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Einfach. Poli k. Machen. www.einfach-poli k-machen.de UWG – Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Stadt Bornheim Herr Bürgermeister Becker Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 30.07.2024 Große Anfrage zur faireren Neugestaltung der Elternbeitragssatzung in Bornheim Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, leider sind seit Jahren die Kosten für eine 45-stündige Betreuung in der Kinderbetreuung überproportional gegenüber der 35-stündigen Betreuung veranschlagt. Ein Beispiel hierzu aus der Satzung des Jahres 2024/2025: In der Einkommensstufe > 115.000 Euro (U3) zahlt eine Familie für 35 Stunden 505 Euro, für 45 Stunden zahlt sie 754 Euro. Dabei beinhaltet die 45-stündige Betreuung ggü. der 35-stündigen Betreuung „nur ca. 30%“ mehr zeitlichen Umfang dar, wobei die Beiträge ca. 50% mehr betragen. Der Alltag in den Einrichtungen zeigt oft, dass die 45-Stunden nicht vollumfänglich genutzt werden, die 35 Stunden jedoch oft ausgereizt werden. Dabei haben Eltern oft keine Möglichkeit, frei den Betreuungsumfang zu wählen, da dieser oft vom Träger vorgegeben wird. Aufgrund des Sozialgesetzbuches können Familien u.a. im unteren Einkommensbereich auf Antrag von Elternbeiträgen befreit werden. Diese Kosten hätte in diesem Fall das Jugendamt zu tragen. In Bornheim geht man den pragmatischen Weg, den Mehraufwand für Eltern und Verwaltung durch Anträge zu reduzieren. In der letzten Kalkulation der Elternbeiträge wird jedoch die finanzielle Last dieses pragmatischen Weges durch die übrigen Beitragszahler „aufgefangen“. Im Haushaltsjahr 2021/2022 wurde hingegen federführend von der UWG ein finanzieller Ausgleich für die unterste Einkommensstufe aus dem Haushalt vorgenommen. UWG - Die Unabhängige Wählergemeinscha Bornheim Frak on im Rat der Stadt Bornheim Frak onsvorsitzender: Dirk König Tel.: 0163-3563644 kontakt@uwg-bornheim.de www.uwg-bornheim.de Frak onsgeschä sstelle: Serva usweg 19 - 53332 Bornheim Einfach. Poli k. Machen. www.einfach-poli k-machen.de Wir bitten Sie folgenden Große Anfrage zu beantworten: 1. Wie könnte aus Sicht der Verwaltung eine faire Verteilung der Elternbeiträge über die Betreuungsumfänge sowie der Einkommensstufen (bspw. wie beim Rhein-Sieg-Kreis) gestaltet werden? 2. Wie verteilt sich die Anzahl der Kinder zu den aktuellen Jahreseinkommensstufen (Familienbruttoeinkommen) der letzten 3 Jahre bezogen auf den Betreuungsumfang in der Tagespflege, im Kindergarten und der OGS? 3. Mit welchen Entwicklungen rechnet die Stadt Bornheim in den nächsten drei Jahren? Mit freundlichen Grüßen Manuel van Eikelen, Dirk König und die Fraktion der UWG

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18. Oktober 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klimare- gion Rhein-Voreifel in Koope- ration mit der Verbraucher- zentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Wachtberg am 19. Oktober 2017, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 18.10.2017, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 19.10.2017, 18 Uhr Veranstaltungen im Böll-Jahr Filme und Filmgespräche des Katho- lischen Bildungswerks in Kooperation mit der Stadt Bornheim Ansichten eines Clowns Montag, 23.10.2017, 19:30 Uhr Das Meer am Morgen Montag, 27.11.2017, 19:30 Uhr Weitere Infos zum Programm im Böll-Jahr unter: www.bornheim.de Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bornheim vom 10.10.2017 über die Zweite Verlängerung der Veränderungssperre in der Ortschaft Merten (Teilbereich des Bebauungsplanes Me 16) Aufgrund der §§ 14,16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 14.Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966), hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sit- zung am 21.09.2017 folgende Satzung beschlossen: § 1 Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für das in § 2 be- zeichnete Gebiet in der Ortschaft Merten gemäß Satzung vom 27.10.2014, in Kraft getreten am 29.10.2014, wird um ein weite- res Jahr verlängert. Die Veränderungssperre tritt somit erst mit der Bekanntgabe des Bebauungsplanes – spätestens jedoch mit Ablauf des 28.10.2018 – außer Kraft. § 2 Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst den Bereich, für den der Rat der Stadt Bornheim am 13.08.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Me 16 in der Ortschaft Merten beschlossen hat. Er umfasst einen Bereich, der im Wesentlichen im Nordwesten durch die Bebauung an der Beethovenstraße, im Nordosten durch die Bebauung an der Bonn-Brühler-Straße (L 183), im Südosten durch den Mühlenbach und im Südwesten durch die Bebauung an der Offenbachstraße begrenzt wird. Auf die beiliegende Karte, die Bestandteil dieser Satzung ist, wird verwiesen. § 3 Diese Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweise: Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 Abs. 1 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Er- löschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Gel- tendmachung wird hingewiesen. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NRW kann gegen diese Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder den Flächennutzungsplan nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkün- dung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschrie- benes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vor- her gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsa- che bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Gemäß § 215 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Ver- letzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtli- che Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau- ungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä- gungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachver- halts geltend gemacht worden sind. Bornheim, den 10.10.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 26 / Luftverkehr, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf I. Anlass Die Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) hat unter dem 09.12.2016 i.d.F. vom 14.09.2017 einen Antrag auf Erteilung eines Planfest- stellungsbeschlusses bei der zuständigen Planfeststellungsbe- hörde, dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen, Jürgensplatz 1, 40219 Düsseldorf (künftig: Stadttor 1, 40219 Düsseldorf), gestellt. Gegenstände des Planfeststellungsverfahrens – nachfolgend: Vor- haben – sind (zusammengefasst) 1) die abschließende Zulassung der Änderung und Erweite- rung von Flugbetriebsflächen zur Schaffung zusätzlicher Flug- zeug-Abstellpositionen sowie 2) die Entscheidung über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit folgender Maßnahmen: • Neuordnung des sog. „Frachtriegels“ (Frachthallen, Hangars, Betriebsgebäude u.a.) mit Festlegungen zu baulichen Nutzungen auf dem zentralen Flughafengelände und • diverse Hochbauten (Erweiterung des Frachtzentrums General Cargo, Anbau an das Terminal 2, Parkhäuser, Verwaltungsgebäu- de, Hotel). Die Einzelheiten des Vorhabens sind dem Antragsschreiben der FKB vom 09.12.2016 – überarbeitet und aktualisiert zum 14.09.2017 – sowie den dazugehörenden weiteren Antragsunter- lagen (insgesamt 4 Ordner) zu entnehmen, die zur Einsicht für die Öffentlichkeit ausgelegt werden (s.u.). Das Vorhaben bewirkt ei- ne Änderung des Flughafens, deren Auswirkungen auf die Schutz- güter in der Umgebung, d.h. die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Landschaft, Boden, Wasser, Luft u.a. einer Umweltver- träglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen. Diese wird zu- sammen mit der für die Anlagenänderung des Flughafens Köln/ Bonn gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 LuftVG erforderlichen Planfeststellung durchgeführt. Im Planfeststellungsverfahren sind alle von dem Vor- haben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung zu berück- sichtigen (§ 8 Abs. 1 S. 2 LuftVG). Antrag der Flughafen Köln/Bonn GmbH vom 09.12.2016 i. d. F. vom 14.09.2017 auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses Anhörung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens gem. § 8 ff Luftverkehrsgesetz (LuftVG) i. V. m. § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) 18. Oktober 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Amtliche Bekanntmachungen Zu den (Umwelt-)Auswirkungen des Vorhabens der FKB wird die Öffentlich- keit beteiligt. Die Bezirksregierung Düsseldorf führt das hierfür gesetzlich vorgesehene Anhörungsverfahren als zuständige Anhörungsbehörde durch (§ 10 Abs. 2 LuftVG i. V. m. § 73 VwVfG NRW). Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann für die Dauer eines Monats Einsicht in die Antragsunterlagen nehmen und danach noch zwei Wochen lang Einwendungen gegen den Plan bzw. das Vorhaben schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Düsseldorf oder bei der Gemeinde, in der die Antragsunterlagen ausgelegt wurden, erheben. Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen (Schriftdokumente und Überblicks-, Lage-, Maßnahmenpläne bzw. sonstige Darstellungen) zum Vorhaben der FKB können eingesehen werden. Sie beinhalten die zum gegenwärtigen Zeitpunkt des Verfahrens nach § 6 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über die Umweltverträg- lichkeitsprüfung (UVPG) (in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010. Die- se ist anzuwenden gemäß § 74 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der durch Art. 1 u. 2 Abs. 14b G.v. 20.7.2017 geänderten Fassung) relevanten, d.h. entschei- dungserheblichen, Angaben zu den von der FKB beabsichtigten baulichen und anlageändernden Maßnahmen sowie zu den hiervon betroffenen Umwelt- Schutzgütern gemäß § 2 Abs. 1 UVPG. Sie dienen zur Beschreibung des Vor- habens, der Umwelt und ihrer Bestandteile in dessen Einwirkungsbereich so- wie zur Darstellung der voraussichtlichen erheblichen nachteiligen Umwelt- auswirkungen des Vorhabens (ggf. nebst der diesbezüglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen). Die Unterlagen bein- halten auch Erwägungen der FKB bzgl. etwaiger Alternativen zum Vorhaben sowie eine allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsstudie. II. Gegenstände der öffentlichen Auslegung 1) Beschreibung des Vorhabens: (betrifft: Standort; Änderung und Erweiterung von Flugbetriebsflächen; Neu- ordnung des Frachtriegels; Erweiterung des Frachtzentrums General Car- go; Anbau Terminal 2 West; Flächenneuordnung Vorfahrtbereich für flugha- feninduzierte/flughafenaffine Nutzungen; Art und Umfang der Bauarbeiten; Ver- und Entsorgung; Rückbaumaßnahmen; Baustelleneinrichtung und Lo- gistik; Entwässerung und Grundwasserhaltung; Inanspruchnahme von Wald, Biotopen, Natur und Landschaft; Grundinanspruchnahme) • Antragsschreiben der FKB vom 09.12.2016 in der aktualisierten Fassung vom 14.09.2017 • Erweiterung Vorfeld A – Technischer Erläuterungsbericht in der aktualisier- ten Fassung vom 26.07.2017 • Reaktivierung Teilfläche Vorfeld A – Technischer Erläuterungsbericht in der aktualisierten Fassung vom Juli 2017 • Vorfeldlückenschluss E/F – Technischer Erläuterungsbericht in der aktuali- sierten Fassung vom Juli 2017 • Plan der baulichen Anlagen – Erläuterungsbericht in der aktualisierten Fas- sung vom 29.08.2017 2) Untersuchung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Luft- und Land- verkehr: • Gutachten: Verkehrsprognose für den Flughafen Köln/Bonn für das Jahr 2030 in der aktualisierten Fassung vom Juli 2017 • Gutachten: Praktische Kapazität vom Juni 2016 • Gutachten: Methodische Zusammenhänge zwischen Verkehrsprognose und Ka- pazitätsanalyse vom Juli 2017 (Anlage 1 des Antragsschreibens der FKB) • Gutachten: Prognose der landseitigen Verkehre für den Flughafen Köln/ Bonn in der aktualisierten Fassung vom 03.08.2017 • Bericht: Erstellung der Datenerfassungssysteme Status Quo 2015, Progno- senullfall 2030 und Prognoseplanfall 2030 in der aktualisierten Fassung vom 03.08.2017 3) Untersuchung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt: Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit (betrifft: Folgen der geplanten baulichen Änderungen und Erweiterungen für die Belastung der Bevölkerung mit Lärmimmissionen und Luftschadstoffen; Verän- derungen der Lichtimmissionen auf die Wohnbereiche in der Flughafenumge- bung durch die baulichen und anlageändernden Maßnahmen) • Bericht: Flug- und Bodenlärmgutachten in der aktualisierten Fassung vom 03.08.2017 • Bericht: Stellungnahme zum Straßenverkehrslärm in der aktualisierten Fas- sung vom 03.08.2017 • Bericht: Gesamtlärmbetrachtung unter Berücksichtigung der Vorbelastung aller Lärmarten vom 03.08.2017 • Lärmmedizinische Stellungnahme in der aktualisierten Fassung vom 04.08.2017 • Bericht: Lufthygienische Untersuchung in der aktualisierten Fassung vom 10.08.2017 • Vogelschlaggutachten aus September 2016 • Bericht: Lichtimmissionsuntersuchung vom 15.08.2017 Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft, Luft, Klima, Wasser und Boden, Mensch/menschliche Gesundheit (s. auch dort) (betrifft: bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf die Vegetati- on, auf – u.a. besonders geschützte – Tiere und ihre Lebensräume, auf Schutz- gebiete, schutzwürdige Biotope sowie auf den Boden, auf Grund- und Ober- flächengewässer infolge der Entwässerung und auf das Landschaftsbild; mög- liche betriebsbedingte Geruchsbelastungen; Bewertung des nicht vermeidba- ren und begrenzbaren Eingriffs in Natur und Landschaft und Kompensation der Folgen; (klein-)klimatische Folgen, vorhabenbedingte Wechselwirkungen zwi- schen den betrachteten Umwelt-Schutzgütern) • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) in der aktualisierten Fassung vom 10.08.2017 • Fachbeitrag zu den Belangen der Wasserrahmenrichtlinie vom 31.08.2017 • Vorprüfung der Natura-2000-Verträglichkeit in der aktualisierten Fassung vom 18.08.2017 • Artenschutzfachbeitrag in der aktualisierten Fassung vom 18.08.2017 • Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) in der aktualisierten Fassung vom 18.08.2017 Die Antragsunterlagen werden für die Dauer eines Monats, nämlich vom 06.11.2017 bis einschließlich 05.12.2017, in der Stadtverwaltung Born- heim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaft- samt, Zimmer 407, während der Dienststunden: Montag - Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Montag - Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt (Auslegungsfrist). Einwendungen können bis einschließlich 19.12.2017 (Posteingang) bei den im Folgenden un- ter Ziffer III 2 genannten Adressen erhoben werden (Einwendungsfrist). Hinweis: Da für dieses Verfahren bereits am 08.03.2016 ein Scoping-Termin stattgefunden hat, gilt gem. der Übergangsvorschrift des § 74 Abs. 2 Nr. 1 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der durch Art. 1 u. 2 Abs. 14b G.v. 20.7.2017 geänderten Fassung) die Fassung des UVPG, die vor dem 16.05.2017 galt, weiterhin. Es verbleibt daher bei der Frist des § 73 Abs. 4 Satz 1 VwVfG NRW. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausge- schlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Sie werden nicht mehr berücksichtigt. Die Antragsunterlagen sind ebenfalls im Internet über den folgenden Link ein- sehbar: http://www.vm.nrw.de/ Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten Un- terlagen. III. Weitere Hinweise Das Planfeststellungsverfahren ist ein förmliches Verwaltungsverfahren und unterliegt besonderen gesetzlichen Vorgaben: 1. Sie können Ihre Einwendungen innerhalb der Frist – d.h. bis einschließ- lich zum 19.12.2017 (Posteingang) – sowohl schriftlich einreichen als auch mündlich zur Niederschrift äußern. 2. Ihre Einwendungen richten Sie bitte zum Aktenzeichen 26.01.01.01-PFV FKB an die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf (Postanschrift) oder Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf. Sie können Ihre Einwendung auch über die Gemeinde einreichen, in deren Räumen die Auslegung der Antragsunterla- gen stattfindet. Unter der Anschrift der Bezirksregierung Am Bonneshof 35 in Düsseldorf sowie bei Ihrer auslegenden Gemeinde besteht auch die Möglichkeit, Ihre Einwendung mündlich zur Niederschrift zu geben. 3. Bei der Abgabe Ihrer schriftlichen Äußerungen ist zu beachten, dass sie nur berücksichtigt werden können, wenn Sie Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen sowie Ihre vollständige Anschrift in lesbarer Form und Ihre Un- terschrift enthalten und fristgerecht (Fristgerecht bedeutet: Eingang der Einwendung innerhalb der Frist bei einer der unter Nr. 2 genannten Stellen) erfolgen. Das Erfordernis der vollständigen Namensangaben gilt auch und im Besonderen für Famili- en, die gemeinsam eine Einwendung verfassen: Es sind die Namen aller Fa- milienmitglieder, für die die Einwendung gelten soll, leserlich anzugeben und von allen unterschriftsberechtigten Familienmitgliedern selbst zu unter- zeichnen. Eingangsbestätigungen werden nicht erteilt. 4. Grundsätzlich können Einwendungen nur schriftlich oder zur Niederschrift er- hoben werden. Die Bezirksregierung Düsseldorf bietet jedoch unter Bezug auf § 3a VwVfG NRW an, Einwendungen in rechtsverbindlicher elektronischer Form über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) zu senden: Per E-Mail erhobene Einwendungen sind nur zulässig, wenn sie mit einer qua- lifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sind. Ei- ne Signierung mit einem Pseudonym ist nicht zulässig. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat hierzu eine elektronische Zugangsmöglichkeit über ein elek- tronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach eröffnet. Wegen der diesbezüg- lichen Zugangsvoraussetzungen wird auf die Internetveröffentlichung unter http://www.brd.nrw.de/wirueberuns/EGVP.html verwiesen. Eine Einwendung mittels einfacher E-Mail entspricht somit nicht den gesetzlichen Anfor- derungen und bleibt daher unberücksichtigt. 5. Mit Ablauf der Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG NRW). 6. Für den Fall des Vorbringens gleichförmiger Eingaben wird auf § 17 VwVfG NRW ausdrücklich hingewiesen: Bei Anträgen und Eingaben, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form verviel- fältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), gilt für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unter- zeichner, der darin mit seinem Namen und seiner Anschrift als Vertreter bezeich- net ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertre- ter kann nur eine natürliche Person sein (§ 17 Abs. 1 VwVfG NRW). 