Suche

5455 Ergebnisse

Dateien

1 An den Bürgermeister Der Stadt Bornheim Postfach 1140 53308 Bornheim 07.02.2026 Grundschullandschaft in Bornheim Große Anfrage der CDU-Fraktion gem. §19.1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Stadt Bornheim steht – wie viele Kommunen – vor erheblichen und strukturell wachsenden finanziellen Herausforderungen. Steigende Sozialausgaben, hohe Umlagebelastungen, wachsende laufende Betriebs- und Personalkosten sowie ein anhaltend hoher Investitionsbedarf in die kommunale Infrastruktur führen dazu, dass die wirtschaftlichen Spielräume der Stadt bereits heute stark eingeschränkt sind und sich diese Situation nach den vorliegenden mittelfristigen Finanzplanungen perspektivisch eher weiter verschärfen als entspannen dürfte. Gleichzeitig gehören Schulgebäude zu den kostenintensivsten kommunalen Infrastrukturen. Neubauten, Erweiterungen, grundlegende Sanierungen oder größere funktionale Umbauten von Schulstandorten bewegen sich regelmäßig im mehrstelligen Millionenbereich, binden erhebliche personelle Kapazitäten in Planung und Bauabwicklung und verursachen zudem dauerhaft steigende Folgekosten für Betrieb, Unterhaltung und Energie. Fehlentscheidungen bei Standortdimensionierung oder Zeitplanung wirken sich daher über Jahrzehnte auf den städtischen Haushalt aus. Vor diesem Hintergrund ist es zwingend erforderlich, dass investive Entscheidungen im Bereich der Grundschulen, in einer Flächenstadt wie Bornheim, auf einer belastbaren, transparenten und langfristig tragfähigen Datengrundlage beruhen. Maßgeblich sind dabei insbesondere valide Schülerzahlprognosen, realistische Annahmen zur Klassenbildung und Zügigkeit, die tatsächlichen räumlichen Kapazitäten der einzelnen Standorte sowie die zusätzlichen Flächenbedarfe, die sich aus Ganztagsangeboten, Inklusion, Differenzierung ergeben. Ebenso relevant ist eine klare Übersicht darüber, welche Investitionen bereits erfolgt sind, welche derzeit laufen und welche weiteren Maßnahmen aus baulichen, sicherheitsrelevanten oder funktionalen Gründen unausweichlich sind. CDU Fraktion im Rat der Stadt Bornheim | Königstraße 25 | 53332 Bornheim Mitglied des Rates www.cdu-bornheim.de 2 Ohne eine solche differenzierte und standortbezogene Betrachtung besteht die Gefahr, entweder Überkapazitäten mit langfristig hohen Betriebs- und Unterhaltungskosten zu schaffen oder umgekehrt notwendige Erweiterungen zu spät einzuleiten und damit provisorische, ebenfalls kostenintensive Übergangslösungen zu erzwingen. Beides würde die angespannte Haushaltslage der Stadt Bornheim und in der Konsequenz die Steuerzahler zusätzlich belasten. Die nachfolgenden fünf Fragen dieser großen Anfrage der CDU-Fraktion zielen daher darauf ab, eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die weitere Entwicklung der Grundschullandschaft in Bornheim zu erhalten. Sie sollen Transparenz über Auslastung, Prognosen, Investitionsbedarfe, bereits gebundene Mittel sowie bauliche Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Standorte schaffen, um zukünftige Investitionen – insbesondere solche im Millionenbereich –zu priorisieren und verantwortlich gegenüber Haushalt, Politik und Bürgerschaft steuern zu können. Vor dem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen in der nächsten Sitzung des Rates. Frage 1: Derzeit bestehen im Stadtgebiet Bornheim 20,5 Grundschulklassen in acht Orten. Wie stellt sich die aktuelle sowie die für die kommenden zehn Jahre prognostizierte Auslastung der einzelnen Grundschulstandorte dar, bezogen auf ihre jeweilige Zügigkeit und räumliche Kapazität? Es wird um eine tabellarische Darstellung je Standort gebeten, aus der die vorhandenen und prognostizierten Klassen beziehungsweise Schülerzahlen sowie die jeweilige Auslastung in Prozent (nach den vergebenen Richtlinien Klassengröße) hervorgehen. Frage 2: An welchen Grundschulstandorten sind nach derzeitiger Planung oder aus Sicht der Verwaltung in den kommenden zehn Jahren zwingend Investitionen in die Schulgebäude oder Turnhallen erforderlich oder vorgesehen? Bitte geben Sie je Standort Art der Maßnahme (inkl. Begründung), groben Investitionsumfang, geplanten beziehungsweise angestrebten Umsetzungszeitraum sowie den aktuellen Planungsstand an. Frage 3: An welchen Grundschulstandorten wurden in den vergangenen fünf Jahren Investitionen in die Bausubstanz durchgeführt oder werden aktuell umgesetzt, insbesondere in Form von Sanierungen, Erweiterungen oder Neubauten, und in welcher jeweiligen finanziellen Größenordnung bewegten oder bewegen sich diese Maßnahmen? 3 Frage 4: Welche Grundschulstandorte bieten aus baulicher und grundstücksbezogener Sicht grundsätzlich die Möglichkeit, durch Erweiterungsmaßnahmen zusätzliche Klassen beziehungsweise weitere Züge aufzunehmen, und von welchem ungefähren zusätzlichen Kapazitätsumfang geht die Verwaltung dabei jeweils aus? Frage 5: Wie stellt sich an den einzelnen Grundschulstandorten die aktuelle sowie die in den kommenden zehn Jahren erwartete Situation hinsichtlich der für einen zeitgemäßen Ganztags- und Schulbetrieb erforderlichen Neben- und Funktionsflächen dar, insbesondere für OGS, Mensa, Mehrzweck- und Differenzierungsräume, Verwaltung sowie Schulhöfe und Bewegungsflächen, und inwieweit bestehen hierbei räumliche Engpässe oder zusätzlicher Ausbaubedarf oder werden hierfür Containerlösungen und zu welchen Kosten erforderlich sein? Für die CDU-Fraktion Lutz Wehrend Charlotte von Canstein

