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Voraussetzungen Der Bürger muss in der Stadt gemeldet sein oder ehemals gemeldet gewesen sein. Ablauf Alle Bescheinigungen müssen im Bürgerbüro unter Vorlage eines Ausweisdokuments beantragt werden. Eine Beantragung ist auch postalisch oder per E-Mail möglich. Dazu muss zwingend ein Ausweisdokument als Anhang beigefügt sein. Die Gebühr muss nach Erhalt der Bescheinigung per Überweisung beglichen werden. Darüber hinaus können Sie eine einfache Meldebescheinigung auf unserer Webseite online beantragen . Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Angaben: Familienname frühere Namen Vornamen Doktorgrad Ordensname, Künstlername Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung Für eine einfache Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 9 Euro erhoben, die Sie direkt online bezahlen. Sie haben folgende Zahlungsmöglichkeiten: giropay oder Kreditkarte (Mastercard, VISA). Die einfache Meldebescheinigung wird mit Siegelabdruck und Unterschrift postalisch an Ihre im Melderegister aktiv verzeichnete Meldeanschrift versandt. Erforderliche Unterlagen Personalausweis oder Reisepass Gebühren Meldebescheinigung: für private Zwecke wird eine Gebühr von 9 Euro erhoben gebührenfrei für Behörden, sofern ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird Aufenthaltsbescheinigung: 9 Euro Lebensbescheinigung: Gebührenfrei für die deutsche Rentenversicherung, sofern ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird. In allen anderen Fällen 9 Euro. Fristen und Bearbeitungszeiten Meldebescheinigungen/Lebensbescheinigungen haben in der Regel eine Gültigkeit von 3 Monaten bis 1 Jahr und werden sofort ausgestellt. Auf Ihren Online-Antrag erhalten Sie in der Regel in 3 bis 7 Arbeitstagen eine Antwort.

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