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1 Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Ihr Zeichen / Ihr Schreiben vom Mein Zeichen / Mein Schreiben vom Datum . Herr/ Frau XY ./. Stadt Bornheim (bei Anwaltsschreiben) sonst (Ihr) Widerspruch vom ….. gegen Bescheid vom …… Sehr geehrte/r Herr/ Frau ….., auf Ihren Widerspruch vom ….. gegen meinen Bescheid vom/ auf den Widerspruch Ihres Mandan- ten/Ihrer Mandantin gegen meinen Bescheid vom …. ergeht folgender Widerspruchsbescheid: Zunächst der Tenor: 1. Der Widerspruch wird zurückgewiesen. 2. Die ihm im Widerspruchverfahren entstandenen Kosten trägt der Widerspruchsführer. 3. Verwaltungsgebühren und Auslagen werden nicht erhoben. Zu 1. Es wird nicht unterschieden, ob der Widerspruch als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen wird. Besuchszeiten: Montag – Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Telefonsprechzeiten: Mo, Di, Mi: 8.30 – 16,00 Uhr Do: 8.30 - 18.00 Uhr Fr.: 8.30 - 12.30 Uhr Rathausstraße 2 53332 Bornheim Internet: www.stadt-bornheim.de Wichtig: Nach § 73 Abs. 3 VwGO i.V. m. dem Verwal- tungszustellungsgesetz ist der Widerspruchsbescheid förmlich zuzustellen, also: Gegen Empfangsbekenntnis An die vertretungsberechtigte Kanzlei Frau Rechtsanwältin Adresse oder Mit Postzustellungsurkunde Herrn/ Frau XY Adresse 2 Zu 2. Nach § 73 Abs. 3 Satz 3 VwGO bestimmt der Widerspruchsbescheid auch, wer die Kosten trägt. Zu 3. 15 Abs. 3 GebG NRW bzw. § 64 SGB X ist zu beachten! Entweder: Verwaltungsgebühren und Auslagen werden nicht erhoben (so bei gebührenfreien Aus- gangsbescheiden). Oder: Falls gebührenpflichtige Ausgangsbescheide angegriffen sind, sind Gebühren und Auslagen auch für den Widerspruchsbescheid zu erheben. Begründung: Innerhalb der Begründung ist strikt zu trennen zwischen Sachverhaltsdarstellung und recht- lichen Ausführungen. Der Sachverhalt sollte chronologisch aufgebaut werden und alle ent- scheidungserheblichen Angaben enthalten. Die rechtlichen Ausführungen müssen unterscheiden zwischen einem unzulässigen Wider- spruch und einem zulässigen, aber unbegründeten Widerspruch. Zu beginnen ist mit einem Satz dazu, warum die Stadt die für die Entscheidung über den Widerspruch zuständige Behörde ist. Wer zuständige Widerspruchsbehörde ist, ergibt sich aus § 73 Abs. 1 VwGO bzw. aus § 62 SGB X i.V.m. § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3. Sodann muss die Frage beantwortet werden, ob der Widerspruch zulässig ist. Ist er form- und fristgerecht erhoben, folgen Ausführungen dazu, warum er unbegründet ist. Hier muss sich der/die Verfasser/in des Bescheides mit den Argumenten des Widerspruchs- führers in dessen Widerspruchsbegründung auseinandersetzen und darstellen, warum die- se nicht durchgreifen. Ist der Widerspruch unzulässig, sind Ausführungen zur Begründetheit des Widerspruchs entbehrlich. Beispiel für einen unzulässigen (da verfristeten) Widerspruch 1. Mit Zuweisung vom 28.02.2018 wurde Ihnen (bzw. Herrn….) Wohnraum in der städtischen Gemein- schaftsunterkunft …. 53332 Bornheim, zugewiesen. Der zugewiesene Platz stand Ihnen (bzw. ihm) vom 15.03.2018 bis zu Ihrer (seiner) Abmeldung am 30.06.2018 zur Verfügung. Für die Nutzung des Wohnraumes wurden mit Bescheid vom 15.03.2018 Benutzungsgebühren ge- mäß § 5 der Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und Benutzung städtischer Unter- künfte für Obdachlose, Aussiedler, Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (Unterkunftssatzung) und des Gebührentarifs (Anlage zur Satzung) festgesetzt. Gegen diesen Bescheid legten Sie (bzw. Sie für Ihren Mandanten) am 17.07.2018, hier eingegan- gen am 18.07.2018, Widerspruch ein, soweit darin ein Betrag von …. € überschritten wird. Sie ma- chen geltend, dass der Gebührenbescheid auf einer falschen Berechnungsgrundlage basiert, da die in der Satzung festgeschrieben Gebührensätze nicht dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) entsprechend kalkuliert worden seien. 