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 195 KB

Dateien

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim www.gruene-bornheim.de An den Bürgermeister der Stadt Bornheim und Ausschussvorsitzenden des HFA Herrn Christian Mandt Rathausstraße 2 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Maria-Charlotte Koch Fraktionsvorsitzende Markus Hochgartz Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Königstraße 26, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim.de www.gruene-bornheim.de Bornheim, 05.03.2026 Betreff: Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Stromausfall beim IT- Dienstleister regio iT – Ursachen, Ausfallsicherheit und Konsequenzen für die Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mandt, sehr geehrte Damen und Herren, der Stromausfall beim kommunalen IT-Dienstleister regio iT hat auch in der Stadt Bornheim zu Ausfällen zentraler IT-Systeme geführt. Angesichts der Bedeutung der kommunalen IT-Infrastruktur für die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung und für Dienstleistungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern bitten wir Sie, die nachfolgende Große Anfrage trotz bereits abgelaufener Einreichungsfrist noch auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu setzen, um den Ausschuss zeitnah über Ursachen, Auswirkungen und mögliche Konsequenzen zu informieren. Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Ursachen des Ausfalls Welche Informationen liegen der Verwaltung über die Ursachen des Stromausfalls bei regio iT vor? a) Sind die Gründe für den Ausfall vollständig aufgeklärt? b) Welche konkreten technischen oder infrastrukturellen Ursachen wurden nach Kenntnis der Verwaltung festgestellt? 2. Notstrom- und Redundanzsysteme Welche Notstrom-, Redundanz- und Sicherungssysteme sind nach Kenntnis der Verwaltung bei der regio iT vorgesehen, um einen Ausfall der Stromversorgung abzusichern? a) Für welchen Zeitraum sind diese Systeme grundsätzlich ausgelegt? b) Warum haben diese Systeme nicht oder nicht ausreichend funktioniert? 3. Auswirkungen und aktueller Status in Bornheim http://www.gruene-bornheim.de/ www.gruene-bornheim.de Welche IT-Systeme, Fachverfahren oder digitalen Dienstleistungen der Stadt Bornheim waren von dem Ausfall betroffen? a) Über welchen Zeitraum standen diese nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung? b) Funktionieren inzwischen alle betroffenen Systeme wieder vollständig und stabil? Falls nicht, welche Einschränkungen bestehen weiterhin? 4. Information und Krisenkommunikation Wann und wie wurde die Stadt Bornheim durch die regio iT über den Ausfall informiert? a) Welche Informationen wurden zu Ursache und voraussichtlicher Dauer der Störung übermittelt? b) Gab es während des Ausfalls regelmäßige Status- oder Lageinformationen für die Kommunen? 5. Konsequenzen und Qualität der Dienstleistung Welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Verwaltung aus diesem Vorfall für die zukünftige Ausfallsicherheit der IT-Infrastruktur der Stadt Bornheim? a) Hat die regio iT Maßnahmen angekündigt oder eingeleitet, um vergleichbare Störungen künftig zu vermeiden? b) Wie bewertet die Verwaltung vor diesem Hintergrund die Zuverlässigkeit und Qualität der durch die regio iT bereitgestellten IT-Dienstleistungen sowie die vorhandenen Konzepte zur Ausfallsicherheit und Krisenkommunikation? c) Welche vertraglichen Vereinbarungen bestehen mit der regio iT hinsichtlich Verfügbarkeit, Ausfallsicherheit und Reaktionszeiten (Service Level Agreements), und wurden diese im vorliegenden Fall eingehalten? Begründung: Die Stadt Bornheim bezieht zentrale IT-Dienstleistungen über den kommunalen Dienstleister regio iT. Damit sind wesentliche Fachverfahren, interne Verwaltungsprozesse sowie digitale Angebote für Bürgerinnen und Bürger unmittelbar von der Stabilität und Sicherheit der im Rechenzentrum der regio iT betriebenen Infrastruktur abhängig. Der jüngste Stromausfall im Rechenzentrum der regio iT wirft daher Fragen zur Ausfallsicherheit der Systeme, zur Funktionsfähigkeit vorhandener Notstrom- und Redundanzkonzepte sowie zur Zuverlässigkeit der technischen Infrastruktur des Dienstleisters auf. Insbesondere ist zu klären, warum vorhandene Sicherungssysteme offenbar nicht wie vorgesehen gegriffen haben und welche Maßnahmen daraus abgeleitet werden. Da zahlreiche Kommunen sowie der Rhein-Sieg-Kreis an der regio iT beteiligt sind und ihre IT- Infrastruktur darüber betreiben, halten wir einen interkommunalen Austausch der betroffenen Städte und Gemeinden für sinnvoll, um Erfahrungen auszutauschen, mögliche strukturelle Schwachstellen zu identifizieren und gemeinsame Schlussfolgerungen für die zukünftige Ausfallsicherheit und Qualität der kommunalen IT-Dienstleistungen zu ziehen. Mit freundlichen Grüßen Maria Charlotte Koch, Andrea Gesell, Markus Hochgartz und Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 182 KB

