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CDU-Fraktion Bornheim | Servatiusweg 19-23 | 53332 Bornheim Bornheim wird vor Ort gemacht Bernd Marx Parkstr. 30 53332 Bornheim Mobil: 0176-57676575 E-Mail: berndmarx.uedorf@t-online.de www.cdu-bornheim.de Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses Herrn Bürgermeister Christoph Becker Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Frau Dr. Gabriele Jahn Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, 15.07.2022 Antrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung einer ämterübergreifenden Task Force in der Stadtverwaltung Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Frau Dr. Jahn, wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnungen der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur sowie ggf. weiterer Ausschüsse zu setzen. Vielen Dank vorab. Beschlussvorschlag Der Ausschuss beauftragt den Bürgermeister, 1. eine ämterübergreifende Task Force in der Stadtverwaltung einzurichten. 2. den Ausschüssen Vorschläge zu unterbreiten, wo, wie, in welcher Form und in welchem Umfang in der Stadt Bornheim Energie (Strom, Gas, etc.) eingespart werden kann. 3. für die Task Force auf das vorhandene Fach- und Expertenwissen der Mitarbeitenden, z.B. der Hausmeister, in den verschiedenen städtischen Liegenschaften zuzugreifen. 4. die Vorschläge in der nächsten Sitzung des jeweiligen Ausschusses zur Abstimmung vorzulegen. Seite 2 von 2 Sachverhalt Die stark steigenden Kosten für Energie, insbesondere bei Strom und Gas, werden auch die Stadt Bornheim finanziell hart treffen, wenn es nicht zu Einsparungen kommt. Daher sind alle Ämter innerhalb der Stadtverwaltung aufgerufen, ohne Denkverbote konkrete Vorschläge zur Einsparung von Energie zu machen. Dabei sollen nicht ausschließlich die Ansätze der Klima- und Mobilitätsmanager, sondern insbesondere das Fach- und Expertenwissen der Mitarbeitenden in den städtischen Einrichtungen, z.B. der Hausmeister, eingebunden werden. Darüber hinaus soll auch hinterfragt werden, ob Schließungen der Stadtverwaltung zu bestimmten Anlässen, wie z.B. zwischen den Jahren, über die Karnevalstage, Einsparpotenziale bieten. Dies wird in benachbarten Kommunen bereits praktiziert. Ziel ist, ein möglichst hohes Einsparpotenzial zu identifizieren und tatsächlich zu realisieren. Ein gleichlautender Antrag geht an den Verwaltungsrat des Stadtbetriebs, damit auch in seinem Zuständigkeitsbereich die entsprechenden Aktivitäten entfaltet werden. Die gemeinsame Bearbeitung des Antrags durch Stadtverwaltung und Stadtbetrieb soll dadurch ermöglicht und gefördert werden. Freundliche Grüße Bernd Marx, Lutz Wehrend, Sascha A. Mauel und die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim

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CDU-Fraktion Bornheim | Servatiusweg 19-23 | 53332 Bornheim Bornheim wird vor Ort gemacht Fraktionsgeschäftsführer Pressesprecher Sascha A. Mauel Burgwiesenweg 9 53332 Bornheim Mobil:0177-7712761 E-Mail: sascha.mauel@web.de www.cdu-bornheim.de Vorsitzender des Verwaltungsrates des Stadtbetrieb Bornheim AöR Herrn Bürgermeister Becker Vorstand der StadtBetriebBornheim AöR Herrn Ulrich Rehbann Donnerbachweg 15 53332 Bornheim Bornheim, 15.07.2022 Antrag von Verwaltungsratsmitgliedern der CDU-Fraktion zur Einrichtung einer abteilungsübergreifenden Task Force im Stadtbetrieb Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Rehbann, wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates des Stadtbetriebs zu setzen. Vielen Dank vorab. Beschlussvorschlag Der Verwaltungsrat beauftragt den Vorsitzenden, 1. eine abteilungsübergreifende Task Force im Stadtbetrieb einzurichten. 2. dem Verwaltungsrat Vorschläge zu unterbreiten, wo, wie, in welcher Form und in welchem Umfang im Stadtbetrieb Bornheim Energie (Strom, Gas, etc.) eingespart werden kann. 3. für die Task Force auf das vorhandene Fach- und Expertenwissen der Mitarbeitenden in den verschiedenen Liegenschaften zuzugreifen. 4. die Vorschläge in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates zur Abstimmung vorzulegen. Seite 2 von 2 Sachverhalt Die stark steigenden Kosten für Energie, insbesondere bei Strom und Gas, werden auch den Stadtbetrieb Bornheim finanziell stark belasten, wenn es nicht zu Einsparungen kommt. Daher sind alle Abteilungen innerhalb des Stadtbetriebs aufgerufen, ohne Denkverbote konkrete Vorschläge zur Einsparung von Energie zu machen. Dabei soll insbesondere das Fach- und Expertenwissen der Mitarbeitenden des Stadtbetriebs eingebunden werden. Darüber hinaus soll auch hinterfragt werden, ob Schließungen zu bestimmten Anlässen, wie z.B. zwischen den Jahren, über die Karnevalstage, Einsparpotenziale bieten. Ziel ist, ein möglichst hohes Einsparpotenzial zu identifizieren und tatsächlich zu realisieren. Freundliche Grüße Sascha A. Mauel, Thomas Meyer, Günter Knapstein, Rüdiger Prinz, Bernhard Strauff und Rolf Schmitz

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14. September 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 14.09.2016, 18 Uhr Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 15.09.2016, 15 Uhr Umweltausschuss Dienstag, 20.09.2016, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Mittwoch, 21.09.2016, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 22.09.2016, 18 Uhr Betriebsausschuss Dienstag, 27.09.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www. bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Amtliche Bekanntmachungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 901, am 15. September 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Irmgard Mohr Telefon: 0 22 22 / 945 - 310 E-Mail: manuela.domschat@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Sie möchten eine Fahrgemeinschaft bilden? Dann nutzen Sie den Online-Service der Stadtverwaltung: Auf „Mitfahren.Bornheim“ können sich Bornheimer Bürger ihren täglichen Arbeits- weg mit anderen Pendlern teilen und dadurch Geldbeutel und Umwelt schonen. Sie finden das Portal unter http://mitfahren.bornheim.de. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unter Telefon: 02222/945-555 oder mitfahren.bornheim@stadt-bornheim.de. Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S.495), hat der Rat der Stadt Bornheim mit Beschluss vom __.__.____ folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraus- sichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlun- gen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit 2017 2018 dem Gesamtbetrag der Erträge auf 101.360.356 € 106.204.816 € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 113.222.938 € 115.675.077 € im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 97.621.836 € 102.629.491 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 103.348.770 € 105.622.080 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 5.239.313 € 7.059.500 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 32.562.572 € 25.677.352 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 26.509.959 € 17.783.052 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 4.948.635 € 5.983.656 € festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Inves- titionen erforderlich ist, wird auf 2017 2018 26.509.959 € 17.783.052 € festgesetzt. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 2017 2018 120.000 € 420.000 € festgesetzt. § 4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf 2017 2018 11.862.582 € 9.470.261 € festgesetzt. § 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2017 2018 93.000.000 € 102.000.000 € festgesetzt. § 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind ab dem Haushaltsjahr 2015 mit Hebesatzsatzung vom 04.12.2014 wie folgt festgesetzt worden: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 260 v.H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 500 v.H. 2. Gewerbesteuer auf 485 v.H. § 7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushalts- ausgleich im Jahre 2021 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungs- maßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans um- zusetzen. § 8 Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Gemeindehaushalts- verordnung NRW (GemHVO NRW) für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen wird auf 100.000 € festgelegt; wobei Baumaßnahmen unabhängig von ihrem Kostenvolumen einzeln auszuweisen sind. Die Wertgrenze nach § 14 Abs. 1 GemHVO NRW als Vorausset- zung zur Veranschlagung von Investitionsmaßnahmen im Haus- haltsplan wird für Baumaßnahmen auf 100.000 € und für An- schaffungen auf 5.000 € festgelegt. Auszahlungserhöhungen um mehr als 10 %; mindestens aber um 25.000 € bei einer Einzelmaßnahme gelten im Sinne des § 24 Abs. 2 GemHVO NRW als nicht nur geringfügig. Bekanntgabe des Entwurfs der Haushaltssatzung 2017 / 2018 mit Anlagen Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bornheim für das Haushaltsjahr 2017 / 2018 liegt mit allen Anlagen während der Öffnungszeiten im Rathaus Bornheim, Zimmer 452, Rathausstra- ße 2, 53332 Bornheim, öffentlich zur Einsicht aus. Die Öffnungszeiten sind: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Der Bürgermeister hat den Entwurf der Haushaltssatzung dem Rat in der Sitzung vom 08.09.2016 vorgelegt. Während der Dau- er des Beratungsverfahrens besteht die Möglichkeit der Einsicht- nahme; das Beratungsverfahren endet voraussichtlich mit dem Beschluss des Rates über die Haushaltssatzung 2017 / 2018 in der Sitzung am 08.12.2016. Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können Einwohner oder Abgabepflichtige in der Zeit vom 15. September bis ein- schließlich 14. Oktober 2016 beim Bürgermeister der Stadt Bornheim – Amt 2 – Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Einwen- dungen erheben. Über die Einwendungen entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung. Bornheim, den 08.09.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bornheim für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 Hinweisbekanntmachung Im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Nr. 36 vom 12.09.2016 ist die Bekanntmachung über eine Verbandsschau des Wasserverbandes Dickopsbach am 30.09.2016 veröffent- licht. Dabei werden die vom Verband zu betreuenden Anlagen, Ge- wässer und Grundstücke durch Schaubeauftragte geprüft. Die Teilnehmer treffen sich um 09:00 Uhr am Entenfang in Wesse- ling Keldenich (Parkplatz am Sportplatz Rodenkirchener Stra- ße). Bornheim, den 30.08.2016 Wasserverband Dickopsbach Der Verbandsvorsteher Dieter Freytag, Bürgermeister Amtliche Bekanntmachungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 14. September 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bornheim über die Änderung der im Flurbereinigungs- verfahren Dersdorf getroffenen Fest- setzungen vom 01.09.2016 Aufgrund § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung der Be- kanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), in Verbin- dung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 495), hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung vom 07.07.2016 folgende Satzung beschlossen: § 1 Der Wirtschaftsweg Gemarkung Bornheim-Brenig, Flur 73, Flurstück 68, wird auf einer Länge von 63,50 m eingezogen. Der Wirtschaftsweg Gemar- kung Bornheim-Brenig, Flur 73, Flurstück 375, wird auf einer Länge von 35 m eingezogen. Die betroffenen Wegestrecken sind in dem beigefügten La- geplan dargestellt, der Bestandteil dieser Satzung ist. § 2 Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende Satzung über die Änderung der im Flurbereinigungsverfahren Dersdorf getroffenen Festsetzungen vom 01.09.2016 mache ich hiermit entsprechend § 7 Abs. 4 und 5 der Gemein- deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. diese Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flä- chennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt ge- macht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher ge- rügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeich- net worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 01.09.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bornheim über die Änderung der im Flurbereinigungs- verfahren Roisdorf getroffenen Fest- setzungen vom 01.09.2016 Aufgrund § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung der Be- kanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), in Verbin- dung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 495), hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung vom 07.07.2016 folgende Satzung beschlossen: § 1 Der Wirtschaftsweg Gemarkung Roisdorf, Flur 22, Flurstück 86, wird eingezogen. § 2 Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende Satzung über die Änderung der im Flurbereinigungsverfahren Roisdorf getroffenen Festsetzungen vom 01.09.2016 mache ich hiermit entsprechend § 7 Abs. 4 und 5 der Gemein- deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. diese Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flä- chennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt ge- macht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher ge- rügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeich- net worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 01.09.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen rechnet. Die unterjährige Information der Erziehungsberechtigten über die Schließtage erfolgt eigenverantwortlich durch die Kindertagespflegeperson.“ In § 11 Satz 3 wird das Wort „Personensorgeberechtigten“ durch das Wort „Erziehungsberechtigten“ ersetzt. § 11 Satz 4 erhält folgende neue Fassung: „Zum Wohle des Tagespflegekindes und im Interesse einer erfolgreichen Eingewöhnung darf die Eingewöhnungszeit nicht durch Schließtage der Kindertagespflegeperson un- terbrochen werden.