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Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 8.01 Stand: 77. Erg. November 2025 Seite 1 Betriebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Bornheim vom 22.12.2005 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zu- letzt geändert durch Gesetze vom 18. September 2012 (GV. NRW. S.432), hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 11.12.2024 folgende 6. Änderung der Betriebssat- zung für das Wasserwerk der Stadt Bornheim vom 22.12.2005 beschlossen: § 1 Gegenstand des Eigenbetriebes (1) Das Wasserwerk wird als Eigenbetrieb auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und dieser Betriebssatzung geführt. (2) Zweck des Eigenbetriebes sind die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser und alle den Betriebszweck fördernden Geschäfte. § 2 Name des Eigenbetriebes Der Eigenbetrieb führt den Namen: "Wasserwerk der Stadt Bornheim" § 3 3) Betriebsleitung (1) Die Betriebsleitung des Wasserwerkes besteht aus drei Mitgliedern, und zwar einem Ers- ten Betriebsleiter / einer Ersten Betriebsleiterin, einem kaufmännischen Betriebsleiter / einer kaufmännischen Betriebsleiterin und einem technischen Betriebsleiter / einer tech- nischen Betriebsleiterin. Entscheidungen sind im gegenseitigen Einvernehmen zu treffen. Bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Betriebsleitung entscheidet der Erste Be- triebsleiter / die Erste Betriebsleiterin. Der Bürgermeister / Die Bürgermeisterin regelt mit Zustimmung des Betriebsausschusses die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung durch Dienstanweisung. (2) Das Wasserwerk wird von der Betriebsleitung selbständig geleitet, soweit nicht durch die Gemeindeordnung, die Eigenbetriebsverordnung oder diese Satzung etwas anderes be- stimmt ist. Der Betriebsleitung obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung. (3) Zur Erfüllung der Betriebsführung im kaufmännischen und technischen Bereich bedient sich die Betriebsleitung des Stadtbetriebes Bornheim AöR als Betriebsführerin. (4) Die Betriebsleitung ist für die wirtschaftliche Führung des Wasserwerkes verantwortlich und hat die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters / einer or- dentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiterin anzuwenden. Für Schäden haftet die Betriebsleitung entsprechend den Vorschriften des § 84 des Landesbeamtengesetzes. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=11482&vd_back=N Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 8.01 Stand: 77. Erg. November 2025 Seite 2 § 4 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) Betriebsausschuss (1) Für das Wasserwerk wird ein Betriebsausschuss gebildet, der aus 11 stimmberechtigten Mitgliedern besteht. An den Sitzungen des Betriebsausschusses nimmt ein sachkundiger Mitarbeiter / eine sachkundige Mitarbeiterin der Betriebsführerin teil. (2) Der Betriebsausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeord- nung und die Eigenbetriebsverordnung übertragen sind. Darüber hinaus entscheidet der Betriebsausschuss über die ihm vom Rat ausdrücklich übertragenen Aufgaben. (3) Der Betriebsausschuss berät die Angelegenheiten vor, die vom Rat zu entscheiden sind. Er entscheidet in den Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet. In Fällen äußerster Dringlichkeit kann der Bürgermeister / die Bürgermeisterin mit dem Vorsitzenden / der Vorsitzenden des Be- triebsausschusses entscheiden. § 60 Abs. 1 Sätze 3 und 4 GO gelten entsprechend. (4) In Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Betriebsausschusses unterliegen, entscheidet, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet, der Bürgermeister / die Bür- germeisterin mit dem Vorsitzenden / mit der Vorsitzenden des Betriebsausschusses. § 60 Abs. 2 Sätze 2 und 3 GO gelten entsprechend. § 5 Rat Der Rat entscheidet in allen Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung, die Ei- genbetriebsverordnung, die Hauptsatzung oder die Zuständigkeitsordnung vorbehalten sind. § 6 Bürgermeister / Bürgermeisterin (1) Im Interesse der Einheitlichkeit der Verwaltungsführung kann der Bürgermeister / die Bürgermeisterin der Betriebsleitung Weisungen erteilen. Dies gilt nicht für Angelegenhei- ten der laufenden Betriebsführung, die ausschließlich der Betriebsleitung unterliegen. (2) Die Betriebsleitung hat den Bürgermeister / die Bürgermeisterin über alle Angelegenhei- ten des Wasserwerkes rechtzeitig zu unterrichten und ihm/ihr auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Der Bürgermeister / Die Bürgermeisterin bereitet die Vorlagen für den Betriebs- ausschuss und den Rat vor und unterrichtet die Betriebsleitung rechtzeitig über diese Vorlagen. (3) Glaubt die Betriebsleitung nach pflichtmäßigem Ermessen die Verantwortung für die Durchführung einer Weisung des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin nicht überneh- men zu können und führt ein Hinweis auf entgegenstehende Bedenken der Betriebslei- tung nicht zu einer Änderung der Weisung, hat sie sich an den Betriebsausschuss zu wenden. Wird keine Übereinstimmung zwischen dem Betriebsausschuss und dem Bür- germeister / der Bürgermeisterin erzielt, ist die Entscheidung des Hauptausschusses herbeizuführen Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 8.01 Stand: 77. Erg. November 2025 Seite 3 § 7 Kämmerer / Kämmerin (1) Die Betriebsleitung hat dem Kämmerer / der Kämmerin die Entwürfe des Wirtschaftspla- nes und des Jahresabschlusses, die Gebühren- bzw. Entgeltkalkulationen, die Zwischen- berichte, die Ergebnisse der Betriebsstatistik und die Kostenrechnungen zuzuleiten; sie hat ihm / ihr auf Anforderung alle sonstigen finanzwirtschaftlichen Auskünfte zu erteilen. (2) Werden finanzwirtschaftliche Angelegenheiten im Betriebsausschuss beraten, ist der Kämmerer / die Kämmerin zur entsprechenden Sitzung des Betriebsausschusses einzu- laden. § 8 Vertretung des Wasserwerkes (1) Die Betriebsleitung vertritt die Stadt in Angelegenheiten des Wasserwerkes, sofern die Gemeindeordnung oder die Eigenbetriebsverordnung keine anderen Regelungen treffen. (2) Jeder Betriebsleiter / Jede Betriebsleiterin unterzeichnet unter dem Namen des Wasser- werkes ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses. (3) Der Kreis der Vertretungsberechtigten und Beauftragten sowie der Umfang ihrer Vertre- tungsbefugnis werden von der Betriebsleitung ortsüblich bekannt gemacht. § 9 Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. § 10 Stammkapital Das Stammkapital des Wasserwerkes beträgt 2.045.167,52 EUR. § 11 Wirtschaftsplan (1) Der Eigenbetrieb hat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan auf- zustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan und dem Vermögensplan. Dem Wirt- schaftsplan ist eine aktualisierte fünfjährige Finanzplanung beizufügen. (2) Mehrauszahlungen für Einzelvorhaben des Vermögensplanes, die den Ansatz im Vermö- gensplan um mehr als 10 % überschreiten, bedürfen der Zustimmung des Betriebsaus- schusses. Bei Eilbedürftigkeit tritt an die Stelle der Zustimmung des Betriebsausschusses die des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin gemeinsam mit einem Mitglied des Be- triebsausschusses. Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 8.01 Stand: 77. Erg. November 2025 Seite 4 (3) Sind bei der Ausführung des Erfolgsplans erfolggefährdende Mindererträge zu erwarten, hat die Betriebsleitung den Bürgermeister / die Bürgermeisterin unverzüglich zu unterrich- ten. Erfolggefährdende Mehraufwendungen bedürfen der Zustimmung des Betriebsaus- schusses, es sei denn, sie sind unabweisbar. Sind sie unabweisbar, sind der Bürgermeis- ter / die Bürgermeisterin und der Betriebsausschuss unverzüglich zu unterrichten. Bei Eilbedürftigkeit tritt an die Stelle der Zustimmung des Betriebsausschusses die des Bür- germeisters / der Bürgermeisterin gemeinsam mit einem Mitglied des Betriebsausschus- ses. Der Betriebsausschuss ist unverzüglich zu unterrichten. § 12 Zwischenberichte Die Betriebsleitung hat den Bürgermeister / die Bürgermeisterin und den Betriebsausschuss halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu unterrichten. § 13 6) Jahresabschluss Der Jahresabschluss ist bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjah- res von der Betriebsleitung aufzustellen und über den Bürgermeister / die Bürgermeisterin dem Betriebsausschuss vorzulegen. § 14 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft. Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 8.01 Stand: 77. Erg. November 2025 Seite 5 In Kraft seit 01.01.2006, s. Amtsblatt Nr. 31 / 2005 1) = 1. Änderung s. Amtsblatt Nr. 5 / 2006, in Kraft seit 31.01.2006 2) = 2. Änderung s. Amtsblatt Nr. 23 / 2009, in Kraft seit 29.10.2009 3) = 3. Änderung s. Wochenblatt Schaufenster 52. KW 2012 v. 27.12.2012, in Kraft seit 01.01.2013 4) = 4. Änderung s. Wochenblatt Schaufenster 30. KW vom 23.07.2014, in Kraft seit 24.07.2014 5) = 5. Änderung s. Wochenblatt Schaufenster 47. KW vom 20.11.2020, in Kraft seit 21.11.2020 6) = 6. Änderung s. Bekanntmachung vom 13.12.2024, in Kraft seit 14.12.2024 7) = 7. Änderung , Amtsblatt vom 10.11.2025, in Kraft seit 11.11.2025 Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 8.01 Stand: 77. Erg. November 2025 Seite 1 Betriebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Bornheim vom 22.12.2005 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zu- letzt geändert durch Gesetze vom 18. September 2012 (GV. NRW. S.432), hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 11.12.2024 folgende 6. Änderung der Betriebssat- zung für das Wasserwerk der Stadt Bornheim vom 22.12.2005 beschlossen: § 1 Gegenstand des Eigenbetriebes (1) Das Wasserwerk wird als Eigenbetrieb auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und dieser Betriebssatzung geführt. (2) Zweck des Eigenbetriebes sind die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser und alle den Betriebszweck fördernden Geschäfte. § 2 Name des Eigenbetriebes Der Eigenbetrieb führt den Namen: "Wasserwerk der Stadt Bornheim" § 3 3) Betriebsleitung (1) Die Betriebsleitung des Wasserwerkes besteht aus drei Mitgliedern, und zwar einem Ers- ten Betriebsleiter / einer Ersten Betriebsleiterin, einem kaufmännischen Betriebsleiter / einer kaufmännischen Betriebsleiterin und einem technischen Betriebsleiter / einer tech- nischen Betriebsleiterin. Entscheidungen sind im gegenseitigen Einvernehmen zu treffen. Bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Betriebsleitung entscheidet der Erste Be- triebsleiter / die Erste Betriebsleiterin. Der Bürgermeister / Die Bürgermeisterin regelt mit Zustimmung des Betriebsausschusses die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung durch Dienstanweisung. (2) Das Wasserwerk wird von der Betriebsleitung selbständig geleitet, soweit nicht durch die Gemeindeordnung, die Eigenbetriebsverordnung oder diese Satzung etwas anderes be- stimmt ist. Der Betriebsleitung obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung. (3) Zur Erfüllung der Betriebsführung im kaufmännischen und technischen Bereich bedient sich die Betriebsleitung des Stadtbetriebes Bornheim AöR als Betriebsführerin. (4) Die Betriebsleitung ist für die wirtschaftliche Führung des Wasserwerkes verantwortlich und hat die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters / einer or- dentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiterin anzuwenden. Für Schäden haftet die Betriebsleitung entsprechend den Vorschriften des § 84 des Landesbeamtengesetzes. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=11482&vd_back=N Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 8.01 Stand: 77. Erg. November 2025 Seite 2 § 4 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) Betriebsausschuss (1) Für das Wasserwerk wird ein Betriebsausschuss gebildet, der aus 11 stimmberechtigten Mitgliedern besteht. An den Sitzungen des Betriebsausschusses nimmt ein sachkundiger Mitarbeiter / eine sachkundige Mitarbeiterin der Betriebsführerin teil. (2) Der Betriebsausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeord- nung und die Eigenbetriebsverordnung übertragen sind. Darüber hinaus entscheidet der Betriebsausschuss über die ihm vom Rat ausdrücklich übertragenen Aufgaben. (3) Der Betriebsausschuss berät die Angelegenheiten vor, die vom Rat zu entscheiden sind. Er entscheidet in den Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet. In Fällen äußerster Dringlichkeit kann der Bürgermeister / die Bürgermeisterin mit dem Vorsitzenden / der Vorsitzenden des Be- triebsausschusses entscheiden. § 60 Abs. 1 Sätze 3 und 4 GO gelten entsprechend. (4) In Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Betriebsausschusses unterliegen, entscheidet, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet, der Bürgermeister / die Bür- germeisterin mit dem Vorsitzenden / mit der Vorsitzenden des Betriebsausschusses. § 60 Abs. 2 Sätze 2 und 3 GO gelten entsprechend. § 5 Rat Der Rat entscheidet in allen Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung, die Ei- genbetriebsverordnung, die Hauptsatzung oder die Zuständigkeitsordnung vorbehalten sind. § 6 Bürgermeister / Bürgermeisterin (1) Im Interesse der Einheitlichkeit der Verwaltungsführung kann der Bürgermeister / die Bürgermeisterin der Betriebsleitung Weisungen erteilen. Dies gilt nicht für Angelegenhei- ten der laufenden Betriebsführung, die ausschließlich der Betriebsleitung unterliegen. (2) Die Betriebsleitung hat den Bürgermeister / die Bürgermeisterin über alle Angelegenhei- ten des Wasserwerkes rechtzeitig zu unterrichten und ihm/ihr auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Der Bürgermeister / Die Bürgermeisterin bereitet die Vorlagen für den Betriebs- ausschuss und den Rat vor und unterrichtet die Betriebsleitung rechtzeitig über diese Vorlagen. (3) Glaubt die Betriebsleitung nach pflichtmäßigem Ermessen die Verantwortung für die Durchführung einer Weisung des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin nicht überneh- men zu können und führt ein Hinweis auf entgegenstehende Bedenken der Betriebslei- tung nicht zu einer Änderung der Weisung, hat sie sich an den Betriebsausschuss zu wenden. Wird keine Übereinstimmung zwischen dem Betriebsausschuss und dem Bür- germeister / der Bürgermeisterin erzielt, ist die Entscheidung des Hauptausschusses herbeizuführen Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 8.01 Stand: 77. Erg. November 2025 Seite 3 § 7 Kämmerer / Kämmerin (1) Die Betriebsleitung hat dem Kämmerer / der Kämmerin die Entwürfe des Wirtschaftspla- nes und des Jahresabschlusses, die Gebühren- bzw. Entgeltkalkulationen, die Zwischen- berichte, die Ergebnisse der Betriebsstatistik und die Kostenrechnungen zuzuleiten; sie hat ihm / ihr auf Anforderung alle sonstigen finanzwirtschaftlichen Auskünfte zu erteilen. (2) Werden finanzwirtschaftliche Angelegenheiten im Betriebsausschuss beraten, ist der Kämmerer / die Kämmerin zur entsprechenden Sitzung des Betriebsausschusses einzu- laden. § 8 Vertretung des Wasserwerkes (1) Die Betriebsleitung vertritt die Stadt in Angelegenheiten des Wasserwerkes, sofern die Gemeindeordnung oder die Eigenbetriebsverordnung keine anderen Regelungen treffen. (2) Jeder Betriebsleiter / Jede Betriebsleiterin unterzeichnet unter dem Namen des Wasser- werkes ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses. (3) Der Kreis der Vertretungsberechtigten und Beauftragten sowie der Umfang ihrer Vertre- tungsbefugnis werden von der Betriebsleitung ortsüblich bekannt gemacht. § 9 Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. § 10 Stammkapital Das Stammkapital des Wasserwerkes beträgt 2.045.167,52 EUR. § 11 Wirtschaftsplan (1) Der Eigenbetrieb hat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan auf- zustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan und dem Vermögensplan. Dem Wirt- schaftsplan ist eine aktualisierte fünfjährige Finanzplanung beizufügen. (2) Mehrauszahlungen für Einzelvorhaben des Vermögensplanes, die den Ansatz im Vermö- gensplan um mehr als 10 % überschreiten, bedürfen der Zustimmung des Betriebsaus- schusses. Bei Eilbedürftigkeit tritt an die Stelle der Zustimmung des Betriebsausschusses die des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin gemeinsam mit einem Mitglied des Be- triebsausschusses. Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 8.01 Stand: 77. Erg. November 2025 Seite 4 (3) Sind bei der Ausführung des Erfolgsplans erfolggefährdende Mindererträge zu erwarten, hat die Betriebsleitung den Bürgermeister / die Bürgermeisterin unverzüglich zu unterrich- ten. Erfolggefährdende Mehraufwendungen bedürfen der Zustimmung des Betriebsaus- schusses, es sei denn, sie sind unabweisbar. Sind sie unabweisbar, sind der Bürgermeis- ter / die Bürgermeisterin und der Betriebsausschuss unverzüglich zu unterrichten. Bei Eilbedürftigkeit tritt an die Stelle der Zustimmung des Betriebsausschusses die des Bür- germeisters / der Bürgermeisterin gemeinsam mit einem Mitglied des Betriebsausschus- ses. Der Betriebsausschuss ist unverzüglich zu unterrichten. § 12 Zwischenberichte Die Betriebsleitung hat den Bürgermeister / die Bürgermeisterin und den Betriebsausschuss halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu unterrichten. § 13 6) Jahresabschluss Der Jahresabschluss ist bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjah- res von der Betriebsleitung aufzustellen und über den Bürgermeister / die Bürgermeisterin dem Betriebsausschuss vorzulegen. § 14 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft. Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 8.01 Stand: 77. Erg. November 2025 Seite 5 In Kraft seit 01.01.2006, s. Amtsblatt Nr. 31 / 2005 1) = 1. Änderung s. Amtsblatt Nr. 5 / 2006, in Kraft seit 31.01.2006 2) = 2. Änderung s. Amtsblatt Nr. 23 / 2009, in Kraft seit 29.10.2009 3) = 3. Änderung s. Wochenblatt Schaufenster 52. KW 2012 v. 27.12.2012, in Kraft seit 01.01.2013 4) = 4. Änderung s. Wochenblatt Schaufenster 30. KW vom 23.07.2014, in Kraft seit 24.07.2014 5) = 5. Änderung s. Wochenblatt Schaufenster 47. KW vom 20.11.2020, in Kraft seit 21.11.2020 6) = 6. Änderung s. Bekanntmachung vom 13.12.2024, in Kraft seit 14.12.2024 7) = 7. Änderung , Amtsblatt vom 10.11.2025, in Kraft seit 11.11.2025

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.07.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Entwicklung der Bornheimer Wirtschaft“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 24.06.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wieviel Hektar Gewerbefläche wurde von 2021 an erschlossen? Antwort 1: Durch den Ausbau von Mainstraße und Allerstraße in Hersel durch die Wirtschaftsförde- rungs- und Entwicklungsgesellschaft Bornheim mbH (WFG) wurden in den Jahren 2020/2021 insgesamt rund 172.000 qm Gewerbefläche im Gewerbepark Hersel neu er- schlossen, von denen 75.000 qm im Eigentum der WFG waren. Die restlichen Flächen wa- ren im Eigentum weiterer Unternehmerinnen. Vermarktet wurden von der WFG Bornheim im Zeitraum 2021 bis 2023 folgende Flächen im Stadtgebiet: 2021: 36.716 qm 2022: 14.983 qm 2023: 22.808 qm Neue Flächen sollen künftig zur Erweiterung des Gewerbeparks Sechtem planungsrechtlich gesichert werden. Hier ist vorgesehen, im Herbst 2024 den Aufstellungsbeschluss für ein Be- bauungsplanverfahren zu fassen. Frage 2: Wie viele Gewerbeanmeldungen und Gewerbeabmeldungen gab es seit 2021? Antwort 2: 2021 361 Anmeldungen 285 Abmeldungen Herrn Jörn Freynick - 2 - 2022 401 Anmeldungen 302 Abmeldungen 2023 369 Anmeldungen 352 Abmeldungen 2024 (bis zum 24.06.2024 ) 198 Anmeldungen 168 Abmeldungen Gewerbemeldungen vom 01.01.2021 – 24.06.2024 insgesamt 1329 Anmeldungen 1107 Abmeldungen Frage 3: Wie hat sich das Gewerbesteueraufkommen von 2014 bis 2024 an in Bornheim entwickelt? Wir bitten um die Werte pro Kalenderjahr. Antwort 3: Ist-Ergebnisse: Hebesatz: 2014 11.049.050 € 465 %-Punkte 2015 14.145.057 € 485 %-Punkte 2016 13.579.729 € 485 %-Punkte 2017 18.025.225 € 485 %-Punkte 2018 18.059.034 € 490 %-Punkte 2019 17.928.105 € 490 %-Punkte 2020 16.840.384 € 490 %-Punkte 2021 21.009.296 € 490 %-Punkte 2022 27.133.048 € 490 %-Punkte 2023 32.001.758 € 515 %-Punkte Frage 4: Wie schätzen Sie die weitere Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens bis zum Jahr 2030 ein? Antwort 4: Planwerte: Hebesatz: 2024 29.870.000 € 515 %-Punkte ff. 2025 34.000.000 € 2026 35.632.000 € 2027 36.736.000 € 2028 37.875.000 € 2029 39.049.000 € 2030 40.260.000 € (Fortschreibung, kein Planwert). Auf den Veränderungsnachweis zum Haushalt 2025/2026 wird hingewiesen. Insofern handelt