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Tabelle1 Bewertungsbogen Bachelorprüfung Vortrag Gewichtung Punkte Berechnungs-grundlage erreichte Punkte Prozent (G) Note (3-5) Note (1-2) Note Information: Sie finden hier den Bewertungsbogen für den Vortrag der Bachelorprüfung. Sie haben die Möglichkeit Punkte von 1-10 (in 0,5er Schritten) zu vergeben und diese in den gelb markierten Bereich einzutragen (Sie können NUR in den gelb markierten Bereich schreiben). Sollten sie null Punkte vergeben, so tragen Sie dies bitte ebenfalls ein. Den Rest berechnet das Dokument von selber. Das Dokument liefert Ihnen die erreichten Punkte (welche sich aus der Gewichtung und den von Ihnen vergebenen Punkten ergibt), die Teilnoten für die einzelnen Rubriken und unten in roter Schrift die Gesamtnote in einer Dezimalzahl. Mit dieser können Sie anhand der unteren Tabelle sehen, welche Note Ihr Prüfling letztendlich hat. I. I n h a l t A Vollständigkeit der gesamten und für die Lösung relevanten Gesetzesgrundlagen (Prüfung der Vollständigkeit erfolgt auf dem Klausurbogen) 35% 0 0 0 0 0 0 B Logische Rangfolge der Gesetzesgrundlagen 35% 0 0 0 0 0 0 II. V o r t r a g A Wahl und Nutzung der bereitgestelleten Medien 5% 0 0 0 0 0 0 B Auftreten, Flüssigkeit des Vortrages 15% 0 0 0 0 0 0 C Einhalten der Zeitvorgaben 10% 0 0 0 0 0 0 III. Gesamt Prüfungsergebnis 100% 0 0 0 0 0 0 0 sehr gut 1,0 95 1 1,3 90 1- gut 1,7 80 2+ 2,0 75 2 2,3 70 2- befriedigend 2,7 65 3+ 3,0 60 3 3,3 55 3- ausreichend 3,7 50 4+ 4,0 40 4 mangelhaft 5,0 0 5 Tabelle2 Tabelle3

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Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 1 Modulbeschreibungen für den Bachelorstudiengang Kommunaler Verwaltungsdienst – Allgemeine Verwaltung (LL.B.) (ab dem Einstellungsjahrgang 2013) Fassung des Beschlusses des Senats der FHöV NRW vom 11.06.2013 Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 2 Modul 1 Einführungswoche Modulkoordination Herr Prof. Dr. Bernhard Frevel Kategorie Pflichtmodul Credits 1 Voraussetzungen für das Modul keine Kompetenzziele Die Studierenden können einen Überblick über die wesentlichen Strukturen ihrer Einstellungsbehörde und der Fachhoch- schule geben, wobei sie die für sie wichtigen Einrichtungen und Ansprechpartner kennen und die Grundlagen und Rahmen- bedingungen der Ausbildung insbesondere im Hinblick auf ein erfolgreiches Studium erläutern können. zugehörige Teilmodule 1.1 Ausbildungsort Einstellungsbehörde 1.2 Ausbildungsort Fachhochschule Dauer und Häufigkeit des An- gebots Das Modul findet in der ersten Woche des Studiums statt und wird jährlich angeboten. Vgl. dazu die Modulübersicht Art und Umfang des Leistungs- nachweises Teilnahmenachweis Arbeitsaufwand (workload) 30 Stunden Arbeitsaufwand --- Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 3 Modul 1 Einführungswoche Teilmodul 1.1 Ausbildungsort Einstellungsbehörde Kompetenzziele Die Studierenden 1. können die Aufgabenstellungen der Kommunalverwaltung beschreiben, 2. können die externen und internen Dienstleistungen ihrer Einstellungsbehörde und wichtige Anlaufstellen im Überblick benennen, können sie beschreiben und können wichtige Ansprechpartner für fachliche, soziale und dienstrechtliche Fragestellungen benennen, 3. haben einen Überblick über den Aufbau der Praxisausbildung und können diesen beschreiben, kennen die Erwartungen des Einstellungsträgers an sich und ihre Studien-/Ausbildungsleistungen, kennen die Mitwirkungsmöglichkeiten in der Jugend- und Auszubildendenvertretung und im Personalrat, 4. kennen die Grundlagen der Teamarbeit. Lehr-/ Lerninhalte 1. Die Aufgaben und Ziele der Kommunalverwaltung im Überblick, 2. Aufbauorganisation des Trägers, 3. Grundlagen der Ausbildung, 4. Team-Bildung und Zusammenarbeit. Formen des Präsenzstudiums − mediengestützte Lehre − betreute Partner- und Gruppenarbeit Formen des Selbststudiums − angeleitete Internetrecherche zur Organisation der staatlichen Verwaltung − betreutes E-Learning mit Hilfe des Lernprogramms „Staatliche Verwaltung – Aufgaben und Strukturen“ Lehrende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung Literatur − Rechtsgrundlagen der Ausbildung − Informationen der Einstellungsbehörde Arbeitsaufwand (workload) 20 Stunden Arbeitsaufwand --- Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 4 Modul 1 Einführungswoche Teilmodul 1.2 Ausbildungsort Fachhochschule Kompetenzziele Die Studierenden 1. kennen das Studienangebot der FHöV NRW und haben Einblicke in die spezifischen Studienstrukturen, kennen den Aufbau des Studiums mit der Modulstruktur und den Prüfungsformen und –regeln, 2. kennen wichtige Ansprechpartner (Abteilungsleiter, hauptamtliche Dozenten des Fachbereichs) und können sich in den Räumlichkeiten der FHöV (insbes. Verwaltung, Lehrendenbüros, Bibliothek, ADV-Raum, Cafeteria) orientieren, 3. kennen die Mitwirkungsmöglichkeiten der Studierenden als Kurssprecher sowie als Vertreter im Fachbereichsrat und im Senat, 4. können die Bedeutung des Selbststudiums für den Lernerfolg kennzeichnen. Lehr-/ Lerninhalte 1. Einführung in die Studien- und Prüfungsordnung, 2. Aufbauorganisation der Fachhochschule, insbes. Fachbereiche und Abteilungen, 3. Zusammensetzung und Aufgabe der studentischen Mitwirkung an der Fachhochschule, 4. Anforderungen an das angeleitete und selbstständige Lernen in einem Studium. Formen des Präsenzstudiums − mediengestützte Vorlesung − betreute Partner- und Gruppenarbeit Formen des Selbststudiums − betreutes E-Learning mit Hilfe des Lernprogrammes „Studieren an der FHöV NRW“ Lehrende Lehrende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung Literatur − Rechtsgrundlagen des Studiums − Informationen der Fachhochschule Arbeitsaufwand (workload) 10 Stunden Arbeitsaufwand --- Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 5 Modul 2 Methoden Modulkoordination Frau Prof.´in Dr. Martina Eckert / Herr Prof. Dr. Matthias Einmahl Kategorie Pflichtmodul Credits 2 Voraussetzungen für das Mo- dul Einführungswoche Kompetenzziele Die Studierenden erwerben methodisch-technische Fähigkeiten und Kenntnisse, die sowohl Voraussetzung für juristische Studienfächer und für das Studium insgesamt als auch Grundlage für die Bewältigung allgemeiner Tätigkeitsanforderungen des gehobenen Dienstes sind. Die Kenntnisse und Fähigkeiten beziehen sich auf Struktur, Anwendung und Auslegung von Rechtsnormen. Sie verfügen über die Grundlagen wissenschaftlicher Arbeit und haben Lerntechniken für ein selbstständiges Studium erlernt, führen zur Informationssammlung Bibliotheks-, Datenbank- und Internetrecherchen selbstständig durch, lesen und exzerpie- ren Texte zielorientiert und beherrschen die Anwendung wissenschaftlicher Regeln hinsichtlich Zitation und Bibliografie. zugehörige Teilmodule 2.1 Juristische Methodik 2.2 Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens Dauer und Häufigkeit des Angebots Das Modul findet im Studienabschnitt S 1 statt und wird jährlich angeboten. vgl. dazu die Modulübersicht Art und Umfang des Leistungs- nachweises Teilnahmenachweis Arbeitsaufwand (workload) 36 Stunden Präsenzstudium 24 Stunden Selbststudium 60 Stunden Arbeitsaufwand 48 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 6 Modul 2 Methoden Teilmodul 2.1 Juristische Methodik Kompetenzziele Vgl. Kompetenzziele des Moduls Lehr-/ Lerninhalte 1. Rechtsquellen und Normenhierarchie, 2. Methode der Rechtsgewinnung, - Zum Rechtssatz: Tatbestand und Rechtsfolge, unbestimmter Rechtsbegriff, Beurteilungsspielraum, gebundene Ent- scheidung und Ermessen, Ermessensfehler, - Interpretation unbestimmter Rechtsbegriffe (Wortlaut, Genese, Historie, Systematik, Telos, Folgenbetrachtung), - Zuordnung von Sachverhalt und Rechtsnorm, 3. Fallbearbeitung als Rechtsanwendung, − Erfassen oder Konstruieren des Sachverhaltes, − Auffinden und Prüfen der anwendbaren Rechtsnormen, 4. Fallbearbeitungstechnik: Gutachtenstil. Formen des Präsenzstudiums - Lehrgespräch - Gruppenarbeit zur Bearbeitung von Fallbeispielen - Präsentation durch die Studierenden Formen des Selbststudiums - Vorbereitung von Fällen, die in der Lehrveranstaltung besprochen werden - Studium von Literatur Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Hartmann, Jürgen: Die sozialrechtliche Fallgestaltung, Asgard Verlag Möllers, Thomas: Juristische Arbeitstechniken und wissenschaftliches Arbeiten, Verlag C. H. Beck Schwacke, Peter: Juristische Methodik und Technik der Fallbearbeitung, Kohlhammer Verlag jeweils in der neuesten Auflage Arbeitsaufwand (workload) 24 Stunden Präsenzstudium 16 Stunden Selbststudium 40 Stunden Arbeitsaufwand 32 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 7 Modul 2 Methoden Teilmodul 2.2 Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens Kompetenzziele Vgl. Kompetenzziele des Moduls Lehr-/ Lerninhalte 1. Einführung in die Wissenschaftstheorie: Erkenntnis, Wissen und Kritik, 2. Mitarbeit in Lehrveranstaltungen: Vorbereitung, Mitschrift, Diskussion, Referat, Gruppenarbeit, 3. Informationssammlung in Bibliothek und im Internet, 2. Wissenschaftliche Texte lesen, verstehen und verarbeiten, 3. Verfassen von Texten in Studium und Berufspraxis: Textformen (Protokoll, Thesenpapier, Bericht, Klausur, Abstract, Hausarbeit); Belegen und Zitieren. Formen des Präsenzstudiums - Lehrgespräch mit Übung Formen des Selbststudiums - Internetrecherche zu a) Begriffsdefinitionen, b) Erstellung einer thematischen Literaturliste, - Erstellen einer zusammenfassenden Darstellung eines wissenschaftlichen Aufsat- zes/Buchauszugs Literatur Karmasin, Mathias/Ribing, Rainer: Die Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten. Ein Leitfa- den für Seminararbeiten, Bachelor-, Master- und Magisterarbeiten, Diplomarbeiten und Dissertationen, UTB Wala, Thomas/Haslehner, Franz: Bachelor- und Diplomarbeiten an Fachhochschulen. Eine Kurzanleitung zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten, LexisNexis Walkowiak, Jens/Haselow, Reinhard: Studienhilfe für wissenschaftliches Arbeiten an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk NRW jeweils in der neuesten Auflage Arbeitsaufwand (workload) 12 Stunden Präsenzstudium 8 Stunden Selbststudium 20 Stunden Arbeitsaufwand 16 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 8 Modulgruppe 3 Rahmen für Verwaltungshandeln Kompetenzziele Die Studierenden verstehen den Allgemeinen Rahmen für das Verwaltungshandeln in den Kommunen und den staatlichen Institutionen des Landes und können Fragen des Staats- und Europarechts in Verbindung mit politikwissenschaftlichen Inhal- ten und Problemstellungen bearbeiten. Module 3.1 Staat und Gesellschaft I 3.2 Staat und Gesellschaft II Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 9 Modul 3.1 Staat und Gesellschaft I Modulkoordination Frau Prof.’in Dr. Katrin Möltgen / Herr Prof. Dr. Heinz-Joachim Pabst Kategorie Pflichtmodul Credits 5 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Kompetenzziele Die Studierenden kennen die wesentlichen verfassungsrechtlichen und politischen Grundlagen zur Demokratie der Bundes- republik Deutschland in der Europäischen Union. Sie würdigen die Grundrechte in ihrer politischen Entwicklung und rechtli- chen Bedeutung für das staatliche Handeln. Sie können den Aufbau des Landes NRW, der Bundesrepublik Deutschland und der EU erläutern und diese Gestaltungsprinzi- pien politikwissenschaftlich betrachten. Die Studierenden bewerten die Grundrechtsrelevanz einfacher Fälle. zugehörige Teilmodule 3.1.1 Staatsrecht I 3.1.2 Politikwissenschaft Dauer und Häufigkeit des An- gebots Das Modul erstreckt sich über die Studienabschnitte S1/S2 und wird jährlich angeboten. Vgl. dazu die Modulübersicht Art und Umfang des Leistungs- nachweises Fachgespräch Arbeitsaufwand (workload) 81 Stunden Präsenzstudium 69 Stunden Selbststudium 150 Stunden Arbeitsaufwand 108 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 10 Modul 3.1 Staat und Gesellschaft I Teilmodul 3.1.1 Staatsrecht I Kompetenzziele Die Studierenden 1. kennen die überragende Bedeutung der Grundrechte für das Verhältnis zwischen Individuum und Staat und für das gesamte staatliche Handeln, 2. bewerten die Grundrechte als entscheidenden Maßstab staatlichen Handelns, 3. kennen und verstehen die verfassungsgestaltenden Grundentscheidungen für die Bundesrepublik Deutschland und ihre Bedeutung für das gesellschaftliche System, 4. kennen den Aufbau des Staates und die Funktionen der Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Lehr-/ Lerninhalte 1. Allgemeine Grundrechtslehre, 2. Art. 1 I, 2 I, 2 II, 104, 3, 11, 13 GG, 3. Verfassungsprinzipien, insbesondere Demokratie und Rechtsstaat , 4. Staatsorganisationsrecht. Formen des Präsenzstudiums − betreute Partner- und Gruppenarbeit − interaktives Lehr- und Lerngespräch − Fallbearbeitung/Übungen − Ergebnispräsentation Formen des Selbststudiums − Literaturrecherche/ -studium − Bearbeitung von Fallbeispielen − angeleitete Internetrecherche Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 11 Literatur Degenhart, Christoph: Staatsrecht I, Staatsorganisationsrecht, Verlag C.F. Müller Epping, Volker: Grundrechte, Verlag Springer Katz, Alfred: Staatsrecht, Verlag C.F. Müller Pieroth, Bodo/Schlink, Bernhard: Staatsrecht II: Grundrechte, Verlag C.F. Müller Schwacke, Peter/Schmidt, Guido: Staatsrecht, Verlag Kohlhammer Sodan, Helge/Ziekow, Jan: Grundkurs Öffentliches Recht, Verlag C. H. Beck jeweils in der neuesten Auflage Arbeitsaufwand (workload) 54 Stunden Präsenzstudium 52 Stunden Selbststudium 106 Stunden Arbeitsaufwand 72 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 12 Modul 3.1 Staat und Gesellschaft I Teilmodul 3.1.2 Politikwissenschaft Kompetenzziele Die Studierenden 1. kennen die Grundzüge des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland mit seinen historischen und ideenge- schichtlichen Wurzeln sowie europäischen Bezügen, 2. sind in der Lage politische Prozesse zu erläutern und ordnen sie in ihrer Bedeutung als Rahmenbedingung für das Ver- waltungshandeln ein, 3. kennen die Funktion und Wirkung der Verwaltung im politischen Prozess, 4. kennen die Besonderheiten und Bedeutung der lokalen Demokratie, 5. wissen um die Gefährdungen des politischen Systems. Lehr-/ Lerninhalte 1. Prinzipien und Gestaltungsformen der Demokratie und politische Ideengeschichte, 2. Grundpfeiler des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, 3. Der politische Willensbildungs- und Entscheidungsfindungsprozess, 4. Bestandteile der lokalen Demokratie, 5. Gefährdung des politischen Systems. Formen des Präsenzstudiums − Vorlesung mit Seminaranteil − Partner- und Gruppenarbeiten zur Bearbeitung von Fallbeispielen Formen des Selbststudiums − Literaturrecherche/ -studium − Bearbeitung von Fallbeispielen Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 13 Literatur Berg-Schlosser, Dirk/Stammen, Theo: Einführung in die Politikwissenschaft. Verlag C. H. Beck Böhret, Carl/Jann, Werner/Kronenwett, Eva: Innenpolitik und Politische Theorie. Ein Stu- dienbuch, Westdeutscher Verlag Frantz, Christiane/Schubert, Klaus: Einführung in die Politikwissenschaft, Lit Verlag Naßmacher, Hiltrud: Politikwissenschaft, Verlag Oldenbourg Patzelt, Werner J.: Einführung in die Politikwissenschaft. Grundriss des Faches und studi- umbegleitende Orientierung, Verlag Rothe Hesse, Joachim-Jens/Ellwein, Thomas: Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutsch- land, Nomos Verlagsgesellschaft jeweils in der neuesten Auflage Arbeitsaufwand (workload) 27 Stunden Präsenzstudium 17 Stunden Selbststudium 44 Stunden Arbeitsaufwand 36 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 14 Modul 3.2 Staat und Gesellschaft II Modulkoordination Herr Prof. Dr. Heinz-Joachim Pabst Kategorie Pflichtmodul Credits 3 Voraussetzungen für das Modul erfolgreicher Abschluss des Moduls 3.1 Dauer und Häufigkeit des Angebots Das Modul findet im Studienabschnitt S 4 statt und wird jährlich angeboten vgl. dazu die Modulübersicht zugehörige Teilmodule 3.2.1 Staatsrecht II 3.2.2 Europarecht Kompetenzziele Die Studierenden kennen die Grundstrukturen der in der Verwaltungspraxis bedeutsamsten Grundrechte. Sie verstehen die Grundsätze der prozessualen Geltendmachung von Grundrechtsverstößen vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie verstehen die Bedeutung der staatsorganisationsrechtlichen Prinzipien und Verfahrensweisen für die Möglichkeit der Grundrechtsbeschränkung. Sie verstehen die Bedeutung und Wirkung der europäischen Integration für das staatliche handeln des Mitgliedslandes Bun- desrepublik Deutschland einschließlich ihres Einflusses auf die tägliche Verwaltungspraxis. Art und Umfang des Leis- tungsnachweises Klausur (180 Minuten) Arbeitsaufwand (workload) 48 Stunden Präsenzstudium 42 Stunden Selbststudium 90 Stunden Arbeitsaufwand 64 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 15 Modul 3.2 Staat und Gesellschaft II Teilmodul 3.2.1 Staatsrecht II Kompetenzziele Die Studierenden 1. können Lebenssachverhalte auf ihre grundrechtliche Relevanz hin überprüfen, 2. wissen, wie der Bürger die Grundrechte als entscheidenden Maßstab staatlichen Handelns geltend machen kann, 3. erkennen die Verflechtung zwischen den tragenden Staatsprinzipien und der grundrechtlichen Freiheit des Bürgers. Lehr-/ Lerninhalte 1. Grundrechte, Art. 4, 5, (6), (10), 12, 14 GG, 2. Verfassungsbeschwerde. Formen des Präsenzstudiums − Betreute Partner- und Gruppenarbeit − Interaktives Lehr- und Lerngespräch − Fallbearbeitung/Übungen − Ergebnispräsentation Formen des Selbststudiums − Literaturrecherche/ -studium − Bearbeitung von Fallbeispielen − angeleitete Internetrecherche Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Degenhart, Christoph: Staatsrecht I, Staatsorganisationsrecht, Verlag C.F. Müller Epping, Volker: Grundrechte, Verlag Springer Katz, Alfred: Staatsrecht, Verlag C.F. Müller Pieroth, Bodo/Schlink, Bernhard: Staatsrecht II: Grundrechte, Verlag C.F. Müller Schwacke, Peter/Schmidt, Guido: Staatsrecht, Verlag Kohlhammer Sodan, Helge/Ziekow, Jan: Grundkurs Öffentliches Recht, Verlag C. H. Beck jeweils in der neuesten Auflage Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 16 Modul 3.2 Staat und Gesellschaft II Teilmodul 3.2.2 Europarecht Kompetenzziele Die Studierenden 1. verstehen die Bedeutung und Wirkung der europäischen Integration für das staatliche Handeln des Mitgliedslandes Bundesrepublik Deutschland, 2. kennen die Arbeitsweise der Europäischen Union, 3. verstehen, erläutern und grenzen die Rechtsordnung der EU (das Unionsrecht) im Hinblick auf ihre Quellen und ihr Zustandekommen ab, 4. können Inhalt und Funktion der Grundfreiheiten im Binnenmarkt und ihre Bedeutung für die praktische deutsche Ver- waltungstätigkeit aufzeigen. Lehr-/ Lerninhalte 1. Entwicklung und Perspektiven der Integration und europäischen Zusammenarbeit, 2. Struktur und Organe der EU, einschließlich der Grundzüge der Gerichtsverfahren, 3. EU als supranationale Organisation, 4. Europäisches Gemeinschaftsrecht, 5. Grundfreiheiten. Formen des Präsenzstudiums − Betreute Partner- und Gruppenarbeit − Interaktives Lehr- und Lerngespräch − Fallbearbeitung/Übungen − Ergebnispräsentation Formen des Selbststudiums − Literaturrecherche/ -studium − Bearbeitung von Fallbeispielen − angeleitete Internetrecherche Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 17 Literatur Hakenberg, Waltraud: Europarecht, Verlag Vahlen Herdegen, Matthias: Europarecht, Verlag C.H. Beck Oppermann, Thomas: Europarecht, Verlag C.H. Beck Pieroth, Bodo/Schlink, Bernhard: Staatsrecht II: Grundrechte, Verlag C.F. Müller Schroeder, Werner: Grundkurs Europarecht, Verlag C.H. Beck Streinz, Rudolf: Europarecht, Verlag C.F. Müller jeweils in der neuesten Auflage Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 18 Modulgruppe 4 Allgemeine Grundlagen des Verwaltungshandelns Kompetenzziele Die Studierenden kennen die allgemeinen rechtlichen, ökonomischen und sozialwissenschaftlichen Grundlagen des Verwal- tungshandelns, können sie beschreiben und in der Regel auch auf Praxisbeispiele übertragen. Sie haben unabhängig von ihrer späteren konkreten Aufgabe in der Verwaltung Grundlagen- und Querschnittswissen erlangt, das sie befähigt, ihre Aufgaben- wahrnehmung in die wesentlichen rechtswissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Zusammenhänge einzuordnen. Module 4.1 Allgemeine rechtswissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns I: Allgemeines Verwaltungsrecht 4.2 Allgemeine rechtswissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns II: Zivilrecht 4.3 Allgemeine wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns 4.4 Allgemeine sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 19 Modul 4.1 Allgemeine rechtswissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns I: Allgemeines Verwaltungsrecht Modulkoordination Herr Prof. Dr. Marc Röckinghausen Kategorie Pflichtmodul Credits 5,5 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Dauer und Häufigkeit des Ange- bots Das Modul findet in den Studienabschnitten S 1/S 2 statt und wird jährlich angeboten. vgl. dazu die Modulübersicht zugehörige Teilmodule keine Kompetenzziele Die Studierenden 1. kennen die rechtlichen Grundlagen des Verwaltungshandelns − Aufgaben und Aufbau der Verwaltung − Handlungsformen 2. können mit Hilfe dieser Grundlagen die Recht- und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns im Einzelfall und deren rechtlichen Folgen beurteilen - kennen Inhalt und Bedeutung des Verwaltungsverfahrens - können die Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes sowie seine Rechtmäßigkeit oder Nichtigkeit beurteilen 3. beherrschen die Kontrollmechanismen des Verwaltungshandelns - können die Möglichkeit der Aufhebung des Verwaltungsakts nach dem VwVfG und des Wiederaufgreifens des Verfahrens bewerten - kennen die Grundzüge des Widerspruchsverfahrens - kennen die Bedeutung des europäischen Gemeinschaftsrechts für die Verwaltungspraxis - kennen die Grundzüge der Amtshaftung Lehr-/Lerninhalte 1. Verfahrens- und materiell-rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandels 1.1 Aufbau der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung 1.2 Öffentlich-rechtliches und privatrechtliches Verwaltungshandeln, insbesondere der Verwaltungsakt 2. Rechtmäßiges Zustandekommen eines Verwaltungsakts und materielle Rechtsmäßigkeitsanforderungen 2.1 Zuständigkeit, Untersuchungsgrundsatz, ausgeschlossene Personen und Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 20 Befangenheit, Anhörung, Akteneinsicht, Datenschutz, Begründung 2.2 Bekanntgabe, Bestandskraft, Rechtswidrigkeit, Nichtigkeit 3. Kontrollmechanismen 3.1 Rücknahme, Widerruf und Wiederaufgreifen des Verfahrens 3.2 Widerspruchsverfahren 3.3 europäisches Gemeinschaftsrecht in der Verwaltungspraxis 3.4 Amtshaftung Formen des Präsenzstudiums - interaktives Lehr- und Lerngespräch - betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Fallbearbeitung/Übungen Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - angeleitete Internetrecherche - Studium von Rechtsquellen und Rechtsprechung - Bearbeitung von Fallbeispielen - betreutes E-Learning Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Detterbeck, Steffen: Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht, Verlag C. H. Beck Hofmann, Harald/Gerke, Jürgen: Allgemeines Verwaltungsrecht mit Bescheidtechnik, Verwaltungsvollstreckung und Rechtsschutz, Verlag Kohlhammer Maurer, Hartmut: Allgemeines Verwaltungsrecht, Verlag C. H. Beck Peine, Franz-Josef: Allgemeines Verwaltungsrecht, Verlag C.F. Müller Theisen, Rolf-Dieter: Allgemeines Verwaltungsrecht (Fachbuch mit Übungen und Lösun- gen), Verlag Bernhardt-Witten jeweils in der neuesten Auflage Art und Umfang des Leistungs- nachweises Klausur (180 Minuten) Arbeitsaufwand (workload) 93 Stunden Präsenzstudium 72 Stunden Selbststudium 165 Stunden Arbeitsaufwand 124 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 21 Modul 4.2 Allgemeine rechtswissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns II: Zivilrecht Modulkoordination Frau RD’in Mechthild Siegel Kategorie Pflichtmodul Credits 5,5 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Dauer und Häufigkeit des An- gebots Das Modul erstreckt sich über die Studienabschnitte S1/S2 und wird jährlich angeboten. Vgl. dazu die Modulübersicht zugehörige Teilmodule keine Kompetenzziele Die Studierenden 1. kennen die grundlegenden Begriffe und die Systematik des Zivilrechts, - kennen Handlungssubjekte und Rechtsobjekte, - erläutern die Lehre vom Rechtsgeschäft, - unterscheiden zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft, 2. können das Zustandekommen und den Inhalt von Verträgen erklären und 3. nichtige und anfechtbare Rechtsgeschäfte einordnen, 4. verstehen die Regelungen über Fristen und Termine, 5. beherrschen die Anwendung der Vorschriften über die Verletzung der Pflichten aus dem Schuldverhältnis und die Haf- tung für Dritte, 6. können das Erlöschen vertraglicher Verpflichtungen beurteilen und 7. die wichtigsten Grundregeln zum Recht der Verantwortung aus unerlaubter Handlung unterscheiden, 8. kennen die Verjährungsfristen und das Gesamtschuldverhältnis, 9. kennen die praktisch wichtigen Grundregeln zu den Rechtsverhältnissen an beweglichen Sachen und an Grundstücken, 10. können die praktisch wichtigen Grundregeln des Eherechts, der Verwandtschaftsverhältnisse, des Unterhaltsrechts und des Erbrechts erläutern. Lehr-/ Lerninhalte 1. System des Zivilrechts, 1.1 natürliche und juristische Personen, Sachen und Rechte, 1.2 Rechtsgeschäft, Schuldverhältnis, Vertrag, Willenserklärung, 1.3 Abstraktionsprinzip, Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 22 2. Angebot, Annahme, Stellvertretung, Privatautonomie, Auslegung, Haupt- und Nebenpflichten, Allgemeine Geschäftsbedingungen, 3. Irrtum, arglistige Täuschung, fehlende bzw. beschränkte Geschäftsfähigkeit, Sittenwidrigkeit, gesetzliches Verbot, Formvorschriften, Rückabwicklung nach dem Bereicherungsrecht, 4. Fristberechnung, 5. Unmöglichkeit, Verzug, Sachmangel beim Kauf-, Miet- und Werkvertrag, Nebenpflichtverletzungen, rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse, Erfüllungsgehilfe, 6. Erfüllung, Aufrechnung, Kündigung, Rücktritt, 7. unerlaubte Handlung, Gefährdungshaftung, Verkehrssicherungspflicht, Haftpflichtgesetz, 8. Verjährung von Ansprüchen und Mehrheit von Schuldnern, 9. Rechtsverhältnisse an beweglichen Sachen und Grundstücken, 10. Ehe, Verwandtschaftsverhältnisse, Unterhalt, Erbfall. Formen des Präsenzstudiums - interaktives Lehr- und Lerngespräch - betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Fallbearbeitung/Übungen - Referate Formen des Selbststudiums - Lern-CD „Das Rechtsgeschäft“ - Literaturrecherche/ -studium - Studium von Rechtsquellen und Rechtsprechung - Bearbeitung von Fallbeispielen - angeleitete Internetrecherche Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Brox, Hans/Walker, Wolf-Dietrich: Allgemeiner Teil des BGB, Carl Heymanns Verlag Brox, Hans/Walker, Wolf-Dietrich: Allgemeines Schuldrecht, Verlag C.H. Beck Brox, Hans/Walker, Wolf-Dietrich: Besonderes Schuldrecht, Verlag C.H. Beck Brox, Hans/Walker, Wolf- Dietrich: Erbrecht, Carl Heymanns Verlag Einmahl, Matthias: Zivilrecht, Verlag Bernhardt-Witten Klein, Günther/Niehues, Klaus/Siegel, Mechthild: Bürgerliches Recht, Maximilian-Verlag jeweils in der neuesten Auflage Art und Umfang des Leistungs- nachweises Klausur (240 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 23 Arbeitsaufwand (workload) 93 Stunden Präsenzstudium 72 Stunden Selbststudium 165 Stunden Arbeitsaufwand 124 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 24 Modul 4.3 Allgemeine wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns Modulkoordination Frau Prof.’in Dr. von Rüden-Kampmann / Herr Prof. Dr. Matthias Einmahl Kategorie Pflichtmodul Credits 5 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Kompetenzziele Die Studierenden können die Rolle von Staat und öffentlicher Verwaltung als Gestalter und Akteur innerhalb des Gesell- schafts- und Wirtschaftssystems der sozialen Marktwirtschaft aus gesamtwirtschaftlicher und einzelwirtschaftlicher Perspek- tive einordnen und kennen die wesentlichen Organisationsformen staatlichen Handelns. Die Studierenden sind in der Lage, die Ausübung staatlicher Funktionen (Ordnungs-, Dienstleistungs-, Stabilisierungs- und Umverteilungsfunktionen), in ökonomische Zusammenhänge einzuordnen und ökonomisches Grundlagenwissen auf prakti- sches Verwaltungshandeln zu beziehen. Die Studierenden kennen die Unterschiede bzw. Gemeinsamkeiten in den betriebswirtschaftlichen Zielsetzungen und Denk- weisen zwischen erwerbswirtschaftlichen und öffentlichen Betrieben sowie der Verwaltung. Sie wenden grundsätzliche Methoden an. zugehörige Teilmodule 4.3.1 Volkswirtschaftslehre 4.3.2 Einführung ÖBWL, 4.3.3 Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Betätigung Dauer und Häufigkeit des An- gebots Das Modul erstreckt sich über die Studienabschnitte S1 und S2 und wird jährlich angebo- ten. Vgl. dazu die Modulübersicht Art und Umfang des Leistungs- nachweises Klausur (180 Minuten, dezentral) oder Referat oder Fachgespräch Die Teilmodule 4.3.1 und 4.1.3 werden zu Beginn des Studienabschnitts S 2 mit 2 Studien- abschnittswochenstunden angeboten. Der Leistungsnachweis wird unmittelbar nach Ab- schluss der Lehrveranstaltungen des Studienabschnitts erbracht. Arbeitsaufwand (workload) 90 Stunden Präsenzstudium 60 Stunden Selbststudium 150 Stunden Arbeitsaufwand 120 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 25 Modul 4.3 Allgemeine wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns Teilmodul 4.3.1 Volkswirtschaftslehre Kompetenzziele Die Studierenden 1. können die Prinzipien und Funktionsweisen der Sozialen Marktwirtschaft identifizieren, 2. sind in der Lage, den Zusammenhang zwischen ökonomischen Grundtatsachen und dem politisch-administrativen Han- deln in der Bundesrepublik Deutschland herzustellen und können die Auswirkungen staatlicher Entscheidungen und Eingriffe in das Marktgeschehen für ausgewählte Sachverhalte skizzieren und bewerten, 3. sind befähigt, den Zusammenhang zwischen gesamtwirtschaftlicher Entwicklung und öffentlichen Finanzen zu erläutern und die Handlungsoptionen staatlicher Wirtschaftspolitik in konkreten Sachverhalten kritisch zu bewerten, 4. verstehen, dass wirtschaftliches Handeln des Staates beeinflusst wird von unterschiedlichen Rahmenbedingungen, Anforderungen an nachhaltige Entwicklung und gesellschaftlichen Bewertungsmaßstäben, 5. legen die Bedeutung gesellschaftlichen und strukturellen Wandels dar und beurteilen, wie er sich auf das politisch- administrative Handeln auswirkt. Lehr-/ Lerninhalte 1. Volkswirtschaftliche Grundbegriffe, Markt und Preis, Marktformen, Wirtschaftsordnungen, 2. Wirkungen Staatlicher Eingriffe bei Höchst- und Mindestpreisen; Marktversagen (öffentliche Güter, natürliche Monopo- le, externe Effekte); ökonomische Begründungen, Auswirkungen und Grenzen wirtschaftlicher Betätigung des Staates innerhalb der Marktwirtschaft, 3. Wirtschaftskreislauf, gesamtwirtschaftliche Entwicklung und gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht mit Analyse gesamt- wirtschaftlicher Kennzahlen, Bedeutung der öffentlichen Finanzen in der Sozialen Marktwirtschaft: Einnahmebeschaffung und Umverteilung mittels Steuern und Verschuldung und mittels öffentlicher Ausgaben (Sozialpolitik und Subventionen), 4. Optionen und Grenzen wirtschaftspolitischer Handlungsweisen (Ordnungspolitik, Prozesspolitik, Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung) des Staates, 5. (Aktuelle) Anwendungen aus ausgewählten Bereichen der Wirtschaftspolitik, z. B. Konjunkturpolitik, Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, Lohn- und Tarifpolitik, Fiskal- und Sozialpolitik. Formen des Präsenzstudiums - interaktives Lehr- und Lerngespräch - mediengestützte Vorlesung - betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Fallbearbeitung/Übungen - Referate Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Studium von Rechtsquellen und Rechtsprechung - Bearbeitung von Fallbeispielen Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 26 Literatur Baßeler, Ulrich /Heinrich, Jürgen / Utecht, Burkhard: Grundlagen und Probleme der Volks- wirtschaft, Verlag Schäffer-Poeschel Blankart, Charles B.: Öffentliche Finanzen in der Demokratie, Verlag Vahlen Brunner, Sibylle / Kehrle, Karl: Volkswirtschaftslehre, Verlag Vahlen Sperber, Herbert: Wirtschaft verstehen, Verlag Schäffer-Poeschel Sprenger-Mentzel, Michael Thomas P.: Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftspolitik, Verlag Bernhardt-Witten Wagenblaß, Horst (2008), Volkswirtschaftslehre, öffentliche Finanzen und Wirtschaftspoli- tik, Verlag UTB jeweils in der neuesten Auflage Arbeitsaufwand (workload) 51 Stunden Präsenzstudium 33 Stunden Selbststudium 84 Stunden Arbeitsaufwand 68 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 27 Modul 4.3 Allgemeine wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns Teilmodul 4.3.2 Einführung ÖBWL Kompetenzziele Die Studierenden 1. kennen und interpretieren Grundbegriffe des Wirtschaftens, 2. können die Besonderheiten der betriebswirtschaftlichen Betrachtung der Verwaltung darlegen und 3. den Betrieb als Institution beschreiben, 4. kennen den Begriff des Betriebs als Oberbegriff für verschiedene Betriebstypen, 5. verstehen die Funktionen eines Betriebs anhand eines Modells, 6. kennen grundlegende methodische Instrumente und wenden sie an, 7. können öffentliche Betriebe in ihrer Struktur erläutern, Lehr-/ Lerninhalte 1. Abgrenzung BWL zu VWL, 2. Wirtschaftlichkeitsprinzip, 3. Produktionsfaktoren, 4. Abgrenzung Betrieb – Unternehmen, 5. Betriebliche Funktionsbereiche, 6. Planungs- und Darstellungstechniken, 7. Merkmale und Ziele insbesondere des öffentlichen Betriebs, 8. Betriebswirtschaftliche Entscheidungskriterien für eine Organisationswahl, verschiedene Organisationsformen unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 28 Formen des Präsenzstudiums - Interaktives Lehr- und Lerngespräch - Mediengestützte Vorlesung - Betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Fallbearbeitung/ Übungen - Referate Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Studium von Rechtsquellen und Rechtsprechung - Bearbeitung von Fallbeispielen Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Odenthal, Franz-Willy: Öffentliche Betriebswirtschaftslehre, Verlag Bernhardt-Witten Rau, Thomas: Betriebswirtschaftslehre für Städte und Gemeinden, Verlag Vahlen Schierenbeck, Henner / Wöhle, Claudia B.: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, Verlag Oldenbourg Schuster, Falko: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre der Kommunalverwaltung, DVP-Schriftenreihe jeweils in der neuesten Auflage Arbeitsaufwand (workload) 24 Stunden Präsenzstudium 16 Stunden Selbststudium 40 Stunden Arbeitsaufwand 32 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 29 Modul 4.3 Allgemeine wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns Teilmodul 4.3.3 Rechtsgrundlagen wirtschaftlicher Betätigung Kompetenzziele Die Studierenden 1. kennen und beurteilen die verschiedenen Organisationsformen öffentlicher Betriebe unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten, 2. können die kommunalrechtlichen Voraussetzungen für die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand erläutern und diese Kenntnisse auf einfach gelagerte Fälle anwenden, 3. sind in der Lage, die rechtlichen Regeln zu den Organisationsformen der öffentlichen Hand darzustellen, die Vor- und Nachteile der einzelnen Organisationsformen unter rechtlichen Gesichtspunkten zu erläutern und diese Kenntnisse auf einfach gelagerte Fälle anzuwenden. Lehr-/ Lerninhalte 1. Rechtliche Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung der öffentlichen Hand, 2. Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Organisationsformen. Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 30 Formen des Präsenzstudiums - Interaktives Lehr- und Lerngespräch - Mediengestützte Vorlesung - Betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Fallbearbeitung/ Übungen - Referate Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Studium von Rechtsquellen und Rechtsprechung - Bearbeitung von Fallbeispielen Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Bätge, Frank: Kommunalrecht Nordrhein-Westfalen, Verlag C.F. Müller Cronauge, Ulrich /Westermann, Georg: Kommunale Unternehmen, Erich Schmidt Verlag jeweils in der neuesten Auflage Arbeitsaufwand (workload) 15 Stunden Präsenzstudium 10 Stunden Selbststudium 25 Stunden Arbeitsaufwand 20 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 31 Modul 4.4 Allgemeine sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns Modulkoordination Frau ORR´in Bärbel Werdes / Frau Prof. `in Dr. Beate Busse Kategorie Pflichtmodul Credits 6 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Kompetenzziele Die Studierenden kennen die psychologischen und soziologischen Grundlagen des Verwaltungshandelns. Sie verstehen die Zusammenhänge zwischen psychologischen und soziologischen Betrachtungsweisen innerhalb und außerhalb der Verwal- tung. Sie sind in der Lage, soziale Sachverhalte und praktische Szenarien des Verwaltungshandelns kritisch zu bewerten, wissenschaftliche Erkenntnisse auf sie anzuwenden und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. zugehörige Teilmodule 4.4.1 Soziologie 4.4.2 Psychologie 4.4.3 Grundlagen der empirischen Sozialforschung 4.4.4 Ethik Dauer und Häufigkeit des An- gebots Das Modul findet in den Studienabschnitten S 1 und S 2 statt und wird jährlich angeboten. Vgl. dazu die Modulübersicht Art und Umfang des Leistungs- nachweises Fachgespräch Arbeitsaufwand (workload) 105 Stunden Präsenzstudium 75 Stunden Selbststudium 180 Stunden Arbeitsaufwand 140 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 32 Modul 4.2 Allgemeine sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns Teilmodul 4.4.1 Soziologie Kompetenzziele Die Studierenden 1. kennen die Grundlagen der Mikrosoziologie und können sie analysieren: sie verstehen die Grundlagen und Bedingun- gen sozialen Handelns, der Sozialisation, von Werten und Normen, 2. verstehen die Grundlagen der Makrosoziologie und reflektieren sie: sie können Sozialstruktur, die soziale Ungleichheit und den sozialen Wandel erläutern, 3. erkennen und analysieren Phänomene und Probleme sozialer Sicherheit und sozialer Risiken, 4. kennen die Grundlagen der Verwaltungssoziologie und können sie analysieren: Funktion der Verwaltung in modernen Gesellschaften, Nachhaltigkeit, Partizipation: aktivierender Staat und Bürgerkommune. Lehr-/ Lerninhalte 1. Mikrosoziologie, 2. Makrosoziologie, 3. Soziologie des Wohlfahrtsstaates, 4. Verwaltungssoziologie. Formen des Präsenzstudiums - Interaktives Lehr- und Lerngespräch - Mediengestützte Vorlesung - Betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Fallbearbeitung/Übungen Formen des Selbststudiums - Angeleitete Internetrecherche - Literaturrecherche/ -studium - Bearbeitung von Fallbeispielen Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 33 Literatur Frevel, Bernhard (Hrsg.): Staat und Gesellschaft, Soziologische und politologische Grundla- gen öffentlicher Verwaltung, Verlag für Verwaltungswissenschaften Atteslander, Peter: Methoden der empirischen Sozialforschung, Erich Schmidt Verlag. Bahrdt, Hans-Paul: Schlüsselbegriffe der Soziologie. Eine Einführung mit Lehrbeispielen, Verlag C. H. Beck Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Sozialer Wandel in Deutschland, Informatio- nen zur politischen Bildung, Heft Nr. 269/2004, Verlag bpb Feldmann, Klaus: Soziologie kompakt. Eine Einführung, VS Verlag für Sozialwissenschaften Korte, Hermann/Schäfers, Bernhard: Einführung in die Hautbegriffe der Soziologie, VS Verlag für Sozialwissenschaften Schäfers, Bernhard/Kopp, Johannes (Hrsg.): Grundbegriffe der Soziologie, VS Verlag für Sozialwissenschaften Ulrich, Carsten G.: Soziologie des Wohlfahrtsstaates - Eine Einführung, Campus Verlag Geißler, Rainer: Die Sozialstruktur Deutschlands. Zur gesellschaftlichen Entwicklung mit einer Bilanz zur Vereinigung, VS Verlag für Sozialwissenschaften jeweils in der neuesten Auflage Arbeitsaufwand (workload) 30 Stunden Präsenzstudium 20 Stunden Selbststudium 50 Stunden Arbeitsaufwand 40 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 34 Modul 4.4 Allgemeine sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns Teilmodul 4.4.2 Psychologie Kompetenzziele Die Studierenden 2. lernen die Psychologie als Wissenschaft vom Erleben und Verhalten kennen (Gegenstand, Ziele und Fragestellungen der Psychologie) und wissen um deren Bedeutung für das allgemeine Verwaltungshandeln, 3. verstehen wissenschaftlich fundierte Theorien der Entstehung und Veränderung menschlichen Verhaltens aus allge- mein-, sozial- und lernpsychologischer Sicht (soziale Wahrnehmung, Lernen, Denken, Problemlösen, Motivation, Emoti- on), 4. haben einen gesicherten Kenntnisstand über psychologische Aspekte der Kommunikation, kennen Kommunikationsmo- delle, Gesprächsmuster und Interaktionsstile und haben ein Bewusstsein für die Wirkung von Körpersprache und für verständliche Verwaltungssprache entwickelt; sie wenden durch die Kenntnisse empirisch gesicherter Prinzipien der Ge- sprächsführung geeignete Gesprächsstrategien und Interaktionsmuster auch bei schwierigen Gesprächssituationen an, 5. kennen wesentliche Faktoren, die das eigene Verhalten sowie das Verhalten von Bürgern, Kollegen, Mitarbeitern und Vorgesetzten auch im Konfliktfall beeinflussen, prognostizieren und verändern; sie haben Kompetenzen im Umgang mit Beschwerden, bei der Vermittlung schlechter Nachrichten und im Umgang mit Bürgeraffekten; überdies kennen sie Stra- tegien im Rahmen der Verhandlungsführung, 6. erklären Modelle und Erklärungsansätze von Stress und zeigen Möglichkeiten der Stressbewältigung und Gesundheits- förderung im Hinblick auf die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung auf, 7. kennen die Prinzipien sozialer Wahrnehmung und deren Fehler und Verzerrungen, 8. beschreiben Ursachen und Auslöser ausgewählter psychosozialer Probleme und Konflikte in der Arbeitswelt und zeigen deren Auswirkung auf die Betroffenen und deren Arbeitsfeld auf; sie kennen institutionelle und informelle Möglichkei- ten zur Lösung dieser Probleme, 9. kennen pathologische Aspekte menschlichen Verhaltens und psychische Störungsbilder, die auf die Arbeitsfähigkeit und soziale Integration von Bürgern Einfluss nehmen, 10. kennen Grundlagen der Motivationspsychologie und deren Anwendung in der Mitarbeiterführung. Lehr-/ Lerninhalte 1. Psychologie als Wissenschaft vom Erleben und Verhalten: Gegenstand, Ziele und Fragestellungen, 2. Entstehung und Veränderung menschlichen Verhaltens aus allgemein-, sozial- und lernpsychologischer Sicht, 3. Kommunikation: Grundlagen, Begriffe und Modelle, 4. Soziale Konflikte, 5. Stress und Stressbewältigung in der Verwaltung, 6. Soziale Wahrnehmung: Fehler und Verzerrungen in der sozialen Wahrnehmung, 7. Psychosoziale Probleme in der Arbeitswelt: Sucht (exemplarisch Alkoholabhängigkeit), Mobbing, sexuelle Belästigung, Burnout und Absentismus, 8. Ursachen und Folgen gestörten menschlichen Verhaltens: Möglichkeiten des Umgangs und der Integration betroffener Bürger, 9. Motivation und Arbeitszufriedenheit: Grundlagen der Motivationspsychologie. Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 35 Formen des Präsenzstudiums - Interaktives Lehr- und Lerngespräch - Mediengestützte Vorlesung - Betreute Partner- und Gruppenarbeit - Fallbearbeitung/Übungen - Ergebnispräsentation Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Betreutes E-Learning - Angeleitete Internetrecherche - Bearbeitung von Fallbeispielen Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Aronson, Elliott/Wilson, Timothy D./Akert, Robin M: Sozialpsychologie, Pearson Studium Verlag Bierhoff, Hans-Werner/Frey, Dieter (Hrsg.): Handbuch der Sozialpsychologie und Kommu- nikationspsychologie, Verlag Hogrefe Müsseler, Jochen (Hrsg.): Allgemeine Psychologie, Spektrum Akademischer Verlag Myers, David, G.: Psychologie, Verlag Springer Wittchen, Hans-Ulrich/Hoyer, Jürgen: Klinische Psychologie & Psychotherapie, Verlag Springer Zimbardo, Philipp G./Gerrig, Richard J.: Psychologie, Pearson Studium Verlag jeweils in der neuesten Auflage Arbeitsaufwand (workload) 39 Stunden Präsenzstudium 29 Stunden Selbststudium 68 Stunden Arbeitsaufwand 52 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 36 Modul 4.4 Allgemeine sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns Teilmodul 4.4.3 Grundlagen der empirischen Sozialforschung Kompetenzziele Die Studierenden 1. kennen die Anforderungen an die Planung, Durchführung und Auswertung von empirischen Studien und kennen die Einsatzfelder sozialwissenschaftlicher Forschung im und für den öffentlichen Dienst, 2. kennen verschiedene Methoden der qualitativen und quantitativen Sozialforschung mit den jeweiligen Erkenntnismög- lichkeiten und –grenzen, die Einsatzfelder und Gestaltungsanforderungen, 3. verstehen Aufbau und Form empirischer Studie, 4. planen Lehrforschungsprojekte unter Beachtung wissenschaftlicher Gütekriterien und unter Beachtung rechtlicher (Datenschutz) und ethischer Vorgaben. Lehr-/ Lerninhalte 1. Einsatzfelder sozialwissenschaftlicher Forschung im Bereich des öffentlichen Dienstes, 2. Grundlagen der Sozialforschung: Anspruch, Prinzipien und Bedingungen, 3. Methodologische Grundlagen der Sozialforschung Methoden der quantitativen und qualitativen Sozialforschung im Überblick, 4. Der Forschungsprozess im Überblick: Hypothesenbildung, Konzeptualisierung einer Studie, Datengewinnung und Da- tenaufbereitung, Schreiben eines Berichts, 5. Gestaltung eines Projektberichts: Gliederung, Zitation, Textgestaltung. Formen des Präsenzstudiums - Vorlesung - Gruppenarbeiten - Übung Formen des Selbststudiums - Übung zur Hypothesenbildung und Operationalisierung - schriftliche Diskussion eines Methodenplans zu vorgegebenen Themenstellungen Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Diekmann, Andreas: Empirische Sozialforschung, Rowohlt Verlag Friedrichs, Jürgen: Methoden empirischer Sozialforschung, Westdeutscher Verlag jeweils in der neuesten Auflage Arbeitsaufwand (workload) 12 Stunden Präsenzstudium 11 Stunden Selbststudium 23 Stunden Arbeitsaufwand 16 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 37 Modul 4.4 Allgemeine sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns Teilmodul 4.4.4 Ethik Kompetenzziele Die Studierenden 1. benennen und analysieren Handlungen des Sozialen Verwaltungsdienstes in ihrer ethischen Relevanz, 2. kennen grundlegende Analyseelemente und Bewertungskriterien, um u. a. durch Reflexion eigener wie fremder Werte zu einem ethischen Urteil und seiner Begründung zu gelangen, 3. erkennen, verstehen und erfassen den Sinn ihrer Berufsrolle sowie die dadurch entstehenden Folgen für ihre Person, 4. erkennen, verstehen und bejahen die Wertentscheidungen von Grundgesetz und Verfassung als wesentlichen Bezugs- rahmen für ihr berufliches und persönliches Handeln, 5. entwickeln ein eigenständiges, begründetes Urteil über die Notwendigkeit und Grenzen von Moral und Ethik und stellen diese dar, 6. analysieren die affirmative und kritische Funktion von Moral im sozialen Leben, 7. bewerten das Verbindende, aber auch die Unterscheidung von moralischen und rechtlichen Ansprüchen und berücksich- tigen diese in ihrem Handeln, 8. kennen und verstehen den Sinn von Leitbildern, wissen aber auch um die Möglichkeiten und Grenzen ihrer Wirksamkeit, 9. analysieren und bewerten die individuellen Werthaltungen und Motive in kollegialen Konflikten und entwickeln ethisch begründete Lösungsmöglichkeiten. Lehr-/ Lerninhalte 1. Ethische Handlungslehre im Kontext: Einführung und Grundlagen 2. Ethische Handlungslehre im Speziellen: Von der persönlichen Meinung zum ethischen Urteil 3. Wertebindung des Berufsbeamtentums: Interkulturelle Gleichheit von Menschen; Personenwürde; Wert des Lebens; Freiheit und ihre Begrenzung; Gewissen. 4. Moral und Recht / Legitimität und Legalität 5. Recht, Macht und Gewalt: Begriffsklärung und Relevanzfragen; Angehörige des Sozialen Verwaltungsdienstes im Span- nungsfeld von formal korrektem gesetzlichen und moralisch angemessenen Handeln 6. Spezifische moralische Herausforderungen: Umgang mit Trauer und Verlust; Umgang mit menschlichen Schicksalen (z.B. Geldnot, Ausweglosigkeit) Formen des Präsenzstudiums - Vorlesung mit Seminaranteil - Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation - Arbeit in Lerngruppen mit direkter Betreuung vor Ort durch Lehrende - Arbeitsgruppen zur Bearbeitung einzelner Problemstellungen und Fallbeispiele mit Ergebnisdarstellung Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 38 Formen des Selbststudiums - Studium der einschlägigen Fachliteratur, - Internetrecherchen, - E-Learning ILIAS-Modul Ethik, - Bearbeitung von ausgewählten Problemstellungen und Fallbeispielen. Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur - Behnke, Nathalie: Ethik in Politik und Verwaltung, Nomos Verlag - Spaemann, Robert: Moralische Grundbegriffe, Becksche Reihe - Sprenger, Reinhard K.: Das Prinzip Selbstverantwortung, campus Verlag - Osterloh, Margit/Weibel Antoinette: Investition Vertrauen, Gabler Verlag - Bartsch, Jörg/Paltzow, Wolfgang/Trautner, Wolfgang E.: Korruptionsbekämp- fung, Praxishandbuch für die öffentliche Verwaltung, Loseblattwerk in einem Ordner mit CD-Rom, Luchterhand Verlag jeweils in der neuesten Auflage Arbeitsaufwand (workload) 24 Stunden Präsenzstudium 15 Stunden Selbststudium 39 Stunden Arbeitsaufwand 32 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 39 Modulgruppe 5 Spezielle Grundlagen des Verwaltungshandelns Kompetenzziele Die Studierenden sind in der Lage, in den Bereichen der Ordnungs- und Leistungsverwaltung, also in Aufgabenfeldern mit direkten Wirkungen für die Bürger, die Inhalte zu verstehen, anzuwenden und in wesentlichen Fällen auch zu entscheiden. Module 5.1 Spezielle Grundlagen des Verwaltungshandelns I 5.2 Spezielle Grundlagen des Verwaltungshandelns II 5.3 Spezielle Grundlagen des Verwaltungshandelns III Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 40 Modul 5.1 Spezielle Grundlagen des Verwaltungshandelns I Modulkoordination Herr Prof. PD Dr. Dr. Thiel Kategorie Pflichtmodul Credits 7 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Kompetenzziele Die Studierenden können die Grundkenntnisse des Verwaltungsverfahrens auf die zwangsweise Durchsetzung von hoheitli- chen Maßnahmen übertragen. Sie können die Erfolgsaussichten von verwaltungsgerichtlichen Rechtsbehelfen beurteilen. Sie können die Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Ordnungswidrigkeiten überprüfen und grenzen diese von Ordnungsver- fügungen ab. zugehörige Teilmodule 5.1.1 Verwaltungsvollstreckung 5.1.2 Polizei- und Ordnungsrecht 5.1.3 Ordnungswidrigkeitenrecht 5.1.4 Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz Dauer und Häufigkeit des Angebots Das Modul findet im Studienabschnitt S3 statt und wird jährlich angeboten. Vgl. dazu die Modulübersicht Art und Umfang des Leis- tungsnachweises Klausur (240 Minuten) Arbeitsaufwand (workload) 120 Stunden Präsenzstudium 90 Stunden Selbststudium 210 Stunden Arbeitsaufwand 160 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 41 Modul 5.1 Spezielle Grundlagen des Verwaltungshandelns I Teilmodul 5.1.1 Verwaltungsvollstreckung Kompetenzziele Die Studierenden 1. sind in der Lage, die Rechtsgrundlagen und das Verfahren der Vollstreckung von Handlungen, Duldungen und Unterlas- sungen anzuwenden, 2. können die Vollstreckung von Geldforderungen darstellen, 3. sind in der Lage, die Kosten der Verwaltungsvollstreckung festzusetzen, 4. können die Anordnung der sofortigen Vollziehung begründen, 5. sind befähigt, entsprechende Bescheide zu formulieren. Lehr-/ Lerninhalte 1. Arten der Zwangsmittel des Verwaltungszwangs und Verfahren der Zwangsmittelanwendung, 2. Grundzüge der Vollstreckung von Geldforderungen, 3. Kosten des Verwaltungszwangs, 4. Anordnung der sofortigen Vollziehung, 5. Bescheidtechnik. Formen des Präsenzstudiums - Interaktives Lehr- und Lerngespräch - Mediengestützte Vorlesung - Betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Referate Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Studium von Rechtsquellen und Rechtsprechung - Bearbeitung von Fallbeispielen - Betreutes E-Learning Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 42 Literatur Hofmann, Harald/Gerke, Jürgen: Allgemeines Verwaltungsrecht mit Bescheidtechnik, Verwaltungsvollstreckung und Rechtsschutz, Verlag Kohlhammer Möller, Manfred/Wilhelm, Jürgen: Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht mit Verwal- tungszwang und Bescheidtechnik, Verlag Kohlhammer Theisen, Rolf-Dieter: Allgemeines Verwaltungsrecht (Fachbuch mit Übungen und Lösun- gen), Verlag Bernhardt-Witten jeweils in der neuesten Auflage Arbeitsaufwand (workload) 24 Stunden Präsenzstudium 19 Stunden Selbststudium 43 Stunden Arbeitsaufwand 32 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 43 Modul 5.1 Spezielle Grundlagen des Verwaltungshandelns I Teilmodul 5.1.2 Polizei- und Ordnungsrecht Kompetenzziele Die Studierenden 2. können Aufbau und Zuständigkeit der Ordnungsbehörden und der Polizei im Bereich der Gefahrenabwehr darstellen, 3. sind befähigt, die Aufgabe der Gefahrenabwehr darzustellen und zum Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht abzugren- zen, 4. beherrschen die Grundvoraussetzungen für Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, 5. sind in der Lage, die spezialgesetzlichen Vorschriften, insbesondere aus dem Gebiet der polizeilichen Standardmaßnah- men, anzuwenden und 6. diese Kenntnisse in Entscheidungen umzusetzen. Lehr-/ Lerninhalte 1. Aufbau und Zuständigkeit der Ordnungsbehörden und der Polizei, 2. präventives und repressives Handeln, 3. Generalklauseln für die Ordnungs- und Polizeibehörden, 4. spezialgesetzliche Vorschriften, 5. Bescheidtechnik. Formen des Präsenzstudiums - Interaktives Lehr- und Lerngespräch - Betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Fallbearbeitung/Übungen Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Studium von Rechtsquellen und Rechtsprechung - Bearbeitung von Fallbeispielen - Betreutes E-Learning - angeleitete Internetrecherche Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 44 Literatur Haurand, Günter: Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht in Nordrhein-Westfalen, Kom- munal- und Schul-Verlag Knemeyer, Franz-Ludwig: Polizei- und Ordnungsrecht, Verlag C.H. Beck Möller, Manfred/Wilhelm, Jürgen: Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht mit Verwal- tungszwang und Bescheidtechnik, Verlag Kohlhammer Pieroth, Bodo/Schlink, Bernhard/Kniesel, Michael: Polizei- und Ordnungsrecht mit Ver- sammlungsrecht, Verlag C.H. Beck Schenke, Wolf-Rüdiger: Polizei- und Ordnungsrecht, Verlag C.F. Müller jeweils in der neuesten Auflage Arbeitsaufwand (workload) 36 Stunden Präsenzstudium 26 Stunden Selbststudium 62 Stunden Arbeitsaufwand 48 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 45 Modul 5.1 Spezielle Grundlagen des Verwaltungshandelns I Teilmodul 5.1.3 Ordnungswidrigkeitenrecht Kompetenzziele Die Studierenden 1. können den Standort des allgemeinen und besonderen Ordnungswidrigkeitenrechts einordnen, 2. beherrschen die allgemeinen Ahndungsvoraussetzungen, 3. können das Verwarnungs- und Bußgeldverfahren durchführen, 4. kennen das Rechtsmittel- und Vollstreckungsverfahren, 5. sind in der Lage, verwertbare Bußgeldbescheide anzufertigen. Lehr-/ Lerninhalte 1. Grundbegriffe, Erkenntnisquellen, Verfahrensgrundsätze, 2. Ahndungsvoraussetzungen, Nachhaltigkeit als Schutzgut bei Ordnungswidrigkeitentatbeständen im Umweltrecht, 3. Verfolgungs-, Ahndungs- und Einspruchsverfahren, 4. Rechtsmittel- und Vollstreckungsverfahren, 5. Bestandteile eines Bußgeldbescheides. Formen des Präsenzstudiums - interaktives Lehr- und Lerngespräch - mediengestützte Vorlesung - betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation Formen des Selbststudiums - Studium von Rechtsquellen und Rechtsprechung - Literaturrecherche/ -studium - Bearbeitung von Fallbeispielen Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Beck, Wolf-Dieter/Berr, Wolfgang: OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, Verlag C.F. Müller Rosenkötter, Günter: Das Recht der Ordnungswidrigkeiten, Kurzlehrbuch, Boorberg Verlag Theisen, Rolf-Dieter: Ordnungswidrigkeitenrecht, Verlag Bernhardt-Witten jeweils in der neuesten Auflage Arbeitsaufwand (workload) 36 Stunden Präsenzstudium 26 Stunden Selbststudium 62 Stunden Arbeitsaufwand 48 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 46 Modul 5.1 Spezielle Grundlagen des Verwaltungshandelns I Teilmodul 5.1.4 Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz Kompetenzziele Die Studierenden 1. sind in der Lage, den Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit aufzuzeigen, 2. können die Grundzüge des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens und die Rechtsmittel angeben, 3. können die verschiedenen Klagearten unterscheiden, 4. sind in der Lage, die Arten des vorläufigen Rechtsschutzes voneinander abzugrenzen, 5. können Klage- und Antragserwiderungen formulieren. Lehr-/ Lerninhalte 1. Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit, 2. erstinstanzliches Verfahren und die Rechtsmittel, 3. Klagearten, insbes. Anfechtungs- und Verpflichtungsklage, 4. Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und einstweilige Anordnung, 5. Klage- und Antragserwiderungen. Formen des Präsenzstudiums - Interaktives Lehr- und Lerngespräch - Betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Referate Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Studium von Rechtsquellen und Rechtsprechung - Bearbeitung von Fallbeispielen - Betreutes E-Learning Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 47 Literatur Hofmann, Harald/Gerke, Jürgen: Allgemeines Verwaltungsrecht mit Bescheidtechnik, Verwaltungsvollstreckung und Rechtsschutz, Verlag Kohlhammer Hufen, Friedhelm: Verwaltungsprozessrecht, Verlag C.H. Beck Schenke, Wolf-Rüdiger: Verwaltungsprozessrecht, Verlag C.F. Müller Theisen, Rolf-Dieter: Allgemeines Verwaltungsrecht (Fachbuch mit Übungen und Lösun- gen), Verlag Bernhardt-Witten Würtenberger, Thomas: Verwaltungsprozessrecht, Verlag C.H. Beck jeweils in der neuesten Auflage Arbeitsaufwand (workload) 24 Stunden Präsenzstudium 19 Stunden Selbststudium 43 Stunden Arbeitsaufwand 32 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 48 Modul 5.2 Spezielle Grundlagen des Verwaltungshandelns II Modulkoordination Herr ROAR Michael Grosse Kategorie Pflichtmodul Credits 3 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Kompetenzziele für das Modul Die Studierenden können das Sozialleistungssystem der Bundesrepublik Deutschland anhand des Sozialgesetzbuches be- schreiben, Aufgaben und Ziele der Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII erläutern sowie die Leistungshöhe anhand ausgewählter Sachverhalte ermitteln. zugehörige Teilmodule 5.2.1 Grundlagen des Sozialrechts 5.2.2 Leistungen für den Lebensunterhalt Dauer und Häufigkeit des An- gebots Das Modul erstreckt sich über die Studienabschnitte S2 und S3 und wird jährlich angebo- ten. Vgl. dazu die Modulübersicht Art und Umfang des Leistungs- nachweises Klausur (180 Minuten) Arbeitsaufwand (workload) 51 Stunden Präsenzstudium 39 Stunden Selbststudium 90 Stunden Arbeitsaufwand 68 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 49 Modul 5.2 Spezielle Grundlagen des Verwaltungshandelns II Teilmodul 5.2.1 Grundlagen des Sozialrechts Kompetenzziele Die Studierenden 1. können den Begriff des „Sozialrechts“ erklären, 2. sind in der Lage, das „Sozialstaatsprinzip“ anhand der verfassungsrechtlichen Grundlagen zu erläutern, 3. können Inhalt und Aufgabe des Sozialgesetzbuches beschreiben, 4. sind in der Lage, das Sozialleistungssystem der Bundesrepublik Deutschland anhand des Sozialgesetzbuches darzustel- len, 5. können Aufgabe und Ziel der Leistungen nach dem SGB II und SGB XII erläutern und 6. den anspruchsberechtigten Personenkreis nach dem SGB II von dem anspruchsberechtigten Personenkreis nach dem SGB XII abgrenzen. Lehr-/ Lerninhalte 1. Begriff des „Sozialrechts“, 2. Begriff des „Sozialstaatsprinzip“ anhand der verfassungsrechtlichen Grundlagen, 3. Inhalt und Aufgabe des Sozialgesetzbuchs, 4. Sozialleistungssystem der Bundesrepublik Deutschland anhand des Sozialgesetzbuches, 5. Bedeutung der Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII, 6. Abgrenzung der anspruchsberechtigten Personenkreise nach dem SGB II und dem SGB XII. Formen des Präsenzstudiums - interaktives Lehr- und Lerngespräch - mediengestützte Vorlesung - betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Referate - Fallbearbeitung/Übungen Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Bearbeitung von Fallbeispielen - betreutes E-Learning - angeleitete Internetrecherche Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 50 Literatur Grosse, Michael/Gunkel, Alfons/ Kulle, Thomas/Weber, Dirk: SGB II und SGB XII für Studium und Praxis Band 1 und Band 2, Verlag Bernhardt-Witten Renn, Heribert/Schoch, Dietrich: Grundsicherung für Arbeitsuchende, Nomos Verlagsgesellschaft Schwabe, Bernd-Günter: Sozialhilfe, Verlag Kohlhammer Münder, Johannes (Hrsg.): Sozialgesetzbuch II, Lehr- und Praxiskommentar, Nomos Verlags- gesellschaft Münder, Johannes u. a.: Sozialgesetzbuch XII, Lehr- und Praxiskommentar, Nomos Verlagsge- sellschaft jeweils in der neuesten Auflage Arbeitsaufwand (workload) 15 Stunden Präsenzzeit 15 Stunden Selbststudium 30 Stunden Arbeitsaufwand 20 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 51 Modul 5.2 Spezielle Grundlagen des Verwaltungshandelns II Teilmodul 5.2.2 Leistungen für den Lebensunterhalt Kompetenzziele Die Studierenden 1. können die Anspruchsvoraussetzungen für die Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB II und SGB XII erläu- tern, 2. sind in der Lage, die Leistungshöhe für den Lebensunterhalt unter Berücksichtigung des Leistungsumfanges und Ein- kommen und Vermögen nach dem SGB II und SGB XII zu ermitteln und 3. ausgewählte Sachverhalte der Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB II und SGB XII zu lösen. Lehr-/ Lerninhalte 1. Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, insbesondere: 1.1 Anspruchsvoraussetzungen, Ausschlusstatbestände, 1.2 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), 1.3 Einkommen und Vermögen, 1.4 Träger der Leistungen, Zuständigkeit, 2. Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII, insbesondere: 2.1 Anspruchsvoraussetzungen, Ausschlusstatbestände, 2.2 Höhe des notwendigen Lebensunterhaltes, 2.3 Einkommen und Vermögen, 2.4 Träger der Leistung, Zuständigkeit, 3. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, insbesondere: 3.1 Anspruchsvoraussetzungen, Ausschlusstatbestände, 3.2 Höhe des notwendigen Lebensunterhaltes, 3.3 Besonderheiten bei Einkommen und Vermögen, 3.4 Träger der Leistung, Zuständigkeit. Formen des Präsenzstudiums - interaktives Lehr- und Lerngespräch - mediengestützte Vorlesung - betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Referate - Fallbearbeitung/Übungen Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Bearbeitung von Fallbeispielen - betreutes E-Learning - angeleitete Internetrecherche Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 52 Literatur Grosse, Michael/Gunkel, Alfons/ Kulle, Thomas/Weber, Dirk: SGB II und SGB XII für Studium und Praxis Band 1 und Band 2, Verlag Bernhardt-Witten Grosse, Michael/Gunkel, Alfons: Praktische Fälle aus dem Sozialrecht, Verlag Bernhardt- Witten Renn, Heribert/Schoch, Dietrich: Grundsicherung für Arbeitsuchende, Nomos Verlagsgesellschaft Schwabe, Bernd-Günter: Sozialhilfe, Verlag Kohlhammer Münder, Johannes (Hrsg.): Sozialgesetzbuch II, Lehr- und Praxiskommentar, Nomos Verlags- gesellschaft Münder, Johannes u. a.: Sozialgesetzbuch XII, Lehr- und Praxiskommentar, Nomos Verlagsge- sellschaft jeweils in der neuesten Auflage Arbeitsaufwand (workload) 36 Stunden Präsenzstudium 24 Stunden Selbststudium 60 Stunden Arbeitsaufwand 48 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 53 Modul 5.3 Spezielle Grundlagen des Verwaltungshandelns III Modulkoordination Herr ROAR Michael Grosse Kategorie Pflichtmodul Credits 3 Voraussetzungen für das Modul erfolgreicher Abschluss des Moduls 5.2 Kompetenzziele Die Studierenden können die Voraussetzungen für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und die Hilfe zur Pflege erläutern und ausgewählte Sachverhalte gutachtlich lösen sowie die Voraussetzungen der übrigen Hilfen aufzeigen. Sie sind in der Lage, das Sozialverwaltungsverfahren und den sozialgerichtlichen Rechtsschutz darzustellen. zugehörige Teilmodule 5.3.1 Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 5.3.2 Sozialverwaltungsverfahren und sozialgerichtlicher Rechtsschutz Dauer und Häufigkeit des An- gebots Das Modul findet im Studienabschnitt S4 statt und wird jährlich angeboten. Vgl. dazu die Modulübersicht Art und Umfang des Leistungs- nachweises Klausur (180 Minuten) Arbeitsaufwand (workload) 60 Stunden Präsenzstudium 30 Stunden Selbststudium 90 Stunden Arbeitsaufwand 80 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 54 Modul 5.3 Spezielle Grundlagen des Verwaltungshandelns III Teilmodul 5.3.1 Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII Kompetenzziele Die Studierenden 1. können die Anspruchsvoraussetzungen für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen außerhalb von Einrichtun- gen erläutern und ausgewählte Sachverhalte gutachtlich lösen, 2. sind in der Lage, die Anspruchsvoraussetzungen für die Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII zu erläutern und ausgewählte Sachverhalte gutachtlich zu lösen und 3. die Voraussetzungen der übrigen Hilfen aufzuzeigen. Lehr-/ Lerninhalte 1. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen außerhalb von Einrichtungen, insbesondere 1.1 Anspruchsvoraussetzungen, 1.2 Voraussetzungen nach dem Sechsten Kapitel SGB XII, 1.3 Voraussetzungen nach dem Elften Kapitel SGB XII (Zumutbarer Einkommens- und Vermögenseinsatz), 2. Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen, insbesondere 2.1 Anspruchsvoraussetzungen, 2.2 Voraussetzungen nach dem Siebten Kapitel SGB XII, 2.3 Voraussetzungen nach dem Elften Kapitel SGB XII (Zumutbarer Einkommens- und Vermögenseinsatz), 3. Überblick über die übrigen Hilfen. Formen des Präsenzstudiums - interaktives Lehr- und Lerngespräch - mediengestützte Vorlesung - betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Referate - Fallbearbeitung/Übungen Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Bearbeitung von Fallbeispielen - betreutes E-Learning - angeleitete Internetrecherche Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 55 Literatur Grosse, Michael/Gunkel, Alfons/ Kulle, Thomas/Weber, Dirk: SGB II und SGB XII für Studium und Praxis Band 1 und Band 2, Verlag Bernhardt-Witten Grosse, Michael/Gunkel, Alfons: Praktische Fälle aus dem Sozialrecht, Verlag Bernhardt-Witten Renn, Heribert/Schoch, Dietrich: Grundsicherung für Arbeitsuchende, Nomos Verlagsgesellschaft Schwabe, Bernd-Günter: Sozialhilfe, Verlag Kohlhammer Münder, Johannes (Hrsg.): Sozialgesetzbuch II, Lehr- und Praxiskommentar, Nomos Verlagsge- sellschaft Münder, Johannes u. a.: Sozialgesetzbuch XII, Lehr- und Praxiskommentar, Nomos Verlagsge- sellschaft jeweils in der neuesten Auflage Arbeitsaufwand (workload) 24 Stunden Präsenzstudium 9 Stunden Selbststudium 33 Stunden Arbeitsaufwand 32 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 56 Modul 5.3 Spezielle Grundlagen des Verwaltungshandelns III Teilmodul 5.3.2 Sozialverwaltungsverfahren und sozialgerichtlicher Rechtsschutz Kompetenzziele Die Studierenden 1. können die Vorschriften über Aufhebung von Verwaltungsakten und der Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen nach dem SGB X erläutern und ausgewählte Sachverhalte gutachtlich lösen, 2. sind in der Lage, die Besonderheiten des SGB II und des SGB XII zu den Aufhebungs- und Erstattungsvorschriften des SGB X darzustellen und gutachtlich zu bearbeiten, 3. können die Sondervorschriften des SGB II und SGB XII zur Erstattung und zum Ersatz von erbrachten Leistungen wieder- geben und zum SGB X abgrenzen, 4. können darstellen, unter welchen Voraussetzungen eine Aufrechnung möglich ist, 5. sind in der Lage, gutachtlich die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs zu prüfen und 6. gutachtlich die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen sowie die Möglichkeit des vorläufigen Rechtsschutzes aufzuzei- gen. Lehr-/ Lerninhalte 1. Voraussetzungen für die Aufhebung von Verwaltungsakten und der Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen nach dem SGB X, 2. Sondervorschriften des SGB II und des SGB XII zu den Aufhebungs- und Erstattungsvorschriften des SGB X (§ 40 SGB II, §§ 44 Abs. 1, 105 Abs. 2 SGB XII), 3. Sondervorschriften des SGB II und des SGB XII zur Erstattung und zum Ersatz erbrachter Leistungen (§§ 34, 35 SGB II; §§ 102 ff. SGB XII) und deren Abgrenzung zum SGB X, 4. Aufrechnungsmöglichkeiten (SGB I, II, XII), 5. Widerspruchsverfahren nach dem SGG, 6. Sozialgerichtliches Verfahren einschließlich des vorläufigen Rechtsschutzes. Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 57 Formen des Präsenzstudiums - interaktives Lehr- und Lerngespräch - mediengestützte Vorlesung - betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Referate - Fallbearbeitung/Übungen Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Bearbeitung von Fallbeispielen - betreutes E-Learning - angeleitete Internetrecherche Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Dillmann, Franz: Allgemeines Sozialverwaltungsrecht und Grundzüge des sozialgerichtlichen Verfahrens, Boorberg Verlag Diering, Björn/Timme, Hinnerk/Waschull, Dirk: Sozialgesetzbuch X, Lehr- und Praxiskommentar, Nomos Verlagsgesellschaft Dörr, Gernot/Francke, Konrad: Sozialverwaltungsrecht, Erich Schmidt Verlag Fichte, Wolfgang/Plagemann, Hermann/Waschull, Dirk: Sozialverfahrensrecht, Nomos Verlags- gesellschaft Grosse, Michael/Gunkel, Alfons/ Kulle, Thomas/Weber, Dirk: SGB II und SGB XII für Studium und Praxis Band 1 und Band 2, Verlag Bernhardt-Witten Grosse, Michael/Gunkel, Alfons: Praktische Fälle aus dem Sozialrecht, Verlag Bernhardt-Witten Hohm, Karl-Heinz (Hrsg.): Gemeinschaftskommentar zum SGB II, Verlag Luchterhand jeweils in der neuesten Auflage Arbeitsaufwand (workload) 36 Stunden Präsenzstudium 21 Stunden Selbststudium 57 Stunden Arbeitsaufwand 48 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 58 Modulgruppe 6 Verwaltungsstruktur und –funktionsweise, interne Verwaltung Kompetenzziele Die Studierenden kennen die Grundlagen der nach innen gerichteten Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung. Sie verstehen die Zusammenhän- ge zwischen den Bereichen Kommunalrecht, Verwaltungsmanagement, Personalmanagement, Personalrecht und Finanzma- nagement. Sie sind in der Lage juristische Sachverhalte und praktische Szenarien aus dem Verwaltungsmanagement kritisch zu bewerten, ausgewählte Fälle zu lösen und spezifische Anwendungsvorschläge für spezifische Managementfragen aus der öffentlichen Verwaltung zu erarbeiten. Module 6.1 Kommunalrecht 6.2 Verwaltungsstruktur 6.3 Personalrecht 6.4 Rechnungswesen I 6.5 Rechnungswesen II Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 59 Modul 6.1 Kommunalrecht Modulkoordination Herr Prof. Dr. Frank Bätge Kategorie Pflichtmodul Credits 3 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Kompetenzziele Die Studierenden 1. können die Erkenntnisquellen des Kommunalrechts aufzeigen, 2. sind in der Lage, die Stellung der Gemeinden als Grundlage des demokratischen Staatsaufbaus sowie ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu erklären, sie − beschreiben die verfassungsrechtliche Selbstverwaltungsgarantie und wenden sie auf Einzelfälle an, − erfassen die Stellung der Einwohner, Bürger und der Auswärtigen im Hinblick auf ihre Rechte und Pflichten, − beherrschen das Verfahren der Satzungsgebung, − unterscheiden die verschiedenen Aufgabenarten der Gemeinde und beherrschen die Rechtsfolgen dieser Unter- schiede, − erläutern die Verantwortung der Kommunen für die Nachhaltigkeit, − beschreiben die Aufgaben, Organisation und Arbeitsweise der Kommunen und ihrer Organe und wenden diese Kenntnisse im Einzelfall an, − kennen die Grundlagen des kommunalen Verfassungsrechts für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen, − unterscheiden die Aufsichtsarten und wenden sie auf Einzelfälle an, 3. können die Stellung der Kreise, Landschaftsverbände sowie der sonstigen Institutionen übergemeindlicher Zusammen- arbeit erläutern. Lehr-/ Lerninhalte 1. Erkenntnisquellen des Kommunalrechts, 2. Die Gemeinden als Grundlage des demokratischen Staatsaufbaus, 2.1 Verfassungsrechtliche Selbstverwaltungsgarantie, 2.2 Einwohner, Bürger und Auswärtige, 2.3 Satzungen, 2.4 Aufgaben, 2.5 Handeln der Gemeinde in Verantwortung für die zukünftigen Generationen, 2.6 Organe, 2.7 Wirtschaftliche Betätigung, 2.8 Staatliche Aufsicht, 3. Die Kreise und Landschaftsverbände sowie übergemeindliche kommunale Zusammenarbeit (Überblick). Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 60 Formen des Präsenzstudiums - Interaktives Lehr- und Lerngespräch - Betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Studium von Rechtsquellen und Rechtsprechung - angeleitete Internetrecherche Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Bätge, Frank: Kommunalrecht Nordrhein-Westfalen, Verlag C.F. Müller Hofmann, Harald//Theisen, Rolf-Dieter/Bätge, Frank: Kommunalrecht in Nordrhein- Westfalen, Verlag Bernhardt-Witten Schmidt-Aßmann, Eberhard/Röhl, Hans-Christian: Kommunalrecht in: Eberhard-Aßmann (Hrsg.): Besonderes Verwaltungsrecht, Verlag de Gruyter Wüstenbecker, Horst: Kommunalrecht NRW, Verlag Alpmann und Schmidt jeweils in der neuesten Auflage Dauer und Häufigkeit des Angebots Das Modul erstreckt sich über die Studienabschnitte S2/S3 und wird jährlich angeboten. Vgl. dazu die Modulübersicht Art und Umfang des Leis- tungsnachweises Klausur (180 Minuten) Arbeitsaufwand (workload) 51 Stunden Präsenzstudium 39 Stunden Selbststudium 90 Stunden Arbeitsaufwand 68 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 61 Modul 6.2 Verwaltungsstruktur Modulkoordination Herr Prof. Dr. Rainer Paulic / Herr Prof. Dr. Andreas Gourmelon Kategorie Pflichtmodul Credits 6 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Kompetenzziele Die Studierenden sind in der Lage, die öffentliche Verwaltung als komplexes Managementsystem zu verstehen. Sie integrie- ren konstruktiv und in theoretisch-fundierter Weise, gesellschaftliche, psychologische, politische, rechtliche, ökonomische und technologische Perspektiven im Management der öffentlichen Verwaltung. Sie sind mit den grundlegenden Modellen, Methoden und Instrumenten des Managements und der angewandten Organisationslehre vertraut und können diese kritisch bewerten. Sie sind in der Lage das erlernte Wissen in ausgewählten Fällen aus der öffentlichen Verwaltung anzuwenden und in praktische Problemlösungen umzusetzen. Die Studierenden können die betriebswirtschaftlichen Grundlagen des Perso- nalwesens und deren wechselseitigen Beziehungen im Gestaltungsfeld Personal aufzeigen und auf Praxisfälle übertragen. Sie sind in der Lage, in ausgewählten Fallkonstellationen verantwortliche Entscheidungen zu treffen. zugehörige Teilmodule 6.2.1 Verwaltungsmanagement und Organisation 6.2.2 Personalmanagement Dauer und Häufigkeit des Angebots Das Modul erstreckt sich über die Studienabschnitte S2 und S3 und wird jährlich angeboten. Vgl. dazu die Modulübersicht Art und Umfang des Leis- tungsnachweises Klausur (180 Minuten) Arbeitsaufwand (workload) 108 Stunden Präsenzstudium 72 Stunden Selbststudium 180 Stunden Arbeitsaufwand 144 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 62 Modul 6.2 Verwaltungsstruktur Teilmodul 6.2.1 Verwaltungsmanagement und Organisation Kompetenzziele Die Studierenden 1. kennen die Gründe für die Modernisierung öffentlicher Verwaltungen, können die Anforderungen an eine moderne Verwaltung beschreiben und können die Ziele und unterschiedlichen Elemente des New Public Managements erläutern und sie an praktischen Beispielen diskutieren, 2. kennen die Grundlagen der strategischen Planung in der Kommunalverwaltung, 3. verstehen ausgewählte Managementprinzipien und –instrumente und können sie an exemplarischen Beispielen anwen- den, 4. können einen Überblick über unterschiedliche Ansätze der Organisationstheorie geben, diese vergleichend bewerten und exemplarisch die Bedeutung der wissenschaftlichen Ansätze für die praktische Organisationsarbeit erkennen, 5. entwickeln ein erstes Verständnis von Organisation, kennen die Grundbegriffe der Organisation, erkennen die Bedeu- tung der Organisation als Instrument des Verwaltungsmanagements und können die Organisation als System interpre- tieren und einfache praktische Anwendungsfälle hierzu erarbeiten, 6. können im Rahmen der Aufbauorganisation Verfahren der Aufgabenanalyse und der Aufgabensynthese erläutern, diese exemplarisch anwenden und Nutzen und Probleme dieser Verfahren für die praktische Organisationsarbeit bewerten, − führen die Merkmale organisatorischer Einheiten auf und stellen Instrumente zu deren Beschreibung verbal und graphisch dar, − stellen alternative aufbauorganisatorische Liniensysteme und Strukturmodelle sowie einzelne organisatorische Sonderformen (wie z.B. Holdingorganisation, Produktmanagement) dar und bewerten sie vergleichend, − beschreiben unterschiedliche Verfahren zur Stellenbedarfsermittlung und Stellenbewertung und führen sie an ein- fachen Beispielen durch, 5. sind in der Lage, die Ansätze moderner Systeme zum Prozessmanagement zu beschreiben und unterschiedliche Metho- den und Instrumente des Prozessmanagements darzustellen und sie beispielhaft anzuwenden, 6. erläutern die Grundlagen eines professionellen Projektmanagements und wenden diese an einfachen Beispielen aus der öffentlichen Verwaltung an, 7. kennen unterschiedliche Techniken der organisatorischen Gestaltung und können diese im Hinblick auf deren Einsatz in Organisationsuntersuchungen kritisch bewerten, 8. können neue Konzepte der Organisation und Finanzierung beschreiben, 9. sind in der Lage, Arbeitsabläufe aus der Verwaltungspraxis zu bewerten und umsetzbare Vorschläge zur Prozessoptimie- rung zu erarbeiten, 10. kennen die Grundlagen des Change-Managements und der Organisationsentwicklung und entwickeln Aufgeschlossen- heit gegenüber Veränderungen im öffentlichen Sektor, 11. können das Konzept der lernenden Organisation beschreiben, 12. sind in der Lage, grundlegende Konzepte und praktische Anwendungen des E-Government zu beschreiben und zu be- werten und 13. die grundlegenden Ziele und Referenzmodelle des Qualitätsmanagements zu beschreiben und sie vor dem Hintergrund der Anforderungen in der öffentlichen Verwaltung kritisch zu bewerten. Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 63 Lehr-/ Lerninhalte 1. Anforderungen an eine moderne Verwaltung, 2. Strategische Planung in der Kommunalverwaltung, 3. Ausgewählte Managementprinzipien und –instrumente, 4. Ansätze der Organisationstheorie, 5. Begriffe und Systemelemente moderner Verwaltungsorganisation, 6. Aufbauorganisation, 7. Prozessmanagement, 8. Projektmanagement, 9. Techniken der organisatorischen Gestaltung, 10. neue Organisations- und Finanzierungskonzepte, 11. Prozessmanagement, 12. Grundlagen des Change-Managements und der Organisationsentwicklung, 13. lernende Organisation, 14. E-Government, 15. Qualitätsmanagement. Formen des Präsenzstudiums - Interaktives Lehr- und Lerngespräch - Mediengestützte Vorlesung - Betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Moderierte Diskussion - Feedback/ Reflexionen - Rollenübungen - Fallbearbeitung/Übungen Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Bearbeitung von Fallbeispielen - betreutes E-Learning - angeleitete Internetrecherche Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 64 Literatur Hopp, H. & Göbel, A. (2008). Management in der öffentlichen Verwaltung, Verlag Schäffer- Poeschel Kerzner, Harald: Projektmanagement: Ein systemorientierter Ansatz zur Planung und Steu- erung (gebundene Ausgabe), Mitp-Verlag KGSt-Bericht 2/2007: Das Neue Steuerungsmodell – Bilanz der Umsetzung Paulic, Rainer (Hrsg.): Verwaltungsmanagement und Organisation, Verlag für Verwal- tungswissenschaft Rau, Thomas: Betriebswirtschaftslehre für Städte und Gemeinden, Strategie, Personal, Organisation, Verlag Vahlen Vahs, Dietmar: Organisation. Einführung in die Organisationstheorie und -praxis, Verlag Schäffer-Pöschel jeweils in der neuesten Auflage Arbeitsaufwand (workload) 72 Stunden Präsenzstudium 52 Stunden Selbststudium 124 Stunden Arbeitsaufwand 96 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 65 Modul 6.2 Verwaltungsstruktur Teilmodul 6.2.2 Personalmanagement Kompetenzziele Die Studierenden 1. können die wichtigsten Gestaltungsfelder des Personalmanagements und die Besonderheiten der praktischen Personal- arbeit in öffentlichen Institutionen einordnen und zukünftige Entwicklungen des Personalmanagements aufzeigen, 2. sind in der Lage, die Ziele, Träger und Grundsätze der Personalpolitik zu benennen sowie die wesentlichen Instrumente darzustellen, 3. können verschiedene Verfahren der Personalbedarfsermittlung, der Personalbeschaffung und –auswahl beschreiben und bewerten und an einfachen praktischen Beispielen umsetzen, 4. können unterschiedliche Instrumente der Personalentwicklung beschreiben, bewerten sowie in der Praxis anwenden; sie sind in der Lage, die Grundlagen der Personaleinsatzplanung darzustellen sowie Ziele und Instrumente der Personal- freistellung zu beschreiben, 5. sind in der Lage, unterschiedliche Führungsstile und –theorien und grundlegende Führungsinstrumente zu beschreiben und kritisch zu bewerten sowie die Führungsinstrumente an einfachen Fallbeispielen anzuwenden, 6. können die verschiedenen Aufgaben der Personalverwaltung darstellen, 7. können Ziele und Aufgaben des Personalcontrollings beschreiben und sie an einfachen praktischen Beispielen diskutie- ren. Lehr-/ Lerninhalte 1. Die Bedeutung des Personalmanagements, 2. Personalpolitik, 3. Personalbedarfsermittlung, Personalbeschaffung und –auswahl, 4. Personalentwicklung, Personaleinsatz, Personalfreistellung, 5. Personalführung einschließlich Personalbeurteilung, 6. Personalverwaltung, 7. Personalcontrolling. Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 66 Formen des Präsenzstudiums - interaktives Lehr- und Lerngespräch - mediengestützte Vorlesung - betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Referate - Fallbearbeitung/Übungen Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Bearbeitung von Fallbeispielen - betreutes E-Learning - angeleitete Internetrecherche Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Bröckermann, Reiner: Personalwirtschaft, Lehr- und Übungsbuch für Human Resource Ma- nagement, Verlag Schäffer-Poeschel Dulisch, Frank: Lernprogramm Personalbeurteilung, verfügbar unter www.personalbeurteilung.de/studium Fischer, Torsten: Personalmanagement, Verlag für Verwaltungswissenschaft Gourmelon, Andreas/Kirbach, Christine/Etzel, Stefan: Personalauswahl im öffentlichen Sek- tor, Nomos Verlagsgesellschaft Holtbrügge, Dirk: Personalmanagement, Verlag Springer Rau, Thomas: Betriebswirtschaftslehre für Städte und Gemeinden, Verlag Vahlen jeweils in der neuesten Auflage Arbeitsaufwand (workload) 36 Stunden Präsenzstudium 20 Stunden Selbststudium 56 Stunden Arbeitsaufwand 48 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 67 Modul 6.3 Personalrecht Modulkoordination Herr Prof. Dr. Christof Muthers Kategorie Pflichtmodul Credits 4 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Kompetenzziele In diesem Modul steht das Personal als wichtigster Einsatzfaktor in der Öffentlichen Verwaltung im Vordergrund. Die Studierenden können die rechtlichen Grundlagen des Personalwesens und deren wechselseitigen Beziehungen im Gestal- tungsfeld Personal aufzeigen und auf Praxisfälle übertragen. Sie sind in der Lage, in ausgewählten Fallkonstellationen aus rechtlicher Sichtweise verantwortliche Entscheidungen zu treffen. zugehörige Teilmodule 6.3.1 Beamtenrecht 6.3.2 Arbeitsrecht Dauer und Häufigkeit des Angebots Das Modul erstreckt sich über die Studienabschnitte S2 und S3 und wird jährlich angeboten. Vgl. dazu die Modulübersicht Art und Umfang des Leis- tungsnachweises Klausur (180 Minuten) oder Hausarbeit Welcher Leistungsnachweis gewählt wird, bestimmt der Prüfungsausschuss auf Vorschlag des Fachbereichsrates. Arbeitsaufwand (workload) 66 Stunden Präsenzstudium 54 Stunden Selbststudium 120 Stunden Arbeitsaufwand 88 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 68 Modul 6.3 Personalrecht Teilmodul 6.3.1 Beamtenrecht Kompetenzziele Die Studierenden 1. können die Rechtsquellen, insbesondere die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums darstellen, 2. sind in der Lage, die Arten der Beamtenverhältnisse zu unterscheiden und die Ernennungsfälle hinsichtlich ihrer formel- len und materiellen Rechtmäßigkeit zu beurteilen, 3. sind befähigt, die Rechte und Pflichten zu überprüfen und die rechtlichen Folgen zu erläutern, 4. können die Grundsätze der Personalplanung erklären und Fallgestaltungen zur Änderung des funktionellen Amtes lösen und 5. die Regelungen der Beendigung von Beamtenverhältnissen beschreiben und entsprechende Fallgestaltungen lösen, 6. sind in der Lage, die Grundlagen des Benachteiligungsverbotes, des Gleichstellungs- und Personalvertretungsrechts zu erläutern, 7. können die Grundzüge des Besoldungs- und Versorgungsrechts aufzeigen. Lehr-/ Lerninhalte 1. Grundlagen des Beamtenrechts, 2. Statusrechte (Ernennungs- und Laufbahnrecht), 3. Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis und Folgen von Pflichtverletzungen, 4. Änderung des funktionellen Amtes (Versetzung, Abordnung, Umsetzung, Zuweisung), 5. Beendigung des Beamtenverhältnisses, 6. Besondere Schutzrechte, Gleichstellungs- und Personalvertretungsrecht, 7. Grundzüge des Besoldungs- und Versorgungsrechts. Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 69 Formen des Präsenzstudiums - interaktives Lehr- und Lerngespräch - mediengestützte Vorlesung - betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Referate - Fallbearbeitung/Übungen Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Bearbeitung von Fallbeispielen - betreutes E-Learning - angeleitete Internetrecherche Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Auerbach, Christina: Beamtenstatusgesetz, Verlag Luchterhand Gunkel, Alfons/Pilz, Bernd E.: Beamtenrecht in Nordrhein-Westfalen, Verlag Bernhardt-Witten Reich, Andreas: Beamtenstatusgesetz, Verlag C.H. Beck Schnellenbach, Helmut: Beamtenrecht in der Praxis, Verlag C.H. Beck Wagner, Fritjof/Leppek, Sabine: Beamtenrecht, Verlag Müller Wichmann, Manfred/Langer, Karl-Ulrich: Öffentliches Dienstrecht, Deutscher Gemeindeverlag jeweils in der neuesten Auflage Arbeitsaufwand (workload) 30 Stunden Präsenzstudium 23 Stunden Selbststudium 53 Stunden Arbeitsaufwand 40 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 70 Modul 6.3 Personalrecht Teilmodul 6.3.2 Arbeitsrecht Kompetenzziele Die Studierenden 1. sind in der Lage, die Rechtsquellen und zentralen Grundbegriffe des Arbeitsrechts aufzuzeigen, 2. können beschreiben, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitsverhältnis begründet wird sowie welche Rechte und Pflichten sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben und 3. praxisrelevante Fragen zu Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis und zur Beendigung von Arbeitsverträgen beurteilen, 4. sind befähigt, das System des Tarifvertragsrechts, die Besonderheiten des kollektiven Arbeits- und Tarifrechts, das Mit- bestimmungs- und Arbeitskampfrecht sowie Arbeitnehmerschutzrechte darzustellen, 5. können die Regelungen über den Benachteiligungsschutz aufzeigen. Lehr-/ Lerninhalte 1. Rechtsquellen und zentrale Grundbegriffe des Arbeitsrechts, 2. Begründung des Arbeitsverhältnisses, Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, 3. Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsschutzrecht, 4. Tarifvertragsrecht, Arbeitskampfrecht, 5. Schutz Beschäftigter vor Benachteiligung. Formen des Präsenzstudiums - interaktives Lehr- und Lerngespräch - mediengestützte Vorlesung - betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Referate - Fallbearbeitung/Übungen Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Bearbeitung von Fallbeispielen - betreutes E-Learning - angeleitete Internetrecherche Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 71 Literatur Brox, Hans, fortgeführt von Rüthers, Bernd/Henssler, Martin: Arbeitsrecht, Verlag Kohlham- mer Büdenbender, Ulrich/Will, Christina: Crash-Kurs Arbeitsrecht, UTB Verlag Preis, Ulrich Arbeitsrecht, Otto Schmidt Verlag Schaub, Günter: Arbeitsrechts-Handbuch, Verlag C.H. Beck Wichmann, Manfred/Langer, Karl-Ulrich: Öffentliches Dienstrecht, Deutscher Gemeindeverlag Zöllner, Wolfgang/Loritz, Karl-Georg/Hergenröder, Curt Wolfgang: Arbeitsrecht, Verlag C.H. Beck jeweils in der neuesten Auflage Arbeitsaufwand (workload) 36 Stunden Präsenzstudium 31 Stunden Selbststudium 67 Stunden Arbeitsaufwand 48 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 72 Modul 6.4 Rechnungswesen I Modulkoordination Frau Prof.’in Dr. Brigitte von Rüden-Kampmann / Frau Prof.’in Dr. Iris Wiesner Kategorie Pflichtmodul Credits 8 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Kompetenzziele Beide Teilmodule sind Komponenten der kommunalen Finanzbuchhaltung im doppischen Rechnungssystem. Die in der ge- meinsamen Ausgangsbasis generierten Daten versetzen die Studierenden in die Lage, die finanziellen Grundlagen einer mo- dernen öffentlichen Verwaltung zu erfassen und ein grundlegendes Verständnis für die Beschaffung, Bereitstellung und Verwendung von Mitteln zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu entwickeln. Die Studierenden sind in der Lage den Aufbau und die Funktionsweise des kommunalen Rechnungswesens darzustellen und zu erläutern. Sie kennen die Aufgaben der doppelten Buchführung und können im System der Doppik buchen. Sie sind in der Lage die Erkenntnisse aus der Doppik auf das kommunale Finanzmanagement zu übertragen und die Besonderheit des kom- munalen Rechnungswesens darzustellen. Sie wissen um die Zusammenhänge zwischen der Doppik und dem NKF, können diese erläutern und kritisch bewerten. Sie kennen die Grundlagen der öffentlichen Finanzwirtschaft, insbesondere Haus- haltsplanung und Budgetmanagement. Sie können einen einfachen Jahresabschluss von der Eröffnung der Konten über Bu- chungen der laufenden Geschäftsvorfälle und den Abschluss der Konten durchführen inklusive einer leichten Jahresab- schlussanalyse mittels ausgewählter Kennzahlen. zugehörige Teilmodule 6.4.1 Externes Rechnungswesen 6.4.2 Kommunales Finanzmanagement Dauer und Häufigkeit des An- gebots Das Modul erstreckt sich über die Studienabschnitte S1 und S2 und wird jährlich angebo- ten. Vgl. dazu die Modulübersicht Art und Umfang des Leistungs- nachweises Klausur (240 Minuten) Arbeitsaufwand (workload) 135 Stunden Präsenzstudium 105 Stunden Selbststudium 240 Stunden Arbeitsaufwand 180 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 73 Modul 6.4 Rechnungswesen I Teilmodul 6.4.1 Externes Rechnungswesen Kompetenzziele Die Studierenden 1. können eine Unterscheidung des Rechnungswesens in extern und intern vornehmen sowie deren Aufgaben skizzieren, 2. kennen die Ziele, Aufgaben und Gliederung des Rechnungswesens, 3. können die doppelte Buchführung im System der integrierten Verbundrechnung (NKF) anwenden, 4. sind befähigt, vorbereitende Jahresabschlussbuchungen durchzuführen, 5. können wichtige Kennzahlen zum Jahresabschluss ausrechnen, bewerten und interpretieren. Lehr-/ Lerninhalte 1. Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens, 1.1 Finanzbuchhaltung, 1.2 Kosten- und Leistungsrechnung, 2. Grundbegriffe des Rechnungswesens, 2.1 Abgrenzung von Auszahlung, Ausgabe, Aufwand, Kosten, 2.2 Abgrenzung von Einzahlung, Einnahme, Ertrag, Leistung, 3. Grundzüge der doppelten Buchführung im System der integrierten Verbundrechnung (NKF), 3.1 Aufgaben der doppelten Buchführung, 3.2 Inventur, Inventar, Vermögensrechnung, 3.3 Kontensystem und Kontenrahmen, 3.4 Eröffnungsbuchungen, 3.5 Bestandsbuchungen, 3.6 Erfolgsbuchungen, 3.7 Buchungen in der Finanzrechnung, 4. Vorbereitende Abschlussbuchungen und Abschlussbuchungen, 5. Analyse des Jahresabschlusses anhand ausgewählter Kennzahlen. Formen des Präsenzstudiums - interaktives Lehr- und Lerngespräch - mediengestützte Vorlesung - betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Referate - Fallbearbeitung/Übungen Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Bearbeitung von Fallbeispielen Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 74 Literatur Düngen, Hans-Gerd/Zeiler, Wolfgang: Rechnungswesen in der öffentlichen Verwaltung, Verlag Winklers Engelhardt, Werner H./Raffée, Hans/Wischermann, Barbara: Grundzüge der doppelten Buchhaltung, Verlag Gabler Fudalla, Mark/zur Mühlen, Manfred/Wöste, Christian: Doppelte Buchführung in der Kom- munalverwaltung, Erich Schmidt Verlag Häfner, Philipp: Doppelte Buchführung für Kommunen nach dem NKF, Verlag Haufe Klümper, Bernd/Möllers, Heribert/Zimmermann, Ewald: Kommunale Kosten- und Wirt- schaftlichkeitsrechnung, Verlag Bernhardt-Witten jeweils in der neuesten Auflage Arbeitsaufwand (workload) 54 Stunden Präsenzstudium 38 Stunden Selbststudium 92 Stunden Arbeitsaufwand 72 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 75 Modul 6.4 Rechnungswesen I Teilmodul 6.4.2 Kommunales Finanzmanagement Kompetenzziele Die Studierenden 1. sind in der Lage, die Finanzierung kommunaler Aufgaben aufzuzeigen und beherrschen die Erhebung öffentlich- rechtlicher Ertragsarten unter Anwendung der abgaberechtlichen und finanzrechtlichen Bestimmungen, 2. kennen den Haushaltsplan in seinen Grundzügen, können den kommunalen Haushalt, insbesondere Teilergebnis- und Teilfinanzpläne sowie Budgets auf und treffen Vorkehrungen für eine flexible Haushaltsführung aufstellen, 3. können den Haushaltsausgleich aufzeigen und verstehen das Verfahren zum Erlass der Haushaltssatzung, 4. beherrschen das Haushalts- und Budgetmanagement in der Ausführung. Lehr-/ Lerninhalte 1. Grundlagen der öffentlichen Finanzwirtschaft und des kommunalen 1.1 Finanzmanagements, 1.2 Finanzierung über Steuern, 1.3 Finanzierung über Gebühren und Beiträge, 1.4 Finanzierung über Zuwendungen und Umlagen, 1.5 Kreditfinanzierung, 2. Haushaltsplanung, 2.1 Funktionen und Elemente des Haushaltsplans, 2.2 Planungsgrundsätze, 2.3 Planung einzelner Positionen, 2.4 Flexible Haushaltsführung, 3. Haushaltsausgleich und Haushaltssicherungskonzept, 3.1 Haushaltssatzung, 3.2 Haushaltsausgleich und Haushaltssicherungskonzept, 4. Haushalts- und Budgetmanagement in der Abwicklung, 4.1 Haushaltsbewirtschaftung, 4.2 Nachtragshaushaltssatzung und –haushaltsplan, 4.3 Haushaltsrechtliche Aspekte des Jahresabschlusses. Formen des Präsenzstudiums - interaktives Lehr- und Lerngespräch - mediengestützte Vorlesung - Fallbearbeitung/Übungen - betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Referate Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Studium von Rechtsquellen und Rechtsprechung - Bearbeitung von Fallbeispielen Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 76 Literatur Bernhardt, Horst/Mutschler, Klaus/Stockel-Veltmann, Christoph: Kommunales Finanzma- nagement, Verlag Bernhardt-Witten Dresbach, Heinz: Kommunale Finanzwirtschaft Nordrhein-Westfalen, Verlag Dresbach Fudalla, Mark/zur Mühlen, Manfred/Wöste, Christian: Doppelte Buchführung in der Kom- munalverwaltung, Erich Schmidt Verlag Odenthal, Franz-Willy: Das Neue Kommunale Finanzmanagement, Eigenverlag Schuster, Falko: Neues Kommunales Finanzmanagement und Rechnungswesen, Verlag Oldenbourg Strumann, Paul: Kommunales Finanzmanagement – Teile 1 bis 3, Eigenverlag jeweils in der neuesten Auflage Arbeitsaufwand (workload) 81 Stunden Präsenzstudium 67 Stunden Selbststudium 148 Stunden Arbeitsaufwand 108 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 77 Modul 6.5 Rechnungswesen II Modulkoordination Frau Prof.’in Dr. Brigitte von Rüden-Kampmann / Frau Prof.’in Dr. Iris Wiesner Kategorie Pflichtmodul Credits 4 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Kompetenzziele Die Studierenden - sind in der Lage, die Grundbegriffe des internen Rechnungswesens mit der Betriebsbuchführung sowie der Investitions- rechnung aufzuzeigen, - verstehen den Aufbau und die Funktionsweise des internen Rechnungswesens mit Aufgaben der Kosten- und Leistungs- rechnung sowie der Wirtschaftlichkeitsrechnung, - sind in der Lage, Problemstellungen aus der Voll- und Teilkostenrechnung sowie der statischen und dynamischen Ver- fahren der Wirtschaftlichkeitsrechnung zu lösen, - sind in der Lage, Probleme der Betriebsbuchführung für Controllingzwecke zu analysieren und praktische Fälle von Investitionsentscheidungen mittels Verfahren der Wirtschaftlichkeitsrechnung zu überprüfen, Beide Teilmodule sind Komponenten des internen Rechnungswesens. Sie beziehen ihre Daten aus der gemeinsamen Aus- gangsbasis, dem Externen Rechnungswesen. Beide Teilmodule versetzen die Studierenden in die Lage, in öffentlichen Betrie- ben wirtschaftlich und nach den Maßgaben einer modernen Verwaltung zu handeln. zugehörige Teilmodule 6.5.1 Kosten- und Leistungsrechnung 6.5.2 Wirtschaftlichkeitsrechnung Dauer und Häufigkeit des An- gebots Das Modul erstreckt sich über die Studienabschnitte S2 und S3 und wird jährlich angebo- ten. Vgl. dazu die Modulübersicht Art und Umfang des Leistungs- nachweises Klausur (180 Minuten) Arbeitsaufwand (workload) 66 Stunden Präsenzstudium 54 Stunden Selbststudium 120 Stunden Arbeitsaufwand 88 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 78 Modul 6.5 Rechnungswesen II Teilmodul 6.5.1 Kosten und Leistungsrechnung Kompetenzziele Die Studierenden 1. kennen die Grundbegriffe der Kosten- und Leistungsrechnung, können sie beschreiben und voneinander abgrenzen, 2. kennen die Ziele des internen und externen Rechnungswesens und können Gemeinsamkeiten und Unterschiede be- schreiben, 3. unterscheiden den Aufbau- und die Funktionsweise der Kosten- und Leistungsrechnung und können diese beispielhaft erläutern, 4. sind in der Lage, die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung durchzuführen und deren verschiedenen Methoden anzuwenden, können sie auf Praxisbeispiele anwenden und die Ergebnisse bewerten, 5. können die verschiedenen Kostenrechnungssysteme beschreiben, können sie im Hinblick auf ihren geeigneten Einsatz Berechnungen durchführen sowie für Zwecke der Steuerung und des Controllings und zur Gebührenermittlung anwen- den. Lehr-/ Lerninhalte 1. Ziele, Aufgaben und Grundbegriffe der Kosten- und Leistungsrechnung, 2. Abgrenzung zum externen Rechnungswesen, 3. Prinzipien und Gestaltungsformen der Kosten- und Leistungsrechnung, 4. Vollkostenrechnung, 4.1 Kostenartenrechnung, 4.2 Kostenstellenrechnung, 4.3 Kostenträgerrechnung, 4.4 Auswertung der Vollkostenrechnung, 5. Teilkosten- und Deckungsbeitragsrechnungen, 5.1 Ziele und Varianten der Teilkosten- und Deckungsbeitragsrechnungen, 5.2 Auswertung der Teilkosten- und Deckungsbeitragsrechnungen. Formen des Präsenzstudiums - interaktives Lehr- und Lerngespräch - mediengestützte Vorlesung - betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Referate - Fallbearbeitung/Übungen Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Bearbeitung von Fallbeispielen Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 79 Literatur Coenenberg, Adolf G./Fischer Thomas M./Günther, Thomas: Kostenrechnung und Kosten- analyse, Verlag Schaeffer-Poeschel Dreyhaupt, Klaus-Fritz/Placke, Frank: Kosten- und Leistungscontrolling auf der Basis von NKF, Eine Arbeitsanleitung zur Effizienzsteigerung in öffentlichen Verwaltungen, Verlag Kohlhammer Düngen, Hans-Gerd/Zeiler, Wolfgang: Rechnungswesen in der öffentlichen Verwaltung, Verlag Winklers Haberstock, Lothar: Kostenrechnung 1, Erich Schmidt Verlag Klümper, Bernd/Möllers, Heribert/Zimmermann, Ewald: Kommunale Kosten- und Wirt- schaftlichkeitsrechnung, Verlag Bernhard-Witten Wöhe, Günter: Einführung in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Abschnitt 6, Das betriebliche Rechnungswesen, Verlag Vahlen jeweils in der neuesten Auflage Arbeitsaufwand (workload) 42 Stunden Präsenzstudium 32 Stunden Selbststudium 74 Stunden Arbeitsaufwand 56 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 80 Modul 6.5 Rechnungswesen II Teilmodul 6.5.2 Wirtschaftlichkeitsrechnung Kompetenzziele Die Studierenden 1. kennen die Investitionsbegriffe und können die Arten von Investitionen aufzeigen, 2. können einen Überblick über die wesentlichen Methoden der Wirtschaftlichkeitsrechnung geben und die Verfahrensty- pen beschreiben und voneinander abgrenzen, 3. sind in der Lage, die wesentlichen Verfahren der statischen Wirtschaftlichkeitsrechnung zu beschreiben, sie zu verglei- chen und auf Praxisbeispiele von Investitionsentscheidungen anzuwenden sowie die Vor- und Nachteile der Verfahren für die Anwendung zu beurteilen, 4. können ausgewählte Verfahren der dynamischen Wirtschaftlichkeitsrechnung beschreiben, können sie abwägen und Praxisbeispiele von Investitionsentscheidungen analysieren und die Vor- und Nachteile der Verfahren für die Anwen- dung beurteilen. Lehr-/ Lerninhalte 1. Investitionsbegriffe und Investitionsarten, 2. Wirtschaftlichkeitsrechnungen – Methodenüberblick, 3. Statische Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsrechnung, 3.1 Kostenvergleichsrechnung, 3.2 Gewinnvergleichsrechnung, 3.3 Rentabilitätsrechnung, 3.4 Amortisationsrechnung, 4. Dynamische Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsrechnung, 4.1 Kapitalwertmethode, 4.2 Interne Zinsfußmethode, 4.3 Annuitätenmethode. Formen des Präsenzstudiums - interaktives Lehr- und Lerngespräch - mediengestützte Vorlesung - betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Fallbearbeitung/Übungen Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Studium von Rechtsquellen und Rechtsprechung - Bearbeitung von Fallbeispielen Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 81 Literatur Düngen, Hans-Gerd/Zeiler, Wolfgang: Rechnungswesen in der öffentlichen Verwaltung, Verlag Winklers Drosse, Volker: Investition. Repetitorium Wirtschaftswissenschaften – Intensivtraining, Verlag Gabler Homann, Klaus: Kommunales Rechnungswesen, Buchführung, Kostenrechnung und Wirt- schaftlichkeitsrechnung, Verlag Gabler Klümper, Bernd /Möllers, Heribert /Zimmermann, Ewald: Kommunale Kosten- und Wirt- schaftlichkeitsrechnung, Verlag Bernhard-Witten Reichardt, Jacqueline: Wirtschaftlichkeitsrechnung in der öffentlichen Verwaltung, Verlag Boorberg Wöhe, Günter: Einführung in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Verlag Vahlen jeweils in der neuesten Auflage Arbeitsaufwand (workload) 24 Stunden Präsenzstudium 22 Stunden Selbststudium 46 Stunden Arbeitsaufwand 32 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 82 Modulgruppe 7 Wahlpflichtmodule Kompetenzziele Die Studierenden erlangen eine weitere Spezialisierung in ausgesuchten Handlungsfeldern der öffentlichen Verwaltung sowie eine Vertiefung der bisher erworbenen Qualifikationen in den rechtlichen, ökonomischen und sozialwissenschaftlichen Grundlagen des Verwaltungshandelns, die sie befähigen, die entsprechenden Inhalte kritisch zu würdigen. Zwei Wahlpflichtmodule sind zu wählen, darunter muss mindestens ein Modul aus den Modulen 7.1 bis 7.3 und 7.5 sein. Module 7.1 Bau- und Gewerbeverwaltung 7.2 Leistungsverwaltung 7.3 Umweltverwaltung 7.4 Personalmanagement 7.5 Personalrecht 7.6 Öffentliches Handeln und Wettbewerb 7.7 Rechnungswesen und Finanzmanagement 7.8 Controlling und Steuerung 7.9 Qualitätsmanagement 7.10 Organisationspsychologie und -soziologie 7.11 Hilfeplanung und Fallmanagement 7.12 Kommunale Selbstverwaltung 7.13 Prüfung des Verwaltungshandelns 7.14 Informationsverarbeitung Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 83 Modul 7.1 Bau- und Gewerbeverwaltung Modulkoordination Herr Prof. Dr. Hendrik Schoen Kategorie Wahlpflichtmodul Credits 4 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Kompetenzziele Die Studierenden können das Bau- und Gewerberecht als Instrument der Ordnungsverwaltung einordnen, können die Ein- griffsvoraussetzungen bewerten und wenden die Handlungsalternativen Ziel gerichtet ein. zugehörige Teilmodule 7.1.1 Bauverwaltung 7.1.2 Gewerbeverwaltung Dauer und Häufigkeit des Angebots Das Modul findet im Studienabschnitt S4 statt und wird jährlich angeboten. Vgl. dazu die Modulübersicht Art und Umfang des Leis- tungsnachweises Klausur (180 Minuten, dezentral) oder Hausarbeit oder Referat oder Fachgespräch Welcher Leistungsnachweis gefordert wird, bestimmen die Lehrenden für jeden Kurs ein- heitlich. Arbeitsaufwand (workload) 48 Stunden Präsenzstudium 72 Stunden Selbststudium 120 Stunden Arbeitsaufwand 64 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 84 Modul 7.1 Bau- und Gewerbeverwaltung Teilmodul 7.1.1 Bauverwaltung Kompetenzziele Die Studierenden 1. kennen die bedeutsamen Rechtsgrundlagen im Planungs- und Bauordnungsrecht, 2. wenden die baurechtlichen Vorschriften auf konkrete Planungsvorhaben an und können die Zulässigkeit einzelner Bau- vorhaben beurteilen, 3. können die Eingriffsmöglichkeiten bei illegalen Bauwerken und deren Nutzung darstellen, 4. können die Verbindungen zum Europarecht, Umweltrecht und Allgemeinen Ordnungsrecht berücksichtigen, 5. können auf die Einhaltung der Grundregeln zur Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung achten, 6. beherrschen das Baugenehmigungsverfahren. Lehr-/ Lerninhalte 1. Raumordnung, Landesplanung, Fachplanung, 2. Bauleitplanung als Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde unter Beachtung der Planungsgrundsätze, Flächennut- zungsplan, Bebauungsplan, 3. Bauüberwachung, Bauordnungsverfügungen, Ordnungswidrigkeiten, Nachbarschutz, 4. Europarecht, Umweltrecht, Allgemeinen Ordnungsrecht in Bezug auf die Bauverwaltung, 5. Umweltschützende Belange - insbesondere Bodenschutzklausel, Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrecht, Eingriffs- regelung und Ausgleich, Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltbericht, 6. Bauaufsichtsbehörden und die am Bau Beteiligten, Zulässigkeit von Bauvorhaben in planungs- und bauordnungsrechtli- cher Sicht. Formen des Präsenzstudiums - interaktives Lehr- und Lerngespräch - betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Referate - Fallbearbeitung/Übungen Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Studium von Rechtsquellen und Rechtsprechung - Bearbeitung von Fallbeispielen - angeleitete Internetrecherche Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 85 Literatur Stollmann, Frank: Öffentliches Baurecht, Verlag C.H. Beck Rabe, Klaus/Heintz, Detlef: Bau- und Planungsrecht, Verlag Kohlhammer Muckel, Stefan: Öffentliches Baurecht, Verlag C.H. Beck Finkelnburg, Klaus/Ortloff, Michael/Kment, Martin: Öffentliches Baurecht, Band 1, Baupla- nungsrecht, Verlag C.H. Beck jeweils in der neuesten Auflage Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 86 Modul 7.1 Bau- und Gewerbeverwaltung Teilmodul 7.1.2 Gewerbeverwaltung Kompetenzziele Die Studierenden 1. können zwischen den Begriffen des Gewerbes, des Gewebetreibenden und dem Grundsatz der Gewerbefreiheit unter- scheiden, 2. kennen das stehende Gewerbe, das Reisegewerbe sowie Messen, Ausstellungen und Märkte, 3. kennen die Voraussetzungen für eine gaststättenrechtlichen Erlaubnis, 4. wenden die gewerbe- und gaststättenrechtlichen Vorschriften auf konkrete Einzelfälle an und können die Verbindungen zum öffentlichen Baurecht, Umweltrecht und Allgemeinen Ordnungsrecht herstellen. Lehr-/ Lerninhalte 1. Begriff des Gewerbes, des Gewerbetreibenden, Grundsatz der Gewerbefreiheit, 2. Stehendes Gewerbe, Reisegewerbe, Messen, Ausstellungen, Märkte, 3. Voraussetzungen für eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, 4. Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Aufhebung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis. Formen des Präsenzstudiums - interaktives Lehr- und Lerngespräch - betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Referate - Fallbearbeitung/Übungen Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Studium von Rechtsquellen und Rechtsprechung - Bearbeitung von Fallbeispielen - angeleitete Internetrecherche Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Stober, Rolf: Allgemeines Wirtschaftsverwaltungsrecht, Verlag Kohlhammer Stober, Rolf: Besonderes Wirtschaftsverwaltungsrecht, Verlag Kohlhammer Frotscher, Werner: Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Verlag C.H. Beck Kluth, Winfried: Wirtschaftsverwaltungsrecht, Verlag C.H. Beck jeweils in der neuesten Auflage Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 87 Modul 7.2 Leistungsverwaltung Modulkoordination Herr ROAR Michael Grosse Kategorie Wahlpflichtmodul Credits 4 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Dauer und Häufigkeit des Angebots Das Modul findet im Studienabschnitt S 4 statt und wird jährlich angeboten. Vgl. dazu die Modulübersicht zugehörige Teilmodule keine Kompetenzziele Die Studierenden 1. können die Sondervorschriften des SGB II und des SGB XII zur Erstattung und zum Ersatz erbrachter Leistungen be- schreiben sowie unterscheiden und schwierige Sachverhalte gutachtlich lösen, 2. sind in der Lage, die Anspruchsübergänge und Erstattungsansprüche nach dem SGB II, SGB XII und solche nach dem SGB X darzustellen, die für das SGB II und das SGB XII von Bedeutung sind und schwierige Sachverhalte gutachtlich zu lö- sen, 3. können die Sanktionsregeln nach dem SGB II und dem SGB XII beschreiben und ausgewählte Sachverhalte gutachtlich lösen, 4. sind in der Lage, die Mitwirkungspflichten zu erläutern und ausgewählte Sachverhalte gutachtlich zu lösen und 5. die Regelungen zum Schutz der Sozialdaten aufzuzeigen. Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 88 Lehr-/ Lerninhalte 1. Vertiefung der Sondervorschriften des SGB II und des SGB XII zur Erstattung und zum Ersatz erbrachter Leistungen (§§ 34, 35 SGB II; §§ 102 ff. SGB XII) und deren Abgrenzung zum SGB X, 2. Anspruchsübergänge und Erstattungsansprüche nach dem SGB II, SGB XII und solche nach dem SGB X, die für das SGB II und das SGB XII von Bedeutung sind, 3. Sanktionen nach dem SGB II und dem SGB XII, 4. Mitwirkungspflichten, 5. Schutz der Sozialdaten. Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Grosse, Michael/Gunkel, Alfons/ Kulle, Thomas/Weber, Dirk: SGB II und SGB XII für Studi- um und Praxis Band 1 und Band 2, Verlag Bernhardt-Witten Grosse, Michael/Gunkel, Alfons: Praktische Fälle aus dem Sozialrecht, Verlag Bernhardt- Witten Fichte, Wolfgang/Plagemann, Hermann/Waschull, Dirk: Sozialverfahrensrecht, Nomos Verlagsgesellschaft Münder, Johannes (Hrsg.): Sozialgesetzbuch II, Lehr- und Praxiskommentar, Nomos Ver- lagsgesellschaft Münder, Johannes u. a.: Sozialgesetzbuch XII, Lehr- und Praxiskommentar, Nomos Verlags- gesellschaft Krahmer, Utz: Sozialgesetzbuch I, Lehr- und Praxiskommentar, Nomos Verlagsgesellschaft jeweils in der neuesten Auflage Art und Umfang des Leistungs- nachweises Klausur (180 Minuten, dezentral) oder Hausarbeit oder Referat oder Fachgespräch Welcher Leistungsnachweis gefordert wird, bestimmen die Lehrenden für jeden Kurs ein- heitlich. Arbeitsaufwand (workload) 48 Stunden Präsenzstudium 72 Stunden Selbststudium 120 Stunden Arbeitsaufwand 64 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 89 Modul 7.3 Umweltverwaltung Modulkoordination Herr Prof. Dr. Marc Röckinghausen / Herr Prof. Dr. Hendrik Schoen Kategorie Wahlpflichtmodul Credits 4 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Kompetenzziele Die Studierenden kennen die Bedeutung des Umweltschutzes und können umweltpolitische Entscheidungen beurteilen. Sie sind in der Lage, die im Allgemeinen Umweltrecht erworbenen Kenntnisse in einzelnen Gebieten des Besonderen Umwelt- rechtes anzuwenden. zugehörige Teilmodule 7.3.1 Umweltpolitik 7.3.2 Allgemeines Umweltrecht 7.3.3 Besonderes Umweltrecht Dauer und Häufigkeit des Angebots Das Modul findet im Studienabschnitt S4 statt und wird jährlich angeboten. vgl. dazu die Modulübersicht Art und Umfang des Leis- tungsnachweises Klausur (180 Minuten, dezentral) oder Hausarbeit oder Referat oder Fachgespräch Welcher Leistungsnachweis gefordert wird, bestimmt die/ der Lehrende für jeden Kurs einheitlich. Arbeitsaufwand (workload) 48 Stunden Präsenzstudium 72 Stunden Selbststudium 120 Stunden Arbeitsaufwand 64 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 90 Modul 7.3 Umweltverwaltung Teilmodul 7.3.1 Umweltpolitik Kompetenzziele Die Studierenden 1. können die überragende Bedeutung der natürlichen Lebensgrundlagen in der Gegenwart und für künftige Generationen auch unter ethischen Gesichtspunkten einschätzen, 2. können konkrete Sachverhalte hinsichtlich ihres Gefährdungspotentials für die Umwelt summarisch beurteilen, 3. kennen die verschiedenen Akteure im Bereich der Umweltpolitik und analysieren und bewerten die jeweiligen Interes- sen dieser Akteure, 4. kennen die politischen und rechtlichen Steuerungsprobleme, die aus den gegenläufigen Interessen resultieren. Lehr-/ Lerninhalte 1. Umweltschutz als politisches und ethisches Ziel, 2. Umwelt, Umweltgefahren und Umweltschäden, 3. Widerstreitende ökonomische Interessen, 4. Instrumente des Umweltschutzes und Steuerungsdefizite. Formen des Präsenzstudiums - interaktives Lehr- und Lerngespräch - mediengestützte Vorlesung - betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Moderierte Diskussion - Referate - Fallbearbeitung/Übungen Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Bearbeitung von Fallbeispielen Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 91 Literatur Erbguth, Wilfried / Schlacke, Sabine: Umweltrecht, Nomos Verlagsgesellschaft Kloepfer, Michael: Umweltrecht, Verlag C.H. Beck Koch, Hans-Joachim (Hrsg.): Umweltrecht, Carl Heymanns Verlag Peters, Heinz-Joachim: Umweltrecht, Kohlhammer Verlag Schmidt, Reiner / Kahl, Wolfgang: Umweltrecht, Verlag C.H. Beck Storm, Peter-Christoph: Umweltrecht, Deutscher Taschenbuch Verlag jeweils in der neuesten Auflage Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 92 Modul 7.3 Umweltverwaltung Teilmodul 7.3.2 Allgemeines Umweltrecht Kompetenzziele Die Studierenden 1. können die Quellen des Umweltrechts einschl. E-UGB aufzeigen und 2. die Grundprinzipien des Umweltrechts erläutern, 3. kennen die wesentlichen Handlungsinstrumente des Planungsrechts und der direkten Verhaltenssteuerung, 4. kennen die Verwaltungsorganisation im Umweltrecht, 5. beherrschen die Grundzüge des Umgangs mit Rechtsbehelfen gegen umweltrechtliche Entscheidungen. Lehr-/ Lerninhalte 1. Internationale und nationale Quellen des Umweltrechts, 2. Nachhaltigkeit, Vorsorge-, Verursacher- und Kooperationsprinzip als Grundprinzipien des Umweltrechts, 3. Steuerungsinstrumente im Umweltrecht, 4. Verwaltungsorganisation im Umweltrecht, 5. Rechtsschutz im Umweltrecht. Formen des Präsenzstudiums - interaktives Lehr- und Lerngespräch - mediengestützte Vorlesung - betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Moderierte Diskussion - Referate - Fallbearbeitung/Übungen Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Bearbeitung von Fallbeispielen - Studium von Rechtsquellen und Rechtsprechung Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 93 Literatur Erbguth, Wilfried / Schlacke, Sabine: Umweltrecht, Nomos Verlagsgesellschaft Kloepfer, Michael: Umweltrecht, Verlag C.H. Beck Koch, Hans-Joachim (Hrsg.): Umweltrecht, Carl Heymanns Verlag Peters, Heinz-Joachim: Umweltrecht, Kohlhammer Verlag Schmidt, Reiner / Kahl, Wolfgang: Umweltrecht, Verlag C.H. Beck Storm, Peter-Christoph: Umweltrecht, Deutscher Taschenbuch Verlag jeweils in der neuesten Auflage Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 94 Modul 7.3 Umweltverwaltung Teilmodul 7.3.3 Besonderes Umweltrecht Kompetenzziele Die Studierenden 1. können die aus dem allgemeinen Umweltrecht bekannten Handlungsinstrumente im Bereich des Immissionsschutzes und des Naturschutzes und der Landschaftspflege und eines weiteren Gebietes des Besonderen Umweltrechtes in pra- xisgerechte Entscheidungen umsetzen, 2. sind in der Lage, sich selbstständig und kurzfristig - auf Grundlage der Kenntnisse des Allgemeinen Umweltrechts und der Erfahrungen in den vertieften Bereichen des Besonderen Umweltrechts - weitere Gebiete des Besonderen Umwelt- rechts in der Praxis zu erschließen. Lehr-/ Lerninhalte 1. Immissionsschutz und Naturschutz und Landschaftspflege und Gewässerschutz oder Kreislaufwirtschaft und Abfallbe- seitigung oder Bodenschutz und Altlasten, 2. Überblick über weitere Materien des Besonderen Umweltrechts. Formen des Präsenzstudiums - interaktives Lehr- und Lerngespräch - mediengestützte Vorlesung - betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Moderierte Diskussion - Referate - Fallbearbeitung/Übungen Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Bearbeitung von Fallbeispielen - Studium von Rechtsquellen und Rechtsprechung Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Erbguth, Wilfried / Schlacke, Sabine: Umweltrecht, Nomos Verlagsgesellschaft Kloepfer, Michael: Umweltrecht, Verlag C.H. Beck Koch, Hans-Joachim (Hrsg.): Umweltrecht, Carl Heymanns Verlag Peters, Heinz-Joachim: Umweltrecht, Kohlhammer Verlag Schmidt, Reiner / Kahl, Wolfgang: Umweltrecht, Verlag C.H. Beck Storm, Peter-Christoph: Umweltrecht, Deutscher Taschenbuch Verlag jeweils in der neuesten Auflage Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 95 Modul 7.4 Personalmanagement Modulkoordination Herr Prof. Dr. Andreas Gourmelon Kategorie Wahlpflichtmodul Credits 4 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Dauer und Häufigkeit des Angebots Das Modul findet im Studienabschnitt S 4 statt und wird jährlich angeboten. Vgl. dazu die Modulübersicht zugehörige Teilmodule keine Kompetenzziele Die Studierenden 1. können ausgewählte aktuelle Entwicklungen und Trends in verschiedenen Bereichen des Personalmanagements erläu- tern, 2. sind in der Lage, neue Modelle und Regelungen für den öffentlichen Sektor auf die praktische Arbeit im Personalwesen anzuwenden und deren Nutzen zu beurteilen, 3. können berufspraktische Probleme im Personalmanagement bewerten und sie konstruktiv unter Berücksichtigung von spezifischen Regelungen lösen. Lehr-/ Lerninhalte 1. Vertiefende Charakterisierung der Funktionen des Personalmanagements. 2. Neue Modelle und Regelungen im Personalmanagement des öffentlichen Sektors. 2.1 Personalpolitik und –planung: z. B. demografische Entwicklungen und deren Auswirkungen auf das Personalmanagement; diversity management; Zusammenarbeit mit dem Personalrat, der Gleichstellungsbeauftragten, 2.2 Recruiting / Personalauswahl: z. B. traditionelle Ansätze des Recruiting sowie Einsatz neuer Medien; Auswirkungen des AGG sowie der DIN 33430; Besonderheiten bei der Auswahl interner, verbeamteter Bewerber/innen; Funktionsweise eignungsdiagnostischer, auch DV-gestützter Verfahren, 2.3 Personalführung /-einsatz: z. B. Vor- und Nachteile diverser Führungsinstrumente wie Zielvorgaben, Zielvereinbarungen, Mitarbeiter-Jahres-Gespräche; Mitarbeiterbefragungen; Vereinbarkeit von Familie und Beruf, 2.4 Personalvergütung: z. B. Entlohnungssysteme und deren Wirkungen, 2.5 Personalentwicklung: z. B. Potenzialanalysen; Evaluation von Fortbildungsmaßnahmen; PE von älteren Beschäftigten, Innovationsmanagement, 2.6 Personalbeurteilung: z. B. dienst-/ arbeitsrechtliche sowie psychologischen Grundlagen; Formen der Beurteilung; Qualifizierung für Personalbeurteilung, 2.7 Personalfreistellung: z. B. Optimierung der beruflichen Flexibilität; Trennungsprozessgestaltung; Implementierung von Jobbörsen, 2.8 Anwendung von neuen Modellen in ausgewählten Fallstudien, 3. Berufspraktische Probleme im Personalmanagement. Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 96 Formen des Präsenzstudiums - interaktives Lehr- und Lerngespräch - mediengestützte Vorlesung - betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Referate - Fallbearbeitung/Übungen Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Bearbeitung von Fallbeispielen - betreutes E-Learning - angeleitete Internetrecherche Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Bröckermann, Reiner: Personalwirtschaft, Lehr- und Übungsbuch für Human Resource Ma- nagement, Verlag Schäffer-Poeschel Dulisch, Frank: Lernprogramm Personalbeurteilung, verfügbar unter www.personalbeurteilung.de/studium Gourmelon, Andreas/Kirbach, Christine/Etzel, Stefan: Personalauswahl im öffentlichen Sek- tor, Nomos Verlagsgesellschaft Holtbrügge, Dirk: Personalmanagement, Verlag Springer Rau, Thomas: Betriebswirtschaftslehre für Städte und Gemeinden, Verlag Vahlen jeweils in der neuesten Auflage Art und Umfang des Leis- tungsnachweises Klausur (180 Minuten, dezentral) oder Hausarbeit oder Referat oder Fachgespräch Welcher Leistungsnachweis gefordert wird, bestimmen die Lehrenden für jeden Kurs einheit- lich. Arbeitsaufwand (workload) 48 Stunden Präsenzstudium 72 Stunden Selbststudium 120 Stunden Arbeitsaufwand 64 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 97 Modul 7.5 Personalrecht Modulkoordination Herr Prof. Dr. Christof Muthers Kategorie Wahlpflichtmodul Credits 4 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Dauer und Häufigkeit des Angebots Das Modul findet im Studienabschnitt S 4 statt und wird jährlich angeboten. Vgl. dazu die Modulübersicht zugehörige Teilmodule keine Kompetenzziele Die Studierenden 1. können den Status quo sowie aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Arbeits- und Beamtenrechts erläutern, 2. sind in der Lage, die einschlägigen Vorschriften des Arbeits- und Beamtenrechts unter besonderer Berücksichtigung des öffentlichen Sektors anzuwenden, schwierige Fallsituationen zu lösen und die Auswirkungen rechtlicher Änderungen zu beurteilen. Lehr-/ Lerninhalte 1. Vertiefende der im bisherigen Studienverlauf erworbenen Kenntnisse auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts (Arbeits- und Beamtenrecht)unter Berücksichtigung aktueller Änderungen und aktueller Rechtsprechung, 2. Fallbearbeitungen zu schwierigen, praxisbezogenen Situationen. Formen des Präsenzstudiums - interaktives Lehr- und Lerngespräch - mediengestützte Vorlesung - betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Referate - Fallbearbeitung/Übungen Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Bearbeitung von Fallbeispielen - betreutes E-Learning - angeleitete Internetrecherche Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 98 Literatur Auerbach, Christina: Beamtenstatusgesetz, Verlag Luchterhand Brox, Hans, fortgeführt von Rüthers, Bernd/Henssler, Martin: Arbeitsrecht, Verlag Kohl- hammer Gunkel, Alfons/Pilz, Bernd E.: Beamtenrecht in Nordrhein-Westfalen, Verlag Bernhardt Preis, Ulrich Arbeitsrecht, Otto Schmidt Verlag Reich, Andreas: Beamtenstatusgesetz, Verlag C.H. Beck Schaub, Günter: Arbeitsrechts-Handbuch, Verlag C.H. Beck Schnellenbach, Helmut: Beamtenrecht in der Praxis, Verlag C.H. Beck Wichmann, Manfred/Langer, Karl-Ulrich: Öffentliches Dienstrecht, Deutscher Gemeindeverlag Zöllner, Wolfgang/Loritz, Karl-Georg/Hergenröder, Curt Wolfgang: Arbeitsrecht, Verlag C.H. Beck jeweils in der neuesten Auflage Art und Umfang des Leis- tungsnachweises Klausur (180 Minuten, dezentral) oder Hausarbeit oder Referat oder Fachgespräch Welcher Leistungsnachweis gefordert wird, bestimmen die Lehrenden für jeden Kurs ein- heitlich. Arbeitsaufwand (workload) 48 Stunden Präsenzstudium 72 Stunden Selbststudium 120 Stunden Arbeitsaufwand 64 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 99 Modul 7.6 Öffentliches Handeln und Wettbewerb Modulkoordination Herr Prof. Dr. Matthias Einmahl / Frau Prof.’in Dr. Brigitte von Rüden-Kampmann Kategorie Wahlpflichtmodul Credits 4 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Kompetenzziele Die Studierenden kennen die Rolle des Staates als Teilnehmer und Gestalter des Wirtschaftsgeschehens und bewerten dieses einerseits unter rechtlichen Aspekten und andererseits unter wirtschaftlichen Fragestellungen. zugehörige Teilmodule 7.6.1 Der Staat als Teilnehmer am Wirtschaftsgeschehen – Rechtliche Aspekte 7.6.2 Der Staat als Teilnehmer und Gestalter des Wirtschaftsgeschehens – wirtschaftliche Fragestellungen Dauer und Häufigkeit des Angebots Das Modul findet im Studienabschnitt S4 statt und wird jährlich angeboten. vgl. dazu die Modulübersicht Art und Umfang des Leis- tungsnachweises Klausur (180 Minuten, dezentral) oder Hausarbeit oder Referat oder Fachgespräch Welcher Leistungsnachweis gefordert wird, bestimmen die Lehrenden für jeden Kurs ein- heitlich. Arbeitsaufwand (workload) 48 Stunden Präsenzstudium 72 Stunden Selbststudium 120 Stunden Arbeitsaufwand 64 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 100 Modul 7.6 Öffentliches Handeln und Wettbewerb Teilmodul 7.6.1 Der Staat als Teilnehmer am Wirtschaftsgeschehen – Rechtliche Aspekte Kompetenzziele Die Studierenden 1. können die wichtigen rechtlichen Regeln zur Zulässigkeit einer wirtschaftlichen Betätigung des Staates anwenden, 2. sind in der Lage, die wichtigen Regeln zu den Organisationsformen einer wirtschaftlichen Betätigung des Staates anzu- wenden, - öffentlich-rechtliche Organisationsformen, - privatrechtliche Organisationsformen, - Wechsel der Organisationsform, 3. können die wichtigen Grundsätze zu vertraglichen Beziehungen einschließlich des Vergaberechts zwischen Staat und Wirtschaft erläutern. Lehr-/ Lerninhalte 1. Landesrechtliche Voraussetzungen (§§ 107 GO, 14a LOG)und sonstige Vorgaben, materielle Privatisierung, 2. Organisationsformen und deren Wechsel, 2.1 Regiebetrieb, Eigenbetrieb/Landesbetrieb, Anstalt öffentlichen Rechts, Zweckverband, 2.2 GmbH, Aktiengesellschaft, Konzernbildung, 2.3 formelle Privatisierung und (Re-)Verstaatlichung, 3. Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Public Private Partnership, Rahmenverträge, Vergaberecht. Formen des Präsenzstudiums - interaktives Lehr- und Lerngespräch - betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Moderierte Diskussion - Fallbearbeitung/Übungen Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche /-studium - Studium von Rechtsquellen und Rechtsprechung - Bearbeitung von Fallbeispielen Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Cronauge, Ulrich/Westermann, Georg: Kommunale Unternehmen, Erich Schmidt Verlag Hertwig, Stefan: Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe, Verlag C.H. Beck Hofmann, Harald/Theisen, Rolf-Dieter/Bätge, Frank: Kommunalrecht in Nordrhein- Westfalen, Verlag Bernhardt-Witten jeweils in der neuesten Auflage Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 101 Modul 7.6 Öffentliches Handeln und Wettbewerb Teilmodul 7.6.2 Der Staat als Teilnehmer und Gestalter des Wirtschaftsgeschehens – wirtschaftliche Fragestellungen Kompetenzziele Die Studierenden 1. verfügen über praxisorientierte Kenntnisse über Rahmenbedingungen, Rahmensetzungen und Auswirkungen staatlicher Entscheidungen und staatlicher wirtschaftlicher Betätigung innerhalb der Marktwirtschaft, 2. können die Bedeutung wettbewerblicher Regelungen verstehen und können begründen, inwieweit der Staat zur Erhal- tung des Wettbewerbs beiträgt; sie verstehen, dass der Staat als Teilnehmer am (europäischen) Wirtschaftsgeschehen seinerseits (binnen-) marktkonform agieren muss, 3. erkennen die Grenzen wirtschaftlicher Betätigung des Staates durch die Verknüpfung der ökonomisch und rechtlich begründeten Wettbewerbsregeln und können die Bedeutung dieser Verknüpfung für die praktische Arbeit einordnen und können auf dieser Basis praxisbezogene Fälle unter Effizienzgesichtspunkten bearbeiten. Lehr-/ Lerninhalte 1. Wettbewerbliche Rahmenbedingungen, Rahmensetzungen und Marktkonformität staatlichen Handels mit Bezug zum Vergaberecht, 2. wirtschaftliche Aspekte von Wahl und Wechsel der Organisationsform, 3. vertragliche Beziehungen und Kooperationsformen unter Effizienzgesichtspunkten. Formen des Präsenzstudiums - interaktives Lehr- und Lerngespräch - betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Fallbearbeitung/Übungen - Referate Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Bearbeitung von Fallbeispielen Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Fritsch, Michael/Wein, Thomas/Ewers, Hans-Jürgen: Marktversagen und Wirtschaftspoli- tik, Verlag Vahlen Gatzke, Nicolas: Public Private Partnerships und öffentliche Verschuldung: PPP-Modelle im Licht deutscher und europäischer Verschuldungsregeln und ihre Transparenz in den öffent- lichen Haushalten, Verlag Lang Moser, Theodor: Die ökonomischen Grundlagen der Wettbewerbspolitik, VDM Verlag Pfnür, Andreas/Schöbener, Henning/Schetter, Christoph: Risikomanagement bei Public Private Partnerships, Verlag Springer Schmidt, Jürgen: Wirtschaftlichkeit in der öffentlichen Verwaltung, Erich Schmidt Verlag jeweils in der neuesten Auflage Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 102 Modul 7.7 Rechnungswesen und Finanzmanagement Modulkoordination Frau Prof.‘in Dr. Brigitte von Rüden-Kampmann / Frau Prof.‘in Dr. Iris Wiesner Kategorie Wahlpflichtmodul Credits 4 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Kompetenzziele Die Studierenden − können Komponenten und Instrumente des Rechnungssystems der öffentlichen Verwaltung und deren Anwendungsbe- reiche darstellen, − wenden Kennzahlen und Analyseverfahren im internen und externen Rechnungswesen der Verwaltung an und − sind in der Lage, fallbezogen Problemstellungen des Haushalts- und Budgetmanagements zu lösen. Die Teilmodule sind Komponenten des Rechnungssystems der öffentlichen Verwaltung. Auf Grundlage einer gemeinsamen Ausgangsdatenbasis können die Studierenden finanzielle Fragestellungen aus den Bereichen Haushaltsplanung, Haushalts- ausführung und Rechnungslegung sowie des internen Rechnungswesens praxisbezogen lösen. zugehörige Teilmodule 7.6.1 Externes Rechnungswesen und Finanzmanagement 7.6.2 Internes Rechnungswesen Dauer und Häufigkeit des Angebots Das Modul findet im Studienabschnitt S4 statt und wird jährlich angeboten. Vgl. dazu die Modulübersicht Art und Umfang des Leis- tungsnachweises Klausur (180 Minuten, dezentral) oder Hausarbeit oder Referat oder Fachgespräch Welcher Leistungsnachweis gefordert wird, bestimmen die Lehrenden für jeden Kurs ein- heitlich. Arbeitsaufwand (workload) 48 Stunden Präsenzstudium 72 Stunden Selbststudium 120 Stunden Arbeitsaufwand 64 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 103 Modul 7.7 Rechnungswesen und Finanzmanagement Teilmodul 7.7.1 Externes Rechnungswesen und Finanzmanagement Kompetenzziele Die Studierenden 1. können Kennzahlensets zur Jahresabschlussanalyse anwenden, 2. sind in der Lage, die Grundzüge der Aufstellung eines Gesamtabschlusses, der die verselbständigten Aufgabenbereiche und die Beteiligungen mit einbezieht, zu erfassen, 3. können aktuelle Themen mit Bezug auf die Praxis bzw. mit Bezug auf die notwendige theoretische fachliche Vertiefung erörtern und 4. (EDV-gestützt) Praxisbeispiele und Probleme der Haushaltsplanung und –ausführung lösen. Lehr-/ Lerninhalte 1. Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 1.1 Bilanz und Bilanzanalyse, 1.2 Erfolgsrechnung und Erfolgsanalyse, 1.3 Besonderheiten und Grenzen der Jahresabschlussanalyse im öffentlichen Bereich, 2. Einbeziehen von verselbständigten Einheiten und Gesamtabschluss im öffentlichen Bereich, 2.1 Bedeutung des Gesamtabschlusses, 2.2 Konsolidierungskreis und –methoden, 3. aktuelle Themen, 4. Bearbeitung (EDV-gestützter) Praxisbeispiele und Fallstudien zur Haushaltsplanung und Verbuchung von Geschäftsvor- fällen. Formen des Präsenzstudiums - Vorlesung mit Übungsanteil - Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation und/oder - Arbeit in Lerngruppen mit direkter Betreuung vor Ort durch den Dozenten und/oder - Ergebnisdarstellung Formen des Selbststudiums − Studium der einschlägigen Fachliteratur, − Bearbeitung ausgewählter Problemstellungen und Fallbeispiele zur Anwendung und Vertiefung des Stoffes in Arbeitsgruppen bzw. als Einzelerarbeitung Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 104 Literatur Bernhardt, Horst/Mutschler, Klaus/Stockel-Veltmann, Christoph: Kommunales Finanzma- nagement NRW, Verlag Bernhardt-Witten Fudalla, Mark/Tölle, Martin/Wöste, Christian/zur Mühlen, Manfred: Bilanzierung und Jahresabschluss in der Kommunalverwaltung: Grundsätze für das "Neue Kommunale Fi- nanzmanagement" (NKF), Erich Schmidt Verlag Fudalla, Mark/Schwarting, Gunnar.: Der Rechenschaftsbericht in der kommunalen Doppik: Grundlagen, Funktion, Aufbau, Erich Schmidt-Verlag Marettek, Christian/Hellenbrand, Andreas/Detemple, Peter: Kommunale Haushalte richtig gestalten, Verlag Haufe Strumann, Paul: Kommunales Finanzmanagement – Teile 1 bis 3, Eigenverlag jeweils in der neuesten Auflage Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 105 Modul 7.7 Rechnungswesen und Finanzmanagement Teilmodul 7.7.1 Internes Rechnungswesen Kompetenzziele Die Studierenden 1. können ihre Kenntnisse über Aufbau, Methoden und Instrumente des internen Rechnungswesens im öffentlichen Be- reich mit Bezug auf die Praxis anwenden, 2. kennen die Grundzüge der Plankostenrechnung und des Kostenmanagements, 3. können ausgewählte Fragestellungen der Wirtschaftlichkeitsrechnung im öffentlichen Bereich bearbeiten und 4. sind in der Lage, aktuelle Fälle und Themen mit Bezug auf die Praxis zu erörtern. Lehr-/ Lerninhalte 1. Erweiterte Fragestellungen der Kosten- und Leistungsrechnung, 1.1 Kostenrechnung auf Grundlage der Erfolgsrechnung, 1.2 Gebührenkalkulation, 1.3 Teilkostenrechnung zur Lösung spezieller Entscheidungsprobleme, 2. Plankostenrechnung und Kostenmanagement, 2.1 Fixkostenmanagement, 2.2 Elemente der Plankostenrechnung, 3. Ausgewählte Fragen der Wirtschaftlichkeitsrechnung in der öffentlichen Verwaltung, 3.1 ausgewählte Verfahren der statischen und dynamischen Wirtschaftlichkeitsrechnung und Anwendung auf praxisbezogene Fallbeispiele von Investitionsentscheidungen; 3.2 ausgewählte Fragen der Finanzierung, 4. aktuelle Themen. Formen des Präsenzstudiums - Vorlesung mit Übungsanteil - Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation und/ der - Arbeit in Lerngruppen mit direkter Betreuung vor Ort durch den Dozenten und/oder - Ergebnisdarstellung aus Arbeitsgruppen- / Einzelerarbeitungen Formen des Selbststudiums − Studium der einschlägigen Fachliteratur, − Bearbeitung ausgewählter Problemstellungen und Fallbeispiele zur Anwendung und Vertiefung des Stoffes in Arbeitsgruppen bzw. als Einzelerarbeitung Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 106 Literatur Bals, Hansjürgen: Neues kommunales Finanz- und Produktmanagement, Verlag Jehle Däumler, Klaus-Dieter, Grabe, Jürgen: Kostenrechnung 3 - Plankostenrechnung und Kos- tenmanagement, NWB Meurer, Erik/Stephan, Günter: Rechnungswesen und Controlling in der öffentlichen Ver- waltung: Grundlagen, Beispiele und Erfahrungsberichte für die Verwaltungspraxis, Verlag Haufe Schauer, Reinbert: Rechnungswesen für Nonprofit-Organisationen, Verlag Haupt jeweils in der neuesten Auflage Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 107 Modul 7.8 Controlling und Steuerung Modulkoordination Herr Prof. Dr. Franz-Willy Odenthal Kategorie Wahlpflichtmodul Credits 4 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Kompetenzziele Die Studierenden lernen die grundsätzliche Bedeutung des Controllings kennen sowie dessen Einbindungsmöglichkeiten in die öffentliche Verwaltung. Sie können die Stellung und Aufgaben des Controllers von denen des Managers/Behördenleiters abgrenzen. Sie kennen die wichtigsten operativen und strategischen Instrumente, können sie bewerten und deren Anwen- dungsrelevanz für die öffentliche Verwaltung begründet darlegen. Die Studierenden sind in der Lage, Informationen aus verschiedenen Bereichen der Verwaltung zielorientiert zu sammeln, zusammenzustellen, auszuwerten und in einem adäqua- ten Berichtswesen aufzubereiten. Sie kennen verschiedene Kennzahlen aus dem Bereich des Controllings und wenden diese auf die Verwaltung an. Sie können eine Einschätzung hinsichtlich der Vor- und Nachteile der verwendeten Kennzahlen vor- nehmen und sind in der Lage ein Kennzahlenmix im Sinnen einer Balanced Score Card zu erstellen. zugehörige Teilmodule 7.8.1 Controlling und Analyseinstrumente 7.8.2 Controlling und Berichtssystem Dauer und Häufigkeit des Angebots Das Modul findet im Studienabschnitt S4 statt und wird jährlich angeboten. Vgl. dazu die Modulübersicht Art und Umfang des Leis- tungsnachweises Klausur (180 Minuten, dezentral) oder Hausarbeit oder Referat oder Fachgespräch Welcher Leistungsnachweis gefordert wird, bestimmen die Lehrenden für jeden Kurs ein- heitlich. Arbeitsaufwand (workload) 48 Stunden Präsenzstudium 72 Stunden Selbststudium 120 Stunden Arbeitsaufwand 64 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 108 Modul 7.8 Controlling und Steuerung Teilmodul 7.8.1 Controlling und Analyseinstrumente Kompetenzziele Die Studierenden 1. kennen den Begriff und die Zielsetzungen des Controllings und können die organisatorische und personelle Einbindung des Controllings in die gesamte Verwaltungsorganisation darstellen, 2. können den Zusammenhang zwischen Controlling und Steuerung darlegen und erörtern und ihn anhand ausgewählter Beispiele praxisorientiert anwenden, 3. sind in der Lage, verschiedene Controllingbereiche voneinander zu unterscheiden und können ausgewählte Teilbereiche des Controllings nennen und diese im Hinblick auf die Anwendung in der öffentlichen Verwaltung bewerten, 4. können das strategische von operativen Controlling abgrenzen, kennen die wichtigsten Instrumente des strategischen und operativen Controllings, können diese im Hinblick auf die Anwendung in der öffentlichen Verwaltung bewerten und auf ausgewählte Instrumente anwenden. Lehr-/ Lerninhalte 1. Grundlagen des Controllings, 1.1 Definition von Controlling, 1.2 Ziele des Controlling, 1.3 Stellung des Controllers innerhalb der Verwaltung, 2. Abgrenzung von Controlling und Steuerung, 2.1 Darstellung der Aufgaben des Controllers, 2.2 Darstellung der Aufgaben des Unternehmensleiters, 2.3 Controlling als Frühwarnsystem, 2.4 Regelkreis und Steuerung, 3. Einsatzbereiche des Controllings, 4. Strategisches und operatives Controlling, 4.1 Unterscheidungsmerkmale des strategischen und operativen Controllings, 4.2 Instrumente des strategischen Controllings, 4.3 Instrumente des operativen Controlling, 4.4 Anwendungsbeispiele. Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 109 Formen des Präsenzstudiums - interaktives Lehr- und Lerngespräch - mediengestützte Vorlesung - Fallbearbeitung/Übungen - betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Referate Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Bearbeitung von Fallbeispielen Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Berens, Wolfgang/Hoffjan, Andreas: Controlling in der öffentlichen Verwaltung, Verlag Schäffer-Pöschel Nau, Hans-Rainer/Wallner, Gerhard: Verwaltungscontrolling für Einsteiger, Verlag Haufe Tauberger, Andre: Controlling für die öffentliche Verwaltung, Verlag Oldenbourg Ziegenbein, Klaus: Controlling, Friedrich Kiehl Verlag Zimmermann, Ewald: Controlling, Buchverlag Verwaltungs-BWL jeweils in der neuesten Auflage Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 110 Modul 7.8 Controlling und Steuerung Teilmodul 7.8.2 Controlling und Berichtssystem Kompetenzziele Die Studierenden 1. kennen den Begriff sowie den Aufbau eines zielorientierten Berichtswesens, 2. sind in der Lage, aus Informationen Kennzahlen zu bilden, 3. kennen die gängigen Kennzahlen im Bereich des Controlling, können ausgewählte Kennzahlen berechnen sowie deren Ergebnisse interpretieren und ihre Bedeutung für das Controlling einschätzen, 4. können aus mehreren relevanten Kennzahlen Kennzahlensysteme zur Unterstützung der Unternehmenssteuerung erstellen und deren Aussagekraft beurteilen, 5. können das Instrument der Balanced-Score-Card interpretieren, auf die öffentliche Verwaltung anwenden und deren Relevanz beurteilen. Lehr-/ Lerninhalte 1. Aufbau Berichtswesen, 2. Aufbereitung von Informationen, 2.1 Zusammenstellung von Informationen, 2.2 Aufbereitung von Informationen zu Kennzahlen, 3. Definition und Aufbau wichtiger Kennzahlen, 4. Kennzahlensysteme, 5. Balanced Score Card. Formen des Präsenzstudiums - interaktives Lehr- und Lerngespräch - mediengestützte Vorlesung - Fallbearbeitung/Übungen - betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Referate Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Bearbeitung von Fallbeispielen Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 111 Literatur Berens, Wolfgang/Hoffjan, Andreas: Controlling in der öffentlichen Verwaltung, Verlag Schäffer-Pöschel Nau, Hans-Rainer/Wallner, Gerhard: Verwaltungscontrolling für Einsteiger, Verlag Haufe Tauberger, Andre: Controlling für die öffentliche Verwaltung, Verlag Oldenbourg Ziegenbein, Klaus: Controlling, Friedrich Kiehl Verlag Zimmermann, Ewald: Controlling, Buchverlag Verwaltungs-BWL jeweils in der neuesten Auflage Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 112 Modul 7.9 Qualitätsmanagement Modulkoordination Herr Prof. Dr. Rainer Paulic Kategorie Wahlpflichtmodul Credits 4 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Dauer und Häufigkeit des Angebots Das Modul findet im Studienabschnitt S4 statt und wird jährlich angeboten. Vgl. dazu die Modulübersicht zugehörige Teilmodule keine Kompetenzziele Die Studierenden sind in der Lage, moderne Ansätze zum Qualitätsmanagement in der öffentlichen Verwaltung zu beschrei- ben. Sie können ausgewählte Methoden und Instrumente zum Qualitätsmanagement systematisch bewerten und exempla- risch anwenden. Sie entwickeln in anwendungsbezogener Weise fachliche, methodische, kommunikative und soziale Kompe- tenzen, die ihnen ermöglichen, an praktischen Fällen des Qualitätsmanagements auch komplexere Problemlösungen koope- rativ zu erarbeiten. Insbesondere: Die Studierenden 1. können die zukünftigen Anforderungen an das Management einer modernen Verwaltung beschreiben, sind in der Lage, Ziele und Anwendungsbereiche von Qualitätsmanagementsystemen in der öffentlichen Verwaltung zu erläutern und diese Erkenntnisse auf die in den Praxisphasen durchlaufenden Einsatzfelder und Aufgabenbereiche zu beziehen, können die Unterschiede der zukünftig in der Verwaltung relevanten Managementsystemen zu den traditionellen Mo- dellen erkennen und diese konstruktiv herausarbeiten, 2. können auf Basis vertiefter Kenntnisse die Anforderungen unterschiedlicher QM-Konzepte erläutern und diese im Hin- blick auf die Anwendung in der öffentlichen Verwaltung vergleichend bewerten und 3. beispielhaft konkrete Maßnahmen, die zur Erfüllung spezifischer QM-Anforderungen in der öffentlichen Verwaltung notwendig wären, erarbeiten und diskutieren. Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 113 Lehr-/ Lerninhalte 1. Qualitätsmanagement in der öffentlichen Verwaltung, − grundlegende Begriffe, − Dienstleistungsqualität, − Kundenorientierung, − Ziele, − Nutzen und Aufwand von QM-Systemen, 2. Detailanforderungen unterschiedlicher QM-Konzepte für Institutionen der öffentlichen Verwaltung, 2.1 QM-Konzepte, − DIN EN ISO 9001, − Common Assessment Framework (CAF), − European Foundation for Quality Management (EFQM), − TQM, Kaizen, 2.2 QM-Instrumente, − Balanced Scorecard, − Beschwerdemanagement, − Qualitätszirkel, − Betriebliches Vorschlagswesen/Ideenmanagement, − Instrumente des Qualitätscontrollings, 3. Praktische Beispiele und Anwendungen von Qualitätsmanagementsystemen in der öffentlichen Verwaltung. Formen des Präsenzstudiums - interaktives Lehr- und Lerngespräch - mediengestützte Vorlesung - betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - moderierte Diskussion - Feedback/ Reflexionen - Rollenübungen - Fallbearbeitung/Übungen Formen des Selbststudiums - Bearbeitung von Fallbeispielen - angeleitete Internetrecherche - betreutes E-Learning - Literaturrecherche/-studium - Studium von Rechtsquellen und Rechtsprechung Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 114 Literatur Bruhn, Manfred: Qualitätsmanagement für Dienstleistungen: Grundlagen, Konzepte, Me- thoden. Verlag Springer Bundesverwaltungsamt: Common Assessment Framework (CAF) Kamiske, Gerd. F./Brauer, Jörg-Peter: Qualitätsmanagement von A - Z. Erläuterungen mo- derner Begriffe des Qualitätsmanagements, Verlag Hanser Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement - KGSt (2009): Qualitätsma- nagement. Eine Orientierung für die kommunale Praxis Zollondz, Hans-Dieter: Grundlagen Qualitätsmanagement: Einführung in Begriffe, Geschich- te, Systeme und Konzepte, Verlag Oldenbourg Zollondz, Hans-Dieter/Ketting, Michael: Lexikon Qualitätsmanagement. Handbuch des Modernen Managements auf der Basis des Qualitätsmanagements, Verlag Oldenbourg jeweils in der neuesten Auflage Art und Umfang des Leis- tungsnachweises Klausur (180 Minuten, dezentral) oder Hausarbeit oder Referat oder Fachgespräch Welcher Leistungsnachweis gefordert wird, bestimmen die Lehrenden für jeden Kurs ein- heitlich. Arbeitsaufwand (workload) 48 Stunden Präsenzstudium 72 Stunden Selbststudium 120 Stunden Arbeitsaufwand 64 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 115 Modul 7.10 Organisationspsychologie und –soziologie Modulkoordination Herr Prof. Dr. Bernhard Frevel / Frau ORR’in Bärbel Werdes Kategorie Wahlpflichtmodul Credits 4 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Kompetenzziele Die Studierenden erkennen die Verwaltung als Organisation mit ihren spezifischen Bedingungen und Wirkungen auf die in ihr arbeitenden Menschen sowie die mit der Organisation verbundenen Institutionen. Sie analysieren aus einer sozialwissen- schaftlichen Perspektive die Organisation als Rahmen sozialen Handelns und verstehen die Bedeutung organisationalen Wandels für die Verwaltung und ihre Erbringung öffentlicher Leistungen. zugehörige Teilmodule 7.10.1 Organisationspsychologie 7.10.2 Organisationssoziologie Dauer und Häufigkeit des Angebots Das Modul findet im Studienabschnitt S4 statt und wird jährlich angeboten. Vgl. dazu die Modulübersicht Art und Umfang des Leis- tungsnachweises Klausur (180 Minuten, dezentral) oder Hausarbeit oder Referat oder Fachgespräch Welcher Leistungsnachweis gefordert wird, bestimmen die Lehrenden für jeden Kurs ein- heitlich. Arbeitsaufwand (workload) 48 Stunden Präsenzstudium 72 Stunden Selbststudium 120 Stunden Arbeitsaufwand 64 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 116 Modul 7.10 Organisationspsychologie und -soziologie Teilmodul 7.10.1 Organisationspsychologie Kompetenzziele Die Studierenden 1. kennen die verschiedenen individuellen Motive für den Eintritt in die Organisation „öffentliche Verwaltung“ und bewer- ten sie analytisch hinsichtlich der Berufswahl, der Berufserwartung, der berufsrelevanten Kompetenzen und der Reich- weiten folgender beruflicher Sozialisation, 2. können die Organisation „öffentliche Verwaltung“ als zu gestaltender Lebensraum der Mitarbeitenden und die daraus resultierenden Anforderungen an die Organisationsplanung beschreiben, 3. wissen um die Bedeutung des Betriebsklimas und die Pflege der Organisationskultur für die Förderung der Arbeitszu- friedenheit und der Organisationsziele, 4. kennen die Ziele und Aktionsfelder eines betrieblichen Gesundheitsmanagements, 5. können Ursachen und Wirkung von Krisen in der Organisationszugehörigkeit analysieren und Wissen zu unterstützenden Interventionen anwenden. Sie wissen um die Bedeutung und organisationale Gestaltung der Work-Life-Balance, 6. kennen und bewerten die Vor- und Nachteile heterogener Organisationszugehörigkeiten und methodische Ansätze zum Umgang mit dieser Pluralität. Lehr-/ Lerninhalte 1. Berufswahl und berufliche Sozialisation, 2. Organisationskultur, 3. Betriebsklima, 4. betriebliches Gesundheitsmanagement, 5. Work-Life-Balance, 6. Diversity Management. Formen des Präsenzstudiums - interaktives Lehr- und Lerngespräch - mediengestützte Vorlesung - betreute Partner- und Gruppenarbeit - Fallbearbeitung/Übungen - Referate - Ergebnispräsentation Formen des Selbststudiums - Literaturstudium - betreutes E-Learning - angeleitete Internetrecherche - Bearbeitung von Fallbeispielen Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 117 Literatur Badura, Bernhard/Hehlmann, Thomas/Walter, Uta: Betriebliche Gesundheitspolitik, Verlag Springer Berninghausen, Jutta/Hecht-El Minshawi, Beatrice: Interkulturelle Kompetenz – Managing Culturel Diversity, Verlag Kellner Grabowski, Ute: Berufliche Bildung und Persönlichkeitsentwicklung, DUV Schein, Edgar H.: Organisationskultur, EHP - Organisation Schuler, Heinz/Sonntag, Karlheinz (Hrsg.): Handbuch der Arbeits- und Organisationspsy- chologie, Verlag Hogrefe Spieß, Erika/von Rosenstiel, Lutz : Organisationspsychologie, Verlag Oldenbourg jeweils in der neuesten Auflage Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 118 Modul 7.10 Organisationspsychologie und -soziologie Teilmodul 7.10.2 Organisationssoziologie Kompetenzziele Die Studierenden 1. kennen und verstehen die auf die Effektivität und Effizienz der Organisationszielverwirklichung einwirkenden Strukturen und Prozesse. Sie analysieren die Bedeutung verschiedener Aufbau- und Ablauforganisationen in Hinblick auf die Zieler- reichung und verstehen die Bedeutung und Wirkung von Führung in den verschiedenen Führungsstilen, 2. verstehen die Voraussetzungen für und Einflüsse auf organisationsinterne Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse und vollziehen die Bedeutung und Wirkung von formalen und informalen Binnenstrukturen hinsichtlich ihrer Macht- und Einflussmöglichkeiten sowie der mikropolitischen Gestaltung der Prozesse nach, 3. kennen die verschiedenen Umweltbeziehungen der Organisationen und analysieren diese hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Organisationsziele, die Organisationsentscheidungen und die Gestaltung der Dienstleistungen der Organisation, 4. kennen Methoden und Instrumente zur sozialen Gestaltung der Organisation, analysieren und bewerten diese hinsicht- lich der Möglichkeiten und Reichweiten und wenden sie zum Teil selbst an. Lehr-/ Lerninhalte 1. Zielverwirklichung und Organisationskultur, 2. Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse, 3. Organisationsziele, Organisationsentscheidungen und Gestaltung der Dienstleistungen der Organisation, 4. Methoden und Instrumente zur sozialen Gestaltung der Organisation. Formen des Präsenzstudiums − interaktives Lehr- und Lerngespräch − mediengestützte Vorlesung − betreute Partner- und Gruppenarbeit − Fallbearbeitung/Übungen − Ergebnispräsentation Formen des Selbststudiums − Literaturstudium − betreutes E-Learning − angeleitete Internetrecherche − Bearbeitung von Fallbeispielen Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 119 Literatur Abraham, Martin/Büschges, Günter: Einführung in die Organisationssoziologie, Verlag für Sozialwissenschaften Bogumil, Jörg/Schmid, Josef: Politik in Organisationen: Organisationstheoretische Ansätze und praxisbezogene Anwendungsbeispiele, Verlag Leske + Budrich Miebach, Bernhard: Organisationstheorie: Problemstellung - Modelle – Entwicklung, Ver- lag für Sozialwissenschaften Neuberger, Oswald: Mikropolitik und Moral in Organisationen: Herausforderung der Ord- nung, Verlag Lucius & Lucius UTB Preisendörfer, Peter: Organisationssoziologie: Grundlagen, Theorien und Problemstellun- gen, Verlag für Sozialwissenschaften jeweils in der neuesten Auflage Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 120 Modul 7.11 Hilfeplanung und Fallmanagement Modulkoordination Herr Prof. Dr. Dietmar Lehr Kategorie Wahlpflichtmodul Credits 4 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Dauer und Häufigkeit des Angebots Das Modul findet im Studienabschnitt S4 statt und wird jährlich angeboten. Vgl. dazu die Modulübersicht zugehörige Teilmodule keine Kompetenzziele Die Studierenden 1. sind in der Lage als beschäftigungsorientierte Berater/innen und Fallmanager/innen die Beratung, Vermittlung und umfassende Begleitung von Jugendlichen und Erwachsenen durchzuführen, die aufgrund von Behinderungen, Erkran- kungen oder Störungen, Langzeitarbeitslosigkeit, mangelnder gesellschaftlicher Integration oder Schulden besonderen Betreuungsbedarf haben, 2. berücksichtigen dabei die Lebenssituationen und die Lebensentwürfe der Hilfesuchenden, 3. können Lebensverläufe, Hemmnisse, Konzepte, Fähigkeiten und Interessen von Bürgern in persönlichen Gesprächen klären (sog. Profiling), 4. erkennen die Bedeutung von Empathie, Engagement und Service- und Kundenorientierung im Umgang mit hilfesuchen- den Bürgern, 5. können beruflich einschränkende körperliche und psychische Störungen und Erkrankungen und deren Auswirkungen einordnen und sich auf betroffene Bürger interaktiv und kommunikativ einstellen, 6. kennen die Struktur und Indikation von deeskalierender und motivierender Sprache und können diese zielgerichtet anwenden, 7. können Arbeitssuchende über berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, Umschulungsmaßnahmen und Hilfen zu deren Finanzierung informieren und beraten, 8. erkennen die Notwendigkeit und entwickeln Fähigkeiten andere Träger der sozialen Sicherung, Verbände, Ärzte, weitere Verwaltungsfachbereiche, Bildungsträger und Arbeitgeber einzubeziehen und mit diesen zu kooperieren, 9. kennen Mittel der Selbstfürsorge, Stressbewältigung und kollegialen Unterstützung zum Erhalt der eigenen Gesundheit und Arbeitszufriedenheit und der von Kollegen und Mitarbeitern, 10. kennen Methoden und Instrumente der Sozialforschung und Arbeitsorganisation und sind in der Lage, Ergebnisse richtig einzuschätzen und umzusetzen. Lehr-/ Lerninhalte 1. Soziale, beschäftigungsorientierte Beratung in der öffentlichen Verwaltung, 2. Lebenssituationen von Bürgern und deren Auswirkungen auf das Arbeitsverhalten, Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 121 3. Profilerstellung und Sachverhaltsklärung, 4. Prinzipien der Kundenorientierung und Einfühlungsbereitschaft, 5. Psychische Auffälligkeiten und Verhaltensstörungen von Bürgern und Umgang mit Betroffenen im Rahmen beschäfti- gungsorientierender Beratung, 6. motivierende Gesprächsführung und Deeskalation, 7. Möglichkeiten beruflicher Eingliederung, 8. Einbeziehung von Trägern der sozialen Sicherung, Verbände, Ärzte, weitere Verwaltungsfachbereiche, Bildungsträger und Arbeitgebe,r 9. Selbstfürsorge, Stressbewältigung und kollegialen Unterstützung, 10. Methoden und Instrumente der Sozialforschung und Arbeitsorganisation. Formen des Präsenzstudiums - Interaktives Lehr- und Lerngespräch - Mediengestützte Vorlesung - Betreute Partner- und Gruppenarbeit - Fallbearbeitung/Übungen - Ergebnispräsentation Formen des Selbststudiums - Literaturstudium - betreutes E-Learning - Angeleitete Internetrecherche - Bearbeitung von Fallbeispielen Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Bamberger, Günter G.: Lösungsorientierte Beratung, Verlag Beltz PVU Göckler, Rainer: Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement: Praxisorientierte Betreuung und Vermittlung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), Verlag Walhalla Miller, William R./Rollnick, Stephen: Motivierende Gesprächsführung, Verlag Lambertus Nestmann, Frank/Engel, Frank/Sickendiek, Ursel (Hrsg.): Das Handbuch der Beratung, Verlag dgvt Zimbardo, Philip G./Gerrig, Richard J.: Psychologie, Pearson Studium Verlag jeweils in der neuesten Auflage Art und Umfang des Leis- tungsnachweises Klausur (180 Minuten, dezentral) oder Hausarbeit oder Referat oder Fachgespräch Welcher Leistungsnachweis gefordert wird, bestimmen die Lehrenden für jeden Kurs ein- heitlich. Arbeitsaufwand (workload) 48 Stunden Präsenzstudium 72 Stunden Selbststudium 120 Stunden Arbeitsaufwand 64 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 122 Modul 7.12 Kommunale Selbstverwaltung Modulkoordination Herr Prof. Dr. Frank Bätge / Frau Prof.´in Dr. Katrin Möltgen Kategorie Wahlpflichtmodul Credits 4 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Kompetenzziele Die Studierenden kennen Grundlagen, Entwicklungen und Herausforderungen kommunaler Selbstverwaltung und wissen um die Bedeutung der lokalen Ebene für die Demokratie der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind in der Lage, Besonderheiten der kommunal- politischen Entscheidungsprozesse einschließlich formaler und informaler Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung aufzuzeigen, können Inhalte und Rahmenbedingungen erläutern und verstehen das Zusammenwirken der verschiedenen Organe. Sie kennen die rechtlichen Zusammenhänge bei wirtschaftlicher Betätigung. Sie können Instrumente der Kommunalaufsicht sowie Rahmenbedingungen und Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit aufzeigen. Sie können das System der offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb in Europa erläutern und sind in der Lage, die Auswirkungen für das nationale Recht in der Bundesrepublik Deutschland darzustellen. zugehörige Teilmodule 7.12.1 Kommunalpolitik 7.12.2 Kommunalrecht 7.12.3 Staats- und Europarecht Dauer und Häufigkeit des Angebots Das Modul findet im Studienabschnitt S4 statt und wird jährlich angeboten. vgl. dazu die Modulübersicht Art und Umfang des Leis- tungsnachweises Klausur (180 Minuten, dezentral) oder Hausarbeit oder Referat oder Fachgespräch Welcher Leistungsnachweis gefordert wird, bestimmen die Lehrenden für jeden Kurs ein- heitlich. Arbeitsaufwand (workload) 48 Stunden Präsenzstudium 72 Stunden Selbststudium 120 Stunden Arbeitsaufwand 64 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 123 Modul 7.12 Kommunale Selbstverwaltung Teilmodul 7.12.1 Kommunalpolitik Kompetenzziele Die Studierenden 1. wissen um die Bedeutung der lokalen Ebene für die Demokratie der Bundesrepublik Deutschland, 2. können die Grundlagen kommunaler Selbstverwaltung beschreiben, 3. sind in der Lage, die Besonderheiten kommunalpolitischer Entscheidungsprozesse zu erläutern, 4. kennen Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung auf lokaler Ebene, 5. wissen um Entwicklungen und Herausforderungen kommunaler Selbstverwaltung. Lehr-/ Lerninhalte 1. das Wesen kommunaler Selbstverwaltung: Interpretationsansätze und deren Bedeutung für die lokale Demokratie, 2. Charakter und Rolle der kommunalen Volksvertretungen, Ausschüsse und Beiräte im kommunalpolitischen System; Parteien und Wählervereinigungen in der lokalen Politik, 3. Verhältnis von Politik und Verwaltung auf lokaler Ebene: Exekutive Führerschaft versus legislative Programmsteuerung; Prozess der Politikverarbeitung auf lokaler Ebene/Spezifika kommunalpolitischer Entscheidungsprozesse, 4. Bürgerbeteiligung auf lokaler Ebene: formale und informelle Beteiligungsmöglichkeiten, 5. Entwicklungstendenzen und Herausforderungen der kommunalen Selbstverwaltung: vertikale Aufgaben- und Politikver- flechtung, strukturelle Finanzkrise, Regionalisierung, Interkommunale Zusammenarbeit etc.; Public Governance / Bür- gerkommune. Formen des Präsenzstudiums − interaktives Lehr- und Lerngespräch − betreute Partner- und Gruppenarbeit − Ergebnispräsentation − Referate − moderierte Diskussion Formen des Selbststudiums − Literaturrecherche/-studium − betreutes E-Learning − Bearbeitung von Fallbeispielen Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 124 Literatur Bogumil, Jörg/Holtkamp, Lars: Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung. Eine policyori- entierte Einführung, Verlag für Sozialwissenschaften Czerwick, Ewin/Loring, Wolfgang H./Treutner, Erhard (Hrsg.): Die öffentliche Verwaltung in der Demokratie der Bundesrepublik Deutschland, Verlag für Sozialwissenschaften Kost, Andreas/Wehling, Hans-Georg (Hrsg.): Kommunalpolitik in den deutschen Ländern, Westdeutscher Verlag Roth, Roland/Wollmann, Helmut (Hrsg.): Kommunalpolitik. Politisches Handeln in den Gemeinden, Verlag Leske und Budrich Haus, Michael (Hrsg.): Institutionenwandel lokaler Politik in Deutschland. Zwischen Innova- tion und Beharrung, Verlag für Sozialwissenschaften Hesse, Joachim-Jens/Ellwein, Thomas: Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutsch- land, Nomos Verlagsgesellschaft Naßmacher, Hiltrud/Naßmacher, Karl-Heinz: Kommunalpolitik in Deutschland, Verlag für Sozialwissenschaften jeweils in der neuesten Auflage Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 125 Modul 7.12 Kommunale Selbstverwaltung Teilmodul 7.12.2 Kommunalrecht Kompetenzziele Die Studierenden 1. können die Dimensionen der verfassungsrechtlich gewährleisteten kommunalen Selbstverwaltung erläutern, 2. wissen um die rechtlichen und verwaltungsorganisatorischen Rahmenbedingungen kommunaler Wahlen und Bürger- entscheide, 3. kennen die rechtlichen Dimensionen des Verhältnisses von Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung und verstehen das rechtliche Zusammenwirken der verschiedenen Gemeindeorgane, 4. sind in der Lage, die Besonderheiten der rechtlichen Organisation und der Handlungsweise der Kreise und Landschafts- verbände zu beschreiben, 5. können die rechtlichen Zusammenhänge bei der Organisation und Handlungsweise der Kommunen bei wirtschaftlicher Betätigung sowie in öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Organisationsformen aufzeigen, 6. kennen die Instrumente kommunalaufsichtlicher Tätigkeit, 7. sind in der Lage, die rechtlichen Bedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten bei der interkommunalen Zusammenarbeit darzustellen. Lehr-/ Lerninhalte 1. Hoheitsbereiche der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, 1.1 finanzielle Gewährleistungen sowie 1.2 ausgewählte Gemeindehoheiten, 2. Wahlen und Abstimmungen, 2.1 Organisation, Durchführung kommunaler Wahlen und 2.2 Bürgerentscheide sowie deren rechtlichen Überprüfung, 3. Gemeindeinterne Prozesse, 3.1 Organisation und Kompetenzverteilung unter Berücksichtigung gemeindlicher Hauptsatzung und Geschäftsord- nungen, 3.2 organisatorische Entscheidungen zu Beginn der Wahlzeit, 3.3 Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen des Rates, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, 3.4 Umsetzung bzw. Beanstandung/Widerspruch von Ratsbeschlüssen, 3.5 Zusammenarbeit zwischen Rat und Bürgermeister als „Zwei-Säulenmodell“ der Gemeinde, 4. Innere Organisation der Gemeindeverbände 4.1 Organisation des Kreises mit Doppelstellung des Landrates als Kreisorgan und untere staatliche Verwaltungsbe- hörde und, 4.2 Binnenorganisation und Prozesse in den Landschaftsverbänden, 5. Wirtschaftliche Betätigung sowie Beteiligung an privatrechtlichen Gesellschaft und öffentlich-rechtlichen Organisations- formen, 5.1 Voraussetzungen und Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung, 5.2 Beteiligung der Kommune an privatrechtlichen Gesellschaften (GmbH, AG etc.), 5.3 Öffentlich-rechtliche Organisationsformen (Zweckverband, Eigenbetrieb, Anstalt des öffentlichen Rechts), 6. Kommunalaufsicht, 6.1 Spannungsverhältnis zwischen kommunaler Selbstverwaltungsgarantie und staatlicher Aufsicht, 6.2 die Aufsichtsbehörde als Partnerin der Kommunen, Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 126 6.3 Aufsichtsinstrumentarium, 6.4 Kommunalfinanzaufsicht, 7. Interkommunale Zusammenarbeit, 7.1 Arbeitskreise und Arbeitsgemeinschaften, 7.2 öffentlich-rechtliche Vereinbarung, 7.3 Zweckverbände, 7.4 gemeinsame Organisationsformen. Formen des Präsenzstudiums − interaktives Lehr- und Lerngespräch − betreute Partner- und Gruppenarbeit − Ergebnispräsentation − Referate − Fallbearbeitung/Übungen Formen des Selbststudiums − Literaturrecherche/-studium − betreutes E-Learning − Bearbeitung von Fallbeispielen Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Hofmann, Harald/Theisen, Rolf-Dieter/Bätge, Frank: Kommunalrecht in Nordrhein- Westfalen, Verlag Bernhard-Witten Hofmann, Harald/Beckmann, Edmund: Praktische Fälle aus dem Kommunalrecht, Verlag Bernhard-Witten Rehn, Erich/Cronauge, Ulrich, von Lennep, Hans G.: Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen, Verlag Reckinger Kleerbaum, Klaus/Palmen, Manfred: Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, Verlag LexisNexis Held, Wilhelm (Hrsg.): Kommunalverfassungsrecht Nordrhein-Westfalen, Kommunal- und Schulverlag jeweils in der neuesten Auflage Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 127 Modul 7.12 Kommunale Selbstverwaltung Teilmodul 7.12.3 Staats- und Europarecht Kompetenzziele Die Studierenden 1. können das System der offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb in Europa erläutern, 2. sind in der Lage, die Auswirkungen für das nationale Recht in der Bundesrepublik Deutschland darzustellen, 3. kennen die Wirkung im Bereich der kommunalen Unternehmen. Lehr-/ Lerninhalte − Grundfreiheiten, − europäisches Beihilferecht (Beihilfeaufsicht, Art. 107 ff AEUV), − europäische Bezüge im Vergaberecht, − europäisches Wettbewerbsrecht/ Kartellrecht (Art. 101 ff AEUV), − Kartellverbot, − Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, − Unionsweite Fusionskontrolle, − Öffentliche Unternehmen, − Steuerliche Vorschriften (Art 110 ff AEUV). Formen des Präsenzstudiums − interaktives Lehr- und Lerngespräch − mediengestützte Vorlesung − betreute Partner- und Gruppenarbeit − Ergebnispräsentation − Referate − moderierte Diskussion − Fallbearbeitung/Übungen Formen des Selbststudiums − Literaturrecherche/-studium − betreutes E-Learning − Bearbeitung von Fallbeispielen Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 128 Literatur Epping, Volker: Grundrechte, Verlag Springer Hakenberg, Waltraud: Europarecht, Verlag Vahlen Herdegen, Matthias: Europarecht, Verlag C.H. Beck Oppermann, Thomas: Europarecht, Verlag C.H. Beck Pieroth, Bodo/Schlink, Bernhard: Staatsrecht II: Grundrechte, Verlag C.F. Müller Schroeder, Werner: Grundkurs Europarecht, Verlag C.H. Beck Streinz, Rudolf: Europarecht, Verlag C.F. Müller jeweils in der neuesten Auflage Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 129 Modul 7.13 Prüfung des Verwaltungshandelns (Rechnungsprüfung) Modulkoordination Herr ROAR Klaus Dieter Mutschler Kategorie Wahlpflichtmodul Credits 4 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Kompetenzziele Die Studierenden kennen Rechtsgrundlagen und Bedeutung der örtlichen Rechnungsprüfung. Sie sind in der Lage, Aufgaben der Rechnungsprüfung aufzuzeigen, kennen die verschiedenen Akteure mit ihren jeweiligen Interessen. Sie kennen Ziele und Methoden und Ablauf der Rechnungsprüfung und können eine Prüfungsplanung und –durchführung vornehmen. zugehörige Teilmodule 7.13.1 Die Stellung der örtlichen Rechnungsprüfung 7.13.2 Die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung 7.13.3 Ziele, Methoden und Arbeitsweise der örtlichen Rechnungsprüfung Dauer und Häufigkeit des Angebots Das Modul findet im Studienabschnitt S4 statt und wird jährlich angeboten. Vgl. dazu die Modulübersicht Art und Umfang des Leis- tungsnachweises Klausur (180 Minuten, dezentral) oder Hausarbeit oder Referat oder Fachgespräch Welcher Leistungsnachweis gefordert wird, bestimmen die Lehrenden für jeden Kurs ein- heitlich. Arbeitsaufwand (workload) 48 Stunden Präsenzstudium 72 Stunden Selbststudium 120 Stunden Arbeitsaufwand 64 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 130 Modul 7.13 Prüfung des Verwaltungshandelns (Rechnungsprüfung) Teilmodul 7.13.1 Die Stellung der örtlichen Rechnungsprüfung Kompetenzziele Die Studierenden 1. kennen die Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit der örtlichen Rechnungsprüfung und wissen um die Bedeutung und Stel- lung der Rechnungsprüfung innerhalb der Gesamtverwaltung und in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsaus- schuss und dem Rat, 2. sind in der Lage, die örtliche Rechnungsprüfung zu anderen Prüfungen abzugrenzen, 3. können die unterschiedlichen Prüfungseinrichtungen im Staatsaufbau sowie des Privatrechts und die maßgeblichen Unterscheidungsmerkmale aufzeigen. Lehr-/ Lerninhalte 1. Rechtliche Grundlagen, 1.1 Organstellung (§§ 102, 103 Abs.7 und 104 GO), 1.2 sondergesetzliche Regelungen des Bundes und des Landes (z.B. Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW), 1.3 örtliche Regelungen (Rechnungsprüfungsordnung, Dienstanweisung), 2. Abgrenzung zu anderen Prüfungen, 2.1 Abgrenzung zur überörtlichen Prüfung, 2.2 Abgrenzung zu den staatlichen Prüfungseinrichtungen, 2.3 Abgrenzung zu privatrechtlichen Prüfinstanzen, 3. Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat, 3.1 Prüfung des Jahresabschlusses (§ 101 Abs.8 GO), 3.2 Prüfung des Gesamtabschlusses (§ 116 Abs. 6 u.7), 3.3 Zusammenarbeit zwischen örtlicher Rechnungsprüfung und Verwaltung. Formen des Präsenzstudiums − interaktives Lehr- und Lerngespräch − mediengestützte Vorlesung − betreute Partner- und Gruppenarbeit − Ergebnispräsentation − Referate − Fallbearbeitung/Übungen Formen des Selbststudiums − Literaturrecherche/-studium − Studium von Rechtsquellen − betreutes E-Learning − Bearbeitung von Fallbeispielen Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 131 Literatur Bekemann, Uwe: Handbuch Kommunale Korruptionsbekämpfung, Deutscher Gemeindeverlag Bernhardt, Horst/Mutschler, Klaus/Stockel-Veltmann, Christoph: Kommunales Finanzma- nagement NRW, Verlag Bernhardt-Witten Klümper, Bernd/Möllers, Heribert/Zimmermann, Ewald: Kommunale Kosten- und Wirt- schaftlichkeitsrechnung, Verlag Bernhardt-Witten Fiebig, Helmut: Kommunale Rechnungsprüfung. Grundlagen - Aufgaben – Organisation, Erich Schmidt Verlag Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement – KGSt (B 7/2007): Rech- nungsprüfung im neuen Haushalts- und Rechnungswesen, Band 1: Grundlagen, Optionen, Vorgehensmodelle Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement – KGSt (B 8/2007): Rech- nungsprüfung im neuen Haushalts- und Rechnungswesen, Band 2: Prüfung von Eröff- nungsbilanz und Jahresabschluss Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement – KGSt (B 2/1997): Rech- nungsprüfung und neues Steuerungsmodell jeweils in der neuesten Auflage Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 132 Modul 7.13 Prüfung des Verwaltungshandelns (Rechnungsprüfung) Teilmodul 7.13.2 Die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung Kompetenzziele Die Studierenden 1. kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit der örtlichen Rechnungsprüfung, 2. sind in der Lage, die Aufgaben der Rechnungsprüfung aufzuzeigen und sie den Arbeitsprozessen innerhalb der Gesamt- verwaltung zuzuordnen, 3. kennen die verschiedenen Akteure des Prüfungsprozesses und können die jeweiligen Interessen dieser Akteure analy- sieren und bewerten, 4. sind hinsichtlich konfliktbehafteter Prüfungen, mit der die örtliche Rechnungsprüfung auf Grund gegenläufiger Interes- sen der Akteure konfrontiert sein kann, sensibilisiert. Lehr-/ Lerninhalte − Pflichtaufgaben nach § 103 Abs.1 GO, − Prüfung von Jahresabschluss und Gesamtabschluss, − Prüfung der Finanzbuchhaltung und Überwachung der Zahlungsabwicklung, − Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung, − Prüfung der Finanzvorfälle nach § 100 Abs. 4 der Landeshaushaltsordnung, − Prüfung von Vergaben, − übertragene Aufgaben nach § 103 Abs. 2 GO, − Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit, − Prüfung der Beteiligungsverwaltung, − Prüfung von Fördermaßnahmen, − Vermeidung von Korruption, − Prüfung bei Vorteilsnahme und Untreue, − Gutachtliche Stellungnahmen, − Beratung der Verwaltung und Mitwirkung in Projekten, − Prüfaufträge des Bürgermeisters gem. § 105 Abs.5 GO. Formen des Präsenzstudiums − interaktives Lehr- und Lerngespräch − mediengestützte Vorlesung − betreute Partner- und Gruppenarbeit − Ergebnispräsentation − Referate − Fallbearbeitung/Übungen Formen des Selbststudiums − Literaturrecherche/-studium − Studium von Rechtsquellen − betreutes E-Learning − Bearbeitung von Fallbeispielen Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 133 Literatur Berwanger, Jörg/Kullmann, Stefan: Interne Revision. Wesen, Aufgaben und rechtliche Verankerung, Verlag Gabler Fiebig, Helmut: Kommunale Rechnungsprüfung. Grundlagen - Aufgaben – Organisation, Erich Schmidt Verlag Knöpfle, Franz: Die Zuständigkeit der Rechnungshöfe für die Prüfung der Körperschaften des öffentlichen Rechts, Verlag Heymanns Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement – KGSt (B 9/2002): Praxis der kommunalen Rechnungsprüfung Marten, Kai-Uwe/Quick, Reiner/Ruhnke, Klaus: Wirtschaftsprüfung, Grundlagen des Be- triebswirtschaftlichen Prüfungswesens nach nationalen und internationalen Normen, Verlag Schäffer-Poeschel VERPA – Vereinigung der örtlichen Rechnungsprüfungen in NRW e. V. (Hrsg.): Qualitätsma- nagement-Konzept für die örtliche Rechnungsprüfung. Eine Arbeitshilfe, Rechnungsprü- fungsamt der Stadt Velbert jeweils in der neuesten Auflage Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 134 Modul 7.13 Prüfung des Verwaltungshandelns (Rechnungsprüfung) Teilmodul 7.13.3 Ziele, Methoden und Arbeitsweisen der örtlichen Rechnungsprüfung Kompetenzziele Die Studierenden 1. kennen die Ziele der Rechnungsprüfung, 2. können die Methoden der Rechnungsprüfung aufzeigen und diese an Beispielen aus der Praxis anwenden und verglei- chend bewerten, 3. kennen den Ablauf einer Prüfung und sind in der Lage, eine risikoorientierte Prüfungsplanung und –durchführung an Praxisbeispielen vorzunehmen, 4. können Prüfungsgespräche in wenig konfliktbehafteten Situationen führen. Lehr-/ Lerninhalte 1. Ziele der Prüfung, 1.1 Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des gesamten Ver- waltungshandelns, 1.2 Sicherstellung eines effizienten Bürgerservice im Rahmen des Rechts, 2. Methoden der Prüfung, beispielsweise 2.1 Vollprüfung und Stichprobenprüfung, 2.2 Einzelfallprüfung und Systemprüfung, 2.3 vergleichende und analytische Prüfungshandlungen, 2.4 Einpersonenprüfung und Teamprüfung, 2.5 Vorabprüfung, begleitende Prüfung, nachgehende Prüfung, 2.6 Beratung, 3. Risikoorientierte Prüfungsplanung und –durchführung, 4. Abgrenzung zwischen Controlling und Kontrolle durch die Rechnungsprüfung. Formen des Präsenzstudiums − interaktives Lehr- und Lerngespräch − mediengestützte Vorlesung − betreute Partner- und Gruppenarbeit − moderierte Diskussion − Fallbearbeitung/Übungen − Rollenspiele/Gesprächsführung Formen des Selbststudiums − Literaturrecherche/-studium − Studium von rechtsquellen − betreutes E-Learning − Bearbeitung von Fallbeispielen Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 135 Literatur Benien, Karl: Schwierige Gespräche führen, Verlag Rowohlt Fiebig, Helmut: Kommunale Rechnungsprüfung. Grundlagen - Aufgaben – Organisation, Erich Schmidt Verlag Gohlke, Klaus: Die örtliche Rechnungsprüfung, Verlag Loewen Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement – KGSt (B 7/2007): Rech- nungsprüfung im neuen Haushalts- und Rechnungswesen, Band 1: Grundlagen, Optionen, Vorgehensmodelle VERPA – Vereinigung der örtlichen Rechnungsprüfungen in NRW e. V. (Hrsg.): Qualitätsma- nagement-Konzept für die örtliche Rechnungsprüfung. Eine Arbeitshilfe, Rechnungsprü- fungsamt der Stadt Velbert Weisbach, Christian-Rainer/Sonne-Neubacher, Petra: Professionelle Gesprächsführung, Deutscher Taschenbuch Verlag jeweils in der neuesten Auflage Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 136 Modul 7.14 Informationsverarbeitung Modulkoordination Herr ORR Dr. Torsten Fischer Kategorie Wahlpflichtmodul Credits 4 Voraussetzungen für das Modul erfolgreicher Abschluss der Module aus den vorherigen Studienabschnitten Kompetenzziele Vgl. Modulbeschreibungen im Einzelnen zugehörige Teilmodule 7.14.1 IT-Geschäftsprozessmanagement 7.14.2 Anwendungssystementwicklung 7.14.3 IT-Projektmanagement Dauer und Häufigkeit des Angebots Das Modul findet im Studienabschnitt S4 statt und wird jährlich angeboten. Vgl. dazu die Modulübersicht Art und Umfang des Leis- tungsnachweises Klausur (180 Minuten, dezentral) oder Hausarbeit oder Referat oder Fachgespräch Welcher Leistungsnachweis gefordert wird, bestimmen die Lehrenden für jeden Kurs ein- heitlich. Arbeitsaufwand (workload) 48 Stunden Präsenzstudium 72 Stunden Selbststudium 120 Stunden Arbeitsaufwand 64 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 137 Modul 7.14 Informationsverarbeitung Teilmodul 7.14.1 IT-Geschäftsprozessmanagement Kompetenzziele Die Studierenden 1. kennen die Bedeutung eines (IT-gestützten)Geschäftsprozessmanagement im Hinblick auf die Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit öffentlicher Leistungen, sie können die Unterschiede zwischen dem Geschäftsprozess- und Work- flowmanagement sowie die allgemeine Vorgehensweise bei der Geschäftsprozessmodellierung beschreiben und erläu- tern, 2. sind in der Lage, den Ansatz der ereignisgesteuerten Prozessketten zu erläutern, 3. können die Architektur integrierter Informationssysteme (ARIS) darstellen, ein integriertes Verständnis der Zusammen- hänge im ARIS Phasenmodell und (verwaltungsspezifische) Geschäftsprozesse auf der Grundlage ereignisgesteuerter Prozessketten entwickeln und diese manuell sowie mit Hilfe geeigneter IT-Tools bewerten, 4. sind befähigt, Soll-Konzepte für die Geschäftsprozesse zu entwickeln und Optimierungen unter Verwendung einer ge- eigneten Prozessmodellierungssoftware durchzuführen und 5. die modellierten Prozesse anhand geeigneter Kennzahlen mit Hilfe einer Prozessmodellierungssoftware zu bewerten. Lehr-/ Lerninhalte 1. Geschäftsprozess- und Workflowmanagement, 2. Ereignisgesteuerte Prozessketten, 3. Architektur integrierter Informationssysteme (ARIS), 4. IT-gestützte Prozessmodellierung unter Verwendung der ARIS Notation, 5. IT-gestützte Analyse, Optimierung und Bewertung von Geschäftsprozessen . Formen des Präsenzstudiums − Vorlesung mit Übungsanteil − Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation Arbeit in Lerngruppen mit direkter Betreuung vor Ort durch die Lehrenden − Ergebnisdarstellung Formen des Selbststudiums − Studium der einschlägigen Fachliteratur − Bearbeitung ausgewählter Problemstellungen und Fallbeispiele zur Anwendung und Vertiefung des Stoffes in Arbeitsgruppen bzw. als Einzelarbeit Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 138 Literatur Kröger, Detlef/, Wind, Martin: Handbuch IT in der Verwaltung, Verlag Springer Gadatsch, Andreas: Grundkurs GeschäftsprozessManagement, Verlag Vieweg + Teubner Seidlmeier, Heinrich: Prozessmodellierung mit ARIS, Verlag Vieweg + Teubner jeweils in der neuesten Auflage Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 139 Modul 7.14 Informationsverarbeitung Teilmodul 7.14.2 Anwendungssystementwicklung Kompetenzziele Die Studierenden 1. kennen die unterschiedlichen Softwarekategorien sowie deren Einsatzgebiete, 2. können die Unterschiede zwischen klassischen Applikationen und Web-Applikationen darstellen, 3. sind in der Lage, die Grundzüge des Softwareengineerings zu beschreiben und zu erläutern, 4. können die Kern- und Unterstützungsprozesse im Rahmen des Software Engineerings beschreiben, 5. sind befähigt, Daten- und Funktionsmodelle für spezifische Realitätsausschnitte aus dem Bereich der Verwaltung zu entwickeln, 6. können die Grundzüge der Daten- und Applikationsmodellierung mit Hilfe von Datenflussdiagrammen, Entity Relations- hip Modellen, Relationenmodellen und der Unified Modelling Language (UML) erläutern und diese auf praktische Bei- spiele anwenden, 7. können einen konzeptionellen Entwurf von praktischen Applikationen unter Verwendung von Datenflussdiagramme, Entity Relationship Modellen, Relationenmodellen erstellen und 8. Datenbanksysteme auf der Grundlage normalisierter Relationenmodelle für einen spezifischen Realitätsausschnitt inkl. Abfrage und Reportfunktionalitäten entwickeln, 9. sind in der Lage, grafische Benutzeroberflächen (GUI) mit Hilfe geeigneter Case-Tools und 10. Web-Oberflächen mit Hilfe geeigneter Case-Tools zu entwickeln. Lehr-/ Lerninhalte 1. Softwarekategorien, 2. Software Engineering, 3. Daten- und Funktionsmodelle, 4. Datenbankentwicklung, 5. Grafische Benutzeroberflächen als Applikation, 6. Web-Applikationen. Formen des Präsenzstudiums − Vorlesung mit Übungsanteil − Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation Arbeit in Lerngruppen mit direkter Betreuung vor Ort durch die Lehrenden − Ergebnisdarstellung Formen des Selbststudiums − Studium der einschlägigen Fachliteratur − Bearbeitung ausgewählter Problemstellungen und Fallbeispiele zur Anwendung und Vertiefung des Stoffes in Arbeitsgruppen bzw. als Einzelarbeit Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 140 Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Abts, Dietmar/Mülder, Wilhelm: Grundkurs Wirtschaftsinformatik, Verlag Vieweg + Teubner Steiner, René: Grundkurs Relationale Datenbanken, Verlag Vieweg + Teubner Helmke, Hartmut/Höppner, Frank/Isernhagen, Rolf: Einführung in die Software- Entwicklung, Hanser Fachbuchverlag jeweils in der neuesten Auflage Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 141 Modul 7.14 Informationsverarbeitung Teilmodul 7.14.3 IT-Projektmanagement Kompetenzziele Die Studierenden 1. können die Besonderheiten von IT-Projekten erläutern, 2. sind in der Lage die spezifischen Unterschiede zwischen einem Grobkonzept und einem Feinkonzept zu beschreiben, 3. kennen die Funktionalitäten von einer geeigneten Projektplanungssoftware, 4. sind befähigt, die zeitliche Projektplanung für IT-Projekte mit Hilfe einer geeigneten Projektplanungssoftware und die kapazitätsmäßige Projektplanung für IT-Projekte mit Hilfe einer geeigneten Projektplanungssoftware anhand von Pra- xisbeispielen durchzuführen, 5. können das Projektcontrolling unter Verwendung der Projektplanungssoftware auf der Grundlage einer Simulation durchführen. Lehr-/ Lerninhalte 1. Besonderheiten von IT-Projekten, 2. Projektplanungssoftware MS Project, 3. Zeitliche Projektplanung unter MS Project, 4. Kapazitätsmäßige Projektplanung unter MS Project, 5. Projektcontrolling mittels MS Project. Formen des Präsenzstudiums − Vorlesung mit Übungsanteil − Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation Arbeit in Lerngruppen mit direkter Betreuung vor Ort durch die Lehrenden − Ergebnisdarstellung Formen des Selbststudiums − Studium der einschlägigen Fachliteratur − Bearbeitung ausgewählter Problemstellungen und Fallbeispiele zur Anwendung und Vertiefung des Stoffes in Arbeitsgruppen bzw. als Einzelarbeit Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Olfert, Klaus: Kompakt-Training Projektmanagement, Verlag Kiehl Schwab, Josef: Projektplanung realisieren mit Project 2007, Hanser Fachbuchverlag jeweils in der neuesten Auflage Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 142 Modulgruppe 8 Besondere Lehrveranstaltungsformen Kompetenzziele Die Module der Modulgruppe 8 stellen die Aktivitäten der Studierenden in den Lehrveranstaltungsformen Seminar, Projekt und Training sozialer Kompetenzen in den Vordergrund. Sie sind nicht von vornherein an ein Fachmodul gebunden, eher fachmodulübergreifend ausgerichtet. Die Studierenden beherrschen durch die Teilnahme am Seminar die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens und können die gefundenen Ergebnisse in einem freien Vortrag darlegen. Die Studierenden sind durch das Training sozialer Kompetenzen in der Lage, die eigenen Verhaltensmuster zu überprüfen, das professionelle Verhaltensrepertoire zu erweitern und das berufliche Verhalten in der Folge angemessen zu gestalten. Die Studierenden können durch die Teilnahme am Projekt im Team selbstständig, eigenverantwortlich und empirisch Prob- lemstellungen analysieren und Lösungsvorschläge entwickeln. Die Studierenden können die Zusammenhänge von gesellschaftlichen Veränderungsprozessen und Integrationskonzepten bewerten. Sie verfügen über gute Sprachkenntnisse in mindestens einer weiteren europäischen Sprache. Module 8.1 Seminar 8.2 Training sozialer Kompetenzen 8.3 Praxisbezogenes Projekt 8.4 Internationalität Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 143 Modul 8.1 Seminar Modulkoordination Herr Prof. Dr. Bernhard Frevel Kategorie Pflichtmodul Credits 5 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Dauer und Häufigkeit des Angebots Das Modul findet im Studienabschnitt S 4 statt und wird jährlich angeboten. Vgl. dazu die Modulübersicht zugehörige Teilmodule keine Kompetenzziele Die Studierenden 1. sind in der Lage, zu einem vorgegebenen und eingegrenzten Themenfeld Literatur und andere Quellen nach wissen- schaftlichen Kriterien zu finden, zu erschließen und auszuwerten, 2. können die gewonnenen Informationen deskriptiv und analytisch aufbereiten und eine eigene begründete und nach- vollziehbare Position zur Thematik entwickeln und 3. sind in der Lage, diese schriftlich in Form einer Hausarbeit und mündlich in Form eines Referates darzustellen und 4. können diese Position in einer kritischen Diskussion verteidigen. Lehr-/ Lerninhalte 1. Themenbezogene Quellensuche in Bibliotheken, Datenbanken und Internet, 2. wissenschaftliche Informationsbearbeitung mit Hilfe juristischer, wirtschaftswissenschaftlicher und/oder sozialwissen- schaftlicher Methodik, 3. Gliederung und Verschriftlichung komplexer Informationen unter Beachtung wissenschaftlicher Formalia, 4. mediengestützte Präsentation wissenschaftlicher Informationen. Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 144 Formen des Präsenzstudiums - interaktives Lehr- und Lerngespräch - betreute Partner- und Gruppenarbeit - Ergebnispräsentation - Referate - Moderierte Diskussion Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Studium von Rechtsquellen und Rechtsprechung - Verfassen einer Hausarbeit Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Die Literaturrecherche ist Aufgabe der Studierenden Art und Umfang des Leistungs- nachweises Seminarleistung Arbeitsaufwand (workload) 27 Stunden Präsenzstudium 123 Stunden Selbststudium 150 Stunden Arbeitsaufwand 36 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 145 Modul 8.2 Training sozialer Kompetenzen Modulkoordination Frau Dipl.