-Angebote mit Gesundheitsfokus, Themenabende zu Ernährung, Erziehung und Entspannung, Beratung und Begleitung für Familien und gemeinsame Feste und Projekte. mailto:info%40blumenwiese.kitas.stadt-bornheim.de?subject=

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8 R E G E N B O G E N Das Familienzentrum „Haus Regenbogen“ ist ein lebendiger Ort des Lernens, Ent deckens und Wachsens – für Kinder ebenso wie für Familien. Ein multiprofessionelles Team von rund 35 engagierten Mitarbei tenden (Voll- und Teilzeit) begleitet die 105 Kinder zwischen 0 und 6 Jahren mit viel Herz, Fachwissen und Leidenschaft durch den Kita-Alltag. Die Schwerpunkte sind: • Sprache und Musik: Die sprachliche Entwicklung wird spielerisch und mit viel Freude gefördert – ob im Alltag, beim gemeinsamen Singkreis oder bei zahlreichen Musikangeboten. • Bewegung und Naturerfahrung: Bewegung ist hier zentral – drinnen wie draußen. Dabei spielt die Natur eine große Rolle: Das eigene Waldgrundstück lädt zu vielfältigen naturpädagogischen Erlebnissen ein. • Gesundheit und Ernährung: Eine bewusste Ernährung und gesundheits fördernde Angebote sind fester Bestand- teil des Kita-Konzepts. H A U S 9 Knippstraße 7 53332 Bornheim Myriam May 02222 2770 info@haus-regenbogen.kitas.stadt-bornheim.de R E G E N B O G E N In der zertifizierten „AckerKita“ erleben die Kinder den Anbau von regionalem Gemüse auf dem Kita-Acker hautnah – vom Säen bis zur Ernte. Außerdem ist das Haus Regen- bogen als „Nachhaltige Kita“ zertifiziert: Im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwick- lung (BNE) werden ökologische, soziale und ökonomische Themen kindgerecht erfahrbar gemacht. Der Zusatz „PlusKita“ bedeutet, dass mit zusätzlichen Ressourcen gezielt Bildungsbenachteiligungen entgegengewirkt und die Chancengleichheit aller Kinder aktiv gefördert wird. Das Familienzentrum versteht sich als Anlaufstelle für alle Eltern und Familien des Sozialraums mit Angeboten wie Links- händer-Beratung, Schreibaby-Ambulanz oder Familien- und Erziehungsberatung. mailto:info%40haus-regenbogen.kitas.stadt-bornheim.de?subject=

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K I T A 10 S O N N E N B L U M E Das städtische Familienzentrum Sonnen- blume in Bornheim-Walberberg unterstützt Eltern dabei, Beruf und Familie gut mit- einander zu vereinbaren. Es gibt dort eine Vielzahl von Betreuungsangeboten sowie Beratung und Unterstützung. Unabhängig von Herkunft oder Religion werden Eltern bei der Bewältigung ihrer individuellen Lebenssituationen begleitet. Im Familienzentrum kümmern sich 26 engagierte pädagogische Fachkräfte in fünf Gruppen um die Kinder und bieten ihnen eine liebevolle und förderliche Umgebung. Insgesamt werden 26 Kinder unter 3 Jahren sowie bis zu 60 Kinder über 3 Jahren be- treut. Das Familienzentrum Sonnenblume legt großen Wert auf eine individuelle Be- treuung und eine angenehme Gemeinschaft, damit sich die Kinder wohlfühlen und optimal gefördert werden können. Die Sonnenblume versteht sich als ver- lässlicher Partner und bietet ein vielfältiges Programm der Familienbildung. Eltern – als Experten für ihre Kinder – können den Alltag im Familienzentrum mit ihren Er- fahrungen und Stärken mitgestalten und bereichern. Es wird darum gebeten, sich für die Ange bote spätestens zehn Tage im voraus an- zumelden: persönlich im Büro, telefonisch oder per E-Mail. 11 Margaretenstraße 10 53332 Bornheim-Walberberg Nina Hartmann 02227 907911 info@sonnenblume.kitas.stadt-bornheim.de mailto:info%40sonnenblume.kitas.stadt-bornheim.de?subject=

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12. Oktober 2011 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 12.10.2011 und 9.11.2011, jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Seniorenbeirat, Donnerstag, 13.10.2011, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Raum 904, Rathausstraße 2, Roisdorf Betriebsausschuss, Dienstag, 18.10.2011, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Raum 904, Rathausstraße 2, Roisdorf Jugendhilfeausschuss, Dienstag, 18.10.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 19.10.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Donnerstag, 20.10.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Die nächsten Sitzungen Bornheim geht auf Reisen Jetzt noch schnell für die Busfahrt nach Würzburg anmelden Am Samstag, dem 15. Oktober 2011 geht Bornheim wieder für einen Tag lang auf Reisen. Ziel der Busfahrt ist die Bischofsresi- denz Würzburg. Um 7 Uhr geht es mit mehreren Bussen in Rich- tung Bayern los. Der Reisepreis beträgt pro Person 39 Euro, wor- in eine Stadtführung durch Würzburg enthalten ist. Eine Anmel- dung ist beim Reisebüro Lais im EDEKA-Center Bornheim (Tel. 02222/1031) erforderlich. Würzburg ist eine geglückte Synthese aus Landschaft, Wein und Barockhäusern. Schon von weitem wird der Gast von der Fe- stung Marienberg, dem Wahrzeichen der Stadt begrüßt. In der City aber auch im Dom finden sich alle Kunstrichtungen von der Romantik bis zum Barock. Eine Stadt voller Historie, die es für die Besucher aus Bornheim am 15. Oktober 2011 kennen zu ler- nen gilt. 2. Satzung vom 29.09.2011 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder vom 21.02.2008 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 29.09.2011 aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S.666/ SGV NRW 2023) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV. NRW.S.270), des § 90 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134) sowie des § 23 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förde- rung von Kindern – Kinderbildungsgesetz - KiBiz - vom 25.Oktober 2007 (GV.NRW S.462/SGV NRW 216) folgende 2. Satzung zur Än- derung der Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von El- ternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder vom 21.02.2008 beschlossen: Artikel I § 6 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: „Wenn zwei oder mehr Kinder derselben Beitragspflichtigen gleichzeitig eine Tageseinrichtung für Kinder besuchen, ein An- gebot der Offenen Ganztagsschule oder Leistungen der Kinderta- gespflege in Anspruch nehmen, wird für das zweite Kind ein Bei- trag von 25% erhoben. Für das dritte und alle weiteren Kinder wird kein Beitrag erhoben. Ergeben sich ohne die zuvor genannte Beitragsbefreiung unter- schiedlich hohe Elternbeiträge, so gilt als 1. Kind das Kind, das sich in der Betreuungsform mit dem höchsten Beitrag befindet. Die Beitragsermäßigung gilt auch dann, wenn sie mit der Bei- tragsbefreiung für das letzte Kindergartenjahr nach dem Kinder- bildungsgesetz zusammentrifft.