es sich um eine unsichere Datenfortschreibung auf der Basis einer Trendentwicklung. Auswirkungen konkreter Gewerbegebietsentwicklungen sind derzeit noch nicht berücksichtigt. Frage 5: Welche Projekte im Bereich Tourismus wurden von 2021 an umgesetzt und wie hat sich die- ser Wirtschaftsfaktor in diesen Jahren entwickelt? (Geschätzter Umsatz, Übernachtungen, Anzahl der Bettenkapazitäten) - 3 - Antwort 5: Die Stadt Bornheim ist Mitglied im Rhein-Voreifel Touristik e.V., der ein Destinationsmarke- ting für den linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis betreibt und Projekte weitestgehend für die Gesamtregion umsetzt und vermarktet. Folgende herausragende Projekte hat der Verein in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Mitgliedskommunen in den letzten Jahren initiiert und durchgeführt. - Rheinische Apfelroute und Nebenschleife – Fertigstellung und Weiterführung - Zertifizierung Apfelroute komplett - Vermarktung aller Frühlingsveranstaltungen im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis und Be- werbung auf mehreren regionalen Messen (z.B. Frühlingserwachen im Vorgebirge) - Burgführungen (z.B. Bornheim im Zusammenarbeit mit den Heimatfreunden Roisdorf) - 2023 erste Apfelwochen in der Region mit Bornheimer Betrieben Darüber hinaus hat die Verwaltung eigene Projekte im Bereich Tourismus initiiert, begleitet und fortgeführt. Folgende herausragende Projekte sind in diesem Zusammenhang zu nennen. - Bornheimer Quellenweg – Unterstützung des Eifelvereins bei der Erstellung des Wegs und Aufnahme in das touristische Marketing der Stadt Bornheim - Fortführung „Frühlingserwachen im Vorgebirge“ - Aufstellen eines digitalen Informationsterminals in der Bürgerhalle des Rathauses - Einrichtung einer Station am Roisdorfer Brunnen im Rahmen des Beethoven-Rundgangs in Bonn und den umliegenden Kommunen - Ausbau und Fortschreibung der Hofführungen für Tagestouristen - Gewinnung und Vermarktung von Partnerbetrieben für die Nebenschleife Bornheim der Apfelroute Entwicklung der Übernachtungszahlen und der Bettenzahlen in der Stadt Bornheim (Quelle: Statistisches Landesamt NRW) Jahr Ankünfte Übernachtungen angebotene Betten Betriebe 2021 12489 40542 527 13 2022 23348 63325 473 12 2023 25822 62890 485 11 Hinweis: Es werden ausschließlich Betriebe mit mehr als 10 Betten in der Statistik geführt aus Gründen des Datenschutzes. Zahlen zur Auslastung kleinerer Betriebe liegen nicht vor (Fewos, Pensionen, etc.) Umsätze durch Übernachtungsgäste Jahr Umsatz 2021 4.735.306 € (Quelle. dwif 2021, Studie zum Tourismus im Auftrag des Rhein-Sieg-Kreis) Weitere Daten zum Umsatz im Gastgewerbe liegen nicht vor, da das statische Landesamt nur Daten auf Landesebene bereitstellt und diese nicht regionalisiert werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.07.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Entwicklung der Bornheimer Wirtschaft“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 24.06.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wieviel Hektar Gewerbefläche wurde von 2021 an erschlossen? Antwort 1: Durch den Ausbau von Mainstraße und Allerstraße in Hersel durch die Wirtschaftsförde- rungs- und Entwicklungsgesellschaft Bornheim mbH (WFG) wurden in den Jahren 2020/2021 insgesamt rund 172.000 qm Gewerbefläche im Gewerbepark Hersel neu er- schlossen, von denen 75.000 qm im Eigentum der WFG waren. Die restlichen Flächen wa- ren im Eigentum weiterer Unternehmerinnen. Vermarktet wurden von der WFG Bornheim im Zeitraum 2021 bis 2023 folgende Flächen im Stadtgebiet: 2021: 36.716 qm 2022: 14.983 qm 2023: 22.808 qm Neue Flächen sollen künftig zur Erweiterung des Gewerbeparks Sechtem planungsrechtlich gesichert werden. Hier ist vorgesehen, im Herbst 2024 den Aufstellungsbeschluss für ein Be- bauungsplanverfahren zu fassen. Frage 2: Wie viele Gewerbeanmeldungen und Gewerbeabmeldungen gab es seit 2021? Antwort 2: 2021 361 Anmeldungen 285 Abmeldungen Herrn Jörn Freynick - 2 - 2022 401 Anmeldungen 302 Abmeldungen 2023 369 Anmeldungen 352 Abmeldungen 2024 (bis zum 24.06.2024 ) 198 Anmeldungen 168 Abmeldungen Gewerbemeldungen vom 01.01.2021 – 24.06.2024 insgesamt 1329 Anmeldungen 1107 Abmeldungen Frage 3: Wie hat sich das Gewerbesteueraufkommen von 2014 bis 2024 an in Bornheim entwickelt? Wir bitten um die Werte pro Kalenderjahr. Antwort 3: Ist-Ergebnisse: Hebesatz: 2014 11.049.050 € 465 %-Punkte 2015 14.145.057 € 485 %-Punkte 2016 13.579.729 € 485 %-Punkte 2017 18.025.225 € 485 %-Punkte 2018 18.059.034 € 490 %-Punkte 2019 17.928.105 € 490 %-Punkte 2020 16.840.384 € 490 %-Punkte 2021 21.009.296 € 490 %-Punkte 2022 27.133.048 € 490 %-Punkte 2023 32.001.758 € 515 %-Punkte Frage 4: Wie schätzen Sie die weitere Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens bis zum Jahr 2030 ein? Antwort 4: Planwerte: Hebesatz: 2024 29.870.000 € 515 %-Punkte ff. 2025 34.000.000 € 2026 35.632.000 € 2027 36.736.000 € 2028 37.875.000 € 2029 39.049.000 € 2030 40.260.000 € (Fortschreibung, kein Planwert). Auf den Veränderungsnachweis zum Haushalt 2025/2026 wird hingewiesen. Insofern handelt es sich um eine unsichere Datenfortschreibung auf der Basis einer Trendentwicklung. Auswirkungen konkreter Gewerbegebietsentwicklungen sind derzeit noch nicht berücksichtigt. Frage 5: Welche Projekte im Bereich Tourismus wurden von 2021 an umgesetzt und wie hat sich die- ser Wirtschaftsfaktor in diesen Jahren entwickelt? (Geschätzter Umsatz, Übernachtungen, Anzahl der Bettenkapazitäten) - 3 - Antwort 5: Die Stadt Bornheim ist Mitglied im Rhein-Voreifel Touristik e.V., der ein Destinationsmarke- ting für den linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis betreibt und Projekte weitestgehend für die Gesamtregion umsetzt und vermarktet. Folgende herausragende Projekte hat der Verein in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Mitgliedskommunen in den letzten Jahren initiiert und durchgeführt. - Rheinische Apfelroute und Nebenschleife – Fertigstellung und Weiterführung - Zertifizierung Apfelroute komplett - Vermarktung aller Frühlingsveranstaltungen im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis und Be- werbung auf mehreren regionalen Messen (z.B. Frühlingserwachen im Vorgebirge) - Burgführungen (z.B. Bornheim im Zusammenarbeit mit den Heimatfreunden Roisdorf) - 2023 erste Apfelwochen in der Region mit Bornheimer Betrieben Darüber hinaus hat die Verwaltung eigene Projekte im Bereich Tourismus initiiert, begleitet und fortgeführt. Folgende herausragende Projekte sind in diesem Zusammenhang zu nennen. - Bornheimer Quellenweg – Unterstützung des Eifelvereins bei der Erstellung des Wegs und Aufnahme in das touristische Marketing der Stadt Bornheim - Fortführung „Frühlingserwachen im Vorgebirge“ - Aufstellen eines digitalen Informationsterminals in der Bürgerhalle des Rathauses - Einrichtung einer Station am Roisdorfer Brunnen im Rahmen des Beethoven-Rundgangs in Bonn und den umliegenden Kommunen - Ausbau und Fortschreibung der Hofführungen für Tagestouristen - Gewinnung und Vermarktung von Partnerbetrieben für die Nebenschleife Bornheim der Apfelroute Entwicklung der Übernachtungszahlen und der Bettenzahlen in der Stadt Bornheim (Quelle: Statistisches Landesamt NRW) Jahr Ankünfte Übernachtungen angebotene Betten Betriebe 2021 12489 40542 527 13 2022 23348 63325 473 12 2023 25822 62890 485 11 Hinweis: Es werden ausschließlich Betriebe mit mehr als 10 Betten in der Statistik geführt aus Gründen des Datenschutzes. Zahlen zur Auslastung kleinerer Betriebe liegen nicht vor (Fewos, Pensionen, etc.) Umsätze durch Übernachtungsgäste Jahr Umsatz 2021 4.735.306 € (Quelle. dwif 2021, Studie zum Tourismus im Auftrag des Rhein-Sieg-Kreis) Weitere Daten zum Umsatz im Gastgewerbe liegen nicht vor, da das statische Landesamt nur Daten auf Landesebene bereitstellt und diese nicht regionalisiert werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.07.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Nutzung der Burganlage Hemmerich für Dreharbeiten“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.06.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Genehmigungen (z.B. Baurecht, Brandschutz, Gewerberecht, Denkmalrecht) sind für eine derartige umfangreiche Umnutzung eines Bestandsgebäudes notwendig und welche Geneh- migungen wurden in diesem Fall durch die Stadt Bornheim oder andere Behörden erteilt? Antwort 1: Für die Dreharbeiten auf Privatgelände ist grundsätzlich aus Sicht der allgemeinen Ordnungsbe- hörde keine Genehmigung erforderlich. Es könnten aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes höchstens im Zusammenhang mit pyrotechnischen Effekten Fragestellungen auftreten bzw. hier- für sprengstoffrechtliche Ausnahmegenehmigungen zu erteilen sein oder bei Lärmimmissionen könnten ggfls. Lautsprechergenehmigungen erforderlich werden usw. In Bezug auf die jetzt lau- fenden Dreharbeiten stand jedoch nichts von alledem in Rede und die Ordnungsbehörde war folglich nicht beteiligt worden. Frage 2: Gibt es Verkehrs- und Parkkonzept für an den Dreharbeiten beteiligte Personen oder ist die der- zeit praktizierte erhebliche Inanspruchnahme öffentlichen Parkraums durch die Produktionsfirma ohne Einschränkung möglich? Antwort 2: Ein Verkehrs- oder Parkkonzept für die Dreharbeiten liegt nicht vor. Zu Beginn der Dreharbeiten hatte die Produktionsfirma eine Genehmigung für die teilweise Parkplatzsperrung auf der Kreuz- bergstraße. Dennoch wurde der gesamte öffentliche Parkraum rund um die Burg Hemmerich in Anspruch genommen, wodurch es zu massiven Beschwerden kam, sodass die Genehmigung wiederrufen wurde, damit auf den burgeigenen Privatfläche geparkt wird. Weiter wurden auf der Jennerstraße mobile Halteverbote aufgestellt. Hierdurch wurden Einschermöglichkeiten für Lini- enbusse und andere Verkehrsteilnehmer geschaffen und die Gefahrenlage durch wildparkende Crewmitglieder vollständig ausgeräumt. Zusätzlich wird noch weiter geprüft, ob ausgewiesene Parkflächen zeitlich beschränkt werden können. Herrn Christian Koch FDP-Fraktion - 2 - Hinweis zu den Fragen 3 und 4: Hinweis zur Verfahrensweise (vgl. auch Vorlage 045/2023-2, HFA 09.03.2023): Zur Thematik der Gewerbesteuerzerlegung hat die Verwaltung bereits mehrfach Stellung genom- men. Beantwortet wurden kleine Anfragen, Anfragen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ar- beitskreis