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20. Januar 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Einwohnerversammlung zum Bebauungsplan Se 21 in der Ortschaft Sechtem Mittwoch, 20.01.2016, 18.30 Uhr, Pfarrheim Sechtem, Wiener Straße 2a, 53332 Bornheim-Sechtem Umweltausschuss Donnerstag, 21.01.2016, 18 Uhr Stadtrat Dienstag, 26.01.2016, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 27.01.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden Hotlline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 901, am 21. Januar 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 2500 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Gemäß § 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung geben wir hiermit Folgendes bekannt: 1. Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner 69. Sitzung/Wahl- periode 2014/2019 am 05.11.2015 in öffentlicher Sitzung auf Empfehlung des Betriebsausschusses vom 27.10.2015 fol- genden Beschluss gefasst: Der geprüfte Jahresabschluss des Wasserwerkes zum 31.12.2014 wird - mit einer Bilanzsumme von 25.416.431,44 EUR und - mit einem Jahresgewinn von 357.356,57 EUR festge- stellt. Von dem festgestellten Jahresgewinn sind 357.356,57 EUR als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt abzuführen. Der Lagebericht 2014 wird festgestellt. Dem Betriebsaus- schuss wird für das Jahr 2014 Entlastung erteilt. 2. Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Nordrhein-Westfalen Prüfungsvermerk: Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebs Wasserwerk der Stadt Bornheim. Zur Durchführung der Jahresabschlussprü- fung zum 31.12.2014 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft BDO AG, Bonn, bedient. Diese hat mit Datum vom 21.10.2015 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers an das Wasser- werk der Stadt Bornheim: Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ge- winn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbezie- hung der Buchführung und den Lagebericht des Wasser- werks der Stadt Bornheim, Bornheim, für das Wirtschafts- jahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vor- schriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbe- triebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jah- resabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Un- richtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirt- schaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rah- men der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungsle- gungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lage- bericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilan- zierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lage- berichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung ge- wonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landes- rechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestim- mungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch- lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insge- samt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick- lung zutreffend dar.“ Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft BDO AG ausgewertet und eine Analyse an- hand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu fol- gendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird voll- inhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Ver- ordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den 17.12.2015 GPA NRW Im Auftrag Wilma Wiegand Siegel 3. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht des Wasserwerks der Stadt Bornheim liegen zur Einsicht im Rathaus Bornheim, Rathausstr. 2, Zimmer 457, bereit. Bornheim, den 07.01.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler (Erster Betriebsleiter) gez. Ralf Cugaly (kaufmännischer Betriebsleiter) gez. Manfred Schier (technischer Betriebsleiter) Öffentliche Bekanntmachung des Wasserwerks der Stadt Bornheim, die Betriebsleitung Öffentliche Bekanntmachung der Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Das durch den Flurbereinigungsbeschluss vom 03.09.2010 festge- stellte Flurbereinigungsgebiet Bornheim-Roisdorf ist bisher durch den 1. Änderungsbeschluss gemäß § 8 Abs. 1 des Flurbereini- gungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), geändert worden. Mit dem 1. Änderungsbeschluss wurde das nachfolgend aufgeführte Grundstück zum Flurbereinigungs- gebiet Bornheim-Roisdorf zugezogen und auch insoweit die Flur- bereinigung angeordnet: Regierungsbezirk Köln, Rhein-Sieg-Kreis, Stadt Bornheim, Gemarkung Roisdorf Flur 22, Flurstück 114 Rechte an den vorstehenden Grundstücken, die aus dem Grund- buch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereini- gungsverfahren berechtigen, sind nach § 14 Abs. 1 FlurbG inner- halb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (schriftlich) bei der Bezirksregierung Köln, 50606 Köln, oder (persönlich) bei der Bezirksregierung Köln, Zim- mer 347, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln, anzumelden. Zu diesen Rechten gehören z.B. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grund- stücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken be- schränken. Auf Verlangen der Bezirksregierung hat der Anmel- dende sein Recht innerhalb einer von der Flurbereinigungsbehör- de zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Beteiligung. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewie- sen, so kann die Bezirksregierung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen nach § 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen. Der Inhaber eines der bezeichneten Rechte muss nach § 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Frist- ablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zu- erst in Lauf gesetzt worden ist. Im Auftrag gez. L.S. Frings-Schäfer, Regierungsdirektorin Hinweis: Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln: http://www.bezreg- koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/33_flurbereinigungsverfah- ren/index.html Bezirksregierung Köln 50667 Köln, den 14.12.2015 Dezernat 33 – Ländl. Entwicklung, Bodenordnung Zeughausstr. 2-10 Flurbereinigung Bornheim-Roisdorf Tel.: 0221/147-2033 Az. 33.44–5 10 01 -

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2. März 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Kinder- und Jugendparlament Mittwoch, 02.03.2016, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 03.03.2016, 18 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Mittwoch, 09.03.2016, 18 Uhr Einwohnerversammlung zu den Bebauungsplänen „He 30“ und „He 31“ Mittwoch, 09.03.2016, 18.30 Uhr, in der Herseler-Werth- Schule, Rheinstraße 166, 53332 Bornheim-Hersel Verbandsversammlung des Wasserverbands Dickopsbach Donnerstag, 10.03.2016, 11 Uhr, im Büro des Bürgermeisters, Zimmer 308, Rathaus Bornheim Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 10.03.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden Hotlline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 901, am 17. März 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 2500 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Gemeinsam geht es dem wilden Müll an den Kragen. Unter dem neuen Motto „Bornheim putzt sich raus“ ruft die Stadt Bornheim zur Teilnahme an der diesjährigen Umweltsäuberungsaktion auf, die an den beiden Samstagen 5. und 12. März 2016 stattfin- det. Wer mitanpacken und das Stadtbild verschönern möchte, meldet sich bei Manuela Domschat vom Umwelt- und Grünflä- chenamt unter 02222/945-307 oder manuela.domschat@stadt- bornheim.de. Neben den Schulklassen, Kindergärten, Vereinen, Parteien und Bürgergruppen, die jedes Jahr mitwirken, können auch Einzel- personen teilnehmen. Wer sich darüber hinaus auch außerhalb der Aktion um die Sauberkeit von Flächen im Stadtgebiet küm- mern möchte, setzt sich ebenfalls mit Manuela Domschat in Ver- bindung. „Müll gibt es überall und leider mit steigender Tendenz. Helfen Sie daher mit, unsere Stadt herauszuputzen. Dadurch wird nicht nur unser Stadtbild verschönert, sondern wir schützen auch unsere Natur und Landschaft“, wirbt Bürgermeister Wolfgang Henseler für die Kampagne. Organisiert und koordiniert wird die Aktion vom städtischen Umwelt- und Grünflächenamt. Unterstützung gibt es vom Tech- nischen Hilfswerk und dem Stadtbetrieb Bornheim, die sich um Abtransport und Müllentsorgung kümmern. Bereits zum 44. Mal, seit 1972, findet die Aktion in Bornheim statt. Neu ist dieses Jahr neben dem Motto auch die Einbindung in eine kreisweite Aktionswoche. Diese unterstützt auch die Rhein-Sieg-Abfall- wirtschaftsgesellschaft (RSAG), die mit verschiedenen Plakat- motiven in den Kommunen auf die Vermüllung unseres Lebens- raums aufmerksam macht. Müllsammel-Aktion als Auftakt einer großen Bornheimer Umweltkampagne Außerdem bildet die diesjährige Müllsammel-Aktion den Auf- takt zu einer großen Bornheimer Umweltkampagne, die lang- fristig für ein noch schöneres Ortsbild und die Beseitigung von „Dreckecken“ sorgen soll. So sind verschiedene Aktionen in der Überlegung, bei denen neben den Ortsvorstehern z.B. auch Ju- gendliche und Senioren eingebunden werden sollen. Denkbar ist z.B. ein Wettbewerb für Jugendliche mit dem Ziel, aufmerksamkeitsstarke Aufkleber-Motive für Papierkörbe und Elektrokästen zu entwerfen. Darüber hinaus sollen Kinder und Jugendliche unter Anleitung öffentliche Wände und Flächen z.B. in Unterführungen und auf Schaltschränken gezielt und hoch- wertig gestalten, um unerwünschte Graffitis zu vermeiden. Be- reits jetzt läuft über das Jugendamt ein Projekt zur Gestaltung der Unterführung an der Adenauerallee. Auch sollen besonders schön gepflegte Flächen der „Grün- flächenpaten“ prämiert werden. Außerdem sind noch weitere Aktionen geplant, um Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, sich aktiv und kreativ einzubringen und das Stadtbild in Born- heim noch zu verschönern. „Bornheim putzt sich raus“ Jetzt noch zur Müllsammel-Aktion anmelden n Gemeinsam macht das Sammeln Spaß. Foto: Stadt Bornheim Der Bornheimer KinderTreff bietet Kindern zwischen sechs und elf Jahren in den Osterfe- rien spannende Einblicke in die geheimnisvolle Welt der Meere. So steht am Dienstag, 22. März 2016, von 14 bis 17 Uhr ein Ausflug ins „Sea Life“- Aquarium in Königswinter auf dem Programm. Dort kön- nen die kleinen Besucher die Artenvielfalt der Meere aus nächster Nähe beobachten. Hin- und Rückfahrt erfolgen im City-Mobil. Nach dem erlebnisreichen Abstecher nach Königswinter verwandelt sich der Bornhei- mer KinderTreff in der König- straße 31 am Mittwoch, 23. März, von 15 bis 18 Uhr selbst in eine Unterwasserwelt – zu- mindest in der Fantasie der Kinder. Denn sie bekommen die Möglichkeit, einigen „Art- genossen“ auf spielerische und kreative Art zu begegnen. Anmeldungen nimmt der Born- heimer KinderTreff werktags ab 14 Uhr unter der Rufnum- mer 02222/2500 oder per E- Mail an kindertreff.bjt@gmail. com entgegen. Anmeldefor- mulare und das komplette Os- terferienprogramm, das der Bornheimer JugendTreff (BJT) anbietet, gibt es auch unter www.bornheimerjugendtreff. de. Außerdem ist die Einrich- tung per E-Mail an bornhei- merjugendtreff@gmx.de oder auf Facebook zu erreichen. In der zweiten Osterferienhälf- te bleibt der BJT geschlossen. Außerhalb der Ferien hat der KinderTreff dienstags und mittwochs jeweils von 15 bis 18 Uhr für Kids ab sechs Jah- ren geöffnet. Spannende Unterwasserwelt Osterferien im Bornheimer KinderTreff Die RSAG hat angekündigt, während der nächsten Monate in allen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises die Biotonnen am Leerungstag zu kontrollieren und falsch befüllte Tonnen ste- hen zu lassen. Hintergrund ist der nach wie vor hohe Anteil an Plastikmüllbeuteln und anderen Fremdstoffen wie Glas. Bereits im letzten Jahr hatte die RSAG tausende Biotonnen im Kreis auf Fremdstoffe überprüft und falsch befüllte Tonnen nicht geleert. „Auch die kompostierbaren Biomüllbeutel sind bei uns im Kreis für die Biotonne verboten“, sagt RSAG-Pressespre- cher Joachim Schölzel, da eine vollständige Zersetzung der Kunststoffe nicht stattfindet, sondern immer Kunststoffreste übrigbleiben. Daher rät die RSAG dringend dazu, den Bioab- fall einfach in Zeitungspapier zu wickeln, da dieses völlig un- schädlich für die anschließende Kompostierung ist. Auch gibt es kompostierbare Papiertüten. Die Adressen dazu stehen im gedruckten Abfallkalender und in dessen Online-Version. Denn in die Biotonne gehören ausschließlich organische Ab- fälle aus Küche und Garten. Die wichtigsten Infos zur richtigen Nutzung gibt es unter www. rsag.de oder beim RSAG-Kundencenter unter 02241/306306. RSAG lässt falsch befüllte Biotonnen stehen Stadt Bornheim warnt vor falschen Energieberatern Wenn es an der Haustür klin- gelt und sich jemand als Ener- gieberater der Stadt Bornheim ausgibt, dann stimmt etwas nicht. Darauf weist die Born- heimer Stadtverwaltung hin. In letzter Zeit haben sich meh- rere Bürger an das städtische Umweltamt gewandt und be- richtet, dass sich ihnen eine Person als Energieberater der Stadt Bornheim vorgestellt und für eine Sonderaktion gewor- ben habe, die nur noch für kur- ze Zeit kostenlos sei. Die Stadt Bornheim warnt, diese Personen auf keinen Fall ins Haus zu lassen. Denn es handelt sich offenbar um Tritt- brettfahrer. Im günstigen Fall sind sie Unternehmer, die eine Kommune als „Türöffner“ nut- zen, um Kunden zu gewinnen. Im ungünstigen Fall aber sind sie Kriminelle, die sich Zutritt zu Wohnungen verschaffen wollen. Die Stadt Bornheim betont daher noch einmal, dass die Energieberatung, die sie in Zu- sammenarbeit mit der Verbrau- cherzentrale NRW anbietet, nicht durch Hausbesuche oder Anrufe publik gemacht wird. Stattdessen wird sie ausschließ- lich in der Presse und hier im Bornheimer Amtsblatt ange- kündigt. Außerdem findet die Erstberatung grundsätzlich im Bornheimer Rathaus statt. Dort wird dann auf Wunsch ein Fol- getermin zuhause vereinbart. Wer Fragen zu diesem Thema hat, wendet sich an Manue- la Domschat vom Umweltamt der Stadt Bornheim unter der Rufnummer 02222/945-307 oder per E-Mail an manuela. domschat@stadt-bornheim.de. Die nächste kostenlose Ener- gieberatung im Bornheimer Rathaus gibt es am Donners- tag, 17. März 2016, von 14 bis 17.30 Uhr in Raum 901.