Dateien

FDP-Fraktion, Königstraße 25, 53332 Bornheim Herrn Christian Mandt Bürgermeister der Stadt Bornheim Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 04.02.2026 Max Grosche Fraktionsgeschäftsführer FDP-Fraktion Königstraße 25 53332 Bornheim fraktion@fdp-bornheim.de www.fdp-bornheim.de Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mandt, die FDP-Fraktion bittet um Berücksichtigung und schriftlicher Beantwortung der folgenden Fragen zum nächsten Ausschuss für Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung am 17.03.2026. „Verfahren zur Schadstelleninstandsetzung: Bitumen/Patchmatic/Sonstige“ Begründung: Im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung werden im Bornheimer Stadtgebiet unterschiedliche Verfahren zur punktuellen Schadstellenbeseitigung eingesetzt, darunter das Patchmatic-System sowie in bestimmten Fällen Bitumenstreifen. Diese Verfahren führen zu unterschiedlichen Oberflächenbeschaffenheiten, die sich auf Reibwert und Verkehrssicherheit auswirken können, insbesondere in Kurvenbereichen, Gefällestrecken, Kreisverkehren oder bei längs verlaufenden Reparaturen. Vor dem Hintergrund der Lage Bornheims in der Voreifel und einer deutlich gestiegenen Nutzung durch Zweiräder – die Zahl der zugelassenen Krafträder im Rhein-Sieg-Kreis ist seit 2010 laut statistischem Bundesamt um nahezu 35 % gestiegen – ist es sinnvoll, Transparenz darüber zu schaffen, nach welchen fachlichen Kriterien Reparaturverfahren ausgewählt werden, ob hierfür Leitlinien oder Einschränkungen bestehen und wie alternative Verfahren, insbesondere das Patchmatic-System, gegenüber Bitumenstreifen priorisiert werden. Anfrage: 1. Einsatzkriterien für Bitumenstreifen Auf welcher Grundlage entscheidet die Verwaltung bzw. der Stadtbetrieb Bornheim, an welchen Stellen Bitumenstreifen bei der Schadstellenbehebung im Straßenverkehr zur Anwendung kommen und gibt es hierfür schriftlich fixierte Kriterien, Leitlinien, Verfahren oder interne Vorgaben? mailto:fraktion@fdp-bornheim.de http://www.fdp-bornheim.de/ 2. Sicherheitsspezifische Aspekte bei Bitumenstreifen Werden bei der Entscheidung für oder gegen den Einsatz von Bitumenstreifen verkehrssicherheitsspezifische Aspekte berücksichtigt, z. B.: Lage der Schadstelle (Kurven, S-Kurven) Längsverlauf der Straße (in Fahrtrichtung oder quer) Gefälle / Steigungen / abschüssige Abschnitte Kreisverkehrsbereiche Bereiche mit bekannter hoher Nutzung durch Zweiräder und liegen hierfür schriftliche Bewertungsmatrizen, Prüfkriterien oder interne Arbeitsanweisungen vor, die diese Faktoren bei der Entscheidung für die Instandsetzungsmethode gewichten? 3. Priorisierung des Patchmatic-Systems Existieren intern festgelegte, schriftlich dokumentierte Leitlinien oder Prioritäten, die regeln, ob das Patchmatic-System vorrangig vor dem Einsatz von Bitumenstreifen zur Schadstelleninstandsetzung im Straßenverkehr eingesetzt wird, sofern die Beschaffenheit der Schadstelle dies zulässt? 4. Alternativen zu Bitumen und Patchmatic Welche alternativen Verfahren werden bei Riss- oder Fugenabdichtungen und kleinflächigen Asphaltreparaturen konkret in Betracht gezogen, insofern sich weder Bitumenstreifen, noch der Einsatz des Patchmatic-Systems für die vorliegende Schadstelle eignen und nach welchen sicherheitsrelevanten sowie fachlichen Kriterien erfolgt die Auswahl dieser Einzelfallalternative? Wir bitten um eine rechtzeitige, schriftliche Beantwortung zum kommenden Ausschuss, um die Sicherheit und Qualität der Straßeninstandsetzung in Bornheim transparent darzustellen. Mit freundlichen Grüßen gez. Jörn Freynick, Sascha Klein und die FDP-Fraktion