3 Entsprechend basiere der Gebührenbescheid nicht auf einer rechtmäßigen Satzungsgrundlage und sei aufzuheben. 2. Gemäß § 1 Abs. 1 KAG NRW i.V. m. § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bin ich für die Entscheidung über Ihren Widerspruch zuständig. Der Widerspruch ist unzulässig. Gemäß § 70 VwGO ist der Widerspruch innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwal- tungsakt erlassen hat. Ausweislich der mir vorliegenden Postzustellungsurkunde (des mir vorliegenden Empfangsbekennt- nisses) wurde der Gebührenbescheid Ihnen (Herrn) am 20.03.2018 zugestellt. Die Widerspruchsfrist begann am 21.03.2018 und endete am 20.04.2018. Das Widerspruchsschreiben ging erst am 18.07.2018, also nach Ablauf der Widerspruchsfrist ein. Der Widerspruch ist damit unzulässig und zurück zu weisen. Die Kostenentscheidung nach § 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO beruht auf § 80 Abs. 1 VwVfG NRW. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln erheben. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag 1 Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Ihr Zeichen / Ihr Schreiben vom Mein Zeichen / Mein Schreiben vom Datum . Herr/ Frau XY ./. Stadt Bornheim (bei Anwaltsschreiben) sonst (Ihr) Widerspruch vom ….. gegen Bescheid vom …… Sehr geehrte/r Herr/ Frau ….., auf Ihren Widerspruch vom ….. gegen meinen Bescheid vom/ auf den Widerspruch Ihres Mandan- ten/Ihrer Mandantin gegen meinen Bescheid vom …. ergeht folgender Widerspruchsbescheid: Zunächst der Tenor: 1. Der Widerspruch wird zurückgewiesen. 2. Die ihm im Widerspruchverfahren entstandenen Kosten trägt der Widerspruchsführer. 3. Verwaltungsgebühren und Auslagen werden nicht erhoben. Zu 1. Es wird nicht unterschieden, ob der Widerspruch als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen wird. Besuchszeiten: Montag – Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Telefonsprechzeiten: Mo, Di, Mi: 8.30 – 16,00 Uhr Do: 8.30 - 18.00 Uhr Fr.: 8.30 - 12.30 Uhr Rathausstraße 2 53332 Bornheim Internet: www.stadt-bornheim.de Wichtig: Nach § 73 Abs. 3 VwGO i.V. m. dem Verwal- tungszustellungsgesetz ist der Widerspruchsbescheid förmlich zuzustellen, also: Gegen Empfangsbekenntnis An die vertretungsberechtigte Kanzlei Frau Rechtsanwältin Adresse oder Mit Postzustellungsurkunde Herrn/ Frau XY Adresse 2 Zu 2. Nach § 73 Abs. 3 Satz 3 VwGO bestimmt der Widerspruchsbescheid auch, wer die Kosten trägt. Zu 3. 15 Abs. 3 GebG NRW bzw. § 64 SGB X ist zu beachten! Entweder: Verwaltungsgebühren und Auslagen werden nicht erhoben (so bei gebührenfreien Aus- gangsbescheiden). Oder: Falls gebührenpflichtige Ausgangsbescheide angegriffen sind, sind Gebühren und Auslagen auch für den Widerspruchsbescheid zu erheben. Begründung: Innerhalb der Begründung ist strikt zu trennen zwischen Sachverhaltsdarstellung und recht- lichen Ausführungen. Der Sachverhalt sollte chronologisch aufgebaut werden und alle ent- scheidungserheblichen Angaben enthalten. Die rechtlichen Ausführungen müssen unterscheiden zwischen einem unzulässigen Wider- spruch und einem zulässigen, aber unbegründeten Widerspruch. Zu beginnen ist mit einem Satz dazu, warum die Stadt