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Einfach. Politik. Machen. www.einfach-politik-machen.de UWG – Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Stadt Bornheim z. Hd. Markus Hochgartz Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 30.07.2024 Antrag der UWG zur fairen Staffelung der Jahreseinkommensstufen bei Elternbeitragsanpassungen Sehr geehrter Herr Hochgartz, wir bitten Sie, folgenden Antrag in den nächsten Jugendhilfeausschuss einzubringen: Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. für das Beitragsjahr 2024/ 2025 die Staffelung des Jahreseinkommens (Familienbruttoeinkommen) analog der ca. 5 % Erhöhung der Elternbeiträge anzupassen (Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder, Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich; Vorlage 242/2024-4 vom 18.04.2024). 2. bei ggf. zukünftigen Anpassungen der Elternbeiträge die Staffelung des Jahreseinkommens analog der jeweiligen Veränderung anzupassen. Begründung: Die UWG setzt sich seit vielen Jahren für eine faire und transparente Beitragssatzung ein. Die letzte Anpassung sehen wir, wie schon in den zwei vorherigen JHA-Sitzungen mitgeteilt, weiterhin als ungerecht gegenüber den Eltern an. Die am 18.04.2024 beschlossene Änderung der Satzung der Elternbeiträge umfasste lediglich die Beiträge, welche gemäß Begründung im JHA vom 29.02.2024 Vorlage 103/2024-4 maßgeblich durch Zitat “Die starke Steigerung liegt insbesondere in den Tarifsteigerungen und damit stark steigenden Personalkosten begründet” waren. Es wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass auch die Einkommen der Beitragszahler im Durchschnitt gestiegen sind. Dies führt zu einer möglichen Doppelbelastung der Eltern durch diese einseitige Anpassung der Beiträge und das Nicht-Anpassen der Einkommensstufen. Somit verursacht diese unfaire Anpassung einen realen Kaufkraftverlust der Beitragszahler. UWG - Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Fraktionsvorsitzender: Dirk König Tel.: 0163-3563644 kontakt@uwg-bornheim.de www.uwg-bornheim.de Fraktionsgeschäftsstelle: Servatiusweg 19 - 53332 Bornheim mailto:kontakt@uwg-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/ Einfach. Politik. Machen. www.einfach-politik-machen.de Beispiel: Eine Familie hat aktuell ein zu berücksichtigendes Jahreseinkommen von 84.000 € und hat ein U 3 Kind mit einem 45 Stundenplatz in der Tageseinrichtung. Laut der Satzung 23/24 zahlt diese Familie 566€ monatlich. Angenommen, die Familie hat aufgrund eigener Lohnanpassung ab 24/25 ein Jahreseinkommen von 88.000 €. Gemäß der Satzung 24/25 bedeutet dies 641 EUR monatlich. Dies führt zu einer Mehrbelastung um 13 % anstelle der von Ihnen begründeten Erhöhung um 5 %. Wäre jedoch die prozentuale Erhöhung der Beiträge auch auf die Einkommensstufen angewendet worden, wäre die Familie nicht in die nächste Stufe “gerutscht”, da diese somit nicht bei 85.000 € liegen würde, sondern bei 89.250 €. Mit freundlichen Grüßen Manuel van Eikelen, Dirk König und die Fraktion der UWG

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Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 8.04 Stand: 53. Erg. November 2000 Seite 1 Richtlinien über die Auswahl der Bewerberinnen / Bewerber für den Ankauf eines städtischen Grundstücks zum Bau eines Einfamilienhauses Der Rat hat den Bürgermeister in seiner Sitzung am 05.08.1999 beauftragt, bei der Auswahl der Bewerberinnen / Bewerber für den Ankauf eines städtischen Grundstücks für den Bau eines Einfamilienhauses nach folgenden Richtlinien vorzugehen, sofern der Rat vorab im Einzelfall entschieden hat, dass Grundstücke nach diesen Richtlinien veräußert werden: 1. Der Bewerber / Die Bewerberin verfügt noch über keinen bebaubaren Grundbesitz oder Wohnungseigentum. 2. Junge und kinderreiche Familien sind zu bevorzugen, wenn die finanzielle Durch- führbarkeit des Objektes gesichert ist. Die derzeitige Wohnungssituation dieser Familien ist zu beachten. 3. Die finanzielle Grundlage muss so sein, dass mit einer Verwirklichung des Objek- tes gerechnet werden kann. Der Nachweis ist dadurch zu erbringen, dass ein Fi- nanzierungsvorschlag, z.B. von einer Bausparkasse oder Bank, vorgelegt wird. 4. Bei der Bewertung ist zu berücksichtigen, ob behinderte oder pflegebedürftige Familienmitglieder in der Familie leben oder aufgenommen werden müssen (z.B. Eltern). 5. Baubeginn innerhalb von zwei Jahren, Bezugsfertigstellung innerhalb von 3 Jah- ren nach Abschluss des Kaufvertrages. 6. Das Eigenheim muss der Eigennutzung dienen. 7. Bei gleichen Voraussetzungen sind vorzuziehen: - ortsansässige Bewerber / Bewerberinnen, - Arbeitsplatz im Stadtgebiet, - früher wohnhaft im Stadtgebiet Diese Richtlinien finden nur Anwendung beim Verkauf von städtischen Grundstücken für die Bebauung mit Einfamilienhäusern. Zu Gunsten der Stadt Bornheim wird in dem jeweiligen Kaufvertrag ein durch Rückauflas- sungsvormerkung abgesichertes Rücktrittsrecht für den Fall aufgenommen, dass der Käu- fer/die Käuferin die in Ziff. 5 oder 6 enthaltenen Bedingungen nicht vollumfänglich erfüllt. Ein Wiederverkauf des erworbenen Grundstücks darf innerhalb von 5 Jahren nach Ab- schluss des Kaufvertrages nur im Einverständnis mit der Stadt Bornheim erfolgen. Zur Si- cherung dieses Anspruchs wird eine Rückauflassungsvormerkung in das Grundbuch einge- tragen. In Kraft seit 05.08.1999 durch Beschluss des Rates vom 05.08.1999