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 213 KB

Dateien

Einfach. Politik. Machen. www.einfach-politik-machen.de UWG – Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Stadt Bornheim Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 31.03.2026 Große Anfrage der UWG – Die Unabhängige Wählergemeinschaft – Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und transparenten Planung im Bereich der Kindertagesbetreuung Sehr geehrter Herr Kreuel, Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und transparenten Planung im Bereich der Kindertagesbetreuung wird die Verwaltung um eine umfassende Darstellung der aktuellen und zukünftigen Betreuungssituation in Bornheim gebeten. Die Anfrage umfasst sämtliche Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes der Stadt Bornheim – unabhängig von der Trägerschaft (städtisch, kirchlich, frei oder privat) – sowie die Kindertagespflege (Tagesmütter und -väter). Insbesondere wird um die Beantwortung folgender Punkte gebeten: 1. Bitte legen Sie eine vollständige Aufstellung aller Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen mit der jeweils genehmigten maximalen Platzzahl gemäß Betriebserlaubnis, der aktuell belegten Platzzahl sowie der für das kommende Kindergartenjahr geplanten Belegung vor. 2. Bitte stellen Sie die tatsächliche Inanspruchnahme der Betreuungsplätze in den vergangenen sowie im laufenden Kindergartenjahr dar und geben Sie dabei insbesondere Auslastungsquoten je Einrichtung bzw. Träger an. 3. Für Einrichtungen, in denen die genehmigte Platzzahl nicht vollständig ausgeschöpft wurde, bitten wir um eine differenzierte Begründung der Gründe (z. B. Personalmangel, geringere Nachfrage/„Kindermangel“, bauliche oder organisatorische Einschränkungen) und eine Einschätzung, ob es sich um vorübergehende oder strukturelle Ursachen handelt. UWG - Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Fraktionsvorsitzender: Dirk König Tel.: 0163-3563644 kontakt@uwg-bornheim.de www.uwg-bornheim.de Fraktionsgeschäftsstelle: Königstr. 25 - 53332 Bornheim mailto:kontakt@uwg-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/ Einfach. Politik. Machen. www.einfach-politik-machen.de 4. Bitte geben Sie eine Übersicht darüber, inwieweit vorhandene Platzkapazitäten aktiv nicht vergeben wurden (z. B. aus betrieblichen Gründen), sowie eine Darstellung der bereits ergriffenen oder geplanten Maßnahmen zur Gegensteuerung. 5. Bitte legen Sie eine Prognose der Stadt Bornheim zur Entwicklung des Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren auf Grundlage der zu erwartenden Geburtenzahlen und der demografischen Entwicklungen für die kommenden 10 Jahre vor. Ziel der Anfrage ist es, Transparenz über vorhandene Kapazitäten, tatsächliche Auslastung und künftige Bedarfe zu schaffen, um eine verlässliche und vorausschauende Planung der Kinderbetreuung in Bornheim sicherzustellen. Mit freundlichen Grüßen, Manuel van Eikelen, Dirk König und die Fraktion der UWG