7. Gleichförmige Eingaben können unberücksichtigt bleiben, wenn sie die in § 17 Abs. 1 S. 1 VwVfG NRW genannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder wenn der Vertreter keine natürliche Person ist. 8. Ferner können gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt ge- lassen werden, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder nur unleserlich angegeben haben. Dies gilt auch für Einwendun- gen von Familien (vgl. Hinweis Nr. 3). 9. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendun- gen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung evtl. ent- stehende Kosten werden nicht erstattet. 10. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG NRW. Ihre Einwendungen sind ebenfalls bei den in der Bekanntmachung zu bezeichnenden Stellen innerhalb der Einwendungsfrist vorzubringen. 11. Äußerungen zu diesem Verfahren – sei es schriftlicher oder mündlicher Art –, die vor Auslegung des Antrags an das Verkehrsministerium oder die Bezirksregierung Düsseldorf gerichtet worden sind, können nicht als Ein- wendung im Verfahren berücksichtigt werden. 12. Gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 2 LuftVG kann bei der Änderung eines Flughafens von einer förmlichen Erörterung im Sinne des § 73 Abs. 6 VwVfG NRW und des § 9 Abs. 1 UVPG abgesehen werden. Auch, wenn kein Erörterungstermin stattfindet, wird den Einwendern vor Abschluss des Planfeststellungsverfah- rens Gelegenheit zur erneuten Äußerung gegeben. 13. Findet ein Erörterungstermin statt, so wird er rechtzeitig ortsüblich be- kannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwen- dungen erhoben haben – bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter – von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese durch öffentliche Be- kanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächti- gung ist durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen und zu den Akten der An- hörungsbehörde zu geben. Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungs- termin kann auch ohne ihn verhandelt werden. 14. Über die Einwendungen und sonstigen Stellungnahmen wird nach Ab- schluss des Anhörungsverfahrens durch das Ministerium für Verkehr des Lan- des Nordrhein-Westfalen – Planfeststellungsbehörde – entschieden. Die Zu- stellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzuneh- men sind. Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 26 / Luftverkehr Im Auftrag gez. Kruse verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim

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6. September 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Rheinbach, am 21. September 2017, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Kinder- und Jugendparlament Donnerstag, 07.09.2017, 18 Uhr Umweltausschuss Mittwoch, 13.09.2017, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 14.09.2017, 18 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Dienstag, 19.09.2017, 18 Uhr, Raum 904 des Rathauses Bornheim Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 20.09.2017, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 21.09.2017, 18 Uhr Veranstaltungen im Böll-Jahr Filmgespräche des Katholischen Bildungswerks in Kooperation mit der Stadt Bornheim Die verlorene Ehre der Katharina Blum Montag, 25.09.2017, 19:30 Uhr Ansichten eines Clowns Montag, 23.10.2017, 19:30 Uhr Das Meer am Morgen Montag, 27.11.2017, 19:30 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Deutsch-polnisches Musik-Projekt in Bornheim Unter dem Motto „Deutsch-polnische Zwischentöne“ kommen von Donnerstag bis Sonntag, 7. bis 10. September, 130 Musiker aus Polen und Deutschland zu ei- nem großen Musik-Projekt in Bornheim zusammen. Die Chor- und Orchestermu- siker stammen aus Bornheims Partner- stadt Zawiercie und von der Bornheimer Musikschule. Höhepunkt des Musik- und Kulturaustauschs sind zwei öffentliche Konzerte am Samstag und Sonntag: • Samstag, 9. September, 16 Uhr, Kirche St. Sebastian Roisdorf, Heilgersstraße 15: Konzert* für Herz und Seele mit den Chören und Orchestern aus Bornheim und Zawiercie • Sonntag, 10. September, 17 Uhr, Rats- saal im Bornheimer Rathaus, Rathaus- straße 2: Gute-Laune-Konzert* „Tutti Frutti“ mit getrennten und gemeinsamen Bei- trägen der Chöre und Orchester aus Bornheim und Zawiercie *Der Eintritt ist frei. Spenden sind möglich. Organisiert wird der Musik- und Kultur- austausch vom Partnerschaftsverein „Städtepartnerschaft Bornheim-Zawier- cie (e. V.)“ in Kooperation mit der Born- heimer Musikschule. Ziel des Projekts ist es, die Beziehung zur Partnerstadt noch weiter zu vertiefen. So bieten gemeinsa- me Proben und ein „Fest der Begegnung“ die Möglichkeit zum musikalischen und persönlichen Austausch. Ermöglicht wird das Projekt durch die Förderung der Kul- turstiftung der Kreissparkasse Köln, der Kreissparkasse Köln, der Volksbank Bonn Rhein-Sieg und Projektmittel der Stadt Bornheim. Wer das Projekt unterstützen möchte, richtet seine Spende an den Partner- schaftsverein: Kreissparkasse Köln, IBAN: DE23 3705 0299 0046 0156 35, BIC: COKSDE33XXX, Verwendungszweck: „Deutsch-polnische Zwischentöne“. Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rats der Stadt Bornheim am Donnerstag, 21.09.2017, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim Am Donnerstag, 21.09.2017, 18 Uhr, findet im Ratssaal des Rat- hauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift über die Sitzung Nr. 50/2017 vom 13.07.2017 4 RadPendlerRoute - Beauftragung Ent- wurfsplanung und Abschluss eines Letter of Intent (StEA 20.09.2017) 548/2017-7 5 6. Änderung des Flächennutzungsplanes; Darstellung eines Nahversorgungszent- rums (StEA 20.09.2017) 494/2017-7 6 Bebauungsplan Se 14 - 1. Änderung; Er- gebnis der Offenlage; Satzungsbeschluss (StEA 20.09.2017) 584/2017-7 7 Bebauungsplan Bo 05 in der Ortschaft Bornheim; Aufstellungsbeschluss (StEA 20.09.2017) 549/2017-7 8 Bebauungsplan Ro 09 in der Ortschaft Roisdorf - Aufstellungsbeschluss Straßen- bebauungsplan (StEA 20.09.2017) 554/2017-7 9 Zweite Verlängerung der Veränderungs- sperre für einen Teilbereich des Bebau- ungsplanes Me 16 in der Ortschaft Merten (StEA 20.09.2017) 579/2017-7 10 Zustimmung zu Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2016 sowie Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016, Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages und Entlastung des Bürgermeisters 495/2017-2 11 Ausbau der E-Government-Plattform durch Einführung eines virtuellen Bau- amts (HA 05.09.2017) 572/2017-11 12 Antrag der SPD-Fraktion vom 21.08.2017 betr. Gebührenanpassungen bei Verlänge- rung von Straßenaufbrüchen 601/2017-9 13 Antrag des Stadtjugendring Bornheim e. V. vom 05.07.2017 (Eingang 14.08.2017) betr. Sitzungsgeld für Mitglieder des Kinder- und Jugendparla- mentes der Stadt Bornheim (JHA 14.09.2017) 609/2017-1 14 Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 08.07.2017 betr. verschiedene Themen im Ortsteil Rösberg 521/2017-11 15 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 613/2017-1 16 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 17 Bestellung eines Prüfers bei Amt 8 - Rech- nungsprüfungsamt 597/2017-11 18 Vergabe des Auftrages zur Lieferung von Einsatzbekleidung für die Freiwillige Feuerwehr Bornheim 567/2017-1 19 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € brutto ab dem 09.06.2017 471/2017-1 20 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 614/2017-1 21 Anfragen mündlich Bornheim, den 31.08.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Jetzt schon wählen gehen – Bornheimer Wahlbüro geöffnet Wer bereits jetzt seine Stimme zur Bun- destagswahl am 24. September abgeben möchte, der hat im Bornheimer Wahlbü- ro die Möglichkeit dazu. Es befindet sich im Rathaus Bornheim, Rathausstraße 2, in Raum 904 und ist montags bis mitt- wochs von 7:30 bis 16 Uhr, donnerstags von 7:30 bis 18 Uhr und freitags von 7:30 bis 12:30 Uhr geöffnet. Wer lieber von zuhause aus wählen möchte, beantragt die Briefwahlunter- lagen ebenfalls im Wahlbüro – entwe- der persönlich, per E-Mail an wahlbu- ero@stadt-bornheim.de oder per Online- Wahlschein-Verfahren unter www.born- heim.de/oliwa. Die Beantragung der Briefwahlunterla- gen ist auch per Post möglich; der Vor- druck hierfür befindet sich auf der Wahl- benachrichtigungskarte. Diese wird zur- zeit an alle wahlberechtigten Bornhei- mer geschickt und gibt u.a. Auskunft über den jeweiligen Wahlbezirk und das Wahllokal zur Stimmabgabe am 24. Sep- tember. Wer ins Wahlbüro geht, soll- te seine Wahlbenachrichtigungskarte mitbringen; falls das nicht möglich ist, reicht auch ein gültiges Ausweisdoku- ment. Um Briefwahlunterlagen für Fami- lienmitglieder zu beantragen, ist die Vor- lage von deren Wahlbenachrichtigungs- karte mit Vollmacht jedoch zwingend er- forderlich. „Bornheim geht auf Reisen“ - Tagestour nach Marburg Die Tagestour der beliebten Reihe „Bornheim geht auf Reisen“ führt die- ses Jahr nach Marburg. Am Samstag, 21. Oktober 2017, starten die Busse um 7.30 Uhr am Bornheimer Rathaus; nach einer Fahrt von etwa drei Stunden wer- den die Bornheimer in der Marburger Stadthalle empfangen. Im Preis von 35 Euro enthalten sind die Fahrt im kom- fortablen Reisebus und eine von drei Stadtführungen, zwischen denen die Teilnehmer wählen. Im Anschluss kann man Marburg auf eigene Faust erkun- den oder die freie Zeit für ein Mittages- sen nutzen; die Rückfahrt ist für 17 Uhr geplant. Anmeldungen nimmt das Reisebüro Lais, Peter-Hausmann-Platz 1 in Born- heim (neben der Post