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 19.07.2024 Interkommunale, mobile Geschwindigkeitsmessungen Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, bitte berücksichtigen Sie den nachfolgenden Antrag für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Antrag: Der Bürgermeister wird mit der Prüfung beauftragt, ob eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen im Rhein-Sieg-Kreis in Bezug auf die mobile Überwachung des fließenden Verkehrs möglich ist. Dies mit dem Ziel, die Sicherheit auf unseren Straßen zu erhöhen. Der Bürgermeister wird des Weiteren beauftragt, dem Ausschuss eine Empfehlung zu einer möglichen Umsetzung vorzulegen und den Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss zu beteiligen. Begründung: Die Überwachung des fließenden Verkehrs ist Kreisordnungsbehörden und großen kreisangehörigen Kommunen vorbehalten. Inzwischen mehren sich Meldungen, wonach im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit die Möglichkeit besteht, mobile Geschwindigkeitskontrollen vorzunehmen, sofern die zusammenarbeitenden Kommunen zusammen mindestens 60.000 EinwohnerInnen aufweisen. Im rechtsrheinischen Rhein- Sieg-Kreis arbeiten bereits mehrere Kommunen, wie zum Beispiel Hennef, Niederkassel, Sankt Augustin und Siegburg an der Prüfung einer solchen Zusammenarbeit. Die Prüfung soll sich insbesondere auf den Erfahrungsaustausch mit bereits durchführenden Kommunen im RSK, einer Bewertung einer möglichen Übertragung auf die Stadt Bornheim sowie einer Kosten- / Nutzenübersicht erstrecken. Dem Ausschuss ist eine Empfehlung zu einer möglichen Umsetzung vorzulegen. Vor dem Hintergrund der steigenden subjektiven Wahrnehmung, dass aufgrund der begrenzten Ressourcenlage der Polizeibehörden zu wenig Verkehrsüberwachung stattfindet, möchten wir mit dieser Prüfung die Verkehrssicherheit in der Stadt Bornheim und der Nachbarkommunen, insbesondere für FußgängerInnen und Radfahrende, erhöhen. SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Des Weiteren möchten wir damit den vielen Beschwerden Rechnung tragen, dass in Wohngebieten, vor Schulen und Kitas und anderen neuralgischen Punkten deutlich zu schnell gefahren wird. Mit freundlichen Grüßen Anna Peters, Thomas Schmitz, Wilfried Hanft und Fraktion

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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim An den Vorsitzenden Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt Herrn Michael Söllheim In Kopie an Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Maria-Charlotte Koch Fraktionsvorsitzende Markus Hochgartz Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim.de www.gruene-bornheim.de Bornheim, 12. Juli 2024 Antrag -Heinrich Boell Ampeln zum40. Todestag Sehr geehrter Herr Söllheim, wir bitten den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Sport, Kultur und Ehrenamt am 10.09.2024 zu setzen. Antrag: 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt eine Silhouette, welche mit Heinrich Böll assoziiert wird (etwa das Barett) mindestens auf den Grünlichtern der Mertener Ampeln - besonders entlang des Wanderweges-, rechtzeitig zu seinem 40. Todestag zu installieren. 2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Kosten zu evaluieren und in den kommenden Haushalt 2025 einzuplanen. Sachverhalt: Am 16. Juli 2025 jährt sich der Todestag von Heinrich Böll zum 40. Mal. Zu diesem Jubiläum wollen wir sein literarisches Erbe in unserer Stadt ehren. Auch andere Städte in Nordrhein-Westfalen weisen auf lokale Besonderheiten hin. In Mönchengladbach sind Schützen zu sehen, im Ruhrgebiet Bergmänner, Wesel zeigt einen Esel und Bonn das Konterfei Beethovens. Die lokalisierten Symbole unterstreichen damit auch eine regionale Identität und Heimatgefühl. Laut der Straßenverkehrsordnung gelten auf Antrag Sondergenehmigungen, welche die Kommunen wohl erteilen können - basierend auf einem Erlass des NRW-Verkehrsministeriums aus dem Jahr 2019. Mit freundlichen Grüßen Martina Fuchs, Andrea Gesell, Maria Koch, Karl-Heinz Nauroth, Joachim Vieritz und die Fraktion Bündnis 90/die Grünen www.gruene-bornheim.de http://www.gruene-bornheim.de Beispiel des Baretts auf dem Flyer des Wanderweges:

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Jugendhilfeausschuss, Donnerstag, 19.01.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Umweltausschuss, Dienstag, 24.01.2012, - SITZUNG ENTFÄLLT - Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 25.01.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Donnerstag, 26.01.2012, - SITZUNG ENTFÄLLT - 18. Januar 2012 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 08.02.2012 und 07.03.2012, jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Der Bürgermeister der Stadt Bornheim nimmt die Berichter- stattung in den Medien zur "Ver- fassungsmäßigkeit der Bewer- tung von Grundstücken und Ge- bäuden durch die Finanzämter" zum Anlass, auf die rechtlichen Grundlagen für die Ermittlung der Grundsteuer hinzuweisen. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, inwieweit die Me- thode, die die Finanzämter bei der Ermittlung der Einheitswerte von Grundstücken und Gebäu- den anwenden, mit der Verfas- sung im Einklang steht oder ob der Gesetzgeber eine andere Be- wertungsmethode entwickeln muss. Das Verfahren ist unter dem Aktenzeichen 2 BvR 287/11 anhängig. Hausbesitzern, die sich die Mög- lichkeit offen halten wollten, die Grundsteuer des Jahres 2011 zu- rückzubekommen, wurde gera- ten, bis zum Jahresende 2011 ei- nen Antrag auf Aufhebung des Einheitswertes beim zuständi- gen Finanzamt zu stellen. Dies betraf aber nur die Grundstücks- eigentümer, die ihren Einheits- wertbescheid im Jahr 2007 oder später erhalten haben. Für die Grundsteuerzahler, die ihren Einheitswertbescheid vor dem Jahr 2007 erhalten haben, dürfte die vierjährige Festsetzungsver- jährung greifen, sodass sie kei- nen Antrag auf rückwirkende Aufhebung für das Jahr 2011 mehr stellen konnten. Einige Hausbesitzer haben Ende des Jahres 2011 bei der Stadt Bornheim Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einge- legt. Das Widerspruchsverfahren ist in Nordrhein-Westfalen jedoch mit den Gesetzen zum Bürokra- tieabbau (Bürokratieabbauge- setz I und II) weggefallen. Für die grundsätzlich mögliche Klage gegen den Grundsteuer- bescheid 2011 war die Monats- frist nach Bekanntgabe verstri- chen. Die Klage würde darüber hinaus nicht zum gewünschten Ziel führen. Die in Frage stehende Regelung fällt in die Zuständigkeit des Fi- nanzamtes - für Bornheim: des Finanzamtes St. Augustin, Hu- bert-Minz-Straße 10, 53575 Sankt Augustin -. Das Finanzamt St. Augustin setzt den Einheits- wert und den Grundsteuermess- betrag für ein Grundstück fest. Dieser Grundlagenbescheid ist für die Stadt Bornheim bei der Festsetzung der Grundsteuer bindend. Gegen einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid kann innerhalb eines Monats nach sei- ner Bekanntgabe Einspruch beim zuständigen Finanzamt eingelegt werden. Ist die Einspruchsfrist verstri- chen, so besteht