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Rathaus & Service Finanzen & Haushalt Haushalt Entwurf Haushalt 2027/2028 Eröffnungsbilanz Haushalt Entwurf Haushalt 2027/2028 Haushalt 2025/2026 Haushaltsrede Bürgermeister Christoph Becker Haushaltsrede Kämmerer Ralf Cugaly Haushalt 2023/2024 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2021/2022 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2019/2020 Nachtragshaushalt 2019/2020 Haushalt 2019/2020 Haushaltskonsolidierung ab 2025 Archivierte Haushaltspläne Haushalt 2017/2018 Haushalt 2015/2016 Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2020 Haushaltssicherungskonzept Jahresabschluss 2019 Archivierte Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2018 Jahresabschluss 2017 Jahresabschluss 2016 Jahresabschluss 2015 Jahresabschluss 2014 Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 Jahresabschluss 2010 Jahresabschluss 2009 Jahresabschluss 2008 Jahresabschluss 2007 Beteiligungen / Gesamtabschlüsse Beteiligungsbericht 2024 Beteiligungsbericht 2023 Beteiligungsbericht 2022 Beteiligungsbericht 2021 Beteiligungsbericht 2020 Beteiligungsbericht 2019 Gesamtabschluss 2018 Gesamtabschluss 2017 Gesamtabschluss 2016 Gesamtabschluss 2015 Gesamtabschluss 2014 Gesamtabschluss 2013 Gesamtabschluss 2012 Gesamtabschluss 2011 Gesamtabschluss 2010 Beteiligungsbericht 2009 Beteiligungsbericht 2008 Beteiligungsbericht 2007 Fördermittel Entwurf Haushalt 2027/2028 Entwurf Haushalt 2027/2028 Der Entwurf des Doppelhaushaltes 2027/2028 samt Teilplänen Haushaltsreden Bürgermeister & Kämmerer Haushaltsrede Bürgermeister Christian Mandt Haushaltsrede Kämmerer Ralf Cugaly

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Amt 2 23.02.2026 Lützenkirchen/-280 An die Amtsleitungen, Stabsstellen nachrichtlich: Verwaltungsvorstand Haushaltsentwurf 2027/2028 sowie mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2029 bis 2031 Für die bevorstehende Haushaltsplanung 2027 ff. wurde in der Sitzung des Rates am 05.02.2026 beschlossen, auch für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 wieder einen Doppelhaushalt aufzustellen (Vorlage 737/2025-2). Diese Praxis hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und reduziert den Planungsaufwand durch den 2jährigen Turnus. Ferner wurde infolge der Erfahrungen bisheriger Planungsprozesse, Rückmeldungen der Fachämter sowie aus dem politischen Raum eine Verschlankung des Prozesses erarbeitet. Dieser sieht im Wesentlichen den Entfall der Beratungen in den Fachausschüssen vor. Diese werden durch einen zweiten (ganztägigen) Haupt- und Finanzausschuss sowie Info- Veranstaltungen für sachkundige Bürger/beratende Mitglieder der jeweiligen Fachausschüsse kompensiert. 1. Vorbemerkungen Die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2027/2028 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2029 bis 2031 ist von folgenden Rahmenbedingungen geprägt: • Schuldübernahme durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Altschuldenentlastungsgesetzes in Höhe von 24,7 Mio. EUR bereits in 2026 mit Wirkung auf reduzierte Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite • Vollständige Ausbuchung der Bilanzierungshilfe NKF-CUIG von 20,8 Mio. EUR ebenfalls in 2026, wodurch ergebniswirksame Abschreibungen von z.Zt. rd. 0,4 Mio. EUR für die nächsten 50 Jahre entfallen • Erreichen eines Haushaltsausgleichs auf Grundlage der Möglichkeiten nach dem 3. NKF- Weiterentwicklungsgesetz (3. NKF-WG), insbesondere durch fortgeführtes Anwenden eines Verlustvortrags auf Folgejahre • Erhalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Stadt Bornheim durch zwingend erforderliche Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung. Darstellungsform des Haushaltsplanes / Interaktiver Haushaltsplan: Seit dem Haushalt 2023/24 erfolgt die Darstellung des interaktiven Haushaltsplanes auf Basis der SAP-Finanzdaten im System IKVS (Interkommunales Vergleichssystem). Mit ersten Vorbereitungen zur Weiterentwicklung des SAP-Finanzsystems ist eine Anpassung der Darstellung des Haushaltsdrucks verbunden. Hierzu wird durch Amt 2 aktuell eine Anpassung dieser Darstellungsform erprobt. Sofern im Planungsprozess die Erprobung eines angepassten Verfahrens positiv abgeschlossen werden kann, ist eine Verwendung dieser neuen Darstellungsform vorgesehen. Die Fachämter sind von dieser Erprobung und evtl. Umstellung im Planungsprozess nicht betroffen. Hier verbleibt es bei der bisherigen Form der Erfassung der Haushaltsdaten in SAP sowie der textlichen Erläuterungen. -2- Den Erläuterungen kommt im Rahmen des Haushaltsplanungsprozesses und der weiteren Beratung in den Gremien eine besondere Bedeutung zu. Durch eine umfassende Erläuterung der Plandaten reduzieren sich Nach- und Anfragen aus den politischen Gremien. Neben den Plandaten sind die Erläuterungen bis zum Abschluss des dezentralen Planungszeitraumes (29.04.2026) vollständig zu erstellen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Erläuterungen zwingender Bestandteil der zu erfassenden Planansätze sind und ein späteres Nachreichen nicht möglich ist. Bitte planen Sie entsprechende Zeitfenster für die Erläuterungen mit ein. 2. Strategische Zielvorgaben (Fortführung der Zukunftsstrategie 2030) Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein (§ 75 GO NRW). Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Ziel ist die Aufstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltes mit gegenüber dem Haushalt 2025/2026 deutlich reduzierten Defizitausweisen. Die langfristigen Zielsetzungen • Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes • Vermeidung von Eigenkapitalabbau • Erzielung planerischer „leichter“ Überschüsse (> =500 T€) • Aufbau einer angemessenen Ausgleichsrücklage (> 3 Mio. €) bleiben bestehen. Ihr Erreichen ist jedoch ganz wesentlich von externen Einflussfaktoren abhängig; insbesondere einer auskömmlichen Finanzierung durch Bund und Land für die den Kommunen zugewiesenen Aufgaben sowie der steuerlichen Ertragssituation vor Ort. 3. Anforderungen zum Haushalt Nachfolgend informiere ich Sie über die zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben für den zeitnah beginnenden Haushaltsplanungsprozess. • Zeitplan: o Informationsveranstaltung für die Fachämter am 24.03.2026 o dezentrale Haushaltsplanung der Fachämter in SAP vom 25.03.-29.04.2026 o anschließend Haushaltsgespräche mit allen Fachämtern 04.05.-29.05.2026 o Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfs in den Rat 16.07.2026 o Abgabe von Anträgen und Anfragen der Fraktionen bis 13.09.2026 o verwaltungsseitiger Veränderungsnachweis vom 07.09.-16.09.2026 o vorgesehene Verabschiedung des Haushaltsplanes im Rat am 17.12.2026 Die beschriebene Gestaltung des Planungsprozess erfordert das Einhalten des Zeitplans von allen Beteiligten ein besonders hohes Maß an Termintreue. Stellen Sie bitte sicher, dass die genannten Termine eingehalten werden und teilen Sie Amt 2 frühzeitig mit, wenn aus Ihrer Sicht Risiken bestehen. Der detaillierte Zeitplan wurde durch den Verwaltungsvorstand am 20.01.2026 beschlossen und ist in der Anlage 1 dargestellt. -3- • Inhaltliche Grundlagen: Ziel- und Prioritätensetzung: Die Haushaltsplanung steht unter der unabdingbaren Vorgabe, den Konsolidierungskurs fortzusetzen. Hierbei sind Maßnahmen zu planen, deren Umsetzung zwingend erforderlich ist und sich an den tatsächlichen Umsetzungskapazitäten orientiert. Die Planung neuer Investitionsprojekte wird nur mit Vorliegen eines entsprechenden Gremienbeschlusses in der Planung berücksichtigt. Diese Umsetzung seit dem vorangegangenen Haushaltsprozess stellt sicher, dass die Projekte außerhalb des Haushaltplanverfahrens in den zuständigen politischen Gremien inhaltlich bekannt sind und fachlich vorberaten werden. Eine inhaltliche Beratung ausschließlich im Haushaltsverfahren ist auch im Hinblick auf die enge zeitliche Terminierung des Prozesses nicht möglich. Insofern bitte ich bei den Erläuterungen auch entsprechende Verweise auf die gefassten Beschlüsse (Gremium/Vorlagen-Nr./Datum) vorzunehmen. Zudem bitte ich, die Fachausschüsse Ihres Verantwortungsbereiches im ersten Halbjahr 2026 vor Einbringung des Haushaltsplanentwurfes über die wesentlichen Maßnahmen zu informieren. • Benennen von Haushaltssachbearbeitungen: Für die Vorbereitungen des Planungsprozesses ist erforderlich, die in Ihrem Bereich mit der Planung betrauten Personen/Haushaltssachbearbeitungen namentlich zu benennen. Nur benannte Personen können im SAP-System für die Planung entsprechende Einträge vornehmen. Bitte teilen Sie mir daher bis zum 13.03.2026 per Mail an haushalt@stadt-bornheim.de die entsprechenden Personen und jeweilige Produktgruppen mit. Ebenfalls bitte ich Vertretungen für Abwesenheitsfälle zu berücksichtigen. Planungsbasis: Die Haushaltsplanung bitte ich auf Basis des Entwurfs der Ist-Ergebnisse 2025 zu planen. Diese liegen zum Zeitpunkt der Planungsphase weitestgehend vor. Im Bereich der Sachkonten 52 (Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen) und 54 (sonstige ordentliche Aufwendungen) sind keine Steigerungsraten einzuplanen. Überschreitungen der v.g. Ist-Werte sind mit einer detaillierten Begründung darzulegen. Globaler Minderaufwand: Wie in den vergangenen Haushaltsjahren ist auch für 2026/27 wieder die Ausweisung eines globalen Minderaufwandes vorgesehen. Die Höhe wird mit Vorliegen der Entwurfsdaten zum Haushalt festgelegt. Erläuterungen und Erfassung: Die fachliche und rechnerische Ermittlung der Planbudgets, deren nachvollziehbare textlichen Erläuterungen sowie die unmittelbaren Eingaben in das SAP-System finden -wie oben beschrieben- dezentral durch die Ämter und Stabstellen statt. Ergebnisplanung – konsumtive Maßnahmen: Die grundsätzliche Wertgrenze von 410 Euro netto bei Geringwertigen Wirtschaftsgütern wird fortgesetzt (siehe Information des Amtes 2 vom 16.07.2019). Finanzplanung – investive Maßnahmen: Veranschlagung von Projekten: Der Neuveranschlagung von investiven Projekten ist der Vorrang gegenüber dem Instrument der Ermächtigungsübertragungen einzuräumen. Eine Übertragung von 2026 nach 2027 ist ausdrücklich nicht vorgesehen. mailto:haushalt@stadt-bornheim.de -4- Die Zuordnung von Projekten orientiert sich grundsätzlich an der Produkthierarchie. Entsprechend werden die zuständigen Fachämter und Fachausschüsse zugeordnet. Die Budgetverantwortlichen haben sicherzustellen, dass die Beratungen zu Investitionsmaßnahmen in dem für die jeweilige Maßnahme zuständigen Fachausschuss erfolgt. Verpflichtungsermächtigungen: Zur Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen verweise ich auf die bereits geltenden Vorgaben entsprechend meiner Bewirtschaftungsverfügung zum Haushalt 2026. Hierzu sind auch Investitionsmaßnahmen in eine Prüfung zur Haushaltskonsolidierung mit einzubeziehen. Es bedarf im Einzelfall einer kritischen Prüfung und Neubewertung, auch im Hinblick auf die sich hieraus ergebenden langjährigen Folgebelastungen (konsumtiv/ investiv). Hierzu sind die Verfolgung möglicher Kostensenkungen im Zuge von Planungskonkretisierungen und Anpassung von Standards unerlässlich. Ich erwarte ausdrücklich, dass bislang gültige Prioritäten-/Listen durch die entsprechenden Gremien im Hinblick auf die Haushaltsplanung aktualisiert werden. Für die Bewirtschaftung von Investitionen werden seitens der Kommunalaufsicht konkretere Anforderungen an die Darstellung und Anwendung von Verpflichtungsermächtigungen (VE) gestellt. Demnach sind eingegangene Verpflichtungen für Investitionen (Wertgrenze ab 100.000 EUR), die zu Belastungen zukünftiger Haushaltsjahre führen, zu erfassen und Amt 2 zuzuleiten. Hierzu wurde in der Veranstaltung zum Jahresabschlussprozess am 04.12.2025 sowie in Budgetgesprächen mit den von wesentlichen Investitionen betroffenen Ämtern informiert. Ferner sind entsprechende Meldungen bereits Gegenstand der Budgetmitteilungen 2026. Für die Meldung erfolgt unter Verwendung des Vordrucks (Anlage 2). Der Vordruck kann für einzelne Projekte oder als Gesamtübersicht für Ihr Amt erstellt werden. Sie finden das Muster auch im Intranet nach erfolgtem Login unter Doppelhaushalt 2027/2028. Gesamtkosten: Bei der Haushaltsplanung investiver Maßnahmen sind die Gesamtkosten über den Maßnahmenzeitraum darzustellen und zwingend zu erläutern. Sofern sich durch Umplanungen im investiven Bereich höhere Abschreibungsaufwendungen ergeben, sind diese innerhalb des betroffenen Aufwandsbudgets zu erwirtschaften. Entsprechende Änderungen bitte ich nachvollziehbar zu erläutern und zu begründen. Beschaffungsmaßnahmen und Investitionen: Für Beschaffungsmaßnahmen ab 100.000 Euro (Einzelmaßnahmen im Teilfinanzplan Teil B) bitte ich um Feststellung der Anschaffungs- und Herstellungskosten der Maßnahme sowie um Darstellung der nach Fertigstellung/ Inbetriebnahme entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen. Bei mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten ist darüber hinaus eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchzuführen (§ 13 KomHVO) und dem Amt 2 vorzulegen. Kostenberechnung: Für Investitionen unter 100.000 Euro ist mindestens eine Kostenberechnung (Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten) im Fachamt vorzuhalten. Folgekosten: Sowohl bei den Beschaffungsmaßnahmen als auch bei den Investitionen sind zwingend die voraussichtlichen Folgekosten zu ermitteln und in den Erläuterungen nachvollziehbar darzustellen. Hierbei sind Bewirtschaftungs-, Instandhaltungs-, Zins- und Abschreibungskosten zu berücksichtigen. Bitte ermitteln Sie entsprechende projektbezogene EUR-Werte. 