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Einfach. Politik. Machen. www.einfach-politik-machen.de UWG – Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Stadt Bornheim Herr Bürgermeister Mandt Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 24.03.2026 Große Anfrage der UWG – Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim – zur Schulplatzsituation und ungleiche Klassengrößen an Grundschulen im Stadtgebiet Bornheim Sehr geehrter Herr Mandt, im Rahmen aktueller Rückmeldungen aus der Elternschaft und aus der Presse wurde bekannt, dass an der Nikolaus‑Grundschule Waldorf trotz durchschnittlich rund 24 Kindern pro Klasse Aufnahmeanträge abgelehnt wurden. Im Stadtgebiet gibt es dagegen sowohl Eingangsklassen mit etwa 15 Schülerinnen und Schülern als auch solche mit bis zu 28 Kindern; im vergangenen Jahr lagen einzelne Klassen sogar bei 29. Diese stark unterschiedliche Auslastung wirft Fragen zur Steuerung der Klassengrößen und zur Anwendung rechtlicher sowie organisatorischer Kriterien auf. Ziel der Anfrage ist es, die Hintergründe der unterschiedlichen Klassengrößen und die Möglichkeit einer ausgeglicheneren Schülerverteilung zwischen den Bornheimer Grundschulen zu klären. 1. Wie stellt sich die Anmelde- und Aufnahmesituation an allen Bornheimer Grundschulen für das Schuljahr 2026/2027 dar? Es wird um eine Übersicht zu Anmeldungen, Aufnahmen und Ablehnungen sowie zu den durchschnittlichen Klassengrößen gebeten und nachgefragt, ob und in welcher Form zwischenzeitlich aktualisierte Zahlen vorliegen. 2. Welche rechtlichen oder organisatorischen Vorgaben bestimmen die maximal zulässige Klassengröße an den Bornheimer Grundschulen? Es soll dargelegt werden, ob diese Grenzwerte auf landesrechtlichen Bestimmungen – etwa dem Schulgesetz NRW oder Vorgaben der Bezirksregierung – beruhen und ob einzelne Schulen aufgrund besonderer pädagogischer Konzepte (z. B. jahrgangsübergreifender UWG-Fraktion - Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Fraktionsvorsitzender: Dirk König Tel.: 0163-3563644 kontakt@uwg-bornheim.de www.uwg-bornheim.de Fraktionsgeschäftsstelle: Königstr. 25 - 53332 Bornheim mailto:kontakt@uwg-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/ Einfach. Politik. Machen. www.einfach-politik-machen.de Unterricht, Ganztagsstrukturen oder räumlicher Einschränkungen) hiervon abweichen dürfen. 3. Wie viele Kinder besuchen aktuell eine Grundschule außerhalb ihres unmittelbaren Wohnumfeldes? Es soll erläutert werden, nach welchen Kriterien über derartige Aufnahmeentscheidungen getroffen werden und inwieweit die Verwaltung künftig stärker nach Sozialräumen steuern will, um eine ausgeglichene Schulauslastung zu erreichen, sowie welche kurzfristigen Handlungsmöglichkeiten sie sieht, um gemeinsam mit den Schulleitungen eine ausgewogenere Verteilung der Schülerinnen und Schüler zu sorgen. Mit freundlichen Grüßen Manuel van Eikelen und die Fraktion der UWG Einfach. Politik. Machen. www.einfach-politik-machen.de Anlage 2 – Wirtschaftslichkeitsbetrachtung der Stadt Bornheim auf Basis der UWG- Kalkulation mit angepassten Investitionssummen, die erst nach Beschlussfassung angepasst wurde

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Einfach. Politik. Machen. www.einfach-politik-machen.de UWG – Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Stadt Bornheim Herr Bürgermeister Mandt Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 26.02.2025 Große Anfrage der UWG zum aktuellen Stand der Schwimmkurse im HallenFreizeitBad und dem avisierten Ausbau der Schwimmkurskapazitäten Sehr geehrter Herr Mandt, die Situation rund um das Schwimmkursangebot in Bornheim bleibt weiterhin angespannt. Nach unseren Informationen ist die Zahl der angebotenen Schwimmkurse in der letzten Zeit weiterhin rückläufig. Gleichzeitig ist der Bedarf für wohnortnahe Schwimmkurs weiterhin hoch – viele Familien warten weiterhin vergeblich auf einen Kursplatz für ihre Kinder. Über das HallenFreizeitBad können nach wie vor keine Kurse außerhalb der Intensivwochen in den Ferien gebucht werden. Vor dem Hintergrund der bekannten Defizite bei der Schwimmfähigkeit von Kindern ist diese Entwicklung besorgniserregend. Daher bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche konkreten Schritte hat die Stadt bzw. der Stadtbetrieb seit unserer Anfrage aus dem Sommer 2025 unternommen, um zusätzliche Kurskapazitäten bei den vorhandenen Anbietern zu schaffen oder neue Schwimmkursanbieter einzubinden? 