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24. Februar 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Mittwoch, 24.02.2016, 18 Uhr Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 25.02.2016, 15 Uhr, im Aegidius-Haus, Maaßenstraße 1, 53332 Bornheim-Hemmerich Betriebsausschuss Donnerstag, 25.02.2016, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Mittwoch, 02.03.2016, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 03.03.2016, 18 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Mittwoch, 09.03.2016, 18 Uhr Einwohnerversammlung zu den Bebauungsplänen „He 30“ und „He 31“ Mittwoch, 09.03.2016, 18.30 Uhr, in der Herseler-Werth- Schule, Rheinstraße 166, 53332 Bornheim-Hersel Verbandsversammlung des Wasserverbands Dickopsbach Donnerstag, 10.03.2016, 11 Uhr, im Büro des Bürgermeisters, Zimmer 308, Rathaus Bornheim Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 10.03.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden Hotlline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 901, am 17. März 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 2500 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Die Stadt Bornheim lädt am Mittwoch, 9. März 2016, ab 18.30 Uhr zu einer Einwohnerversammlung zu den Bebauungsplänen „He 30“ und „He 31“ in die Herseler-Werth-Schule, Rheinstraße 166, ein. Dort werden die Entwürfe der beiden vom Stadtrat be- schlossenen Bebauungspläne vorgestellt. Das Gebiet des Bebauungsplans „He 30“ wird im Westen durch den Mittelweg, im Norden durch die Erftstraße und den neuen Sportplatz, im Osten durch die Trasse der Stadtbahnlinie 16 und landwirtschaftliche Flächen sowie im Süden durch das geplante Wohngebiet „He 31“ begrenzt. Dort soll ein Golfplatz entstehen. Der Bebauungsplan „He 31“ umfasst ein Gebiet nördlich der Roisdorfer Straße zwischen Mittelweg und Stadtbahnlinie 16 und grenzt im Nordwesten an die Flächen des geplanten Golf- platzes. Ziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines neuen Wohngebiets, um der großen Nachfrage nach Wohnbauflächen in Bornheim gerecht zu werden. Dabei sollen vor allem Familien angesprochen werden. So sind dort neben Einfamilienhäusern auch Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser geplant. Nachdem die Stadtverwaltung die Entwürfe vorgestellt hat, ha- ben die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, Anregungen zu äußern und Fragen zu stellen. Die Anregungen können in die weitere Planung der Verwaltung und künftige Entscheidungen des Stadtentwicklungsausschusses und des Stadtrats einfließen. Die Planentwürfe können zudem noch bis zum 16. März 2016 beim Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt im Bornheimer Rat- haus eingesehen werden. Die Besuchszeiten für Offenlagen sind immer montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr, montags bis mittwochs von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 17.30 Uhr. Darüber hinaus kann man die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de einsehen. Einwohnerversammlung zu den Bebauungsplänen „He 30“ und „He 31“ Wer seine Heizkosten senken und Energielecks aufspüren möch- te, hat noch bis zum 31. März 2016 die Möglichkeit, das günstige „Winterpaket“ zu buchen, das die Energieagentur Rhein-Sieg in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW anbietet. Für 170 Euro bekommt man eine professionelle Energieberatung vor Ort inklusive Wärmebilder. Gefördert wird die „Thermoaktion“ von der Stadt Bornheim gemeinsam mit der Europäischen Union, dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Rhein-Sieg-Kreis. Infrarotbilder bringen Energielecks zum Vorschein „Hohe Heizkosten haben manchmal kuriose Gründe“, weiß die Energie-Expertin Petra Grebing, die einmal im Monat in Born- heim eine kostenlose Sprechstunde anbietet. So seien durch die Wärmebilder schon alte zugemauerte Fenster gefunden worden oder Stellen, wo Dämmmaterial im Dach ins Rutschen geraten sei und deshalb seinen Zweck nicht mehr erfülle. Wer das „Winterpaket“ bucht, bekommt zu einem vereinbar- ten Termin Besuch von einem unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentrale NRW. Im Gespräch werden auch Au- ßenaufnahmen des Hauses analysiert, die zuvor in einer kalten Nacht von einem professionellen Thermografen mit einer Wär- mebildkamera aufgenommen wurden. Der Berater gleicht die Aufnahmen mit seinem Eindruck vor Ort ab und zeigt dann auf, wo überall kostbare Wärme verloren geht. „Häufig entweicht diese über das Dach, die Fenster und die Türen“, so Petra Gre- bing. Auch dünne Wände an Heizkörpernischen und unge- dämmte Außenwände seien typische Energiefresser. Energieberater vor Ort erklärt Maßnahmen In der Energieberatung vor Ort erläutert der Berater, was die Ei- gentümer dagegen tun können, mit welchen ungefähren Kosten die Maßnahmen verbunden sind und wie viel Geld sich später dadurch einsparen lässt. Auch gesetzliche Vorgaben und finan- zielle Fördermöglichkeiten kommen zur Sprache. „Alle Empfeh- lungen richten sich individuell nach dem Budget und den Wün- schen der Eigentümer. Schließlich geht es nicht um die größt- mögliche Sanierung, sondern um sinnvolle Maßnahmen, die zur Situation passen“, betont Grebing. Weitere Informationen gibt die Energieexpertin unter 02241/1495330 oder rheinsiegkreis.energie@vz-nrw.de. Anmel- deverfahren und Teilnahmebedingungen sind im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/thermoaktion beschrieben. Informationen zur kostenlosen Energieberatung im Bornheimer Rathaus gibt es unter www.bornheim.de, „Aktuelles“, „Städ- tische Veranstaltungen“. Heizkosten senken und Energielecks aufspüren: Sonderaktion zur Energieberatung n Infrarotbilder bringen Energielecks zum Vorschein. Foto: Stadt Bornheim Sondermüll wie Lacke, Lam- pen oder Leuchtstoffröhren können Bornheimer Bürge- rinnen und Bürger am Freitag, 26. Februar 2016, kostenlos beim Schadstoffmobil der Rhein-Sieg-Abfallwirtschafts- gesellschaft (RSAG) abgege- ben. Es steht von 10 bis 13 Uhr auf dem Parkplatz am Sech- temer Sportplatz (Staffelsweg) und von 14.30 bis 18 Uhr auf dem Parkplatz am Bornheimer Rathaus (Rathausstraße). Die Abgabe der schadstoff- haltigen Abfälle wie zum Bei- spiel Energiespar- und LED- Lampen, Reste von Putz-, Rei- nigungs- und Pflanzenschutz- mitteln, Spraydosen oder flüs- sigen Farben ist kostenlos. Jeden Monat kommt das Schadstoffmobil in zwei Born- heimer Ortschaften. Zusätzlich nehmen die Ent- sorgungsanlagen der RSAG in Swisttal-Miel, Troisdorf, Sankt Augustin oder Eitorf jederzeit solche Abfälle ent- gegen. Schadstoffmobil kommt nach Bornheim und Sechtem Das neue Programm des Born- heimer JugendTreffs (BJT) ist da. Auf www.bornheimerju- gendtreff.de finden Kids und Jugendliche die Planung für die kommenden vier Monate inklusive der Ferienspaß-Wo- che in den Osterferien. So bie- tet der BJT Bornheimerinnen und Bornheimern zwischen 11 und 17 Jahren vom 21. bis zum 24. März eine Reihe toller Ausflüge an: in das Kartcen- ter Cologne, das UCI-Kino im Hürthpark, das pin-up-Bow- lingcenter in Bornheim und die Icedome-Eissporthalle in Troisdorf. Die Ausflüge beginnen jeweils um 12 Uhr im BJT mit einem Brunch; Anmeldungen nimmt der JugendTreff ab sofort ent- gegen. In der zweiten Ferien- woche ist geschlossen. Mehr Infos gibt es werktags ab 14 Uhr unter 02222/2500, born- heimerjugendtreff@gmx.de oder bei Facebook. Osterferienspaß beim BJT n Viele Farbreste gehören in den Sondermüll. Foto: Stadt Bornheim

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4. Oktober 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klimare- gion Rhein-Voreifel in Koope- ration mit der Verbraucher- zentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Wachtberg am 19. Oktober 2017, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Kulturforum: „Jazz & Wein“ mit Michael Kuhl Freitag, 06.10.2017, 19 Uhr,Oase der Europaschule Bornheim, Goethestr. 1 Eintritt frei! Stadtfeuerwehrtag Sonntag, 08.10.2017, ab 11 Uhr im Feuerwehrhaus Walberberg, Hauptstr. 82 Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 11.10.2017, 18 Uhr Anwohnerversammlung zur Kanalsanierung in Kardorf Dienstag, 17.10.2017, 19:30 Uhr, im Pfarrsaal der Kirche Sankt Joseph, Travenstraße 11, Bornheim-Kardorf Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 18.10.2017, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 19.10.2017, 18 Uhr Veranstaltungen im Böll-Jahr Filme und Filmgespräche des Katho- lischen Bildungswerks in Kooperation mit der Stadt Bornheim Ansichten eines Clowns Montag, 23.10.2017, 19:30 Uhr Das Meer am Morgen Montag, 27.11.2017, 19:30 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort ange- geben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter ww.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Wer Kultur und Kulinarisches aus fremden Ländern kennen- lernen will, muss am Sonntag, 8. Oktober 2017, nicht weit rei- sen. Denn an diesem Tag fei- ert die Stadt Bornheim von 12 bis 17 Uhr im Alexander-von- Humboldt-Gymnasium zum achten Mal das „Fest der Na- tionen und Kulturen“. Der Ar- beitskreis „Soziales“ der Born- heimer Lokalen Agenda lädt al- le Bornheimerinnen und Born- heimer ein, mit Mitbürgern aus aller Welt ins Gespräch zu kommen und dabei Leckereien aus anderen Ländern und der heimischen Küche zu kosten. Die Schirmherrschaft über das Fest hat wieder Bürgermeister Wolfgang Henseler übernom- men. Unter dem Motto „Unsere Wahl: zusammen feiern“ er- wartet die Besucher ein bun- tes Programm, das mal laut, mal leise den Horizont erwei- tert – zum Beispiel mit der af- rikanischen Trommelgruppe „Nko Meli O“, dem arabischen Sänger Salman Bilan, der sy- risch-kurdischen Musikerin Evina Welat und der Bornhei- mer Musikschule. Dazu gibt es interessante Informationen zahlreicher Organisationen wie etwa der Flüchtlingshilfe Bornheim, dem Verein „Städ- tepartnerschaft Bornheim-Za- wiercie“, dem Stadtjugend- ring und der Volkshochschule Bornheim/Alfter. Wer sich zwischendurch aus- toben möchte, kann auf dem Schulhof Fußballtennis spie- len oder auf dem ADFC-Fahr- radparcours sein Geschick auf zwei Rädern beweisen. Eben- falls viel Action versprechen eine Torwand und eine Street- ball-Anlage. Wenn man es et- was ruhiger mag, kann man im Schulgebäude eines der fantasievollen Bastelangebote wahrnehmen. Der Eintritt ist frei. Träger für neue Kita in Hersel gesucht Die Stadt Bornheim sucht ei- nen Träger für eine neue Kin- dertageseinrichtung zum Kin- dergartenjahr 2018/2019. Für eine befristete Nutzung steht eine Übergangseinrichtung in Bornheim-Hersel, Allerstraße 15, zur Miete zur Verfügung. Sie bietet Platz für zwei Ki- ta-Gruppen. Für die Vergabe an einen freien Träger der Ju- gendhilfe führt die Stadt Born- heim nun ein Interessenbe- kundungsverfahren durch. Wer sich bewerben möchte, findet die erforderlichen Doku- mente sowie den Leistungska- talog und die Vergabekriterien auf der Homepage der Stadt Bornheim unter http://www. bornheim.de/bildung-soziales/ kita-traeger-gesucht.html. Dort sind unter anderem An- gaben zur Wirtschaftlichkeit, zum Personaleinsatz sowie zur pädagogischen Qualität zu machen. Voraussetzungen zur Bewerbung sind zum Beispiel der Nachweis mehrjähriger Erfahrung in diesem Bereich und die Bereitschaft zur Ko- operation mit dem Jugendamt und den anderen Bornheimer Kita-Trägern. Abgabefrist der Träger ist Frei- tag, 13. Oktober 2017. Die In- teressenbekundungen, die bis dahin vorliegen, werden an- hand eines Punkteschemas bewertet; die drei geeignets- ten Träger stellen sich in der Sitzung des Jugendhilfeaus- schusses der Stadt Bornheim am Donnerstag, 16. Novem- ber 2017, vor. Im nicht-öffent- lichen Teil dieser Sitzung er- folgt schließlich die Vergabe. Fragen zum Verfahren beant- wortet der Abteilungsleiter für Kindertageseinrichtungen Andreas Lützenkirchen unter 02222/9437-5445 oder per E- Mail an: andreas.luetzenkir- chen@stadt-bornheim.de Kultur und Kulinarisches aus fremden Ländern 8. „Fest der Nationen und Kulturen“ Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rats der Stadt Bornheim am Donnerstag, 19.10.2017, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim Am Donnerstag, 19.10.2017, 18 Uhr, findet im Ratssaal des Rat- hauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, die nächs- te Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesord- nung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Einführung und Verpflichtung eines Rats- mitgliedes 658/2017-1 4 Erneuerung der Dreifach-Sporthalle der Europaschule 695/2017-6 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan De 03 in der Ortschaft Dersdorf; Aufhe- bung des Aufstellungsbeschlusses (StEA 18.10.2017) 677/2017-7 6 Bebauungsplan Bo 10 in der Ortschaft Bornheim; Beschluss zu den Stellung- nahmen aus der Offenlage, Beschluss zur erneuten Offenlage (StEA 18.10.2017) 681/2017-7 7 Wahl der Schiedsperson für den Schieds- amtsbezirk Bornheim III (Hemmerich, Rösberg, Kardorf, Merten, Sechtem, Walberberg) 634/2017-3 8 Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 673/2017-2 9 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen im Haushaltsjahr 2017 534/2017-2 10 Antrag der FDP-Fraktion vom 11.07.2017 (Eingang 04.09.2017) betr. Straßenbenen- nung im Bornheimer Stadtgebiet zu Ehren von Hans-Dietrich Genscher, Helmut Kohl und Helmut Schmidt 656/2017-7 11 Antrag der CDU-Fraktion vom 04.09.2017 betr. Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 659/2017-1 12 Anfrage der SPD-Fraktion vom 03.09.2017 betr. Pilotprojekt der Deutschen Post AG zur Reduzierung von Zustellungszeiten 641/2017-1 13 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 693/2017-1 14 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 15 Beteiligung der Stadt Bornheim an der Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG 639/2017-2 16 Beteiligung der Stadt Bornheim an der Gasnetz Bornheim GmbH & Co. KG 637/2017-2 17 Mitteilung über die Vergabe von Aufträ- gen zwischen 25.000 € brutto und 50.000 € brutto ab dem 02.08.2017 568/2017-1 18 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 692/2017-1 19 Anfragen mündlich Bornheim, den 27.09.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister www.bornheim.de/aktuelles Alexander-von-Humboldt- Gymnasium 08. Oktober 2017 12 - 17 Uhr