die Möglichkeit beim Finanzamt, eine Neube- wertung des Grundstückes und des Gebäudes zu beantragen. Ei- ne Aktualisierung des Gebäude- wertes kann allerdings auch zu höheren Werten führen. Entspricht das Finanzamt St. Au- gustin dem Einspruch oder dem Antrag und ändert den Einheits- wert, so passt die Stadt Born- heim auch den Grundsteuerbe- scheid an den neuen Wert an. Diese Änderung geschieht von Amts wegen, das heißt ohne wei- teren Antrag des betroffenen Grundstückseigentümers. Sollte zuviel Grundsteuer gezahlt wor- den sein, wird diese erstattet oder verrechnet. Für die Zahlung der Grundsteuer vor einer Änderung des Einheits- werts bzw. des Grundsteuer- messbetrags durch das Finanz- amt, ist wichtig zu beachten, dass weder ein Einspruch gegen den Einheitswertbescheid noch eine Klage gegen den Grund- steuerbescheid aufschiebende Wirkung haben. Die festgesetzte Grundsteuer ist daher grundsätzlich - unabhän- gig von der Einlegung eines Ein- spruchs oder der Erhebung ei- ner Klage - pünktlich zu den Fäl- ligkeitsterminen zu entrichten. Hebt das Bundesverfassungsge- richt die angefochtenen Ein- heitswertbescheide wegen Nichtvereinbarkeit des Bewer- tungsverfahrens mit der Verfas- sung rückwirkend auf, wirkt dieses Urteil auch zurück auf die hierauf fußenden Grundsteuer- bescheide. Die Grundsteuer B ist ein wichti- ger Eckpfeiler im System der Kommunalfinanzen. Für die Stadt Bornheim machten diese Erträge in den letzten 2 Jahren rd. 15 % des Steueraufkom- mens und sogar rd. 11 % der ge- samten konsumtiven Erträge aus. Ohne diese Gelder ist die Fi- nanzierung vieler städtischer Aufgaben nicht möglich. Begleitende Veröffentlichung zu Grundsteuerbescheiden Bebauungsplan Me 02 in der Ortschaft Merten / 3. Änderung Aufgrund § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 08.12.2011 die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Be- bauungsplanes Me 02 in der Ortschaft Merten beschlossen. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren oh- ne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB auf- gestellt. Der Bereich der 3. Änderung umfasst einen Bereich zwischen Klo- sterstraße, Kirchstraße und Schottgasse. In gleicher Sitzung hat der Rat der Stadt Bornheim beschlossen, auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu ver- zichten und stattdessen bei der Bekanntmachung der Einleitung dar- auf hinzuweisen, dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von 4 Wochen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesent- lichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern kann. Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 26.01.2012 bis 22.02.2012 einschließlich über die allgemeinen Ziele und Zwecke so- wie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Me 02 in der Ortschaft Merten bei der Stadt- verwaltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtplanung und Grund- stücksneuordnung-, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr informieren und sich dazu äußern. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 30.12.2011 Stadt Bornheim In Vertretung gez. Schier, Erster Beigeordneter Aufstellungsbeschluss, Unterrichtung der Öffentlichkeit Bekanntmachung Für die größte Karnevalssit- zung in der Stadt Bornheim – den „Tollitätentreff“ – kön- nen noch Eintrittskarten er- worben werden. Der von der Stadt Bornheim or- ganisierte und ausgerichtete Tollitätentreff findet zum nun- mehr 44. Mal in der 800 Perso- nen fassenden Rheinhalle Her- sel am Dienstag, dem 7. Fe- bruar 2012, um 19:00 Uhr, statt. Die Karten können im Rathaus zum Stückpreis von 20 € erwor- ben werden. Ein sehr günstiger Preis, wenn man auf das tolle Programm blickt. Dies kann sich wirklich sehen und hören lassen: Einmarsch des Elferrates mit der Kapelle Snowbird, Einzug der Tollitä- ten. Folgende Programmpunk- te schließen sich an: Höppe- mötzjer, Kölsche Schutzmann, Wicky Junggeburth, De Huus- meister vom Bundesdaach, Jan van Werth, 3 Colonias, Botze- dresse und Querbeat. Ein besonderer Höhepunkt wird die Vorstellung der Born- heimer Tollitäten der Session 2011/2012 sein. Informationen zum Tollitäten- treff 2012 gibt es bei der Stadt- verwaltung Bornheim unter der Telefonnummer 02222/945- 212 (Frau Schumacher). SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bornheim für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Oktober 2011 (GV. NRW. S. 539), hat der Rat der Stadt Bornheim mit Beschluss vom __. __. ____ folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2012 und 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie einge- henden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächti- gungen enthält, wird im Ergebnisplan mit 2012 2013 Gesamtbetrag der Erträge auf 68.141.270 € 69.508.063 € Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 83.535.607 € 83.373.231 € im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 66.227.286 € 67.535.410 € Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 76.198.837 € 75.716.899 € Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 8.918.525 € 7.219.898 € Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 11.890.618 € 9.736.181 € festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 2012 2013 100.279 € 1.170.697 € festgesetzt. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszah- lungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 2012 2013 4.848.000 € 2.257.000 € festgesetzt. § 4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf 2012 2013 15.394.337 € 13.865.168 € festgesetzt. § 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dür- fen, wird auf 2012 2013 51.000.000 € 62.000.000 € festgesetzt. § 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind mit Hebesatzsatzung vom 11.06.2010 wie folgt festgesetzt worden: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 260 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 430 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 440 v. H. § 7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2022 wieder her- gestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen. § 8 Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen wird auf 100.000 € festgelegt; wobei Baumaß- nahmen unabhängig von ihrem Kostenvolumen