2. Ist es geplant, dass der Stadtbetrieb künftig selbst Schwimmkurse organisiert oder unterstützt? Wenn ja, ab wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen? 3. Wie viele Schwimmkurse wurden im zweiten Halbjahr 2025 durchgeführt und mit wie vielen Teilnehmern jeweils? 4. Wir bitten zudem um eine Auflistung der Schwimmkurszahlen einschließlich der jeweiligen Teilnehmerzahlen für die Jahre 2023, 2024 und 2025. 5. Wie viele Schwimmbahnen und Zeitfenster stehen grundsätzlich für Schwimmkurse zur Verfügung und wie sind diese für den Zeitraum Q2, Q3 und Q4 2026 belegt? Für die UWG ist klar: Schwimmen lernen ist eine Grundkompetenz – und darf nicht vom Zufall oder von Wartelisten abhängen. Wir erwarten daher eine nachvollziehbare Strategie, wie das Kursangebot kurzfristig stabilisiert und mittelfristig deutlich ausgeweitet werden soll. Mit freundlichen Grüßen Dirk König und die Fraktion der UWG UWG - Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Fraktionsvorsitzender: Dirk König Tel.: 0163-3563644 kontakt@uwg-bornheim.de www.uwg-bornheim.de Fraktionsgeschäftsstelle: Servatiusweg 19 - 53332 Bornheim mailto:kontakt@uwg-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/

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Einfach. Politik. Machen. www.einfach-politik-machen.de UWG – Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Stadt Bornheim Herr Bürgermeister Mandt Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 25.01.2026 Gro0e Anfrage der UWG Bornheim zur Reduzierung des Defizits des HallenFreizeitBads Bornheim Sehr geehrter Herr Mandt, im Rahmen der Beratung unseres Antrags zur Anpassung der Gebühren für das Schulschwimmen im Arbeitskreis wurde seitens des Stadtbetrieb Bornheim dargestellt, dass es in auswärtigen Kommunen kostengünstigere Alternativen zur Anmietung von Schwimmbahnen gebe. Namentlich wurde ausgeführt, dass unter anderem in Köln sowie in Bonn günstigere Konditionen bestünden. Bis heute liegen uns die hierzu angekündigten Rechercheergebnisse jedoch nicht vor. Unabhängig von der reinen Gebührenhöhe ist nach unserer Kenntnis zu berücksichtigen, dass in den genannten Städten aufgrund umfangreicher Umbaumaßnahmen und Sanierungen teilweise erhebliche Kapazitätseinschränkungen bestehen. Eine isolierte Betrachtung der Entgelte ohne Einbeziehung der tatsächlichen Verfügbarkeit greift daher zu kurz. Vor diesem Hintergrund bittet die UWG Bornheim um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wann werden dem Verwaltungsrat die im Arbeitskreis dargelegten Rechercheergebnisse vollständig zur Verfügung gestellt? 2. Welche konkreten Kommunen bieten Schwimmbahnen zu günstigeren Konditionen als das HallenFreizeitBad Bornheim an? 3. Wie hoch sind dort jeweils die tatsächlichen Gebühren pro Bahn und Stunde? 4. Über welche freien Kapazitäten (Zeiten und Bahnen) verfügen diese Bäder konkret im relevanten Zeitraum für das Schulschwimmen? 5. Reichen diese Kapazitäten aus, um die derzeit in Bornheim eingemieteten auswärtigen Kommunen vollständig oder teilweise aufzunehmen? UWG - Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Fraktionsvorsitzender: Dirk König Tel.: 0163-3563644 kontakt@uwg-bornheim.de www.uwg-bornheim.de Königstr. 25 - 53332 Bornheim mailto:kontakt@uwg-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/ Einfach. Politik. Machen. www.einfach-politik-machen.de 6. Wurden seitens des Stadtbetriebs verbindliche Anfragen bei den genannten Kommunen gestellt? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 7. Wie bewertet der Stadtbetrieb die Wirtschaftlichkeit eines möglichen Wegfalls auswärtiger Nutzer für den städtischen Haushalt? 8. Bis wann beabsichtigt der Stadtbetrieb, dem Rat eine belastbare Entscheidungsgrundlage vorzulegen? Mit freundlichen Grüßen Henning Jaeger, Dirk König und die Fraktion der UWG

