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15. April 2015 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 0151 - 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Servatiusweg 19-23 Gebäude C, 2. OG Telefon: 0 22 22 / 990101 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 1 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 01 03 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 553, am 16. April 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 15.04.2015, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 16.04.2015, 18 Uhr Sport- und Kulturausschuss Mittwoch, 22.04.2015, 18 Uhr Seniorenbeirat Donnerstag, 23.04.2015, 16 Uhr, im Seniorenzentrum St. Elisabeth, Im Klostergarten 3-5, 53332 Bornheim-Merten Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sit- zungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Aktuelle Informationen auch im Internet: www.stadt-bornheim.de Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbands Vorgebirge Änderung der Beitragsordnung vom 16.12.2014 und 31.03.2015 für den Bezug von Beregnungswasser Gemäß § 28 der Satzung hat der Ausschuss des Wasser- und Bodenverbands Vorgebirge in seiner Sitzung am 16.12.2014 bzw. am 31.3.2015 nachfolgende Änderung der Beitragsord- nung beschlossen. Nach dem Vorteilsprinzip sind die jeweiligen Beiträge in den u. g. Beregnungsgruppen wie folgt zu berech- nen: Gruppe Waldorf/Dersdorf: Wasserpreis = 0,30 €/m³ Gruppe Alfter/Oedekoven: Wasserpreis = 0,30 €/m³ Die Beitragsordnung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Der Verbandsvorsteher Heinz-Bert Marx Öffentliche Bekanntmachung der Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bornheim I Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 04.02.2015 Herrn Gisbert Reichelt, Domhofstr. 6, 53332 Bornheim, als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Bornheim I gewählt. Der Schiedsamtsbezirk Bornheim I umfasst die Ortschaften Hersel, Uedorf und Widdig. Die Wahl wurde durch die Direkto- rin des Amtsgerichts Bonn am 06.03.2015 bestätigt. Bornheim, den 31.03.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Der Flyer zum „Frühlingserwachen im Vorgebirge 2015“ liegt ab sofort kostenlos im Rathaus und bei den 14 teilnehmenden Hö- fen aus. Außerdem kann er im Internet unter www.bornheim.de/ aktuelles/staedtische-veranstaltungen heruntergeladen werden. Darin finden Interessierte alle Informationen zu der beliebten Veranstaltung, die Bürgermeister Wolfgang Henseler am Sonn- tag, 26. April 2015, um 11 Uhr auf dem Gemüsehof Mertens in der Rheinstraße 171 in Hersel eröffnet. Am Samstag, 2. Mai 2015, laden der Bornheimer Bürgermeister Wolfgang Henseler, sein Brühler Kollege Dieter Freytag und die Brühl-Bornheimer Spargelkönigin dann zur Eröffnung der Spar- gelsaison ein. Ab 11 Uhr gibt es vor dem Brühler Rathaus, Uhl- straße 3, ein vielseitiges Programm rund ums Edelgemüse. n Eine Liebeserklärung zum Anfassen. Foto: Forstbetriebsgemeinschaft Bornheim Frühlingserwachen 2015: Der Flyer ist da Der Frühling erwacht, die Heizung hat ihren Dienst getan und kann endlich in die Som- merpause gehen. Wer jetzt clever Energie sparen möchte, dem bietet die warme Jah- reszeit eine gute Gelegenheit, einfache und kostengünstige Maßnahmen zu ergreifen. Die effektivsten Frühjahrstipps erfahren In- teressierte am Donnerstag, 16. April, ab 14 Uhr in Raum 553 des Bornheimer Rathauses. Dann berät Petra Grebing, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-West- falen, rund um das Thema Energieeinspa- rung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wer sich jedoch einen festen Termin sichern möchte, meldet sich bei Manuela Domschat unter 0 22 22/9 45 - 3 07 oder per E-Mail an manuela.domschat@stadt-bornheim.de. Die Beratung ist kostenlos. Kostenlose Frühjahrstipps bei der Energieberatung im Bornheimer Rathaus Das Schadstoffmobil der Rhein-Sieg-Abfallwirtschafts- gesellschaft (RSAG) nimmt am Freitag, 17. April 2015, von 10 bis 13 Uhr auf dem Dorfplatz (Frongasse/Haupt- straße) in Walberberg und von 14.30 bis 18 Uhr auf dem Parkplatz am Sportplatz (Teutonenstraße) in Widdig kostenlos Sondermüll entge- gen. Schadstoffmobil kommt nach Walberberg und Widdig Eine schöne Tradition und zugleich eine besondere Liebeserklä- rung ist der Maibaum. Wer seine Angebetete damit überraschen möchte, dem bietet die Stadt Bornheim auch dieses Jahr wieder in Zusammenarbeit mit der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) frisch gefällte Birken ab zehn Euro an. Der Verkauf findet im Rösberger Wald statt; dazu folgt man ab Wasserturm Rösberg dem Theisenkreuzweg und der Beschilde- rung bis in den Wald. Den genauen Lageplan gibt es unter www. bornheim.de/aktuelles/maibaumverkauf-am-29-und-30-april. Verkaufstermine sind Mittwoch, 29.04.2015, von 14.00 bis 18.00 Uhr und Donnerstag, 30.04.2015, von 12.00 bis 18.00 Uhr. Eine Vorbestellung unter gf@fbg-bornheim.de wird empfohlen. Um die Birke reibungslos zu transportieren, erhalten die Käufer ein Merkblatt und eine Quittung, um bei einer Polizeikontrolle den legalen Erwerb zu belegen. Und wenn es dann Zeit ist, den Maibaum zu entsorgen, nimmt ihn der Stadtbetrieb Bornheim im Donnerbachweg 15 in Waldorf gern entgegen. Die Kunststoff- bänder sollten vorher abgenommen werden. Wer noch Fragen hat, wendet sich an Manuela Domschat von der Stabsstelle Um- welt und Agenda der Stadt Bornheim unter Telefon 02222-945 307 oder per Mail an manuela.domschat@stadt-bornheim.de. Stadt Bornheim bietet Maibäume an

