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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.05.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Stromausfälle im Stadtgebiet Sehr geehrte Frau Koch, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 13.05.2024 beantworte ich wie folgt: Zu Versorgungsunterbrechungen im Stromnetz berichtet die Geschäftsführung der Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG regelmäßig in den zweimal jährlich stattfindenden Gremiensitzungen der Gesellschaft. In den Berichten wird sowohl hinsichtlich der Anzahl der Versorgungsunterbrechungen und der Dauer der Nichtverfügbarkeit als auch über konkrete Störungsanlässe informiert. Die Informationen liegen insofern den beiden Gesellschaftern der Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG – der Stadt Bornheim und der rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft – vor. Den Gremien der Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG wurde zuletzt auch dargelegt, dass die Ertüchtigung des Stromversorgungsnetzes in den nächsten Jahren durch eine deutliche Verstär- kung der Investitionsbudgets intensiviert werden soll. Darüber hinaus wurde in der Sitzung des Stadtrates am 16. Mai 2024 ausführlich zu den Aspek- ten der Stromversorgungsqualität berichtet. Ergänzende Informationen zu Ihren Fragen erhalten Sie nachstehend: Frage 1: Wie viele Stromausfälle hat es in den letzten 12 Monaten auf dem Bornheimer Stadtge- biet gegeben? Antwort: Seit April 2023 kam es zu insgesamt 10 Stromversorgungsunterbrechungen in der Mittelspan- nung sowie 120 Stromversorgungsunterbrechungen in der Niederspannung, die in der Regel nur einzelne Kunden betreffen.27 davon sind durch fremde Einwirkungen verursacht worden. Frage 2: Welche Bereiche des Bornheimer Stadtgebietes sind in besonderem Maße betroffen und warum? Antwort: Von den Stromstörungen sind grundsätzlich alle Teile des Stadtgebietes betroffen. In den letzten 12 Monaten war eine erhöhte Betroffenheit in den Stadtteilen erkennbar, die vom Umspannwerk Walberberg versorgt werden. Frau Maria Koch Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - 2 - Frage 3: Was sind die Ursachen für die Stromausfälle der letzten 12 Monate? Antwort: Die Ursachen sind vielschichtig, sie sind auf Kabelfehler/defekte Kabelstrecken, defekte Endver- schlüsse in Stationen aber auch auf externe Einflussfaktoren (Baggereinsätze) zurückzuführen. Frage 4: Wie kann die Information der Bürgerschaft während und nach einem Stromausfall durch die Stadt beziehungsweise die Bornheimer Stromnetz GmbH verbessert werden? Antwort: Die bestehenden Informationsprozesse, in die die Pressestellen von Stadt und RheinEnergie AG eingebunden sind, werden hinsichtlich von Optimierungspotenzialen überprüft. Zum Prüfungser- gebnis wird berichtet. Frage 5: Wie werden geplante Stromabschaltungen an die Bürgerschaft kommuniziert und wie kann diese verbessert werden? Antwort: Siehe Frage 4. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.05.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Stromausfälle im Stadtgebiet Sehr geehrte Frau Koch, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 13.05.2024 beantworte ich wie folgt: Zu Versorgungsunterbrechungen im Stromnetz berichtet die Geschäftsführung der Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG regelmäßig in den zweimal jährlich stattfindenden Gremiensitzungen der Gesellschaft. In den Berichten wird sowohl hinsichtlich der Anzahl der Versorgungsunterbrechungen und der Dauer der Nichtverfügbarkeit als auch über konkrete Störungsanlässe informiert. Die Informationen liegen insofern den beiden Gesellschaftern der Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG – der Stadt Bornheim und der rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft – vor. Den Gremien der Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG wurde zuletzt auch dargelegt, dass die Ertüchtigung