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S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 57. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 22.06.2026 Nr. 15 Inhaltsangabe 1. Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung eines Stadtratsmitglieds, S. 2 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Öffentliche Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung eines Stadtratsmitglieds Die am 14.09.2025 über die Reserveliste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in den Stadtrat gewählte Bewerberin Sabine Cornelia Ziemann hat mit Ablauf des 30.06.2026 auf ihr Mandat im Rat der Stadt Bornheim verzichtet. Es ist daher eine Ersatzbestimmung nach § 45 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) durchzuführen. In der Reserveliste für die Stadtratswahl ist ein Ersatzbewerber/eine Ersatzbewerberin nach § 16 Abs. 2 KWahlG für Frau Ziemann nicht bestimmt worden. Die Nachfolge bestimmt sich daher gem. § 45 Abs. 2 S. 1 KWahlG nach der Reihenfolge der Reserveliste, die bis Position 9 ausgeschöpft ist. Die nächste Bewerberin auf Reservelistenplatz 10 ist Saskia Junker, geboren 1985, wohnhaft in 53332 Bornheim. Frau Junker hat die Wahl angenommen. Gem. § 45 Abs. 6 KWahlG stelle ich fest, dass Frau Saskia Junker zum 01.07.2026 die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Bornheim erworben hat. Gemäß § 45 Abs. 6 in Verbindung mit § 39 Abs. 1 KWahlG können gegen diese Feststellung - jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Stadt Bornheim), - die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, - sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären (Wahlleiter der Stadt Bornheim, Wahlbüro, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim). Bornheim, den 18.06.2026 Stadt Bornheim Der Bürgermeister als Wahlleiter gez. Christian Mandt S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 57. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 22.06.2026 Nr. 15 Inhaltsangabe 1. Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung eines Stadtratsmitglieds, S. 2 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Öffentliche Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung eines Stadtratsmitglieds Die am 14.09.2025 über die Reserveliste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in den Stadtrat gewählte Bewerberin Sabine Cornelia Ziemann hat mit Ablauf des 30.06.2026 auf ihr Mandat im Rat der Stadt Bornheim verzichtet. Es ist daher eine Ersatzbestimmung nach § 45 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) durchzuführen. In der Reserveliste für die Stadtratswahl ist ein Ersatzbewerber/eine Ersatzbewerberin nach § 16 Abs. 2 KWahlG für Frau Ziemann nicht bestimmt worden. Die Nachfolge bestimmt sich daher gem. § 45 Abs. 2 S. 1 KWahlG nach der Reihenfolge der Reserveliste, die bis Position 9 ausgeschöpft ist. Die nächste Bewerberin auf Reservelistenplatz 10 ist Saskia Junker, geboren 1985, wohnhaft in 53332 Bornheim. Frau Junker hat die Wahl angenommen. Gem. § 45 Abs. 6 KWahlG stelle ich fest, dass Frau Saskia Junker zum 01.07.2026 die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Bornheim erworben hat. Gemäß § 45 Abs. 6 in Verbindung mit § 39 Abs. 1 KWahlG können gegen diese Feststellung - jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Stadt Bornheim), - die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, - sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären (Wahlleiter der Stadt Bornheim, Wahlbüro, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim). Bornheim, den 18.06.2026 Stadt Bornheim Der Bürgermeister als Wahlleiter gez. Christian Mandt

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