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23. März 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgergespräch über die „Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Bornheim, Sechtemer Weg“ Montag, 04.04.2016, 19.30 Uhr, Aula der Europaschule Born- heim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 06.04.2016, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 07.04.2016, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 12.04.2016, 18 Uhr Integrationsrat Donnerstag, 14.04.2016, 18 Uhr, Raum 904 des Rathauses Bornheim Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Donnerstag, 28.04.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden Hotlline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 901, am 21. April 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 2500 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rats der Stadt Bornheim am Donnerstag, 07.04.2016, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim Am Donnerstag, 07.04.2016, 18 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, die nächste Sitzung des Rats der Stadt Bornheim statt. Vor der Ratssitzung beginnt um 17 Uhr die Verleihung des Umweltpreises. Die Tagesordnung der Ratssitzung ist wie folgt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schrift- führerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift über die Sitzung Nr. 04/2016 vom 26.01.2016 4 Beanstandung des Ratsbeschlusses zu Vorlage Nr. 008/2016-1 – Antrag der CDU- Fraktion vom 09.12.2015 betreffend Was- serversorgung – vom 26.01.2016 gem. § 54 Abs. 2 GO NRW 215/2016-1 5 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Bornheim (Straßenreinigungssatzung) vom 15.12.2006 (StEA 02.12.2015; Rat 03.12.2015; StEA 12.01.2016; Rat 26.01.2016; StEA 06.04.2016) 644/2015-9 6 Bebauungsplan Bo10 in der Ortschaft Born- heim; Ergebnis der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung, Beschluss zur Offenlage, Verkleinerung des Plangebiets, Überleitung in ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB (StEA 06.04.2016) 192/2016-7 7 Bebauungsplan Ro 21 in der Ort- schaft Roisdorf; Aufstellungsbeschluss (StEA 02.12.2015; Rat 03.12.2015; StEA 12.01.2016; Rat 26.01.2016; StEA 17.02.2016; Rat 18.02.2016; StEA 06.04.2016) 650/2015-7 8 Bestätigung des Gesamtabschlusses 2013 085/2016-2 9 Zustimmung zu investiven Mehrauszahlungen im Haushaltsjahr 2016 208/2016-2 10 Personalbedarf Amt 5 – Amt für Soziales, Senioren und Integration (HFA 03.03.2016) 143/2016- 11 11 Inobhutnahme von unbegleiteten minderjäh- rigen Flüchtlingen (HFA 03.03.2016) 199/2016-2 12 Antrag der SPD-Fraktion vom 20.01.2016 betr. Bürger(planungs)werkstatt für den Be- reich des B-Plans RO 21 (StEA 17.02.2016; Rat 18.02.2016; StEA 06.04.2016) 094/2016-7 13 Antrag der FDP-Fraktion vom 21.01.2016 betr. Konzept für städtischen Ordnungs- dienst (Rat 18.02.2016) 101/2016-3 14 Antrag der FDP-Fraktion vom 15.02.2016 betr. Bürger-Kommunikation modernisieren 176/2016- 11 15 Mitteilung betr. Vorlage 001/2016-7 „Unter- bringung von Flüchtlingen; hier: Standort „Auf dem Knickert“ 173/2016-9 16 Mitteilung betr. Überprüfung der Beleuch- tungssituation am Standort „nahe Grüne- waldstraße“ 174/2016-9 17 Mitteilung betr. Beleuchtungssituation an den Standorten „Feldchenweg“ und „Holz- weg“ 175/2016-9 18 Mitteilung betr. freiwillige Lärmsanierung der DB in Bornheim 205/2016- 12 19 Aktuelle Informationen zur Unterbringung von Flüchtlingen 221/2016-5 20 Unterbringung von Flüchtlingen 223/2016-5 21 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 219/2016-1 22 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 23 Vergabe des Auftrags für Beratungsleistun- gen zur Konzeptionierung und Gründung einer kommunalen Wohnungs- und Grund- stücksgesellschaft 197/2016-1 24 Aktuelle Informationen zur Unterbringung von Flüchtlingen 222/2016-5 25 Unterbringung von Flüchtlingen 224/2016-5 26 Vergaben im Zusammenhang mit der Unter- bringung von Flüchtlingen 225/2016-1 27 Mitteilung zu Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € brutto ab dem 20.01.2016 091/2016-1 28 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 220/2016-1 29 Anfragen mündlich Bornheim, den 17.03.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Die Stadt Bornheim ist dabei, ihren Internet-Auftritt weiter- zuentwickeln. Dazu startet die 50.000-Einwohner-Kommune eine Online-Umfrage. „Wir wol- len unser Service-Angebot noch zielgruppenorientierter gestal- ten und noch stärker an den Bedürfnissen unserer Nutzer ausrichten. Dazu brauchen wir Ihre Meinung“, betont Bürger- meister Wolfgang Henseler. Die Stadt Bornheim will heraus- finden, wie die Nutzer ihr aktu- elles Web-Angebot beurteilen, welche Informationen und Ser- vice-Funktionen sie besonders schätzen und welche sie zusätz- lich erwarten. Außerdem möch- te die Stadt ermitteln, wie die Nutzer sich die Gestaltung des zukünftigen Internet-Auftritts wünschen. „Bitte nehmen Sie sich die Zeit und beteiligen Sie sich an unserer Online-Befra- gung. Helfen Sie mit, unser Ser- vice-Angebot zu verbessern“, wirbt Bürgermeister Henseler für die Teilnahme an der Um- frage. Noch bis einschließlich Sonn- tag, 3. April 2016, können Bür- ger, Mitarbeiter und Mandats- träger unter http://umfragen. bornheim.de/ mithelfen, das städtische Online-Angebot zu optimieren. Die Befragung ist anonym und freiwillig. Sie umfasst rund 20 Fragen und dauert etwa fünf Minuten. Die anschließende Auswertung fließt in den weiteren Prozess zur Verbesserung des Internet- Angebots ein. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Pressesprecher Rainer Schumann unter rainer. schumann@stadt-bornheim.de. Die Stadt führt die Umfrage in Zusammenarbeit mit der Inter- net-Agentur Pietzpluswild aus Köln durch, die mit der tech- nischen Realisierung des Inter- net-Auftritts beauftragt ist. Homepage der Stadt wird optimiert Bornheim befragt Bürger Heimische Produkte stehen im Mittelpunkt beim „Frühlings- erwachen im Vorgebirge“, zu dem die Stadt Bornheim am Sonntag, 24.04.2016, von 11 bis 17 Uhr einlädt. Bei der beliebten Fahrrad-Tour kön- nen Bornheimer und Gäste 14 Landwirtschaftsbetriebe und Kunststätten in ganz Bornheim näher kennenlernen und regio- nale Kostbarkeiten entdecken. Los geht es auf dem Biohof Bursch im Weidenpeschweg 31 in 53332 Bornheim-Waldorf, wo Bürgermeister Wolfgang Henseler die Veranstaltung um 11 Uhr offiziell eröffnet. Alle Höfe können auch mit dem Au- to und auf eigene Faust ange- steuert werden. Foto: Stadt Bornheim Regionale Kostbarkeiten entdecken Frühlingserwachen im Vorgebirge

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28. Dezember 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 16.01.2018, ENTFÄLLT Haupt- und Finanzausschuss Mittwoch, 17.01.2018, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Donnerstag, 18.01.2018, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 24.01.2018 18 Uhr Sport- und Kulturausschuss Donnerstag, 25.01.2018, 18 Uhr Umweltausschuss Dienstag, 30.01.2018, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 31.01.2018, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klima- region Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Ver- braucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Swisttal am 18. Januar 2018, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Bornheim lädt zu Stadtmeisterschaften im Hallenfußball ein Sie möchten eine Fahrgemeinschaft bilden? Dann nutzen Sie den Online-Service der Stadtverwaltung: Auf „Mitfahren.Bornheim“ können sich Bornheimer Bürger ihren täglichen Arbeitsweg mit anderen Pendlern teilen und dadurch Geldbeutel und Umwelt schonen. Sie finden das Portal unter http://mitfahren.bornheim.de. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unter Telefon: 02222/945-555 oder mitfahren.bornheim@stadt-bornheim.de. Verwaltung zwischen den Jahren regulär geöffnet An den Werktagen zwischen Weihnachten und Neujahr, al- so bis zum 29. Dezember 2017, können Bürgerinnen und Bür- ger das Service-Angebot der Stadtverwaltung Bornheim in gewohnter Weise nutzen. Gleiches gilt für den StadtBe- trieb Bornheim. So sind der Kundenservice Wasser/Ab- wasser und die Annahmestel- le Elektroschrott und Grünab- fälle im Donnerbachweg 15 in Waldorf „zwischen den Jah- ren“ ganz normal geöffnet. Grünabfälle und Elektroschrott können demnach am heuti- gen Donnerstag, 28. Dezember 2017, von 14 bis 18 Uhr abge- geben werden. Die Bornheimer Stadtbücherei hat nach Weihnachten eben- falls regulär geöffnet. Die Ge- schäftsstelle der Volkshoch- schule Bornheim/Alfter hin- gegen ist bis einschließlich Mittwoch, 3. Januar 2018, ge- schlossen. Jedoch sind in dieser Zeit An- meldungen möglich: Entweder schriftlich oder im Internet un- ter der Adresse www.vhs-born- heim-alfter.de. Im HallenFreizeitBad Born- heim gelten noch bis Sams- tag, 30. Dezember 2017, sowie von Dienstag bis Freitag, 2. bis 6. Januar 2018, die Öffnungs- zeiten der Schulferien, also wochentags von 10 bis 21:30 Uhr (Sauna bis 22:30 Uhr) und Samstag von 8 bis 19 Uhr. An Silvester und Neujahr bleibt das Bad geschlossen. Sportlich beginnt das Jahr 2018 in Bornheim mit einem Höhepunkt. So lädt die Stadt Bornheim am zweiten und dritten Wochenende im Janu- ar Fußball-Interessierte und deren Familien zur Hallenfuß- ball-Stadtmeisterschaft ein. Gespielt wird am 13. und 14. sowie am 20. und 21. Janu- ar 2018 in der Sporthalle des Alexander-von-Humboldt- Gymnasiums Bornheim, Ade- nauerallee 50. Ausrichter ist der SV Vorgebirge 23/25/56 e. V. Der Eintritt ist frei. An dem beliebten Turnier neh- men alle Fußballvereine aus dem Stadtgebiet teil. So wett- eifern neben den Bambini und den D-Jugend-, E-Jugend- und F-Jugend-Mannschaften auch wieder die Teams der Alten Herren und Senioren um den Titel des Stadtmeisters. Zum Auftakt messen sich am Samstag, 13. Januar, ab 10 Uhr die F-Jugend-Teams. Die Siegerehrung ist für 13:45 Uhr geplant. Ab 14 Uhr stehen die E-Jugendlichen auf dem Platz. Meister und Platzierte werden gegen 17 Uhr ausgezeichnet. Am Sonntag, 14. Januar, ist um 10 Uhr die D-Jugend an der Reihe. Die Siegerehrung ist für 13:45 Uhr vorgesehen. Die Bambini kicken ab 14 Uhr; um 17:45 Uhr werden schließ- lich auch sie geehrt. Eine Woche später, am Sams- tag, 20. Januar, ist um 10 Uhr Anpfiff für die Alten Herren. Deren Meister wird gegen 14 Uhr gekürt. Am Sonntag, 21. Januar, gehört die Halle ab 10 Uhr den Senioren. Die Pokalübergabe bildet um 15 Uhr den Schlusspunkt ei- nes spannenden Fußballwo- chenendes. An allen Spieltagen gibt es ei- ne Auswahl an Essen und Ge- tränken. Im Jahr 2018 wird der Born- heimer Tollitätentreff stolze 50 Jahre alt. Wer die legendäre Veranstaltung in ihrem Jubilä- umsjahr nicht verpassen will, sichert sich jetzt Karten. Mit dabei sind diesmal u.a. die Räuber, die Sandhasen Ober- lar, Fritz Schopps und Bernd Stelter. Auch die hochdeko- rierte Funkengarde aus der Partnerstadt Mittweida gibt sich die Ehre. Die Karten gibt es für 22 Euro bei Karin Schumacher-Lam- bertz im Rathaus Bornheim, Raum 301, Rathausstraße 2, karin.schumacher-lambertz@ stadt-bornheim.de. Zum jecken Jubiläum hat die Stadt Bornheim außerdem ei- ne umfangreiche Festschrift herausgegeben. Neben einer ausführlichen Chronik und ausgewählten Künstlerporträts finden sich darin Interviews mit Persönlichkeiten, die den „Tol- li“ von Beginn an erlebt und ge- prägt haben. Neben Altbürger- meister Wilfried Henseler, der von 1977 bis 1989 als Sitzungs- präsident den Tollitätentreff ge- leitet hat, kommt zum Beispiel der aktuelle Sitzungspräsident Wolfgang Raschke zu Wort. Natürlich erinnern auch zahl- reiche Fotos an die Höhepunkte der letzten fünf Jahrzehnte. Als Geburtsstunde des Tolli- tätentreffs gilt die legendäre Karnevalssitzung, die im Jahr 1969 in der Johann-Walraff- Schule stattfand. Inzwischen gehört der „Tolli“ zu Bornheim wie der Rhein, das Vorgebir- ge und der Spargel, der dort wächst. Mit dem Umzug in die Rheinhalle 1980 und den Auf- tritten hochkarätiger Künstler wie dem Colonia Duett, den Bläck Fööss, den Höhnern und Bernd Stelter ist der Tollitäten- treff inzwischen weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt. Die 100-seitige Festschrift liegt ab sofort kostenlos u.a. im Rathaus und dessen Außen- stellen aus. 50 jecke Jahre Tollitätentreff Jetzt Karten sichern n Die Stadtmeisterschaften sind Jahr für Jahr ein Garant für spannende Torszenen. Foto: Stadt Bornheim.

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29. November 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Mit „Mitfahren.Bornheim“ bequem von zu Hause aus Fahrgemeinschaften bilden Sie möchten eine Fahrgemeinschaft bilden? Dann nutzen Sie den Online-Service der Stadtverwaltung: Auf „Mitfahren.Bornheim“ können sich Bornheimer Bürger ihren täglichen Arbeitsweg mit anderen Pendlern teilen und dadurch Geldbeutel und Umwelt schonen. Sie finden die smarte Mitfahrzentrale für Pendler unter http://mitfahren.bornheim.de oder auf der städtischen Homepage unter „Rathaus“ / „Mitfahren.Bornheim“. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unter Tel. 02222/945-555 oder mitfahren.bornheim@stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klima- region Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Ver- braucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Swisttal am 18. Januar 2018, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Rechnungsprüfungsausschuss Mittwoch, 29.11.2017, 18 Uhr, im Raum 904 des Rathauses Bornheim Fachausschuss „Volkshochschule“ Donnerstag, 30.11.2017, 18 Uhr, VHS-Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2 Betriebsausschuss Donnerstag, 30.11.2017, 18 Uhr Weihnachtslesung Freitag, 1.12.2017, 20 Uhr, Stadtbüche- rei, Servatiusweg 19-23, Karten 7 Euro Integrationsrat Dienstag, 5.12.2017, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 6.12.2017, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 7.12.2017, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Mittwoch, 13.12.2017, 18 Uhr Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 14.12.2017, 15 Uhr Veranstaltungen im Böll-Jahr: Irisches Tagebuch – Diavortrag und Lesung Mittwoch, 20.12.2017, 19:30 Uhr, Aula der Heinrich-Böll-Schule in Merten. Karten für 7 Euro in der Stadtbücherei Kranzniederlegung der Städte Born- heim und Köln am Grab Heinrich Bölls Donnerstag, 21.12.2017, 11 Uhr, Alter Mertener Friedhof Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informa- tionen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 19.10.2017 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt, seinen Beschluss vom 06.03.2008 über die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans De 03 in der Ortschaft Dersdorf aufzuheben.“ Der vorhabenbezogene Bebauungsplan umfasste einen Bereich zwischen Albert-Magnus-Straße, Spitzwegstraße, Breniger Stra- ße und Dürerstraße. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bornheim, den 14.11.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan De 03 in der Ortschaft Dersdorf; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Im Jahr 2018 wird der Tolli- tätentreff stolze 50 Jahre alt. Zu diesem jecken Jubiläum legt die Stadt Bornheim eine um- fangreiche Festschrift vor. Ne- ben einer ausführlichen Chro- nik und ausgewählten Künst- lerporträts finden sich darin In- terviews mit Persönlichkeiten, die den „Tolli“ von Beginn an erlebt und geprägt haben. Neben Altbürgermeister Wil- fried Henseler, der von 1977 bis 1989 als Sitzungspräsident den Tollitätentreff geleitet hat, kommt etwa auch der aktuelle Sitzungspräsident Wolfgang Raschke zu Wort. Natürlich er- innern auch zahlreiche Fotos an die Höhepunkte der letzten fünf Jahrzehnte. Als Geburtsstunde des Tolli- tätentreffs gilt die legendäre Karnevalssitzung, die im Jahr 1969 in der Johann-Walraff- Schule stattfand. Inzwischen gehört der „Tolli“ zu Bornheim wie der Rhein, das Vorgebir- ge und der Spargel, der dort wächst. Mit dem Umzug in die Rheinhalle 1980 und den Auf- tritten hochkarätiger Künstler wie dem Colonia Duett, den Bläck Fööss, den Höhnern und Bernd Stelter ist der Tollitäten- treff inzwischen weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt. Die 100-seitige Festschrift liegt ab sofort kostenlos u.a. im Rat- haus und dessen Außenstellen aus. Und wer die legendäre Ver- anstaltung in ihrem Jubilä- umsjahr nicht verpassen will, sichert sich schon jetzt Karten für den „Tolli 2018“. Mit dabei sind diesmal die Räuber, die Blömcher, die Blauen Funken, die Botzedresse, Fritz Schopps, die Sandhasen Oberlar und Bernd Stelter. Auch die hoch- dekorierte Funkengarde aus der Partnerstadt Mittweida gibt sich zum Jubiläum die Ehre. Die Karten gibt es für 22 Euro bei Karin Schumacher-Lam- bertz im Rathaus Bornheim, Raum 301, Rathausstraße 2, karin.schumacher-lambertz@ stadt-bornheim.de. 50 jecke Jahre Tollitätentreff Stadt präsentiert Festschrift zum Jubiläum Bornheim BornheimBornheimBornheim Tollitätentreff 50 Jahre Tollitätentreff 50 Jahre Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 19.10.2017 Frau Rita Wagner-Offermann, In der Liebefläche 7, 53332 Born- heim, als Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Bornheim III gewählt. Der Schiedsamtsbezirk Bornheim III umfasst die Ort- schaften Hemmerich, Kardorf, Merten, Rösberg, Sechtem und Walberberg. Die Wahl wurde durch die Direktorin des Amtsge- richts Bonn am 22.11.2017 bestätigt. Bornheim, den 23.11.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bornheim III www.bornheim.de

