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Bestätigung der Mitarbeitenden Prüffeld/Betreff Bestätigungsschreiben der Mitarbeiter Referenz 5.2.1 Erstellt von / am Durchgesehen von / am Name: Personalnummer: Tax Compliance Management Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich über das Tax Compliance Management System der Stadt Bornheim informiert bin und mir den Zugang zu sämtlichen Regelungen und Arbeitshilfen dieses Systems verschafft habe. Ich versichere, dass ich die darin enthaltenen Regelungen gewissenhaft beachten und bei meiner Tätigkeit einhalten werde. Diese sind insbesondere · die Tax Compliance Richtlinie · die TCMS-Rahmenrichtlinie · sowie die aktuell geltenden Dienstanweisungen und Rundverfügungen mit steuerrechtlichen Inhalten. Darüber hinaus werde ich die Arbeitshilfen, die meinen Aufgabenbereich betreffen, verwenden. (Alle entsprechenden Unterlagen sind in enaio unter dem Aktenplankennzeichen 20.70.07 – Tax Compliance Management System (TCMS) abrufbar.) Sollte ich keinen unmittelbaren Zugang zu enaio haben, werde ich meine/n Vorgesetzten um Akteneinsicht ersuchen. Zugleich versichere ich, meine Tätigkeit unter Beachtung der steuerlichen Pflichten gewissenhaft zu erledigen und mich in Zweifelsfällen mit der Sachbearbeitung Stadt als Steuerschuldner / Tax Compliance oder der/dem TCMS-Beauftragten (Die Kontaktdaten sind in enaio unter dem Aktenplankennzeichen 20.70.07 – Tax Compliance Management System (TCMS) abrufbar.) frühzeitig abzustimmen. Die Regelungen des § 3 Abs. 6 TVöD (Schadenshaftung der Beschäftigten) wie auch die des § 48 Beamtenstatusgesetzes (Pflicht zum Schadensersatz), die im Falle von Pflichtverletzungen mit Vorsatz oder durch grob fahrlässigen Verhaltens gelten, bleiben hiervon unberührt. Bornheim, den _______________ _______________________________ Unterschrift Seite 1 von 1 Stand: 01.03.2024 Seite 2 von 2 Stand: 26.04.2022 image1.jpeg

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Tax Compliance Richtlinie 10.06.22

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Benutzerantrag Stadtarchiv Bornheim, Seite 1 von 2 Benutzerantrag für das Stadtarchiv Bornheim Name, Vorname: Anschrift: E-Mail: Telefon: Beruf: Benutzungsthema: Recherchegegenstand im Einzelnen: Auftraggeber, wenn Benutzung nicht in eigener Sache: Benutzungszweck: wissenschaftlich privat publizistisch amtlich gewerblich Benutzerantrag Stadtarchiv Bornheim, Seite 2 von 2 Ich verpflichte mich, l die Benutzungsordnung für das Stadtarchiv Bornheim sowie die Lesesaalordnung zu beachten, l von Veröffentlichungen, die unter Benutzung von Materialien des Stadtarchivs Bornheim entstanden sind, ein Belegexemplar kostenlos abzuliefern, l bei der Benutzung und Auswertung von Archivalien des Stadtarchivs Bornheim bestehende Persönlichkeits- und Urheberrechte sowie Benutzungsbeschränkungen zu beachten. Ich erkenne an, dass etwaige Verletzungen solcher Rechte von mir zu vertreten sind. l Namen und Personen anonymisiert wiederzugeben, sofern kein Einverständnis zur Nennung dieser Namen und Personen vorliegt. Bornheim, den ___________ Unterschrift Antragsteller/in __________________ Genehmigung der Einsicht für ausgegebene Archivalien (wird v. Archiv ausgefüllt) Bornheim, den ____________ Unterschrift Archivleitung ___________________ Bestand Lfd. Nr. Titel Laufzeit Ausgegeben? J/N Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DS- GVO 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Benutzerantrag für das Stadtarchiv Bornheim 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist Stadt Bornheim, Stadtarchiv, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim, stadtarchiv@stadt-bornheim.de. 3. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten Datenschutzbeauftragte, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim, E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de,Tel.: 02222/945-0 4. Zweck der Verarbeitung Die erhobenen Daten werden in der Benutzerverwaltung des Stadtarchivs gespeichert und verarbeitet. Sie dienen zur Bearbeitung der Benutzungs- und Reprographieanträge, zur Benutzung des im Stadtarchiv Bornheim verwahrten Archivguts sowie zu rein statistischen Zwecken. Die Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO verarbeitet. Die personenbezogenen Daten bleiben bei der Stadt. 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Es findet keine Übermittlung der personenbezogenen Daten an Dritte statt. 6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Die Daten werden nach der Erhebung für längstens vierundzwanzig Monate nach Ablauf des Benutzungsantrags (i.d.R. läuft ein Benutzungsantrag am Ende des Kalenderjahres, in dem er gestellt wurde, aus) gespeichert. 7. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). • Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. • Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten NRW für den Datenschutz. 8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Benutzerordnung für das Archiv der Stadt Bornheim. Die Stadt Bornheim benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Benutzung des Stadtarchivs oder auf Erstellung von Reprographien von Archivgut bearbeiten und eine geregelte Benutzung des Stadtarchivs gewährleisten zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann der Antrag nicht bearbeitet werden und eine Benutzung des Stadtarchivs ist ausgeschlossen. Benutzerantrag Stadtarchiv Bornheim, Seite 1 von 2 Benutzerantrag für das Stadtarchiv Bornheim Name, Vorname: Anschrift: E-Mail: Telefon: Beruf: Benutzungsthema: Recherchegegenstand im Einzelnen: Auftraggeber, wenn Benutzung nicht in eigener Sache: Benutzungszweck: wissenschaftlich privat publizistisch amtlich gewerblich Benutzerantrag Stadtarchiv Bornheim, Seite 2 von 2 Ich verpflichte mich, l die Benutzungsordnung für das Stadtarchiv Bornheim sowie die Lesesaalordnung zu beachten, l von Veröffentlichungen, die unter Benutzung von Materialien des Stadtarchivs Bornheim entstanden sind, ein Belegexemplar kostenlos abzuliefern, l bei der Benutzung und Auswertung von Archivalien des Stadtarchivs Bornheim bestehende Persönlichkeits- und Urheberrechte sowie Benutzungsbeschränkungen zu beachten. Ich erkenne an, dass etwaige Verletzungen solcher Rechte von mir zu vertreten sind. l Namen und Personen anonymisiert wiederzugeben, sofern kein Einverständnis zur Nennung dieser Namen und Personen vorliegt. Bornheim, den ___________ Unterschrift Antragsteller/in __________________ Genehmigung der Einsicht für ausgegebene Archivalien (wird v. Archiv ausgefüllt) Bornheim, den ____________ Unterschrift Archivleitung ___________________ Bestand Lfd. Nr. Titel Laufzeit Ausgegeben? J/N Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DS- GVO 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Benutzerantrag für das Stadtarchiv Bornheim 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist Stadt Bornheim, Stadtarchiv, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim, stadtarchiv@stadt-bornheim.de. 3. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten Datenschutzbeauftragte, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim, E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de,Tel.: 02222/945-0 4. Zweck der Verarbeitung Die erhobenen Daten werden in der Benutzerverwaltung des Stadtarchivs gespeichert und verarbeitet. Sie dienen zur Bearbeitung der Benutzungs- und Reprographieanträge, zur Benutzung des im Stadtarchiv Bornheim verwahrten Archivguts sowie zu rein statistischen Zwecken. Die Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO verarbeitet. Die personenbezogenen Daten bleiben bei der Stadt. 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Es findet keine Übermittlung der personenbezogenen Daten an Dritte statt. 6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Die Daten werden nach der Erhebung für längstens vierundzwanzig Monate nach Ablauf des Benutzungsantrags (i.d.R. läuft ein Benutzungsantrag am Ende des Kalenderjahres, in dem er gestellt wurde, aus) gespeichert. 7. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). • Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. • Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten NRW für den Datenschutz. 8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Benutzerordnung für das Archiv der Stadt Bornheim. Die Stadt Bornheim benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Benutzung des Stadtarchivs oder auf Erstellung von Reprographien von Archivgut bearbeiten und eine geregelte Benutzung des Stadtarchivs gewährleisten zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann der Antrag nicht bearbeitet werden und eine Benutzung des Stadtarchivs ist ausgeschlossen. Textfield: Textfield-0: Textfield-1: Textfield-2: Textfield-3: Textfield-4: Textfield-5: Textfield-6: wissenschaftlich: Off privat: Off publizistisch: Off amtlich: Off gewerblich: Off Text3: Text4: Text5: Text6: Benutzerantrag Stadtarchiv Bornheim, Seite 1 von 2 Benutzerantrag für das Stadtarchiv Bornheim Name, Vorname: Anschrift: E-Mail: Telefon: Beruf: Benutzungsthema: Recherchegegenstand im Einzelnen: Auftraggeber, wenn Benutzung nicht in eigener Sache: Benutzungszweck: wissenschaftlich privat publizistisch amtlich gewerblich Benutzerantrag Stadtarchiv Bornheim, Seite 2 von 2 Ich verpflichte mich, l die Benutzungsordnung für das Stadtarchiv Bornheim sowie die Lesesaalordnung zu beachten, l von Veröffentlichungen, die unter Benutzung von Materialien des Stadtarchivs Bornheim entstanden sind, ein Belegexemplar kostenlos abzuliefern, l bei der Benutzung und Auswertung von Archivalien des Stadtarchivs Bornheim bestehende Persönlichkeits- und Urheberrechte sowie Benutzungsbeschränkungen zu beachten. Ich erkenne an, dass etwaige Verletzungen solcher Rechte von mir zu vertreten sind. l Namen und Personen anonymisiert wiederzugeben, sofern kein Einverständnis zur Nennung dieser Namen und Personen vorliegt. Bornheim, den ___________ Unterschrift Antragsteller/in __________________ Genehmigung der Einsicht für ausgegebene Archivalien (wird v. Archiv ausgefüllt) Bornheim, den ____________ Unterschrift Archivleitung ___________________ Bestand Lfd. Nr. Titel Laufzeit Ausgegeben? J/N Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DS- GVO 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Benutzerantrag für das Stadtarchiv Bornheim 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist Stadt Bornheim, Stadtarchiv, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim, stadtarchiv@stadt-bornheim.de. 3. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten Datenschutzbeauftragte, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim, E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de,Tel.: 02222/945-0 4. Zweck der Verarbeitung Die erhobenen Daten werden in der Benutzerverwaltung des Stadtarchivs gespeichert und verarbeitet. Sie dienen zur Bearbeitung der Benutzungs- und Reprographieanträge, zur Benutzung des im Stadtarchiv Bornheim verwahrten Archivguts sowie zu rein statistischen Zwecken. Die Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO verarbeitet. Die personenbezogenen Daten bleiben bei der Stadt. 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Es findet keine Übermittlung der personenbezogenen Daten an Dritte statt. 6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Die Daten werden nach der Erhebung für längstens vierundzwanzig Monate nach Ablauf des Benutzungsantrags (i.d.R. läuft ein Benutzungsantrag am Ende des Kalenderjahres, in dem er gestellt wurde, aus) gespeichert. 7. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). • Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. • Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten NRW für den Datenschutz. 8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Benutzerordnung für das Archiv der Stadt Bornheim. Die Stadt Bornheim benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Benutzung des Stadtarchivs oder auf Erstellung von Reprographien von Archivgut bearbeiten und eine geregelte Benutzung des Stadtarchivs gewährleisten zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann der Antrag nicht bearbeitet werden und eine Benutzung des Stadtarchivs ist ausgeschlossen. 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Benutzungsordnung für das Archiv der Stadt Bornheim Stand: 21.01.2020 § 1 Benutzung Die im Archiv der Stadt Bornheim verwahrten Archivalien können von jedermann benutzt werden, soweit gesetzliche Bestimmungen oder Regelungen der Stadt Bornheim und diese Benutzungsordnung (BO) dem nicht entgegenstehen. § 2 Art der Benutzung (1) Die Benutzung kann erfolgen a) für dienstliche Zwecke von Behörden und Gerichten, b) für wissenschaftliche Forschungen, c) für private Zwecke, d) für sonstige Zwecke. (2) Zur Benutzung können nach Ermessen des Archivs a) Archivalien im Original oder b) Reproduktionen vorgelegt oder c) Auskünfte aus den Archivalien gegeben werden. (3) Benutzer werden archivfachlich beraten, auf weitergehende Hilfen, z.B. beim Lesen älterer Texte, besteht kein Anspruch. § 3 Benutzungsantrag (1) Der Benutzer hat schriftlich einen Antrag auf Benutzungsgenehmigung zu stellen. Dabei sind der Zweck und der Gegenstand der Benutzung anzugeben. (2) Der Benutzer muss gleichzeitig eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass er bestehende Urheber- und Personenschutzrechte beachten und Verstöße gegenüber den Berechtigten selbst vertreten wird. (3) Der Benutzer ist verpflichtet, von jeder Veröffentlichung, die wesentlich auf der Benutzung von Archivalien im Archiv der Stadt Bornheim beruht, ein Belegstück abzuliefern. § 4 Benutzungsgenehmigung (1) Die Benutzungsgenehmigung erteilt die Archivleitung. Sie beschränkt sich auf den im Benutzungsantrag angegebenen Zweck. (2) Die Genehmigung kann eingeschränkt oder versagt werden, wenn a) schutzwürdige Belange der Bundesrepublik, der Bundesländer, von Gebietskörperschaften oder ihren Organisationseinheiten oder schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter beeinträchtigt werden könnten oder Rechtsvorschriften über Geheimhaltung verletzt würden, b) die Archivalien durch die Stadt Bornheim benötigt werden oder durch die Benutzung der Erhaltungszustand der Archivalien gefährdet würde. In diesem Fall ist die Benutzung auf andere Weise zu ermöglichen (vgl. § 2 Abs. 2). (3) Die Genehmigung kann insbesondere bei Benutzungen nach § 5 Abs. 2 bis 3 mit Auflagen verbunden werden, z. B. bestimmte Informationen vertraulich zu behandeln oder das Manuskript vor einer Veröffentlichung zur Einsicht vorzulegen. (4) Die Genehmigung ist zu entziehen, wenn Gründe bekannt werden, die zu einer Einschränkung oder Versagung nach Abs. 2 geführt hätten, oder der Benutzer gegen diese Benutzungsordnung verstößt. (5) Die Genehmigung ist auch zu entziehen, wenn der Benutzer Archivalien unsachgemäß behandelt, beschädigt, verändert oder deren innere Ordnung stört. § 5 Benutzung amtlichen Archivgutes (1) Archivgut amtlicher Herkunft, das im Archiv der Stadt Bornheim verwahrt wird, kann 30 Jahre nach Schließung der Unterlagen benutzt werden, soweit dem nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Archivgut, das einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis oder besonderen Rechtsvorschriften über Geheimhaltung unterlag, darf erst 60 Jahre nach Schließung der Unterlagen benutzt werden. (2) Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder seinem wesentlichen Inhalt auf eine oder mehrere natürliche Personen bezieht, endet die Schutzfrist nicht vor Ablauf von 10 Jahre nach dem Tod, 100 Jahren nach der Geburt, sofern das Todesjahr nicht bekannt ist, bzw. 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen, wenn weder das Todes- noch das Geburtsjahr bekannt sind. (3) Die Schutzfristen nach Abs. 1 und 2 können verkürzt werden, im Falle von Abs. 2 jedoch nur, wenn a) die Betroffenen, im Falle ihres Todes deren Rechtsnachfolger gemäß § 6 Abs. 3 ArchivG NRW in die Nutzung eingewilligt haben, es sei denn, ein Betroffener hat zu Lebzeiten der Nutzung nachweislich widersprochen, oder die Erklärung wäre nur persönlich durch die Betroffenen möglich gewesen oder b) das Archivgut zu benannten wissenschaftlichen Zwecken oder zur Wahrung rechtlichen Interesseses genutzt wird und dann durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass schutzwürdige Belange Betroffener nicht beeinträchtigt werden oder c) dies im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt. (4) Die Schutzfristen gelten nicht für Archivalien, die bereits bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt waren. (5) Über die Verkürzung der Schutzfristen entscheidet der Bürgermeister/die Bürgermeisterin. Er/Sie kann ergänzende Sicherungen, insbesondere nach § 4 Abs. 3, anordnen. (4) Unterliegen Archivalien Rechtsvorschriften des Bundes, so sind auf sie die Regelungen des Bundesarchivgesetzes in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden. (5) Rechtsansprüche Betroffener auf Löschung, Berichtigung oder Gegendarstellung bzw. Anonymisierung oder Sperrung, sowie auf Auskunft und Nutzung (ArchivG NRW § 5 Abs. 3 u. 4 und § 6 Abs. 3 u. 4) bleiben von den Regelungen der Absätze 1 bis 4 unberührt. § 6 Benutzung privaten Archivgutes in Verwahrung der Stadt Bornheim Für die Benutzung von Archivgut privater Herkunft, das im Archiv der Stadt Bornheim verwahrt wird, gilt § 5 entsprechend, soweit mit den Verfügungsberechtigten der Archivalien keine anderen Vereinbarungen getroffen sind. § 7 Auswärtige Benutzung In besonders begründeten Fällen besteht bei genehmigten Benutzungen die Möglichkeit, Archivalien auf Kosten des Benutzers zur Einsichtnahme an andere hauptamtlich geleitete Archive auszuleihen. § 8 Reproduktionen, Nutzung (6) Von den vorgelegten Archivalien können in begrenztem Umfang auf Kosten der Benutzer Kopien oder andere Reproduktionen angefertigt werden, soweit der Erhaltungszustand der Archivalien dies erlaubt. Eine Weitergabe von Reproduktionen an Dritte ist nicht zulässig. (7) Die Wiedergabe von Archivalien in Veröffentlichungen ist nur mit besonderer Genehmigung gegen ein Veröffentlichungsentgelt und unter Nennung der Quelle wie des Archivs zulässig. § 9 Kosten der Benutzung (8) Die Benutzung des Archivs ist unentgeltlich. (9) Entstehende Sachkosten (z. B. für Reproduktionen), Sonderleistungen oder Veröffentlichungsentgelte nach § 8 werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bornheim berechnet.

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