Jahresabschluss 2011

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2011 der Stadt Bornheim gemäß § 96 Absatz 2 GO NRW

Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 25. April 2013 in Ausführung des § 96 Abs. 1 GO NRW folgenden Beschluss gefasst:

„ Der Rat

  1. stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 der Stadt Bornheim gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW fest,
  2. beschließt, den Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2011 in Höhe von 10.329.562,36 Euro durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken,
  3. erteilt dem Bürgermeister gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung.“

Der Jahresabschluss 2011 in Form der nachstehenden Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2011 mit sämtlichen Anlagen wird gemäß § 96 Absatz 2 GO NRW ab sofort bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012 zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten
montags - freitags von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

in Zimmer 459 des Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim verfügbar gehalten.

Die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses können Sie als PDF einsehen: