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Anleitung – Interaktiver Haushaltsplan Diese Anleitung soll eine erste Orientierung zur Arbeit mit der webbasierten Anwendung „Interaktiver Haushalt“ geben. Grundlagen Navigation: Die Darstellung des interaktiven Haushalts ist zweigeteilt. Links befindet sich eine Navigationsleiste, über die zwischen dem Gesamthaushalt, den Produktbereichen, den Produktgruppen und PSP Elementen gewechselt werden kann. Durch Anklicken einer Produktgruppe kann man die Plandaten – im größeren rechten Bereich - sehen. Links: Haushaltsplan - Hierarchie nach - Produktbereich - Produktgruppe - PSP Element Sollte die Navigationsleiste ausgeblendet sein, kann sie durch Anklicken dieses Symbols links oben geöffnet werden Je nach Hierarchieebene werden unterschiedliche Texte zur weiteren Erläuterung angezeigt. Auf Ebene des Gesamthaushalts findet man oben rechts die Haushaltssatzung, die Übersicht über die Produktbereiche, Haushaltsquerschnitte, sowie die Haushaltsplananlagen (Stellenplan, Übersicht über die Verbindlichkeiten, etc.) Auf der Produktgruppenebene werden oberhalb der Darstellung des Teil-Ergebnisplans die Verantwortlichen, die Produktgruppenbeschreibung, die Ziele sowie die konsumtiven – und wenn vorhanden – die investiven Erläuterungen angezeigt. Durch Anklicken der Überschriften können die Informationen ein – und ausgeblendet werden. Navigationsleiste über ausblenden Über die Navigationsleiste kann die Hierarchieebene ausgewählt werden Die gewählte Ebene wird im Titel angezeigt Der (Teil-)Ergebnisplan Die Darstellung des (Teil-)Ergebnisplans ist wie folgt aufgebaut: 1. Tabelle mit Erträgen und Aufwendungen für das Ergebnis des Vorvorjahres, Ansatz des Vorjahres, das aktuelle Haushaltsjahr (Doppelhaushalt) und drei Folgejahre 2. Diagramme über die Entwicklung und Zusammensetzung der Erträge und Aufwendungen 3. Balkendiagramm über die Veränderungen gegenüber dem Plan des Vorjahres Durch Anklicken der unterstrichenen Zeilen wird die dazugehörige Kontenhierarchie in einem Popup-Fenster sichtbar Durch Anklicken der Pfeile öffnet sich ein Popup- Fenster mit den größten Veränderungen Der (Teil-)Finanzplan Die Tabelle und Diagramme entsprechen im Wesentlichen dem Aufbau und Handhabung des Ergebnisplans. Details zu Konten und Abweichungen können per Mausklick angezeigt werden. Über den links darunter angezeigten Link können die Investitionen aufgerufen werden. Durch Anklicken einer einzelnen Investitionsmaßnahme wird das Ergebnis in Ein-und Auszahlung differenziert

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Anleitung – Interaktiver Haushaltsplan Diese Anleitung soll eine erste Orientierung zur Arbeit mit der webbasierten Anwendung „Interaktiver Haushalt“ geben. Grundlagen Navigation: Die Darstellung des interaktiven Haushalts ist zweigeteilt. Links befindet sich eine Navigationsleiste, über die zwischen dem Gesamthaushalt, den Produktbereichen, den Produktgruppen und PSP Elementen gewechselt werden kann. Durch Anklicken einer Produktgruppe kann man die Plandaten – im größeren rechten Bereich - sehen. Links: Haushaltsplan - Hierarchie nach - Produktbereich - Produktgruppe - PSP Element Sollte die Navigationsleiste ausgeblendet sein, kann sie durch Anklicken dieses Symbols links oben geöffnet werden Je nach Hierarchieebene werden unterschiedliche Texte zur weiteren Erläuterung angezeigt. Auf Ebene des Gesamthaushalts findet man oben rechts die Haushaltssatzung, die Übersicht über die Produktbereiche, Haushaltsquerschnitte, sowie die Haushaltsplananlagen (Stellenplan, Übersicht über die Verbindlichkeiten, etc.) Auf der Produktgruppenebene werden oberhalb der Darstellung des Teil-Ergebnisplans die Verantwortlichen, die Produktgruppenbeschreibung, die Ziele sowie die konsumtiven – und wenn vorhanden – die investiven Erläuterungen angezeigt. Durch Anklicken der Überschriften können die Informationen ein – und ausgeblendet werden. Navigationsleiste über ausblenden Über die Navigationsleiste kann die Hierarchieebene ausgewählt werden Die gewählte Ebene wird im Titel angezeigt Der (Teil-)Ergebnisplan Die Darstellung des (Teil-)Ergebnisplans ist wie folgt aufgebaut: 1. Tabelle mit Erträgen und Aufwendungen für das Ergebnis des Vorvorjahres, Ansatz des Vorjahres, das aktuelle Haushaltsjahr (Doppelhaushalt) und drei Folgejahre 2. Diagramme über die Entwicklung und Zusammensetzung der Erträge und Aufwendungen 3. Balkendiagramm über die Veränderungen gegenüber dem Plan des Vorjahres Durch Anklicken der unterstrichenen Zeilen wird die dazugehörige Kontenhierarchie in einem Popup-Fenster sichtbar Durch Anklicken der Pfeile öffnet sich ein Popup- Fenster mit den größten Veränderungen Der (Teil-)Finanzplan Die Tabelle und Diagramme entsprechen im Wesentlichen dem Aufbau und Handhabung des Ergebnisplans. Details zu Konten und Abweichungen können per Mausklick angezeigt werden. Über den links darunter angezeigten Link können die Investitionen aufgerufen werden. Durch Anklicken einer einzelnen Investitionsmaßnahme wird das Ergebnis in Ein-und Auszahlung differenziert

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Anleitung – Interaktiver Haushaltsplan Diese Anleitung soll eine erste Orientierung zur Arbeit mit der webbasierten Anwendung „Interaktiver Haushalt“ geben. Grundlagen Navigation: Die Darstellung des interaktiven Haushalts ist zweigeteilt. Links befindet sich eine Navigationsleiste, über die zwischen dem Gesamthaushalt, den Produktbereichen, den Produktgruppen und PSP Elementen gewechselt werden kann. Durch Anklicken einer Produktgruppe kann man die Plandaten – im größeren rechten Bereich - sehen. Links: Haushaltsplan - Hierarchie nach - Produktbereich - Produktgruppe - PSP Element Sollte die Navigationsleiste ausgeblendet sein, kann sie durch Anklicken dieses Symbols links oben geöffnet werden Je nach Hierarchieebene werden unterschiedliche Texte zur weiteren Erläuterung angezeigt. Auf Ebene des Gesamthaushalts findet man oben rechts die Haushaltssatzung, die Übersicht über die Produktbereiche, Haushaltsquerschnitte, sowie die Haushaltsplananlagen (Stellenplan, Übersicht über die Verbindlichkeiten, etc.) Auf der Produktgruppenebene werden oberhalb der Darstellung des Teil-Ergebnisplans die Verantwortlichen, die Produktgruppenbeschreibung, die Ziele sowie die konsumtiven – und wenn vorhanden – die investiven Erläuterungen angezeigt. Durch Anklicken der Überschriften können die Informationen ein – und ausgeblendet werden. Navigationsleiste über ausblenden Über die Navigationsleiste kann die Hierarchieebene ausgewählt werden Die gewählte Ebene wird im Titel angezeigt Der (Teil-)Ergebnisplan Die Darstellung des (Teil-)Ergebnisplans ist wie folgt aufgebaut: 1. Tabelle mit Erträgen und Aufwendungen für das Ergebnis des Vorvorjahres, Ansatz des Vorjahres, das aktuelle Haushaltsjahr (Doppelhaushalt) und drei Folgejahre 2. Diagramme über die Entwicklung und Zusammensetzung der Erträge und Aufwendungen 3. Balkendiagramm über die Veränderungen gegenüber dem Plan des Vorjahres Durch Anklicken der unterstrichenen Zeilen wird die dazugehörige Kontenhierarchie in einem Popup-Fenster sichtbar Durch Anklicken der Pfeile öffnet sich ein Popup- Fenster mit den größten Veränderungen Der (Teil-)Finanzplan Die Tabelle und Diagramme entsprechen im Wesentlichen dem Aufbau und Handhabung des Ergebnisplans. Details zu Konten und Abweichungen können per Mausklick angezeigt werden. Über den links darunter angezeigten Link können die Investitionen aufgerufen werden. Durch Anklicken einer einzelnen Investitionsmaßnahme wird das Ergebnis in Ein-und Auszahlung differenziert