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ANLEITUNG ZUR ERSTELLUNG EINER VORLAGE IN SESSION Der generelle Ablauf bei der Erstellung von Sitzungsvorlagen: 1. Das Fachamt legt eine Vorlage in Session an 2. Das Ratsbüro erhält die Vorlage über Session „zur Kenntnis“ und nimmt die Vorlage mit auf die dementsprechende Tagesordnung der gewünschten Sitzung 3. Nachdem die Vorlage auf der Tagesordnung aufgenommen wurde kann der Workflow zur Beteiligung der betreffenden Ämter und des Verwaltungsvorstandes gestartet werden Auf der Startseite des Programms „Session“ gibt es zwei Optionen, um eine Vorlage anzulegen. Über das „+“ Zeichen am rechten Bildschirmrand neben dem lilafarbenen Schriftzug „Vorlagen! _____________________________________________________ODER_________________________________________________________________ Über „Datei“ – „Neu“ – „Vorlage anlegen“ ANLEITUNG ZUR ERSTELLUNG EINER VORLAGE IN SESSION Bei beiden Optionen erscheint das abgebildete Fenster: Welches in folgenden Schritten auszufüllen ist: 1 2 3 4 Nummer / Datum / Aktenzeichen vergibt das Programm selber; hier ist nichts auszuwählen! Vorlageart (hier klicken, um zur Info zu gelangen) Federführung (hier klicken, um zur Info zu gelangen) Vorlagengruppe (hier klicken, um zur Info zu gelangen) Öffentlichkeitsstatus (hier klicken, um zur Info zu gelangen) Der Betreff einer Vorlage ist gleichzeitig auch die Beschreibung des TOP im entsprechenden Gremium und sollte sachlich, übersichtlich, verständlich und vor allem kurzgehalten werden. Das Textfeld füllt sich automatisch mit dem Betreff; hier bitte nichts eintragen! 5 6 7 ANLEITUNG ZUR ERSTELLUNG EINER VORLAGE IN SESSION Vorlagenart Auswahl der Vorlagenart: Beschlussvorlagen werden vom jeweiligen Gremium beschlossen. Das ist die häufigste Form einer Vorlage der Verwaltung. Mitteilungsvorlagen werden nur zur Kenntnis genommen. Hier handelt es sich z.B. um die Mitteilung von Sachständen, etc. Antragsvorlagen werden vom Ratsbüro erstellt, sobald Anträge der Fraktionen eingehen. Für gewisse Bereiche wie die Ämter 7, 11 und 1 gibt es die besonderen Formate „Liegenschaftsvorlage“, „Personalvorlage“ und „Vergabe-Vorlage“. 2 ANLEITUNG ZUR ERSTELLUNG EINER VORLAGE IN SESSION Federführung Auswahl des zuständigen Amtes: Hier ist das - für die Vorlagenerstellung - zuständige Amt auszuwählen 3 ANLEITUNG ZUR ERSTELLUNG EINER VORLAGE IN SESSION Vorlagengruppe Auswahl der Vorlagengruppe: Die Vorlagengruppe gibt den Themenbereich der Vorlage an. Hier findet eine erste Unterscheidung zwischen „Öffentlich“ und „Nicht öffentlich“ statt! Sollte keine passende Bezeichnung dabei sein, können die Gruppen „Sonstige Beschlüsse öff.“ oder „n-öff. Sonstige Beschlüsse“ genutzt werden. Eine Besonderheit stellt die Gruppe „Externe anwesend öff.!“ dar. Diese ist auszuwählen, wenn zu dem Tagesordnungspunkt eine externe Person an der Sitzung teilnehmen soll. Das Ratsbüro wird diese Info bei der Reihenfolge der Tagesordnung berücksichtigen. So kann dieser Punkt zu Beginn besprochen werden und die externe Person muss während der Sitzung nicht unnötig warten. 4 ANLEITUNG ZUR ERSTELLUNG EINER VORLAGE IN SESSION Öffentlichkeitsstatus 5 Auswahl des Öffentlichkeitsstatus: Ob die Vorlage öffentlich oder nicht öffentlich beraten werden soll, hängt vom Inhalt ab. Die Sitzungen der Ratsgremien sind öffentlich. Gemäß §7 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates wird die Öffentlichkeit jedoch bei den folgenden Angelegenheiten ausgeschlossen: Personalangelegenheiten, Liegenschaftsangelegenheiten, Auftragsvergaben, Angelegenheiten der zivilen Verteidigung, Einzelfälle in Abgabenangelegenheiten, Angelegenheiten der Rechnungsprüfung, Planungsangelegenheiten, die sich auf Grundstückswerte auswirken, im Stadium der Vorberatung, Angelegenheiten, deren Erörterung in öffentlicher Sitzung dem Gemeinwohl, dem Wohl der Stadt oder dem berechtigten Interesse einzelner Personen zuwiderlaufen würde. Auch Vorlagen mit Vertragsinhalten sollten nicht öffentlich beraten werden. ANLEITUNG ZUR ERSTELLUNG EINER VORLAGE IN SESSION Wenn alle Felder ausgefüllt sind und der Schalter „OK“ angeklickt wurde erscheint die Startseite der Vorlage: Im nächsten Schritt sind die Reiter, welche mit einem Dreieck markiert sind, abzuarbeiten. Die Reiter „Beteiligungen“, „Produkte“ und „Themen“ müssen nicht bearbeitet werden! 4 3 2 1 Beratungen (hier klicken, um zur Info zu gelangen) Inhalt (hier klicken, um zur Info zu gelangen) Aufgaben (hier klicken, um zur Info zu gelangen) Dokumente (hier klicken, um zur Info zu gelangen) ANLEITUNG ZUR ERSTELLUNG EINER VORLAGE IN SESSION Beratungen 1. Reiter „Beratungen“ anklicken; folgendes Fenster öffnet sich: 2. Unter „Bearbeitung“: „Neu“ anklicken; folgendes Fenster öffnet sich: 3. Die Zahl unter „Folge“ gibt die Reihenfolge der Gremien an 4. Unter „Gremium“ müssen die Gremien ausgewählt werden, in welchen die Vorlage besprochen werden soll; manchmal auch nur in einem – wenn es mehrere sind weitere Gremien wieder über „neu“ einfügen, auf die Reihenfolge achten; also die Zahl bei „Folge“ eingeben! 