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Gießpatenschaft Grün- oder DIE ZUKUNFT SELBST GESTALTEN – ÜBERNEHMEN SIE EINE FÜR EIN LEBENSWERTES, NACHHALTIGES UND ARTENREICHES BORNHEIM! R WARUM GRÜN- BZW. GIEßPATENSCHAFTEN? Grünflächen in unserer Stadt sind weit mehr als nur schön anzusehen. Besonders in Zeiten des Klimawan- dels leisten sie einen wertvollen Beitrag: Bäume und Grünanlagen... • bieten Lebensraum für Vögel, nützliche Insekten und Kleintiere • steigern unser Wohlbefinden und unsere Lebensqualität • verbessern das Stadtimage • binden Feinstaub und verbessern die Luftqualität • senken die Hitzebelastung, kühlen die Umgebung und regulieren das Mikroklima • binden CO2 und fördern damit den Klimaschutz Jede Begrünung – auch kleinflächig – leistet einen wertvollen Beitrag zur Klimaanpassung, zum Klima- schutz und zur Förderung der Artenvielfalt. Denn in Kombination entfalten sie eine große Wirkung. Gestalten Sie mit kleinem Aufwand aktiv die Zukunft mit. Die Stadt Bornheim kümmert sich mit viel Engage- ment um ihre Grünflächen und Bäume – doch wegen begrenzter Mittel kann häufig nur eine grundlegende Pflege erfolgen. Das bedeutet, dass die Flächen oft durch Wildkraut bewachsen sind und nur eine einfache, Gestaltung möglich ist. Deshalb suchen wir engagier- te Bürgerinnen und Bürger, die ein Stück Natur direkt vor ihrer Haustür mitgestalten, aufwerten und pflegen möchten. Machen Sie mit – übernehmen Sie eine Grün- oder Gießpatenschaft! WELCHE PATENSCHAFTEN GIBT ES UND WAS SIND DIE AUFGABEN? Wir unterscheiden zwischen Grünpatenschaften und Gießpatenschaften. Kurz gesagt beinhalten Grün- patenschaften die Pflege des ganzen Beetes inkl. Bewässerung der Bäume und Gießpatenschaften nur die Bewässerung von Bäumen. Als Patin oder Pate helfen Sie ehrenamtlich dabei, durch folgende Maßnah- men Grünflächen bestmöglich in einem guten Zustand zu erhalten: R Beispiel Gießen Beispiel Beet 1: Stauden- misch- pflanzung Beispiel Beet 2: Gehölzbo- dendecker Beispiel Beet 3: Wiesen- fläche/ Blühwiese Unkraut entfernen X ca. 3-5 x pro Jahr ca. 2-3 x pro Jahr X Abfälle beseitigen X abhängig vom Eintrag abhängig vom Eintrag abhängig vom Eintrag Zusätzli- ches Gießen besonders wichtig in Trockenzeiten und bei jungen Pflanzen ca. 2-4 x pro Monat zwischen April-Okt. ca. 2-4 x pro Monat zwischen April-Okt. ca. 2-4 x pro Monat zwischen April-Okt. X Mähen kleiner Rasen flächen X X X ca. 1-2 x pro Jahr Änderung der Bepflan- zung Optional, jedoch nur in Absprache mit dem Umweltamt Optional, jedoch nur in Absprache mit dem Umweltamt Optional, jedoch nur in Absprache mit dem Umweltamt X Schnittmaß- nahmen an Bäumen X X X X Rückschnitt X ca. 1-2 x pro Jahr ca. 1 x pro Jahr X GRÜN-PATENSCHAFTGIEß- WIE ÜBERNEHME ICH EINE GRÜN- ODER GIESSPATENSCHAFT? Schritt 1: Sie kontaktieren uns (siehe Kontakt unten). Schritt 2: Wir suchen gemeinsam mit Ihnen ein passendes Beet oder einen passenden Baum in Ihrer Nähe. Schritt 3: Wir als Stadt Bornheim besichtigen die Fläche und prüfen was ggf. noch an Vorbereitungen ansteht bzw. wie wir Sie bei diesen Vorbereitungen unter- stützen können (z. B. ein Bodenaustausch bei sehr verunkrauteten Flächen). Schritt 4: Wenn Sie dann die Patenschaft übernehmen, lassen wir Ihnen folgende Unterlagen zukommen: · eine Einwilligung zur Datenverarbeitung (diese schicken Sie bitte unterschrieben als Scan zurück oder bringen Sie dieses persönlich vorbei) · eine Urkunde und ein Dankesschreiben · ein Hinweisschild zur Patenschaft (bitte stecken Sie dieses in Ihr Patenbeet) Schritt 5: Alles erledigt! Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit ihrer Patenschaft und bedanken uns für Ihr Engage- ment. BEENDIGUNG DER PATENSCHAFT Wenn Sie Ihre Patenfläche, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr betreuen können oder möchten, können Sie die Patenschaft jederzeit mit einer kurzen Information an uns beenden. g HÄUFIGE FRAGEN Mit welchen Kosten ist eine Patenschaft verbunden? Die Grünpatenschaft ist ehrenamtlich und nicht kostenpflichtig. Die Kosten für Gießwasser und ggf. für die Entsorgung von Grünabfällen sind selbst zu tragen, ebenso für eigene Pflanzen. Darf ich die Bepflanzung ändern? Grundsätzlich ja. Allerdings muss dies immer mit der Stadt Bornheim abgesprochen werden. Wie hoch darf eine Bepflanzung werden? Achten Sie bitte darauf, dass die Pflanzen nicht höher als 60cm wachsen, damit für den Straßenverkehr der Blick auf den Gehweg weiterhin möglich ist. Darf ich weitere Elemente hinzufügen wie Nistkäs- ten, Insektenhotels oder Ähnliches? Grundsätzlich ja. Allerdings muss man dies immer mit der Stadt Bornheim absprechen. Bei Nistkästen ist zum Beispiel wichtig, dass keine Nägel in die Bäume geschlagen werden. Stattdessen sollten diese mit einem Draht mit Schlauchummantelung angebracht werden. Die Stadt kann z. B. auch Sandflächen für Insekten herstellen, wenn die Grünpatinnen und Grünpaten sich bereit erklären diese entsprechend regelmäßig zu pflegen. Wie beseitige ich Grünabfälle? Bitte entsorgen Sie diese in Ihrer Biotonne bzw. nut- zen Sie Ihren Kompost. Für weitere Möglichkeiten der Entsorgung können sie die RSAG oder den Stadtbe- trieb Bornheim kontaktieren. Hinweis: Die Stadt stellt keine Beistellsäcke für Grünabfälle im Rahmen der Grünpatenschaften zur Verfügung, da diese Patenschaften auf freiwilligem Engagement beruhen und der Verwaltung personelle sowie finanzielle Entlastung ermöglichen sollen. Für die Entsorgung anfallender Grünabfälle bitten wir daher um die Nutzung privater Möglichkeiten. Wie beseitige ich Restmüll? Bitte entsorgen Sie diesen mit Ihrem Hausmüll. DIE ZUKUNFT SELBST GESTALTEN – ÜBERNEHMEN SIE EINE KONTAKT Stadt Bornheim – der Bürgermeister Amt 12 – Umwelt und Grünflächen, 08/2026 Postanschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim-Roisdorf Besuchsanschrift: Auf dem Knickert 10, 53332 Bornheim-Kardorf Umwelttelefon: 02222 / 945-310 umwelt@stadt-bornheim.de www.bornheim.de FOTONACHWEIS Stadt Bornheim Datenschutz-Hinweis Zur Verwaltung der Grünpatenschaften speichert die Stadt Bornheim Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der geltenden Daten- schutzbestimmungen. mailto:umwelt%40stadt-bornheim.de?subject= http://www.bornheim.de https://www.bornheim.de/nachhaltigkeit

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Gießpatenschaft Grün- oder DIE ZUKUNFT SELBST GESTALTEN – ÜBERNEHMEN SIE EINE FÜR EIN LEBENSWERTES, NACHHALTIGES UND ARTENREICHES BORNHEIM! R WARUM GRÜN- BZW. GIEßPATENSCHAFTEN? Grünflächen in unserer Stadt sind weit mehr als nur schön anzusehen. Besonders in Zeiten des Klimawan- dels leisten sie einen wertvollen Beitrag: Bäume und Grünanlagen... • bieten Lebensraum für Vögel, nützliche Insekten und Kleintiere • steigern unser Wohlbefinden und unsere Lebensqualität • verbessern das Stadtimage • binden Feinstaub und verbessern die Luftqualität • senken die Hitzebelastung, kühlen die Umgebung und regulieren das Mikroklima • binden CO2 und fördern damit den Klimaschutz Jede Begrünung – auch kleinflächig – leistet einen wertvollen Beitrag zur Klimaanpassung, zum Klima- schutz und zur Förderung der Artenvielfalt. Denn in Kombination entfalten sie eine große Wirkung. Gestalten Sie mit kleinem Aufwand aktiv die Zukunft mit. Die Stadt Bornheim kümmert sich mit viel Engage- ment um ihre Grünflächen und Bäume – doch wegen begrenzter Mittel kann häufig nur eine grundlegende Pflege erfolgen. Das bedeutet, dass die Flächen oft durch Wildkraut bewachsen sind und nur eine einfache, Gestaltung möglich ist. Deshalb suchen wir engagier- te Bürgerinnen und Bürger, die ein Stück Natur direkt vor ihrer Haustür mitgestalten, aufwerten und pflegen möchten. Machen Sie mit – übernehmen Sie eine Grün- oder Gießpatenschaft! WELCHE PATENSCHAFTEN GIBT ES UND WAS SIND DIE AUFGABEN? Wir unterscheiden zwischen Grünpatenschaften und Gießpatenschaften. Kurz gesagt beinhalten Grün- patenschaften die Pflege des ganzen Beetes inkl. Bewässerung der Bäume und Gießpatenschaften nur die Bewässerung von Bäumen. Als Patin oder Pate helfen Sie ehrenamtlich dabei, durch folgende Maßnah- men Grünflächen bestmöglich in einem guten Zustand zu erhalten: R Beispiel Gießen Beispiel Beet 1: Stauden- misch- pflanzung Beispiel Beet 2: Gehölzbo- dendecker Beispiel Beet 3: Wiesen- fläche/ Blühwiese Unkraut entfernen X ca. 3-5 x pro Jahr ca. 2-3 x pro Jahr X Abfälle beseitigen X abhängig vom Eintrag abhängig vom Eintrag abhängig vom Eintrag Zusätzli- ches Gießen besonders wichtig in Trockenzeiten und bei jungen Pflanzen ca. 2-4 x pro Monat zwischen April-Okt. ca. 2-4 x pro Monat zwischen April-Okt. ca. 2-4 x pro Monat zwischen April-Okt. X Mähen kleiner Rasen flächen X X X ca. 1-2 x pro Jahr Änderung der Bepflan- zung Optional, jedoch nur in Absprache mit dem Umweltamt Optional, jedoch nur in Absprache mit dem Umweltamt Optional, jedoch nur in Absprache mit dem Umweltamt X Schnittmaß- nahmen an Bäumen X X X X Rückschnitt X ca. 1-2 x pro Jahr ca. 1 x pro Jahr X GRÜN-PATENSCHAFTGIEß- WIE ÜBERNEHME ICH EINE GRÜN- ODER GIESSPATENSCHAFT? Schritt 1: Sie kontaktieren uns (siehe Kontakt unten). Schritt 2: Wir suchen gemeinsam mit Ihnen ein passendes Beet oder einen passenden Baum in Ihrer Nähe. Schritt 3: Wir als Stadt Bornheim besichtigen die Fläche und prüfen was ggf. noch an Vorbereitungen ansteht bzw. wie wir Sie bei diesen Vorbereitungen unter- stützen können (z. B. ein Bodenaustausch bei sehr verunkrauteten Flächen). Schritt 4: Wenn Sie dann die Patenschaft übernehmen, lassen wir Ihnen folgende Unterlagen zukommen: · eine Einwilligung zur Datenverarbeitung (diese schicken Sie bitte unterschrieben als Scan zurück oder bringen Sie dieses persönlich vorbei) · eine Urkunde und ein Dankesschreiben · ein Hinweisschild zur Patenschaft (bitte stecken Sie dieses in Ihr Patenbeet) Schritt 5: Alles erledigt! Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit ihrer Patenschaft und bedanken uns für Ihr Engage- ment. BEENDIGUNG DER PATENSCHAFT Wenn Sie Ihre Patenfläche, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr betreuen können oder möchten, können Sie die Patenschaft jederzeit mit einer kurzen Information an uns beenden. g HÄUFIGE FRAGEN Mit welchen Kosten ist eine Patenschaft verbunden? Die Grünpatenschaft ist ehrenamtlich und nicht kostenpflichtig. Die Kosten für Gießwasser und ggf. für die Entsorgung von Grünabfällen sind selbst zu tragen, ebenso für eigene Pflanzen. Darf ich die Bepflanzung ändern? Grundsätzlich ja. Allerdings muss dies immer mit der Stadt Bornheim abgesprochen werden. Wie hoch darf eine Bepflanzung werden? Achten Sie bitte darauf, dass die Pflanzen nicht höher als 60cm wachsen, damit für den Straßenverkehr der Blick auf den Gehweg weiterhin möglich ist. Darf ich weitere Elemente hinzufügen wie Nistkäs- ten, Insektenhotels oder Ähnliches? Grundsätzlich ja. Allerdings muss man dies immer mit der Stadt Bornheim absprechen. Bei Nistkästen ist zum Beispiel wichtig, dass keine Nägel in die Bäume geschlagen werden. Stattdessen sollten diese mit einem Draht mit Schlauchummantelung angebracht werden. Die Stadt kann z. B. auch Sandflächen für Insekten herstellen, wenn die Grünpatinnen und Grünpaten sich bereit erklären diese entsprechend regelmäßig zu pflegen. Wie beseitige ich Grünabfälle? Bitte entsorgen Sie diese in Ihrer Biotonne bzw. nut- zen Sie Ihren Kompost. Für weitere Möglichkeiten der Entsorgung können sie die RSAG oder den Stadtbe- trieb Bornheim kontaktieren. Hinweis: Die Stadt stellt keine Beistellsäcke für Grünabfälle im Rahmen der Grünpatenschaften zur Verfügung, da diese Patenschaften auf freiwilligem Engagement beruhen und der Verwaltung personelle sowie finanzielle Entlastung ermöglichen sollen. Für die Entsorgung anfallender Grünabfälle bitten wir daher um die Nutzung privater Möglichkeiten. Wie beseitige ich Restmüll? Bitte entsorgen Sie diesen mit Ihrem Hausmüll. DIE ZUKUNFT SELBST GESTALTEN – ÜBERNEHMEN SIE EINE KONTAKT Stadt Bornheim – der Bürgermeister Amt 12 – Umwelt und Grünflächen, 08/2026 Postanschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim-Roisdorf Besuchsanschrift: Auf dem Knickert 10, 53332 Bornheim-Kardorf Umwelttelefon: 02222 / 945-310 umwelt@stadt-bornheim.de www.bornheim.de FOTONACHWEIS Stadt Bornheim Datenschutz-Hinweis Zur Verwaltung der Grünpatenschaften speichert die Stadt Bornheim Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der geltenden Daten- schutzbestimmungen. mailto:umwelt%40stadt-bornheim.de?subject= http://www.bornheim.de https://www.bornheim.de/nachhaltigkeit

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Leben & Familie Nachhaltigkeit & Klimawandel Nachhaltigkeit im Alltag Grün- und Gießpatenschaften Warum eine Patenschaft übernehmen? Beet in Sechtem (Elsa-Brändström-Straße) Grünanlagen steigern die Lebensqualität, fördern die Biodiversität, reduzieren Hitzeinseln, beugen Risiken bei Starkregenereignissen vor, filtern die Luft und speichern CO2. Die Stadt ist immer bemüht, die Anlagen in einem guten Zustand zu halten, aber aufgrund der Vielzahl an Aufgaben des Stadtbetriebes kann oft nur eine Grundpflege und einfache Begrünung erfolgen. Daher freuen wir uns über alle, die mit einer Grün- oder Gießpatenschaft helfen, die Stadt zu verschönern. Aktuell (Stand 2025) gibt es in Bornheim über 200 Grünpat*innen. Werden Sie ein Teil davon! "Verschwitzt, erschöpft aber glücklich. Das Beet ist bepflanzt, ein Nachbar hat sogar noch ein Pfirsichbäumchen spendiert. Sieht fein aus! Danke auch der guten Vorarbeit, war perfekt vorbereitet. Nächste Woche kommt noch Rindenmulch bei, erstmal lassen wir die Pflanzen ankommen." - Beetpatin Tanja Wie übernehme ich eine Patenschaft? Haben Sie Lust mit Familie, Freunden oder Nachbarn eine Fläche in Ihrer Nähe zu pflegen oder durch eine Gießpatenschaft dazu beizutragen, dass unsere Bäume auch in den zunehmenden Trockenphasen überleben? Dann melden Sie sich gern telefonisch unter 02222/945-310 oder per Mail an umwelt(at)stadt-bornheim.de . Dann werden Sie als Pat*in registriert und erhalten eine Urkunde über Ihre Patenschaft sowie ein Steckschild für 