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S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 57. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 11.09.2026 Nr. 24 Inhaltsangabe 1. Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bornheim für das Haushaltsjahr 2027/2028 mit Anlagen, S. 2-8 2. Öffentliche Bekanntmachung zum Widerspruchsrecht gegen Auskünfte aus dem Melderegister, S. 9 http://www.bornheim.de/amtsblatt Seite 2 von 9 Öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2025 / 2026 mit Anlagen Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bornheim für das Haushaltsjahr 2027/2028 liegt mit allen Anlagen während der Öffnungszeiten im Rathaus Bornheim, Zimmer 456, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die regulären Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr. Ferner ist der Entwurf unter der Adresse https://www.bornheim.de/rathaus-service/finanzen-haushalt/haushalt/entwurf-des- haushaltes-2027/2028 im Internet verfügbar. Der Bürgermeister hat den Entwurf der Haushaltssatzung dem Rat in der Sitzung am 10.09.2026 vorgelegt. Während der Dauer des Beratungsverfahrens besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme. Das Beratungsverfahren endet mit dem Beschluss des Rates über die Haushaltssatzung 2027/2028 voraussichtlich in der Sitzung am 04.03.2027. Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können Einwohner oder Abgabepflichtige in der Zeit vom 14. bis einschließlich 30. September 2026 beim Bürgermeister der Stadt Bornheim - Amt 2 - Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Einwendungen erheben. Über die Einwendungen entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung. Stadt Bornheim Bornheim, den 11.09.2026 gez. Christian Mandt Bürgermeister https://www.bornheim.de/rathaus-service/finanzen-haushalt/haushalt/entwurf-des-haushaltes-2027/2028 https://www.bornheim.de/rathaus-service/finanzen-haushalt/haushalt/entwurf-des-haushaltes-2027/2028 Seite 3 von 9 Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bornheim für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618), hat der Rat der Stadt Bornheim mit Beschluss vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2027 und 2028, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird festgesetzt. im Ergebnisplan mit 2027 2028 dem Gesamtbetrag der Erträge auf 161.825.456 € 172.423.576 € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 188.020.943 € 194.966.410 € abzüglich globaler Minderaufwand von 2.462.210 € 2.543.410 € somit auf 185.558.733 € 192.423.000 € im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 153.095.608 € 162.409.584 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 171.194.007 € 177.416.484 € nachrichtlich: Globaler Minderaufwand von 2.462.210 € 2.543.410 € im Ergebnisplan dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 20.082.860 € 22.036.500 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 46.373.755 € 48.362.360 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 106.490.895 € 98.725.860 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 67.054.295 € 57.295.233 € Seite 4 von 9 Der vorgenannte globale Minderaufwand im Ergebnisplan gemäß § 75 Absatz 2 Satz 4 GO NRW wird in allen Teilplänen (1.01.01 bis 1.17.01) bei den ‚Ordentlichen Aufwendungen‘ berücksichtigt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 2027 2028 26.290.895 € 26.325.860 € festgesetzt. Davon werden 19.104.000 € 15.422.000 € an verbundene Unternehmen weitergeleitet. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 2027 2028 18.833.000 € 27.695.000 € festgesetzt. § 4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 2027 2028 23.733.277 € 19.999.424 € festgesetzt. § 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2027 2028 182.000.000 € 173.000.000 € festgesetzt. § 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden ab dem Haushaltsjahr 2027 mit der 13. Satzung vom … zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Seite 5 von 9 Gemeindesteuern der Stadt Bornheim (Hebesatzsatzung) vom 21.03.1997 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 2027 2028 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 853 v. H. 896 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 950 v. H. 950 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 520 v. H. 520 v. H. Die Angabe der Steuersätze in der Haushaltssatzung hat nur deklaratorische Bedeutung. § 7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2037 wiederhergestellt. Die im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen. § 8 Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 4 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen wird auf 100.000 € festgelegt; wobei Baumaßnahmen unabhängig von ihrem Kostenvolumen einzeln auszuweisen sind. Die Wertgrenze nach § 13 Abs. 1 KomHVO als Voraussetzung zur Veranschlagung von Investitionsmaßnahmen im Haushaltsplan wird für Baumaßnahmen auf 100.000 € und für Anschaffungen auf 5.000 € festgelegt. Im Rahmen der Berichtspflicht nach § 25 KomHVO wird der Rat über wesentliche Veränderungen unterrichtet. Die Wertgrenze wird auf 25.000 € festgelegt. § 9 Zum Zwecke einer flexiblen Stellenbewirtschaftung können im Stellenplan ausgewiesene Beamtenstellen vorübergehend mit vergleichbaren tariflich Beschäftigten und Stellen von tariflich Beschäftigten vorübergehend mit vergleichbaren Beamten/Beamtinnen besetzt werden. § 10 Die zur Ausführung des Haushaltsplans getroffenen Bewirtschaftungsregelungen sind Bestandteil dieser Haushaltssatzung. Aufgestellt: Bestätigt: Bornheim, den 04.09.2026 Bornheim, den 08.09.2026 (Ralf Cugaly) (Christian Mandt) Stadtkämmerer Bürgermeister Seite 6 von 9 Die zur Ausführung des Haushaltsplans getroffenen Bewirtschaftungsregelungen sind Bestandteil der Haushaltssatzung 2027 / 2028. Für die Bewirtschaftung des Haushaltes gelten folgende Bestimmungen: 1. Grundsatz der Gesamtdeckung Gemäß § 20 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) gelten für die Ausführung des Haushaltes die Grundsätze der Gesamtdeckung: soweit nichts Anderes bestimmt ist, dienen • die Erträge insgesamt zur Deckung der Aufwendungen des Ergebnisplanes; • die Einzahlungen insgesamt zur Deckung der Auszahlungen des Finanzplanes. § 86 Abs. 1 Gemeindeordnung bleibt hiervon unberührt. 