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16. März 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Ausschuss für Stadtentwicklung Donnerstag, 17.03.2016, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 06.04.2016, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 07.04.2016, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 12.04.2016, 18 Uhr Integrationsrat Donnerstag, 14.04.2016, 18 Uhr, Raum 904 des Rathauses Bornheim Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Donnerstag, 28.04.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden Hotlline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 901, am 17. März 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 2500 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Bornheim hat jetzt eine City-App, die ab sofort kostenlos in den App Stores verfügbar ist. Bürger und Gäste können sie sich auf dem Smartphone installieren und haben dadurch auch unter- wegs einen schnellen und einfachen Zugang zu den Informatio- nen und Service-Angeboten der Stadt. Als dienstleistungsorientierte Kommune reagiert die Stadt Born- heim mit der neuen App, die sie gemeinsam mit der Cityguide AG entwickelt hat, auf die steigende Mobilität ihrer Bürger. In der App sind alle wichtigen Informationen und Angebote der Stadt aufgelistet, z.B. Bürgerservices, Kindergärten und Schulen, Sport, Kultur, Vereine und natürlich der Bornheimer Spargel. Außerdem gibt es eine Verknüpfung mit der Rubrik „Aktuelles“ und mit dem Veranstaltungskalender auf der städtischen Internetseite. Auch die Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie die Gas- tronomen sind verzeichnet. Dabei ist der Grundeintrag kostenlos und erfolgt automatisch. Darüber hinaus hat ein Vertreter der Cityguide AG den Unternehmen und Geschäften detaillierte Ein- träge angeboten, die über den Grundeintrag hinausgehen. Auf diese Weise finanziert sich die App, die für die Stadt Bornheim kostenfrei ist. Viele Bornheimer Unternehmen haben das Angebot wahrge- nommen. So ist die App auch eine Maßnahme der Wirtschafts- förderung und Standortwerbung, indem sie als Plattform für Gewerbebetriebe dient. Außerdem ist damit ein Werbeeffekt für den gesamten Gewerbe- und Dienstleistungsstandort Bornheim verbunden. Insgesamt machen die aktuellen und übersichtlichen Informatio- nen die neue App für Bornheimer ebenso wie für Gäste interes- sant und nützlich. Dabei sind Struktur und Inhalte dynamisch. Sie sollen und werden sich kontinuierlich weiterentwickeln. Die App gibt es ab sofort kostenlos in den App Stores. Wer sie sich im Internet anschauen möchte, geht dazu auf http://born- heim.cityguide.de und klickt „Cityguide Bornheim“ an. Mit der neuen City-App ist Bornheim immer dabei n Bürgermeister Wolfgang Henseler und Wirtschaftsförderer Sebastian Römer (v.re.) präsentieren die neue City-App für Ta- blet und Smartphone. In den Osterferien – vom 21. März bis zum 1. April 2016 – finden in Merten auf der K33 im Kreuzungsbereich der Schubertstraße/ Schulstraße/Offenbachstraße Tiefbauarbeiten des Rhein-Sieg- Kreises statt, weswegen die Straße dort voll gesperrt werden muss. Bei dem Kreuzungsbereich handelt es sich um eine aus- gewiesene Unfallhäufungsstelle, zu der ein Beschluss der Unfall- kommission vorliegt. Während der Maßnahme auf der K33 wird der Durchgangs- und Individualverkehr weiträumig vom Landrat des Rhein-Sieg- Kreises umgeleitet. Die Umleitungsstrecke (U1) wird ausgeschil- dert und führt über die L163 (Gebiet Weilerswist), die L182 und die L183. Auch die bestehende Umleitungsstrecke für die Kanalsanierung, die die Stadt Bornheim zurzeit auf der Jenner-/Lindenstraße durchführt, muss während der Maßnahme auf der K33 angepasst werden. Eine Alternativstrecke (U2) nach Hemmerich wird dazu durch Waldorf geleitet. Sie führt über die Pappelstraße, die Blu- menstraße, die Sandstraße, den Straufsberg, den Heerweg und die Maaßenstraße. Die Strecke der Buslinie 818 verändert sich während der Baumaß- nahme auf der K33 ebenfalls: Die regulären Haltestellen Merten Heide, Rösberg Schule, Rösberg Hemmergasse und Hemmerich Schule können nicht angefahren werden. Um dies zu kompensie- ren, wird die Haltestelle Merten Heide auf dem Rüttersweg um etwa 50 Meter verlegt (vor Hausnummer 128 bzw. 133), damit der Bus die Ersatzhaltestelle anfahren kann. Darüber hinaus werden die Haltestellen in Hemmerich und Rösberg durch einen Shuttle- Service an die Haltestelle Waldorf Stadtbahn angebunden. Die Stadt Bornheim bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Ver- ständnis. Shuttle-Service und Umleitungen bei Baumaßnahmen in den Osterferien Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bornheim vom 09.12.2009 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.03.2016 Aufgrund von § 4 des Bestattungsgesetzes NRW vom 17.06.2003 (SGV NRW 2127) und §§ 7, 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f und 114 a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntma- chung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496), hat der Verwaltungsrat des StadtBetrieb Bornheim in seiner Sitzung am 25.11.2015 folgende 2. Satzung vom 04.03.2016 zur Änderung der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bornheim beschlossen: I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Geltungsbereich Diese Friedhofssatzung gilt für alle im Gebiet der Stadt Bornheim gelegenen und vom StadtBetrieb Bornheim verwalteten Friedhöfe. § 2 Friedhofszweck (1) Die Friedhöfe sind nichtrechtsfähige Anstalten des StadtBetrieb Bornheim. (2) Die Friedhöfe dienen der Bestattung der Toten (Leichen, Tot- und Fehlgeburten), 1. die bzw. deren Eltern vor ihrem Ableben überwiegend oder bei ihrem Tode Einwohner/Einwohnerinnen der Stadt Bornheim waren, 2. die in der Stadt Bornheim aufgefunden wurden und unbekannt sind, 3. für die bereits zu Lebzeiten das Nutzungsrecht einer Wahlgrabstätte erworben wurde. 4. Darüber hinaus dienen die Friedhöfe auch der Bestattung der aus Schwangerschaftsabbrüchen stammen- den Leibesfrüchte, falls die Eltern Einwohner der Stadt Bornheim sind. (3) Die Bestattung anderer als in Absatz 2 genannter Verstorbener bedarf der vorherigen Zustimmung der Fried- hofsverwaltung. (4) Bestattungen dürfen grundsätzlich nur auf den städtischen Friedhöfen vorgenommen werden. Ausnahmen gel- ten für die zugelassenen Friedhöfe und Begräbnisplätze anderer Träger/Trägerinnen. § 3 Schließung und Entwidmung (1) Friedhöfe und Friedhofsteile können für weitere Bestattungen gesperrt (Schließung) oder einer anderen Ver- wendung zugeführt (Entwidmung) werden. (2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schlie- ßung das Recht auf weitere Bestattungen in Wahlgrabstät-ten/Urnenwahlgrabstätten erlischt, wird den Nut- zungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungsfalles auf Antrag eine andere Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem können sie die Umbettung be- reits bestatteter Leichen verlangen. (3) Durch die Entwidmung geht die Eigenschaft des Friedhofs als Ruhestätte der Toten verloren. Die Bestatteten werden, falls die Ruhezeit oder Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten des StadtBetrieb Bornheim in andere Grabstätten umgebettet. (4) Schließung oder Entwidmung werden öffentlich bekannt gegeben. Die Nutzungsberechtigten von Wahlgrab- stätten/Urnenwahlgrabstätten erhalten außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn ihr Aufenthalt bekannt oder ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist. (5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig sind sie bei Reihen- grabstätten/Urnenreihengrabstätten einem Angehörigen des Verstorbenen, bei Wahlgrabstätten/Urnenwahl- grabstätten dem Nutzungsberechtigten mitzuteilen. (6) Ersatzgrabstätten werden vom StadtBetrieb Bornheim auf ihre Kosten in ähnlicher Weise wie die Grabstätten auf den entwidmeten oder außer Dienst gestellten Friedhöfen/Friedhofsteilen hergerichtet, wenn die Ruhezeit/ das Nutzungsrecht der bisherigen Grabstätte noch nicht abgelaufen war. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechtes. II. Ordnungsvorschriften § 4 Öffnungszeiten (1) Die Friedhöfe sind während der an den Eingängen bekannt gegebenen Zeiten für den Besuch geöffnet. (2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten eines Friedhofes oder einzelner Friedhof- steile vorübergehend untersagen. § 5 Verhalten auf dem Friedhof (1) Alle auf den Friedhöfen anwesenden Personen haben sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Kinder unter sechs Jahren dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung Erwachsener betreten. (3) Auf den Friedhöfen ist es insbesondere nicht gestattet, 1. die Wege mit Fahrzeugen oder Rollschuhen/Rollerblades/Skateboards aller Art zu befahren, ausgenom- men Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und der für den Friedhof zu- gelassenen Gewerbetreibenden, soweit die Wege ausreichend befestigt sind und das Befahren zum Trans- port von Material für Grabsteine, Grabaufbauten und Grabbepflanzungen unbedingt erforderlich ist, 2. Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten oder diesbezüglich zu werben, 3. an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten auszuführen, 4. ohne schriftlichen Auftrag berechtigter Personen bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung ge- werbsmäßig zu fotografieren, 5. Druckschriften zu verteilen, ausgenommen Drucksachen, die im Rahmen der Bestattungsfeier notwendig und üblich sind, 6. den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigt zu betreten, 7. Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern, 8. zu lärmen oder zu lagern, 9. Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde. (4) Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ord- nung auf ihm vereinbar sind. (5) Totengedenkfeiern und andere nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden. § 6 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof (1) Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bedürfen – außer den Bestattungsunternehmern – Steinmetze und Bildhauer für ihre gewerbliche Tätigkeit auf den Friedhöfen der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung. Andere Gewerbetreibende müssen ihre Tätigkeit auf dem Friedhof der Friedhofsverwaltung anzeigen. (2) Auf ihren Antrag hin werden nur die in Abs. 1 Satz 1 genannten Gewerbetreibenden zugelassen, die 1. in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind und 2. ihre Eintragung in die Handwerksrolle bzw. (bei Antragstellern des handwerksähnlichen Gewerbes) ih- re Eintragung in das Verzeichnis gem. § 19 Handwerksordnung nachweisen oder die selbst oder deren fachliche Vertreter/Vertreterinnen die Meisterprüfung abgelegt haben oder die über eine vergleichbare Qualifikation verfügen. (3) Die Friedhofsverwaltung hat die Zulassung davon abhängig zu machen, dass der/die Antragsteller/Antrag- stellerin einen für die Ausführung seiner/ihrer Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweist. (4) Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung einer Berechtigungskarte. Die zugelassenen Gewerbetreibenden haben für ihre Bediensteten einen Bedienstetenausweis auszustellen. Die Zulassung und der Bediensteten- ausweis sind dem aufsichtsberechtigten Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Die Zulassung wird auf maximal fünf Jahre befristet und kann jeweils bis zu fünf Jahre verlängert werden. (5) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Re- gelungen zu beachten. Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf den Friedhöfen schuldhaft verursachen. (6) Gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen dürfen nur werktags innerhalb der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Die Arbeiten sind eine halbe Stunde vor Ablauf der Öffnungszeiten des Friedhofs, an Samstagen und Werktagen vor Feiertagen spätestens um 17 Uhr zu beenden. Soweit Öffnungszeiten nicht festgelegt sind, dürfen die Arbeiten nicht vor 7 Uhr begonnen und nach 19 Uhr weitergeführt werden. Die Friedhofs- verwaltung kann Verlängerungen der Arbeitszeiten zulassen. (7) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf den Friedhöfen nur an den von der Friedhofsverwaltung genehmigten Stellen gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeiten sind die Ar- beits- und Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen der Friedhöfe gereinigt werden. (8) Die Entsorgung von Grabmalen, Einfassungen, sonstigen baulichen Anlagen, Abraum (insbesondere Fun- damentierungsmaterial) und Verpackungsmaterialien (Transportmaterial, Paletten, Substrat- und Düngesä- cke usw.) obliegt den Gewerbetreibenden nach den abfallrechtlichen Vorschriften. (9) Die Friedhofsverwaltung kann die Zulassung der Gewerbetreibenden, die trotz schriftlicher Mahnung ge- gen die Vorschriften der Friedhofssatzung verstoßen oder bei denen die Voraussetzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, auf Zeit oder Dauer durch schriftlichen Bescheid entziehen. Bei schweren Verstößen ist eine Mahnung entbehrlich. III. Allgemeine Bestattungsvorschriften § 7 Anzeigepflicht und Bestattungszeit (1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Bekundung des Sterbefalls bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Der Anmeldung sind die zur Bearbeitung erforderlichen Unterlagen beizufügen. (2) Mit dem Antrag auf Bestattung ist eine Person zu benennen, die über alle Grabangelegenheiten entscheidet und für den Zustand und die Pflege der Grabstätte verantwortlich ist. Verantwortlich ist bei Reihengrab- stätten/Urnenreihengrabstätten der Empfänger/die Empfängerin der Grabanweisung, bei Wahlgrabstätten/ Urnenwahlgrabstätten der Inhaber/die Inhaberin des Nutzungsrechts. (3) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (4) Soll eine Aschenbestattung erfolgen, so ist eine Bescheinigung über die Einäscherung vorzulegen. (5) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung fest. § 8 Särge und Urnen (1) Unbeschadet der Regelung der §§ 16 und §15 Abs. 7 sind Bestattungen grundsätzlich in Särgen oder Urnen vorzunehmen. Ausnahmsweise kann der Friedhofsträger auf Antrag die Bestattung ohne Sarg oder Urne gestatten, wenn nach den Grundsätzen oder Regelungen der Glaubensgemeinschaft, der die oder der Ver- storbene angehört hat, eine Bestattung ohne Sarg oder Urne vorgesehen ist. (2) Särge, Urnen und Überurnen müssen so beschaffen sein, dass die chemische, physikalische oder biolo- gische Beschaffenheit des Bodens oder des Grundwassers nicht nachteilig verändert wird und bei Särgen die Verwesung der Leichen innerhalb der Ruhezeit ermöglicht wird. Überurnen aus Glas sind nur in Mau- ernischen, Urnenstelen oder Kolumbarien zulässig. Die Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Särge sowie Sargausstattungen, -beigaben und -abdichtungen müssen zur Vermeidung von Umweltbelastungen aus leichtverrottbaren Werkstoffen hergestellt sein. Sie dürfen keine PVC-, PCP-, formaldehydabspaltenden, nitrozellulosehaltigen oder son- stigen umweltgefährdenden Lacke oder Zusätze enthalten. Die Kleidung der Leiche soll nur aus Papierstoff und Naturtextilien bestehen. (3) Die Särge sollen folgende Abmessungen nicht überschreiten: 1. für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr Länge 1,25 m Breite 0,60 m Höhe 0,60 m 2. für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr Länge 2,10 m Breite 0,80 m Höhe 0,80 m Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. (4) Für die Bestattung in vorhandenen Grüften sind nur Metallsärge oder Holzsärge mit Metalleinsatz zugelas- sen, die luftdicht verschlossen sind. § 9 Ausheben der Gräber (1) Die Gräber werden von der Friedhofsverwaltung oder einer von ihr beauftragten Fremdfirma ausgehoben und wieder verfüllt. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. Bei Tiefengräbern beträgt die Tiefe der Grabsohle 2,40 m. (3) Die Gräber für Erdbestattungen sollen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. (4) Die Nutzungsberechtigten haben Grabzubehör und, soweit für die Durchführung der Bestattung erforder- lich, Grabmale, Fundamente, Grabeinfassungen und die Bepflanzung vorher entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung ent- fernt werden müssen, sind der Friedhofsverwaltung die dadurch entstehenden Kosten durch die Nutzungs- berechtigten zu erstatten. (5) Nutzungsberechtigte einer benachbarten Grabstätte haben das Aufstellen des Erdcontainers oder den Überbau aus Dielen und Ähnliches zur Durchführung einer Bestattung in der benachbarten Grabstätte zu dulden. § 10 Ruhezeit Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 20 Jahre, bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 15 Jahre. § 11 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden, bei Umbettungen innerhalb der Stadt im ersten Jahre der Ruhezeit nur bei Vorlie- gen eines dringenden öffentlichen Interesses. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte/Urnenreihengrab- stätte in eine andere Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte sind innerhalb der Stadt nicht zulässig. § 3 Abs. 2 und 3 bleiben unberührt. (3) Alle Umbettungen (mit Ausnahme der Maßnahmen von Amts wegen) erfolgen nur auf Antrag. Antragsbe- rechtigt ist bei Umbettungen aus Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten der Empfänger/die Empfän- gerin der Grabanweisung, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nut- zungsberechtigte. Mit dem Antrag ist die Grabanweisung bzw. Nutzungsurkunde vorzulegen. In den Fällen des § 26 Abs. 1 Satz 4 und bei Entziehung von Nutzungsrechten gem. § 26 Abs. 2 Satz 2 können Leichen oder Aschen, deren Ruhezeit nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in Reihengrabstätten/Urnenreihengrab- stätten umgebettet werden. (4) Alle Umbettungen, die nach einem Zeitraum von zehn Jahren durchgeführt werden, werden von der Fried- hofsverwaltung oder einer von ihr beauftragten Fremdfirma durchgeführt. In allen anderen Fällen, in denen kein dringendes öffentliches Interesse besteht, hat die Antragstellerin/der Antragsteller für die ordnungs- gemäße Durchführung zu sorgen. In allen Fällen bestimmt die Friedhofsverwaltung den Zeitpunkt der Um- bettung. (5) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder ge- hemmt. (6) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur aufgrund behördlicher oder richter- licher Anordnung ausgegraben werden. (7) Die Kosten der Umbettung hat der Antragsteller zu tragen. Das gilt auch für den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, soweit sie notwendig aufgetreten sind oder den StadtBetrieb Bornheim oder deren Beauftragte bezüglich dieser nur leichte Fahrlässigkeit trifft. 16. März 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen 16. März 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim IV. Grabstätten und Aschenstreufelder § 12 Arten der Grabstätten (1) Die Grabstätten und Aschenstreufelder bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können nur Rechte nach dieser Satzung erworben werden. (2) Die Grabstätten werden unterschieden in 1. Reihengrabstätten, 2. Wahlgrabstätten, 3. Urnenreihengrabstätten, 4. Urnenwahlgrabstätten, 5. anonyme Urnenreihengrabstätten. (3) Es besteht kein Anspruch auf Erwerb oder Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer der Lage nach be- stimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. § 13 Reihengrabstätten (1) Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit der zu Bestattenden zugeteilt werden. Über die Zuteilung wird eine Grabanweisung er- teilt. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an der Reihengrabstätte ist nicht möglich. (2) Es werden Reihengrabfelder eingerichtet 1. für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr einschließlich Tot- und Fehlgeburten, 2. für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr. (3) In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch zulässig, in einer Reihen- grabstätte die Leichen eines Kindes unter einem Jahr, Tot- und Fehlgeburten sowie die aus einem Schwan- gerschaftsabbruch stammende Leibesfrucht und eines/einer gleichzeitig beigesetzten Familienangehörigen oder die Leichen von gleichzeitig verstorbenen Geschwistern unter 5 Jahren zu bestatten. (4) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten ist drei Monate vorher öffentlich und durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekannt zu machen. (5) Auf dem Friedhof Bornheim wird ein als Rasenfläche angelegtes Grabfeld für sog. „Pflegefreie Reihengrab- stätten“ unterhalten. Es handelt sich um einstellige Grabstätten für Körperbestattungen, die der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhefrist vergeben werden. Die Grabstätten werden für die Dauer der Ruhefrist vom StadtBetrieb unterhalten. Es gelten die Vorschriften für Reihengrabstätten entsprechend. Eine individuelle Anlage einzelner Grabstätten sowie die Errichtung von Grabmalen, Einfassungen oder son- stigen baulichen Anlagen ist nicht zulässig. § 14 Wahlgrabstätten (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit den Erwerbern/Erwerberinnen bestimmt wird. Auf Antrag der Nutzungsberechtigten kann die Nutzungszeit beim Ersterwerb auf bis zu 30 Jahre erhöht werden. Die Friedhofsverwaltung kann die Erteilung eines Nutzungsrechts ablehnen, insbeson- dere wenn die Schließung nach § 4 beabsichtigt ist. Auf Antrag der Nutzungsberechtigten kann die Nutzungszeit in der Regel um bis zu 30 Jahre verlängert wer- den. Die Verlängerung kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt, versagt oder widerrufen werden, wenn dies aus überwiegendem öffentlichem Interesse geboten ist. (2) Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten werden nur anlässlich eines Todesfalls verliehen. Soweit auf dem jeweiligen Friedhof Wahlgrabstätten in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, kann Bürgern/Bürgerinnen der Stadt Bornheim der Erwerb einer Wahlgrabstätte zu Lebzeiten gestattet werden. (3) Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben. In einem Wahlgrab können je ei- ne Leiche oder bis zu sechs Urnen in Ober- und Tieflage bestattet werden. Darüber hinaus können zu einer Körperbestattung in Oberlage zusätzlich bis zu zwei Urnen am Fußende beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit einer Leiche oder aller Aschen kann eine weitere Bestattung erfolgen, wenn die restliche Nutzungs- zeit die Ruhezeit erreicht oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wieder erworben worden ist. (4) Das Nutzungsrecht entsteht mit Aushändigung der Nutzungsurkunde. (5) Auf den Ablauf des Nutzungsrechts werden die jeweiligen Nutzungsberechtigten drei Monate vorher schrift- lich, falls sie nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln sind, durch eine öffentliche Bekanntmachung und durch einen Hinweis für die Dauer von zwei Monaten auf der Grabstätte hingewiesen. (6) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts sollen die Erwerber/Erwerberinnen für den Fall ihres Able- bens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis ihre Nachfolger/Nachfolgerinnen im Nutzungsrecht be- stimmen und ihnen das Nutzungsrecht durch schriftlichen Vertrag übertragen. Wird bis zu ihrem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehöri- gen des/der verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über: 1. auf den überlebenden Ehegatten/die Ehegattin 2. auf den Lebenspartner nach dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft 3. auf die Kinder 4. auf die Stiefkinder 5. auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter 6. auf die Eltern 7. auf die vollbürtigen Geschwister 8. auf die Stiefgeschwister 9. auf die nicht unter 1.- 8. fallenden Erben Innerhalb der einzelnen Gruppen wird der/die Älteste Nutzungsberechtigter/Nutzungsberechtigte. Sofern keine der vorgenannten Personen innerhalb eines Jahres nach dem Ableben des/der bisherigen Nutzungsbe- rechtigten die Zustimmung nach Satz 2 erklärt, erlischt das Nutzungsrecht. (7) Nutzungsberechtigte können das Nutzungsrecht nur auf eine Person aus dem Kreis der in Abs. 6 Satz 2 ge- nannten Personen übertragen. Sie bedürfen hierzu der vorherigen Zu-stimmung der Friedhofsverwaltung. (8) Alle Rechtsnachfolger/Rechtsnachfolgerinnen haben das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (9) Nutzungsberechtigte haben im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte beigesetzt zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalls über andere Bestat- tungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. (10) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. (11) Das Ausmauern von Wahlgrabstätten ist nicht zulässig. (12) Auf dem Friedhof Bornheim wird ein Sondergrabfeld für Angehörige der islamischen Glaubensgemeinschaft unterhalten. Eine Beerdigung in diesen Grabstellen ist einer Beerdigung in einem einstelligen Wahlgrab gleichgestellt. § 15 Aschenbeisetzungen (1) Aschen dürfen beigesetzt werden in 1. Urnenreihengrabstätten, 2. Urnenwahlgrabstätten, 3. anonymen Urnenreihengrabstätten, 4. Grabstätten für Erdbestattungen mit Ausnahme der Reihengrabstätten, 5. Baumgrabstätten, 6. Urnengemeinschaftsgrabstätten (2) Urnenreihengrabstätten sind Aschengrabstätten, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Asche abgegeben werden. Über die Zuteilung wird eine Grabanweisung ausgehändigt. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich. (3) Urnenwahlgrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nut- zungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Auf Antrag der Nutzungsberechtigten kann die Nutzungszeit beim Ersterwerb auf bis zu 30 Jahre erhöht werden. Die Zahl der Urnen, die in einer Urnenwahlgrabstätte bestattet werden kann, richtet sich nach der Größe der Grabstätten. (4) Urnenwahlgrabstätten können außer in Grabfeldern auch in Kolumbarien, Mauern, Terrassen und Hallen eingerichtet werden. (5) Soweit sich nicht aus dieser Satzung etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für die Reihengrabstätten und für die Wahlgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten. (6) Auf dem Friedhof Bornheim wird ein als Rasenfläche angelegtes Urnengräberfeld unterhalten, das der Bei- setzung von Personen dient, deren Grabstätte nicht besonders kenntlich gemacht wird. Die Urnen werden unter Ausschluss der Angehörigen und sonstigen Personen der Reihe nach beigesetzt. Die Beisetzungsstelle wird nicht bekannt gegeben (anonyme Beisetzung). Diese Beisetzungsart ist einer Beisetzung in einer Ur- nenreihengrabstätte gleichgestellt. (7) Baumgrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte Wahlgrabstätten, an denen auf Antrag ein Nut- zungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Auf Antrag der Nutzungsberechtigten kann die Nutzungszeit beim Ersterwerb auf bis zu 30 Jahre erhöht werden. Es können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Beisetzung erfolgt im Traufbereich eines Baumes. Die Beisetzung muss in einer biologisch abbaubaren Aschekapsel erfolgen; Überurnen sind nicht erlaubt. Die Grabstätten werden durch den StadtBetrieb Bornheim unterhalten. Je nach Anlage durch den StadtBetrieb Bornheim können entweder Namensschilder mit den Daten des/der Verstorbenen an einer zentralen Tafel oder einem Gedenkstein ange- bracht werden oder die Kennzeichnung kann durch eine Liegeplatte erfolgen. (8) Urnengemeinschaftsgrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte Wahlgrabstätten, an denen auf An- trag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Auf Antrag der Nut- zungsberechtigten kann die Nutzungszeit beim Ersterwerb auf bis zu 30 Jahre erhöht werden. Es können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Beisetzung erfolgt in eine einheitliche, gestaltete und bepflanzte Grabfläche, die durch den StadtBetrieb Bornheim unterhalten wird. Je nach Anlage durch den StadtBetrieb Bornheim können entweder Namensschilder mit den Daten des/der Verstorbenen an einer zentralen Tafel oder einem Gedenkstein angebracht werden oder die Kennzeichnung kann durch eine Liegeplatte erfolgen. § 16 Aschenstreufelder (1) Die Asche wird auf einem vom Friedhofsträger festgelegten Bereich des Friedhofs Bornheim durch Verstreu- ung der Asche beigesetzt, wenn der Verstorbene dies durch Verfügung von Todes wegen bestimmt hat. (2) Dem Friedhofsträger ist vor Verstreuung der Asche die Verfügung von Todes wegen im Original vorzulegen. Am Aschenstreufeld wird nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist. Grabmale und bauliche Anlagen sind nicht zulässig. § 17 Abmessungen der Grabstätten (1) Die Größe der Gräber ergibt sich aus dem Belegungsplan. Grabstätten haben je Grabstelle in der Regel fol- gende Abmessungen: Grabstättenart Breite Länge 1. Reihengrabstätten für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr 0,80 m 1,25 m 2. Reihengrabstätten für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr 1,25 m 2,50 m 3. Wahlgrabstätten 1,25 m 2,50 m 4. Urnenreihengrabstätten 0,62 m 0,80 m 5. Urnenwahlgrabstätten 1,25 m 0,80 m (2) Zwischen den Grabstätten sind seitlich folgende Flächen von Aufbauten und Aufwuchs freizuhalten: 1. Flächen von je 0,15 m (insgesamt 0,30 m) Breite zwischen den Grabstätten nach Abs. 1 Nr. 2. und 3 und 2. Flächen von je 0,10 m (insgesamt 0,20 m) Breite zwischen den Grabstätten nach Abs. 1 Nr. 1., 4. und 5. Bei mehrstelligen Wahlgrabstätten sind die o. g. Seitenabstände lediglich am äußeren Rand der mehrstelli- gen Wahlgrabstätte einzuhalten. V. Gestaltung der Grabstätten § 18 Allgemeine Gestaltungsvorschriften Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck und der Zweck dieser Satzung sowie die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. Insbesondere ist zu beachten: 1. Auf jeder Grabstätte darf nur ein Grabmal errichtet werden. Die Grabmale sind an der Kopfseite zu errichten. Ausgenommen hiervon sind Kissensteine. 2. Die Größe der Grabmale muss in einem angemessenen Verhältnis zur Größe der Grabstätten stehen. 3. Es dürfen nur Grabmale aus Naturstein, Holz oder handwerklich bearbeitetem Metall und Einfassungen aus Naturstein verwendet werden. 4. Die Gestaltung des anonymen Grabfeldes und des Aschenstreufeldes obliegt der Friedhofsverwaltung. § 19 Zustimmungserfordernis (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Auch provisorische Grabmale sind zustimmungspflichtig, sofern sie größer als 0,25 x 0,30 m bzw. als Holzkreuz höher als 0,70 m sind. Antragsteller/Antragstellerinnen haben die Grabanweisung bzw. die Nutzungsurkunde vorzulegen. (2) Den Anträgen sind zweifach beizufügen: 1. Der Grabmalentwurf mit Grundriss, Vorder- und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Mate- rials, seiner Bearbeitung, der Anordnung der Schrift, der Ornamente und der Symbole sowie der Funda- mentierung. 2. Soweit es zum Verständnis erforderlich ist, Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, des Inhalts, der Form und der Anordnung. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1:10 oder das Aufstellen einer Attrap- pe in natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangt werden. (3) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend. (4) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach der Zustimmung errichtet worden ist. (5) Die nicht zustimmungspflichtigen provisorischen Grabmale sind nur als naturlasierte Holztafeln oder Holz- kreuze zulässig und dürfen nicht länger als zwei Jahre nach der Beisetzung auf der Grabstätte belassen wer- den. § 20 Anlieferung (1) Bei der Anlieferung von Grabmalen oder sonstigen baulichen Anlagen ist der Friedhofsverwaltung der ge- nehmigte Aufstellungsantrag vorzulegen. (2) Der Aufstellungszeitpunkt ist der Friedhofsverwaltung mindestens eine Woche vorher anzuzeigen. § 21 Fundamentierung und Befestigung (1) Zum Schutz der Allgemeinheit und des Nutzungsberechtigen sind die Grabmale nach den allgemein aner- kannten Regeln des Handwerks (Richtlinie für die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen des Bun- desinnungsverbands des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks oder Technische An- leitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen der Deutschen Naturstein Akademie e.V. in der jeweils gültigen Fassung) so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Dies gilt für sonstige bauliche Anla- gen entsprechend. (2) Die Art der Fundamentierung und der Befestigung, insbesondere die Größe und Stärke der Fundamente, be- stimmt die Friedhofsverwaltung gleichzeitig mit der Zustimmung nach § 19. Die Friedhofsverwaltung kann überprüfen, ob die vorgeschriebene Fundamentierung durchgeführt worden ist. Die Stärke der Grabmale muss die Standfestigkeit gewährleisten. Die Mindeststärke der Grabmale beträgt 0,12 m bei Grabmalen bis 1,00 m Höhe, 0,16 m bei Grabmalen bis 1,50 m Höhe und 0,18 m bei Grabmalen ab 1,50 m Höhe. Die Friedhofsverwaltung kann weitergehende Anforderungen stellen, wenn dies aus Gründen der Standsi- cherheit erforderlich ist. (3) Wurde das Grabmal ohne die Zustimmung nach § 19 oder die vorherige Ankündigung gem. § 20 aufgestellt, kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Empfängers/der Empfängerin der Grabanweisung oder des/der Nutzungsberechtigten die Standsicherheit des Grabmals und seiner Fundamentierung durch Sachverständi- ge überprüfen lassen. § 22 Unterhaltung (1) Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd im würdigen und verkehrssicheren Zustand zu halten. Verantwortlich ist insoweit bei Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten der Inhaber/die Inhaberin Amtliche Bekanntmachungen 16. März 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim der Grabanweisung, bei Wahlgrab-stätten/Urnenwahlgrabstätten der/die jeweilige Nutzungsberechtigte. (2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzug kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten der Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegung von Grab- malen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, das Grabmal oder Teile davon auf Kosten der Verantwortlichen zu entfernen. Die Friedhofsverwaltung ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate auf Kosten des/der Verantwortlichen aufzubewahren. Sind die Verantwortlichen nicht bekannt oder ohne besonderen Aufwand nicht zu ermitteln, genügen als Aufforde- rung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird. (3) Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden verantwortlich, der durch das Umstürzen von Grabmalen oder Grabmalteilen verursacht wird; die Haftung der Gemeinde bleibt unberührt; die Verantwortlichen haften dem StadtBetrieb Bornheim im Innenverhältnis, soweit den StadtBetrieb Bornheim nicht grobe Fahrlässig- keit oder Vorsatz trifft. § 23 Entfernung (1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale und sonstige bauliche Anlagen nur mit vor- heriger schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit oder nach der Entziehung von Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen zu entfernen. Geschieht dies nicht binnen drei Monaten, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, das Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren. Grabmal oder sonstige bauliche An- lagen gehen entschädigungslos in das Eigentum der Stadt über, wenn dies bei Erwerb des Nutzungsrechts oder bei Genehmigung für die Errichtung des Grabmals oder sonstiger baulicher Anlagen schriftlich festge- legt wurde. Sofern Wahlgrabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, haben die jeweiligen Nutzungsberechtigten die Kosten zu tragen. (3) Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, ohne ihre Zustimmung aufgestellte Grabmale und sonstige bauliche Anlagen einen Monat nach Benachrichtigung des Inhabers/der Inhaberin der Grabanweisung oder des/der Nutzungsberechtigten auf dessen/deren Kosten entfernen zu lassen. VI. Herrichtung und Pflege der Grabstätten § 24 Herrichtung und Unterhaltung (1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 18 hergerichtet und dauernd in Stand gehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen. (2) Die Gestaltung der Gräber ist dem Gesamtcharakter des Friedhofs, dem besonderen Charakter des Fried- hofsteils und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. (3) Für die Herrichtung und Instandhaltung sind die Inhaber/Inhaberinnen der Grabanweisung oder die Nut- zungsberechtigten verantwortlich. Die Verpflichtung erlischt mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nut- zungsrechts. (4) Die Herrichtung und jede wesentliche Änderung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fried- hofsverwaltung. Antragsteller/Antragstellerinnen haben die Grabanweisung bzw. die Nutzungsurkunde vor- zulegen. (5) Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten müssen innerhalb von drei Monaten nach der Bestattung, Wahl- grabstätten/Urnenwahlgrabstätten innerhalb von drei Monaten nach dem Erwerb des Nutzungsrechts her- gerichtet werden. (6) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten ob- liegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. § 25 Verbot der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Kunststoffen (1) Die Verwendung von chemischen Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln bei der Grabpflege ist nicht gestattet. (2) Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Werkstoffe dürfen in sämtlichen Produkten der Trauerfloristik, insbesondere in Kränzen, Trauergebinden, Trauergestecken, im Grabschmuck und bei Grabeinfassung so- wie bei Pflanzenzuchtbehältern, die an der Pflanze verbleiben, nicht verwendet werden. Ausgenommen sind Grabvasen, Markierungszeichen, Gießkannen und anderes Kleinzubehör. Solche Gegenstände sind nach En- de des Gebrauchs vom Friedhof zu entfernen oder in den zur Abfalltrennung vorgesehenen Behältnissen abzulegen. § 26 Vernachlässigung der Grabpflege (1) Wird eine Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, haben die gem. § 24 Abs. 3 Verpflichteten nach schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Sind die Grabpflegeverpflichteten nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, wird durch eine öffentliche Bekanntmachung auf die Ver- pflichtung zur Herrichtung und Pflege hingewiesen. Außerdem werden sie durch ein Hinweisschild auf der Grabstätte aufgefordert, sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen. Bleibt die Aufforderung oder der Hinweis drei Monate unbeachtet, kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten der Verpflichteten 1. die Grabstätte abräumen, einebnen und einsäen und 2. Grabmale und sonstige bauliche Anlagen beseitigen lassen. (2) Kommen Nutzungsberechtigte einer Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte ihrer Verpflichtung gem. Abs. 1 nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte auf ihre Kosten in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. Im Entziehungsbescheid werden die Nutzungsberechtigten aufgefordert, das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen innerhalb von drei Monaten nach Unan- fechtbarkeit des Entziehungsbescheids zu entfernen. Im Übrigen ist Absatz 1 anzuwenden. (3) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Abs. 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder sind die Verantwortlichen nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten der Verantwortlichen den Grabschmuck entfernen. VII. Leichenhallen und Trauerfeiern § 27 Benutzung der Leichenhallen (1) Die Leichenhallen dienen der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie dürfen nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung und in Begleitung von Angehörigen des Friedhofspersonals oder des Bestatters/der Bestatterin betreten werden. (2) Sofern keine gesundheitsaufsichtlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, können die Angehörigen die Verstorbenen während der festgesetzten Zeiten sehen. Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Be- ginn der Trauerfeier oder Beisetzung zu schließen. (3) Am Fußende des Sarges ist eine deutlich sichtbare Aufschrift mit 1. Namen, Alter und letztem Wohnort des/der Verstorbenen, 2. Namen und Anschrift des Bestatters/der Bestatterin, 3. Friedhof und Zeit der Beisetzung und der Trauerfeier, sobald diese bekannt sind, fest anzubringen. § 28 Trauerfeier (1) Die Trauerfeiern können in einem dafür bestimmten Raum, am Grab oder an einer anderen im Freien vorge- sehenen Stelle abgehalten werden. (2) Auf Antrag der Hinterbliebenen kann die örtliche Ordnungsbehörde gestatten, dass während der Trauerfeier der Sarg geöffnet wird. Der Antrag kann nicht genehmigt werden, wenn der oder die Verstorbene an einer ansteckenden übertragbaren Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz gelitten, die Leichenverwesung bereits begonnen hat oder die Ausstellung der Leiche der Totenwürde oder dem Pietätsempfinden der an der Trauerfeier Teilnehmenden widersprechen würde. (3) Die Benutzung des Trauerfeierraums kann untersagt werden, wenn der/die Verstorbene an einer melde- pflichtigen übertragbaren Krankheit gelitten hat oder Bedenken wegen des Zustands der Leiche bestehen. (4) Jede Benutzung des Trauerfeierraums, jede Musik- und Gesangsdarbietung auf den Friedhöfen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Auswahl der Musiker/Musikerinnen und der Darbie- tung muss gewährleisten, dass ein würdiger Rahmen gewahrt bleibt. VIII. Schlussvorschriften § 29 Alte Rechte Waren bei Inkrafttreten dieser Satzung das Nutzungsrecht bereits erworben bzw. die Ruhefrist noch nicht abge- laufen, so gelten für die Nutzungszeit dieser Grabstätten die bisherigen Vorschriften. § 30 Haftung Der StadtBetrieb Bornheim haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung der Friedhöfe, ihrer Anlagen oder ihrer Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Ihr obliegen keine besonderen Obhuts- und Überwachungspflichten. Im Übrigen haftet der StadtBetrieb Bornheim nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Vorschriften über Amtshaftung bleiben unberührt. § 31 Gebühren Für die Benutzung der in § 1 bezeichneten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sowie für die Amtshandlungen der Friedhofsverwaltung sind Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten. § 32 Ausnahmen Von den Vorschriften dieser Satzung kann die Friedhofsverwaltung im Einzelfalle, soweit es mit Würde, Zweck und Ordnung des Friedhofs vereinbar ist, auf Antrag aus wichtigen Gründen Ausnahmen zulassen. § 33 Zuständigkeit Die Aufgaben der Friedhofsverwaltung gemäß dieser Satzung nimmt der Vorstand des StadtBetrieb Bornheim wahr. § 34 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen folgende Vorschriften dieser Satzung ver- stößt: 1. § 5 Abs. 3 betr. Verhalten auf dem Friedhof 2. § 6 betr. ungenehmigte gewerbliche Betätigung 3. § 19 Abs. 1 betr. ungenehmigte Aufstellung von Grabmalen 4. § 19 Abs. 3 betr. ungenehmigte Veränderung von baulichen Anlagen 5. § 21 betr. unzulässige Fundamentierung 6. § 22 betr. Vernachlässigung der Unterhaltung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen 7. § 25 betr. Herbizid- und Kunststoffverbot 8. § 26 betr. Vernachlässigung der Grabpflege (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.500 Euro geahndet werden. § 35 Inkrafttreten Die 2. Änderungssatzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. In Kraft seit 01.01.2010, s. Amtsblatt Nr. 27 / 2009 1. Änderung seit 01.01.2011 in Kraft 2. Änderung seit 01.01.2016 in Kraft# Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bornheim vom 09.12.2009 in der Fassung der 2. Ände- rungssatzung vom 04.03.2016 machen wir hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW ge- gen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durch- geführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Verwaltungsratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem StadtBetrieb Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 04.03.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler Ulrich Rehbann, Bürgermeister Vorstand SBB Öffentliche Bekanntmachung der Friedhofsgebührensatzung des StadtBetrieb Bornheim vom 01.03.2016 Der Verwaltungsrat des StadtBetrieb Bornheim hat in seiner Sitzung am 24.02.2016 auf-grund des § 4 des Ge- setzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen für das Land Nordrhein-Westfalen (Bestattungsgesetz – BestG NRW) vom 17. Juni 2003 (GV. NRW. S. 313/SGV. NRW. 2127) und § 7 Abs. 2 i.V.m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchsta- be f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. 06 2015 (GV. NRW. S. 496), und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. September 2001, (GV. NRW. S. 708) folgende Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe des StadtBetrieb Bornheim beschlossen: § 1 Gebührenpflicht (1) Für die Inanspruchnahme der im Gebiet der Stadt Bornheim gelegenen und vom StadtBetrieb Bornheim verwalteten Friedhöfe sowie für damit zusammenhängende besondere Leistungen, werden Gebühren nach dieser Satzung und dem dazu gehörenden Gebührentarif erhoben. (2) Der Gebührentarif ist Bestandteil dieser Satzung. § 2 Gebührenpflichtiger/Gebührenpflichtige Zur Zahlung der Gebühren ist verpflichtet, wer selbst oder durch Dritte, deren Handeln ihm/ihr zuzurechnen ist, 1. die in § 1 genannten Einrichtungen in Anspruch nimmt oder 2. eine besondere Leistung des StadtBetrieb beantragt hat oder durch sie unmittelbar begünstigt wird. § 3 Fälligkeit der Gebühren Die Gebühren werden fällig 1. im Falle eines Gebührenbescheids einen Monat nach dessen Zugang, 2. bei mündlicher Anforderung mit deren Bekanntgabe. § 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Sat-zung für die Friedhöfe der Stadt Bornheim vom 01.01.2011 außer Kraft. Amtliche Bekanntmachungen 16. März 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Lfd. Tarif Nr. Art der Leistung Betrag 1. Gebühren für Erwerb und Verlängerung von Nutzungsrechten (je Grabstätte) 1.1 Kinderreihengrabstätte (für Tot-, Fehlgeburten, Leibesfrüchte und Verstor- bene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr) für 15 Jahre Nutzungszeit 825 € 1.2 Reihengrabstätte (für Verstorbene nach dem 5. Lebensjahr) für 20 Jahre Nut- zungszeit 1.456 € 1.3 Pflegefreie Reihengrabstätte (für Verstorbene nach dem 5. Lebensjahr) für 20 Jahre Nutzungszeit, inkl. Rasenpflege 2.023 € 1.4 Urnenreihengrabstätte für 20 Jahre Nutzungszeit 1.049 € 1.5 Urnenreihengrabstätte für 20 Jahre Nutzungszeit als anonyme Beisetzung 1.102 € 1.6 Wahlgrabstätte (Normalgröße), d.h. bis 1,25 m Breite und 2,50 m Länge für 20 Jahre Nutzungszeit 2.020 € 1.7 Wahlgrabstätte (Normalgröße), d.h. bis 1,25 m Breite und 2,50 m Länge für 20 Jahre Nutzungszeit im Sondergrabfeld für Angehörige der islamischen Glau- bensgemeinschaft 2.020 € 1.8 Wahlgrabstätte (Übergröße), d.h. über 1,25 m Breite und über 2,50 m Länge für 20 Jahre Nutzungszeit 2.460 € 1.9 Urnenwahlgrabstätte für 20 Jahre Nutzungszeit 1.380 € 1.10 Urnenwahlgrabstätte in einer Urnenstele oder einem Kolumbarium für zwei Urnen für 20 Jahre Nutzungszeit 1.260 € 1.11 Urnenwahlgrabstätte in Mauernische für eine Urne für 20 Jahre Nutzungszeit auf dem Friedhof Merten neu 1.080 € 1.12 Urnengemeinschaftsgrab für 20 Jahre Nutzungszeit 1.840 € 1.13 Baumgrabstätte für 20 Jahre Nutzungszeit 1.520 € 1.14 Nutzung eines Aschenstreufelds 943 € 1.15 Für die Verlängerung der Nutzungsrechte gem. Nr. 1.5 bis 1.10 des Gebühren- tarifs werden die in Anlage 1 zu diesem Gebührentarif ausgewiesenen Gebüh- ren erhoben. 