einzeln auszuweisen sind. Die Wertgrenze nach § 14 Abs. 1 GemHVO NRW als Voraussetzung zur Veranschlagung von Inve- stitionsmaßnahmen im Haushaltsplan wird für Baumaßnahmen auf 100.000 € und für Anschaffun- gen auf 5.000 € festgelegt. Auszahlungserhöhungen um mehr als 10 %; mindestens aber um 25.000 € bei einer Einzelmaß- nahme gelten im Sinne des § 24 Abs. 2 GemHVO NRW als nicht nur geringfügig. Bekanntgabe des Entwurfs der Haushaltssatzung 2012 und 2013 mit Anlagen Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bornheim für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 liegt mit allen Anlagen während der Öffnungszeiten im Rathaus Bornheim, Zimmer 459, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, öffentlich zur Einsicht aus. Die Öffnungszeiten sind: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Der Bürgermeister hat den Entwurf der Haushaltssatzung dem Rat in der Sitzung vom 12.01.2012 vor- gelegt. Während der Dauer des Beratungsverfahrens besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme; das Beratungsverfahren endet voraussichtlich mit dem Beschluss des Rates über die Haushaltssatzung 2012 und 2013 in der Sitzung am 29.03.2012. Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können Einwohner oder Abgabepflichtige in der Zeit vom 19. Januar bis einschließlich 10. Februar 2012 beim Bürgermeister der Stadt Bornheim - Fachbereich 2 - Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Einwen- dungen erheben. Über die Einwendungen entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung. Bornheim, den 13.01.2012, gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Friedrich der Große - zum 300. Geburtstag Am 24. Januar 2012 jährt sich zum 300. Mal der Geburtstag Friedrich II. von Preußen, auch 'Friedrich der Große' oder der 'Alte Fritz' genannt. Seine Per- sönlichkeit findet noch heute sowohl Bewunderer/innen als auch Kritiker/innen. Der Referent lehrte als Profes- sor für Mittlere und Neuere Ge- schichte an der Universität Köln. Er hat zahlreiche Werke zur Geschichte der frühen Neu- zeit veröffentlicht, darunter die Biografie 'Friedrich der Große - der König und seine Zeit'. Vortrag im Wohnstift Beetho- ven in Bornheim. Referent ist Professor Dr. Johannes Ku- nisch. Do, 19.01.2012, 19-20:30 Uhr, Gebühr: gebührenfrei keine Anmeldung erforderlich Zu Besuch im Archiv der Stadt Bornheim Das Bornheimer Stadtarchiv be- wahrt nicht nur die Akten der Stadtverwaltung auf, sondern dokumentiert vielmehr auch die Geschichte und Entwicklung der Stadt Bornheim. Es verfügt neben den schriftlichen Über- lieferungen der Stadt und der Ortschaften (über 5.000 Ver- zeichnungseinheiten) über gro- ße Sammlungen zur Zeit- und Ortsgeschichte, einen mehr als 10.000 Exemplare großen Bil- derbestand, eine Zeitungsaus- schnittsammlung sowie eine Bi- bliothek. Treffpunkt: Bornheim, Rathaus, Stadtarchiv, Rathausstraße 2, Seiteneingang (am Parkplatz) Leitung: Christian Lonnemann Do, 26.01.2012, 18-19:30 Uhr, Gebühr: gebührenfrei Anmeldung wegen begrenzter Teilnehmerzahl erforderlich. Im Anschluss daran: Familienforschung - Der Weg zu den Wurzeln meiner Familie Vortrag im Bornheimer Rat- haus; R 904 Dozent: Dieter Schaefer Do, 26.01.2012, 19:30-21 Uhr, Gebühr: gebührenfrei keine Anmeldung erforderlich

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Bürgerbeteiligung“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 01.07.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Durch welche Änderungen und Weiterentwicklungen der Gremienarbeit der Stadt Bornheim ist die Bürgerbeteiligung seit der Kommunalwahl im Jahr 2020 verbessert worden? Antwort 1: In seiner konstituierenden Sitzung hat der Rat der Stadt Bornheim durch eine Änderung der Zu- ständigkeitsordnung dem Wunsch auf Bürgerbeteiligung und Teilhabe an kommunalen Entschei- dungen Rechnung getragen. Damit können die Einwohner Bornheims an der Gestaltung des ei- genen Lebensumfeldes und des Gemeinwesens aktiv mitarbeiten (§ 3 Abs. 11 Zuständigkeits- ordnung). Auch bei der Bildung der Fachausschüsse wurde diesem Leitgedanken Rechnung ge- tragen. Sowohl sachkundige Bürger als auch sachkundige Einwohner konnten in den ver- schiedensten Bereichen für die Arbeit in den Fachausschüssen gewonnen werden. In der laufenden Wahlperiode sind bereits mehrere Workshops und Arbeitsgruppen zu aktuellen Bornheimer Themen durchgeführt worden, die zu einer Verbesserung der Bürgerbeteiligung bei- getragen haben. Hier sind zu nennen: Erste Bürgerbeteiligungswerkstatt, Workshop Schwimmbad, Zukunftswerkstatt Walberberg, Mobilitätsforum / Bürgerwerkstatt Bahnhof Roisdorf. Frage 2: Welche Ergebnisse aus der Veranstaltung Bornheimer Beteiligungswerkstatt konnten bereits final umgesetzt werden? Antwort 2: In Bornheim findet nun eine bessere Information der Bürgerschaft und eine höhere Transparenz des Verwaltungshandeln statt. - Einführung der Citykey-App - Ausbau der Kommunikation in sozialen Medien (Insta-TV, Facebook) - Regelmäßige Information des Bürgermeisters zu aktuellen Themen über die städt. Homepa- ge oder im“ Wir Bornheimer“ Herrn Jörn Freynick - 2 - - Bürgerbeteiligung Mobilitätskonzept - Einwohnerversammlungen zur Windenergie, Rheinspange und Unterbringungen von Flücht- lingen - Bürgerschaftsversammlungen in allen 14 Bornheimer Ortschaften - Gemeinsame Ortsspaziergänge mit Bürgermeister und Ortsvorsteher - Einrichtung verschiedener „Runder Tische“ (Runder Tisch Kultur, Runder Tisch Radpendler- route) Frage 3: Einsetzung eines Beteiligungsrates oder Beschluss eines Beteiligungsbüros: Wann wurde ein Beteiligungsrat eingesetzt oder wann wurde der Vorschlag des Bürgermeisters für ein Beteili- gungsbüro beschlossen oder in den offiziellen Gremien diskutiert? Antwort 3: In den Beratungen zum Doppelhaushalt 2023 / 2024 konnte keine Einigung über die Einrichtung einer Stelle zur Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung durch Etablierung eines Beteiligungsra- tes und Einrichtung eines Bürgerbüros erzielt werden. Vor diesem Hintergrund wurden mit den vorhandenen Mitteln Beteiligungsformate realisiert, die weder einen Beteiligungsrat, noch ein Beteiligungsbüro erfordern. Die Umsetzung erfolgte unter Einbeziehung vorhandener Stakehol- der