5. Unter Zuständigkeit ist auszuwählen, was das Gremien mit der Vorlage machen soll. Grundsätzlich entweder „Kenntnisnahme“ bei Mitteilungen, etc. oder „Entscheiden“ bei Beschlüssen. 6. Als letzter Schritt wird die Sitzung ausgewählt, in welcher die Vorlage beraten werden soll. Dafür auf den Button „Sitzungen“ klicken und die jeweilige Sitzung mit Doppelklick auswählen 7. Vorgang abschließen indem der „OK“ Knopf unten angeklickt wird. 1 ANLEITUNG ZUR ERSTELLUNG EINER VORLAGE IN SESSION Inhalt 1. Reiter „Inhalt“ anklicken; folgendes Fenster öffnet sich (Word-Maske): 2. In den verschiedenen Reitern sind a. Sachverhalt b. Beschlussvorschlag c. Finanzielle Auswirkungen d. Anlagen e. Auswirkungen auf das Klima einzupflegen. 3. Um den Vorgang abzuschließen „Zurück zu Session“ anklicken und das Speichern bestätigen! 2 ANLEITUNG ZUR ERSTELLUNG EINER VORLAGE IN SESSION Dokumente 1. Reiter „Dokumente“ anklicken; folgendes Fenster öffnet sich: 2. Mit einem Doppelklick auf „Vorlage“ (1. Option in der Liste) wird die Vorlage aus den eingepflegten Inhalten erstellt 3. Sobald diese erstellt ist erscheint sie in der Liste als schwarz aufgelistet mit Erstellungsdatum: 4. Mit einem Doppelklick auf „Externes Dokument“ können weitere Dokumente hochgeladen werden. Das Programm akzeptiert ausschließlich Word (97) und PDF. 3 ANLEITUNG ZUR ERSTELLUNG EINER VORLAGE IN SESSION Aufgaben 1. Reiter „Aufgaben“ anklicken; folgendes Fenster öffnet sich: 2. Unter „Aufgaben/Status“ die Aufgabe „Vorlage erfasst/angelegt“ anklicken und durch „Ok“ als erledigt markieren 3. Nun die Aufgabe „zur Kenntnis an Ratsbüro“ anklicken und durch „Ok“ an das Ratsbüro senden. Das Ratsbüro erhält die Erstellung der Vorlage zur Kenntnis und setzt diese auf die Tagesordnung der gewünschten Sitzung. 4 ANLEITUNG ZUR ERSTELLUNG EINER VORLAGE IN SESSION 4. Sobald dies durch das Ratsbüro erfolgt ist, kann der Workflow gestartet werden. Jeder Bearbeiter muss selbstständig darauf achten, ob die „Anmeldung TO“ erfolgt ist. Es erfolgt keine Benachrichtigung per Mail, wenn das Ratsbüro diesen Schritt erledigt hat. Dazu werden die nächsten Aufgaben der Reihe nach abgeklickt und bearbeitet. AL Zustimmung = eigene Amtsleitung Amt Zustimmung = alle weiteren Amtsleitungen Zustimmung Kämmerer = Hr. Cugaly Beigeordnete Zustimmung = Fr. von Bülow / (Hr. Cugaly, wenn nicht schon als Kämmerer) / Hr. Schier Freigabe Bürgermeister = Hr. Becker 5. Wenn der Workflow gestartet ist und die Vorbereitung einer Sitzung (nach Ablauf der Meldefrist) startet, hat das Ratsbüro die Freigaben mit im Blick, da die Versandfristen eingehalten werden müssen. Dies entbindet die Bearbeiter jedoch nicht von der Pflicht, die Erledigungen ebenfalls zu kontrollieren. Die Freigabe des Bürgermeisters erfolgt immer erst nach Freigabe der Tagesordnung und nachdem alle weiteren Beteiligten ihre Freigabe erteilt haben.

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Inhalt

Leben & Familie Soziales & Gesellschaft Ehrenamt, Ehrenamtstag, Ehrenamtsmedaille, Ehrenamtskarte & Ehrenamtsbörse Bornheimer Ehrenamtsbörse Jugendbeteiligung Online-Familienwegweiser Soziale Hilfen Informationen zum Thema "Schule" Infos für ukrainische Geflüchtete und Helfer:innen Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine Infos zu Deutschkursen für ukrainische Menschen Jet ze müffele Bildungs- & Teilhabepaket Bornheim-Ausweis Pflegeberatung Wohngeld Inklusion – Mittendrinn statt nur dabei Gemeinsam stark: Informationen für junge Menschen mit Behinderung Angebote der Stadt Bornheim Eingliederungshilfe Informationen, Ressourcen und Anlaufstellen Pflegegrad und Pflegeberatung Schwerbehindertenausweis Inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen Integration und Integrationsausschuss Jede Jeck es anders Projektabschluss Sachspenden für Flüchtlinge Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Bornheim Integrationsausschuss Gleichstellung Ehrenamt, Ehrenamtstag, Ehrenamtsmedaille, Ehrenamtskarte & Ehrenamtsbörse Bornheimer Ehrenamtsbörse Ehrenamtstag Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim Ehrenamtskarte NRW Erfolgreicher erster Ehrenamts-Bowling-Cup Fairtrade-Stadt Bornheim Fairtrade in Bornheim Lokale Agenda in Bornheim Arbeitskreis Stadtbild Seniorenbeirat Kirchen & Religionsgemeinschaften Bornheimer Ehrenamtsbörse Am Samstag, 12. September 2026 , fand von 11 bis 14 Uhr auf dem Peter-Fryns-Platz die vierte Bornheimer Ehrenamtsbörse statt. Mit der Ehrenamtsbörse 2026 hat die Stadt Bornheim interessierten Bürgerinnen und Bürgern zum vierten Mal die Möglichkeit gebgeben, sich einen Überblick über das vielfältige ehrenamtliche Angebot zu verschaffen. Gleichzeitig konnten Vereine, Organisationen und Initiativen ihr Engagement präsentieren und mit ehrenamtlich Interessierten ins Gespräch kommen. Neben zahlreichen Vereinen und