des Stromversorgungsnetzes in den nächsten Jahren durch eine deutliche Verstär- kung der Investitionsbudgets intensiviert werden soll. Darüber hinaus wurde in der Sitzung des Stadtrates am 16. Mai 2024 ausführlich zu den Aspek- ten der Stromversorgungsqualität berichtet. Ergänzende Informationen zu Ihren Fragen erhalten Sie nachstehend: Frage 1: Wie viele Stromausfälle hat es in den letzten 12 Monaten auf dem Bornheimer Stadtge- biet gegeben? Antwort: Seit April 2023 kam es zu insgesamt 10 Stromversorgungsunterbrechungen in der Mittelspan- nung sowie 120 Stromversorgungsunterbrechungen in der Niederspannung, die in der Regel nur einzelne Kunden betreffen.27 davon sind durch fremde Einwirkungen verursacht worden. Frage 2: Welche Bereiche des Bornheimer Stadtgebietes sind in besonderem Maße betroffen und warum? Antwort: Von den Stromstörungen sind grundsätzlich alle Teile des Stadtgebietes betroffen. In den letzten 12 Monaten war eine erhöhte Betroffenheit in den Stadtteilen erkennbar, die vom Umspannwerk Walberberg versorgt werden. Frau Maria Koch Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - 2 - Frage 3: Was sind die Ursachen für die Stromausfälle der letzten 12 Monate? Antwort: Die Ursachen sind vielschichtig, sie sind auf Kabelfehler/defekte Kabelstrecken, defekte Endver- schlüsse in Stationen aber auch auf externe Einflussfaktoren (Baggereinsätze) zurückzuführen. Frage 4: Wie kann die Information der Bürgerschaft während und nach einem Stromausfall durch die Stadt beziehungsweise die Bornheimer Stromnetz GmbH verbessert werden? Antwort: Die bestehenden Informationsprozesse, in die die Pressestellen von Stadt und RheinEnergie AG eingebunden sind, werden hinsichtlich von Optimierungspotenzialen überprüft. Zum Prüfungser- gebnis wird berichtet. Frage 5: Wie werden geplante Stromabschaltungen an die Bürgerschaft kommuniziert und wie kann diese verbessert werden? Antwort: Siehe Frage 4. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 6.08 Stand: 19.12.2019 Dezember 2019 Seite 1 Satzung der Stadt Bornheim über die Ablösung von Stellplätzen - Stellplatzablösesatzung - vom 21.03.1997 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 30.10.2019 auf Grund der §§ 48 Abs. 3 und 89 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.07.2018 (GV.NRW S. 411) zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 26.03.2019 (GV.NRW. S. 193) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Be- kanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666 SGV NRW 2023) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV NRW S. 202) folgende 2. Satzung zur Änderung der Sat- zung der Stadt Bornheim über die Ablösung von Stellplätzen – Stellplatzablösesatzung – vom 21.03.1997 beschlossen: § 1 1) 2) Allgemeines Die Stadt erhebt von Bauherren, die ihren obliegenden Stellplatzverpflichtung aus der Stellplatz- satzung der Stadt Bornheim auf den Baugrundstücken oder in der näheren Umgebung nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten erfüllen können, Geldbeträge nach dieser Satzung in Verbin- dung mit § 48 Abs. 3 BauO NRW. Diese Geldbeträge müssen entsprechend § 48 Abs. 4 der BauO NRW zweckgebunden verwendet werden. Durch die Zahlung von Geldbeträgen wird kein Nutzungsrecht an einem bestimmten Stellplatz erworben. Die maximal ablösbaren Stellplätze werden je Bauvorhaben auf 2 begrenzt. Eine Ablösemöglichkeit ist nach Prüfung im gesamten Stadtgebiet möglich. 