im Edeka-Cen- ter) unter 02222/1031 oder reisebu- ero-lais@t-online.de entgegen. Die Ta- gestouren unter dem Motto „Bornheim geht auf Reisen“ sind inzwischen eine beliebte Tradition. Bisher ging es zum Beispiel nach Amsterdam, Antwerpen, Brüssel, Heidelberg, Lüttich, Luxem- burg, Maastricht und Gent. 6. September 2017 Amtliche Bekanntmachungen Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 1. Am 24.09.2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Stadt Bornheim ist in 27 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 14.08.2017 bis 03.09.2017 übersandt worden sind, sind der Wahl- bezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Brief- wahlergebnisses um 15.00 Uhr im Alexander-von- Humboldt-Gymnasium, 1.OG, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim, zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeich- nis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahl- benachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenach- richtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweit- stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fort- laufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kenn- zeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blau- druck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wel- cher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlka- bine des Wahlraumes oder in einem besonderen Ne- benraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststel- lung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öf- fentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Be- einträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausge- stellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahl- bezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und sei- nen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlos- senen Stimmzettelumschlag) und dem unterschrie- benen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahl- briefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stel- le abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbei- führt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei- heitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe be- straft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Bornheim, den 25.08.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl am 24. September 2017 Stadt Bornheim Rhein-Sieg-Kreis Wahlkreis: 98 Rhein-Sieg-Kreis II

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11. Oktober 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klimare- gion Rhein-Voreifel in Koope- ration mit der Verbraucher- zentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Wachtberg am 19. Oktober 2017, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff www.stadt-bornheim.de Amtliche Bekanntmachungen Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 11.10.2017, 18 Uhr Anwohnerversammlung zur Kanalsanierung in Kardorf Dienstag, 17.10.2017, 19:30 Uhr, im Pfarrsaal der Kirche Sankt Joseph, Travenstraße 11, Bornheim-Kardorf Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 18.10.2017, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 19.10.2017, 18 Uhr Veranstaltungen im Böll-Jahr Filme und Filmgespräche des Katho- lischen Bildungswerks in Kooperation mit der Stadt Bornheim Ansichten eines Clowns Montag, 23.10.2017, 19:30 Uhr Das Meer am Morgen Montag, 27.11.2017, 19:30 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein ande- rer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Inter- net unter ww.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Am Samstag, 21. Oktober 2017, startet um 7:30 Uhr am Bornheimer Rathaus der Bus zur Tagestour nach Marburg. Der Trip gehört zur belieb- ten Reihe „Bornheim geht auf Reisen“ und kostet 35 Euro. Nach einer Fahrt von etwa drei Stunden werden die Reisen- den in der Marburger Stadt- halle empfangen. Im Preis ent- halten ist neben der Fahrt im Reisebus auch eine von drei Stadtführungen, zwischen de- nen die Teilnehmer wählen können. Im Anschluss ist Zeit, um Marburg noch auf eigene Faust zu erkunden oder ein gemütliches Mittagessen ein- zunehmen. Die Rückfahrt ist für 17 Uhr geplant. Anmeldungen nimmt das Rei- sebüro Lais am Peter-Haus- mann-Platz 1 in Bornheim (neben der Post im Edeka- Center) unter ( 02222/10 31 oder per E-Mail an reise- buero-lais@t-online.de entge- gen. 19 Kandidaten für das Kinder- und Jugendparlament Für die Wahl zum 3. Kinder- und Jugendparlament haben sich 19 Kandidatinnen und Kandidaten aufstellen lassen. Das Parlament setzt sich für die Interessen von jungen Leu- ten im Stadtgebiet ein, nimmt deren Anregungen entgegen und erarbeitet Lösungen, die dann gemeinsam mit dem Bür- germeister und den Ratsgre- mien umgesetzt oder als An- träge in den Jugendhilfeaus- schuss eingebracht werden. Es besteht aus bis zu 21 Mit- gliedern. Die Wahl zum Kinder- und Ju- gendparlament findet im No- vember statt. Wählen dürfen alle Bornheimer Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren. Am Montag und Dienstag, 6. und 7. Novem- ber, kann man in seiner Schule wählen, am Mittwoch, 8. No- vember, von 16 bis 19 Uhr in der Jugendeinrichtung „Kul- turraum“, Kaiserstraße 23 in Sechtem, und am Donners- tag, 9. November, von 16 bis 18 Uhr in der Bürgerhalle im Bornheimer Rathaus, Rathaus- straße 2. Am Freitag, 10. No- vember 2017, findet die Aus- zählung der Stimmen statt. Zur Wahl mitbringen muss man den Benachrichtigungs- brief sowie Personalausweis, Reisepass oder ein gleichwer- tiges Ausweisdokument. Fra- gen beantwortet Julia Tom- kins vom Amt für Kinder, Ju- gend und Familien unter ( 02222/9437-5416 oder per E- Mail an julia.tomkins@stadt- bornheim.de. Weitere Infos sowie Steckbriefe und Fotos der Kandidaten gibt es unter: www.stadtverwaltung-born- heim.de/bildung-soziales/kin- der-und-jugendparlament Zur Wahl stehen folgende Kan- didatinnen und Kandidaten: „Bornheim geht auf Reisen“ nach Marburg – jetzt anmelden Die romantische Studentenstadt Marburg an der Lahn ist Ziel von „Bornheim geht auf Reisen“ Öffentliche Bekanntmachung zum Aufruf von Reihengräbern auf den Friedhöfen der Stadt Bornheim Auf allen Friedhöfen der Stadt Bornheim endet am 31.12.2017 das Nutzungsrecht an Reihengräbern, in denen bis einschließlich 1997 Verstorbene nach dem 5. Lebensjahr und bis einschließlich 2002 Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr bestattet worden sind. Die Verfügungsberechtigten der aufgerufenen Gräber werden ge- beten, gemäß § 23 Abs. 2 der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bornheim vom 09.12.2009 bis zum 31.03.2018 die Grabmale, sonstige bauliche Anlagen sowie Einfassungen zu entfernen und die Grabstätten zu räumen. Nicht fristgerecht entfernte Grabauf- bauten und Gewächse gehen gemäß § 23 Abs. 2 der Friedhofssat- zung entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Bornheim über. Die abzuräumenden Reihengräber werden außerdem durch beson- dere Hinweisschilder auf den Grabstätten gekennzeichnet. Ab 01.04.2018 werden die oben bezeichneten Gräber durch den Stadtbetrieb Bornheim kostenfrei geräumt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Bekanntmachung kön- nen Sie innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Wider- spruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Vorstand des Stadtbetrieb Bornheim AöR, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim, einzulegen. Wird die Frist durch einen von Ihnen Bevollmächtigten versäumt, so wird dessen Verschulden Ihnen zugerechnet. Bornheim, 04. Oktober 2017 - Der Vorstand - gez. Ulrich Rehbann 1. Maryam El-Zayat, 12 Jahre, aus Merten, Schülerin 2. Sarah El-Zayat, 16 Jahre, aus Merten, Schülerin 3. Meike Erz, 15 Jahre, aus Waldorf, Schülerin 4. Finja Furthmann, 12 Jahre, aus Brenig, Schülerin 5. Vanessa Gittel, 19 Jahre, aus Walberberg, Auszubildende 6. Matea Gómez, 12 Jahre aus Dersdorf, Schülerin 7. Leandro Halbe, 12 Jahre, aus Bornheim, Schüler 8. Gina Maria Heinrich, 12 Jahre, aus Uedorf, Schülerin 9. Jan Karol Jütten, 12 Jahre, aus Bornheim, Schüler 10. Jennifer Keil, 16 Jahre, aus Roisdorf, Schülerin 11. Anna Klein, 14 Jahre, aus Kardorf, Schülerin 12. Linda Kopka, 16 Jahre, aus Merten, Schülerin 13. Jan Niklas Kreutz, 14 Jahre, aus Walberberg, Schüler 14. Daniel Lalmas, 17 Jahre, aus Roisdorf, Schüler 15. Eric Räubig, 15 Jahre, aus Waldorf, Schüler 16. Sophie-Marie Ruppert, 12 Jahre, aus Sechtem, Schülerin 17. Sabrina Schmuck-Lang, 18 Jahre, aus Bornheim, Schülerin 18. Dominik Scheele, 13 Jahre, aus Bornheim, Schüler 19. Esther Siebert Flores, 15 Jahre, aus Sechtem, Schülerin Ferienprogramm für Kids und Jugendliche Wer in den Herbstferien etwas erleben möchte, findet in Born- heim garantiert das Richtige: Kinder von 6 bis 10 Jahren kön- nen sich ab sofort für die Ver- anstaltung „Bücherwürmer“ anmelden, die in der ersten Fe- rienwoche von Montag bis Frei- tag, 23. bis 27. Oktober, täglich von 8 bis 16 Uhr im Bornhei- mer JugendTreff (BJT) in der Königsstraße 31 stattfindet. Auf die Kids warten neben vie- len Abenteuer- und Fantasy- Büchern auch zahlreiche Spiele und Basteleien. Ein Höhepunkt ist die Lesung von Kinderbuch- autor Simak Büchel. Die Teil- nahme kostet 30 Euro; Ge- schwisterkinder zahlen 25 Eu- ro. Anmeldungen nimmt Katja Cîmpean vom Bornheimer Ju- gendamt unter ( 02222/9437- 5435 oder per Mail an katja. cimpean@stadt-bornheim.de entgegen. Auch wer zwischen 12 und 15 Jahre alt ist, kann im Born- heimer JugendTreff eine ab- wechslungsreiche erste Feri- enwoche erleben: Am Mon- tag, 23. Oktober, gibt es „Bornheimer Burger De- luxe“ und am Dienstag heiße Schokolade mit kaltem Kern. Der Mittwoch ist „Fun-Tag“ mit vielen Spielen, am Don- nerstag verwandelt sich der BJT in ein Kino und am Frei- tag, 27. Oktober, wird Piz- za gebacken. Das Programm findet täglich von 12 bis 18 Uhr statt, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere tolle Ferienangebote der Kinder- und Jugendein- richtungen, Kirchengemein- den, Vereine und Organisati- onen stehen auf www.born- heim.de in der Rubrik „Kinder/ Jugend, Bildung & Soziales“ unter „Ferienkalender“. Eine Mappe für den Notfall: Vortrag im Bornheimer Ratssaal Der Seniorenbeirat der Stadt Bornheim lädt am morgi- gen Donnerstag, 12. Oktober 2017, um 15 Uhr zum Vortrag „Der leidige private Papier- kram – Eine Mappe für den Notfall erstellen“ in den Born- heimer Ratssaal, Rathausstra- ße 2, ein. Günter Fiebig aus Bonn-Rött- gen verdeutlicht anhand prak- tischer Beispiele die Bedeu- tung einer Notfallmappe und was dort alles hinein gehört. Auch gibt der Experte wertvol- le Tipps, wie man Papierberge auf ein Minimum reduziert. Der Eintritt ist frei.