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 309 KB

Dateien

FRAKTION BORNHEIM CDU-Fraktion Bornheim | Königstr. 25 | 53332 Bornheim Seite 1 von 2 Vorsitzender Lutz Wehrend Servatiusweg 19-23 53332 Bornheim 0176-20237859 kontakt@cdu-bornheim.de www.cdu-bornheim.de Volksbank Köln Bonn eG CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim IBAN: DE05 3806 0186 0114 6250 19 BIC: GENODED1BRS Mitglied des Verwaltungsrats des Stadtbetrieb Bornheim AöR Tilman Rami Alter Sportplatz 19 53332 Bornheim Mobil: 01590 1338033 E-Mail: tilman.rami@web.de www.cdu-bornheim.de Vorsitzender des Verwaltungsrats der Stadtbetrieb Bornheim AöR Herrn Christian Mandt Rathausstr. 2 53332 Nachrichtlich: Vorstand des Stadtbetriebs Bornheim, Herrn Oliver Schmitz Bornheim, 24.02.2026 Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Zukunft des HallenFreizeitBad Bornheim Sehr geehrter Herr Mandt, wir bitten um Beantwortung der nachfolgenden großen Anfrage im Rahmen der nächsten Sitzung des Verwaltungsrat Stadtbetrieb. Bekanntermaßen ist das HallenFreizeitBad Bornheim in die Jahre gekommen. Der Instandhaltungs- und Investitionsstau zeigt sich an vielen Stellen, insbesondere an den technischen Anlagen. Seit dem Wechsel der Leitung des Bades konnten erste Verbesserungen erarbeitet werden, wie bspw. die Wiederinbetriebnahme der Rutsche. Darüber hinaus haben wir die Information erhalten, dass eine Sanierung des HallenFreizeitBad – anders als in den Jahren zuvor häufig berichtet – doch möglich sei. Vor diesem Hintergrund fragen wir: 1. Welche Mängel beeinträchtigen mittel- und langfristig den Betrieb des HallenFreizeitBad? Wir bitten um Aufzählung, differenziert nach Gebäudehülle, Technische Gebäudeausrüstung, Elektrik/ Elektronik, Becken, Schwimmbadtechnik inkl. Steuerungstechnik, Sanitäre Anlagen etc. 2. Welche Maßnahmen sind nötig, um die zuvor aufgezählten Mängel zu beheben und mit welchen Kosten ist nach jetzigem Stand jeweils zu rechnen? 3. Welchen Zeitraum nimmt die Behebung der Maßnahmen, mithin die mögliche Sanierung, ein und wann könnte realistischerweise mit der Sanierung begonnen werden? 4. Welche finanziellen Auswirkungen hinsichtlich Einnahmeausfälle sowie Ausweichkosten für das Schulschwimmen ergeben sich aus ggf. unterschiedlichen Schließungszeiten bei einer Sanierung im Bestand? mailto:kontakt@cdu-bornheim.de http://www.cdu-bornheim.de/ FRAKTION BORNHEIM Seite 2 von 2 5. Welche Förderprogramme (Bund, Land, EU, weitere) könnten bei einer Sanierung im Bestand in Anspruch genommen oder beantragt werden, mit welchen absoluten oder relativen Fördersummen und mit welchen Erfolgsaussichten? Vielen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen Tilman Rami, Michael Söllheim, Bernd Marx, Dr. Charlotte von Canstein