-Päd. Ute Gintzel Kategorie Pflichtmodul Credits 3 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Kompetenzziele Die Studierenden sind in der Lage, vor anderen sicher aufzutreten und dabei Medien und rhetorische Wirkmittel wirksam einzusetzen. In Situationen mit Bürgern, Kollegen/Kolleginnen und Vorgesetzten können sie sich in andere Positionen einfüh- len, sozial angemessen kommunizieren und Gruppenprozesse analysieren und steuern. In Konfliktsituationen wirken sie deeskalierend auf die Situation ein und tragen zu konstruktiven Lösungen bei. zugehörige Teilmodule 8.2.1 Baustein 1 - Präsentation und Kommunikation 8.2.2 Baustein 2 – Teamarbeit und Moderation 8.2.3 Baustein 3 - Konfliktmanagement Dauer und Häufigkeit des An- gebots Das Modul verteilt sich über die drei Studienjahre und wird jährlich angeboten. Vgl. dazu die Modulübersicht Art und Umfang des Leistungs- nachweises Teilnahmenachweis Arbeitsaufwand (workload) 72 Stunden Präsenzstudium 18 Stunden Selbststudium 90 Stunden Arbeitsaufwand 96 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 146 Modul 8.2 Training sozialer Kompetenzen Teilmodul 8.2.1 Baustein 1 - Präsentation und Kommunikation Kompetenzziele Die Studierenden 1. können eigene und fremde Erwartungen wahrnehmen, unterscheiden und einordnen, 2. verfügen über Kenntnisse und Fähigkeiten zur Gestaltung mündlicher Präsentationen, 3. kennen Techniken zur Bewältigung von Redeangst, 4. bewerten Präsentationen und geben konstruktives Feedback, 5. analysieren und verstehen Kommunikationsprozesse, in verbaler, nonverbaler und interkultureller Hinsicht. Lehr-/ Lerninhalte 1. Kontaktaufnahme zum Bürger, zu Kollegen/Kolleginnen und Vorgesetzten, 2. Einsatz von Medien, Rhetorik und Körpersprache in Präsentationen, 3. Stressbewältigung durch kognitive und mentale Techniken, 4. Feedback geben und nehmen, 5. grundlegende Gesprächsbausteine wie Aktives Zuhören, Ich-Botschaften, Kongruenz und Körpersprache, Lenkung und Leitung. Formen des Präsenzstudiums - Fallbearbeitung/Übungen - Rollenübungen - Betreute Partner- und Gruppenarbeit - Feedback/ Reflexionen Formen des Selbststudiums - Vorbereitung von Präsentationen - Übungen - Einzel- und Gruppenarbeit Literatur Die theoretischen Grundlagen werden im Modul 4.3 gelegt. Vgl. die dort genannten Litera- turangaben. Arbeitsaufwand (workload) 24 Stunden Präsenzstudium 6 Stunden Selbststudium 30 Stunden Arbeitsaufwand 32 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 147 Modul 8.2 Training sozialer Kompetenzen Teilmodul 8.2.2 Baustein 2 – Teamarbeit und Moderation Kompetenzziele Die Studierenden 1. beherrschen grundlegende Techniken der Gesprächsführung und Moderation, 2. sind in der Lage sich in verschiedene Rollen (Bürger/in, Kollege/in, Mitarbeiter/in, Vorgesetze/r) einzufühlen und diese zu übernehmen und zu gestalten, 3. können gruppendynamische Prozesse erkennen und analysieren, 4. verfügen über ein Verhaltensrepertoire zur erfolgreichen Bewältigung von Teamaufgaben. Lehr-/ Lerninhalte 1. Moderationstechnik und Steuerung von Arbeitsprozessen, 2. Gesprächssituationen mit Bürgern, Kollegen und Vorgesetzten, 3. Gruppendynamik, 4. Problemlösen, Kooperation und Entscheiden im Team. Formen des Präsenzstudiums − Fallbearbeitung/Übungen − Rollenübungen − Betreute Partner- und Gruppenarbeit − Feedback/ Reflexionen Formen des Selbststudiums − Vorbereitung von Präsentationen − Übungen − Einzel- und Gruppenarbeit Literatur Die theoretischen Grundlagen werden im Modul 4.4 gelegt. Vgl. die dort genannten Litera- turangaben. Arbeitsaufwand (workload) 24 Stunden Präsenzstudium 6 Stunden Selbststudium 30 Stunden Arbeitsaufwand 32 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 148 Modul 8.2 Training sozialer Kompetenzen Teilmodul 8.2.3 Baustein 3 - Konfliktmanagement Kompetenzziele Die Studierenden 1. beherrschen deeskalierende Kommunikationstechniken, 2. kennen Methoden der Konflikthandhabung, 3. entwickeln Sensibilität für Konfliktsymptome und können sich in die Positionen der Konfliktparteien einfühlen, 4. können Mittel der Konflikthandhabung situationsbezogen und sozial angemessen einsetzen. Lehr-/ Lerninhalte 1. Konfliktgespräche führen, 2. Konfliktmanagement und Konfliktmoderation, 3. Wahrnehmung von Konfliktsituationen, 4. Umgang mit eskalierten Situationen und schwierigen Personen. Formen des Präsenzstudiums - Fallbearbeitung/Übungen - Rollenübungen - Betreute Partner- und Gruppenarbeit - Feedback/ Reflexionen Formen des Selbststudiums - Vorbereitung von Präsentationen - Übungen - Einzel- und Gruppenarbeit Literatur Die theoretischen Grundlagen werden im Modul 4.4 gelegt. Vgl. die dort genannten Litera- turangaben. Arbeitsaufwand (workload) 24 Stunden Präsenzstudium 6 Stunden Selbststudium 30 Stunden Arbeitsaufwand 32 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 149 Modul 8.3 Praxisbezogenes Projekt Modulkoordination Frau ORR’in Bärbel Werdes Kategorie Pflichtmodul Credits 13 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Kompetenzziele Die Studierenden sind in der Lage, im Team in selbstständiger, eigenverantwortlicher und empirischer Arbeit auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in der Regel interdisziplinäre Problemstellungen zu analysieren, Lösungswege zu entwickeln, diese abzuwägen und einen Entscheidungsvorschlag zu erarbeiten; ihre Arbeit in einem Projektbericht darzu- stellen, zu präsentieren und ihre Position in einem Kolloquium zu verteidigen. zugehörige Teilmodule 8.3.1 Angewandte Methodik im Projektstudium 8.3.2 Praxisbezogenes Projekt Dauer und Häufigkeit des Angebots Das Modul wird jährlich angeboten. Vgl. dazu die Modulübersicht Art und Umfang des Leis- tungsnachweises Projektleistung Arbeitsaufwand (workload) 12 Stunden Präsenzstudium 378 Stunden Selbststudium 390 Stunden Arbeitsaufwand 16 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 150 Modul 8.3 Praxisbezogenes Projekt Teilmodul 8.3.1 Angewandte Methodik im Projektstudium Kompetenzziele Die Studierenden - können im Rahmen des Projektstudiums die Methoden der empirischen Sozialforschung und des Projektmanagements zielgerichtet und sachgerecht anwenden, - können die für das Projektstudium notwendigen Informationen und/oder Daten beschaffen, aufbereiten, interpretieren, Empfehlungen generieren und sie schriftlich im Projektbericht niederlegen, - können das Lernforschungsprojekt kooperativ im studentischen Team gestalten und einen ständigen Informations- und Kommunikationsfluss sichern. Lehr-/ Lerninhalte Nach Wahl der Studierenden und Anwendungsbedarf im Projektstudium alternativ: 1. Informations- und Datengewinnung, -aufbereitung, und -interpretation in den Anwendungsfeldern, 1.1 Standardisierte Befragung/Fragebogen, 1.2 Interview, 1.3 Beobachtung und Experiment, 1.4 Statistik/ Aggregatdatenanalyse/ Sekundärdatenanalyse, 1.5 Inhaltsanalyse, oder 2. Projektmanagement, 2.1 Prozess, 2.2 Vorbereitungsphase, 2.3 Entwurfsphase, 2.4 Umsetzungsphase, 2.5 Nachlaufphase. Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 151 Formen des Präsenzstudiums - Fallbearbeitung/Übungen - Interaktives Lehr- und Lerngespräch Formen des Selbststudiums - Bearbeitung von Fallbeispielen Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Zu 1: Informations- und Datengewinnung, -aufbereitung, und -interpretation in den Anwen- dungsfeldern Alemann, Ulrich von/Forndran, Erhard: Methodik der Politikwissenschaft, Urban Taschen- bücher Atteslander, Peter: Methoden der empirischen Sozialforschung, Verlag de Gruyter Flick, Uwe: Qualitative Sozialforschung, Verlag Rowohlt Kühnel, Steffen/Krebs, Dagmar: Statistik für die Sozialwissenschaften: Grundlagen, Metho- den, Anwendungen, Verlag Rowohlt Mayring, Philipp: Qualitative Inhaltsanalyse, Verlag Beltz Schnell, Rainer/Hill, Paul B./Esser, Elke: Methoden der empirischen Sozialforschung, Verlag Oldenbourg Zu 2: Kerzner, Harald: Projektmanagement: Ein systemorientierter Ansatz zur Planung und Steu- erung (gebundene Ausgabe), Mitp-Verlag Schilling, Gert: Projektmanagement, Der Praxisleitfaden für die erfolgreiche Durchführung von kleinen und mittleren Projekten, Verlag Schilling jeweils in der neuesten Auflage Arbeitsaufwand (workload) 12 Stunden Präsenzstudium 10 Stunden Selbststudium 22 Stunden Arbeitsaufwand 16 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 152 Modul 8.3 Praxisbezogenes Projekt Teilmodul 8.3.2 Praxisbezogenes Projekt 1) Kompetenzziele Die Studierenden 1. können zielgerichtet Informationen sammeln und Lösungswege für aus der Fachpraxis stammende Problemstellungen auf der Grundlage wissenschaftlicher Methoden erarbeiten, 2. verfügen je nach Projektorientierung über sozialwissenschaftliches, betriebswirtschaftliches oder juristisches Metho- denwissen und können dieses auf komplexe, interdisziplinäre Fragestellungen anwenden, 3. kennen die Grundlagen der Projektarbeit, führen eigenständig die Projektorganisation und die Arbeit in der Projekt- gruppe durch und 4. sind in der Lage, einen Abschlussbericht zu erstellen und gemeinsam als Projektgruppe die Ergebnisse zu präsentieren und sie in einem Kolloquium zu vertreten. Lehr-/ Lerninhalte 1. Informationssammlung in der jeweiligen Behörde, in Bibliotheken und im Internet, 2. Entwicklung eines Forschungsdesigns, 3. Planung, Durchführung und Auswertung einer Studie, 4. Erstellen eines Projektberichts, Präsentation mit anschließendem Kolloquium. Formen des Präsenzstudiums − interaktives Lehr- und Lerngespräch − betreute Partner- und Gruppenarbeit − Ergebnispräsentation − Referate − moderierte Diskussion − Feedback/ Reflexionen − Rollenübungen Formen des Selbststudiums − Literaturstudium − Studium von Rechtsquellen und Rechtsprechung − Bearbeitung von Fallbeispielen − betreutes E-Learning − angeleitete Internetrecherche Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Die Literaturrecherche ist Aufgabe der Studierenden Arbeitsaufwand (workload) 368 Stunden Arbeitsaufwand --- 1) Statt eines Projekts kann in Abstimmung mit der Einstellungsbehörde auch ein Auslandsstudium gewählt werden. Die Einstellungsbehörde kann einen Sonderurlaub von bis zu drei Wochen gewähren, um dem/der Studierenden ein bis zu dreimonatiges Auslandsstudium zu ermöglichen. Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 153 Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 154 Modul 8.3 Alternative Auslandsstudium Modulkoordination Herr Prof. Dr. Matthias Einmahl Kategorie Wahlmodul (anstelle des Moduls 8.3 Pra- xisbezogenes Projekt) Credits 13 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Kompetenzziele Die Studierenden - organisieren eigenverantwortlich einen mehrmonatigen Studienaufenthalt an einer Hochschule im Ausland, - erarbeiten sich Lehr-/Lerninhalte an einer Hochschule, an der sie sich ca. drei Monate aufhalten, und dies in der Regel in einer Fremdsprache, - absolvieren den Leistungsnachweis in der Regel in einer Fremdsprache. Lehr-/ Lerninhalte Nach Wahl der Studierenden Belegung von Kursen, die einen inhaltlichen Zusammenhang zur öffentlichen Verwaltung auf- weisen, insbesondere aus den Fachgebieten - Rechtswissenschaft - Wirtschaftswissenschaften - Verwaltungswissenschaft - Politikwissenschaft - Soziologie - Psychologie sowie ferner nach Wahl der Studierenden Erlernen der Landessprache (maximal 4 Credits) Formen des Präsenz- und Selbststudiums Nach Vorgabe der Lehrenden der ausländischen Hochschule Literatur Nach Vorgabe der Lehrenden der ausländischen Hochschule Art und Umfang des Leistungsnachweises Nach Vorgabe der Lehrenden der ausländischen Hochschule Arbeitsaufwand (workload) 390 Stunden Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 155 Modul 8.4 Internationalität Modulkoordination Frau Dipl.-Päd. Ute Gintzel / Herr Prof. Dr. Matthias Einmahl Kategorie Pflichtmodul Credits 5 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Kompetenzziele für das Modul Die Studierenden erkennen die Kulturbedingtheit des eigenen Handelns und sind in der Lage die Perspektive anderer Kultu- ren einzunehmen. Sie verstehen die Zusammenhänge von gesellschaftlichem Veränderungsprozessen und kommunalen Integrationskonzepten und können diese bewerten. Die Studierenden sind in der Lage sich in interkulturellen Überschnei- dungssituationen handlungssicher und sprachlich sicher zu verhalten. zugehörige Teilmodule 8.4.1 Interkulturelle Kompetenz 8.4.2 Verwaltungsenglisch Dauer und Häufigkeit des Angebots Das Modul findet im Studienabschnitt S 4 statt und wird jährlich angeboten. Vgl. dazu die Modulübersicht Art und Umfang des Leis- tungsnachweises Klausur (180 Minuten, dezentral) oder Referat oder Fachgespräch Welcher Leistungsnachweis gefordert wird, bestimmen die Lehrenden für jeden Kurs ein- heitlich. Arbeitsaufwand (workload) 72 Stunden Präsenzstudium 78 Stunden Selbststudium 150 Stunden Arbeitsaufwand 96 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 156 Modul 8.4 Internationalität Teilmodul 8.4.1 Interkulturelle Kompetenz Kompetenzziele Die Studierenden 1. verfügen über grundlegende Kenntnisse von Kulturbegriffen und Kulturtheorien, 2. verstehen und akzeptieren die Kulturgebundenheit menschlichen Verhaltens und reflektieren die eigenen Kultur, 3. entwickeln Kulturbewusstheit und identifizieren eigene Kulturstandards, 4. nehmen fremdkulturelle Muster als fremd wahr, ohne sie – positiv oder negativ- bewerten zu müssen, 5. nehmen fremdkulturelle Perspektiven respektvoll ein, 6. kennen Ursachen und Folgen von Migration im Kontext gesamtgesellschaftlicher Entwicklung und können diese kritisch bewerten, 7. verfügen über ein Verhaltensrepertoire zur erfolgreichen Bewältigung interkultureller Überschneidungssituationen, 8. entwickeln ein Verständnis von der Aufgabenvielfalt der Verwaltung in einer zunehmend multikulturellen Gesellschaft. Lehr-/ Lerninhalte 1. Kulturdefinitionen und Kulturdimensionen, 2. Deutsche und regionale Kultur und Verwaltungskultur, 3. Prozesse und Formen der Entstehung kultureller Orientierungsmuster, 4. Wahrnehmung und Stereotypisierung im interkulturellen Kontext, 5. Voraussetzungen und Bestandteile interkultureller Kompetenz, 6. Geschichte der Migration, soziale Milieus und Lebenswelten, 7. interkulturelle Kommunikation, 8. Verwaltungshandeln im Hinblick auf Migration und Segregation und interkulturelle Zusammenarbeit. Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 157 Formen des Präsenzstudiums − interaktives Lehr- und Lerngespräch − selbstreflexive Verfahren − Bearbeitung von Fallbeispielen bzw. kritischen Ereignissen − Simulationen oder Übungen − Impulsreferate − Präsentationen − Angeleitete Partner– und Gruppenarbeit Formen des Selbststudiums − Literaturrecherche /-studium − Angeleitete Internetrecherche − Exkursionen − Interviews Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Bommes, Michael/Krüger Potratz, Marianne (Hrsg.): Migrationsreport 2008 Fakten- Analysen- Perspektiven, Campus Verlag Gesemann, Frank/Roth, Roland (Hrsg.): Lokale Integrationspolitik in der Einwanderungsge- sellschaft. Migration und Integration als Herausforderung von Kommunen, Verlag für Sozialwissenschaften Herbert, Ulrich: Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland, Verlag C.H. Beck Hofstede, Geert: Lokales Denken, globales Handeln, Deutscher Taschenbuch Verlag Kumbier, Dagmar; Schulz von Thun, Friedemann (Hrsg.): Interkulturelle Kommunikation: Methoden, Modelle, Beispiele, Verlag Rowohlt jeweils in der neuesten Auflage Arbeitsaufwand (workload) 24 Stunden Präsenzstudium 12 Stunden Selbststudium 36 Stunden Arbeitsaufwand 32 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 158 Modul 8.4 Internationalität Teilmodul 8.4.2 Verwaltungsenglisch Kompetenzziele Die Studierenden 1. verfügen über gute Sprachkenntnisse in der englischen Sprache (insbesondere fachbezogen), 2. erkennen die Bedeutung der englischen Sprache als internationale Verständigungssprache mit einer steigenden Anzahl von Wissensgebieten und Berufsfeldern und in dieser Funktion auch ihre zunehmende Bedeutung für die öffentliche Verwaltung, 3. besitzen die Fähigkeit, in Wort und Schrift in englischer Sprache zu kommunizieren (insbesondere fachbezogen). Lehr-/ Lerninhalte 1. Recherche in und Studium englischsprachiger, fachbezogener Quellen, 2. Fachbezogene Kommunikation in ausgewählten Beispielen, 3. Vertiefung Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung, Ausdruck. Formen des Präsenzstudiums - Interaktives Lehr- und Lerngespräch Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Sprachübungen Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Nach Maßgabe der gewählten Sprache und Empfehlung des Lehrenden Arbeitsaufwand (workload) 48 Stunden Präsenzstudium 66 Stunden Selbststudium 114 Stunden Arbeitsaufwand 64 Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 159 Modulgruppe 9 Praxismodule Kompetenzziele Modulgruppe Die Studierenden sind in der Lage, ihre fachlichen, sozialen, persönlichen und methodischen Kompetenzen und Erfahrungen bei praktischen Fällen anzuwenden und erweitern diese. Sie können ihr Verhalten an den Rechten und Pflichten als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung ausrichten. Sie erkennen, analysieren und berücksichtigen politische, rechtliche, ökonomische und organisatorische Rahmenbedingun- gen von Verwaltungshandeln sowie die Anforderungen nachhaltiger Entwicklungen. Sie sind in der Lage, kunden- und serviceorientiert zu handeln, verwenden eine bürgerfreundliche Sprache, pflegen einen kollegialen Umgang, zeigen in schwierigen Situationen Einfühlungsvermögen und beziehen sachlich und bestimmt Stellung. Module 9.1 Organisation, Personalmanagement und Personalrecht 9.2 Finanzmanagement 9.3 Ordnungsverwaltung 9.4 Leistungsverwaltung 9.5 Praxisabschlussmodul Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 160 Modul 9.1 Organisation, Personalmanagement und Personalrecht Modulkoordination Frau Kerstin Hilvert (Kreis Borken) Kategorie Pflichtmodul Credits 13 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Bezüge zu den fachwissen- schaftlichen Modulen − Modul 6.1 „Verwaltungsstruktur I“, Teilmodul 6.1.2 „Verwaltungsmanagement und Organisation I“ − Modul 6.3 „Personal“ bei Zuordnung zum P 1: − Modul 6.1 „Verwaltungsstruktur I“, Teilmodul 6.1.2 „Verwaltungsmanagement und Organisation I“ ohne die Inhalte im S 3 − Modul 6.3 „Personal“ ohne das Teilmodul 6.3.2 „Arbeitsrecht“ Die Schwerpunkte der Ausbildung werden nach den jeweiligen Anforderungen innerhalb der Ausbildungsbehörde gesetzt. Kompetenzziele Organisation Die Studierenden − können die organisatorischen Grundlagen und die Stellung der Kommunen innerhalb des Staatsaufbaus benennen und erläutern; sie sind in der Lage die Bedeutung der Organisation als Instrument des Verwaltungsmanagements zu be- schreiben, − verstehen die Zusammenhänge zwischen den Bereichen Organisation, Personalrecht und Personalmanagement, − sind in der Lage Sachverhalte und praktische Szenarien kritisch zu bewerten und zu bearbeiten, Kompetenzziele Personalrecht und Personalmanagement Die Studierenden − sind in der Lage entsprechend der personalrechtlichen und personalvertretungsrechtlichen Vorgaben vielfältige admi- nistrative Tätigkeiten auszuführen, wie z. B. Ernennungen, Versetzungen, Umsetzungen, Beurlaubungen, Teilzeiten, Be- endigungen des Beamtenverhältnisses, disziplinarrechtliche Maßnahmen, Bewilligung von Sonderurlauben, Ableh- nung/Genehmigung von Nebentätigkeitsanträgen und treffen entsprechende tarifrechtliche Entscheidungen, − kennen Grundzüge des Beurteilungswesens und leistungsorientierter Entgeltsysteme, − können die Grundlagen des Stellenplans und grundlegende Prinzipien von Personalauswahl- und Stellenbesetzungsver- fahren beschreiben und sind in der Lage, dabei mitzuwirken, − sind in der Lage Grundsätze und Instrumente der Personalentwicklung sowie der Aus- und Fortbildung zu beschreiben, − sind in der Lage bei entsprechenden Maßnahmen mitzuwirken z. B. Organisation und Planung von Qualifizierungsmaß- nahmen, Nachwuchsgewinnung, Handlungsfelder der demografischen Entwicklung, − kennen die Rechtsgrundlagen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements und dessen praktische Umsetzung und erwerben Kenntnisse zum Thema Gesundheitsmanagement. Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 161 Lehr- und Lerninhalte − Stellenbewertungen, − Bewirtschaftung des Stellenplans, − Wirtschaftlichkeitsberechnungen, − Organisationsberatungen, − Projektarbeit, − Präsentations- und Moderationstechniken, − Medieneinsatz, − Personalrecht, − Personaleinsatz/-planung, − Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung, − Betriebliches Eingliederungsmanagement, Gesundheitsmanagement. Lehr- und Lernformen − Praxisbezogene Unterweisung − Umsetzungsübungen − Fallbearbeitung − Ausbildergespräche − Teilnahme an Besprechungen und Sitzungen − Studium der einschlägigen Gesetzestexte, Kommentierungen, Arbeitsanweisungen, Dienst- und Geschäftsanweisungen, Fachliteratur Dauer und Häufigkeit des An- gebots Das Modul findet in den Praxisabschnitten statt. Art und Umfang des Leistungs- nachweises Aktenarbeit Arbeitsaufwand (workload) 390 Stunden Arbeitsaufwand --- Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 162 Modul 9.2 Finanzmanagement Modulkoordination Herr Malte Dahlhoff (Stadt Hamm) Kategorie Pflichtmodul Credits 13 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Bezüge zu den fachwissen- schaftlichen Modulen − Modul 6.4 „Rechnungswesen I“ − Modul 6.5 „Rechnungswesen II“ bei Zuordnung zum P 1: − Modul 6.5 „Rechnungswesen II“, ohne die Inhalte im S 3 Die Schwerpunkte der Ausbildung werden nach den jeweiligen Anforderungen innerhalb der Ausbildungsbehörde gesetzt. Kompetenzziele Die Studierenden 1. kennen die kommunalen Haushaltsstrukturen im Rahmen des 3-Komponentensystems und sind in der Lage, diese in der Praxis umzusetzen, 2. kennen unter Beachtung der Haushaltsgrundsätze die Planung, Bewirtschaftung und den Einzel- und Gesamtabschluss im kommunalen Haushaltsrecht, 3. verstehen die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung und ihre Bedeutung für die öffentliche Verwal- tung inklusive der internen Leistungsverrechnung, 4. kennen Ziele und Methoden zur wirtschaftlichen Steuerung des kommunalen Haushalts. Lehr- und Lerninhalte 1. Buchführung und Bilanzierung, 2. Haushaltswirtschaft, 3. Kosten- und Leistungsrechnung, 4. Finanzcontrolling. Lehr- und Lernformen − Praxisbezogene Unterweisung − Umsetzungsübungen − Fallbearbeitung − Ausbildergespräche − Teilnahme an Besprechungen und Sitzungen − Studium der einschlägigen Gesetzestexte, Kommentierungen, Arbeitsanweisungen, Dienst Dauer und Häufigkeit des Angebots Das Modul findet in den Praxisabschnitten statt. Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 163 Art und Umfang des Leis- tungsnachweises Aktenarbeit Arbeitsaufwand (workload) 390 Stunden Arbeitsaufwand --- Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 164 Modul 9.3 Ordnungsverwaltung Modulkoordination Frau Michaela Brock (Stadt Kaarst) Kategorie Pflichtmodul Credits 15 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Bezüge zu den fachwissen- schaftlichen Modulen − Modul 2 „Methoden“ − Modul 4.1 „Allgemeine rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns“ − Modul 5.1 „Spezielle Grundlagen des Verwaltungshandelns I“ bei Zuordnung zum P 1: − Modul 2 „Methoden“ − Modul 4.1 „Allgemeine rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns“ Die Schwerpunkte der Ausbildung werden nach den jeweiligen Anforderungen innerhalb der Ausbildungsbehörde gesetzt. Kompetenzziele Die Studierenden − sind in der Lage selbständig Sachverhalte zu erfassen und zu ermitteln, diese rechtlich zu würdigen und eine darauf beruhende Verwaltungsentscheidung bis zur Unterschriftsreife vorzubereiten, − können die Verwaltungsentscheidung in adressatengerechter Form umsetzen und entsprechend nachbereiten. Dabei aktualisieren sie laufend selbständig ihren Kenntnisstand in ihrem Aufgabengebiet, − sind befähigt, die Aufgaben in angemessener Zeit und nach Dringlichkeit zu erledigen, − sind in der Lage, selbständig die Planung der Arbeitsabläufe zu organisieren und Neuerungen in die bisherige Organisa- tion einzuarbeiten. Lehr- und Lerninhalte − Anwendung der einschlägigen Vorschriften des allgemeinen Ordnungsrechts sowie die Bestimmungen des Verwaltungs- rechts (Verfahrens- und Vollstreckungsrecht, Verwaltungsprozessrecht), − Vor- und Nachbereitung sowie Umsetzung von behördlichen Entscheidungen, − Selbständiges Führen von Gesprächen, − Beratung von Bürgern, − Verwaltungsinterne Beratungen, − externe Beratung (von übergeordneten u. nachgeordneten Behörden), − Führen von Konfliktgesprächen- Vernehmung von Zeugen und Betroffenen im Bußgeldverfahren, − Teilnahme an Kontrollen, Außendiensttätigkeiten, Dienstbesprechungen, Gerichtsterminen, Sitzungen politischer Gre- mien sowie deren Vor- und Nachbereitung. Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 165 Lehr- und Lernformen − Praxisbezogene Unterweisung, − Umsetzungsübungen, − Fallbearbeitung, − Ausbildergespräche, − Teilnahme an Besprechungen und Sitzungen, − Studium der einschlägigen Gesetzestexte, Kommentierungen, Arbeitsanweisungen, Dienst- und Geschäftsanweisungen, Fachliteratur. Dauer und Häufigkeit des An- gebots Das Modul findet in den Praxisabschnitten statt Art und Umfang des Leistungs- nachweises Aktenarbeit Arbeitsaufwand (workload) 450 Stunden Arbeitsaufwand --- Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 166 Modul 9.4 Leistungsverwaltung Modulkoordination Herr Josef Johnen (Stadt Köln) Kategorie Pflichtmodul Credits 13 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche Bezüge zu den fachwissen- schaftlichen Modulen − Modul 2 „Methoden“ − Modul 4.1 „Allgemeine rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns“ − Modul 5.2 „Spezielle Grundlagen des Verwaltungshandelns II“ − Modul 5.3 „Spezielle Grundlagen des Verwaltungshandelns III“ bei Zuordnung zum P 1: − Modul 2 „Methoden“ − Modul 4.1 „Allgemeine rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns“ − Modul 5.2 „Spezielle Grundlagen des Verwaltungshandelns II“ Teilmodul 5.2.1 „Grundlagen des Sozialrechts“ Die Schwerpunkte der Ausbildung werden nach den jeweiligen Anforderungen innerhalb der Ausbildungsbehörde gesetzt. Kompetenzziele Die Studierenden − sind in der Lage, selbständig Sachverhalte zu erfassen und zu ermitteln, diese rechtlich zu würdigen und eine darauf beruhende Verwaltungsentscheidung vorzubereiten in dem sie selbständig ihren Wissenstand im eingesetzten Aufga- bengebiet erweitern und aktualisieren, − können Aufgaben mit notwendigen Prioritäten effizient und selbständig erledigen, − sind in der Lage die Arbeitsabläufe der ihnen übertragenen Aufgaben zu planen und an der Optimierung von Arbeitsab- läufen mitzuwirken. Lehr- und Lerninhalte − Anwendung der einschlägigen Vorschriften des Leistungsrechts sowie angrenzender Rechtsgebiete, − Selbständige Bearbeitung sowie Umsetzung von behördlichen Entscheidungen, − Gesprächsführung, − nach Möglichkeit Teilnahme an Außendiensttätigkeiten, Dienstbesprechungen, Gerichtsterminen, Sitzungen politischer Gremien sowie deren Vor- und Nachbereitung. Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 167 Lehr- und Lernformen − Praxisbezogene Unterweisung − Umsetzungsübungen − Fallbearbeitung − Ausbildergespräche − Teilnahme an Besprechungen und Sitzungen − Studium der einschlägigen Gesetzestexte, Kommentierungen, Arbeitsanweisungen, Dienst- und Geschäftsanweisungen, Fachliteratur Dauer und Häufigkeit des Ange- bots Das Modul findet in den Praxisabschnitten statt Art und Umfang des Leistungs- nachweises Aktenarbeit Arbeitsaufwand (workload) 390 Stunden Arbeitsaufwand --- Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 168 Modul 9.5 Praxisabschlussmodul Modulkoordination N.N. Kategorie Pflichtmodul Credits 11 Voraussetzungen für das Modul erfolgreicher Abschluss der Praxismodule aus den vorherigen Studienabschnitten Bezüge zu den fachwissen- schaftlichen Modulen keine besondere Schwerpunktsetzung Die Schwerpunkte der Ausbildung werden nach den jeweiligen Anforderungen innerhalb der Ausbildungsbehörde gesetzt. Kompetenzziele Die Studierenden sind in der Lage, die durch den Ausbilder zugewiesenen Aufgaben nach dem Geschäftsverteilungsplan selbständig mit Hilfe ihrer insgesamt erworbenen rechtlichen und methodischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu bearbeiten, können Entscheidungen sachgerecht und effizient vorbereiten, sind befähigt, sich selbständig die erforderlichen Informatio- nen zu beschaffen und ihren Standpunkt im Arbeitsbereich sach- und lösungsorientiert zu vertreten, sind in der Lage, Arbeitsprozesse zu analysieren, zu bewerten und zu optimieren und ihr Verwaltungshandeln nach quantita- tiven und qualitativen Maßstäben (optimaler Ressourceneinsatz) auszurichten. Lehr- und Lerninhalte Vertiefung und Anwendung der Inhalte aller voran gegangenen Module. Lehr- und Lernformen − Praxisbezogene Unterweisung − Umsetzungsübungen − Fallbearbeitung − Ausbildergespräche − Teilnahme an Besprechungen und Sitzungen − Studium der einschlägigen Gesetzestexte, Kommentierungen, Arbeitsanweisungen, Dienst- und Geschäftsanweisungen, Fachliteratur Dauer und Häufigkeit des An- gebots Das Modul findet im P 5 statt. Art und Umfang des Leistungs- nachweises Aktenarbeit Arbeitsaufwand (workload) 330 Stunden Arbeitsaufwand --- Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 169 Modul 10 Bachelorarbeit und Kolloquium Koordination Herr Prof. Dr. Bernhard Frevel Kategorie Pflichtleistung Credits 10 Voraussetzungen erfolgreicher Abschluss der Module aus den vorherigen Studienabschnitten Kompetenzziele Die Studierenden sind in der Lage, ein rechts-, wirtschafts-, sozialwissenschaftliches oder ein interdisziplinäres Thema mit Bezügen zur Verwaltung und/oder ein für die Fachpraxis relevantes Thema eigenständig theoretisch oder empirisch nach wissenschaftlichen Kriterien bearbeiten und die gewonnenen Ergebnisse schriftlich darzustellen. Sie können wesentliche Erkenntnisse aus der Bachelorarbeit in einem Kurzvortrag präsentieren sowie Bewertungen und Schlussfolgerungen im kriti- schen Diskurs argumentativ nachzeichnen. zugehörige Teile 10.1 Bachelorarbeit 10.2 Kolloquium Dauer und Häufigkeit des Angebots Bachelorarbeit und Kolloquium finden im Studienabschnitt S 5 statt und werden jährlich angeboten. Vgl. dazu die Modulübersicht Art und Umfang des Leis- tungsnachweises Bachelorarbeit mit Kolloquium Arbeitsaufwand (workload) 300 Stunden Arbeitsaufwand --- Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 170 Modul 10 Bachelorarbeit und Kolloquium Teilmodul 10.1 Bachelorarbeit Kompetenzziele Die Studierenden 1. können ein rechts-, wirtschafts-, sozialwissenschaftliches oder ein interdisziplinäres Thema mit Bezügen zur sozialen Sicherung und/oder ein für die Fachpraxis relevantes Thema eigenständig theoretisch oder empirisch nach wissenschaft- lichen Kriterien bearbeiten, 2. sind in der Lage, auf der Grundlage fachkundiger Literaturrecherchen ein eigenes Studiendesign zu entwickeln und die Auswertung durchzuführen, 3. können die gewonnenen Ergebnisse schriftlich darstellen. Lehr-/ Lerninhalte 1. Konzeptualisierung einer wissenschaftlichen Arbeit, 2. wissenschaftliche Informations- und Datengewinnung, -auswertung und –aufbereitung, 3. Schriftliche Darstellung der gewonnenen Erkenntnisse und Analysen unter Beachtung der wissenschaftlichen Formalia. Formen des Präsenzstudiums --- Formen des Selbststudiums − Literaturrecherche/ -studium − Studium von Rechtsquellen und Rechtsprechung − Empirische Untersuchungen − Verfassen der Bachelorarbeit Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Die Literaturrecherche ist Aufgabe der Studierenden Arbeitsaufwand (workload) 289 Stunden Arbeitsaufwand --- Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 171 Modul 10 Bachelorarbeit und Kolloquium Teilmodul 10.2 Kolloquium Kompetenzziele Die Studierenden 1. können wesentliche Erkenntnisse aus der Bachelorarbeit in einem Kurzvortrag präsentieren, 2. sind in der Lage, Bewertungen und Schlussfolgerungen im kritischen Diskurs argumentativ nachzuzeichnen, 3. können das methodische Vorgehen erläutern sowie die Bachelorarbeit im Wissenschaftskontext verorten. Lehr-/ Lerninhalte 1. Heraushebung von Kernaussagen aus der eigenen Bachelorarbeit, 2. Komprimierung komplexer schriftsprachlicher Inhalte zu einem nachvollziehbaren mündlich vorgetragenen Referat, 3. Verteidigung der Erkenntnisse der Bachelorarbeit im kritischen Diskurs auf der Grundlage wissenschaftlicher Gütekrite- rien. Formen des Präsenzstudiums − Prüfungsgespräch Formen des Selbststudiums − Literaturrecherche / -studium − Vorbereitung eines Referats Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur --- Arbeitsaufwand (workload) 11 Stunden Arbeitsaufwand --- Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 172 Zusatzangebot Informationstechnik Modulkoordination Herr ORR Dr. Torsten Fischer Kategorie Zusatzangebot Credits --- Voraussetzungen für das Modul keine Kompetenzziele Die Studierenden sind in der Lage, die Bedeutung der Informationstechnik für das Verwaltungshandeln zu erkennen, an- spruchsvolle Textdokumente und Tabellenkalkulationen zu erstellen und diese zu präsentieren. zugehörige Teilmodule keine Dauer und Häufigkeit des Angebots Das Zusatzangebot findet in den Studienabschnitten S 3 und S4 statt und wird jährlich angeboten. Vgl. dazu die Modulübersicht Art und Umfang des Leis- tungsnachweises Teilnahmenachweis Arbeitsaufwand (workload) 48 Stunden Arbeitsaufwand --- Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 173 Kompetenzziele Die Studierenden 1. lernen die Bedeutung der Informationstechnik als Unterstützungswerkzeug des Verwaltungshandelns kennen und be- schreiben allgemeine Anforderungen an ein IT-gestütztes Verwaltungshandeln, können unterschiedliche Hardwaresysteme benennen und deren Funktionsweise sowie deren Einsatzmöglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung erläutern, sind in der Lage, Beispiele für gängige Anwendersoftware und Betriebssoftware sowie deren mögliche Einsatzbereiche zu benennen, können die Einsatzmöglichkeiten unterschiedlicher Softwaresysteme in der öffentlichen Verwaltung erläutern und be- werten und wichtige Gesichtspunkte der IT-Sicherheit bei der Computernutzung beschreiben und erläutern, 2. sind in der Lage, anspruchsvolle und qualitativ hochwertige Textdokument zu erstellen und diese mit entsprechenden Funktionalitäten zu versehen, können Textdokumente nach Vorgaben erstellen und bearbeiten, sind befähigt , Tabellen, Bilder und Zeichnungsobjekte in ein Textdokument inkl. Beschriftung einzufügen, können Dokumentenvorlagen für die Behördenkommunikation sowie für wissenschaftliche Ausarbeitungen entwickeln, können automatisierte Verzeichnisse und Fußnoten erstellen, sind befähigt, automatisierte Serienbriefe für unterschiedliche Datenquellen zu entwickeln, können Dokumente mit einer Datenquelle für einen Seriendruck unter Verwendung von Auswahlkriterien zusammen- führen, sind in der Lage, Formulare und integrieren Steuerungselemente (z.B. Textfelder, Dropdown-Felder oder Kontrollkäst- chen) zu erstellen und zu bearbeiten und einfache Berechnungsfunktionalitäten unter Verwendung der Formularfelder zu entwickeln, 3. sind in der Lage, anspruchsvolle und qualitativ hochwertige Tabellenkalkulationen zu erstellen und diese mit entspre- chenden Funktionalitäten zu versehen, können Tabellendokumente nach Vorgaben erstellen und bearbeiten und den einzelnen Zellen entsprechende Daten- und Textformate zuweisen, können logische, mathematische und statistische Formeln unter Verwendung der Standardfunktionen der Tabellenkalku- lation erstellen, sind in der Lage, Diagramme mit Blick auf eine sinnvolle Informationsdarstellung und Auswertung zu erstellen und zu formatieren, können Abfragen/Filter nach einem oder mehreren Kriterien erstellen, können Datums- und Zeitfunktionen, statistische Funktionen, Finanzfunktionen, Verweisfunktionen und logische Funkti- onen sach- und fachgerecht anwenden, können verschachtelte Funktionen sach- und fachgerecht auf spezifische Sachverhalte anwenden, sind befähigt, eigene Funktionen mit Hilfe der intergierten Entwicklungsumgebung zu entwickeln, können einfache Makros entwickeln und diese über entsprechende Steuerungselemente ansteuern, 4. können qualitativ hochwertige Präsentationen erstellen, Modulbeschreibungen, Stand 11.06.2013 Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang Allgemeine Verwaltung 174 sind in der Lage, die verschiedenen Ansichten für eine Präsentation entsprechend einzusetzen, können Folien mit Hilfe der vorgegebenen Designvorlagen erstellen und eigene Designvorlagen entwickeln, sind befähigt, Bilder, Abbildungen und Zeichnungsobjekte einzufügen und diese im Hinblick auf deren Foliendarstellung zu bearbeiten und Animationen und Übergangseffekte auf eine Präsentation sach- und fachgerecht anzuwenden. Lehr-/ Lerninhalte 1. Einführung in die Informationsverarbeitung, 2. Textverarbeitung, 3. Tabellenkalkulation, 4. Präsentation. Formen des Präsenzstudiums − Interaktives Lehr- und Lerngespräch − Mediengestützte Vorlesung − Betreute Partner- und Gruppenarbeit − Ergebnispräsentation − Moderierte Diskussion − Feedback/ Reflexionen − Fallbearbeitung/Übungen am Rechner Formen des Selbststudiums - Literaturrecherche/ -studium - Bearbeitung von Fallbeispielen - betreutes E-Learning - angeleitete Internetrecherche Lehrende Vgl. gesonderte Lehrverflechtungsmatrix Literatur Abts, Dietmar/ Mülder, Wilhelm: Grundkurs, Verlag Vieweg + Teubner Stahlknecht, Peter/Hasenkamp, Ulrich: Einführung in die Wirtschaftsinformatik, Verlag Sprin- ger Marnowsky, Uwe: Tabellenkalkulation mit Excel 2007, Verlag Cornelsen Vonhoegen, Helmut: Excel 2007, Verlag Galileo Computing Hahner, Markus/ Scheide, Wolfgang/ Wilke-Thissen, Elisabeth: Wissenschaftliche(s) Arbeiten mit Word 2007, Microsoft Press Deutschland Schiecke, Dieter/ Becker, Tom/ Walter, Susanne/Simon, Ute: Microsoft Office PowerPoint , Microsoft Press Deutschland jeweils in der neuesten Auflage Für die Themengebiete Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Präsentation eignen sich u.a. auch die jeweils aktuellen Schulungsunterlagen aus dem Verlag Microsoft Press Deutsch- land.

