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13. April 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Integrationsrat Donnerstag, 14.04.2016, 18 Uhr, Raum 904 des Rathauses Bornheim Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 27.04.2016, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Donnerstag, 28.04.2016, 18 Uhr Sport- und Kulturausschuss Mittwoch, 11.05.2016, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 12.05.2016, 18 Uhr Umweltausschuss Dienstag, 17.05.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden Hotlline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 901, am 21. April 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 2500 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Frühlingserwachen im Vorgebirge Erntefrischer Spargel, regionale Produkte, Verkostung von Spezialitäten, Musik und Informationen Eröffnung des neu gestalteten Ortszentrums, Live-Bands, Kleinkirmes und verkaufoffener Sonntag Sonntag, 8. Mai 2016 11-18 Uhr Peter-Fryns-Platz 53332 Bornheim-Zentrum Peter-Fryns-Platz, Königstraße, Peter-Hausmann-Platz 53332 Bornheim-Zentrum Samstag, 30. April 2016 11-13 Uhr Fahrradtour zu den regionalen Kostbarkeiten Sonntag, 24. April 2016 11-17 Uhr Eröffnung und Start um 11 Uhr bei Biohof Bursch Weidenpeschweg 31 53332 Bornheim-Waldorf Weitere Informationen erhalten Sie bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim unter 02222/945-215 bzw. wirtschaftsfoerderung@stadt-bornheim.de oder unter www.bornheim.de. Eröffnung der Brühl-Bornheimer Spargelsaison mit der Brühl-Bornheimer Spargelkönigin Bornheimer Familientag & Spargelfest mit Energie-Arena © D es ig n: w w w. sc ha ffe ns kr af t.d e Vom „Frühlingserwachen im Vorgebirge“ über die „Eröffnung der Brühl-Bornheimer Spargelsaison mit der Brühl Bornheimer Spargelkönigin“ bis hin zum „Bornheimer Familientag & Spar- gelfest mit Energie-Arena“ – mit diesen drei tollen Events feiert Bornheim den Frühling. Der Countdown für das „Frühlingserwachen im Vorgebir- ge 2016“ läuft bereits. Die beliebte Veranstaltung für Radler, Schlemmer und Naturliebhaber geht am Sonntag, 24. April 2016, in die neunte Runde. Bei der Fahrrad-Tour können Born- heimer und Gäste von 11 bis 17 Uhr 14 Landwirtschaftsbetriebe und Kunststätten in ganz Bornheim näher kennenlernen und re- gionale Kostbarkeiten entdecken. Los geht es auf dem Biohof Bursch im Weidenpeschweg 31 in 53332 Bornheim-Waldorf, wo Bürgermeister Wolfgang Henseler die Veranstaltung um 11 Uhr offiziell eröffnet. Alle Höfe können auch mit dem Auto und auf eigene Faust angesteuert werden. Der Flyer zum „Früh- lingserwachen im Vorgebirge 2016“ liegt ab sofort kostenlos im Rathaus und bei den 14 teilnehmenden Höfen aus. Außerdem kann er im Internet heruntergeladen werden: www.bornheim.de/aktuelles/staedtische-veranstaltungen. Am Samstag, 30. April 2016, laden der Bornheimer Bürgermei- ster Wolfgang Henseler, sein Brühler Kollege Dieter Freytag und die Brühl-Bornheimer Spargelkönigin dann zur Eröffnung der Brühl-Bornheimer Spargelsaison ein. Pünktlich um 11 Uhr eröffnen die Bürgermeister offiziell die Brühl-Bornheimer Spargelsaison – dieses Jahr bereits zum 12. Mal. Von 11 bis 13 Uhr erwartet die Besucher auf dem Peter-Fryns-Platz in Born- heim ein buntes Programm rund um das Edelgemüse, weitere heimische Produkte und die regionalen Erzeuger- und Gastro- nomiebetriebe. Außerdem präsentieren sie die 5. Brühl-Born- heimer Spargelkönigin. Den gelungenen Abschluss bildet der „Bornheimer Familien- tag & Spargelfest mit Energie-Arena“, zu dem der Gewerbe- verein Bornheim und die Stadt Bornheim am Sonntag, 8. Mai 2016, einladen. Von 11 bis 18 Uhr wird am verkaufsoffenen Sonntag rund um den Peter-Fryns-Platz, die Königstaße und den Peter-Hausmann-Platz die Eröffnung des neu gestalteten Bornheimer Ortszentrums gefeiert. Live-Bands sorgen für eine musikalische Untermalung. Auch die Bornheimer Kirmes findet an diesem Tag statt. Bornheim feiert den Frühling Insbesondere im Winter kommen sie in Wohnungen und Häusern gerne zum Vorschein: hässliche schwarze Flecken, die nicht sel- ten erste Anzeichen für einen Schimmelpilzbefall sind. Wenn sich Feuchtigkeit und Schimmel in den eigenen vier Wänden verbrei- ten, wirkt sich das nicht nur negativ auf das Raumklima aus. Viel- mehr kann Schimmel ein erhöhtes Gesundheitsrisiko darstellen. Diplom-Ingenieurin Petra Grebing, Energieberaterin der Verbrau- cherzentrale NRW, erläutert bei der nächsten kostenlosen Ener- gieberatung am Donnerstag, 21. April 2016, ab 14 Uhr in Raum 901 des Bornheimer Rathauses die Ursachen des Schimmelbe- falls und erklärt, wie man die eigene Wohnung schützen kann. „Die wichtigste Regel zum Schutz vor Schimmelpilz heißt: Raus mit der feuchten Luft, am besten durch regelmäßiges Lüften“, erklärt Petra Grebing. Ein Hygrometer, das die Raumluftfeuchte misst, sei dabei sehr hilfreich. Welche maximale Luftfeuchtigkeit möglichst nicht überschritten werden soll, hänge ganz wesentlich von der Außentemperatur und dem Dämmstandard des Hauses ab. „Je besser die Dämmung, umso geringer ist das Schimmelri- siko, da die Wände weniger stark auskühlen“, weiß die Expertin. Tipps und Ratschläge zu diesen und Energiesparthemen erteilt die Energieberaterin der Verbraucherzentrale jeden dritten Don- nerstag im Monat kostenlos von 14 bis 17.30 Uhr im Bornheimer Rathaus, Rathausstraße 2. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wer jedoch einen festen Termin ausmachen möchte, kann sich bei Manuela Domschat von der Stadt Bornheim, Telefon: 0 22 22/94 53 07, E-Mail: manuela.domschat@stadt-bornheim.de, melden. Schimmelpilz: Ursachen, Vorbeugung und Sanierung Kostenlose Energieberatung im Bornheimer Rathaus Die Teilnahme an der Online-Umfrage der Stadt Bornheim zur Weiterentwicklung ihres Internet-Auftritts ist noch möglich. Bürger, Mitarbeiter und Mandatsträger können bis einschließ- lich Sonntag, 17. April, unter http://umfragen.bornheim.de/ mit- helfen, dass städtische Online-Angebot zu optimieren. Die Be- fragung ist anonym und freiwillig. Sie umfasst rund 20 Fragen und dauert etwa fünf Minuten. „Wir wollen unser Service-Angebot noch zielgruppenorienterter gestalten und noch stärker an den Bedürfnissen unserer Nutzer ausrichten. Dazu brauchen wir ihre Meinung“, betont Bürger- meister Wolfgang Henseler und wirbt für eine rege Teilnahme: „Bitte nehmen Sie sich die Zeit und beteiligen Sie sich an un- serer Online-Befragung. Helfen Sie mit, unser Service-Angebot zu verbessern.“ Die Stadt Bornheim will herausfinden, wie die Nutzer ihr ak- tuelles Webangebot beurteilen, welche Informationen und Service-Funktionen sie besonders schätzen und welche sie zu- sätzlich erwarten. Außerdem möchte die Stadt ermitteln, wie die Nutzer sich die Gestaltung des zukünftigen Internet-Auftritts wünschen. Die anschließende Auswertung fließt in den weiteren Prozess zur Verbesserung des Internet-Angebots ein. Für Rück- fragen wenden Sie sich bitte an Pressesprecher Rainer Schu- mann; E-Mail: rainer.schumann@stadt-bornheim.de. Die Stadt führt die Umfrage in Zusammenarbeit mit der Internet-Agentur Pietzpluswild aus Köln durch, die mit der technischen Realisie- rung des Internet-Auftritts beauftragt ist. Homepage der Stadt wird optimiert Teilnahme an der Umfrage noch möglich

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 28.06.2022 Auswirkungen der Zins- und Preispolitik auf den Haushalt Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, zum 01. Juli 2022 steigt erstmals seit 11 Jahren der EZB-Leitzins um 0,25% auf minus 0,25% an. Weitere Zinsschritte sind für dieses Jahr angekündigt. Gleichzeitig ist die Rendite von 10-jährigen Bundesanleihen (REX 10 Jahre) auf 1,5013% (Stand 13.06.) angestiegen. Der tiefste Wert auf Sicht von 12-Monaten lag bei minus 0,653%. Die langfristigen Kapitalmarktzinsen haben sich damit in kürzester Zeit drastisch erhöht. Zusätzlich sind nicht nur die privaten, sondern auch die öffentlichen Haushalte mit einer rasanten Preisentwicklung konfrontiert. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Welche finanziellen Auswirkungen, auch mit Blick auf das Verwahrentgelt, hat die Er- höhung der Leitzinsen für das Haushaltsjahr 2022 sowie die Finanzplanung 2023 und 2024? 2. Welche finanziellen Auswirkungen im Bereich der Liquiditätskredite sind mit Blick auf die steigenden Kapitalmarktzinsen bereits für das Haushaltsjahr 2022 zu erwarten? 3. Wie ist das Kreditportfolio der Stadt Bornheim derzeit strukturiert mit Blick auf Zins- bindungen, offene Valuten zum Zinsbindungsende sowie ggf. bereits abgeschlossene Forwarddarlehen? 4. In welcher Höhe werden für die anstehenden Investitionen der Stadt Bornheim Kredit- aufnahmen benötigt, die planmäßig in 2022 bzw. 2023 aufgenommen werden sollen? Welche Mehrbelastung aus höheren Zinsen für den Haushalt sind derzeit zu erwar- ten? SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim 5. Welche Auswirkungen erwartet die Verwaltung für den Finanzhaushalt im Jahr 2022 auf Basis der derzeitigen Marktsituation und welche Anpassung der Haushaltsmittel ergeben sich daraus? Herzlichen Dank für die Beantwortung und freundliche Grüße Wilfried Hanft, Rainer Züge, Anna Peters und Fraktion SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 28.06.2022 Auswirkungen der Zins- und Preispolitik auf den Haushalt Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, zum 01. Juli 2022 steigt erstmals seit 11 Jahren der EZB-Leitzins um 0,25% auf minus 0,25% an. Weitere Zinsschritte sind für dieses Jahr angekündigt. Gleichzeitig ist die Rendite von 10-jährigen Bundesanleihen (REX 10 Jahre) auf 1,5013% (Stand 13.06.) angestiegen. Der tiefste Wert auf Sicht von 12-Monaten lag bei minus 0,653%. Die langfristigen Kapitalmarktzinsen haben sich damit in kürzester Zeit drastisch erhöht. Zusätzlich sind nicht nur die privaten, sondern auch die öffentlichen Haushalte mit einer rasanten Preisentwicklung konfrontiert. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Welche finanziellen Auswirkungen, auch mit Blick auf das Verwahrentgelt, hat die Er- höhung der Leitzinsen für das Haushaltsjahr 2022 sowie die Finanzplanung 2023 und 2024? 2. Welche finanziellen Auswirkungen im Bereich der Liquiditätskredite sind mit Blick auf die steigenden Kapitalmarktzinsen bereits für das Haushaltsjahr 2022 zu erwarten? 3. Wie ist das Kreditportfolio der Stadt Bornheim derzeit strukturiert mit Blick auf Zins- bindungen, offene Valuten zum Zinsbindungsende sowie ggf. bereits abgeschlossene Forwarddarlehen? 4. In welcher Höhe werden für die anstehenden Investitionen der Stadt Bornheim Kredit- aufnahmen benötigt, die planmäßig in 2022 bzw. 2023 aufgenommen werden sollen? Welche Mehrbelastung aus höheren Zinsen für den Haushalt sind derzeit zu erwar- ten? SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim 5. Welche Auswirkungen erwartet die Verwaltung für den Finanzhaushalt im Jahr 2022 auf Basis der derzeitigen Marktsituation und welche Anpassung der Haushaltsmittel ergeben sich daraus? Herzlichen Dank für die Beantwortung und freundliche Grüße Wilfried Hanft, Rainer Züge, Anna Peters und Fraktion

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 27.06.2022 Berichterstattung zu Fortschritten bei der Strakregenvorsorge und dem Hochwasserschutz Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, die Verwaltung der Stadt Bornheim hat dem Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur mit Vorlage Nr. 204/2022-12 über die weitere Entwicklung der Maßnahmen infolge des Starkregenereignisses im Juli 2021 berichtet. Sie hat dem Ausschuss zudem das „Handlungskonzept kommunales Starkregenrisikomanagement“ vorgestellt. Das Handlungskonzept weist unter Nummer 7 darauf hin, „Zwischen der Starkregenvorsorge und dem Hochwasserschutz, dem Gewässerausbau und der Gewässerunterhaltung existieren zahlreiche Schnittstellen.“ In Bild 14 zeigt das Handlungskonzept einen „Auszug Hochwasserrisikomanagementplanung NRW – Kommunensteckbrief Bornheim Stand Dezember 2021“. Unter Nummer 8 des Handlungskonzepts sind als Ergebnis des Auftrags sog. Konzepträume mit Beschreibungen und Maßnahmeoptionen genannt. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Beabsichtigt die Verwaltung in Zukunft neben den Fortschritten der Maßnahmen infolge des Starkregenereignisses im Juli 2021 auch die Sachstände der Hochwasserrisikomanagementplanung NRW – Kommunensteckbrief Bornheim sowie der Konzepträume des Handlungskonzepts zu berichten? 2. Wenn ja, wie wird das Berichtsformat voraussichtlich aussehen? 3. In welchen Zeitabständen erscheint eine Berichterstattung der nachfolgenden Sachstände aus Sicht der Verwaltung zweckmäßig? Für die Beantwortung herzlichen Dank und freundliche Grüße Tina Gordon, Harry Gruss und Fraktion SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 27.06.2022 Berichterstattung zu Fortschritten bei der Strakregenvorsorge und dem Hochwasserschutz Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, die Verwaltung der Stadt Bornheim hat dem Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur mit Vorlage Nr. 204/2022-12 über die weitere Entwicklung der Maßnahmen infolge des Starkregenereignisses im Juli 2021 berichtet. Sie hat dem Ausschuss zudem das „Handlungskonzept kommunales Starkregenrisikomanagement“ vorgestellt. Das Handlungskonzept weist unter Nummer 7 darauf hin, „Zwischen der Starkregenvorsorge und dem Hochwasserschutz, dem Gewässerausbau und der Gewässerunterhaltung existieren zahlreiche Schnittstellen.“ In Bild 14 zeigt das Handlungskonzept einen „Auszug Hochwasserrisikomanagementplanung NRW – Kommunensteckbrief Bornheim Stand Dezember 2021“. Unter Nummer 8 des Handlungskonzepts sind als Ergebnis des Auftrags sog. Konzepträume mit Beschreibungen und Maßnahmeoptionen genannt. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Beabsichtigt die Verwaltung in Zukunft neben den Fortschritten der Maßnahmen infolge des Starkregenereignisses im Juli 2021 auch die Sachstände der Hochwasserrisikomanagementplanung NRW – Kommunensteckbrief Bornheim sowie der Konzepträume des Handlungskonzepts zu berichten? 2. Wenn ja, wie wird das Berichtsformat voraussichtlich aussehen? 3. In welchen Zeitabständen erscheint eine Berichterstattung der nachfolgenden Sachstände aus Sicht der Verwaltung zweckmäßig? Für die Beantwortung herzlichen Dank und freundliche Grüße Tina Gordon, Harry Gruss und Fraktion SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 07.07.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Zweckentfremdung von Wohnraum Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.06.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist dem Bürgermeister Wohnraum im Stadtgebiet bekannt, der durch Leerstand, Umnutzung zu Gewerbezwecken oder Abriss zweckentfremdet wird? Antwort 1: Durch die Kontrolle öffentlich geförderter Wohnungen nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum (WFNG) wurden in den letzten Jahren keine Zweckentfremdungen fest- gestellt. Eine Wohnungsaufsicht im Sinne des Gesetzes zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen vom 23.06.2021 (WohnStG), Nachfolge des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG NRW), wird bisher nicht durchgeführt. . Frage 2: Wie viele Fälle von zweckentfremdetem Wohnraum werden der Stadt Bornheim durchschnittlich pro Jahr gemeldet oder durch eigene Verwaltungstätigkeit ermittelt? Antwort 2: Im öffentlich geförderten Wohnungsbau wurden in den letzten Jahren durch die Wohnungskon- trolle keine Fälle festgestellt. Frage 3: Welche Möglichkeiten hat die Stadt Bornheim, wenn Sie durch eigene Ermittlungen oder Anzeige feststellt, dass Wohnraum zweckentfremdet wird? Antwort 3: Es können Geldleistungen nach § 26 WFNG festgesetzt werden. Frage 4: Erachtet der Bürgermeister den Erlass einer Satzung gem. §10 Wohnungsaufsichtsgesetz NRW als für Bornheim geeignetes Instrument, um gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen? Herrn Christian Koch Markusstr. 2 53332 Bornheim - 2 - Antwort 4: Der Erlass einer Zweckentfremdungssatzung (§12 WohnStG) ist zurzeit nicht vorgesehen. Frage 5: Welche personellen Möglichkeiten hätte die Stadtverwaltung Bornheim, um eine solche Satzung wirksam in die Tat umzusetzen? Antwort 5: Zurzeit sind keine personellen Kapazitäten vorhanden. Bei Installation der Aufgabe Wohnungs- aufsicht, müssten diese geschaffen werden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Manfred Schier) Erster Beigeordneter