4. Haushaltskonsolidierung https://www.bornheim.de/intranet/finanzen/doppelhaushalt-2027/2028?ADMCMD_simUser=2 -5- Der Prozess der Haushaltskonsolidierung wird haushaltsbegleitend fortgesetzt. Hierzu erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung im Arbeitskreis Finanzen sowie in den Ratsgremien. Aktuelle Informationen zum Prozess werden auf der städtischen Internetseite zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang ist im Hinblick auf die Haushaltsplanung auch die kritische Überprüfung der Aufgabenwahrnehmung auf Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit von hoher Bedeutung. Hierzu gehören konkrete Fragestellungen wie: - Inwiefern können wir auf die Wahrnehmung der Aufgabe verzichten? - Ist es wirtschaftlicher/effektiver die Aufgabe durch einen anderen internen Aufgabenträger oder durch einen externen Dienstleister wahrnehmen zu lassen? - Welche Folgekosten entstehen mit der Aufgabe? - Welche Folgen haben ein Entfall oder spätere Umsetzung von Aufgeben? Eine Aufgabenkritik sollte nicht als Ziel den Personalabbau haben, sondern die optimale Aufgabenerfüllung für die Bürger*innen. Die Ergebnisse und Wirkungen der kommunalen Leistungen sollten zudem optimiert und mit den Entwicklungen von Digitalisierung und Bürokratieabbau in Einklang gebracht werden. 5. Stellenplan Eingebettet in den Haushaltsplanungsprozess wird Amt 11 gemeinsam mit Ihnen den Stellenplanungsprozess sicherstellen. Wie gewohnt sind die Stellenbedarfe zu betrachten und Mehrungen ggf. zu beantragen. Dies erfolgt weiterhin mit Hilfe eines Antragsvordrucks, der den Amtsleitungen einschl. eines enaio- Verweises in einer gesonderten Nachricht zugeht. Die Bedarfe sind verbindlich und so konkret wie möglich zu beschreiben, u.a.: • Stellenbezeichnung (inkl. Besoldungs-/Entgeltgruppe), • ein kurzes, präzises Stellenprofil (Aufgaben, Verantwortungsbereich), • eine nachvollziehbare Begründung der zwingenden Unabwendbarkeit (z. B. gesetzliche Vorgaben, Pflichtaufgaben, dauerhafte Mehrbelastung, Wegfall von Alternativen). Bitte stellen Sie Ihre Anträge spätestens bis zum 17.04.2026 in den enaio Ordner ein. Der Zeitplan ist unmittelbar an dem des Haushaltsplanungsprozess zwingend orientiert. Die Haushaltsgespräche, die der Kämmerer mit Ihnen führen wird, werden um die sog. Stellenplangespräche ergänzt – also als Gesamtpaket geführt werden, um Ihren terminlichen Aufwand gering zu halten. Terminvereinbarungen mit Dezernats- und Amtsleitungen hierzu erfolgen zeitnah. Ziel ist eine zeitgerechte, transparente, belastbare Stellenplanung für die Haushaltsberatungen. 6. Ansprechpersonen Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung: -Haushalt / Amt 2: Frau Vaupel, Tel. 272 und Frau Steinke, Tel. 282, Mail haushalt@stadt-bornheim.de und -Stellenplan / Amt 11: Amt 11: Frau Jelen Tel. 245 und Frau Jungmann, Tel. 242, Mail: kirstin.jungmann@stadt-bornheim.de gez. mailto:haushalt@stadt-bornheim.de mailto:kirstin.jungmann@stadt-bornheim.de -6- Ralf Cugaly (Stadtkämmerer) Anlage 1– Zeitplan 27.01.2026 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Seite 1 Haushalt 2027/2028 –Zeitreihe und ausgewählte Meilensteine - M 1 1. Info-Schreiben/ Eckdatenverfügung Ämter ab 26.01. 2. Informationsveranstaltung Verwaltung 24.03. M 2 Abschluss dezentrale Planung 30.04. M 3 Einbringung Rat 16.07. M 4 Anträge und Anfragen liegen vor 13.09. M 5 Verabschie- dung Rat 17.12. Vorbereitungsphase Erstes Quartal 2026 dezentrale Detail- planungsphase 25.03.-29.04. Haushalts- gespräche Änderungen 04.05.-29.05. Mitteilung Entwurf im VV / Einarbeitung in Vers. D2 23.06./07.07. Veränderungsnach- weis Verwaltung 07.09. – 16.09. Ferienzeiten 2026 30.03.-11.04. 20.07.-01.09. 17.-31.10. 2026 Phasen Sitzungen AK Finanzen, HFA / Rat MeilensteineLegende: 05 2026 06 2026 02 2026 07 2026 08 2026 09 2026 10 2026 11 2026 12 2026 23.12-06.01. AK 21.04. AK 06.10. 1. ganzt. HFA 08.10. Rat 17.12. Mitteilung final. Haushalt im VV 15.12. AK xx.11. ?? 2. ganzt. HFA 05.11. Hinweis: Terminverschiebungen führen zur Anpassung des weiteren Prozessablaufs Bearbeitung Anfragen/Anträge 14.09. – 25.09. Info Haushalt SK-Bürger 01.07. AK 30.06. bei Bedarf: Rat 15.10. AK 27.01. 04 2026 03 2026 01 2026 -8- Anlage 2– Verpflichtungsermächtigungen Bericht zur Planung der Verpflichtungsermächtigungen 2027 ff. Sach- konto PSP Kurzbeschreibung des Auftrages Mittel- bindungsnr. Auftrags- volumen Zahlung 2027 Zahlung 2028 Zahlung 2029 Zahlung 2030 Zahlung 2030 Zahlung nach 2031 nn nn nn 5.nnnnnn Text 4/nnnnnn EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Allgemeine Hinweise: Ausfüllhinweise: Spalte 6-11: Angabe der voraussichtlichen Auszahlungen je Haushaltsjahr Sofern die vorgegebenen Zeilen nicht ausreichend sind, sind weitere Zeilen hinzuzufügen. Im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung 2026 ist es bereits erfoderlich, die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen zu überwachen. Sie werden daher gebeten, die von Ihnen im HHJahr 2026 eingegangenen Verpflichtungen (z.B. erteilten Aufträge), die zu Zahlungsverpflichtungen in den Folgejahren führen, dem Amt 2 - Amt für Finanzen zu melden. Spalte 1: Nummer des Sachkontos Spalte 2: Nummer des Investitionsprojektes Spalte 3: Kurzbezeichnung / Beschreibung des Prokjektes bzw. der Maßnahme Spalte 4: Angabe der Mittelbindungsnummer zum erteilten Auftrag Spalte 5: Angabe des Gesamtvolumens der eingegangenen Verpflichtung Amt 2 23.02.2026 Lützenkirchen/-280 An die Amtsleitungen, Stabsstellen nachrichtlich: Verwaltungsvorstand Haushaltsentwurf 2027/2028 sowie mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2029 bis 2031 Für die bevorstehende Haushaltsplanung 2027 ff. wurde in der Sitzung des Rates am 05.02.2026 beschlossen, auch für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 wieder einen Doppelhaushalt aufzustellen (Vorlage 737/2025-2). Diese Praxis hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und reduziert den Planungsaufwand durch den 2jährigen Turnus. Ferner wurde infolge der Erfahrungen bisheriger Planungsprozesse, Rückmeldungen der Fachämter sowie aus dem politischen Raum eine Verschlankung des Prozesses erarbeitet. Dieser sieht im Wesentlichen den Entfall der Beratungen in den Fachausschüssen vor. Diese werden durch einen zweiten (ganztägigen) Haupt- und Finanzausschuss sowie Info- Veranstaltungen für sachkundige Bürger/beratende Mitglieder der jeweiligen Fachausschüsse kompensiert. 1. Vorbemerkungen Die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2027/2028 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2029 bis 2031 ist von folgenden Rahmenbedingungen geprägt: • Schuldübernahme durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Altschuldenentlastungsgesetzes in Höhe von 24,7 Mio. EUR bereits in 2026 mit Wirkung auf reduzierte Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite • Vollständige Ausbuchung der Bilanzierungshilfe NKF-CUIG von 20,8 Mio. EUR ebenfalls in 2026, wodurch ergebniswirksame Abschreibungen von z.Zt. rd. 0,4 Mio. EUR für die nächsten 50 Jahre entfallen • Erreichen eines Haushaltsausgleichs auf Grundlage der Möglichkeiten nach dem 3. NKF- Weiterentwicklungsgesetz (3. NKF-WG), insbesondere durch fortgeführtes Anwenden eines Verlustvortrags auf Folgejahre • Erhalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Stadt Bornheim durch zwingend erforderliche Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung. Darstellungsform des Haushaltsplanes / Interaktiver Haushaltsplan: Seit dem Haushalt 2023/24 erfolgt die Darstellung des interaktiven Haushaltsplanes auf Basis der SAP-Finanzdaten im System IKVS (Interkommunales Vergleichssystem). Mit ersten Vorbereitungen zur Weiterentwicklung des SAP-Finanzsystems ist eine Anpassung der Darstellung des Haushaltsdrucks verbunden. Hierzu wird durch Amt 2 aktuell eine Anpassung dieser Darstellungsform erprobt. Sofern im Planungsprozess die Erprobung eines angepassten Verfahrens positiv abgeschlossen werden kann, ist eine Verwendung dieser neuen Darstellungsform vorgesehen. Die Fachämter sind von dieser Erprobung und evtl. Umstellung im Planungsprozess nicht betroffen. Hier verbleibt es bei der bisherigen Form der Erfassung der Haushaltsdaten in SAP sowie der textlichen Erläuterungen. -2- Den Erläuterungen kommt im Rahmen des Haushaltsplanungsprozesses und der weiteren Beratung in den Gremien eine besondere Bedeutung zu. Durch eine umfassende Erläuterung der Plandaten reduzieren sich Nach- und Anfragen aus den politischen Gremien. Neben den Plandaten sind die Erläuterungen bis zum Abschluss des dezentralen Planungszeitraumes (29.04.2026) vollständig zu erstellen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Erläuterungen zwingender Bestandteil der zu erfassenden Planansätze sind und ein späteres Nachreichen nicht möglich ist. Bitte planen Sie entsprechende Zeitfenster für die Erläuterungen mit ein. 2. Strategische Zielvorgaben (Fortführung der Zukunftsstrategie 2030) Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein (§ 75 GO NRW). Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Ziel ist die Aufstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltes mit gegenüber dem Haushalt 2025/2026 deutlich reduzierten Defizitausweisen. Die langfristigen Zielsetzungen • Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes • Vermeidung von Eigenkapitalabbau • Erzielung planerischer „leichter“ Überschüsse (> =500 T€) • Aufbau einer angemessenen Ausgleichsrücklage (> 3 Mio. €) bleiben bestehen. Ihr Erreichen ist jedoch ganz wesentlich von externen Einflussfaktoren abhängig; insbesondere einer auskömmlichen Finanzierung durch Bund und Land für die den Kommunen zugewiesenen Aufgaben sowie der steuerlichen Ertragssituation vor Ort. 3. Anforderungen zum Haushalt Nachfolgend informiere ich Sie über die zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben für den zeitnah beginnenden Haushaltsplanungsprozess. • Zeitplan: o Informationsveranstaltung für die Fachämter am 24.03.2026 o dezentrale Haushaltsplanung der Fachämter in SAP vom 25.03.-29.04.2026 o anschließend Haushaltsgespräche mit allen Fachämtern 04.05.-29.05.2026 o Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfs in den Rat 16.07.2026 o Abgabe von Anträgen und Anfragen der Fraktionen bis 13.09.2026 o verwaltungsseitiger Veränderungsnachweis vom 07.09.-16.09.2026 o vorgesehene Verabschiedung des Haushaltsplanes im Rat am 17.12.2026 Die beschriebene Gestaltung des Planungsprozess erfordert das Einhalten des Zeitplans von allen Beteiligten ein besonders hohes Maß an Termintreue. Stellen Sie bitte sicher, dass die genannten Termine eingehalten werden und teilen Sie Amt 2 frühzeitig mit, wenn aus Ihrer Sicht Risiken bestehen. Der detaillierte Zeitplan wurde durch den Verwaltungsvorstand am 20.01.2026 beschlossen und ist in der Anlage 1 dargestellt. -3- • Inhaltliche Grundlagen: Ziel- und Prioritätensetzung: Die Haushaltsplanung steht unter der unabdingbaren Vorgabe, den Konsolidierungskurs fortzusetzen. Hierbei sind Maßnahmen zu planen, deren Umsetzung zwingend erforderlich ist und sich an den tatsächlichen Umsetzungskapazitäten orientiert. Die Planung neuer Investitionsprojekte wird nur mit Vorliegen eines entsprechenden Gremienbeschlusses in der Planung berücksichtigt. Diese Umsetzung seit dem vorangegangenen Haushaltsprozess stellt sicher, dass die Projekte außerhalb des Haushaltplanverfahrens in den zuständigen politischen Gremien inhaltlich bekannt sind und fachlich vorberaten werden. Eine inhaltliche Beratung ausschließlich im Haushaltsverfahren ist auch im Hinblick auf die enge zeitliche Terminierung des Prozesses nicht möglich. Insofern bitte ich bei den Erläuterungen auch entsprechende Verweise auf die gefassten Beschlüsse (Gremium/Vorlagen-Nr./Datum) vorzunehmen. Zudem bitte ich, die Fachausschüsse Ihres Verantwortungsbereiches im ersten Halbjahr 2026 vor Einbringung des Haushaltsplanentwurfes über die wesentlichen Maßnahmen zu informieren. • Benennen von Haushaltssachbearbeitungen: Für die Vorbereitungen des Planungsprozesses ist erforderlich, die in Ihrem Bereich mit der Planung betrauten Personen/Haushaltssachbearbeitungen namentlich zu benennen. Nur benannte Personen können im SAP-System für die Planung entsprechende Einträge vornehmen. Bitte teilen Sie mir daher bis zum 13.03.2026 per Mail an haushalt@stadt-bornheim.de die entsprechenden Personen und jeweilige Produktgruppen mit. Ebenfalls bitte ich Vertretungen für Abwesenheitsfälle zu berücksichtigen. Planungsbasis: Die Haushaltsplanung bitte ich auf Basis des Entwurfs der Ist-Ergebnisse 2025 zu planen. Diese liegen zum Zeitpunkt der Planungsphase weitestgehend vor. Im Bereich der Sachkonten 52 (Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen) und 54 (sonstige ordentliche Aufwendungen) sind keine Steigerungsraten einzuplanen. Überschreitungen der v.g. Ist-Werte sind mit einer detaillierten Begründung darzulegen. Globaler Minderaufwand: Wie in den vergangenen Haushaltsjahren ist auch für 2026/27 wieder die Ausweisung eines globalen Minderaufwandes vorgesehen. Die Höhe wird mit Vorliegen der Entwurfsdaten zum Haushalt festgelegt. Erläuterungen und Erfassung: Die fachliche und rechnerische Ermittlung der Planbudgets, deren nachvollziehbare textlichen Erläuterungen sowie die unmittelbaren Eingaben in das SAP-System finden -wie oben beschrieben- dezentral durch die Ämter und Stabstellen statt. Ergebnisplanung – konsumtive Maßnahmen: Die grundsätzliche Wertgrenze von 410 Euro netto bei Geringwertigen Wirtschaftsgütern wird fortgesetzt (siehe Information des Amtes 2 vom 16.07.2019). Finanzplanung – investive Maßnahmen: Veranschlagung von Projekten: Der Neuveranschlagung von investiven Projekten ist der Vorrang gegenüber dem Instrument der Ermächtigungsübertragungen einzuräumen. Eine Übertragung von 2026 nach 2027 ist ausdrücklich nicht vorgesehen. mailto:haushalt@stadt-bornheim.de -4- Die Zuordnung von Projekten orientiert sich grundsätzlich an der Produkthierarchie. Entsprechend werden die zuständigen Fachämter und Fachausschüsse zugeordnet. Die Budgetverantwortlichen haben sicherzustellen, dass die Beratungen zu Investitionsmaßnahmen in dem für die jeweilige Maßnahme zuständigen Fachausschuss erfolgt. Verpflichtungsermächtigungen: Zur Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen verweise ich auf die bereits geltenden Vorgaben entsprechend meiner Bewirtschaftungsverfügung zum Haushalt 2026. Hierzu sind auch Investitionsmaßnahmen in eine Prüfung zur Haushaltskonsolidierung mit einzubeziehen. Es bedarf im Einzelfall einer kritischen Prüfung und Neubewertung, auch im Hinblick auf die sich hieraus ergebenden langjährigen Folgebelastungen (konsumtiv/ investiv). Hierzu sind die Verfolgung möglicher Kostensenkungen im Zuge von Planungskonkretisierungen und Anpassung von Standards unerlässlich. Ich erwarte ausdrücklich, dass bislang gültige Prioritäten-/Listen durch die entsprechenden Gremien im Hinblick auf die Haushaltsplanung aktualisiert werden. Für die Bewirtschaftung von Investitionen werden seitens der Kommunalaufsicht konkretere Anforderungen an die Darstellung und Anwendung von Verpflichtungsermächtigungen (VE) gestellt. Demnach sind eingegangene Verpflichtungen für Investitionen (Wertgrenze ab 100.000 EUR), die zu Belastungen zukünftiger Haushaltsjahre führen, zu erfassen und Amt 2 zuzuleiten. Hierzu wurde in der Veranstaltung zum Jahresabschlussprozess am 04.12.2025 sowie in Budgetgesprächen mit den von wesentlichen Investitionen betroffenen Ämtern informiert. Ferner sind entsprechende Meldungen bereits Gegenstand der Budgetmitteilungen 2026. Für die Meldung erfolgt unter Verwendung des Vordrucks (Anlage 2). Der Vordruck kann für einzelne Projekte oder als Gesamtübersicht für Ihr Amt erstellt werden. Sie finden das Muster auch im Intranet nach erfolgtem Login unter Doppelhaushalt 2027/2028. Gesamtkosten: Bei der Haushaltsplanung investiver Maßnahmen sind die Gesamtkosten über den Maßnahmenzeitraum darzustellen und zwingend zu erläutern. Sofern sich durch Umplanungen im investiven Bereich höhere Abschreibungsaufwendungen ergeben, sind diese innerhalb des betroffenen Aufwandsbudgets zu erwirtschaften. Entsprechende Änderungen bitte ich nachvollziehbar zu erläutern und zu begründen. Beschaffungsmaßnahmen und Investitionen: Für Beschaffungsmaßnahmen ab 100.000 Euro (Einzelmaßnahmen im Teilfinanzplan Teil B) bitte ich um Feststellung der Anschaffungs- und Herstellungskosten der Maßnahme sowie um Darstellung der nach Fertigstellung/ Inbetriebnahme entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen. Bei mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten ist darüber hinaus eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchzuführen (§ 13 KomHVO) und dem Amt 2 vorzulegen. Kostenberechnung: Für Investitionen unter 100.000 Euro ist mindestens eine Kostenberechnung (Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten) im Fachamt vorzuhalten. Folgekosten: Sowohl bei den Beschaffungsmaßnahmen als auch bei den Investitionen sind zwingend die voraussichtlichen Folgekosten zu ermitteln und in den Erläuterungen nachvollziehbar darzustellen. Hierbei sind Bewirtschaftungs-, Instandhaltungs-, Zins- und Abschreibungskosten zu berücksichtigen. Bitte ermitteln Sie entsprechende projektbezogene EUR-Werte. 4. Haushaltskonsolidierung https://www.bornheim.de/intranet/finanzen/doppelhaushalt-2027/2028?ADMCMD_simUser=2 -5- Der Prozess der Haushaltskonsolidierung wird haushaltsbegleitend fortgesetzt. Hierzu erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung im Arbeitskreis Finanzen sowie in den Ratsgremien. Aktuelle Informationen zum Prozess werden auf der städtischen Internetseite zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang ist im Hinblick auf die Haushaltsplanung auch die kritische Überprüfung der Aufgabenwahrnehmung auf Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit von hoher Bedeutung. Hierzu gehören konkrete Fragestellungen wie: - Inwiefern können wir auf die Wahrnehmung der Aufgabe verzichten? - Ist es wirtschaftlicher/effektiver die Aufgabe durch einen anderen internen Aufgabenträger oder durch einen externen Dienstleister wahrnehmen zu lassen? - Welche Folgekosten entstehen mit der Aufgabe? - Welche Folgen haben ein Entfall oder spätere Umsetzung von Aufgeben? Eine Aufgabenkritik sollte nicht als Ziel den Personalabbau haben, sondern die optimale Aufgabenerfüllung für die Bürger*innen. Die Ergebnisse und Wirkungen der kommunalen Leistungen sollten zudem optimiert und mit den Entwicklungen von Digitalisierung und Bürokratieabbau in Einklang gebracht werden. 5. Stellenplan Eingebettet in den Haushaltsplanungsprozess wird Amt 11 gemeinsam mit Ihnen den Stellenplanungsprozess sicherstellen. Wie gewohnt sind die Stellenbedarfe zu betrachten und Mehrungen ggf. zu beantragen. Dies erfolgt weiterhin mit Hilfe eines Antragsvordrucks, der den Amtsleitungen einschl. eines enaio- Verweises in einer gesonderten Nachricht zugeht. Die Bedarfe sind verbindlich und so konkret wie möglich zu beschreiben, u.a.: • Stellenbezeichnung (inkl. Besoldungs-/Entgeltgruppe), • ein kurzes, präzises Stellenprofil (Aufgaben, Verantwortungsbereich), • eine nachvollziehbare Begründung der zwingenden Unabwendbarkeit (z. B. gesetzliche Vorgaben, Pflichtaufgaben, dauerhafte Mehrbelastung, Wegfall von Alternativen). Bitte stellen Sie Ihre Anträge spätestens bis zum 17.04.2026 in den enaio Ordner ein. Der Zeitplan ist unmittelbar an dem des Haushaltsplanungsprozess zwingend orientiert. Die Haushaltsgespräche, die der Kämmerer mit Ihnen führen wird, werden um die sog. Stellenplangespräche ergänzt – also als Gesamtpaket geführt werden, um Ihren terminlichen Aufwand gering zu halten. Terminvereinbarungen mit Dezernats- und Amtsleitungen hierzu erfolgen zeitnah. Ziel ist eine zeitgerechte, transparente, belastbare Stellenplanung für die Haushaltsberatungen. 6. Ansprechpersonen Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung: -Haushalt / Amt 2: Frau Vaupel, Tel. 272 und Frau Steinke, Tel. 282, Mail haushalt@stadt-bornheim.de und -Stellenplan / Amt 11: Amt 11: Frau Jelen Tel. 245 und Frau Jungmann, Tel. 242, Mail: kirstin.jungmann@stadt-bornheim.de gez. mailto:haushalt@stadt-bornheim.de mailto:kirstin.jungmann@stadt-bornheim.de -6- Ralf Cugaly (Stadtkämmerer) Anlage 1– Zeitplan 27.01.2026 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Seite 1 Haushalt 2027/2028 –Zeitreihe und ausgewählte Meilensteine - M 1 1. Info-Schreiben/ Eckdatenverfügung Ämter ab 26.01. 2. Informationsveranstaltung Verwaltung 24.03. M 2 Abschluss dezentrale Planung 30.04. M 3 Einbringung Rat 16.07. M 4 Anträge und Anfragen liegen vor 13.09. M 5 Verabschie- dung Rat 17.12. Vorbereitungsphase Erstes Quartal 2026 dezentrale Detail- planungsphase 25.03.-29.04. Haushalts- gespräche Änderungen 04.05.-29.05. Mitteilung Entwurf im VV / Einarbeitung in Vers. D2 23.06./07.07. Veränderungsnach- weis Verwaltung 07.09. – 16.09. Ferienzeiten 2026 30.03.-11.04. 20.07.-01.09. 17.-31.10. 2026 Phasen Sitzungen AK Finanzen, HFA / Rat MeilensteineLegende: 05 2026 06 2026 02 2026 07 2026 08 2026 09 2026 10 2026 11 2026 12 2026 23.12-06.01. AK 21.04. AK 06.10. 1. ganzt. HFA 08.10. Rat 17.12. Mitteilung final. Haushalt im VV 15.12. AK xx.11. ?? 2. ganzt. HFA 05.11. Hinweis: Terminverschiebungen führen zur Anpassung des weiteren Prozessablaufs Bearbeitung Anfragen/Anträge 14.09. – 25.09. Info Haushalt SK-Bürger 01.07. AK 30.06. bei Bedarf: Rat 15.10. AK 27.01. 04 2026 03 2026 01 2026 -8- Anlage 2– Verpflichtungsermächtigungen Bericht zur Planung der Verpflichtungsermächtigungen 2027 ff. Sach- konto PSP Kurzbeschreibung des Auftrages Mittel- bindungsnr. Auftrags- volumen Zahlung 2027 Zahlung 2028 Zahlung 2029 Zahlung 2030 Zahlung 2030 Zahlung nach 2031 nn nn nn 5.nnnnnn Text 4/nnnnnn EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Allgemeine Hinweise: Ausfüllhinweise: Spalte 6-11: Angabe der voraussichtlichen Auszahlungen je Haushaltsjahr Sofern die vorgegebenen Zeilen nicht ausreichend sind, sind weitere Zeilen hinzuzufügen. Im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung 2026 ist es bereits erfoderlich, die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen zu überwachen. Sie werden daher gebeten, die von Ihnen im HHJahr 2026 eingegangenen Verpflichtungen (z.B. erteilten Aufträge), die zu Zahlungsverpflichtungen in den Folgejahren führen, dem Amt 2 - Amt für Finanzen zu melden. Spalte 1: Nummer des Sachkontos Spalte 2: Nummer des Investitionsprojektes Spalte 3: Kurzbezeichnung / Beschreibung des Prokjektes bzw. der Maßnahme Spalte 4: Angabe der Mittelbindungsnummer zum erteilten Auftrag Spalte 5: Angabe des Gesamtvolumens der eingegangenen Verpflichtung

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20.03.2026 Seite 1 Infoveranstaltung zum Haushaltsplanungsprozess 2027/2028 24.03.2026 - Zeitliche und inhaltliche Anforderungen - Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Herzlich willkommen ! 20.03.2026 Seite 2 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Agenda / Ziele der Veranstaltung ▪ Kommunale Finanzsituation in NRW ▪ Haushaltssituation der Stadt Bornheim ▪ Informationen zu den zeitlichen sowie inhaltlichen Anforderungen des Haushaltsplanungsprozesses 2027/2028 ▪ Klärung von Fragen und Möglichkeit zur Diskussion 20.03.2026 Seite 3 ▪ Finanzlage der Städte und Gemeinden in NRW flächendeckend katastrophal ▪ im Wesentlichen bedingt durch Wegfall der Bilanzierungshilfen sowie enorme Kostensteigerungen, insbesondere bei Personalaufwendungen, Sozialleistungen sowie Zinsaufwendungen ▪ Haushaltsstatus NRW-Kommunen ➢ strukturell ausgeglichen = 10 (2,5 %) ➢ Verlustvortrag/Eigenkapitalverzehr = 336 (84,9 %) ➢ HSK-Pflicht = 50 (12,5 %) Stadt Bornheim · Stadtkämmerer Kommunale Finanzsituation in NRW 20.03.2026 Seite 4 ▪ kommunale Haushalte müssen strukturell und beständig stabilisiert werden ▪ Altschuldenentlastung und Infrastruktursondervermögen sind wichtige Hilfen, die allerdings die Grundproblematik nicht beseitigen ▪ Forderung: ➢Soziallasten reduzieren ➢höhere Beteiligung an der Umsatzsteuer ➢Erhöhung der Verbundquote im kommunalen Finanzausgleich Stadt Bornheim · Stadtkämmerer Kommunale Finanzsituation in NRW 20.03.2026 Seite 5 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Agenda / Ziele der Veranstaltung ▪ Kommunale Finanzsituation in NRW ▪ Haushaltssituation der Stadt Bornheim ▪ Informationen zu den zeitlichen sowie inhaltlichen Anforderungen des Haushaltsplanungsprozesses 2027/2028 ▪ Klärung von Fragen und Möglichkeit zur Diskussion Stadt Bornheim · Stadtkämmerer Seite 6 Haushaltssituation Entwicklung Erträge und Aufwendungen 180.000.000 0 200.000.000 100.000.000 120.000.000 140.000.000 160.000.000 1 5 2 .7 4 9 .1 7 3 2020 1 7 5 .5 7 7 .9 6 9 20192018 Plan 2029 2017 Plan 2028 Plan 2027 Plan 2026 2016 2024202320222021 Entwurf 2025 -13% -3% -4% -4% +3% +2% +5% +6% -3% -13% -13% -7% -7% -6% Erträge Aufwendungen Isolierung nach NKF-CUIG Stadt Bornheim · Stadtkämmerer Seite 7 Haushaltssituation Bilanz – Entwicklung Eigenkapital 8 8 .4 9 6 .9 6 4 8 4 .9 9 2 .3 8 2 8 1 .5 8 8 .2 8 7 7 5 .0 7 9 .5 6 2 7 8 .6 8 9 .3 7 3 8 1 .7 7 4 .4 5 4 8 8 .8 8 3 .2 0 9 9 8 .1 6 6 .8 8 8 9 3 .9 2 3 .6 8 6 7 1 .0 9 4 .8 9 0 4 6 .9 2 5 .7 8 4 3 4 .2 2 2 .2 9 2 2 2 .1 4 7 .4 8 3 1 1 .1 4 4 .4 2 9 0 20.000.000 40.000.000 60.000.000 80.000.000 100.000.000 Plan 2027 Plan 2028 2018 2019 2020 Plan 2029 2021 2022 2023 20242016 2017 Plan 2026 Entwurf 2025 Eigenkapital uneingeschränkt leistungsfähig eingeschränkt leistungsfähig nicht leistungsfähig 1 2 3 4 5 20.03.2026 Seite 8 ▪ erste Einschätzung zu einer Ergebnisprognose = - 20 Mio. € Defizit Ergebniserwartung 2025 und haushaltsrechtliche Folgen Stadt Bornheim · Stadtkämmerer ▪ unter Vorbehalt der Jahresabschlussarbeiten ▪ vollständiger Einsatz der Ausgleichsrücklage zum Haushaltsausgleich erforderlich ▪ teilweiser Einsatz der Allgemeinen Rücklage zusätzlich notwendig 20.03.2026 Seite 9 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Agenda / Ziele der Veranstaltung ▪ Kommunale Finanzsituation in NRW ▪ Haushaltssituation der Stadt Bornheim ▪ Informationen zu den zeitlichen sowie inhaltlichen Anforderungen des Haushaltsplanungsprozesses 2027/2028 ▪ Klärung von Fragen und Möglichkeit zur Diskussion Planungsprozess: ▪ Verschlankter Prozesses analog 2025/2026 ▪ Gewährleisten zeitlicher und inhaltlicher Anforderungen ▪ 2 ganztägige HFA-Sitzungen, keine Fachausschüsse ▪ Beteiligung / Information aller Ausschussmitglieder ▪ Ziel: Verabschiedung Haushaltsplan im Rat 17.12.2026 (Ankerdatum) 20.03.2026 Seite 10 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Anforderungen an den Planungsprozess Anforderungen an den Planungsprozess Zeitplan: ▪ dezentrale Planungsphase bis 29.04.2026 (von Amtsleitungen gemeldete Haushaltssachbearbeitungen) ▪ wichtig: einschl. Erläuterungen (konsumtiv/investiv) ▪ im Anschluss Haushaltsgespräche bis 29.05.2026 ▪ Beratung im VV / Aufbereitung des Entwurfs ▪ Einbringung Entwurf vor Sommerferien / Rat 16.07.2026 20.03.2026 Seite 11 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Anforderungen an den Planungsprozess Gremienbeteiligung und Veränderungsnachweis: ▪ Entfall der jeweiligen Fachausschüsse dafür: ▪ Info-Veranstaltungen für Mandatsträger 01.07.2026 ▪ Veränderungsnachweis Verwaltung: 07.-16.09.2026 ➔ Fokus auf wesentliche Veränderungen // Wertgrenze > 100.000 EUR ▪ Anträge/Anfragen der Fraktionen bis 13.09.2026 ▪ Beantwortung in den Fachämtern bis 25.09.2026 ▪ 1. ganztägiger HFA am 08.10.2026 (Beratung Entwurf) 20.03.2026 Seite 12 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Anforderungen an den Planungsprozess –Neugestaltung- Gremienbeteiligung und Veränderungsnachweis: ▪ 2. ganztägiger HFA am 05.11.2026 (Beratung der Anträge/Anfragen, Veränderungsnachweis, Vorbereitung für Rat) ▪ Verabschiedung im Rat am 17.12.2026 ▪ Umsetzung setzt strikte Termintreue voraus ➢ Bitte hierzu die im nachfolgenden Zeitplan dargestellten Fristen für die Fachämter einplanen 20.03.2026 Seite 13 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen 20.03.2026 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Seite 14 Anforderungen an den Planungsprozess –Zeitplan– M 1 1. Info-Schreiben/ Eckdatenverfügung Ämter ab 26.01. 2. Informationsveranstaltung Verwaltung 24.03. M 2 Abschluss dezentrale Planung 30.04. M 3 Einbringung Rat 16.07. M 4 Anträge und Anfragen liegen vor 13.09. M 5 Verabschie- dung Rat 17.12. Vorbereitungsphase Erstes Quartal 2026 dezentrale Detail- planungsphase 25.03.-29.04. Haushalts- gespräche Änderungen 04.05.-29.05. Mitteilung Entwurf im VV / Einarbeitung in Vers. D2 23.06./07.07. Veränderungsnach- weis Verwaltung 07.09. – 16.09. Version D0 Version D1 Version D2 Ferienzeiten 2026 30.03.-11.04. 20.07.-01.09. 17.-31.10. 2026 Phasen Sitzungen AK Finanzen, HFA / Rat MeilensteineLegende: Version D5Version E1 SAP Version 05 2026 06 2026 02 2026 07 2026 08 2026 09 2026 10 2026 11 2026 12 2026 23.12-06.01. AK 21.04. AK 06.10. 1. ganzt. HFA 08.10. Rat 17.12. Version D3 Mitteilung final. Haushalt im VV 15.12. AK xx.11. ?? 2. ganzt. HFA 05.11. Hinweis: Terminverschiebungen führen zur Anpassung des weiteren Prozessablaufs Bearbeitung Anfragen/Anträge 14.09. – 25.09. Info Haushalt SK-Bürger 01.07. AK 30.06. bei Bedarf: Rat 15.10. AK 27.01. 04 2026 03 2026 01 2026 Anforderungen an den Planungsprozess –Haushaltskonsolidierung- Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung: ▪ gem. Verfügung des Kämmerers vom 23.02.2026 ▪ Planung auf Basis des Ist-Ergebnisses 2025 ▪ konkret für Sachkontengruppen 52 (Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen) und 54 (sonstige ordentliche Aufwendungen) – ohne Steigerungsraten ▪ Anwendung des globalen Minderaufwandes: Entscheidung bei Vorliegen der Entwurfsdaten 20.03.2026 Seite 15 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Anforderungen an den Planungsprozess -inhaltliche Anforderungen- ▪ Budgetverantwortung obliegt Amtsleitungen, Stabstellen ▪ Personelle Ressourcen des Fachamtes bei Haushaltsplanung berücksichtigen ▪ Bilden umsetzungsfähiger Budgets, insbesondere im investiven Bereich ▪ Investitionsmaßnahmen, die absehbar nicht bis zum 31.12.2026 umgesetzt bzw. abgerechnet sind, in den Haushalt 2027/2028 unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Kapazitäten neu einplanen. ▪ KEINE Ermächtigungsübertragungen von 2026 ➔ 2027 20.03.2026 Seite 16 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen 20.03.2026 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Seite 17 Haushaltsplanung - inhaltliche Anforderungen - Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen (VE) Rechtsgrundlagen: • § 85 GO NRW i.V.m. § 12 KomHVO NRW Grundlegende Inhalte: • Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen in künftigen Jahren dürfen grundsätzlich nur eingegangen werden, wenn der Haushaltsplan hierzu ermächtigt. • VE sind in den Teilfinanzplänen maßnahmenbezogen zu veranschlagen • Es ist anzugeben, wie sich die Belastungen/Auszahlungen voraussichtlich auf die künftigen Jahre verteilen. • Dies gilt für Baumaßnahmen und Investitionsmaßnahmen über 100.000 EUR. 20.03.2026 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Seite 18 Haushaltsplanung - inhaltliche Anforderungen - Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen planen • Zur Planung der VE werden Planungsmasken (Excel) zur Verfügung gestellt. • Erfassen Sie je Ansatzjahr (2027 bzw. 2028) und Investitionsprojekt zunächst den Gesamtwert der einzugehenden Verpflichtung. • Tragen Sie im Anschluss die Fälligkeiten in den Folgejahren (ab 2028 bzw. 2029) ein. Planung VE I-Projekt Ansatz 2027 Ansatz 2028 Plan 2029 Plan 2030 Plan 2031 Planwerte FinRe 0 17.350.000 5.650.000 3.400.000 7.600.000 VE 2027 mit Fälligkeiten 5.000nnn 1.800.000 1.500.000 300.000 0 0 VE 2027 mit Fälligkeiten 5.000nnx 500.000 0 500.000 0 0 VE 2028 mit Fälligkeiten 5.000nny 850.000 850.000 0 0 VE 2028 mit Fälligkeiten 5.000nnz 15.000.000 4.000.000 3.400.000 7.600.000 20.03.2026 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Seite 19 Haushaltsplanung - inhaltliche Anforderungen - Verpflichtungsermächtigungen Bericht zur Planung der Verpflichtungsermächtigungen 2027 ff. Sach- konto PSP Kurzbeschreibung des Auftrages Mittel- bindungsnr. Auftrags- volumen Zahlung 2027 Zahlung 2028 Zahlung 2029 Zahlung 2030 Zahlung 2030 Zahlung nach 2031 nn nn nn 5.nnnnnn Text 4/nnnnnn EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Allgemeine Hinweise: Ausfüllhinweise: Spalte 6-11: Angabe der voraussichtlichen Auszahlungen je Haushaltsjahr Sofern die vorgegebenen Zeilen nicht ausreichend sind, sind weitere Zeilen hinzuzufügen. Im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung 2026 ist es bereits erfoderlich, die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen zu überwachen. Sie werden daher gebeten, die von Ihnen im HHJahr 2026 eingegangenen Verpflichtungen (z.B. erteilten Aufträge), die zu Zahlungsverpflichtungen in den Folgejahren führen, dem Amt 2 - Amt für Finanzen zu melden. Spalte 1: Nummer des Sachkontos Spalte 2: Nummer des Investitionsprojektes Spalte 3: Kurzbezeichnung / Beschreibung des Prokjektes bzw. der Maßnahme Spalte 4: Angabe der Mittelbindungsnummer zum erteilten Auftrag Spalte 5: Angabe des Gesamtvolumens der eingegangenen Verpflichtung 20.03.2026 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Seite 20 Haushaltsplanung - inhaltliche Anforderungen - Investitionsmaßnahmen • Kritische Einzelfallprüfung bei Investitionsmaßnahmen • Prüfung / Neubewertung von Folgebelastungen (konsumtiv/investiv) • Aktuelle Planungskonkretisierungen mit dem Ziel o möglicher Kostensenkungen o Anpassung von Standards o Aktuelle Gremienbeschlüsse bezogen auf aktuelle Planungsdaten zum Haushalt 2027 ff. und ggf. Anpassung von Prioritätenlisten • Investitionsmaßnahmen, die absehbar nicht bis zum 31.12.2026 umgesetzt bzw. abgerechnet sind, in den Haushalt 2027/2028 unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Kapazitäten neu einplanen. Haushaltsplanung - inhaltliche Anforderungen - Darstellung Gesamt- / Folgekosten Die Veranschlagung von Investitionen erfordert bei Baumaßnahmen auch die Darstellung der Gesamt- und Folgekosten (§ 13 Abs. 2 KomHVO). Hierzu zählen im Wesentlichen die jährlichen ➢Betriebskosten ➢Instandhaltungsaufwendungen ➢Abschreibungen ➢Finanzierungsaufwendungen ➢Gesamtkosten (alle betroffenen Haushaltsjahre) ➔ konkrete Werte in EUR (nicht in %) sind bei den Erläuterungen/ je Projekt zusammen mit den Planwerten darzustellen. 20.03.2026 Seite 21 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Anforderungen an den Planungsprozess -technische Umsetzung- technische Anforderungen (SAP / Druck / IKVS) : ▪ für Fachämter keine Veränderung ▪ weiterhin dezentrale Erfassung in SAP ▪ SAP Zugang für gemeldete Personen (i.d.R. Haushaltssachbearbeitung und Vertretung) ▪ Darstellung des Entwurfs (D2) und verabschiedeter Haushaltsplan (D5) in einer neuen Druck-Version /derzeit mit Regio-IT in der Entwicklung) ▪ einmalige Umsetzung / Transfer des Zahlenwerkes (ohne Erläuterungen und Anlage) nach IKVS erfolgt durch Amt 2 20.03.2026 Seite 22 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen 20.03.2026 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Seite 23 weitere Informationen / Dokumente Alle Informationen und Dokumente betr. Finanzen / Haushalt 2027 finden Sie im Intranet unter Finanzen ➢ Anforderungsschreiben des Kämmerers 23.02.2026 ➢ Zeit- und Meilensteinplan ➢ Verpflichtungsermächtigungen ➢ Anleitung zur dezentralen Haushaltsplanung in SAP ➢ heutige Präsentation sowie für die unterjährige Bewirtschaftung des Haushalts 2026 ➢ Termine zur Budgetberichterstattung ➢ 30.06.2026 (Abgabe bis 09.07.2026) ➢ 30.09.2026 (Abgabe bis 08.10.2026) https://www.bornheim.de/intranet/finanzen 20.03.2026 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Seite 24 Haushalt 2026 / 2027 -Verschiedenes / Fragen- Ihre Fragen und Anregungen Folie 1 Folie 2 Folie 3: Kommunale Finanzsituation in NRW Folie 4: Kommunale Finanzsituation in NRW Folie 5 Folie 6 Folie 7 Folie 8 Folie 9 Folie 10 Folie 11: Anforderungen an den Planungsprozess Folie 12: Anforderungen an den Planungsprozess Folie 13: Anforderungen an den Planungsprozess –Neugestaltung- Folie 14 Folie 15: Anforderungen an den Planungsprozess –Haushaltskonsolidierung- Folie 16: Anforderungen an den Planungsprozess -inhaltliche Anforderungen- Folie 17 Folie 18 Folie 19 Folie 20 Folie 21: Haushaltsplanung - inhaltliche Anforderungen - Darstellung Gesamt- / Folgekosten Folie 22: Anforderungen an den Planungsprozess -technische Umsetzung- Folie 23 Folie 24 20.03.2026 Seite 1 Infoveranstaltung zum Haushaltsplanungsprozess 2027/2028 24.03.2026 - Zeitliche und inhaltliche Anforderungen - Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Herzlich willkommen ! 