2) § 2 Gebietszonen entfällt § 3 1) 2) Ablösebeträge Unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Herstellungskosten einschl. der Kosten für Grund- erwerb wird der Geldbetrag je Stellplatz auf 12.000 € festgesetzt. § 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 6.08 Stand: 19.12.2019 Dezember 2019 Seite 2 In Kraft seit 04.04.1997, s. Amtsblatt Nr. 6 / 1997 1) = 1. Änderung, s. Amtsblatt Nr. 23 / 2001, in Kraft seit 01.01.2002 2) = 2. Änderung, s. Amtsblatt Nr. 51 / 2019, in Kraft seit 19.12.2019 Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 6.08 Stand: 19.12.2019 Dezember 2019 Seite 1 Satzung der Stadt Bornheim über die Ablösung von Stellplätzen - Stellplatzablösesatzung - vom 21.03.1997 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 30.10.2019 auf Grund der §§ 48 Abs. 3 und 89 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.07.2018 (GV.NRW S. 411) zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 26.03.2019 (GV.NRW. S. 193) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Be- kanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666 SGV NRW 2023) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV NRW S. 202) folgende 2. Satzung zur Änderung der Sat- zung der Stadt Bornheim über die Ablösung von Stellplätzen – Stellplatzablösesatzung – vom 21.03.1997 beschlossen: § 1 1) 2) Allgemeines Die Stadt erhebt von Bauherren, die ihren obliegenden Stellplatzverpflichtung aus der Stellplatz- satzung der Stadt Bornheim auf den Baugrundstücken oder in der näheren Umgebung nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten erfüllen können, Geldbeträge nach dieser Satzung in Verbin- dung mit § 48 Abs. 3 BauO NRW. Diese Geldbeträge müssen entsprechend § 48 Abs. 4 der BauO NRW zweckgebunden verwendet werden. Durch die Zahlung von Geldbeträgen wird kein Nutzungsrecht an einem bestimmten Stellplatz erworben. Die maximal ablösbaren Stellplätze werden je Bauvorhaben auf 2 begrenzt. Eine Ablösemöglichkeit ist nach Prüfung im gesamten Stadtgebiet möglich. 2) § 2 Gebietszonen entfällt § 3 1) 2) Ablösebeträge Unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Herstellungskosten einschl. der Kosten für Grund- erwerb wird der Geldbetrag je Stellplatz auf 12.000 € festgesetzt. § 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 6.08 Stand: 19.12.2019 Dezember 2019 Seite 2 In Kraft seit 04.04.1997, s. Amtsblatt Nr. 6 / 1997 1) = 1. Änderung, s. Amtsblatt Nr. 23 / 2001, in Kraft seit 01.01.2002 2) = 2. Änderung, s. Amtsblatt Nr. 51 / 2019, in Kraft seit 19.12.2019

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Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 6.11 Stand: 77. Erg. Januar 2013 Seite 1 Satzung der Stadt Bornheim zur Festsetzung von Gebührentarifen für vom Land übertragene Pflichtaufgaben vom 07.12.2012 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetze vom 18. September 2012 (GV. NRW. S.432), i.V.m. § 2 Abs. 3 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.08.1999 (GV. NRW. S. 524), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Mai 2009 (GV. NRW. S. 296), hat der Rat der Stadt Bornheim am 06.12.2012 folgende Satzung der Stadt Bornheim zur Festsetzung von Gebührentarifen für vom Land übertragene Pflichtaufgaben beschlossen: § 1 Gebührenpflicht (1) Für die im Gebührentarif zu dieser Satzung genannten besonderen Leistungen erhebt die Stadt Verwaltungsgebühren in Abweichung von der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW). Der Gebührentarif ist Bestandteil dieser Satzung. (2) Im Übrigen bleibt die Erhebung von Gebühren nach anderen Rechtsvorschriften unberührt. § 2 Auslagen Auslagen, die im Zusammenhang mit der besonderen Leistung nach § 1 dieser Satzung entstehen, sind gemäß § 10 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen gesondert zu erstatten. § 3 In-Kraft-Treten Diese Gebührensatzung tritt am 01.01.2013 in Kraft. Gebührentarif zur Satzung der Stadt Bornheim zur Festsetzung von Gebührentarifen für vom Land übertragene Pflichtaufgaben Abweichend von den Tarifstellen der AVerwGebO NRW in der jeweils gültigen Fassung werden die Gebühren des Gebührentarifs 2 – Baurechtliche Angelegenheiten – wie folgt festgesetzt: 1. Die nach den Tarifstellen 2.4 – 2.9 ermittelten Gebühren werden mit dem Faktor 1,1 versehen und festgesetzt. 2. Die Grundgebühren sowie die Mindestgebühren der Tarifstellen 2.4 – 2.9 betragen mindestens 100 €. Hiervon sind folgende Tarifstellen ausgenommen: 2.5.5.5 – Gebrauchsabnahme von Fliegenden Bauten und 2.5.6.4 – Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis. In Kraft seit 01.01.2013, s. Wochenblatt Schaufenster 52. KW 2012 v. 27.12.2012 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=11482&vd_back=N