Finanzen. Ein gewerblicher Betrieb im Sinne des § 2 Gewerbesteuergesetz unterliegt der Steuerpflicht, wenn durch eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient, eine Betriebsstätte begründet wird. Hierzu zählen aber auch Bauausführungen oder Monta- gen im Sinne des § 12 Ziffer 8 Abgabenordnung, wenn die in den Gewerbesteuerrichtlinien defi- nierten Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung ist, dass die Dauer der einzelnen Bauaus- führung oder Montage 6 Monate (d.h. 180 Tage) übersteigt. Auch mehrere ohne Unterbrechung aufeinanderfolgende Bauausführungen oder Montagen erfüllen diese Voraussetzung. Bestehen mehrere Bauausführungen oder Montagen zeitlich nebeneinander, so reicht es für die Annahme einer Betriebsstätte für alle Bauausführungen oder Montagen aus, wenn diese insgesamt länger als 6 Monate bestehen. Die Frist von 6 Monaten braucht nicht innerhalb eines Erhebungszeitraumes (= Kalenderjahr) er- füllt zu sein, d.h. die zeitliche Voraussetzung ist selbst dann gegeben, wenn die Dauer von 6 Mo- naten erst im 2. oder 3. Kalenderjahr überschritten wird. Besteht ein Gewerbesteueranspruch durch ein Unternehmen das in Bornheim länger als 6 Monate tätig ist, ist der Messbetrag des be- troffenen Unternehmens als Besteuerungsgrundlage auf die verschiedenen Städte und Gemein- den zu verteilen. Nach § 14a GewStG hat der Steuerschuldner eine Erklärung zur Festsetzung des Steuermess- betrages und in den Fällen des § 28 eine Zerlegungserklärung (an das Finanzamt) zu übermit- teln. Frage 3: Ist durch die monatelangen Dreharbeiten eine Betriebsstätte der Produktionsgesellschaft entstan- den? Antwort 3: Inwiefern hier aus steuerrechtlicher Sicht die Voraussetzungen für eine Zerlegungserklärung an das Finanzamt vorliegen, kann seitens der Verwaltung nicht beantwortet werden. Aus gewerberechtlicher Sicht reichen die Dreharbeiten, für die eine TV-Firma ja eben gerade keine entsprechenden, auf längere Dauer ausgerichteten Einrichtungen unterhält, in der Regel nicht aus. Ob hier Gründe vorliegen, die doch zur Begründung einer Betriebsstätte ausreichen könnten, muss geprüft werden. Frage 4: Ist die Betriebsstätte gewerbesteuerpflichtig und wurde die zu zahlende Gewerbesteuer bereits ermittelt? Antwort 4: Mit Begründung einer Betriebsstätte erfolgt automatisch eine Information durch das Finanzamt. Hierauf wird die Stadt Bornheim entsprechende Festsetzungen der Gewerbesteuer vornehmen. Frage 5: Für wann ist der Abschluss der Produktion geplant und wie ist sichergestellt, dass die Anlage wieder komplett in ihren unter Denkmalschutz stehenden Zustand zurückversetzt wird? - 3 - Antwort 5: Die Nutzungsänderung und die Aufbauten sind befristet genehmigt, derzeit bis Ende 2025. Da- nach sind sie zurückzubauen. Die entsprechenden Auflagen der Baugenehmigung können ggfls. zwangsweise durchgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.07.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Nutzung der Burganlage Hemmerich für Dreharbeiten“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.06.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Genehmigungen (z.B. Baurecht, Brandschutz, Gewerberecht, Denkmalrecht) sind für eine derartige umfangreiche Umnutzung eines Bestandsgebäudes notwendig und welche Geneh- migungen wurden in diesem Fall durch die Stadt Bornheim oder andere Behörden erteilt? Antwort 1: Für die Dreharbeiten auf Privatgelände ist grundsätzlich aus Sicht der allgemeinen Ordnungsbe- hörde keine Genehmigung erforderlich. Es könnten aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes höchstens im Zusammenhang mit pyrotechnischen Effekten Fragestellungen auftreten bzw. hier- für sprengstoffrechtliche Ausnahmegenehmigungen zu erteilen sein oder bei Lärmimmissionen könnten ggfls. Lautsprechergenehmigungen erforderlich werden usw. In Bezug auf die jetzt lau- fenden Dreharbeiten stand jedoch nichts von alledem in Rede und die Ordnungsbehörde war folglich nicht beteiligt worden. Frage 2: Gibt es Verkehrs- und Parkkonzept für an den Dreharbeiten beteiligte Personen oder ist die der- zeit praktizierte erhebliche Inanspruchnahme öffentlichen Parkraums durch die Produktionsfirma ohne Einschränkung möglich? Antwort 2: Ein Verkehrs- oder Parkkonzept für die Dreharbeiten liegt nicht vor. Zu Beginn der Dreharbeiten hatte die Produktionsfirma eine Genehmigung für die teilweise Parkplatzsperrung auf der Kreuz- bergstraße. Dennoch wurde der gesamte öffentliche Parkraum rund um die Burg Hemmerich in Anspruch genommen, wodurch es zu massiven Beschwerden kam, sodass die Genehmigung wiederrufen wurde, damit auf den burgeigenen Privatfläche geparkt wird. Weiter wurden auf der Jennerstraße mobile Halteverbote aufgestellt. Hierdurch wurden Einschermöglichkeiten für Lini- enbusse und andere Verkehrsteilnehmer geschaffen und die Gefahrenlage durch wildparkende Crewmitglieder vollständig ausgeräumt. Zusätzlich wird noch weiter geprüft, ob ausgewiesene Parkflächen zeitlich beschränkt werden können. Herrn Christian Koch FDP-Fraktion - 2 - Hinweis zu den Fragen 3 und 4: Hinweis zur Verfahrensweise (vgl. auch Vorlage 045/2023-2, HFA 09.03.2023): Zur Thematik der Gewerbesteuerzerlegung hat die Verwaltung bereits mehrfach Stellung genom- men. Beantwortet wurden kleine Anfragen, Anfragen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ar- beitskreis Finanzen. Ein gewerblicher Betrieb im Sinne des § 2 Gewerbesteuergesetz unterliegt der Steuerpflicht, wenn durch eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient, eine Betriebsstätte begründet wird. Hierzu zählen aber auch Bauausführungen oder Monta- gen im Sinne des § 12 Ziffer 8 Abgabenordnung, wenn die in den Gewerbesteuerrichtlinien defi- nierten Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung ist, dass die Dauer der einzelnen Bauaus- führung oder Montage 6 Monate (d.h. 180 Tage) übersteigt. Auch mehrere ohne Unterbrechung aufeinanderfolgende Bauausführungen oder Montagen erfüllen diese Voraussetzung. Bestehen mehrere Bauausführungen oder Montagen zeitlich nebeneinander, so reicht es für die Annahme einer Betriebsstätte für alle Bauausführungen oder Montagen aus, wenn diese insgesamt länger als 6 Monate bestehen. Die Frist von 6 Monaten braucht nicht innerhalb eines Erhebungszeitraumes (= Kalenderjahr) er- füllt zu sein, d.h. die zeitliche Voraussetzung ist selbst dann gegeben, wenn die Dauer von 6 Mo- naten erst im 2. oder 3. Kalenderjahr überschritten wird. Besteht ein Gewerbesteueranspruch durch ein Unternehmen das in Bornheim länger als 6 Monate tätig ist, ist der Messbetrag des be- troffenen Unternehmens als Besteuerungsgrundlage auf die verschiedenen Städte und Gemein- den zu verteilen. Nach § 14a GewStG hat der Steuerschuldner eine Erklärung zur Festsetzung des Steuermess- betrages und in den Fällen des § 28 eine Zerlegungserklärung (an das Finanzamt) zu übermit- teln. Frage 3: Ist durch die monatelangen Dreharbeiten eine Betriebsstätte der Produktionsgesellschaft entstan- den? Antwort 3: Inwiefern hier aus steuerrechtlicher Sicht die Voraussetzungen für eine Zerlegungserklärung an das Finanzamt vorliegen, kann seitens der Verwaltung nicht beantwortet werden. Aus gewerberechtlicher Sicht reichen die Dreharbeiten, für die eine TV-Firma ja eben gerade keine entsprechenden, auf längere Dauer ausgerichteten Einrichtungen unterhält, in der Regel nicht aus. Ob hier Gründe vorliegen, die doch zur Begründung einer Betriebsstätte ausreichen könnten, muss geprüft werden. Frage 4: Ist die Betriebsstätte gewerbesteuerpflichtig und wurde die zu zahlende Gewerbesteuer bereits ermittelt? Antwort 4: Mit Begründung einer Betriebsstätte erfolgt automatisch eine Information durch das Finanzamt. Hierauf wird die Stadt Bornheim entsprechende Festsetzungen der Gewerbesteuer vornehmen. Frage 5: Für wann ist der Abschluss der Produktion geplant und wie ist sichergestellt, dass die Anlage wieder komplett in ihren unter Denkmalschutz stehenden Zustand zurückversetzt wird? - 3 - Antwort 5: Die Nutzungsänderung und die Aufbauten sind befristet genehmigt, derzeit bis Ende 2025. Da- nach sind sie zurückzubauen. Die entsprechenden Auflagen der Baugenehmigung können ggfls. zwangsweise durchgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Richtlinie für die Verleihung der Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim Punkt 1: Zweck der Ehrungen Als sichtbares äußeres Zeichen des Dankes und der Anerkennung für besondere ehrenamtliche Tätigkeiten wird die Ehrenamtsmedaille verliehen. Die Stadt Bornheim würdigt natürliche Personen für ihr beispielhaftes und überdurchschnittliches ehrenamtliches Engagement zum Wohle der Stadt Bornheim und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Es sind keine Vorbedingungen an Alter, Geschlecht, Amt oder Zugehörigkeit zu einem Verein, einer Organisation oder Initiative gestellt. Die Ehrenamtsmedaille kann auch an Personen verliehen werden, die nicht BürgerInnen der Stadt Bornheim sind, wenn ihr ehrenamtliches Engagement in Bornheim erbracht wird. Punkt 2: Form der Ehrung Die Ehrenamtsmedaille wird jährlich im Rahmen der offiziellen Veranstaltung zum Ehrenamtstag nebst zugehöriger Urkunde verliehen. In der Verleihungsurkunde werden die Verdienste der zu ehrenden Person in kurzer Form gewürdigt. Es werden bis zu drei Ehrenamtsmedaillen pro Auszeichnungsjahr vergeben. Dieselbe Person kann nur einmal geehrt werden. Die Ehrenamtsmedaille ist eine höchstpersönliche Ehrengabe. Mit der Verleihung der Ehrenamtsmedaille ist ein Geldpreis in Höhe von 500 € verbunden. Dieser Geldpreis kommt dem in Bornheim ansässigen Verein, der Organisation oder Initiative zugute, für die die geehrte Person tätig ist. Ist die geehrte Person nicht Mitglied eines Vereins, einer Organisation oder Initiative, bestimmt die geehrte Person einen in Bornheim ansässigen Verein, eine Organisation oder Initiative als Empfänger des Geldpreises. Die Verleihung an aktive Ratsmitglieder der Stadt Bornheim ist ausgeschlossen. Punkt 3: Vorschlagsverfahren Vorschlagsberechtigt sind alle Bornheimer BürgerInnen sowie alle Vereine, Organisationen und Initiativen, die ihren Sitz in der Stadt Bornheim haben. Selbstvorschläge sind nicht zulässig. Die Vorschläge sind innerhalb einer gesetzten Frist der Verwaltung mittels eines