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S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 57. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 12.03.2026 Nr. 5 Inhaltsangabe 1. Bekanntmachung: Verleihung der Ehrenamtsmedaille 2026 der Stadt Bornheim, S. 2 2. Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 26.03.2026, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, S. 3-4 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Bekanntmachung Verleihung der Ehrenamtsmedaille 2026 der Stadt Bornheim Vorschlag zur Ehrung: Vorschlagsberechtigt sind alle Bornheimer Bürgerinnen und Bürger sowie alle Vereine, Organisationen und Initiativen, die ihren Sitz in der Stadt Bornheim haben. Selbstvorschläge sind nicht zulässig. Vorgeschlagen werden können natürliche Personen, die sich in der Stadt Bornheim in besonderer Weise durch ehrenamtliches Engagement für das Gemeinwohl verdient gemacht haben. Es sind keine Vorbedingungen an Alter, Geschlecht, Amt oder Zugehörigkeit zu einem Verein, einer Organisation oder Initiative gestellt. Einreichung der Vorschläge: Vorschläge für potenzielle Preisträgerinnen und Preisträger können vom 13. März bis zum 20. Mai 2026 eingereicht werden. Das Vorschlagsformular ist im Internet unter www.bornheim.de/ehrenamtsmedaille zu finden oder bei der Ehrenamtskoordinatorin Sabine Hübel im Rathaus, Raum 506, erhältlich. Das ausgefüllte Formular kann per Post gesendet werden an: Stadt Bornheim, Ehrenamts- koordinatorin Sabine Hübel, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim oder per E-Mail an: ehrenamtsmedaille@stadt-bornheim.de. Auswahl der Preisträger:innen und Preisverleihung: Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch den Ausschuss für Kultur, Ehrenamt und Feuerwehr. Die Verleihung findet im Rahmen der offiziellen Veranstaltung zum Ehrenamtstag am Ende des Jahres 2026 statt. Es werden bis zu drei Ehrenamtsmedaillen pro Jahr vergeben. Mit der Verleihung der Ehrenamtsmedaille ist ein Geldpreis in Höhe von 500 Euro verbunden. Dieser Geldpreis kommt dem in Bornheim ansässigen Verein, der Organisation oder Initiative zugute, für die die geehrte Person tätig ist. Ist die geehrte Person nicht Mitglied eines Vereins, einer Organisation oder Initiative, bestimmt die geehrte Person einen in Bornheim ansässigen Verein, eine Organisation oder Initiative als Empfänger des Geldpreises. Weitere Informationen liefert die Richtlinie für die Verleihung der Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim. Diese ist im Internet abrufbar unter: www.bornheim.de/ehrenamtsmedaille. Fragen beantwortet Ehrenamtskoordinatorin Sabine Hübel gerne telefonisch unter 02222 945-209 oder per E-Mail an: sabine.huebel@stadt-bornheim.de. S e i t e | 3 Bekanntmachung Am Donnerstag, 26.03.2026, 18 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 009/2026 vom 05.02.2026 4 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 120/2026-1 5 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen im Haushaltsjahr 2026 (HFA 19.03.2026) 168/2026-2 6 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in die Energiewende RheinEifel eG (HFA 19.03.2026) 151/2026-1 7 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in die Mitgliederversammlung Energieagentur Rhein-Sieg e.V. 114/2026-12 8 Vereinbarungen zur Beteiligung an Windenergieanlagen (UmwA 25.02.2026) 059/2026-12 9 Bebauungsplan Se 21 in der Ortschaft Sechtem; Ergebnis der erneuten Offenlage; Satzungsbeschluss (StEA 11.03.2026) 077/2026-7 10 Bebauungsplan Hm 02 in den Ortschaften Rösberg und Hemmerich; Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB; Offenlagebeschluss (StEA 11.03.2026) 122/2026-7 11 15. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Hemmerich; Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB; Offenlagebeschluss (StEA 11.03.2026) 123/2026-7 12 Sondernutzung des Peter-Fryns-Platzes durch eine Außengastronomie 171/2026-9 13 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung betr. Beschulung von Schülerinnen und Schülern an der Bornheimer Verbundschule 182/2026-13 14 Antrag der FDP-Fraktion vom 21.12.2025 betr. Abschaffung des Klimachecks in Ratsvorlagen (UmwA 25.02.2026) 023/2026-12 15 Antrag der FDP-Fraktion vom 26.01.2026, hier eingegangen am 26.02.2026, betr. Bornheims Wirtschaft stärken - ein Turbo für unser Gewerbe 175/2026-7 16 Große Anfrage der UWG-Fraktion vom 26.02.2026 betr. aktueller Stand der Schwimmkurse im HallenFreizeitBad und dem avisierten Ausbau der Schwimmkurskapazitäten 174/2026-SBB 17 Mitteilung zur aktuellen Flüchtlingssituation 18 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortungen von Fragen aus vorherigen Sitzungen 154/2026-1 19 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 20 Gründung und Beteiligung der e-regio GmbH & Co. KG an Projektgesellschaften und zur Gründung von Zwischenholdinggesellschaften zur Bündelung der Projektgesellschaften (HFA 19.03.2026) 150/2026-2 21 Beitritt der Stadt Bornheim in die zu gründende Energiewende Rhein- Eifel eG (HFA 19.03.2026) 158/2026-2 22 Bebauungsplan Bo 05 Kallenberg Entwicklungsträgervertrag 019/2026-7 S e i t e | 4 (HFA 19.03.2026) 23 Vereinbarungen zur Beteiligung an Windenergieanlagen (UmwA 25.02.2026) 087/2026-12 24 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortungen von Fragen aus vorherigen Sitzungen 155/2026-1 25 Anfragen mündlich Stadt Bornheim Bornheim, den 27.02.2026 gez. Christian Mandt Bürgermeister S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 57. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 12.03.2026 Nr. 5 Inhaltsangabe 1. Bekanntmachung: Verleihung der Ehrenamtsmedaille 2026 der Stadt Bornheim, S. 2 2. Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 26.03.2026, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, S. 3-4 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Bekanntmachung Verleihung der Ehrenamtsmedaille 2026 der Stadt Bornheim Vorschlag zur Ehrung: Vorschlagsberechtigt sind alle Bornheimer Bürgerinnen und Bürger sowie alle Vereine, Organisationen und Initiativen, die ihren Sitz in der Stadt Bornheim haben. Selbstvorschläge sind nicht zulässig. Vorgeschlagen werden können natürliche Personen, die sich in der Stadt Bornheim in besonderer Weise durch ehrenamtliches Engagement für das Gemeinwohl verdient gemacht haben. Es sind keine Vorbedingungen an Alter, Geschlecht, Amt oder Zugehörigkeit zu einem Verein, einer Organisation oder Initiative gestellt. Einreichung der Vorschläge: Vorschläge für potenzielle Preisträgerinnen und Preisträger können vom 13. März bis zum 20. Mai 2026 eingereicht werden. Das Vorschlagsformular ist im Internet unter www.bornheim.de/ehrenamtsmedaille zu finden oder bei der Ehrenamtskoordinatorin Sabine Hübel im Rathaus, Raum 506, erhältlich. Das ausgefüllte Formular kann per Post gesendet werden an: Stadt Bornheim, Ehrenamts- koordinatorin Sabine Hübel, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim oder per E-Mail an: ehrenamtsmedaille@stadt-bornheim.de. Auswahl der Preisträger:innen und Preisverleihung: Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch den Ausschuss für Kultur, Ehrenamt und Feuerwehr. Die Verleihung findet im Rahmen der offiziellen Veranstaltung zum Ehrenamtstag am Ende des Jahres 2026 statt. Es werden bis zu drei Ehrenamtsmedaillen pro Jahr vergeben. Mit der Verleihung der Ehrenamtsmedaille ist ein Geldpreis in Höhe von 500 Euro verbunden. Dieser Geldpreis kommt dem in Bornheim ansässigen Verein, der Organisation oder Initiative zugute, für die die geehrte Person tätig ist. Ist die geehrte Person nicht Mitglied eines Vereins, einer Organisation oder Initiative, bestimmt die geehrte Person einen in Bornheim ansässigen Verein, eine Organisation oder Initiative als Empfänger des Geldpreises. Weitere Informationen liefert die Richtlinie für die Verleihung der Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim. Diese ist im Internet abrufbar unter: www.bornheim.de/ehrenamtsmedaille. Fragen beantwortet Ehrenamtskoordinatorin Sabine Hübel gerne telefonisch unter 02222 945-209 oder per E-Mail an: sabine.huebel@stadt-bornheim.de. S e i t e | 3 Bekanntmachung Am Donnerstag, 26.03.2026, 18 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 009/2026 vom 05.02.2026 4 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 120/2026-1 5 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen im Haushaltsjahr 2026 (HFA 19.03.2026) 168/2026-2 6 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in die Energiewende RheinEifel eG (HFA 19.03.2026) 151/2026-1 7 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in die Mitgliederversammlung Energieagentur Rhein-Sieg e.V. 114/2026-12 8 Vereinbarungen zur Beteiligung an Windenergieanlagen (UmwA 25.02.2026) 059/2026-12 9 Bebauungsplan Se 21 in der Ortschaft Sechtem; Ergebnis der erneuten Offenlage; Satzungsbeschluss (StEA 11.03.2026) 077/2026-7 10 Bebauungsplan Hm 02 in den Ortschaften Rösberg und Hemmerich; Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB; Offenlagebeschluss (StEA 11.03.2026) 122/2026-7 11 15. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Hemmerich; Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB; Offenlagebeschluss (StEA 11.03.2026) 123/2026-7 12 Sondernutzung des Peter-Fryns-Platzes durch eine Außengastronomie 171/2026-9 13 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung betr. Beschulung von Schülerinnen und Schülern an der Bornheimer Verbundschule 182/2026-13 14 Antrag der FDP-Fraktion vom 21.12.2025 betr. Abschaffung des Klimachecks in Ratsvorlagen (UmwA 25.02.2026) 023/2026-12 15 Antrag der FDP-Fraktion vom 26.01.2026, hier eingegangen am 26.02.2026, betr. Bornheims Wirtschaft stärken - ein Turbo für unser Gewerbe 175/2026-7 16 Große Anfrage der UWG-Fraktion vom 26.02.2026 betr. aktueller Stand der Schwimmkurse im HallenFreizeitBad und dem avisierten Ausbau der Schwimmkurskapazitäten 174/2026-SBB 17 Mitteilung zur aktuellen Flüchtlingssituation 18 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortungen von Fragen aus vorherigen Sitzungen 154/2026-1 19 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 20 Gründung und Beteiligung der e-regio GmbH & Co. KG an Projektgesellschaften und zur Gründung von Zwischenholdinggesellschaften zur Bündelung der Projektgesellschaften (HFA 19.03.2026) 150/2026-2 21 Beitritt der Stadt Bornheim in die zu gründende Energiewende Rhein- Eifel eG (HFA 19.03.2026) 158/2026-2 22 Bebauungsplan Bo 05 Kallenberg Entwicklungsträgervertrag 019/2026-7 S e i t e | 4 (HFA 19.03.2026) 23 Vereinbarungen zur Beteiligung an Windenergieanlagen (UmwA 25.02.2026) 087/2026-12 24 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortungen von Fragen aus vorherigen Sitzungen 155/2026-1 25 Anfragen mündlich Stadt Bornheim Bornheim, den 27.02.2026 gez. Christian Mandt Bürgermeister

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S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 57. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 17.03.2026 Nr. 6 Inhaltsangabe 1. Bekanntmachung OGE: Ankündigung von Kartierungsarbeiten für den North Sea CO2 Corridor, S. 2-3 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Essen, 13.03.2026 Ortsübliche Bekanntmachung: Ankündigung von Kartierungsarbeiten für den North Sea CO2 Corridor Liebe Bürgerinnen und Bürger, wir, die Open Grid Europe GmbH (OGE) aus Essen, planen, aktuell eine CO2-Pipeline, den „North Sea CO2 Corridor“ (NSCC). Der NSCC ist eine geplante Transportleitung, durch die CO₂ aus Industrieanlagen transportiert werden soll. Es geht dabei um CO₂, das sich, selbst mit modernster Technik kaum oder gar nicht vermeiden lässt – etwa bei der Zement- und Kalkproduktion, in der Chemieindustrie oder bei der Müllverbrennung. Aktuell befinden wir uns in der Vorbereitung der Raumverträglichkeitsprüfung, bei der die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen betroffenen öffentlichen Stellen beteiligt werden. In der Raumverträglichkeitsprüfung werden mehrere mögliche Trassenkorridore für die CO₂- Leitung geprüft. Ziel ist es, einen raumverträglichen Korridor zu ermitteln. Um die Planungen zu präzisieren und die Erstellung der Unterlagen für das sich anschließende Genehmigungsverfahren nach § 4 Abs. 1 des Kohlendioxid-Speicherung-und- Transport-Gesetz (KSpTG) fortzuführen, müssen Vorarbeiten (hier: Kartierungen) durchgeführt werden, die weiter unten kurz beschrieben werden. Der im Rahmen der Vorarbeiten untersuchte Bereich ist der sogenannte Planungsraum. Er ist deutlich größer als die Flächen, die von der Trasse selbst oder von den Bauarbeiten berührt werden. Die hier beschriebenen Maßnahmen können grundsätzlich im möglichen Trassenkorridor, im Bereich von potenziellen Trassierungsvarianten sowie im potenziellen naturschutzfachlichen Einwirkungsbereich des Vorhabens stattfinden. Das bedeutet, dass auch Bereiche untersucht werden, die vom Bau und späteren Betrieb der Pipeline möglicherweise nicht oder nicht direkt berührt werden. Im Zusammenhang mit den Vorarbeiten kann ein Betreten von Privatgrundstücken notwendig sein. Die notwendigen Vorarbeiten werden durch beauftragte Unternehmen vorgenommen, die Maßnahmen dieser Art regelmäßig und sorgfältig durchführen. Die Unternehmen sind ausdrücklich angewiesen, bei erforderlichen Betretungen der Grundstücke äußerst achtsam vorzugehen. Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der erforderlichen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 4a Abs. 3 Satz 1 KSpTG i.V.m. § 44 EnWG. Gemäß § 44 Abs. 1 EnWG haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung eines Vorhabens notwendige Untersuchungen zu dulden. OGE setzt bei der Durchführung dieser notwendigen Arbeiten ausdrücklich auf Kooperation und arbeitet mit den Eigentümern und Nutzungsberechtigten wie Pächtern zusammen. Sollte es im Rahmen der Untersuchungen wider Erwarten zu Schädigungen kommen, werden diese im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften entschädigt. Mit den Vorarbeiten wird nicht über den Bau der geplanten CO2-Leitung entschieden. Alle Vorarbeiten sind im folgenden Zeitraum geplant: März 2026 – September 2026 Eine detaillierte Beschreibung der geplanten Vorarbeiten ist nachfolgend aufgeführt: S e i t e | 3 Naturschutzfachliche Kartierungen Fachleute für Naturschutz, Forst- und Landwirtschaft sind vom ersten Moment an in die Planung einer neuen Trasse eingebunden. Mit der naturschutzfachlichen Kartierung – also die Bestandserhebung der im Planungsraum vorhandenen Tier- und Pflanzenwelt – werden alle umweltfachlichen Schutzgüter ermittelt und verifiziert. Die Durchführung von Kartierarbeiten stellt damit die Basis für die Festlegung einer möglichst umweltverträglichen Trasse dar und reduziert spätere Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauausführung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns. Sie erreichen uns telefonisch unter 0201 3642-12635 oder per E-Mail an Isabelle.wippich@oge.net Wir bedanken uns vorab für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team OGE Geplanter Trassenverlauf Noth Sea CO2 Corridor: S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 57. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 17.03.2026 Nr. 6 Inhaltsangabe 1. Bekanntmachung OGE: Ankündigung von Kartierungsarbeiten für den North Sea CO2 Corridor, S. 2-3 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Essen, 13.03.2026 Ortsübliche Bekanntmachung: Ankündigung von Kartierungsarbeiten für den North Sea CO2 Corridor Liebe Bürgerinnen und Bürger, wir, die Open Grid Europe GmbH (OGE) aus Essen, planen, aktuell eine CO2-Pipeline, den „North Sea CO2 Corridor“ (NSCC). Der NSCC ist eine geplante Transportleitung, durch die CO₂ aus Industrieanlagen transportiert werden soll. Es geht dabei um CO₂, das sich, selbst mit modernster Technik kaum oder gar nicht vermeiden lässt – etwa bei der Zement- und Kalkproduktion, in der Chemieindustrie oder bei der Müllverbrennung. Aktuell befinden wir uns in der Vorbereitung der Raumverträglichkeitsprüfung, bei der die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen betroffenen öffentlichen Stellen beteiligt werden. In der Raumverträglichkeitsprüfung werden mehrere mögliche Trassenkorridore für die CO₂- Leitung geprüft. Ziel ist es, einen raumverträglichen Korridor zu ermitteln. Um die Planungen zu präzisieren und die Erstellung der Unterlagen für das sich anschließende Genehmigungsverfahren nach § 4 Abs. 1 des Kohlendioxid-Speicherung-und- Transport-Gesetz (KSpTG) fortzuführen, müssen Vorarbeiten (hier: Kartierungen) durchgeführt werden, die weiter unten kurz beschrieben werden. Der im Rahmen der Vorarbeiten untersuchte Bereich ist der sogenannte Planungsraum. Er ist deutlich größer als die Flächen, die von der Trasse selbst oder von den Bauarbeiten berührt werden. Die hier beschriebenen Maßnahmen können grundsätzlich im möglichen Trassenkorridor, im Bereich von potenziellen Trassierungsvarianten sowie im potenziellen naturschutzfachlichen Einwirkungsbereich des Vorhabens stattfinden. Das bedeutet, dass auch Bereiche untersucht werden, die vom Bau und späteren Betrieb der Pipeline möglicherweise nicht oder nicht direkt berührt werden. Im Zusammenhang mit den Vorarbeiten kann ein Betreten von Privatgrundstücken notwendig sein. Die notwendigen Vorarbeiten werden durch beauftragte Unternehmen vorgenommen, die Maßnahmen dieser Art regelmäßig und sorgfältig durchführen. Die Unternehmen sind ausdrücklich angewiesen, bei erforderlichen Betretungen der Grundstücke äußerst achtsam vorzugehen. Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der erforderlichen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 4a Abs. 3 Satz 1 KSpTG i.V.m. § 44 EnWG. Gemäß § 44 Abs. 1 EnWG haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung eines Vorhabens notwendige Untersuchungen zu dulden. OGE setzt bei der Durchführung dieser notwendigen Arbeiten ausdrücklich auf Kooperation und arbeitet mit den Eigentümern und Nutzungsberechtigten wie Pächtern zusammen. Sollte es im Rahmen der Untersuchungen wider Erwarten zu Schädigungen kommen, werden diese im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften entschädigt. Mit den Vorarbeiten wird nicht über den Bau der geplanten CO2-Leitung entschieden. Alle Vorarbeiten sind im folgenden Zeitraum geplant: März 2026 – September 2026 Eine detaillierte Beschreibung der geplanten Vorarbeiten ist nachfolgend aufgeführt: S e i t e | 3 Naturschutzfachliche Kartierungen Fachleute für Naturschutz, Forst- und Landwirtschaft sind vom ersten Moment an in die Planung einer neuen Trasse eingebunden. Mit der naturschutzfachlichen Kartierung – also die Bestandserhebung der im Planungsraum vorhandenen Tier- und Pflanzenwelt – werden alle umweltfachlichen Schutzgüter ermittelt und verifiziert. Die Durchführung von Kartierarbeiten stellt damit die Basis für die Festlegung einer möglichst umweltverträglichen Trasse dar und reduziert spätere Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauausführung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns. Sie erreichen uns telefonisch unter 0201 3642-12635 oder per E-Mail an Isabelle.wippich@oge.net Wir bedanken uns vorab für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team OGE Geplanter Trassenverlauf Noth Sea CO2 Corridor:

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Arbeitszeit, Vergütung und Personalmanagement 1.1 Stundensituation im ASD. Wann bekommt der ASD mehr Stunden bzw. wann werden die eigentlich verfügbaren Stunden freigegeben? Antwort: • Alle laut Stellenplan verfügbaren Stunden stehen dem ASD zur Verfü- gung. • Aus der letzten Auswahlrunde wurde eine Vollzeitstelle besetzt – diese Mitarbeiterin wird zum 01.01.2026 beginnen • Aktuell laufen erneut Vorstellungsgespräche – besetzt werden können noch 55 Stunden. • Über das im Stellenplan ausgewiesene Stundenkontingent hinaus könnte frühestens im Rahmen des kommenden Stellenplanverfahrens entschie- den werden 1.2 Wahldienst: Das Thema Wahldienst ist eine ganz heikle Geschichte. Mit- arbeiter der Stadt Bornheim erhalten unterschiedliche Goodies: a. Erfrischungsgeld b. einen Tag Sonderurlaub Als Niederschriftenprüfer erhält man lediglich die Stunden und zur absoluten Krönung wird einem dann auch noch eine halbe Stunde Mittag abgezogen. Ich bitte um Prüfung, ob das Ganze bitte für ALLE gleich belohnt wird, wenn man schon zusätzlich zu den nor- malen Werktagen (in diesem Jahr sogar zwei) die Sonntage schon komplett nicht mit der Familie planen kann. Vielen Dank! Antwort: • Bei der Tätigkeit im Wahlvorstand handelt es sich um ein Ehrenamt. Hier ist rechtlich zwingend ein Erfrischungsgeld zu zahlen. Bei der Tä- tigkeit im erweiterten Wahlbüro handelt es sich nicht um ein Ehrenamt, sondern um die reguläre dienstliche Tätigkeit. Dafür ist ein Erfri- schungsgeld rechtlich nicht möglich. Die betroffenen Personen erhalten Zeitausgleich und Zuschläge. 1.3 Überstundenregelungen: Eine Frage an die/den neue(n) Bürgermeis- ter/in: Wie wird die künftige Regelung mit evtl. Überstundenguthaben sein? Antwort: Anwendung der Regelung § 9 Abs. 2 DV GLAZ; Ausgleich von Überstunden grundsätzlich als Freizeitausgleich. Werden die Überstunden nicht bis zum Ende des Quartals abgebaut, werden diese über die Abrechnung ausgezahlt. 1.4 Telearbeit und Desksharing: Wieso wird die Telearbeit wieder stärker reglementiert? Sollte man nicht dort, wo es die Tätigkeitsfelder zulassen, die Telearbeit möglichst ausweiten und in Kombination mit Desksharing nicht durch eine Redu- zierung an notwendigen Bürokapazitäten/Außenstellen, Kosten zu spa- ren/den Haushalt zu entlasten? Antwort: Die Telearbeit wird derzeit nicht zurückgefahren, sondern im Rahmen der be- stehenden Dienstvereinbarung sowie der geltenden Leitlinien präziser ausge- staltet. Ziel ist es, die bereits erreichte Flexibilität weiterhin zu gewährleisten und zugleich klare, verlässliche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten si- cherzustellen. Gerade dort, wo Aufgabenprofile dies ermöglichen, bleibt Tele- arbeit ein wichtiger Bestandteil moderner Arbeitsorganisation. Elemente wie Desksharing, effizientere Flächennutzung und eine verantwortungsvolle Haus- haltsführung werden weiterhin berücksichtigt und entwickeln sich parallel zu den organisatorischen Vorgaben fort. Kurz gesagt: Die Telearbeit wird nicht eingeschränkt, sondern auf Basis des bestehenden Regelwerks weiter konkre- tisiert und stabilisiert. 1.5 Müssen sich alle Mitarbeiter/innen zum Rauchen ausstempeln? Antwort: • Gemäß § 7 Abs 4 der Dienstvereinbarung Gleitende Arbeitszeit sind auch Raucherpausen im Zeiterfassungs-System zu erfassen. Die DV GLAZ ist im Intranet im Abschnitt Dienstvereinbarungen zu finden. Die hier vereinbarten Regelungen sind wichtig, von allgemeinem Interesse und zu beachten. 1.6 Prozessbeschreibung und Onboarding: Wünschenswert wäre, wenn der Fokus mehr auf Prozessbeschreibung (Wissensmanagement/Onboar- ding) gelegt wird. Vor allem in Hinblick auf die immer stärker werdende Fluktuation der Mitarbeiter und dem Fachkräftemangel. Antwort: • Dem stimmt die Dienststelle zu. Angesichts von Demographie, Fluktua- tion und des anhaltenden Fachkräftemangels gewinnt eine klar struktu- rierte Prozessbeschreibung zunehmend an Bedeutung. Ein systemati- sches Wissensmanagement sowie ein gut aufgebautes Onboarding tra- gen wesentlich dazu bei, Einarbeitungszeiten zu verkürzen, Wissen zu sichern und neue Mitarbeitende schneller handlungsfähig zu machen. Eine stärkere Fokussierung auf diese Aspekte ist daher sinnvoll und un- terstützt nachhaltig die Stabilität und Leistungsfähigkeit der Organisa- tion. Dieser Herausforderung wird sich die Verwaltung stellen. Link zum Bereich Onboarding mit vorhandenem Konzept und Check- liste: Leitfaden neue Beschäftigte - Stadt Bornheim. Die Beschreibung des Onboarding-Prozesses mit Hilfe von Picture kann ergänzt werden. https://www.bornheim.de/personalbereich/leitfaden-neue-beschaeftigte 1.7 Personalentwicklung und Weiterbildungsmöglichkeiten: Ebenfalls wün- schenswert wäre ein klareres und umfangreicheres Personalentwick- lungskonzept (perspektivische Weiterbildungsmöglichkeiten für uns als Mitarbeiter der Stadt Bornheim) #Mitarbeiter in der Verwaltung halten/Ab- wanderung verhindern. Antwort: • Der Wunsch nach einem klaren und umfassenden Personalentwick- lungskonzept ist nachvollziehbar und berechtigt. Transparente, per- spektivische Weiterbildungsmöglichkeiten sind ein wesentlicher Faktor, um Mitarbeitende langfristig zu binden, Motivation zu fördern und Ab- wanderung zu vermeiden. Ein strukturiertes Personalentwicklungskon- zept schafft Planungssicherheit, eröffnet Entwicklungsperspektiven in- nerhalb der Stadtverwaltung Bornheim und stärkt zugleich die Attraktivi- tät der Verwaltung als Arbeitgeber. • Ein Schritt dahin: Ein strukturiertes Schulungskonzept ist derzeit in Vor- bereitung. Es wird den Bereich Pflichtschulungen abdecken, aber ins- besondere auch freiwillige Schulungsangebote in den unterschiedlichs- ten Bereichen (Bsp. Kommunikation, Selbstmanagement, Neu in der Verwaltung etc.) bieten. 1.8 Überlastung: Welche Ideen gibt es von Seiten der Stadt Bornheim/ des Bürgermeisters zum Thema Überlastung? Antwort: Mögliche Maßnahmen lassen sich wie folgt einteilen: • Arbeitsorganisation & Prozesse o Klare Priorisierung von Aufgaben (Fokus auf das Wesentliche) o Transparente Prioritäten im Team und realistische Bearbeitungs- zeiträume o Besprechungen kürzen oder bündeln, unnötige Abstimmungen eliminieren o Realistische Personalplanung (Engpässe frühzeitig erkennen, temporäre Unterstützung organisieren o Nutzung von Kanban-Boards zur Arbeitsorganisation im Team • Führung, Kultur & Kommunikation o Mitarbeitende sollen Belastungen frühzeitig ansprechen können o Vorbildfunktion der Führungskräfte (keine rund-um-die-Uhr-er- reichbarkeit) o Belastungen anerkennen, Prioritäten vorgeben o Klarheit über Ziele, Veränderungen, Erwartungen • Individuelle Unterstützung & Ressourcen o Schulungsangebote zu Stressmanagement/ Selbstorganisation o Mentale Gesundheitsangebote (Coaching, Employee Assistance Programs (EAP) o Flexible Arbeitszeitmodelle o Regelungen schaffen gegen Dauerunterrbechungen; “Ruhebe- reiche“ schaffen o Bewegte Pausen 1.9 Es ist fraglich und bedenklich warum bei Neueinstellungen mehr Wert auf Feuerwehrzugehörigkeit als auf die benötigten Fähigkeiten gelegt wird. Die Kollegen werden dadurch in ihren Bereichen nur noch mehr überlastet wie so schon. Wird jetzt gewollt das Kollegen mit gesundheit- lichen Problemen ausfallen? Antwort: • Die Personalauswahl richtet sich in allen Fällen nach dem benötigten An- forderungs- und Qualifikationsprofil. Dies bedeutet, dass formal nur dieje- nigen zu Vorstellungsgesprächen geladen werden – egal ob extern oder intern – die das Anforderungsprofil der Stelle erfüllen. Grundsätzlich wird es begrüßt, wenn Bewerbende, die die Formalkriterien erfüllen, im Vor- stellungsgespräch überzeugt haben und dann Mitglied der Feuerwehr sind, den Tagesalarm in Bornheim unterstützen, um die Einsatzfähigkeit unserer Freiwilligen Feuerwehr sicherzustellen 2. Arbeitsumfeld, Infrastruktur und Arbeitsschutz 2.1 Brandschutz bzw. fehlende Rauchmelder im Gebäude Brunnenallee 31 Antwort: • Zur Notwendigkeit von Rauchmeldern ist eine Klarstellung erforderlich. Nach §47 BauO NRW sind Rauchmelder für Wohnungen gefordert, für andere Nutzungen zunächst nicht. In dem Brandschutzkonzept für diese Nutzung sind keine Rauchmelder gefordert und folglich nicht notwendig. Es wäre gut, dies gegenüber den MA zu kommunizieren, um Missver- ständnisse auszuräumen. 2.2 Zentrales Ausschalten der Heizungen im Herbst macht Raumtemperatur in den Büros zu kalt. 2.3 Zentrales Abschalten der Heizungsanlage bzw. Nichtanschalten der Hei- zung vor Oktober führt mitunter zu nicht zumutbaren Raumtemperaturen. Büros im Herbst zu kalt! Antwort: • Es ist sichergestellt, dass die Heizungsanlagen während der Heizperiode ordnungsgemäß in Betrieb sind. Sollte es zu tatsächlichen Störungen kommen, bittet die Dienststelle darum, den Hausmeister gerne zu infor- mieren. 2.4 Ist es vorgesehen, im Ratstrakt wieder fließendes Wasser für die Be- schäftigten zum Händewaschen oder zum Geschirrspülen zu installie- ren? Antwort: • Im Ratstrakt sind keine Leitungsanlagen zurückgebaut worden. Wenn es sich hier um einen neuen Bedarf handelt, kann dieser auf dem Dienstweg gerne konkretisiert mitgeteilt werden. 