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Praxisprüfungen Praxisprüfungen Schulungen für Praxisprüfer Seminar im Hause des Rheinischen Studieninstituts Seminartermin: 04. und 05. Juli 2012 Referentin: Sarah Jeschke Schulungsinhalte: Prüfungsrechtlicher Fokus Einführung in das Bachelorstudienwesen Einführung in prüfungsrechtliche Fragestellungen Praxisprüfung „Aktenarbeit“ Didaktischer Fokus Auswahl einer geeigneten Aktenarbeit Bewertungsvorgang Bewertungsbekanntgabe Praxisprüfungen Seminarfahrplan 1. Schulungstag (variabel!) Einführung in das Bachelorstudienwesen Allgemeine Einführung (Bologna-Prozess) Didaktische Prüfungsaspekte Rechtsgrundlagen Prüfungsrechtliche Fragestellungen Voraussetzungen der Prüfertätigkeit Grundsätze des Prüfungsrechts Modulprüfungen im Bachelorstudium Prüfungsformen: Aktenarbeit und Aktenvortrag Organisation der Prüfungen Auswahl einer geeigneten Aufgabe Seminarziele: Die Prüfer in der Fachpraxis sollen über die wesentlichen organisatorischen, rechtlichen und didaktischen Rahmenbedingungen der fachpraktischen Modulprüfung „Aktenarbeit“ informiert werden. Hierdurch soll einerseits die Rechtmäßigkeit der Prüfungsverfahren gewährleistet werden; andererseits sollen die Praxisprüfer/innen auf die für sie häufig aus der Perspektive der/des Prüfers/in neue Situation der Prüfungsabnahme vorbereitet und mögliche Sorgen genommen werden. Praxisprüfungen Seminarfahrplan 2. Schulungstag Übung 1: Zusammentragen möglicher Prüfungsaufgaben (Aufbereitung und Erstellen eines Anforderungsprofils für die Bewertung) Übung 2: Aktenvortrag „Ordnungsrecht“ (Bewertung von zwei unterschiedlichen Aktenvorträgen) Übung 3: Aktenvortrag „Personalrecht“ Übung 4: Themenvortrag „Sozialrechtliche Fragestellung“ Praxistag Praxisprüfungen Schaffung eines Systems vergleichbarer Abschlüsse statt Diplom, Magister o.ä. Bachelor und Master, z.B. Bachelor of Laws (LL.B) Einführung eines Leistungspunktesystems, des European Credit Transfer Systems (ECTS) Förderung des lebenslangen Lernens (z.B. über weiterbildende Bachelor- und Masterabschlüsse) Bologna Prozess* Der Begriff Bologna-Prozess bezeichnet ein politisches Vorhaben zur Schaffung eines einheitlichen Europäischen Hochschulraums bis zum Jahr 2010. Er beruht auf einer 1999 von 29 europäischen Bildungsministern im italienischen Bologna unterzeichneten, völkerrechtlich nicht bindenden Bologna-Erklärung. Allgemeine Einführung Lissabon-Konvention, 1997: Erstes allgemeines völkerrechtliches Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Studienabschlüssen Sorbonne-Erklärung, 1998: Initiative zur Vereinheitlichung des europäischen Hochschulbetriebs durch Forderung nach Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen und Einführung eines Kreditpunktesystems Bologna-Erklärung, 1999 konkretisiert und erweitert die o.g. Ziele Die Absprachen der europäischen Staaten im Rahmen des Bologna-Prozesses sind rechtlich unverbindlich Die Ziele werden anlässlich alle zwei Jahre stattfindender Ministertreffen festgelegt Unterstützung auf nationaler Ebene durch sog. nationale Bologna-Gruppen: Für Deutschland bestehend u.a. aus Vertretern des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, der Hochschulrektorenkonferenz, der Kultusministerkonferenz Praxisprüfungen § 9 Ziel und Mindestinhalte der Ausbildung (1) Ziel der Ausbildung ist es, den Studierenden einen Hochschulgrad „Bachelor“, und die Befähigung für die Laufbahn gemäß § 1 zu vermitteln. Die Ausbildung soll die Studierenden vor dem Hintergrund sich verändernder Qualifikations- und Kompetenzprofile durch die Vermittlung von grundlegendem Fachwissen, Methodenkompetenzen und Schlüsselqualifikationen zur Berufsfähigkeit führen. (2) Die Ausbildung umfasst mindestens folgende Inhalte: 1. Rechtswissenschaften mit den Schwerpunkten Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Europarecht, Grundlagen des Privatrechts, 2. Verwaltungswissenschaften mit den Schwerpunkten Verwaltungslehre, Informations- und Kommunikationstechnologie, 3. Wirtschaftswissenschaften mit den Schwerpunkten Verwaltungsbetriebswirtschaft und öffentliche Finanzwirtschaft, 4. Sozialwissenschaften mit den Schwerpunkten Soziologie, Politologie und Sozialpsychologie Allgemeine Einführung Bachelorstudium gem. §§ 9/10 VAPgD BA Praxisprüfungen www.fhoev.nrw.de für Studierende Studium/Studiengangsvorschriften Studienvorschriften und Studieninhalte KVD/SVD Bachelor-Studiengang Kommunaler Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung (LL.B.) Allgemeine Einführung Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Systemwechsel von Inputorientierung (Lehrinhalte im Diplom) zu Outputorientierung (Berufsqualifikation, Kompetenzen im BA) Stärkung des eigenverantwortlichen Lernens (z.B. über angeleitetes Selbststudium) Praktische Studienphasen als integraler Bestandteil des Studiums Module statt Fächer Workload / Arbeitsaufwand (25-30 Std. / Credit-Point) statt Lehrveranstaltungsstunden. Credit-Points / ECTS (180 CP in 3 Jahren) (interdisziplinäre) Module statt Fächer Studienstruktur Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Die Studiengänge werden weiterhin durch die Selbstverwaltungsorgane der FHöV NRW unter Einbeziehung der Fachpraxis entwickelt. Über eine Genehmigung durch das Ministerium für Inneres und Kommunales hinaus bedarf es nunmehr ferner einer Akkreditierung durch eine externe Agentur (z.B. ACQUIN, FIBAA). Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Jedes Modul endet mit einem Leistungsnachweis; hierbei müssen für den Bachelor-Abschluss alle Leistungsnachweise – d.h. sowohl der Fachwissenschaft als auch der Fachpraxis - erfolgreich erbracht werden. Beachte: Der Praxisbericht nach Teil A § 12 Abs. 3 Studienordnung Bachelor ist kein Leistungsnachweis. Abschaffung einer zentralen Abschlussprüfung wie bisher in Form der Staatsprüfung. Zuständigkeit für Bachelor-Prüfungsangelegenheiten liegt beim Prüfungsausschuss. Das endgültige Nichtbestehen einer Modulprüfung führt zum endgültigen Nichtbestehen der Bachelorprüfung und damit zur Beendigung der Ausbildung. Jede Modulprüfung kann nunmehr selbständig mit Widerspruch angefochten werden. Geändertes Bewertungs-/Notensystem: Dem laufbahnrechtlichen 15-Punkte-System wird das 5er-Noten-System des Bachelor zugeordnet. Grundsatz: „Wer lehrt, der prüft.“ Prüfungswesen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Für die Bewertung der Prüfungsleistungen sind gemäß Teil A § 11 Abs. 1 Studienordnung Bachelor folgende Noten zu verwenden: 1,0 = sehr gut (eine den Anforderungen im besonderen Maße entsprechende Leistung) 2,0 = gut (eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung) 3,0 = befriedigend (eine im Allgemeinen den Anforderungen entsprechende Leistung) 4,0 = ausreichend (eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht) 5,0 = nicht ausreichend (eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung). Zur differenzierteren Bewertung können die Notenziffern um 0,3 abgesenkt oder erhöht werden; die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 dürfen nicht vergeben werden. Das Bachelor-Bewertungssystem Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Woraus besteht eigentlich eine Prüfungsbewertung? Eine Prüfungsbewertung besteht i.E. aus: der fachlichen Überprüfung der vom Prüfling vorgetragenen Lösung, sog. fachspezifische Bewertung, und der Zuordnung der Leistung zu einem standardisierten Leistungsbild, sog. prüfungsspezifische Wertung. Bedeutung der Differenzierung zwischen fachspezifischer Bewertung und prüfungsspezifischer Wertung. (Differenzierte Kontrolldichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit) Die sog. fachspezifische Bewertung, d.h. die Frage ob die Prüfungsleistung zutreffend als fachlich richtig, falsch oder zumindest vertretbar bewertet wurde, unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle Bei der sog. prüfungsspezifischen Wertung steht der/dem Prüfer/in ein Bewertungsspielraum zur Verfügung, der verwaltungsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist, Exkurs: Die Prüfungsbewertung vgl. Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Auflage, Rn. 633. Dem Prüfling steht ein sog. „Antwortspielraum“ zur Verfügung. Willkürverbot, vgl. Niehues/Fischer, a.a.O., Rn. 635. Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Eckert/Pollmeier Prüfungsamt FHöV NRW Didaktische Prüfungsaspekte fachtheoretisches Wissen anwenden, sich in die unterschiedlichen Verwaltungsstrukturen einordnen, kunden- und serviceorientiert handeln, kunden- und serviceorientiert kommunizieren, Rahmenbedingungen für Verwaltungshandeln analysieren, ihr eigenes Handeln an diesen Rahmenbedingungen ausrichten Die Studierenden können… „Ziel des kompetenzorientierten Prüfens ist es, das Können des Prüflings im Sinne einer Anwendung des theoretischen Wissens sichtbar zu machen“* Ausführungen aus IBF (Hrsg.) (2010). Wissen was zählt – Ideen für die Lehre. Bochum: Ruhr-Universität Bochum. Eckert/Pollmeier Prüfungsamt FHöV NRW Praxisprüfungen Eckert/Pollmeier Prüfungsamt FHöV NRW Mit der Wahl der Aktenarbeit/des Aktenvortrags als Prüfungsform in Praxismodulen wird an die tägliche Bearbeitung in der kommunalen Verwaltung (Anwendungsbereich) einerseits und das vermittelte theoretische (meist verwaltungsrechtliche Wissen) andererseits optimal angeknüpft. Kompetenzorientierung und Zielsetzung Kompetenzorientierte Prüfungen bilden den sinnvollen Abschluss, des in der Lehre und/oder im Praxismodul angebahnten Lernprozesses. Aktenarbeit und Aktenvortrag fachpraktisches Anwendungs- wissen fachtheoretisches Wissen Mit dem Bachelor hat sich das Bild des Lehrenden gewandelt. Seine neue Rolle wird herkömmlicherweise als „Shift from teaching to learning“ beschrieben. Eckert/Pollmeier Prüfungsamt FHöV NRW Praxisprüfungen Eckert/Pollmeier * Verstehen und Erläutern von Informationen, Ideen und Sachverhalten Verbinden von Informationen zu einem neuen Zusammenhang, Formulierung alternativer Lösungen Informationen zerlegen, prüfen, gliedern, Schlussfolgerungen ziehen, Beweise finden, Verallgemeinerungen treffen, in Teile zerlegen Qualitative und Quantitative Urteile abbilden, konstruktive Kritik üben können, Darstellen und ggfls. Verteidigen einer Meinung Kompetente Sachverhalts-schilderung und/oder Einordnung eines Problems (z.B. beim Themenvortrag) Erarbeitung eines Entscheidungsvorschlags durch Prüfen und Gliedern und Bescheiderstellung Kurzvotum oder Lösungsvorschlag *Quelle: IBF (s.o.) Aktenarbeit Anforderungsniveau auf der ersten Ebene*: Anforderungsniveau auf der zweiten Ebene: Anforderungsniveau auf der dritten Ebene: Eckert/Pollmeier * Praxisprüfungen Eckert/Pollmeier * Ein Thesenpapier kann ein begleitendes Hilfsmittel für die Zuhörer von Vorträgen und Referaten sein oder die Gesprächsgrundlage für eine mündliche Prüfung Ein Handout soll das Zuhören bei einem mündlichen Vortrag erleichtern, sich auf Kernaussagen und Argumente beschränken, vom Vortrag nicht ablenken, sondern ihn unterstützen kurz und knapp (1-2 Seiten) strukturiert die Essenz meiner Aussage fasst bestehende Thesen anderer zusammen, oder gibt eigene wieder Thesenpapier oder Handout? Was ist ein Thesenpapier? Was ist ein Handout? Was ist eine These? Eine These ist eine begründete Behauptung, inhaltlich strittig, lässt unterschiedliche Positionen zu und ist keine Tatsachenbehauptung. Ein Thesenpapier ist… Ein Handout ist… kurz und knapp (1-2 Seiten) strukturiert Unterstützung meines Vortrags auf (meine) Kernaussagen beschränkt Eckert/Pollmeier * Praxisprüfungen Eckert/Pollmeier * Mögliche Beurteilungsfehler Generalisierung (halo-effect) „Wer herausragende Fähigkeiten oder Eigenschaften besitzt oder einfach „sehr intelligent“ ist, der ist bestimmt auch in einer Prüfung besonders gut.“ Positionseffekt (primacy effect) „Wenn mein erster Eindruck besonders gut/schlecht war, dann bewerte ich auch später dem entsprechend eher gut oder schlecht.“ Kontrast(Ähnlichkeits)fehler „Was ich selber nicht kann oder nie so machen würde, kann auch nicht gut sein.“ oder „Was ich selber nicht beherrsche, schätze ich bei anderen besonders und bewerte diese Eigenschaft/Vorgehensweise entsprechend positiv.“ Reihenfolgeeffekt „Der letzte Prüfling war so gut/schlecht, da erscheint mir die aktuelle Prüfung besonders schlecht/gut.“ Zentrale Tendenz „Wenn ich im mittleren Bereich bewerte (3,0), kann ich eigentlich nicht wirklich falsch liegen.“ usw. Eckert/Pollmeier * Praxisprüfungen Eckert/Pollmeier * Er/sie ist verantwortlich für die Transparenz des Prüfungsprozesses und der Prüfungskriterien – dies bezieht sich auf die inhaltlichen, methodischen, bewertenden, selbstorganisatorischen und beim Vortrag auch auf die interaktiv/sozialen Kriterien. Rollenverständnis Er/sie hat Verantwortung für die Art des Lernens im Praxismodul. Entsprechende Anleitung erhöht die Chance auf eine äquivalente Prüfungsleistung. Er/sie kann durch Übungen den Zusammenhang des Erlernten mit der Prüfung verdeutlichen und stärken. Das bedeutet bezogen auf das Rollenverständnis der Prüfers/der Prüferin: Deshalb gilt im Bachelor der Grundsatz: „wer lehrt prüft!“. Oder umgekehrt „wer prüft leitet auch an (lehrt) und informiert transparent“ Eckert/Pollmeier * Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Insbesondere: Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Laufbahnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes (Bachelor) im Lande Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung gehobener nichttechnischer Dienst Bachelor - VAPgD BA). Studienordnung der Bachelorstudiengänge an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (Studienordnung–Bachelor - StudO-BA): Teil A: Allgemeine (fachbereichsübergreifende) Regelungen, Teil E: Spezifische Regelungen für den Fachbereich Kommunaler Verwaltungsdienst, Allgemeine Verwaltung Teil F: Spezifische Regelungen für denn Fachbereich Kommunaler Verwaltungsdienst, Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre. Rechtsgrundlagen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Bindender Bestandteil der Studienordnung Bachelor sind auch: Studienverlaufspläne: Die Studienverlaufspläne regeln die Abfolge von fachwissenschaftlichen und fachpraktischen Studienzeiten sowie z.B. den Zeitraum für das Projekt und die Bearbeitung der Bachelorarbeit. Modulverteilungspläne: Die Modulverteilungspläne geben einen Überblick über die Module eines Studienganges. Zugleich enthalten sie Angaben zum Arbeitsaufwand unterteilt in Präsenz- und Selbststudium, der jeweils geforderten Prüfungsleistung sowie des Gewichts der Prüfungsleistung für die Gesamtnote. Modulbeschreibungen: Die Modulbeschreibungen benennen die Lehr-und Lehrinhalte der einzelnen Module. Sie informieren zudem u.a. über Kompetenzziele, Dauer und Häufigkeit des Angebots, Art und Umfang des Leistungsnachweises. Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Modulprüfungen im Bachelorstudium Praxismodule (vgl. Kriterien der Prüfungsbewertung (2) und (3)) 9.1 Organisation, Personalmanagement und Personalrecht 9.2 M Finanzmanagement 9.3 M Ordnungsverwaltung 9.4 M Leistungsverwaltung 9.5 M Praxisabschlussmodul Fn. 7: Sofern aus dringenden dienstlichen Gründen eine fachpraktische Ausbildung nicht in allen Modulen möglich ist, sind Abweichungen zulässig. Die Zuordnung zu den Praxisabschnitten kann nach Entscheidung der zuständigen Einstellungsbehörde variabel erfolgen. Vgl.: PDF-Datei: Modulübersicht Kommunaler Verwaltungsdienst - Studiengang Allgemeine Verwaltung Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Konkretisierung der rechtlichen Vorgaben für die Prüfungen durch Grundsatzentscheidungen des Prüfungsausschusses im Rahmen von sog. „Hinweisen des Prüfungsausschusses“ : Allgemeine Hinweise, die jedes Prüfungsverfahren betreffen können, so z.B. zum Rücktritt; Konkrete Hinweise zu einzelnen Leistungsnachweisen, so auch zur Aktenarbeit. Wo finde ich diese Informationen? Unter www.fhoev.nrw.de (Studium und Lehre / Studienvorschriften und Inhalte) sind die allgemeinen Rechtsgrundlagen veröffentlicht. Unter www.fhoev.nrw.de (Studium und Lehre / Prüfungen im Bachelor) sind u.a. die Prüfungstermine, die Hinweise des Prüfungsausschusses hinterlegt. Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Grundvoraussetzung für die Prüfertätigkeit sind die persönliche und fachliche Qualifikation der/des Prüfers/in, ihre/seine Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit bei der Bewertung der Leistung, sowie die Fähigkeit, dem Prüfling sachlich, fair und unbefangen zu begegnen. (Vgl. hierzu Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5.Auflage, Rn. 526.) Voraussetzungen der Prüfertätigkeit Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Aus den o.g. Grundvoraussetzungen für die Prüfertätigkeit ergibt sich damit u.a., dass die Prüfer/innen mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation aufweisen müssen, vgl. insofern die formalen Voraussetzungen einer Prüferbestellung nach Teil A § 9 Studienordnung Bachelor; dass die Prüferinnen und Prüfer in ihrer Prüfungstätigkeit unabhängig von Weisungen Dritter sind, vgl. Teil A § 9 Abs. 1 Studienordnung Bachelor; dass die Prüferinnen und Prüfer die Leistungen selbst, unmittelbar und vollständig zur Kenntnis nehmen müssen, ohne dass sie eine Bewertung – auch nur teilweise – anderen Personen überlassen können. Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Nach Teil A § 9 Studienordnung Bachelor können für Modulprüfungen als Prüferin oder Prüfer bestellt werden: hauptamtliche Lehrende und Lehrbeauftragte, Ausbilderinnen oder Ausbilder bzw. die mit der Ausbildung in der Praxis Betrauten Lehrende des LAFP NRW soweit sie die Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen oder höheren Dienstes besitzen und mindestens einen dem Bachelor vergleichbaren Abschluss erworben haben. Bei Nachweis vergleichbarer Qualifikation kann der Prüfungsausschuss Ausnahmen zulassen. Hauptamtliche Lehrende gelten als durch den Prüfungsausschuss bestellt. Wer kann also als Prüfer/in bestellt werden? Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Die Prüferbestellung: Die Prüferinnen und Prüfer werden auf Vorschlag der Träger der Ausbildung durch den Prüfungsausschuss bestellt – ohne formale Prüferbestellung leidet eine Prüfung an einem formalen Mangel Dem Grundsatz „Wer lehrt, der prüft.“ entsprechend soll nach Teil A § 12 Abs. 5 Studienordnung Bachelor Prüferin oder Prüfer die oder der jeweils Lehrende bzw. Ausbildende sein Die Ausbildungsleitungen melden dem Prüfungsamt die Prüfer rechtzeitig im Vorfeld der Praxisprüfungen an die E-Mail-Adresse pruefungsamt@fhoev.nrw.de oder gudrun.andraszak@fhoev.nrw.de Bei der Meldung teilt die Ausbildungsleitung entweder mit, dass die gemeldeten Prüfer die Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen oder höheren Dienstes und mindestens einem dem Bachelor vergleichbaren Abschluss haben, oder regt eine Ausnahme von der o.g. Voraussetzung unter Benennung der vergleichbaren Qualifikationen an Die erfassten Daten werden elektronisch verarbeitet; eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht Für die Meldung an das Prüfungsamt kann ein Vordruck zur Verfügung gestellt werden Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Zulässiger Prüfungsstoff Fairnessgebot Sachlichkeitsgebot Verbot sachfremder Erwägungen, Willkürverbot Berücksichtigung allgemein gültiger Bewertungskriterien Allgemeine Grundsätze des Prüfungsrechts (1) Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Zulässiger Prüfungsstoff: Die Prüfungsinhalte müssen zulässig sein, d.h.: Grundsätzlich müssen alle Prüfungsinhalte den Vorgaben des Curriculums (konkrete Modulbeschreibung) entsprechen, dem die Prüfungsleistung angehört. Die Curricula sind Ausfluss der Studienordnung und somit maßgebend für die Inhalte, die abgeprüft werden können. Es kann hierbei u.a. Basiswissen aus den vorangegangenen Modulen abgeprüft werden, da sonst eine Abprüfung des „neueren“ Stoffes häufig gar nicht möglich wäre. Alle bereits gelehrten Inhalte können insoweit auch wieder Teil der Prüfung in diesem Modul sein. Bei den Prüfungen im Praxismodul ist die Aufgabenstellung dem Aufgabengebiet des jeweiligen Praxismoduls zu entnehmen. Allgemeine Grundsätze des Prüfungsrechts (2) Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Stand: 20.01.2011 * Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Fairnessgebot: Verpflichtung des Prüfers, darauf Bedacht zu nehmen, dass das Prüfungsverfahren- im Rahmen der gegebenen Prüfungsvorschriften- auch hinsichtlich des Stils der Prüfung und der Umgangsformen der Beteiligten einen einwandfreien Verlauf nimmt. Es soll vermieden werden, dass der Prüfling durch ein unangemessenes Verhalten des Prüfers einer psychischen Belastung ausgesetzt wird, die das Bild seiner Leistungsfähigkeit verfälscht und dadurch seine Chancen mindert. Allgemeine Grundsätze des Prüfungsrechts (3) Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Sachlichkeitsgebot: Unvoreingenommene Würdigung der Prüfungsleistungen ohne Ansehen der Person. Prüfer muss die Prüfungsleistung frei von Emotionen zur Kenntnis nehmen und sich bemühen, die Darlegungen und Gedankengänge des Prüflings nachzuvollziehen. Eine Verletzung des Sachlichkeitsgebotes ist z.B. indiziert bei emotional aufgeladenen und abwertenden Randbemerkungen oder sonstigen Entgleisungen. Verbot sachfremder Erwägungen, Willkürverbot: Wertungen dürfen nicht auf irrationalen Erwägungen oder bloßer Intuition gegründet sein. Keine Bewertungen, die aus keinem sachlichen Gesichtpunkt zu rechtfertigen sind. Sachliche Gesichtpunkte ergeben sich aus dem Zweck der Prüfung, nicht jedoch aus der persönlichen Neigung des Prüfers. Keine Verstöße gegen die Denkgesetze oder andere offensichtliche Denkfehler. Keine Verkennung der Grundlagen und des Gegenstands der Prüfung. Allgemeine Grundsätze des Prüfungsrechts (4) Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Berücksichtigung allgemein gültiger Bewertungsgrundsätze: Beachtung der fachwissenschaftlich fundierten, allgemein anerkannten Regeln der Leistungsbewertung. Hier muss insbesondere hinsichtlich der Leistungsanforderung in der Prüfung ein ausgewogenes Verhältnis zu den Anforderungen eingehalten werden, die in dem angestrebten Beruf im Allgemeinen gestellt werden. Sachlich nicht gerechtfertigte Überforderungen sind hierbei untersagt. Das Bestehen einer Prüfung darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Prüfling Fähigkeiten und Kenntnisse in Sachgebieten nachweist, die in keinem Zusammenhang mit dem erstrebten Beruf stehen. Allgemeine Grundsätze des Prüfungsrechts (5) Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Auswahl einer geeigneten Prüfungsaufgabe Die Aufgabenstellung sollte: dem Curriculum (= Inhalte der entsprechenden Modulbeschreibung) entsprechen und insbesondere die in den Modulen benannten Kompetenzziele berücksichtigen sich aus dem Tagesgeschäft der Organisationseinheit ergeben so gestellt sein, dass sich verschiedene alternative (aber korrekte) Lösungen ergeben können im Hinblick auf die vorgegebene Lösungszeit machbar sein keine Exotenaufgabe und keine Klausuraufgabe sein Grundsätzlich wird in der Prüfung ein Teilmodul abgeprüft, welches wird dem Prüfling nicht vorab mitgeteilt Es darf sich bei der Aufgabenstellung um eine reale oder eine fiktive Akte Handeln (eine Mischform ist möglich). Auch darf der Prüfling die Akte schon kennen, lediglich die zu bearbeitende Aufgabe muss ihm unbekannt sein Praxisprüfungen Probe-Prüfung *Die Akkreditierungsagentur Akkreditierung soll die nationale und internationale Anerkennung der Studienabschlüsse durch die Sicherung der Qualität von Lehre und Studium gewährleisten und gleichzeitig Hochschulen, Studierenden und Arbeitgebern eine verlässliche Orientierung hinsichtlich der Qualität von Studienprogrammen geben. Gemäß den Vorgaben des Akkreditierers* sollen die Prüflinge während des Praxisabschnittes die Möglichkeit einer „Probe-Prüfung“ bekommen. Die Ausgestaltung dieser Prüfung ist dem Ausbildenden überlassen. Dieser Probedurchlauf dient einerseits der konkreten Prüfungsvorbereitung, andererseits soll dadurch eine Einheitlichkeit der Prüfung gewährleistet werden. Diese Vorgabe ist in keiner Rechtsvorschrift festgelegt. Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Die einschlägigen Rechtsgrundlagen und die allgemein gültigen Bewertungskriterien geben den Rahmen für die Bewertung von (Praxis)prüfungen vor: § 9 Abs. 1 VAPgD BA benennt als Ziel der Ausbildung, die Vermittlung der Befähigung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Lande Nordrhein-Westfalen. Die Ausbildung soll die Studierenden vor dem Hintergrund sich verändernder Qualifikations- und Kompetenzprofile durch die Vermittlung von grundlegendem Fachwissen, Methodenkompetenzen und Schlüsselqualifikationen zur Berufsfähigkeit führen. Entsprechend Teil A § 2 Studienordnung Bachelor sollen darüber hinaus die Studierenden durch anwendungsbezogene Lehre und Studium und durch die fachpraktische Ausbildung auf berufliche Tätigkeiten vorbereitet werden, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern. Teil A § 12 Abs: 1 Ziff. f) Studienordnung Bachelor konkretisiert, dass bei Modulen in der fachpraktischen Studienzeit die in den Modulbeschreibungen definierten Leistungen zu erbringen sind. Dies beinhaltet auch, dass die in den Modulbeschreibungen genannten Kompetenzziele als maßgeblich für die Bewertung zu berücksichtigen sind. Kriterien für die Prüfungsbewertung (1) Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Allgemeine Kompetenzziele der Modulgruppe 9 „Praxismodule“: Die Studierenden sind in der Lage, ihre fachlichen, sozialen, persönlichen und methodischen Kompetenzen und Erfahrungen bei praktischen Fällen anzuwenden und erweitern diese. Sie können ihr Verhalten an den Rechten und Pflichten als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung ausrichten. Sie erkennen, analysieren und berücksichtigen politische, rechtliche, ökonomische und organisatorische Rahmenbedingungen von Verwaltungshandeln sowie die Anforderungen nachhaltiger Entwicklungen. Sie sind in der Lage, kunden- und serviceorientiert zu handeln, verwenden eine bürgerfreundliche Sprache, pflegen einen kollegialen Umgang, zeigen in schwierigen Situationen Einfühlungsvermögen und beziehen sachlich und bestimmt Stellung. Kriterien für die Prüfungsbewertung (2) Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 „Besondere“ Kompetenzziele der einzelnen Module der Modulgruppe 9 am Beispiel des Moduls 9.5 „Praxisabschlussmodul“: Die Studierenden sind in der Lage die durch den Ausbilder zugewiesenen Aufgaben nach dem Geschäftsverteilungsplan selbstständig mit Hilfe ihrer insgesamt erworbenen rechtlichen und methodischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu bearbeiten. Sie können Entscheidungen sachgerecht und effizient vorbereiten, verschaffen sich selbstständig die erforderlichen Informationen, vertreten ihren Standpunkt im Arbeitsbereich sach- und lösungsorientiert. Dabei analysieren, bewerten und optimieren sie Arbeitsprozesse und richten ihr Verwaltungshandeln nach quantitativen und qualitativen Maßstäben (optimaler Ressourceneinsatz) aus. Kriterien für die Prüfungsbewertung (3) Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Mögliche Bewertungskriterien sind z.B. fachliche Richtigkeit/Vertretbarkeit der tatsächlichen und rechtlichen/fachlichen Ausführungen Vollständigkeit der Bearbeitung praktische Verwertbarkeit Begründung, Schlüssigkeit der Argumentation, Überzeugungskraft der Argumente Problemerfassung, z.B. Beschränkung auf das Wesentliche, Schwerpunktsetzung Dabei können auch formale Aspekte berücksichtigt werden, so z.B.:Gliederung/Aufbau Rechtschreibung/Interpunktion Sprache, Ausdrucksweise Was heißt das konkret für die Bewertung? => Mögliche Aspekte einer Bewertung! Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Es gibt kein allgemein vorgeschriebenes Bewertungssystem! Das Bewertungssystem liegt damit grundsätzlich im individuellen Ermessen der/des Prüfers/in! D.h., möglich ist: Verteilung von Punkten für einzelne Aufgaben, z.B. 100-Punkte- bzw. 200-Punkte-Schema Bewertung nach dem Gesamteindruck der Prüfungsleistung Kombination verschiedener Systeme Beachte: Das System muss in sich verständlich und schlüssig sein. Das Bewertungssystem Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Bei der Bewertung einer schriftlichen Prüfungsleistung müssen die Randbemerkungen und das Schlussvotum die Gesamtbewertung tragen! Dem Prüfling soll durch die (Korrektur-)anmerkungen konkret mitgeteilt werden, wo die Stärken und die Schwächen der (Klausur-)Bearbeitung / der Prüfungsleistung liegen. Formulierungshilfen können hier z.B. bzgl. der Problemerfassung „genau“, „umfassend“, „oberflächlich“, „nur Teilaspekt“, der Kenntnisse „nicht immer umfassend“, „ungenau“, „fundiert“, der Begründung der Lösung „vertretbar“, „nur Wiedergabe von Rechtsvorschriften“, „langatmig“, „mangelnde Subsumtion“, der Gliederung / des Aufbaus „nur in Teilen klar“, „folgerichtig“, „klar“, „übersichtlich“, der Form und sprachlichen Darstellung „unleserlich“, „ungenaues Zitieren“, „unvollständige Sätze“, „fehlende Absätze“ darstellen. Die Darstellung der Bewertung Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Falsches Notensystem zugrunde gelegt Fehlerhafter Sachverhalt Fehlerhafte Interpretation der Lösung Verletzung des Sachlichkeitsgebots/des Verbots sachfremder Erwägungen Verletzung des Willkürverbotes Fehlerhafte Bewertung der Methodik der Lösung Verletzung des Antwortspielraums des Prüflings Pauschalbeurteilungen Bewertungsfehler Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Die Bewertung ist durch Widerspruch angreifbar. Heilung eines Bewertungsfehlers z.T. möglich durch Neubewertung durch die/den Prüfer/in, Neubewertung durch neue Prüfer, neuer Prüfungsversuch. Folgen eines Bewertungsfehlers Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Jede Prüfungsentscheidung in den Bachelorstudiengängen an der FHöV stellt einen einzeln angreifbaren Verwaltungsakt dar. Rechtsbehelf: Widerspruchsverfahren Die Überdenkung der Bewertung erfolgt grundsätzlich durch die bisherigen Prüfer; die im Rahmen der Überdenkung erbetenen Stellungnahmen der Prüfer werden in einem etwaigen Klageverfahren vorgelegt. Bei Anfechtung einer nicht bestandenen Prüfungsleistung ist - unabhängig von der Einlegung des Widerspruches - an der angebotenen Wiederholungsprüfung teilzunehmen. Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis aufgrund wiederholten Nichtbestehens einer Prüfung erfolgt unabhängig von einem gegen die Prüfungsentscheidung eingelegten Rechtsbehelf, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 04.08.2009 – 6 B 948/09 (VG Aachen, 1 L 207/09). Das Widerspruchsverfahren Die Bewertung einer Arbeit als mangelhaft wird von den Gerichten u.a. hinterfragt, wenn Teile der Klausurbearbeitung in den Randbemerkungen als „gut“, sehr gut“, „sehr gelungen“ etc. bezeichnet werden. Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Durch die Aktenarbeit sollen die Prüflinge ihre Befähigung nachweisen, eine verwaltungsspezifische Problemstellung zu bearbeiten, einen schriftlichen Lösungsvorschlag (Aktenarbeit im engeren Sinn) zu unterbreiten oder in freier Rede (Akten- und Themenvortrag) zu präsentieren sowie hierzu Position zu beziehen und diese unter richtiger Schwerpunktsetzung argumentativ zu begründen, vgl. Teil E bzw. Teil F § 2 Abs. 1 Studienordnung Bachelor. Die Aktenarbeit - Inhaltliche Beschreibung (1) Prüfungsformen: Aktenarbeit und Aktenvortrag Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Rein schriftliche Ausgestaltung der Prüfungsform „Aktenarbeit“: Die Aktenarbeit im engeren Sinn besteht dabei nach den Hinweisen des Prüfungsausschusses aus einer schriftlichen Ausarbeitung (Vermerk mit Entscheidungsvorschlag sowie Entwurf des entsprechenden behördlichen Schreibens – max. 10 Seiten). Die Aktenarbeit - Inhaltliche Beschreibung (2) Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Mündliche Ausgestaltung der Prüfungsform „Aktenarbeit“ mit schriftlichen Elementen: Der Aktenvortrag in Form eines Fallvortrages besteht aus einer Sachverhaltsdarstellung, einem Entscheidungsvorschlag und der Begründung – über den Vortrag hinaus ist der/dem Prüfer/in eine Sachverhaltsdarstellung, Entscheidungsvorschlag und die Begründung in Kurzform (max. 2 Seiten) und in Schriftform vor dem Vortrag auszuhändigen. Bei einem Themenvortrag soll die Problemstellung strukturiert aufgearbeitet werden. Der/dem Prüfer/in ist über den Vortrag hinaus eine schriftliche Aufarbeitung der Problemstellung in Kurzform (max. 2 Seiten) vor dem Vortrag auszuhändigen. Weitere Einzelheiten für die Bearbeitung können sich aus dem möglichen Bearbeitervermerk ergeben. Die Aktenarbeit - Inhaltliche Beschreibung (3) Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Zeitpunkt der Prüfung: Die Modulprüfung in Form der Aktenarbeit soll während der letzten drei Wochen des Praktikums stattfinden. Die Festlegung des Prüfungstermins soll in Absprache mit der Ausbildungsleitung erfolgen. Mitteilung des konkreten Prüfungstermins: Der konkrete Prüfungstermin inklusive Mitteilung zur Art der Aktenarbeit ist dem Prüfling spätestens – zum Zwecke der Verfahrenssicherung möglichst schriftlich - eine Woche vorher (durch die/den Prüfer/in) mitzuteilen. Abstimmung mit der Ausbildungsleitung Information und Abstimmung mit Ausbildungsleitung über den geplanten Prüfungstermin, v.a. damit diese beim Aktenvortrag bzw. Themenvortrag die notwendigen (Beisitzer) und sonstigen berechtigten Teilnehmer informieren kann, hat rechtzeitig vorher zu erfolgen. Die Aktenarbeit –Organisation und Durchführung (1) Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Svenja Kalb (S.K.) - - Übersicht über die Prüfungsarten zur Aktenarbeit - Musterfahrplan wird noch erarbeitet Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Nach § 95 Abs. 3 Hochschulgesetz NRW (2000) i.V.m. § 27 a FHGöD NRW sind mündliche Prüfungen von mehreren Prüferinnen oder Prüfern oder von einer Prüferin oder einem Prüfer in Gegenwart einer sachkundigen Beisitzerin oder eines sachkundigen Beisitzers abzunehmen. Die Beisitzerin / der Beisitzer ist in diesem Fall keine Prüferin / kein Prüfer. D.h., es bedarf weder einer Bestellung noch der gleichen (formalen) Qualifikation wie bei der Prüferin / dem Prüfer. Sie / er darf nicht an der Prüfungsbewertung mitwirken. Der Beisitzerin / dem Beisitzer kommt in diesem Fall v.a. eine verfahrenssichernde Funktion zu. Exkurs: Der Beisitzer Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Bei der Aktenarbeit in Form des Aktenvortrages oder des Themenvortrages können über den Prüfling und die/den Prüfer/in sowie die/den Beisitzer/in hinaus Beauftragte der Dienstherren und ein Mitglied des jeweils zuständigen Personalrates an der Prüfung teilnehmen. Darüber hinaus können Teilnahmerechte nach dem SGB IX in Betracht kommen. Beachte ferner: Das Teilnahmerecht des zusätzlich teilnahmeberechtigten Personenkreises erstreckt sich nicht auf die Beratung, Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses! Exkurs: Teilnahmeberechtigter Personenkreis beim Aktenvortrag bzw. Themenvortrag Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Kontext der Prüfung, Ort: Arbeitsplatz des Prüflings, Bearbeitung mit den Belastungen des Arbeitstages. Hilfsmittel während der Bearbeitung: Alle am Arbeitsplatz zur Verfügung stehenden Hilfsmittel, Stichwort „Normale Arbeitssituation“. Bearbeitungszeit Die Bearbeitungszeit für die Aktenarbeit beträgt 7 Stunden. Im Falle der Aktenarbeit in Form eines Akten- oder Fallvortrages kommt zu der 7-stündigen Bearbeitungszeit noch eine circa 15-minütige Vortragszeit hinzu. Der Vortrag findet im Anschluss an die Bearbeitungszeit statt. Die Aktenarbeit - Organisation und Durchführung (2) Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Hilfsmittel für den Vortrag Stichwortzettel – ja, aber nicht ablesen! Flip-Chart und Pinnwand! Power Point ist zulässig! Fragen des Prüfers (im Anschluss an den Vortrag) Verständnisfragen möglich, darüber hinausgehende Fragen sind ausgeschlossen. Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses: Aktenarbeit im engeren Sinn: zeitnah, spätestens nach Ablauf einer Woche; Aktenvortrag bzw. Themenvortrag: unmittelbar nach Durchführung der Prüfung. Die Aktenarbeit - Organisation und Durchführung (3) Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Nach der Bewertungsbekanntgabe: Die/der Prüfer veranlasst über die Ausbildungsleitung die Eintragung des Prüfungsergebnisses in ANTRAGO.* Bei einer Bewertung mit der Note 5,0 „nicht ausreichend“ wird darüber hinaus um eine kurze Mitteilung an das Prüfungsamt gebeten. Eine mit mindestens der Note 4,0 „ausreichend“ bewertete Aktenarbeit im engeren Sinn sollte dem Prüfling mit Bekanntgabe der Bewertung ausgehändigt werden. Bei einer Bewertung mit der Note 5,0 „nicht ausreichend“ ist die Aktenarbeit an das Prüfungsamt zu übersenden. Dem Prüfling sollte eine Kopie seiner Bearbeitung nebst den Bewertungsbemerkungen ausgehändigt werden. Gleiches gilt für die schriftlichen Ausarbeitungen im Rahmen des Vortrages Die Aktenarbeit – Organisation und Durchführung (4) Bei ANTRAGO handelt es sich um ein Managementsystem für Bildungseinrichtungen, welches von der FHöV NRW eingesetzt wird. U.a. erfolgt mit ANTRAGO die Abwicklung der gesamten Studien- und Prüfungsverwaltung. Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Vor der Prüfung: Inaugenscheinnahme von möglichen Aktenauszügen/Vorgängen hinsichtlich ihrer Eignung als Prüfungssachverhalt; Entwicklung von Fragestellungen und Lösungswegen; Klärung der eigenen Bewertungskriterien – diese orientieren sich an dem Ausbildungs- und Studienziel, vgl. VAPgD bzw. Studienordnung, sowie maßgeblich an den in den Modulbeschreibungen aufgeführten Kompetenzzielen Beachte: Die Modulgruppe 9 „Praxismodule“ enthält einerseits allgemein Kompetenzziele der Modulgruppe; andererseits beinhalten die Modulbeschreibungen 9.1 – 9.5 noch weitere besondere Kompetenzziele; Was habe ich als Prüfer/in organisatorisch zu bedenken? (1) Organisation der Prüfung Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Vor der Prüfung (Fortsetzung): Bestellung als Prüfer überprüfen; Abstimmung mit der Ausbildungsleitung bzgl. des Prüfungstermins – v.a. von Bedeutung für den Akten- bzw. Themenvortrag; Klärung von Beisitzern usw. mit der Ausbildungsleitung; Mitteilung des Prüfungstermins nebst Art der Aktenarbeit spätestens eine Woche vor der Prüfung. Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Am Tag vor der Prüfung: Überprüfung des „Prüfungs“raums; Information der Kolleginnen und Kollegen; Überprüfung der Hilfsmittel am Arbeitsplatz auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit. Am Prüfungstag: Inaugenscheinnahme des Prüfungsraumes und Ausschluss kurzfristig aufgetretener Störungen; Begrüßung des Prüflings und Ausgabe der Prüfungsunterlagen. Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 8.00 Uhr Überprüfung des Prüfungraumes 8.15 Uhr Begrüßung des Prüflings und Aushändigung der Prüfungsunterlagen 15.15 Uhr Abgabe des schriftlichen Prüfungsbestandteils Kurze Pause vor dem Akten- bzw. Themenvortrag 15.30 Uhr Beginn des Vortrag Circa 15.45 Ende des Vortrages Der Prüfling verlässt den Raum Die Prüfungsentscheidung wird getroffen Circa 16.00 Bewertungsbekanntgabe Exkurs: Ein möglicher Ablauf des Prüfungstages Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Nach der Prüfung: Niederschrift der Prüfungsinhalte beim Vortrag; Übermittlung des Bekanntgabeprotokolls an die Ausbildungsleitung beim Vortrag; Bekanntgabe der Bewertung der Aktenarbeit im engeren Sinn einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung binnen 1 Woche nach der Prüfung Mitteilung der Bewertung der Aktenarbeit an die Ausbildungsleitung. Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Praxisprüfungen Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011 Habe ich den Prüfling – über die fachliche Begleitung in der Praxisphase - auf die Prüfung vorbereitet? Habe ich die Prüfungssituation mit dem Prüfling schon einmal geprobt? Habe ich meine grundsätzliche Erwartungen/Bewertungskriterien im Vorfeld transparent gemacht, damit sich der Prüfling darauf einstellen kann? Was habe ich als Prüfer/in im Vorfeld der Prüfung noch zu bedenken? Svenja Kalb Prüfungsamt FHöV NRW Stand: 20.01.2011