Vorschlagsformulars schriftlich bei der Stadtverwaltung einzureichen. Auf die Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen wird in den politischen Gremien, auf der Internetseite, dem Amtsblatt und dem Social-Media-Kanal der Stadt Bornheim hingewiesen. Zusätzlich werden die Printmedien über das Vorschlagsverfahren informiert. Vorschläge, die außerhalb der festgesetzten Frist eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Punkt 4: Entscheidungsverfahren Die Verwaltung leitet die eingegangenen Vorschläge an die Fraktionsvorsitzenden weiter. Die Fraktionen übermitteln über die Vorsitzenden jeweils die von Ihnen präferierten drei Vorschläge an die Verwaltung zurück. Die Verwaltung ermittelt aus den Rückmeldungen die fünf am häufigsten genannten Vorschläge und erstellt eine Beschlussvorlage für den Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt. Die Anzahl der im Ausschuss zu beratenden Vorschläge kann mangels Vorschlägen oder bei Übereinstimmung geringer als fünf sein oder bei Stimmgleichheit darüber hinaus gehen. Die Beschlussvorlage wird im Ausschuss nicht-öffentlich beraten und geheim abgestimmt. Jedes stimmberechtigte Ausschussmitglied erhält hierzu einen Stimmzettel mit allen Vorschlägen und hat drei Stimmen. Diese drei Stimmen können in Form von Kreuzchen wie folgt vergeben werden. - Alle drei Stimmen für einen Vorschlag - Zwei Stimmen für einen und einen weiteren anderen Vorschlag - Jeweils eine Stimme an drei unterschiedliche Vorschläge - Vergabe von weniger als drei „Stimmen“ Ausgezählt werden alle Stimmen pro Vorschlag. Die drei Vorschläge, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen, werden zur Ehrung zugelassen. Bei Stimmengleichheit ist zwischen den betreffenden Vorschlägen erneut abzustimmen. Dabei hat jedes Ausschussmitglied nur eine Stimme. Die einfache Mehrheit entscheidet über die Vergabe. Die Verwaltung wird die drei Erstplatzierten von dem Ergebnis in Kenntnis setzen und anfragen, ob sie die Ehrung annehmen. Sollte eine der vorgesehenen Personen die Ehrung ablehnen, folgt die nächstplatzierte Person nach bzw. es entfällt die Vergabe dieser Ehrenamtsmedaille für den Fall, dass es keine nächstplatzierte Person gibt. Punkt 5: Widerruf Die Stadt kann die Verleihung der Ehrenamtsmedaille wegen unwürdigen Verhaltens der geehrten Person unbefristet widerrufen und die Ehrenamtsmedaille nachfolgend zurückfordern. -Ende der Richtlinie-

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Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 25.01.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR-, Mittwoch, 01.02.2012, 18:00 Uhr, Stadtbetrieb Bornheim, Sozialraum (Raum 8), Donnerbachweg 15, Waldorf Stadtrat, Donnerstag, 09.02.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf 25. Januar 2012 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 08.02.2012 und 07.03.2012, jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 1. Satzung vom 13.01.2012 zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bornheim vom 03.05.2004 Der Rat der Stadt Bornheim hat am 12.01.2012 aufgrund der §§ 69 ff. Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) in der z. Z. geltenden Fassung, des § 3 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Ausfüh- rung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - AG-KJHG - vom 12. De- zember 1990 (GV. NRW. S. 664) in der z. Z. geltenden Fassung und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 25. Oktober 2011 (GV. NRW. S. 539) folgende 1. Sat- zung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bornheim beschlossen: Artikel I Die Satzung für das Jugendamt der Stadt Bornheim wird wie folgt geändert: 1. In § 2 wird die Bezeichnung "Kinder- und Jugendhilfe- gesetzes (KJHG)" durch die Bezeichnung " "Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)" " ersetzt. 2. In § 4 Abs. 2 und in § 5 Abs. 3 Nr. 2.1, 2.2 und 2.4 wer- den die Bezeichnung "KJHG" jeweils durch die Be- zeichnung "SGB VIII" ersetzt. 3. § 4 Abs. 3 Nr. 8 erhält folgende Fassung: "ein Vertreter/eine Vertreterin des Stadtjugendringes, der/die vom Stadtjugendring bestellt wird," 4. In § 4 Abs. 3 wird nach Nr. 8 folgende neue Nr. 9 ange- fügt: "ein Vertreter/eine Vertreterin des Jugendamtseltern- beirates, der/die vom Jugendamtselternbeirat bestellt wird." 5. In § 4 Abs. 3 Satz 4 wird die Verweisung auf "Nr. 3 bis 8" durch die Verweisung auf "Nr. 3 bis 9" ersetzt. 6. § 5 Abs. 3 Nr. 2.5 erhält folgende Fassung: „die Entwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Fa- milienzentren gem. § 16 KiBiz," 7. § 5 Abs. 3 Nr. 2.6 erhält folgende Fassung: „den Bedarfsplan für Tageseinrichtungen für Kinder gem. §§ 18, 21 KiBiz,“ 8. § 5 Abs. 3 Nr. 2.7 erhält folgende Fassung: „die Gewährung von Zuwendungen zu den Investi- tionskosten der Tageseinrichtungen für Kinder gem. § 24 KiBiz," 9. In § 5 Abs. 3 werden die Nr. 2.8, 2.9 und 2.11 ersatzlos gestrichen. Die verbleibende bisherige Nr. 2.10 erhält die neue Nr. 2.8. Artikel II Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntma- chung in Kraft. Stadt Bornheim Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 1. Satzung vom 13.01.2012 zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bornheim vom 03.05.2004 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kom- munalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW gegen Satzungen, sonstige orts- rechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ab- lauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend ge- macht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt; 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öf- fentlich bekannt gemacht worden; 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 13.01.2012 gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Beteiligungsbericht für das Jahr 2010 Der Bürgermeister der Stadt Bornheim hat gemäß § 117 Gemein- deordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den Beteiligungsbe- richt für das Jahr 2010 erstellt. Der Bericht enthält Informationen über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Stadt Bornheim. Die Einsichtnahme in den Bericht ist jedermann gestattet. Gemäß § 117 Abs. 2 GO NRW weist der Bürgermeister auf diese Möglichkeit der Einsichtnahme öffentlich hin. Zu diesem Zweck wird der Bericht bei der Stadtverwaltung Born- heim, Rathausstraße 2, Zimmer 454, während der Dienststunden sowie im Internet unter www.bornheim.de bereit gehalten. Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind Montag bis Freitag jeweils von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Bornheim, den 16.01.2012 STADT BORNHEIM gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anmeldetermine für die weiterführenden Schulen in Bornheim Europaschule/Gesamtschule: 10.02. - 22.02.2012 Alexander-von-Humboldt-Gymnasium: 13.02. - 02.03.2012 Ursulinenschule (Realschule/Gymnasium): 01.02. - 13.02.2012 Sekundarschule Bornheim-Merten: 13.02. - 06.03.2012 Die Bildungslandschaft in Bornheim bekommt Zu- wachs: Mit dem kommenden Schuljahr 2012 geht die Sekundarschule in Bornheim-Merten an den Start. Die Sekundarschule bereitet Schüler(innen) sowohl auf die berufliche Ausbildung (z. B. mit dem Realschul- abschluss) als auch auf die Hochschulreife vor. Der Unterricht orientiert sich an den Lehrplänen der Ge- samt- und der Realschule und enthält auch gymnasiale Anteile. Sie können sich bei der Schule (Frau Ge- schwind, Tel. 02227/91490) erkundigen und auch an- melden. Die Schule nimmt ab sofort Voranmeldungen entgegen. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet: www.bornheim.de. Tollitätentreff der Stadt Bornheim am 07.02.2012 Am Dienstag, dem 07.02.2012, um 19:00 Uhr, findet der Tollitätentreff der Stadt Bornheim in der Rheinhalle Hersel statt. Karten können unter der Tele- fonnummer 02222/945-212 (Frau Schumacher) bestellt werden. FOTO: HARALD STADLER SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bekanntmachung Wasserwerk der Stadt Bornheim Die Betriebsleitung Gemäß § 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-West- falen in der zurzeit gültigen Fassung geben wir hiermit folgendes bekannt: 1. Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner 56. Sitzung/Wahlperiode 2009/2014 am 17.11.2011 in öffentlicher Sitzung auf Empfehlung des Betriebsausschusses vom 08.09.2011 folgenden Beschluss gefasst: Der geprüfte Jahresabschluss des Wasserwerkes zum 31.12.2010 wird - mit einer Bilanzsumme von 26.199.254,46 EUR und - mit einem Jahresgewinn von 493.203,46 EUR festgestellt. Von dem festgestellten Jahresgewinn sind 132.935,00 EUR als Eigenkapi- talverzinsung an die Stadt abzuführen und 360.268,46 EUR in die allgemei- ne Rücklage einzustellen. Der Lagebericht 2010 wird festgestellt. Der Betriebsleitung wird für das Jahr 2010 Entlastung erteilt. 2. Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Nordrhein-Westfalen P r ü f u n g s v e r m e r k Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Be- triebes Wasserwerk der Stadt Bornheim. Zur Durchführung der Jahresab- schlussprüfung zum 31.12.2010 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, bedient. Diese hat mit Datum vom 19.09.2011 den nachfolgend dargestellten unein- geschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. „Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Ver- lustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Wasserwerkes der Stadt Bornheim, Bornheim, für das Wirt- schaftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buch- führung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landes- rechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Sat- zung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prü- fung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festge- stellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorge- nommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Un- richtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jah- resabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Fi- nanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwie- gend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beur- teilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundla- ge für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Er- kenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrecht- lichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch- lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er- tragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Ent- wicklung zutreffend dar.“ Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausgewertet und eine Analyse an- hand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergeb- nis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich über- nommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchfüh- rung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichti- gen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den 28.12.2011 GPA NRW Abschlussprüfung – Beratung – Revision Im Auftrag Siegel Wilma Wiegand 3. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht des Wasserwerkes der Stadt Bornheim liegen zur Einsicht im Rathaus Bornheim, Rathausstrasse 2, Zimmer 458 bereit. Bornheim, den 06. Januar 2012 gez. Wolfgang Henseler gez. Ralf Cugaly gez. Manfred Schier (Erster Betriebsleiter) (kaufmännischer Betriebsleiter) (technischer Betriebsleiter) Bekanntmachung Abwasserwerk der Stadt Bornheim Die Betriebsleitung Gemäß § 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-West- falen in der zurzeit gültigen Fassung geben wir hiermit folgendes bekannt: 1. Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner 56. Sitzung/Wahlperiode 2009/2014 am 17.11.2011 in öffentlicher Sitzung auf Empfehlung des Betriebsausschusses vom 08.09.2011 folgenden Beschluss ge- fasst: Der geprüfte Jahresabschluss des Abwasserwerkes zum 31.12.2010 wird - mit einer Bilanzsumme von 104.603.842,69 EUR und - mit einem Jahresgewinn von 1.017.451,44 EUR festgestellt. Von dem festgestellten Jahresgewinn sind 596.930,00 EUR als Eigenkapital- verzinsung an die Stadt abzuführen und 420.521,44 EUR in die allgemeine Rücklage einzustellen. Der Lagebericht 2010 wird festgestellt. Der Betriebsleitung wird für das Jahr 2010 Entlastung erteilt. 2. Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Nordrhein-Westfalen P r ü f u n g s v e r m e r k Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Be- triebes Abwasserwerk der Stadt Bornheim. Zur Durchführung der Jahresab- schlussprüfung zum 31.12.2010 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, bedient. Diese hat mit Datum vom 19.09.2011 den nachfolgend dargestellten unein- geschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. „Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Ver- lustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Abwasserwerkes der Stadt Bornheim, Bornheim, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetrie- bes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festge- stellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorge- nommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Un- richtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jah- resabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Fi- nanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwie- gend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beur- teilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundla- ge für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Er- kenntnisse entspricht der Jahresabschluss den handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Be- stimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbe- triebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, ver- mittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausgewertet und eine Analyse an- hand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergeb- nis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich über- nommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchfüh- rung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichti- gen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den 28.12.2011 GPA NRW Abschlussprüfung – Beratung – Revision Im Auftrag Siegel Wilma Wiegand 3. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht des Abwasserwerkes der Stadt Bornheim liegen zur Einsicht im Rathaus Bornheim, Rathausstrasse 2, Zimmer 458 bereit. Bornheim, den 06. Januar 2012 gez. Wolfgang Henseler gez. Ralf Cugaly gez. Manfred Schier (Erster Betriebsleiter) (kaufmännischer Betriebsleiter) (technischer Betriebsleiter) AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

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Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, Mittwoch, 11.01.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Stadtrat, Donnerstag, 12.01.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Jugendhilfeausschuss, Donnerstag, 19.01.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Umweltausschuss, Dienstag, 24.01.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 25.01.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Donnerstag, 26.01.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf 11. Januar 2012 SSttAADDtt BBooRRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFooRRMMAAttIIooNN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 11.01.2012 und 08.02.2012, jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert telefon 0 22 22 / 945 - 307 Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bebauungsplan Bornheim Nr. 206 (Ortsteil Hersel) / 3. Änderung und 1. Erweiterung Beschluss zur Aufstellung, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Aufgrund § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 17.11.2011 die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Bornheim Nr. 206 (ortsteil Hersel) beschlossen. Der Bereich der 3. Änderung und 1. Erweiterung wird begrenzt durch die Bayerstraße, die äußeren Grenzen des Sportplatzes und der vor- handenen Bebauung. In gleicher Sitzung hat der Rat beschlossen, gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Entwurf der Bebauungsplanänderung- und Erweiterung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und die Pla- nung für die Dauer von 4 Wochen öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit vom 19.01.2012 bis 15.02.2012 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtplanung und Grundstücksneuordnung-, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Während dieser Zeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Es wird allgemein Gelegenheit zur Äu- ßerung und zur Erörterung gegeben. Zusätzlich werden die Schwerpunkte der Planung in einer Einwoh- nerversammlung erläutert, die am Dienstag, dem 31.01.2012 um 18.30 Uhr im Forum der Grundschule Hersel, Rheinstraße 166, 53332 Bornheim, stattfindet. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob dar- stellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 23.12.2011 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bekanntmachung Für die größte Karnevalssitzung in der Stadt Bornheim – den „tollitätentreff“ – können noch Eintrittskarten erworben werden. Der von der Stadt Bornheim organisierte und ausgerichtete tolli- tätentreff findet zum nunmehr 44. Mal in der 800 Personen fas- senden Rheinhalle Hersel am Dienstag, dem 7. Februar 2012, um 19:00 Uhr, statt. Die Karten können im Rathaus zum Stückpreis von 20 € erwor- ben werden. Ein sehr günstiger Preis, wenn man auf das tolle Programm blickt. Dies kann sich wirklich sehen und hören lassen: Einmarsch des Elferrates mit der Kapelle Snowbird, Einzug der tollitäten. Fol- gende Programmpunkte schließen sich an: Höppemötzjer, Köl- sche Schutzmann, Wicky Junggeburth, De Huusmeister vom Bundesdaach, Jan van Werth, 3 Colonias, Botzedresse und Quer- beat. Ein besonderer Höhepunkt wird die Vorstellung der Bornheimer tollitäten der Session 2011/2012 sein. Informationen zum tollitätentreff 2012 gibt es bei der Stadtver- waltung Bornheim unter der telefonnummer 02222/945-212 (Frau Schumacher). Kartenvorverkauf zum Tollitätentreff 2012 Wertstofftonne ersetzt den gelben Sack Im März kommen die neuen Wertstofftonnen auch nach Bornheim Seit oktober ist die Aufstellung der neuen Wertstofftonnen durch die Rhein-Sieg-Abfall- wirtschaftsgesellschaft (RSAG) in vollem Gang. Insgesamt sol- len 180.000 Stück im Kreis auf- gestellt werden. Nachdem die Berggemeinden im rechtsrhei- nischen Rhein-Sieg-Kreis be- reits damit versorgt sind, geht es nun im restlichen Kreisge- biet weiter. Mit der Aufstellung in Bornheim Mitte März wird die Umstellung abgeschlossen sein, die neue tonne wird dann flächendeckend die gelben Säk- ke ersetzen. Alle Haus- und Grundstücksei- gentümer erhalten voraussichtlich Ende Februar, jedenfalls rechtzeitig vor der Auslieferung der Wertstofftonnen, einen Brief von der RSAG mit einer Informationsbroschüre und einem Vor- schlag für die Anzahl dieser tonnen für ihr Grundstück. In den meisten Fällen wird dies passend sein, ansonsten können die Ei- gentümer auch mehr oder weniger tonnen beantragen. Nur in Ausnahmefällen, wenn die Platzverhältnisse nachweislich nicht die Aufstellung einer weiteren tonne zulassen, kann auch die Nutzung der neuen Wertstoffsäcke beantragt werden. Anders als bei den gelben Säk- ken, in denen nur die Ver- kaufsverpackungen gesam- melt wurden, gehören in die graue Wertstofftonne mit dem gelben Deckel auch alle son- stigen Metalle und Kunststoffe aller Art. Die RSAG geht davon aus, dass sie aus dem Verkauf der Wertstoffe die Kosten für die Sammlung decken kann. Die zusätzliche Erfassung der Metalle und Kunststoffe über die Wertstofftonne kostet den Bürger daher -anders als beim "Grünen Punkt", den der Bür- ger beim Einkauf im Laden mitbezahlt- nichts. Bürgermeister Wolfgang Henseler befürwortet ausdrücklich die Erfassung und Verwertung jeglicher Wertstoffe aus dem Abfall. Mit der Einführung der Wertstofftonne im Kreisgebiet sind wir in Deutschland Vorreiter. Die Wertstofftonne schont Deponieraum, reduziert den Energieverbrauch, spart Rohstoffe und dient so dem Klimaschutz. Alle wichtigen Infos zur neuen tonne gibt es auch im Internet un- ter www.voll-was-wert.de. Foto: RSAG SSttAADDtt BBooRRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFooRRMMAAttIIooNN Quarzsandgrube Bornheim-Brenig Ausstellung bis zum 27. 01. 