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29. März 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 29.03.2017, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 30.03.2017, 18 Uhr Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 06.04.2017, 15 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 26.04.2017, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Wachtberg am 27. April 2017, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Schiedsperson gesucht – Bewerbung noch möglich Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft für den Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Bornheim – Körperschaft des öffentlichen Rechts – Geschäftsstelle: Mühlenfeld 6, 53332 Bornheim, Tel.: 01722451832 Nach dem Beschluss der Genossenschaftsversammlung vom 1.4.1976 wird der Reinertrag der Jagdnutzung aus den Jagdjah- ren 1975 und folgende nicht an die einzelnen Jagdgenossen nach dem Verhältnis des Flächeninhalts ihrer beteiligten Grundfläche ausgezahlt, sondern bis zu einem gegenteiligen Beschluss für ge- meinsame Zwecke in den einzelnen Ortschaften verwendet. Dieser Beschluss wurde in den Genossenschaftsversammlungen am 15.3.2010 und 19.3.2014 unter der Maßgabe bestätigt, als der Reinertrag aus der Jagdnutzung für den Teilverpachtungsbezirk Rösberg der Rücklage der Jagdgenossenschaft zugeführt wird. Diese Beschlüsse werden hiermit auf Grund des § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes hinsichtlich der einkommenden Jagdpacht für das Jagdjahr 2017/18 bekannt gemacht. Bornheim, den 10.3.2017 Im Auftrag gez. Gatz, Geschäftsführer Die Stadt Bornheim sucht eine neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bornheim II. Dazu gehören die Ortschaften Bornheim, Brenig, Dersdorf, Roisdorf und Waldorf. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Wer zwischen 30 und 70 Jahre alt ist, im Schiedsamtsbezirk wohnt, Gespräche ergebnisorientiert moderieren und mit dem Computer umgehen kann, der kann sich noch bis zum 31. März 2017 bewerben. Bewerbung sind zu richten an den Bürgermeis- ter der Stadt Bornheim, Amt 3, Bürgerdienste und Ordnungswe- sen, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim. Die Bewerbung von Men- schen mit Migrationshintergrund ist ausdrücklich erwünscht. Schiedsfrauen und -männer sind ehrenamtlich als unpartei- ische Vermittler im Straf- und Zivilrecht tätig. Sie bemühen sich darum, einen friedlichen Ausgleich von Interessen zu erreichen und Streitigkeiten beizulegen – im besten Fall noch vor dem Gang zum Gericht. Ihr Rüstzeug erhalten sie in Einführungskursen des Vereins „Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen“. Wer möchte, kann sich mit dem Besuch entsprechender Semina- re auch zu einer Fachkraft im Bereich der Mediation fortbil- den lassen. Gemäß § 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung geben wir hier- mit Folgendes bekannt: 1. Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner 46. Sitzung am 07.07.2016 in öffentlicher Sitzung auf Empfehlung des Be- triebsausschusses vom 05.07.2016 folgenden Beschluss ge- fasst: Der geprüfte Jahresabschluss des Wasserwerks zum 31.12.2015 wird - mit einer Bilanzsumme von 25.806.435,69 EUR und - mit einem Jahresgewinn von 349.037,50 EUR festge- stellt. Der festgestellte Jahresgewinn in Höhe von 349.037,50 EUR ist an die Stadt Bornheim abzuführen. Der Lagebericht 2015 wird zur Kenntnis genommen. Dem Betriebsausschuss wird für das Jahr 2015 Entlastung erteilt. 2. Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Nordrhein-Westfalen: Prüfungsvermerk Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Ab- schlussprüfer des Betriebes Wasserwerk der Stadt Born- heim. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2015 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft BDO AG, Bonn, bedient. Diese hat mit Datum vom 03.06.2016 den nachfolgend dargestellten uneingeschränk- ten Bestätigungsvermerk erteilt: „Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ge- winn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbezie- hung der Buchführung und den Lagebericht des Wasserwerk der Stadt Bornheim, Bornheim, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buch- führung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lage- bericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Ver- antwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführ- ten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss un- ter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebe- richt abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsät- ze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Da- nach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grund- sätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lage- bericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Er- tragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicher- heit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshand- lungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Ei- genbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirk- samkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- systems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurtei- lung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der we- sentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbe- triebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jah- resabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffas- sung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grund- lage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung ge- wonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landes- rechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestim- mungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch- lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebe- richt steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbe- triebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft BDO AG ausgewertet und eine Analyse an- hand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu fol- gendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollin- haltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Ver- ordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprü- fung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrich- tungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforder- lich. Herne, den 03.03.2017 GPA NRW Im Auftrag - Siegel- Harald Debertshäuser 3. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht des Wasser- werks der Stadt Bornheim liegen zur Einsicht während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr im Stadtbetrieb Bornheim AöR, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim, Zimmer 11 bereit. Bornheim, den 14.03.2017 gez. Wolfgang Henseler gez. Ralf Cugaly gez. Manfred Schier (Erster Betriebsleiter) (kaufmännischer Betriebsleiter) (technischer Betriebsleiter) Öffentliche Bekanntmachung des Wasserwerks der Stadt Bornheim - Die Betriebsleitung -