Organisationen aus den unterschiedlichsten Bereichen präsentierten sich in diesem Jahr erstmalig die Kräutergärten Bornheims. Darüber hinaus hatten die Besucher die Gelegenheit, sich über Grünpatenschaften zu informieren und mit Gleichgesinnten auszutauschen. Schließlich fand erstmalig auch eine Pflanzentauschbörse auf dem Peter-Fryns-Platz statt. Einen Nachbericht dazu finden Sie HIER Rückblick Ukrainischer Chor Namysto unter der Leitung von Yevheniia Burlaka Erfolgreiche Ehrenamtsbörse vereint Vereine und Interessierte Am Samstag, 28. Juni 2025, präsentierten sich bei strahlendem Sonnenschein 23 Vereine auf dem Peter-Fryns-Platz und boten spannende Einblicke in ihre ehrenamtliche Arbeit. Die Vielfalt des Bornheimer Engagements wurde deutlich: Vereine aus den Bereichen Soziales, Kultur, Umweltschutz und mehr stellten sich vor. Mehr erfahren

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Seite 1 von 6 Klima-Test in Beschlussvorlagen der Stadt Bornheim – Handreichung – Inhalt 1. Einführung – Klimaneutrales Bornheim 2045 .................................................................2 2. Klimaschutz und Klima-Test – Hintergrund und Ziel .....................................................2 3. Klima-Test - Implementierung in Session und Prüfverfahren .......................................3 3.1. Grundeinschätzung ...................................................................................................4 3.2. Klima-Test ..................................................................................................................5 3.3. Beispiele für die Bewertung der klimarelevanten Wirkung von Vorhaben ............5 4. Kontakt ..............................................................................................................................6 Seite 2 von 6 1. Einführung – Klimaneutrales Bornheim 2045 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung vom 22.06.2021 beschlossen, dass die Stadt in ihren Zuständigkeitsbereichen bis 2035 die klimarelevanten CO2-Emissionen um mindestens 80% bezogen auf die zu ermittelnden Emissionen in 1990 senken und bis spä- testens 2045 Klimaneutralität erreichen soll. In derselben Sitzung wurde der Bürgermeister damit beauftragt, dem Rat im Sommer 2022 einen Maßnahmenkatalog mit einer zeitlichen Abfolge von Meilensteinen als Bestandteil eines mit externer Unterstützung zu erarbeitenden Konzepts vorzustellen, aus dem unter anderem hervorgehen soll, wie die Stadt das Ziel Kli- maneutralität erreichen kann. Sobald das Konzept vom Rat verabschiedet ist, soll die Stadt gemäß Beschluss in Vorlagen mit klimarelevanten Inhalten auf deren quantitative Auswirkun- gen, also positive wie negative CO2-Emissionen, hinweisen. Die Verwaltung hat sich nach der Beschlussfassung auf den Weg gemacht, den Auftrag zur Aufstellung des Konzepts an ein externes Beratungsbüro zu vergeben. Nach einem umfang- reichen Vergabeverfahren, an dem auch die Politik umfassend beteiligt wurde, konnte das Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) im März 2022 mit der Konzepterstel- lung beauftragt werden. Die verwaltungsinterne Auftaktveranstaltung fand im Mai 2022 statt. Bei einer prognostizierten Bearbeitungsdauer von etwa einem Jahr kann das Konzept dem Rat voraussichtlich Mitte 2023 vorgelegt werden. Als ein Ergebnis des Konzepts werden Aussagen dahingehend erwartet, wie klimarelevante Auswirkungen von Vorlagen quantitativ bewertet werden können. Um aber schon zuvor qua- litative Aussagen treffen zu können, wurde von der Verwaltung die vorliegende Handrei- chung für einen Klima-Test erarbeitet. 2. Klimaschutz und Klima-Test – Hintergrund und Ziel Klimaschutz ist eine globale Aufgabe – die Umsetzung erfolgt dennoch zu großen Teilen auf lokaler Ebene. Die Aufgabe des Klimaschutzes besteht darin, durch Verringerung der Treib- hausgasemissionen die Antreiber des menschgemachten Klimawandels zu mildern. Dies kann z. B. geschehen durch die Substituierung fossiler Brennstoffe durch regenerative Ener- gien (Wind, Wasser, Solar, Biomasse, Geothermie), die Effizienzsteigerung bei der Energie- erzeugung (etwa Kraft-Wärme-Kopplung), Einsparungen beim Energieverbrauch (z.B. über Wärmedämmung von Gebäuden) oder über raumplanerische Ansätze (u.a. verkehrsspa- rende Siedlungsstrukturen oder Ausbau ÖPNV). Ziel des Klima-Tests ist die Berücksichtigung der Klimarelevanz politischer Beschlüsse durch Abschätzung und Ausweisung der Wirkung eines Vorhabens auf die Belange des Klima- schutzes in Beschlussvorlagen. Hierzu sollte man sich daher u. a. die folgenden Fragen stel- len: 1. Wie wirkt sich das Vorhaben auf den zukünftigen Energieverbrauch, die Energieer- zeugung und die CO2-Emissionen im Bereich Strom und Wärme aus? Eine Senkung des Gesamtenergiebedarfs ist zu verfolgen ebenso wie die Anwen- dung möglichst energieeffizienter und -suffizienter (= nachhaltige Begrenzung des Energiebedarfs) Versorgungslösungen. Das Ziel der Klimaneutralität kann die Stadt Seite 3 von 6 Bornheim nur durch die Effizienzsteigerung bei der Energieerzeugung und beim Energieverbrauch erreichen. Konkret bedeutet dies für Neubauvorhaben, dass möglichst hohe Effizienzhausstan- dards und Dämmstandards sowie hocheffiziente Anlagen zur Wärmeversorgung an- zuwenden und kohärente Energiekonzepte vorzulegen sind. Im Gebäudebestand ist möglichst eine Steigerung der Sanierungsrate zu erzielen unter Berücksichtigung ei- nes Sanierungsfahrplans oder Sanierungs- bzw. Energiekonzepts. 