“ In § 12 Abs. 4 wird das Wort „Quartalsende“ durch den Wortlaut „15. des folgenden Monats“ ersetzt. In § 13 Abs. 1 Buchst. b wird das Wort „Jugendamtes“ durch den Wortlaut „Amtes für Kinder, Jugend und Familien“ ersetzt und das Wort „Zif- fer“ gestrichen. In § 13 Abs. 2 Satz 1 wird der Wortlaut „hälftig erstattet“ durch den Wortlaut „anteilig bezuschusst“ ersetzt. § 13 Abs. 2 Buchst. a erhält folgende neue Fassung: „Die nachgewiesenen Kosten für angehende in Bornheim tätige Kindertagespflegepersonen für die Qualifizierungs- kurse nach dem QHB im Stundenumfang von 300 UE wer- den mit bis zu 2.000 € bezuschusst. Der Antrag ist mit Be- ginn der Qualifizierungsmaßnahme zu stellen.“ § 13 Abs. 2 Buchst. b erhält folgende neue Fassung: „Die nachgewiesenen Kosten des Zertifikatskurses „Inklu- sion im Elementarbereich“, der sich mindestens nach den Voraussetzungen des Landschaftsverbands Rheinland richtet, werden hälftig bezuschusst, wenn die Kinderta- gespflegeperson ihre Betreuungsleistung im Stadtgebiet Bornheim anbietet, mindestens ein gem. § 2 anspruchsbe- rechtigtes Kind mit Behinderung betreut und eine Bezu- schussung nicht schon durch eine andere Kommune er- folgt ist. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach Zerti- fikatsausstellung zu stellen.“ In § 14 Abs. 1i wird am Satzende der „Punkt“ durch ein „Komma“ ersetzt. Hinter § 14 Abs. 1 Buchst. i wird folgender Buchst. j neu aufgenommen: „j) Aufnahme von auswärtigen Tagespflegekindern oder Tagespflegekindern in privat finanzierter Kindertages- pflege.“ Artikel II Diese Änderungssatzung tritt am 01.08.2022 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 1. Satzung vom 14.07.2022 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Förderung der Kinderta- gespflege vom 01.08.2021 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verord- nung über die öffentliche Bekanntmachung von kommuna- lem Ortsrecht öffentlich bekannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr gel- tend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt; 2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden; 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 14.07.2022 In Vertretung gez. Manfred Schier Erster Beigeordneter Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Bekanntmachung der 1. Satzung vom 14.07.2022 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder, Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich vom 01.08.2020 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 23.06.2022 aufgrund der §§ 7 und 41 Abs.1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein – Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntgabe vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S.666/SGV.NRW.2023), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetztes vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW S.1346), des § 90 Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBI. S.2022), zuletzt geändert durch Art.32 G v. 05.10.2021 (BGBI. IS. 4607), sowie des § 51 des Gesetztes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbil- dungsgesetz (Kibiz NRW) vom 03.12.2019 (GV.NRW 2019 Nr.27 S. 894-910), sowie des § 9 Abs.3 Schulgesetz für das Land-Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) vom 15.Februar 2005 (GV.NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 21.Juli 2018 (GV. NRW. S.404), die folgende 1. Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege und in Offenen Ganztagsschulen im Pri- marbereich beschlossen: In § 1 Satz 1 wird die Rechtsgrundlage „im Sinne des § 2 Absätze 1, 2 Nr. 3 SGB VIII und § 1 Absatz 1 S. 1 KiBiz NRW, § 9 Absätze 2, 3 SchulG NRW“ hinzugefügt. In § 1 a.) wird der § 49 Abs. 1 durch „§ 25 ff.“ ersetzt und hinter das Wort „KiBiz“ das Wort „NRW“ eingefügt. In § 1 b.) wird der § 22 Kibiz durch die §§ 1, 21 ff. KiBiz NRW ersetzt. In § 1 c.) wird „§ 5 KiBiz i. V. m. RdErl. 12-63 Nr. 2 d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010“ in „§ 9 Absätze 2, 3 SchulG NRW, § 4 Absatz 5 KiBiz NRW i. V. m. RdErl. 12-63 Nr. 2 des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 23.12.2010 in der aktuell geltenden Fassung“ ersetzt. In § 1 Satz 1 (letzte Zeile) werden die Wörter „sozial gestaffelte“ eingefügt. Zukünftig wird der § 2 in 3 Absätzen gegliedert: In § 2 Abs. 1 Satz 1 vormals § 2 Satz 1 wird das Wort „und“ durch das Zeichen „/“ ersetzt und die Gesetzesgrundlage „im Sinne des § 1 Absatz 3 Satz 1 KiBiz NRW“ eingefügt. In § 2 Abs. 1 Satz 2 vormals § 2 Satz 2 wird der Wortlaut und die Rechtsgrundlagen „/Adoptivel- tenteil im Sinne des § 1 Absatz 3 Satz1 KiBiz NRW“ sowie „ / Adoptiveltern im Sinne des § 1 Absatz 3 Satz1 KiBiz NRW.“ eingefügt. vormals § 2 Satz 3 „Wird bei Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII den Pflegeeltern ein Kinderfreibetrag nach § 32 Einkommensteuergesetz gewährt oder Kindergeld gezahlt, treten die Personen, die diese Leistung erhalten, an die Stelle der Eltern.“ wird ge- strichen. § 2 Abs. 2 „Keine Beitragspflicht besteht, wenn das Kind in einer Ein- richtung, in der Hilfen zur Erziehung über Tag und Nacht gemäß § 19, 33, 34, 35 a, 42, 42 a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) gewährt werden stationär untergebracht ist.“ wird ein- gefügt. vormals § 2 Satz 4 „Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner/ Gesamtschuldnerinnen.“ wird unter § 2 Abs. 3 neu geglie- dert. Zukünftig wird der § 3 in 8 Absätzen gegliedert, Abs. 2 bis Abs. 8 erhält neue folgende Fassung: § 3 Abs. 2 „Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5a Satz 2 des Einkommenssteuer- gesetzes in der jeweils geltenden Fassung („Brutto-Ein- kommen“) und vergleichbarer Einkünfte, die im Ausland er- zielt werden. Werbungskosten werden nur dann über die jeweils geltenden steuerlichen Werbungskostenpauscha- len hinaus anerkannt, wenn sie durch einen Bescheid der zuständigen Finanzverwaltung nachgewiesen werden. Der Werbungskostenabzug bei ausländischen Einkünften er- folgt wie bei inländischen Einkünften. Vorschriften des EStG insbesondere über Freigrenzen, Steuerbefreiungen bzw. Steuerfreibeträge, Sonderausgaben mit Ausnahme des § 2 Absatz 5a Satz 2 EStG, außergewöhnliche Belas- tungen, Verlustvor- und/oder Verlustrückträge sind für den Einkommensbegriff nach dieser Satzung nicht von Be- deutung und mindern das Einkommen nicht. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlus- ten des zusammenveranlagten Ehegatten ist nicht zuläs- sig.“ § 3 Abs. 3 „Dem Einkommen im Sinne des Absatzes 2 sind steuerfreie Einkünfte unabhängig von ihrer Zweckbestimmung, Un- terhaltsleistungen sowie die zur Deckung des Lebensun- terhaltes bestimmten öffentlichen Leistungen für die Bei- tragspflichtigen und das Kind, für das der Elternbeitrag gezahlt wird, hinzuzurechnen.“ § 3 Abs. 4 „Das Baukindergeld des Bundes sowie das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz und entsprechenden Vor- schriften sind elternbeitragsrechtlich kein Einkommen. Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld‐ und Eltern- zeitgesetz (BEEG) bleibt bis zu den in § 10 dieses Gesetzes genannten Beträgen unberücksichtigt. Bei Mehrlingsge- burten vervielfachen sich die vorgenannten Beträge mit der Zahl der geborenen Kinder.“ § 3 Abs. 5 „Bezieht eine beitragspflichtige Person Einkünfte aus ei- nem sozialversicherungsfreien Dienst‐ oder Beschäfti- gungsverhältnis oder auf Grund der Ausübung eines Man- dats und steht ihr auf Grund dessen für den Fall des Aus- scheidens eine lebenslängliche Versorgung oder an deren Stelle eine Abfindung zu oder ist sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern, dann ist dem nach Absatz 2 ermittelten Einkommen ein Betrag von 10 v. H. der Einkünfte aus diesem Dienst‐ oder Beschäftigungsver- hältnis oder auf Grund der Ausübung des Mandats hinzuzu- rechnen.“ § 3 Abs. 6 „Für das dritte und jedes weitere Kind sind die nach § 32 Absatz 6 EStG zu berücksichtigenden Freibeträge von dem ermittelten Einkommen abzuziehen.“ § 3 Abs. 7 „Maßgebend für die Bemessung der Beitragshöhe ist das Jahreseinkommen in dem Kalenderjahr, in dem der Platz in einem Angebot im Sinne des § 1 dieser Satzung in Anspruch genommen wird bzw. in Anspruch genommen werden kann. Zu Beginn der Inanspruchnahme des Platzes bzw. der Leistung erfolgt eine vorläufige Festsetzung des El- ternbeitrages auf der Grundlage des Jahresbruttoeinkom- mens des vorangegangenen Kalenderjahres. Sofern sich das Einkommen der bzw. des Beitragspflichtigen ändert, sind im Verlauf des Beitragszeitraumes vorläufige Anpas- sungen des Elternbeitrages möglich. Die abschließende Prüfung und Festsetzung erfolgt nach Ablauf des Kalen- derjahres.“ § 3 Abs. 8 „Eine Ermittlung des Elternbeitrages entfällt, wenn und so- lange sich die Beitragspflichtigen durch schriftliche Erklä- rung gegenüber der Stadt Bornheim zur Zahlung des je- weils höchsten nach den Anlagen zu dieser Satzung aus- gewiesenen Elternbeitrages, entsprechend der gewählten Betreuungszeit, verpflichten.“ In § 4 Abs. 1 Satz 2 wird der Satzteil “der zwischen den Eltern und dem Träger der Tageseinrichtung für Kinder im Betreuungsvertrag für das Kind vereinbarten wöchentlichen Betreuungszeit von 25 Stunden, 35 Stunden oder 45 Stunden erhoben.“ in „der im Betreuungsvertrag zwischen den Eltern/Adoptiveltern und dem Träger der Tageseinrichtung für Kinder verein- barten wöchentlichen Betreuungszeit erhoben.“ geändert. In § 4 Abs. 2 Satz 6 wird hinter das Wort „KiBiz“ das Wort „NRW“ eingefügt. In § 6 Abs. 2 Satz 3 wird das Wort „zum“ in „mit“ geändert und der Satzteil „in dem das Betreuungsverhältnis endet.“ eingefügt. In § 6 Abs. 3 wird „v. 23.12.2010“ gestrichen und „NRW in der jeweils gel- tenden Fassung“ eingefügt. In § 7 wird die Überschrift in „Beitragsermäßigung bzw. –befrei- ung“ ergänzt. Zukünftig wird der § 7 in 4 Absätzen gegliedert § 7 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende neue Fassung: „Wenn zwei oder mehr Kinder derselben Beitragspflichti- gen gleichzeitig Leistungen der Kindertagespflege, eine Tageseinrichtung für Kinder und/oder ein Angebot der Of- fenen Ganztagsschule in Anspruch nehmen und die Fest- setzung und Erhebung von Elternbeiträgen in allen Fällen der Stadt Bornheim obliegt, wird für das Erstkind und das Zweitkind der Beitrag gemäß den Beitragstabellen mit Verweis auf die in den Anlagen zu dieser Satzung festge- legten Geschwisterermäßigungen in Höhe von 62,5% bei der Kindertagespflege und den Tageseinrichtungen für Kinder erhoben und in Höhe von 75% bei der Offenen Ganz- tagsschule.“ In § 7 Abs. 1 Satz 5 werden die Wörter “bzw. –befreiung“ und hinter dem Wort „KiBiz“ der Zusatz „NRW (s. § 50 KiBiz NRW)“, eingefügt. Absatz 2 bis Absatz 4 erhalten neue folgende Fassungen: § 7 Abs. 2: „Beziehen mit dem Kind, für das der Elternbeitrag gezahlt wird bzw. gezahlt werden soll, gemeinsam zusammenle- bende Beitragspflichtige und das Kind a. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) oder b. Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Al- ter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetz- buch XII (SGB XII) (§§ 27 ff., §§ 41 ff SGB XII) oder c. Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder d. Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (Miet‐ oder Las- tenzuschuss) oder e. Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldge- setzes, werden für die nachgewiesene Dauer des Bezugs dieser Leistung/en keine Elternbeiträge erhoben. § 7 Abs. 3: „Lebt das Kind, für das der Elternbeitrag gezahlt werden soll, mit beitragspflichtigen Personen in einem sogenann- ten Wechselmodell zusammen und bezieht nur eine der beitragspflichtigen Personen a. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) oder b. Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Al- ter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetz- buch XII (SGB XII) (§§ 27 ff., §§ 41 ff SGB XII) oder c. Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder d. Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (Miet‐ oder Las- tenzuschuss) oder e. Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldge- setzes, so wird für die nachgewiesene Dauer des Bezugs dieser Leistung/en lediglich auf das Einkommen der beitrags- pflichtigen Person abgestellt, die keine der vg. Sozialleis- tungen bezieht.“ § 7 Abs. 4: „Wenn die Belastung den Beitragspflichtigen und dem Kind in Kindertagespflege und/oder in einer Kindertagesein- richtung nicht zumutbar ist, ist der Elternbeitrag auf An- trag teilweise oder ganz zu erlassen (s. § 90 Abs. 4 Sätze 1, 4 SGB VIII in Verbindung mit §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92a SGB XII). Der Beitrag für die Offene Ganztagsschule kann auf Antrag analog § 227 AO erlassen werden, wenn die Be- lastung den Beitragspflichtigen und dem Kind nicht zuzu- muten ist. Für die Prüfung der Zumutbarkeit werden die §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92a des SGB XII zugrunde gelegt. Zu- ständige Behörde hierfür ist der Oberkreisdirektor des Rhein-Sieg-Kreises.“ In § 8 Abs. 3 wird „der maßgebenden Leistung bzw. des maßgebenden Angebots“ eingefügt. In § 11 Abs. 1 Satz 2 wird die Abkürzung „o.ä.“ gestrichen und „sowie zeitlich be- fristete Änderungen der Betreuungszeiten“ eingefügt. In § 12 wird „Diese Satzung tritt am 01.08.2020 in Kraft. Gleichzei- tig tritt die Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder und Kin- dertagespflege sowie die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich der Stadt Bornheim außer Kraft.“ in „Die- se Änderungsatzung tritt am 01.08.2022 in Kraft.“ Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 1. Satzung vom 14.07.2022 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbei- trägen in Tageseinrichtungen für Kinder, Kindertagespfle- ge und der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich vom 01.08.2020 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentli- che Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht öffent- lich bekannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr gel- tend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt; 2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden; 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 14.07.2022 In Vertretung gez. Schier Erster Beigeordneter