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Station 8 – Nachhaltigkeit Was bedeutet Nachhaltigkeit bei der Bürgerbeteiligung? Worauf können/müssen wir achten? Worauf noch? Wie wird man eine Investition in 10 Jahren beurteilen? Dafür sorgen, dass öffentliches Eigentum renoviert / repariert / gepflegt wird, bevor es kaputt weggeworfen wird. Langfristige Bürgerbeteiligung / Erreichbarkeit aller Einwohner Bildung und Information der Bürger (kontinuierlich) Klare Ansprechpartner/innen in der Verwaltung Nachhaltigkeit im Sinne des CO2 Abdrucks: Wie viel CO2 entsteht aktuell bei Ratssitzungen einschl. Anreise, Papier, Strom, etc.? – Wie könnte man dies reduzieren? Bei den neuen Formen der Bürgerbeteiligung auf Klimaneutralität / -freundlichkeit achten Zukunftsgerichtet / langfristig Ehrlichkeit in der Kommunikation Ohne Ausgrenzung von Meinungen (außerhalb d.z.T. engen Meinungskorridors) Offenheit und Bereitschaft bei Bevölkerung und Verwaltung Der Anfang darf kein Strohfeuer sein Pflege und Ausbau muss gewährleistet sein „Am Ball bleiben“ zB Info Stände, etc. auch bei nicht politischen Veranstaltungen wie Stadtfest etc. Inklusion (Gebärdensprachdolmetscher zB) – Bei InstaTV fehlt das auch! Stück für Stück angehen Stärkere Integration von (ausländischen) Jugendlichen in politischen Prozess Nach Ankündigungen von Rat und Verwaltung müssen Taten folgen Arbeiten / Gemeinsamkeiten mit Nachbarkommunen abstimmen (ÖPNV, Kultur, …) Dauerhaft die Bürger:innen immer einladen mitzumachen, zB auch ein Paket schnüren für Neubürger:innen oder bei Wechsel in neue Lebensabschnitte (Geburt/ KiTA / Schule/ Rente / Pflege)

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FAQ | Wissenswertes für Geflüchtete aus der Ukraine Stand: 01.07.2022 Themen 1. Einreise / Aufenthaltsrechtliches / Asyl 2. Wohnraum / Unterkunft 3. Gesundheit / Corona / Behinderung 4. Alltag / Leben in Deutschland 5. Finanzielle Unterstützung 6. Schule / Ausbildung / Studium / Arbeit 7. Wichtige Kontaktdaten / Ansprechpartner - 2 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 Themenblock 1: Einreise / Aufenthaltsrechtliches / Asyl 1.1 Sind die Grenzen von der Ukraine in die EU geschlossen? Nein, die Grenzen sind offen und passierbar. 1.2 Kann ich aus der Ukraine ausreisen und in die EU einreisen? Nach unseren Informationen dürfen ukrainische Männer im wehrfähigen Alter derzeit nicht ausreisen. An den Grenzübergängen in die Nachbarstaaten kann es derzeit zu langen Wartezeiten kommen. Nehmen Sie ausreichend Wasser, Nahrung und warme Kleidung mit. Voraussetzung für die visumsfreie Einreise für Ukrainerinnen und Ukrainer in die EU ist grundsätzlich das Mitführen eines Reisepasses mit biometrischen Merkmalen, davon wird aber derzeit an den Grenzübergängen oftmals abgesehen, damit die Einreise für alle Geflüchtete möglich ist. Das gilt grundsätzlich auch für Kriegsflüchtlinge, die keine ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, aber in der Ukraine gelebt haben. Wichtige Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine Deutsch, Ukrainisch, Russisch (Quelle: Handbook Germany) Sicher unterwegs: Flyer der IOM Deutsch und Ukrainisch 1.3 Ich lebe in der Ukraine, aber bin kein:e Ukrainer:in oder EU- Bürger:in, und bräuchte eigentlich für die Einreise in die EU ein Visum. Was gilt für mich bei der Einreise? Normalerweise brauchen Menschen, die nach Deutschland einreisen und aus Drittstaaten kommen – also vor allem aus Ländern außerhalb der EU –, einen Nationalpass und ein Visum bzw. einen Aufenthaltstitel. Wegen des Kriegs in der Ukraine gelten aber nun Ausnahmen: Personen ohne ukrainische Staatsangehörigkeit, die im Zusammenhang mit dem Krieg aus der Ukraine fliehen mussten, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen nach Deutschland einreisen, auch wenn sie keinen Aufenthaltstitel haben und sich hier aufhalten. Sie müssen den Aufenthaltstitel aber beantragen, wenn sie in Deutschland sind. Dies gilt auch für längerfristige Aufenthalte beispielsweise. zum Familiennachzug oder zur Arbeitsaufnahme. Diese Ausnahme gilt derzeit bis zum 31. August 2022. Bitte beachten Sie daher, dass Sie bis zum 31. August 2022 bei einer Ausländerbehörde vorgesprochen haben müssen. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat in einer Ministerverordnung nach § 99 Abs. 1 des AufenthG geregelt, die am 09. März 2022 in Kraft getreten ist und bis zum 31. August 2022 gilt. https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/de.html https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/ua.html https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/ru.html https://www.kok-gegen-menschenhandel.de/fileadmin/user_upload/medien/Flucht_und_Menschenhandel/Ukraine_Flyer_DE_Long_Version.png https://germany.iom.int/sites/g/files/tmzbdl806/files/inline-files/ukraine_iom-flyer_remain-safe-on-the-way_ua.pdf https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/ https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/jPaah7D7T0xoPuPKr2Z/content/jPaah7D7T0xoPuPKr2Z/BAnz%20AT%2003.05.2022%20V1.pdf?inline - 3 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 Wichtig: Es ist falsch, dass eine Einreise oder etwaige Anmeldungen bzw. Registrierung von Geflüchteten aus der Ukraine nur in Berlin möglich sind. 1.4 Wie kann ich, wenn ich einen deutschen Aufenthaltstitel habe und in der Ukraine lebe, wieder nach Deutschland einreisen? Wenn Ihr deutscher Aufenthaltstitel noch Geltung hat, Sie sich also beispielsweise nicht länger als sechs Monate in der Ukraine aufgehalten haben oder mit der zuständigen Ausländerbehörde eine andere Frist vereinbart haben, können Sie unter Vorlage Ihres Reisepasses und des gültigen Aufenthaltstitels wieder einreisen. 1.5 Gelten Corona-bedingte Einreisebeschränkungen? Welche Nachweise sind erforderlich? In Deutschland gilt aktuell nur eine allgemeine Nachweispflicht (3G – geimpft, genesen, getestet) vor Einreise. Die deutsche Bundespolizei nimmt auf die Situation der Geflüchteten aus der Ukraine aber große Rücksicht und es werden auch Corona-Tests an der Grenze angeboten. Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine (auf Deutsch) (Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat) 1.6 Kann ich kostenfrei mit der Deutschen Bahn einreisen? Ja. Eine Fahrkarte ist für die Einreise bis auf Weiteres nicht erforderlich; es reicht der ukrainische Pass oder ein entsprechendes ukrainisches Ausweisdokument. Für die Weiterreise im Fernverkehr kann ein kostenloses „helpukraine“-Ticket im DB Reisezentrum (an Bahnhöfen) ausgestellt werden. Für Reisen im deutschen Nahverkehr brauchen Ukrainer:innen keine Fahrkarte. Die Deutsche Bahn hat Informationen zusammengestellt (auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch). Auch der öffentliche Nahverkehr (Busse, S-Bahn) kann in vielen Städten kostenlos genutzt werden, zum Beispiel in Berlin und Brandenburg. 1.7 Wird es Evakuierungsflüge geben? Für deutsche und ukrainische Staatsangehörige? Der Luftraum über der Ukraine ist aktuell gesperrt. Eine Evakuierung von deutschen Staatsangehörigen oder ukrainischen Staatsangehörigen durch deutsche Behörden ist derzeit nicht vorgesehen. Deutsche in der Ukraine sind aufgefordert, sofort das Land auf einem sicheren Weg zu verlassen, oder, falls dies nicht möglich ist, an einem geschützten Ort zu bleiben. 1.8 Ich habe auf der Flucht meinen Pass und/oder Nachweisdokumente zu meiner Person/zu meinen Kindern verloren. Wo kann ich in Deutschland Passersatzpapiere beantragen? https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-liste-ukraine-krieg.html https://www.bahn.de/info/helpukraine#de https://www.bahn.de/info/helpukraine#en https://www.bahn.de/info/helpukraine#ukr https://www.bahn.de/info/helpukraine#ru https://www.vbb.de/presse/freie-fahrt-im-vbb-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine/ - 4 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 Wenden Sie sich hierzu bitte an die für Sie zuständige Ausländerbehörde. Die von der aktuell gültigen Ausnahmeverordnung umfassten Personen sind, sofern sie keinen gültigen und anerkannten Pass oder Passersatz mit sich führen, von der Passpflicht befreit (siehe Ziff. 1.3). Der betroffene Personenkreis ist bis auf Weiteres Ausländer:innen gleichzustellen, die bei Unglücks- oder Katastrophenfällen aus Nachbarländern einreisen und in Deutschland Hilfe in Anspruch nehmen wollen (§ 14 Satz 1 Nummer 1 Aufenthaltsverordnung). 1.9 Ich habe meine Dokumente während der Flucht aus der Ukraine verloren und bin jetzt in Deutschland bei Verwandten. Kann ich Asyl auch ohne Dokumente beantragen? Grundsätzlich können Sie auch ohne Dokumente einen Asylantrag stellen; es ist derzeit aber davon abzuraten, einen Asylantrag zu stellen, wenn Sie vor dem Krieg aus der Ukraine geflüchtet sind. Sie können unter bestimmten Bedingungen auch ohne Asylantrag in Deutschland bleiben und eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis erhalten, siehe Ziff. 1.13, 1.14 und 1.15. Bitte suchen Sie eine Beratungsstelle oder eine/n Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin auf. Auch die Ausländerbehörden sind verpflichtet, Sie zu beraten. 1.10 Ich bin aus der Ukraine geflüchtet und nun in Deutschland angekommen. Muss ich mich irgendwo melden und registrieren lassen? Personen, die im Rahmen der visafreien Einreise keine Leistungen benötigen, werden erst registriert, wenn sie den Titel nach § 24 AufenthG bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Registriert werden Sie ansonsten nur, wenn Sie sich an eine Behörde wenden, weil Sie Hilfe z.B. in Form von Unterkunft oder sonstigen Leistungen benötigen. Weitere Informationen rund um das Thema (auf Deutsch und Ukrainisch) (Quelle: Handbook Germany) 1.11 Was ist mit Ukrainer:innen, die vor dem 24.02.2022 nach Deutschland eingereist sind, z.B. um Verwandte zu besuchen? Ukrainischen Staatsangehörigen, die am 24. Februar 2022 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, aber die sich zu diesem Zeitpunkt z.B. zu Besuchszwecken oder aufgrund einer Geschäftsreise vorübergehend in Deutschland aufgehalten haben, wurde vorübergehend erlaubt, bis zum 31. August 2022 den erforderlichen Aufenthaltstitel erst im Bundesgebiet zu beantragen. Der vorübergehende Schutzstatus nach § 24 AufenthG wird von der Ausländerbehörde als humanitäre Aufenthaltserlaubnis gewährt. https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/ https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/ https://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/Ukraine/276-2022-A1.pdf https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/de/aufenthalt.html https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/ua/aufenthalt.html - 5 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 Einen entsprechenden Antrag können auch ukrainische Staatsangehörige stellen, die sich bereits mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufgehalten haben, wenn die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert werden konnte (beispielsweise wegen Erreichen der Höchstdauer bei dem studienbezogenen Praktikum EU nach § 16e AufenthG) oder wenn die Erteilungsvoraussetzungen entfallen sind (beispielsweise Schulabschluss bei der Aufenthaltserlaubnis nach § 16f AufenthG). 1.12 Was ist zu beachten, wenn Kinder aus ukrainischen Waisenheimen mit ihren Betreuerinnen und Betreuern hier in Deutschland ankommen? Das Bundesfamilienministerium hat eine Melde- und Koordinierungsstelle zur Aufnahme ukrainischer Kinder und Jugendlicher aus Kinder- und Waisenheimen in der Ukraine eingerichtet. Die zentrale Koordinierungsstelle (beim Bundesverwaltungsamt) registriert Aufnahmen und Kapazitäten in den Bundesländern und stellt die Verteilung der evakuierten Gruppen auf die Bundesländer sowie die gemeinsame Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Gruppen mit ihren Begleitpersonen sicher. Die Meldestelle ist bei SOS-Kinderdorf angesiedelt und informiert Einrichtungen, Organisationen und Privatpersonen, die die Aufnahme der Kinder und Jugendlichen organisieren und nennt Ansprechpartner:innen. Sie ist unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-1260612 täglich von 8.00 bis 19.00 Uhr erreichbar. Weitere Informationen sind auf der Webseite der SOS-Meldestelle sowie auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums abrufbar. Grundsätzlich sind in Deutschland für die erste Aufnahme und die Prüfung, ob die Kinder und Jugendlichen im rechtlichen Sinne begleitet oder unbegleitet einreisen, die Jugendämter vor Ort zuständig. Unbegleitete Minderjährige verbleiben dabei stets in der Zuständigkeit der Jugendämter und werden in dortiger Verantwortung untergebracht und versorgt. Hinweise zu dieser sowie weiteren Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Flucht von ukrainischen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien nach Deutschland geben die FAQs des BMFSFJ und bietet ein Gutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. Das BMFSFJ hat den Ländern zu den zentralen Rechtsfragen in diesem Bereich zudem eine Punktuation zur Verfügung gestellt und steht seit Kriegsausbruch mit den Ländern in regelmäßigem Austausch. 1.13 Ich bin visumsfrei oder mit einem Besuchervisum in Deutschland. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? Sie dürfen sich grundsätzlich zunächst bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten. Für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland müssen Sie sich nach Ankunft – jedenfalls aber vor Ablauf der 90 Tage – bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde melden. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/koordinierungsstelle-zur-aufnahme-ukrainischer-waisenkinder-gestartet-195196 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/koordinierungsstelle-zur-aufnahme-ukrainischer-waisenkinder-gestartet-195196 https://www.sos-kinderdorf.de/meldestelle-ukraine https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/hilfe-und-unterstuetzung-fuer-gefluechtete-menschen-aus-der-ukraine-194382 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/hilfe-und-unterstuetzung-fuer-gefluechtete-menschen-aus-der-ukraine-194382 https://dijuf.de/newsdetail?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=79&cHash=b373e930ddae4728c750d73b5fb4d7e3 https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/service/arbeitshilfen/dokumente_94/jugend_mter_1/landesstelle_nrw_1/ukraine/220311_Punktuation_Ukraine_-_UMA_begl._Mj.pdf https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/ - 6 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 Ukrainischen Staatsangehörigen und bestimmten Drittstaatsangehörigen ohne ukrainische Staatsangehörigkeit wird laut eines Beschlusses der Europäischen Union eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis (§ 24 AufenthG, sog. vorübergehender Schutz) mit Beschäftigungserlaubnis erteilt. Das BMI hat den zuständigen Behörden in den Ländern schriftliche Hinweise zukommen lassen, wie die gesetzlichen Vorgaben des § 24 AufenthG angewandt werden sollen. Diese Hinweise sind online abrufbar und liegen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten und Beratungsstellen auch vor. 1.14 Kann ich in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen? Was muss ich beachten, insbesondere wenn ich keine ukrainische Staatsangehörigkeit besitze? Bitte melden Sie sich rechtzeitig (vor Ablauf der 90 Tage) bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde. Dort ist es grundsätzlich allen Personen möglich, die aufgrund des Kriegs in der Ukraine visumsfrei eingereist sind (vgl. Ziff. 1.2, 1.3) , eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen – etwa zum Zweck eines Studiums, einer Ausbildung oder einer Beschäftigung als Fachkraft mit einer anerkannten Berufsqualifikation (wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen). Speziell aufgrund des Krieges wurde allerdings die Anwendung eines bestimmten Schutzstatus beschlossen, der sogenannte vorübergehende Schutz. Dieser ermöglicht ukrainischen Staatsangehörigen und bestimmten Drittstaatsangehörigen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine in Deutschland sind, unter erleichterten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Diese Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG wird Ihnen von der Ausländerbehörde als humanitäre Aufenthaltserlaubnis gewährt. Einen entsprechenden Antrag können auch ukrainische Staatsangehörige stellen, die sich bereits mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben, deren Aufenthaltserlaubnis aber nicht verlängert werden konnte. Gründe dafür, dass die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert werden konnte, können z.B. sein: Erreichen der Höchstdauer bei studienbezogenem Praktikum EU nach § 16e AufenthG oder Entfallen der jeweiligen Voraussetzungen (z.B. Schulabschluss bei der Aufenthaltserlaubnis nach § 16f AufenthG). Zur Anwendung des § 24 AufenthG hat das BMI am 14. April 2022 weitere Hinweise an die Länder und ihre Ausländerbehörden gegeben, die folgende Fallgruppen unterscheiden: 1. Drittstaatsangehörige, die keine ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen und nachweislich bestimmte familiäre Bindungen mit ukrainischen Staatsangehörigen haben – konkret Ehegatten, Lebenspartner:innen, minderjährige Kinder oder andere enge Verwandte – oder die in der Ukraine als anerkannte Flüchtlinge lebten, sind https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2022.071.