'Ihr' Beet. Mehr Information können Sie unserem Flyer entnehmen. Beet in Sechtem (Kolberger Straße) Was beinhaltet eine Patenschaft? Vertreterinnen der Stadt Bornheim stellen bei der Ehrenamtsbörse 2026 die Grünpatenschaften vor. (von links: Bürgermeister Mandt, Sabrina Klann und Gabriele Jahn vom Umweltamt und Organisatorin, sowie Ehrenamtskoordinatorin Sabine Hübel) Gießpatenschaft Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Gießpatenschaft für Bäume zu übernehmen, ohne sich um die Pflege der Unterpflanzung kümmern zu müssen. Viele Bäume leiden stark unter den zunehmenden Dürrephasen. Regelmäßiges Gießen durch Anwohnende kann daher einen wichtigen Beitrag zur Vitalität und zum Erhalt der Stadtbäume leisten. Die Stadt freut sich natürlich auch, wenn Anwohnende ohne Patenschaft die Bäume vor ihrer Haustür wässern. Grünpatenschaft Zu den Aufgaben einer Grüpatenschaft gehören (Häufigkeit variiert je nach Beet): Entfernung von Unkraut und Abfällen, Gießen (besonders wichtig bei Blumenkübeln und Bäumen) Mahd einer Rasenfläche Neu- oder Ersatzpflanzungen nimmt in der Regel weiterhin die Stadt vor. Nur in Einzelfällen kann nach Abstimmung mit der Stadtverwaltung auch eine Bepflanzung durch die Pat*innen erfolgen. Die bei den Pflegemaßnahmen anfallenden Abfälle entsorgen die Pat*innen selbst, auch die Kosten des Gießwassers tragen die Pat*innen selbst. Wenn ein Baum im Patenschaftsbeet steht, verbleiben die Pflicht zur Verkehrssicherung und Pflegemaßnahmen wie Schnitt bei der Stadt, die Pat*innen werden aber gebeten, die Bäume zu wässern. Dokumente Grün- und Gießpatenschaften Flyer (2026) Ansprechpartner Sabrina Klann Stadtgrün Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Telefon: 02222 945-358 E-Mail Dr. Linda Lehmanski Umwelt Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Telefon: 02222 945-310 E-Mail

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Rathaus & Service Bürgerservice Standesamt Eheschließung Übersicht Standesamt Eheschließung Trauorte Trauzimmer im Rathaus Rheinschiff MS Beethoven Schlosshotel Domäne Walberberg Rösberghof Haus Rankenberg Heiraten im Ausland Ausländische Ehepartner Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe Geburt & Geburtsanzeige Namensänderung Sterbefall Vaterschaftsanerkennung Ausstellung & Beglaubigung von Urkunden Antrag auf Einbürgerung Eheschließung Überblick Anmeldung Trautage Termine für Samstagstrauungen 2026 & 2027 Trauorte Ablauf Überblick Bevor Sie sich vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten das „Ja-Wort“ geben, müssen Sie sich beim Standesamt persönlich zur Eheschließung anmelden. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung der Eheschließung einen Termin mit uns. Hierzu können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden. Die für die Anmeldung der Eheschließung erfoderlichen Unterlagen können Sie uns gerne vorab per E-Mail zusenden an: standesamt(at)stadt-bornheim.de . Dies würde den Vorteil mit sich bringen, dass wir Ihre Unterlagen vorab einmal prüfen und die Anmeldung der Eheschließung vorbereiten können, was für Ihren Termin bei uns eine Zeitersparnis zur Folge hätte. Sollte es nicht möglich sein, dass beide Verlobten zur Eheanmeldung im Standesamt erscheinen, benötigt der anmeldende Verlobte eine Vollmacht und den Personalausweis im Original. Das Vollmachtformular finden Sie auf der Homepage der Stadt Bornheim unter " Interaktive Formulare ". Das Vollmachtformular muss unterschrieben sowie ausgedruckt und zur Anmeldung der Eheschließung im Original mitgebracht werden. Können aus wichtigen persönlichen Gründen sogar beide Verlobten nicht zur Anmeldung erscheinen, ist es möglich, eine dritte Person zur Anmeldung zu bevollmächtigen. Diese Vollmacht müssen beide Verlobten ausfüllen. Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen bei der Anmeldung vorlegen. Für Brautpaare die langfristig planen möchten, bieten wir eine Terminreservierung bereits für das Folgejahr an. Da eine Anmeldung zur Eheschließung eine Gültigkeit von sechs Monaten besitzt, ist eine verbindliche Anmeldung allerdings frühestens sechs Monate vor dem Wunschtermin möglich. Sie haben Ihren Wohnsitz nicht in Bornheim und würden gerne bei uns heiraten? Zur Eheschließung müssen Sie sich beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden und dort angeben, dass Sie in Bornheim heiraten möchten. Das Standesamt leitet Ihre vollständigen Unterlagen an uns weiter. Natürlich können Sie als "Bornheimer/in" auch in einem anderen Standesamt heiraten. Die Anmeldung muss allerdings in Bornheim erfolgen, sofern beide Verlobte in Bornheim wohnen. Heiraten im Ausland Ausländische Ehepartner Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe Anmeldung Heiraten im Inland Welche Unterlagen sind für die Anmeldung erforderlich? Sehr unkompliziert ist die Anmeldung, wenn: beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind, beide Verlobte volljährig und kinderlos sind, keine/r der Verlobten bereits verheiratet war (beide ledig sind), beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Bornheim haben und beide in Bornheim geboren sind. Nur in diesem Fall benötigen Sie zur Anmeldung der Eheschließung lediglich Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass. Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen: wenn einer der Verlobten seinen Hauptwohnsitz nicht in Bornheim hat, ist eine sogenannte " erweiterte Aufenthaltsbescheinigung zur Vorlage beim Standesamt" bei der Meldebehörde des Wohnsitzes anzufordern. Diese Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein. wenn Sie nicht in Bornheim geboren sind, benötigen Sie eine aktuelle Abschrift Ihres Geburtseintrages . Diese erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes. verwitwete oder geschiedene Verlobte müssen zusätzlich einen aktuellen Auszug aus dem Eheregister der Vorehe vorlegen, aus dem die Auflösung dieser Ehe und die derzeitige Namensführung hervorgehen. Wurde die Vorehe beim Standesamt Bornheim geschlossen, greifen wir auf die bei uns geführten Register zurück. Andernfalls erhalten Sie den Auszug aus dem Eheregister beim Standesamt der vorherigen Eheschließung. sollten Sie gemeinsame Kinder haben, bringen Sie bitte auch deren Geburtsurkunden mit. Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden. In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich (telefonisch oder per E-Mail) beim Standesamt erkundigen: eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit, eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren, eine/r der Verlobten ist adoptiert, eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen, eine/r der Verlobten wurde im Ausland geschieden. Vorab können Sie sich in diesen Fällen telefonisch oder per E-Mail informieren. In manchen Fällen ist jedoch eine persönliche Vorsprache im Standesamt erforderlich. In diesem Fall bitten wir um vorherige Terminabsprache. Trautage Montag bis Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr Donnerstag zusätzlich: 15:00 – 17:00 Uhr In der Regel am 2. Samstag eines Monats: 10:00 – 13:00 Uhr (siehe unten aufgelistete Termine für Samstagstrauungen) Wunschtermin vereinbaren 02222 945 410,-411,-417 Sie haben einen Wunschtermin? Dann rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine E-Mail an standesamt(at)stadt-bornheim.de . Sie erfahren, ob Ihr Termin verfügbar ist und zu welcher Uhrzeit Sie heiraten können. Gerne reservieren wir Ihnen Ihren "Trau(m)termin" kostenfrei. Für Samstagstrauungen und Trauungen in den Außenstellen fällt jedoch – eine Servicegebühr an. Termine für Samstagstrauungen 2026 & 2027 26.09.2026 ( ausgebucht !), 17.10.2026 ( ausgebucht !), 14.11.2026, 12.12.2026 ( ausgebucht !) 09.01.2027, 13.02.2027, 13.03.2027, 10.04.2027, 15.05.2027, 12.06.2027, 26.06.2027, 10.07.2027, 17.07.2027, 14.08.2027, 28.08.2027, 11.09.2027, 18.09.2027, 09.10.2027, 13.11.2027, 11.12.2027 Trauorte Heiraten in Bornheim – vielfältig und individuell. Für Ihre Hochzeit nehmen wir uns Zeit – schließlich soll es einer der schönsten Tage in Ihrem Leben werden. Daher finden unsere standesamtlichen Trauungen im Stundenrhythmus statt. Gerne gehen wir dabei auf Ihre Wünsche ein: Wenn Sie z. B. ein Lieblingslied haben, das Sie nach dem „Ja-Wort“ hören möchten, so machen wir das möglich. Oder wir integrieren Ihre Kennenlern-Geschichte, einen individuellen Trauspruch oder ein Gedicht in die Ansprache. Wir sind bemüht, Ihre Wünsche zu erfüllen, doch haben Sie bitte Verständnis dafür, dass es aus Zeit- bzw. Personalmangel nicht immer möglich ist, zu umfangreiche Wünsche zu übernehmen. Sicher finden Sie in Bornheim für Ihre standesamtliche Hochzeit das passende Ambiente. Bitte beachten Sie: Die Außenstellen liegen in privater Hand. Die Nutzung ist daher mit den Betreibern persönlich zu besprechen. Trauzimmer im Rathaus Rösberghof Rheinschiff MS Beethoven Haus Rankenberg Schlosshotel Domäne Walberberg Ablauf Wichtig für den Ablauf Die Eheschließung beginnt pünktlich zum vereinbarten Termin; daher seien Sie bitte pünktlich. Wir empfehlen, etwa 10 bis 15 Minuten vor dem Termin vor Ort zu sein, damit u. a. die Prüfung Ihrer Identität erfolgen kann. Melden Sie sich bitte unter Vorlage Ihrer Ausweise im Büro der Standesbeamtin/des Standesbeamten. Sollte Ihre Eheschließung in einer der o. g. Außenstellen durchgeführt werden, wird die Standesbeamtin/der Standesbeamte ca. 15 Minuten vor Beginn der Eheschließung am Ort der Trauung eintreffen. Seit dem 01.07.1998 sind Trauzeugen nicht mehr zwingend erforderlich. Sofern Sie es wünschen, kann die Ehe mit einem oder zwei Zeugen geschlossen werden. Aufgabe der Trauzeugen ist es, den Vorgang der Eheschließung notfalls bezeugen zu können. Sie müssen sich gegenüber der Standesbeamtin/dem Standesbeamten ausweisen. Ein Minderjähriger sollte nur im Ausnahmefall als Trauzeuge mitwirken. Das vierzehnte Lebensjahr muss ein Trauzeuge jedoch vollendet haben. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen während der Trauung Es ist selbstverständlich erlaubt, während der Trauung zu fotografieren . Videofilme oder digitale Filmaufnahmen der Trauung sind jedoch aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes grundsätzlich nicht gestattet. Damit während der Eheschließung nicht unzählige Personen mit Fotoaufnahmen beschäftigt sind und hierdurch eine gewisse Unruhe im Trauzimmer entsteht, sollten Sie sich im Vorfeld Gedanken machen, welcher Ihrer Gäste diese Aufgabe übernehmen soll oder ob Sie nicht sogar einen Fotografen engagieren, damit Verwandte, Freunde und Bekannte sich als Gäste wohlfühlen und sich nicht durch irgendwelche übernommenen Aufgaben vom Feiern abhalten lassen. Für Ihre Eheschließungen nehmen wir uns Zeit. Daher vergeben wir Termine nur im Stundenrhythmus. Wir möchten Ihnen dadurch die Gelegenheit geben, in Ruhe ausreichend Erinnerungsfotos an Ihrem besonderen Tag zu fertigen. Und was gibt es Schöneres, als gleich nach der Trauung mit den Gästen bei einem Glas Sekt auf die gemeinsame Zukunft anzustoßen? Blütenblätter, die vor den Füßen des Brautpaares verstreut werden, symbolisieren Glück und Wohlstand für den gemeinsamen Lebensweg. Wir bitten Sie allerdings, diese vor Ihrer Abfahrt wieder zu entsorgen. Das Streuen von Reis, Konfetti oder ähnlichem ist untersagt, denn dadurch werden der Zugang zum Rathaus und der Boden der Bürgerhalle nicht nur verunreinigt, sondern auch rutschig. Wir freuen uns, Sie an diesem wichtigen Tag zu begleiten!

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Betreuungssituation OGS Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Einschränkungen in der Betreuung sind Ihnen in den OGSen derzeit bekannt? Antwort 1: Aufgrund des bestehenden Personalmangels im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit, bestehen immer wieder Vakanzen in der Nachbesetzung von erforderlichen Per- sonalstellen. In einer aktuellen Information der katholischen Jugendagentur Bonn gGmbH (KJA) vom 18. Ok- tober 2022 wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass es an den Schulstandorten der Grundschule Bornheim und an der Verbundschule in Uedorf zu verminderten bzw. zu vorrübergehenden Be- treuungsausfällen kommen kann. Mögliche Betreuungsausfälle sind dadurch begründet, dass vakante Stellen sowie vorübergehende Ausfälle aufgrund der aktuellen Infektionslage nicht abge- fangen werden können. Nach Rücksprache mit den anderen OGS-Trägern besteht derzeit kein weiterer akuter Betreu- ungsausfall. Dennoch kann es vorkommen, dass aufgrund von Personalausfällen die Betreuung nicht wie im gewohnten Umfang angeboten werden kann, sodass an den wenigen kritischen Ta- gen eine Betreuung im häuslichen Umfeld realisiert werden muss. Bei kurzfristigen Ausfällen werden in der Regel Gruppen zusammenlegt und der Betreuungsschlüssel für die Zeit des krankheitsbedingten Ausfalls kurzfristig erhöht. Frage 2: Wie unterstützt die Stadt die Träger, diese Einschränkungen wieder aufheben zu kön- nen? Antwort 2: Der Schulträger steht im stetigen Austausch mit den Trägern der OGSen, um beste- henden Einschränkungen gemeinsam entgegenzuwirken. Bei Einschränkungen, die durch einen Personalmangel herbeigeführt werden, kann der Schulträger nur bedingt unterstützen, da die Personalhoheit und deren Einsatz den Trägern vorbehalten ist. Der Schulträger erarbeitet jedoch in Zusammenarbeit mit den Trägern der OGSen, den Schullei- tungen sowie den schulpolitischen Sprechern der Fraktionen Maßnahmen, um die Qualitätsent- wicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit nachhaltig voranzubringen. Herrn Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - Themen wie: - die Gewinnung von Personal durch Steigerung der Attraktivität der OGS-Standorte, - die optimale Ausnutzung und Ausstattung von Räumlichkeiten für eine multifunktionale Nut- zung im Vor- und Nachmittag, - sowie die Finanzierbarkeit der offenen Kinder- und Jugendarbeit waren Bestandteil des 1. Runden Tisches am 17. Oktober 2022. Frage 3: Wie viele Flüchtlingskinder werden je OGS in Bornheim betreut? Antwort 3: Die Anzahl der betreuten Flüchtlingskinder je OGS können