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XX. Satzung vom 09.12.2022 zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Gemeindesteuern der Stadt Bornheim (Hebesatzsatzung) vom 21.03.1997 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2016 (GV.NRW. S. 966), des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) sowie des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2074) hat der Rat der Stadt Bornheim am 06.12.2022 folgende xx. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Gemeindesteuern (Hebesatzsatzung) beschlossen: Artikel I § 1 der Hebesatzsatzung wird wie folgt neu gefasst: Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden ab dem Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 290 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 645 v. H. 2. Gewerbesteuer 490 v. H. Artikel II Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2023 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende xx. Satzung vom 09.12.2022 zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Gemeindesteuern der Stadt Bornheim (Hebesatzsatzung) vom 21.03.1997 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen die Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 09.12.2022 (Christoph Becker) Bürgermeister

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Stadt Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 17.03.2024 Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates zur Umsetzung des Medienentwicklungsplanes Sehr geehrter Herr Becker, sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf den MEP (16.12.2021 für die Jahre 2021– 2025) und die Vereinbarung zur Umsetzung von Controlling und Berichtwesen (Punkt 12.7, S. 92) bitten wir die Verwaltung den Schulausschuss über die folgenden Fragen zur Wartung, 1st und 2nd Level Support sowie zu Bilanzgesprächen (mit Bezügen zum MEP) zu beantworten: MEP Auszüge aus dem MEP Fragen 1 S. 14, Fortbildung der Lehrkräfte (2. Abschnitt) Künftig sollten Ausstattungen und Fortbildungen (im IT-Bereich) im Kontext der Jahresbilanzgespräche 40 synchronisiert werden, so können zum Beispiel gerade im Bereich der Grundschulen bestimmte Fortbildungen gemeinsam in Anspruch genommen werden. Die Stadt Bornheim finanziert für die Medienbeauftragten der Schulen eine Fortbildung zur Unterstützung der Administration der eingesetzten Systeme. Sind Fortbildungen für die IT- Beauftragten / Medienbeauftragten der Schulen seitens der Stadt geplant, damit die Aufgaben im 1st Level Support (Administration der eingesetzten Systeme) selbstständig und schnell erledigt werden können? 2 S. 69-70 Handlungsemp- fehlung • Wartungsangebot muss allen Schulen in einem geeigneten Umfang und insbes. mit definierten Reaktionszeiten zur Verfügung stehen. • Die Möglichkeit zur situativen, schnell verfügbaren Vor-Ort- Wie werden die genannten Handlungsempfehlungen durch die Stadt umgesetzt? Wie wird sichergestellt, dass die technischen Geräte wie z.B. Fernseher und Smartboards in Schulen regelmäßig gewartet und auf ihre technische Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19 53332 Bornheim Tel: +49 175 8547251 E-Mail: fraktion.abb@gmx.de www.aktivebuergerbornheim.de mailto:fraktion.abb@gmx.de https://www.aktivebuergerbornheim.de/ Mit freundlichen Grüßen Angela Reile, Georg Meier und Fraktion Betreuung sollte ausgebaut werden. • Die Anforderungen an den IT- Support sollten jährlich evaluiert werden und die Personalressource bzw. Umfang zugekaufter Dienstleistungen entsprechend angepasst werden. • Technische Einweisung der IT- Beauftragten/Medienbeauftragten in den Schulen (mindestens