Suche

5455 Ergebnisse

Dateien

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 197 KB

Dateien

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 510 KB

Dateien

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 326 KB

Dateien

S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 57. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 12.05.2026 Nr. 11 Inhaltsangabe 1. Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 21.05.2026, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, S. 2-3 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Bekanntmachung Am Donnerstag, 21.05.2026, 18 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender geänderter Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift 021/2026 vom 26.03.2026 4 20. Änderung des Flächennutzungsplans in der Ortschaft Widdig, Vergrößerung des Geltungsbereiches (StEA 19.05.2026) 282/2026-7 5 Bebauungsplan Se 32 "Batteriespeicheranlage" in der Ortschaft Sechtem, Aufstellungsbeschluss (StEA 19.05.2026) 296/2026-7 6 Bebauungsplan Bo 46 "Uedorfer Weg" in den Ortschaften Bornheim und Uedorf, Aufstellungsbeschluss, Beschluss der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (StEA 19.05.2026) 283/2026-7 7 Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbos“ (StEA 19.05.2026) 288/2026-6 8 Weitergabe von Krediten an städtische Mehrheitsbeteiligungen (HFA 07.05.2026) 212/2026-2 9 Billigung der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“, Projektaufruf 2026 - Schwimmbäder 275/2026-BG 10 Entsendung von Vertreterinnen bzw. Vertretern in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsausschusses Nordrhein- Westfalen (LAGA NRW) (AChI 12.05.2026) 190/2026-5 11 Entsendung von Vertreterinnen bzw. Vertretern in den Hauptausschuss des Landesintegrationsausschusses Nordrhein-Westfalen (AChI 12.05.2026) 191/2026-5 12 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Bornheim, Ortschaft Hersel am 20.09.2026 (HFA 07.05.2026) 194/2026-3 13 Mitteilung betr. nicht ausgeführter Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse 295/2026-1 14 Große Anfrage der UWG-Fraktion vom 20.04.2026 betr. Prüfung eines funktionalen Neubaus für das HallenFreizeitBad Bornheim 294/2026-SBB 15 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortungen von Fragen aus vorherigen Sitzungen 176/2026-1 16 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 17 Technisches Rathaus Kardorf (HFA 07.05.2026) 239/2026-7 18 Mitteilung betr. nicht ausgeführter Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse 329/2026-1 19 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortungen von Fragen aus vorherigen Sitzungen 177/2026-1 20 Anfragen mündlich S e i t e | 3 Begründung der verkürzten Ladungsfrist gem. § 2 Abs. 2 GeschO Rat der Stadt Bornheim: Wie dem Sachverhalt der Vorlage 288/2026-6 - TOP 9 der Sitzung des SteA am 19.05.2026 – zu entnehmen ist, machen die geänderten Vorschriften des BauGB (sog. „BauTurbo“) eine Änderung der Zuständigkeitsordnung erforderlich, die inhaltlich vom Städte- und Gemeindebund so empfohlen wird und formal durch den Rat der Stadt Bornheim als Änderungssatzung beschlossen werden muss. Die Anpassung soll umgehend erfolgen, damit die Verwaltung handlungsfähig bleibt. Versehentlich wurde die Vorlage 288/2026-6 nicht für die Tagesordnung des Rates 21.05.2026 vorgesehen, sondern erst für den 16.07.2026. Nach Rücksprache mit dem Fachamt kann diese zeitliche Verzögerung nicht abgewartet werden, da aktuell mehrere Bauvorhaben zur Entscheidung anstehen. Ggfls. könnte ein Zuwarten bei der Genehmigungserteilung Klageverfahren der Bauherrschaft nach sich ziehen. Die Verwaltung ändert vor diesem Hintergrund die Tagesordnung des Rates 21.05.2026 und erweitert diese um die Vorlage 288/2026-6. Stadt Bornheim Bornheim, den 11.05.2026 In Vertretung gez. Ralf Cugaly Erster Beigeordneter S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 57. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 12.05.2026 Nr. 11 Inhaltsangabe 1. Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 21.05.2026, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, S. 2-3 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Bekanntmachung Am Donnerstag, 21.05.2026, 18 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender geänderter Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift 021/2026 vom 26.03.2026 4 20. Änderung des Flächennutzungsplans in der Ortschaft Widdig, Vergrößerung des Geltungsbereiches (StEA 19.05.2026) 282/2026-7 5 Bebauungsplan Se 32 "Batteriespeicheranlage" in der Ortschaft Sechtem, Aufstellungsbeschluss (StEA 19.05.2026) 296/2026-7 6 Bebauungsplan Bo 46 "Uedorfer Weg" in den Ortschaften Bornheim und Uedorf, Aufstellungsbeschluss, Beschluss der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (StEA 19.05.2026) 283/2026-7 7 Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbos“ (StEA 19.05.2026) 288/2026-6 8 Weitergabe von Krediten an städtische Mehrheitsbeteiligungen (HFA 07.05.2026) 212/2026-2 9 Billigung der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“, Projektaufruf 2026 - Schwimmbäder 275/2026-BG 10 Entsendung von Vertreterinnen bzw. Vertretern in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsausschusses Nordrhein- Westfalen (LAGA NRW) (AChI 12.05.2026) 190/2026-5 11 Entsendung von Vertreterinnen bzw. Vertretern in den Hauptausschuss des Landesintegrationsausschusses Nordrhein-Westfalen (AChI 12.05.2026) 191/2026-5 12 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Bornheim, Ortschaft Hersel am 20.09.2026 (HFA 07.05.2026) 194/2026-3 13 Mitteilung betr. nicht ausgeführter Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse 295/2026-1 14 Große Anfrage der UWG-Fraktion vom 20.04.2026 betr. Prüfung eines funktionalen Neubaus für das HallenFreizeitBad Bornheim 294/2026-SBB 15 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortungen von Fragen aus vorherigen Sitzungen 176/2026-1 16 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 17 Technisches Rathaus Kardorf (HFA 07.05.2026) 239/2026-7 18 Mitteilung betr. nicht ausgeführter Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse 329/2026-1 19 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortungen von Fragen aus vorherigen Sitzungen 177/2026-1 20 Anfragen mündlich S e i t e | 3 Begründung der verkürzten Ladungsfrist gem. § 2 Abs. 2 GeschO Rat der Stadt Bornheim: Wie dem Sachverhalt der Vorlage 288/2026-6 - TOP 9 der Sitzung des SteA am 19.05.2026 – zu entnehmen ist, machen die geänderten Vorschriften des BauGB (sog. „BauTurbo“) eine Änderung der Zuständigkeitsordnung erforderlich, die inhaltlich vom Städte- und Gemeindebund so empfohlen wird und formal durch den Rat der Stadt Bornheim als Änderungssatzung beschlossen werden muss. Die Anpassung soll umgehend erfolgen, damit die Verwaltung handlungsfähig bleibt. Versehentlich wurde die Vorlage 288/2026-6 nicht für die Tagesordnung des Rates 21.05.2026 vorgesehen, sondern erst für den 16.07.2026. Nach Rücksprache mit dem Fachamt kann diese zeitliche Verzögerung nicht abgewartet werden, da aktuell mehrere Bauvorhaben zur Entscheidung anstehen. Ggfls. könnte ein Zuwarten bei der Genehmigungserteilung Klageverfahren der Bauherrschaft nach sich ziehen. Die Verwaltung ändert vor diesem Hintergrund die Tagesordnung des Rates 21.05.2026 und erweitert diese um die Vorlage 288/2026-6. Stadt Bornheim Bornheim, den 11.05.2026 In Vertretung gez. Ralf Cugaly Erster Beigeordneter