20.03.2026 Seite 2 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Agenda / Ziele der Veranstaltung ▪ Kommunale Finanzsituation in NRW ▪ Haushaltssituation der Stadt Bornheim ▪ Informationen zu den zeitlichen sowie inhaltlichen Anforderungen des Haushaltsplanungsprozesses 2027/2028 ▪ Klärung von Fragen und Möglichkeit zur Diskussion 20.03.2026 Seite 3 ▪ Finanzlage der Städte und Gemeinden in NRW flächendeckend katastrophal ▪ im Wesentlichen bedingt durch Wegfall der Bilanzierungshilfen sowie enorme Kostensteigerungen, insbesondere bei Personalaufwendungen, Sozialleistungen sowie Zinsaufwendungen ▪ Haushaltsstatus NRW-Kommunen ➢ strukturell ausgeglichen = 10 (2,5 %) ➢ Verlustvortrag/Eigenkapitalverzehr = 336 (84,9 %) ➢ HSK-Pflicht = 50 (12,5 %) Stadt Bornheim · Stadtkämmerer Kommunale Finanzsituation in NRW 20.03.2026 Seite 4 ▪ kommunale Haushalte müssen strukturell und beständig stabilisiert werden ▪ Altschuldenentlastung und Infrastruktursondervermögen sind wichtige Hilfen, die allerdings die Grundproblematik nicht beseitigen ▪ Forderung: ➢Soziallasten reduzieren ➢höhere Beteiligung an der Umsatzsteuer ➢Erhöhung der Verbundquote im kommunalen Finanzausgleich Stadt Bornheim · Stadtkämmerer Kommunale Finanzsituation in NRW 20.03.2026 Seite 5 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Agenda / Ziele der Veranstaltung ▪ Kommunale Finanzsituation in NRW ▪ Haushaltssituation der Stadt Bornheim ▪ Informationen zu den zeitlichen sowie inhaltlichen Anforderungen des Haushaltsplanungsprozesses 2027/2028 ▪ Klärung von Fragen und Möglichkeit zur Diskussion Stadt Bornheim · Stadtkämmerer Seite 6 Haushaltssituation Entwicklung Erträge und Aufwendungen 180.000.000 0 200.000.000 100.000.000 120.000.000 140.000.000 160.000.000 1 5 2 .7 4 9 .1 7 3 2020 1 7 5 .5 7 7 .9 6 9 20192018 Plan 2029 2017 Plan 2028 Plan 2027 Plan 2026 2016 2024202320222021 Entwurf 2025 -13% -3% -4% -4% +3% +2% +5% +6% -3% -13% -13% -7% -7% -6% Erträge Aufwendungen Isolierung nach NKF-CUIG Stadt Bornheim · Stadtkämmerer Seite 7 Haushaltssituation Bilanz – Entwicklung Eigenkapital 8 8 .4 9 6 .9 6 4 8 4 .9 9 2 .3 8 2 8 1 .5 8 8 .2 8 7 7 5 .0 7 9 .5 6 2 7 8 .6 8 9 .3 7 3 8 1 .7 7 4 .4 5 4 8 8 .8 8 3 .2 0 9 9 8 .1 6 6 .8 8 8 9 3 .9 2 3 .6 8 6 7 1 .0 9 4 .8 9 0 4 6 .9 2 5 .7 8 4 3 4 .2 2 2 .2 9 2 2 2 .1 4 7 .4 8 3 1 1 .1 4 4 .4 2 9 0 20.000.000 40.000.000 60.000.000 80.000.000 100.000.000 Plan 2027 Plan 2028 2018 2019 2020 Plan 2029 2021 2022 2023 20242016 2017 Plan 2026 Entwurf 2025 Eigenkapital uneingeschränkt leistungsfähig eingeschränkt leistungsfähig nicht leistungsfähig 1 2 3 4 5 20.03.2026 Seite 8 ▪ erste Einschätzung zu einer Ergebnisprognose = - 20 Mio. € Defizit Ergebniserwartung 2025 und haushaltsrechtliche Folgen Stadt Bornheim · Stadtkämmerer ▪ unter Vorbehalt der Jahresabschlussarbeiten ▪ vollständiger Einsatz der Ausgleichsrücklage zum Haushaltsausgleich erforderlich ▪ teilweiser Einsatz der Allgemeinen Rücklage zusätzlich notwendig 20.03.2026 Seite 9 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Agenda / Ziele der Veranstaltung ▪ Kommunale Finanzsituation in NRW ▪ Haushaltssituation der Stadt Bornheim ▪ Informationen zu den zeitlichen sowie inhaltlichen Anforderungen des Haushaltsplanungsprozesses 2027/2028 ▪ Klärung von Fragen und Möglichkeit zur Diskussion Planungsprozess: ▪ Verschlankter Prozesses analog 2025/2026 ▪ Gewährleisten zeitlicher und inhaltlicher Anforderungen ▪ 2 ganztägige HFA-Sitzungen, keine Fachausschüsse ▪ Beteiligung / Information aller Ausschussmitglieder ▪ Ziel: Verabschiedung Haushaltsplan im Rat 17.12.2026 (Ankerdatum) 20.03.2026 Seite 10 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Anforderungen an den Planungsprozess Anforderungen an den Planungsprozess Zeitplan: ▪ dezentrale Planungsphase bis 29.04.2026 (von Amtsleitungen gemeldete Haushaltssachbearbeitungen) ▪ wichtig: einschl. Erläuterungen (konsumtiv/investiv) ▪ im Anschluss Haushaltsgespräche bis 29.05.2026 ▪ Beratung im VV / Aufbereitung des Entwurfs ▪ Einbringung Entwurf vor Sommerferien / Rat 16.07.2026 20.03.2026 Seite 11 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Anforderungen an den Planungsprozess Gremienbeteiligung und Veränderungsnachweis: ▪ Entfall der jeweiligen Fachausschüsse dafür: ▪ Info-Veranstaltungen für Mandatsträger 01.07.2026 ▪ Veränderungsnachweis Verwaltung: 07.-16.09.2026 ➔ Fokus auf wesentliche Veränderungen // Wertgrenze > 100.000 EUR ▪ Anträge/Anfragen der Fraktionen bis 13.09.2026 ▪ Beantwortung in den Fachämtern bis 25.09.2026 ▪ 1. ganztägiger HFA am 08.10.2026 (Beratung Entwurf) 20.03.2026 Seite 12 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Anforderungen an den Planungsprozess –Neugestaltung- Gremienbeteiligung und Veränderungsnachweis: ▪ 2. ganztägiger HFA am 05.11.2026 (Beratung der Anträge/Anfragen, Veränderungsnachweis, Vorbereitung für Rat) ▪ Verabschiedung im Rat am 17.12.2026 ▪ Umsetzung setzt strikte Termintreue voraus ➢ Bitte hierzu die im nachfolgenden Zeitplan dargestellten Fristen für die Fachämter einplanen 20.03.2026 Seite 13 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen 20.03.2026 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Seite 14 Anforderungen an den Planungsprozess –Zeitplan– M 1 1. Info-Schreiben/ Eckdatenverfügung Ämter ab 26.01. 2. Informationsveranstaltung Verwaltung 24.03. M 2 Abschluss dezentrale Planung 30.04. M 3 Einbringung Rat 16.07. M 4 Anträge und Anfragen liegen vor 13.09. M 5 Verabschie- dung Rat 17.12. Vorbereitungsphase Erstes Quartal 2026 dezentrale Detail- planungsphase 25.03.-29.04. Haushalts- gespräche Änderungen 04.05.-29.05. Mitteilung Entwurf im VV / Einarbeitung in Vers. D2 23.06./07.07. Veränderungsnach- weis Verwaltung 07.09. – 16.09. Version D0 Version D1 Version D2 Ferienzeiten 2026 30.03.-11.04. 20.07.-01.09. 17.-31.10. 2026 Phasen Sitzungen AK Finanzen, HFA / Rat MeilensteineLegende: Version D5Version E1 SAP Version 05 2026 06 2026 02 2026 07 2026 08 2026 09 2026 10 2026 11 2026 12 2026 23.12-06.01. AK 21.04. AK 06.10. 1. ganzt. HFA 08.10. Rat 17.12. Version D3 Mitteilung final. Haushalt im VV 15.12. AK xx.11. ?? 2. ganzt. HFA 05.11. Hinweis: Terminverschiebungen führen zur Anpassung des weiteren Prozessablaufs Bearbeitung Anfragen/Anträge 14.09. – 25.09. Info Haushalt SK-Bürger 01.07. AK 30.06. bei Bedarf: Rat 15.10. AK 27.01. 04 2026 03 2026 01 2026 Anforderungen an den Planungsprozess –Haushaltskonsolidierung- Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung: ▪ gem. Verfügung des Kämmerers vom 23.02.2026 ▪ Planung auf Basis des Ist-Ergebnisses 2025 ▪ konkret für Sachkontengruppen 52 (Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen) und 54 (sonstige ordentliche Aufwendungen) – ohne Steigerungsraten ▪ Anwendung des globalen Minderaufwandes: Entscheidung bei Vorliegen der Entwurfsdaten 20.03.2026 Seite 15 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Anforderungen an den Planungsprozess -inhaltliche Anforderungen- ▪ Budgetverantwortung obliegt Amtsleitungen, Stabstellen ▪ Personelle Ressourcen des Fachamtes bei Haushaltsplanung berücksichtigen ▪ Bilden umsetzungsfähiger Budgets, insbesondere im investiven Bereich ▪ Investitionsmaßnahmen, die absehbar nicht bis zum 31.12.2026 umgesetzt bzw. abgerechnet sind, in den Haushalt 2027/2028 unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Kapazitäten neu einplanen. ▪ KEINE Ermächtigungsübertragungen von 2026 ➔ 2027 20.03.2026 Seite 16 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen 20.03.2026 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Seite 17 Haushaltsplanung - inhaltliche Anforderungen - Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen (VE) Rechtsgrundlagen: • § 85 GO NRW i.V.m. § 12 KomHVO NRW Grundlegende Inhalte: • Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen in künftigen Jahren dürfen grundsätzlich nur eingegangen werden, wenn der Haushaltsplan hierzu ermächtigt. • VE sind in den Teilfinanzplänen maßnahmenbezogen zu veranschlagen • Es ist anzugeben, wie sich die Belastungen/Auszahlungen voraussichtlich auf die künftigen Jahre verteilen. • Dies gilt für Baumaßnahmen und Investitionsmaßnahmen über 100.000 EUR. 20.03.2026 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Seite 18 Haushaltsplanung - inhaltliche Anforderungen - Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen planen • Zur Planung der VE werden Planungsmasken (Excel) zur Verfügung gestellt. • Erfassen Sie je Ansatzjahr (2027 bzw. 2028) und Investitionsprojekt zunächst den Gesamtwert der einzugehenden Verpflichtung. • Tragen Sie im Anschluss die Fälligkeiten in den Folgejahren (ab 2028 bzw. 2029) ein. Planung VE I-Projekt Ansatz 2027 Ansatz 2028 Plan 2029 Plan 2030 Plan 2031 Planwerte FinRe 0 17.350.000 5.650.000 3.400.000 7.600.000 VE 2027 mit Fälligkeiten 5.000nnn 1.800.000 1.500.000 300.000 0 0 VE 2027 mit Fälligkeiten 5.000nnx 500.000 0 500.000 0 0 VE 2028 mit Fälligkeiten 5.000nny 850.000 850.000 0 0 VE 2028 mit Fälligkeiten 5.000nnz 15.000.000 4.000.000 3.400.000 7.600.000 20.03.2026 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Seite 19 Haushaltsplanung - inhaltliche Anforderungen - Verpflichtungsermächtigungen Bericht zur Planung der Verpflichtungsermächtigungen 2027 ff. Sach- konto PSP Kurzbeschreibung des Auftrages Mittel- bindungsnr. Auftrags- volumen Zahlung 2027 Zahlung 2028 Zahlung 2029 Zahlung 2030 Zahlung 2030 Zahlung nach 2031 nn nn nn 5.nnnnnn Text 4/nnnnnn EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Allgemeine Hinweise: Ausfüllhinweise: Spalte 6-11: Angabe der voraussichtlichen Auszahlungen je Haushaltsjahr Sofern die vorgegebenen Zeilen nicht ausreichend sind, sind weitere Zeilen hinzuzufügen. Im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung 2026 ist es bereits erfoderlich, die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen zu überwachen. Sie werden daher gebeten, die von Ihnen im HHJahr 2026 eingegangenen Verpflichtungen (z.B. erteilten Aufträge), die zu Zahlungsverpflichtungen in den Folgejahren führen, dem Amt 2 - Amt für Finanzen zu melden. Spalte 1: Nummer des Sachkontos Spalte 2: Nummer des Investitionsprojektes Spalte 3: Kurzbezeichnung / Beschreibung des Prokjektes bzw. der Maßnahme Spalte 4: Angabe der Mittelbindungsnummer zum erteilten Auftrag Spalte 5: Angabe des Gesamtvolumens der eingegangenen Verpflichtung 20.03.2026 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Seite 20 Haushaltsplanung - inhaltliche Anforderungen - Investitionsmaßnahmen • Kritische Einzelfallprüfung bei Investitionsmaßnahmen • Prüfung / Neubewertung von Folgebelastungen (konsumtiv/investiv) • Aktuelle Planungskonkretisierungen mit dem Ziel o möglicher Kostensenkungen o Anpassung von Standards o Aktuelle Gremienbeschlüsse bezogen auf aktuelle Planungsdaten zum Haushalt 2027 ff. und ggf. Anpassung von Prioritätenlisten • Investitionsmaßnahmen, die absehbar nicht bis zum 31.12.2026 umgesetzt bzw. abgerechnet sind, in den Haushalt 2027/2028 unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Kapazitäten neu einplanen. Haushaltsplanung - inhaltliche Anforderungen - Darstellung Gesamt- / Folgekosten Die Veranschlagung von Investitionen erfordert bei Baumaßnahmen auch die Darstellung der Gesamt- und Folgekosten (§ 13 Abs. 2 KomHVO). Hierzu zählen im Wesentlichen die jährlichen ➢Betriebskosten ➢Instandhaltungsaufwendungen ➢Abschreibungen ➢Finanzierungsaufwendungen ➢Gesamtkosten (alle betroffenen Haushaltsjahre) ➔ konkrete Werte in EUR (nicht in %) sind bei den Erläuterungen/ je Projekt zusammen mit den Planwerten darzustellen. 20.03.2026 Seite 21 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Anforderungen an den Planungsprozess -technische Umsetzung- technische Anforderungen (SAP / Druck / IKVS) : ▪ für Fachämter keine Veränderung ▪ weiterhin dezentrale Erfassung in SAP ▪ SAP Zugang für gemeldete Personen (i.d.R. Haushaltssachbearbeitung und Vertretung) ▪ Darstellung des Entwurfs (D2) und verabschiedeter Haushaltsplan (D5) in einer neuen Druck-Version /derzeit mit Regio-IT in der Entwicklung) ▪ einmalige Umsetzung / Transfer des Zahlenwerkes (ohne Erläuterungen und Anlage) nach IKVS erfolgt durch Amt 2 20.03.2026 Seite 22 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen 20.03.2026 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Seite 23 weitere Informationen / Dokumente Alle Informationen und Dokumente betr. Finanzen / Haushalt 2027 finden Sie im Intranet unter Finanzen ➢ Anforderungsschreiben des Kämmerers 23.02.2026 ➢ Zeit- und Meilensteinplan ➢ Verpflichtungsermächtigungen ➢ Anleitung zur dezentralen Haushaltsplanung in SAP ➢ heutige Präsentation sowie für die unterjährige Bewirtschaftung des Haushalts 2026 ➢ Termine zur Budgetberichterstattung ➢ 30.06.2026 (Abgabe bis 09.07.2026) ➢ 30.09.2026 (Abgabe bis 08.10.2026) https://www.bornheim.de/intranet/finanzen 20.03.2026 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Seite 24 Haushalt 2026 / 2027 -Verschiedenes / Fragen- Ihre Fragen und Anregungen Folie 1 Folie 2 Folie 3: Kommunale Finanzsituation in NRW Folie 4: Kommunale Finanzsituation in NRW Folie 5 Folie 6 Folie 7 Folie 8 Folie 9 Folie 10 Folie 11: Anforderungen an den Planungsprozess Folie 12: Anforderungen an den Planungsprozess Folie 13: Anforderungen an den Planungsprozess –Neugestaltung- Folie 14 Folie 15: Anforderungen an den Planungsprozess –Haushaltskonsolidierung- Folie 16: Anforderungen an den Planungsprozess -inhaltliche Anforderungen- Folie 17 Folie 18 Folie 19 Folie 20 Folie 21: Haushaltsplanung - inhaltliche Anforderungen - Darstellung Gesamt- / Folgekosten Folie 22: Anforderungen an den Planungsprozess -technische Umsetzung- Folie 23 Folie 24