2. Wie wirkt sich das Vorhaben auf den Ausbau von erneuerbaren Energien aus? Zur Realisierung des Ziels der Klimaneutralität ist zudem ein Ausbau erneuerbarer Energien zwingend notwendig. Wenn eine Treibhausgasneutralität bis 2045 er- reicht werden soll, ist möglichst eine regenerative und emissionsfreie Energieversor- gung umzusetzen. Es ist möglichst ein Umstieg weg von fossilen Energieträgern hin zu regenerativer Energieversorgung zu berücksichtigen (bspw. unter Anwendung von Baustandards), mindestens jedoch ein sparsamer Umgang mit Primärenergieträgern einzuhalten. Dabei ist die Senkung des Gesamtenergiebedarfs unbedingt mitzuden- ken ebenso wie die Anwendung möglichst energieeffizienter und –suffizienter Versor- gungslösungen. 3. Wie wirkt sich das Vorhaben auf das Aufkommen des motorisierten Individualver- kehrs aus? Verkehr verursacht nicht nur direkt wahrnehmbare Umweltbelastungen, sondern be- wirkt durch Flächeninanspruchnahme, Lärmemission, Energieverbrauch, Belastung von Luft und Klima oder negative Auswirkungen auf die Gesundheit auch gravierende globale Umweltveränderungen. Die Mobilität in der Stadt ist daher möglichst umwelt- schonend zu entwickeln. Nur durch einen genügsamen Mobilitätskonsum innerhalb der Stadt können zusätzliche Ressourcen- und Energieaufwendungen verringert wer- den. 4. Wie wirkt sich das Vorhaben auf den Verbrauch von Ressourcen aus? Um fossile Rohstoffe möglichst zu schonen, sollten vorrangig nachwachsende, nach- haltige und regionale Bau- und Rohstoffe (bspw. Holz, Pflanzenfasern) sowie wieder- verwertete und wiederverwendbare Materialien zum Einsatz kommen. Ein suffizienter Angang sollte maßgeblich sein. 3. Klima-Test - Implementierung in Session und Prüfverfahren Im Sitzungsmanagementprogramm Session soll das Ergebnis des Klima-Tests, die Klimawir- kung, in einem eigenen Reiter dargestellt werden. Die Darstellung soll analog zu den finanzi- ellen Auswirkungen erfolgen und das Ergebnis der Grundeinschätzung bzw. des detaillierten Klima-Tests inkl. Begründung enthalten. Um zu dem Ergebnis inkl. Begründung zu gelangen, sollen nach dem folgenden, in den Ab- schnitten 3.1. und 3.2. näher beschriebenen Muster Überlegungen zur Klimawirkung ange- stellt werden. Seite 4 von 6 1. Grundeinschätzung Mit dem Vorhaben ist keine klimarelevante Wirkung verbunden. weiter bei 3. Mit dem Vorhaben ist eine klimarelevante Wirkung verbunden. weiter bei 2. 2. Klima-Test Die mit dem Vorhaben verbundene klimarelevante Wirkung ist positiv weiter bei 3. negativ 3. Begründung Das zweistufige Bewertungsverfahren sieht in einem ersten Schritt eine Grundeinschätzung vor, ob die in der Beschussvorlage dargelegte Maßnahme eine Auswirkung auf die Belange des Klimaschutzes hat. Ist eine Auswirkung zu erwarten, erfolgt in einem zweiten Schritt die Bewertung der Klimarelevanz (Klima-Test). Bei einer negativen Wirkung sind in der Begrün- dung zur Beschlussempfehlung alternative Umsetzungs- oder Kompensationsmöglichkeiten aufzuzeigen oder zu begründen, warum eine negative Wirkung auf die Belange des Klima- schutzes nicht zu vermeiden ist. 3.1. Grundeinschätzung Ist das geplante Vorhaben für das Erreichen des Ziels eines klimaneutralen Bornheims im Jahre 2045 weitgehend ohne Effekt, fördernd oder hemmend? Im ersten Schritt soll eine Ein- schätzung abgegeben werden, ob das geplante Vorhaben grundsätzlich eine Klimarelevanz aufweist oder nicht. Hierzu sind Überlegungen dahingehend anzustellen, ob das Vorhaben Treibhausgase produziert oder Ressourcen verbraucht. Hinweis: Prinzipiell hat jede Beschaffung oder jedes Vorhaben eine Auswirkung auf unsere Umwelt. Entsprechend der Themenvielfalt variieren die Veränderungen der Treibhaus- gasemissionen und Energieverbräuche. Es gibt jedoch auch Maßnahmen, die kaum eine Klimarelevanz haben, wie bspw. Straßenumbenennungen. Ist mit dem Vorhaben keine klimarelevante Wirkung verbunden, ist dies knapp zu begründen. Das Verfahren ist danach abgeschlossen. Liegt eine klimarelevante Wirkung vor, erfolgt im Schritt 2 der detaillierte Klima-Test. Seite 5 von 6 3.2. Klima-Test In der zweiten Stufe, dem eigentlichen Klima-Test, soll ermittelt werden, inwiefern sich das Vorhaben negativ oder positiv auf die Erreichung des Ziels eines klimaneutralen Bornheims im Jahre 2045 auswirkt. Der Klima-Test verfolgt das Ziel, sich möglichst vieler Wirkungen be- wusst zu werden. Sollte sich das Vorhaben positiv auf das Klimaschutzziel der Stadt Bornheim auswirken, ist dies ebenfalls kurz zu begründen. Liegen negative Auswirkungen vor, sind alternative Um- setzungs- oder Kompensationsmöglichkeiten in der Begründung aufzuzeigen. Andernfalls ist darzulegen, warum eine negative Klimawirkung nicht vermieden werden kann. Die Prüfung der Klimarelevanz erfolgt im inhaltlich federführenden Fachamt. Die Vergabe- stelle führt hier im Regelfall Vergaben im Auftrag der Fachämter durch und ist für die Bewer- tung insofern nicht zuständig. Formelle und inhaltliche Fragen zum Verfahren können an das Klimamanagement der Stadt Bornheim sowie an das interkommunale Klimamanagement der Region Rhein-Voreifel gerichtet werden. Da es im Interesse der Stadt Bornheim liegt, das Verfahren praxisorientiert und effizient zu gestalten sowie kontinuierlich zu optimieren, kön- nen und sollen auch Anregungen sowie Verbesserungsvorschläge an das Klimamanage- ment herangetragen werden. 