2. Budgetierung Gemäß § 21 KomHVO können zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung Erträge und Aufwendungen sowie investive Ein- und Auszahlungen zu Budgets verbunden werden. 2.1. Budgetverantwortung Die Bewirtschaftung der Budgets liegt in der Zuständigkeit der Verantwortlichen für die Produkte, Produktgruppen und Produktbereiche. Die Budgetverantwortlichen informieren sich über die Entwicklung der Budgets über das SAP-System selbstständig. Innerhalb der Budgets sind alle möglichen Erträge zu realisieren und alle Einsparpotentiale auszuschöpfen. Die Bewirtschaftung der Budgets darf nicht zu einer Verschlechterung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit führen. Mögliche Erträge durch Fördermittel sind zur Reduzierung der Haushaltsbelastung in Anspruch zu nehmen. Diese Erträge führen nicht zu einer Erhöhung des Budgets. Die Umsetzung von Förderprojekten setzt die vollständige Abbildung im Haushaltsplan voraus. Im Rahmen von unterjährig eintretenden Förderprojekten sind vor Maßnahmenbeginn entsprechende Gremienbeschlüsse erforderlich. Zu Zwecken der sparsamen Haushaltsbewirtschaftung können Zielvereinbarungen zwischen der Kämmerei und den Budgetverantwortlichen getroffen werden. Vereinbarte Konsolidierungsmaßnahmen sind umzusetzen (Haushaltskonsolidierung). Zur Erreichung des Zieles des Haushaltsausgleiches entscheidet der Stadtkämmerer über die Freigabe oder Sperrung von Ansätzen zur zielgerichteten Bewirtschaftung. 2.2. Budgetbereiche im Ergebnisplan Die budgetrelevanten Sachkonten der Teilergebnispläne der Produktgruppen werden grundsätzlich zu Budgets im Sinne des § 21 KomHVO verbunden. Innerhalb der Budgets sind die Aufwandskonten gegenseitig deckungsfähig. Seite 7 von 9 2.2.1. Sonderbudgets Für folgende Positionen werden abweichend von den Regelungen unter Ziffer 2.1 Sonderbudgets gebildet: • Verfügungsmittel des Bürgermeisters (§ 14 KomHVO); • Personal- und Versorgungsaufwendungen (Zeilen 11 und 12 Ergebnisplan) bilden unabhängig von der Zuordnung zu den Produktgruppen ein gemeinsames Budget; ebenso die Aufwendungen für Abschreibungen (Zeile 14 des Ergebnisplanes); • Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen der Produktgruppen 1.11.01 bis 1.11.03 (Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung) bilden ein gemeinsames Budget; • Jeder Festwert wird sowohl hinsichtlich der Aufwendungen als auch der Auszahlungen gesondert budgetiert (z.B. Medienbestand Bücherei, Festwerte Sportplätze etc.); ausnahmsweise wird der Festwert Straßenbeleuchtung innerhalb der jeweiligen investiven Straßenbau-Projekte dargestellt und entsprechend budgetiert. Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen stellen keine haushaltsrechtlichen Ermächtigungen dar. 2.2.2. Zweckgebundene Erträge Zweckgebundene Erträge dürfen nur für die zweckentsprechenden Aufwendungen verwendet werden (§ 22 Abs. 3 KomHVO). Zweckgebundene Mehrerträge berechtigen zu Mehraufwendungen in gleicher Höhe; Mindererträge führen zu einer Minderung der Aufwandsermächtigung. Mehrerträge, die gegenüber den Ansätzen bei den Steuern, den allgemeinen Landeszuweisungen und den nicht zweckgebundenen Erträgen entstehen, sind grundsätzlich zur Reduzierung des Fehlbedarfes einzusetzen. 2.3. Budgetbildung bei Investitionen 2.3.1. Einzel- und Sammelmaßnahmen Investitionen oberhalb der vom Rat nach § 4 Abs. 4 KomHVO festgesetzten Wertgrenze (alle Baumaßnahmen unabhängig von der Höhe der investiven Auszahlungen; investive Auszahlungen über 100.000 EUR) werden im Haushaltsplan als Einzelmaßnahmen dargestellt. Investitionen unterhalb der vom Rat festgesetzten Wertgrenze (investive Auszahlungen unter 100.000 EUR, die keine Bauleistungen sind) werden als Sammelmaßnahmen dargestellt. 2.3.2. Investive Budgets in den Produktgruppen Einzel- und Sammelinvestitionsmaßnahmen innerhalb einer Produktgruppe werden zu einem gemeinsamen Budget zusammengefasst. Innerhalb der Budgets sind die investiven Auszahlungskonten gegenseitig deckungsfähig. 2.3.3. Investive Mehreinzahlungen Zweckgebundene investive Einzahlungen dürfen nur für die zweckentsprechenden Auszahlungen verwendet werden (§ 22 Abs. 3 KomHVO). Bei zweckgebundenen Einzahlungen berechtigen Mehreinzahlungen zu Mehrauszahlungen in gleicher Höhe; Mindereinzahlungen führen zur Minderung der Auszahlungsermächtigung. Seite 8 von 9 2.4. Verpflichtungsermächtigungen Nach § 12 Abs. 1 KomHVO sind Verpflichtungsermächtigungen in den Teilfinanzplänen maßnahmenbezogen zu veranschlagen. Bei Investitionen nach § 4 Abs. 4 Satz 3 KomHVO ist anzugeben, wie sich die Belastung in den Folgejahren darstellt. Gemäß § 12 Abs. 2 KomHVO kann erklärt werden, dass einzelne Verpflichtungsermächtigungen auch für andere Investitionsmaßnahmen in Anspruch genommen werden können. Dabei darf der festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten werden. 2.5. Ermächtigungsübertragungen Ermächtigungsübertragungen werden nur im Ausnahmefall und nur für bereits begonnene investive Maßnahmen im Einzelfall bewilligt. Vorrangig ist das Instrument der Neuveranschlagung im Haushaltsplan zu wählen. Ermächtigungsübertragungen dürfen grundsätzlich nicht zur Deckung anderer Maßnahmen verwendet werden. Der Rat kann im Einzelfall über eine anderweitige Verwendung entscheiden. Konsumtive Ermächtigungsübertragungen werden grundsätzlich nicht gewährt. Über Ausnahmen von Ermächtigungsübertragungen entscheidet der Kämmerer. Ermächtigungsübertragungen führen zur Erhöhung der jeweiligen Budgets im entsprechenden Haushaltsjahr. 2.6. Budgetüberschreitungen und Deckungsmöglichkeiten Organisatorische Einheiten mit Budgetverantwortung für mehrere Produktgruppen haben Mehraufwendungen durch Einsparmaßnahmen innerhalb ihres Verantwortungsbereiches aufzufangen. Bei Budgetüberschreitungen sind von den Budgetverantwortlichen Anträge auf Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen mit Vorschlägen zu Deckungsmöglichkeiten zu stellen. Über die Genehmigung der Mehraufwendungen /-auszahlungen entscheidet der Kämmerer bzw. der Rat entsprechend der Zuständigkeitsordnung des Rates. Einsparungen bei zahlungsunwirksamen Aufwendungen dürfen nicht zur Deckung zahlungswirksamer Mehraufwendungen herangezogen werden. Soweit Budgetmittel bei den Aufwendungen durch managementbedingte Maßnahmen eingespart werden, werden diese zur Verringerung des Fehlbetrages eingesetzt. Seite 9 von 9 Öffentliche Bekanntmachung zum Widerspruchsrecht gegen Auskünfte aus dem Melderegister Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Stadt Bornheim als Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein Widerspruchsrecht zu: 1. Übermittlung von Daten eines Familienangehörigen an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn der Familienangehörige der meldepflichtigen Person nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehört – soweit die Daten nicht für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden – gemäß § 42 Abs. 2 BMG. Nach § 42 Abs. 3 BMG können Sie der Datenübermittlung widersprechen. 2. Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Abs. 2 BMG. Nach § 50 Abs. 5 BMG können Sie der Datenübermittlung widersprechen. 3. Übermittlung von Daten aller volljährigen Einwohner an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) gemäß § 50 Abs. 3 BMG. Nach § 50 Abs. 5 BMG können Sie der Datenübermittlung widersprechen. 4. Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene gemäß § 50 Abs. 1 BMG. Nach § 50 Abs. 5 BMG können Sie der Datenübermittlung widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bornheim, Bürgerbüro (Raum 257), Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, zu erklären und gilt bis zu dessen Widerruf. Ein entsprechender Vordruck wird im Bürgerbüro für Sie bereitgehalten und ist auch im Internet unter www.bornheim.de/buergerservice/interaktive-formulare zum Download hinterlegt. Stadt Bornheim Bornheim, den 10.09.2026 Der Bürgermeister In Vertretung gez. Ralf Cugaly http://www.bornheim.de/buergerservice/interaktive-formulare S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 57. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 11.09.2026 Nr. 24 Inhaltsangabe 1. Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bornheim für das Haushaltsjahr 2027/2028 mit Anlagen, S. 2-8 2. Öffentliche Bekanntmachung zum Widerspruchsrecht gegen Auskünfte aus dem Melderegister, S. 9 http://www.bornheim.de/amtsblatt Seite 2 von 9 Öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2025 / 2026 mit Anlagen Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bornheim für das Haushaltsjahr 2027/2028 liegt mit allen Anlagen während der Öffnungszeiten im Rathaus Bornheim, Zimmer 456, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die regulären Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr. Ferner ist der Entwurf unter der Adresse https://www.bornheim.de/rathaus-service/finanzen-haushalt/haushalt/entwurf-des- haushaltes-2027/2028 im Internet verfügbar. Der Bürgermeister hat den Entwurf der Haushaltssatzung dem Rat in der Sitzung am 10.09.2026 vorgelegt. Während der Dauer des Beratungsverfahrens besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme. Das Beratungsverfahren endet mit dem Beschluss des Rates über die Haushaltssatzung 2027/2028 voraussichtlich in der Sitzung am 04.03.2027. Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können Einwohner oder Abgabepflichtige in der Zeit vom 14. bis einschließlich 30. September 2026 beim Bürgermeister der Stadt Bornheim - Amt 2 - Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Einwendungen erheben. Über die Einwendungen entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung. Stadt Bornheim Bornheim, den 11.09.2026 gez. Christian Mandt Bürgermeister https://www.bornheim.de/rathaus-service/finanzen-haushalt/haushalt/entwurf-des-haushaltes-2027/2028 https://www.bornheim.de/rathaus-service/finanzen-haushalt/haushalt/entwurf-des-haushaltes-2027/2028 Seite 3 von 9 Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bornheim für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618), hat der Rat der Stadt Bornheim mit Beschluss vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2027 und 2028, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird festgesetzt. im Ergebnisplan mit 2027 2028 dem Gesamtbetrag der Erträge auf 161.825.456 € 172.423.576 € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 188.020.943 € 194.966.410 € abzüglich globaler Minderaufwand von 2.462.210 € 2.543.410 € somit auf 185.558.733 € 192.423.000 € im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 153.095.608 € 162.409.584 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 171.194.007 € 177.416.484 € nachrichtlich: Globaler Minderaufwand von 2.462.210 € 2.543.410 € im Ergebnisplan dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 20.082.860 € 22.036.500 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 46.373.755 € 48.362.360 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 106.490.895 € 98.725.860 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 67.054.295 € 57.295.233 € Seite 4 von 9 Der vorgenannte globale Minderaufwand im Ergebnisplan gemäß § 75 Absatz 2 Satz 4 GO NRW wird in allen Teilplänen (1.01.01 bis 1.17.01) bei den ‚Ordentlichen Aufwendungen‘ berücksichtigt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 2027 2028 26.290.895 € 26.325.860 € festgesetzt. Davon werden 19.104.000 € 15.422.000 € an verbundene Unternehmen weitergeleitet. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 2027 2028 18.833.000 € 27.695.000 € festgesetzt. § 4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 2027 2028 23.733.277 € 19.999.424 € festgesetzt. § 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2027 2028 182.000.000 € 173.000.000 € festgesetzt. § 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden ab dem Haushaltsjahr 2027 mit der 13. Satzung vom … zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Seite 5 von 9 Gemeindesteuern der Stadt Bornheim (Hebesatzsatzung) vom 21.03.1997 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 2027 2028 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 853 v. H. 896 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 950 v. H. 950 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 520 v. H. 520 v. H. Die Angabe der Steuersätze in der Haushaltssatzung hat nur deklaratorische Bedeutung. § 7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2037 wiederhergestellt. Die im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen. § 8 Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 4 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen wird auf 100.000 € festgelegt; wobei Baumaßnahmen unabhängig von ihrem Kostenvolumen einzeln auszuweisen sind. Die Wertgrenze nach § 13 Abs. 1 KomHVO als Voraussetzung zur Veranschlagung von Investitionsmaßnahmen im Haushaltsplan wird für Baumaßnahmen auf 100.000 € und für Anschaffungen auf 5.000 € festgelegt. Im Rahmen der Berichtspflicht nach § 25 KomHVO wird der Rat über wesentliche Veränderungen unterrichtet. Die Wertgrenze wird auf 25.000 € festgelegt. § 9 Zum Zwecke einer flexiblen Stellenbewirtschaftung können im Stellenplan ausgewiesene Beamtenstellen vorübergehend mit vergleichbaren tariflich Beschäftigten und Stellen von tariflich Beschäftigten vorübergehend mit vergleichbaren Beamten/Beamtinnen besetzt werden. § 10 Die zur Ausführung des Haushaltsplans getroffenen Bewirtschaftungsregelungen sind Bestandteil dieser Haushaltssatzung. Aufgestellt: Bestätigt: Bornheim, den 04.09.2026 Bornheim, den 08.09.2026 (Ralf Cugaly) (Christian Mandt) Stadtkämmerer Bürgermeister Seite 6 von 9 Die zur Ausführung des Haushaltsplans getroffenen Bewirtschaftungsregelungen sind Bestandteil der Haushaltssatzung 2027 / 2028. Für die Bewirtschaftung des Haushaltes gelten folgende Bestimmungen: 1. Grundsatz der Gesamtdeckung Gemäß § 20 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) gelten für die Ausführung des Haushaltes die Grundsätze der Gesamtdeckung: soweit nichts Anderes bestimmt ist, dienen • die Erträge insgesamt zur Deckung der Aufwendungen des Ergebnisplanes; • die Einzahlungen insgesamt zur Deckung der Auszahlungen des Finanzplanes. § 86 Abs. 1 Gemeindeordnung bleibt hiervon unberührt. 