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12. Oktober 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Stadtrat Dienstag, 25.10.2016, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Mittwoch, 26.10.2016, 18 Uhr Integrationsrat Donnerstag, 27.10.2016, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 02.11.2016, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 03.11.2016, 17 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 09.11.2016, 18 Uhr Umweltausschuss Dienstag, 15.11.2016, 18 Uhr Sport- und Kulturausschuss Donnerstag, 17.11.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Amtliche Bekanntmachungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 904, am 20. Oktober 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: manuela.domschat@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Bornheim geht auf Reisen – Tagestour nach Gent Es sind noch Plätze frei bei der Ta- gestour nach Gent am 22. Oktober 2016. Die Fahrt nach Belgien gehört zur be- liebten Reihe „Bornheim geht auf Rei- sen“ und kostet 39 Euro pro Person. Im Preis enthalten sind die Fahrt im komfortablen Reisebus und ein andert- halbstündiger Stadtrundgang durch die sehenswerte Altstadt der flämischen Hafenstadt. Nach dem Rundgang kön- nen die Teilnehmer die Stadt auf eigene Faust erkunden oder die freie Zeit für ein Mittagessen nutzen. Abfahrt am Rat- haus ist um 7 Uhr; die Rückfahrt ist für 17 Uhr geplant. Anmeldungen nimmt das Reisebüro Lais, Peter-Hausmann-Platz 1 in Bornheim (ne- ben der Post im Edeka-Center), Telefon 02222/1031, entgegen. Die Tagestouren unter dem Motto „Born- heim geht auf Reisen“ sind inzwischen ei- ne beliebte Tradition. Bisher ging es zum Beispiel nach Amsterdam, Antwerpen, Brüssel, Heidelberg, Lüttich, Luxemburg, Maastricht und Würzburg. Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Sondermüll kostenlos entsorgen Sondermüll wie Lacke, Lampen oder Leuchtstoffröhren können Bornheimer Bürgerinnen und Bürger am Montag, 17. Oktober 2016, kostenlos beim Schadstoffmobil der Rhein-Sieg-Abfall- wirtschaftsgesellschaft (RSAG) abgeben. Es steht von 10 bis 13 Uhr in Merten auf dem Rüttersweg (Parkplatz am Sportplatz) und von 14.30 bis 18 Uhr in Hersel in der Marienstraße (Park- platz Rheinhalle). Die Abgabe der schadstoffhaltigen Abfälle wie zum Beispiel Energiespar- und LED-Lampen, Reste von Putz-, Reinigungs- und Pflanzenschutzmitteln, Spraydosen oder flüssigen Farben ist kostenlos. Jeden Monat kommt das Schadstoffmobil in zwei Bornheimer Ortschaften. Die Termine findet man auch unter www.born- heim.de/aktuelles/schadstoffmobil. Zusätzlich nehmen die Ent- sorgungsanlagen der RSAG in Swisttal-Miel, Troisdorf, Sankt Augustin oder Eitorf jederzeit solche Abfälle entgegen. Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rats der Stadt Bornheim am Dienstag, 25.10.2016, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim Am Dienstag, 25.10.2016, 18 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, die nächste Sitzung des Rats der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschriften über die Sitzungen Nr. 46/2016 vom 07.07.2016 und 52/2016 vom 08.09.2016 4 Aufhebung des Ratsbeschlusses zu Vor- lage Nr.008/2016-1 vom 26.01.2016 betr. Wasserversorgung durch die Bezirksregie- rung Köln 817/2016-1 5 Überprüfung und Aktualisierung des Rad- verkehrskonzeptes; Beschluss zur Umset- zung (StEA 06.09.2016) 652/2016-7 6 Radweg entlang der L 300 von Widdig bis Hersel (Bürgerradweg) (StEA 06.09.2016) 660/2016-7 7 Bebauungsplan He 35 in der Ortschaft Hersel, Beschluss zur frühzeitigen Betei- ligung, Anordnung einer Veränderungs- sperre (StEA 04.10.2016) 740/2016-7 8 Umsatzsteuerpflicht für Leistungen der Stadt Bornheim (HFA 29.09.2016) 738/2016-2 9 Aktuelle Situation im kommunalen Finanz- ausgleich 778/2016-2 10 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen im Haushaltsjahr 2016 781/2016-2 11 Unterbringung von Flüchtlingen 827/2016-5 12 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden über die Erfüllung von Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 712/2016-5 13 Masterplan Rheinaue (UmwA 17.05.2016, StEA 18.05.2016, Rat 19.05.2016, UmwA 20.09.2016, StEA 04.10.2016) 298/2016-12 14 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 726/2016-1 15 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 825/2016-1 16 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 17 Beteiligung der Stadt Bornheim an der Gasnetz Bornheim GmbH & Co. KG 742/2016-2 18 Vergabe des Auftrages für Heizungs- und Lüftungsinstallationsarbeiten zur Erweite- rung der Kindertagesstätte Kardorf 732/2016-1 19 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € brutto ab dem 13.08.2016 703/2016-1 20 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 826/2016-1 21 Anfragen mündlich Bornheim, den 06.10.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Großer Spaß für kleine Wasserratten Einen besonderen Spaß für kleine Wasserratten verspricht der Familien-Nachmittag, zu dem das HallenFreizeitBad Bornheim ab sofort jeden Samstag einlädt. Von 13 bis 17 Uhr werden dann alle Schwimmbecken auf kindgerechte 60 bis 80 Zentimeter hochgefahren. Bunte Wassermatten, Schwimmnudeln und ver- schiedene Spielmöglichkeiten stehen kostenlos zur Verfügung. Und die geschulten Mitarbeiter haben immer ein wachsames Auge auf die kleinen Badegäste. Für Eltern mit Säuglingen oder Kleinstkindern gibt es außerdem das moderne Eltern-Kind-Be- cken, dessen Wassertemperatur im Schnitt bei 33 °C liegt und damit an die besonderen Bedürfnisse von Babys angepasst ist. Vorstand Ulrich Rehbann hofft auf große Resonanz: „Die meis- ten Familien können nur am Wochenende Zeit miteinander verbringen. Mit unserer Aktion laden wir Groß und Klein zum gemeinsamen Spielen, Toben und Planschen ein.“