jährlich zum Schuljahresbeginn) Tauglichkeit überprüft werden? Gibt es standardisierte Prozesse für regelmäßige Überprüfungen und Wartungsarbeiten, und erhalten Schulen dabei Unterstützung, oder sind sie für diese Aufgaben vollständig eigenverantwortlich? Wie erfolgt die jährliche Evaluation der Anforderungen an den IT-Support in Schulen, und auf welche Weise wird die Personalressource bzw. der Umfang zugekaufter Dienstleistungen entsprechend angepasst? In welcher Form erhalten die IT- Beauftragten oder Medienbeauftragten in Schulen ihre technische Einweisung, und wie wird sichergestellt, dass diese mindestens jährlich zum Schuljahresbeginn stattfindet? 3 S. 88 12.2 Jahresbilanz- gespräche Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form finden die Jahresbilanzgespräche statt? Finden gemeinsame Gespräche mit allen weiterführenden Schulen / Grundschulen statt, um z.B. gleichartige Bedingungen in der Ausstattung (Hard- und Software) an Schulen zu schaffen sowie den technischen Support durch die städtische IT zentral und optimal bewerkstelligen zu können? (Kosten- und Zeitersparnis)

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Einfach. Politik. Machen. www.einfach-politik-machen.de UWG – Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Stadt Bornheim Herr Bürgermeister Becker Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 05.06.2024 Antrag zur Durchführung eines Interessensbekundungsverfahrens für die Nutzung von Dachflächen städtischer Gebäude zur Installation von Photovoltaikanlagen Sehr geehrter Bürgermeister Becker, wir bitten Sie, unseren Antrag auf die Tagesordnung der notwendigen Ausschüsse aufzunehmen. Beschlussentwurf: 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Interessensbekundungsverfahren für die Nutzung der Dachflächen städtischer Gebäude zur Installation von Photovoltaikanlagen durchzuführen. 2. In diesem Rahmen soll auch eine enge Zusammenarbeit mit der Energieagentur Rhein-Sieg und anderen geeigneten Betreibern angestrebt werden, um eine kurzfristige professionelle Planung und Umsetzung zu gewährleisten. 3. Die Ergebnisse des Interessensbekundungsverfahrens sollen dem Ausschuss zeitnah vorgelegt werden, um über das weitere Vorgehen entscheiden zu können. Begründung Mit diesem Antrag soll sichergestellt werden, dass die Stadt trotz des bestehenden Personalmangels aktiv zur Energiewende beiträgt, ihre Energiekosten reduziert und eine nachhaltige Energieversorgung unterstützt. Gleichzeitig wird die Expertise erfahrener Partner genutzt, um das Projekt kurzfristig erfolgreich zu realisieren. • Klimaschutz und Nachhaltigkeit: Die Installation von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden leistet einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Sie ermöglicht die Nutzung erneuerbarer Energien, reduziert den CO2-Ausstoß und fördert die nachhaltige Energieversorgung. UWG - Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Fraktionsvorsitzender: Dirk König Tel.: 0163-3563644 kontakt@uwg-bornheim.de www.uwg-bornheim.de Fraktionsgeschäftsstelle: Servatiusweg 19 - 53332 Bornheim mailto:kontakt@uwg-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/ Einfach. Politik. Machen. www.einfach-politik-machen.de • Energieeinsparung und Kostenreduktion: Durch die Eigenproduktion von Solarstrom können teilweise fossile Energien eingespart und die gesamten Energiekosten der Stadt nachhaltig gesenkt werden. Langfristig kann dies zu erheblichen Einsparungen im städtischen Haushalt führen. • Kooperation und Expertise: Die Zusammenarbeit mit der Energieagentur Rhein-Sieg oder anderen erfahrenen Betreibern stellt sicher, dass das Projekt professionell geplant und umgesetzt wird. Diese Partner verfügen über das nötige Know-how und die Erfahrung, um das Potenzial der Dachflächen optimal auszuschöpfen und die Personalressourcen der Stadt zu entlasten. Mit freundlichen Grüßen Frank Roitzheim, Dirk König und die Fraktion der UWG