2.5 Fluchtweg und Sicherheitsfragen: Wann wird der Fluchtweg der in den Kassenräumen neu eingerichtet wurde, ausgeschildert? Seit der "inoffi- ziellen" Einrichtung können Teile der Büros nicht mehr verschlossen werden. Es besteht ein hoher Unsicherheitsfaktor, weil die Büros nun für Jedermann und zu jeder Zeit zugänglich sind. Antwort: • Die Maßnahme ist abgeschlossen. Beide Türwächter sind angebracht und die Schließ-Berechtigungen entsprechend der Vorgabe von Amt 2.2 verteilt. Somit kann keine Person ohne Schließberechtigung mehr unbe- merkt zum Tresor gelangen. 2.6 Die Ladesäule wird durch Kollegen mit E-Autos als Parkplatz miss- braucht. Da es auch Kollegen gibt, die hier tatsächlich nur laden wollen und nicht an die dafür vorgesehenen Säulen stehen können, ist das sehr ärgerlich. Ich fände etwas mehr Rücksichtnahme, dass man nicht gerade an den beiden Lademöglichkeiten "parkt", schön. 2.7 PS, wenn ein Auto geladen wurde, kann es grundsätzlich weggefahren werden. Es wäre nämlich möglich, dass weitere Autos zum Laden vorfah- ren und diese würden sich auch über freie Säulen freuen. Antwort: • Die Gepflogenheiten an Ladesäulen für E-Autos sind E-Auto-Fahrern hin- länglich bekannt. Die öffentliche Ladesäule vor dem Rathaus bietet die Möglichkeit, dass 3 Fahrzeuge gleichzeitig geladen werden können. Diese Parkflächen unmittelbar vor, rechts und links der Station sind wie in der Fragestellung/Hinweis ausgeführt für die Zeit des Ladens zu nutzen. 3. Kommunikation und Führung 3.1 Wie kann Kommunikation zwischen Abteilungen und von "oben nach unten" verbessert werden? 3.2 Wertschätzender Umgang mit Mitarbeitenden seitens der Vorgesetzten. Antwort: • Eine bessere Kommunikation zwischen Abteilungen sowie „von oben nach unten“ entsteht vor allem durch klar definierte Kommunikations- wege, feste Zuständigkeiten und transparente Informationskanäle. Regel- mäßige kurze Abstimmungsformate und klar beschriebene Schnittstellen helfen, Missverständnisse zu vermeiden und Doppelarbeit zu reduzieren. Entscheidungen sollten nachvollziehbar begründet und zeitnah kommuni- ziert werden; eine verbindliche Rückmeldung auf Anfragen schafft Ver- lässlichkeit. • Ein wertschätzender Umgang seitens der Führungskräfte zeigt sich insbe- sondere durch klare, respektvolle und zeitgerechte Kommunikation, durch das Ernstnehmen von Rückmeldungen sowie durch den persönlichen Austausch statt unnötig langer Schriftwechsel. Führungskräfte haben da- bei eine Vorbildfunktion für eine offene, verbindliche und respektvolle Ge- sprächskultur. 3.3 Werden Überlastungsanzeigen in Zukunft wieder an den Bürgermeister/ die Bürgermeisterin weitergeleitet? Antwort: • Alle Überlastungsanzeigen werden grundsätzlich an den Bürgermeister adressiert. Der Bürgermeister überträgt die Durchführung der Gespräche zur Erörterung der jeweiligen Überlastungssituation an die zuständige Führungsebene, da auf dieser Ebene unmittelbar Abhilfe geschaffen wer- den kann. 4. Spezifische Fragen aus den Kitas 4.1 In den Kitas arbeiten ein nicht unbedeutender Teil der Beschäftigten der Stadt Bornheim. Bisher beschränkte sich die Zusammenarbeit der Bürgermeister in erster Linie auf die Beschäftigten der Verwaltung (Bsp. Weihnachtsumtrunk, Rundgang vor Weihnachten...). Wie stellt sich der neue Bürgermeister die Zusammenarbeit mit den Beschäftig- ten der Kitas vor? Hat er Ideen, wie er näher an den Beschäftigten und an den Themen der Kitabeschäftigten sein kann? 4.2 Umgang mit der Zeiterfassung in Kitas bzgl. der Hinterlegung von fes- ten Dienstzeiten. Antwort: • Derzeit werden die im Rahmendienstplan von der Einrichtungsleitung festgelegten Zeitvorgaben sukzessive in Novatime hinterlegt. Die vollständige Integration sämtlicher Einrichtungen ist bis Frühjahr 2026 vorgesehen. 4.3 Bargeldverwaltung in Kitas und die Nutzung von EC-Karten. Antwort: • Die EC-Karten werden voraussichtlich zum neuen Jahr kommen! Der- zeit wird eine praktikable Umsetzung vorbereitet. Sobald der Prozess final ausgearbeitet ist, erfolgt eine Rückmeldung sowie die strukturierte Weitergabe der Informationen an alle Kitas. Ziel ist es, eine alltagstaug- liche, transparente und verlässliche Lösung für alle Beteiligten bereitzu- stellen. 4.4 Warum kann bei Abbau von Überstunden in den Kitas keine Vertre- tung geordert werden? Antwort: • Für den laufenden Kita-Betrieb muss die personelle Mindestbesetzung jederzeit sichergestellt sein. Der Abbau von Überstunden ist daher nur dann möglich, wenn der Kitabetrieb gewährleistet bleibt. • Der Einsatz von Vertretungskräften ist kein reguläres Instrument zur Unterstützung beim Überstundenabbau, sondern ein reines Notfallsys- tem. Es wird ausschließlich dann aktiviert, wenn aufgrund kurzfristiger und unausweichlicher Ausfälle die Mindestbesetzung nicht mehr ge- währleistet werden kann. Zudem ist der Einsatz von Vertretungskräften mit zusätzlichen Kosten verbunden, sodass dieses Instrument gezielt und verantwortungsvoll eingesetzt wird, um den Betrieb in Ausnahmesi- tuationen abzusichern. 4.5 Warum dürfen MA der Verwaltung am Betriebsausflug arbeiten, ob- wohl im Rathaus kein Publikumsverkehr ist und für Bedienstete der Kitas ist dies nicht erlaubt. Zu tun gäbe es genug. Antwort: • Der Betriebsausflug ist eine anerkannte Teambuilding-Maßnahme und dient der Stärkung der Zusammenarbeit, der Kommunikation und der gemeinsamen Verantwortung im Arbeitsalltag. Diese Form der Begeg- nung ist ein wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Teamkultur und damit auch ein Dienst an der Organisation. Um dies allen Beschäftigten aus dem Kitabereich zu ermöglichen, ist der Beschluss frühzeitig an die Elternschaft zu kommunizieren, dass die Kita geschlossen bleibt. Im Hinblick auf die Funktion des Betriebsausflugs besteht eine große Ak- zeptanz durch die Elternschaft. Bleibt Personal in der Kita vor Ort, um interne Aufgaben zu erledigen, stellt sich für Eltern unweigerlich die Frage, weshalb trotz anwesender Mitarbeitender keine Betreuung stattfinden kann. Dies würde zu Missverständnissen, Unzufriedenheit und Unklarheiten führen. 4.6 Körperliche Angriffe von Kindern auf Kita-Mitarbeiter (Umgang und Schutz): Wie reagiere ich, wenn ein Kind mich körperlich angreift? Treten, schlagen pitschen Brille vom Gesicht reißt... 4.7 Was wird getan, um Erzieher zu schützen, wenn sie von Kindern kör- perlich angegriffen werden z. B. geschlagen, getreten, gebissen, ge- kniffen, Brille aus dem Gesicht gerissen, Haare ausgerissen? Antwort: • Körperliche Übergriffe stellen Mitarbeitende in den Kitas zunehmend vor große Herausforderungen. Diese Situationen werden ernst genom- men und sind ein zentrales Thema innerhalb der Fachabteilung. • Wesentlich ist zunächst, dass entsprechende Vorfälle konsequent über die Leitung an die Fachberatung gemeldet und auf dem Dienstweg transparent gemacht werden. Nur so können Bedarfe erkannt, bewertet und geeignete Maßnahmen eingeleitet werden. Bereits jetzt werden – unter Einbindung der Fachberatung – verschiedene Unterstützungsan- gebote installiert, die auf einen professionellen und sicheren Umgang mit belastenden Situationen abzielen. Dazu gehören unter anderem: o gezielte Fortbildungen und Schulungen, o Coachings und Teamcoachings, o Supervisionen, o kollegiale Fallberatungen. • Da der Umfang solcher Vorfälle zunimmt und auch die Intensität einzel- ner Situationen steigt, arbeitet die Fachabteilung zudem an einem Handlungskonzept. Dieses wird klare Handlungsleitlinien und Vorge- hensweisen enthalten, die sowohl den Schutz der Mitarbeitenden als auch die pädagogische Begleitung der Kinder in herausfordernden Situ- ationen in den Blick nehmen. • Nach Fertigstellung werden die erarbeiteten Inhalte den bereits in den Kitas vorhandenen Schutzkonzepten angefügt und entsprechend er- gänzt. Ziel ist es, allen Mitarbeitenden ein verlässliches, fachlich abge- stimmtes Instrument an die Hand zu geben, um diese bestmöglich schützen zu können. 4.8 Wieso haben wir in den Kitas nicht genug Erzieherstühle oder völlig überalterte? Antwort: • In den Kitas sind grundsätzlich Erzieherstühle vorhanden. Allerdings wird ein Großteil dieser Stühle in der Praxis kaum oder gar nicht ge- nutzt, obwohl sie allen arbeitsrechtlichen Vorgaben entsprechen und durch Arbeitsschutz und Personalrat (PR) als geeignet eingestuft wurden. Aus den Rückmeldungen der Teams zeigt sich jedoch deutlich, dass viele dieser Modelle nicht mehr kitatauglich sind und den heutigen Anforderungen des pädagogischen Alltags – insbesondere hinsichtlich Ergonomie, Bewegungsfreiheit, Flexibilität und Alltagstauglichkeit – nicht mehr entsprechen. • Diese Hinweise werden bereits seit längerer Zeit an Arbeitsschutz und PR weitergegeben, verbunden mit der Bitte, die bisherigen Modelle zu überprüfen und nach aktuellen, wirklich praxistauglichen Standards al- ternative Stuhlvarianten zu identifizieren. Ziel ist es, ergonomische, si- chere und praxisnahe Stühle anzuschaffen, die von den Mitarbeitenden tatsächlich genutzt werden und nicht ungenutzt in den Gruppen stehen, weil sie für den Kita-Alltag ungeeignet sind. • Es bringt wenig, fehlende Stühle nachzubestellen, wenn selbst die vor- handenen Modelle im Alltag kaum benutzt werden. Daher ist eine Ab- stimmung mit Arbeitsschutz und PR zwingend notwendig, um festzule- gen, welche Stuhlmodelle zeitgemäß, praktikabel und für die Mitarbei- tenden wirklich geeignet sind, bevor weitere Beschaffungen erfolgen. Nur so kann ein nachhaltiger, ressourcenschonender und fachlich sinn- voller Einsatz von Mitteln gewährleistet werden. • Sollten konkret Erzieherstühle benötigt und bestellt werden, erfolgt die Bestellung weiterhin über die jeweilige Leitung an Frau Heike Domnick, die die Kita-Beschaffung verantwortet. Allerdings besteht aus den Kitas der klare Wunsch, zukünftig Stühle anzuschaffen, die den pädagogi- schen Anforderungen entsprechen und von den Mitarbeitenden auch wirklich genutzt werden können – daher ist die vorherige Abstimmung mit Arbeitsschutz und PR ein notwendiger Schritt, um arbeitsrechtliche Vorgaben und praktische Anforderungen sinnvoll zusammenzuführen. 4.9 Hallo, ich bin Alltagshelferin in einer Kita und würde mir wünschen ei- nen unbefristeten Vertrag zu erhalten. Ich bin Teil des Teams und meine Arbeit vom pädagogischen Personal gewürdigt. Ein weiterer Vertag für ein Jahr oder sogar nur ein halbes Jahr ist wenig bis gar nicht wertschätzend. Antwort: • Die Fachabteilung steht zu diesem Thema bereits im engen Austausch mit der Personalabteilung. Für den Bereich der Alltagshelfer*innen ist die Zuständigkeit für Vertragsformen und arbeitsrechtliche Entscheidun- gen dort. Entsprechend wird erbeten, dass die Antwort zu dieser Frage- stellung von der Personalabteilung erfolgt. • Grundsätzlich ist uns bewusst, dass viele Alltagshelfer*innen fester Be- standteil ihrer Kita-Teams sind und ihre Arbeit im pädagogischen Alltag sehr geschätzt wird. Der Wunsch nach einer langfristigen Perspektive ist daher nachvollziehbar und wird in den Gesprächen mit der Personalab- teilung ausdrücklich mittransportiert. • Gleichzeitig ist es wichtig zu betonen, dass die Beschäftigung von All- tagshelfer*innen an die jeweils programmbezogenen, zeitlich befristeten Landesmittel geknüpft ist. Die aktuelle Befristung spiegelt deshalb nicht fehlende Wertschätzung wider, sondern ist eine Folge der befristeten Landesförderung. • Die Verlängerung der Beschäftigungsverhältnisse unserer Kolleg*innen im Tätigkeitsfeld der Alltagshelfer*innen erfolgt grundsätzlich vorbehalt- lich der entsprechenden Förderung sowie der Personalverordnung (PVO) des Landes Nordrhein-Westfalen. Eine unbefristete Einstellung kann daher derzeit bedauerlicherweise nicht in Aussicht gestellt werden. 4.10 Gruppenleitung und Bezahlung in Kitas: Warum werden Gruppen- leitungen nicht höher bezahlt? Sie übernehmen viel Organisationen, Verantwortung und Entlastung des Leitungsteams. Bislang arbeitet eine GL pro Bono. 4.11 Warum wird eine Gruppenleitung nicht höher bezahlt? Antwort: • Eine Eingruppierung in die nächsthöhere Entgeltgruppe S 8b kann aus- schließlich erfolgen, sofern eine besonders schwierige fachliche Tätig- keit vorliegt. Bei der Tätigkeit der Gruppenleitung sind die hierfür erfor- derlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. 4.12 Wieviel Geld wird im laufenden Jahr für Kitas bereitgestellt? Gibt es dazu schon konkrete Zahlen? Antwort: • Es wird in den Kitas ein Pauschalsatz pro Gruppe angesetzt für alle lau- fenden Kosten der Kitas. Zu Anfang des Kitajahres (zeitlich in Abhängig- keit der Genehmigungslage des Haushalts) wird das Budget pro Kita mitgeteilt. Im laufenden Jahr wird regelmäßig über das jeweilige Budget und die finanziellen Mittel, die den Kitas im laufenden Jahr zur Verfü- gung stehen, informiert. Dies erfolgt transparent und nachvollziehbar, sodass normalerweise ein aktueller Budgetüberblick bei den Leitungen vorliegen sollte. 4.13 Wie plant die Gemeinde, dem aktuellen Fachkräftemangel in den Kitas entgegenzuwirken? Antwort: • Aktuell befindet sich die Stadt Bornheim in der erfreulichen Situation, ei- nen Personalschlüssel oberhalb der im KiBiz definierten Mindestwerte vorzuhalten. Gleichwohl sind wir uns der zunehmend anspruchsvoller werdenden Arbeitsbedingungen in den Kindertageseinrichtungen be- wusst und bemühen uns fortlaufend um die Gewinnung zusätzlicher pä- dagogischer Fachkräfte. Zu diesem Zweck verfolgen wir verschiedene Maßnahmen der Personalakquise, unter anderem die Dauerausschrei- bung für unsere Kindertageseinrichtungen, die Präsenz auf Berufs- und Ausbildungsmessen sowie Arbeitgeberwerbung im öffentlichen Perso- nennahverkehr und an Bahnstationen. 