Sie der nachstehenden Aufstellung entnehmen: Standort Flüchtlinge ab 01.08.2022 KGS Bornheim 3 GGS Hersel 1 KGS Merten 9 GGS Rösberg 4 KGS Roisdorf 2 GGS Sechtem 3 KGS Walberberg 16 GGS Waldorf 7 Summe 45 Frage 4: Gibt es hierbei besondere Anforderungen, und wie begegnet man diesen? Antwort 4: Besondere Anforderungen bei der Betreuung von Flüchtlingskindern bestehen zu- nächst in der Bewältigung der Sprachbarriere sowie der besonderen Betreuung im Hinblick auf die Verarbeitung der erlebten Geschehnisse. Frage 5: Erhalten die Träger in diesen Fällen ebenfalls die Förderpauschalen? Antwort 5: Für die Gewährung über die Höhe der Förderpauschalen ist die Melden der Stich- tagszahlen zum 15. Oktober eines jeden Schuljahres maßgebend. Für die Betreuung von Flücht- lingskindern erhalten die Träger einen erhöhten Förderbedarf von 2.464 € pro Kind. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Betreuungssituation OGS Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Einschränkungen in der Betreuung sind Ihnen in den OGSen derzeit bekannt? Antwort 1: Aufgrund des bestehenden Personalmangels im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit, bestehen immer wieder Vakanzen in der Nachbesetzung von erforderlichen Per- sonalstellen. In einer aktuellen Information der katholischen Jugendagentur Bonn gGmbH (KJA) vom 18. Ok- tober 2022 wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass es an den Schulstandorten der Grundschule Bornheim und an der Verbundschule in Uedorf zu verminderten bzw. zu vorrübergehenden Be- treuungsausfällen kommen kann. Mögliche Betreuungsausfälle sind dadurch begründet, dass vakante Stellen sowie vorübergehende Ausfälle aufgrund der aktuellen Infektionslage nicht abge- fangen werden können. Nach Rücksprache mit den anderen OGS-Trägern besteht derzeit kein weiterer akuter Betreu- ungsausfall. Dennoch kann es vorkommen, dass aufgrund von Personalausfällen die Betreuung nicht wie im gewohnten Umfang angeboten werden kann, sodass an den wenigen kritischen Ta- gen eine Betreuung im häuslichen Umfeld realisiert werden muss. Bei kurzfristigen Ausfällen werden in der Regel Gruppen zusammenlegt und der Betreuungsschlüssel für die Zeit des krankheitsbedingten Ausfalls kurzfristig erhöht. Frage 2: Wie unterstützt die Stadt die Träger, diese Einschränkungen wieder aufheben zu kön- nen? Antwort 2: Der Schulträger steht im stetigen Austausch mit den Trägern der OGSen, um beste- henden Einschränkungen gemeinsam entgegenzuwirken. Bei Einschränkungen, die durch einen Personalmangel herbeigeführt werden, kann der Schulträger nur bedingt unterstützen, da die Personalhoheit und deren Einsatz den Trägern vorbehalten ist. Der Schulträger erarbeitet jedoch in Zusammenarbeit mit den Trägern der OGSen, den Schullei- tungen sowie den schulpolitischen Sprechern der Fraktionen Maßnahmen, um die Qualitätsent- wicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit nachhaltig voranzubringen. Herrn Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - Themen wie: - die Gewinnung von Personal durch Steigerung der Attraktivität der OGS-Standorte, - die optimale Ausnutzung und Ausstattung von Räumlichkeiten für eine multifunktionale Nut- zung im Vor- und Nachmittag, - sowie die Finanzierbarkeit der offenen Kinder- und Jugendarbeit waren Bestandteil des 1. Runden Tisches am 17. Oktober 2022. Frage 3: Wie viele Flüchtlingskinder werden je OGS in Bornheim betreut? Antwort 3: Die Anzahl der betreuten Flüchtlingskinder je OGS können Sie der nachstehenden Aufstellung entnehmen: Standort Flüchtlinge ab 01.08.2022 KGS Bornheim 3 GGS Hersel 1 KGS Merten 9 GGS Rösberg 4 KGS Roisdorf 2 GGS Sechtem 3 KGS Walberberg 16 GGS Waldorf 7 Summe 45 Frage 4: Gibt es hierbei besondere Anforderungen, und wie begegnet man diesen? Antwort 4: Besondere Anforderungen bei der Betreuung von Flüchtlingskindern bestehen zu- nächst in der Bewältigung der Sprachbarriere sowie der besonderen Betreuung im Hinblick auf die Verarbeitung der erlebten Geschehnisse. Frage 5: Erhalten die Träger in diesen Fällen ebenfalls die Förderpauschalen? Antwort 5: Für die Gewährung über die Höhe der Förderpauschalen ist die Melden der Stich- tagszahlen zum 15. Oktober eines jeden Schuljahres maßgebend. Für die Betreuung von Flücht- lingskindern erhalten die Träger einen erhöhten Förderbedarf von 2.464 € pro Kind. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 1.15 Stand: 79. Erg. Januar 2018 Seite 1 Satzung der Stadt Bornheim über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen des Standesamtes ab 01.01.2018 Aufgrund der §§7 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV.NRW. S. 966), der §§1, 2, 4 und 5 des Kom- munalabgabengesetzes (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV.NRW. S. 687), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.05.2015 (GV.NRW. S. 448) und des §2 Abs. 3 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) vom 23. August 1999 (GV.NRW. S. 524), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2015 (GV NRW S. 836), wird gemäß Beschluss des Rates der Stadt Bornheim vom 07.12.2017 folgende Satzung erlassen: § 1 Gegenstand der Satzung (1) Für Amtshandlungen und Leistungen des Standesamtes der Stadt Bornheim werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben. (2) Die von der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) abweichenden Gebühren werden nach dem zu dieser Satzung gehörenden Tarif erhoben. (3) Im Übrigen bleiben die Vorschriften der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) unberührt. § 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft. Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 1.15 Stand: 79. Erg. Januar 2018 Seite 2 Anlage Tarif zur Satzung der Stadt Bornheim über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen des Standesamtes, gültig ab 01.01.2018: Nr. des Gebührentatbestandes Tarif (€) 1 Eheschließung 1.1 Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeug- nisses (deutsches Recht) mit Vornahme der Eheschließung im Rathaus 60 € 1.2 Prüfung der Ehevoraussetzungen und Vornahme der Ehe- schließung im Rathaus, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: je nach Zeitaufwand 120 € (bis zu 2 Stunden Verwaltungsaufwand); 30 € für jede weitere angefangene halbe Stunde 1.3 Vornahme der Eheschließung außerhalb des Rathauses: (zuzüglich zu den Gebühren nach 1.1 und 1.2) 1.3.1 Zuschlag für Eheschließungen auf dem Trimborn-Hof und im Schlosshotel Domäne Walberberg - während der Dienstzeiten - außerhalb der Dienstzeiten (an Samstagen) 60 € 240 € 1.3.2 Zuschlag für Eheschließungen auf dem Fahrgastschiff „Anja“ - während der Dienstzeiten - außerhalb der Dienstzeiten (an Samstagen) 120 € 300 € 1.4 Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öff- nungszeiten des Standesamtes (z.B. an Samstagen im Rathaus), ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklä- renden 120 € 1.5 Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt 60 € 1.6 Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Aus- länder: je nach Zeitaufwand 60 € (bis zu 1 Stunde Verwaltungsaufwand); 30 € für jede weitere angefangene halbe Stunde 2 Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe 2.1 Prüfung der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe Gebührenfrei 2.2 Gebühren für eine Zeremonie analog zu 1. Eheschließung (Weitere Gebühren, z.B. für Urkunden oder Abschriften, können anfallen) Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 1.15 Stand: 79. Erg. Januar 2018 Seite 3 3 Namensrechtliche Erklärungen 3.1 Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zu- stimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften 45 € 3.2 Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung 15 € 4 Sonstige Amtshandlungen 4.1 Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie einer Geburt nach §§ 34 bis 36 PStG: je nach Zeitaufwand 120 € (bis zu 2 Stunden Verwaltungsaufwand); 30 € für jede weitere angefangene halbe Stunde 4.2 Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls nach § 36 PStG 50 € 4.3 Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versi- cherung: je nach Zeitaufwand 30 € für jede angefan- gene halbe Stunde 4.4 Erteilung einer beglaubigten Abschrift oder eines Auszuges aus einem bis zum 31.12.2008 angelegten Personenstandsbuch oder den früheren Standesregistern 20 € 4.5 Erteilung einer Personenstandsurkunde gemäß § 55 PStG (inklusive 5 weitere Abschriften) 20 € 4.6 Für ein zweites oder jedes weitere Exemplar einer Personen- standsurkunde, einer Abschrift oder eines Auszuges, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, die Hälfte der Gebühr nach Tarifstelle 4.4 bzw. 4.5 (ab der 6. Ab- schrift) 10 € 4.7 Auskunft aus dem oder Einsicht in ein Personenstandsregister 10 € 4.8 Auskunft aus einer oder Einsicht in eine Sammelakte 10 € 4.9 Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierfür zum Auf- suchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können, je nach Aufwand 30 € für jede angefan- gene halbe Stunde 4.10 Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie 20 € 4.11 Aufnahme eines Antrags für die Durchführung des Verfah- rens zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesa- chen durch die Landesjustizverwaltung 50 € In Kraft seit 01.01.2018, s. Wochenblatt Schaufenster 51 / 2017 vom 21.12.2017

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