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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Maria Koch Fraktionsvorsitzende Markus Hochgartz Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim.de www.gruene-bornheim.de www.gruene-bornheim.de Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 GeschO des Rates der Stadt Bornheim zur Evaluierung der Klima-Tests in Gremienvorlagen der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, wir bitten Sie, die folgende große Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen: Antrag zur Evaluierung der Klima-Tests in Gremienvorlagen der Stadt Bornheim Im November 2022 wurde im Rat darüber informiert, dass alle Beschlussvorlagen der Gremien zukünftig eine Beurteilung zur Klimarelevanz enthalten werden (658/2022-12). Das Verfahren ist seit Dezember 2022 in der Umsetzung. Durch die Integration in die Beschlussvorlagen soll eine Möglichkeit geschaffen werden, klimarelevante Beschlüsse von Anfang an zu erkennen und entsprechend begleiten zu können. Verbesserungs- vorschläge sollen an das Klimamanagement herangetragen werden und in das Verfahren einfließen. Bisher haben die Ratsgremien noch keine Rückmeldung zum aktuellen Stand des Verfahrens und den Maßnahmen bekommen. Eine Evaluierung der Klima-Tests kombiniert mit begleitenden Maßnahmen ist ein ausschlaggebender Faktor dafür, dass zukünftig das Ziel der Klimaneutralität im Jahre 2045 erreicht wird und von Anfang an beispielsweise negative klimarelevante Wirkungen thematisiert werden. Das Instrument der Klima-Tests sollte die Gremien bei ihrer Entscheidungsfindung inhaltlich gut unterstützen. Bornheim, den 31.Mai 2024 An Herrn Bürgermeister Christoph Becker Vorsitzender der Ratssitzung Nachrichtlich: An das Ratsbüro und Herrn Dr. Paulus, Leiter des Amtes für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Daher die folgenden Fragen: 1) Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens und welche begleitenden Maßnahmen wurden bisher durchgeführt? 2) Wie wurde das Verfahren konkret in den Fachabteilungen umgesetzt? Wie wurden die Mitarbeitenden beispielsweise geschult? 3) Wie wird sichergestellt, dass eine einheitliche Grundlage zur Bewertung herangezogen wird? Ist die Einschätzung quantitativ erfolgt und auf welcher Verfahrensweise (z.B. Menge der CO2-Emissionen: gering – mittel – hoch; Dauer der CO2-Emissionen: kurz – mittel – lang)? 4) Welche Konsequenzen werden gezogen, wenn eine negative Auswirkung erwartet wird? Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen Für die Fraktion Bündnis 90/die Grünen Maria Koch und Markus Hochgartz

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Einfach. Politik. Machen. www.einfach-politik-machen.de UWG – Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Stadt Bornheim Herr Bürgermeister Becker Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 06.06.2024 Große Anfrage nach § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung Rat zu den Rahmenbedingungen geflüchteter Menschen in Bornheim Sehr geehrter Bürgermeister Becker, die Stadt veröffentlicht in unregelmäßigen Abständen Informationen zu den geflüchteten Menschen in Bornheim. Weiterhin werden in diversen Ausschüssen Informationen oft mündlich vorgetragen, sodass eine aggregierte Übersicht nicht vorliegt. Daher bitten wir Sie um die Beantwortung unserer großen Anfrage für die nächste Ratssitzung wie folgt: 1. Wie viele geflüchtete Menschen leben zum Stichtag 31.05.2024 in der Stadt Bornheim, welchen Aufenthaltsstatus haben sie, aus welchen Staaten kommen sie und handelt es sich um Alleinreisende, Familien oder Minderjährige? 2. Wie hoch sind die Kosten für die Versorgung und Unterbringung von geflüchteten Menschen (inkl. Kauf/ Anmietungen von Unterkünften, Schul- und Kitaplätzen, Security, Reinigung...) in der Stadt Bornheim seit dem 01.01.2023 und welche Kosten wurden und werden von Land und Bund erstattet? 