4.14 Ist eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels in naher Zukunft vorgesehen? Antwort: • Der Betreuungsschlüssel richtet sich nach den Vorgaben des KiBiz und bildet zusammen mit der vorgeschriebenen Mindestbesetzung sowie den möglichen angesetzten, darüberhinausgehenden Fachkraftstunden die Grundlage für den Personalschlüssel in den Kitas. • Für die städtischen Kitas in Bornheim kann an dieser Stelle deutlich zu- rückgemeldet werden, dass der Betreuungsschlüssel, so wie er aktuell umgesetzt wird, nicht weiter ausgeweitet oder angehoben werden wird. Der Grund hierfür ist, dass wir bereits jetzt über der gesetzlichen Min- destbesetzung und den zusätzlichen Fachkraftstunden liegen. Gleichzei- tig ist uns bewusst, dass die theoretischen Zahlen auf dem Papier nicht immer der praktischen Realität entsprechen. Gerade die deutlich zuneh- menden krankheitsbedingten Ausfälle sowie die hohen körperlichen und psychischen Belastungen im Kita-Alltag führen dazu, dass sich der Be- treuungsschlüssel in der Praxis herausfordernd gestaltet. Dennoch zeigt sich gerade hier, wie wertvoll die aktuellen Rahmenbedingungen in Bornheim sind: o Durch die angesetzten Personalstunden müssen wir im Vergleich zu vielen anderen Kommunen deutlich seltener Betreuungszeiten reduzieren oder Gruppen/Kitas aufgrund von Personalmangel schließen. Die bestehenden Regelungen sorgen somit maßgeb- lich dafür, dass der Betrieb in den meisten Fällen aufrechterhalten werden kann. o Sollte sich im Rahmen der geplanten KiBiz-Evolution oder dem darin enthaltenen Vier-Punkte-Plan zukünftig etwas verändern, kann dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht prognostiziert wer- den. Diese Entwicklungen liegen auf Landesebene und sind der- zeit nicht konkret absehbar. • Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Betreuungsschlüssel in den städtischen Kitas Bornheims aktuell überdurchschnittlich im Ver- gleich zu vielen anderen Trägern ist. 4.15 Wo kann man interne freie Stellen in den Kitas finden? Antwort: • Derzeit gibt es keine zentrale Übersicht, in der freie Stellen in den Kitas von Mitarbeitenden eingesehen werden können. Der Hinweis ist jedoch in- teressant; ein solches internes Stellenboard wäre hilfreich für Transparenz und Besetzungsprozesse. Wir nehmen den Ansatz auf und prüfen, ob und wie eine entsprechende Lösung umgesetzt werden könnte. 4.16 Gibt es konkrete Maßnahmen, um die Arbeitsbelastung des Kita- Personals zu reduzieren? Antwort: • Die Frage nach der Reduzierung der Arbeitsbelastung ist seit Corona ein fortlaufendes Thema in der täglichen Arbeit der Leitungen und der Fachberatung. Eine pauschale Antwort gibt es hierbei nicht, da jede Kita, jedes Team und jede Situation unterschiedliche Rahmenbedingun- gen mit sich bringen. Daher erfolgt die Betrachtung individuell, gemein- sam mit den Leitungen, den Fachberatungen - sowie gegebenenfalls mit dem Team – wo erforderlich. Ziel ist es, innerhalb der gegebenen Möglichkeiten passgenaue Entlastungen zu schaffen und Arbeitspro- zesse so zu gestalten, dass sie im Alltag bestmöglich handhabbar sind. • Zu den Aufgaben der Leitungen und der Fachberatung gehört es, konti- nuierlich zu prüfen, wo Anpassungen, Veränderungen oder unterstüt- zende Maßnahmen sinnvoll sind. Dazu zählt beispielsweise die Optimie- rung von Abläufen, die Klärung von Verantwortlichkeiten, Unterstützung im Umgang mit herausfordernden Situationen sowie die Nutzung beste- hender Hilfs-,Beratungs- und Fortbildungsangebote. • Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass perspektivische Entlastun- gen auch durch gesetzliche Änderungen entstehen können. Mit Blick auf die angekündigte KIBIZ-Reform ist derzeit jedoch noch nicht absehbar, ob und in welchem Umfang dort künftig Verbesserungen oder Entlastun- gen für das pädagogische Personal vorgesehen sein werden. Dies bleibt abzuwarten. • Grundsätzlich gilt: Die Fachabteilung, die Leitungen und die Fachbera- tung arbeiten kontinuierlich daran, im Rahmen der bestehenden Vorga- ben und Möglichkeiten die Arbeitsbedingungen bestmöglich zu gestal- ten, individuelle Lösungen zu finden und das Personal im Alltag zu un- terstützen. 5. Langfristige und strukturelle Fragen 5.1 Sind Beratungen zur Rente, wie in allen Kommunen RSK auch (z.B. St. Augustin, Bad Honnef, Siegburg etc.) angedacht? 5.2 Wunsch Rentenberatungsangebot im Vorfeld der Rente vor Ort in Born- heim/Rathaus anbieten - Modell wie in anderen Kommunen auch z.B. Siegburg, St. Augustin, Bad Honnef etc. Baby Boomer gehen in Rente, Angebot würde sicher genutzt. Antwort: • Grundsätzlich finden bereits kleinere Beratungsangebote im Rahmen von Personalgesprächen auf Wunsch in der Personalabteilung statt. Hierzu erhalten all diejenigen eine Möglichkeit, die in den nächsten 5 Jahren in Rente gehen. Die Personalabteilung schreibt diesen Perso- nenkreis regelmäßig zum Ende eines Jahres an. Das Beratungsangebot soll ab dem nächsten Jahr durch Nutzung interner Synergieeffekte wei- ter ausgebaut werden. Arbeitszeit, Vergütung und Personalmanagement 1.1 Stundensituation im ASD. Wann bekommt der ASD mehr Stunden bzw. wann werden die eigentlich verfügbaren Stunden freigegeben? Antwort: • Alle laut Stellenplan verfügbaren Stunden stehen dem ASD zur Verfü- gung. • Aus der letzten Auswahlrunde wurde eine Vollzeitstelle besetzt – diese Mitarbeiterin wird zum 01.01.2026 beginnen • Aktuell laufen erneut Vorstellungsgespräche – besetzt werden können noch 55 Stunden. • Über das im Stellenplan ausgewiesene Stundenkontingent hinaus könnte frühestens im Rahmen des kommenden Stellenplanverfahrens entschie- den werden 1.2 Wahldienst: Das Thema Wahldienst ist eine ganz heikle Geschichte. Mit- arbeiter der Stadt Bornheim erhalten unterschiedliche Goodies: a. Erfrischungsgeld b. einen Tag Sonderurlaub Als Niederschriftenprüfer erhält man lediglich die Stunden und zur absoluten Krönung wird einem dann auch noch eine halbe Stunde Mittag abgezogen. Ich bitte um Prüfung, ob das Ganze bitte für ALLE gleich belohnt wird, wenn man schon zusätzlich zu den nor- malen Werktagen (in diesem Jahr sogar zwei) die Sonntage schon komplett nicht mit der Familie planen kann. Vielen Dank! Antwort: • Bei der Tätigkeit im Wahlvorstand handelt es sich um ein Ehrenamt. Hier ist rechtlich zwingend ein Erfrischungsgeld zu zahlen. Bei der Tä- tigkeit im erweiterten Wahlbüro handelt es sich nicht um ein Ehrenamt, sondern um die reguläre dienstliche Tätigkeit. Dafür ist ein Erfri- schungsgeld rechtlich nicht möglich. Die betroffenen Personen erhalten Zeitausgleich und Zuschläge. 1.3 Überstundenregelungen: Eine Frage an die/den neue(n) Bürgermeis- ter/in: Wie wird die künftige Regelung mit evtl. Überstundenguthaben sein? Antwort: Anwendung der Regelung § 9 Abs. 2 DV GLAZ; Ausgleich von Überstunden grundsätzlich als Freizeitausgleich. Werden die Überstunden nicht bis zum Ende des Quartals abgebaut, werden diese über die Abrechnung ausgezahlt. 1.4 Telearbeit und Desksharing: Wieso wird die Telearbeit wieder stärker reglementiert? Sollte man nicht dort, wo es die Tätigkeitsfelder zulassen, die Telearbeit möglichst ausweiten und in Kombination mit Desksharing nicht durch eine Redu- zierung an notwendigen Bürokapazitäten/Außenstellen, Kosten zu spa- ren/den Haushalt zu entlasten? Antwort: Die Telearbeit wird derzeit nicht zurückgefahren, sondern im Rahmen der be- stehenden Dienstvereinbarung sowie der geltenden Leitlinien präziser ausge- staltet. Ziel ist es, die bereits erreichte Flexibilität weiterhin zu gewährleisten und zugleich klare, verlässliche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten si- cherzustellen. Gerade dort, wo Aufgabenprofile dies ermöglichen, bleibt Tele- arbeit ein wichtiger Bestandteil moderner Arbeitsorganisation. Elemente wie Desksharing, effizientere Flächennutzung und eine verantwortungsvolle Haus- haltsführung werden weiterhin berücksichtigt und entwickeln sich parallel zu den organisatorischen Vorgaben fort. Kurz gesagt: Die Telearbeit wird nicht eingeschränkt, sondern auf Basis des bestehenden Regelwerks weiter konkre- tisiert und stabilisiert. 1.5 Müssen sich alle Mitarbeiter/innen zum Rauchen ausstempeln? Antwort: • Gemäß § 7 Abs 4 der Dienstvereinbarung Gleitende Arbeitszeit sind auch Raucherpausen im Zeiterfassungs-System zu erfassen. Die DV GLAZ ist im Intranet im Abschnitt Dienstvereinbarungen zu finden. Die hier vereinbarten Regelungen sind wichtig, von allgemeinem Interesse und zu beachten. 1.6 Prozessbeschreibung und Onboarding: Wünschenswert wäre, wenn der Fokus mehr auf Prozessbeschreibung (Wissensmanagement/Onboar- ding) gelegt wird. Vor allem in Hinblick auf die immer stärker werdende Fluktuation der Mitarbeiter und dem Fachkräftemangel. Antwort: • Dem stimmt die Dienststelle zu. Angesichts von Demographie, Fluktua- tion und des anhaltenden Fachkräftemangels gewinnt eine klar struktu- rierte Prozessbeschreibung zunehmend an Bedeutung. Ein systemati- sches Wissensmanagement sowie ein gut aufgebautes Onboarding tra- gen wesentlich dazu bei, Einarbeitungszeiten zu verkürzen, Wissen zu sichern und neue Mitarbeitende schneller handlungsfähig zu machen. Eine stärkere Fokussierung auf diese Aspekte ist daher sinnvoll und un- terstützt nachhaltig die Stabilität und Leistungsfähigkeit der Organisa- tion. Dieser Herausforderung wird sich die Verwaltung stellen. Link zum Bereich Onboarding mit vorhandenem Konzept und Check- liste: Leitfaden neue Beschäftigte - Stadt Bornheim. Die Beschreibung des Onboarding-Prozesses mit Hilfe von Picture kann ergänzt werden. https://www.bornheim.de/personalbereich/leitfaden-neue-beschaeftigte 1.7 Personalentwicklung und Weiterbildungsmöglichkeiten: Ebenfalls wün- schenswert wäre ein klareres und umfangreicheres Personalentwick- lungskonzept (perspektivische Weiterbildungsmöglichkeiten für uns als Mitarbeiter der Stadt Bornheim) #Mitarbeiter in der Verwaltung halten/Ab- wanderung verhindern. Antwort: • Der Wunsch nach einem klaren und umfassenden Personalentwick- lungskonzept ist nachvollziehbar und berechtigt. Transparente, per- spektivische Weiterbildungsmöglichkeiten sind ein wesentlicher Faktor, um Mitarbeitende langfristig zu binden, Motivation zu fördern und Ab- wanderung zu vermeiden. Ein strukturiertes Personalentwicklungskon- zept schafft Planungssicherheit, eröffnet Entwicklungsperspektiven in- nerhalb der Stadtverwaltung Bornheim und stärkt zugleich die Attraktivi- tät der Verwaltung als Arbeitgeber. • Ein Schritt dahin: Ein strukturiertes Schulungskonzept ist derzeit in Vor- bereitung. Es wird den Bereich Pflichtschulungen abdecken, aber ins- besondere auch freiwillige Schulungsangebote in den unterschiedlichs- ten Bereichen (Bsp. Kommunikation, Selbstmanagement, Neu in der Verwaltung etc.) bieten. 1.8 Überlastung: Welche Ideen gibt es von Seiten der Stadt Bornheim/ des Bürgermeisters zum Thema Überlastung? Antwort: Mögliche Maßnahmen lassen sich wie folgt einteilen: • Arbeitsorganisation & Prozesse o Klare Priorisierung von Aufgaben (Fokus auf das Wesentliche) o Transparente Prioritäten im Team und realistische Bearbeitungs- zeiträume o Besprechungen kürzen oder bündeln, unnötige Abstimmungen eliminieren o Realistische Personalplanung (Engpässe frühzeitig erkennen, temporäre Unterstützung organisieren o Nutzung von Kanban-Boards zur Arbeitsorganisation im Team • Führung, Kultur & Kommunikation o Mitarbeitende sollen Belastungen frühzeitig ansprechen können o Vorbildfunktion der Führungskräfte (keine rund-um-die-Uhr-er- reichbarkeit) o Belastungen anerkennen, Prioritäten vorgeben o Klarheit über Ziele, Veränderungen, Erwartungen • Individuelle Unterstützung & Ressourcen o Schulungsangebote zu Stressmanagement/ Selbstorganisation o Mentale Gesundheitsangebote (Coaching, Employee Assistance Programs (EAP) o Flexible Arbeitszeitmodelle o Regelungen schaffen gegen Dauerunterrbechungen; “Ruhebe- reiche“ schaffen o Bewegte Pausen 1.9 Es ist fraglich und bedenklich warum bei Neueinstellungen mehr Wert auf Feuerwehrzugehörigkeit als auf die benötigten Fähigkeiten gelegt wird. Die Kollegen werden dadurch in ihren Bereichen nur noch mehr überlastet wie so schon. Wird jetzt gewollt das Kollegen mit gesundheit- lichen Problemen ausfallen? Antwort: • Die Personalauswahl richtet sich in allen Fällen nach dem benötigten An- forderungs- und Qualifikationsprofil. Dies bedeutet, dass formal nur dieje- nigen zu Vorstellungsgesprächen geladen werden – egal ob extern oder intern – die das Anforderungsprofil der Stelle erfüllen. Grundsätzlich wird es begrüßt, wenn Bewerbende, die die Formalkriterien erfüllen, im Vor- stellungsgespräch überzeugt haben und dann Mitglied der Feuerwehr sind, den Tagesalarm in Bornheim unterstützen, um die Einsatzfähigkeit unserer Freiwilligen Feuerwehr sicherzustellen 2. Arbeitsumfeld, Infrastruktur und Arbeitsschutz 2.1 Brandschutz bzw. fehlende Rauchmelder im Gebäude Brunnenallee 31 Antwort: • Zur Notwendigkeit von Rauchmeldern ist eine Klarstellung erforderlich. Nach §47 BauO NRW sind Rauchmelder für Wohnungen gefordert, für andere Nutzungen zunächst nicht. In dem Brandschutzkonzept für diese Nutzung sind keine Rauchmelder gefordert und folglich nicht notwendig. Es wäre gut, dies gegenüber den MA zu kommunizieren, um Missver- ständnisse auszuräumen. 2.2 Zentrales Ausschalten der Heizungen im Herbst macht Raumtemperatur in den Büros zu kalt. 2.3 Zentrales Abschalten der Heizungsanlage bzw. Nichtanschalten der Hei- zung vor Oktober führt mitunter zu nicht zumutbaren Raumtemperaturen. Büros im Herbst zu kalt! Antwort: • Es ist sichergestellt, dass die Heizungsanlagen während der Heizperiode ordnungsgemäß in Betrieb sind. Sollte es zu tatsächlichen Störungen kommen, bittet die Dienststelle darum, den Hausmeister gerne zu infor- mieren. 2.4 Ist es vorgesehen, im Ratstrakt wieder fließendes Wasser für die Be- schäftigten zum Händewaschen oder zum Geschirrspülen zu installie- ren? Antwort: • Im Ratstrakt sind keine Leitungsanlagen zurückgebaut worden. Wenn es sich hier um einen neuen Bedarf handelt, kann dieser auf dem Dienstweg gerne konkretisiert mitgeteilt werden. 2.5 Fluchtweg und Sicherheitsfragen: Wann wird der Fluchtweg der in den Kassenräumen neu eingerichtet wurde, ausgeschildert? Seit der "inoffi- ziellen" Einrichtung können Teile der Büros nicht mehr verschlossen werden. Es besteht ein hoher Unsicherheitsfaktor, weil die Büros nun für Jedermann und zu jeder Zeit zugänglich sind. Antwort: • Die Maßnahme ist abgeschlossen. Beide Türwächter sind angebracht und die Schließ-Berechtigungen entsprechend der Vorgabe von Amt 2.2 verteilt. Somit kann keine Person ohne Schließberechtigung mehr unbe- merkt zum Tresor gelangen. 