2. Gebühren für die Beisetzung 2.1 Gebühr für Sargbeisetzung 2.1.1 in Kinderreihengrabstätten (für Tot-, Fehlgeburten, Leibesfrüchte und Verstor- bene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr) 517 € 2.1.2 in Reihengrabstätten (Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr) 837 € 2.1.3 in eine pflegefreie Reihengrabstätte (Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr) 833 € 2.1.3 in ein Wahlgrab – obere Lage – 977 € 2.1.4 in ein Wahlgrab – untere Lage – 1.005 € 2.2 Gebühr für Urnenbeisetzung 2.2.1 in einer Urnenreihengrabstätte 220 € 2.2.2 in einer anonymen Urnenreihengrabstätte 200 € 2.2.3 in einer Urnenwahlgrabstätte 279 € 2.2.4 in einer Wahlgrabstätte 209 € 2.2.5 in der Mauernische Merten neu 235 € 2.2.6 in einer Urnenstelle oder einem Kolumbarium 247 € 2.2.7 in einem Urnengemeinschaftsgrabfeld 223 € 2.2.8 in einer Baumgrabstätte 223 € 2.2.9 In dem Urnenfeld Bornheim (DFG) 215 € 2.3 Gebühr für das Verstreuen von Aschen 198 € 3. Gebühren für die Benutzung eines Trauerfeierraums und von Leichenkühlzellen 3.1 Benutzung eines Trauerfeierraums 246 € 3.2 Benutzung einer Leichenkühlzelle je Tag Verweildauer 52 € 4. Gebühren für Umbettungen, Ausgrabungen, Wiederbei-setzungen 4.1 Zuschlag für das Ausgraben von Leichen/Gebeinen 132 € Neben diesem Zuschlag wird die entsprechende Beisetzungs-gebühr gem. Nr. 2.1 erhoben. 4.2 Ausgraben von Urnen Gebühr gem. Nr. 2.2 4.3 Wiederbeisetzung von Leichen, Gebeinen und Urnen Gebühr gem. Nr. 2 5. Gebühren für sonstige Leistungen 5.1 Grabräumung von Wahlgrabstätten 250 € 5.2 Grabräumung von Urnenwahlgrabstätten 150 € 5.3 Genehmigung für das Aufstellen bzw. das Verlegen von Grabmalen, Einfas- sungen, Ganz- und Teilabdeckungen sowie sonstigen baulichen Anlagen 36 € 5.4 Genehmigung und Verlängerung der Genehmigung für Gewerbetreibende und ihre Bediensteten 36 € 5.5 Ausstellen von Bescheinigungen und Ersatzurkunden 11 € 6. Eine darüber hinaus gehende Gebührenerhebung nach Maßgabe der Verwal- tungsgebührensatzung der Stadt Bornheim in der jeweils gültigen Fassung bleibt unberührt. Anlage 1 zur Friedhofsgebührensatzung des StadtBetrieb Bornheim vom 30.11.2015 (zu Tarif Nr.: 1.15 des Gebührentarifs) Nacher- werb in Jahren Wahlgrab Normalgrö- ße Wahlgrab Übergröße Urnenwahl- grab Urnenwahl- grab in Urnenstele oder Ko- lumbarium für 2 Urnen Urnen- wahlgrab in Mauerni- sche für 1 Urne Urnen- gemein- schaftsgrab für 2 Urnen Baumgrab- stätte für 2 Urnen € € € € € € € 1 101 123 69 63 54 92 76 2 202 246 138 126 108 184 152 3 303 369 207 189 162 276 228 4 404 492 276 252 216 368 304 5 505 615 345 315 270 460 380 6 606 738 414 378 324 552 456 7 707 861 483 441 378 644 532 8 808 984 552 504 432 736 608 9 909 1.107 621 567 486 828 684 10 1010 1.230 690 630 540 920 760 11 1111 1.353 759 693 594 1.012 836 12 1212 1.476 828 756 648 1.104 912 13 1313 1.599 897 819 702 1.196 988 14 1414 1.722 966 882 756 1.288 1.064 15 1515 1.845 1.035 945 810 1.380 1.140 16 1616 1.968 1.104 1.008 864 1.472 1.216 17 1717 2.091 1.173 1.071 918 1.564 1.292 18 1818 2.214 1.242 1.134 972 1.656 1.368 19 1919 2.337 1.311 1.197 1.026 1.748 1.444 20 2020 2.460 1.380 1.260 1.080 1.840 1.520 21 2121 2.583 1.449 1.323 1.134 1.932 1.596 22 2222 2.706 1.518 1.386 1.188 2.024 1.672 23 2323 2.829 1.587 1.449 1.242 2.116 1.748 24 2424 2.952 1.656 1.512 1.296 2.208 1.824 25 2525 3.075 1.725 1.575 1.350 2.300 1.900 26 2626 3.198 1.794 1.638 1.404 2.392 1.976 27 2727 3.321 1.863 1.701 1.458 2.484 2.052 28 2828 3.444 1.932 1.764 1.512 2.576 2.128 29 2929 3.567 2.001 1.827 1.566 2.668 2.204 30 3030 3.690 2.070 1.890 1.620 2.760 2.280 Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende Friedhofsgebührensatzung des StadtBetrieb Bornheim vom 01.03.2016 machen wir hiermit ge- mäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW ge- gen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durch- geführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Verwaltungsratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem StadtBetrieb Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 01.03.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler Ulrich Rehbann, Bürgermeister Vorstand SBB Amtliche Bekanntmachungen 16. März 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim

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4. Mai 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Sport- und Kulturausschuss Mittwoch, 11.05.2016, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 12.05.2016, 18 Uhr Umweltausschuss Dienstag, 17.05.2016, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch,18.05.2016, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 19.05.2016, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Dienstag, 24.05.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 901, am 19. Mai 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 2500 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Aufgrund des § 7 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 Buch- stabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), der §§ 4 und 5 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) vom 18. Dezem- ber 1975 (GV. NRW. S. 706 / SGV. NRW. 2061), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.10.2014 (GV. NRW. S. 622), hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 07.04.2016 folgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Born- heim beschlossen: Artikel I Die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Bornheim (Straßenreinigungssatzung) vom 15.12.2006 wird wie folgt geändert: Anlage 2 zu §§ 1 und 2 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bornheim - Straßenverzeichnis - Straßenver- zeichnis zur Straßenreinigung (Sommerreinigung und Winterwartung) wird durch angefügtes Straßenver- zeichnis ersetzt: Ortschaft Reinigungs- klasse Straße Som- mer- reini- gung Win- ter- war- tung Bornheim Aeltersgasse S 2 W 1 Am Brünnchen S 1 W 2 Am Hellenkreuz S 2 W 1 Apostelpfad S 2 W 1 Blütenweg S 1 W 2 Botzdorfer Weg S 2 W 1 Burgbenden S 1 W 2 Burgstraße S 2 W 2 Carnapstraße S 1 W 2 Diergardtstraße S 1 W 2 Donatusstraße S 1 W 2 Fußkreuzweg S 2 W 1 Gebrüder-Grimm-Straße S 1 W 2 Goethestraße S 2 W 1 Gringel S 1 W 2 Hebbelstraße S 1 W 2 Heideweg S 1 W 2 Heinestraße S 1 W 2 Hellstraße S 1 W 1 Herderstraße S 1 W 2 Hohenlindstraße S 1 W 2 Hohlenberg S 2 W 1 Hohlenberg (Stichweg Richtung L 183 bis Ende Bebauung) S 1 W 2 Hordorfer Weg S 1 W 2 In der Profffläche S 1 W 2 Kalkstraße S 2 W 1 Kallenbergstraße S 1 W 2 Kantstraße S 1 W 2 Kartäuserstraße S 2 W 1 Kirchgäßchen S 1 W 2 Knippstraße S 1 W 2 Königstraße S 2 W 1 Kuckstein S 1 W 2 Landgraben S 1 W 2 Leibnizstraße S 1 W 2 Lenaustraße S 1 W 2 Leo-Koppel-Straße S 1 W 2 Lessingstraße S 1 W 1 Lindfläche S 1 W 2 Mittelstein S 1 W 1 Mühlenstraße S 1 W 1 Om Jeeßeberch S 1 W 2 Pohlhausenstraße S 2 W 1 Quellenweg S 1 W 2 Reuterweg S 1 W 2 Rilkestraße S 2 W 2 Schillerstraße S 1 W 2 Schlegelstraße S 1 W 2 Schonewegstraße S 1 W 2 Sechtemer Weg (OD K42) S 2 W 1 Secundastraße S 2 W 1 Servatiusweg S 2 W 1 Siefenfeldchen (OD K5) S 2 W 1 Stationenweg S 1 W 1 Stauwehr S 1 W 2 Steinchen S 1 W 2 Stormstraße S 1 W 2 Uhlandstraße S 1 W 2 Umbachweg S 1 W 2 Unter der Windmühle S 1 W 2 Venantiastraße S 1 W 2 Verbindungsstraße zwischen Fußkreuz- weg und Goethestraße S 1 W 1 Walbottstraße S 1 W 2 Waldstraße S 1 W 1 Wallrafstraße S 2 W 1 Witthoffstraße S 1 W 2 Zehnhoffstraße S 1 W 2 Brenig Am Tonberg S 1 W 2 Bergkreuzweg S 1 W 2 Bisdorfer Weg S 1 W 2 Breite Straße S 1 W 1 Gütchenweg S 1 W 2 Haasbachstraße S 1 W 1 Hellstraße S 1 W 1 Hennesenbergstraße S 1 W 2 Hohlenberg S 2 W 1 Hüling S 1 W 2 Klippe S 1 W 2 Küppersgasse S 1 W 2 Kummenberg S 1 W 1 Mackgasse S 1 W 2 Meuserweg S 1 W 2 Michelsbergstraße S 1 W 2 Ploon S 2 W 1 Rücksgasse S 1 W 2 Schornsberg S 2 W 1 Stationenweg S 1 W 1 Steinacker S 1 W 2 Vennstraße S 1 W 2 Öffentliche Bekanntmachung der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Bornheim (Straßenreinigungssatzung) vom 15.12.2006 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen 4. Mai 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Vinkelgasse S 2 W 1 Zentwinkelsweg S 1 W 2 Dersdorf Albertus-Magnus-Straße S 1 W 2 August-Macke-Straße S 1 W 2 Bannweg S 2 W 1 Breniger Straße S 2 W 2 Dürerstraße S 2 W 2 Grünewaldstraße (OD L183) S 2 W 1 Karnapsweg S 1 W 2 Lochnerstraße S 1 W 2 Max-Ernst-Weg S 1 W 2 Neugrabenweg S 1 W 2 Rubensweg S 1 W 2 Spitzwegstraße S 1 W 2 Waldorfer Weg S 2 W 2 Hemmerich Am Aegidius-Häuschen S 3 - Altenberger Gasse S 1 W 1 Burgwiesenweg S 1 W 1 Dechant-Blum-Straße S 3 - Effelsbergstraße S 3 - Friedbergstraße S 1 W 2 Ginhofer Straße S 1 W 2 Heerweg S 2 W 1 Hemberger Straße S 1 W 2 Jennerstraße S 2 W 1 Kreuzbergstraße S 1 W 2 Kuckucksweg S 1 W 2 Maaßenstraße S 1 W 2 Ölbergstraße S 1 W 2 Petersbergstraße S 1 W 2 Pützgasse S 1 W 2 Rösberger Straße S 2 W 1 Steiligstraße S 1 W 2 Strombergstraße S 1 W 2 Waasemstraße S 2 W 1 Zweigrabenweg S 2 W 1 Hersel Aegidiusstraße S 1 W 2 Alexander-Bell-Straße S 2 W 1 Allerstraße S 1 W 1 Auf der Tränke S 1 W 2 Bayerstraße S 2 W 1 Bierbaumstraße S 1 W 2 Carl-Benz-Straße S 2 W 1 Clarenweg S 1 W 2 Domhofstraße S 1 W 2 Donaustraße S 1 W 2 Elbestraße (OD L 300) S 2 W1 Fabriweg S 2 W 2 Fuldastraße S 1 W 2 Gartenstraße S 2 W 1 Gillesweg S 2 W 2 Grüner Weg S 1 W 2 Havelstraße S 1 W 2 Heisterbacher Straße S 2 W 1 Höhnenstraße S 1 W 2 Hubertusstraße S 1 W 2 Illerstraße S 3 - Innstraße S 3 - Kleinstraße S 1 W 2 Klosterrather Weg S 1 W 2 Kneusgenweg S 1 W 2 Lahnstraße S 1 W 2 Lechstraße S 1 W 2 Marienstraße S 1 W 2 Mary-Anderson-Straße S 2 W 1 Mertensgasse S 1 W 2 Mielweg S 1 W 2 Moselstraße S 2 W 1 Nahestraße S 2 W 1 Neckarstraße S 1 W 2 Neißestraße S 1 W 2 Oderstraße S 1 W 2 Rheindorfer Straße S 1 W 2 Rheinstraße (L 300 bis Richard-Piel- Straße) S 2 W 1 Rheinstraße S 1 W 1 Richard-Piel-Straße S 2 W 1 Richard-Piel-Straße (Stichweg) S 3 - Robert-Bosch-Straße S 2 W 1 Roisdorfer Straße (OD L 118) S 2 W 1 Ruhrstraße S 1 W 2 Saalestraße S 1 W 2 Sebastianstraße S 1 W 2 Siegstraße S 2 W 2 Siemenacker S 1 W 1 Simon-Arzt-Straße S 2 W 1 Ursulinenstraße S 1 W 2 Vorgebirgsstraße S 1 W 2 Weingarten S 1 W 2 Werrastraße S 1 W 2 Werthstraße S 1 W 2 Weserstraße S 1 W 2 Wöhlerstraße S 2 W 2 Wupperstraße S 1 W 2 Kardorf Altenberger Gasse S 1 W 1 Arnoldstraße S 1 W 2 Auf dem Knickert S 2 W 1 Baptist-Liebertz-Straße S 1 W 2 Barweilerstraße S 1 W 2 Buchenstraße S 1 W 2 Katzentränke S 2 W 2 Keimerstraße S 1 W 2 Krüpelstraße S 1 W 2 Lindenstraße S 2 W 1 Lintgesfuhr S 2 W 1 Moosgarten S 1 W 2 Mühlenfeld S 1 W 2 Pappelstraße (OD L 183) S 2 W 1 Schelmenpfad S 1 W 2 Schulstraße S 1 W 1 St.-Josefs-Weg S 1 W 2 Travenstraße S 2 W 2 Uhlstraße S 1 W 2 Merten Am Mönchshof S 1 W 2 Auelsgasse S 2 W 2 Bachstraße S 2 W 1 Beethovenstraße S 2 W 1 Bonn-Brühler-Straße (OD L 183) S 2 W 1 Brahmsstraße S 1 W 2 Broichgasse S 2 W 1 Brucknerstraße S 1 W 2 Bungertstraße S 1 W 2 Ferdinand-Rott-Straße S 3 - Friedensweg S 1 W 1 Griegstraße S 1 W 2 Händelstraße S 2 W 1 Hagenstraße S 1 W 2 Hermann-Löns-Straße S 1 W 2 Herrenkreuzweg S 1 W 2 Hildegard-von-Bingen-Straße S 1 W 2 Höhenweg S 1 W 1 Holzweg S 1 W 1 Im Rosengarten S 1 W 2 Kapellenstraße S 1 W 2 Kirchstraße S 2 W 1 Klosterstraße S 2 W 1 Kreuzstraße S 2 W 1 Leharstraße S 1 W 2 Lortzingstraße S 1 W 2 Marsdorfer Gasse S 1 W 2 Martinstraße S 2 W 1 Mittweidaer Straße S 1 W 2 Mozartstraße S 1 W 2 Offenbachstraße S 1 W 2 Paul-Lincke-Straße S 3 - Regerstraße S 1 W 2 Robert-Stolz-Straße S 1 W 2 Rochusstraße S 1 W 2 Rüttersweg S 1 W 1 Schebenstraße S 1 W 2 Schottgasse S 1 W 1 Schubertstraße (OD K33) S 2 W 1 Schumannstraße S 1 W 2 Schwalbstraße S 1 W 2 Silcherstraße S 1 W 2 Sommersberg S 1 W 2 Straußweg S 1 W 2 Talstraße S 1 W 2 Ulrichstraße S 1 W 2 Verdistraße S 1 W 1 Vinzenzstraße S 1 W 1 Wagnerstraße S 1 W 1 Weidenbachweg S 1 W 2 Weiherstraße S 1 W 1 Willi-Ostermann-Straße S 3 - Rösberg Altenberger Gasse S 1 W 1 Bolliggasse S 1 W 2 Eifelstraße S 1 W 2 Fürchespfad S 1 W 2 Hemmergasse S 2 W 1 Hunsrückstraße S 1 W 2 Kuckucksweg S 1 W 2 Markusstraße S 1 W 2 Metternicher Straße (OD K33) S 2 W 1 Nonnholzstraße S 1 W 2 Odenwaldstraße S 1 W 2 Proffgasse (OD K33) S 2 W 1 Rüttersweg S 2 W 1 Schwarzwaldstraße S 1 W 2 Siebengebirgsstraße S 1 W 2 Spessartstraße S 1 W 2 Steinstraße S 1 W 2 Taunusstraße S 1 W 2 Theisenkreuzweg S 1 W 2 Von-Weichs-Straße S 1 W 2 Weberstraße (OD K33) S 2 W 1 Roisdorf Aachener Straße S 1 W 2 Adenauerallee S 2 W 1 Adenauerallee (Stichwege A und B) S 1 W 2 Alter Weiher S 2 W 2 Am Dietkirchener Hof S 1 W 2 An der Wolfsburg S 1 W 2 Annastraße S 1 W 2 Bendenweg S 1 W 2 Berliner Straße S 1 W 2 Bonner Straße (OD L183 bis Gemeinde- grenze Alfter) S 2 W 1 Bonner Straße (Stadtstraße, Kartäuser- straße bis Herseler Straße L 118) S 2 W 1 Brunnenallee S 2 W 1 Brunnenhöhle S 1 W 2 Brunnenstraße (OD K5) S 2 W 1 Custorstraße (Fuhrweg bis Rosental - linke Seite) S 2 W 2 Custorstraße (Widdiger Weg bis Fuhr- weg - linke Seite) S 1 W 2 Donnerstein S 1 W 1 Dürener Straße S 1 W 2 Ehrental S 2 W 1 Frankfurter Straße S 2 W 2 Freiherr-vom-Stein-Straße S 1 W 2 Friedrichstraße S 2 W 1 Fuhrweg S 2 W 2 Gammersbachweg S 1 W 2 Grenzstraße S 1 W 2 Güterbahnhofstraße S 2 W 2 Heilgersstraße S 1 W 2 Herseler Straße (OD L 118) S 2 W 1 Heussstraße S 1 W 2 Hilger-Thiesen-Straße S 1 W 2 Johann-Heister-Weg S 1 W 2 Johann-Philipp-Reis-Straße S 2 W 1 Josef-Görtz-Straße S 1 W 2 Kartäuserstraße S 2 W 1 Klarenhofstraße S 1 W 2 Koblenzer Straße S 1 W 2 Lindenberg S 1 W 2 Lucie-Simon-Weg S 1 W 2 Maarpfad S 1 W 2 Mainzer Straße S 2 W 2 Mörnerstraße S 1 W 2 Mühlenbacher Straße S 1 W 2 Neußer Straße S 1 W 2 Oberdorfer Weg S 2 W 1 Pützweide S 1 W 2 Raiffeisenstraße S 2 W 1 Rathausstraße S 2 W 1 Rebengarten S 1 W 2 Robert-Bosch-Straße S 1 W 1 Rosental S 2 W 1 Schumacherstraße S 1 W 2 Schußgasse S 2 W 1 Sebastianusweg S 1 W 2 Siefenfeldchen (OD K5) S 2 W 1 Siegburger Straße S 1 W 2 Siegesstraße S 2 W 1 Südstraße S 2 W 2 Trierer Straße S 1 W 2 Widdiger Weg S 2 W 2 Sechtem Aarhusweg S 3 - Ailbertusstraße S 1 W 2 Allensteiner Straße S 1 W 2 Alter Siebenbach S 1 W 2 Alter Sportplatz S 1 W 2 Am Alten Mühlenbach S 1 W 2 An der Grauen Burg S 1 W 2 Bahnhofstraße S 2 W 1 Bellerstraße S 1 W 2 Berner Straße S 2 W 1 Bertha-von-Suttner-Straße S 1 W 2 Bornemer Straße S 1 W 1 Bornemer Straße (Flurstück 473, Anlie- gerweg, Beschränkung auf den Fußgän- gerverkehr) S 3 - Brabantweg S 3 - Brachstraße S 1 W 2 Breitbachweg S 1 W 2 Breslauer Straße S 1 W 2 Brüsseler Straße S 2 W 1 Champagneweg S 3 - Clemensstraße S 1 W 2 Commerstraße S 2 W 2 Danziger Straße S 2 W 1 Dublinweg S 3 - Eisenacher Straße S 1 W 2 Elsa-Brändström-Straße S 1 W 2 Elsaßweg S 3 - Eupener Straße S 2 W 1 Europaring S 1 W 1 Amtliche Bekanntmachungen 4. Mai 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Europaring (Flurstücke 451 u. 462, Anliegerwege, Beschränkung auf den Fußgängerverkehr) S 3 - Flandernweg S 3 - Friedrich-von-Spee-Straße S 1 W 2 Galäerweg S 1 W 2 Gebrüder-Kall-Straße S 1 W 2 Gervasiusstraße S 1 W 2 Geschwister-Scholl-Weg S 3 - Gotlandweg S 3 - Graue-Burg-Straße S 2 W 1 Grommeshofstraße S 1 W 2 Gutenbergstraße S 2 W 1 Hollandweg S 3 - Im Grommesgarten S 1 W 2 Jakobstraße S 1 W 2 Jenaer Straße S 1 W 2 Jupiterstraße S 1 W 2 Kämpchenweg S 1 W 2 Käthe-Kollwitz-Weg S 1 W 2 Kaiserstraße S 2 W 1 Königsberger Straße S 1 W 2 Kolberger Straße S 1 W 2 Kolpingweg S 1 W 2 Krausbitzchen S 1 W 2 Krausplatz S 2 W 1 Kronprinzenstraße S 1 W 2 Leipziger Straße S 1 W 2 Linowskistraße S 1 W 2 Lise-Meitner-Straße S 2 W 1 Lüddigstraße S 1 W 2 Marie-Curie-Straße S 2 W 1 Meißener Straße S 1 W 2 Merkurstraße S 1 W 2 Münstergarten S 2 W 1 Münzstraße S 1 W 2 Naumburger Straße S 1 W 2 Ottostraße S 2 W 1 Pickelsgasse S 1 W 2 Pingenstraße S 1 W 2 Protasiusstraße S 1 W 2 Rosenweiherweg S 2 W 2 Schweppenburgstraße S 1 W 2 Straßburger Straße S 1 W 2 Tränkerhofstraße S 1 W 2 Trakehnenstraße S 1 W 2 Vorzepfweg S 1 W 2 Weilerstraße S 1 W 2 Weimarer Straße S 1 W 2 Weiße-Burg-Straße S 1 W 2 Wendelinusstraße S 2 W 1 Wiener Straße S 1 W 2 Wilhelmstraße S 1 W 2 Willmuthstraße S 2 W 1 Wolfsgasse S 1 W 2 Uedorf Aggerstraße S 1 W 2 Altmühlstraße S 1 W 1 Bornheimer Straße S 1 W 1 Elbestraße (OD L 300) S 1 W 2 Heisterbacher Straße S 2 W 1 Hohes Ufer S 1 W 2 Inselstraße S 1 W 2 Isarstraße S 1 W 2 Parkstraße S 2 W 2 Rheinuferweg S 1 W 2 Salzachstraße S 1 W 2 Werthstraße S 1 W 2 Windmühlenstraße S 1 W 2 Walberberg Albertstraße S 1 W 2 Alveradisstraße S 1 W 2 Am Alten Kurfürsten S 3 - Am Goldacker S 1 W 2 Am Zidderwald S 3 - An der Bonnstraße S 3 - Annograben S 1 W 2 Ballenpfad S 1 W 2 Buschgasse S 2 W 1 Cäsariusweg S 1 W 2 Coloniastraße S 1 W 1 Dominikanerstraße S 2 W 1 Düffelstraße S 1 W 1 Enggasse S 1 W 1 Eulerhüttenweg S 1 W 2 Flammgasse S 1 W 1 Franz-von-Kempis-Weg S 2 W 1 Fronacker S 1 W 2 Frongasse S 2 W 1 Hanrathstraße S 1 W 1 Hauptstraße S 2 W 1 Heinrich-von-Berge-Weg S 2 W 2 Hohlgasse S 1 W 1 Im König S 1 W 2 Irlenpütz S 1 W 2 Jesuitenbungert S 1 W 2 Jodokusstraße S 1 W 2 Kapitelweg S 1 W 2 Kitzburger Straße S 1 W 1 Klütschpfad S 1 W 2 Kräwinkel S 1 W 2 Lange Fuhr S 1 W 2 Limburger Gasse S 1 W 2 Margaretenstraße S 1 W 2 Matthias-Claudius-Weg S 1 W 2 Mönchfuhrweg S 3 - Nonnenweg S 1 W 2 Oberstraße S 1 W 1 Paul-Gerhardt-Straße S 1 W 2 Rheindorfer-Burg-Weg S 2 W 1 Röntgenstraße S 1 W 1 Schallenberg S 1 W 2 Schützenstraße S 1 W 1 Schwadorfer Kreuz S 1 W 2 Von-Groote-Straße S 1 W 2 Walberberger Straße (OD L 183) S 2 W 1 Walburgisstraße S 1 W 1 Zisterzienserweg S 1 W 2 Waldorf Am Vogtshostert S 1 W 2 Am Werkersgarten S 1 W 2 Asternstraße S 1 W 2 Bannweg S 2 W 1 Begonienstraße S 1 W 2 Bergstraße S 2 W 1 Blumenstraße (OD L183) S 2 W 1 Brühler Garten S 1 W 2 Büttgasse S 1 W 2 Dahlienstraße (OD L190) S 2 W 1 Dersdorfer Straße S 2 W 2 Donnerbachweg S 2 W 1 Edelweißstraße S 1 W 2 Feldchenweg S 1 W 1 Fliederweg S 1 W 2 Heerweg S 2 W 1 Hostertstraße S 2 W 2 Hovergasse S 1 W 1 Hühnermarkt S 2 W 2 Husenbergweg S 1 W 1 Kampsweg S 1 W 2 Kardorfer Straße S 2 W 2 Kerpengasse S 1 W 2 Lilienstraße S 2 W 1 Lücherweg S 1 W 2 Michaelsweg S 1 W 2 Mittelstraße S 2 W 2 Nelkenstraße S 2 W 2 Rosenweg S 2 W 1 Sandstraße S 2 W 1 Schleifgäßchen S 1 W 2 Schmiedegasse S 2 W 1 Straufsberg S 2 W 1 Unterdorfstraße S 1 W 2 Veilchenweg S 1 W 2 Widdig Alemannenweg S 2 W 1 Auf der Minnen S 3 - Burgunderstraße S 1 W 2 Cheruskerstraße S 1 W 2 Friesenweg S 1 W 2 Germanenstraße S 2 W 1 Gotenweg S 1 W 2 Hüttengarten S 1 W 2 Karolingerstraße S 1 W 2 Kimbernweg S 3 - Kölner Landstraße (OD L 300) S 2 W 1 Lichtweg S 2 W 1 Rheinuferweg S 1 W 2 Römerstraße S 2 W 1 Sachsenstraße S 1 W 2 Salierweg S 1 W 2 Schenkgasse S 1 W 2 Schweizstraße S 1 W 2 St.