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V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Energieagentur Rhein-Sieg in Koopera- tion mit der Verbraucherzentrale NRW am 17. August 2022, 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus Swisttal, Rathausstraße 115, 53913 Swisttal. Anmeldung erforderlich: 02242 96930-0 oder info@energieagentur-rsk.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen können freiwillig einen medi- zinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de 22.07.2022 Bekanntmachung der 1. Satzung vom 14.07.2022 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Förderung der Kindertagespflege vom 01.08.2021 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 12.05.2022 aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein – Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1346), der §§ 23, 24 und § 90 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Sep- tember 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 32 G v. 5.10.2021 (BGBl. I S. 4607), sowie der §§ 1 bis 3, 5 und 22 bis 24 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vom 03.12.2019 (GV. NRW. 2019 S. 894, ber. 2020 S. 77) folgende Satzung vom 14.07.2022 zur Änderung der Satzung der Stadt Born- heim zur Förderung der Kindertagespflege beschlossen: Artikel I Die Satzung der Stadt Bornheim zur Förderung der Kinder- tagespflege vom 01.08.2021 wird wie folgt geändert: In § 1 Buchst. a wird das Wort „Personensorgeberechtigten“ durch das Wort „Erziehungsberechtigten“ ersetzt. In § 1 Buchst. c wird das Wort „Personensorgeberechtigten“ durch das Wort „Erziehungsberechtigten“ ersetzt. In § 2 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 wird das Wort „Personensorgeberechtigten“ durch das Wort „Erziehungsberechtigten“ ersetzt. In § 2 Abs. 3 Satz 1 wird jeweils das Wort „Personensorgeberechtigten“ durch das Wort „Erziehungsberechtigten“ ersetzt. § 2 Abs. 3 Buchst. d erhält folgende neue Fassung: „Für den Fall, dass die Erziehungsberechtigten einen Be- treuungsvertrag mit einer Kindertagespflegeperson schließen, für die das Amt für Kinder, Jugend und Familien der Stadt Bornheim nicht die Erlaubnis zur Kindertages- pflege erteilt hat, haben sie durch Vorlage einer Kopie nachzuweisen, dass diese Kindertagespflegeperson über eine gültige Erlaubnis zur Kindertagespflege verfügt.“ In § 2 Abs. 4 wird das Wort „Personensorgeberechtigten“ durch das Wort „Erziehungsberechtigten“ ersetzt. In § 3, Überschrift wird das Wort „Personensorgeberechtigten“ durch das Wort „Erziehungsberechtigten“ ersetzt. In § 3 Abs. 1 wird das Wort „Personensorgeberechtigten“ durch das Wort „Erziehungsberechtigten“ ersetzt. In § 3 Abs. 3 Satz 1 wird das Wort „Personensorgeberechtigte“ durch das Wort „Erziehungsberechtigte“ ersetzt. In § 4 Satz 3 wird das Wort „Personensorgeberechtigten“ durch das Wort „Erziehungsberechtigten“ ersetzt. In § 5 Abs. 1 wird das Wort „Personensorgeberechtigten“ durch das Wort „Erziehungsberechtigten“ ersetzt. In § 5 Abs. 2 Satz 2 wird das Wort „Personensorgeberechtigten“ durch das Wort „Erziehungsberechtigten“ ersetzt. § 5 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung: „Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist schriftlich bei dem Jugendamt zu beantragen, in dessen Zuständig- keitsbereich die Kindertagespflegeperson ihre Tätigkeit ausübt. Ist die Kindertagespflegeperson im Zuständig- keitsbereich mehrerer Jugendämter tätig, ist das Ju- gendamt zuständig, in dessen Bereich die Kindertages- pflegeperson ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die erforderlichen Nachweise über die persönliche Eig- nung, die fachliche Eignung (§ 6) sowie über die Geeignet- heit der vorgesehenen Räumlichkeiten (§ 7) sind bei An- tragstellung vorzulegen.“ In § 5 Abs. 5 Satz 1 und Satz 2 wird das Wort „Personensorgeberechtigten“ durch das Wort „Erziehungsberechtigten“ ersetzt. § 5 Abs. 8 wird gestrichen. In § 6 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort „Jugendamt“ durch den Wortlaut „Amt für Kinder, Jugend und Familien“ ersetzt. In § 6 Abs. 1 Buchst. e Satz 1 wird das Wort „Jugendamtes“ durch den Wortlaut „Amtes für Kinder, Jugend und Familien“ ersetzt. § 6 Abs. 1 Buchst. g erhält folgende neue Fassung: „Bei Aufnahme eines Kindes mit oder mit drohender Behin- derung (§ 24 Abs. 4 KiBiz NRW) der Nachweis über eine entsprechende zusätzliche Qualifikation.“ § 6 Abs. 2 Buchst. a erhält folgende neue Fassung: „Bundeszertifikat über die Qualifikation nach dem Curricu- lum des Deutschen Jugendinstituts (DJI) oder Nachweis einer anderweitigen (sozial-) pädagogischen Qualifikation gem. § 43 Abs. 2 Satz 3 SGB VIII i. V. m. § 21 Abs. 1 KiBiz NRW mit Praxiserfahrung im U3-Bereich. Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit als Kindertages- pflegeperson ab dem 01.08.2022 das Bundeszertifikat über die Qualifikation nach dem Standard des vom Deut- schen Jugendinstitut entwickelten kompetenzorientier- ten Qualifizierungshandbuches Kindertagespflege (QHB).“ In § 6 Abs. 2 Buchst. b wird das Wort „eigene“ gestrichen. In § 6 Abs. 3 Buchst. a Satz 2 wird das Wort „Jugendamt“ durch den Wortlaut „Amt für Kinder, Jugend und Familien“ ersetzt. § 6 Abs. 3 Buchst. b erhält folgende neue Fassung: „Sicherstellung des Schutzauftrages gem. § 8a SGB VIII auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Kindertages- pflegeperson und dem Amt für Kinder, Jugend und Fami- lien der Stadt Bornheim.“ § 6 Abs. 3 Buchst. c erhält folgende neue Fassung: „Teilnahme an mindestens drei durch die Fachberatung Kindertagespflege organisierten Fortbildungen der Born- heimer Kindertagespflegepersonen. Wenn darunter eine Fortbildung zum Thema Kinderschutz angeboten wird, ist diese als eine der drei Fortbildungen verpflichtend zu be- legen.“ In § 7 Abs. 2 wird das Wort „Jugendamtes“ durch den Wortlaut „Amtes für Kinder, Jugend und Familien“ ersetzt. In § 7 Abs. 3 wird das Wort „Jugendamtes“ durch den Wortlaut „Amtes für Kinder, Jugend und Familien“ ersetzt. In § 8 Abs. 2 wird das Wort „Jugendamtes“ durch den Wortlaut „Amtes für Kinder, Jugend und Familien“ ersetzt. § 9 erhält folgende neue Fassung: „Über eine Aufhebung der Erlaubnis zur Kindertagespflege auf Grundlage der §§ 45 ff SGB X entscheidet das Amt für Kinder, Jugend und Familien der Stadt Bornheim, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Voraussetzungen nicht bzw. nicht mehr vorliegen. Ein entsprechendes Verfahren wird insbesondere dann eingeleitet, wenn Zweifel an der Eignung einer Kinderta- gespflegeperson entstehen oder die Tätigkeit als Kinder- tagespflegeperson aufgegeben wird.“ In § 10 Abs. 2 Satz 1 wird hinter das Wort „KiBiz“ das Wort „NRW“ eingefügt. In § 10 Abs. 3 wird das Wort „Personensorgeberechtigten“ durch das Wort „Erziehungsberechtigten“ ersetzt. § 10 Abs. 6 erhält folgende neue Fassung: „Die laufende Geldleistung wird entsprechend der wö- chentlichen Betreuungszeit, umgerechnet auf einen Mo- natsbetrag, festgesetzt. Der zeitliche Umfang des Betreu- ungsanspruches richtet sich nach dem durch die Erzie- hungsberechtigten definierten und beim Amt für Kinder, Jugend und Familien der Stadt Bornheim beantragten in- dividuellen Bedarf.