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26. Juli 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus Bornheim, Raum 901, am 17. August 2017, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Haupt- und Finanzausschuss Dienstag, 05.09.2017, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Donnerstag, 07.09.2017, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 12.09.2017, 18 Uhr Umweltausschuss Mittwoch, 13.09.2017, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 14.09.2017, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Jetzt als Schiedsperson bewerben Die Stadt Bornheim sucht ei- ne neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Born- heim III, zu dem die Ort- schaften Hemmerich, Kar- dorf, Merten, Rösberg, Sech- tem und Walberberg gehö- ren. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Wer zwischen 30 und 70 Jah- re alt ist, im Schiedsamtsbe- zirk wohnt, Gespräche ergeb- nisorientiert moderieren und mit dem Computer umgehen kann, der kann sich noch bis Freitag, 28. Juli 2017, bewer- ben. Bewerbungen sind zu richten an den Bürgermeister der Stadt Bornheim, Amt 3, Bür- ger- und Ordnungsamt, Rat- hausstraße 2, 53332 Born- heim. Die Bewerbung von Menschen mit Migrations- hintergrund ist ausdrücklich erwünscht. Nähere Infos auf www.bornheim.de/rathaus/ schiedswesen. Gesucht: Wahlhelfer für die Bundestagswahl Am Sonntag, 24. September 2017, wird der 19. Deut- sche Bundestag gewählt. Da- zu sucht die Stadt Bornheim noch ehrenamtliche Wahlhel- fer. Wer in einem Wahllokal im Stadtgebiet oder im Brief- wahlvorstand mithelfen und dadurch einen unmittelba- ren Beitrag zum Gelingen der Wahl leisten möchte, kann sich ab sofort beim Bornhei- mer Wahlbüro melden. Dies geht entweder telefo- nisch während der Öffnungs- zeiten des Bürgerbüros unter ( 0 22 22 / 9 45 - 1 79 oder per E-Mail an wahlbuero@ stadt-bornheim.de. Einzige Voraussetzung: Man muss selbst wahlberechtigt sein. Alle Wahlhelfer erhalten ein „Erfrischungsgeld“ von 35 Euro. Nähere Informationen zur Bundestagswahl 2017 sowie Einzelheiten zur Bewerbung als Wahlhelfer erhalten Inte- ressierte beim Wahlbüro der Stadt Bornheim, auf www. bornheim.de/rathaus/wah- lenabstimmungen oder auf der Internetseite des Bun- deswahlleiters: www.bundes- wahlleiter.de. Öffentliche Bekanntmachung der 1. Satzung vom 17.07.2017 zur Ände- rung der Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und Benut- zung städtischer Unterkünfte für Obdachlose, Aussiedler, Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (Unterkunftssatzung) vom 23.02.2017 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 13.07.2017 aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S.666 / SGV. NW. 2023) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV. NRW.S.966) und der §§ 2,4 und 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV. NRW.S.712) zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.09.2015 (GV. NRW. S.666), folgende 1. Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und Benutzung städtischer Unterkünfte für Obdach- lose, Aussiedler, Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (Un- terkunftssatzung) vom 23.02.2017 beschlossen: Artikel I Die Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und Benut- zung städtischer Unterkünfte für Obdachlose, Aussiedler, Asylbe- werber und ausländische Flüchtlinge (Unterkunftssatzung) vom 23.02.2017 wird wie folgt geändert: In der Anlage zur Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhal- tung und Benutzung städtischer Unterkünfte für Obdachlose, Aus- siedler, Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (Unterkunfts- satzung) wird unter Gebührentarif die Grundgebühr wie folgt fest- gesetzt: „Grundgebühr: 18,83 € pro m² / Monat“ Artikel II Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende 1. Satzung vom 17.07.2017 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und Benutzung städtischer Unterkünfte für Ob- dachlose, Aussiedler, Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (Unterkunftssatzung) vom 23.02.2017 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sons- tige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 17.07.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Amtliche Bekanntmachungen auf die amtliche Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach § 24 Abs. 2 des Gesetzes über kommuna- le Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG NRW) zur öffentlich-rechtli- chen Vereinbarung über die Erfüllung von Aufgaben der Kran- kenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und den kreisangehörigen Städten und Ge- meinden. Gemäß § 24 Abs. 3 S. 2 GkG NRW weise ich darauf hin, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erfüllung von Auf- gaben der Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsge- setz zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vom 16.05.2017 und deren Genehmi- gung vom 12.06.2017 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 19.06.1017, Nummer 24, bekannt gemacht worden ist. Die öffentliche Bekanntmachung kann auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_ internet/amtsblatt/2017/24-2017.pdf eingesehen werden. Bornheim, 18.07.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung (Nachschätzung gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes) Die Ergebnisse der Nachschätzung der Stadt Bad Honnef, Ge- markung Honnef, der Gemeinde Swisttal, Gemarkung Miel und der Stadt Bornheim, Gemarkung Walberberg werden in der Zeit vom 30.07.2017 bis 30.08.2017 im Dienstraum 312 des Finanz- amts Sankt Augustin während der Sprechstunden von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Dienstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr offen- gelegt. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tele- fon-Nr. 02241/2422690 wird gebeten. Offengelegt werden die Ergebnisse der Nachschätzung. Die of- fengelegten Ergebnisse der Nachschätzung werden den Eigen- tümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht beson- ders bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Ergebnisse der Nachschät- zung können die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der be- treffenden Grundstücke (Flächen) Einspruch einlegen. Der Ein- spruch ist bei dem vorbezeichneten Finanzamt schriftlich einzu- reichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit dem Ablauf des Tages, bis zu dem die Ergebnisse of- fengelegt sind. Der letzte Tag zur Einlegung des Einspruchs ist demnach der 30.09.2017. Bei der Einlegung des Einspruchs soll die Entscheidung bezeich- net werden, gegen die sich der Einspruch richtet. Es soll ange- geben werden, inwieweit die Entscheidung angefochten und ih- re Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel angeführt werden. Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Einspruchs wer- den die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, so- weit nicht Einspruch eingelegt ist. Sankt Augustin, 6. Juli 2017 Die Vorsteherin des Finanzamts Sankt Augustin gez. Kohls Hinweisbekanntmachung nach § 24 Abs. 3 S. 2 GkG NRW

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20. September 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Rheinbach, am 21. September 2017, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Aktuelle Informationen im Internet: www.stadt-bornheim.de Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 20.09.2017, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 21.09.2017, 18 Uhr Betriebsausschuss Dienstag, 26.09.2017, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Mittwoch, 27.09.2017, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Donnerstag, 28.09.2017, 18 Uhr Veranstaltungen im Böll-Jahr Filme und Filmgespräche des Katho- lischen Bildungswerks in Kooperation mit der Stadt Bornheim Die verlorene Ehre der Katharina Blum Montag, 25.09.2017, 19:30 Uhr Ansichten eines Clowns Montag, 23.10.2017, 19:30 Uhr Das Meer am Morgen Montag, 27.11.2017, 19:30 Uhr Weitere Infos zum Programm im Böll- Jahr unter: www.bornheim.de Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Für die Studienfahrt der Volks- hochschule (VHS) Bornheim/ Alfter am kommenden Freitag, 22. September 2017, ins Frei- lichtmuseum nach Kommern sind noch Plätze frei. Anmel- dungen nimmt die VHS noch bis zum morgigen Donnerstag, 21. September, online unter www.vhs-bornheim-alfter.de entgegen. Alternativ kann man die Anmeldekarte aus dem Programmheft faxen oder per- sönlich in die Geschäftsstelle, Alter Weiher 2, 53332 Born- heim, bringen. Anzugeben ist, ob man auch an der Führung „Haus- und Hofformen“ teil- nehmen möchte. Die Tagesfahrt ins LVR-Frei- lichtmuseum findet anlässlich des Jubiläums des Breniger Vierseit-Hofs statt, den man nun seit 50 Jahren in Kommern besichtigen kann. Die VHS bietet die Tour in Kooperati- on mit dem Stadtarchiv Born- heim und dem Landschaftsver- band Rheinland (LVR) an. Die Fahrt wird von Bornheims Bür- germeister Wolfgang Henseler und Stadtarchivar Jens Löffler begleitet, der Einblicke in die Geschichte des 1556 erbau- ten Hofs und den Alltag von dessen Bewohnern gibt. Hö- hepunkt der Exkursion ist die Feierstunde des LVR zum Hof- jubiläum. Anschließend kann man sich einer Führung über das Ge- lände mit dem Schwerpunkt „Haus- und Hofformen“ an- schließen, die Ausstellung „Wir Rheinländer“ besichtigen oder das Museumsgelände auf eigene Faust erkunden. Neben dem Breniger Hof fin- det man im Freilichtmuseum noch viele weitere historische Baudenkmäler aus dem Rhein- land samt zeitgetreuer Möbel und Haushaltsgegenstände, die original erhalten sonst nur noch äußerst selten zu finden sind. Für die Busfahrt fällt eine Teilnahmegebühr von 14 Euro an; ermäßigt 9 Euro. Der Ein- tritt ist anlässlich des Jubilä- ums frei. Heute schwimmen Kinder kostenlos Aktion zum Weltkindertag im HallenFreizeitBad Heute ist Weltkindertag. Des- halb gewährt das HallenFrei- zeitBad Bornheim heute al- len Kindern bis 12 Jahre frei- en Eintritt, wenn sie in Be- gleitung eines zahlenden Er- wachsenen kommen. Dasselbe gilt am Sonntag, 24. Septem- ber 2017. Am heutigen Mitt- woch ist das Schwimmbad von 14.30 bis 21.30 Uhr geöffnet, am Sonntag von 8 bis 19 Uhr. Der Vorstand des StadtBe- triebs Bornheim Ulrich Reh- bann unterstützt den Welt- kindertag seit Jahren mit die- ser Aktion: „Wir müssen zwar wirtschaftlich knapp kalkulie- ren, doch dieses Angebot ist mir wichtiger. Am Weltkinder- tag sollen alle Kinder kommen können und eine schöne Zeit im HallenFreizeitBad haben. Da der Weltkindertag auf ei- nen Wochentag fällt, machen wir die Aktion am Sonntag ein- fach nochmal.