2.6 Die Ladesäule wird durch Kollegen mit E-Autos als Parkplatz miss- braucht. Da es auch Kollegen gibt, die hier tatsächlich nur laden wollen und nicht an die dafür vorgesehenen Säulen stehen können, ist das sehr ärgerlich. Ich fände etwas mehr Rücksichtnahme, dass man nicht gerade an den beiden Lademöglichkeiten "parkt", schön. 2.7 PS, wenn ein Auto geladen wurde, kann es grundsätzlich weggefahren werden. Es wäre nämlich möglich, dass weitere Autos zum Laden vorfah- ren und diese würden sich auch über freie Säulen freuen. Antwort: • Die Gepflogenheiten an Ladesäulen für E-Autos sind E-Auto-Fahrern hin- länglich bekannt. Die öffentliche Ladesäule vor dem Rathaus bietet die Möglichkeit, dass 3 Fahrzeuge gleichzeitig geladen werden können. Diese Parkflächen unmittelbar vor, rechts und links der Station sind wie in der Fragestellung/Hinweis ausgeführt für die Zeit des Ladens zu nutzen. 3. Kommunikation und Führung 3.1 Wie kann Kommunikation zwischen Abteilungen und von "oben nach unten" verbessert werden? 3.2 Wertschätzender Umgang mit Mitarbeitenden seitens der Vorgesetzten. Antwort: • Eine bessere Kommunikation zwischen Abteilungen sowie „von oben nach unten“ entsteht vor allem durch klar definierte Kommunikations- wege, feste Zuständigkeiten und transparente Informationskanäle. Regel- mäßige kurze Abstimmungsformate und klar beschriebene Schnittstellen helfen, Missverständnisse zu vermeiden und Doppelarbeit zu reduzieren. Entscheidungen sollten nachvollziehbar begründet und zeitnah kommuni- ziert werden; eine verbindliche Rückmeldung auf Anfragen schafft Ver- lässlichkeit. • Ein wertschätzender Umgang seitens der Führungskräfte zeigt sich insbe- sondere durch klare, respektvolle und zeitgerechte Kommunikation, durch das Ernstnehmen von Rückmeldungen sowie durch den persönlichen Austausch statt unnötig langer Schriftwechsel. Führungskräfte haben da- bei eine Vorbildfunktion für eine offene, verbindliche und respektvolle Ge- sprächskultur. 3.3 Werden Überlastungsanzeigen in Zukunft wieder an den Bürgermeister/ die Bürgermeisterin weitergeleitet? Antwort: • Alle Überlastungsanzeigen werden grundsätzlich an den Bürgermeister adressiert. Der Bürgermeister überträgt die Durchführung der Gespräche zur Erörterung der jeweiligen Überlastungssituation an die zuständige Führungsebene, da auf dieser Ebene unmittelbar Abhilfe geschaffen wer- den kann. 4. Spezifische Fragen aus den Kitas 4.1 In den Kitas arbeiten ein nicht unbedeutender Teil der Beschäftigten der Stadt Bornheim. Bisher beschränkte sich die Zusammenarbeit der Bürgermeister in erster Linie auf die Beschäftigten der Verwaltung (Bsp. Weihnachtsumtrunk, Rundgang vor Weihnachten...). Wie stellt sich der neue Bürgermeister die Zusammenarbeit mit den Beschäftig- ten der Kitas vor? Hat er Ideen, wie er näher an den Beschäftigten und an den Themen der Kitabeschäftigten sein kann? 4.2 Umgang mit der Zeiterfassung in Kitas bzgl. der Hinterlegung von fes- ten Dienstzeiten. Antwort: • Derzeit werden die im Rahmendienstplan von der Einrichtungsleitung festgelegten Zeitvorgaben sukzessive in Novatime hinterlegt. Die vollständige Integration sämtlicher Einrichtungen ist bis Frühjahr 2026 vorgesehen. 4.3 Bargeldverwaltung in Kitas und die Nutzung von EC-Karten. Antwort: • Die EC-Karten werden voraussichtlich zum neuen Jahr kommen! Der- zeit wird eine praktikable Umsetzung vorbereitet. Sobald der Prozess final ausgearbeitet ist, erfolgt eine Rückmeldung sowie die strukturierte Weitergabe der Informationen an alle Kitas. Ziel ist es, eine alltagstaug- liche, transparente und verlässliche Lösung für alle Beteiligten bereitzu- stellen. 4.4 Warum kann bei Abbau von Überstunden in den Kitas keine Vertre- tung geordert werden? Antwort: • Für den laufenden Kita-Betrieb muss die personelle Mindestbesetzung jederzeit sichergestellt sein. Der Abbau von Überstunden ist daher nur dann möglich, wenn der Kitabetrieb gewährleistet bleibt. • Der Einsatz von Vertretungskräften ist kein reguläres Instrument zur Unterstützung beim Überstundenabbau, sondern ein reines Notfallsys- tem. Es wird ausschließlich dann aktiviert, wenn aufgrund kurzfristiger und unausweichlicher Ausfälle die Mindestbesetzung nicht mehr ge- währleistet werden kann. Zudem ist der Einsatz von Vertretungskräften mit zusätzlichen Kosten verbunden, sodass dieses Instrument gezielt und verantwortungsvoll eingesetzt wird, um den Betrieb in Ausnahmesi- tuationen abzusichern. 4.5 Warum dürfen MA der Verwaltung am Betriebsausflug arbeiten, ob- wohl im Rathaus kein Publikumsverkehr ist und für Bedienstete der Kitas ist dies nicht erlaubt. Zu tun gäbe es genug. Antwort: • Der Betriebsausflug ist eine anerkannte Teambuilding-Maßnahme und dient der Stärkung der Zusammenarbeit, der Kommunikation und der gemeinsamen Verantwortung im Arbeitsalltag. Diese Form der Begeg- nung ist ein wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Teamkultur und damit auch ein Dienst an der Organisation. Um dies allen Beschäftigten aus dem Kitabereich zu ermöglichen, ist der Beschluss frühzeitig an die Elternschaft zu kommunizieren, dass die Kita geschlossen bleibt. Im Hinblick auf die Funktion des Betriebsausflugs besteht eine große Ak- zeptanz durch die Elternschaft. Bleibt Personal in der Kita vor Ort, um interne Aufgaben zu erledigen, stellt sich für Eltern unweigerlich die Frage, weshalb trotz anwesender Mitarbeitender keine Betreuung stattfinden kann. Dies würde zu Missverständnissen, Unzufriedenheit und Unklarheiten führen. 4.6 Körperliche Angriffe von Kindern auf Kita-Mitarbeiter (Umgang und Schutz): Wie reagiere ich, wenn ein Kind mich körperlich angreift? Treten, schlagen pitschen Brille vom Gesicht reißt... 4.7 Was wird getan, um Erzieher zu schützen, wenn sie von Kindern kör- perlich angegriffen werden z. B. geschlagen, getreten, gebissen, ge- kniffen, Brille aus dem Gesicht gerissen, Haare ausgerissen? Antwort: • Körperliche Übergriffe stellen Mitarbeitende in den Kitas zunehmend vor große Herausforderungen. Diese Situationen werden ernst genom- men und sind ein zentrales Thema innerhalb der Fachabteilung. • Wesentlich ist zunächst, dass entsprechende Vorfälle konsequent über die Leitung an die Fachberatung gemeldet und auf dem Dienstweg transparent gemacht werden. Nur so können Bedarfe erkannt, bewertet und geeignete Maßnahmen eingeleitet werden. Bereits jetzt werden – unter Einbindung der Fachberatung – verschiedene Unterstützungsan- gebote installiert, die auf einen professionellen und sicheren Umgang mit belastenden Situationen abzielen. Dazu gehören unter anderem: o gezielte Fortbildungen und Schulungen, o Coachings und Teamcoachings, o Supervisionen, o kollegiale Fallberatungen. • Da der Umfang solcher Vorfälle zunimmt und auch die Intensität einzel- ner Situationen steigt, arbeitet die Fachabteilung zudem an einem Handlungskonzept. Dieses wird klare Handlungsleitlinien und Vorge- hensweisen enthalten, die sowohl den Schutz der Mitarbeitenden als auch die pädagogische Begleitung der Kinder in herausfordernden Situ- ationen in den Blick nehmen. • Nach Fertigstellung werden die erarbeiteten Inhalte den bereits in den Kitas vorhandenen Schutzkonzepten angefügt und entsprechend er- gänzt. Ziel ist es, allen Mitarbeitenden ein verlässliches, fachlich abge- stimmtes Instrument an die Hand zu geben, um diese bestmöglich schützen zu können. 4.8 Wieso haben wir in den Kitas nicht genug Erzieherstühle oder völlig überalterte? Antwort: • In den Kitas sind grundsätzlich Erzieherstühle vorhanden. Allerdings wird ein Großteil dieser Stühle in der Praxis kaum oder gar nicht ge- nutzt, obwohl sie allen arbeitsrechtlichen Vorgaben entsprechen und durch Arbeitsschutz und Personalrat (PR) als geeignet eingestuft wurden. Aus den Rückmeldungen der Teams zeigt sich jedoch deutlich, dass viele dieser Modelle nicht mehr kitatauglich sind und den heutigen Anforderungen des pädagogischen Alltags – insbesondere hinsichtlich Ergonomie, Bewegungsfreiheit, Flexibilität und Alltagstauglichkeit – nicht mehr entsprechen. • Diese Hinweise werden bereits seit längerer Zeit an Arbeitsschutz und PR weitergegeben, verbunden mit der Bitte, die bisherigen Modelle zu überprüfen und nach aktuellen, wirklich praxistauglichen Standards al- ternative Stuhlvarianten zu identifizieren. Ziel ist es, ergonomische, si- chere und praxisnahe Stühle anzuschaffen, die von den Mitarbeitenden tatsächlich genutzt werden und nicht ungenutzt in den Gruppen stehen, weil sie für den Kita-Alltag ungeeignet sind. • Es bringt wenig, fehlende Stühle nachzubestellen, wenn selbst die vor- handenen Modelle im Alltag kaum benutzt werden. Daher ist eine Ab- stimmung mit Arbeitsschutz und PR zwingend notwendig, um festzule- gen, welche Stuhlmodelle zeitgemäß, praktikabel und für die Mitarbei- tenden wirklich geeignet sind, bevor weitere Beschaffungen erfolgen. Nur so kann ein nachhaltiger, ressourcenschonender und fachlich sinn- voller Einsatz von Mitteln gewährleistet werden. • Sollten konkret Erzieherstühle benötigt und bestellt werden, erfolgt die Bestellung weiterhin über die jeweilige Leitung an Frau Heike Domnick, die die Kita-Beschaffung verantwortet. Allerdings besteht aus den Kitas der klare Wunsch, zukünftig Stühle anzuschaffen, die den pädagogi- schen Anforderungen entsprechen und von den Mitarbeitenden auch wirklich genutzt werden können – daher ist die vorherige Abstimmung mit Arbeitsschutz und PR ein notwendiger Schritt, um arbeitsrechtliche Vorgaben und praktische Anforderungen sinnvoll zusammenzuführen. 4.9 Hallo, ich bin Alltagshelferin in einer Kita und würde mir wünschen ei- nen unbefristeten Vertrag zu erhalten. Ich bin Teil des Teams und meine Arbeit vom pädagogischen Personal gewürdigt. Ein weiterer Vertag für ein Jahr oder sogar nur ein halbes Jahr ist wenig bis gar nicht wertschätzend. Antwort: • Die Fachabteilung steht zu diesem Thema bereits im engen Austausch mit der Personalabteilung. Für den Bereich der Alltagshelfer*innen ist die Zuständigkeit für Vertragsformen und arbeitsrechtliche Entscheidun- gen dort. Entsprechend wird erbeten, dass die Antwort zu dieser Frage- stellung von der Personalabteilung erfolgt. • Grundsätzlich ist uns bewusst, dass viele Alltagshelfer*innen fester Be- standteil ihrer Kita-Teams sind und ihre Arbeit im pädagogischen Alltag sehr geschätzt wird. Der Wunsch nach einer langfristigen Perspektive ist daher nachvollziehbar und wird in den Gesprächen mit der Personalab- teilung ausdrücklich mittransportiert. • Gleichzeitig ist es wichtig zu betonen, dass die Beschäftigung von All- tagshelfer*innen an die jeweils programmbezogenen, zeitlich befristeten Landesmittel geknüpft ist. Die aktuelle Befristung spiegelt deshalb nicht fehlende Wertschätzung wider, sondern ist eine Folge der befristeten Landesförderung. • Die Verlängerung der Beschäftigungsverhältnisse unserer Kolleg*innen im Tätigkeitsfeld der Alltagshelfer*innen erfolgt grundsätzlich vorbehalt- lich der entsprechenden Förderung sowie der Personalverordnung (PVO) des Landes Nordrhein-Westfalen. Eine unbefristete Einstellung kann daher derzeit bedauerlicherweise nicht in Aussicht gestellt werden. 4.10 Gruppenleitung und Bezahlung in Kitas: Warum werden Gruppen- leitungen nicht höher bezahlt? Sie übernehmen viel Organisationen, Verantwortung und Entlastung des Leitungsteams. Bislang arbeitet eine GL pro Bono. 4.11 Warum wird eine Gruppenleitung nicht höher bezahlt? Antwort: • Eine Eingruppierung in die nächsthöhere Entgeltgruppe S 8b kann aus- schließlich erfolgen, sofern eine besonders schwierige fachliche Tätig- keit vorliegt. Bei der Tätigkeit der Gruppenleitung sind die hierfür erfor- derlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. 4.12 Wieviel Geld wird im laufenden Jahr für Kitas bereitgestellt? Gibt es dazu schon konkrete Zahlen? Antwort: • Es wird in den Kitas ein Pauschalsatz pro Gruppe angesetzt für alle lau- fenden Kosten der Kitas. Zu Anfang des Kitajahres (zeitlich in Abhängig- keit der Genehmigungslage des Haushalts) wird das Budget pro Kita mitgeteilt. Im laufenden Jahr wird regelmäßig über das jeweilige Budget und die finanziellen Mittel, die den Kitas im laufenden Jahr zur Verfü- gung stehen, informiert. Dies erfolgt transparent und nachvollziehbar, sodass normalerweise ein aktueller Budgetüberblick bei den Leitungen vorliegen sollte. 4.13 Wie plant die Gemeinde, dem aktuellen Fachkräftemangel in den Kitas entgegenzuwirken? Antwort: • Aktuell befindet sich die Stadt Bornheim in der erfreulichen Situation, ei- nen Personalschlüssel oberhalb der im KiBiz definierten Mindestwerte vorzuhalten. Gleichwohl sind wir uns der zunehmend anspruchsvoller werdenden Arbeitsbedingungen in den Kindertageseinrichtungen be- wusst und bemühen uns fortlaufend um die Gewinnung zusätzlicher pä- dagogischer Fachkräfte. Zu diesem Zweck verfolgen wir verschiedene Maßnahmen der Personalakquise, unter anderem die Dauerausschrei- bung für unsere Kindertageseinrichtungen, die Präsenz auf Berufs- und Ausbildungsmessen sowie Arbeitgeberwerbung im öffentlichen Perso- nennahverkehr und an Bahnstationen. 4.14 Ist eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels in naher Zukunft vorgesehen? Antwort: • Der Betreuungsschlüssel richtet sich nach den Vorgaben des KiBiz und bildet zusammen mit der vorgeschriebenen Mindestbesetzung sowie den möglichen angesetzten, darüberhinausgehenden Fachkraftstunden die Grundlage für den Personalschlüssel in den Kitas. • Für die städtischen Kitas in Bornheim kann an dieser Stelle deutlich zu- rückgemeldet werden, dass der Betreuungsschlüssel, so wie er aktuell umgesetzt wird, nicht weiter ausgeweitet oder angehoben werden wird. Der Grund hierfür ist, dass wir bereits jetzt über der gesetzlichen Min- destbesetzung und den zusätzlichen Fachkraftstunden liegen. Gleichzei- tig ist uns bewusst, dass die theoretischen Zahlen auf dem Papier nicht immer der praktischen Realität entsprechen. Gerade die deutlich zuneh- menden krankheitsbedingten Ausfälle sowie die hohen körperlichen und psychischen Belastungen im Kita-Alltag führen dazu, dass sich der Be- treuungsschlüssel in der Praxis herausfordernd gestaltet. Dennoch zeigt sich gerade hier, wie wertvoll die aktuellen Rahmenbedingungen in Bornheim sind: o Durch die angesetzten Personalstunden müssen wir im Vergleich zu vielen anderen Kommunen deutlich seltener Betreuungszeiten reduzieren oder Gruppen/Kitas aufgrund von Personalmangel schließen. Die bestehenden Regelungen sorgen somit maßgeb- lich dafür, dass der Betrieb in den meisten Fällen aufrechterhalten werden kann. o Sollte sich im Rahmen der geplanten KiBiz-Evolution oder dem darin enthaltenen Vier-Punkte-Plan zukünftig etwas verändern, kann dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht prognostiziert wer- den. Diese Entwicklungen liegen auf Landesebene und sind der- zeit nicht konkret absehbar. • Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Betreuungsschlüssel in den städtischen Kitas Bornheims aktuell überdurchschnittlich im Ver- gleich zu vielen anderen Trägern ist. 4.15 Wo kann man interne freie Stellen in den Kitas finden? Antwort: • Derzeit gibt es keine zentrale Übersicht, in der freie Stellen in den Kitas von Mitarbeitenden eingesehen werden können. Der Hinweis ist jedoch in- teressant; ein solches internes Stellenboard wäre hilfreich für Transparenz und Besetzungsprozesse. Wir nehmen den Ansatz auf und prüfen, ob und wie eine entsprechende Lösung umgesetzt werden könnte. 