der Stadtverwaltung projektbezogen im Rahmen einer Matrixorganisation. Frage 4: Wie viele Gespräche haben während der bisherigen Amtszeit zwischen dem Bürgermeister und den Gewerbevereinen Bornheim, Hersel und Roisdorf stattgefunden? Wie viele Gespräche ha- ben während der bisherigen Amtszeit zwischen dem Bürgermeister und der Initiative Parents for Future stattgefunden? Antwort 4: Der Bürgermeister hat mit folgenden Gewerbevereinen, Unternehmerkreisen und Interessenge- meinschaften Gespräche geführt und an deren Netzwerk-Veranstaltung teilgenommen. Gewerbeverein Bornheim: Zwei Gespräche mit dem Vorstand zur Abstimmung aktueller Themen. Grußwort und Austausch zur Gewerbeschau 2021, 2022. Gewerbeverein Roisdorf: Gespräch mit den Mitgliedern bei der Mitgliederversammlung 2021. Grußwort und Austausch zur Eröffnung des Roisdorfer Gewerbefestes im Brunnenpark 2022. Interessengemeinschaft Hersel: Eröffnung und Austausch bei der Veranstaltung Herseler Herbst 2022, 2023 sowie ankündigende Pressekonferenz. Der Bürgermeister nimmt weiterhin regelmäßig an den Unternehmerfrühstücken und Veranstal- tungen des Bornheimer Unternehmerkreises teil. Ebenfalls findet auf Einladung des Bürgermeis- ters jährlich ein Gespräch mit den Bornheimer Landwirtinnen und Landwirten statt, mit dem Ziel, gemeinsam produktive Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft zu schaffen und zu erhalten. In regelmäßigen Unternehmensbesuchen lässt sich der Bürgermeister über die aktuellen Heraus- forderungen informieren und stimmt Projekte und Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft ab. Darüber hinaus steht der Wirtschaftsförderer der Stadt Bornheim im regelmäßigen Austausch mit der Vorsitzenden/den Vorsitzenden der Gewerbevereine, Unternehmerkreise und Interessenge- meinschaften, berät diese und informiert den Bürgermeister über bedeutende Entwicklungen und Projekte. In der bisherigen Amtszeit des Bürgermeisters haben auf deren Wunsch regelmäßige Gespräche mit den Organisationen Parents for Future und Fridays for Future stattgefunden. Frage 5: Wie viele Bürgerentscheide und Bürgerbefragungen haben in dieser Legislaturperiode stattge- funden? - 3 - Antwort 5: Bisher hat kein Bürgerentscheid stattgefunden. Bürgerbefragungen: 2021 Nutzung des Hallenfreizeitbades. 2023 Online Ideenmelder zum Mobilitätskonzept Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Bürgerbeteiligung“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 01.07.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Durch welche Änderungen und Weiterentwicklungen der Gremienarbeit der Stadt Bornheim ist die Bürgerbeteiligung seit der Kommunalwahl im Jahr 2020 verbessert worden? Antwort 1: In seiner konstituierenden Sitzung hat der Rat der Stadt Bornheim durch eine Änderung der Zu- ständigkeitsordnung dem Wunsch auf Bürgerbeteiligung und Teilhabe an kommunalen Entschei- dungen Rechnung getragen. Damit können die Einwohner Bornheims an der Gestaltung des ei- genen Lebensumfeldes und des Gemeinwesens aktiv mitarbeiten (§ 3 Abs. 11 Zuständigkeits- ordnung). Auch bei der Bildung der Fachausschüsse wurde diesem Leitgedanken Rechnung ge- tragen. Sowohl sachkundige Bürger als auch sachkundige Einwohner konnten in den ver- schiedensten Bereichen für die Arbeit in den Fachausschüssen gewonnen werden. In der laufenden Wahlperiode sind bereits mehrere Workshops und Arbeitsgruppen zu aktuellen Bornheimer Themen durchgeführt worden, die zu einer Verbesserung der Bürgerbeteiligung bei- getragen haben. Hier sind zu nennen: Erste Bürgerbeteiligungswerkstatt, Workshop Schwimmbad, Zukunftswerkstatt Walberberg, Mobilitätsforum / Bürgerwerkstatt Bahnhof Roisdorf. Frage 2: Welche Ergebnisse aus der Veranstaltung Bornheimer Beteiligungswerkstatt konnten bereits final umgesetzt werden? Antwort 2: In Bornheim findet nun eine bessere Information der Bürgerschaft und eine höhere Transparenz des Verwaltungshandeln statt. - Einführung der Citykey-App - Ausbau der Kommunikation in sozialen Medien (Insta-TV, Facebook) - Regelmäßige Information des Bürgermeisters zu aktuellen Themen über die städt. Homepa- ge oder im“ Wir Bornheimer“ Herrn Jörn Freynick - 2 - - Bürgerbeteiligung Mobilitätskonzept - Einwohnerversammlungen zur Windenergie, Rheinspange und Unterbringungen von Flücht- lingen - Bürgerschaftsversammlungen in allen 14 Bornheimer Ortschaften - Gemeinsame Ortsspaziergänge mit Bürgermeister und Ortsvorsteher - Einrichtung verschiedener „Runder Tische“ (Runder Tisch Kultur, Runder Tisch Radpendler- route) Frage 3: Einsetzung eines Beteiligungsrates oder Beschluss eines Beteiligungsbüros: Wann wurde ein Beteiligungsrat eingesetzt oder wann wurde der Vorschlag des Bürgermeisters für ein Beteili- gungsbüro beschlossen oder in den offiziellen Gremien diskutiert? Antwort 3: In den Beratungen zum Doppelhaushalt 2023 / 2024 konnte keine Einigung über die Einrichtung einer Stelle zur Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung durch Etablierung eines Beteiligungsra- tes und Einrichtung eines Bürgerbüros erzielt werden. Vor diesem Hintergrund wurden mit den vorhandenen Mitteln Beteiligungsformate realisiert, die weder einen Beteiligungsrat, noch ein Beteiligungsbüro erfordern. Die Umsetzung erfolgte unter Einbeziehung vorhandener Stakehol- der der Stadtverwaltung projektbezogen im Rahmen einer Matrixorganisation. Frage 4: Wie viele Gespräche haben während der bisherigen Amtszeit zwischen dem Bürgermeister und den Gewerbevereinen Bornheim, Hersel und Roisdorf stattgefunden? Wie viele Gespräche ha- ben während der bisherigen Amtszeit zwischen dem Bürgermeister und der Initiative Parents for Future stattgefunden? Antwort 4: Der Bürgermeister hat mit folgenden Gewerbevereinen, Unternehmerkreisen und Interessenge- meinschaften Gespräche geführt und an deren Netzwerk-Veranstaltung teilgenommen. Gewerbeverein Bornheim: Zwei Gespräche mit dem Vorstand zur Abstimmung aktueller Themen. Grußwort und Austausch zur Gewerbeschau 2021, 2022. Gewerbeverein Roisdorf: Gespräch mit den Mitgliedern bei der Mitgliederversammlung 2021. Grußwort und Austausch zur Eröffnung des Roisdorfer Gewerbefestes im Brunnenpark 2022. Interessengemeinschaft Hersel: Eröffnung und Austausch bei der Veranstaltung