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 91 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.05.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Information der Bürgerschaft über die Möglichkeit der finanziellen Beteiligung an Windenergieanlagen nach EEG und BürgEnG“ Sehr geehrte Frau Dr. Böhme, sehr geehrte Frau Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.04.2026 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Im Zusammenhang mit den auf dem Bornheimer Stadtgebiet geplanten Windenergieanlagen be- steht in der Bornheimer Bürgerschaft ein großes Interesse daran, mehr über die Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung nach EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und insbesondere nach BürgEnG (Bürgerenergiegesetz) zu erfahren. Beabsichtigt die Stadtverwaltung, hierzu zeitnah eine Informationsveranstaltung für die interessierte Bürgerschaft durchzuführen? Antwort 1: Die REA hat in Verbindung mit der Alterric in der Konzentrationszone für Windenergie im Rhein- tal zwei Genehmigungen für jeweils sechs Windenergieanlagen (WEA) vorliegen. Das Gesamt- projekt ist in zwei Teilprojekte unterteilt, für die aufgrund ihrer Antragsdaten unterschiedliche ge- setzliche Grundlagen gelten: Teilprojekt 1 (Baubeginn Q1 2026): Dieses Teilprojekt unterliegt dem EEG. Das EEG sieht eine finanzielle Beteiligung der Stadt vor, gibt jedoch keine direkte Beteiligungsmöglichkeit für Bürge- rinnen und Bürger vor. Der städtische Haushalt wird mit einer jährlichen Zahlung von rund 120.000€ in einem Zeitraum von 20 Jahren profitieren. Teilprojekt 2 (Baubeginn noch nicht definiert): Dieses Projekt fällt unter das BürgEnG, welches nach dem EEG im Jahre 2023 in Kraft getreten ist. Neben der kommunalen Teilhabe verpflichtet das BürgEnG die Betreiber dazu, der Bürgerschaft Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten. Für die Bürgerschaft sind dabei Beteiligungsmöglichkeiten von Nachrangdarlehen in einem Volu- men von 1,4 Mrd. € oder ein Verkauf von Anteilen an eine Bürgerenergiegenossenschaft in Höhe von 700.000€ bzw. ein Beteiligungsvolumen in Höhe von 1,4 Mio. € ebenfalls als Nachrangdarle- hen vorgesehen. Weitere Details finden sich in Vorlage 055/2026-12 im Ratsinformationssystem. Da die Bürgerbeteiligung beim zweiten Teilprojekt gesetzlich vorgeschrieben ist, ist eine entspre- chende Informierung der Öffentlichkeit fest vorgesehen. Der zeitliche Rahmen der Umsetzung dieses Abschnitts ist jedoch noch nicht festgelegt, da die Windanlagenbetreiber noch keinen Zu- schlag im Rahmen der Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für Windenergieanlagen an Land bekommen haben. Die erste Ausschreibungsrunde 2026 war stark überzeichnet. Der Frau Dr. Maria Böhme Frau Maria Koch - 2 - Windenergieanlagenbetreiber plant an den nächsten Ausschreiungsrunden weiter teilzunehmen. Erst nach Erteilung des Zuschlags wird der Bau des zweiten Teilprojekts zeitlich terminiert. Die Stadtverwaltung wird die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig informieren, sobald die Umset- zungsphase näherrückt und die Details sowie die Zeitplanung zur finanziellen Beteiligung der Bürgerschaft weiter definiert sind. Frage 2: Welche weiteren Formen der Information & Kommunikation zu den Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung sind seitens der Stadtverwaltung für die Bürgerschaft geplant? Antwort 2: Die Stadtverwaltung nutzt alle ihr zur Verfügung stehende Informationskanäle zur Informierung der Öffentlichkeit. Darunter fallen die gängigen Mittel der Presse, aber auch der Kanäle der sozi- alen Medien. Darüber hinaus sind Informationsveranstaltungen und direkte Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern Bornheims unverzichtbar und sollen durchgeführt werden. Frage 3: Ab wann sollen die verschiedenen Kommunikations- und Informationsformate starten? Antwort 3: Wie bereits unter Antwort 1 beschrieben, soll eine aktive Informierung der Bürgerinnen und Bür- ger rechtzeitig vorab des Baubeginns des Teilprojekts 2 stattfinden. Ein genauer Zeitpunkt hierzu kann noch nicht festgelegt werden. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.05.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Information der Bürgerschaft über die Möglichkeit der finanziellen Beteiligung an Windenergieanlagen nach EEG und BürgEnG“ Sehr geehrte Frau Dr. Böhme, sehr geehrte Frau Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.04.2026 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Im Zusammenhang mit den auf dem Bornheimer Stadtgebiet geplanten Windenergieanlagen be- steht in der Bornheimer Bürgerschaft ein großes Interesse daran, mehr über die Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung nach EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und insbesondere nach BürgEnG (Bürgerenergiegesetz) zu erfahren. Beabsichtigt die Stadtverwaltung, hierzu zeitnah eine Informationsveranstaltung für die interessierte Bürgerschaft durchzuführen? Antwort 1: Die REA hat in Verbindung mit der Alterric in der Konzentrationszone für Windenergie im Rhein- tal zwei Genehmigungen für jeweils sechs Windenergieanlagen (WEA) vorliegen. Das Gesamt- projekt ist in zwei Teilprojekte unterteilt, für die aufgrund ihrer Antragsdaten unterschiedliche ge- setzliche Grundlagen gelten: Teilprojekt 1 (Baubeginn Q1 2026): Dieses Teilprojekt unterliegt dem EEG. Das EEG sieht eine finanzielle Beteiligung der Stadt vor, gibt jedoch keine direkte Beteiligungsmöglichkeit für Bürge- rinnen und Bürger vor. Der städtische Haushalt wird mit einer jährlichen Zahlung von rund 120.000€ in einem Zeitraum von 20 Jahren profitieren. Teilprojekt 2 (Baubeginn noch nicht definiert): Dieses Projekt fällt unter das BürgEnG, welches nach dem EEG im Jahre 2023 in Kraft getreten ist. Neben der kommunalen Teilhabe verpflichtet das BürgEnG die Betreiber dazu, der Bürgerschaft Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten. Für die Bürgerschaft sind dabei Beteiligungsmöglichkeiten von Nachrangdarlehen in einem Volu- men von 1,4 Mrd. € oder ein Verkauf von Anteilen an eine Bürgerenergiegenossenschaft in Höhe von 700.000€ bzw. ein Beteiligungsvolumen in Höhe von 1,4 Mio. € ebenfalls als Nachrangdarle- hen vorgesehen. Weitere Details finden sich in Vorlage 055/2026-12 im Ratsinformationssystem. Da die Bürgerbeteiligung beim zweiten Teilprojekt gesetzlich vorgeschrieben ist, ist eine entspre- chende Informierung der Öffentlichkeit fest vorgesehen. Der zeitliche Rahmen der Umsetzung dieses Abschnitts ist jedoch noch nicht festgelegt, da die Windanlagenbetreiber noch keinen Zu- schlag im Rahmen der Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für Windenergieanlagen an Land bekommen haben. Die erste Ausschreibungsrunde 2026 war stark überzeichnet. Der Frau Dr. Maria Böhme Frau Maria Koch - 2 - Windenergieanlagenbetreiber plant an den nächsten Ausschreiungsrunden weiter teilzunehmen. Erst nach Erteilung des Zuschlags wird der Bau des zweiten Teilprojekts zeitlich terminiert. Die Stadtverwaltung wird die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig informieren, sobald die Umset- zungsphase näherrückt und die Details sowie die Zeitplanung zur finanziellen Beteiligung der Bürgerschaft weiter definiert sind. Frage 2: Welche weiteren Formen der Information & Kommunikation zu den Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung sind seitens der Stadtverwaltung für die Bürgerschaft geplant? Antwort 2: Die Stadtverwaltung nutzt alle ihr zur Verfügung stehende Informationskanäle zur Informierung der Öffentlichkeit. Darunter fallen die gängigen Mittel der Presse, aber auch der Kanäle der sozi- alen Medien. Darüber hinaus sind Informationsveranstaltungen und direkte Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern Bornheims unverzichtbar und sollen durchgeführt werden. Frage 3: Ab wann sollen die verschiedenen Kommunikations- und Informationsformate starten? Antwort 3: Wie bereits unter Antwort 1 beschrieben, soll eine aktive Informierung der Bürgerinnen und Bür- ger rechtzeitig vorab des Baubeginns des Teilprojekts 2 stattfinden. Ein genauer Zeitpunkt hierzu kann noch nicht festgelegt werden. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 112 KB