4.16 Gibt es konkrete Maßnahmen, um die Arbeitsbelastung des Kita- Personals zu reduzieren? Antwort: • Die Frage nach der Reduzierung der Arbeitsbelastung ist seit Corona ein fortlaufendes Thema in der täglichen Arbeit der Leitungen und der Fachberatung. Eine pauschale Antwort gibt es hierbei nicht, da jede Kita, jedes Team und jede Situation unterschiedliche Rahmenbedingun- gen mit sich bringen. Daher erfolgt die Betrachtung individuell, gemein- sam mit den Leitungen, den Fachberatungen - sowie gegebenenfalls mit dem Team – wo erforderlich. Ziel ist es, innerhalb der gegebenen Möglichkeiten passgenaue Entlastungen zu schaffen und Arbeitspro- zesse so zu gestalten, dass sie im Alltag bestmöglich handhabbar sind. • Zu den Aufgaben der Leitungen und der Fachberatung gehört es, konti- nuierlich zu prüfen, wo Anpassungen, Veränderungen oder unterstüt- zende Maßnahmen sinnvoll sind. Dazu zählt beispielsweise die Optimie- rung von Abläufen, die Klärung von Verantwortlichkeiten, Unterstützung im Umgang mit herausfordernden Situationen sowie die Nutzung beste- hender Hilfs-,Beratungs- und Fortbildungsangebote. • Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass perspektivische Entlastun- gen auch durch gesetzliche Änderungen entstehen können. Mit Blick auf die angekündigte KIBIZ-Reform ist derzeit jedoch noch nicht absehbar, ob und in welchem Umfang dort künftig Verbesserungen oder Entlastun- gen für das pädagogische Personal vorgesehen sein werden. Dies bleibt abzuwarten. • Grundsätzlich gilt: Die Fachabteilung, die Leitungen und die Fachbera- tung arbeiten kontinuierlich daran, im Rahmen der bestehenden Vorga- ben und Möglichkeiten die Arbeitsbedingungen bestmöglich zu gestal- ten, individuelle Lösungen zu finden und das Personal im Alltag zu un- terstützen. 5. Langfristige und strukturelle Fragen 5.1 Sind Beratungen zur Rente, wie in allen Kommunen RSK auch (z.B. St. Augustin, Bad Honnef, Siegburg etc.) angedacht? 5.2 Wunsch Rentenberatungsangebot im Vorfeld der Rente vor Ort in Born- heim/Rathaus anbieten - Modell wie in anderen Kommunen auch z.B. Siegburg, St. Augustin, Bad Honnef etc. Baby Boomer gehen in Rente, Angebot würde sicher genutzt. Antwort: • Grundsätzlich finden bereits kleinere Beratungsangebote im Rahmen von Personalgesprächen auf Wunsch in der Personalabteilung statt. Hierzu erhalten all diejenigen eine Möglichkeit, die in den nächsten 5 Jahren in Rente gehen. Die Personalabteilung schreibt diesen Perso- nenkreis regelmäßig zum Ende eines Jahres an. Das Beratungsangebot soll ab dem nächsten Jahr durch Nutzung interner Synergieeffekte wei- ter ausgebaut werden.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir freuen uns, euch mit dieser Ausgabe wieder über aktuelle Themen und Entwicklungen aus dem Personalrat informieren zu können. Gerade in einem oft arbeitsreichen Alltag ist es uns wichtig, Sie auf dem Laufenden zu halten und gleichzeitig auch Raum für einen kurzen Moment des Innehaltens zu schaffen. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen allen schöne und erholsame Ostertage, eine angenehme Zeit im Kreise Ihrer Familien und die Gelegenheit, neue Kraft zu tanken. Ihr Personalrat PR-Aktuell Ihr Personalrat informiert Inhalt dieser Ausgabe Aktuelle Informationen Im Orbit Karneval 2026 Freizeittipps Der Euroschlüssel ermöglicht Menschen mit Behinderung europaweit den Zugang zu über 12.000 barrierefreien Toiletten – unabhängig von Öffnungszeiten. Bezugsberechtigt sind Personen mit bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis oder vergleichbaren Einschränkungen. Der Schlüssel kostet 28,90 €, mit Verzeichnis „Der Locus“ 37,50 €. Informationen zur Beantragung gibt es bei Sozialverbänden (z. B. VdK) oder online. Der erstmals stattgefundene Welcome Day, organisiert vom Personalamt, bot neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt eine hervorragende Gelegenheit, sich zu vernetzen und einen umfassenden Einblick in ihre neue Arbeitsumgebung zu erhalten. Der Personalrat begrüßt dieses Format und freut sich über die neue Veranstaltung. Gleichzeitig möchten wir diesen Kanal nutzen, um alle neuen Kolleginnen und Kollegen herzlich willkommen zu heißen und ihnen einen erfolgreichen Start bei der Stadt zu wünschen. AKTUELLE INFORMATIONEN Stellenausschreibungen Bei den letzten Stellenausschreibungen wurde vermehrt parallel intern und extern ausgeschrieben, anstatt sie zunächst ausschließlich intern zu veröffentlichen. Dies kann die Chancen für Mitarbeitende verringern, sich innerhalb der Verwaltung weiterzuentwickeln. Der Personalrat setzt sich weiterhin dafür ein, grundsätzlich an der bisherigen Praxis festzuhalten. Beamten Einkommensrunde TV-L Die Einkommensrunde 2026 im Bereich des TV-L bringt auch für die Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen spürbare Veränderungen mit sich. Zwar gilt der Tarifabschluss unmittelbar nur für Tarifbeschäftigte, jedoch hat die Landesregierung angekündigt, die Ergebnisse zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung der Beamten zu übertragen. Konkret bedeutet dies eine gestaffelte Erhöhung der Bezüge um insgesamt rund 5,8 Prozent: Ab April 2026 ist eine Anhebung um 2,8 Prozent vorgesehen (mindestens 100 Euro), gefolgt von weiteren 2,0 Prozent ab März 2027 sowie 1,0 Prozent ab Januar 2028. https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2025/ Prozess Überlastungsanzeige Uns ist es ein wichtig, Sie darauf hinzuweisen, dass eine bestehende Überlastung bitte auch angezeigt wird. Das entsprechende Verfahren ist im Intranet für Sie beschrieben. Wenn Sie möchten, können Sie sich sehr gerne vorab an uns als Personalrat wenden wir stehen Ihnen jederzeit für ein vertrauliches Gespräch und zur Unterstützung zur Verfügung. Im Vorfeld der Personalversammlung 2025 hatten wir alle Mitarbeitenden gebeten, ihre Fragen an den Personalrat und die Dienststelle einzureichen. Die an den Personalrat gerichteten Fragen konnten wir bereits während der Versammlung beantworten. Mittlerweile liegen auch die Antworten der Dienststelle vor. Diese wurden dem Personalrat zur Verfügung gestellt und sind im Intranet veröffentlicht und liegen als Anlage dem Newsletter bei. https://www.bornheim.de/personal- test/interessenvertretungen/newsletter Fragen aus der Personalversammlung IM ORBIT: Beschwerden Nach § 64 Abs. 5 LPVG NRW hat der Personalrat die Möglichkeit, Ihre Beschwerden anonymisiert an die Dienststelle weiterzuleiten und gemeinsam auf eine Lösung hinzuarbeiten. Diese Möglichkeit wird bereits in Anspruch genommen, um Ihre Anliegen im geschützten Rahmen zu klären. Der Personalrat hat derzeit drei Einigungsstellenverfahren mit der Dienststelle durchgeführt. In zwei Fällen wurde die Einigungsstelle angerufen (eine Personalmaßnahme sowie eine organisatorische Maßnahme), während ein weiteres Verfahren im Rahmen der Erörterung (Personalmaßnahme) abgeschlossen werden konnte. In allen drei Fällen wurde ein Kompromiss gefunden, die weiter Ausgestalltung steht noch aus. Einigungsstellenverfahren Firmenlauf 2026 Am 18. Juni 2026 ist es wieder so weit: In den Bonner Rheinauen findet der diesjährige Bonner Firmenlauf statt – und die Stadt Bornheim ist selbstverständlich wieder mit dabei! Nach dem Startschuss geht es auf die rund 5,7 Kilometer lange Strecke, auf der gemeinsames Laufen, Spaß und Teamgeist im Vordergrund stehen. Wir freuen uns über eine zahlreiche Teilnahme und hoffen auf gutes Wetter, damit wir nach dem Lauf bei ein paar kaltgetränken den Abend ganz entspannt im Kollegenkreis ausklingen lassen können. Also: Laufschuhe schnüren, Kolleginnen und Kollegen motivieren und gemeinsam dabei sein – wir freuen uns auf euch! Weitere Informationen zur Anmeldung folgen... Was für eine Karnevalsparty! Auch in diesem Jahr hat der Personalrat wieder bewiesen: Feiern können wir – und zwar richtig! Die Stimmung war ausgelassen, die Kostüme kreativ und die Tanzfläche durchgehend gut gefüllt. Kurz gesagt: eine rundum gelungene Veranstaltung, die uns allen noch lange in Erinnerung bleiben wird. Ein herzliches Dankeschön an alle Helferinnen und Helfer – einschließlich des Deko-Teams – die mit viel Engagement und guter Laune zum Gelingen der Karnevalsparty beigetragen haben. Ob bei der Gestaltung der Feier und der Tollitätenhalle oder bei der Organisation im Hintergrund: Ohne euch wäre dieser Tag nicht möglich gewesen! Ein besonderer Dank gilt zudem den Hausmeistern, die jedes Jahr tatkräftig beim Auf- und Abbau unterstützen, sowie unserem Kollegen Alexander Sturm, der uns in diesem Jahr die Musikanlage zur Verfügung gestellt hat. Für den Personalrat steht fest: Diese Party war ein voller Erfolg – und wir freuen uns jetzt schon auf das nächste Jahr! 🎭 Karneval 2026 Bubenheimer Spieleland: Ob Regen oder Sonnenschein – Bubenheim lädt zum Spielen ein Viele Outdoor Möglichkeiten im Bubenheimer Spieleland Freizeittipps Die Künstliche Intelligenz im Deutschen Museum Bonn entdecken Im Deutschen Museum in Bonn dreht sich alles um Künstliche Intelligenz, die wohl bahnbrechendste Technologie unserer Zeit. Und das ist extrem gut gemacht für Familien mit Kindern, damit es nicht kompliziert und technisiert daherkommt. Ihr erfahrt jede Menge über die Möglichkeiten, Gefahren und Potenziale von KI – die Erwachsenen genauso wie die Kinder. Gemeinsam mit euren Kindern könnt ihr in Erlebnisräumen in die Welt der KI eintauchen. Zum Beispiel könnt ihr im Bereich „KI:Fundamente“ künstliche Netze trainieren und verstehen lernen, wie sie mit Informationen gefüttert werden können. In einem anderen Erlebnisraum erfahrt ihr, wie kreativ KI sein kann und was sie überhaupt zu leisten vermag. Ihr erfahrt, wie ihr mit Hilfe von KI Bilder manipulieren könnt, wie KI in der Wissenschaft angewendet wird und wie man mit KI Musik macht. Ihr könnt in dem interaktiven Museum in Bonn mit Kindern eine ganze Weile verbringen. Es gibt Spiele, Vorlesungen, Workshops z.B. zur Medienresilienz, einen Fahrsimulator und einen Roboter, mit dem ihr puzzeln könnt. Und im Café könnt ihr dann bei Kakao und Kuchen eure Erlebnisse ganz analog miteinander teilen. Gertrudenhof - Lortzingstraße 160 50354 Hürth – Hermülheim Osterei-Hüpfburg, XXL-Lego & Trampoline – toben, spielen & lachen Oster-Café & Fotospots – genießen & Erinnerungen festhalten Lichterzauber & Osterausstellung – magische Momente erleben Streichelzoo & Spielplatz – Natur & Tiere hautnah entdecken Die DinoXperience erwartet euch in der Rheinallee 8, 53639 Königswinter. Direkt am Rhein, unterhalb von Siebengebirge und Drachenfels – ein perfekter Ort für einen Familienausflug und einen Tag voller Abenteuer. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir freuen uns, euch mit dieser Ausgabe wieder über aktuelle Themen und Entwicklungen aus dem Personalrat informieren zu können. Gerade in einem oft arbeitsreichen Alltag ist es uns wichtig, Sie auf dem Laufenden zu halten und gleichzeitig auch Raum für einen kurzen Moment des Innehaltens zu schaffen. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen allen schöne und erholsame Ostertage, eine angenehme Zeit im Kreise Ihrer Familien und die Gelegenheit, neue Kraft zu tanken. Ihr Personalrat Inhalt dieser Ausgabe Aktuelle Informationen Im Orbit Karneval 2026 Freizeittipps Der erstmals stattgefundene Welcome Day, organisiert vom Personalamt, bot neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt eine hervorragende Gelegenheit, sich zu vernetzen und einen umfassenden Einblick in ihre neue Arbeitsumgebung zu erhalten. Der Personalrat begrüßt dieses Format und freut sich über die neue Veranstaltung. Gleichzeitig möchten wir diesen Kanal nutzen, um alle neuen Kolleginnen und Kollegen herzlich willkommen zu heißen und ihnen einen erfolgreichen Start bei der Stadt zu wünschen. Der Euroschlüssel ermöglicht Menschen mit Behinderung europaweit den Zugang zu über 12.000 barrierefreien Toiletten – unabhängig von Öffnungszeiten. Bezugsberechtigt sind Personen mit bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis oder vergleichbaren Einschränkungen. Der Schlüssel kostet 28,90 €, mit Verzeichnis „Der Locus“ 37,50 €. Informationen zur Beantragung gibt es bei Sozialverbänden (z. B. VdK) oder online. AKTUELLE INFORMATIONEN Stellenausschreibungen Fragen aus der Personalversammlung Beamten Einkommensrunde TV-L Prozess Überlastungsanzeige IM ORBIT: Einigungsstellenverfahren Beschwerden Firmenlauf 2026 Weitere Informationen zur Anmeldung folgen... Karneval 2026 Freizeittipps Die Künstliche Intelligenz im Deutschen Museum Bonn entdecken Gertrudenhof - Lortzingstraße 160 50354 Hürth – Hermülheim Osterei-Hüpfburg, XXL-Lego & Trampoline – toben, spielen & lachen Oster-Café & Fotospots – genießen & Erinnerungen festhalten Lichterzauber & Osterausstellung – magische Momente erleben Streichelzoo & Spielplatz – Natur & Tiere hautnah entdecken Die DinoXperience erwartet euch in der Rheinallee 8, 53639 Königswinter. Direkt am Rhein, unterhalb von Siebengebirge und Drachenfels – ein perfekter Ort für einen Familienausflug und einen Tag voller Abenteuer.