Herseler Herbst 2022, 2023 sowie ankündigende Pressekonferenz. Der Bürgermeister nimmt weiterhin regelmäßig an den Unternehmerfrühstücken und Veranstal- tungen des Bornheimer Unternehmerkreises teil. Ebenfalls findet auf Einladung des Bürgermeis- ters jährlich ein Gespräch mit den Bornheimer Landwirtinnen und Landwirten statt, mit dem Ziel, gemeinsam produktive Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft zu schaffen und zu erhalten. In regelmäßigen Unternehmensbesuchen lässt sich der Bürgermeister über die aktuellen Heraus- forderungen informieren und stimmt Projekte und Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft ab. Darüber hinaus steht der Wirtschaftsförderer der Stadt Bornheim im regelmäßigen Austausch mit der Vorsitzenden/den Vorsitzenden der Gewerbevereine, Unternehmerkreise und Interessenge- meinschaften, berät diese und informiert den Bürgermeister über bedeutende Entwicklungen und Projekte. In der bisherigen Amtszeit des Bürgermeisters haben auf deren Wunsch regelmäßige Gespräche mit den Organisationen Parents for Future und Fridays for Future stattgefunden. Frage 5: Wie viele Bürgerentscheide und Bürgerbefragungen haben in dieser Legislaturperiode stattge- funden? - 3 - Antwort 5: Bisher hat kein Bürgerentscheid stattgefunden. Bürgerbefragungen: 2021 Nutzung des Hallenfreizeitbades. 2023 Online Ideenmelder zum Mobilitätskonzept Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 8. August 2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Reduktion der finanziellen Zuweisungen durch das Land für die Stadt Born- heim 2025 Sehr geehrter Herr Kabon, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 05.08.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist die Reduzierung der Landesmittel für 2025 um ca. 4,1 Mio. Euro im aktuellen Haushaltsent- wurf 2025/2026 schon berücksichtigt? Antwort: Die Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 (GFG 2025) – basierend auf den Eckpunkten zum GFG 2025 – wurde seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD) am 1. August 2024 zur Verfügung gestellt. Der Haushaltsentwurf der Stadt Bornheim für die Haushaltsjahre 2025/2026 wurde in der Sitzung des Rates am 4. Juli 2024 eingebracht. Eine Berücksichtigung war daher nicht möglich. Frage 2: Wenn eine Reduzierung der Landesmittel im Haushalt 2025/2026 berücksichtigt ist, um wieviel reduziert ist der Anteil der Landesmittel im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 und das Jahr 2026 im Vergleich zu 2024? Antwort: Die Verschlechterungen bei den finanziellen Zuweisungen vom Land sind im Wesentlichen auf die Schlüsselzuweisungen zurückzuführen. Diese bleiben um rd. 4,7 Mio. Euro in 2025 und rd. 5 Mio. Euro in 2026 gegenüber den Ansätzen im Haushaltsentwurf 2025/2026 zurück. Herrn Matthias Kabon - 2 - Frage 3: Wenn die Reduktion noch nicht im Haushaltsentwurf 2025/2026 berücksichtigt ist, wann erfolgt dies und in welcher Höhe werden dann die Landesmittel im Jahr 2026 im Haushaltsentwurf be- rücksichtigt? Antwort: Veränderungen zum eingebrachten Haushaltsentwurf 2025/2026 erfolgen über den sogenannten Veränderungsnachweis. Dieser wird im weiteren Verlauf des Haushaltsplanungsprozesses er- stellt und zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 9. Oktober 2024 aufbereitet. Die Erkenntnisse aus der vorliegenden Arbeitskreisrechnung bilden die Grundlage für die erfor- derlichen Anpassungen in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029. Frage 4: Welche Sparvorschläge macht der Bürgermeister, damit die Reduktion der Landesmittel für 2025 nicht zu einer unverhältnismäßigen Erhöhung (über den beschlossenen Inflationsausgleich) der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer in Bornheim führt? Antwort: Angesichts des Wegfalls der Bilanzierungshilfen, des stagnierenden Gemeindeanteils an der Ein- kommensteuer, eines deutlichen Anstiegs der Sach- und Personalkosten sowie der aktuellen Zinssituation bleibt die Konsolidierung der städtischen Finanzen oberstes Gebot. Alle zur Verfügung stehenden Konsolidierungsmaßnahmen – ertrags- und aufwandsseitig – sind hierbei einzubeziehen. In den Sitzungen des Arbeitskreises Finanzen sollen mögliche Maßnahmen gemeinsam mit den Fraktionen identifiziert und zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss aufbereitet werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 8. August 2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Reduktion der finanziellen Zuweisungen durch das Land für die Stadt Born- heim 2025 Sehr geehrter Herr Kabon, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 05.08.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist die Reduzierung der Landesmittel für 2025 um ca. 4,1 Mio. Euro im aktuellen Haushaltsent- wurf 2025/2026 schon berücksichtigt? Antwort: Die Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 (GFG 2025) – basierend auf den Eckpunkten zum GFG 2025 – wurde seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD) am 1. August 2024 zur Verfügung gestellt. Der Haushaltsentwurf der Stadt Bornheim für die Haushaltsjahre 2025/2026 wurde in der Sitzung des Rates am 4. Juli 2024 eingebracht. Eine Berücksichtigung war daher nicht möglich. Frage 2: Wenn eine Reduzierung der Landesmittel im Haushalt 2025/2026 berücksichtigt ist, um wieviel reduziert ist der Anteil der Landesmittel im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 und das Jahr 2026 im Vergleich zu 2024? Antwort: Die Verschlechterungen bei den finanziellen Zuweisungen vom Land sind im Wesentlichen auf die Schlüsselzuweisungen zurückzuführen. Diese bleiben um rd. 4,7 Mio. Euro in 2025 und rd. 5 Mio. Euro in 2026 gegenüber den Ansätzen im Haushaltsentwurf 2025/2026 zurück. Herrn Matthias Kabon - 2 - Frage 3: Wenn die Reduktion noch nicht im Haushaltsentwurf 2025/2026 berücksichtigt ist, wann erfolgt dies und in welcher Höhe werden dann die Landesmittel im Jahr 2026 im Haushaltsentwurf be- rücksichtigt? Antwort: Veränderungen zum eingebrachten Haushaltsentwurf 2025/2026 erfolgen über den sogenannten Veränderungsnachweis. Dieser wird im weiteren Verlauf des Haushaltsplanungsprozesses er- stellt und zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 9. Oktober 2024 aufbereitet. Die