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Modulübersicht Bachelor-Studiengang Kommunaler Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung (LL.B.) 1 Wo- che P 1 13 Wo P2 13 Wo P3 14 Wo P4 13 Wo S 5 7 Wo P 5 10 Wo 1 Wo- che Nr. MGr M TM Modulgruppe Modul Teilmodul P rä se n zs tu d iu m ( S td .) S el b st st u d iu m ( S td .) P rä se n zs tu d iu m ( S td .) S el b st st u d iu m ( S td .) A rb ei ts au fw an d ( S td .) P rä se n zs tu d iu m ( S td .) S el b st st u d iu m ( S td .) A rb ei ts au fw an d ( S td .) P rä se n zs tu d iu m ( S td .) S el b st st u d iu m ( S td .) A rb ei ts au fw an d ( S td .) A rb ei ts au fw an d ( S td .) P rä se n zs tu d iu m ( S td .) S el b st st u d iu m ( S td .) A rb ei ts au fw an d ( S td .) P rä se n zs tu d iu m ( S td .) S el b st st u d iu m ( S td .) 1 M Einführungswoche 23 7 1,0 0 1.1 TM Ausbildungsort Einstellungsbehörde 20 1.2 TM Ausbildungsort Fachhochschule 10 2 M Methoden 36 24 2,0 0 2.1 TM Juristische Methodik 2 24 16 2.2 TM Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens 1 12 8 3 MGr Rahmen für Verwaltungshandeln 3.1 M Staat und Gesellschaft I 81 69 5,0 5/164 3.1.1 TM Staatsrecht I 2 24 22 2 30 30 3.1.2 TM Politikwissenschaft 1 12 10 1 15 7 3.2 M Staat und Gesellschaft II 48 42 3,0 3/164 3.2.1 TM Staatsrecht II 2 24 21 3.2.2 TM Europarecht 2 24 21 4 MGr Allgemeine Grundlagen des Verwaltungshandelns 4.1 M Allgemeine rechtswissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns I: Allgemeines Verwaltungsrecht 4 48 36 3 45 36 Klausur (180 Minuten) 93 72 5,5 5,5/164 4.2 M Allgemeine rechtswissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns II: Zivilrecht 4 48 36 3 45 36 Klausur (240 Minuten) 93 72 5,5 5,5/164 4.3 M Allgemeine wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns 2) 90 59 5,0 5/164 4.3.1 TM Volkswirtschaftslehre 3 36 23 1 15 10 4.3.2 TM Einführung ÖBWL 2 24 16 4.3.3 TM Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Betätigung 1 15 10 4.4 M Allgemeine sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns 105 75 6,0 6/164 4.4.1 TM Soziologie 2 30 20 4.4.2 TM Psychologie 2 24 20 1 15 9 4.4.3 TM Grundlagen der empirischen Sozialforschung 1 12 11 4.4.4 TM Ethik 2 24 15 5 MGr Spezielle Grundlagen des Verwaltungshandelns 5.1 M Spezielle Grundlagen des Verwaltungshandelns I 120 90 7,0 7/164 5.1.1 TM Verwaltungsvollstreckung 2 24 19 5.1.2 TM Polizei- und Ordnungsrecht 3 36 26 5.1.3 TM Ordnungswidrigkeitenrecht 3 36 26 5.1.4 TM Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz 2 24 19 5.2 M Spezielle Grundlagen des Verwaltungshandelns II 51 39 3,0 3/164 5.2.1 TM Grundlagen des Sozialrechts 1 15 15 5.2.2 TM Leistungen für den Lebensunterhalt 3 36 24 5.3 M Spezielle Grundlagen des Verwaltungshandelns III 60 30 3,0 3/164 5.3.1 TM Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 2 24 9 5.3.2 TM Sozialverwaltungsverfahren und sozialgerichtlicher Rechtsschutz 3 36 21 6 MGr Verwaltungsstruktur und -funktionsweise, interne Verwaltung 6.1 M Kommunalrecht 1 15 12 3 36 27 Klausur (180 Min.) 51 39 3,0 3/164 6.2 M Verwaltungsstruktur 108 72 6,0 6/164 6.2.1 TM Verwaltungsmanagement und Organisation 4 60 40 1 12 12 6.2.2 TM Personalmanagement 3 36 20 6.3 M Personalrecht 66 54 4,0 4/164 6.3.1 TM Beamtenrecht 2 30 23 6.3.2 TM Arbeitsrecht 3 36 31 6.4 M Rechnungswesen I 135 105 8,0 8/164 6.4.1 TM Externes Rechnungswesen 2 24 16 2 30 22 Klausur (240 Min.) 6.4.2 TM Kommunales Finanzmanagement 3 36 22 3 45 45 6.5 M Rechnungswesen II 66 54 4,0 4/164 6.5.1 TM Kosten- und Leistungsrechnung 2 30 20 1 12 12 Klausur (180 Min.) 6.5.2 TM Wirtschaftlichkeitsrechnung 2 24 22 G ew ic h t vo n B ac h el o ra rb ei t u n d K o llo q u iu m G ew ic h t d er M o d u lp rü fu n g en C re d it s Klausur (180 Min. oder Hausarbeit 1) Teilnahmenachweis S u m m e workload Leistungsnachweis (Art und Umfang) Fachgespräch Fachgespräch Klausur (180 Minuten, dezentral) oder Referat oder Fachgespräch 3) A b sc h lu ss , ( 24 .8 . - 31 .8 .) A rb ei ts au fw an d ( S td .) Klausur (180 Min.) Klausur (180 Min.) Teilnahmenachweis workload A rb ei ts au fw an d ( S td .) Klausur (180 Min.) S 4 16 Wochen (5.1. - 26.4.) W o ch en st u n d en ( S W S ) S 3 16 Wochen (1.9. - 21.12.) Projekt 10 Wochen (6.4. - 14.6.) S 2 20 Wochen (12.1. - 31.05.) workload W o ch en st u n d en ( S W S ) E in fü h ru n g , (1 .9 . - 7. 9. ) A rb ei ts au fw an d ( S td .) W o ch en st u n d en ( S W S ) Modulübersicht Bachelor-Studiengang Kommunaler Verwaltungsdienst- Allgemeine Verwaltung (L.L.B.) ab EJ 2013 Stand 11.06.2013_Beschlussfassung Senat S 1 16 Wochen (8.9. - 11.1.) W o ch en st u n d en ( S W S ) workload Klausur (240 Min.) workload W o ch en st u n d en ( S W S ) Klausur (180 Min.) workload Modulübersicht Bachelor-Studiengang Kommunaler Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung (LL.B.) 1 Wo- che P 1 13 Wo P2 13 Wo P3 14 Wo P4 13 Wo S 5 7 Wo P 5 10 Wo 1 Wo- che Nr. MGr M TM Modulgruppe Modul Teilmodul P rä se n zs tu d iu m ( S td .) S el b st st u d iu m ( S td .) P rä se n zs tu d iu m ( S td .) S el b st st u d iu m ( S td .) A rb ei ts au fw an d ( S td .) P rä se n zs tu d iu m ( S td .) S el b st st u d iu m ( S td .) A rb ei ts au fw an d ( S td .) P rä se n zs tu d iu m ( S td .) S el b st st u d iu m ( S td .) A rb ei ts au fw an d ( S td .) A rb ei ts au fw an d ( S td .) P rä se n zs tu d iu m ( S td .) S el b st st u d iu m ( S td .) A rb ei ts au fw an d ( S td .) P rä se n zs tu d iu m ( S td .) S el b st st u d iu m ( S td .) G ew ic h t vo n B ac h el o ra rb ei t u n d K o llo q u iu m G ew ic h t d er M o d u lp rü fu n g en C re d it s S u m m e workload Leistungsnachweis (Art und Umfang) A b sc h lu ss , ( 24 .8 . - 31 .8 .) A rb ei ts au fw an d ( S td .) workload A rb ei ts au fw an d ( S td .) S 4 16 Wochen (5.1. - 26.4.) W o ch en st u n d en ( S W S ) S 3 16 Wochen (1.9. - 21.12.) Projekt 10 Wochen (6.4. - 14.6.) S 2 20 Wochen (12.1. - 31.05.) workload W o ch en st u n d en ( S W S ) E in fü h ru n g , (1 .9 . - 7. 9. ) A rb ei ts au fw an d ( S td .) W o ch en st u n d en ( S W S ) Modulübersicht Bachelor-Studiengang Kommunaler Verwaltungsdienst- Allgemeine Verwaltung (L.L.B.) ab EJ 2013 Stand 11.06.2013_Beschlussfassung Senat S 1 16 Wochen (8.9. - 11.1.) W o ch en st u n d en ( S W S ) workload workload W o ch en st u n d en ( S W S ) workload 7 MGr Wahlpflichtmodule 96 144 8,0 8/164 7.1 M Bau- und Gewerbeverwaltung 4 48 72 7.1.1 TM Bauverwaltung 7.1.2 TM Gewerbeverwaltung 7.2 M Leistungsverwaltung 4 48 72 7.3 M Umweltverwaltung 4 48 72 7.3.1 TM Umweltpolitik 7.3.2 TM Allgemeines Umweltrecht 7.3.3 TM Besonderes Umweltrecht 7.4 M Personalmanagement 4 48 72 7.5 M Personalrecht 4 48 72 7.6 M Öffentliches Handeln und Wettbewerb 4 48 72 7.6.1 TM Rechtliche Aspekte 7.6.2 TM Wirtschaftliche Aspekte 7.7 M Rechnungswesen und Finanzmanagement 4 48 72 7.7.1 TM Externes Rechnungswesen und Finanzmanagement 7.7.2 TM Internes Rechnungswesen 7.8 M Controlling und Steuereung 4 48 72 7.8.1 TM Controlling und Analyseinstrumente 7.8.2 TM Controlling und Berichtssystem 7.9 M Qualitätsmanagement 4 48 72 7.10 M Organisationspsychologie und -soziologie 4 48 72 7.10.1 TM Organisationspsychologie 7.10.2 TM Organisationssoziologie 7.11 M Hilfeplanung und Fallmanagement 4 48 72 7.12 M Kommunale Selbstverwaltung 7.12.1 TM Kommunalpolitik 7.12.2 TM Kommunalrecht 7.12.3 TM Staats- und Europarecht 7.13 M Prüfung des Verwaltungshandelns (Rechnungsprüfung) 4 48 72 7.13.1 TM Die Stellung der örtlichen Rechnungsprüfung 7.13.2 TM Die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung 7.13.3 TM Ziele, Methoden und Arbeitsweisen 7.14 M Informationsverararbeitung 4 48 72 7.14.1 TM IT-Geschäftsprozessmanagement 7.14.2 TM Anwendungssystementwicklung 7.14.3 TM IT-Projektmanagement 2 Module sind auszuwählen, davon mind. 1 Modul aus 7.1 bis 7.3 und 7.5; Klausur (180 Min., dezentral) oder Hausarbeit oder Referat oder Fachgespräch 3) Modulübersicht Bachelor-Studiengang Kommunaler Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung (LL.B.) 1 Wo- che P 1 13 Wo P2 13 Wo P3 14 Wo P4 13 Wo S 5 7 Wo P 5 10 Wo 1 Wo- che Nr. MGr M TM Modulgruppe Modul Teilmodul P rä se n zs tu d iu m ( S td .) S el b st st u d iu m ( S td .) P rä se n zs tu d iu m ( S td .) S el b st st u d iu m ( S td .) A rb ei ts au fw an d ( S td .) P rä se n zs tu d iu m ( S td .) S el b st st u d iu m ( S td .) A rb ei ts au fw an d ( S td .) P rä se n zs tu d iu m ( S td .) S el b st st u d iu m ( S td .) A rb ei ts au fw an d ( S td .) A rb ei ts au fw an d ( S td .) P rä se n zs tu d iu m ( S td .) S el b st st u d iu m ( S td .) A rb ei ts au fw an d ( S td .) P rä se n zs tu d iu m ( S td .) S el b st st u d iu m ( S td .) G ew ic h t vo n B ac h el o ra rb ei t u n d K o llo q u iu m G ew ic h t d er M o d u lp rü fu n g en C re d it s S u m m e workload Leistungsnachweis (Art und Umfang) A b sc h lu ss , ( 24 .8 . - 31 .8 .) A rb ei ts au fw an d ( S td .) workload A rb ei ts au fw an d ( S td .) S 4 16 Wochen (5.1. - 26.4.) W o ch en st u n d en ( S W S ) S 3 16 Wochen (1.9. - 21.12.) Projekt 10 Wochen (6.4. - 14.6.) S 2 20 Wochen (12.1. - 31.05.) workload W o ch en st u n d en ( S W S ) E in fü h ru n g , (1 .9 . - 7. 9. ) A rb ei ts au fw an d ( S td .) W o ch en st u n d en ( S W S ) Modulübersicht Bachelor-Studiengang Kommunaler Verwaltungsdienst- Allgemeine Verwaltung (L.L.B.) ab EJ 2013 Stand 11.06.2013_Beschlussfassung Senat S 1 16 Wochen (8.9. - 11.1.) W o ch en st u n d en ( S W S ) workload workload W o ch en st u n d en ( S W S ) workload 8 MGr Besondere Lehrveranstaltungen 8.1 M Seminar 2 27 123 Seminarleistung 27 123 5,0 5/164 8.2 M Training sozialer Kompetenzen 90 3,0 0 8.2.1 TM Präsentation und Kommunikation (32 Lehrveranstaltungsstd.) 30 8.2.2 TM Teamarbeit und Moderation (32 Lehrveranstaltungsstd.) 30 8.2.3 TM Konfliktmanagement (32 Lehrveranstaltungsstd.) 30 8.3 M Praxisbezogenes Projekt* 12 378 13,0 13/164 8.3.1 TM Angewandte Methodik im Projektstudium 1 12 10 8.3.2 TM Praxisbezogenes Projekt 4) 368 8.4 M Internationalität 72 78 5,0 5/164 8.4.1 TM Interkulturelle Kompetenz 2 24 12 8.4.2 TM Sprachen 5) 4 48 66 9 MGr Praxismodule 6) 9.1 M Organisation, Personalmanagement und Personalrecht 390 390 13,0 13/164 9.2 M Finanzmanagement 390 390 13,0 13/164 9.3 M Ordnungsverwaltung 450 450 15,0 15/162 9.4 M Leistungsverwaltung 390 390 13,0 13/164 9.5 M Praxisabschlussmodul 330 330 11,0 11/164 10 Bachelorarbeit und Kolloquium 10,0 2/10 10.1 Bachelorarbeit 289 289 10.2 Kolloquium 11 1 10 180 0,80 0.20 29 29 28 21 Zusatzangebot Informationstechnik 2 2 Teilnahmenachweis S: Fachwissenschaftlicher Studienabschnitt, P: Fachpraktischer Studienabschnitt, SWS: Studienabschnittswochenstunden 1) Welcher Leistungsnachweis gefordert wird, bestimmt der Prüfungsausschuss auf Vorschlag des Fachbereichsrates. 2) Die Teilmodule 4.3.1 und 4.3.3 werden zu Beginn des Studienabschnitts 2 mit zwei Studienabschnittswochenstunden angeboten. Der Leistungsnachweis wird unmittelbar nach Abschluss der Lehrveranstaltungen des Studienabschnitts erbracht. 3) Welcher Leistungsnachweis gefordert wird, bestimmen die Lehrenden für jeden Kurs einheitlich. 4) Die Präsentation der Projektarbeit kann auch außerhalb des Projektzeitraums erfolgen. 5) Verwaltungsenglisch. Während eines Praxismoduls kann in Abstimmung mit der Einstellungsbehörde auch ein Praktikum bei einer ausländischen Behörde durchgeführt werden. Bei der Bildung der Gesamtnote geht die Durchschnittsnote der Modulprüfungen mit einem Gewicht von 80 %, die Bachelorarbeit einschließlich Kolloquium mit einem Gewicht von 20 % ein. Aktenarbeit in jedem der 5 Module Bachelorarbeit mit Kolloquium Teilnahmenachweis Projektleistung Klausur (180 Min., dezentral), Referat oder Fachgespräch 3) Statt eines Projektes kann in Abstimmung mit der Einstellungsbehörde auch ein Auslandsstudium gewählt werden. Die Einstellungsbehörde kann einen Sonderurlaub von bis zu drei Wochen gewähren, um der /dem Studierenden ein bis zu dreimonatiges Auslandsstudium zu ermöglichen. Gewicht von Modulprüfungen, Bachelorarbeit und Kolloquium Summe der Credits 6) Sofern aus dringenden dienstlichen Gründen eine fachpraktische Ausbildung nicht in allen Modulen möglich ist, sind Abweichungen zulässig. Die Zuordnung zu den fachpraktischen Studienabschnitten P 1 bis P 4 kann nach Entscheidung der zuständigen Einstellungsbehörde variabel erfolgen. Die Credits richten sich nach dem jeweiligen fachpraktischen Studienabschnitt, in dem das Praxismodul stattfindet. Bei Projekten, Seminaren und Sprachen sind zur Herstellung internationaler Kooperationen Abweichungen im Studienverlauf möglich. Lehrveranstaltungsstunden pro Woche im Studienabschnitt

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Leben & Familie Nachhaltigkeit & Klimawandel Überblick Veranstaltungen News Geförderte Projekte Kontakt Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger spielen bei nachhaltiger Entwicklung eine sehr wichtige Rolle. Doch was versteht man unter „Nachhaltigkeit“ eigentlich? Ganz einfach: Nachhaltigkeit bedeutet, unser Leben heute so zu gestalten, dass auch zukünftige Generationen gut leben können. Im Jahr 2015 haben die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, darunter auch Deutschland, die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit 17 Zielen verabschiedet – die sogenannten Nachhaltigkeitsziele ( mehr ). Wir in Bornheim setzen uns für Nachhaltigkeit ein. Auf dieser Seite haben wir Informationen zu einigen Aktivitäten im Bereich Umwelt, Klimaschutz, Klimaanpassung und Mobilität zusammengestellt. Wir freuen uns, gemeinsam zu einer lebenswerten Zukunft beizutragen! Nachhaltigkeit Mitmachen Infomaterialien Häufige Fragen Überblick Umwelt Natur & Artenvielfalt Umweltbelastungen & Vorsorge Wasser & Gewässer Grünpatenschaften Wespen und Hornissen Klimaschutz Energie Klimaneutralität 2045 Wärmewende Klimaanpassung Naturbasierte Lösungen Hitzeportal Dürre & Trockenheit Starkregen & Hochwasser: Übersicht Vorsorge & Kostenlose Beratung Förderung für Dauerkulturen Mobilität E-Mobilität Klimafreundliche Mobilität Mobilitätskonzept Radverkehrskonzept ÖPNV Veranstaltungen Do 04.06. -31.10. Nachhaltigkeit, Klima & Umwelt Wettbewerb "Abpflastern" - Gemeinsame Entsiegelung und Begrünung unserer Stadt Fr 11.09. Nachhaltigkeit, Klima & Umwelt Alle Roisdorf Stadtgeschehen Repair-Café Roisdorf Fr 25.09. Nachhaltigkeit, Klima & Umwelt Treff um 5 im Kräutergarten St. Servatius Fr 09.10. Nachhaltigkeit, Klima & Umwelt Alle Roisdorf Stadtgeschehen Repair-Café Roisdorf Mi 21.10. Nachhaltigkeit, Klima & Umwelt Roisdorf Energieberatung Fr 30.10. Nachhaltigkeit, Klima & Umwelt Treff um 5 im Kräutergarten St. Servatius Di 03.11. Nachhaltigkeit, Klima & Umwelt Stadtgeschehen BuGG Gründachforum Fr 13.11. Nachhaltigkeit, Klima & Umwelt Alle Roisdorf Stadtgeschehen Repair-Café Roisdorf Fr 27.11. Nachhaltigkeit, Klima & Umwelt Treff um 5 im Kräutergarten St. Servatius Fr 11.12. Nachhaltigkeit, Klima & Umwelt Alle Roisdorf Stadtgeschehen Repair-Café Roisdorf Jetzt Veranstaltungskalender ansehen News Nachhaltigkeit, Klima & Umwelt 08. September 2026 Starkregen- und Hochwasserschutz Wie wichtig Vorsorge angesichts zunehmender Extremwetterereignisse ist, hat der interkommunale Aktionstag „Starkregen- und Hochwasserschutz“ eindrucksvoll gezeigt. Weiterlesen Nachhaltigkeit, Klima & Umwelt 13. August 2026 Stadt Bornheim informiert über Klimaanpassung vor Ort Wie können wir uns besser auf die zunehmende Hitze und die Folgen des Klimawandels vorbereiten? Darüber informierten die Klimaanpassungsmanagerin Lena Sauer und die Klimaschutzmanagerin Laura Hupperich bei einem Infostand im SUTI-Center in Bornheim. Weiterlesen Nachhaltigkeit, Klima & Umwelt Termine & Aktionen 03. August 2026 Wanderausstellung „Klima im Wandel“ zuerst in Bornheim Vom 10. August bis zum 4. September 2026 präsentiert die Stadt Bornheim im Rathaus die neue Wanderausstellung „Klima im Wandel – Wie können wir uns daran anpassen?“ Weiterlesen Weitere Neuigkeiten Geförderte Projekte Projekte Geförderte Klimaprojekte kommunal Geförderte Klimaprojekte interkommunal Kontakt Ansprechpartner Dr. Gabriele Jahn Amtsleiterin Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Telefon: 02222 945-285 E-Mail Laura Hupperich Klimaschutzmanagerin Stadt Bornheim Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Telefon: 02222 945-508 E-Mail Dr. Linda Lehmanski Umwelt Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Telefon: 02222 945-310 E-Mail Lena Sauer Klimafolgenanpassungsmanagerin Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Telefon: 02222 945-366 E-Mail Matthias Kropsch Radwegemanager Tiefbau Telefon: 02222 945-372 E-Mail Thomas Wulf Mobilitätsmanager Stadtplanung Telefon: 02222 945-257 E-Mail Alexandra Bohlen Interkommunale Klimamanagerin der Region Rhein-Voreifel Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Telefon: 02222 945-365 E-Mail

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Bachelorprüfung Terminbekanntgabe in vierfacher Ausfertigung ausfüllen - Exemplar für die Akte Terminbekanntgabe des Vortrages im Modul P1 P2 P3 P4 P5 im Fachbereich: _______________________________________________________________________ Kandidat /-in, Einstellungsjahr: ___________________________________________________________ Termin Praxisprüfung am: _______________________________________________________________ Prüfer /-in: ___________________________________________________________________________ Beisitzer /-in: _________________________________________________________________________ Uhrzeit: von _____________ bis _______________ Uhrzeit Aktenvortrag um ca. : _______________ Uhr ____________________________ ___________________________ (Datum/ Unterschrift Prüfer /-in) (Datum/ Unterschrift Beisitzer /-in) Ergänzende Hinweise: Bitte beachten Sie, dass dem Prüfer ein Thesenblatt vor Durchführung des Vortrages mit dem Umfang von maximal 2 DIN A4 – Seiten vorzulegen ist. Das Thesenpapier soll Ihren Lösungsweg dokumentieren. Was ist ein Thesenpapier? Ein Thesenpapier ist ein begleitendes Hilfsmittel für die Zuhörer von Vorträgen, welches kurz, knapp und strukturiert verfasst ist, um die bestehenden Thesen zusammenzufassen. Es ist die Grundlage für eine mündliche Prüfung. Bachelorprüfung Terminbekanntgabe in vierfacher Ausfertigung ausfüllen - Exemplar Ausbildungsleitung Terminbekanntgabe des Vortrages im Modul P1 P2 P3 P4 P5 im Fachbereich: _______________________________________________________________________ Kandidat /-in, Einstellungsjahr: ___________________________________________________________ Termin Praxisprüfung am: _______________________________________________________________ Prüfer /-in: ___________________________________________________________________________ Beisitzer /-in: _________________________________________________________________________ Uhrzeit: von _____________ bis _______________ Uhrzeit Aktenvortrag um ca. : _______________ Uhr ____________________________ ___________________________ (Datum/ Unterschrift Prüfer /-in) (Datum/ Unterschrift Beisitzer /-in) Ergänzende Hinweise: Bitte beachten Sie, dass dem Prüfer ein Thesenblatt vor Durchführung des Vortrages mit dem Umfang von maximal 2 DIN A4 – Seiten vorzulegen ist. Das Thesenpapier soll Ihren Lösungsweg dokumentieren. Was ist ein Thesenpapier? Ein Thesenpapier ist ein begleitendes Hilfsmittel für die Zuhörer von Vorträgen, welches kurz, knapp und strukturiert verfasst ist, um die bestehenden Thesen zusammenzufassen. Es ist die Grundlage für eine mündliche Prüfung. Bachelorprüfung Terminbekanntgabe in vierfacher Ausfertigung ausfüllen - Exemplar Bachelorprüfling Terminbekanntgabe des Vortrages im Modul P1 P2 P3 P4 P5 im Fachbereich: _______________________________________________________________________ Kandidat /-in, Einstellungsjahr: ___________________________________________________________ Termin Praxisprüfung am: _______________________________________________________________ Prüfer /-in: ___________________________________________________________________________ Beisitzer /-in: _________________________________________________________________________ Uhrzeit: von _____________ bis _______________ Uhrzeit Aktenvortrag um ca. : _______________ Uhr ____________________________ ___________________________ (Datum/ Unterschrift Prüfer /-in) (Datum/ Unterschrift Beisitzer /-in) Ergänzende Hinweise: Bitte beachten Sie, dass dem Prüfer ein Thesenblatt vor Durchführung des Vortrages mit dem Umfang von maximal 2 DIN A4 – Seiten vorzulegen ist. Das Thesenpapier soll Ihren Lösungsweg dokumentieren. Was ist ein Thesenpapier? Ein Thesenpapier ist ein begleitendes Hilfsmittel für die Zuhörer von Vorträgen, welches kurz, knapp und strukturiert verfasst ist, um die bestehenden Thesen zusammenzufassen. Es ist die Grundlage für eine mündliche Prüfung. Bachelorprüfung Terminbekanntgabe in vierfacher Ausfertigung ausfüllen - Exemplar Personalrat Terminbekanntgabe des Vortrages im Modul P1 P2 P3 P4 P5 im Fachbereich: _______________________________________________________________________ Kandidat /-in, Einstellungsjahr: ___________________________________________________________ Termin Praxisprüfung am: _______________________________________________________________ Prüfer /-in: ___________________________________________________________________________ Beisitzer /-in: _________________________________________________________________________ Uhrzeit: von _____________ bis _______________ Uhrzeit Aktenvortrag um ca. : _______________ Uhr ____________________________ ___________________________ (Datum/ Unterschrift Prüfer /-in) (Datum/ Unterschrift Beisitzer /-in) Ergänzende Hinweise: Bitte beachten Sie, dass dem Prüfer ein Thesenblatt vor Durchführung des Vortrages mit dem Umfang von maximal 2 DIN A4 – Seiten vorzulegen ist. Das Thesenpapier soll Ihren Lösungsweg dokumentieren. Was ist ein Thesenpapier? Ein Thesenpapier ist ein begleitendes Hilfsmittel für die Zuhörer von Vorträgen, welches kurz, knapp und strukturiert verfasst ist, um die bestehenden Thesen zusammenzufassen. Es ist die Grundlage für eine mündliche Prüfung. Bachelorprüfung Terminbekanntgabe in vierfacher Ausfertigung ausfüllen - Exemplar Gleichstellungsbeauftragte Terminbekanntgabe des Vortrages im Modul P1 P2 P3 P4 P5 im Fachbereich: _______________________________________________________________________ Kandidat /-in, Einstellungsjahr: ___________________________________________________________ Termin Praxisprüfung am: _______________________________________________________________ Prüfer /-in: ___________________________________________________________________________ Beisitzer /-in: _________________________________________________________________________ Uhrzeit: von _____________ bis _______________ Uhrzeit Aktenvortrag um ca. : _______________ Uhr ____________________________ ___________________________ (Datum/ Unterschrift Prüfer /-in) (Datum/ Unterschrift Beisitzer /-in) Ergänzende Hinweise: Bitte beachten Sie, dass dem Prüfer ein Thesenblatt vor Durchführung des Vortrages mit dem Umfang von maximal 2 DIN A4 – Seiten vorzulegen ist. Das Thesenpapier soll Ihren Lösungsweg dokumentieren. Was ist ein Thesenpapier? Ein Thesenpapier ist ein begleitendes Hilfsmittel für die Zuhörer von Vorträgen, welches kurz, knapp und strukturiert verfasst ist, um die bestehenden Thesen zusammenzufassen. Es ist die Grundlage für eine mündliche Prüfung. Bachelorprüfung Terminbekanntgabe in vierfacher Ausfertigung ausfüllen - Exemplar JAV Terminbekanntgabe des Vortrages im Modul P1 P2 P3 P4 P5 im Fachbereich: _______________________________________________________________________ Kandidat /-in, Einstellungsjahr: ___________________________________________________________ Termin Praxisprüfung am: _______________________________________________________________ Prüfer /-in: ___________________________________________________________________________ Beisitzer /-in: _________________________________________________________________________ Uhrzeit: von _____________ bis _______________ Uhrzeit Aktenvortrag um ca. : _______________ Uhr ____________________________ ___________________________ (Datum/ Unterschrift Prüfer /-in) (Datum/ Unterschrift Beisitzer /-in) Ergänzende Hinweise: Bitte beachten Sie, dass dem Prüfer ein Thesenblatt vor Durchführung des Vortrages mit dem Umfang von maximal 2 DIN A4 – Seiten vorzulegen ist. Das Thesenpapier soll Ihren Lösungsweg dokumentieren. Was ist ein Thesenpapier? Ein Thesenpapier ist ein begleitendes Hilfsmittel für die Zuhörer von Vorträgen, welches kurz, knapp und strukturiert verfasst ist, um die bestehenden Thesen zusammenzufassen. Es ist die Grundlage für eine mündliche Prüfung. Bachelorprüfung Terminbekanntgabe in vierfacher Ausfertigung ausfüllen - Exemplar für die Akte Terminbekanntgabe des Vortrages im Modul P1 P2 P3 P4 P5 im Fachbereich: _______________________________________________________________________ Kandidat /-in, Einstellungsjahr: ___________________________________________________________ Termin Praxisprüfung am: _______________________________________________________________ Prüfer /-in: ___________________________________________________________________________ Beisitzer /-in: _________________________________________________________________________ Uhrzeit: von _____________ bis _______________ Uhrzeit Aktenvortrag um ca. : _______________ Uhr ____________________________ ___________________________ (Datum/ Unterschrift Prüfer /-in) (Datum/ Unterschrift Beisitzer /-in) Ergänzende Hinweise: Bitte beachten Sie, dass dem Prüfer ein Thesenblatt vor Durchführung des Vortrages mit dem Umfang von maximal 2 DIN A4 – Seiten vorzulegen ist. Das Thesenpapier soll Ihren Lösungsweg dokumentieren. Was ist ein Thesenpapier? Ein Thesenpapier ist ein begleitendes Hilfsmittel für die Zuhörer von Vorträgen, welches kurz, knapp und strukturiert verfasst ist, um die bestehenden Thesen zusammenzufassen. Es ist die Grundlage für eine mündliche Prüfung. Bachelorprüfung Terminbekanntgabe in vierfacher Ausfertigung ausfüllen - Exemplar Ausbildungsleitung Terminbekanntgabe des Vortrages im Modul P1 P2 P3 P4 P5 im Fachbereich: _______________________________________________________________________ Kandidat /-in, Einstellungsjahr: ___________________________________________________________ Termin Praxisprüfung am: _______________________________________________________________ Prüfer /-in: ___________________________________________________________________________ Beisitzer /-in: _________________________________________________________________________ Uhrzeit: von _____________ bis _______________ Uhrzeit Aktenvortrag um ca. : _______________ Uhr ____________________________ ___________________________ (Datum/ Unterschrift Prüfer /-in) (Datum/ Unterschrift Beisitzer /-in) Ergänzende Hinweise: Bitte beachten Sie, dass dem Prüfer ein Thesenblatt vor Durchführung des Vortrages mit dem Umfang von maximal 2 DIN A4 – Seiten vorzulegen ist. Das Thesenpapier soll Ihren Lösungsweg dokumentieren. Was ist ein Thesenpapier? Ein Thesenpapier ist ein begleitendes Hilfsmittel für die Zuhörer von Vorträgen, welches kurz, knapp und strukturiert verfasst ist, um die bestehenden Thesen zusammenzufassen. Es ist die Grundlage für eine mündliche Prüfung. Bachelorprüfung Terminbekanntgabe in vierfacher Ausfertigung ausfüllen - Exemplar Bachelorprüfling Terminbekanntgabe des Vortrages im Modul P1 P2 P3 P4 P5 im Fachbereich: _______________________________________________________________________ Kandidat /-in, Einstellungsjahr: ___________________________________________________________ Termin Praxisprüfung am: _______________________________________________________________ Prüfer /-in: ___________________________________________________________________________ Beisitzer /-in: _________________________________________________________________________ Uhrzeit: von _____________ bis _______________ Uhrzeit Aktenvortrag um ca. : _______________ Uhr ____________________________ ___________________________ (Datum/ Unterschrift Prüfer /-in) (Datum/ Unterschrift Beisitzer /-in) Ergänzende Hinweise: Bitte beachten Sie, dass dem Prüfer ein Thesenblatt vor Durchführung des Vortrages mit dem Umfang von maximal 2 DIN A4 – Seiten vorzulegen ist. 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Bachelorprüfung Terminbekanntgabe in vierfacher Ausfertigung ausfüllen - Exemplar Personalrat Terminbekanntgabe des Vortrages im Modul P1 P2 P3 P4 P5 im Fachbereich: _______________________________________________________________________ Kandidat /-in, Einstellungsjahr: ___________________________________________________________ Termin Praxisprüfung am: _______________________________________________________________ Prüfer /-in: ___________________________________________________________________________ Beisitzer /-in: _________________________________________________________________________ Uhrzeit: von _____________ bis _______________ Uhrzeit Aktenvortrag um ca. : _______________ Uhr ____________________________ ___________________________ (Datum/ Unterschrift Prüfer /-in) (Datum/ Unterschrift Beisitzer /-in) Ergänzende Hinweise: Bitte beachten Sie, dass dem Prüfer ein Thesenblatt vor Durchführung des Vortrages mit dem Umfang von maximal 2 DIN A4 – Seiten vorzulegen ist. 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Bachelorprüfung Terminbekanntgabe in vierfacher Ausfertigung ausfüllen - Exemplar Gleichstellungsbeauftragte Terminbekanntgabe des Vortrages im Modul P1 P2 P3 P4 P5 im Fachbereich: _______________________________________________________________________ Kandidat /-in, Einstellungsjahr: ___________________________________________________________ Termin Praxisprüfung am: _______________________________________________________________ Prüfer /-in: ___________________________________________________________________________ Beisitzer /-in: _________________________________________________________________________ Uhrzeit: von _____________ bis _______________ Uhrzeit Aktenvortrag um ca. : _______________ Uhr ____________________________ ___________________________ (Datum/ Unterschrift Prüfer /-in) (Datum/ Unterschrift Beisitzer /-in) Ergänzende Hinweise: Bitte beachten Sie, dass dem Prüfer ein Thesenblatt vor Durchführung des Vortrages mit dem Umfang von maximal 2 DIN A4 – Seiten vorzulegen ist. Das Thesenpapier soll Ihren Lösungsweg dokumentieren. Was ist ein Thesenpapier? Ein Thesenpapier ist ein begleitendes Hilfsmittel für die Zuhörer von Vorträgen, welches kurz, knapp und strukturiert verfasst ist, um die bestehenden Thesen zusammenzufassen. Es ist die Grundlage für eine mündliche Prüfung. Bachelorprüfung Terminbekanntgabe in vierfacher Ausfertigung ausfüllen - Exemplar JAV Terminbekanntgabe des Vortrages im Modul P1 P2 P3 P4 P5 im Fachbereich: _______________________________________________________________________ Kandidat /-in, Einstellungsjahr: ___________________________________________________________ Termin Praxisprüfung am: _______________________________________________________________ Prüfer /-in: ___________________________________________________________________________ Beisitzer /-in: _________________________________________________________________________ Uhrzeit: von _____________ bis _______________ Uhrzeit Aktenvortrag um ca. : _______________ Uhr ____________________________ ___________________________ (Datum/ Unterschrift Prüfer /-in) (Datum/ Unterschrift Beisitzer /-in) Ergänzende Hinweise: Bitte beachten Sie, dass dem Prüfer ein Thesenblatt vor Durchführung des Vortrages mit dem Umfang von maximal 2 DIN A4 – Seiten vorzulegen ist. Das Thesenpapier soll Ihren Lösungsweg dokumentieren. Was ist ein Thesenpapier? Ein Thesenpapier ist ein begleitendes Hilfsmittel für die Zuhörer von Vorträgen, welches kurz, knapp und strukturiert verfasst ist, um die bestehenden Thesen zusammenzufassen. Es ist die Grundlage für eine mündliche Prüfung.

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Notenumrechnungstabelle 1.) „Vollständigkeit der für die Lösung relevanten Gesetzesgrundlagen“ Vollständigkeit der Gesetzesgrundlagen Bitte ankreuzen ergibt folgende Berechnungszahl Alle Gesetzesgrundlagen erkannt und benannt; zusätzliche Paragraphen wurden genannt 10 Punkte Nahezu alle Gesetzesgrundlagen erkannt und benannt 9 Punkte Gesetzesgrundlagen weitestgehend und umfassend erfasst 8 Punkte Gesetzesgrundlagen weitestgehend erfasst 7 Punkte Gesetzesgrundlagen hinreichend erfasst 6 Punkte Gesetzesgrundlagen hinreichend mit leichten Mängeln erfasst 5 Punkte Gesetzesgrundlagen ausreichend mit Mängeln erfasst 4 Punkte Gesetzesgrundlagen mangelhaft erfasst 3 Punkte Gesetzesgrundlagen mit schweren Mängeln erfasst 2 Punkte Gesetzesgrundlagen mit gravierenden Mängeln erfasst 1 Punkt Keine Nennung korrekter und relevanter Gesetzesgrundlagen 0 Punkte Notenumrechnungstabelle 2.) „Logische Rangfolge der Gesetzesgrundlagen“ Logische Rangfolge der Gesetzesgrundlagen Bitte ankreuzen ergibt folgende Berechnungszahl Schlüssige und insgesamt umfassende und lückenlose Herleitung und Rangfolge fehlerfrei und vollständig 10 Punkte Sehr gute Herleitung der Gesetzesgrundlagen; minimale Abweichungen bei Herleitung und Paragraphenkette 9 Punkte Gute und logische Herleitung der Gesetzesgrundlagen mit geringen Abweichungen 8 Punkte Gute Herleitung der Gesetzesgrundlagen mit geringen Abweichungen 7 Punkte Befriedigende Herleitung der Gesetzesgrundlagen mit keinen Abweichungen 6 Punkte Befriedigende Herleitung der Gesetzesgrundlagen mit geringen Abweichungen 5 Punkte Ausreichende Herleitung von Gesetzesgrundlagen 4 Punkte Mangelhafte Herleitung von Gesetzesgrundlagen 3 Punkte Mangelhafte und geringe Herleitung von Gesetzesgrundlagen 2 Punkte Ungenügende Herleitung von Gesetzesgrundlagen 1 Punkt Keine Herleitung von Gesetzesgrundlagen 0 Punkte Notenumrechnungstabelle 3.) „Wahl und Nutzung der bereitgestellten Medien“ Wahl der Medien und deren Nutzung Bitte ankreuzen ergibt folgende Berechnungszahl Sehr gut geeignete Wahl und umfassende sowie vielseitige Nutzung der bereit gestellten Medien 10 Punkte Sehr gute Wahl und umfassende Nutzung der bereit gestellten Medien 9 Punkte Gute Wahl und umfassende Nutzung der bereit gestellten Medien 8 Punkte Gute Wahl und Nutzung der bereit gestellten Medien 7 Punkte Wahl und Nutzung der bereit gestellten Medien befriedigend 6 Punkte Wahl und Nutzung der bereit gestellten Medien ausreichend 5 Punkte Wahl und Nutzung der bereit gestellten Medien noch ausreichend 4 Punkte Wahl und Nutzung der bereit gestellten Medien mangelhaft 3 Punkte Wahl und Nutzung der bereit gestellten Medien noch mangelhaft 2 Punkte Wahl und Nutzung der bereit gestellten Medien ungenügend 1 Punkt Keine Nutzung von bereit gestellten Medien 0 Punkte Notenumrechnungstabelle 4.) „Auftreten, Flüssigkeit des Vortrages“ Auftreten, Vortragsart Bitte ankreuzen ergibt folgende Berechnungszahl Sicheres Auftreten, sehr guter Vortrag; Sprache fließend und deutlich 10 Punkte Sicheres Auftreten, sehr guter Vortrag; Sprache deutlich, nicht immer fließend 9 Punkte Sicheres Auftreten, guter Vortrag; fließende, doch nicht immer deutliche Sprache 8 Punkte Sicheres Auftreten, Vortrag noch gut; fließende, doch nicht immer deutliche Sprache 7 Punkte Sicheres Auftreten, Vortrag befriedigend; fließende, doch nicht immer deutliche Sprache 6 Punkte Auftreten und Vortrag ausreichend; fließende, doch nicht immer deutliche Sprache 5 Punkte Auftreten und Vortrag ausreichend; Sprache teilweise undeutlich 4 Punkte Auftreten und Vortrag mangelhaft; Sprache undeutlich 3 Punkte Auftreten und Vortrag mangelhaft; Sprache schwer verständlich 2 Punkte Unsicheres Auftreten, stockende und undeutliche Sprache 1 Punkt Sehr unsicheres Auftreten, stockende und undeutliche Sprache 0 Punkte Notenumrechnungstabelle 5.)„Einhalten der Zeitvorgaben von 15 Minuten“ Einhalten der Zeitvorgaben Bitte ankreuzen ergibt folgende Berechnungszahl Exakt an Zeitvorgabe gehalten 10 Punkte Minimale Abweichung von 1-2 Minute 9 Punkte Abweichung von 2-3 Minuten 8 Punkte Abweichung von 3-4 Minuten 7 Punkte Abweichung von 5 Minuten 6 Punkte Abweichung von 6 Minuten 5 Punkte Abweichung von 7 Minuten 4 Punkte Abweichung von 8 Minuten 3 Punkte Abweichung von 9 Minuten 2 Punkte Abweichung von 10 Minuten 1 Punkt Extreme Abweichung der vorgegebenen Zeit 0 Punkte

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