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 183 KB

Dateien

FDP-Fraktion, Königstraße 25, 53332 Bornheim Herrn Christian Mandt Bürgermeister der Stadt Bornheim Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 04.02.2026 Max Grosche Fraktionsgeschäftsführer FDP Fraktion Bornheim Königstraße 25 53332 Bornheim fraktion@fdp-bornheim.de www.fdp-bornheim.de Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mandt, die FDP-Fraktion bittet um Berücksichtigung und schriftlicher Beantwortung der folgenden Fragen zum nächsten Ausschuss für Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung am 17.03.2026. „Sachstand des Patchmatic-Systems zwecks Straßenreparatur“ Begründung: Wir nehmen Bezug auf unsere zwei kleinen Anfragen vom Juni 2025 zum Thema Patchmatic-System in Bornheim. In diesen Anfragen wurden der Einsatz des Patchmatic-Systems, die geschulten Mitarbeiter, die Materialmengen sowie die Lagerung von Bitumenemulsionen und Splitt thematisiert. Die Antworten von Bürgermeister Becker im Juni 2025 beinhalteten u. a.: • ca. 80 Einsätze pro Jahr des Patchmatic-Systems, davon 5 für Schadstellen unter 10 m² • ca. 10.880 Schadstellen mit Kaltasphalt bearbeitet • drei geschulte Mitarbeiter für den Betrieb des Patchmatic-Systems • Lagerflächen für Bitumenemulsionen und Splitt aktiv genutzt • eine mittelfristig geplante Anschaffung einer eigenen Kehrmaschine zur Entfernung von Nebenprodukten Seit dem Amtswechsel im Amt des Bürgermeisters möchten wir den aktuellen Stand prüfen und sicherstellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Straßensicherheit und -qualität weiterhin umgesetzt werden. Anfrage: 1. Personal und Kapazität Sind nach wie vor drei Mitarbeiter des Stadtbetriebs Bornheim für den Betrieb des Patchmatic-Systems geschult? Reicht diese Anzahl aus, um alle erforderlichen Einsätze ohne personelle Engpässe zu gewährleisten? mailto:fraktion@fdp-bornheim.de http://www.fdp-bornheim.de/ 2. Beschaffung einer Kehrmaschine Wurde mittlerweile eine eigene Kehrmaschine zur Entfernung von Nebenprodukten der Patchmatic-Reparaturen angeschafft? Falls nein: Für wann ist die Anschaffung konkret geplant? 3. Bedienung einer Kehrmaschine Liegt ausreichend geschultes Personal vor, um die Kehrmaschine nach Anschaffung zu bedienen? 4. Qualitätssicherung von Straßenreparaturen Werden nach jedem Einsatz des Patchmatic-Systems die Straßenoberflächen gereinigt und die Reinigungsqualität geprüft und dokumentiert? Wir bitten um eine rechtzeitige, schriftliche Beantwortung zum kommenden Ausschuss, um die Sicherheit und Qualität der Straßeninstandsetzung in Bornheim transparent darzustellen. Mit freundlichen Grüßen gez. Jörn Freynick, Sascha Klein und die FDP-Fraktion