3.3. Beispiele für die Bewertung der klimarelevanten Wirkung von Vorhaben Bereich Hochbau (siehe Frage 1, Abschnitt 2) Positive Bewertung Effiziente Ausrichtung von Baukörper, Dachform und Neigung im Neubau Sanierungsmaßnahmen (z.B. Wärme- dämmung, effiziente Beleuchtung und Belüftung) Dach- und Fassadenbegrünung Verschattungsmaßnahmen Negative Bewertung Gebäudebegrünung nicht vorgesehen Keine Verschattung von Gebäuden und Aufenthaltsbereichen Planung in die Breite (statt in die Höhe) Anstieg des Gesamtenergiebedarfs ist zu erwarten Bereich Erneuerbare Energien und Energieeffizienz (siehe Frage 2, Abschnitt 2) Positive Bewertung Steigerung der Effizienz bei der Ener- gieerzeugung (z. B. Kraft-Wärme-Kopp- lung) Maßnahmen zur Einsparung von Klima- gasen bspw. durch Wechsel auf erneu- erbare Energieträger Abwägung von Möglichkeiten zum Aus- tausch der Energieträger Einsatz/Ausbau erneuerbarer Energien Negative Bewertung Einsatz fossiler Energieträger Umstieg auf erneuerbare Energien nicht mitgedacht Seite 6 von 6 Bereiche Mobilität und Beschaffung/Versorgung Positive Bewertung Verkehrsbelastung wird aktiv reduziert Verringerte Wegeanzahl, verkürzte We- gelänge Begünstigung des Fuß und Radverkehrs Reduzierte Schadstoffemissionen durch CO2-neutrale Verkehrsträger Einsatz weniger Verkehrsmittel Sharing-Möglichkeiten werden mitge- dacht Nahversorgung wird gewährleistet Förderung und Nutzung lokaler/regiona- ler Warenketten Verwendung nachwachsender/recycel- barer Materialien Möglichst Verzicht auf Verpackung Verwendung recycelter/recycelbarer Materialien Negative Bewertung Erhöhte Schadstoffemission durch hö- heres Verkehrsaufkommen mit vielen fossil betriebenen PKW Beeinträchtigung von Fuß- und Radwe- gen Gestörte Nahversorgung Keine Einhaltung von regionalen Waren- ketten Mögliche Bündelung von Transportwe- gen bleibt unbeachtet 4. Kontakt Sie sind sich nicht sicher, ob eine Klimarelevanz vorliegt? Sprechen Sie uns gerne an: Tobias Gethke, Klimaschutzmanager tobias.gethke@stadt-bornheim.de 02222/945-285 Alexandra Bohlen, Interkommunale Klimaschutzmanagerin alexanda.bohlen@stadt-bornheim.de 02222/945-365 Yvonne Liczner, Interkommunale Klimaschutzmanagerin yvonne.liczner@stadt-bornheim.de 02222/945-366 mailto:tobias.gethke@stadt-bornheim.de mailto:alexanda.bohlen@stadt-bornheim.de mailto:yvonne.liczner@stadt-bornheim.de

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Amt 2 28.01.2022 Lützenkirchen/-280 An die Amtsleitungen, Gleichstellungsbeauftragte nachrichtlich: Verwaltungsvorstand Haushaltsentwurf 2023/2024 sowie mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2025 bis 2027 Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 ist beabsichtigt, wieder einen Doppelhaushalt aufzustellen und somit das in den vergangenen Jahren bewährte Verfahren fortzuführen. Der Rat hat dem in der Sitzung vom 27.01.2022 zugestimmt. Dieser Beschluss beinhaltet auch eine Planungsperspektive für einen Doppelhaushalt 2025/2026. Nachfolgend informiere ich Sie über die zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben für den bereits in Kürze beginnenden Haushaltsplanungsprozess. Ich beabsichtige, den Planungsprozess bis hin zur Verabschiedung in 2022 darzustellen. Die Einbringung in den Rat erfolgt am 08.09.2022. Für den 15.12.2022 ist die Verabschiedung im Rat geplant. 1. Vorbemerkungen Die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2023/2024 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 ist von folgenden Rahmenbedingungen geprägt: Fortführen des dauerhaften "echten" jährlichen Haushaltsausgleichs Wiedererlangung und Erhaltung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Stadt Bornheim Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen und bevölkerungspolitischen Lage, insbesondere die fortwährenden Auswirkungen der Corona-Pandemie und Folgen für die Gesamtwirtschaft Investitionsbedarfe im Zusammenhang mit der Umsetzung beschlossener Planungen (Kita- und Schulentwicklungsplanung, Brandschutzbedarfsplan) sowie deren Folgewirkungen auf künftige Haushalte. neue Darstellungsform des Haushaltsplanes / Interaktiver Haushaltsplan: Ferner ist vorgesehen, die Darstellung des Haushaltsplanes maßgeblich weiterzuentwickeln. Dies betrifft in erster Linie die Form der Darstellung. Mit der finalen Entwurfsfassung ist die Umstellung der bisherigen Darstellung in einem interaktiven Haushaltsplan vorgesehen. Dieser Transfer basiert auf den SAP-Finanzdaten und wird durch Amt 2 in das System IKVS (Interkommunales Vergleichssystem) überführt. Für die Fachämter verbleibt es bei der bisherigen Form