Dateien

S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 57. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 07.05.2026 Nr. 10 Inhaltsangabe 1. Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 21.05.2026, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, S. 2 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Bekanntmachung Am Donnerstag, 21.05.2026, 18 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift 021/2026 vom 26.03.2026 4 20. Änderung des Flächennutzungsplans in der Ortschaft Widdig, Vergrößerung des Geltungsbereiches (StEA 19.05.2026) 282/2026-7 5 Bebauungsplan Se 32 "Batteriespeicheranlage" in der Ortschaft Sechtem, Aufstellungsbeschluss (StEA 19.05.2026) 296/2026-7 6 Bebauungsplan Bo 46 "Uedorfer Weg" in den Ortschaften Bornheim und Uedorf, Aufstellungsbeschluss, Beschluss der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (StEA 19.05.2026) 283/2026-7 7 Weitergabe von Krediten an städtische Mehrheitsbeteiligungen (HFA 07.05.2026) 212/2026-2 8 Billigung der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“, Projektaufruf 2026 - Schwimmbäder 275/2026-BG 9 Entsendung von Vertreterinnen bzw. Vertretern in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsausschusses Nordrhein- Westfalen (LAGA NRW) (AChI 12.05.2026) 190/2026-5 10 Entsendung von Vertreterinnen bzw. Vertretern in den Hauptausschuss des Landesintegrationsausschusses Nordrhein-Westfalen (AChI 12.05.2026) 191/2026-5 11 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Bornheim, Ortschaft Hersel am 20.09.2026 (HFA 07.05.2026) 194/2026-3 12 Mitteilung betr. nicht ausgeführter Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse 295/2026-1 13 Große Anfrage der UWG-Fraktion vom 20.04.2026 betr. Prüfung eines funktionalen Neubaus für das HallenFreizeitBad Bornheim 294/2026-SBB 14 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortungen von Fragen aus vorherigen Sitzungen 176/2026-1 15 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 16 Technisches Rathaus Kardorf (HFA 07.05.2026) 239/2026-7 17 Mitteilung betr. nicht ausgeführter Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse 329/2026-1 18 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortungen von Fragen aus vorherigen Sitzungen 177/2026-1 19 Anfragen mündlich Stadt Bornheim Bornheim, den 24.04.2026 gez. Christian Mandt Bürgermeister S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 57. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 07.05.2026 Nr. 10 Inhaltsangabe 1. Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 21.05.2026, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, S. 2 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Bekanntmachung Am Donnerstag, 21.05.2026, 18 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift 021/2026 vom 26.03.2026 4 20. Änderung des Flächennutzungsplans in der Ortschaft Widdig, Vergrößerung des Geltungsbereiches (StEA 19.05.2026) 282/2026-7 5 Bebauungsplan Se 32 "Batteriespeicheranlage" in der Ortschaft Sechtem, Aufstellungsbeschluss (StEA 19.05.2026) 296/2026-7 6 Bebauungsplan Bo 46 "Uedorfer Weg" in den Ortschaften Bornheim und Uedorf, Aufstellungsbeschluss, Beschluss der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (StEA 19.05.2026) 283/2026-7 7 Weitergabe von Krediten an städtische Mehrheitsbeteiligungen (HFA 07.05.2026) 212/2026-2 8 Billigung der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“, Projektaufruf 2026 - Schwimmbäder 275/2026-BG 9 Entsendung von Vertreterinnen bzw. Vertretern in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsausschusses Nordrhein- Westfalen (LAGA NRW) (AChI 12.05.2026) 190/2026-5 10 Entsendung von Vertreterinnen bzw. Vertretern in den Hauptausschuss des Landesintegrationsausschusses Nordrhein-Westfalen (AChI 12.05.2026) 191/2026-5 11 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Bornheim, Ortschaft Hersel am 20.09.2026 (HFA 07.05.2026) 194/2026-3 12 Mitteilung betr. nicht ausgeführter Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse 295/2026-1 13 Große Anfrage der UWG-Fraktion vom 20.04.2026 betr. Prüfung eines funktionalen Neubaus für das HallenFreizeitBad Bornheim 294/2026-SBB 14 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortungen von Fragen aus vorherigen Sitzungen 176/2026-1 15 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 16 Technisches Rathaus Kardorf (HFA 07.05.2026) 239/2026-7 17 Mitteilung betr. nicht ausgeführter Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse 329/2026-1 18 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortungen von Fragen aus vorherigen Sitzungen 177/2026-1 19 Anfragen mündlich Stadt Bornheim Bornheim, den 24.04.2026 gez. Christian Mandt Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 86 KB