2. Budgetierung Gemäß § 21 KomHVO können zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung Erträge und Aufwendungen sowie investive Ein- und Auszahlungen zu Budgets verbunden werden. 2.1. Budgetverantwortung Die Bewirtschaftung der Budgets liegt in der Zuständigkeit der Verantwortlichen für die Produkte, Produktgruppen und Produktbereiche. Die Budgetverantwortlichen informieren sich über die Entwicklung der Budgets über das SAP-System selbstständig. Innerhalb der Budgets sind alle möglichen Erträge zu realisieren und alle Einsparpotentiale auszuschöpfen. Die Bewirtschaftung der Budgets darf nicht zu einer Verschlechterung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit führen. Mögliche Erträge durch Fördermittel sind zur Reduzierung der Haushaltsbelastung in Anspruch zu nehmen. Diese Erträge führen nicht zu einer Erhöhung des Budgets. Die Umsetzung von Förderprojekten setzt die vollständige Abbildung im Haushaltsplan voraus. Im Rahmen von unterjährig eintretenden Förderprojekten sind vor Maßnahmenbeginn entsprechende Gremienbeschlüsse erforderlich. Zu Zwecken der sparsamen Haushaltsbewirtschaftung können Zielvereinbarungen zwischen der Kämmerei und den Budgetverantwortlichen getroffen werden. Vereinbarte Konsolidierungsmaßnahmen sind umzusetzen (Haushaltskonsolidierung). Zur Erreichung des Zieles des Haushaltsausgleiches entscheidet der Stadtkämmerer über die Freigabe oder Sperrung von Ansätzen zur zielgerichteten Bewirtschaftung. 2.2. Budgetbereiche im Ergebnisplan Die budgetrelevanten Sachkonten der Teilergebnispläne der Produktgruppen werden grundsätzlich zu Budgets im Sinne des § 21 KomHVO verbunden. Innerhalb der Budgets sind die Aufwandskonten gegenseitig deckungsfähig. Seite 7 von 9 2.2.1. Sonderbudgets Für folgende Positionen werden abweichend von den Regelungen unter Ziffer 2.1 Sonderbudgets gebildet: • Verfügungsmittel des Bürgermeisters (§ 14 KomHVO); • Personal- und Versorgungsaufwendungen (Zeilen 11 und 12 Ergebnisplan) bilden unabhängig von der Zuordnung zu den Produktgruppen ein gemeinsames Budget; ebenso die Aufwendungen für Abschreibungen (Zeile 14 des Ergebnisplanes); • Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen der Produktgruppen 1.11.01 bis 1.11.03 (Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung) bilden ein gemeinsames Budget; • Jeder Festwert wird sowohl hinsichtlich der Aufwendungen als auch der Auszahlungen gesondert budgetiert (z.B. Medienbestand Bücherei, Festwerte Sportplätze etc.); ausnahmsweise wird der Festwert Straßenbeleuchtung innerhalb der jeweiligen investiven Straßenbau-Projekte dargestellt und entsprechend budgetiert. Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen stellen keine haushaltsrechtlichen Ermächtigungen dar. 2.2.2. Zweckgebundene Erträge Zweckgebundene Erträge dürfen nur für die zweckentsprechenden Aufwendungen verwendet werden (§ 22 Abs. 3 KomHVO). Zweckgebundene Mehrerträge berechtigen zu Mehraufwendungen in gleicher Höhe; Mindererträge führen zu einer Minderung der Aufwandsermächtigung. Mehrerträge, die gegenüber den Ansätzen bei den Steuern, den allgemeinen Landeszuweisungen und den nicht zweckgebundenen Erträgen entstehen, sind grundsätzlich zur Reduzierung des Fehlbedarfes einzusetzen. 2.3. Budgetbildung bei Investitionen 2.3.1. Einzel- und Sammelmaßnahmen Investitionen oberhalb der vom Rat nach § 4 Abs. 4 KomHVO festgesetzten Wertgrenze (alle Baumaßnahmen unabhängig von der Höhe der investiven Auszahlungen; investive Auszahlungen über 100.000 EUR) werden im Haushaltsplan als Einzelmaßnahmen dargestellt. Investitionen unterhalb der vom Rat festgesetzten Wertgrenze (investive Auszahlungen unter 100.000 EUR, die keine Bauleistungen sind) werden als Sammelmaßnahmen dargestellt. 2.3.2. Investive Budgets in den Produktgruppen Einzel- und Sammelinvestitionsmaßnahmen innerhalb einer Produktgruppe werden zu einem gemeinsamen Budget zusammengefasst. Innerhalb der Budgets sind die investiven Auszahlungskonten gegenseitig deckungsfähig. 2.3.3. Investive Mehreinzahlungen Zweckgebundene investive Einzahlungen dürfen nur für die zweckentsprechenden Auszahlungen verwendet werden (§ 22 Abs. 3 KomHVO). Bei zweckgebundenen Einzahlungen berechtigen Mehreinzahlungen zu Mehrauszahlungen in gleicher Höhe; Mindereinzahlungen führen zur Minderung der Auszahlungsermächtigung. Seite 8 von 9 2.4. Verpflichtungsermächtigungen Nach § 12 Abs. 1 KomHVO sind Verpflichtungsermächtigungen in den Teilfinanzplänen maßnahmenbezogen zu veranschlagen. Bei Investitionen nach § 4 Abs. 4 Satz 3 KomHVO ist anzugeben, wie sich die Belastung in den Folgejahren darstellt. Gemäß § 12 Abs. 2 KomHVO kann erklärt werden, dass einzelne Verpflichtungsermächtigungen auch für andere Investitionsmaßnahmen in Anspruch genommen werden können. Dabei darf der festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten werden. 2.5. Ermächtigungsübertragungen Ermächtigungsübertragungen werden nur im Ausnahmefall und nur für bereits begonnene investive Maßnahmen im Einzelfall bewilligt. Vorrangig ist das Instrument der Neuveranschlagung im Haushaltsplan zu wählen. Ermächtigungsübertragungen dürfen grundsätzlich nicht zur Deckung anderer Maßnahmen verwendet werden. Der Rat kann im Einzelfall über eine anderweitige Verwendung entscheiden. Konsumtive Ermächtigungsübertragungen werden grundsätzlich nicht gewährt. Über Ausnahmen von Ermächtigungsübertragungen entscheidet der Kämmerer. Ermächtigungsübertragungen führen zur Erhöhung der jeweiligen Budgets im entsprechenden Haushaltsjahr. 