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AL%3A2022%3A071%3ATOC https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2022.071.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AL%3A2022%3A071%3ATOC https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/ - 7 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 ukrainischen Staatsangehörigen gleichgestellt. Dies gilt auch für Eltern, die erst nach ihren minderjährigen Kindern mit ukrainischer Staatsangehörigkeit nach Deutschland einreisen. 2. Drittstaatsangehörige, die keine ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen oder staatenlos sind und einen Daueraufenthaltstitel in der Ukraine besessen haben, sind ebenfalls regelmäßig ukrainischen Staatsangehörigen gleichgestellt. 3. Bei Drittstaatsangehörigen, die keine ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, keine bestimmten familiären Bindungen zu ukrainischen Staatsangehörigen haben und die keinen Daueraufenthaltstitel in der Ukraine besessen haben, ist regelmäßig die dauerhafte und sichere Rückkehr in das Land ihrer Staatsangehörigkeit zu prüfen. Hierbei handelt es sich um eine Einzelfallprüfung, wobei die individuellen Umstände der Betroffenen zu berücksichtigen sind. Sie sollten auf der Ausländerbehörde Angaben zur Dauer und dem Zweck Ihres bisherigen Aufenthalts in der Ukraine bis zum Ausbruch des Krieges machen (bspw. Erwerbstätigkeit, Studium, andere Berufsausbildung) und diese – soweit es möglich ist – belegen. a) Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit der Länder Eritrea, Syrien oder Afghanistan besteht keine Möglickeit, dauerhaft und sicher dorthin zurückzukehren. b) Gehören Sie einer sogenannten vulnerablen Gruppe (bspw. alleinstehende Frauen mit kleinen Kindern, Menschen mit Behinderung) an, stehen medizinische Gründe (Krankheiten) Ihrer Rückkehr in Ihren Herkunftsstaat entgegen oder könnten Sie in Ihrem Herkunftsstaat absehbar das Existenzminimum nicht sichern, beteiligt die Ausländerbehörde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), um die Frage zu klären, ob Sie dauerhaft und sicher in Ihren Herkunftsstaat zurückkehren können. c) Wenn Sie in Ihrem Herkunftsstaat politische Verfolgung oder andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen befürchten, wird die Ausländerbehörde Sie an das BAMF verweisen. Dort können Sie dann einen Asylantrag stellen, der im Rahmen eines Asylverfahrens geprüft würde. Die Prüfung der Frage einer dauerhaften und sicheren Rückkehr in das Land Ihrer Staatsangehörigkeit ist in den Fällen 3 b) und c) jedoch ausnahmsweise zurückzustellen, wenn Sie begründete Aussicht auf einen anderen Aufenthaltstitel haben, bspw. wenn Sie ein Arbeitsplatzangebot, einen Ausbildungsplatz oder ein Stipendium in Aussicht haben, mit dem Sie Ihren Lebensunterhalt in Deutschland sichern könnten. Lassen Sie sich, insbesondere wenn Sie einer der Gruppen oben unter 3 b) oder c) angehören, sobald wie möglich – und am besten bevor Sie zu einer Ausländerbehörde gehen – von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt beraten oder vereinbaren Sie einen Termin mit einer in - 8 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 ausländerrechtlichen Fragen kompetenten freien Beratungsstelle (z.B. unter 7.4 genannte Stellen). 1.15 Kann ich die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG auch online beantragen? Im zentralen Hilfe-Portal kann die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG auch online beantragt werden, wenn sich die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort daran beteiligt. Der Online-Antrag ist im Pilotbetrieb bei mehr als 50 Ausländerbehörden aus zehn Bundesländern möglich; weitere sollen folgen. Der Online-Dienst ermöglicht Ihnen die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes. Er wird in den Sprachen Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch angeboten. Über die Eingabe Ihrer Postleitzahl oder der Übermittlung des aktuellen Standorts sehen Sie, ob die digitale Antragstellung an Ihrem Wohnort bereits möglich ist. Anderenfalls werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Behörde angezeigt. Weitere Informationen finden Sie hier. Hinweis: Nach wie vor müssen Geflüchtete für die Identitätsprüfung und Aufnahme der biometrischen Daten vor Ort in der Behörde erscheinen. Nach der Online-Beantragung werden Sie von der Ausländerbehörde zu einem Termin eingeladen. 1.16 Sollte ich Asyl in Deutschland beantragen? Es besteht für Personen, die aus der Ukraine geflohen sind, derzeit keine Notwendigkeit, sofort Asyl zu beantragen. Die Europäische Union hat für ukrainische Staatsangehörige und bestimmte Gruppen von anderen Drittstaatsangehörigen ein erleichtertes Verfahren für den weiteren vorübergehenden Aufenthalt (auf Grundlage der Richtlinie 2001/55/EG) beschlossen. Damit ist das Stellen eines Asylantrags grundsätzlich nicht erforderlich, um eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Das Recht, einen Asylantrag zu stellen, besteht aber unabhängig davon grundsätzlich fort. Beraten Sie sich in dieser Frage gegebenenfalls mit einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt. 1.17 Muss ich in dem Land bleiben, in das ich zuerst eingereist bin? Oder kann ich innerhalb der EU weiterreisen? Die ukrainischen Staatsangehörigen, die visumfrei (also als Inhaber:innen biometrischer Pässe) eingereist sind, dürfen innerhalb der EU beziehungsweise im sogenannten Schengenraum reisen. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaates erhalten haben, geht dies aber nur für 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.. Ein Umzug ist also nur mit Erlaubnis des Staates möglich, in den Sie umziehen. Erwerbstätigkeiten müssen Ihnen von jedem Staat, in http://www.germany4ukraine.de/ https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/04/aufenthaltserlaubnis.html. - 9 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 dem Sie sie ausüben möchten (also dort sind, während Sie arbeiten), einzeln erlaubt werden. Informationen für ukrainische Staatsangehörige, die nicht in Besitz eines biometrischen Passes und damit nicht visumsbefreit sind, folgen hier. 1.18 Wenn ich aus der Ukraine nach Deutschland flüchte, wird dann für meinen Lebensunterhalt gesorgt, wenn ich kein Geld habe? Ja, Sie erhalten Unterstützung. Sollten sie hilfsbedürftig sein, zum Beispiel in Bezug auf Unterkunft, Verpflegung oder medizinische Versorgung, besteht grundsätzlich eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wird Ihnen zuerst übergangsweise eine sogenannte „Fiktionsbescheinigung“ und / oder (danach) eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt, besteht bei Hilfsbedürftigkeit ebenfalls eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie müssen sich dann an das zuständige Sozialamt wenden. Wenn Sie einer Beschäftigung nachgehen oder sich mindestens 15 Monate in Deutschland aufhalten, haben Sie einen Anspruch auf Kindergeld (Informationen finden sie hier). Dieser wird ggf. mit Ihren ebenfalls bestehenden Ansprüchen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verrechnet. 1.19 Ich habe als Ausländer:in in der Ukraine gelebt und musste wie meine ukrainischen Nachbarn flüchten. Kann auch ich vorübergehenden Schutz und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG in Deutschland erhalten? Ja. Es gibt – kurz zusammengefasst – vier unterschiedliche Möglichkeiten, die zu der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG führen können: 1. Sie sind ausländischer Familienangehöriger eines ukrainischen Staatsangehörigen, der Schutz erhält, dann werden Sie grundsätzlich behandelt wie dieser. 2. Sie haben in der Ukraine Asyl- oder Flüchtlingsschutz genossen (beispielsweise nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951) und können dies etwa durch ihren Flüchtlingsausweis belegen oder glaubhaft machen. 3. Sie haben eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der Ukraine besessen und können nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren. 4. Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine (beispielsweise als Studierender) besessen und können nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren. Zu Nummern 3 und 4: Ob Sie sicher und dauerhaft in Ihr Heimatland zurückkehren können oder in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder ein anderes Aufenthaltsrecht erhalten, ist von https://www.meldebox.de/sozialamt/ https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ausland - 10 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 der zuständigen Ausländerbehörde auf Grundlage Ihrer individuellen Angaben zu prüfen. Dabei sind u.a. auch die Dauer Ihres Aufenthalts in der Ukraine, Ihre derzeitige familiäre Situation (lebte die gesamte Familie in der Ukraine und ggf. wie lange?) und die aktuelle Situation in Ihrem Herkunftsstaat zu berücksichtigen und zu bewerten. 1.20 Mit mir sind auch meine Verwandten eingereist. Erhalten sie gemeinsam mit mir als Kriegsflüchtlinge vorübergehenden Schutz? Wenn es sich um „enge Verwandte“ handelt, ja. Enge Verwandtschaftsbeziehungen bestehen, wenn Ihre Verwandten mit Ihnen am 24.02.2022 zusammengelebt haben oder sie von Ihnen beispielsweise als zu Pflegende vollständig oder größtenteils abhängig waren. Auch Ihre Kinder, die während der Flucht nach Deutschland volljährig geworden sind, bleiben als „enge Verwandte“ mit Ihnen zu zusammen. Bitte weisen Sie die Ausländerbehörden auf bestehende Verwandtschaftsverhältnisse frühzeitig hin. Es ist derzeit für die Behörden nicht einfach, die Familienverhältnisse vollständig zu überblicken und damit zu berücksichtigen. 1.21 Ich bin ein:e ukrainische:r Staatsbürger:in und habe einen Abschiebungsbescheid in die Ukraine erhalten. Muss ich jetzt noch fürchten, dass ich abgeschoben werden? Abschiebungen in die Ukraine werden derzeit nicht durchgeführt. Ergänzend ist es ratsam, sich an eine Beratungsstelle zu wenden. Eine Aufenthaltserlaubnis kann, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, nach § 24 AufenthG erteilt werden. Themenblock 2: Wohnraum / Unterkunft 2.1 Wo finde ich eine Unterkunft? Soweit Sie Ihren Wohnort frei wählen dürfen, bieten verschiedene Plattformen private Bleibemöglichkeiten, wie zum Beispiel: #Unterkunft Ukraine (Quelle: gut.org gemeinnützige Aktiengesellschaft) Host4 Ukraine (Englisch) (Quelle: Churchpool) Warmes Bett - Notunterkünfte für Familien (Quelle: Fortuna hilft e.V.) Viele Menschen in Deutschland und Europa bieten Menschen aus der Ukraine aktuell kostenlose Unterkunft an. Für Menschen, die überlegen, Geflüchtete in privatem Wohnraum aufzunehmen, hat der Deutsche Caritasverband einen Leitfaden mit Empfehlungen erstellt. https://www.asyl.net/schutzsuchende-ukraine https://www.proasyl.de/beratungsstellen-vor-ort/ https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/krieg-in-der-ukraine-2008452#toggledown-content-10 https://www.unterkunft-ukraine.de/ https://www.host4ukraine.com/ https://warmes-bett.de/ http://www.caritas.de/cms/contents/caritas.de/medien/dokumente/pressemeldungen/leitfaden-private-au/20220318_leitfaden_private_aufnahme_v2.pdf - 11 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 Schützen Sie sich vor unseriösen Angeboten und benachrichtigen Sie die Polizei (Telefon: 110), falls Sie sich unwohl fühlen. Minderjährige dürfen ohne ihre Familien unter keinen Umständen privat untergebracht werden. Hier sind die Polizei oder das Jugendamt zu benachrichtigen. Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen berät kostenlos unter der Nummer 08000 116 016 telefonisch, aber auch per E-Mail und Onlinechat in 18 Sprachen, darunter auch Ukrainisch. Einen Leitfaden zum Schutz vor Gewalt für Frauen und Kinder finden Sie hier. Außerdem können Sie auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen oder Notunterkünften der einzelnen Bundesländer untergebracht werden. Bitte fragen Sie bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde oder der Polizei nach einer Adresse. Sie müssen keinen Asylantrag stellen, um untergebracht zu werden. Wenn Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde und Sie eine Unterkunft benötigen, übernimmt die Sozialbehörde die Kosten einer notwendigen und angemessenen Unterkunft. Ob die Voraussetzungen vorliegen, stellt die Sozialbehörde fest. Informieren Sie sich daher stets vor der Anmietung. Themenblock 3: Gesundheit / Corona 3.1 Wo bekomme ich ärztliche Hilfe, wenn ich oder mein Kind in Deutschland krank werden? Wer trägt die Kosten für die Behandlung? Eine medizinische Behandlung bieten in Deutschland Arztpraxen (ambulant) und Krankenhäuser (stationär) an. Bei neu aufgetretenen Beschwerden oder zur Behandlung längerfristig bestehender Erkrankungen sollten Sie in der Regel zunächst eine hausärztliche Praxis (bei Kindern eine Praxis für Kinder- und Jugendmedizin) aufsuchen. Dort wird entschieden, ob eventuell weitere Arztpraxen in die Behandlung eingebunden werden oder Sie ins Krankenhaus gehen sollten. Notwendige verschreibungspflichtige Medikamente können Ihnen die Praxen auf Rezept verordnen. Die Medikamente selbst können Sie dann gegen Vorlage des Rezepts in einer Apotheke abholen. Wenn Sie im Akutfall (nicht lebensbedrohlich) außerhalb der üblichen Öffnungszeiten eine Ärztin oder einen Arzt benötigen, können Sie sich telefonisch an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden (Rufnummer 116117). Im Notfall können Sie auch die Notfallambulanz eines Krankenhauses aufsuchen. Im Falle eines lebensbedrohlichen Zustandes (zum Beispiel bei einem Verdacht auf einen Herzinfarkt/Schlaganfall oder einem schweren Unfall) sollten Sie den Rettungsdienst über die Nummer 112 alarmieren. https://www.hilfetelefon.de/gewalt-gegen-frauen/menschenhandel.html https://www.damigra.de/meldungen/leitfaden-schutz-vor-gewalt-fuer-frauen-und-kinder/ https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/ - 12 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 Das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ berät unter der Nummer 0800 4040 020 rund um die Uhr kostenlos und anonym auch auf Ukrainisch. Seit dem 1. Juni haben hilfebedürftige Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II oder SGB XII). Sie erhalten so – nach Erfüllung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen – Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung bzw. zu deren Leistungen. Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, jedoch nicht nach dem SGB II oder SGB XII hilfebedürftig sind, können der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beitreten. Die freiwillige Versicherung schließt auch die Möglichkeit der kostenfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung mit ein. DasBundesministerium für Gesundheitund das Bundesministerium des Innern und für Heimat informieren auch in ukrainischer Sprache über medizinische Versorgung, psychologische Unterstützung, pflegerische Versorgung und Unterstützung bei Behinderung sowie Covid-19. Wenden Sie sich zur Beratung an dasörtliche Sozialamt. Beratung zur Krankenversicherung erhalten Sie (auch als Nicht-EU- Staatsangehörige/r) auch bei der Gleichbehandlungsstelle EU- Arbeitnehmer (in verschiedenen Sprachen). 