die für die Entscheidung über den Widerspruch zuständige Behörde ist. Wer zuständige Widerspruchsbehörde ist, ergibt sich aus § 73 Abs. 1 VwGO bzw. aus § 62 SGB X i.V.m. § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3. Sodann muss die Frage beantwortet werden, ob der Widerspruch zulässig ist. Ist er form- und fristgerecht erhoben, folgen Ausführungen dazu, warum er unbegründet ist. Hier muss sich der/die Verfasser/in des Bescheides mit den Argumenten des Widerspruchs- führers in dessen Widerspruchsbegründung auseinandersetzen und darstellen, warum die- se nicht durchgreifen. Ist der Widerspruch unzulässig, sind Ausführungen zur Begründetheit des Widerspruchs entbehrlich. Beispiel für einen unzulässigen (da verfristeten) Widerspruch 1. Mit Zuweisung vom 28.02.2018 wurde Ihnen (bzw. Herrn….) Wohnraum in der städtischen Gemein- schaftsunterkunft …. 53332 Bornheim, zugewiesen. Der zugewiesene Platz stand Ihnen (bzw. ihm) vom 15.03.2018 bis zu Ihrer (seiner) Abmeldung am 30.06.2018 zur Verfügung. Für die Nutzung des Wohnraumes wurden mit Bescheid vom 15.03.2018 Benutzungsgebühren ge- mäß § 5 der Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und Benutzung städtischer Unter- künfte für Obdachlose, Aussiedler, Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (Unterkunftssatzung) und des Gebührentarifs (Anlage zur Satzung) festgesetzt. Gegen diesen Bescheid legten Sie (bzw. Sie für Ihren Mandanten) am 17.07.2018, hier eingegan- gen am 18.07.2018, Widerspruch ein, soweit darin ein Betrag von …. € überschritten wird. Sie ma- chen geltend, dass der Gebührenbescheid auf einer falschen Berechnungsgrundlage basiert, da die in der Satzung festgeschrieben Gebührensätze nicht dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) entsprechend kalkuliert worden seien. 3 Entsprechend basiere der Gebührenbescheid nicht auf einer rechtmäßigen Satzungsgrundlage und sei aufzuheben. 2. Gemäß § 1 Abs. 1 KAG NRW i.V. m. § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bin ich für die Entscheidung über Ihren Widerspruch zuständig. Der Widerspruch ist unzulässig. Gemäß § 70 VwGO ist der Widerspruch innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwal- tungsakt erlassen hat. Ausweislich der mir vorliegenden Postzustellungsurkunde (des mir vorliegenden Empfangsbekennt- nisses) wurde der Gebührenbescheid Ihnen (Herrn) am 20.03.2018 zugestellt. Die Widerspruchsfrist begann am 21.03.2018 und endete am 20.04.2018. Das Widerspruchsschreiben ging erst am 18.07.2018, also nach Ablauf der Widerspruchsfrist ein. Der Widerspruch ist damit unzulässig und zurück zu weisen. Die Kostenentscheidung nach § 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO beruht auf § 80 Abs. 1 VwVfG NRW. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln erheben. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag

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1 Verzeichnis der Fernsprechnebenanschlüsse für den Stadtbetrieb Bornheim Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim – Waldorf Stand: 03.02.2025 Zentrale 02227 / 9320 - 0 Telefax 02227 / 9320 - 33 Name Zimmer Nr. Durchwahl Vorstand, Leiter Baubetrieb Herr Schmitz 2.05 18 Kaufm. Leitung Wasser/Abwasser Frau Murray 0.13 51 Grünflächen, Sport- und Spielplätze Herr Scheja 1.08 14 Friedhofswesen Frau Schmitz 1.02 23 Frau Lang 1.08/1.02 24 Straßenunterhaltung/-reinigung und -kontrolle Herr Kolbeck 1.09 25 Herr Schäfer 1.09/1.01 10 Baubetrieb allgemein Frau Gotovos 2.02 22 Personal Herr Sauer 1.06 15 Frau Sauer 1.06 16 Kundenservice Frau Koch 0.12 91 Frau