2.6. Budgetüberschreitungen und Deckungsmöglichkeiten Organisatorische Einheiten mit Budgetverantwortung für mehrere Produktgruppen haben Mehraufwendungen durch Einsparmaßnahmen innerhalb ihres Verantwortungsbereiches aufzufangen. Bei Budgetüberschreitungen sind von den Budgetverantwortlichen Anträge auf Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen mit Vorschlägen zu Deckungsmöglichkeiten zu stellen. Über die Genehmigung der Mehraufwendungen /-auszahlungen entscheidet der Kämmerer bzw. der Rat entsprechend der Zuständigkeitsordnung des Rates. Einsparungen bei zahlungsunwirksamen Aufwendungen dürfen nicht zur Deckung zahlungswirksamer Mehraufwendungen herangezogen werden. Soweit Budgetmittel bei den Aufwendungen durch managementbedingte Maßnahmen eingespart werden, werden diese zur Verringerung des Fehlbetrages eingesetzt. Seite 9 von 9 Öffentliche Bekanntmachung zum Widerspruchsrecht gegen Auskünfte aus dem Melderegister Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Stadt Bornheim als Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein Widerspruchsrecht zu: 1. Übermittlung von Daten eines Familienangehörigen an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn der Familienangehörige der meldepflichtigen Person nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehört – soweit die Daten nicht für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden – gemäß § 42 Abs. 2 BMG. Nach § 42 Abs. 3 BMG können Sie der Datenübermittlung widersprechen. 2. Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Abs. 2 BMG. Nach § 50 Abs. 5 BMG können Sie der Datenübermittlung widersprechen. 3. Übermittlung von Daten aller volljährigen Einwohner an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) gemäß § 50 Abs. 3 BMG. Nach § 50 Abs. 5 BMG können Sie der Datenübermittlung widersprechen. 4. Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene gemäß § 50 Abs. 1 BMG. Nach § 50 Abs. 5 BMG können Sie der Datenübermittlung widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bornheim, Bürgerbüro (Raum 257), Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, zu erklären und gilt bis zu dessen Widerruf. Ein entsprechender Vordruck wird im Bürgerbüro für Sie bereitgehalten und ist auch im Internet unter www.bornheim.de/buergerservice/interaktive-formulare zum Download hinterlegt. Stadt Bornheim Bornheim, den 10.09.2026 Der Bürgermeister In Vertretung gez. Ralf Cugaly http://www.bornheim.de/buergerservice/interaktive-formulare

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5. April 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 06.04.2017, 15 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 26.04.2017, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Donnerstag, 04.05.2017, 18 Uhr Umweltausschuss Mittwoch, 10.05.2017, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 11.05.2017, 18 Uhr Fachausschuss „Volkshochschule“ Dienstag, 16.05.2017, 18 Uhr, VHS- Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, Roisdorf Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informati- onen im Internet unter www.born- heim.de oder unter session.stadt- bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Wachtberg am 27. April 2017, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Eröffnung der Brühl-Bornheimer Spargelsaison Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der 11. Satzung vom 31.03.2017 zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage – Wasserversorgungssatzung – der Stadt Bornheim vom 24.10.2001 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 15. November 2016 (GV. NRW. S.966), und der §§ 1, 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengeset- zes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Ok- tober 1969 (GV. NRW. S. 712 / SGV. NRW. 610), vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. De- zember 2011 (GV. NRW. S.687), hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 30.03.2017 folgende 11. Satzung zur Ände- rung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage – Wasser- versorgungssatzung – der Stadt Bornheim vom 24.10.2001 be- schlossen: Artikel I § 34 Gebührenmaßstab und Gebührensatz wird wie folgt neu gefasst: (3) Die monatliche Grundgebühr beträgt für einen Wasserzähler mit einer maximalen Durchflussmenge von 5 cbm/h (Qn 2,5) 15,37 € 12 cbm/h (Qn 6) 40,30 € 20 cbm/h (Qn 10) 68,65 € 30 cbm/h (Qn 15) 132,82 € 80 cbm/h (Qn 40) 197,01 € mehr als 80 cbm/h (> Qn 40) 262,67 € Artikel II Die Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffent- liche Wasserversorgungsanlage – Wasserversorgungssatzung – der Stadt Bornheim vom 31.03.2017 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Orts- recht öffentlich bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften der GO NW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungs- pläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt; 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden; 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstan- det oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 31.03.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Die Stadt Bornheim lädt ein zur offiziellen „Eröffnung der Brühl-Bornheimer Spargelsaison“ am Samstag, 6. Mai 2017, von 11 bis 13 Uhr. Dieses Jahr ist die Veranstaltung eingebettet in den „Brühler Wein- und Spargelmarkt“ der „Schloßgarde der Stadt Brühl Rut-Wieß von 1972 e.V.“ vor dem Brühler Rathaus in der Uhl- straße 3. Es gibt kulinarische Genüsse rund um den patentierten Bornhei- mer Spargel und ein tolles Rahmenprogramm mit den Bürger- meistern Wolfgang Henseler und Dieter Freytag sowie der Brühl- Bornheimer Spargelkönigin Leonie Palm. Außerdem dabei: der Verein Bornheimer Spargelanbauer e.V., der Naturpark Rhein- land, der Verein „Rhein-Voreifel Touristik“, Gastronomiebetriebe sowie landwirtschaftliche Erzeuger- und Einzelhandelsbetriebe. Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung FLURBEREINIGUNG ERFTAUE-GYMNICH Az.: – 33.42 – 5 07 03 – 50667 Köln, den 03.03.2017 Zeughausstr. 2 - 10 Tel.: 0221-147-3617 Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung Im Flurbereinigungsverfahren Erftaue-Gymnich werden hiermit gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fas- sung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), die Ergebnis- se der Wertermittlung für die dem Flurbereinigungsverfahren auf Grund des Flurbereinigungsbeschlusses vom 18. Juli 2007 so- wie der Änderungsbeschlüsse vom 31. März 2008, 05. Juni 2008, 16. Juni 2008, 11. August 2008, 17. November 2008, 03. August 2009, 16. Dezember 2013, 22. Oktober 2014, 27. Mai 2015, 23. August 2016 und 12. Oktober 2016 unterliegenden Flurstücke so festgestellt, wie sie am 15. Februar 2017 bei der Bezirksregie- rung Köln, Dienstgebäude: Blumenthalstraße 33 in 50670 Köln, ausgelegen haben und von Bediensteten der Bezirksregierung erläutert worden sind. Gründe: Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes zulässig und gerecht- fertigt. Damit alle Teilnehmer im Flurbereinigungsverfahren Erftaue-Gymnich mit Land von gleichem Wert abgefunden wer- den können, ist der Wert der von ihnen in das Verfahren einge- brachten alten Grundstücke zu ermitteln. Dies erfolgte so, dass der Wert der Grundstücke jedes Teilnehmers im Verhältnis zum Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes ermittelt wurde (§ 27 ff. FlurbG). Die Ergebnisse der Wertermittlung ha- ben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen und sind in dem Anhörungstermin erläutert worden. Nach § 32 FlurbG sind die Ergebnisse der Wertermittlung nach der Behebung begrün- deter Einwendungen durch die Flurbereinigungsbehörde fest- zustellen. Solche wurden nicht vorgebracht. Die Ergebnisse der Wertermittlung sind Grundlage für die Berechnung des Abfin- dungsanspruches der Beteiligten und damit Grundlage für den Flurbereinigungsplan. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Verwaltungsakt kann in- nerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln, oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln, unter Angabe des Aktenzei- chens einzulegen. Sofern Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur nach § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) in der jeweils geltenden Fassung verfügen, können Sie den Rechtsbehelf auch elektronisch einlegen. Näheres hierzu entneh- men Sie bitte der Internet-Seite www.bezreg-koeln.nrw.de unter dem Suchbegriff EGVP. Hinweise: • Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonde- ren technischen Voraussetzungen sind unter www.egvp.de aufgeführt. • Falls die Frist durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden dem Voll- machtgeber zugerechnet werden. Im Auftrag (LS) gez. Meul (Regierungsvermessungsrat)

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Freizeit & Tourismus Freizeit & Sport Ferienangebote / Ferienprogramm Ferienkalender Herbstferien 2026 Angebote einreichen Ansprechpartner Ferienkalender In dieser Übersicht finden Sie Ferienangebote im Raum Bornheim. Die Angebote sind grundsätzlich für alle Kinder und Jugendlichen offen. Sind Sie unsicher, ob ein Ferienangebot für Ihr Kind geeignet ist, oder hat Ihr Kind besondere Bedürfnisse, setzen Sie sich bitte direkt mit dem Anbieter in Verbindung. Anmeldungen richten Sie bitte ebenfalls an den genannten Anbieter. Für nähere Informationen klicken Sie bitte auf den Titel. Datenschutz im städtischen Ferienprogramm Datenschutz im städtischen Ferienprogramm Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit: Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Anmeldung für das städtische Ferienprogramm Verantwortliche/r Stadt Bornheim Amt für Kinder, Jugend und Familien 4.4 Jugendförderung Brunnenallee 31 53332 Bornheim E-Mail: jugendamt@stadt-bornheim.de Tel.: 02222/9437-0 Fax.: 02222/9437-5454 Datenschutzbeauftragte/r Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstr. 2 53332 Bornheim E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Tel.: 02222/945-0 Zweck der Datenverarbeitung Anmeldung von Kindern/Jugendlichen für das städtische Ferienprogramm Rechtsgrundlage Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Satz 1(b) DSGVO rechtmäßig, da sie für die Erfüllung eines Betreuungsvertrags erforderlich ist. Kinder- und Jugenderholung ist eine Aufgabe der Jugendarbeit nach §11 (1) SGB VIII. Empfänger von personenbezogenen Daten Stadt Bornheim, Jugendförderung Stadt Bornheim, Finanzbuchhaltung Referenten/Referentinnen und Betreuer/Betreuerinnen im Ferienprogramm, die im Auftrag der Jugendförderung handeln Dauer der Speicherung 10 Jahre Rechte der betroffenen Personen Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen (Landesbeauftragte NRW für den Datenschutz) Pflicht zur Bereitstellung der Daten Die Jugendförderung benötigt Ihre Daten, um einen Betreuungsvertrag für das städtische Ferienprogramm mit Ihnen abschließen zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann ihr Kind nicht am städtischen Ferienprogramm teilnehmen Datenschutz in der Jugendarbeit Stadt Bornheim Datenschutz in der Jugendarbeit Stadt Bornheim Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit: Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Anmeldung für kommunale Jugendprojekte Verantwortliche/r Stadt Bornheim Amt für Kinder, Jugend und Familien 4.4 Jugendförderung Brunnenallee 31 53332 Bornheim E-Mail: jugendamt(at)stadt-bornheim.de Tel.: 02222/9437-0 Fax.: 02222/9437-5454 Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte/r Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstr. 2 53332 Bornheim E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Tel.: 02222/945-0 Zweck der Datenverarbeitung Anmeldung von Kindern/Jugendlichen für Jugendprojekte Rechtsgrundlage Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Satz 1(b) DSGVO rechtmäßig, da sie für die Erfüllung eines Betreuungsvertrags erforderlich ist. Empfänger von personenbezogenen Daten Stadt Bornheim, Jugendförderung Stadt Bornheim, Finanzbuchhaltung Referenten/Referentinnen und Betreuer/Betreuerinnen der Jugendprojekte, die im Auftrag der Jugendförderung handeln Dauer der Speicherung 10 Jahre Rechte der betroffenen Personen Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen (Landesbeauftragte NRW für den Datenschutz) Pflicht zur Bereitstellung der Daten Die Jugendförderung benötigt Ihre Daten, um einen Betreuungsvertrag für die Projekte der Kinder- und Jugendarbeit mit Ihnen abschließen zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann ihr Kind nicht teilnehmen. Herbstferien 2026 1. Woche (19. bis 25. Oktober 2026) 1. Woche (19. bis 25. Oktober 2026) Tierschutzerlebnis-Ferien heimische Tierwelt im Klimawandel: Tierische Workshops & spannende Abenteuer 8 - 12 Jahre 25.10. - 01.11. Settrup, Niedersachsen 2. Woche (26. Oktober bis 01. November 2026) 2. Woche (26. Oktober bis 01. November 2026) Herbstferien 2026 - bereits ausgebucht! 6 - 12 Jahre 26. - 30.10. 8 - 16 Uhr Bornheimer KinderTreff, Königstraße 31 Online-Anmeldungen ab 09. September um 12:00 Uhr Herbstferien im Hüttendorf in der Eifel 7 - 17 Jahre 36. - 30.10. Weibern in der Eifel Tierschutzerlebnis-Ferien heimische Tierwelt im Klimawandel: Tierische Workshops & spannende Abenteuer 8 - 12 Jahre 25.10. - 01.11. Settrup, Niedersachsen Angebote einreichen Sofern Sie selbst ein Angebot veröffentlichen möchten, senden Sie uns bitte einfach das ausgefüllte Formular zu. Vordruck für Ferienangebote Ansprechpartner Tatjana Kortholt Jugendpflege Jugendförderung Telefon: 02222 9437-5480 E-Mail Cîmpean, Katja Adresse Brunnenallee 31 53332 Bornheim Anfahrt Kontakt Telefon: 02222 9437-5435 Telefax: 02222 9437-5454 E-Mail