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Amt 2 11.09.2026 Lützenkirchen/-280 An die Amtsleitungen und Stabsstellen nachrichtlich: Verwaltungsvorstand Haushaltsentwurf 2027/2028 – Sachstand zur Einbringung, weiterer Zeitplan und Budgetberichterstattung zum 30.09.2026 Einbringung des Haushaltsentwurfes: Der Haushaltsentwurf 2027/2028 wurde in der Sitzung des Rates am 10.09.2026 eingebracht. Die entsprechenden Dokumente hierzu finden Sie nach Anmeldung im Intranet/Finanzen/Doppelhaushalt 2027/2028. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2029- 2031 ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben ein Haushaltsausgleich nicht darstellbar. Insofern strebt die Verwaltung ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept gem. § 76 GO NW an. Ziel ist, einen Haushaltsausgleich spätestens im 10. Jahr (also in 2037) darzustellen. Hierzu erforderliche Konsolidierungsmaßnahmen sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Aufwandsseite sind Gegenstand der weiteren Haushaltsberatungen. Für die Unterstützung im bisherigen Haushaltsplanungsprozess möchte ich Ihnen und Ihren Mitarbeitenden herzlich danken. Mit der Einbringung schließen sich nunmehr der verwaltungsseitige Veränderungsnachweis und das Beratungsverfahren in den Gremien (incl. Anträge und Anfragen) an. Der Zeitplan zum Planungsprozess wurde hierzu aktualisiert (siehe auch Anlage 1). Verwaltungsseitiger Veränderungsnachweis: Der Prozess des Veränderungsnachweises ist auf den 05.-15.10.2026 festgelegt. Die Änderungsbedarfe sind auf wesentliche Änderungen zu begrenzen. Als wesentlich werden Bedarfe und Verbesserungen angesehen, die seitens der Größenordnung (Wertgrenzen: konsumtiv > 25.000 EUR, investiv > 100.000 EUR) und/oder aufgrund besonderer städtischer Bedeutung Berücksichtigung finden. Wie bereits im Anforderungsschreiben zur Haushaltsplanung vom 23.02.2026 dargestellt, sind auch im Veränderungsnachweis nur Maßnahmen zu berücksichtigen, deren Umsetzung zwingend erforderlich ist und sich an den tatsächlichen Umsetzungskapazitäten orientiert. Die Planung neuer Investitionsprojekte wird nur mit Vorliegen eines entsprechenden Gremienbeschlusses berücksichtigt. Bitte diese in der Begründung konkret zu benennen. Über die abschließende Aufnahme der gemeldeten Veränderungsnachweise entscheidet der Kämmerer im Einzelfall. https://www.bornheim.de/intranet/finanzen/doppelhaushalt-2027/2028?ADMCMD_simUser=2 https://www.bornheim.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3ODkxMTkzOTIsImV4cCI6MTc4OTIwOTM5MiwidXNlciI6OTIyMzM3MjAzNjg1NDc3NTgwNywiZ3JvdXBzIjpbMCwtMiwyXSwiZmlsZSI6ImZpbGVhZG1pbi9JbnRyYW5ldC9GaW5hbnplbi8yMDI2MDgxOF9IYXVzaGFsdHNwbGFudW5nc3Byb3plc3NfMjctMjgucGRmIiwicGFnZSI6NTExMn0.IhxpGq4UqTfq8loZgBAld0z3JPzC17Sv3NPavKlNIPQ/20260818_Haushaltsplanungsprozess_27-28.pdf -2- Die Änderungsbedarfe der Fachämter und Stabstellen sind bis spätestens 15.10.2026 der Abteilung 2.1-Kämmerei entsprechend dem als Anlage 2 beigefügten Formular zuzuleiten. Das Dokument finden Sie auch im Intranet/Finanzen/Doppelhaushalt 2027/2028/Veränderungsnachweis. Später eingehende Veränderungs-Mitteilungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Durch die Kämmerei erfolgt die haushaltsmäßige Aufbereitung einer Gesamtliste über die verwaltungsseitigen Änderungen sowie die entsprechende Weiterleitung zu den Sitzungen der Gremien unter Beteiligung des Verwaltungsvorstandes. Die Änderungsbedarfe der Fachämter und Stabstellen bitte ich gebündelt und unterzeichnet über den jeweiligen Budgetverantwortlichen an die Kämmerei weiterzuleiten. Die vorbereiteten Excel-Dateien bitte ich in der formatierten Fassung nicht zu verändern und an die zentrale Mail-Adresse haushalt@stadt-bornheim.de zu richten. Änderungsbedarfe unterhalb der Wertgengrenze sind in der Haushaltsbewirtschaftung zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass einzuplanende Mehrbedarfe möglichst durch Minderaufwendungen oder Mehreinnahmen zu kompensieren sind. Anträge und Anfragen der Gremien: Die Fraktionen wurden im Rahmen ihrer Haushaltsberatungen gebeten, Anträge und Anfragen gebündelt bis zum 16.10.2026 einzureichen. Diese werden in Amt 2 entsprechend der Zuständigkeiten der Fachämter/Gremien aufbereitet und den zuständigen Fachämtern und Stabstellen mit der Bitte um kurzfristige Stellungnahme bzw. Antwort zugeleitet. Mit der Zuleitung werden konkrete Termine benannt. Ich bitte auch hierfür entsprechende Zeitfenster einzuplanen und benannte Fristen einzuhalten, um den weiteren Prozessablauf zu gewährleisten. Der weitere Beratungsprozess erfolgt in zwei jeweils ganztägigen Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses am 02.12.2026 sowie am 21.01.2027. Die finale Beratung und Beschlussfassung des Haushalts ist für die Sitzung des Rates am 04.03.2027 vorgesehen. Im Anschluss erfolgt die Beteiligung der Kommunalaufsicht. Zur Bewirtschaftung des Haushalts ab 01.01.2027 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung erhalten Sie zum Jahresende 2026 eine gesonderte Information. Hinweis zur Budgetberichterstattung ab 30.09.2026: Infolge der v.g. Haushaltssituation wurden die bisherigen Budgetberichte um die Darstellung und Erläuterungen der Erträge/Einzahlungen ergänzt. Bitte verwenden Sie ab dem Berichtstermin Stichtag 30.09.2026 (Eingang bei Abt. 2.1 bis 08.10.2026) das als Anlage 3 beigefügte Formular. Dieses finden Sie als Word-Dokument nach Anmeldung im Intranet/Finanzen/Doppelhaushalt 2025-2026/Budgetberichte/Formular Budgetbericht 2026. Für weitere Fragen stehen Ihnen in Amt 2 Frau Vaupel (-272), Frau Steinke (Tel. -282), Mail haushalt@stadt-bornheim.de sowie ich (Tel. -280) gerne zur Verfügung. gez. Ralf Cugaly (Stadtkämmerer) https://www.bornheim.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3ODkxMTk1MDQsImV4cCI6MTc4OTIwOTUwNCwidXNlciI6OTIyMzM3MjAzNjg1NDc3NTgwNywiZ3JvdXBzIjpbMCwtMiwyXSwiZmlsZSI6ImZpbGVhZG1pbi9JbnRyYW5ldC9GaW5hbnplbi9Wb3JkcnVja19WZXJhZW5kZXJ1bmdzbmFjaHdlaXNfMjctMjgueGxzeCIsInBhZ2UiOjUxMTJ9.8xVtZAuqi2VeNqYh_To2ymzcsmikBh_K-xJHLTVR1Qw/Vordruck_Veraenderungsnachweis_27-28.xlsx https://www.bornheim.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3ODkxMTk1MDQsImV4cCI6MTc4OTIwOTUwNCwidXNlciI6OTIyMzM3MjAzNjg1NDc3NTgwNywiZ3JvdXBzIjpbMCwtMiwyXSwiZmlsZSI6ImZpbGVhZG1pbi9JbnRyYW5ldC9GaW5hbnplbi9Wb3JkcnVja19WZXJhZW5kZXJ1bmdzbmFjaHdlaXNfMjctMjgueGxzeCIsInBhZ2UiOjUxMTJ9.8xVtZAuqi2VeNqYh_To2ymzcsmikBh_K-xJHLTVR1Qw/Vordruck_Veraenderungsnachweis_27-28.xlsx mailto:haushalt@stadt-bornheim.de https://www.bornheim.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3ODkxMTk1OTMsImV4cCI6MTc4OTIwOTU5MywidXNlciI6NiwiZ3JvdXBzIjpbMCwtMiwyXSwiZmlsZSI6ImZpbGVhZG1pbi9JbnRyYW5ldC9GaW5hbnplbi9Gb3JtdWxhcl9CdWRnZXRiZXJpY2h0XzIwMjYuZG9jeCIsInBhZ2UiOjQzMTd9.f9rYWUocO8m6zzkBVqING8tCnoc0-hwB1okXxIxAVUk/Formular_Budgetbericht_2026.docx https://www.bornheim.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3ODkxMTk1OTMsImV4cCI6MTc4OTIwOTU5MywidXNlciI6NiwiZ3JvdXBzIjpbMCwtMiwyXSwiZmlsZSI6ImZpbGVhZG1pbi9JbnRyYW5ldC9GaW5hbnplbi9Gb3JtdWxhcl9CdWRnZXRiZXJpY2h0XzIwMjYuZG9jeCIsInBhZ2UiOjQzMTd9.f9rYWUocO8m6zzkBVqING8tCnoc0-hwB1okXxIxAVUk/Formular_Budgetbericht_2026.docx mailto:haushalt@stadt-bornheim.de Anlage 1 – Zeitplan: Anlage 2 – Veränderungsnachweis An 2.1 - Kämmerei 1. Mitteilung zur Veränderung der Entwurfsplanung 2. Amt/ Abteilung: Prod.Gruppe/ Planwert Differenz Planwert Planwert Differenz Planwert Planwert Differenz Planwert Planwert Differenz Planwert Planwert Differenz Planwert 3. Sachkonto (D2) 2027 2027 (NEU) 2027 (D2) 2028 2028 (NEU) 2028 (D2) 2029 2029 (NEU) 2029 (D2) 2030 2030 (NEU) 2030 (D2) 2031 2031 (NEU) 2031 0 0 0 0 0 4. Begründung / Beschreibung des/der Sachverhalte/s (je Prod.Gruppe/Sachkonto): Hinweis: Veränderungen der Ansätze führen auch zu Anpassungen bei den Erläuterungen (HHE/HHF). Diese sind nach Beschlussfassung des Rates durch die Fachämter entsprechend anzupassen. Datum Unterschrift Amtsleitung 5. Bearbeitungsvermerk Abt. 2.1 Datum Unterschrift Abt.Leitung Unterschrift Amtsleitung/ Kämmerer Summe Differenz Haushaltsplanung 2027/2028 KSt/ PSP/ Projekt - Bezeichnung X:\Haushalt_2025_2026\2 Haushaltsabwicklung 2026\Budgetberichte und Quartalsmitteilungen\Formular Budgetbericht 2026.docx Anlage 3 – Budgetbericht: Datum: Klicken Sie hier, um ein Datum einzugeben. An: Abteilung 2.1 - Kämmerei Betrifft: Quartalsmäßige Budgetübersicht für das ☐ 1. Bericht zum 30.06.2026 (Eingang bei Abt. 2.1 bis 09.07.2026) ☐ 2. Bericht zum 30.09.2026 (Eingang bei Abt. 2.1 bis 08.10.2026) Amt, Abteilung: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Name Budgetverantwortliche/r Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Tel. Durchwahl: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Produktgruppe, Bezeichnung Klicken Sie hier, um Text einzugeben. ☐ konsumtiv ☐ investiv Aufwendungen und Auszahlungen: Insgesamt verfügbares Budget 2026: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.,-€ Davon wurden bereits verfügt: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.,-€ Aktuell noch verfügbar: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.,-€ Im Hinblick auf noch einzugehende Verpflichtungen / eingehende Rechnungen usw. in 2026 gehe ich zur Zeit davon aus, dass ☐ das Budget bis zum Jahresende auskömmlich sein und keine Überschreitung des Budgetrahmens erfolgen wird ☐ das Budget bereits stark in Anspruch genommen wurde und in naher Zukunft mit weiteren Belastungen zu rechnen ist (bitte kurze Erläuterung):Klicken Sie hier, um Text einzugeben. ☐ das Budget bis zum Jahresende nicht auskömmlich sein und eine Überschreitung des Budgetrahmens aus folgenden Gründen erfolgen wird: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Die Deckung der entstehenden Mehraufwendungen/-auszahlungen kann durch folgende Minderaufwendungen/-auszahlungen erfolgen: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Sonstige Anmerkungen: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Konsolidierungsvorschläge: PSP / Projekt Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Beschreibung: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Konsolidierung- umfang ca.: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.,-€ X:\Haushalt_2025_2026\2 Haushaltsabwicklung 2026\Budgetberichte und Quartalsmitteilungen\Formular Budgetbericht 2026.docx Erträge und Einzahlungen: Insgesamt geplante Erträge/Einzahlungen 2026: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.,-€ Davon wurden bereits vereinnahmt: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.,-€ Noch zu erwarten: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.,-€ Im Hinblick auf noch einzugehende Erträge und Einzahlungen in 2026 gehe ich zur Zeit davon aus, dass ☐ der Planansatz bis zum Jahresende erreicht wird und/oder mit Mehrerträgen/-einzahlungen zu rechnen ist Falls Mehrerträge/-einzahlungen erwartet werden: i.H.v. Klicken Sie hier, um Text einzugeben.€ ☐ folgende Erträge/Einzahlungen noch ungewiss sind (bitte kurze Erläuterung und Höhe): Klicken Sie hier, um Text einzugeben. ☐ der Planansatz aus folgenden Gründen nicht erreicht wird: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Mit folgenden Mindererträgen/-einzahlungen ist zu rechnen: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.€ Dem gegenüber stehen folgende Minderaufwendungen/-auszahlungen: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Sonstige Anmerkungen: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. _________________________ _________________________ (Sachbearbeiter/-in) (Budgetverantwortliche/r / Amtsleitung)