Erkenntnisse aus der vorliegenden Arbeitskreisrechnung bilden die Grundlage für die erfor- derlichen Anpassungen in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029. Frage 4: Welche Sparvorschläge macht der Bürgermeister, damit die Reduktion der Landesmittel für 2025 nicht zu einer unverhältnismäßigen Erhöhung (über den beschlossenen Inflationsausgleich) der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer in Bornheim führt? Antwort: Angesichts des Wegfalls der Bilanzierungshilfen, des stagnierenden Gemeindeanteils an der Ein- kommensteuer, eines deutlichen Anstiegs der Sach- und Personalkosten sowie der aktuellen Zinssituation bleibt die Konsolidierung der städtischen Finanzen oberstes Gebot. Alle zur Verfügung stehenden Konsolidierungsmaßnahmen – ertrags- und aufwandsseitig – sind hierbei einzubeziehen. In den Sitzungen des Arbeitskreises Finanzen sollen mögliche Maßnahmen gemeinsam mit den Fraktionen identifiziert und zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss aufbereitet werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Einfach. Politik. Machen. www.einfach-politik-machen.de UWG – Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Stadt Bornheim Herr Bürgermeister Becker Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 07.08.2024 Große Anfrage nach § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung Rat zu Szenarien für die Nutzung von nicht benötigten Gebäudeteilen im geplanten Neubau der der Heinrich-Böll- Gesamtschule im Neubaugebiet ME18 Sehr geehrter Bürgermeister Becker, im Zuge der Beratungen und des Beschlusses zum Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule haben sich nicht nur die rapide gestiegenen Bau- und Zinskosten verändert. Der Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen betont deutlich, dass bei der Planung die Funktionalität eines Gebäudes im Vordergrund stehen sollte. Auch in den umliegenden Kommunen wie Wesseling und Swisttal haben sich Veränderungen ergeben. So hat die Stadt Wesseling beschlossen, ab 2027 ebenfalls eine Gesamtschule zu eröffnen. Derzeit müssen Wesselinger Schülerinnen und Schüler nach dem Schulgesetz des Landes NRW nach den gleichen Kriterien wie Bornheimer Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, da es bisher diese Schulform in Wesseling nicht gibt. Dies führt zu einem zukünftig deutlich geringeren Bedarf an der bisher geplanten fünfzügigen Heinrich-Böll-Gesamtschule. In diesem Rahmen bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Reduzierung der Zügigkeit: Wenn die fünfzügig geplante Heinrich-Böll- Gesamtschule in eine vierzügige Gesamtschule überführt wird, welche Flächen werden dann nicht mehr benötigt? Bitte differenzieren Sie hierbei zwischen Differenzierungsräumen, Klassenräumen und allgemeinen Flächen. 2. Nutzungskonzepte: Welche konkreten Ideen und Szenarien hat die Verwaltung bisher eruiert, um diese freiwerdenden Flächen einer anderen sinnvollen Nutzung zuzuführen? 3. Flächenoptimierung: Welche Flächen könnten an anderer Stelle gegebenenfalls abgemietet, verkauft oder einer anderen Nutzung zugeführt werden? Mit freundlichen Grüßen Josef Müller, Manuel van Eikelen, Dirk König und die Fraktion der UWG UWG - Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Fraktionsvorsitzender: Dirk König Tel.: 0163-3563644 kontakt@uwg-bornheim.de www.uwg-bornheim.de Fraktionsgeschäftsstelle: Servatiusweg 19 - 53332 Bornheim mailto:kontakt@uwg-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/ Einfach. Politik. Machen. www.einfach-politik-machen.de UWG – Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Stadt Bornheim Herr Bürgermeister Becker Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 07.08.2024 Große Anfrage nach § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung Rat zu Szenarien für die Nutzung von nicht benötigten Gebäudeteilen im geplanten Neubau der der Heinrich-Böll- Gesamtschule im Neubaugebiet ME18 Sehr geehrter Bürgermeister Becker, im Zuge der Beratungen und des Beschlusses zum Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule haben sich nicht nur die rapide gestiegenen Bau- und Zinskosten verändert. Der Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen betont deutlich, dass bei der Planung die Funktionalität eines Gebäudes im Vordergrund stehen sollte. Auch in den umliegenden Kommunen wie Wesseling und Swisttal haben sich Veränderungen ergeben. So hat die Stadt Wesseling beschlossen, ab 2027 ebenfalls eine Gesamtschule zu eröffnen. Derzeit müssen Wesselinger Schülerinnen und Schüler nach dem Schulgesetz des Landes NRW nach den gleichen Kriterien wie Bornheimer Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, da es bisher diese Schulform in Wesseling nicht gibt. Dies führt zu einem zukünftig deutlich geringeren Bedarf an der bisher geplanten fünfzügigen Heinrich-Böll-Gesamtschule. In diesem Rahmen bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Reduzierung der Zügigkeit: Wenn die fünfzügig geplante Heinrich-Böll- Gesamtschule in eine vierzügige Gesamtschule überführt wird, welche Flächen werden dann nicht mehr benötigt? Bitte differenzieren Sie hierbei zwischen Differenzierungsräumen, Klassenräumen und allgemeinen Flächen. 2. Nutzungskonzepte: Welche konkreten Ideen und Szenarien hat die Verwaltung bisher eruiert, um diese freiwerdenden Flächen einer anderen sinnvollen Nutzung zuzuführen? 3. Flächenoptimierung: Welche Flächen könnten an anderer Stelle gegebenenfalls abgemietet, verkauft oder einer anderen Nutzung zugeführt werden? Mit freundlichen Grüßen Josef Müller, Manuel van Eikelen, Dirk König und die Fraktion der UWG UWG - Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Fraktionsvorsitzender: Dirk König Tel.: 0163-3563644 kontakt@uwg-bornheim.de www.uwg-bornheim.de Fraktionsgeschäftsstelle: Servatiusweg 19 - 53332 Bornheim mailto:kontakt@uwg-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim An Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 25.07.2024 Verbleibende Investitionstätigkeiten im Haushaltsplan 2024 Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, in der Ratsvorlage 148/2024, nebst Ergänzungsvorlagen, Stand März 2024, wurde dem Rat die Summe von 89 Mio.