“ Artikel II Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.08.2011 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 2. Satzung vom 29.09.2011 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tages- einrichtungen für Kinder vom 21.02.2008 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige orts- rechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ab- lauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend ge- macht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öf- fentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 30.09.2011 In Vertretung gez. Markus Schnapka, Beigeordneter 3. Satzung vom 29.09.2011 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von El- ternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich der Stadt Bornheim vom 22.05.2007 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 29.09.2011 aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S.666/ SGV NRW 2023) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV. NRW.S.270), folgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich der Stadt Bornheim vom 22.05.2007 beschlossen: Artikel I § 3 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung: „Wenn zwei oder mehr Kinder derselben Beitragspflichtigen gleichzeitig ein Angebot der Offenen Ganztagsschule oder eine Tageseinrichtung für Kinder besuchen oder Leistungen der Kin- dertagespflege in Anspruch nehmen, wird für das zweite Kind ein Beitrag von 25% erhoben. Für das dritte und alle weiteren Kinder wird kein Beitrag erhoben. Ergeben sich ohne die zuvor genannte Beitragsermäßigung unterschiedlich hohe Elternbei- träge, so gilt als 1. Kind das Kind, das sich in der Betreuungsform mit dem höchsten Beitrag befindet. Die Beitragsermäßigung gilt auch dann, wenn sie mit der Bei- tragsbefreiung für das letzte Kindergartenjahr nach dem Kinder- bildungsgesetz zusammentrifft.“ Artikel II Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.08.2011 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 3. Satzung vom 29.09.2011 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich der Stadt Bornheim vom 22.05.2007 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeord- nung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbin- dung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige orts- rechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ab- lauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend ge- macht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öf- fentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 30.09.2011 In Vertretung gez. Markus Schnapka, Beigeordneter AMTLICHE BEKANNTMACHUNG SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Bebauungsplan Bornheim Nr. 220 C (Ortsteil Hersel) / 2. Änderung und 1. Erweiterung Aufgrund § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 26.05.2011 die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung und 1. Er- weiterung des Bebauungsplanes Bornheim Nr. 220 C (Ortsteil Hersel) beschlossen. Die Bebauungsplanänderung- und Erweiterung wird im beschleu- nigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. In seiner Sitzung am 29.09.2011 hat der Rat beschlossen, den Be- reich der 2. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Bornheim Nr. 220 C (Ortsteil Hersel) um den Bereich an der Oder- straße zu reduzieren und den Entwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen. Der Bereich der 2. Änderung und 1. Erweiterung wird begrenzt durch die Oderstraße, die Ruhrstraße und die angrenzenden land- wirtschaftlichen Flächen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung und 1. Er- weiterung des Bebauungsplanes Bornheim Nr. 220 C (Ortsteil Hersel) mit Begründung erfolgt in der Zeit vom 20.10.2011 bis 21.11.2011 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtplanung und Grundstücksneuordnung-, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schrift- lich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristge- recht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Be- schlussfassung über die Bebauungsplanänderung- und Erweite- rung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwal- tungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendun- gen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob dar- stellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 04.10.2011 Stadt Bornheim In Vertretung gez. Schier, Erster Beigeordneter Aufgrund § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 29.09.2011 die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung und 2. Erweiterung des Bebauungsplanes Bornheim Nr. 220 C (Ortsteil Hersel) beschlossen. Die Bebauungsplanänderung- und Erweiterung wird im be- schleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprü- fung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Bereich der 3. Änderung und 2. Erweiterung wird begrenzt durch die Rheinstraße, die Oderstraße und die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. In gleicher Sitzung hat der Rat beschlossen, von der frühzeiti- gen Öffentlichkeitsbeteiligung abzusehen und den Entwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates öffentlich auszule- gen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung und 2. Erweiterung des Bebauungsplanes Bornheim Nr. 220 C (Ortsteil Hersel) mit Begründung erfolgt in der Zeit vom 20.10.2011 bis 21.11.2011 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtplanung und Grundstücksneuordnung-, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schrift- lich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristge- recht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Be- schlussfassung über die Bebauungsplanänderung- und Erweite- rung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwal- tungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendun- gen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entschei- det die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 04.10.2011 Stadt Bornheim In Vertretung gez. Schier, Erster Beigeordneter Reduzierung des Planbereiches, Öffentliche Auslegung Bekanntmachung Beschluss zur Aufstellung, Öffentliche Auslegung Bekanntmachung Bebauungsplan Bornheim Nr. 220 C (Ortsteil Hersel) / 3. Änderung und 2. Erweiterung verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Betr.: Vorstellung der Ausbauplanung zum Endausbau der Erschließungsanlage Auf der Minnen in