Dreikhausen 0.12 60 Frau Menzel 0.12 90 Frau Wißkirchen 0.12 59 GIS Herr Ajeti 0.05 45 Vergabestelle Herr Engl 1.07 21 2 Finanz- und Rechnungswesen Frau Kolf 0.13 50 Frau Murray 0.13 51 Frau Lamb 0.13 53 Frau Mörsch 0.13 54 Herr Weiß 0.13 58 Frau Wirtz 0.13 55 Werkstätten Herr Frohn Schreinerei 12 Herr Grottini Kfz-Werkstatt 28 Herr Heiliger Schreinerei 12 Herr Kuhl Lager 26 Herr Steinbach Schreinerei 12 Herr Uhr (Betriebselektriker) Diensthandy: 0175-2946155 Schlosser-Werkstatt 29 Wasser Herr Hönighausen 1.04 41 Herr Caspar 1.05 19 Frau Handwerk 0.11 52 Frau Kentenich 0.11 35 Herr Kentenich 0.10 37 Herr Mühlen 0.01 56 Herr Münch 0.10 34 Herr Reck Lager 27 Herr Schneeberger 1.05 39 Abwasser Frau Geyer-Hehl 1.03 40 Herr Pützer 0.02 42 Herr Breuer 0.02 48 Frau Breininger 0.04 49 Herr Hupperich 0.03 43 Frau Ortwein 0.04 47 Herr Schumacher 0.05 44 Allgemein Sitzungsraum 2.01 - Personalratszimmer -1.02 11 Sozialraum 30 Fax 1.02 33 HallenFreizeitBad Rilkestr. 3, 53332 Bornheim Fernsprech-Rufnummer: 02222 / 3716 Telefax-Rufnummer: 02222 / 979696

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Wiki » Anleitungen » Faxversand und Empfang Telefaxe können Sie bei Bedarf über Ihren Arbeitsplatz aus versenden und empfangen. Das funktioniert ohne ein zusätzliches Programm direkt aus Outlook. Allerdings muss das zu versendende Dokument als PDF-Dokument vorliegen. Versand von Telefaxen Wenn Sie bereits ein PDF-Dokument erstellt haben: • Starten Sie Outlook • Erstellen Sie eine neue Mail (Start -> Neue E-Mail) • Tragen Sie die Faxnummer des Empfängers ohne Sonderzeichen und Leerzeichen mit dem Zusatz @fax.intern.stadt­bornheim.de in das Feld "An" ein: z.B. für die Faxnummer 0221/2066-457 des Verwaltungsgerichts Köln): 02212066457@fax.intern.stadt­bornheim.de • Tragen Sie einen Betreff ein • Fügen Sie das PDF-Dokument, das Sie verwenden möchten, als Anlage an die Mail an • Senden Sie die Mail • Schlägt die Zustellung fehl, erhalten Sie eine E-Mail vom Absender faxserver@stadt­bornheim.de mit folgender Benachrichtigung : Fax an (Faxnummer) erfolglos zu versenden versucht • Bei erfolgreicher Zustellung erhalten Sie eine E-Mail von faxserver@stadt­bornheim.de mit folgender Benachrichtigung: Fax an (Faxnummer) erfolgreich versendet Wenn Sie ein Word-Dokument als Fax versenden möchten: • Öffnen Sie das Dokument • Wählen Sie "Datei -> Speichern und Senden" und dort dann "Per E-Mail senden - Als PDF senden" • Outlook wird gestartet und eine neue Mail wird erzeugt, an die Ihr Dokument im PDF-Format angehängt ist • Schicken Sie die Mail wie oben beschrieben an die Adresse Faxnummer@fax.stadt­bornheim.de Empfang von Telefaxen In der Telefonanlage ist für Sie neben Ihrer Telefon-Durchwahl auch eine individuelle Fax-Durchwahl hinterlegt. Diese lautet 02222/945-7-"ihre Durchwahl". Für die Durchwahl 02222/945-456 lautet die entsprechende Faxnummer dann 02222/945-7456. Wenn Ihnen jemand ein Fax an diese Telefonnummer schickt, erhalten Sie eine Mail vom Absender faxserver@stadt­bornheim.de mit dem Betreff Fax empfangen von (Faxnummer des Absenders)". Das Telefax ist der Mail im PDF-Format als Anlage beigefügt. Wichtiger Hinweis: Sie können auf ein per Mail empfangenes Telefax nicht per Mail antworten. Für das Antworten per Fax müssen Sie wie oben beschrieben ein neues Fax-Dokument erstellen und an die entsprechende Faxnummer des Absenders versenden. Dateien Seite 1 von 1Anleitung Faxversand - IT-Support - Ticketsystem Stadt Bornheim 11.02.2020https://redmine.intern.stadt-bornheim.de/projects/it-support-stadt/wiki/Anleitung_Fax...