2012 in der Bürgerhalle des Rathauses Jahrzehntelang war die Quarz- sandgrube zwischen dem Rois- dorfer „Heimatblick“ und Brenig ein politisches top-thema weit über das Stadt- und Kreisgebiet hinaus. Geologisch ist sie hoch- interessant, als Abbaugebiet war sie umstritten, als geplante Müll- deponie erregte sie heftigen Protest und aus Sicht des Natur- schutzes birgt sie viele Be- sonderheiten. Einiges davon haben die Natur- schutzvereine, die sich der Quarzgrube und ihrer Zukunft angenommen haben, in einer Ausstellung zusammengestellt, die jetzt in der Bürgerhalle des Bornheimer Rathauses bis zum 27.01.2012 während der üblichen Öffnungszeiten ge- zeigt wird. Am Donnerstag, dem 12.01.2012, um 17:15 Uhr eröffnen Bürgermeister Wolfgang Henseler, Achim Baumgartner, Vorsitzender der Kreisgruppe des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Klaus Fietzek, Vorsitzender des Landschaftsschutzver- eins Vorgebirge (LSV) offiziell die Ausstellung. Zur Erinnerung: Der weiße Quarzsand sollte im großen Stil abgebaut werden. Nachdem er 1974 entdeckt wurde, stell- te das damalige Bergamt Aachen die Grube unter Berg- recht, normalerweise eine sichere Bank, um den Abbau durchzusetzen. 36 Jahre dauerte der Kampf der Bornhei- mer – maßgeblich getragen vom LSV und der Stadt Born- heim – gegen den Abbau und die geplante Folgenutzung der Grube als Restmülldeponie für Asche aus der Müllver- brennung. In den letzten drei Jahren hat der BUND Rhein- Sieg-Kreis maßgeblich daran mitgewirkt, dass das Abbau- gebiet im Mai 2011 endgültig aus dem Bergrecht entlassen und große Flächenanteile für den Naturschutz erworben werden konnten. Die Vereine haben ein Naturschutzkonzept für das Ge- lände entwickelt und einiges davon bereits verwirklicht. Ehemalige Freiflächen wurden zurückgewonnen und zahlreiche Gewässer für Wasservögel und Amphibien neu geschaffen. Die ersten Erfolge dieser Schutzmaß- nahmen werden sichtbar. 2011 wurden die Vogelarten erfasst – für die stolze Zahl von 66 Vogelarten stellen die Grube und die angrenzenden Flächen Lebensraum und Rückzugsgebiet dar. Die finanziellen Mittel für all diese Aktivitäten sowie den bereits erfolgten und den noch angestrebten weiteren Ankauf von Grundstücken im Abbaugebiet stammen aus ganz verschiedenen Quellen. Der BUND hat selbst be- trächtliche Eigenmittel eingesetzt, aber auch das Vogel- schutz-Komitee hat im großen Umfang Grundstücke er- worben und die NRW-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege, die EU und die HIt Umwelt und Na- turschutzstiftung gaben Fördergelder. Der wichtigste Baustein für eine erfolgreiche Umsetzung des Natur- schutzkonzeptes ist jetzt natürlich das weitere ehren- amtliche Engagement der örtlichen Naturschützer, die sich daher über jede Verstärkung freuen. Die Geschichte des Abbaugeländes, die geologischen und naturschutzfachlichen Besonderheiten, die Maß- nahmenschwerpunkte und die Instrumente zu ihrer Um- setzung sind in der Ausstellung auf großformatigen Ban- nern und in einer Materialiensammlung dargestellt. Bürgermeister Wolfgang Henseler, Achim Baumgartner und Klaus Fietzek sind sich einig: Eine lohnende Aus- stellung für jeden, der mehr über die besonderen Natur- schätze unserer Heimat erfahren möchte! verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim

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Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, Mittwoch, 11.01.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Stadtrat, Donnerstag, 12.01.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel, Dienstag, 17.01.2012, -SITZUNG ENTFÄLLT- Betriebsausschuss, Mittwoch, 18.01.2012, -SITZUNG ENTFÄLLT- Jugendhilfeausschuss, Donnerstag, 19.01.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf 04. Januar 2012 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 11.01.2012 und 08.02.2012, jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift über die Sitzung Nr. 66/2011 vom 08.12.2011 4 Bebauungsplan Ro 20 in der Ortschaft Roisdorf; Ergebnis der Offenlage, Satzungsbeschluss 028/2012-7 5 Doppel-Haushalt 2012/2013 003/2012-2 6 Beratung des Stellenplanes 2012 und 2013 004/2012-1 7 Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 012/2012-2 8 Beteiligungsbericht 2010 025/2012-2 9 Zustimmung zur Leistung investiver Mehrauszahlun- gen für den Anbau der Mensa am Alexander-von-Hum- boldt-Gymnasium Bornheim 566/2011-6 10 1. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugend- amt der Stadt Bornheim 015/2012-4 11 Antrag der FDP Fraktion vom 21.06.2011 betr. 2. Sat- zung zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a LWG NRW vom 06.10.2010 302/2011-BL 12 Mitteilungen mündlich 13 Anfrage der CDU-Fraktion vom 24.11.2011 betr. Baum- bestattungen (z.B. Friedwald) als alternative Bestat- tungsmethode 008/2012-SBB 14 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 15 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € für den Zeitraum 27.10.2011 - 15.12.2011 013/2012-1 16 Mitteilungen mündlich 17 Anfragen mündlich Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 12.01.2012, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Bekanntmachung Am Donnerstag, 12.01.2012, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Ra- tes der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. TOP Inhalt Vorlage Nr. Bornheim, den 23.12.2011 STADT BORNHEIM gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung wird bekannt gemacht, dass der Ergänzungsbeschluss zum Beschluss Nr. 64 Umlegungsplan 69 (Neuaufstellung) be- treffend das Flurstück 1175, Gemarkung Roisdorf, Flur 7, am 19.11.2011 unanfechtbar geworden ist. Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 BauGB der bishe- rige Rechtszustand durch den im Ergänzungsbeschluss zum Be- schluss Nr. 64 Umlegungsplan 69 (Neuaufstellung) vorgesehe- nen neuen Rechtszustand ersetzt. Die im Ergänzungsbeschluss zum Beschluss Nr. 64 Umlegungs- plan 69 (Neuaufstellung) vorgesehenen Rechtsänderungen wer- den am Tage nach dieser Bekanntmachung wirksam. Die Berichtigung des Grundbuchs wird vom Umlegungsaus- schuss veranlasst. Die Unanfechtbarkeit gilt einen Tag nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Bekanntmachung kann Antrag auf gerichtliche Ent- scheidung gestellt werden. Die Frist hierfür beträgt sechs Wo- chen. Sie beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem die Unan- fechtbarkeit des Ergänzungsbeschlusses zum Beschluss Nr. 64 Umlegungsplan 69 (Neuaufstellung) bekannt gegeben wird. Der Antrag ist schriftlich beim Umlegungsausschuss der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim einzureichen. Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrages dienen. Falls die Frist zur Stellung des Antrages auf gerichtliche Ent- scheidung durch das Verschulden eines Bevollmächtigten ver- säumt werden sollte, würde dessen Verschulden dem vertrete- nen Berechtigten zugerechnet werden. Über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung entscheidet das Landgericht, Kammer für Baulandsachen, in Köln. In dem Ver- fahren vor der Kammer für Baulandsachen können Anträge zur Hauptsache nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Bornheim, den 16.12.2011 gez. Berger, Der Vorsitzende Umlegungsausschuss der Stadt Bornheim Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Ergänzungsbeschlusses zum Beschluss Nr. 64 Umlegungsplan 69 (Neuaufstellung) -Siegesstraße/Rathausstraße- Neue Frisur für die “Gute Luise” Der Winter ist für viele Freizeit- gärtner eine ruhige Jahreszeit. Es fallen kaum Arbeiten an, die drin- gend erledigt werden müssen. So bleibt Zeit, sich um den Schnitt der Obstbäume zu kümmern. Pflege tut nämlich not, wenn der "Schöne aus Boskop" und die "Gute Luise" gedeihen und ge- sunde Früchte tragen sollen. Die- se klangvollen Namen tragen tra- ditionelle Apfel- und Birnensorten der Streuobstwiesen - Wiesen mit "verstreut", also in lockerem Ab- stand gepflanzten, hochstämmi- gen Obstbäumen. Ein Winterschnitt wird vor allem beim Kernobst, d. h. Apfel, Birne und Quitte, durchgeführt. Für Steinobst, also Zwetschge, Süß- und Sauerkirsche, ist der Sommer nach der Ernte günstiger. Allerdings sollte man nicht bei strengem Frost - weniger als fünf Grad unter Null - sowie bei Regen und Schneefall schneiden, weil das die Pilz- infektionsgefahr erhöht. Mit dem Schnitt beugt man Krankheiten vor, denn in einer allzu dichten Krone bleiben die Blätter nach Regen län- ger nass. Dies fördert Infektionen mit diversen Pilzkrankheiten. Außerdem bleiben die Früchte im Inneren des Baumes klein und schmecken wenig aromatisch, wenn sie zu wenig Licht bekommen. Bei älteren Bäumen sollte ein Teil des Alt- und Totholzes erhalten werden, z. B. weil Spechte darin ihre Höhlen bauen. Holz, das von Baumkrebs, Pilzen oder Borken- käfern befallen ist, muss aber entfernt werden. Einen Kurs zum Obstbaum- schnitt im Winter bietet die Volkshochschule am 18.01.2012 an. Wer seinen Bäumen nicht selbst zuleibe rücken möchte, kann eine Liste mit Personen bzw. Unternehmen, die sachkun- dige Schnitte durchführen, unter 02222/945-310 am Umwelttele- fon anfordern. Für den Erwerbsobstbau sind Streuobstwiesen nicht mehr wirtschaftlich zu bearbeiten. Interessant sind sie aber nach wie vor für Hobbygärtner, die schmackhaftes eige- nes Obst ernten wollen, und für Naturschützer, die die Artenvielfalt in solchen Wiesen erhalten möchten. Und an den blühenden und fruch- tenden Bäumen und dem Gesang der Vögel erfreuen sich letztlich al- le Erholungssuchenden. Deshalb befasst sich auch der Arbeitskreis “Stadtbild“ der Lokalen Agenda Bornheim mit der Erhaltung und Anpflanzung von Streu- obstwiesen. Interessenten sind herzlich willkommen – das nächste Treffen findet am 17.01.2012 um 17:30 Uhr im Rathaus Bornheim, Raum 350, statt. Zeit für den Winterschnitt von Obstbäumen - Agenda Arbeitskreis kümmert sich um Streuobstwiesen FOTO: STADT BORNHEIM