Widdig Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Der Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften der Stadt Bornheim hat den Bürgermei- ster durch Beschluss vom 28.09.2011 beauftragt, die o. g. Planung in einer Anliegerversammlung vorzustellen und mit den betroffenen Anliegern zu erörtern. Die Anliegerversammlung findet statt am Dienstag, dem 18.10.2011, 19.00 Uhr, in der Aula, Kindergarten Widdig, Römerstraße 5 a. Die betroffenen Anlieger werden hiermit zur Teilnahme an der Anliegerversammlung eingeladen. Bornheim, den 04.10.2011 In Vertretung gez. Schier, Erster Beigeordneter Einladung zur Anliegerversammlung Betr.: Vorstellung der Ausbauplanung zum Endausbau der Erschließungsanlage Ferdinand-Rott-Straße in Merten Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Der Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften der Stadt Bornheim hat den Bürgermei- ster durch Beschluss vom 28.09.2011 beauftragt, die o. g. Planung in einer Anliegerversammlung vorzustellen und mit den betroffenen Anliegern zu erörtern. Die Anliegerversammlung findet statt am Donnerstag, dem 20.10.2011, 20.00 Uhr, in der Aula, Franziskusschule Bornheim-Merten, Beethovenstraße 57. Die betroffenen Anlieger werden hiermit zur Teilnahme an der Anliegerversammlung eingeladen. Bornheim, den 04.10.2011 In Vertretung gez. Schier, Erster Beigeordneter Einladung zur Anliegerversammlung Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 29.09.2011 beschlossen, den geänderten Entwurf der 2. Än- derung des Bebauungsplanes Ro 15 in der Ortschaft Roisdorf gemäß § 4 a Abs. 3 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung für die Dauer von 2 Wochen erneut öffentlich auszulegen. Die 2. Änderung wird im be- schleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Änderungsbereich um- fasst einen Bereich zwischen Bonner Straße, Adenauerallee und Rathausstraße. Die erneute öffentliche Aus- legung des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungspla- nes Ro 15 in der Ortschaft Ro- isdorf mit Begründung erfolgt in der Zeit vom 20.10.2011 bis 02.11.2011 einschließlich bei der Stadtverwaltung Born- heim, Fachbereich 7, -Stadt- planung und Grundstücksneu- ordnung-, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet un- ter www.bornheim.de einge- sehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Nieder- schrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfas- sung über die Bebauungsplan- änderung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsord- nung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom An- tragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspä- tet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die fristgemäß einge- gangenen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Born- heim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Über- sichtsskizze, die den Ände- rungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 04.10.2011 Stadt Bornheim In Vertretung gez. Schier, Erster Beigeordneter Bebauungsplan Ro 15 in der Ortschaft Roisdorf / 2. Änderung Erneute öffentliche Auslegung Bekanntmachung SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN AMTLICHE BEKANNTMACHUNG verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim WASSER- UND BODENVERBAND VORGEBIRGE Gemäß § 28 der Satzung hat der Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Vorgebirge in seiner Sitzung am 15.7.2011 nachfolgende Änderung der Beitragsordnung beschlossen. Nach dem Vor- teilsprinzip sind die jeweiligen Beiträge in den einzelnen Beregnungsgruppen wie folgt zu berech- nen: Gruppe Bornheim - Wasserpreis für Mitglieder: 0,3 €/m³ - Wasserpreis für Nichtmitglieder: 0,6 €/m³ - Beitrag für eine ganzjährige Wanderfläche: 300 €/ha - Beitrag für eine Wanderfläche mit Beregnung ab dem 1.8.: 200 €/ha Gruppe Eichenkamp - Wasserpreis= 0,25 €/m³ Die Beitragsordnung tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft. Der Verbandsvorsteher Heinz-Bert Marx Änderung der Beitragsordnung vom 17.12. 2009 für den Bezug von Beregnungswasser Aufgrund § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 29.09.2011 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Ro 18 in der Ortschaft Hersel einzuleiten. Der Änderungsbereich grenzt im Nordwesten an die L 118 (Herseler Straße) und im Nord- und Südosten an die Alexander- Bell-Straße. In gleicher Sitzung hat der Rat der Stadt Bornheim gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Ro 18 in der Ortschaft Hersel die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und die Planung für 4 Wochen öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bebauungsplanände- rung erfolgt in der Zeit vom 20.10.2011 bis 16.11.2011 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtpla- nung und Grundstücksneuordnung-, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Während dieser Zeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Es wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben . Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbe- reich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 04.10.2011 Stadt Bornheim In Vertretung gez. Schier, Erster Beigeordneter Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 29.09.2011 beschlossen, den Bereich des Bebauungsplanes Ro 20 in der Ortschaft Roisdorf im Bereich der Straßenver- kehrsfläche Rosental um Teile der Flurstücke Gemarkung Ro- isdorf Flur 24 Nrn. 121 und 518 zu erweitern. In gleicher Sitzung hat der Rat gem. § 3 Abs. 2 des Bauge- setzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung beschlossen, den Ent- wurf des Bebauungsplanes Ro 20 in der Ortschaft Roisdorf öf- fentlich auszulegen. Der Bebauungsplanbereich liegt an der Stadtgrenze zur Gemeinde Alfter, südöstlich der Straße Rosental und schließt einen Teil der Straße mit ein. Folgende Arten umweltbezo- gener Informationen liegen vor: - Umweltbericht (Teil der Be- gründung) - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Artenschutzrechtliche Stel- lungnahme - Schalltechnische Untersu- chung - Hydrogeologische Beurtei- lung zur Versickerungsfähig- keit des Untergrundes Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungs- planes Ro 20 mit Begründung und den o.a. Informationen er- folgt in der Zeit vom 20.10.2011 bis 21.11.2011 einschließlich bei der Stadtverwaltung Born- heim, Fachbereich 7, -Stadt- planung und Grundstücksneu- ordnung-, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet un- ter www.bornheim.de