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Beantwortung Haltungsfragen Bürgermeister zur Personalversammlung 2025 Frage 1: „Welchen Plan haben Sie für die ersten 100 Tage in der Verwaltung?“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte verzeihen Sie mir, dass ich mich am Anfang mit dem Großen und Ganzen beschäftige. Mein erster Plan ist Zuhören. Ich möchte von Ihnen lernen, wie die Kommunalverwaltung funktioniert, ich möchte Beziehungen aufbauen und dann einen strategischen Plan entwickeln. Ob das 100 Tage dauern und was in dieser Zeit sonst noch passieren wird, werden wir sehen. Frage 2: „Wie würden Sie als Bürgermeister guten Führungsstil definieren und wie möchten Sie diesen in der Verwaltung umsetzen?“ Mein Führungsstil nennt sich neudeutsch „Management by delegation“. Ich weiß, dass ich Probleme nicht mehr alleine lösen kann. Dafür braucht es das Team, dafür braucht es Sie alle. Und so sollte jede und jeder Einzelne von uns auch agieren. Darüber hinaus schenke ich Ihnen einen Vertrauensvorsprung und werde Mikromanagement vermeiden. Wenn mein Vertrauen missbraucht wird, werde ich allerdings durchgreifen. Mein Vertrauen zurück zu gewinnen, ist dann nicht einfach. Frage 3: „Welche Rolle spielt für Sie Vertrauen, wenn es um Telearbeit oder Desksharing geht?“ Telearbeit und Desksharing sind heute nicht mehr wegzudenken und ein wichtiges Instrument, um Beschäftigte zu binden und neue Arbeitskräfte zu gewinnen. Zur Reduktion von CO2 und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstütze ich Telearbeit ungemein. Allerdings bedeutet auch das einen großen Vertrauensvorsprung, den Ihre Führungskräfte Ihnen schenken müssen. Sollte es Anzeichen für fehlende Ergebnisse geben oder die Arbeit ist zu Hause nicht leistbar, so muss das Dienstgeschehen im Vordergrund stehen. Dabei ist es selbstverständlich, dass man dem Team während der Telearbeit genauso zur Verfügung stehen muss wie im Büro. Die gleichzeitige Kinderbetreuung sollte hier eine große Ausnahme bleiben. Frage 4: „Wie stehen Sie zu offener und ehrlicher Kommunikation – auch bei Kritik oder Problemen?“ Als Feuerwehrmann und gelernter Handwerker bin ich ein Freund offener und ehrlicher Worte. Dazu bedarf es allerdings einiger Regeln. Eine der wichtigsten ist für mich Lob vor der Gruppe und Kritik unter vier Augen. Davon gibt es Ausnahmen, wenn die Gemeinschaft beispielsweise von einer Nachbesprechung profitieren kann und ein gutes Vertrauensverhältnis besteht. Ich werde mich bemühen, dass die Schwelle der Kommunikation niedrig ist, und werde flache Hierarchien leben. Aber ich werde bei Entscheidungen immer Ihre direkten Führungskräfte beteiligen und an die entsprechenden Stellen delegieren. Zugleich werde ich versuchen, möglichst viele Entscheidungen gemeinsam und mit Beteiligung zu treffen. Wichtig ist mir auch, dass Sie selbst den Mut zu Entscheidungen haben – und auch den Mut, in gewissem Umfang Fehler zu machen. Denn wo gehobelt wird, da fallen Späne. Ich bin ein großer Freund des AKV-Prinzips: Menschen bekommen Aufgaben, ihnen werden die nötigen Kompetenzen gegeben und dann tragen Sie auch die Verantwortung von der ersten Entscheidung bis zum Ergebnis. Natürlich gibt es auch Entscheidungen, die keinen oder wenig Aufschub zulassen. Ich werde dann versuchen, so viele Informationen wie möglich zu bekommen und wenn notwendig Kraft meines Amtes entscheiden. Und schließlich Frage 5: „Wie wichtig ist Ihnen die Entlastung der Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Amtszeit?“ Mir ist vor allem wichtig, dass Beschäftigte Ihre Arbeit gern und gut machen können. Ich werde versuchen, dazu mein Möglichstes beizusteuern. Dazu gehört ein gutes Arbeitsumfeld mit den entsprechenden Werkzeugen – zum Beispiel verbesserte Software, notwendiges Equipment, zweckmäßige Prozesse und erforderliche Entscheidungen. Und wer realistische Ideen hat, um Arbeitsabläufe zu verbessern, ist bei mir immer an der richtigen Stelle. Beantwortung Haltungsfragen Bürgermeister zur Personalversammlung 2025 Frage 1: „Welchen Plan haben Sie für die ersten 100 Tage in der Verwaltung?“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte verzeihen Sie mir, dass ich mich am Anfang mit dem Großen und Ganzen beschäftige. Mein erster Plan ist Zuhören. Ich möchte von Ihnen lernen, wie die Kommunalverwaltung funktioniert, ich möchte Beziehungen aufbauen und dann einen strategischen Plan entwickeln. Ob das 100 Tage dauern und was in dieser Zeit sonst noch passieren wird, werden wir sehen. Frage 2: „Wie würden Sie als Bürgermeister guten Führungsstil definieren und wie möchten Sie diesen in der Verwaltung umsetzen?“ Mein Führungsstil nennt sich neudeutsch „Management by delegation“. Ich weiß, dass ich Probleme nicht mehr alleine lösen kann. Dafür braucht es das Team, dafür braucht es Sie alle. Und so sollte jede und jeder Einzelne von uns auch agieren. Darüber hinaus schenke ich Ihnen einen Vertrauensvorsprung und werde Mikromanagement vermeiden. Wenn mein Vertrauen missbraucht wird, werde ich allerdings durchgreifen. Mein Vertrauen zurück zu gewinnen, ist dann nicht einfach. Frage 3: „Welche Rolle spielt für Sie Vertrauen, wenn es um Telearbeit oder Desksharing geht?“ Telearbeit und Desksharing sind heute nicht mehr wegzudenken und ein wichtiges Instrument, um Beschäftigte zu binden und neue Arbeitskräfte zu gewinnen. Zur Reduktion von CO2 und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstütze ich Telearbeit ungemein. Allerdings bedeutet auch das einen großen Vertrauensvorsprung, den Ihre Führungskräfte Ihnen schenken müssen. Sollte es Anzeichen für fehlende Ergebnisse geben oder die Arbeit ist zu Hause nicht leistbar, so muss das Dienstgeschehen im Vordergrund stehen. Dabei ist es selbstverständlich, dass man dem Team während der Telearbeit genauso zur Verfügung stehen muss wie im Büro. Die gleichzeitige Kinderbetreuung sollte hier eine große Ausnahme bleiben. Frage 4: „Wie stehen Sie zu offener und ehrlicher Kommunikation – auch bei Kritik oder Problemen?“ Als Feuerwehrmann und gelernter Handwerker bin ich ein Freund offener und ehrlicher Worte. Dazu bedarf es allerdings einiger Regeln. Eine der wichtigsten ist für mich Lob vor der Gruppe und Kritik unter vier Augen. Davon gibt es Ausnahmen, wenn die Gemeinschaft beispielsweise von einer Nachbesprechung profitieren kann und ein gutes Vertrauensverhältnis besteht. Ich werde mich bemühen, dass die Schwelle der Kommunikation niedrig ist, und werde flache Hierarchien leben. Aber ich werde bei Entscheidungen immer Ihre direkten Führungskräfte beteiligen und an die entsprechenden Stellen delegieren. Zugleich werde ich versuchen, möglichst viele Entscheidungen gemeinsam und mit Beteiligung zu treffen. Wichtig ist mir auch, dass Sie selbst den Mut zu Entscheidungen haben – und auch den Mut, in gewissem Umfang Fehler zu machen. Denn wo gehobelt wird, da fallen Späne. Ich bin ein großer Freund des AKV-Prinzips: Menschen bekommen Aufgaben, ihnen werden die nötigen Kompetenzen gegeben und dann tragen Sie auch die Verantwortung von der ersten Entscheidung bis zum Ergebnis. Natürlich gibt es auch Entscheidungen, die keinen oder wenig Aufschub zulassen. Ich werde dann versuchen, so viele Informationen wie möglich zu bekommen und wenn notwendig Kraft meines Amtes entscheiden. Und schließlich Frage 5: „Wie wichtig ist Ihnen die Entlastung der Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Amtszeit?“ Mir ist vor allem wichtig, dass Beschäftigte Ihre Arbeit gern und gut machen können. Ich werde versuchen, dazu mein Möglichstes beizusteuern. Dazu gehört ein gutes Arbeitsumfeld mit den entsprechenden Werkzeugen – zum Beispiel verbesserte Software, notwendiges Equipment, zweckmäßige Prozesse und erforderliche Entscheidungen. Und wer realistische Ideen hat, um Arbeitsabläufe zu verbessern, ist bei mir immer an der richtigen Stelle.