“ In § 10 Abs. 8 Satz 1 und Satz 3 wird das Wort „Personensorgeberechtigten“ durch das Wort „Erziehungsberechtigten“ ersetzt. In § 10 Abs. 8 Satz 5 wird das Wort „Jugendamt“ durch den Wortlaut „Amt für Kinder, Jugend und Familien“ ersetzt. In § 10 Abs. 9 Buchst. a wird der Wortlaut „behinderten Kindes“ durch den Wortlaut „Kindes mit Behinderung“ ersetzt. § 10 Abs. 9 Buchst. b erhält folgende neue Fassung: „bei mit den Erziehungsberechtigten abgestimmten und dem Amt für Kinder, Jugend und Familien der Stadt Born- heim bis zum 15.01. des laufenden Jahres detailliert mitge- teilten Schließtage der Kindertagespflegeperson von bis zu 30 Betreuungstagen im Kalenderjahr. Hiervon sind min- destens 25 Tage verbindlich mitzuteilen. 5 weitere Tage können im Laufe des Kalenderjahres nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten dem Amt für Kinder, Jugend und Familien der Stadt Bornheim mitgeteilt werden. Die Berechnung erfolgt je Kindertagespflegeperson und nicht separat für jedes betreute Kind. Erkrankt die Kindertagespflegeperson während der ver- bindlich festgelegten Schließtage, werden diese nicht gut- geschrieben. Gesetzliche Feiertage gelten nicht als Schließtage im Sin- ne dieses Buchstabens und werden nicht auf diese ange- Bekanntmachung des Bebauungsplans Wd 56 „Feldchenweg“ in der Ortschaft Waldorf Öffentliche Auslegung Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 12.05.2022 be- schlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Wd 56 „Feldchenweg“ in der Ortschaft Waldorf öffent- lich auszulegen. Das Plangebiet liegt im Norden der Ortschaft Wal- dorf in einem Bereich zwischen Donnerbachweg, Dahlienstraße und Blumenstraße und umfasst meh- rere Flurstücke am Feldchenweg. Ziel des Bebau- ungsplanes ist die Ausweisung eines Mischgebiets (MI), um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses zu schaffen. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im be- schleunigten Verfahren aufgestellt. Im beschleu- nigten Verfahren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener In- formationen verfügbar sind sowie von der zusam- menfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Be- bauungsplanes Wd 56 „Feldchenweg“ in der Ort- schaft Waldorf mit Begründung und den bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen In- formationen erfolgt in der Zeit vom 01.08.2022 bis 02.09.2022 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zim- mer 401 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 oder 414. Darüber hinaus können im Internet unter www. bornheim.de, Rubrik Wirtschaft & Bauen, Reiter Stadtplanung, die Planunterlagen eingesehen und Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnah- men insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an stadtplanung@stadt-bornheim. de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, so- fern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeu- tung ist. Über die fristgemäß eingegangenen Stel- lungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtskarte, die den Plan- bereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 13.07.2022 Stadt Bornheim In Vertretung gez. Schier Erster Beigeordneter

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25. Mai 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Fachausschuss „Volkshochschule“ Dienstag, 31.05.2016, 18 Uhr im VHS-Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, 53332 Bornheim-Roisdorf Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 01.06.2016, 18 Uhr Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 02.06.2016, 15 Uhr Kinder- und Jugendparlament Mittwoch, 08.06.2016, 18 Uhr Integrationsrat Donnerstag, 09.06.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 901, am 16. Juni 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: manuela.domschat@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 2500 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Insbesondere im Frühling und Sommer nutzen die Menschen häufig diverse Gartengeräte. So etwa den Rasenmäher oder die Heckenschere. Dabei können die knatternden Geräte schon mal für Unfrieden in der Nachbarschaft sorgen, zumin- dest dann, wenn Ruhezeiten nicht eingehalten werden. Laut Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung dürfen Ra- senmäher, Motor-Heckenscheren, Rasentrimmer und Rasen- kantenschneider ohne Verbrennungsmotor nur montags bis samstags von 7 bis 20 Uhr betrieben werden. Gleiches gilt für Schredder, Zerkleinerer, tragbare Motorkettensägen, Verti- kutierer und Wasserpumpen. Außerhalb dieser Zeit sowie an Sonn- und Feiertagen ist ihr Einsatz nicht erlaubt. Weitere Einschränkungen gelten für besonders lärmintensive Gartengeräte. Demnach dürfen Rasentrimmer und Rasenkan- tenschneider mit Verbrennungsmotor, Freischneider, Laub- bläser und Laubsammler werktags nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr benutzt werden. Tragen diese Geräte aller- dings ein EU-Umweltzeichen, so kann man sie montags bis samstags von 7 bis 20 Uhr nutzen. Von 22 bis 6 Uhr gilt dann die allgemeine Nachtruhe und alle lauten Geräusche – wie et- wa laute Musik – müssen vermieden werden. Bei Nachbarschaftslärm, also störenden oder belästigenden Geräuschen, die durch Privatpersonen in der Nachbarschaft hervorgerufen werden, sollte man nicht gleich mit der Streite- rei vor Gericht ziehen. Besser ist es, zunächst das persönliche Gespräch zu suchen. Scheitert dies, kann man in nachbarschaftlichen Streitfällen die zuständige Schiedsperson einschalten. Eine Übersicht der örtlich zuständigen Schiedspersonen steht im Internet unter www.bornheim.de unter „Rathaus/Schiedswesen“. Damit es gar nicht erst so weit kommt, bittet Bürgermeister Wolfgang Henseler die Bornheimer Bürgerinnen und Bürger, bei der Gartenarbeit die vorgeschriebenen Ruhezeiten zu beachten und gegenseitig Rücksicht zu nehmen. Für eine gute Nachbarschaft: Ruhezeiten beachten Aufgrund § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13 des Bauge- setzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 05.11.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Hm 01 in der Ortschaft Hemmerich zu ändern (3. Änderung). Das Plangebiet liegt an der Dechant-Blum-Straße. In gleicher Sitzung hat der Rat beschlossen, auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu ver- zichten und den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Hm 01 in der Ortschaft Hemmerich gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs und der Begründung erfolgt in der Zeit vom 02.06.2016 bis zum 01.07.2016 ein- schließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 und 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchs- zeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schrift- lich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristge- recht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unbe- rücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsge- richtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Born- heim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 18.05.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Aus Gründen der Rechtssicherheit wird die öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplans Hm 01 in der Ortschaft Hemmerich wiederholt: Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Hm 01 in der Ortschaft Hemmerich / 3. Änderung, öffentliche Auslegung n Rücksicht nehmen und beim Rasenmähen Ruhezeiten einhalten