der Erfassung der Haushaltsdaten in SAP sowie der textlichen Erläuterungen. Die interaktive Darstellung der Haushaltsdaten ermöglicht sowohl der Verwaltung, als auch den politischen Gremien sowie Interessierten / Bürger*innen eine weitergehende Information. Auf Grundlage dieser ersten Umstellung des Systems ist perspektivisch eine Weiterentwicklung in den Folgejahren vorgesehen. Mit nachfolgendem Link können Sie sich exemplarisch mögliche Darstellungsformen (Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Königswinter 2022) ansehen: -2- https://primary.axians- ikvs.de/sj/Produkthaushalt.xhtml?jahr=2022&kid=185b195018qq19qf18jl185b185b18jl19q718j h18jl19q718jh185b185b18jh19pz18qk194q185b&typ=194u185b194w&dswid=-4680 2. Strategische Zielvorgaben (Fortführung der Zukunftsstrategie 2030) Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein (§ 75 GO NRW). Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Bereits der vorangegangene Haushaltsplanungsprozess wurde auf Basis dieser langfristigen Zielvorgaben erstellt und soll kontinuierlich fortgesetzt werden. Dies ist insbesondere mit folgenden Vorteilen verbunden: Entfall der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes seit 2020 Zurückgewinnung von stärkerer Selbstverantwortung und Entscheidungskompetenz Stärkung des Eigenkapitals durch Wiederaufbau einer Ausgleichsrücklage ab 2023 3. Anforderungen zum Haushalt Zeitplan: Der Zeitplan des Haushaltsplanungsprozesses ist wie folgt vorgesehen: - weitere Informationen für die Fachämter (Videokonferenz am 17.02.2022, 10 Uhr) - dezentrale Haushaltsplanung in SAP vom 14.03. bis 29.04.2022 - Haushaltsgespräche mit allen Ämtern im Zeitraum 02.05. bis 10.06.2022 - Einbringung des Haushaltsentwurfs in der Sitzung des Rates am 08.09.2022 - Veränderungsnachweis der Verwaltung zum Haushalt 24.08.-13.09.2022 - Gremien-Beratungen/ Anträge und Anfragen zum Haushalt 09.09.- 04.10.2022 - Verabschiedung des Haushaltsentwurfs in der Sitzung des Rates am 15.12.2022. Die Einhaltung des Zeitplans erfordert von allen Beteiligten ein besonders hohes Maß an Termintreue. Stellen Sie bitte sicher, dass die genannten Termine eingehalten werden und teilen Sie Amt 2 frühzeitig mit, wenn aus Ihrer Sicht Risiken bestehen. Der detaillierte Zeitplan wurde durch den Verwaltungsvorstand am 10.01.2022 beschlossen und ist in der Anlage dargestellt. Inhaltliche Grundlagen: Ziel- und Prioritätensetzung: Die Haushaltsplanung steht unter der unabdingbaren Vorgabe, den Konsolidierungskurs fortzusetzen. Hierbei sind Maßnahmen zu planen, deren Umsetzung zwingend erforderlich ist und sich an den tatsächlichen Umsetzungskapazitäten orientiert. Planungsbasis: Die Haushaltsplanung bitte ich auf Basis des Entwurfs der Ist-Ergebnisse 2021 zu planen. Diese liegen zum Zeitpunkt der Planungsphase weitestgehend vor. Überschreitungen dieser Ist-Werte sind in der Begründung entsprechend auszuweisen. https://primary.axians-ikvs.de/sj/Produkthaushalt.xhtml?jahr=2022&kid=185b195018qq19qf18jl185b185b18jl19q718jh18jl19q718jh185b185b18jh19pz18qk194q185b&typ=194u185b194w&dswid=-4680 https://primary.axians-ikvs.de/sj/Produkthaushalt.xhtml?jahr=2022&kid=185b195018qq19qf18jl185b185b18jl19q718jh18jl19q718jh185b185b18jh19pz18qk194q185b&typ=194u185b194w&dswid=-4680 https://primary.axians-ikvs.de/sj/Produkthaushalt.xhtml?jahr=2022&kid=185b195018qq19qf18jl185b185b18jl19q718jh18jl19q718jh185b185b18jh19pz18qk194q185b&typ=194u185b194w&dswid=-4680 -3- Erläuterungen und Erfassung: Die fachliche und rechnerische Ermittlung der Planbudgets, deren nachvollziehbare textlichen Erläuterungen sowie die unmittelbaren Eingaben in das SAP-System finden dezentral durch die Ämter und Stabstellen statt. Ziele und Kennzahlen: Im Haushaltsplan 2021/2022 wurde auf Basis geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen eine Reduzierung von Zielen und Kennzahlen vorgenommen. Eine Anpassung ist auf Hinweis der Fachämter vorgesehen, wenn hierzu aktuelle Erfordernisse z.B. aus den Gremien gegeben sind. Hierzu werden dann Detail-Absprachen mit den Produktverantwortlichen im Einzelfall getroffen. Ergebnisplanung – konsumtive Maßnahmen: Die grundsätzliche Wertgrenze von 410 Euro netto bei Geringwertigen Wirtschaftsgütern wird fortgesetzt (s. Information Amt 2 vom 16.07.2019). Globaler Minderaufwand: Seit dem Haushaltsplan 2020 wurde eine pauschale Kürzung von bis zu 1 % der Summe aller Aufwendungen (Sachkonten 52 –Sach- und Dienstleistungen- sowie 54 –sonstige ordentliche Aufwendungen-, ohne Personal- und Versorgungsaufwendungen) in den jeweiligen Teilplänen veranschlagt. Diese Kürzung ist auch für die Planung 2023 ff. vorgesehen und in der Bewirtschaftung zu erreichen. Finanzplanung – investive Maßnahmen: Veranschlagung von Projekten: Der Neuveranschlagung von investiven Projekten ist der Vorrang gegenüber dem Instrument der Ermächtigungsübertragungen einzuräumen. Verpflichtungsermächtigungen: Auch die Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen soll bei der Planung von investiven Projekten genutzt werden. Der Vorteil liegt darin, dass Auftragsvergaben und Auftragsausführungen transparenter und nachvollziehbarer