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Seite 1 von 5 Haushaltsplan 2027 / 2028 Haushaltssatzung Stadt Bornheim gemäß § 80 GO NRW -Entwurf- Haushaltssatzung 2027 / 2028 Seite 2 von 5 Haushaltsplan 2027 / 2028 Haushaltssatzung Stadt Bornheim gemäß § 80 GO NRW -Entwurf- Haushaltssatzung der Stadt Bornheim für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618), hat der Rat der Stadt Bornheim mit Beschluss vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2027 und 2028, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit 2027 2028 dem Gesamtbetrag der Erträge auf 161.825.456 € 172.423.576 € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 188.020.943 € 194.966.410 € abzüglich globaler Minderaufwand von 2.462.210 € 2.543.410 € somit auf 185.558.733 € 192.423.000 € im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 153.095.608 € 162.409.584 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 171.194.007 € 177.416.484 € nachrichtlich: Globaler Minderaufwand von 2.462.210 € 2.543.410 € im Ergebnisplan dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 20.082.860 € 22.036.500 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 46.373.755 € 48.362.360 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 106.490.895 € 98.725.860 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 67.054.295 € 57.295.233 € festgesetzt. Seite 3 von 5 Haushaltsplan 2027 / 2028 Haushaltssatzung Stadt Bornheim gemäß § 80 GO NRW -Entwurf- Der vorgenannte globale Minderaufwand im Ergebnisplan gemäß § 75 Absatz 2 Satz 4 GO NRW wird in allen Teilplänen (1.01.01 bis 1.17.01) bei den ‚Ordentlichen Aufwendungen‘ berücksichtigt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 2027 2028 26.290.895 € 26.325.860 € festgesetzt. Davon werden 19.104.000 € 15.422.000 € an verbundene Unternehmen weitergeleitet. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 2027 2028 18.833.000 € 27.695.000 € festgesetzt. § 4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 2027 2028 23.733.277 € 19.999.424 € festgesetzt. § 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2027 2028 182.000.000 € 173.000.000 € festgesetzt. § 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden ab dem Haushaltsjahr 2027 mit der 13. Satzung vom … zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Seite 4 von 5 Haushaltsplan 2027 / 2028 Haushaltssatzung Stadt Bornheim gemäß § 80 GO NRW -Entwurf- Hebesätze für Gemeindesteuern der Stadt Bornheim (Hebesatzsatzung) vom 21.03.1997 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 2027 2028 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 853 v. H. 896 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 950 v. H. 950 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 520 v. H. 520 v. H. Die Angabe der Steuersätze in der Haushaltssatzung hat nur deklaratorische Bedeutung. § 7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2037 wiederhergestellt. Die im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen. § 8 Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 4 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen wird auf 100.000 € festgelegt; wobei Baumaßnahmen unabhängig von ihrem Kostenvolumen einzeln auszuweisen sind. Die Wertgrenze nach § 13 Abs. 1 KomHVO als Voraussetzung zur Veranschlagung von Investitionsmaßnahmen im Haushaltsplan wird für Baumaßnahmen auf 100.000 € und für Anschaffungen auf 5.000 € festgelegt. Im Rahmen der Berichtspflicht nach § 25 KomHVO wird der Rat über wesentliche Veränderungen unterrichtet. Die Wertgrenze wird auf 25.000 € festgelegt. § 9 Zum Zwecke einer flexiblen Stellenbewirtschaftung können im Stellenplan ausgewiesene Beamtenstellen vorübergehend mit vergleichbaren tariflich Beschäftigten und Stellen von tariflich Beschäftigten vorübergehend mit vergleichbaren Beamten/Beamtinnen besetzt werden. § 10 Die zur Ausführung des Haushaltsplans getroffenen Bewirtschaftungsregelungen sind Bestandteil dieser Haushaltssatzung. Anlage zur Haushaltssatzung 2027-2028: Bewirtschaftungsregeln Seite 1 von 4 Haushaltsplan 2027 / 2028 Anlage zur Haushaltssatzung -Entwurf- Stadt Bornheim Bewirtschaftungsregeln ab 2027 Die zur Ausführung des Haushaltsplans getroffenen Bewirtschaftungsregelungen sind Bestandteil der Haushaltssatzung 2027 / 2028. Für die Bewirtschaftung des Haushaltes gelten folgende Bestimmungen: 1. Grundsatz der Gesamtdeckung Gemäß § 20 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) gelten für die Ausführung des Haushaltes die Grundsätze der Gesamtdeckung: soweit nichts Anderes bestimmt ist, dienen • die Erträge insgesamt zur Deckung der Aufwendungen des Ergebnisplanes; • die Einzahlungen insgesamt zur Deckung der Auszahlungen des Finanzplanes. § 86 Abs. 1 Gemeindeordnung bleibt hiervon unberührt. 2. Budgetierung Gemäß § 21 KomHVO können zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung Erträge und Aufwendungen sowie investive Ein- und Auszahlungen zu Budgets verbunden werden. 2.1. Budgetverantwortung Die Bewirtschaftung der Budgets liegt in der Zuständigkeit der Verantwortlichen für die Produkte, Produktgruppen und Produktbereiche. Die Budgetverantwortlichen informieren sich über die Entwicklung der Budgets über das SAP-System selbstständig. Innerhalb der Budgets sind alle möglichen Erträge zu realisieren und alle Einsparpotentiale auszuschöpfen. Die Bewirtschaftung der Budgets darf nicht zu einer Verschlechterung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit führen. Mögliche Erträge durch Fördermittel sind zur Reduzierung der Haushaltsbelastung in Anspruch zu nehmen. Diese Erträge führen nicht zu einer Erhöhung des Budgets. Die Umsetzung von Förderprojekten setzt die vollständige Abbildung im Haushaltsplan voraus. Im Rahmen von unterjährig eintretenden Förderprojekten sind vor Maßnahmenbeginn entsprechende Gremienbeschlüsse erforderlich. Zu Zwecken der sparsamen Haushaltsbewirtschaftung können Zielvereinbarungen zwischen der Kämmerei und den Budgetverantwortlichen getroffen werden. Vereinbarte Konsolidierungsmaßnahmen sind umzusetzen (Haushaltskonsolidierung). Zur Erreichung des Zieles des Haushaltsausgleiches entscheidet der Stadtkämmerer über die Freigabe oder Sperrung von Ansätzen zur zielgerichteten Bewirtschaftung. 2.2. Budgetbereiche im Ergebnisplan Die budgetrelevanten Sachkonten der Teilergebnispläne der Produktgruppen werden grundsätzlich zu Budgets im Sinne des § 21 KomHVO verbunden. Anlage zur Haushaltssatzung 2027-2028: Bewirtschaftungsregeln Seite 2 von 4 Haushaltsplan 2027 / 2028 Anlage zur Haushaltssatzung -Entwurf- Stadt Bornheim Bewirtschaftungsregeln ab 2027 Innerhalb der Budgets sind die Aufwandskonten gegenseitig deckungsfähig. 2.2.1. Sonderbudgets Für folgende Positionen werden abweichend von den Regelungen unter Ziffer 2.1 Sonderbudgets gebildet: • Verfügungsmittel des Bürgermeisters (§ 14 KomHVO); • Personal- und Versorgungsaufwendungen (Zeilen 11 und 12 Ergebnisplan) bilden unabhängig von der Zuordnung zu den Produktgruppen ein gemeinsames Budget; ebenso die Aufwendungen für Abschreibungen (Zeile 14 des Ergebnisplanes); • Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen der Produktgruppen 1.11.01 bis 1.11.03 (Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung) bilden ein gemeinsames Budget; • Jeder Festwert wird sowohl hinsichtlich der Aufwendungen als auch der Auszahlungen gesondert budgetiert (z.B. Medienbestand Bücherei, Festwerte Sportplätze etc.); ausnahmsweise wird der Festwert Straßenbeleuchtung innerhalb der jeweiligen investiven Straßenbau-Projekte dargestellt und entsprechend budgetiert. Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen stellen keine haushaltsrechtlichen Ermächtigungen dar. 2.2.2. Zweckgebundene Erträge Zweckgebundene Erträge dürfen nur für die zweckentsprechenden Aufwendungen verwendet werden (§ 22 Abs. 3 KomHVO). Zweckgebundene Mehrerträge berechtigen zu Mehraufwendungen in gleicher Höhe; Mindererträge führen zu einer Minderung der Aufwandsermächtigung. Mehrerträge, die gegenüber den Ansätzen bei den Steuern, den allgemeinen Landeszuweisungen und den nicht zweckgebundenen Erträgen entstehen, sind grundsätzlich zur Reduzierung des Fehlbedarfes einzusetzen. 2.3. Budgetbildung bei Investitionen 2.3.1. Einzel- und Sammelmaßnahmen Investitionen oberhalb der vom Rat nach § 4 Abs. 4 KomHVO festgesetzten Wertgrenze (alle Baumaßnahmen unabhängig von der Höhe der investiven Auszahlungen; investive Auszahlungen über 100.000 EUR) werden im Haushaltsplan als Einzelmaßnahmen dargestellt. Investitionen unterhalb der vom Rat festgesetzten Wertgrenze (investive Auszahlungen unter 100.000 EUR, die keine Bauleistungen sind) werden als Sammelmaßnahmen dargestellt. Anlage zur Haushaltssatzung 2027-2028: Bewirtschaftungsregeln Seite 3 von 4 Haushaltsplan 2027 / 2028 Anlage zur Haushaltssatzung -Entwurf- Stadt Bornheim Bewirtschaftungsregeln ab 2027 2.3.2. Investive Budgets in den Produktgruppen Einzel- und Sammelinvestitionsmaßnahmen innerhalb einer Produktgruppe werden zu einem gemeinsamen Budget zusammengefasst. Innerhalb der Budgets sind die investiven Auszahlungskonten gegenseitig deckungsfähig. 2.3.3. Investive Mehreinzahlungen Zweckgebundene investive Einzahlungen dürfen nur für die zweckentsprechenden Auszahlungen verwendet werden (§ 22 Abs. 3 KomHVO). Bei zweckgebundenen Einzahlungen berechtigen Mehreinzahlungen zu Mehrauszahlungen in gleicher Höhe; Mindereinzahlungen führen zur Minderung der Auszahlungsermächtigung. 2.4. Verpflichtungsermächtigungen Nach § 12 Abs. 1 KomHVO sind Verpflichtungsermächtigungen in den Teilfinanzplänen maßnahmenbezogen zu veranschlagen. Bei Investitionen nach § 4 Abs. 4 Satz 3 KomHVO ist anzugeben, wie sich die Belastung in den Folgejahren darstellt. Gemäß § 12 Abs. 2 KomHVO kann erklärt werden, dass einzelne Verpflichtungsermächtigungen auch für andere Investitionsmaßnahmen in Anspruch genommen werden können. Dabei darf der festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten werden. 2.5. Ermächtigungsübertragungen Ermächtigungsübertragungen werden nur im Ausnahmefall und nur für bereits begonnene investive Maßnahmen im Einzelfall bewilligt. Vorrangig ist das Instrument der Neuveranschlagung im Haushaltsplan zu wählen. Ermächtigungsübertragungen dürfen grundsätzlich nicht zur Deckung anderer Maßnahmen verwendet werden. Der Rat kann im Einzelfall über eine anderweitige Verwendung entscheiden. Konsumtive Ermächtigungsübertragungen werden grundsätzlich nicht gewährt. Über Ausnahmen von Ermächtigungsübertragungen entscheidet der Kämmerer. Ermächtigungsübertragungen führen zur Erhöhung der jeweiligen Budgets im entsprechenden Haushaltsjahr. 2.6. Budgetüberschreitungen und Deckungsmöglichkeiten Organisatorische Einheiten mit Budgetverantwortung für mehrere Produktgruppen haben Mehraufwendungen durch Einsparmaßnahmen innerhalb ihres Verantwortungsbereiches aufzufangen. Bei Budgetüberschreitungen sind von den Budgetverantwortlichen Anträge auf Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen mit Vorschlägen zu Deckungsmöglichkeiten zu stellen. Über die Genehmigung der Mehraufwendungen /-auszahlungen entscheidet der Kämmerer bzw. der Rat entsprechend der Zuständigkeitsordnung des Rates. Anlage zur Haushaltssatzung 2027-2028: Bewirtschaftungsregeln Seite 4 von 4 Haushaltsplan 2027 / 2028 Anlage zur Haushaltssatzung -Entwurf- Stadt Bornheim Bewirtschaftungsregeln ab 2027 Einsparungen bei zahlungsunwirksamen Aufwendungen dürfen nicht zur Deckung zahlungswirksamer Mehraufwendungen herangezogen werden. Soweit Budgetmittel bei den Aufwendungen durch managementbedingte Maßnahmen eingespart werden, werden diese zur Verringerung des Fehlbetrages eingesetzt.