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V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Energieagentur Rhein-Sieg in Koopera- tion mit der Verbraucherzentrale NRW am 17. August 2022, 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus Swisttal, Rathausstraße 115, 53913 Swisttal. Anmeldung erforderlich: 02242 96930-0 oder info@energieagentur-rsk.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen können freiwillig einen medi- zinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de VwGO eingereicht werden. Es muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Die technischen Rah- menbedingungen für die Übermittlung und die Eignung zur Bearbeitung durch das Gericht bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Elektronischer-Rechtsverkehr-Ver- ordnung vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803) in der jeweils geltenden Fassung. Wird die Klage durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, eine Behörde oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Er- füllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusam- menschlüsse erhoben, muss sie nach § 55d Satz 1 VwGO als elektronisches Dokument übermittelt werden. Dies gilt nach § 55d Satz 2 VwGO auch für andere nach der VwGO vertretungsberechtigte Personen, denen ein siche- rer Übermittlungsweg nach § 55a Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 VwGO zur Verfügung steht. Ist eine Übermittlung als elektronisches Dokument aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt auch bei diesem Personenkreis nach § 55d Satz 1 und 2 VwGO die Klageerhebung mittels Schriftform oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu- lässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Er- satzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Doku- ment nachzureichen. Diese öffentliche Bekanntmachung ist zusätzlich im Inter- net unter https://www.bornheim.de/amtsblatt einsehbar. Bonn, 19.07.2022 gez. Dipl.-Ing. Martin Pilhatsch, ÖbVI Bekanntmachung über die Offenlegung einer Grenzniederschrift in der Gemarkung Roisdorf Anlass der Liegenschaftsvermessung ist die Tei- lung des Grundstücks Gemarkung Roisdorf, Flur 7, Flurstück 1365. Da die Anzahl der Eigentümer von zwei angrenzenden Flurstücken sehr hoch und die Beteiligung dieser somit nur mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist, wird die Abmarkung durch Offenlegung bekannt gegeben. Betroffen ist das Grundstück mit der Katasterbe- zeichnung: Gemarkung Roisdorf, Flur 7, Flurstü- cke 705 und 706. Gemäß § 21 Abs. 5 und § 13 Abs. 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegen- schaftskataster vom 5. März 2005 (Vermessungs- und Katastergesetz- VermKatG NRW, SGV. NRW.7134), in der zur Zeit geltenden Fassung, er- folgt die Bekanntgabe der Abmarkung von Grund- stücksgrenzen durch Offenlegung der Grenznie- derschrift vom 01.07.2022 zur Geschäftsbuch- nummer 20220501 in der Zeit vom 01.08.2022 bis 31.08.2022 in der Geschäftsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.-Ing. Martin Pil- hatsch, Rüngsdorfer Straße 6, 53173 Bonn während der nachstehenden Servicezeiten: Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:45 Uhr und Freitag von 8:00 bis 14:30 Uhr. Während der Offenlegungszeiten ist die Grenz- niederschrift zur Einsichtnahme bereitgestellt. Den betroffenen Eigentümern und Eigentümerin- nen, Inhabern und Inhaberinnen grundstücksglei- cher Rechte ist Gelegenheit gegeben, sich über die Abmarkung unterrichten zu lassen. Um War- tezeiten zu verkürzen und wegen der derzeitigen COVID-19-Pandemie, bitten wir um vorherige Ter- minabsprache. Diese kann telefonisch unter der Rufnummer 0228 - 308620 erfolgen. Belehrung über den Rechtsbehelf gegen die Abmarkung: Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Mo- nats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Klage er- hoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsge- richt Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkunds- beamten/der Urkundsbeamtin in der Geschäfts- stelle des Verwaltungsgerichts Köln zu erklären. Die Klage kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifi- zierten elektronischen Signatur der verantwor- tenden Person versehen sein oder von der ver- antwortenden Person signiert und auf einem si- cheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 10.08.2022, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Donnerstag, 11.08.2022, 18 Uhr Mobilitäts und Verkehrsentwicklungsausschuss Dienstag, 16.08.2022, 18 Uhr 29.07.2022

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 26.07.2022 Bau einer Kindertageseinrichtung in Rösberg Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, im Bebauungsplan Rb 02 sind gemäß Vorlage 021/2020-7 neben Wohnmöglichkeiten für Senioren, einem Discounter und einer gestalteten Grünfläche auch eine Kindertagesein- richtung vorgesehen. Im Zuge der Beratungen wurde oftmals angemerkt, die geplante 4- gruppige Kita wegen des gegebenen Bedarfs aus der Gesamtmaßnahme zu lösen. Im ersten Aufstellungsbeschluss war bereits eine Kita vorgesehen, die wegen der Erweiterung der Planung einen zweiten Aufstellungsbeschluss notwendig machte. Weiterhin wurde festgestellt, dass für die Umsetzung des Gesamtprojektes eine europa- weite Ausschreibung erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass eine zügige Umsetzung nur durch eine Herauslösung der Kita aus der Gesamtplanung möglich ist, bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses und des Jugendhilfeausschusses um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Warum ist eine Herauslösung der Kita aus der Gesamtplanung nicht möglich, um den notwendigen Bedarf zeitnah zu befriedigen? 2. Welche alternativen Möglichkeiten gibt es, um die Umsetzung der Kita zu forcieren? 3. Welche Gründe haben die ersten Investoren des Projektes angeführt, die Maßnahme nun doch nicht wie verlautbart durchzuführen? 4. Der in der Jugendhilfeplanung festgestellte amtliche Bedarf der Kindertageseinrichtung wird durch die beabsichtigte Investorenplanung insofern konterkariert, als nur bei „willigen“ Investoren eine Umsetzungsplanung zeitnah möglich ist. Ist dies mit dem KJHG vereinbar, welches eine Bedarfsdeckung in einem machbaren Zeitrahmen vorsieht? 5. Gibt es Anlass zur Sorge, dass die geplante Maßnahme zur Bedarfsbefriedigung wegen der örtlichen Gegebenheiten (vorhandene Leitungstrasse) nicht durchführbar ist und welche Schlüsse sind hieraus zu ziehen? Für die Beantwortung herzlichen Dank und freundliche Grüße Dr. Peter Tourné, Wilfried Hanft und Fraktion SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim

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