3.2 Ich brauche / mein Kind braucht regelmäßig (verschreibungspflichtige) Medikamente. Wo kann ich diese bekommen? Über den behandelnden Arzt oder Ärztin werden die erforderlichen Medikamente verordnet. Soweit Sie einer Beschäftigung nachgehen und Sozialversicherungsbeiträge leisten, erhalten Sie Leistungen der Krankenversicherung. Seit dem 1. Juni haben hilfebedürftige Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II oder SGB XII). Sie erhalten so – nach Erfüllung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen – Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung bzw. zu deren Leistungen. Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, jedoch nicht nach dem SGB II oder SGB XII hilfebedürftig sind, können der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beitreten. Die freiwillige Versicherung schließt auch die Möglichkeit der kostenfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung mit ein. 3.3 Kann ich bei Bedarf eine psychologische Betreuung erhalten? Wenn ja, wie erhalte ich diese und wer trägt die Kosten? Ja, Sie können eine kostenlose psychologische Betreuung erhalten. Dazu können Sie unter anderem die kommunalen Daseinsvorsorgestellen sowie die psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteroper aufsuchen. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/faq-medizinische-hilfe-ukraine.html https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/medizinische-versorgung https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/medizinische-versorgung https://www.meldebox.de/sozialamt/ https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de https://www.baff-zentren.org/hilfe-vor-ort/psychosoziale-zentren/ - 13 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 Der Sozialpsychiatrische Dienst hilft ebenfalls allen Menschen mit psychischen Erkrankungen. Betroffene und ihre Angehörige können sich dort schnell und unkompliziert beraten lassen. Seit dem 1. Juni haben hilfebedürftige Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II oder SGB XII). Sie erhalten so – nach Erfüllung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen – Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung bzw. zu deren Leistungen. Zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören auch psychologische Beratung und Therapie Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 25 Jahre) können kostenfrei den Krisenchat Ukraine nutzen, eine digitale psychosoziale Beratung rund um die Uhr. Die Helpline Ukraine, die unter der Telefonnummer 0800 500 22 50 in ukrainischer und russischer Sprache erreichbar ist, bietet eine kostenlose telefonische Beratung für Geflüchtete aus der Ukraine zu allen Sorgen und Themen an. Unterstützung finden Sie auch bei Psychotherapeut:innen mit ukrainischen oder russischen Sprachkenntnissen. 3.4 Wo kann ich mich über die aktuellen Corona-Regelungen informieren? Wie kann ich mich vor einer Corona-Infektion schützen? Mehrsprachige Informationen rund um das Thema Covid-19 (Quelle: Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration) Über die aktuellen Corona Regelungen informiert zudem die Bundesregierung und verlinkt zu den Regeln der 16 deutschen Bundesländer. Ein Medienpaket – zur Corona-Schutzimpfung und anderen Impfungen – mit Informationen u.a. zu den zugelassenen Impfstoffen und deren Wirkweisen (auch in ukrainischer Sprache) hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zusammengestellt. Grundsätzlich gilt für alle im Kampf gegen Corona: Abstand halten – Achten Sie auf einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen, beispielsweise im Bus oder in der Bahn, beim Einkaufen oder beim Spaziergang. Hygiene beachten – Waschen Sie sich regelmäßig die Hände mit Seife und beachten Sie die Hygieneregeln beim Husten und Niesen. Alltag mit Maske – Tragen Sie bitte immer eine Maske, wenn Sie im öffentlichen Raum den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen nicht https://tools.rki.de/plztool https://www.sozialpsychiatrische-dienste.de/regionale-netzwerke/ https://krisenchat.de/ukraine https://github.com/simonreif/ukrainian_psy_DE https://www.integrationsbeauftragte.de/corona-virus https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-regeln-und-einschrankungen-1734724 https://www.infektionsschutz.de/mediathek/materialien-auf-ukrainisch/ - 14 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 sicher einhalten können. Es gilt eine Vorschrift für das Tragen von OP- Masken (Mund-Nasen-Schutz) oder FFP2-Masken im öffentlichen Personennahverkehr, beim Einkauf und überall dort, wo Menschen auf engem Raum zusammenkommen. 3.5 Wo kann ich mich kostenlos gegen Corona impfen lassen? In Impfzentren, in Arztpraxen oder auch in Apotheken können Sie sich kostenlos gegen Corona impfen lassen. Auf der Deutschlandkarte von „Zusammen gegen Corona“ finden Sie schnell und unkompliziert einen Impftermin an Ihrem Aufenthalts- oder Wohnort. Aktuelle Corona-Regeln in den deutschen Bundesländern (Quelle Bundesregierung) 3.6 Ich wurde mit dem russischen Impfstoff „Sputnik“ oder den chinesischen Impfstoffen „Sinovac“/“Sinopharm“ gegen Corona geimpft, der in Deutschland nicht anerkannt ist / ich bin gar nicht gegen Corona geimpft. Gibt es eine Impfpflicht gegen Corona in Deutschland? Derzeit gibt es in Deutschland keine allgemeine Impfpflicht gegen Corona. Aber Sie können sich kostenlos gegen Corona impfen lassen, darum bittet die Bundesregierung alle Menschen. Wenn Sie mit dem russischen oder den chinesischen Impfstoffen geimpft wurden, benötigen Sie gemäß aktueller Rechtslage eine erneute Impfserie mit einem von der EU zugelassenen Impfstoff, um in der EU als Geimpfte:r zu gelten. 3.7 Mein Kind wird in Deutschland in die Kita gehen. Gibt es eine Impfpflicht gegen Masern? Ja, in Deutschland gilt für die Aufnahme von Kindern in den Kindertagesstätten eine Impfpflicht gegen Masern. Die Impfungen führen Kinderärzte und Kinderärztinnen und Arztpraxen durch. Das Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung „Häufige Fragen zum Masernschutzgesetz“ für Eltern und Sorgeberechtigte wurde gerade ins Ukrainische übersetzt. 3.8 Ich / meine Angehörige/n haben eine körperliche oder seelische Beeinträchtigung / Behinderung. Wo erhalte ich Unterstützung und Beratung zu Unterkunft, Hilfsmitteln, Kita, Schule, Ausbildung, Arbeit? Erhalte ich medizinische und/oder psychologische Versorgung? Seit dem 1. Juni haben hilfebedürftige Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II oder SGB XII). Sie https://www.zusammengegencorona.de/en/information-about-the-covid-19-vaccination/ https://www.zusammengegencorona.de/impfen/ https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198 https://www.infektionsschutz.de/mediathek/materialien-auf-ukrainisch/#c16663 - 15 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 erhalten so – nach Erfüllung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen – Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung bzw. zu deren Leistungen. Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, jedoch nicht nach dem SGB II oder SGB XII hilfebedürftig sind, können der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beitreten. Die freiwillige Versicherung schließt auch die Möglichkeit der kostenfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung mit ein. Weisen Sie möglichst bereits bei Ihrer Registrierung darauf hin, wenn Sie oder Ihre Angehörigen aufgrund einer Beeinträchtigung/ Behinderung eine barrierefreie Unterkunft und/ oder eine Unterkunft außerhalb von Sammelunterkünften benötigen. Wenn Sie wegen einer Beeinträchtigung/ Behinderung besondere Hilfen oder Unterstützung benötigen, zum Beispiel eine Assistenz oder einen Rollstuhl, sprechen Sie hierüber mit dem Sozialamt vor Ort. Um die Versorgung von geflüchteten Menschen mit einer Behinderung und/oder einem Pflegebedarf besser zu koordinieren, wurde eine Bundeskontaktstelle beim Deutschen Roten Kreuz eingerichtet. Die Bundeskontaktstelle erreichen Sie auch über die Hotline unter 030 / 854 047 89. Geflüchtete aus der Ukraine können kostenfrei an Integrationskursen teilnehmen. Sobald bekannt ist, ob für Menschen mit Beeinträchtigungen besondere Integrationskurse/berufsbezogene Deutschsprachkurse zur Verfügung stehen, wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darüber informieren. Für Kinder mit Behinderungen stehen besondere Angebote zur Verfügung - auch für ihre Integration in Kindertagesstätten und Schule. Sprechen Sie hierüber mit der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland. Für Kinder, die eine seelische Behinderung haben oder davon bedroht sind, sind die Jugendämter vor Ort die richtigen Ansprechpartner. Wenn geklärt ist, dass Sie arbeiten dürfen, unterstützt Sie Ihre Agentur für Arbeit vor Ort kostenfrei auf der Suche nach einer passenden Arbeit oder Ausbildung. Zusätzlich gibt es ein breites Angebot unterstützender Maßnahmen, zum Beispiel Coaching oder spezielle Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen. Fragen Sie bei Ihrer Agentur nach sogenannten Rehaberater:innen, die auf die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt spezialisiert sind. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) berät bundesweit Menschen mit (drohenden) Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sowie deren Angehörige. Dies gilt auch für Menschen mit Fluchterfahrung wie aktuell aus der Ukraine. Informationen zu EUTB gibt es auch auf Ukrainisch und in leichter Sprache. Die Beratungsstellen finden Sie hier. https://drk-wohlfahrt.de/bundeskontaktstelle/ https://www.jugendaemter.com/jugendaemter-in-deutschland/ https://web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/dienststellen?in=arbeitsagenturen https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a772u-ergaenzende-unabhaengige-teilhabeberatung-ukrainisch.html https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a772l-ergaenzende-unabhaengige-teilhabeberatung.html https://www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb - 16 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 Die Stiftung EnableMe bietet für Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit Informationen, Austauschmöglichkeiten und verschiedene Angebote für das alltägliche Leben auf Ukrainisch an. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband unterstützt blinde und sehbehinderte Geflüchtete und ihre Familien auf der Flucht und in Deutschland. Der Verein mittendrin e.V. hat für diesen Personenkreis Informationen in ukrainischer und russischer Sprache zusammengestellt: Bei der Hilfsabfrage von Wohn- und Transferangeboten für Menschen mit Behinderungen finden Menschen mit Behinderungen und deren Begleitung Unterstützung bei der Suche nach einem Weitertransfer nach Deutschland. Themenblock 4: Alltag / Leben in Deutschland 4.1 Wie eröffne ich ein Bankkonto in Deutschland? In Deutschland hat jede/r grundsätzlich einen Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto, das bestimmte Mindestfunktionen erfüllen muss. Hierzu zählen die Ein- und Auszahlung von Bargeld, die Ausführung von Lastschriften, Überweisungen und Daueraufträgen sowie Kartenzahlungen. Die Bank darf für das Basiskonto angemessene Kontoführungsgebühren verlangen. Um ein Basiskonto zu bekommen, müssen Sie bei einer Bank einen Antrag stellen und Ihre Identität nachweisen. Die meisten Banken stellen für die Antragstellung ein Onlineformular zur Verfügung. Informationen zum Basiskonto sind hier auf Deutsch und auf Englisch verfügbar. Für die Eröffnung eines regulären Girokontos benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen: Gültigen Reisepass, Aufenthaltserlaubnis, Meldebescheinigung, Lohnbescheinigung (je nach Kontoart). 4.2 Gilt mein ukrainischer Führerschein auch in Deutschland? Wenn Sie einen gültigen Führerschein besitzen, dürfen Sie in Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die Ihr Führerschein ausgestellt ist. Sofern Sie einen internationalen Führerschein besitzen, brauchen Sie keine Übersetzung mitzuführen; wenn Sie einen nationalen ukrainischen Führerschein besitzen, benötigen Sie dafür eine Übersetzung. Achtung: Ihr Führerschein gilt bei Anmeldung einer Wohnung in Deutschland nur für die ersten sechs Monate. Nach Ablauf der 6-Monatsfrist ist grundsätzlich ein in Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich. Voraussetzung für die Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins ist bei einer in der Ukraine erworbenen Fahrerlaubnis in aller Regel das Bestehen von theoretischer und praktischer Führerscheinprüfung. Welche weiteren Nachweise für den Antrag erforderlich sein können, erfahren Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes. https://www.enableme.com.ua/ua https://www.dbsv.org/ukraine.html#ansprechpartnerin https://www.mittendrin-koeln.de/beratung/beratungsthemen/detail/beratungsangebot-fuer-gefluechtete-mit-behinderung https://www.hilfsabfrage.de/ https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/konto-fuer-fluechtlinge-12224 https://www.verbraucherzentrale.de/fluechtlingshilfe-en https://www.make-it-in-germany.com/de/leben-in-deutschland/geld-versicherung/bankkonto - 17 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr) 4.3 (AS 2) Ich möchte an einem Integrationskurs / Sprachkurs zum Deutschlernen teilnehmen. Wie und wo kann ich mich anmelden? Geflüchtete aus der Ukraine können kostenlos an Integrationskursen teilnehmen. Dazu müssen Sie einen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen. Welche Stelle für Sie zuständig ist und wo Integrationskurse angeboten werden, finden Sie auf hier. Der Antrag auf Zulassung kann auch direkt in Zusammenarbeit mit einem Integrationskursträger gestellt werden. Hier sollten Sie Ihren Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung vorweisen können. In Einzelfällen können auch andere Bestätigungen über Ihre Registrierung und/oder Vorsprache bei der Ausländerbehörde akzeptiert werden, zum Beispiel, falls die Ausländerbehörde aktuell keine Fiktionsbescheinigungen ausstellen kann. Fügen Sie Ihrem Antrag in diesem Fall, wenn möglich, eine Kopie Ihres Reisepasses oder Ihrer ID- Karte bei. Weitere Informationen finden sie auch auf der Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Eine Übersicht über die Sprachförderangebote des BAMF für Geflüchtete aus der Ukraine finden Sie hier. • das VHS Lernportal • den Sprachteil der App "Ankommen" • das Online-Angebot der Deutschen Welle • das Portal „Mein Weg nach Deutschland“ (Практикувати німецьку мову) des Goethe-Instituts 4.4 Welche Möglichkeiten der Kinderbetreuung gibt es und wen kann ich diesbezüglich kontaktieren? Muss ich das bezahlen? Über das Jugendamt erhalten Sie eine Liste mit allen Kitas in Ihrer Nähe sowie ein Formular zur Anmeldung. Sie können Ihr Kind auch in einer privaten Kita anmelden. Hierfür melden Sie sich direkt bei der Kita Ihrer Wahl. Da die Kosten für den Kitabesuch unterschiedlich ausfallen, informieren Sie sich am besten bei der Kommune beziehungsweise Kita vor Ort. Ein Wegweiser auf Ukrainisch und Deutsch bietet erste Informationen zur Kindertagesbetreuung in Deutschland. 4.5 Gibt es Personen, die helfen und unterstützen? Gibt es Sprachmittler:innen, die die geflüchteten Menschen begleiten bzw. unterstützen und wo finde ich diese Kontaktpersonen? https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/gueltigkeit-auslaendischer-fahrerlaubnisse-in-deutschland.html https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/ https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/integrationskurse-node.html https://t1p.de/8uey http://www.vhs-lernportal.de/ https://ankommenapp.de/APP/DE/Startseite/startseite-node.html https://www.dw.com/de/deutsch-lernen/s-2055 https://www.goethe.de/prj/mwd/uk/deutschueben.html https://www.jugendaemter.com/jugendaemter-in-deutschland/ https://www.fruehe-chancen.de/themen/integration/wegweiser-kindertagesbetreuung-in-deutschland/ - 18 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 Es gibt zahlreiche bundesweite Organisationen (Caritas, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband, AWO, Deutsches Rotes Kreuz und andere) sowie lokale Vereine und Bündnisse, die Sprachmittlung anbieten oder den Kontakt zu ehrenamtlichen Sprachmittler:innen herstellen. Sprachmittlung zu Gesundheitsthemen bietet zum Beispiel das Ethno-Medizinische Zentrum. Kontakt zu Sprachmittlern können auch lokale Migrantenorganisationen herstellen (Siehe Frage: An welche weiteren zivilgesellschaftlichen Stellen kann ich mich wenden?) und unabhängige Beratungsstellen (Siehe Frage: An welche unabhängigen Beratungsstellen kann ich mich wenden?). 