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S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 57. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 13.04.2026 Nr. 7 Inhaltsangabe 1. Bekanntmachung Wasser- und Bodenverband Vorgebirge: Beitragsordnung für das Wirtschaftsjahr 2026, S. 2-3 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 WASSER- UND BODENVERBAND VORGEBIRGE Beitragsordnung vom 18.03.2026 für das Wirtschaftsjahr 2026. Inkrafttreten ab 01.01.2026. Gemäß der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Vorgebirge, inklusive der letzten Satzungsänderung vom 01.01.2021 Gemäß § 10 Abs. 11 der Satzung hat der Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Vorgebirge in seiner Sitzung am 18.03.2026 nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. • Gliederung des Wasser- und Bodenverbandes Vorgebirge a) Gruppe Merten - Wasserpreis = 0,30 €/m³ - Anschlussbeitrag für ganzjährige Wechselflächen (Sonderbeitrag) = 300 €/ha, Jahr - Anschlussbeitrag für ab 1. 8. genutzte Wechselflächen (Sonderbeitrag) = 200 €/ha, Jahr b) Gruppe Bornheim - Wasserpreis Mitglieder = 0,35 €/m³ + 0,05 €/m³ oder 0,1 €/m³ Zuschlag bei keiner Kostendeckung als Optionsrecht - Wasserpreis für Nutzungsberechtigte = 0,65 €/m³ Festpreis c) Gruppe Brenig - Wasserpreis = 0,50 €/m³ + 0,1 €/m³ Zuschlag bei keiner Kostendeckung als Optionsrecht - Anschlussbeitrag für Wechselflächen = 700 €/ha, Jahr - Aufnahmebeitrag Mitgliedsflächen = 7000 €/ha d) Gruppe Buschdorfer Weg - Wasserpreis Mitgliedsflächen = 0,35 €/m³ - Wasserpreis für Nutzungsberechtigte = 0,45 €/m³ e) Gruppe Waldorf/Dersdorf - Wasserpreis für Mitgliedsflächen = 0,25 €/m³ + 0,1 €/m³ Zuschlag bei keiner Kostendeckung als Optionsrecht - Wasserpreis für Nutzungsberechtigte = 0,50 €/m³ f) Gruppe Alfter/Oedekoven - Wasserpreis für Mitgliedsflächen = 0,35 €/m³ - Wasserpreis für Nutzungsberechtigte = 0,45 €/m³ g) Gruppe Eichenkamp - Wasserpreis für Mitgliedsflächen und Wechselflächen = 0,45 €/m³ - Wasserpreis für Nutzungsberechtigte o Kleinabnehmer (Abnahme unter 100 m³/Jahr = 0,65 €/m³ o Großabnehmer (Abnahme über 100 m³/Jahr = 0,55 €/m³ - Anschlussbeitrag für Wechselflächen = 200 €/ha, Jahr - Aufnahmebeitrag Mitgliedsflächen = 2000 €/ha • Vorgaben zur Beitragserhebung - Einmalige oder jährliche Anschlussbeiträge werden nicht zurückgezahlt, wenn das Mitglied die Vorteile des Verbandes (Bereitstellung eines Leitungsnetzes, Förderung und Lieferung von Wasser) nicht mehr in Anspruch nimmt. - Auf den Beitrag werden 7 % Mehrwertsteuer aufgeschlagen. - Der Verband ist berechtigt, Vorauszahlungen auf Beiträge für Wasserbezug in Höhe des voraussichtlichen jährlichen Verbrauchs von Nutzungsberechtigten zu erheben. S e i t e | 3 Betriebsordnung/ Beitragsordnung Vorgaben zum Betrieb und Benutzung der Verbandsanlagen a) Begriffsbestimmungen - Mitgliedsfläche [§ 3 Abs. 1 Satzung] die Fläche, die einmalig zugezogen wurde und Beregnungsrechte besitzt. Mehrere zugezogene Flächen sind eine „Gesamt-Mitgliedsfläche“ (Pool), diese Rechte können gewechselt werden. - Zukaufsfläche; die Fläche, die keine Beregnungsrechte besitzt und jährlich zugekauft wird. - Beregnungsfläche [§ 4 Satzung] Die Fläche, die beregnet wird: (1) Mitgliedsfläche (wenn Pool ausreicht) (2) Mitgliedsfläche plus jährlichem Zukauf (wenn Pool nicht reicht) (3) Reine Zukaufsfläche (gilt für Mitglieder [§ 3 Abs. 4 Satzung] und Nichtmitglieder/Nutznießer [§ 3 Abs. 5 Satzung]) b) Beregnungswasserwasser - Der Wasserbezug erfolgt gemäß Beitragsordnung Gliederung unter Punkt 1 [§ 34 Satzung] - Der Zählerstand aller Standrohre wird mind. einmal pro Jahr (Jahresende) ermittelt und nach Möglichkeit zum Jahresende in Rechnung gestellt. - Zwischenablesung im Jahr und Abschlagszahlung ist möglich. - Die Funktion der Zählereinrichtung wird jedes Jahr überprüft. - Der Nutzer von Zähleinrichtungen hat sich über die Funktionsfähigkeit deren zu vergewissern. [§ 35 Satzung] - Nicht zählende Zähleinrichtungen dürfen nicht benutzt werden. - Bei fehlerhafter Anzeige wird ein Wasserverbrauchsdurchschnitt der letzten 3 Jahre für dieses Standrohr ermittelt und berechnet. - Vorsätzliches Verhalten wird mit einem 2,5-fachen Wert beaufschlagt. - Wasserentnahme ohne Zähleinrichtung ist verboten und wird geahndet. c) Flächen Für alle Beregnungsflächen von Nichtmitgliedsflächen/Nutznießern wird ein jährlicher Flächenbeitrag fällig (Gruppe Merten, Brenig, Eichenkamp). Siehe auch oben in der Begriffsbestimmung unter Punkt 3. a). d) Nutzung der Anlage: Nur der Ausschuss des Verbandes darf Änderungen an der Anlage (Leitungen, Hydranten, Brunnen, Steuerung) genehmigen. [§ 10Satzung, Nr. 2] - Die Ortsgruppe des Verbandes darf Reparaturen an der Anlage (Leitungen, Hydranten, Brunnen, Steuerung) ausführen oder in Auftrag geben. - Eine Erweiterung von Rohrleitung und Entnahmestelle durch ein Mitglied bedarf der Zustimmung des Ausschusses des Verbandes und geht zu Lasten des Veranlassers. - Die Erweiterung muss fachgerecht erbracht werden und geht anschließend in den Bestand des Wasser- und Bodenverbandes über. Hier sind gesetzliche Belange (Genehmigung etc.) zu beachten - Die Standrohre gehören dem Verband und können vom Verband eingezogen werden. - Austausch von Wasseruhren nur durch den Verband. - Die Kosten für den Austausch durch Verschleiß trägt der Verband. - Vorsätzlicher Schaden des Nutzers an der Wasseruhr/Standrohr geht zu dessen Lasten. S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 57. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 13.04.2026 Nr. 7 Inhaltsangabe 1. Bekanntmachung Wasser- und Bodenverband Vorgebirge: Beitragsordnung für das Wirtschaftsjahr 2026, S. 2-3 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 WASSER- UND BODENVERBAND VORGEBIRGE Beitragsordnung vom 18.03.2026 für das Wirtschaftsjahr 2026. Inkrafttreten ab 01.01.2026. Gemäß der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Vorgebirge, inklusive der letzten Satzungsänderung vom 01.01.2021 Gemäß § 10 Abs. 11 der Satzung hat der Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Vorgebirge in seiner Sitzung am 18.03.2026 nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. • Gliederung des Wasser- und Bodenverbandes Vorgebirge a) Gruppe Merten - Wasserpreis = 0,30 €/m³ - Anschlussbeitrag für ganzjährige Wechselflächen (Sonderbeitrag) = 300 €/ha, Jahr - Anschlussbeitrag für ab 1. 8. genutzte Wechselflächen (Sonderbeitrag) = 200 €/ha, Jahr b) Gruppe Bornheim - Wasserpreis Mitglieder = 0,35 €/m³ + 0,05 €/m³ oder 0,1 €/m³ Zuschlag bei keiner Kostendeckung als Optionsrecht - Wasserpreis für Nutzungsberechtigte = 0,65 €/m³ Festpreis c) Gruppe Brenig - Wasserpreis = 0,50 €/m³ + 0,1 €/m³ Zuschlag bei keiner Kostendeckung als Optionsrecht - Anschlussbeitrag für Wechselflächen = 700 €/ha, Jahr - Aufnahmebeitrag Mitgliedsflächen = 7000 €/ha d) Gruppe Buschdorfer Weg - Wasserpreis Mitgliedsflächen = 0,35 €/m³ - Wasserpreis für Nutzungsberechtigte = 0,45 €/m³ e) Gruppe Waldorf/Dersdorf - Wasserpreis für Mitgliedsflächen = 0,25 €/m³ + 0,1 €/m³ Zuschlag bei keiner Kostendeckung als Optionsrecht - Wasserpreis für Nutzungsberechtigte = 0,50 €/m³ f) Gruppe Alfter/Oedekoven - Wasserpreis für Mitgliedsflächen = 0,35 €/m³ - Wasserpreis für Nutzungsberechtigte = 0,45 €/m³ g) Gruppe Eichenkamp - Wasserpreis für Mitgliedsflächen und Wechselflächen = 0,45 €/m³ - Wasserpreis für Nutzungsberechtigte o Kleinabnehmer (Abnahme unter 100 m³/Jahr = 0,65 €/m³ o Großabnehmer (Abnahme über 100 m³/Jahr = 0,55 €/m³ - Anschlussbeitrag für Wechselflächen = 200 €/ha, Jahr - Aufnahmebeitrag Mitgliedsflächen = 2000 €/ha • Vorgaben zur Beitragserhebung - Einmalige oder jährliche Anschlussbeiträge werden nicht zurückgezahlt, wenn das Mitglied die Vorteile des Verbandes (Bereitstellung eines Leitungsnetzes, Förderung und Lieferung von Wasser) nicht mehr in Anspruch nimmt. - Auf den Beitrag werden 7 % Mehrwertsteuer aufgeschlagen. - Der Verband ist berechtigt, Vorauszahlungen auf Beiträge für Wasserbezug in Höhe des voraussichtlichen jährlichen Verbrauchs von Nutzungsberechtigten zu erheben. S e i t e | 3 Betriebsordnung/ Beitragsordnung Vorgaben zum Betrieb und Benutzung der Verbandsanlagen a) Begriffsbestimmungen - Mitgliedsfläche [§ 3 Abs. 1 Satzung] die Fläche, die einmalig zugezogen wurde und Beregnungsrechte besitzt. Mehrere zugezogene Flächen sind eine „Gesamt-Mitgliedsfläche“ (Pool), diese Rechte können gewechselt werden. - Zukaufsfläche; die Fläche, die keine Beregnungsrechte besitzt und jährlich zugekauft wird. - Beregnungsfläche [§ 4 Satzung] Die Fläche, die beregnet wird: (1) Mitgliedsfläche (wenn Pool ausreicht) (2) Mitgliedsfläche plus jährlichem Zukauf (wenn Pool nicht reicht) (3) Reine Zukaufsfläche (gilt für Mitglieder [§ 3 Abs. 4 Satzung] und Nichtmitglieder/Nutznießer [§ 3 Abs. 5 Satzung]) b) Beregnungswasserwasser - Der Wasserbezug erfolgt gemäß Beitragsordnung Gliederung unter Punkt 1 [§ 34 Satzung] - Der Zählerstand aller Standrohre wird mind. einmal pro Jahr (Jahresende) ermittelt und nach Möglichkeit zum Jahresende in Rechnung gestellt. - Zwischenablesung im Jahr und Abschlagszahlung ist möglich. - Die Funktion der Zählereinrichtung wird jedes Jahr überprüft. - Der Nutzer von Zähleinrichtungen hat sich über die Funktionsfähigkeit deren zu vergewissern. [§ 35 Satzung] - Nicht zählende Zähleinrichtungen dürfen nicht benutzt werden. - Bei fehlerhafter Anzeige wird ein Wasserverbrauchsdurchschnitt der letzten 3 Jahre für dieses Standrohr ermittelt und berechnet. - Vorsätzliches Verhalten wird mit einem 2,5-fachen Wert beaufschlagt. - Wasserentnahme ohne Zähleinrichtung ist verboten und wird geahndet. c) Flächen Für alle Beregnungsflächen von Nichtmitgliedsflächen/Nutznießern wird ein jährlicher Flächenbeitrag fällig (Gruppe Merten, Brenig, Eichenkamp). Siehe auch oben in der Begriffsbestimmung unter Punkt 3. a). d) Nutzung der Anlage: Nur der Ausschuss des Verbandes darf Änderungen an der Anlage (Leitungen, Hydranten, Brunnen, Steuerung) genehmigen. [§ 10Satzung, Nr. 2] - Die Ortsgruppe des Verbandes darf Reparaturen an der Anlage (Leitungen, Hydranten, Brunnen, Steuerung) ausführen oder in Auftrag geben. - Eine Erweiterung von Rohrleitung und Entnahmestelle durch ein Mitglied bedarf der Zustimmung des Ausschusses des Verbandes und geht zu Lasten des Veranlassers. - Die Erweiterung muss fachgerecht erbracht werden und geht anschließend in den Bestand des Wasser- und Bodenverbandes über. Hier sind gesetzliche Belange (Genehmigung etc.) zu beachten - Die Standrohre gehören dem Verband und können vom Verband eingezogen werden. - Austausch von Wasseruhren nur durch den Verband. - Die Kosten für den Austausch durch Verschleiß trägt der Verband. - Vorsätzlicher Schaden des Nutzers an der Wasseruhr/Standrohr geht zu dessen Lasten.

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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Königstr. 25 · 53332 Bornheim www.gruene-bornheim.de An den Vorsitzenden des Umweltausschusses Herrn Werner Schmitz Den Vorsitzenden des Betriebsausschusses Herrn Rainer Züge In Kopie an Herrn Bürgermeister Christian Mandt Rathausstraße 2 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Maria-Charlotte Koch Fraktionsvorsitzende Markus Hochgartz Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Königstr. 25, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim-de www.gruene-bornheim.de Bornheim, 26. Januar 2026 Große Anfrage: Umsetzungsstand der neuen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) – aktueller Stand, Belastungssituation und weitere Planung Sehr geehrter Herr Vorsitzender Schmitz, sehr geehrter Herr Vorsitzender Züge, sehr geehrte Damen und Herren, vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der risikobasierten neuen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) auf der Grundlage der EU-Trinkwasserrichtlinie mit verbindlichen Grenzwerten für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) seit dem 12.01.2026, bitten wir die Verwaltung um einen umfassenden Sachstandsbericht zur Situation im Stadtgebiet Bornheim. Wir bitten um die schriftliche Beantwortung der nachfolgenden Fragen sowie um die Darstellung im zuständigen Fachausschuss. Große Anfrage: 1. Umsetzungsstand der neuen Trinkwasserverordnung a) Welche konkreten planerischen, technischen und organisatorischen Maßnahmen wurden bei den drei das Trinkwasser in Bornheim liefernden Versorgungsbetrieben bislang zur Umsetzung der neuen PFAS-Grenzwerte ergriffen? b) Welche weiteren Schritte sind derzeit vorgesehen und in welchem zeitlichen Rahmen sollen diese erfolgen? http://www.gruene-bornheim.de/ c) Wie ist die Abstimmung zwischen Kommune, Wasserversorgern und Aufsichtsbehörden organisiert? 2. Situation im Stadtgebiet Bornheim a) Welche aktuellen Erkenntnisse liegen zur PFAS-Belastung des Trinkwassers für das Stadtgebiet Bornheim vor? b) Welche Messungen wurden bislang durchgeführt und mit welchen Ergebnissen (Messstellen, Messzeiträume, gemessene Einzelstoffe bzw. Summenparameter)? c) Welche Messungen sind gegebenenfalls noch vorgesehen und wann sollen diese durchgeführt werden? d) Gibt es Erkenntnisse oder Untersuchungen zur PFAS-Belastung weiterer Wasserressourcen (z. B. Grundwasser – insbesondere bei Brunnen, die zur landwirtschaftlichen Bewässerung genutzt werden – sowie Oberflächengewässer)? e) Sind räumliche Unterschiede, mögliche Belastungsschwerpunkte oder Fließrichtungen im Grundwasser im Stadtgebiet bekannt? 3. Perspektive und Planung über 2026 hinaus (Blick auf 2028) a) Welche strategischen Planungen bestehen für den Fall einer weiteren Verschärfung oder Ausweitung der PFAS-Regulierung auf EU- oder Bundesebene? b) Gibt es bereits Überlegungen oder Konzepte für zusätzliche Maßnahmen bis zum Jahr 2028 (weitere Verordnungen sollen dann in Kraft vtreten)? c) Wie wird die langfristige Sicherstellung der Trinkwasserqualität in Bornheim gewährleistet? 4. Technische, organisatorische und finanzielle Vorbereitung der Infrastruktur a) Inwieweit sind die liefernden Wasserwerke sowie die Bornheimer Kläranlagen technisch auf die neuen PFAS-Anforderungen vorbereitet? b) Besteht Bedarf an technischen Nachrüstungen oder zusätzlichen Aufbereitungsstufen, und falls ja, welche Maßnahmen werden derzeit geprüft oder geplant? c) Mit welchen zusätzlichen Kosten – über die bereits erhöhten Gebühren hinaus – ist durch die Umsetzung der neuen Trinkwasserverordnung zu rechnen? d) Sind hierfür bereits Haushaltsmittel eingeplant oder vorgesehen? e) Welche Fördermöglichkeiten oder externen Finanzierungsquellen werden in Betracht gezogen? 5. Information der Öffentlichkeit a) Ist vorgesehen, die Bevölkerung über PFAS-Belastungen, Messergebnisse und geplante Maßnahmen zu informieren? b) Falls ja, in welcher Form und in welchem zeitlichen Rahmen soll dies erfolgen? c) Wie wird Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sichergestellt und wie wird mit möglichen Verunsicherungen umgegangen? Begründung Mit dem Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung gelten erstmals verbindliche Grenzwerte für PFAS, die aufgrund ihrer hohen Persistenz und möglichen gesundheitlichen Risiken eine besondere umwelt- und gesundheitspolitische Relevanz besitzen. Für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bornheim ist es daher von zentraler Bedeutung, frühzeitig Klarheit über die lokale Belastungssituation, den Stand der Umsetzung sowie über mögliche zukünftige Herausforderungen zu erhalten. Trinkwasser stellt ein zentrales Gut der öffentlichen Daseinsvorsorge dar. Die Bevölkerung ist für dieses Thema stark sensibilisiert. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen mit erheblichen technischen, organisatorischen und finanziellen Auswirkungen verbunden sein kann. Die vollständige Umsetzung entsprechender Maßnahmen erfordert zudem Zeit, während der die neuen Grenzwerte potenziell nicht flächendeckend eingehalten werden können. Eine transparente Darstellung gegenüber Politik und Öffentlichkeit ist daher unerlässlich. Die Große Anfrage dient dazu, eine fundierte Informationsgrundlage für den Umwelt- und den Betriebsausschuss zu schaffen und eine sachgerechte politische Begleitung der weiteren Entwicklung zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Arnd Kuhn, Regine Ritsert-Dettmar, Dr. Traude Castor-Cursiefen, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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