einge- sehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Nieder- schrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfas- sung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwal- tungsgerichtsordnung ist un- zulässig, soweit mit ihm Ein- wendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden kön- nen. Über die fristgemäß einge- gangenen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Born- heim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Über- sichtsskizze, die den Planbe- reich grob darstellt, wird hin- gewiesen. Bornheim, den 04.10.2011 Stadt Bornheim In Vertretung gez. Schier, Erster Beigeordneter Aufgrund § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 29.09.2011 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Hersel einzuleiten. Der Änderungsbereich grenzt im Nordwesten an die L 118 (Herseler Straße) und im Nord- und Südosten an die Alexander- Bell-Straße. In gleicher Sitzung hat der Rat der Stadt Bornheim gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Hersel die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und die Planung für 4 Wochen öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Flächennutzungsplan- änderung erfolgt in der Zeit vom 20.10.2011 bis 16.11.2011 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtpla- nung und Grundstücksneuordnung-, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Während dieser Zeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Es wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben . Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbe- reich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 04.10.2011 Stadt Bornheim In Vertretung gez. Schier, Erster Beigeordneter Bebauungsplan Ro 18 in der Ortschaft Hersel / 2. Änderung Beschluss zur Aufstellung und frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Bekanntmachung Flächennutzungsplan der Stadt Bornheim / 1. Änderung Beschluss zur Aufstellung und frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Bekanntmachung Bebauungsplan Ro 20 in der Ortschaft Roisdorf Erweiterung des Planbereiches, Öffentliche Auslegung Bekanntmachung

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19. Oktober 2011 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 09.11.2011 und 14.12.2011, jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 19.10.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Donnerstag, 20.10.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Die nächsten Sitzungen Eine absolut positive Resonanz fand die Stadt Bornheim mit ih- rem Infostand beim NRW-Tag in Bonn, eingerahmt beim dorti- gen Deutschlandfest. Bürgermeister Wolfgang Henseler freute sich gemeinsam mit seinem Rathaus-Team während der Groß- veranstaltung, die bei bestem Wetter drei Tage lang in der Bundesstadt etwa 800.000 Besucherinnen und Besucher anzog. Viele von ihnen machten auch am Bornheimer Stand Station. Als Nachbarkommune von Bonn war die Stadt Bornheim gut ver- treten. Gerne hieß Bürgermeister Wolfgang Henseler Festbesu- cher aus nah und fern, darunter auch eine große Anzahl von Bornheimerinnen und Bornheimer, willkommen und beantwor- tete gemeinsam mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Fragen und informierte über die aktuellen Entwicklungen in der Stadt Bornheim. Gemeinsam mit den weiteren fünf linksrheinischen Städten und dem Rhein-Voreifel Touristik e. V. stellte die Stadt Bornheim an einem Gemeinschaftsstand die Region mit den für sie typischen Schwerpunkten aus Wirtschaft, Kunst und Landwirtschaft vor. Dabei hatte die erste Bornheimer Spargelkönigin Andrea I. eine besondere Aufgabe: Sie brachte den Besuchern die Vorzüge der Stadt Bornheim näher, informierte über Landschaft und Sehens- wertes. Als Präsent erhielten die Besucher von ihr leckere Born- heimer Äpfel – eine ganze Tonne wurde an den drei Tagen unter die Leute gebracht. Natürlich waren auch an allen drei Tagen die Bornheimer Spar- gelanbauer mit dabei, die viele Informationen rund um den guten Bornheimer Spargel und die vielen Gemüse- und Obstsorten aus der Region boten. Am Samstag war der Roisdorfer Brunnen Gast im Präsenta- tionszelt der Stadt Bornheim. Neben einer kleinen Ausstellung rund um die Mineralwasserproduktion wurde natürlich auch das beliebte Roisdorfer Mineralwasser ausgeschenkt. Interessant ging es am Sonntag zu: Die bekannte Bornheimer Firma Summira stellte hochinteressante Exponate und Werk- stücke ihrer Kerntätigkeit, der Metallverarbeitung und der Her- stellung von Zubehör für optische Messgeräte, aus. So wurde eindrucksvoll der Wirtschaftsstandort Bornheim repräsentiert. Am Montag, dem 3. Oktober, zeigte der in Bornheim bekannte Künstler Martin Langer den Besucherinnen und Besuchern seine künstlerische Tätigkeit. Und er kam nicht alleine, sondern war in Begleitung von einem Königspaar - zwei ca. zwei Meter große Statuen, deren „Artgenossen“ inzwischen schon das Stadtbild in Bornheim prägen. Eine Tonne Bornheimer Äpfel beim NRW-Tag verteilt Präsentationszelt der Stadt Bornheim auf dem NRW-Tag. Wie Musik im Alltag eines Kindergartens eingesetzt wird, dies zeigen die Mitarbeiterinnen des Kindergartens „Sonnenblume“ in Walberberg, Margaretenstraße 10, am Freitag, dem 21. Okt- ober, zwischen 9:00 und 12:30 Uhr. Um 9:00 Uhr findet ein offenes Singen statt, zu dem alle Besu- cher eingeladen sind. Kindergarten „Sonnenblume“ mit Musik Zentrale Gedenkveranstaltung am 10.11.2011 in Hersel Am 10. November 1938 er- eigneten sich im Zuge der Po- grome gegen die jüdische Be- völkerung auch in Bornheim Zerstörungen und Plünderun- gen jüdischen Eigentums. Die Bornheimer Synagoge wurde Opfer eines Brandanschlags. Diese Vorfälle waren der Auf- takt zur späteren Verschlep- pung und Ermordung der Bornheimer Juden. Das mehrere Jahrhunderte währende jüdische Leben in unseren Ortschaften an Rhein und Vorgebirge wurde voll- ständig vernichtet. Ein Ver- drängen und Vergessen dieser unfassbaren Gräueltaten soll es in Bornheim nicht geben. Es soll sich entschieden jeder Form der Ausgrenzung ent- gegengesetzt werden und es soll sich für ein respektvolles Miteinander aller Menschen eingesetzt werden. Aufgabe ist es, wachsam zu bleiben, damit sich die furchtbaren Ereig- nisse von damals niemals wiederholen können. Aus diesem Grunde veran- staltet die Stadt Bornheim am Donnerstag, dem 10. Novem- ber 2011, um 19:30 Uhr in die- sem Jahr in der Herseler Pfarr- kirche St. Ägidius ein gemein- sames Gedenken. Zuvor findet um 19:00 Uhr am ehemaligen jüdischen Be- thaus in Hersel, Rheinstraße 117 (jetzt Feuerwehrgeräte- haus), eine Zusammenkunft in Erinnerung an die Opfer statt. Von dort aus ist der gemeinsa- me Gang zur Pfarrkirche vor- gesehen. Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bornheim sind herz- lich eingeladen, an der Veran- staltung teilzunehmen und so den Opfern ein ehrendes An- denken zu bewahren. Neues aus dem Bornheimer Ju- gendTreff (BJT) Das aktuelle BJT INFO III / 2011 des Bornheimer Jugend Treffs (BJT) ist da! Es liegt in Schulen, Banken und Geschäf- ten aus – darin u. a. das neue Herbstferienprogramm: Im Oktober bietet der BJT interessierten Kids und Ju- gendlichen eine ganze GUT- DRAUF-Aktionswoche (Ju- gendaktion der Bundeszentra- le für gesundheitliche Aufklä- rung (BZgA)). Vom 24. bis 28. Oktober 2011, der ersten Ferienwoche, geht es täglich um 12:00 Uhr mit einem gemütlichen Brunch unter dem Motto „ge- sund & lecker genießen“ los. Neben „action, sports & fun“ im BJT ist diesmal auch Rela- xen in der Entspannungs-Oase angesagt. Am frühen Nachmittag ma- chen sich dann alle auf den Weg zu verschiedenen Aus- flugszielen: Am Montag geht es ins AQUALAND in Köln, am Dienstag zum LE MANS KAR- TING in Köln, am Mittwoch kann unter fachlicher Anlei- tung in der BRONX ROCK Kletterhalle Wesseling geklet- tert werden, am Donnerstag steht ein Besuch des CINELUX Kinos in Siegburg auf dem Programm und am Freitag wird es noch mal sportlich in der Eissporthalle ICEDOME in Troisdorf. Man kann sich auch für ein- zelne Tage anmelden, die Ko- sten pro Tag betragen zwi- schen 5 und 9 €, je nach Aus- flugsziel. Rechtzeitiges An- melden ist zu empfehlen, da die Plätze begrenzt sind. Neu im Bornheimer Jugend Treff ist seit Oktober ein regel- mäßig stattfindender Kinder Treff, montags und mittwochs von 15:00 bis 18:00 Uhr. Hier werden Kinder zwischen 6 und 10 Jahren von einer zusätz- lichen Mitarbeiterin parallel zum JugendTreff in anderen Räumen betreut. Das gesamte BJT Kinder-/Ju- gend-Programm und Anmel- dungen gibt es im Internet unter www.bornheimerjugendtreff. de . Den BJT gibt es übrigens jetzt auch bei facebook. Tele- fonisch ist der BJT werktags ab 14:00 Uhr unter 02222/2500 zu erreichen oder per E-Mail: bornheimerju- gendtreff@gmx.de – neuer- dings auch per FAX unter 02222/929500. Schon was vor in den Herbstferien? Noch freie Plätze bei der Energieberatung im Bornheimer Rathaus Eine Holzpelletheizung überzeugt viele Eigenheimbesitzer durch Komfort und Umweltfreundlichkeit, deshalb hat sich der Brennstoff schnell auf dem Markt eta- bliert. Zugleich lockt die Förderung aus dem Marktanreizprogramm für erneuer- bare Energien. Seit Anfang September gelten nun neue Voraussetzungen für den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Zuschüsse erhält seit 1. September nur, wer mit der Pelletheizung zugleich ei- ne effiziente Umwälzpumpe einbauen und einen hydraulischen Abgleich durchfüh- ren lässt. Hierzu berät Dipl.-Ing. Wilfried Thalhäuser, Energieexperte der Verbrau- cherzentrale, im Bornheimer Rathaus interessierte Bürger. Der Einbau von An- lage und Pumpe sowie der hydraulische Abgleich müssen von einem Fachbetrieb, also einem Heizungsinstallateur, durch- geführt werden. Private Verbraucher kön- nen als Nachweis einfach die Rechnung des Fachbetriebs zusammen mit dem aus- gefüllten Antrag beim BAFA einreichen. Die geänderten Förderbedingungen gel- ten auch für den Einbau von Wärmepum- pen sowie den Austausch von durch Solar- kollektoranlagen unterstützten Heizkes- seln. Thalhäuser hält beide Maßnahmen für mehr als sinnvoll. Es werden den Verbrau- chern diese Maßnahmen in der Energie- beratung schon seit langem empfohlen. Der hydraulische Abgleich ermöglicht durch die Harmonisierung aller Heizungs- komponenten einen effizienten und kom- fortablen Betrieb des Heizsystems. Außer- dem ist er Voraussetzung für den Einsatz einer effizienten Pumpe, die den Strom- verbrauch erheblich senkt – ganz im Sin- ne der ohnehin guten Umweltbilanz der Holzpellets. Deren Einsatz ist nämlich na- hezu klimaneutral, da bei der Verbren- nung lediglich die Menge an CO2 frei wird, die die Bäume während des Wachs- tums aufgenommen haben. Beim Neubau oder der Renovierung einer bestehenden Anlage kann ein Holzpellet-Heizsystem al- so eine echte Alternative zu einer konven- tionellen Anlage sein. Wer Fragen zum Einsatz einer Pellethei- zung sowie zu möglichen Fördermaßnah- men hat, kann sich in einem halbstündi- gen Gespräch von Herrn Dipl.-Ing. Wil- fried Thalhäuser beraten lassen. Termine gibt es noch am 09.11.2011 und 14.12.2011. Anmelden kann man sich bei Manuela Burchert von der Stadt Bornheim unter der Tel.-Nr. 02222/945-307 oder unter manuela.burchert@stadt-bornheim.de. Das Energieberatungsangebot der Ver- braucherzentrale ist auf Initiative der Pro- jektgruppe Erneuerbare Ener- gien/Energieeffizienz des integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) in allen Kommunen im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis zustande gekommen. Dank Förderung kostet die Beratung nur 5 Euro. Pelletheizung: Neue Regeln für die Förderung Effiziente Umwälzpumpe und hydraulischer Abgleich ab September Voraussetzung für Zuschuss

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S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 56. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 18.08.2025 Nr. 12 Inhaltsangabe 1. Wahlbekanntmachung zur Durchführung der Kommunalwahlen am 14. September 2025, S. 2-5 2. Wahlbekanntmachung zur Durchführung der Integrationsausschusswahl am 14. September 2025, S. 6-8 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Seite 2 von 8 Wahlbekanntmachung zur Durchführung der Kommunalwahlen am 14. September 2025 Am 14. September 2025 finden die Kommunalwahlen statt. Die Wahl findet von 08:00 bis 18:00 Uhr statt. Dabei finden folgende Gemeinde- und Kreiswahlen gemeinsam statt: Wahl des Landrates/der Landrätin Wahl zur Vertretung des Kreises Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin Wahl zur Vertretung der Gemeinde Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr im Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim zusammen. Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses durch die Briefwahlvorstände ist öffentlich. 1. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 04.08.2025 bis 24.08.2025 übersandt wurden, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Wahlbenachrichtigungen enthalten auch Angaben über die Barrierefreiheit für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Die Einteilung der Kreiswahlbezirke wurde von der Wahlleiterin des Rhein-Sieg-Kreises am 21.03.2025 bekannt gemacht. S e i t e | 3 Seite 3 von 8 Die Wahlbezirke der verbundenen Wahlen verteilen sich wie folgt: Stimmbezirk Kommunalwahlbezirk Kreiswahlbezirk 010 Roisdorf I 010 G1 Roisdorf I 8 – Bornheim I 020 Roisdorf II 020 G2 Roisdorf II 031 Bornheim/Roisdorf – Bornheim 030 G3 Bornheim /Roisdorf 032 Bornheim/Roisdorf – Roisdorf 040 Bornheim I 040 G4 Bornheim I 050 Bornheim II 050 G5 Bornheim II 9 – Bornheim II 060 Bornheim III 060 G6 Bornheim III 070 Brenig 070 G7 Brenig 081 Dersdorf/Waldorf – Dersdorf 080 G8 Dersdorf/Waldorf 082 Dersdorf/Waldorf – Waldorf 090 Waldorf 090 G9 Waldorf 101 Kardorf/Sechtem – Kardorf 100 G10 Kardorf/Sechtem 102 Kardorf/Sechtem – Sechtem 111 Hemmerich/Rösberg – Hemmerich 110 G11 Hemmerich/Rösberg 112 Hemmerich/Rösberg – Rösberg 121 Rösberg/Merten – Rösberg 120 G12 Rösberg/Merten 10 – Bornheim III 122 Rösberg/Merten – Merten 130 Merten I 130 G13 Merten I 140 Merten II 140 G14 Merten II 150 Walberberg I 150 G15 Walberberg I 160 Walberberg II 160 G16 Walberberg II 170 Sechtem I 170 G17 Sechtem I 180 Sechtem II 180 G18 Sechtem II 190 Widdig 190 G19 Widdig 8 – Bornheim I 201 Uedorf/Hersel – Uedorf 200 G20 Uedorf/Hersel 202 Uedorf/Hersel – Hersel 210 Hersel I 210 G21 Hersel I 221 Hersel/Roisdorf – Hersel 220 G22 Hersel/Roisdorf 222 Hersel/Roisdorf – Roisdorf 2. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler sollen ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen und müssen einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis/Reisepass zur Wahl mitzubringen, damit sie sich auf Verlangen zu ihrer Person ausweisen können. Für die verbundenen Wahlen (Landrat, Vertretung des Kreises, Bürgermeister, Vertretung der Stadt) hat jeder Wähler je eine Stimme. S e i t e | 4 Seite 4 von 8 Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten. Für die verbundenen Wahlen unterscheiden sich wie folgt: Wahl des Landrates/der Landrätin des Rhein-Sieg-Kreises: Die Stimmzettel für die Wahl des Landrates/der Landrätin sind weiß und enthalten den Aufdruck: Stimmzettel für die Wahl des/der Landrats/Landrätin des Rhein- Sieg-Kreises am 14.09.2025. Wahl der Vertretung des Rhein-Sieg-Kreises: Die Stimmzettel für die Wahl der Vertretung des Rhein-Sieg-Kreises sind blau und enthalten den Aufdruck: Stimmzettel für die Wahl der Vertretung des Rhein-Sieg- Kreises im Wahlbezirk "Nummer und Bezeichnung des Wahlbezirks" am 14.09.2025. Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Bornheim: Die Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Bornheim sind gelb und enthalten den Aufdruck: Stimmzettel für die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Stadt Bornheim am 14.09.2025. Wahl der Vertretung der Stadt Bornheim: Die Stimmzettel für die Wahl der Vertretung der Stadt Bornheim sind rot und enthalten den Aufdruck: Stimmzettel für die Wahl der Vertretung der Stadt Bornheim im Wahlbezirk "Nummer und Bezeichnung des Wahlbezirks" am 14.09.2025. Die Stimmzettel für die Kommunalwahl enthalten die für den Wahlbezirk zugelassenen Wahlvorschläge sowie die zugelassenen Reservelisten der Parteien und Wählergruppen mit den ersten drei Bewerbern und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung der Stimmabgabe. Die Stimmabgabe erfolgt durch Ankreuzen. Alternativ kann durch andere Weise kenntlich gemacht werden, für welchen Wahlvorschlag die Stimme gelten soll. In den Wahllokalen ist neben dieser Bekanntmachung für jede Wahl ein Musterstimmzettel ausgehängt. Eine Stimmabgabe durch einen Vertreter anstelle des Wählers ist unzulässig. 3. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 4. Wähler, die einen Wahlschein/e haben, können an der Wahl durch Stimmabgabe in einem Wahlbezirk, für den der Wahlschein gültig ist oder durch Briefwahl teilnehmen. Wähler, die einen Wahlschein/Wahlscheine erhalten haben und im Wahllokal die Stimme abgeben möchten, müssen den Wahlschein/die Wahlscheine bei der Stimmabgabe vorlegen. Der Wahlschein/die Wahlscheine wird/werden hierbei einbehalten. Wer durch Briefwahl wählen will, erhält von der Stadt Bornheim auf Antrag die amtlichen Stimmzettel, den amtlichen Stimmzettelumschlag sowie den amtlichen Wahlbriefumschlag. Der amtliche Stimmzettelumschlag ist blau, der amtliche Wahlbriefumschlag rot. Der Wähler muss den Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort am Wahltag bis 16:00 S e i t e | 5 Seite 5 von 8 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Eine Abgabe im Wahllokal am Wahltag ist nicht möglich. Die Stimmabgabe mittels Briefwahl erfolgt durch das Ankreuzen der Kreise neben den Wahlvorschlägen oder indem auf andere Weise kenntlich gemacht wird, für welchen Bewerber die Stimme gelten soll. Die Stimmzettel sind in den Stimmzettelumschlag zu legen, dieser ist zu verschließen. Der unterschriebene Wahlschein ist mit dem Stimmzettelumschlag in den jeweiligen Wahlbriefumschlag zu legen, dieser ist sodann zu verschließen und zur Post zu geben, bzw. bei der auf dem Brief angegebenen Stelle abzugeben. 5. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder aufgrund einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wähler selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Eine Hilfeleistung die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wählers ersetzt oder verändert ist unzulässig. Ebenso ist eine Hilfeleistung zulässig wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 107a Abs. 1 des Strafgesetzbuches). Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 3 des Strafgesetzbuches). Bornheim, den 14.08.2025 Stadt Bornheim -Der Bürgermeister- in Vertretung gez. Cugaly, Erster Beigeordneter S e i t e | 6 Seite 6 von 8 Wahlbekanntmachung zur Durchführung der Integrationsausschusswahl am 14. September 2025 Die Wahl des Integrationsausschusses der Stadt Bornheim findet zeitgleich mit den Kommunalwahlen am 14. September 2025 statt. Die Wahl findet von 08:00 bis 18:00 Uhr statt. Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Bornheim. Gewählt werden kann in den folgenden fünf Stimmbezirken, die sich in einem Wahllokal der Kommunalwahl befinden: Bezeichnung Wahllokal der Kommunalwahl Stimmbezirk 1 Wahlberechtigte aus Roisdorf 032 – G3 Bornheim/Roisdorf – Roisdorf Stimmbezirk 2 Wahlberechtigte aus Bornheim 031 – G3 Bornheim/Roisdorf – Bornheim Stimmbezirk 3 Wahlberechtigte aus Kardorf, Rösberg, Brenig, Merten, Dersdorf und Hemmerich 122 – G12 Rösberg/Merten – Merten Stimmbezirk 4 Wahlberechtigte aus Sechtem, Walberberg, Waldorf 102 – G10 Kardorf/Sechtem – Sechtem Stimmbezirk 5 Wahlberechtigte aus Hersel, Uedorf und Widdig 210 – G20 Uedorf/Hersel – Hersel Die Stimmbezirke der Integrationsausschusswahl entsprechen nicht den Stimmbezirken der Kommunalwahl. So kann es vorkommen, dass Personen, die für beide Wahlen wahlberechtigt sind, unterschiedliche Wahllokale aufsuchen müssen. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 04.08.2025 bis 24.08.2025 übersandt wurden, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Die Wahlbenachrichtigungen enthalten auch Angaben über die Barrierefreiheit für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. S e i t e | 7 Seite 7 von 8 Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Identitätsnachweis zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln, die in den jeweiligen Wahlräumen bereitgehalten werden. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel in grüner Farbe enthält unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung des Listenwahlvorschlages mit den ersten fünf Bewerbern bzw. den Namen des Einzelbewerbers in schwarzem Druck. Rechts von diesen Angaben befindet sich ein Kreis für die Kennzeichnung des Stimmzettels. Die Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise kenntlich machen, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk der Integrationsausschusswahl oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Bornheim zusätzlich zum Wahlschein einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der Stadt Bornheim übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch im Rathaus der Stadt Bornheim bis 16:00 Uhr abgegeben werden. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder aufgrund einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wähler selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Eine Hilfeleistung die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wählers ersetzt oder verändert ist unzulässig. Ebenso ist eine Hilfeleistung zulässig wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 107a Abs. 1 des Strafgesetzbuches). Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 3 des Strafgesetzbuches). S e i t e | 8 Seite 8 von 8 Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses (inkl. der Briefwahl) im Rathaus Bornheim, Raum 904, sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Der Wahlvorstand zur Ermittlung des Wahlergebnisses tritt am 15.09.2025 um 14:30 Uhr öffentlich zusammen. Bornheim, den 14.08.2025 Stadt Bornheim -Der Bürgermeister- in Vertretung gez. Cugaly, Erster Beigeordneter S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 56. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 18.08.2025 Nr. 12 Inhaltsangabe 1. Wahlbekanntmachung zur Durchführung der Kommunalwahlen am 14. September 2025, S. 2-5 2. Wahlbekanntmachung zur Durchführung der Integrationsausschusswahl am 14. September 2025, S. 6-8 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Seite 2 von 8 Wahlbekanntmachung zur Durchführung der Kommunalwahlen am 14. September 2025 Am 14. September 2025 finden die Kommunalwahlen statt. Die Wahl findet von 08:00 bis 18:00 Uhr statt. Dabei finden folgende Gemeinde- und Kreiswahlen gemeinsam statt: Wahl des Landrates/der Landrätin Wahl zur Vertretung des Kreises Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin Wahl zur Vertretung der Gemeinde Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr im Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim zusammen. Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses durch die Briefwahlvorstände ist öffentlich. 1. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 04.08.2025 bis 24.08.2025 übersandt wurden, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Wahlbenachrichtigungen enthalten auch Angaben über die Barrierefreiheit für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Die Einteilung der Kreiswahlbezirke wurde von der Wahlleiterin des Rhein-Sieg-Kreises am 21.03.2025 bekannt gemacht. S e i t e | 3 Seite 3 von 8 Die Wahlbezirke der verbundenen Wahlen verteilen sich wie folgt: Stimmbezirk Kommunalwahlbezirk Kreiswahlbezirk 010 Roisdorf I 010 G1 Roisdorf I 8 – Bornheim I 020 Roisdorf II 020 G2 Roisdorf II 031 Bornheim/Roisdorf – Bornheim 030 G3 Bornheim /Roisdorf 032 Bornheim/Roisdorf – Roisdorf 040 Bornheim I 040 G4 Bornheim I 050 Bornheim II 050 G5 Bornheim II 9 – Bornheim II 060 Bornheim III 060 G6 Bornheim III 070 Brenig 070 G7 Brenig 081 Dersdorf/Waldorf – Dersdorf 080 G8 Dersdorf/Waldorf 082 Dersdorf/Waldorf – Waldorf 090 Waldorf 090 G9 Waldorf 101 Kardorf/Sechtem – Kardorf 100 G10 Kardorf/Sechtem 102 Kardorf/Sechtem – Sechtem 111 Hemmerich/Rösberg – Hemmerich 110 G11 Hemmerich/Rösberg 112 Hemmerich/Rösberg – Rösberg 121 Rösberg/Merten – Rösberg 120 G12 Rösberg/Merten 10 – Bornheim III 122 Rösberg/Merten – Merten 130 Merten I 130 G13 Merten I 140 Merten II 140 G14 Merten II 150 Walberberg I 150 G15 Walberberg I 160 Walberberg II 160 G16 Walberberg II 170 Sechtem I 170 G17 Sechtem I 180 Sechtem II 180 G18 Sechtem II 190 Widdig 190 G19 Widdig 8 – Bornheim I 201 Uedorf/Hersel – Uedorf 200 G20 Uedorf/Hersel 202 Uedorf/Hersel – Hersel 210 Hersel I 210 G21 Hersel I 221 Hersel/Roisdorf – Hersel 220 G22 Hersel/Roisdorf 222 Hersel/Roisdorf – Roisdorf 2. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler sollen ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen und müssen einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis/Reisepass zur Wahl mitzubringen, damit sie sich auf Verlangen zu ihrer Person ausweisen können. Für die verbundenen Wahlen (Landrat, Vertretung des Kreises, Bürgermeister, Vertretung der Stadt) hat jeder Wähler je eine Stimme. S e i t e | 4 Seite 4 von 8 Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten. Für die verbundenen Wahlen unterscheiden sich wie folgt: Wahl des Landrates/der Landrätin des Rhein-Sieg-Kreises: Die Stimmzettel für die Wahl des Landrates/der Landrätin sind weiß und enthalten den Aufdruck: Stimmzettel für die Wahl des/der Landrats/Landrätin des Rhein- Sieg-Kreises am 14.09.2025. Wahl der Vertretung des Rhein-Sieg-Kreises: Die Stimmzettel für die Wahl der Vertretung des Rhein-Sieg-Kreises sind blau und enthalten den Aufdruck: Stimmzettel für die Wahl der Vertretung des Rhein-Sieg- Kreises im Wahlbezirk "Nummer und Bezeichnung des Wahlbezirks" am 14.09.2025. Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Bornheim: Die Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Bornheim sind gelb und enthalten den Aufdruck: Stimmzettel für die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Stadt Bornheim am 14.09.2025. Wahl der Vertretung der Stadt Bornheim: Die Stimmzettel für die Wahl der Vertretung der Stadt Bornheim sind rot und enthalten den Aufdruck: Stimmzettel für die Wahl der Vertretung der Stadt Bornheim im Wahlbezirk "Nummer und Bezeichnung des Wahlbezirks" am 14.09.2025. Die Stimmzettel für die Kommunalwahl enthalten die für den Wahlbezirk zugelassenen Wahlvorschläge sowie die zugelassenen Reservelisten der Parteien und Wählergruppen mit den ersten drei Bewerbern und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung der Stimmabgabe. Die Stimmabgabe erfolgt durch Ankreuzen. Alternativ kann durch andere Weise kenntlich gemacht werden, für welchen Wahlvorschlag die Stimme gelten soll. In den Wahllokalen ist neben dieser Bekanntmachung für jede Wahl ein Musterstimmzettel ausgehängt. Eine Stimmabgabe durch einen Vertreter anstelle des Wählers ist unzulässig. 3. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 4. Wähler, die einen Wahlschein/e haben, können an der Wahl durch Stimmabgabe in einem Wahlbezirk, für den der Wahlschein gültig ist oder durch Briefwahl teilnehmen. Wähler, die einen Wahlschein/Wahlscheine erhalten haben und im Wahllokal die Stimme abgeben möchten, müssen den Wahlschein/die Wahlscheine bei der Stimmabgabe vorlegen. Der Wahlschein/die Wahlscheine wird/werden hierbei einbehalten. Wer durch Briefwahl wählen will, erhält von der Stadt Bornheim auf Antrag die amtlichen Stimmzettel, den amtlichen Stimmzettelumschlag sowie den amtlichen Wahlbriefumschlag. Der amtliche Stimmzettelumschlag ist blau, der amtliche Wahlbriefumschlag rot. Der Wähler muss den Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort am Wahltag bis 16:00 S e i t e | 5 Seite 5 von 8 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Eine Abgabe im Wahllokal am Wahltag ist nicht möglich. Die Stimmabgabe mittels Briefwahl erfolgt durch das Ankreuzen der Kreise neben den Wahlvorschlägen oder indem auf andere Weise kenntlich gemacht wird, für welchen Bewerber die Stimme gelten soll. Die Stimmzettel sind in den Stimmzettelumschlag zu legen, dieser ist zu verschließen. Der unterschriebene Wahlschein ist mit dem Stimmzettelumschlag in den jeweiligen Wahlbriefumschlag zu legen, dieser ist sodann zu verschließen und zur Post zu geben, bzw. bei der auf dem Brief angegebenen Stelle abzugeben. 5. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder aufgrund einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wähler selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Eine Hilfeleistung die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wählers ersetzt oder verändert ist unzulässig. Ebenso ist eine Hilfeleistung zulässig wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 107a Abs. 1 des Strafgesetzbuches). Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 3 des Strafgesetzbuches). Bornheim, den 14.08.2025 Stadt Bornheim -Der Bürgermeister- in Vertretung gez. Cugaly, Erster Beigeordneter S e i t e | 6 Seite 6 von 8 Wahlbekanntmachung zur Durchführung der Integrationsausschusswahl am 14. September 2025 Die Wahl des Integrationsausschusses der Stadt Bornheim findet zeitgleich mit den Kommunalwahlen am 14. September 2025 statt. Die Wahl findet von 08:00 bis 18:00 Uhr statt. Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Bornheim. Gewählt werden kann in den folgenden fünf Stimmbezirken, die sich in einem Wahllokal der Kommunalwahl befinden: Bezeichnung Wahllokal der Kommunalwahl Stimmbezirk 1 Wahlberechtigte aus Roisdorf 032 – G3 Bornheim/Roisdorf – Roisdorf Stimmbezirk 2 Wahlberechtigte aus Bornheim 031 – G3 Bornheim/Roisdorf – Bornheim Stimmbezirk 3 Wahlberechtigte aus Kardorf, Rösberg, Brenig, Merten, Dersdorf und Hemmerich 122 – G12 Rösberg/Merten – Merten Stimmbezirk 4 Wahlberechtigte aus Sechtem, Walberberg, Waldorf 102 – G10 Kardorf/Sechtem – Sechtem Stimmbezirk 5 Wahlberechtigte aus Hersel, Uedorf und Widdig 210 – G20 Uedorf/Hersel – Hersel Die Stimmbezirke der Integrationsausschusswahl entsprechen nicht den Stimmbezirken der Kommunalwahl. So kann es vorkommen, dass Personen, die für beide Wahlen wahlberechtigt sind, unterschiedliche Wahllokale aufsuchen müssen. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 04.08.2025 bis 24.08.2025 übersandt wurden, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Die Wahlbenachrichtigungen enthalten auch Angaben über die Barrierefreiheit für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. S e i t e | 7 Seite 7 von 8 Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Identitätsnachweis zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln, die in den jeweiligen Wahlräumen bereitgehalten werden. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel in grüner Farbe enthält unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung des Listenwahlvorschlages mit den ersten fünf Bewerbern bzw. den Namen des Einzelbewerbers in schwarzem Druck. Rechts von diesen Angaben befindet sich ein Kreis für die Kennzeichnung des Stimmzettels. Die Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise kenntlich machen, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk der Integrationsausschusswahl oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Bornheim zusätzlich zum Wahlschein einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der Stadt Bornheim übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch im Rathaus der Stadt Bornheim bis 16:00 Uhr abgegeben werden. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder aufgrund einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wähler selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Eine Hilfeleistung die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wählers ersetzt oder verändert ist unzulässig. Ebenso ist eine Hilfeleistung zulässig wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 107a Abs. 1 des Strafgesetzbuches). Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 3 des Strafgesetzbuches). S e i t e | 8 Seite 8 von 8 Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses (inkl. der Briefwahl) im Rathaus Bornheim, Raum 904, sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Der Wahlvorstand zur Ermittlung des Wahlergebnisses tritt am 15.09.2025 um 14:30 Uhr öffentlich zusammen. Bornheim, den 14.08.2025 Stadt Bornheim -Der Bürgermeister- in Vertretung gez. Cugaly, Erster Beigeordneter

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