€ unterbreitet, die zur Umsetzung von Investitionstätigkeiten für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung steht. Nach Berücksichtigung der Investitionen in Zusammenhang mit der Wohnraumbeschaffung für flüchtende Menschen und dem Erwerb der Immobilie in Kardorf für ein technisches Rathaus verbleiben Ermächtigungen in Höhe von ca. 50 Mio. € für weitere Investitionsprojekte. Zu berücksichtigen sind ferner die bilanziellen Abschreibungen. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand der tatsächlich noch zur Verfügung stehenden Investitionsmittel für die verbleibenden 5 Monate im Jahr 2024? 2. Welche Überlegungen wurden seitens der Verwaltung getätigt in Bezug auf die Priorisierung von Maßnahmen, die mit den Investitionsmitteln umgesetzt werden sollen? 3. Wie ist der Sachstand einschließlich der im Raum stehenden Kostenangaben für jene Investitionsprojekte, die dem Rat in Form einer Liste übermittelt wurden? Auch was den laufenden Bauprozess und den laufenden Planungsprozess angeht. 4. Können ggf. Maßnahmen von dieser Investitionsliste gestrichen/geschoben werden (z.B. die mit Planungsbeginn gekennzeichneten Projekte). Müssen neue Projekte aufgenommen werden; und wenn ja, welche? 5. Betrachtet die Verwaltung die jetzt zur Verfügung stehenden Investitionsmittel als ausreichend, oder lässt sich andererseits eine Tendenz erkennen, die eine Übertragung von Finanzmitteln in den nächsten Haushalt erforderlich macht? SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Für die Beantwortung herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Wilfried Hanft, Anna Peters und Fraktion SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim An Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 25.07.2024 Verbleibende Investitionstätigkeiten im Haushaltsplan 2024 Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, in der Ratsvorlage 148/2024, nebst Ergänzungsvorlagen, Stand März 2024, wurde dem Rat die Summe von 89 Mio.€ unterbreitet, die zur Umsetzung von Investitionstätigkeiten für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung steht. Nach Berücksichtigung der Investitionen in Zusammenhang mit der Wohnraumbeschaffung für flüchtende Menschen und dem Erwerb der Immobilie in Kardorf für ein technisches Rathaus verbleiben Ermächtigungen in Höhe von ca. 50 Mio. € für weitere Investitionsprojekte. Zu berücksichtigen sind ferner die bilanziellen Abschreibungen. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand der tatsächlich noch zur Verfügung stehenden Investitionsmittel für die verbleibenden 5 Monate im Jahr 2024? 2. Welche Überlegungen wurden seitens der Verwaltung getätigt in Bezug auf die Priorisierung von Maßnahmen, die mit den Investitionsmitteln umgesetzt werden sollen? 3. Wie ist der Sachstand einschließlich der im Raum stehenden Kostenangaben für jene Investitionsprojekte, die dem Rat in Form einer Liste übermittelt wurden? Auch was den laufenden Bauprozess und den laufenden Planungsprozess angeht. 4. Können ggf. Maßnahmen von dieser Investitionsliste gestrichen/geschoben werden (z.B. die mit Planungsbeginn gekennzeichneten Projekte). Müssen neue Projekte aufgenommen werden; und wenn ja, welche? 5. Betrachtet die Verwaltung die jetzt zur Verfügung stehenden Investitionsmittel als ausreichend, oder lässt sich andererseits eine Tendenz erkennen, die eine Übertragung von Finanzmitteln in den nächsten Haushalt erforderlich macht? SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Für die Beantwortung herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Wilfried Hanft, Anna Peters und Fraktion

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Einfach. Politik. Machen. www.einfach-politik-machen.de UWG – Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Stadt Bornheim Herr Bürgermeister Becker Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 08.08.2024 Große Anfrage nach § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung Rat zum Stand des beschlossenen Gebäude-/ Raumnutzungskonzeptes für städtische Gebäude Sehr geehrter Bürgermeister Becker, bereits zum Haushalt 2021/2022 als auch 2023/2024 wurde ein federführend von der UWG beantragtes und von allen Fraktionen unterstütztes Büroraum-/ Flächenbedarfs- und Nutzungskonzept für die städtischen Gebäudeflächen im Eigentum sowie der angemieteten Flächen beschlossen. Dies ist wichtig, da es immer wieder Vorlagen zu Gebäudeankäufen, - anmietungen oder Mietverlängerungen mit einem erheblichen finanziellen Ausmaß kommt. Zuletzt als ein langjähriger Mietvertrag der Verwaltung verlängert wurde, obwohl gleichzeitig der Ankauf des technischen Rathauses mit weiteren Potentialflächen absehbar war. Aus diesem Konzept soll auf der einen Seite u. a. hervorgehen, welche Gebäude die Verwaltung, bzw. der Konzern „Stadt Bornheim“ (inkl. Städtischer Eigenbetriebe und mehrheitlich gehaltener Gesellschaften) aktuell für welche Aufgaben in welchem Umfang (Nutzfläche, Bürofläche, etc.) nutzt. Auf der anderen Seite sollte dargelegt werden, wie viele Mitarbeiter der Verwaltung einen Arbeitsplatz in welchem zeitlichen Umfang, unter den Erfordernissen der spezifischen Aufgabe benötigen. Auch die Anzahl der Teilzeitstellen, Telearbeits-/ Home-Office-vereinbarungen, Außendiensttätigkeiten und weiteren Merkmalen, durch die es zur Reduzierung von Schreibtischen/Arbeitsplätzen kommt, sollten sich darin auch mit einer möglichen flexiblen Arbeitsplatzgestaltung widerspiegeln. Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Schritte hat die Verwaltung dazu seit Beschluss im Jahr 2021 unternommen? 2. Wann soll dieses Konzept dem Rat vorgelegt werden? 3. Wie kann bei weiteren Anmietungen, Mietvertragsverlängerungen sowie Zukäufen sichergestellt werden, dass die bestehenden Räumlichkeiten zuvor auf eine Nutzung geprüft werden, die den Kauf / Anmietung ggf. obsolet machen? Mit freundlichen Grüßen Dirk König und die Fraktion der UWG UWG - Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Fraktionsvorsitzender: Dirk König Tel.: 0163-3563644 kontakt@uwg-bornheim.de www.uwg-bornheim.de Fraktionsgeschäftsstelle: Servatiusweg 19 - 53332 Bornheim mailto:kontakt@uwg-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/

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