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Titel der Veranstaltung Tierschutzerlebnis-Ferien heimische Tierwelt im Klimawandel: Tierische Workshops & spannende Abenteuer Veranstalter Tierschutzjugend NRW Ansprechpartner für die Anmeldung Sebastian Kaminski Inhalt In dieser Herbstferienwoche werden wir uns mit den Auswirkungen des Klimawandels auf das Artensterben auseinandersetzen. Eine von sechs Arten ist durch den Klimawandel vom Aussterben bedroht. Tiere und Pflanzen haben zwei Möglichkeiten den Klimawandel zu überleben: Sie können sich anpassen oder sich einen neuen Lebensraum suchen. In Anbetracht der Geschwindigkeit, mit der der Klimawandel bereits heute voranschreitet, ist es oft nicht möglich, sich schnell genug anzupassen. Wir wohnen in dieser erlebnisreichen Woche in einer ehemaligen Dorfschule, wo du in eins der gemütlichen 4- oder 6-Bett-Zimmer ziehst. Auf dem großen Hausgrundstück ist reichlich Platz für vielfältige Aktivitäten. Zu unserem Ferienprogramm gehören auch wieder interessante Ausflüge. So besuchen wir zum Beispiel das Bourtanger Moor, ein Naturraum, der vielen seltenen Tieren und Pflanzen ein Zuhause bietet und einen elementaren Beitrag zum Klimaschutz leistet. Aber auch der Schwimmbadbesuch wird nicht fehlen. Insgesamt stehen wieder viel Spiel und Spaß auf dem Programm. Datum 25.10. - 01.11.2026 Zeit/ Ort Settrup (Niedersachsen) gemeinsame Abfahrt ab Herne / Ruhrgebiet Zielgruppe (Alter der TN) Kinder von 8 bis 12 Jahren Maximale Teilnehmerzahl 19 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Ferienangebot Kosten 285 € Eventuell mitzubringen (Essen, besondere Kleidung etc.) Anmeldung http://tierschutzjugend-nrw.de/unsere- Aktivitaeten/Ferien-Veranstaltungen/ http://tierschutzjugend-nrw.de/unsere-Aktivitaeten/Ferien-Veranstaltungen/ http://tierschutzjugend-nrw.de/unsere-Aktivitaeten/Ferien-Veranstaltungen/ Titel der Veranstaltung Tierschutzerlebnis-Ferien heimische Tierwelt im Klimawandel: Tierische Workshops & spannende Abenteuer Veranstalter Tierschutzjugend NRW Ansprechpartner für die Anmeldung Sebastian Kaminski Inhalt In dieser Herbstferienwoche werden wir uns mit den Auswirkungen des Klimawandels auf das Artensterben auseinandersetzen. Eine von sechs Arten ist durch den Klimawandel vom Aussterben bedroht. Tiere und Pflanzen haben zwei Möglichkeiten den Klimawandel zu überleben: Sie können sich anpassen oder sich einen neuen Lebensraum suchen. In Anbetracht der Geschwindigkeit, mit der der Klimawandel bereits heute voranschreitet, ist es oft nicht möglich, sich schnell genug anzupassen. Wir wohnen in dieser erlebnisreichen Woche in einer ehemaligen Dorfschule, wo du in eins der gemütlichen 4- oder 6-Bett-Zimmer ziehst. Auf dem großen Hausgrundstück ist reichlich Platz für vielfältige Aktivitäten. Zu unserem Ferienprogramm gehören auch wieder interessante Ausflüge. So besuchen wir zum Beispiel das Bourtanger Moor, ein Naturraum, der vielen seltenen Tieren und Pflanzen ein Zuhause bietet und einen elementaren Beitrag zum Klimaschutz leistet. Aber auch der Schwimmbadbesuch wird nicht fehlen. Insgesamt stehen wieder viel Spiel und Spaß auf dem Programm. Datum 25.10. - 01.11.2026 Zeit/ Ort Settrup (Niedersachsen) gemeinsame Abfahrt ab Herne / Ruhrgebiet Zielgruppe (Alter der TN) Kinder von 8 bis 12 Jahren Maximale Teilnehmerzahl 19 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Ferienangebot Kosten 285 € Eventuell mitzubringen (Essen, besondere Kleidung etc.) Anmeldung http://tierschutzjugend-nrw.de/unsere- Aktivitaeten/Ferien-Veranstaltungen/ http://tierschutzjugend-nrw.de/unsere-Aktivitaeten/Ferien-Veranstaltungen/ http://tierschutzjugend-nrw.de/unsere-Aktivitaeten/Ferien-Veranstaltungen/

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Titel der Veranstaltung Tierschutzerlebnis-Ferien heimische Tierwelt im Klimawandel: Tierische Workshops & spannende Abenteuer Veranstalter Tierschutzjugend NRW Ansprechpartner für die Anmeldung Sebastian Kaminski Inhalt In dieser Herbstferienwoche werden wir uns mit den Auswirkungen des Klimawandels auf das Artensterben auseinandersetzen. Eine von sechs Arten ist durch den Klimawandel vom Aussterben bedroht. Tiere und Pflanzen haben zwei Möglichkeiten den Klimawandel zu überleben: Sie können sich anpassen oder sich einen neuen Lebensraum suchen. In Anbetracht der Geschwindigkeit, mit der der Klimawandel bereits heute voranschreitet, ist es oft nicht möglich, sich schnell genug anzupassen. Wir wohnen in dieser erlebnisreichen Woche in einer ehemaligen Dorfschule, wo du in eins der gemütlichen 4- oder 6-Bett-Zimmer ziehst. Auf dem großen Hausgrundstück ist reichlich Platz für vielfältige Aktivitäten. Zu unserem Ferienprogramm gehören auch wieder interessante Ausflüge. So besuchen wir zum Beispiel das Bourtanger Moor, ein Naturraum, der vielen seltenen Tieren und Pflanzen ein Zuhause bietet und einen elementaren Beitrag zum Klimaschutz leistet. Aber auch der Schwimmbadbesuch wird nicht fehlen. Insgesamt stehen wieder viel Spiel und Spaß auf dem Programm. Datum 25.10. - 01.11.2026 Zeit/ Ort Settrup (Niedersachsen) gemeinsame Abfahrt ab Herne / Ruhrgebiet Zielgruppe (Alter der TN) Kinder von 8 bis 12 Jahren Maximale Teilnehmerzahl 19 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Ferienangebot Kosten 285 € Eventuell mitzubringen (Essen, besondere Kleidung etc.) Anmeldung http://tierschutzjugend-nrw.de/unsere- Aktivitaeten/Ferien-Veranstaltungen/ http://tierschutzjugend-nrw.de/unsere-Aktivitaeten/Ferien-Veranstaltungen/ http://tierschutzjugend-nrw.de/unsere-Aktivitaeten/Ferien-Veranstaltungen/ Titel der Veranstaltung Tierschutzerlebnis-Ferien heimische Tierwelt im Klimawandel: Tierische Workshops & spannende Abenteuer Veranstalter Tierschutzjugend NRW Ansprechpartner für die Anmeldung Sebastian Kaminski Inhalt In dieser Herbstferienwoche werden wir uns mit den Auswirkungen des Klimawandels auf das Artensterben auseinandersetzen. Eine von sechs Arten ist durch den Klimawandel vom Aussterben bedroht. Tiere und Pflanzen haben zwei Möglichkeiten den Klimawandel zu überleben: Sie können sich anpassen oder sich einen neuen Lebensraum suchen. In Anbetracht der Geschwindigkeit, mit der der Klimawandel bereits heute voranschreitet, ist es oft nicht möglich, sich schnell genug anzupassen. Wir wohnen in dieser erlebnisreichen Woche in einer ehemaligen Dorfschule, wo du in eins der gemütlichen 4- oder 6-Bett-Zimmer ziehst. Auf dem großen Hausgrundstück ist reichlich Platz für vielfältige Aktivitäten. Zu unserem Ferienprogramm gehören auch wieder interessante Ausflüge. So besuchen wir zum Beispiel das Bourtanger Moor, ein Naturraum, der vielen seltenen Tieren und Pflanzen ein Zuhause bietet und einen elementaren Beitrag zum Klimaschutz leistet. Aber auch der Schwimmbadbesuch wird nicht fehlen. Insgesamt stehen wieder viel Spiel und Spaß auf dem Programm. Datum 25.10. - 01.11.2026 Zeit/ Ort Settrup (Niedersachsen) gemeinsame Abfahrt ab Herne / Ruhrgebiet Zielgruppe (Alter der TN) Kinder von 8 bis 12 Jahren Maximale Teilnehmerzahl 19 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Ferienangebot Kosten 285 € Eventuell mitzubringen (Essen, besondere Kleidung etc.) Anmeldung http://tierschutzjugend-nrw.de/unsere- Aktivitaeten/Ferien-Veranstaltungen/ http://tierschutzjugend-nrw.de/unsere-Aktivitaeten/Ferien-Veranstaltungen/ http://tierschutzjugend-nrw.de/unsere-Aktivitaeten/Ferien-Veranstaltungen/

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