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Muster zur Erstellung von Ausgangs- und Widerspruchsbescheiden Widerspruchsverfahren wurden in der Zeit zwischen 2007 und 2015 nicht durchgeführt. Zum 01.01.2016 wurden sie jedoch in einigen Verwaltungsbereichen wieder eingeführt. Um es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die schon viele Jahre keinen Widerspruchsbescheid mehr verfassen mussten und auch den Kolleginnen und Kollegen, in deren Ausbildung das Widerspruchsverfahren mangels praktischer Relevanz nicht eingehend behandelt wurde, zu erleichtern, formal ordnungsgemäße Bescheide zu erlassen, hat das Rechts- und Vergabeamt verschiedene Muster entworfen. Sie finden nachfolgend eine allgemeine Anleitung zur Erstellung von Widerspruchsbescheiden, ein Muster für einen unzulässigen Widerspruch, ein Muster für einen unbegründeten Widerspruch, ferner ein Muster für eine Ordnungsverfügung als Ausgangsbescheid. Wie immer, gilt auch für diese Muster: Sie beinhalten Beispielsfälle, anhand derer deutlich werden soll, auf welche Formalien es ankommt. Für die Formulierung des Sachverhalts und der Begründung kommt es aber immer entscheidend auf den konkreten Einzelfall an. Wenn sich also beim Verfassen eines Bescheides Fragen ergeben, die Sie nicht anhand der Musterbeispiele beantworten können, wenden Sie sich gerne an die Kolleginnen der Rechtsabteilung. Muster zur Erstellung von Ausgangs- und Widerspruchsbescheiden Widerspruchsverfahren wurden in der Zeit zwischen 2007 und 2015 nicht durchgeführt. Zum 01.01.2016 wurden sie jedoch in einigen Verwaltungsbereichen wieder eingeführt. Um es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die schon viele Jahre keinen Widerspruchsbescheid mehr verfassen mussten und auch den Kolleginnen und Kollegen, in deren Ausbildung das Widerspruchsverfahren mangels praktischer Relevanz nicht eingehend behandelt wurde, zu erleichtern, formal ordnungsgemäße Bescheide zu erlassen, hat das Rechts- und Vergabeamt verschiedene Muster entworfen. Sie finden nachfolgend eine allgemeine Anleitung zur Erstellung von Widerspruchsbescheiden, ein Muster für einen unzulässigen Widerspruch, ein Muster für einen unbegründeten Widerspruch, ferner ein Muster für eine Ordnungsverfügung als Ausgangsbescheid. Wie immer, gilt auch für diese Muster: Sie beinhalten Beispielsfälle, anhand derer deutlich werden soll, auf welche Formalien es ankommt. Für die Formulierung des Sachverhalts und der Begründung kommt es aber immer entscheidend auf den konkreten Einzelfall an. Wenn sich also beim Verfassen eines Bescheides Fragen ergeben, die Sie nicht anhand der Musterbeispiele beantworten können, wenden Sie sich gerne an die Kolleginnen der Rechtsabteilung.

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