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 207 KB

Dateien

Einfach. Politik. Machen. www.einfach-politik-machen.de UWG – Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Stadt Bornheim Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 31.03.2026 Große Anfrage der UWG – Die Unabhängige Wählergemeinschaft - Zur Evaluation der Elternbeiträge Sehr geehrter Herr Kreuel, wir bitten Sie, folgende Fragen in den nächsten Jugendhilfeausschuss zu beantworten. 1. Wie hoch waren die Einnahmen aus den Elternbeiträgen in den letzten zwei Jahren? aufgeschlüsselt nach Jahr, „Beitrags-Zahler“ je Einkommensstufe- inkl. ausweisen der Geschwisterrabatte. 2. Die Unterste Einkommensstufe bitte noch aufschlüsseln wie viele Plätze aktuell von „geflüchteten“ Kindern belegt werden, welche nach aktuellem Stand keine Bleibeperspektive haben. 3. Wie viele der in der höchsten Beitragsstufe geführten Beitragszahler haben keine Einkommensunterlagen eingereicht und wurden deshalb dieser Einkommensstufe zugeordnet? 4. Wie hoch war der Anteil der Elternbeiträge in den vergangenen zwei Kindergartenjahren an den Gesamtkosten der Kindertagesbetreuung in Bornheim? 5. Welche Einrichtungen haben den prinzipiell selbst aufzubringenden Eigenanteil durch die Stadt erstattet bekommen und wie viel „Eigenanteil“ wurde von den nicht kommunalen Trägern selbst übernommen. Begründung: Die letzte umfassende Evaluation der Elternbeiträge wurde für das Kindergarten-Jahr 2022/23 durchgeführt. Sie zeigte Mehreinnahmen aus den Elternbeiträgen auf, wodurch die Beitragserhöhung im Folgejahr weniger stark ausfiel, als erforderlich gewesen wäre. Seit dieser Evaluation wurde kein neuer umfassender Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung der Elternbeiträge erstellt, obwohl dies unserer Meinung nach zwingend erforderlich ist, um einen gerechten und transparenten Elternbeitrag zu ermitteln und die UWG - Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Fraktionsvorsitzender: Dirk König Tel.: 0163-3563644 kontakt@uwg-bornheim.de www.uwg-bornheim.de Fraktionsgeschäftsstelle: Königstr. 25 - 53332 Bornheim mailto:kontakt@uwg-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/ Einfach. Politik. Machen. www.einfach-politik-machen.de Beitragssatzung an die tatsächlichen Kosten und Einnahmen anzupassen. Darüber hinaus ist unklar, in welchem Umfang die Elternbeiträge in Bornheim zur Deckung der Betriebs- und Unterhaltungskosten der Kindertageseinrichtungen beitragen. Es ist zu prüfen, wieviel Geld in den letzten zwei Jahren durch Elternbeiträge eingenommen wurde und welcher prozentuale Anteil dieser Einnahmen im Verhältnis zu den Gesamtkosten der Kindertagesbetreuung in Bornheim liegt. Mit freundlichen Grüßen, Manuel van Eikelen, Dirk König und die Fraktion der UWG

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 306 KB

Dateien

Einfach. Politik. Machen. www.einfach-politik-machen.de UWG – Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Stadt Bornheim Herr Bürgermeister Mandt Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 31.03.2026 Große Anfrage der UWG – Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim – zum Schwerpunkt Kindergartenbau Sehr geehrter Herr Kreuel, vor dem Hintergrund einer transparenten und effizienten Nutzung öffentlicher Mittel im Bereich des Kindergartenausbaus bitten wir um Auskunft zu allen entsprechenden Bau- und Investitionsmaßnahmen im Stadtgebiet Bornheim innerhalb der vergangenen zehn Jahre. Insbesondere wird um die Beantwortung folgender Punkte gebeten: 1. Welche Maßnahmen zum Neubau, Ausbau oder zur Erweiterung von Kindertageseinrichtungen wurden in diesem Zeitraum umgesetzt oder begonnen? 2. Für welche dieser Maßnahmen wurden Investitionsfördermittel (z. B. von Land, Bund oder weiteren Fördergebern) jeweils beantragt, bewilligt und tatsächlich abgerufen? 3. Bei welchen Maßnahmen wurden keine Fördermittel beantragt, obwohl grundsätzlich Fördermöglichkeiten bestanden hätten? Aus welchen Gründen wurde in diesen gegebenenfalls vorhandenen Fällen auf eine Antragstellung verzichtet? 4. Wo wurden und werden etwaige Fördermittel in den Haushalt eingebucht, bzw. verrechnet? Ziel der Anfrage ist es, Transparenz darüber herzustellen, ob vorhandene Fördermöglichkeiten im Bereich des Kindergartenausbaus konsequent genutzt wurden und wo gegebenenfalls Optimierungspotenziale bestehen. Mit freundlichen Grüßen, Manuel van Eikelen, Dirk König und die Fraktion der UWG Bornheim UWG-Fraktion - Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Fraktionsvorsitzender: Dirk König Tel.: 0163-3563644 kontakt@uwg-bornheim.de www.uwg-bornheim.de Fraktionsgeschäftsstelle: Königstr. 25 - 53332 Bornheim mailto:kontakt@uwg-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 303 KB