dargestellt werden können. Gesamtkosten: Bei der Haushaltsplanung investiver Maßnahmen sind die Gesamtkosten über den Maßnahmenzeitraum darzustellen und zwingend zu erläutern. Sofern sich durch Umplanungen im investiven Bereich höhere Abschreibungsaufwendungen ergeben, sind diese innerhalb des betroffenen Aufwandsbudgets zu erwirtschaften. Entsprechende Änderungen bitte ich nachvollziehbar zu erläutern und zu begründen. Beschaffungsmaßnahmen und Investitionen: Für Beschaffungsmaßnahmen ab 100.000 Euro (Einzelmaßnahmen im Teilfinanzplan Teil B) bitte ich um Feststellung der Anschaffungs- und Herstellungskosten der Maßnahme sowie um Darstellung der nach Fertigstellung/ Inbetriebnahme entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen. Bei mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten ist darüber hinaus eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchzuführen (§ 13 KomHVO) und dem Amt 2 vorzulegen. Kostenberechnung: Für Investitionen unter 100.000 Euro ist mindestens eine Kostenberechnung (Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten) im Fachamt vorzuhalten. -4- Folgekosten: Sowohl bei den Beschaffungsmaßnahmen als auch bei den Investitionen sind zwingend die voraussichtlichen Folgekosten zu ermitteln und in den Erläuterungen nachvollziehbar darzustellen. 4. Haushaltskonsolidierung Der Prozess der Haushaltskonsolidierung wird haushaltsbegleitend fortgesetzt. Hierzu erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung im Arbeitskreis Finanzen sowie in den Ratsgremien. In diesem Zusammenhang ist im Hinblick auf die Haushaltsplanung auch die kritische Überprüfung der Aufgabenwahrnehmung auf Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit von hoher Bedeutung. Hierzu gehören konkrete Fragestellungen wie: - Inwiefern können wir auf die Wahrnehmung der Aufgabe verzichten? - Ist es wirtschaftlicher/effektiver die Aufgabe durch einen anderen internen Aufgabenträger oder durch einen externen Dienstleister wahrnehmen zu lassen? Eine Aufgabenkritik sollte nicht als Ziel den Personalabbau haben, sondern die optimale Aufgabenerfüllung für die Bürger*innen. Die Ergebnisse und Wirkungen der kommunalen Leistungen sollten zudem optimiert und mit den Entwicklungen von Digitalisierung und Bürokratieabbau in Einklang gebracht werden. 6. Ansprechpartner Für Rückfragen stehen Ihnen seitens Amt 2 Frau Vaupel, Tel. 272 und Frau Steinke, Tel. 282, Mail haushalt@stadt-bornheim.de zur Verfügung. gez. Ralf Cugaly (Stadtkämmerer) mailto:haushalt@stadt-bornheim.de Anlage – Zeitplan

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Anleitung – Interaktiver Haushaltsplan Diese Anleitung soll eine erste Orientierung zur Arbeit mit der webbasierten Anwendung „Interaktiver Haushalt“ geben. Grundlagen Navigation: Die Darstellung des interaktiven Haushalts ist zweigeteilt. Links befindet sich eine Navigationsleiste, über die zwischen dem Gesamthaushalt, den Produktbereichen, den Produktgruppen und PSP Elementen gewechselt werden kann. Durch Anklicken einer Produktgruppe kann man die Plandaten – im größeren rechten Bereich - sehen. Links: Haushaltsplan - Hierarchie nach - Produktbereich - Produktgruppe - PSP Element Sollte die Navigationsleiste ausgeblendet sein, kann sie durch Anklicken dieses Symbols links oben geöffnet werden Je nach Hierarchieebene werden unterschiedliche Texte zur weiteren Erläuterung angezeigt. Auf Ebene des Gesamthaushalts findet man oben rechts die Haushaltssatzung, die Übersicht über die Produktbereiche, Haushaltsquerschnitte, sowie die Haushaltsplananlagen (Stellenplan, Übersicht über die Verbindlichkeiten, etc.) Auf der Produktgruppenebene werden oberhalb der Darstellung des Teil-Ergebnisplans die Verantwortlichen, die Produktgruppenbeschreibung, die Ziele sowie die konsumtiven – und wenn vorhanden – die investiven Erläuterungen angezeigt. Durch Anklicken der Überschriften können die Informationen ein – und ausgeblendet werden. Navigationsleiste über ausblenden Über die Navigationsleiste kann die Hierarchieebene ausgewählt werden Die gewählte Ebene wird im Titel angezeigt Der (Teil-)Ergebnisplan Die Darstellung des (Teil-)Ergebnisplans ist wie folgt aufgebaut: 1. Tabelle mit Erträgen und Aufwendungen für das Ergebnis des Vorvorjahres, Ansatz des Vorjahres, das aktuelle Haushaltsjahr (Doppelhaushalt) und drei Folgejahre 2. Diagramme über die Entwicklung und Zusammensetzung der Erträge und Aufwendungen 3. Balkendiagramm über die Veränderungen gegenüber dem Plan des Vorjahres Durch Anklicken der unterstrichenen Zeilen wird die dazugehörige Kontenhierarchie in einem Popup-Fenster sichtbar Durch Anklicken der Pfeile öffnet sich ein Popup- Fenster mit den größten Veränderungen Der (Teil-)Finanzplan Die Tabelle und Diagramme entsprechen im Wesentlichen dem Aufbau und Handhabung des Ergebnisplans. Details zu Konten und Abweichungen können per Mausklick angezeigt werden. Über den links darunter angezeigten Link können die Investitionen aufgerufen werden. Durch Anklicken einer einzelnen Investitionsmaßnahme wird das Ergebnis in Ein-und Auszahlung differenziert

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