4.6 Welches Hilfesystem ist für mich geeignet, wenn ich noch nicht volljährig bin und an wen kann ich mich wenden, der mich berät? Wenn Sie pädagogischen Unterstützungsbedarf haben, können Sie sich jederzeit an das Jugendamt in dem Ort, in dem Sie sich aufhalten, wenden; bspw. auch, wenn Sie Probleme mit Ihren ebenfalls in Deutschland lebenden Eltern haben. Dort werden Sie ausführlich beraten und unterstützt. Das Jugendamt bietet Unterstützung für junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Das Jugendamt ist außerdem für die Unterbringung und materielle Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen primär zuständig (Ziff. 1.12). Ob Kinder und Jugendliche bei Einreise rechtlich begleitet sind oder nicht, ist eine Rechtsfrage, die das Jugendamt beantworten muss. Hinweise zu dieser sowie weiteren Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Flucht von ukrainischen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien nach Deutschland geben die FAQs des BMFSFJ und bietet ein Gutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. 4.7 Wo finde ich Nachrichten und Informationen auf Ukrainisch und Russisch? Die nachfolgenden Medienangebote bieten Informationen und Nachrichten über Deutschland und die Ukraine. Für die Inhalte sind die Anbieter verantwortlich. • Die Sonderseite des Ersten Deutschen Fernsehens bündelt die Angebote der ARD auf Ukrainisch. • Die ARD „20 Uhr-Tagesschau“ ist spätestens am Folgetag untertitelt in der ARD Mediathek auf Ukrainisch und Russisch und auf dem YouTube-Kanal der Tagesschau abrufbar. • Die Deutsche Welle bietet tägliche Nachrichten. • Ukraine Update heißt das Kurznachrichtenformat von der Sender RTL und ntv, das von Montag bis Freitag über die aktuelle Lage http://www.ethno-medizinisches-zentrum.de/ https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/hilfe-und-unterstuetzung-fuer-gefluechtete-menschen-aus-der-ukraine-194382 https://dijuf.de/newsdetail?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=79&cHash=b373e930ddae4728c750d73b5fb4d7e3 http://www.ard.de/ukraine-info http://www.tagesschau.de/multimedia/ukrainisch/ http://www.tagesschau.de/multimedia/russisch https://www.dw.com/uk https://www.youtube.com/watch?v=ZPlPRHx0IyA - 19 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 in der Ukraine informiert. Abrufbar ist das Format immer abends auf RTL.news, ntv.de und dem YouTube-Kanal von ntv. • Cosmo, das internationale Radioprogramm des Westdeutschen Rundfunks, sendet täglich in der »ukrainischen Deutschlandminute« einen Minipodcast auf Ukrainisch. • How to Deutschland ist ein Angebot von Funk, dem Online- Angebot von ZDF und ARD. Auf dem Instagram-Kanal für Ukraine-Geflüchtete bietet Funk in ukrainischer, englischer und deutscher Sprache Tipps für den Alltag. • Das mehrsprachige Informationsportal Handbook Germany der Neuen deutschen Medienmacher*innen bietet Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine zu Einreise, Aufenthalt und Alltag auf Ukrainisch und Russisch auf einer Website, bei Facebook und auf weiteren Kanälen. • Das Magazin Katapult liefert Nachrichten und Informationen auf einem eigenen Twitter-Kanal. • Radio Golos Berlina 97.2 FM (russ. Радио Голос Берлина ‚Radio Stimme Berlins‘) sendet auf Russisch in Berlin. Der Sender kann im Berliner Stadtgebiet auch auf der UKW-Frequenz 97,2 MHz empfangen werden. • OstWest ist ein privater Fernsehsender, der von Deutschland aus in russischer Sprache sendet. Folgende Angebote sind für Kinder geeignet: • In der ARD-Mediathek ist ein eigener Bereich für Kinder in ukrainischer Sprache eingerichtet. Zum Angebot gehören Kindersendungen wie »Unser Sandmännchen« und »Shaun das Schaf«. Unter dem Titel »Deutsch lernen mit Socke« führen Videoclips Kinder außerdem mit einfachen Alltagssituationen in die deutsche Sprache ein. • Die Sendung mit der Maus für ukrainische Kinder im Netz bietet Videoclips von Erklärgeschichten in einem eigenen Bereich innerhalb der Maus-Welt. Die Videos sind mit ukrainischer Sprache unterlegt. Themenblock 5: Finanzielle Unterstützung 5.1 Kann ich in Deutschland Sozialleistungen beantragen? Ja, sollten Sie hilfsbedürftig sein, zum Beispiel in Bezug auf Unterkunft, Verpflegung oder medizinische Versorgung, besteht grundsätzlich eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sind Sie https://www1.wdr.de/radio/cosmo/sprachen/ukrainisch/ukrainische-minute-100.html https://www.instagram.com/accounts/login/?next=/how.to.deutschland/ https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/de.html https://twitter.com/KatapultUkraine https://radio-rb.de/de/ https://ostwest.tv/ https://www.ardmediathek.de/kinderseite_fuer_ukrainische_fluechtlinge?isChildContent https://www.wdrmaus.de/extras/maus_international/ukrainisch.php5 - 20 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 erkennungsdienstlich behandelt worden und wird Ihnen zuerst übergangsweise eine sogenannte „Fiktionsbescheinigung“ und / oder (danach) eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt, können ab 01.06.22 Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII beantragt werden. Wenden Sie sich dafür bitte an das für Sie zuständige Jobcenter Ihres Aufenthaltsortes. Informationen zu Voraussetzung für die Grundsicherungsleistungen und zur Antragsstellung gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit. Sollte Ihnen nach dem 24. Februar 2022 und vor dem 1. Juni 2022 eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG erteilt oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung ausgestellt worden sein und Sie bislang nicht erkennungsdienstlich behandelt worden sein, genügt eine Speicherung Ihrer Daten im Ausländerzentralregister. Die erkennungsdienstliche Behandlung ist dann bis zum 31. August 2022 nachzuholen. Zu den Themen Arbeit und Sozialleistungen hat auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales FAQ auf Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Englisch bereitgestellt. 5.2 Wo kann ich nach den ersten drei Monaten finanzielle Unterstützung erhalten? Bitte wenden Sie sich an das für Sie örtlich zuständige Sozialamt. Danach hängt die finanzielle Hilfe davon ab, welche Aufenthaltserlaubnis Sie erhalten. Eine zuerst übergangsweise erteilte „Fiktionsbescheinigung“ und / oder (danach) erteilte Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG eröffnet im Falle der Hilfebedürftigkeit Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Wenden Sie sich am besten vor Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis vor Ort an eine Beratungsstelle. Themenblock 6: Schule / Ausbildung / Studium / Arbeit 6.1 Ab wann und wo kann ich mein Kind für die Schule oder die Kindertagesstätte anmelden und gibt es in diesen Bereichen auch Sprachmittler:innen? Alle Kinder ab sechs beziehungsweise sieben Jahren gelten in Deutschland als schulpflichtig und müssen in die Schule gehen. Die Schulpflicht und Zugangsmöglichkeiten zum Bildungssystem für geflüchtete Kinder und Jugendliche sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Die für Sie geltenden Regelungen erfragen Sie über das Schulamt an Ihrem Aufenthaltsort. Bei Fragen zum Schulbesuch kann Ihnen gegebenenfalls eine externe Beratung zum Beispiel über die Jugendmigrationsdienste (für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre) helfen. Falls Sie einen Kitaplatz in einer kommunalen Kita bekommen möchten, stellen Sie einen Antrag beim Jugendamt an Ihrem Aufenthaltsort. Dort erhalten Sie weitere Informationen zur Kitaplatz-Vergabe. Eine https://www.arbeitsagentur.de/ukraine https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-UA/faq-art-ua.html https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-RU/faq-art-ru.html https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-EN/faq-art-en.html https://www.meldebox.de/sozialamt/ https://www.proasyl.de/beratungsstellen-vor-ort/ https://www.jugendmigrationsdienste.de/ - 21 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da in manchen Kommunen Kita- Plätze knapp sein können. Es gibt viele Organisationen in Deutschland (Caritas, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband, AWO, Deutsches Rotes Kreuz und andere) sowie lokale Vereine und Bündnisse, die Sprachmittlung anbieten oder den Kontakt zu ehrenamtlichen Sprachmittler:innen vermitteln können. Zum Thema Schule in Deutschland berät die EU- Gleichbehandlungsstelle in mehren Sprachen. 6.2 Mein Kind spricht kein Deutsch. Wo bekommt es eine Sprachförderung? Die Schulen bieten verschiedene Formen der Sprachförderung an, um Deutschkenntnisse zu vermitteln oder vorhandene Kenntnisse zu verbessern. In einigen Bundesländern werden ukrainische Schüler:innen getrennt in Vorbereitungsklassen unterrichtet, die je nach Bundesland als „Willkommensklassen" oder „Übergangsklassen" bezeichnet werden. In einigen Bundesländern werden ukrainische Schüler:innen in Regelklassen unterrichtet und erhalten ergänzend Deutschunterricht. 6.3 Welche weiteren Betreuungsmöglichkeiten werden für Kinder angeboten, die ich auch nutzen könnte? Eine Alternative zur Kita ist zum Beispiel die Betreuung durch eine qualifizierte Tagesmutter oder einen Tagesvater. Über Tagespflegebörsen können Sie nach passender Betreuung an Ihrem Aufenthaltsort suchen. 6.4 Wird mein ukrainischer Schulabschluss anerkannt? Welche Regeln dazu aktuell gelten, kann Ihnen das Schulamt (an Ihrem Aufenthaltsort) mitteilen. Schulabsolvent:innen der 11. Klasse können in das Studienkolleg gehen. In der Regel wird nach einem Jahr Studienkolleg eine Prüfung abgelegt. Dieser deutsche Abschluss berechtigt dann dazu, an deutschen Hochschulen zu studieren. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass der ausländische Staat (in diesem Fall die Ukraine) selbst die erbrachten Leistungen als Hochschulzugangsberechtigung ansieht und auch so behandelt. In Zeiten der Corona-Pandemie, in denen viele Schülerinnen und Schüler ihre Abschlüsse nicht mit allen erforderlichen Prüfungsleistungen abschließen konnten, hat Deutschland genauso für alle Staaten der Welt agiert. Auch durch die Corona-Situation sollte diesen Schülerinnen und Schülern kein Nachteil entstehen. 6.5 Wo erhalte ich Informationen zum Thema Ausbildung in Deutschland? https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/eu-buerger/infothek/schule https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/eu-buerger/infothek/schule https://www.betreut.de/ - 22 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 Erste Informationen zum Thema Ausbildung in Deutschland und zum Bildungssystem finden sich hier (auf Deutsch, Englisch und Russisch) Persönliche Information, Beratung und Vermittlung in Ausbildung bieten die Agenturen für Arbeit (auf Deutsch und Englisch). Zum Thema Ausbildung in Deutschland berät die EU- Gleichbehandlungsstelle in mehreren Sprachen. Weitergehende Informationen zum Thema Berufsbildung finden sich bei der Zentralstelle der Bundesregierung für internationale Berufsbildungskooperation (GOVET). Das mehrsprachige Medienangebot zur Berufsbildung in Deutschland ist auch auf Ukrainisch verfügbar: Youtube-Filme und Präsentationen sowie für Informationen für Mittler:innen, die in Deutschland Geflüchtete beraten ebenso wie für Expert:innen und junge Menschen aus der Ukraine. 6.6 Ich studiere in der Ukraine und habe die ukrainische Staatsangehörigkeit. Jetzt bin ich in Deutschland und möchte mein Studium fortsetzen. Werden meine mitgebrachten Studienleistungen anerkannt und wohin kann ich mich wenden? Die Ukraine ist seit 2005 Mitglied im Bologna-Prozess, somit können Studienleistungen, die in der Ukraine erbracht wurden, unter Umständen in Deutschland anerkannt werden. Ob das in der Ukraine begonnene Studium in Deutschland nahtlos fortgesetzt werden kann, entscheidet die Universität bzw. die Hochschule vor Ort. Bitte wenden Sie sich daher an die Universität oder Hochschule vor Ort. Nähere Informationen finden Sie zum Beispiel beim DAAD. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) informiert auf Deutsch und Ukrainisch über Studien- und Fördermöglichkeiten in Deutschland. Geflüchtete aus der Ukraine werden durch die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) über die Möglichkeiten der Aufnahme/Fortsetzung eines Hochschulstudiums in Deutschland beraten (Deutsch und Englisch). Die GF-H-Bildungsberater:innen helfen Ihnen bei der Anerkennung von Zeugnissen und Bildungszertifikaten, bei der Studienfachwahl, bei der Bewerbung für ein Studium und informieren Sie über die Fördermöglichkeiten. Die Beratung ist kostenlos. Bitte lassen Sie sich auch von Ihrer für Sie zuständigen Ausländerbehörde zu den Möglichkeiten einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums/einer Ausbildung beraten. https://handbookgermany.de/de/learn.html https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/ausbildungswege-im-ueberblick https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/eu-buerger/infothek/berufliche-bildung https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/eu-buerger/infothek/berufliche-bildung https://www.govet.international/de/158836.php https://www.daad.de/en/study-and-research-in-germany/plan-your-studies/first-point-of-contact/ https://www.daad-ukraine.org/uk/ http://www.bildungsberatung-gfh.de/ https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/ https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/ - 23 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 6.7 Kann ich mein Studium in Deutschland fortsetzen, wenn ich nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit habe und in der Ukraine studiert habe? Wenn Sie als Drittstaatsangehörige:r ohne ukrainische Staatsangehörigkeit keine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG bekommen (beispielsweise weil eine Rückkehrmöglichkeit in das Herkunftsland besteht, vgl. 1.14), können Sie sich bis zum 31. August 2022 in Deutschland aufhalten und einen Aufenthaltstitel beantragen (vgl. 1.14). Wenn Sie Ihr Studium in Deutschland fortsetzen wollen, müssen Sie einen Antrag auf einen „regulären“ Aufenthaltstitel nach § 16b AufenthG („Aufenthalt für den Zweck des Studiums“) stellen. Um diesen Aufenthaltstitel zu erhalten, müssen Sie eine Zusage für einen Studienplatz und die Sicherung des Lebensunterhalts nachweisen können (z. B. durch Mittel auf einem Sperrkonto bzw. Stipendien) – wie andere internationale Studierende auch. 6.8 Wo erhalte ich Informationen über Hilfsangebote der Hochschulen in Deutschland für Studierende und Wissenschaftler*innen aus der Ukraine? Der DAAD bündelt aktuelle Informationen zu seinen Maßnahmen für deutsche Hochschulen sowie Geförderte, Studierende, Wissenschaftler:innen aus der Ukraine, Deutschland und der russischen Föderation (auf Deutsch und Englisch sowie zunehmend auf Ukrainisch). Hilfsangebote finden Sie bei der Nationalen Akademischen Kontaktstelle Ukraine beim DAAD (National Academic Contact Point Ukraine). Zusätzlich stellt der DAAD Unterstützungsangebote von DAAD-Partnern sowie von internationalen Hochschulen auf Deutsch und Englisch zur Verfügung. Die VolkswagenStiftung hat ein Gastforschungsprogramm für geflohene ukrainische Wissenschaftler:innen aufgesetzt. Zusätzlich bietet die gemeinnützige Organisation ApplicAid für geflüchtete Studierende und Wissenschaftler:innen auch aus der Ukraine Unterstützung bei der Bewerbung um Stipendien an. 6.9 Wo erhalte ich als Student:in aus der Ukraine Informationen rund ums Wohnen? Die Studenten- und Studierendenwerke unterstützen ukrainische Studierende mit Wohnungsangeboten, Mietvertragsverlängerungen, Mietstundungen, Gutschriften für Mensakarten, psychologischer Beratung oder finanzieller Hilfe über Notfallfonds. Weitere Hilfsangebote finden Sie bei der Nationalen Akademischen Kontaktstelle Ukraine beim DAAD (National Academic Contact Point Ukraine). https://www.daad.de/de/der-daad/ukraine/ https://www.daad-ukraine.org/en/about-us/national-academic-contact-point-ukraine/ https://www.daad-ukraine.org/en/about-us/national-academic-contact-point-ukraine/ https://www.daad-ukraine.org/en/ https://www.daad-ukraine.org/en/ https://www.daad.de/de/der-daad/ukraine/hilfsangebote/ https://www.volkswagenstiftung.de/unsere-foerderung/unser-foerderangebot-im-ueberblick/gastforschungsprogramm-f%C3%BCr-geflohene-ukrainische-wissenschaftler-innen https://www.applicaid.org/ https://www.daad-ukraine.org/en/about-us/national-academic-contact-point-ukraine/ https://www.daad-ukraine.org/en/about-us/national-academic-contact-point-ukraine/ https://www.daad-ukraine.org/en/ https://www.daad-ukraine.org/en/ - 24 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 6.10 Ich bin Student:in aus der Ukraine, habe die ukrainische Staatsangehörigkeit und bin im Rahmen eines Stipendiums/Austauschprogramms (oder ähnliches) nach Deutschland gekommen. Mein Aufenthalt in Deutschland endet demnächst. Wohin kann ich mich wenden? Bitte wenden Sie sich bzgl. der möglichen Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder zu Fragen der Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Zweck an die örtlich zuständige Ausländerbehörde. Der vorübergehende Schutzstatus nach § 24 AufenthG wird von der Ausländerbehörde als humanitäre Aufenthaltserlaubnis gewährt (vgl. 1.10). Einen entsprechenden Antrag können ukrainische Staatsangehörige stellen, die sich bereits mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufgehalten haben, wenn die bisherige Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängert werden konnte oder für die die Erteilungsvoraussetzungen entfallen sind (vgl. 1.13). Bezüglich Ihres Stipendiums wenden Sie sich bitte unbedingt auch an die jeweilige Institution, von der Sie Ihr Stipendium erhalten – zum Beispiel ermöglicht der DAAD unkompliziert eine Verlängerung. 