Dateien

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 126 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.05.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Korruptionsbekämpfungsgesetz“ Sehr geehrter Herr Rami, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 01.04.2026 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz in NRW ist vorgesehen, dass die Verwaltung Neben- tätigkeiten von ausgeschiedenen Hauptverwaltungsbeamten für die Dauer von fünf Jahren jähr- lich dem Stadtrat mitteilt. Welche ehemaligen Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Bornheim un- terliegen derzeit den in § 8 des Korruptionsbekämpfungsgesetz aufgeführten Anzeigepflichten? Antwort 1: Die Pflicht zur Anzeige von Tätigkeiten nach § 49 Abs. 1 LBG NRW trifft den Hauptverwaltungs- beamten selbst, auch die Anzeigepflicht nach Eintritt in den Ruhestand innerhalb eines Zeitrau- mes von fünf Jahren. Bis Ende Oktober 2025/Anfang November war auf der Homepage der Stadt Bornheim noch die Aufstellung der Gremientätigkeiten und Nebenämter des Herrn Becker vor- handen. Weder der Antikorruptionsbeauftragten noch dem Ratsbüro sind seitdem neue weitere (genehmi- gungspflichtige) Nebentätigkeiten von Herrn Becker vor Übernahme angezeigt worden. Es ist da- von auszugehen, dass dem ausgeschiedenen Bürgermeister die Pflicht zur Anzeige bekannt ist. Die Pflicht zur Anzeige dieser Tätigkeiten auch nach Eintritt in den Ruhestand trifft zurzeit nur Herrn Becker, da der Eintritt in den Ruhestand hins. seines Vorgängers bereits mehr als 5 Jahre zurückliegt. Herr Becker wird vorsorglich noch einmal an diese Pflicht erinnert werden. Frage 2: Aus welchem Grund wurde den Ratsmitgliedern bis zum 31.03.2026 keine Aufstellung gemäß § 8 Absatz 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW vorgelegt? Antwort 2: Die Aufstellung gem. § 53 LBG NRW für den neuen BM Christian Mandt ist nicht vorlegungs- pflichtig, da diese Pflicht nur gilt, sofern die Vergütungen die in der Verordnung über die Herrn Tilman Rami - 2 - Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande NRW bestimmte Höchstgrenze von 11.563,53 Euro überschreiten. Dies ist bei Herrn Mandt im Jahr 2025 nicht annähernd der Fall gewesen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Ralf Cugaly) Erster Beigeordneter Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.05.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Korruptionsbekämpfungsgesetz“ Sehr geehrter Herr Rami, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 01.04.2026 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz in NRW ist vorgesehen, dass die Verwaltung Neben- tätigkeiten von ausgeschiedenen Hauptverwaltungsbeamten für die Dauer von fünf Jahren jähr- lich dem Stadtrat mitteilt. Welche ehemaligen Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Bornheim un- terliegen derzeit den in § 8 des Korruptionsbekämpfungsgesetz aufgeführten Anzeigepflichten? Antwort 1: Die Pflicht zur Anzeige von Tätigkeiten nach § 49 Abs. 1 LBG NRW trifft den Hauptverwaltungs- beamten selbst, auch die Anzeigepflicht nach Eintritt in den Ruhestand innerhalb eines Zeitrau- mes von fünf Jahren. Bis Ende Oktober 2025/Anfang November war auf der Homepage der Stadt Bornheim noch die Aufstellung der Gremientätigkeiten und Nebenämter des Herrn Becker vor- handen. Weder der Antikorruptionsbeauftragten noch dem Ratsbüro sind seitdem neue weitere (genehmi- gungspflichtige) Nebentätigkeiten von Herrn Becker vor Übernahme angezeigt worden. Es ist da- von auszugehen, dass dem ausgeschiedenen Bürgermeister die Pflicht zur Anzeige bekannt ist. Die Pflicht zur Anzeige dieser Tätigkeiten auch nach Eintritt in den Ruhestand trifft zurzeit nur Herrn Becker, da der Eintritt in den Ruhestand hins. seines Vorgängers bereits mehr als 5 Jahre zurückliegt. Herr Becker wird vorsorglich noch einmal an diese Pflicht erinnert werden. Frage 2: Aus welchem Grund wurde den Ratsmitgliedern bis zum 31.03.2026 keine Aufstellung gemäß § 8 Absatz 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW vorgelegt? Antwort 2: Die Aufstellung gem. § 53 LBG NRW für den neuen BM Christian Mandt ist nicht vorlegungs- pflichtig, da diese Pflicht nur gilt, sofern die Vergütungen die in der Verordnung über die Herrn Tilman Rami - 2 - Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande NRW bestimmte Höchstgrenze von 11.563,53 Euro überschreiten. Dies ist bei Herrn Mandt im Jahr 2025 nicht annähernd der Fall gewesen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Ralf Cugaly) Erster Beigeordneter

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 112 KB

Anliegen nicht gefunden?Schreiben Sie uns!

 

Wurde der von Ihnen gesuchte Begriff nicht gefunden? Dann mailen Sie uns!