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Kämmerer 05.08.2024 An die Amtsleitungen, Gleichstellungsbeauftragte nachrichtlich: Verwaltungsvorstand Haushaltsentwurf 2025/2026 – Sachstand zur Einbringung verwaltungsseitiger Veränderungsnachweis sowie Budgetberichterstattung zum Haushalt 2024 1. Einbringung des Haushaltsentwurfes 2025/2026: Der Haushaltsentwurf 2025/2026 wurde am 04.07.2024 in den Rat eingebracht. Den Link zum interaktiven Haushalt sowie die entsprechenden Dokumente hierzu finden Sie im Intranet unter Finanzen/ Doppelhaushalt 2025/2026. Ihnen und Ihren Mitarbeitenden meinen herzlichen Dank für die Unterstützung im bisherigen Haushaltsplanungsprozess! Mit der Einbringung schließen sich nunmehr der verwaltungsseitige Veränderungsnachweis und das Beratungsverfahren in den Gremien (incl. Anträge und Anfragen) an. Die Einhaltung des Zeitplans (Anlage 1) erfordert von allen Beteiligten ein besonders hohes Maß an Termintreue. Stellen Sie bitte sicher, dass die genannten Termine eingehalten werden und teilen Sie Amt 2 frühzeitig mit, wenn aus Ihrer Sicht Risiken bestehen. Verwaltungsseitiger Veränderungsnachweis: Wie in der Verfügung vom 27.02.2024 zur Haushaltsplanung beschrieben, wurde der Prozess verschlankt. Der Zeitraum für die Mitteilung erforderlicher Veränderungen der Verwaltung ist auf den 10.09.-19.09.2024 festgelegt. Die Änderungsbedarfe sind auf wesentliche Änderungen zu begrenzen. Als wesentlich werden Bedarfe angesehen, die seitens der Größenordnung (Wertgrenze > 100.000 EUR) und/oder aufgrund besonderer städtischer Bedeutung Berücksichtigung finden. Sofern Gremienbeschlüsse unter der genannten Wertgrenze vorliegen, sind diese ebenfalls zu benennen. Die in der o.a. Verfügung erfolgten inhaltlichen Vorgaben/ Grundsätze sind auch im Veränderungsnachweis zu berücksichtigen (insbes. Vorliegen von Gremienbeschlüssen sowie Vorrang von Neuveranschlagung investiver Projekte/ keine Übertragung von 2024 nach 2025). Die Änderungsbedarfe der Fachämter und Stabstellen sind bis spätestens 19.09.2024 der Abteilung 2.1-Kämmerei entsprechend dem als Anlage 2 beigefügten Formular zuzuleiten. Das Excel-Dokument finden Sie auch im Intranet unter Finanzen/Doppelhaushalt 2025-2026/ Veränderungsnachweis. Später eingehende Veränderungs-Mitteilungen können aufgrund des sicherzustellenden Zeitplanes nicht mehr berücksichtigt werden. Durch die Kämmerei erfolgt die haushaltsmäßige Aufbereitung einer Gesamtliste über die verwaltungsseitigen Änderungen sowie die -2- entsprechende Weiterleitung zu den Sitzungen der Gremien unter Beteiligung des Verwaltungsvorstandes. Die Änderungsbedarfe der Fachämter und Stabstellen bitte ich gebündelt und unterzeichnet über den jeweiligen Budgetverantwortlichen an Abteilung 2.1-Kämmerei weiterzuleiten. Die vorbereiteten Excel-Dateien bitte ich in der formatierten Fassung nicht zu verändern und an die zentrale Mail-Adresse haushalt@stadt-bornheim.de zu richten. Änderungsbedarfe unterhalb der Wertgengrenze sind in der Haushaltsbewirtschaftung zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass einzuplanende Mehrbedarfe möglichst durch Minderaufwendungen oder Mehreinnahmen zu kompensieren sind. Anträge und Anfragen der Gremien: Die Fraktionen wurden im Rahmen ihrer Haushaltsberatungen gebeten, Anträge und Anfragen gebündelt bis zum 13.09.2024 einzureichen. Diese werden in Amt 2 entsprechend der Zuständigkeiten der Fachämter/Gremien aufbereitet und den zuständigen Fachämtern und Stabstellen mit der Bitte um kurzfristige Stellungnahme bzw. Antwort zugeleitet. Der Zeitraum ist auf den 16.-19.09.2024 festgesetzt. Ich bitte auch hierfür das entsprechende Zeitfenster einzuplanen und benannte Fristen einzuhalten, um den weiteren Prozessablauf zu gewährleisten. Der politische Beratungsprozess sieht den Entfall einzelner Fachausschüsse vor und wird durch eine ganztägige Beratung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) am 09.10.2024 (ersetzt). Die finale Beratung erfolgt im ganztägigen HFA am 19.11.2024. Eine Beschlussfassung des Haushalts ist für die Sitzung des Rates am 11.12.2024 vorgesehen. Im Anschluss erfolgt die Beteiligung der Kommunalaufsicht. 2. Budgetberichterstattung zum Haushalt 2024: Verweisend auf die Verfügung vom 30.11.2023 zur Budgetberichterstattung 2024 und dort beschriebenen Risiken und in der weiteren Haushaltplanung erkennbaren Verschärfung der Haushaltssituation kommt dem frühzeitigen Erkennen von Risiken durch die unterjährige Budgetberichterstattung eine besondere Bedeutung zu. Ich erinnere daher an den nächsten Berichtstermin am 31.08.2024 (Eingang bei Abt. 2.1 bis 13.09.2024) und bitte die Budgetverantwortlichen, relevante Budgetveränderungen (sowohl positive als auch negative) der Abteilung 2.1-Kämmerei mitzuteilen. Sofern sich aus den vorgelegten Budgetberichten evtl. Folgemaßnahmen ergeben, werden anlassbezogene Budgetgespräche terminiert. Das Formular für die Budgetberichte 2024 ist als Anlage 3 beigefügt. Sie finden es auch im Intranet unter Sie auch im Intranet unter Finanzen/ Budgetberichte und Quartalsmitteilungen. Für weitere Fragen stehen Ihnen in Amt 2 Frau Vaupel (-272), Frau Steinke (Tel. -282), Mail haushalt@stadt-bornheim.de sowie Herr Lützenkirchen (Tel. -280) gerne zur Verfügung. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. gez. (Ralf Cugaly) Kämmerer mailto:haushalt@stadt-bornheim.de mailto:haushalt@stadt-bornheim.de 30.07.2024 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Seite 2 Haushalt 2025/2026 –Zeitreihe und ausgewählte Meilensteine - M 1 1. Info-Schreiben/ Eckdatenverfügung Ämter ab 18.03. 2. Information Verwaltung 09.04. M 2 Abschluss dezentrale Planung 10.05. M 3 Einbringung Rat 04.07. M 4 Anträge und Anfragen liegen vor 13.09. M 5 Verabschie- dung Rat 11.12. Vorbereitungsphase Erstes Quartal 2024 dezentrale Detail- planungsphase 11.04.-09.05. Haushalts- gespräche Änderungen 10.05.-24.05. Mitteilung Entwurf im VV / Einarbeitung in Vers. D2 10.06./24.06. Veränderungsnach- weis Verwaltung 10.09. – 19.09. Ferienzeiten 2024 25.03.-06.04. 08.07.-20.08. 14.-26.10. 2024 Phasen Sitzungen AK Finanzen, HFA / Rat MeilensteineLegende: 05 2024 06 2024 04 2024 03 2024 07 2024 08 2024 09 2024 10 2024 11 2024 12 2024 23.12-06.01. AK 10.04. AK 01.10. 1. ganzt. HFA 09.10. Rat 11.12. Mitteilung endg. Haushalt im VV 09.12. AK 14.11. 2. ganzt. HFA 19.11. Hinweis: Terminverschiebungen führen zur Anpassung des weiteren Prozessablaufs Bearbeitung Anfragen/Anträge 16.09. – 19.09. Info SK-Einw./ Bürger 20.08., AK 22.08. AK 11.01. AK 05.06. Lützenkirchen, Andreas Schreibmaschine ANLAGE 1

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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim An den Vorsitzenden Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt Herrn Michael Söllheim In Kopie an Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Maria-Charlotte Koch Fraktionsvorsitzende Markus Hochgartz Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim.de www.gruene-bornheim.de Bornheim, 22. Juli 2024 Antrag zur Erstellung eines kommunalen Sportstättenentwicklungsplans Sehr geehrter Herr Söllheim, wir bitten den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des SKEA am 10.09.2024 zu setzen. Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt beauftragt die Verwaltung, 1. einen bedarfsgerechten kommunalen Sportstättenentwicklungsplan zu erstellen, der dem Erhalt, der Sanierung und dem Ausbau der Sport- und Bewegungsräume in Bornheim dienen soll. 2. Folgende Planungsparameter und Ziele sollen dabei berücksichtigt werden: ● Erhebung und Bewertung der kommunalen Sportstätten (Turn- und Sporthallen, Bäder, Sportplätze, Leichtathletikanlagen etc.) und der Sportanlagen im öffentlichen Raum (Bolzplätze, Boule-Anlagen, Skateanlagen, Tischtennisplatten etc.) ● Ermittlung des aktuellen Bedarfs an Sportanlagen anhand des tatsächlichen Sportverhaltens der Bevölkerung, der Bedarfe der Sportvereine und der Schulen ● Ermittlung des mittelfristigen (Zeithorizont ca. fünf bis zehn Jahre) und Abschätzung des längerfristigen (Zeithorizont ca. zehn bis zwanzig Jahre) Bedarfs an Sportstätten ● Kriterien gestützte Priorisierung von (Sanierungs-)Maßnahmen mit überschlägigen Kostenschätzungen ● Berücksichtigung von Ökologie- und Umweltverträglichkeit der Maßnahmen, von zielgruppenorientierter Gestaltung sowie von Sicherheit und Barrierefreiheit der Sport- und Bewegungsstätten ● Berücksichtigung der Entwicklung von Demografie, Gesundheitssport, Seniorensport, Trendsportarten und dem selbstorganisierten Sport ● Beteiligung des BSV, der Vereine, von Fachleuten und Bürgerinnen und Bürgern bereits in der Frühphase der Planung www.gruene-bornheim.de http://www.gruene-bornheim.de Sachverhalt: Sport im Wandel Bedarfsgerechte Sport- und Bewegungsräume spielen eine große Rolle zur Förderung vielfältiger Erlebnis- und Entwicklungsmöglichkeiten, zur Stärkung der Gesundheit, Koordination und sozialer Gemeinschaft. Insbesondere das mittlerweile veränderte Sportverhalten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen - sei es durch die COVID-Jahre, die demografische Entwicklung oder die starke Individualisierung der Gesellschaft - führt zu immer differenzierteren Anforderungen an den Leistungs-, Breiten- und Individualsport. Daher brauchen wir auch für Bornheim ein Instrument wie die Sportstättenentwicklungsplanung, um den aktuellen Bedarf an Sportanlagen, Sportgelegenheiten und sonstigen Bewegungsräumen zu erfassen, den zukünftigen Bedarf verlässlich zu prognostizieren, Sanierungsmaßnahmen zeitnah zu planen, Flächen zu sichern sowie Standorte, Nutzungszeiten und finanzielle Ressourcen festzulegen. Für die Grundlage der Bestandssicherung und Fortentwicklung der Sport- und Bewegungsräume in der Stadt ist es unverzichtbar, eine Bestandsanalyse der vorhandenen Sportinfrastruktur durchzuführen und auf dieser Basis gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern Ziele zu formulieren, die mit einem zielgerichteten und priorisierten Maßnahmenplan umgesetzt werden können. Einzelmaßnahmen isoliert zu betrachten, soll damit in Zukunft vermieden und stattdessen ein Gesamtkonzept zur Priorisierung, Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. So sollen z.B. die demnächst fälligen Sanierungen der Kunstrasenplätze ihren Platz in dem mittelfristigen Sportstättenentwicklungsplan finden, um das rechtzeitige kommunale Handeln zum Erhalt und der Unterhaltung der Sport- und Bewegungsräume zu ermöglichen. Besonders in Hinblick auf eine notwendige mittel- und langfristige Finanz- und Haushaltsplanung ist ein Sportstättenentwicklungsplan mit einer stetigen Kontrolle und Fortschreibung für Bornheim unerlässlich. Über den Status der jeweiligen Maßnahmen soll regelmäßig im Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt berichtet werden. Mit freundlichen Grüßen Martina Fuchs, Andrea Gesell, Maria Koch, Karl-Heinz Nauroth, Joachim Vieritz und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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