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Inhalt

Rathaus & Service Finanzen & Haushalt Eröffnungsbilanz Haushalt Entwurf Haushalt 2027/2028 Haushalt 2025/2026 Haushaltsrede Bürgermeister Christoph Becker Haushaltsrede Kämmerer Ralf Cugaly Haushalt 2023/2024 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2021/2022 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2019/2020 Nachtragshaushalt 2019/2020 Haushalt 2019/2020 Haushaltskonsolidierung ab 2025 Archivierte Haushaltspläne Haushalt 2017/2018 Haushalt 2015/2016 Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2020 Haushaltssicherungskonzept Jahresabschluss 2019 Archivierte Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2018 Jahresabschluss 2017 Jahresabschluss 2016 Jahresabschluss 2015 Jahresabschluss 2014 Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 Jahresabschluss 2010 Jahresabschluss 2009 Jahresabschluss 2008 Jahresabschluss 2007 Beteiligungen / Gesamtabschlüsse Beteiligungsbericht 2024 Beteiligungsbericht 2023 Beteiligungsbericht 2022 Beteiligungsbericht 2021 Beteiligungsbericht 2020 Beteiligungsbericht 2019 Gesamtabschluss 2018 Gesamtabschluss 2017 Gesamtabschluss 2016 Gesamtabschluss 2015 Gesamtabschluss 2014 Gesamtabschluss 2013 Gesamtabschluss 2012 Gesamtabschluss 2011 Gesamtabschluss 2010 Beteiligungsbericht 2009 Beteiligungsbericht 2008 Beteiligungsbericht 2007 Fördermittel Finanzen & Haushalt Hier und auf den folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen zu der städtischen Haushaltslage der letzte Jahre. Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die städtische Haushaltswirtschaft. Er enthält alle voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen und informiert über die geplante Investitionstätigkeit. Für die Verwaltung ist der Haushaltsplan in seiner Eigenschaft als Rechtsnorm verbindlich. Im Haushaltsplan lässt sich der politische Kurs der Stadt Bornheim ablesen. Haushaltskonsolidierung ab 2025 Hier finden Sie Informationen zur notwendigen Haushaltskonsolidierung Haushaltsreden zum Doppelhaushalt 2027/28 Haushaltsrede Bürgermeister Christian Mandt Haushaltsrede Kämmerer Ralf Cugaly Doppelhaushalt 2027/2028 samt Teilplänen Archivierte Haushaltspläne Hier geht es zu den Haushaltsplänen seit 2015 Die Jahresabschlüsse seit 2007 und Beteiligungen der Stadt Bornheim Jahresabschlüsse Beteiligungen / Gesamtabschlüsse Häufig gestellte Fragen Was ist ein Haushaltsplan? Was ist ein Haushaltsplan? Der Haushaltsplan enthält alle für die Erfüllung der kommunalen Aufgaben voraus-sichtlich anfallenden Erträge und Einzahlungen, entstehende Aufwendungen und zu leistende Auszahlungen und notwendige Verpflichtungsermächtigungen. Der Haus-haltsplan steht im Zentrum der kommunalen Planungen und Rechenschaften. Er bil-det die Grundlage der kommunalen Haushaltswirtschaft sowie gleichzeitig die Grund-lage der örtlichen politischen Planungen, Entscheidungen und Kontrollen. Rechtliche Regelungen sind insbesondere in der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und in der Gemeindeordnung (GO) NRW enthalten. Welche Informationen erhalte ich aus dem jeweiligen Jahresabschluss? Welche Informationen erhalte ich aus dem jeweiligen Jahresabschluss? Im Jahresabschluss wird nach Ablauf des Haushaltsjahres Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft der Stadt Bornheim abgegeben. Der Jahresabschluss enthält alle im vergangenen Jahr erhaltene Erträge und Einzah-lungen sowie die geleisteten Aufwendungen und Ausgaben. Der Jahresabschluss gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bornheim und wird von Fachbereich Rechnungsprüfung abschließend geprüft. Der Rat entscheidet anschließend über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters. Was ist ein Beteiligungsbericht? Was ist ein Beteiligungsbericht? Mit dem Beteiligungsbericht erfüllt die Stadt Bornheim die rechtlichen Vorgaben zur Erläuterung ihrer wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Betätigung. Der Beteiligungsbericht bündelt umfassende Informationen zu den einem Jahr bestehenden Beteiligungen der Stadt in einer einheitlichen und verständlichen Form, basierend auf den wirtschaftlichen Daten der Jahresabschlüsse. Er dient somit dem Zweck einer transparenten Darstellung von Strukturen und Lage der beteiligten Unternehmen.

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18.08.2026 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Seite 1 Haushalt 2027/2028 –Zeitreihe und ausgewählte Meilensteine - M 1 1. Info-Schreiben/ Eckdatenverfügung Ämter ab 26.01. 2. Informationsveranstaltung Verwaltung 24.03. M 2 Abschluss dezentrale Planung 30.04. M 3 Einbringung Rat 10.09. M 4 Anträge und Anfragen liegen vor 16.10. M 5 Verabschie- dung Rat 04.03. Vorbereitungsphase Erstes Quartal 2026 dezentrale Detail- planungsphase 25.03.-29.04. Haushalts- gespräche Änderungen 04.05.-29.05. Mitteilung Entwurf im VV / Einarbeitung in Vers. D2 23.06./07.07. Veränderungsnach- weis Verwaltung 05.10. – 15.10. Version D0 Version D1 Version D2 Ferienzeiten 2026 30.03.-11.04. 20.07.-01.09. 17.-31.10. 2026 Phasen Sitzungen AK Finanzen, HFA / Rat MeilensteineLegende: Version D5Version E1 SAP Version 05 2026 06 2026 08-09 2026 04 2027 23.12.-06.01. AK 21.04. 1. ganzt. HFA 02.12. Rat 04.03. Version D3 Mitteilung final. Haushalt im VV 02.03. 2. ganzt. HFA 21.01. Hinweis: Terminverschiebungen führen zur Anpassung des weiteren Prozessablaufs Bearbeitung Anfragen/Anträge 02.11. – 13.11. Info Haushalt SK-Bürger 01.10. AK 25.06.AK 27.01. 04 2026 01 2026 2027 AK 06.10. 07 2026 10 2026 11 2026 12 2026 01 2027 02 2027 03 2027 22.03-03.04. AK 14.01. Folie 1 18.08.2026 Stadt Bornheim · Amt 2 Finanzen Seite 1 Haushalt 2027/2028 –Zeitreihe und ausgewählte Meilensteine - M 1 1. Info-Schreiben/ Eckdatenverfügung Ämter ab 26.01. 2. Informationsveranstaltung Verwaltung 24.03. M 2 Abschluss dezentrale Planung 30.04. M 3 Einbringung Rat 10.09. M 4 Anträge und Anfragen liegen vor 16.10. M 5 Verabschie- dung Rat 04.03. Vorbereitungsphase Erstes Quartal 2026 dezentrale Detail- planungsphase 25.03.-29.04. Haushalts- gespräche Änderungen 04.05.-29.05. Mitteilung Entwurf im VV / Einarbeitung in Vers. D2 23.06./07.07. Veränderungsnach- weis Verwaltung 05.10. – 15.10. Version D0 Version D1 Version D2 Ferienzeiten 2026 30.03.-11.04. 20.07.-01.09. 17.-31.10. 2026 Phasen Sitzungen AK Finanzen, HFA / Rat MeilensteineLegende: Version D5Version E1 SAP Version 05 2026 06 2026 08-09 2026 04 2027 23.12.-06.01. AK 21.04. 1. ganzt. HFA 02.12. Rat 04.03. Version D3 Mitteilung final. Haushalt im VV 02.03. 2. ganzt. HFA 21.01. Hinweis: Terminverschiebungen führen zur Anpassung des weiteren Prozessablaufs Bearbeitung Anfragen/Anträge 02.11. – 13.11. Info Haushalt SK-Bürger 01.10. AK 25.06.AK 27.01. 04 2026 01 2026 2027 AK 06.10. 07 2026 10 2026 11 2026 12 2026 01 2027 02 2027 03 2027 22.03-03.04. AK 14.01. Folie 1

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Rathaus & Service Finanzen & Haushalt Haushalt Eröffnungsbilanz Haushalt Entwurf Haushalt 2027/2028 Haushalt 2025/2026 Haushaltsrede Bürgermeister Christoph Becker Haushaltsrede Kämmerer Ralf Cugaly Haushalt 2023/2024 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2021/2022 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2019/2020 Nachtragshaushalt 2019/2020 Haushalt 2019/2020 Haushaltskonsolidierung ab 2025 Archivierte Haushaltspläne Haushalt 2017/2018 Haushalt 2015/2016 Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2020 Haushaltssicherungskonzept Jahresabschluss 2019 Archivierte Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2018 Jahresabschluss 2017 Jahresabschluss 2016 Jahresabschluss 2015 Jahresabschluss 2014 Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 Jahresabschluss 2010 Jahresabschluss 2009 Jahresabschluss 2008 Jahresabschluss 2007 Beteiligungen / Gesamtabschlüsse Beteiligungsbericht 2024 Beteiligungsbericht 2023 Beteiligungsbericht 2022 Beteiligungsbericht 2021 Beteiligungsbericht 2020 Beteiligungsbericht 2019 Gesamtabschluss 2018 Gesamtabschluss 2017 Gesamtabschluss 2016 Gesamtabschluss 2015 Gesamtabschluss 2014 Gesamtabschluss 2013 Gesamtabschluss 2012 Gesamtabschluss 2011 Gesamtabschluss 2010 Beteiligungsbericht 2009 Beteiligungsbericht 2008 Beteiligungsbericht 2007 Fördermittel Haushalt Der Bürgermeister hat den Entwurf der Haushaltssatzung 2027/2028 mit allen Anlagen dem Rat in der Sitzung am 10.09.2026 zur Beratung vorgelegt. Das Beratungsverfahren endet mit dem Beschluss des Rates über die Haushaltssatzung 2027/2028 voraussichtlich in der Sitzung am 04.03.2027. Dem folgt das Genehmigungsverfahren durch die Kommunalaufsicht. Die öffentliche Bekanntgabe des Entwurfs der Haushaltssatzung 2027/2028 ist am 11.09.2026 erfolgt. Die Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Bornheim Nr. 24 vom 11.09.2026 finden Sie HIER . Auf den folgenden Seiten können Sie den Entwurf des Doppelhaushaltes 2027/2028 - untergliedert nach Teilplänen und Anlagen - sowie die Haushaltsreden des Bürgermeisters und Kämmerers einsehen. Die Darstellung des Haushaltes 2027/2028 erfolgt ausschließlich in Form der webbasierten/interaktiven Darstellung. Eine evtl. erforderliche Hilfestellung finden Sie in der Anleitung zum interaktiven Haushalt. Ganz unten auf der Seite finden Sie einen Link, der zu Haushaltsplänen der vergangenen Jahre führt. Haushaltsentwurf 2027/2028 Wie lese und verstehe ich den Haushaltsentwurf? Ralf Cugaly, Kämmerer und Beigeordneter der Stadt Bornheim, hat in einer Informationsveranstaltung erläutert, wie man den Haushaltsentwurf der Stadt Bornheim liest und versteht. Die Themen umfassten die Haushaltsplanung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF), den Interaktiven Haushalt 2025/2026 sowie die Zeit- und Meilensteinplanung für das zweite Halbjahr 2024. Folgend können Sie die Präsentation einsehen: Präsentation zur Informationsveranstaltung zum Haushaltsentwurf 2025/2026 vom 20.08.2024 Die Haushaltspläne seit 2015 Haushaltsplan 2025/26 Haushaltsplan 2023/24 Haushaltsplan 2021/22 Haushaltsplan 2019/20 Haushaltsplan 2017/18 Haushaltsplan 2015/16

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Anleitung – Interaktiver Haushaltsplan Diese Anleitung soll eine erste Orientierung zur Arbeit mit der webbasierten Anwendung „Interaktiver Haushalt“ geben. Grundlagen Navigation: Die Darstellung des interaktiven Haushalts ist zweigeteilt. Links befindet sich eine Navigationsleiste, über die zwischen dem Gesamthaushalt, den Produktbereichen, den Produktgruppen und PSP Elementen gewechselt werden kann. Durch Anklicken einer Produktgruppe kann man die Plandaten – im größeren rechten Bereich - sehen. Links: Haushaltsplan - Hierarchie nach - Produktbereich - Produktgruppe - PSP Element Sollte die Navigationsleiste ausgeblendet sein, kann sie durch Anklicken dieses Symbols links oben geöffnet werden Je nach Hierarchieebene werden unterschiedliche Texte zur weiteren Erläuterung angezeigt. Auf Ebene des Gesamthaushalts findet man oben rechts die Haushaltssatzung, die Übersicht über die Produktbereiche, Haushaltsquerschnitte, sowie die Haushaltsplananlagen (Stellenplan, Übersicht über die Verbindlichkeiten, etc.) Auf der Produktgruppenebene werden oberhalb der Darstellung des Teil-Ergebnisplans die Verantwortlichen, die Produktgruppenbeschreibung, die Ziele sowie die konsumtiven – und wenn vorhanden – die investiven Erläuterungen angezeigt. Durch Anklicken der Überschriften können die Informationen ein – und ausgeblendet werden. Navigationsleiste über ausblenden Über die Navigationsleiste kann die Hierarchieebene ausgewählt werden Die gewählte Ebene wird im Titel angezeigt Der (Teil-)Ergebnisplan Die Darstellung des (Teil-)Ergebnisplans ist wie folgt aufgebaut: 1. Tabelle mit Erträgen und Aufwendungen für das Ergebnis des Vorvorjahres, Ansatz des Vorjahres, das aktuelle Haushaltsjahr (Doppelhaushalt) und drei Folgejahre 2. Diagramme über die Entwicklung und Zusammensetzung der Erträge und Aufwendungen 3. Balkendiagramm über die Veränderungen gegenüber dem Plan des Vorjahres Durch Anklicken der unterstrichenen Zeilen wird die dazugehörige Kontenhierarchie in einem Popup-Fenster sichtbar Durch Anklicken der Pfeile öffnet sich ein Popup- Fenster mit den größten Veränderungen Der (Teil-)Finanzplan Die Tabelle und Diagramme entsprechen im Wesentlichen dem Aufbau und Handhabung des Ergebnisplans. Details zu Konten und Abweichungen können per Mausklick angezeigt werden. Über den links darunter angezeigten Link können die Investitionen aufgerufen werden. Durch Anklicken einer einzelnen Investitionsmaßnahme wird das Ergebnis in Ein-und Auszahlung differenziert

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