-Georg-Straße S 1 W 2 Teutonenstraße S 1 W 2 Ubierweg S 1 W 2 Wikingerstraße S 1 W 2 Zerrespfad S 1 W 1 Artikel II Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Be- kanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Stra- ßenreinigung in der Stadt Bornheim (Straßenreini- gungssatzung) vom 15.12.2006 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Orts- recht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Sat- zungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungs- gemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache be- zeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 22.04.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 19.05.2016, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim Am Donnerstag, 19.05.2016, 18 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift über die Sitzung Nr. 09/2016 vom 18.02.2016 4 Feuerwehrgerätehaus Bornheim (HFA 12.05.2016) 277/2016-3 5 Änderung der Satzung über das Feu- erschutzwesen (HFA 12.05.2016) 264/2016-3 6 Wahl eines/einer Beigeordneten 272/2016- 11 7 Bebauungsplan Me 16 in der Ort- schaft Merten; Vorstellung des Verkehrsgutachtens; Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung; Änderung der verkehrlichen Erschließung des Plangebietes (StEA 18.05.2016) 193/2016-7 8 Bebauungsplan Me 17 in der Ort- schaft Merten; Aufstellungsbeschluss (StEA 18.05.2016) 194/2016-7 9 Bebauungsplan Me 15.2 - Ände- rung städtebaulicher Vertrag (StEA 18.05.2016) 226/2016-7 10 Bebauungsplan Se 14 - 1. Änderung; Aufstellungsbeschluss; Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffent- lichkeit (StEA 18.05.2016) 276/2016-7 11 Unterbringung von Flüchtlingen 308/2016-5 12 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen im Haus- haltsjahr 2015 (HFA 12.05.2016) 149/2016-2 13 Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2016 (HFA 12.05.2016) 202/2016-2 14 Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Bornheim für das Haushalts- jahr 2015 (HFA 12.05.2016) 203/2016-2 15 Aufhebung eines Sperrvermerkes im Haushalt 2016, Produktgruppe 1.06.03 Erzieherische Hilfen 266/2016-2 16 Freiwillige Lärmsanierung der DB (UmwA 17.05.2016, StEA 18.05.2016) 230/2016- 12 17 Masterplan Rheinaue (UmwA 17.05.2016, StEA 18.05.2016) 298/2016- 12 18 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.03.2016 betr. Still- legung der belgischen Atomkraft- werke in Tihange und Doel (UmwA 17.05.2016) 229/2016- 12 19 Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 17.03.2016 betr. Baumschutz-Satzung für Bornheim (UmwA 17.05.2016) 237/2016- 12 20 Mitteilung betr. Umfirmierung der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG in e-regio GmbH & Co. KG 259/2016-2 21 Anfrage der SPD-Fraktion vom 19.04.2016 betr. regionale Kriminal- statistik 2015 301/2016-3 22 Aktuelle Mitteilungen und Beant- wortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 306/2016-1 23 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 24 Standorte zur Flüchtlingsunterbrin- gung in Festbauweise 315/2016-7 25 Vergaben im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen 310/2016-1 26 Vergabe des Auftrages für Erd- und Rohbauarbeiten zur Erweiterung der Kindertagesstätte Kardorf 262/2016-1 27 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € brutto ab dem 03.03.2016 206/2016-1 28 Aktuelle Mitteilungen und Beant- wortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 307/2016-1 29 Anfragen mündlich Bornheim, den 26.04.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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6. April 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 06.04.2016, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 07.04.2016, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 12.04.2016, 18 Uhr Integrationsrat Donnerstag, 14.04.2016, 18 Uhr, Raum 904 des Rathauses Bornheim Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 27.04.2016, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Donnerstag, 28.04.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden Hotlline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 901, am 21. April 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 2500 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung 67.2 - 27.16 Bekanntgabe des Ergebnisses einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG): Die Firma J&E Horst GmbH & Co. KG, Köln, betreibt in Born- heim-Hersel, zwischen Mittelweg und Bundesautobahn A 555, eine Trockenauskiesung. Diese soll räumlich um etwa 1,2 ha er- weitert und die Ausführungsfrist hierzu bis zum Ablauf der Jahre 2020 (Abbau) bzw. 2021 (Herrichtung) ausgedehnt werden. In seinem Wesen soll das bereits bestehende Vorhaben keine Än- derung erfahren, d.h. überwiegend soll eine Rekultivierung zu landwirtschaftlicher Nutzfläche erfolgen, darüber hinaus wer- den Teilbereiche der bereits verfüllten Kiesgrube im Interesse des Biotop- und Artenschutzes hergerichtet. Diese räumliche Ausdehnung des Abgrabungsvorhabens sowie die Neubefristung der Genehmigung stellen eine nachträgliche Änderung eines Vorhabens dar, das bei seiner Zulassung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bedurfte. Für die nach- trägliche Änderung eines UVP-pflichtigen Vorhabens ist an- hand einer Vorprüfung zu ermitteln, ob das Änderungsvorhaben selbst erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die ihrerseits eine Verpflichtung zur Durchführung einer UVP auslösen können. Eine für diese Änderung durchgeführte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 3 c UVPG lässt keine erheblichen nach- teiligen Umweltauswirkungen erwarten, weshalb von der Durch- führung einer erneuten Umweltverträglichkeitsprüfung abgese- hen wird. Das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung wird hiermit der Öf- fentlichkeit bekannt gegeben. Siegburg, den 17.03.2016 gez. Schwarz, Umweltdezernent des Rhein-Sieg-Kreises Nachdem es nachts endlich milder geworden ist, machen sich die Amphibien wieder auf den Weg zu ihren Laichgewässern. Da die einheimischen Frösche, Kröten und Lurche vor allem in der Dämmerung und nachts unterwegs sind, ordnet die Stadt Bornheim im Bereich zweier bekannter Laichbiotope zunächst für vier Wochen wieder nächtliche Straßensperrungen an. Um- leitungen werden ausgeschildert. In Merten betrifft dies die Schottgasse zwischen Verdistraße und Rüttersweg sowie ober- halb von Botzdorf den Neuweg entlang der Quarzsandgrube. In weiteren Bereichen wie am Kreuzbroich und im Grün- zug Nord zwischen Roisdorf, Alfter und Bonn sind ebenfalls zahlreiche Amphibien unterwegs. Dort sind die landwirt- schaftlichen Wege ohnehin für den KFZ-Verkehr gesperrt. Dies wird jedoch vielfach von Autofahrern missachtet, die hier gerne Schleichwege durch die Felder nehmen. Das Um- weltamt der Stadt Bornheim appelliert daher an diese Au- tofahrer, gerade jetzt auf die unerlaubten Abkürzungen zu verzichten. Krötenwanderung steht bevor: Nächtliche Straßensperrungen in Merten und an der Quarzsandgrube Autofahrer sollen auf Schleichwege verzichten Bornheim feiert den Frühling Herzlich willkommen zu unseren Veranstaltungen! Frühlingserwachen im Vorgebirge Erntefrischer Spargel, regionale Produkte, Verkostung von Spezialitäten, Musik und Informationen Eröffnung des neu gestalteten Ortszentrums, Live-Bands, Kleinkirmes und verkaufoffener Sonntag Sonntag, 8. Mai 2016 11-18 Uhr Peter-Fryns-Platz 53332 Bornheim-Zentrum Peter-Fryns-Platz, Königstraße, Peter-Hausmann-Platz 53332 Bornheim-Zentrum Samstag, 30. April 2016 11-13 Uhr Fahrradtour zu den regionalen Kostbarkeiten Sonntag, 24. April 2016 11-17 Uhr Eröffnung und Start um 11 Uhr bei Biohof Bursch Weidenpeschweg 31 53332 Bornheim-Waldorf Weitere Informationen erhalten Sie bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim unter 02222/945-215 bzw. wirtschaftsfoerderung@stadt-bornheim.de oder unter www.bornheim.de. Eröffnung der Brühl-Bornheimer Spargelsaison mit der Brühl-Bornheimer Spargelkönigin Bornheimer Familientag & Spargelfest mit Energie-Arena © D es ig n: w w w. sc ha ffe ns kr af t.d e 6. April 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Mit der großen Ausstellung „Hobby als Lebenselixier – Bornheimer Senioren zeigen ihre Hobbys“ im Ratssaal gibt der Seniorenbeirat der Stadt Bornheim den Bornheimer Senioren die Gelegenheit, ihre seit langem gepflegten Hobbys einem großen Publi- kum zu präsentieren. Die Besucher erwartet am 16. und 17. April 2016 eine abwechslungsreiche Palette unterschiedlicher Stecken- pferde. Sie werden von über 25 hobbybegeisterten Se- nioren aus dem gesamten Stadtgebiet auf einer Aus- stellungsfläche von rund 100 Quadratmetern im Ratssaal der Stadt Bornheim vorge- stellt und erklärt. Interessante Exponate und Erklärungen zu den weitge- fächerten Steckenpferden verdeutlichen das Engage- ment der Bornheimer Seni- oren für ihre geliebten Hob- bys wie Drechseln, Eisen- bahnsimulation, Fische als Gartendekoration, Fotografie, Holzplastiken, Kurzgeschich- ten, Lichtmikroskopie, Ma- lerei, Matchboxautos, Mo- dellbau, Nähen, Patchwork, Schach, bemalte Steine, Stri- cken, Tiffany-Fensterbilder und Tuschezeichnungen. Zur Ausstellung „Hobby als Lebenselixier“ gehört an den Ausstellungstagen am 16. und 17. April von 11 bis 17 Uhr auch ein buntes Rahmenprogramm mit Qi Gong, Mitmachtänzen, Hai- ku-Gedichten, Seniorentän- zen, einem Vortrag auf Platt, Tango-Argentino, Salsa, West Coast Swing und Jazz-Musik. Außerdem ruft der Senioren- beirat während der Ausstel- lung eine Aktivitäten-Kon- takt-Börse ins Leben, bei der die Besucher mit Gleichge- sinnten in Kontakt treten und sich über ihr Interessengebiet austauschen können. Aktive Bornheimer Senioren sollen durch diese Kontaktbörse er- mutigt werden, Hobbys in einer Gruppe für sich zu entdecken und zu praktizieren. Finden sich genügend Teilnehmer zu den einzelnen Aktivitäten, wird der Seniorenbeirat die Bildung der Gruppen – auch nach der Ausstellung – mode- rierend begleiten. Ziel des Seniorenbeirats der Stadt Bornheim auf dieser erstmals durchgeführten Ausstellung ist es, dass neue Kontakte zwischen Senioren entstehen. Aus diesen Kon- takten heraus möchte der Seniorenbeirat das Angebot an Aktivitäten für Senioren in Bornheim erweitern und ver- bessern. Selbstverständlich ist der Eintritt an beiden Aus- stellungstagen frei. Der Seni- orenbeirat freut sich auf viele Besucher. Ausstellung „Hobby als Lebenselixier“ Seniorenbeirat präsentiert Steckenpferde hobbybegeisterter Senioren Die Stadt Bornheim hat die Frist zur Teilnahme an der Online- Umfrage zur Weiterentwicklung ihres Internet-Auftritts um zwei Wochen verlängert. Noch bis einschließlich Sonntag, 17. April 2016, können Bürger, Mitarbeiter und Mandatsträger im Inter- net unter http://umfragen.bornheim.de/ mithelfen, dass städ- tische Online-Angebot zu optimieren. Die Befragung ist anonym und freiwillig. Sie umfasst rund 20 Fragen und dauert etwa fünf Minuten. „Wir wollen unser Service-Angebot noch zielgruppenorienterter gestalten und noch stärker an den Bedürfnissen unserer Nutzer ausrichten. Dazu brauchen wir ihre Meinung“, betont Bürger- meister Wolfgang Henseler und wirbt für eine rege Teilnahme: „Bitte nehmen Sie sich die Zeit und beteiligen Sie sich an un- serer Online-Befragung. Helfen Sie mit, unser Service-Angebot zu verbessern.“ Die Stadt Bornheim will herausfinden, wie die Nutzer ihr aktuelles Webangebot beurteilen, welche Informationen und Service-Funk- tionen sie besonders schätzen und welche sie zusätzlich erwarten. Außerdem möchte die Stadt ermitteln, wie die Nutzer sich die Ge- staltung des zukünftigen Internet-Auftritts wünschen. Die anschlie- ßende Auswertung fließt in den weiteren Prozess zur Verbesserung des Internet-Angebots ein. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Pressesprecher Rainer Schumann; E-Mail: rainer.schumann@ stadt-bornheim.de. Die Stadt führt die Umfrage in Zusammenarbeit mit der Internet-Agentur Pietzpluswild aus Köln durch, die mit der technischen Realisierung des Internet-Auftritts beauftragt ist. Homepage der Stadt wird optimiert Teilnahme an Umfrage noch möglich Die allerletzten Restarbeiten an der Königstraße sind abgeschlos- sen. Daher können die Buslinien 633, 817 und 818 seit Mittwoch, 6. April 2016, wieder durch das Ortszentrum geführt werden. Die Ersatzhaltestellen in der Burgstraße, die vorübergehend für die Dau- er der Bauarbeiten eingerichtet worden waren, fallen weg. Ange- fahren werden stattdessen seit 6. April wieder die regulären Halte- stellen „Bornheim Kreissparkasse“. Da die Königstraße in Richtung Norden (Brühl) zwischen der Se- cundastraße und der Pohlhausenstraße nur noch in Einbahnführung befahren werden darf, erfolgt die Linienführung in Fahrtrichtung Sü- den (Bonn) zukünftig über die Strecke Königstraße, Pohlhausenstra- ße, Servatiusweg und Secundastraße. Die entsprechende Haltestelle befindet sich auf dem Servatiusweg in Höhe der Hausnummer 35. In nördlicher Richtung (Brühl) befindet sich die Haltestelle „Bornheim Kreissparkasse“ auf der Königstraße in Höhe der Hausnummer 68. Die Linienbetreiber haben ihre Fahrgäste bereits in den letzten Ta- gen durch Aushang in den Bussen sowie an den Haltestellen auf die Änderungen hingewiesen. Außerdem wurden die ortsansässigen Schulen durch das Schulamt der Stadt Bornheim über die Neue- rungen gesondert in Kenntnis gesetzt, damit Schüler, die mit dem Bus zum Unterricht kommen, rechtzeitig über die neue Route infor- miert sind. Königstraße: Buslinien führen wieder durch das Ortszentrum

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