3. Gibt es andere Fördergelder (z.B. für den Kauf und Ausbau von Unterkünften, Kita- Plätzen, Sprachkursen etc.) und wenn ja, welche, und inwiefern nutzt die Stadt diese? 4. Welche Mindestausstattung für die unterschiedlichen Unterbringungsarten wird von Bund und Land vorgegeben? In welchen Fällen weicht Bornheim davon ab (und wenn ja, warum)? Mit freundlichen Grüßen Dirk König und die Fraktion der UWG UWG - Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Fraktionsvorsitzender: Dirk König Tel.: 0163-3563644 kontakt@uwg-bornheim.de www.uwg-bornheim.de Fraktionsgeschäftsstelle: Servatiusweg 19 - 53332 Bornheim mailto:kontakt@uwg-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/

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Einfach. Politik. Machen. www.einfach-politik-machen.de UWG – Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Stadt Bornheim Herr Bürgermeister Becker Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 24.05.2024 Große Anfrage nach § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung Rat Sehr geehrter Bürgermeister Becker, in diversen Ausschüssen (Haupt- und Finanzausschuss, Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss, Ausschuss für Stadtentwicklung, Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur, Schulausschuss, etc) stellen sich immer wieder die Fragen nach bebauten und unbebauten (städtischen) Grundstücken. Hierzu zählen wir auch die städtischen Tochtergesellschaften im „Konzern Stadt Bornheim“. Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung unserer Fragen wie folgt: 1. Gibt es eine Übersicht seitens der Stadt und des „Konzerns Stadt Bornheim“ über die im Besitz, bzw. im Eigentum befindlichen Liegenschaften und deren aktueller Nutzung? 2. Wenn nein: Warum gibt es diese nicht und bis wann kann diese erstellt werden? 3. Wenn ja: In welcher Form kann diese der Politik zur Verfügung gestellt werden? Wir erhoffen uns als politischer Akteur, die Verwaltung bei den diversen Aufgaben besser unterstützen zu können. Mit freundlichen Grüßen Dirk König und die Fraktion der UWG UWG - Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Fraktionsvorsitzender: Dirk König Tel.: 0163-3563644 kontakt@uwg-bornheim.de www.uwg-bornheim.de Fraktionsgeschäftsstelle: Servatiusweg 19 - 53332 Bornheim mailto:kontakt@uwg-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 03.06.2024 Durchführung von straßenverkehrsrechtlichen Anhörungsverfahren Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, die Verwaltung hat in der Vergangenheit in unregelmäßigen Zeitabständen über die anstehenden bzw. nicht in Angriff genommenen straßenverkehrsrechtlichen Anhörungsverfahren nach § 45 der StVO berichtet. Dabei wurde deutlich, dass eine Vielzahl dieser Verfahren bisher nicht durchgeführt oder nicht zum Abschluss gebracht werden konnten. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehrsentwicklung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Wie viele straßenverkehrsrechtliche Anhörungsverfahren liegen insgesamt an und wie stellt sich die Anzahl der Verfahren dar, die bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt bearbeitet werden konnten? 2. Gibt es seitens des Amtes 9 für die nicht bearbeiteten Verfahren eine Prioritätenliste und wenn ja, nach welchen Kriterien wird dabei vorgegangen? 3. Welcher Zeitrahmen wird benötigt, um die ausstehenden Anhörungsverfahren unter Berücksichtigung der jetzigen Personalsituation zu bearbeiten und abzuschließen? 4. Wie stellt sich der Sachstand bei den Seitenradarmessungen dar unter Berücksichtigung der Fragen 1 – 3? 5. Inwieweit und nach welchen Kriterien werden die Ortsvorsteher noch in die straßenverkehrsrechtlichen Verfahren mit einbezogen? SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Für die Beantwortung herzlichen Dank und freundliche Grüße Wilfried Hanft, Thomas Schmitz und Fraktion

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