6.11 Ich halte mich befristet, z.B. als Student:in, in Deutschland auf. Wird mein Aufenthaltstitel als russische:r Staatsangehörige:r (z.B. Visum oder Aufenthaltserlaubnis) noch verlängert? Ja. Die Situation in der Ukraine hat keinen Einfluss auf die Erteilung oder Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels. Bitte wenden Sie sich bei Fragen der Verlängerung Ihres Aufenthalts an die zuständige Ausländerbehörde vor Ort. 6.12 Kann ich nach Ankunft in Deutschland gleich arbeiten? Die deutschen Stellen sind angehalten, Ihnen so schnell wie möglich den Zugang zu einer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Bereits mit dem vorläufigen Dokument über Ihr Aufenthaltsrecht nach § 24 Absatz 1 AufenthG (i.d.R. sog. „Fiktionsbescheinigung“) erhalten Sie durch die zuständige Ausländerbehörde auch die Erlaubnis zum Arbeiten. Dieses vorläufige Dokument der Ausländerbehörde und dann später Ihre Aufenthaltserlaubnis muss mit dem Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt" versehen sein. Sie können dann in Deutschland jeder Beschäftigung nachgehen oder auch eine Ausbildung aufnehmen. Bitte beachten Sie, dass es in einigen Berufen berufsrechtliche Zugangsbeschränkungen gibt (z. B. Ärztin/Arzt, Lehrer:in, Erzieher:in - nähere Information finden Sie unter 6.12). Wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, können Sie grundsätzlich auch eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen. https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/ https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/ https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/de.html https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/ - 25 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 Sofern Sie visafrei eingereist (1.12) sind und noch keine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, gilt: Während des kurzfristigen visafreien Aufenthalts ist eine Beschäftigung allgemein nicht möglich und nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt (z.B. einzelne Personen mit Führungspositionen in Unternehmen). Zu den Themen Arbeit und Sozialleistungen hat auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales FAQ auf Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Englisch bereitgestellt. Bei der Suche nach einer Arbeit beraten und unterstützen die Agenturen für Arbeit oder Jobcenter kostenfrei. Erhalten Sie Leistungen nach dem SGB II, unterstützt Sie das Jobcenter an Ihrem Wohnort. Wenn Sie keine Leistungen nach dem SGB II erhalten, unterstützt sie die Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort. 6.13 Ich möchte gern arbeiten, spreche aber kein Deutsch. Was kann ich tun? Deutsche Sprachkenntnisse erleichtern eine Arbeitsaufnahme in der Regel, sind jedoch nicht für jede Arbeit zwingend Voraussetzung. Es gibt verschiedene Möglichkeiten einer Sprachförderung. Für den Anfang gibt es Integrationskurse, Erstorientierungskurse oder spezielle Angebote für Frauen. Mit dem vorläufigen Dokument über Ihr Aufenthaltsrecht oder einen Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG können Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu einem Integrationskurs zugelassen werden. Vom Kostenbeitrag werden Sie befreit. Wenn Sie schon einen Integrationskurs absolviert haben oder Sie schon gut Deutsch können (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen), können Sie zudem einen Berufssprachkurs besuchen. Voraussetzung ist, dass Sie eine Erlaubnis zum Arbeiten haben. Entweder Ihr örtliches Jobcenter (wenn Sie Leistungen nach dem SGB II erhalten) oder Ihre örtliche Agentur für Arbeit beraten Sie gern, sucht mit Ihnen gemeinsam den passenden Kurs und stellt eine Berechtigung zur Teilnahme aus. 6.14 Kann ich als ukrainischer Kriegsflüchtling in Deutschland in meinem erlernten Beruf arbeiten? Grundsätzlich ist es mit Zugang zum Arbeitsmarkt möglich, in Deutschland in Ihrem erlernten Beruf zu arbeiten. Manche Berufe sind in Deutschland jedoch reglementiert (z.B. Ärztin/ Arzt, Lehrer:in; Erzieher:in). Das bedeutet, dass Ihre Qualifikation erst offiziell anerkannt werden muss, bevor Sie Ihren Beruf hier ausüben dürfen. Ob Sie so ein Anerkennungsverfahren durchlaufen müssen, welche Unterlagen Sie dazu benötigen und welche anderen Möglichkeiten Ihnen offenstehen, erfahren Sie in mehreren Sprachen im Online-Portal „Anerkennung in Deutschland" der Bundesregierung. https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-UA/faq-art-ua.html https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-RU/faq-art-ru.html https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-EN/faq-art-en.html https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/integrationskurse-node.html https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/ErsteOrientierung/Erstorientierungskurse/erstorientierungskurse-node.html https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/AngeboteFrauen/Kursprogramm-MiA/kursprogramm-mia-node.html https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/deutsch-beruf.html https://web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/dienststellen?in=jobcenter https://www.arbeitsagentur.de/ukraine https://www.arbeitsagentur.de/ukraine https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php - 26 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 Sie können sich auch kostenlos bei einer Beratungsstelle des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung“ beraten und unterstützen lassen. Nähere Informationen zur Anerkennung des Lehramtsberufs finden Sie bei der Kultusministerkonferenz. 6.15 Wie kann ich meine in der Ukraine erworbenen Abschlüsse anerkennen lassen? Wenn Sie einen ausländischen Schul- oder Berufsabschluss haben, können Sie diesen in Deutschland anerkennen lassen. Im Anerkennungsverfahren wird Ihr Abschluss mit einem ähnlichen deutschen Abschluss verglichen. Wenn Ihr Abschluss als gleichwertig anerkannt wird, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid. Damit haben Sie bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Alle Menschen mit einem ausländischen Abschluss haben ein Recht auf dieses Anerkennungserfahren. Weder Ihr Aufenthaltsstatus noch Ihre Staatsbürgerschaft spielen dafür eine Rolle. Es gibt ein mehrsprachiges Internetportal, auf dem Sie Ihren Berufsabschluss eingeben und alle Schritte erklärt bekommen, wie dieses Verfahren in Deutschland funktioniert und welche Unterlagen Sie brauchen. Das Internetportal enthält auch Informationen zur Anerkennung von Schul- und Hochschulabschlüssen. Zentrale Informationen sind zudem in diesem Flyer auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch zusammengefasst. 6.16 Wie kann ich Arbeit finden, wenn geklärt ist, dass ich eine Beschäftigung aufnehmen darf? Bei der Suche nach einer passenden Arbeit unterstützt Sie Ihr Jobcenter (wenn Sie Leistungen nach dem SGB II beziehen) oder Ihre Agentur für Arbeit, (wenn Sie keine Leistungen nach dem SGB II beziehen), auch mehrsprachig. Jobcenter bzw. Agenturen für Arbeit beraten Sie und unterbreiten Ihnen konkrete Jobangebote. Zusätzlich gibt es ein breites Angebot unterstützender Maßnahmen, etwa die Übernahme von Bewerbungskosten, Coachings oder Lehrgänge. Die Nutzung der Dienstleistungen von Jobcenter oder Agentur für Arbeit sind für Sie kostenfrei. Infomaterial zum Download auf Ukrainisch und Deutsch finden Sie hier. 6.17 Ich habe eine Einstellungszusage. Wie geht es nun weiter? Sie bekommen einen Arbeitsvertrag, in der Regel schriftlich. Er sollte Informationen zu Gehalt, Urlaubstagen, Arbeitsort und Arbeitszeiten oder Kündigungsfristen enthalten. Wichtig zu wissen: Gewöhnlich werden Bruttovergütungen vereinbart. Davon werden noch Steuern und Abgaben für Sozialversicherungen https://www.netzwerk-iq.de/ https://www.kmk.org/themen/allgemeinbildende-schulen/lehrkraefte/anerkennung-der-abschluesse.html https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php https://www.anerkennung-in-deutschland.de/assets/content/Medien_Dokumente-AI/2021-flyer-anerkennung-in-deutschland.pdf https://www.anerkennung-in-deutschland.de/assets/content/Medien_Dokumente-AI/2022-flyer-anerkennung-in-deutschland-uk.pdf https://web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/dienststellen?in=jobcenter https://www.arbeitsagentur.de/ukraine https://www.arbeitsagentur.de/ukraine https://www.arbeitsagentur.de/ukraine-infomaterial?pk_vid=c23cec67918e0bcc165158864811aab9 - 27 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 abgezogen. Zu den Steuern zählen Einkommens- und Kirchensteuer, sofern Sie Mitglied einer Kirche sind. Die Sozialversicherungen werden aus der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung gebildet. Ihren Nettoverdienst sehen Sie auf Ihrer Gehaltsabrechnung. Um im Vorfeld einen Überblick zu bekommen, wieviel Sie ausgezahlt bekommen, gibt es im Internet Brutto-Netto-Rechner. Weitere Informationen finden Sie hier. 6.18 Was ist der Mindestlohn? Gilt er auch für mich? Unabhängig von der Staatsangehörigkeit gilt in Deutschland grundsätzlich für alle Arbeitnehmer:innen der Mindestlohn. Dieser beträgt zurzeit 9,83 Euro pro Stunde. Ausnahmen bestehen nur für Personen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung. 6.19 Wohin wende ich mich mit Fragen zum Arbeitsrecht? Auf der Internetseite von Faire Integration finden Sie Informationen zu Ihren Rechten als Arbeitnehmer:in. Haben Sie konkrete Probleme und Fragen, z.B. ob Sie genug Lohn erhalten, können Sie sich an die Beratungsstellen von Faire Integration wenden. Diese beraten Sie kostenlos und in vielen Sprachen. 6.20 Was ist ein Minijob und was muss ich beachten? Wenn Ihr Arbeitsentgelt 450 Euro im Monat nicht übersteigt, Ihre Beschäftigung auf drei Monate oder 70 Tage im Jahr begrenzt ist und auch hier das Arbeitsentgelt maximal 450 Euro pro Monat beträgt, und Sie sich durch die Beschäftigung nicht den Lebensunterhalt sichern (keine Berufsmäßigkeit), haben Sie einen Minijob. In einer solchen geringfügigen Beschäftigung sind Sie gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert, haben aber keinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Mit einem Minijob sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und zahlen Rentenbeiträge in Höhe von 3,6 % des Arbeitsentgeltes. Sie können sich jedoch auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Auch in einem Minijob haben Sie Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn sowie auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Arbeitsausfall an Feiertagen. Themenblock 7: Kontaktdaten / wichtige Stellen / Ansprechpartner 7.1 Botschaft der Ukraine S.E. Herr Andrii Melnyk, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter Telefon: +49 30 288 871 28 Fax: +49 30 288 871 63 Postadresse Albrechtstraße 26 https://www.make-it-in-germany.com/de/arbeiten-in-deutschland/arbeitswelt/arbeitsvertrag https://www.faire-integration.de/de/topic/236.ich-lebe-bereits-in-deutschland.html https://www.faire-integration.de/de/topic/11.beratungsstellen.html - 28 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 10117 Berlin Öffnungszeiten Mo. - Fr. 08.45 - 13.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Website: http://germany.mfa.gov.ua/de E-Mail: emb_de@mfa.gov.ua Konsulate: Konsularabteilung Berlin: Konsularischer Amtsbezirk: Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Abteilungen Konsularabteilung: Öffnungszeiten: Mo., Mi., Fr. 09.00 - 12.45 Uhr und Di. 14.00 - 17.45 Uhr Tel.: +49 30 28 88 71 70 (Mo., Mi., Do., Fr. 15.00 - 17.00 Uhr, Di. 10.00 - 12.00 Uhr) Generalkonsulat der Ukraine Immermannstraße 50-52 40210 Düsseldorf Telefon: 0049211 936 542 11 Fax: emb_de2@mfa.gov.ua Webseite: https://duesseldorf.mfa.gov.ua Generalkonsulat Ukraine Vilbeler Straße 29 (Arcadia-Haus) 60313 Frankfurt am Main Telefon: 004969 / 29 72 0920 (Konsularische Auskunft 15-17 Uhr) Fax: 004969-29 72 09 29049 Email: gc_def@mfa.gov.ua Webseite: https://frankfurt.mfa.gov.ua https://de-de.facebook.com/gcfrankfurt/ Generalkonsulat Ukraine Mundsburger Damm 1 22087 Hamburg Telefon: 004940 / 2294 98-10 Fax: 004940 / 2294 9813 Email: gc_deg@mfa.gov.ua Webseite: https://hamburg.mfa.gov.ua/de http://www.hamburg.mfa.gov.ua/de Generalkonsulat Ukraine Lessingstr. 14 80336 München Telefon: 004989 55 27 37 18 Fax: 004989-55 27 37 55 Email:gc_dem@mfa.gov.ua Webseite: https://munich.mfa.gov.ua/de Honorarkonsul der Ukraine in Mainz, Rheinland-Pfalz info@hansjuergen-doss.de mailto:emb_de@mfa.gov.ua https://duesseldorf.mfa.gov.ua/ https://frankfurt.mfa.gov.ua/ https://de-de.facebook.com/gcfrankfurt/ https://hamburg.mfa.gov.ua/de http://www.hamburg.mfa.gov.ua/de https://munich.mfa.gov.ua/de mailto:info@hansjuergen-doss.de - 29 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 Honorarkonsul der Ukraine in Stuttgart, Baden-Württemberg info@honorarkonsulat-ukraine.com 7.2 Wo finde ich die Adresse meiner örtlichen Ausländerbehörde und weiterer staatlicher Stellen? Hier können Sie unter Eingabe von Ortsnamen oder Postleitzahl nach regional zuständigen Behörden suchen. 7.3 An wen kann ich mich mit meinem Anliegen wie zum Beispiel Unterkunft, finanzielle Unterstützung wenden? Hier finden Sie das für Sie zuständige Sozialamt. 7.4 (AS 2) An welche unabhängigen, nicht-staatlichen Beratungsstellen kann ich mich wenden? Migrationsfachdienste beraten und unterstützen kostenfrei und unabhängig. Sie werden von den Wohlfahrtsverbänden und anderen angeboten. Für Jugendliche von 12 bis 27 Jahre und für Erwachsene sind verschiedene Stellen zuständig. Hier können Sie unter Eingabe von Ortsnamen oder Postleitzahl nach regional zuständigen Anbietern für Migrationsberatung oder Jugendmigrationsdienste suchen. Die Jugendmigrationsdienste beraten auch online. Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK) bietet online eine Fachberatungsstellensuche. Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer Englisch, Russisch (Quelle: Deutsches Rotes Kreuz e.V.) Jugendmigrationsdienste Englisch, Russisch, Informationen auf Ukrainisch über Facebook/Jugendmigrationsdienste und Instagram (Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V., Servicebüro Jugendmigrationsdienste) Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer Deutsch, Englisch, Polnisch, Rumänisch, Ungarisch Beratungsstellen-Suche für Geflüchtete (Quelle: Handbook Germany) Suche nach Beratungsangeboten zu Flucht & Migration (Quelle: Informationsverbund Asyl und Migration e. V.) Lokale Beratungsstellen für Flüchtlinge und Migrant*innen (Quelle: Pro Asyl) mailto:info@honorarkonsulat-ukraine.com https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/ https://www.meldebox.de/sozialamt/ https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/ http://www.jmd4you.de/ https://www.kok-gegen-menschenhandel.de/der-kok/fachberatungsstellensuche/deutschlandkarte https://www.mbeon.de/en/home/ https://www.mbeon.de/ru/glavnajastranica/ https://www.jugendmigrationsdienste.de/en/ https://www.jugendmigrationsdienste.de/ru/ https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-start https://local.handbookgermany.de/ https://adressen.asyl.net/ https://www.proasyl.de/beratungsstellen-vor-ort/ - 30 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 7.5 (AS 2) An welche weiteren zivilgesellschaftlichen Stellen kann ich mich wenden? DaMigra Dachverband der Migranten:innenorganisationen Dachverband der Migranten:innenorganisationen in Ostdeutschland (DaMOst) Bundesverband NeMO Netzwerke von Migranten:innenorganisationen Arbeitsgemeinschaft Migrant:innen und Flüchtlinge in Niedersachsen Sinti Powerclub e.V. 7.6 An wen kann ich mich wenden, wenn ich den Kontakt zu Angehörigen meiner Familie verloren habe? Der DRK-Suchdienst unterstützt Menschen, die durch bewaffnete Konflikte, Katastrophen, Flucht, Vertreibung oder Migration von ihren Nächsten getrennt wurden. Er hilft, Angehörige zu suchen, sie wieder miteinander in Kontakt zu bringen und Familien zu vereinen. Unter Eingabe Ihrer Postleitzahl können Sie nach der nächstgelegenen DRK- Suchdienst-Beratungsstelle suchen. 7.7 Tools: Übersichten / Broschüren / Manuals Behördenwegweiser Englisch, Polnisch, Rumänisch, Ungarisch (Quelle: Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer) 7.8 Flüchtlingsräte nach Bundesländern Baden-Württemberg STELP e.V. – Hilfe für die Ukraine https://stelp.eu/ FAQ zu Fragen Flucht und Asyl in Baden-Württemberg https://www.justiz- bw.de/,Lde/Startseite/Auslaender+und+Fluechtlingspolitik/FAQ Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. Hauptstätter Straße 57 70178 Stuttgart Tel.: 0711/5532834 Fax: 0711/5532835 Info@fluechtlingsrat-bw.de www.fluechtlingsrat-bw.de mit weiteren Standorten in Baden- Württemberg: https://fluechtlingsrat-bw.de/adressen/ https://www.damigra.de/ https://www.damost.de/ https://www.damost.de/ https://www.bv-nemo.de/ https://amfn.de/ https://sinti-powerclub.de/ http://www.drk-suchdienst.de/ https://www.drk-suchdienst.de/drk-suchdienst-in-ihrer-naehe/ https://www.drk-suchdienst.de/drk-suchdienst-in-ihrer-naehe/ https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-en/eu-citizens/guide-to-german-authorities https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-pl/obywatele-ue/przewodnik-po-urz%C4%99dach https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-ro/cet%C4%83%C8%9Beni-ai-uniunii-europene/ghid-de-abordare-a-institu%C5%A3iilor-oficiale https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-hu/eu-%C3%A1llampolg%C3%A1rok/hat%C3%B3s%C3%A1gi-%C3%BAtmutat%C3%B3 https://stelp.eu/ https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Auslaender+und+Fluechtlingspolitik/FAQ https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Auslaender+und+Fluechtlingspolitik/FAQ mailto:Info@fluechtlingsrat-bw.de http://www.fluechtlingsrat-bw.de/ https://fluechtlingsrat-bw.de/adressen/ - 31 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 Bayern Bayerischer Flüchtlingsrat Westendstr. 19 Rgb 80337 München Tel: 089 - 76 22 34 Fax: 089 - 76 22 36 kontakt (at) fluechtlingsrat-bayern.de www.fluechtlingsrat-bayern.de Berlin Flüchtlingshilfe Berlin, Moabit: https://www.moabit-hilft.com/ Moabit hilft e.V. Turmstr. 21 Haus R 10559 Berlin Fon +49 30 35057538 info@moabit-hilft.com Brandenburg Flüchtlingsrat Brandenburg Rudolf-Breitscheid-Straße 164 14482 Potsdam (S-Bahnhof Griebnitzsee) Tel/Fax: 0331–716 499 info@fluechtlingsrat-brandenburg.de www.fluechtlingsrat-brandenburg.de Bremen Flüchtlingsrat Bremen St. Jürgenstr. 102 28203 Bremen Tel.: 0421 / 4166 1218 Fax: 0421 / 41661219 info@fluechtlingsrat-bremen.de www.fluechtlingsrat-bremen.de Hamburg Flüchtlingsrat Hamburg e.V. Nernstweg 32-34 22765 Hamburg 040-431587 040-4304490 E-Mail: info@fluechtlingsrat-hamburg.de www.fluechtlingsrat-hamburg.de Hamburger Flüchtlingsinitiativen (BHFI): http://bhfi.de/ http://www.fluechtlingsrat-bayern.de/ https://www.moabit-hilft.com/ mailto:info@moabit-hilft.com mailto:info@fluechtlingsrat-brandenburg.de http://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/ mailto:info@fluechtlingsrat-bremen.de http://www.fluechtlingsrat-bremen.de/ mailto:info@fluechtlingsrat-hamburg.de http://www.fluechtlingsrat-hamburg.de/ http://bhfi.de/ - 32 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 Hessen Hessischer Flüchtlingsrat Leipziger Str. 17 60487 Frankfurt Tel.: 069 / 976 987 10 Fax.: 069 / 976 987 11 E-Mail: hfr@fr-hessen.de www.fr-hessen.de Mecklenburg-Vorpommern Flüchtlingsrat Mecklenburg–Vorpommern e.V. Postfach 11 02 29 19002 Schwerin Telefon: +49 (0)385 / 581 57 90 Telefax: +49 (0)385 / 581 57 91 E-Mail: kontakt@fluechtlingsrat-mv.de Internet: www.fluechtlingsrat-mv.de Niedersachsen Niedersächsischer Flüchtlingsrat e.V. Röpkestr. 12 30173 Hannover Tel.: 0511/98 24 60 30 Fax: 0511/98 24 60 31 Mail: Web: www.nds-fluerat.org Nordrhein-Westfalen Flüchtlingsrat NRW e.V. Wittener Straße 201 44803 Bochum Tel.: 0234 587315 - 60 Fax: 0234 587315 - 75 Email: info@frnrw.de www.frnrw.de Rheinland-Pfalz Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V. Leibnizstraße 47 55118 Mainz Telefon 06131 / 49 24 734 Telefax 06131 / 49 24 735 mailto:hfr@fr-hessen.de http://www.fr-hessen.de/ mailto:kontakt@fluechtlingsrat-mv.de http://www.fluechtlingsrat-mv.de/ http://www.nds-fluerat.org/ mailto:info@frnrw.de http://www.frnrw.de/ - 33 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 www.fluechtlingsrat-rlp.de E-Mail: info@fluechtlingsrat-rlp.de Sachsen Sächsischer Flüchtlingsrat e.V. Dammweg 5 (Geschäftsstelle) 01097 Dresden Tel.: 0351 – 87 45 17 10 Fax: 0351 – 33 29 47 50 www.sfrev.de Sachsen-Anhalt Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e. V. Geschäftsstelle Magdeburg Schellingstr. 3-4 39104 Magdeburg Tel: 0391-5371281 und 0391-50549614 Fax: 0391-50549615 Büro Halle (Saale) Kurallee 15 06114 Halle (Saale) Tel.: 0345-44502521 Fax: 0345-44502522 E-Mail: info@fluechtlingsrat-lsa.de www.fluechtlingsrat-lsa.de Saarland Telefon-Hotline, die auch mit ukrainisch-sprachigen Mitarbeitern besetzt ist: Tel: 0681 501 4204 (Mo – Fr, 8 bis 16 Uhr) Email der Stabsstelle für Flüchtlinge aus der Ukraine: UkraineFluechtlinge@innen.saarland.de Saarländischer Flüchtlingsrat e.V. Kaiser Friedrich Ring 46 66740 Saarlouis Tel.: 06831 - 4877938 Fax: 06831 - 4877939 Öffnungszeiten Büro: Dienstag und Freitag 10 - 12.30 Uhr E-Mail: fluechtlingsrat@asyl-saar.de www.asyl-saar.de Schleswig-Holstein Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. Sophienblatt 82-86 24114 Kiel Tel. 0431-735000 Fax 0431-736077 office@frsh.de www.frsh.de http://www.fluechtlingsrat-rlp.de/ mailto:info@fluechtlingsrat-rlp.de http://www.sfrev.de/ mailto:info@fluechtlingsrat-lsa.de http://www.fluechtlingsrat-lsa.de/ mailto:UkraineFluechtlinge@innen.saarland.de mailto:fluechtlingsrat@asyl-saar.de http://www.asyl-saar.de/ mailto:office@frsh.de http://www.frsh.de/ - 34 - IntB | FAQ Ukraine Stand: 01.07.2022 Beratungsstellen des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein: https://www.frsh.de/service/beratungsstellen/ Thüringen Flüchtlingsrat Thüringen e.V. Schillerstraße 44 99096 Erfurt Tel.: 0361 - 51805125 Fax: 0361 - 51884328 E-Mail: info@fluechtlingsrat-thr.de www.fluechtlingsrat-thr.de Informationen zur Flucht aus der Ukraine, Beratungsstellen, Initiativen in Thüringen: https://www.fluechtlingsrat- thr.de/aktuelles/news/informationen-zu-flucht-und-ukraine-information- flight-and-ukraine https://www.frsh.de/service/beratungsstellen/ mailto:info@fluechtlingsrat-thr.de http://www.fluechtlingsrat-thr.de/ https://www.fluechtlingsrat-thr.de/aktuelles/news/informationen-zu-flucht-und-ukraine-information-flight-and-ukraine https://www.fluechtlingsrat-thr.de/aktuelles/news/informationen-zu-flucht-und-ukraine-information-flight-and-ukraine https://www.fluechtlingsrat-thr.de/aktuelles/news/informationen-zu-flucht-und-ukraine-information-flight-and-ukraine

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11. Mai 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Sport- und Kulturausschuss Mittwoch, 11.05.2016, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 12.05.2016, 18 Uhr Umweltausschuss Dienstag, 17.05.2016, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch,18.05.2016, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 19.05.2016, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Dienstag, 24.05.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 901, am 19. Mai 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 2500 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 07.04.2016 beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Bo 10 in der Ortschaft Bornheim um den südlichen Teilbereich der Straße Steinchen sowie den nördlichen Teilbereich (Stichweg in Verlängerung der Donatusstraße parallel zur Königstraße) zu verkleinern. Der Bebauungsplan umfasst den inneren Bereich zwischen Königstraße, Kallenbergstraße, Stadtbahnlinie 18 und Mühlenstraße. Ziel des Bebauungsplans ist die Innenentwick- lung zur Realisierung von Wohnbebauung. In gleicher Sitzung hat der Rat beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Bo 10 in ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB überzuleiten. Der Bebau- ungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Ver- fahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Darüber hinaus hat der Rat beschlossen, gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung, den Entwurf des Bebauungsplans Bo 10 in der Ortschaft Bornheim für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Bo 10 in der Ortschaft Bornheim mit Begründung und der artenschutzrechtlichen Vorprüfung erfolgt in der Zeit vom 19.05.2016 bis zum 20.06.2016 einschließlich bei der Stadt- verwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 und 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schrift- lich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristge- recht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Be- schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt blei- ben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 28.04.2016 Stadt Bornheim In Vertretung gez. Manfred Schier, Erster Beigeordneter Bekanntmachung des Bebauungsplans Bo 10 in der Ortschaft Bornheim / Verkleinerung des Plangebiets / Überleitung in ein beschleunigtes Verfahren, Öffentliche Auslegung Der Frühling hat sich bereits von seiner besten Seite gezeigt. Für alle Wasserratten, die die sommerlichen Temperaturen draußen genießen und sich mit einem Sprung ins kühle Nass erfrischen möchten, hat der StadtBetrieb Bornheim eine gute Nachricht. Denn das HallenFreizeitBad eröffnet am Samstag, 14. Mai 2016, die neue Freibadsaison. Zunächst wird nur die Badeplatte geöffnet, sodass auch draußen geschwommen, ge- tobt und gechillt werden kann. Die Schwimmhalle mit den Außenbecken steht von montags bis freitags von 6.30 bis 8 Uhr zunächst den Frühschwimmern zur Verfügung. Anschließend kann die Badeplatte montags bis freitags von 10 bis 19 Uhr (Beckenbereich bis 20 Uhr) sowie samstags und sonntags von 8 bis 19 Uhr genutzt werden. Die Schwimmhalle ist wochentags von 14.30 bis 21.30 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen von 8 bis 19 Uhr offen. Auch Sonnenanbeter, die es sich gerne auf der Liegewiese bequem machen möchten, dürfen sich freuen. Sobald es das Wetter zulässt, steht ihnen auch die Freibadwiese zur Verfü- gung. „Die Inbetriebnahme der Wasseraufbereitungstechnik für die Freibadbecken und den Matschbereich wäre bei der bisherigen Wetterlage absolut unwirtschaftlich. Daher eröff- nen wir in diesem Jahr etwas später als in den Vorjahren“, erklärt der Vorstand des StadtBetriebs Bornheim, Ulrich Reh- bann, den etwas späteren Eröffnungstermin. Beginn der Freibadsaison 2016 Badplatte im HallenFreizeitBad Bornheim öffnet am 14 Mai Am Mittwoch, 25. Mai 2016, findet der Betriebsausflug der Stadtverwaltung und des StadtBetriebs Bornheim statt. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass die Dienststellen an diesem Tag geschlossen bleiben. Auch alle Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft sind am 25. Mai geschlossen. Die Eltern wurden frühzeitig über den anstehenden Betriebsausflug informiert. Das HallenFreizeitBad Bornheim hat am Tag des Betriebsaus- flugs wie gewohnt geöffnet. Auch die Kurse der Volkshochschu- le Bornheim Alfter finden wie üblich statt; die VHS-Geschäfts- stelle ist jedoch nicht besetzt. Bei dringenden Anliegen ist der städtische Bereitschaftsdienst telefonisch unter 0172-874 08 53 zu erreichen. Bei Rohrbrü- chen, Schäden im Kanalnetz und zur Sicherstellung der Was- serversorgung kann man die Störungshotline des StadtBetriebs unter 02227/ 93 20 77 anrufen. Feuerwehr und Rettungsdienst sind wie immer erreichbar unter der Rufnummer 112, die Polizei unter 110. Betriebsausflug der Stadtverwaltung Bornheim am 25. Mai 11. Mai 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Amtliche Bekanntmachungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 19.05.2016, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim GEÄNDERTE TAGESORDNUNG Am Donnerstag, 19.05.2016, 18 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender geänderter Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift über die Sitzung Nr. 09/2016 vom 18.02.2016 4 Feuerwehrgerätehaus Bornheim (HFA 12.05.2016) 277/2016-3 5 Änderung der Satzung über das Feuer- schutzwesen (HFA 12.05.2016) 264/2016-3 6 Wahl eines/einer Beigeordneten 272/2016- 11 7 Bebauungsplan Me 16 in der Ortschaft Merten; Vorstellung des Verkehrsgutach- tens; Ergebnis der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung; Änderung der verkehrli- chen Erschließung des Plangebietes (StEA 18.05.2016) 193/2016-7 8 Bebauungsplan Me 17 in der Ortschaft Merten; Aufstellungsbeschluss (StEA 18.05.2016) 194/2016-7 9 Bebauungsplan Me 15.2 - Änderung städ- tebaulicher Vertrag (StEA 18.05.2016) 226/2016-7 10 Bebauungsplan Se 14 - 1. Änderung; Aufstellungsbeschluss; Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (StEA 18.05.2016) 276/2016-7 11 Unterbringung von Flüchtlingen 308/2016-5 12 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen im Haus-haltsjahr 2015 (HFA 12.05.2016) 149/2016-2 13 Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2016 (HFA 12.05.2016) 202/2016-2 14 Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Bornheim für das Haushalts-jahr 2015 (HFA 12.05.2016) 203/2016-2 15 Aufhebung eines Sperrvermerkes im Haushalt 2016, Produktgruppe 1.06.03 Erzieherische Hilfen 266/2016-2 16 Freiwillige Lärmsanierung der DB (UmwA 17.05.2016, StEA 18.05.2016) 230/2016- 12 17 Masterplan Rheinaue (UmwA 17.05.2016, StEA 18.05.2016) 298/2016- 12 18 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen vom 16.03.2016 betr. Still-legung der belgischen Atomkraftwerke in Tihange und Doel (UmwA 17.05.2016) 229/2016- 12 19 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.03.2016 betr. Baumschutz- Satzung für Bornheim (UmwA 17.05.2016) 237/2016- 12 20 Antrag der CDU-Fraktion vom 14.04.2016 betr. Verbandsversammlung des Wasser- beschaffungsverbandes Wesseling-Hersel 283/2016-1 21 Mitteilung betr. Umfirmierung der Regi- onalgas Euskirchen GmbH & Co. KG in e-regio GmbH & Co. KG 259/2016-2 22 Anfrage der SPD-Fraktion vom 19.04.2016 betr. regionale Kriminal-statistik 2015 301/2016-3 23 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 306/2016-1 24 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 25 Standorte zur Flüchtlingsunterbringung in Festbauweise 315/2w016- 7 26 Vergaben im Zusammenhang mit der Un- terbringung von Flüchtlingen 310/2016-1 27 Vergabe des Auftrages für Erd- und Roh- bauarbeiten zur Erweiterung der Kinderta- gesstätte Kardorf 262/2016-1 28 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € brutto ab dem 03.03.2016 206/2016-1 29 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 307/2016-1 30 Anfragen mündlich Bornheim, den 26.04.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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5. Oktober 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Donnerstag, 06.10.2016, 18 Uhr Stadtrat Dienstag, 25.10.2016, 18 Uhr Integrationsrat Donnerstag, 27.10.2016, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 02.11.2016, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 03.11.2016, 17 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 09.11.