Dateien

S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 57. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 18.05.2026 Nr. 12 Inhaltsangabe 1. Bekanntmachung Umlegungsausschuss der Stadt Bornheim: Umlegung Sechtem Se 21 (Erfurter Straße), Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans, S. 2 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Umlegung Sechtem Se 21 (Erfurter Straße), Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans U m l e g u n g s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m Bekanntmachung 1. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans Der Umlegungsausschuss der Stadt Bornheim hat nach § 66 Abs. 1 BauGB durch Beschluss vom 28.04.2026 den Umlegungsplan aufgestellt. Der Umlegungsplan besteht aus einem Titelblatt, der allgemeinen Begründung, den Umlegungsregelungen, dem Umlegungsverzeichnis und der Umlegungskarte. Der Umlegung liegt der am 22.04.2026 rechtsverbindlich gewordene Bebauungsplan Se 21 in der Ortschaft Sechtem zugrunde. 2. Bekanntmachung Der Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans wird hiermit nach § 69 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. 3. Möglichkeit der Einsichtnahme bei berechtigtem Interesse Der Umlegungsplan enthält nach § 66 Abs. 2 BauGB den in Aussicht genommenen Neuzustand mit allen tatsächlichen und rechtlichen Änderungen, die die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke erfahren. Der Umlegungsplan kann bei der Geschäftsstelle der Umlegungsstelle der Stadt Bornheim, technisches Rathaus, Auf dem Knickert 10, 53332 Bornheim, gemäß § 69 Abs. 1 BauGB während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Mittwoch 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr Freitag 08:00 bis 12:30 Uhr von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. 4. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten Die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Bornheim vom 25.02.2022 über den Umlegungsbeschluss (Einleitungsbeschluss) enthielt die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Nach § 48 Abs.2 BauGB ist diese Frist mit der Beschlussfassung über die Aufstellung des Umlegungsplans abgelaufen. 5. Zustellung von Auszügen aus dem Umlegungsplan Den am Umlegungsverfahren nach § 48 BauGB Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt (§ 70 BauGB). Bornheim, den 30.04.2026 gez. Stephan Liermann Vorsitzender des Umlegungsausschusses S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 57. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 18.05.2026 Nr. 12 Inhaltsangabe 1. Bekanntmachung Umlegungsausschuss der Stadt Bornheim: Umlegung Sechtem Se 21 (Erfurter Straße), Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans, S. 2 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Umlegung Sechtem Se 21 (Erfurter Straße), Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans U m l e g u n g s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m Bekanntmachung 1. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans Der Umlegungsausschuss der Stadt Bornheim hat nach § 66 Abs. 1 BauGB durch Beschluss vom 28.04.2026 den Umlegungsplan aufgestellt. Der Umlegungsplan besteht aus einem Titelblatt, der allgemeinen Begründung, den Umlegungsregelungen, dem Umlegungsverzeichnis und der Umlegungskarte. Der Umlegung liegt der am 22.04.2026 rechtsverbindlich gewordene Bebauungsplan Se 21 in der Ortschaft Sechtem zugrunde. 2. Bekanntmachung Der Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans wird hiermit nach § 69 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. 3. Möglichkeit der Einsichtnahme bei berechtigtem Interesse Der Umlegungsplan enthält nach § 66 Abs. 2 BauGB den in Aussicht genommenen Neuzustand mit allen tatsächlichen und rechtlichen Änderungen, die die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke erfahren. Der Umlegungsplan kann bei der Geschäftsstelle der Umlegungsstelle der Stadt Bornheim, technisches Rathaus, Auf dem Knickert 10, 53332 Bornheim, gemäß § 69 Abs. 1 BauGB während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Mittwoch 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr Freitag 08:00 bis 12:30 Uhr von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. 4. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten Die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Bornheim vom 25.02.2022 über den Umlegungsbeschluss (Einleitungsbeschluss) enthielt die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Nach § 48 Abs.2 BauGB ist diese Frist mit der Beschlussfassung über die Aufstellung des Umlegungsplans abgelaufen. 5. Zustellung von Auszügen aus dem Umlegungsplan Den am Umlegungsverfahren nach § 48 BauGB Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt (§ 70 BauGB). Bornheim, den 30.04.2026 gez. Stephan Liermann Vorsitzender des Umlegungsausschusses

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 30 KB

Dateien

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 553 KB

Dateien

Dateityp : image/jpeg
Dateigröße: 1 MB

Anliegen nicht gefunden?Schreiben Sie uns!

 

Wurde der von Ihnen gesuchte Begriff nicht gefunden? Dann mailen Sie uns!