“ Das Motto des heutigen Welt- kindertags lautet „Kindern eine Stimme geben“ und ruft dazu auf, Kindern und Jugendlichen mehr Gelegenheit zu bieten, ih- re Meinungen und Ideen einzu- bringen. Im HallenFreizeitBad Bornheim, das als Familien- bad über die Stadtgrenzen hi- naus bekannt und beliebt ist, hat das Personal ganzjährig ein offenes Ohr für neue Anre- gungen und Ideen, insbeson- dere von Kindern und Jugend- lichen. Berufsmesse für Bornheimer Schüler So viele Aussteller wie noch nie Alle Schülerinnen und Schü- ler der Stadt Bornheim sind am Samstag, 23. Septem- ber 2017, von 10 bis 13 Uhr zur Bornheimer Berufsmesse in die Turnhalle der Europa- schule eingeladen. Unter der Schirmherrschaft von Bür- germeister Wolfgang Hense- ler und in enger Kooperation mit der Stadt veranstalten die Bornheimer Verbundschule, die Heinrich-Böll-Sekundar- schule, die LVR-Ernst-Jandl- Schule und die Europaschu- le Bornheim die Berufsmesse „Treffpunkt Ausbildung“ be- reits zum sechsten Mal. Unter dem Motto „Fachkräfte für die Zukunft sichern“ ha- ben sich in diesem Jahr 53 Unternehmen, Handwerks- und Dienstleistungsbetrie- be, weiterführende Schu- len, Krankenhäuser, die Poli- zei und die B u n d e s - wehr an- g e m e l d e t – so viele Ausstel ler wie noch nie. Damit gehört die B o r n h e i - mer Messe mittlerweile zu den größten Berufsinformationsmessen in der Region. Eine Beson- derheit ist, dass sie von den Bornheimer Schulen selbst- ständig organisiert wird und die Schüler sich im Unter- richt intensiv darauf vorbe- reiten. Bürgermeister Wolfgang Henseler war von Anfang an als Schirm- herr dabei und ist über- zeugt von dem Konzept: „Die Messe un- terstützt die Schüler dabei, sich frühzeitig zu orientieren, und hilft den Unternehmen, gute Mitarbei- ter zu gewinnen.“ Auch der Berufswahlkoordinator der Bornheimer Verbundschu- le André Decker sieht die Messe als wichtigen Schritt auf dem Weg ins Berufsle- ben: „Wir wollen den jungen Menschen, die unsere Schu- len mit dem Ziel Ausbildung verlassen, die Möglichkeit geben, frühzeitig in Kontakt mit dem Berufsleben zu kom- men.“ Zugleich können sich die Nachwuchskräfte über Studiengänge an Fachhoch- schulen und duale Studien- gänge informieren. „Wir erwarten über tausend Besucher“, prognostiziert Ja- nina Nolte, die Berufswahlko- ordinatorin der Heinrich- Böll-Sekundarschule. Selbst- verständlich sind auch Schü- ler, Eltern und Lehrer aller anderen Schulen eingeladen. www.bornheim.de/aktuelles Alexander-von-Humboldt- Gymnasium 08. Oktober 2017 12 - 17 Uhr VHS-Fahrt ins Freilichtmuseum Kommern Breniger Vierseit-Hof feiert Jubiläum Sie möchten eine Fahrgemeinschaft bilden? Dann nutzen Sie den Online-Service der Stadtverwaltung: Auf „Mitfahren. Bornheim“ können sich Bornheimer Bürger ihren täglichen Arbeitsweg mit anderen Pendlern teilen und dadurch Geld- beutel und Umwelt schonen. Sie finden das Portal unter http://mitfahren.bornheim.de. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unter Telefon: 02222/945-555 oder mitfahren.bornheim@stadt-bornheim.de.

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13. Dezember 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Kinder- und Jugendparlament Mittwoch, 13.12.2017, 18 Uhr Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 14.12.2017, 15 Uhr, Seminarraum des Seniorenwohnstifts Beethoven, Siefenfeldchen 39, 53332 Bornheim Veranstaltungen im Böll-Jahr: Irisches Tagebuch – Lesung und Diavortrag mit irischer Musik Mittwoch, 20.12.2017, 19:30 Uhr, Aula der Heinrich-Böll-Schule Kranzniederlegung der Städte Born- heim und Köln am Grab Heinrich Bölls Donnerstag, 21.12.2017, 11 Uhr, Alter Mertener Friedhof Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klima- region Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Ver- braucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Swisttal am 18. Januar 2018, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der 8. Satzung vom 11.12.2017 zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Gemeindesteuern der Stadt Bornheim (Hebesatzsatzung) vom 21.03.1997 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 15. November 2016 (GV.NRW. S. 966), des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), sowie des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2074), hat der Rat der Stadt Bornheim am 07.12.2017 folgende 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Gemeindesteuern (Hebe- satzsatzung) beschlossen: Artikel I: § 1 der Hebesatzsatzung wird wie folgt neu gefasst: Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden ab dem Haus- haltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 290 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 645 v. H. 2. Gewerbesteuer 490 v. H. Artikel II: Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2018 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende 8. Satzung vom 11.12.2017 zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Gemeindesteuern der Stadt Bornheim (Hebesatz- satzung) vom 21.03.1997 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften der GO NW gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend ge- macht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt; 2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt ge- macht worden; 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstan- det oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 11.12.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der 12. Satzung vom 11.12.2017 zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage – Wasserversorgungssatzung – der Stadt Bornheim vom 24.10.2001 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 15. November 2016 (GV. NRW. S.966), und der §§ 1, 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengeset- zes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Ok- tober 1969 (GV. NRW. S. 712 / SGV. NRW. 610), vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. De- zember 2011(GV. NRW. S.687), hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 07.12.2017 folgende 12. Satzung zur Ände- rung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage - Wasser- versorgungssatzung - der Stadt Bornheim vom 24.10.2001 be- schlossen: Artikel I: § 34 Gebührenmaßstab und Gebührensatz wird wie folgt neu gefasst: (7) Die Verbrauchsgebühr für Trink- und Brauchwasser beträgt 1,71 EUR/cbm. Artikel II: Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2018 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffent- liche Wasserversorgungsanlage – Wasserversorgungssatzung - der Stadt Bornheim vom 11.12.2017 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht öffent- lich bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften der GO NW gegen Satzungen, sons- tige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr gel- tend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt; 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden; 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstan- det oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 11.12.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Beteiligungsbericht für das Jahr 2016 Der Bürgermeister der Stadt Bornheim hat gemäß § 117 Gemein- deordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den Beteiligungsbe- richt für das Jahr 2016 erstellt. Der Bericht enthält Informationen über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Stadt Bornheim. Die Einsichtnahme in den Bericht ist jedermann gestattet. Gemäß § 117 Abs. 2 GO NRW weist der Bürgermeister auf diese Möglichkeit der Einsichtnahme öffentlich hin. Zu diesem Zweck wird der Bericht bei der Stadtverwaltung Bornheim, Rathaus- straße 2, Zimmer 457, während der Dienststunden sowie im In- ternet unter www.bornheim.de bereitgehalten. Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind Montag bis Freitag jeweils von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Bornheim, den 08.12.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Das perfekte Weihnachtsgeschenk: Karten für den „Tolli“ im Jubiläumsjahr Fehlt noch das passende Weihnachtsgeschenk? Wie wäre es mit Karten für den Tollitätentreff im Jubiläumsjahr? Die tra- ditionelle Vorstellung und Sitzung aller Tollitäten der Stadt Bornheim findet 2018 bereits zum 50. Mal statt und beginnt am Dienstag, 23. Januar, um 19 Uhr in der Rheinhalle Hersel, Rheinstraße 201. Die Karten für den Tollitätentreff gibt es ab sofort für 22 Euro bei Karin Schumacher-Lambertz im Rathaus Bornheim, Raum 301, Rathausstraße 2, karin.schumacher-lambertz@ stadt-bornheim.de. Wer sich vorab über die Geschichte des „Tollis“ informieren möchte, findet alles Wissenswerte in der umfangreichen Fest- schrift, die die Stadt Bornheim zum Jubiläum herausgeben hat. Neben einer ausführlichen Chronik und ausgewählten Künst- lerporträts finden sich darin Interviews mit Persönlichkeiten, die den „Tolli“ von Beginn an erlebt und geprägt haben. Natürlich erinnern auch zahlreiche, zum Teil historische Fotos an die Höhepunkte der letzten fünf Jahrzehnte. Die 100-seitige Festschrift liegt ab sofort kostenlos u.a. im Rathaus und des- sen Außenstellen aus.