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Amtliche Bekanntmachungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 904, am 20. Oktober 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: manuela.domschat@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Öffentliche Bekanntmachung zum Aufruf von Reihengräbern auf den Friedhöfen der Stadt Bornheim Auf allen Friedhöfen der Stadt Bornheim endet am 31.12.2016 das Nutzungsrecht an Reihengräbern, in denen bis einschließlich 1996 Verstorbene nach dem 5. Lebensjahr und bis einschließlich 2001 Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr bestattet worden sind. Die Verfügungsberechtigten der aufgerufenen Gräber werden ge- beten, gemäß § 23 Abs. 2 der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bornheim vom 09.12.2009 bis zum 31.03.2017 die Grabmale, sonstige bauliche Anlagen sowie Einfassungen zu entfernen und die Grabstätten zu räumen. Nicht fristgerecht entfernte Grabauf- bauten und Gewächse gehen gemäß § 23 Abs. 2 der Friedhofs- satzung entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Bornheim über. Die abzuräumenden Reihengräber werden außerdem durch besondere Hinweisschilder auf den Grabstätten gekennzeichnet. Ab 01.04.2017 werden die oben bezeichneten Gräber durch den Stadtbetrieb Bornheim kostenfrei geräumt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Bekanntmachung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch er- heben. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Nieder- schrift beim Vorstand des Stadtbetrieb Bornheim AöR, Donner- bachweg 15, 53332 Bornheim, einzulegen. Wird die Frist durch einen von Ihnen Bevollmächtigten versäumt, so wird dessen Ver- schulden Ihnen zugerechnet. Bornheim, den 19.09.2016 Stadt Bornheim gez. Ulrich Rehbann, Vorstand StadtBetrieb Bornheim Öffentliche Bekanntmachung der 2. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Bornheim für die Jahre 2015 und 2016 Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 495) hat der Rat der Stadt Bornheim mit Beschluss vom 08. Septem- ber 2016 folgende 2. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2015/2016 vom 31.03.2015, zuletzt geändert durch 1. Nach- tragssatzung vom 25.11.2015, erlassen: § 1 Mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan werden für das Haus- haltsjahr 2016 festgesetzt: § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Inves- titionen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Fest- setzung in 2016 von 14.143.252 EUR um 6.276.000 EUR erhöht und damit auf 20.419.252 EUR festgesetzt. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird nicht verändert. § 4 Die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage auf Grund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in 2016 in Höhe von 11.466.649 EUR um 3.975.701 EUR erhöht und damit auf 15.442.350 EUR festgesetzt. § 5 Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Li- quiditätssicherung wird nicht geändert. § 6 Die Steuersätze werden nicht geändert. § 7 Die Regelungen werden nicht geändert. § 8 Die Regelungen werden nicht geändert. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende 2. Nachtragssat- zung für 2016 zur Haushaltssatzung der Stadt Bornheim für die Jahre 2015 und 2016 mit ihren Anlagen mache ich hiermit öf- fentlich bekannt. Die vom Rat am 08.09.2016 beschlossene 2. Nachtragssatzung für 2016 zur Haushaltssatzung der Stadt Bornheim für die Jahre 2015 und 2016 mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als untere staatliche Verwal- tungsbehörde mit Schreiben vom 08.09.2016 angezeigt worden. Die nach § 75 Abs. 4 GO erforderliche Genehmigung der Ver- ringerung der Rücklage und die nach § 76 GO erforderliche Ge- nehmigung des Haushaltssicherungskonzepts sind vom Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehör- de mit Verfügung vom 28.09.2016 erteilt worden. Die vorstehende 2. Nachtragssatzung für 2016 zur Haushaltssat- zung der Stadt Bornheim für die Jahre 2015 und 2016 und das Haushaltssicherungskonzept liegen zur Einsichtnahme bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses im Rathaus der Stadt Bornheim, Zimmer 459, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Öffnungszeiten öffentlich aus und sind unter der Ad- resse www.stadtverwaltung-bornheim.de im Internet verfügbar. Die Öffnungszeiten sind: montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr gel- tend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt; b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt ge- macht worden; c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstan- det oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 29.09.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 2. Nachtragssatzung 2016 die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. 2. Nachtrag festgesetzt auf EUR EUR EUR EUR Ergebnisplan Erträge 86.803.134 3.680.000 0 90.483.134 Aufwendungen 98.269.783 7.655.701 0 105.925.484 Finanzplan ... aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen 81.625.601 3.680.000 0 85.305.601 Auszahlungen 87.485.491 7.133.651 0 94.619.142 ... aus Investitionstätigkeit Einzahlungen 6.581.729 0 0 6.581.729 Auszahlungen 20.154.781 6.276.000 0 26.430.781 ... aus Finanzierungstätigkeit Einzahlungen 14.143.252 6.276.000 0 20.419.252 Auszahlungen 6.169.237 0 0 6.169.237

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Richtlinie zur Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Bornheim Präambel Richtlinie zur Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Bornheim vom 23.06.2022. Auf Grundlage des § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Rat der Stadt Bornheim folgende Richtlinien für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Bornheim beschlossen. § 1 Grundsätze der Straßenbenennung (1) Die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen (nachstehend kurz „Straßen“ genannt) ist eine Selbstverwaltungsaufgabe der Stadt. (2) Benannt werden alle Straßen, für die eine Namensgebung im öffentlichen Interesse -zur ordnungsrechtlich motivierten Identifizierbarkeit und Unterscheidbarkeit der Straße- gegeben ist. Hierzu zählen auch die nicht im öffentlichen Eigentum stehenden Straßen. § 2 Zuständigkeit, Verfahren (1) Zuständig für die Benennung von Straßen ist der Rat der Stadt Bornheim. (2) Die Verwaltung informiert zum geeigneten Zeitpunkt (bei Bebauungsplanverfahren nach Beginn der öffentlichen Auslegung) die Allgemeinheit auf der städtischen Internetseite. Interessierte Bürger können bis zu 4 Wochen nach der Information auf der städtischen Internetseite Vorschläge für Straßennamen an die Verwaltung richten. Alle bei der Verwaltung eingehenden Namensvorschläge werden dem/der zuständigen OrtsvorsteherIn übermittelt, der/die weitere Vorschläge ergänzen kann. Der/die OrtsvorsteherIn legt zeitnah (max. innerhalb von 4 Wochen) seine Vorschläge dem Bürgermeister vor. Die vorgelegten Namensvorschläge werden geprüft, durch den Bürgermeister ausgewählt und geeignete Straßennamen dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Der/die OrtsvorsteherIn wird in die Entscheidung des Bürgermeisters einbezogen. Vorschläge, die nicht fristgerecht eingereicht werden oder die nach vorhergehender Prüfung als historisch belastet anzusehen sind, werden bei der Benennung von Straßen nicht berücksichtigt. (3) Die Benennung von Privatstraßen soll nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Eigentümer erfolgen. Der Eigentümer hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass eine Benennung unterbleibt oder dass ein von ihm vorgeschlagener Name festgelegt wird. § 3 Auswahl der Straßennamen (1) Straßennamen sind im Interesse der Allgemeinheit kurz und einprägsam zu formulieren, um Missverständnissen und Verwechslungen vorzubeugen. (2) Jeder Straßenname darf im Stadtgebiet nur einmal vorkommen. Gleichlautende Bezeichnungen sind nicht zulässig. Auch Namensübereinstimmungen von Straßen und öffentlichen Gebäuden/Einrichtungen sind zu vermeiden. Ähnlich geschriebene oder gleichlautende Namen sowie solche, die sich nur durch das Grundwort (-straße, -weg usw.) unterscheiden, sind nicht zu vergeben. (3) Die Anzahl der Straßennamen ist so gering wie möglich zu halten. Durchgehende Straßenzüge erhalten daher bei Neubenennungen grundsätzlich einheitliche Bezeichnungen. Kurze Stichstraßen, Wohnwege und Privatstraßen können dem bestehenden Straßennamen zugeordnet werden, soweit dies die Lagebezeichnung (Hausnummer) zulässt. (4) Eine Benennung nach Firmen, Unternehmen und Institutionen ist nur in Ausnahmefällen zulässig und bleibt dem Rat als Einzelfallentscheidung vorbehalten. (5) Das Grundwort der Straßenbezeichnung (Straße, Weg, Platz) ist dem Straßengepräge anzupassen. Neben den vorgenannten Grundwörtern können auch anderslautende Bezeichnungen wie Allee, Bogen, Damm, Gang, Ring, Pfad, Stieg u.v.m. verwendet werden. Allerdings muss nicht in jedem Fall ein Grundwort hinzugefügt werden. (6) Für die Schreibweise der Straßennamen gelten die Regeln der deutschen Rechtschreibung im Zeitpunkt der Benennung. Bei Personennamen richtet sich die Schreibweise in der Regel nach deren amtlichen Dokumenten. § 4 Kriterien der Straßenneubenennung (1) Um die Ortsgeschichte lebendig zu halten, sind Straßennamen insbesondere von historischen Flur- und Gewannbezeichnungen, bedeutsamen Ereignissen und Entwicklungen oder von um das Gemeinwohl verdienten Persönlichkeiten herzuleiten. (2) Straßen, die zu Nachbargemeinden und Ortsteilen führen, können aus Orientierungsgründen deren Namen erhalten. (3) Die Bildung von Namensgebieten zu sogenannten Straßennamensgruppen innerhalb eines Baugebietes (Motivgruppen nach Dichtern, Musikern, Blumen u.a.) ist zweckmäßig, da hierdurch die allgemeine Orientierung erleichtert wird. Vorhandene Namensgebiete sind zu beachten und gegebenenfalls zu erweitern. (4) Benennungen nach lebenden Persönlichkeiten sind nicht zulässig. Die Benennung nach Persönlichkeiten sollte sodann grundsätzlich nicht vor Ablauf von einem Jahr nach deren Ableben erfolgen. Eine Hinzufügung des jeweiligen Vornamens ist dann empfehlenswert, wenn Verwechslungen zu befürchten sind. Die Benennung nach Persönlichkeiten soll eine besondere Ehrung der Person darstellen. Aus diesem Grund sind Persönlichkeiten zu wählen, die für die Öffentlichkeit von besonderer Bedeutung sind. (5) Personennamen sollen nur dann verwendet werden, wenn deren Geschichtsbild nach Persönlichkeit, Verhalten und Nachwirkung vorab abgeklärt ist und überwiegend positiv bewertet wird. Die Prüfung hierzu erfolgt durch die Verwaltung. (6) Bei der Benennung von Straßen nach Personen ist perspektivisch in jeder Bornheimer Ortschaft ein etwa gleiches Verhältnis von weiblichen und männlichen Namen zu erreichen. (7) Die Benennung von Verkehrsflächen nach Menschen mit nicht-binären Geschlechtsidentitäten. Derartige Straßennamen werden den nach Frauen und nach Männern benannten Straßen jeweils hälftig zugerechnet. (8) Titel von Personen (wie Dr., Prof. etc.) werden grundsätzlich nicht in den Straßennamen berücksichtigt, außer der Rat trifft Einzelfallentscheidungen. § 5 Straßenumbenennung (1) Umbenennungen von Straßen und Straßenteilen dürfen nur dann erfolgen, wenn diese aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich sind. Die Grundsätze der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit sind zu beachten. Die für eine Umbenennung sprechenden Gründe sind mit dem Interesse der Anlieger an der Beibehaltung des bisherigen Straßennamens abzuwägen, die für die Anlieger dadurch ausgelösten nachteiligen Folgen in die Ermessensentscheidung einzubeziehen. (2) Ein Umbenennungsgrund ist beispielsweise gegeben, wenn 1. Straßennamen ständig verwechselt werden, 2. bei geänderten oder unterbrochenen Straßenführungen eine Umbenennung zu einer allgemeinen Verkehrserleichterung führt und zwar insbesondere für die Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste (Notarzt, Feuerwehr usw.), 3. Doppel-oder Mehrfachbenennungen entstehen (etwa bei Gebietsveränderungen), 4. nach neuen historischen Bewertungen Straßen den Namen nach geschichtlich belasteten Akteuren bzw. Ereignissen tragen. (3) Die von einer Umbenennung unmittelbar betroffenen Anlieger sind rechtzeitig in geeigneter Weise zu informieren. Anlieger sind sämtliche Eigentümer von Grundstücken sowie die in der Straße melderechtlich verzeichneten Anwohner. § 6 Aufhebung von Straßennamen Zur Bereinigung des Straßenverzeichnisses und zur Reduzierung amtlicher Verkehrszeichen sind Straßennamen aufzuheben, wenn ein öffentliches Interesse für deren Beibehaltung nicht oder nicht mehr besteht (z.B. Straße ist nicht mehr vorhanden). § 7 Bekanntmachung Benennungen, Änderungen der Schreibweise bestehender Straßennamen, Umbenennungen und Aufhebungen von Straßennamen werden im Amtsblatt der Stadt Bornheim veröffentlicht (online einzusehen unter www.bornheim.de). § 8 Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am Tage nach der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Bornheim in Kraft.

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F r a k t i o n e n i m R a t d e r S t a d t B o r n h e i m An den Vorsitzenden des MoVa Herrn Wilfried Hanft Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 19.07.2022 Sehr geehrter Herr Hanft, wir bitten um Berücksichtigung des nachfolgenden Antrags für die nächste Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehrsentwicklung am 16.08.2022 Antrag Die Verwaltung wird beauftragt: 1. Bis zum 31.10.2022 bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag zur Erstellung eines Wirtschaftswegekonzepts zu stellen. 2. Falls dies der Verwaltung wegen fehlender personeller Ressourcen nicht möglich ist, wird die Verwaltung beauftragt, diesen Antrag durch die Fa. Ge- Komm GmbH erstellen zu lassen. Begründung Die Ge-Komm GmbH hat den interessierten Mitgliedern des MoVa am 10.05.2022 im Rahmen eines Online-Vortrags die Präsentation der Grundzüge/Anforderungen an ein Wirtschaftswegekonzept vorgestellt. Die Anforderungen an ein solches Konzept werden insbesondere durch den sogenannten Leitfaden NRW vorgegeben. Darin eingebettet ist eine umfassende Bestandsanalyse, Soll-Konzept, Bürgerbeteiligung und ein Abschlussbericht. Darüber hinaus bilden eine Inaugenscheinnahme und eine Fotodokumentation die weiteren Begleitfaktoren. Die zu erwartenden Kosten werden mit 75 % gefördert bis zu einer maximalen Summe von 50.000 €. Das Bornheimer Wirtschaftswegenetz ist seit den 60/70erJahre immer weitergewachsen. Die Anforderungen der heutigen Landwirtschaft sind durch den Einsatz wesentlich größer und schwerer Maschinen nicht mehr mit den Anfängen zu vergleichen. Mittlerweile nutzen verschiedenste Akteure die Wege. Ob Landwirtschaft, Reiterhöfe, Tourismus, Radverkehr oder LKW- und Autoverkehr, Nutzungskonflikte werden an vielen Stellen sichtbar und die Wege sind teilweise in einem sehr schlechten Zustand. Wir brauchen eine ganzheitliche Betrachtung des Wegenetzes als Grundlage für eine Entscheidung welche Bedeutung ein Weg zukünftig haben soll. Handlungsempfehlungen für Erhalt, Sanierung, ggfs. Rückbau und Neubau können das Ergebnis sein. Dabei ist ein Dialog mit der Bürgerschaft essentiell und sollte über ein bereitgestelltes Bürgerdialog-Portal erfolgen. Eine verbindliche Grundlage für die Förderung eines Wirtschaftswegekonzeptes stellt das NRW-Programm Ländlicher Raum dar. Stichtag für entsprechende Anträge ist jeweils der 31.10. eines Jahres. Nach Angaben der Ge-Komm konnten in puncto Förderung bisher alle antragstellenden Kommunen berücksichtigt werden. Weiterhin sind über das Konzept hinaus Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen förderfähig, bei einer Förderquote bis zu 60% bei maximal 500.000 € Auftragswert. Die Beauftragung eines Fachbüros ist wohl die einzige Möglichkeit die äußerst dringliche Sanierung und Instandsetzung von Wirtschaftswegen in absehbarer Zeit in Angriff zu nehmen, da verwaltungsseitig dazu offensichtlich keine Kapazitäten vorhanden sind. Deshalb kann die GE-Komm beauftragt werden die Antragstellung für das Konzept zu übernehmen. Der geschätzte Arbeitsaufwand beträgt ca. 40 Arbeitsstunden. Einen weiteren Nutzen dieses Wirtschaftswegekonzeptes sehen wir darin, dass es an verschiedenen Stellen als Grundlage für das zukünftige Mobilitätskonzept dienen kann, sowie die Ergebnisse dort einfließen können. Mit freundlichen Grüßen Tina Gordon, Wilfried Hanft und Fraktion Josef Müller, Frank Roitzheim und Fraktion

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