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30. August 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Rheinbach, am 21. September 2017, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Haupt- und Finanzausschuss Dienstag, 05.09.2017, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Donnerstag, 07.09.2017, 18 Uhr Sport- und Kulturausschuss Dienstag, 12.09.2017, entfällt Umweltausschuss Mittwoch, 13.09.2017, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 14.09.2017, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Jetzt schon wählen gehen – Bornheimer Wahlbüro geöffnet Wer bereits jetzt seine Stimme zur Bundestagswahl am 24. Sep- tember abgeben möchte, der hat im Bornheimer Wahlbüro die Möglichkeit dazu. Es befindet sich im Rathaus Bornheim, Rat- hausstraße 2, in Raum 904 und ist montags bis mittwochs von 7:30 bis 16 Uhr, donnerstags von 7:30 bis 18 Uhr und freitags von 7:30 bis 12:30 Uhr geöffnet. Wer lieber von zuhause aus wählen möchte, beantragt die Brief- wahlunterlagen ebenfalls im Wahlbüro – entweder persönlich, per E-Mail an wahlbuero@stadt-bornheim.de oder per Online- Wahlschein-Verfahren unter www.bornheim.de/oliwa. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auch per Post mög- lich; der Vordruck hierfür befindet sich auf der Wahlbenachrich- tigungskarte. Diese wird zurzeit an alle wahlberechtigten Born- heimer geschickt und gibt u.a. Auskunft über den jeweiligen Wahlbezirk und das Wahllokal zur Stimmabgabe am 24. Septem- ber. Wer ins Wahlbüro geht, sollte seine Wahlbenachrichtigungs- karte mitbringen; falls das nicht möglich ist, reicht auch ein gül- tiges Ausweisdokument. Um Briefwahlunterlagen für Familien- mitglieder zu beantragen, ist die Vorlage von deren Wahlbenach- richtigungskarte mit Vollmacht jedoch zwingend erforderlich. Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Sechtem Nr. 7 (Ortsteil Rösberg) / 3. Änderung, Aufstellungsbeschluss und Unterrichtung der Öffentlichkeit Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 13.07.2017 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB in Ver- bindung mit § 13 a BauGB die Aufstellung der 3. Änderung des Be- bauungsplanes Sechtem Nr. 7 (Ortsteil Rösberg). Das Plangebiet liegt südwestlich einer Stichstraße, die von der Schwarzwaldstraße Rich- tung Nordosten führt und umfasst das Flurstück 620, Flur 15, Ge- markung Rösberg. Die Bebauungsplanänderung wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Um- weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.“ Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt ge- macht. In gleicher Sitzung hat der Rat beschlossen, gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB auf die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zu verzichten und stattdessen der Öffentlichkeit Gelegenheit zu ge- ben, sich innerhalb einer Frist von vier Wochen über die allgemei- nen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zu äußern. Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 07.09.2017 bis zum 04.10.2017 einschließlich über die allgemeinen Ziele und Zwe- cke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zur 3. Än- derung des Bebauungsplans Sechtem Nr. 7 (Ortsteil Rösberg) bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaft- samt, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 und 414, Rathausstra- ße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr informieren und sich dazu äußern. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.born- heim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 15.08.2017 Stadt Bornheim In Vertretung gez. Manfred Schier, Erster Beigeordneter Öffentliche Bekanntmachung der 1. Satzung vom 10.08.2017 zur Änderung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 10.04.2017 Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 28.06.2017 aufgrund des § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buch- stabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. No- vember 2016 (GV.NRW.S. 966), mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder folgende 1.Satzung vom 10.08.2017 zur Än- derung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grund- stücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gru- ben) vom 10.04.2017 beschlossen: Artikel I § 15 der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grund- stücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gru- ben) wird wie folgt geändert: § 15 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt mit dem 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung des Stadtbetriebs Bornheim über die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen vom 04.12.2012 außer Kraft. Artikel II In-Kraft-Treten Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende 1. Satzung vom 10.08.2017 zur Änderung der Satzung über die Entsorgung des In- haltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 10.04.2017 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-West- falen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffent- liche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sons- tige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend ge- macht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flä- chennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Verwaltungsratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem StadtBe- trieb Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechts- vorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Man- gel ergibt. Bornheim, den 10.08.2017 In Vertretung gez. Manfred Schier, Erster Beigeordneter gez. Ulrich Rehbann, Vorstand SBB

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17. Mai 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Alfter am 18. Mai 2017, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 17.05.2017, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 18.05.2017, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Mittwoch, 31.05.2017, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Donnerstag 01.06.2017, 18 Uhr Integrationsrat Donnerstag 08.06.2017, 18 Uhr Sport- und Kulturausschuss Dienstag, 13.06.2017, 18 Uhr Betriebsausschuss Mittwoch 21.06.2017, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Donnerstag 22.06.2017, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Sophie Bonnet liest in der Stadtbücherei Bornheim Die Hamburger Bestsellerau- torin Sophie Bonnet liest am Montag, 29. Mai 2017, um 19.30 Uhr in der Stadtbüche- rei Bornheim, Servatiusweg 19-23, aus ihrem neuen Buch „Provenzalisches Feuer“. Das Werk ist der vierte Teil einer Reihe, in die Bonnet ihre Lie- be zur Provence und ihre Lei- denschaft für die französische Küche einbezieht. „Provenzalisches Feuer“ ist Pierre Durands vierter Fall. Im idyllischen Sainte-Valérie feiert man den Sommerbe- ginn mit einem traditionellen Fest. Noch spät in der Nacht wird im Schein des Feuers ge- gessen und getanzt – bis mit- ten im Auftritt der gefeierten Rockband „Viva Occitània“ ein Journalist erstochen wird. Waren ihm seine Recherchen vor Ort zum Verhängnis ge- worden? Pierre Durands Er- mittlungen führen ihn zu auf- gebrachten Dorfbewohnern, zu den Hütern einer ausster- benden Sprache – und zu der Sängerin Aurelie Azéma, die sich für die Unabhängigkeit Okzitaniens einsetzt. Wäh- rend Pierre in die Mythen der alten Provence eintaucht, ahnt er nicht, dass seine Schrit- te längst beobachtet werden. Und dass der Tod des Journa- listen erst der Anfang war. Karten zum Preis von zehn Euro sind im Vorverkauf ab so- fort bei der Stadtbücherei, Ser- vatiusweg 19-23 in Bornheim, erhältlich. Reservierungen sind auch unter der Rufnummer 0 22 22/93 85 65 möglich. Sophie Bonnet liest „Provenzalisches Feuer“ Karten gibt es ab sofort im Vorverkauf in der Stadtbücherei Bornheim. Reservierung: 02222 / 93 85 65 Stadtbücherei Bornheim, Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Immer aktuell informiert: www.stadtbuecherei-bornheim.de Montag, 29. Mai 2017 Beginn 20:00 Uhr, Einlass: 19:30 Uhr Eintritt: 10 Euro © H ei ke S ie ge rt Öffentliche Bekanntmachung der Ersatzbestimmung eines Ratsmitgliedes Das Ratsmitglied Hans-Dieter Wirtz – CDU – hat zum 30.04.2017 sein Mandat im Rat der Stadt Bornheim niedergelegt. Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz ist der freigewordene Sitz nach der Reserveliste der CDU zu besetzen. Herr Stefan Großmann, Gartenstr. 52, 53332 Bornheim, rückt als Nachfolger in den Rat der Stadt Bornheim ein. Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Gültigkeit der Feststellung des Nachfolgers kann gemäß § 39 Kommunalwahlgesetz jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zu- ständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, und die Aufsichtsbehörde Ein- spruch erheben. Der Einspruch ist binnen eines Monats nach der Bekanntma- chung beim Wahlleiter im Rathaus Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Bornheim, den 11.05.2017 Stadt Bornheim -Der Wahlleiter- gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Unwirksamkeit des Bebauungsplans Ro 17 in der Ortschaft Roisdorf Mit Urteil vom 04.04.2017, Aktenzeichen 10 D 44/15.NE, hat der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen für Recht erkannt: Der Bebauungsplan „Ro 17 in der Ortschaft Roisdorf“ ist unwirksam. Der Bebauungsplan umfasste den Bereich zwischen Bonner Straße, Schumacher Straße, Siegburger Straße, Bahnlinie und Widdiger Weg. Der Geltungsbereich ist in der nachstehenden Übersichtsskizze grob darstellt. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Entscheidungsformel wird hiermit gemäß § 47 Absatz 5 Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 22.12.2016 (BGBl. I S. 3106), öffentlich bekannt gemacht. Bornheim, den 12.05.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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